Ebook Heilberufe

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Willkommen zum Ebooklet des wmd-brokerchannel! Aktuelle Ausgabe: Versicherungslösungen für Heilberufe 2012

wmd-brokerchannel.de Editorial Liebe Leserinnen und Leser,

Versicherungslösungen für Heilberufe „Mit welchen Produkten Sie jetzt bei

Quelle: © koszivu - Fotolia.com

dieser Zielgruppe punkten können“

Gefahren lauern überall, deshalb ist ein Versicherungsschutz rundum für jeden Freiberufler von heute ein Muss. Denn auch wenn die Praxis gut läuft ist jeder Arzt, Therapeut oder Heilpraktiker einer ganzen Reihe von Gefahren, die zu existenzbedrohenden Schäden führen können, ausgesetzt. So untersuchte der GDV kürzlich die Schadenteuerung bei schweren Personenschäden im Heilwesen. Als Basis dienten Informationen von zehn Heilwesenversicherern zu ihren Großschäden in den Jahren 1995 bis 1998 und 2000 bis 2003. Das Ergebnis: Die Schadenhöhen sind vom ersten zum zweiten Beobachtungszeitraum um mehr als 32 Prozent gestiegen – von 1,3 Millionen Euro auf mehr als 1,8 Millionen Euro. Die Schadenteuerung betrug damit mehr als das Dreifache der Steigerungsraten des Verbraucherpreisindex. Als besonderen Kostentreiber identifizierten die Studienautoren die steigenden Pflegekosten. Studien-Autor Marco Lonsing sagt: „Das liegt einerseits am allgemeinen Preisanstieg für Pflegeleistungen, andererseits aber auch an einer patientenfreundlichen Rechtsprechung, die den Geschädigten professionelle Rundum-Pflege und hohe Schmerzensgelder zuspricht.“ Laut GDV sind beispielsweise bei schweren Geburtsschäden bis zu 500.000 Euro Schmerzensgeld fällig, in einem Schwerstfall wurden zuletzt sogar 600.000 Euro gerichtlich zugesprochen. Welche Risikoabsicherungen es gibt? Mehr dazu in dieser Ausgabe.

Ihr

In Kooperation mit: Nürnberger Versicherungsgruppe, INTER Versicherungsgruppe

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Friedrich A. Wanschka Chefredakteur und Herausgeber


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Versicherungen im Heilwesenbereich:

Inhalt dieser Ausgabe:

Was Sie über die neuen Unisex-Tarife wissen sollten

Versicherungen im Heilwesenbereich

Zwischen Mann und Frau soll es keine Unterschiede mehr geben, zumindest nicht bei Versicherungstarifen. Das hat der Europäische Gerichtshof Anfang 2011 entschieden. Demnach dürfen Versicherer zukünftig keine Tarife mehr anbieten, die nach dem Geschlecht differenzieren. Worauf sich Verbraucher einstellen müssen und was das Urteil für die Versicherer bedeutet – wir beantworten die wichtigsten Fragen. Wann tritt diese Regelung in Kraft?

Was genau hat der Europäische Gerichtshof entschieden? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im März 2011 eine europarechtliche Regelung für ungültig erklärt, die nach Geschlecht differenzierende Versicherungstarife explizit zulässt. Das bedeutet, dass Versicherer zukünftig keine Tarife mehr anbieten dürfen, die nach dem Geschlecht unterscheiden. Das Gericht begründet dies mit dem Hinweis auf das Diskriminierungsverbot. Wie bewertet der GDV den UnisexEntscheid? Der GDV sieht in dem europäischen Unisex-Entscheid keine Verbesserung für die Versicherten. Denn im Ergebnis werden Unisex-Tarife systematisch immer ein Geschlecht benachteiligen, solange es signifikante Leistungsunterschiede zwischen

Unisex-Tarife gelten ab dem 21.12.2012 für neu abgeschlossene Verträge. Für bereits bestehende Verträge ändert sich nichts. Welche Versicherungen sind von dem Urteil betroffen?

Männern und Frauen – wie zum Beispiel bei der Lebenserwartung – gibt. Bisher hatten die Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, für Männer und Frauen die unterschiedlichen Risiken angemessen zu berücksichtigen. Für ein geringeres Risiko konnten sie den Versicherten auch eine niedrigere Prämie in Rechnung stellen. Dies wird für Tarife ab dem 21.12.2012 nicht mehr möglich sein. De facto führen Unisex-Tarife also nicht zu mehr Gleichberechtigung, sondern zu Gleichmacherei.

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Es betrifft alle Versicherungen, in denen das Geschlecht als Merkmal zur Risikodifferenzierung herangezogen wird. Unter anderem: • • • • • •

Was Sie über Unisex-Tarife wissen sollten Seite 2-3 NÜRNBERGER Versicherungsgruppe:

Unkomplizierte Lösungen mit NÜRNBERGER ProfiLine Seite 4-5 INTER Versicherungsgruppe

Das Lebenszyklusmodell für Humanmediziner, Zahn- und Tierärzte Seite 6 INTER Versicherungsgruppe

Erneut hervorragendes Geschäftsergebnis Seite 7 Umfrage

Private Rentenversicherung (betriebliche Altersvorsorge inbegriffen) Risikolebensversicherung Berufsunfähigkeitsversicherung Kfz-Haftpflichtversicherung Unfallversicherung private Krankenversicherung

Kooperation ist Idealbild vieler Ärzte Seite 8-9 Patientenrechtegesetz

Muss ich mir Sorgen machen? Seite 10-11

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Was sind die Folgen für die Versicherungsnehmer? Mit der Entscheidung wird ein zentrales Prinzip der privaten Versicherungswirtschaft, nämlich das Prinzip der Äquivalenz von Beitrag und Leistung, in Frage gestellt. Bisher hatten die Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, für Männer und Frauen eine risikogerechte Kalkulation vorzunehmen. Das heißt, Männer und Frauen wurden auch unterschiedlich – gemäß ihrem Risiko – bewertet. Davon profitierten die Versicherten in Form eines insgesamt günstigen Prämienniveaus. Diese Möglichkeit fällt nun weg, obwohl sich die Verhältnisse überhaupt nicht geändert haben: Männer zum Beispiel leben auch künftig im Schnitt kürzer als Frauen. Deshalb erhalten sie bisher bei gleich hohen Beiträgen in eine private Rentenversicherung auch höhere monatliche Renten als Frauen – weil sie die Renten im Durchschnitt über einen kürzeren Zeitraum beziehen. Über den gesamten Zeitraum betrachtet erhalten Männer und Frauen bei geschlechtsspezifisch kalkulierenden Tarifen also eine gleich hohe Rentenleistung. Nach einer Studie des unabhängigen Beratungsunternehmens Oxera wird das Verbot einer Differenzierung nach Ge-

schlecht eine Reihe von unbeabsichtigten, negativen Konsequenzen für Verbraucher, Versicherungsmärkte und die gesamte Gesellschaft haben. Insbesondere die Auswirkungen für Verbraucherinnen und Verbraucher können nach den Untersuchungen des Unternehmens erheblich sein: Je nach Versicherungsprodukt werden sich die Prämien mal für Frauen, mal für Männer erhöhen.

Was sollten Versicherungsnehmer jetzt tun? Für Kunden mit bestehenden Verträgen ändert sich nichts; insofern bedarf es keiner besonderen Aktivitäten. Für Menschen, die planen eine Versicherung abzuschließen, empfehlen wir das Gespräch mit einem Versicherungsberater. Die heutige Praxis, in der die Prämien dem Risiko entsprechend berechnet werden, ist auch aus Kundensicht insgesamt die kostengünstigste. Deshalb wäre es gerade

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auch aus Verbrauchersicht besser gewesen, wenn es den Unisex-Entscheid nicht gegeben hätte. Welche Folgen bringt die neue Regelung für die Versicherer mit sich? Anders als man intuitiv vermuten würde, werden sich der Beitragsnachlass auf der einen und Beitragsanhebung auf der anderen Seite nicht die Waage halten, sondern insgesamt aus Kundensicht ungünstiger werden. Da die Versicherer nicht wissen, wie viele Frauen und wie viele Männer den Unisex-Tarif wählen werden, müssen sie diese schätzen – und deshalb einen Sicherheitszuschlag nehmen, weil es noch keine Erfahrungswerte mit Unisex-Tarifen gibt und die Schätzung sich später als falsch herausstellen kann. Die Versicherer müssen also vorsichtig kalkulieren. Die Unsicherheiten über das Geschlechtermischungsverhältnis bleiben bei aufgeschobenen Rentenverträgen also über viele Jahre bestehen. Zwar werden einige Versicherungen für Frauen, andere für Männer tendenziell günstiger werden. Im Durchschnitt werden aber beide Geschlechter durch die Verhaltensreaktionen der Kunden und die Unsicherheitszuschläge belastet werden. www.gdv.de

Verlag und Herausgeber: wmd Verlag GmbH Wiesseer Straße 126 83707 Bad Wiessee Tel: +49 (0)8022 – 187110 Fax: +49 (0)8022 – 1871129 info@wmd-verlag.de www.wmd-verlag.de Geschäftsführung: Friedrich A. Wanschka Chefredaktion: Friedrich A. Wanschka Konzeption, Layout: Matthias Heß, Astrid Klee Fotos: Fotolia Vermarktung: Matthias Heß wmd Verlag GmbH c/o SEL Selected Media OHG Kattunbleiche 31a 22041 Hamburg Tel: +49 (0)40 2841083-21 m.hess@wmd-verlag.de Handelsregister: HRB 165643 Amtsgericht München Steuer-Nummer: 139/142/50247 Ust.- IdNr. DE 812638572 © Vervielfältigung jeglicher Art nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlages

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NÜRNBERGER Versicherungsgruppe: Unkomplizierte Lösungen mit NÜRNBERGER ProfiLine

Starker Schutz für Ärzte und Heilberufe Ärzte, Physiotherapeuten, Masseure und viele Andere, die im Heilwesen tätig sind, haben viel bürokratischen Aufwand mit Krankenkassen, deren Gebührenordnungen sowie neuen Gesetzen. Da sollte sich zumindest der Versicherungsschutz für die Praxis unkompliziert regeln lassen – sowohl für den Arzt oder Therapeuten als auch für den Vermittler. Mit dem NÜRNBERGER ProfiLine UnternehmensSchutz stehen maßgeschneiderte Lösungen parat, die genau für diese Zielgruppe entwickelt wurden. Eine hohe Flexibilität wird dabei ebenso gewährleistet.

reicht hier nicht aus. Denn diese leistet nur nach Sachschäden durch Feuer, Einbruch, Sturm usw. Nicht aber bei Schäden durch Bedienungsfehler, Kurzschluss, Bruch oder Nässe. Hier ist dringend eine Elektronikversicherung nötig. Gleiches gilt für Leasinggeräte, denn deren Wartungsverträge gelten nur für Funktionsstörungen und Verschleiß.

Die NÜRNBERGER bietet eine pauschale Lösung an, damit nicht jedes Einzelgerät aufgelistet werden muss. Der Kunde nennt ledigSchutz für die Technik lich den Gesamtwert aller Geräte für seiPraxen investieren hohe ne Praxis – schon Beträge in die Technik: vom Jürgen Schulze EKG, Röntgengerät, Ultra- Abteilungsdirektor bei der Nürnberger ist alles enthalten. Versicherungsgruppe Und zwar nicht nur schall über die Bürotechnik die reine Medizinmit PCs, Kopiergerät und Telefonanlage bis hin zu Klimageräten. Die technik, sondern auch Bürotechnik und übliche Geschäfts-Inhaltsversicherung sonstige Geräte. Abgesichert sind darü-

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ber hinaus Laptops, Netbooks und Tablets (iPads) auf Geschäftsreisen innerhalb der EU. Auf Wunsch können auch Smartphones eingeschlossen werden. Wenn während des Jahres neue Geräte dazukommen oder gegen höherwertige ausgetauscht werden, sind diese sofort mitversichert. 20 % der Versicherungssumme sind immer als Vorsorgedeckung inklusive. Erst zur nächsten Hauptfälligkeit wird dafür ein Beitrag berechnet. Werden mobile Geräte wie beispielsweise ein Langzeit-EKG eingesetzt, können diese ebenfalls mitversichert werden, um sie gegen alle Gefahren EU-weit zu schützen. Der Patient muss sich keine Sorgen machen, falls das Gerät versehentlich zu Schaden kommt. Auch der Arzt spart sich so viel Ärger und Zeit. Praxiseinrichtung absichern Natürlich sollte auch die übrige Praxiseinrichtung abgesichert werden. Bei Brand, Einbruch, Sturm oder Rohrbruch können hohe Schäden entstehen. Immer wichtiger wird es auch, dass Schutz bei Ele-

Link zum Geschäftskunden-Portal der Nürnberger Versicherung (einfach auf das Bild klicken)

LINKS: Kundeninformation : Geschäfts-Inhaltsversicherung für das Heilwesen Kundeninformation : Haftpflichtversicherung für das Heilwesen Kundeninformation : Existenz-BetriebsunterbrechungsVersicherung (EBU) Kundeninformation : Elektronikversicherung

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übersieht. Die Summen können bei Bedarf auch noch individuell angepasst werden. Unfall oder Krankheit – wer zahlt? Fällt der Arzt bzw. Therapeut wegen eines Unfalls oder einer Krankheit aus, bleibt die Praxis meist geschlossen. Während dieser Zeit laufen aber viele Kosten weiter. Miete, Gehälter, Leasinggebühren, Beiträge für berufliche Vereinigungen oder Zinsen für laufende Kredite lassen monatlich eine stattliche Summe zusammenkommen. Die Erweiterte Betriebsunterbrechungs-Versicherung der NÜRNBERGER springt für solche Kosten schon ab 70 % Arbeitsunfähigkeit ein. Auch der Gewinn, der in dieser Zeit nicht erwirtschaftet werden kann, kann übernommen werden. Ein Trugschluss ist, dass dafür die KrankentagegeldVersicherung einsteht. Doch diese gleicht nur das Nettoeinkommen

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des Arztes bzw. Therapeuten aus, nicht aber seine fixen Betriebskosten. Wird eine Ersatzkraft gefunden, welche die Praxis weiterführt, werden auch dafür die Kosten übernommen. Schutz bei Schadenersatzansprüchen Verursacht der Therapeut oder Mitarbeiter Personen-, Sach-, Vermögens- oder Umweltschäden, können ganz schnell hohe Ansprüche auf Schadenersatz entstehen. Das kann jederzeit und überall passieren: bei Patienten, Vertragspartnern, Lieferanten, in den Praxisräumen oder in der Öffentlichkeit. Beispiel: Ein Patient verletzt sich während der Therapie an einer defekten verstellbaren Behandlungsliege in der Praxis seines Krankengymnasten. Mit Leistungen speziell für Heil- und Heilnebenberufe können Fälle wie diese gezielt aufgefangen werden. Mitversichert ist auch der Verlust von Schlüsseln oder der deckungsvorsorgefreie Umgang mit radioaktiven Stoffen.

Foto: MEV Verlag GmbH/STOCK4B-RF; Corbis

mentarschäden wie Hochwasser nach Starkregen besteht. Möbel am Empfang, im Wartezimmer und in den B e h a n d l u n g sräumen werden dann zum vollen Neuwert ersetzt. Die medizinischen Geräte sind ebenfalls gegen die o. g. Gefahren geschützt. Hinzu kommen Medikamente, Verbandsmaterial und sonstige Vorräte, die in der Praxis verwendet werden. Mit NÜRNBERGER ProfiLine erhält der Kunde ein auf das Heilwesen zugeschnittenes Leistungspaket, das auch spezielle Extras beinhaltet. So übernimmt die NÜRNBERGER zum Beispiel die Kosten bei Verlust von Arzttaschen oder Notfallkoffern während eines Krankenbesuchs durch Diebstahl oder einen Unfall. Ebenso werden u. a. verdorbene Medikamente ersetzt, wenn wegen eines technischen Defekts die Kühlung ausfällt. Mit diesem Leistungspaket kann der Vermittler sicher sein, dass er keine wichtigen Einschlüsse

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INTER Versicherungsgruppe - Neu und auf den Punkt gebracht:

Das Lebenszyklusmodell für Humanmediziner, Zahn- und Tierärzte Einzigartiges „Unisex-Garantie-Zertifikat“ sichert Ihren Kunden Vorteile

Ansprüche ändern sich – im Laufe der Jahre durchleben Menschen verschiedene Lebenssituationen. Das gilt natürlich auch für Mediziner. Ein Student hat zweifelsfrei andere Bedürfnisse als ein niedergelassener Arzt, ein Assistent andere als ein Professor.

Das „Unisex-Garantie-Zertifikat“ mit der eingebauten Vorteilsgarantie der INTER Lebensversicherung AG sichert Ihren Kunden bereits jetzt die Vorteile der neuen Unisex-Tarife. Verträge, die zwischen dem 1. August und dem 20. Dezember 2012 bei der INTER abgeschlossen werden, werden automatisch auf einen Vorteil für den Kunden überprüft und dann im Falle besserer Konditionen zu seinen Gunsten umgestellt - kostenlos und unkompliziert.

Die neuen Lebenszyklusmodelle der INTER Versicherungsgruppe werden diesen unterschiedlichsten Ansprüchen gerecht. Passgenau beraten Sie Ihre Kunden - vom ersten Semester bis zum Ruhestand. Wir zeigen Ihnen übersichtlich und bedarfsgerecht die optimale Absicherung für jede Lebenslage in der Krankenversicherung, in der Lebensversicherung und im Kompositbereich.

Peter Schilinski Leiter INTER Makler Service

Flexibel, transparent, leistungsstark: Die moderne Krankenvollversicherung INTER QualiMed® bietet in allen Lebensphasen einen hochwertigen und flexiblen Schutz, der im Laufe des Lebens individuell angepasst werden kann. Der Tarif ist in den Stufen Basis, Exklusiv und Premium mit unterschiedlichen Selbstbehalten wählbar. Ganz neu: Die Krankenvollversicherung INTER JAZ 300A bietet eine optimale Absicherung für Medizin- und

Zahnmedizinstudenten sowie für Kinder von Ärzten und Zahnärzten. Die INTER Krankenversicherung aG garantiert Ihnen bereits heute: Beide Tarife bleiben bis zum 31. Dezember 2013 beitragsstabil! Lassen Sie Ihre Kunden auch von den weiteren Mediziner- und Zahnmedizinertarifen profitieren und damit auch von der erhöhten Beitragsrückerstattung.

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Leistungs-Upgrade-Garantie bei den Technischen Versicherungen Mit der Photovoltaikversicherung sowie der Elektronik-Pauschalversicherung hat die INTER Allgemeine Versicherung AG ihre Produktpalette im Bereich der Technischen Versicherungen erweitert. Beide Produkte gibt es in einer Exklusiv- und Premiumvariante sowie mit einer LeitungsUpgrade-Garantie: Ändern sich die Vereinbarungen des Vertrages ausschließlich zum Vorteil Ihrer Kunden, ohne dass sich dadurch die Prämie erhöht, so gelten diese Änderungen mit sofortiger Wirkung.

Link zum INTER Maklerportal (einfach auf das Bild klicken)

LINK: INTER QualiMed®: InterviewVideo mit Peter Schilinski Lebenszyklusmodelle der INTER Versicherungsgruppe Tarifübersicht der Krankenvollversicherung der INTER Tarifübersicht der Technischen Versicherungen

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INTER Versicherungsgruppe auf richtigem Kurs:

Erneut hervorragendes Geschäftsergebnis Die INTER Versicherungsgruppe hat das Geschäftsjahr 2011 mit einem wiederholt verbesserten Rohüberschuss abgeschlossen und verzeichnet damit ein erneutes Rekordergebnis. Dieses hervorragende Ergebnis bestätigt den Weg, die INTER Versicherungsgruppe neu auszurichten und zeigt, dass die bereits umgesetzten Veränderungen den richtigen Kurs eingeschlagen haben.

Dabei hat die Gesellschaft neben zahlreichen Maßnahmen im Betrieb und im Service-Bereich auch eine umfangreiche Reorganisation im Vertrieb erfolgreich umgesetzt. Auch der renommierte mapreport verleiht der INTER Krankenversicherung aG im Jahr 2012 zum achten Mal in Folge die Note „sehr gut“ in den Kategorien Bilanz, Service und Beitragsstabilität.

Die INTER Versicherungsgruppe setzt sich im Wesentlichen zusammen aus der INTER Krankenversicherung aG als Mutter, der INTER Lebensversicherung AG, der INTER Allgemeine Versicherung AG und der Bausparkasse Mainz AG (BKM) als 100%ige Töchter. Auch zur INTER gehört die Freie Arzt- und Medizinkasse VVaG (FAMK).

In drei Stufen lebenslang gut versichert Basis – Exklusiv – Premium: Die „3-Stufigkeit“ der Produkte sorgt für eine durchweg strukturierte Bedarfsanalyse für den Kun-

den. Für eine wirksame und preisgünstige Grundabsicherung ist die Basisvariante optimal. Die Exklusivvariante steht für einen sehr guten und umfassenden Schutz und wer eine Topabsicherung mit besonders starken Leistungen möchte, ist mit der Premiumvariante bestens beraten. Zeigen Sie Ihren Kunden eine übersichtliche und bedarfsgerechte Absicherung.

INTER Versicherungsgruppe auf der DKM 2012 Besuchen Sie die INTER Versicherungsgruppe auf der DKM in Halle 4, Stand C 02.

Anschrift: Erfahren Sie vor Ort Neues zur INTER sowie detaillierte Informationen zum Lebenszyklusmodell.

Weitgehend gutes Assekurata-Erstrating Die INTER Krankenversicherung aG hat sich erstmals einem Assekurata-Rating gestellt und ein weitgehend gutes Urteil (A-) erreicht. Bereits in 2009 hat die INTER Versicherungsgruppe einen intensiven Change-Prozess eingeleitet.

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Haben Sie noch Fragen? Nutzen Sie die untenstehenden Kontaktdaten für Rückfragen zu den Produkten der INTER Versicherungsgruppe.

INTER-Partner Dr. Markus Merk hält am 24. Oktober 2012 um 14 Uhr in der Speakers Corner seinen Vortrag „Sicher entscheiden“. Anschließend können Sie den dreimaligen Weltschiedsrichter am INTER-Stand persönlich treffen.

INTER Versicherungsgruppe Makler Service Management Erzbergerstraße 9 - 15 68165 Mannheim Tel: 08000 825 - 425 Fax: 0621 427 - 980 E-Mail: maklerservice@inter.de Internet: inter-makler.net

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Umfrage:

Kooperation ist Idealbild vieler Ärzte Die Kooperation ist für viele Ärzte das Idealbild der medizinischen Berufsausübung. Das belegt eine gemeinsame Umfrage des Deutschen Ärzte-Verlags (DÄV) und der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank). Befragt wurden etablierte Niedergelassene und Klinikärzte bis 49 Jahre. Vorteilhaft empfinden die Ärzte vor allem die hohe Flexibilität.

Ärzte von Kooperationen überzeugt 41,4 Prozent der Ärzte wären am liebsten in einer Kooperation tätig. Das bestätigt die aktuelle Umfrage „Zukunftsaussichten beruflicher Kooperationen“, die der DÄV und die apoBank gemeinsam durchgeführt haben. Die Kooperation ist damit für viele Ärzte das Idealbild der medizinischen Berufsausübung. Bei den Niedergelassenen spricht sich sogar mehr als jeder Zweite für die Kooperation aus (53,8 Prozent); bei den Klinikärzten sind es 28,4 Prozent. Die Einzelpraxis und die Arbeit im Krankenhaus verkörpern dagegen nur für 21,0 bzw. 20,1 Prozent der Ärzte das Idealbild. Die Arbeit in einem MVZ bewerten 12,7 Prozent der Befragten als ideal.

operationen einen immer bedeutenderen Stellenwert zu: 91 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass ihre Zahl bis 2020 steigen wird. 90 Prozent prognostizieren eine steigende Zahl von Organisationsgemeinschaften, z.B. in Form von Praxisoder Apparategemeinschaften. Auch die Zahl der Ärztehäuser (89,8 Prozent) und MVZ (84,3 Prozent) wird nach Meinung der Ärzte steigen.

Kooperationen prägen ambulante Versorgung 2020 Auch für die Zukunft schreiben Ärzte Ko-

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Weniger gut schätzen die Ärzte hingegen die Zukunftsaussichten der Einzelpraxis ein. Nur 2,8 Prozent erwarten, dass ihre Zahl zunimmt. „Das heißt aber nicht, dass es keine Einzelpraxen mehr geben wird“, so Georg Heßbrügge, Bereichsleiter Gesundheitsmärkte und -politik bei der apoBank. Zwar gäbe es eine Verschiebung zur Kooperation. Die Einzelpraxis werde aber weiterhin bestehen. Viel Flexibilität - hoher Beratungsbedarf Vorteilhaft an Kooperationen bewerten die Ärzte insbesondere die flexible Arbeitszeitgestaltung (83,7 Prozent). Auf den Rängen zwei und drei folgen die Erweiterung des Leistungsspektrums (79,4 Prozent) sowie der intensive kollegiale Austausch (78,8 Prozent). Dies zeige, so Heßbrügge, wie sich das Bild des Arztes vom Einzelkämpfer zum Teamplayer verschiebe. „Gleichzeitig sieht man, dass der Trend zu

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Kooperationen auch durch ein geändertes Rollenverständnis getragen wird: Für drei Viertel der Ärzte ist die gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein relevantes Entscheidungskriterium für eine Kooperation.“ Auch wirtschaftliche Aspekte sind bei der Entscheidung für die Kooperation ausschlaggebend: 76,6 Prozent der Ärzte sehen in der Kooperation gute Zukunftsperspektiven. 71,4 Prozent sprechen ihr eine stärkere Marktposition zu als der Einzelpraxis. „Neben diesen Vorteilen sehen die Ärzte einige Punkte aber auch kritisch“, ergänzt Heßbrügge. „Mehr als jeder zweite Arzt hat in unserer Umfrage angegeben, dass er bei Kooperationen einen hohen Beratungsbedarf sieht - das Konstrukt Kooperation gilt als kompliziert. Hier müssen wir ansetzen: Wir müssen einfache Wege in die Kooperation aufzeigen und die Ärzte bei ihren Vorhaben unterstützen.“ Kleine Einheiten - viel Mitbestimmung Dass die Ärzteschaft eher kleine Kooperationen präferiert, wird ebenfalls deutlich: Knapp zwei Drittel der Befragten halten eine Betriebsgröße von drei bis vier teilnehmenden Ärzten für wünschenswert (61,2 Prozent). 14,1 Prozent halten zwei

Kooperationsteilnehmer für geeignet. „In kleineren Kooperationen lässt sich mehr Einfluss auf die Geschicke nehmen“, erläutert Heßbrügge. Neben der geringeren Komplexität sei dies ein weiterer Grund, warum Ärzte kleine Kooperationen bevorzugen. Schließlich sei der Grad der Selbstbestimmung bei vielen Niedergelassenen das ausschlaggebende Argument für die Niederlassung. Dies wird durch die Studie untermauert: 44,1 Prozent der Niedergelassen wählten auf die Frage, welche Faktoren bei ihnen bei der Entscheidung für die Selbstständigkeit im Mittelpunkt standen, den Grad der Selbstbestimmung auf Rang eins; gefolgt von Work-Life-Balance (15,8 Prozent), dem Arbeitsumfeld (13,3 Prozent) und dem Umfang der Gestaltungsmöglichkeiten (12,2 Prozent). Wirtschaftliche Selbstständigkeit attraktiv Trotz der merklichen Verschiebung von der Niederlassung hin zur Anstellung bleibt die Selbstständigkeit attraktiv. Etwa die Hälfte der Ärzte bewertet ihre Attraktivität mit gut oder sehr gut. Bei der Anstellung sind es 33,8 Prozent. Insgesamt schätzen Niedergelassene ihre eigene Form der Berufsausübung attraktiver ein als Angestellte: 62,3 Prozent der Niedergelassenen verge-

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ben für die Selbstständigkeit die Note gut oder sehr gut. Die Kliniker bewerten die Anstellung hingegen nur zu 45,9 Prozent* mit gut oder sehr gut. „Die ausübenden Ärzte widerlegen damit eindeutig die Skepsis der Nachwuchsmediziner gegenüber der Selbstständigkeit“, kommentiert Heßbrügge die Ergebnisse. „Wir müssen dem Nachwuchs die Vorzüge der Selbstständigkeit greifbar machen, sie für die Tätigkeit begeistern und ihnen vor allem mit Blick auf Kooperationen - die Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten der Selbstständigkeit aufzeigen.“ Methodik Befragt wurden niedergelassene Ärzte und Klinikärzte bis 49 Jahre. Die Befragung wurde schriftlich durchgeführt. Der Einsendeschluss war im Januar 2012. Alle Auswertungen basieren auf einer Fallzahl von 547 Fragebögen. Davon entfallen 279 auf niedergelassene Ärzte, 268 auf Klinikärzte. * Berichtigte Version, Stand Juli 2012, www.apobank.de

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Patientenrechtegesetz

Herr Doktor, muss ich mir Sorgen machen? Die Bundesregierung will die Rechte der Patienten mit einem neuen Gesetz stärken. Die Versicherungswirtschaft begrüßt diesen Schritt, mahnt aber zur Vorsicht bei der Ausgestaltung. Die Diagnose war niederschmetternd. Vor fünf Jahren erfuhr Stefanie W. von ihren Ärzten, dass ihre linke Brust von Krebs befallen war. Die junge Frau entschloss sich, einen Teil der Brust entfernen zu lassen. Dann stellte sich heraus, dass die Ärzte ihre Gewebeproben mit denen einer anderen Frau verwechselt hatten. Stefanie W. hatte keinen Krebs. Die Amputation wäre nicht nötig gewesen.

enberichte, die von einer Million Behandlungsfehlern pro Jahr ausgehen. Viele Patienten schrecken davor zurück, Fehler zu melden. Um ihre Stellung zu stärken, will die Bundesregierung ein Patientenrechtegesetz verabschieden – möglichst noch in diesem Jahr.

GDV Position Um Patienten zu schützen, sollte der Gesetzgeber bei der Vorbeugung ansetzen. Außerdem sollte das neue Patientenrechtegesetz die Rolle der Schlichtungsstellen stärken. 12.000 Behandlungsfehler werden nach Angaben des Robert-Koch-Instituts jährlich nachgewiesen. Die Dunkelziffer dürfte weitaus höher liegen. Es finden sich Medi-

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Allerdings sind Patienten schon heute gegen Behandlungsfehler geschützt. Kommt es zu einem solchen Vorfall, können sie zunächst versuchen, sich an ihre Krankenkasse zu wenden, die bei Verdachtsfällen hilft, die Behandlung durch Fachleute untersuchen zu lassen. Außerdem können Patienten kostenlos eine der Schlichtungsstellen der Ärztekammern anrufen, die auf Grundlage eines Gutachtens prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Führen diese beiden Wege nicht zum Erfolg, bleibt immer noch der Gang vor Gericht. Der aber kann teuer werden. Verliert der Patient den Prozess, muss er die Kosten tragen. Stellt das Gericht einen Behandlungsfehler fest, stehen dem Patienten Schadenersatz und gegebenenfalls auch Schmerzensgeld zu. Für diese Schäden kommt die Berufshaftpflichtversicherung der Ärzte oder Hebammen auf. Aber auch Physiotherapeuten oder Pflegeheime sind für Haftungsfälle versichert. Viele Versicherer, darunter die Allianz, die Ergo oder die Axa, haben entsprechende Angebote im Programm. Rechtlich stützt sich das gegenwärtige

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Vorgehen auf verschiedene Gesetzbücher. Das neue Patientenrechtegesetz will die verstreuten Regelungen zusammenfassen und mehr Transparenz für die Patienten schaffen. „Und das begrüßen wir auch“, sagt Nils Hellberg, Leiter Haftpflicht-, Kredit-, Transport- und Luftfahrtversicherung, Statistik beim GDV. Wie das Gesetz im Einzelnen ausgestaltet werden soll, ist aber noch offen. Ein wichtiger Punkt ist die Frage der Beweislast. Im Zivilrecht trägt der Kläger die Beweislast, von diesem Grundsatz wird im Medizinrecht aber vielfach bereits abgewichen. Schon heute bestehen viele Beweiserleichterungen für Patienten, so zum Beispiel bei groben Behandlungsfehlern, Aufklärungs- oder Dokumentationsmängeln. Diese Regeln haben die Gerichte über Jahre entwickelt. Diese Regeln zusammenzufassen ist aber leichter gesagt als getan. „Es kommt auf jedes Wort an, sonst könnte eine große Verunsicherung die Folge sein“, sagt Hellberg. Ohnehin ist

die Lage der Versicherer, die die Berufshaftpflicht im Heilwesen anbieten, angespannt. Die Personenschäden sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Nach einer GDV-Studie sind die Schadensummen von Großschäden in der Zeit zwischen 1995 und 2003 jährlich um sechs Prozent gewachsen.

Hellberg regt an, bestehende Bemühungen für Fehlermeldesysteme weiter zu verstärken, um die Vorbeugung zu verbessern. Zusätzlich sollten alle Gerichte

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spezialisierte Kammern für Arzthaftungsfälle einrichten, wie es sie bereits bei großen Gerichten gibt. Zudem sei es sinnvoll, die Rolle der Schlichtungsstellen zu stärken, meint Joachim Classen, Abteilungsleiter Schaden bei der Ergo-Versicherungsgruppe. Sie bieten dem Patienten schon heute die Möglichkeit, Verdachtsfälle schnell und kostenlos überprüfen zu lassen. 2010 wurden rund 7300 Anträge bearbeitet. Mehr als 90 Prozent aller Entscheidungen werden von den Beteiligten angenommen. Gegenwärtig arbeiten die Stellen allerdings nach unterschiedlichen Regelwerken. „Das neue Gesetz könnte der Gesetzgeber dazu nutzen, die Geschäftsordnungen zu vereinheitlichen“, sagt Classen. Mit der Einbindung von Patientenvertretern könnte man dem Vorwurf begegnen, dass die Stellen im Zweifelsfall für den Arzt entscheiden. Serge Debrebant ist freier Journalist in London und München. www.gdv.de

Haftungsausschluss: Den Artikeln, Empfehlungen und Tabellen liegen Informationen zugrunde, die die Redaktion für verläßlich hält. Die Garantie für die Richtigkeit kann die Redaktion nicht übernehmen. Diese Onlineveröffentlichung dient der Information und ist keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Geldanlagen oder Produkten.

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