Musteretiketten für Öl, Pesto und Knabberkerne
Öl
Sachbezeichnung
z.B. Leinöl, Walnussöl, Mohnöl
Zusatz „kaltgepresst“, „naturbelassen“ möglich, wenn Kriterien erfüllt werden
Elfi Schmierauer Feldweg 3, 1234 Wiese
Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer
0,5 l
Nettofüllmenge
mindestens haltbar bis Ende MM/JJ oder mindestens haltbar bis TT/MM/JJ
Mindesthaltbarkeitsdatum
L-010906
Losnummer/Chargennummer
Licht geschützt und kühl lagern
Temperatur- und Lagerbedingungen
Gefördert aus Mitteln der EU, des Bundes und der Länder
Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Mai 2008 Seite 1 von 10
Musteretiketten für Öl, Pesto und Knabberkerne
Kürbiskernöl
Sachbezeichnung
Leo Kerni Feldweg 3, 1234 Wiese
Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer
0,5 l
Nettofüllmenge
mindestens haltbar bis Ende MM/JJ oder mindestens haltbar bis TT/MM/JJ
Mindesthaltbarkeitsdatum
L-010906
Losnummer/Chargennummer
Licht geschützt und kühl lagern
Temperatur- und Lagerbedingungen
Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Mai 2008 Seite 2 von 10
Musteretiketten für Öl, Pesto und Knabberkerne
Kräuteröl
Sachbezeichnung
Leo Kerni Feldweg 3, 1234 Wiese
Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer
500 g
Nettofüllmenge
mindestens haltbar bis Ende MM/JJ oder mindestens haltbar bis TT/MM/JJ
Mindesthaltbarkeitsdatum
L-010906
Losnummer/Chargennummer
Licht geschützt und kühl lagern
Temperatur- und Lagerbedingungen
Zutaten: Sonnenblumenöl, Kräuter (Rosmarin, Thymian, Lorbeerblätter), Pfefferkörner
Zutaten
Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Mai 2008 Seite 3 von 10
Musteretiketten für Öl, Pesto und Knabberkerne
Pesto z.B. Kürbiskernpesto
Sachbezeichnung
Leo Kerni Feldweg 3, 1234 Wiese
Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer
150 g
Nettofüllmenge
mindestens haltbar bis Ende MM/JJ oder mindestens haltbar bis TT/MM/JJ
Mindesthaltbarkeitsdatum
L-010906
Losnummer/Chargennummer
Licht geschützt und kühl lagern
Temperatur- und Lagerbedingungen
Zutaten: Kürbiskerne (50%), Kürbiskernöl (20%), Parmesan, Knoblauch, jodiertes Speisesalz
Zutaten
Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Mai 2008 Seite 4 von 10
Musteretiketten für Öl, Pesto und Knabberkerne
Knabberkerne natur z.B.: Kürbiskerne, Sojabohnen
Sachbezeichnung
Leo Kerni Feldweg 3, 1234 Wiese
Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer
250 g
Nettofüllmenge
mindestens haltbar bis Ende MM/JJ oder mindestens haltbar bis TT/MM/JJ
Mindesthaltbarkeitsdatum
L-010906
Losnummer/Chargennummer
Licht geschützt und trocken lagern
Temperatur- und Lagerbedingungen
Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Mai 2008 Seite 5 von 10
Musteretiketten für Öl, Pesto und Knabberkerne
Knabberkerne geröstet und gesalzen z.B.: Kürbiskerne geröstet und gesalzen
Sachbezeichnung
Leo Kerni Feldweg 3, 1234 Wiese
Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer
100 g
Nettofüllmenge
mindestens haltbar bis Ende MM/JJ oder mindestens haltbar bis TT/MM/JJ
Mindesthaltbarkeitsdatum
L-010906
Losnummer/Chargennummer
Licht geschützt und trocken lagern
Temperatur- und Lagerbedingungen
Zutaten: Kürbiskerne, Öl, jodiertes Speisesalz
Zutaten
Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Mai 2008 Seite 6 von 10
Musteretiketten für Öl, Pesto und Knabberkerne
Knabberkerne überzogen oder aromatisiert z.B. Schokokerne
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Sachbezeichnung
Leo Kerni Feldweg 3, 1234 Wiese
Erzeuger/Verpacker/Verkäufer, ev. Bio-Kontrollnummer
100 g
Nettofüllmenge
mindestens haltbar bis Ende MM/JJ oder mindestens haltbar bis TT/MM/JJ
Mindesthaltbarkeitsdatum
L-010906
Losnummer/Chargennummer
Licht geschützt und trocken lagern
Temperatur- und Lagerbedingungen
Zutaten: Kürbiskerne, Schokolade1 (Zucker, Kakaobutter, Kakaomasse (mind. 42%), pflanzliches Fett, Milchpulver, Emulgator: Sojalecithin, Aroma, kann Spuren von Nüssen enthalten2)
Zutaten
Schokolade ist eine zusammengesetzte Zutat, die für sich vollständig gekennzeichnet werden muss. Allergenkennzeichnung
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Musteretiketten für Öl, Pesto und Knabberkerne
Kennzeichnungselemente für Öl 1. Handelsübliche Sachbezeichnung (Codex Kap. B 30) „Speiseöle“, die nach einer bestimmten Pflanzenart bezeichnet sind, müssen ausschließlich aus dem in der Bezeichnung angegebenen Ausgangsmaterial gewonnen worden sein. Als „naturbelassen“, „nicht raffiniert“, „kaltgeschlagen“, „kaltgepresst“, „warmgepresst“, „Jungfernöl“ oder gleichsinnig dürfen nur solche Speisefette und Speiseöle bezeichnet werden, die lediglich durch mechanische oder physikalische Prozesse gewonnen werden und nur durch Waschen, absetzen lassen, filtrieren oder zentrifugieren gereinigt werden. Sie enthalten sonst keine Zutaten. Zusätzliche Angaben sind freiwillig und müssen der Wahrheit entsprechen. Kürbiskernöl wird überwiegend aus den schalenlos wachsenden Kernen des steirischen Ölkürbisses gewonnen. Die Kerne werden vor dem Pressen einem Röstvorgang unterzogen, wobei Wasser und Salz als Presshilfe zugegeben werden können. „Kürbiskernöl“, „Kernöl“, „Steirisches Kernöl“ mit dem Hinweis „echt“ oder „100%-ig oder mit Kürbisabbildungen ist immer reines Kürbiskernöl, das durch erste Pressung hergestellt ist. Öl das durch Verschnitt von Kürbiskernöl mit anderem Speiseöl hergestellt wird, ist als Salatöl zu bezeichnen. Der %-Anteil des Kürbiskernöls ist zu deklarieren. Für Knabberkerne und Pesto gibt es keine Vorschriften im Codex. Namengebende Bestandteilen in der Sachbezeichnung sind in solchen Mengen zu verwenden, sodass diese den Charakter des Produktes prägen. Der Hinweis „cholesterinfrei“ ist bis 19. 1. 2010 erlaubt, unter der Voraussetzung, dass eine Nährwertkennzeichnung durchgeführt wird. Das heißt, es erfolgt die Angabe von Energiewert und Gehalt an Eiweiß, Kohlenhydraten, Fett (einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren) und Cholesterin, Ballaststoffen, Natrium, Vitaminen und Mineralstoffen.
2. Name und Anschrift des Erzeugers oder Verpackers oder Verkäufers, Kontrollnummer Durch Name und Anschrift muss zurückverfolgt werden können, wer das Produkt in Verkehr gebracht hat. Wird das Produkt als Bio-Produkt bezeichnet, muss die Bio-Kontrollnummer des Betriebes auf das Etikett.
Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Mai 2008 Seite 8 von 10
Musteretiketten für Öl, Pesto und Knabberkerne
3. Nettofüllmenge Die Angabe der Nettofüllmenge bei Öl ist üblicherweise in Liter, Zentiliter oder Milliliter, bei Pesto und Kernen in Gramm oder Kilogramm bzw. deren Abkürzungen. Achtung: Die Ziffernhöhe der Nennfüllmenge ist festgelegt! Packungsgröße in Mindestschriftgröße in Millimeter Gramm Zentiliter bis 200
bis 20
3
>200 bis 1000
>20 bis 100
4
>1000
>100
6
4. Mindesthaltbarkeitsdatum Als Mindesthaltbarkeitsdatum ist jenes Datum anzugeben, bis zu dem die Ware bei Einhaltung der Lagerungsbedingungen ihre spezifischen Eigenschaften behält. Die Angaben können lauten: „mindestens haltbar bis TT/MM“; Die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums mit Tag und Monat ist möglich bei Produkten, mit einer Haltbarkeit von weniger als 3 Monaten; „mindestens haltbar bis Ende MM/JJ“; Die Angabe von Monat und Jahr ist möglich, bei einer Haltbarkeit zwischen 3 und 18 Monaten; Wird das Mindesthaltbarkeitsdatum in dieser Form angegeben, ist zusätzlich auf jeden Fall die Angabe der Losnummer erforderlich. Achtung: „mindestens“ muss ausgeschrieben werden! Das Mindesthaltbarkeitsdatum legt der Hersteller fest. Die Haltbarkeit eines Produktes ist von Faktoren abhängig wie: verwendete Rohstoffe, Herstellungsbedingungen, Technologie der Haltbarmachung, Hygiene und Lagerung. Mit der Angabe garantiert der Erzeuger dem Konsumenten, dass das Produkt bei sachgemäßer Lagerung bis zum angeführten Datum haltbar ist. Gesetzlich festgelegte Fristen gibt es für Öl, Knabberkerne oder Pesto nicht. Empfohlen wird die Mindesthaltbarkeitsfrist eher kurz anzugeben, bei Öl längstens bis zur nächsten Ernte, bei Knabberkernen und Pesto entsprechend kürzer.
5. Losnummer Die Losnummer ist eine frei wählbare Ziffern- und/oder Buchstabenkombination, mit „L“ beginnend. Der Hersteller soll daraus eindeutig das Produktionsdatum ableiten können, um im Fall eines Produktionsfehlers die betroffene Charge aus dem Verkehr nehmen zu können (führen eines Chargenbuches).
6. Hinweise auf Temperaturen und Lagerbedingungen: Wenn Hinweise auf die richtige Lagerung für die Haltbarkeit des Produktes wichtig sind, so gehören diese auf das Etikett. Für Öl und Pesto geeignet sind die Hinweise „kühl und lichtgeschützt lagern“ oder „lichtgeschützt und dunkel lagern“ und für Knabberkerne „lichtgeschützt und trocken lagern“.
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Musteretiketten für Öl, Pesto und Knabberkerne 7. Zutaten Unter dem Titel „Zutaten“ sind alle Stoffe anzugeben, die bei der Herstellung verwendet wurden und in irgendeiner Form im Endprodukt enthalten sind. Die Zutaten sind in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils, zum Zeitpunkt der Herstellung anzuführen.
Achtung bei zugekauften Zutaten wie z.B. Gewürzmischungen sind diese am Etikett genau laut Packungsangabe zu deklarieren.
Mengenmäßige Zutatendeklaration QUID-Regelung Wird eine (oder mehre) Zutat(en) in der Sachbezeichnung genannt oder durch Bilder hervorgehoben, so muss diese nach ihrem %-Anteil im Produkt angegeben werden.
Beispiel: Basilikum-Pesto Zutaten: Distelöl, Basilikum (%-Anteil der Einwaage), Mandeln*, Parmesan, jodiertes Speisesalz
* Allergenkennzeichnung: Allergene sind Stoffe, die bekannt sind dafür, dass sie allergische Reaktionen oder Überempfindlichkeit auslösen können. Sind in Erzeugnissen Allergene enthalten und werden diese nicht in der Sachbezeichnung oder Zutatenliste genannt, so müssen sie mit dem Wortlaut „enthält“ und dem Allergen gekennzeichnet werden. Allergene sind u.a. Senf, Sellerie, Milch, glutenhaltige Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut), Eier, Schalenfrüchte (Mandel, Hasel-, Walnuss, Pistazie, etc.), Erdnuss, Sesam, Fisch, Soja, Schwefeldioxid, Sulfite.
Bio-Produkte mit Zutaten: Wird ein Produkt als „bio“ ausgelobt, ist die Kennzeichnung der Bio-Zutaten erforderlich. Z.B. Kennzeichnung durch ein „*“ bei der jeweiligen Zutat und der Hinweis: „… aus biologischer/Ökologischer Landwirtschaft/Landbau/Anbau“.
Anforderungen an die Darstellung der Kennzeichnungselemente: Lesbarkeit: die Kennzeichnung muss direkt auf der Verpackung oder auf einem mit der Verpackung verbundenem Etikett angebracht sein. Sie muss an gut lesbarer Stelle, deutlich lesbar und verständlich sein.
Sichtfeldregelung: die Sachbezeichnung, das Gewicht bzw. die Füllmenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder ein Hinweis wo sich dieses befindet, müssen auf einen Blick erfassbar sein.
Musteretiketten begutachtet durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Mai 2008 Seite 10 von 10