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Wir haben dran gedreht \u2013 mit Erfolg!

Agentur für Arbeit

© Dr. Klaus-Uwe Gerhardt_pixelio.de

Wir haben dran gedreht – mit Erfolg!

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Wir bekommen bald bessere Chancen auf Arbeitslosengeld 1

Schröder und seine Agenda 2010 haben uns damals einen Doppelschlag versetzt: Zack – Rahmenfrist von drei auf zwei Jahre runter, Arbeitslosengeld passé. Zack – Arbeitslosenhilfe tot, ausgerechnet die Stütze, mit der sich die meisten von uns über Wasser hielten. Was blieb? Der freie Fall in Hartz IV – Knockout!

Eine Niederlage, die uns traf wie der Blitz aus heiterem Himmel. Vielleicht haben wir sie gebraucht, um unsere Lektion zu lernen. Jedenfalls ließ der Hartz-IV-Schock den Funken überspringen. Wir waren so elektrisiert, dass wir im Frühjahr 2006 die Kraft fanden, endlich etwas ins Leben zu rufen, was uns hierzulande schon immer bitter fehlte: Eine eigene wirksame Berufsvertretung für Schauspielerinnen und Schauspieler, unseren BFFS.

Das Arbeitslosengeld-1-Trauma ließ uns natürlich nicht los und unser BFFS kümmerte sich darum von Anfang an. Im Jahr 2008 gelang ihm der „Erste Schritt“, bei Dreharbeiten mehr Versicherungszeiten und damit auch mehr Anwartschaftszeiten für unseren Arbeitslosengeld-1-Anspruch sammeln zu können. Das brachte die Politiker dazu, den BFFS und seine Forderungen ernst zu nehmen. Denn offensichtlich argumentierten hier Schauspielerinnen und Schauspieler, die sich nicht vor ihrer Sozialversicherungspflicht drücken wollten. Aber sie verlangten zu Recht, wenn sie schon in das Sozialsystem einzahlen müssen, auch im Bedarfsfall Anspruch auf sozialen Schutz zu bekommen. Wir verlangten eine Regelung, die Leuten wie uns, die sich aus beruflichen Gründen immer nur in kurz befristeten Engagements bewegen, eine faire Chance bietet, den Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu erarbeiten.

Eine solche gesetzliche Regelung wurde auf unser und auf das Drängen von ver.di im Jahre 2009 geschaffen: Die von zwölf auf sechs Monate verkürzte Anwartschaftszeit – eigens für kurz befristet Beschäftigte.

Aber das Gesetz hatte auch einen gewaltigen Haken – genaugenommen zwei: Es war viel zu halbherzig! Vor lauter Angst, ganze Völkerstämme würden womöglich Trittbrett fahren, Arbeitslosengeld schmarotzen und ein tiefes Loch von mehreren Millionen Euro in die Kasse der Agentur für Arbeit reißen, wurden weitere Anspruchsvoraussetzungen festgelegt, die letztlich die erhoffte Wirkung des Gesetzes abwürgten. Denn auf die verkürzte Anwartschaftszeit durften sich nur diejenigen berufen,

1. die eine Anwartschaftszeit aufweisen konnten, die überwiegend aus Beschäftigungen von unter 6 Wochen stammte, und

2. die im Jahr vor der Arbeitslosmeldung weniger als die Bezugsgröße West (damals 30.240 €, heute 36.540 €) verdient hatten.

Vor allem unsere Engagements an den Theatern sowie die Vertragsdauer der Filmschaffenden dauern im Schnitt 14 Wochen. Und wer in zwei Jahren 180 sozialversicherte Tage für seine Anwartschaftszeit sammeln kann, wird im Zweifel mehr verdienen als die Bezugsgröße West.

Unser BFFS und ver.di hatten schon bei Einführung des Gesetzes darauf gedrungen, von mindestens 14-wöchigen Beschäftigungen auszugehen und die Verdienstgrenze zu streichen oder zumindest auf die Beitragsbemessungsgrenze West der Arbeitslosenversicherung anzuheben.

Zwar wurde auf unser Drängen hin im Jahre 2012 das 6-Wochen-Kriterium auf 10 Wochen verlängert, aber auch das entsprach nie unserer Erwerbsbiographie und die Verdienstgrenze auf Höhe der Bezugsgröße West bremste sowieso die meisten von uns aus. Statt in unserem Sinne Verbesserungen vorzunehmen, gab es in der Regierung sogar starke Bestrebungen, die verkürzte Anwartschaftszeit wieder gänzlich abzuschaffen. BFFS, ver.di und andere Verbände hatten große Mühe, den Gesetzgeber von diesem Rückschritt abzuhalten. Auch im Bündel des jüngsten Regierungsentwurfes zum Qualifizierungschancengesetz war ursprünglich nur geplant, die unwirksame Regelung zur verkürzten Anwartschaftszeit ohne jegliche Verbesserung bis Ende 2022 weiter dümpeln zu lassen. Immerhin wurde mit Blick auf andere Arbeitnehmer beschlossen, die Rahmenfrist von 2 auf 2½ Jahre zu verlängern. Eine Maßnahme, die für uns nur eine Hilfe darstellte, wenn auch die Voraussetzungen für die verkürzte Anwartschaftszeit an unsere Erwerbsbiografie angepasst würden. Genau das wurde immer wieder in Koalitionsvereinbarungen versprochen, aber im realen Koalitionsalltag nie umgesetzt.

Neun Jahre investierten wir in einen zähen Kampf, neun Jahre ließ uns die Politik im Regen stehen, neun Jahre stellte sich die Sinnfrage, ob es sich für so eine kleine Berufsgruppe wie die 15.000 Schauspielerinnen und Schauspieler in Deutschland überhaupt lohnt, eine Gewerkschaft auf die Beine zu stellen, um die Politik auf unsere Probleme aufmerksam zu machen und zu Fortschritten zu bewegen.

Diese quälenden Zweifel sind nun beseitigt. Der Knoten ist geplatzt. Und warum? Weil BFFS und ver.di nie aufgaben, weil die „alten“ Kämpfer im BFFS hartnäckig blieben und weil sie frische Unterstützung von engagierten Kolleginnen und Kollegen bekamen. An dieser Stelle seien Mitglieder wie z. B. Paule Klink genannt, die der Presse gegenüber eindrücklich ihre Berufssituation schilderten, oder Klara Deutschmann, die sich mit Politikern traf, um die BFFS-Forderungen zu unterstreichen. Aber auch zahlreiche andere Mitglieder haben sich mit ihren persönlichen Briefen an bestimmte Politiker gewandt und sich mächtig für den Arbeitslosengeld-1-Anspruch ihrer Kolleginnen und Kollegen eingesetzt. Wir haben gemeinsam an unserer politischen Zukunft gedreht – mit Erfolg.

Denn Ende November hat die Koalition – wie von uns jahrelang gefordert – sich endlich durchgerungen, verkürzte Anwartschaftszeiten zu akzeptieren, deren Tage überwiegend aus Beschäftigungen stammen, die bis zu 14 Wochen dauern, und die Verdienstgrenze wenigstens auf das Anderthalbfache der Bezugsgröße West zu erhöhen. Das wären derzeit 54.810 € im Jahr. In Kombination mit der neuen 2½ jährigen Rahmenfrist sind diese Maßnahmen für uns ein echter Durchbruch. Wer im Jahr durchschnittlich 72 sozialversicherte Tage sammeln kann, wird eine reelle Chance haben, Arbeitslosengeld 1 beanspruchen zu können. Diese neuen Regelungen – 2½ Jahre Rahmenfrist, 14-Wochen-Kriterium, deutlich erhöhte Verdienstgrenze – werden allerdings erst Anfang 2020 in Kraft treten, weil sie so schnell, bis zu diesem Jahreswechsel, von den Behörden nicht umgesetzt werden können.

In diesem Jahr ist uns wieder so einiges gelungen: Die beiden maßgeblichen Schauspielverbände zu vereinen, Themis, die Vertrauensstelle gegen sexuelle Belästigung und Gewalt ins Leben zu rufen und als krönenden Abschluss nun einen wesentlichen Fortschritt bei der 12 Jahre quälenden Arbeitslosengeld-1-Ungerechtigkeit zu erzielen. Darauf dürfen wir ruhig ein bisschen stolz sein.

Aber wir sollten uns auch ermahnen, weiterhin durchzuhalten, all unsere Kräfte zu bündeln, um geschlossen unsere Interessen nach außen vertreten zu können. Nur dann werden wir für unseren Berufsstand noch so manches erfolgreich drehen.

Heinrich Schafmeister

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