RENTENMAGAZIN 2011

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Editorial | RENTENMAGAZIN 2011

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

dass ohne private Altersvorsorge kaum der Lebensstandard in der Rentenzeit erhalten werden kann, ist fast jedem mittlerweile bekannt. Das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung ist besonders bei jungen Menschen nicht besonders ausgeprägt und Rentner beklagen den zunehmenden Kaufkraftverlust. Dennoch hält Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen die Rentenversicherung für demografie- und zukunftsfest. Zudem sind die Rentenfinanzen stabil, was man an der Absenkung des Rentenbeitragssatz zum 01.Januar 2012 ablesen kann und gleichzeitig stellt von der Leyen eine merkliche Rentensteigerung 2012 in Aussicht. Dennoch ist eine ergänzende private Altersvorsorge unabdingbar, weshalb mit großem Erfolg die staatlich geförderte Riesterrente eingeführt wurde. Nach zehn Jahren haben sich jetzt fast 15 Millionen Bundesbürger für einen Vertrag entschieden. Doch wie rentieren und unterscheiden sich die Angebote der Basis- Riester- oder Rüruprente?

Wie sicher sind private Rentenversicherungen tatsächlich in den derzeit schwierigen Marktverhältnissen, wie Schuldenkrise, Euroangst etc.? Mit welchen Garantien kann man künftig noch rechnen, wenn mittlerweile die Zinsen für Staatsanleihen historische Tiefpunkte erreicht haben? Welche Lösungen bieten die neuen fondsgebundenen Rentenversicherungen? Die Antworten und viele weitere interessante Informationen finden Sie in diesem Magazin. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre, gute Entscheidungen und viel Erfolg!

Ihr Team vom wmd-brokerchannel Friedrich A. Wanschka, Astrid Klee, Matthias Heß, Maren Richter und Tobias Strenk

Täglich aktuelle Informationen, Fachartikel und Video-Interviews unter www.wmd-brokerchannel.de 3


RENTENMAGAZIN 2011 | Inhaltsverzeichnis

Marktinformationen

27 Stuttgarter Rentenprodukte punkten mit

41 Dialog zum Thema Rente gestartet:

hoher Gesamtverzinsung    6

Private Altersvorsorge:

69 Prozent der Deutschen nicht über

belohnen   28 Mit dem Ruhestand ist die Planung fürs Alter längst nicht abgeschlossen –

Änderungen informiert    7

Lebensleistung in der Rente gerecht

Ruhestand hinausgehen

Studie: 57 Prozent der Deutschen

Riesterrente

die Vorsorgeberatung muss über den   44 Besserer Verbraucherschutz bei der Riester-Rente: Zulagenanspruch kann

schätzen die Notwendigkeit zu privater Altersvorsorge falsch ein

32 Optimale Altersvorsorge trotz Inflation

nachträglich gesichert werden

Hybridmodelle als Alleskönner    8

46 Riester-Rente:

Der nächste Schritt des Gesetzgebers: Riester- und Basisrenten sollen ab 2013

34 Hohe Garantierente durch strenge

transparenter werden

15 Millionen-Grenze fast erreicht

Trennung von Garantie und Investment   47 Auch nach zehn Jahren viele offene Fragen:

10 Studenten-Umfrage:

Gesetzliche Rentenversicherung

Forscher konstatiert erhebliche Datenlücken

93 Prozent misstrauen staatlicher Rente   36 Ergebnis der Sozialversicherung im 1.

48 Vermögensbildung und Riesterverträge Licht und Schatten bei der geförderten

Halbjahr 2011

10 BMF verlängert Frist zur Umstellung auf

Altersvorsorge

zertifizierte Basisrenten-Verträge: Steuervorteile bleiben erhalten

37 Vertrauen in gesetzliche Rente gestiegen

12 Förderung der privaten Altersvorsorge:

37 Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II

werden 10 Jahre Allianz RiesterRente:

Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft

50 Riester-Rente könnte weiter vereinfacht Was Deutschland vom Ausland lernen

– Auswirkungen auf die Rente

kann   38 Freiwilliger Wehrdienst und Bundesfrei-

Interviews

52 Wer hat 2011 bei Riester die Nase vorne?

willigendienst seit 1. Juli 2011:

Was bei der gesetzlichen Renten-

14 Das Beste aus zwei Welten

versicherung zu beachten ist

17 Was bietet die neueste Generation der

38 Höhere Freibeträge bei

53 Riester-Förderung: Doppelnutzung möglich   54 Riester-Sparen reduziert bereits heute

Altersversorgungsprodukte dem Kunden?

die Rentenlücke um ein Drittel

Hinterbliebenenrenten   56 Altersvorsorge mit Riester:

18 Kennen Sie das Verlustrisiko einer Fondspolice?

39 Mitteilung zur Rentenanpassung 2011 –

Bilanz nach zehn Jahren

verständlicher, übersichtlicher, persönlicher   57 Zulagenkürzung bei Riesterrente vermeiden

21 Strategisch und unternehmerisch gut

uniVersa empfiehlt Sozialversicherungs-

39 Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunter  23 Sorge Dich nicht. Handle.   26 Entwicklung der TwoTrust-Familie

nachweis zu prüfen

lagen läuft aus Kontenklärung beantragen   40 Wer pflegt, bekommt mehr Rente

57 Koalition sorgt für schnelle Abhilfe bei Riester-Rückforderung Freiwilligen-auf oder- täglich

dienste für Jugendliche werden gestärkt   59 1 Million Wohn-Riester-Verträge   60 GDV kritisiert Stimmungsmache

gegenüber Riester-Rente

Rüruprente   61 Riester und Rürup: Höchstförderung vom Staat noch für 2011 sichern   63 Steuerberater informieren, beraten und vertreten: Riester und Rürup - zusätzliche Altersvorsorge steuerlich betrachtet

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65 Plansecur: Warum Selbstständige jetzt noch eine Rürup- Rente abschließen sollten?   65 PrismaLife AG: Rürup-Fondspolice Prisma Basis wird von Focus-Money mit hoher Gesamtnote bewertet

Private Rentenversicherung

zweikomma siebenfünfprozent PLUS

erfordert Anpassungen

Mindestverzinsung

teiligen Änderungen Zertifizierung

Rente XXL

64 Rürup-Verträge: Vorsicht vor nach-

BBV-Strategie-

Börsenchancen

66 Die Privatrente: Flexibilität ist ihr Markenzeichen – aber um welchen Preis?   68 Finanztest prüft private Rentenversicherung Neun Angebote sind gut   68 CosmosDirekt mit neuem Rentenprodukt

Immobilienrente   70 R+V-ImmobilienRente: Mit dem Eigenheim die Rente aufbessern   71 Baugeldstudie: Umkehrhypothek ist nur wenigen bekannt

Pflegerentenversicherung   73 WWK PflegeRente gewinnt Cash. Award 2011

Recht & Steuern   76 Umfrage Lebensversicherung:

Keiner kennt die Steuervorteile

77 Lebensversicherung: Steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel 2011/2012   78 Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem

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Private Altersvorsorge: 69 Prozent der Deutschen nicht über Änderungen informiert

Studie: Mehrheit fürchtet Auswirkungen auf die Rente

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Knapp 83 Prozent der Deutschen wurden nach eigenen Angaben nicht ausreichend von ihrer Bank oder Versicherung darüber informiert, welche Änderungen ab Januar 2012 bei der privaten Altersvorsorge in Kraft treten. Dementsprechend hoch ist die Unwissenheit über die Neuerungen selbst: 69 Prozent der Bundesbürger wussten nach eigener Auskunft bislang nicht, dass beispielsweise der Garantiezins bei der privaten Lebens- und Rentenversicherung sinkt. Das ergibt eine repräsentative Umfrage der Beratungsgesellschaft Faktenkontor und des Marktforschers Toluna unter 1.000 Bundesbürgern. Mehrheit fürchtet Auswirkungen auf die Rente Den gesetzlichen Änderungen steht die Mehrheit der Bevölkerung skeptisch gegenüber. 61 Prozent der Deutschen halten die Befürchtung für berechtigt, dass ein Abschluss zu den neuen Konditionen eine niedrigere Rente zur Folge hat. Ein Teil derer, die über die Neuerungen Bescheid wussten, planen

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einen Vertrag zu den alten Konditionen abzuschließen. Zehn Prozent der Bundesbürger wollen eine private Renten- oder Lebensversicherung vor dem Stichtag realisieren. Die Mehrheit der Deutschen (knapp 69 Prozent) hat dagegen nicht vor, noch in diesem Jahr einen Versicherungsvertrag zur privaten Altersvorsorge zu unterschreiben. Vertriebschancen für die Institute Die restlichen 21 Prozent haben sich bisher noch keine Gedanken über den Abschluss einer privaten Altersvorsorge gemacht. Wenn Banken und Versicherungen diese Personengruppe entsprechend beraten, ergeben sich hier durchaus Vertriebschancen. Doch auch viele andere Deutsche haben bei der privaten Vorsorge noch Beratungsbedarf. Knapp 42 Prozent der Befragten sind der Meinung, dass sie bisher nicht genug für ihre finanzielle Absicherung im Alter tun. Autor: Faktenkontor GmbH


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Studie: 57 Prozent der Deutschen schätzen die Notwendigkeit zu privater Altersvorsorge falsch ein

Zu optimistische Rentenerwartungen

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Jeder vierte Bundesbürger ist davon überzeugt, im Alter ohne Rücklagen aus privater oder betrieblicher Vorsorge auszukommen. Ihrer Ansicht nach stellt die Aussicht auf zusätzliche Alterseinkünfte vor allem ein Angebot für Besserverdienende dar. Ein weiteres Drittel der Deutschen schließt sich dieser Meinung zumindest teilweise an. Selbst unter den aktiven Sparern sind sich nur 40 Prozent wirklich sicher, nach der Berufstätigkeit den einmal erlangten Lebensstandard nur durch eigene Vorsorge halten zu können. Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter 1.014 Deutschen durch das IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung im Auftrag des Direktversicherers Hannoversche. Die Ergebnisse zeigen, dass die Befragten einem gefährlichem Irrtum unterliegen: In gut zwanzig Jahren sinkt die staatliche Rentenzahlung auf nur noch 40 Prozent des letzten Bruttogehalts ab, sagen Experten. Zu optimistische Rentenerwartungen Die Einschätzung, sowohl betriebliche als auch private Rentenzahlungen dienten hauptsächlich zur späteren Anschaffung teurer Luxusgüter, ist ein weit verbreiteter Versicherungsmythos. So glaubt noch immer fast jeder zweite Bundesbürger, nach dem Berufsleben monatliche Rentenzahlungen von mehr als 50 Prozent des letzten Bruttogehalts zu erhalten und damit für ein auskömmliches Leben im Ruhestand sorgen zu können. Erstaunlich: Ausgerechnet diejenigen, die sich bereits zum Sparen verpflichtet haben, schätzen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung falsch ein. Jeder zweite Vorsorger glaubt, später mehr als 50 Prozent des letzten Bruttogehalts als Rente zu erhalten. Dabei erreichen die gesetzlichen Leistungen dieses Niveau schon heute nicht mehr. Steuervorteile durch Altersvorsorge Darüber hinaus herrscht bei vielen Deutschen Unklarheit über die aktuellen Anpassungen bei der Rentenhöhe. So sinkt das Niveau gesetzlicher Al-

terszahlungen bis 2030 stufenweise auf nur noch 40 Prozent des letzten Bruttogehalts ab. Dennoch glauben insgesamt zwei Drittel der Deutschen, auch in Zukunft mehr als diesen Betrag ausbezahlt zu bekommen. "Zur Schließung der Versorgungslücke im Alter ist die private Vorsorge daher unumgänglich. Rund 80 Prozent des letzten Nettoeinkommens sind in der Regel für ein auskömmliches Leben im Ruhestand notwendig", betont Horst Meyer, VorsorgeExperte bei der Hannoverschen. "Dabei können Sparer in vielen Fällen ihre Aufwendungen zur Altersvorsorge steuerlich geltend machen." Autor: Hannoversche Lebensversicherung a.G.

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Der nächste Schritt des Gesetzgebers: Riester- und Basisrenten sollen ab 2013 transparenter werden

Angabe der Effektivkosten soll gesetzlich verordnet werden

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Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen ersten Diskussionsentwurf erstellt, der vorsieht, dass ein komplett neues Produktinformationsblatt für Riester- und Basisrenten eingeführt wird. Darin werden die aktuellen Informationen zusammengefasst und um wesentliche Angaben ergänzt. Erstmals sollen u.a. die Effektivkosten und -rendite angegeben werden. „Die Angabe der Effektivkosten und Effektivrendite erlaubt nach Jahren der Intransparenz einen produktübergreifenden Vergleich der Kosten- und Beitragsrendite. Genau deshalb haben wir seit Jahren für die Einführung dieser Kennzahlen gekämpft“, freut sich Dr. Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA – Institut für Transparenz in der Altersvorsorge. „Die verbindliche Vorgabe eines standardisierten Produktinformationsblatts ist genau die richtige Entscheidung, um Kunden einen echten Produktvergleich zu ermöglichen“, lobt Ortmann die Initiative des BMF. An einigen Stellen gibt es Verbesserungsbedarf. Der vom BMF vorgelegte Diskussionsentwurf ist ein Meilenstein auf dem Weg zu einem transparenten Altersvorsorgemarkt“, hebt Ortmann hervor. Als wichtige Eckpunkte sieht das neue Produktinformationsblatt vor, dass eine verbindliche Seitenzahl vorgegeben wird, die Produkte in fünf Chance-/Risikoklassen eingeteilt, Effektivkosten und –rendite eingeführt und die Kostenarten vorgegeben werden. An einigen Stellen gibt es noch Diskussionsund Verbesserungsbedarf. Vorgabe des Umfangs sorgt für Übersichtlichkeit Der Entwurf des BMF sieht eine Beschränkung des Seitenumfangs vor. Insgesamt 19 Punkte sollen auf maximal 3 Seiten zusammengefasst werden. „Der vorgegebene Höchstumfang ist absolut richtig“, ist sich Ortmann sicher. Allerdings ist zu bezweifeln, ob die Seitenvorgabe bei der Menge an Informationen einzuhalten ist. Bereits die bloße Auflistung der 19 Punkte nimmt eine Seite ein. Es sollten daher eini-

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ge Aspekte gestrichen werden, die für alle Produkte gleichermaßen gelten. Dazu gehören zum Beispiel die Hinweise auf die Zertifizierung, das Inflationsrisiko, die Beitrags- und Zulagengarantie bei Riesterrenten und die Information über die Einwilligung nach § 10a EStG. Chance-/Risikoklasse helfen Kunden bei der Produktauswahl Erstmals soll jedes Produkt einer von 5 Chance-/Risikoklassen zugeordnet werden. Dies erleichtert dem Kunden, das für ihn passende Produkt auszuwählen. Schwierig ist aber, die unterschiedlichen Klassen zu bezeichnen und die verschiedenen Produkte einer Klasse zuzuordnen. Die vom BMF vorgeschlagenen Kurzbezeichnungen – zum Beispiel „sehr geringe Chancen/sehr geringes Risiko“ für die Chance-/Risikoklasse 1 – hält das ITA für zu knapp. Etwas mehr Information sollte dem Kunden gegeben werden, insbesondere zur Garantie zum Rentenbeginn und zu möglichen Verlusten während der Sparphase (Beispiel unter www.ita-online.info). Damit der Kunde die Zusammenhänge besser erkennen kann, sollte diese Beschreibung durch eine grafische Darstellung der Chancen und Risiken ergänzt werden. Schwierig gestaltet es sich, die Produkte einer Chance-/Risikoklasse zuzuordnen. Das BMF empfiehlt, die Produkte anhand der Bezeichnung oder auf Basis von Simulationen einzustufen. Während anhand der Bezeichnung die Produkte nicht zufriedenstellend eingestuft werden können, dürften sich Simulationen als kaum gesetzlich umsetzbar erweisen. Denn diese setzen einen einheitlichen, öffentlichen und frei zugänglichen Simulationsstandard voraus. Diesen gibt es bisher nicht. „Warum nicht Produkte anhand fest vorgegebener Kriterien einstufen“, schlägt Ortmann vor. Das ITA hat hierzu bereits Kriterien erarbeitet (www.ita-online.info). Der Vorschlag des BMF, darzustellen, mit welcher Wahrscheinlichkeit bestimmte Renditen erzielt wer-


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den, richtet sich eher an Berater als an Endkunden. Sie sollte daher nicht in das knappe Produktinformationsblatt integriert werden. Kostenarten fest vorgegeben – Effektivkosten verbindlich für alle Die Kosten, die ein Anbieter erheben darf, sollen einheitlich und klar vorgegeben werden. Dies beschränkt die Unternehmen zwar in ihrer Gestaltungsfreiheit, erhöht gleichzeitig aber die Verständlichkeit. Auch die Begrenzung der Wechselgebühren auf höchstens 150 Euro ist im Interesse des Sparers und damit sehr sinnvoll. Alle Anbieter sollen künftig die Effektivkosten und die Effektivrendite ausweisen. Das BMF nutzt eine weite Definition. „Eingeschlossen sind nach meinem Verständnis auch Zielfondskosten bei Dachfonds, Transaktions- und Performance-Gebühren bei Fonds sowie Kapitalanlagekosten im Sicherungsvermögen bei klassischen Rentenversicherungen“, schlussfolgert Ortmann. „Damit würde erstmals ein übergreifender Vergleich von Altersvorsorgeprodukten anhand der Kosten und Beitragsrendite ermöglicht“, so Ortmann weiter. Einen Haken gibt es doch: das BMF sieht vor, zusätzlich auch die Garantiekosten als jährliche Wertminderung darzustellen. „Ich würde mir als Verfechter von Kostentransparenz sehr wünschen, dass dies möglich wäre, aber dieser Ausweis würde bestimmte Produkte einseitig bevorzugen“, konstatiert Ortmann. Besser erscheint es, die tatsächlich erhobenen Garantiegebühren wie andere Kosten auch ausdrücklich aufzuführen, aber nicht in den Effektivkosten zu berücksichtigen (Hintergründe unter www.ita-online.info).

Das BMF schlägt einen einheitlichen Zinssatz je Chance-/Risikoklasse vor. Dies würde aber die Unterschiede zwischen den einzelnen Garantiemodellen stark verwischen. Die andere Lösung ist wiederum die Durchführung von Simulationen. Auf die damit verbundenen Probleme wurde bereits hingewiesen. Allerdings funktioniert es: Das Beratungs- und Vergleichsprogramm ITA SELECT arbeitet bereits mit diesen durchschnittlichen Renditen auf Basis von Simulationen. Insgesamt werden Produktinformationsblätter durch die neuen Vorgaben verständlicher und transparenter. Ob das zum bezweckten Wettbewerbsdruck und am Ende zu niedrigeren Gebühren führen wird, bleibt abzuwarten. In Großbritannien hat es nicht geklappt. Dort mussten am Ende feste Kostenobergrenzen eingeführt werden. Doch bleibt es bei diesem Entwurf, wird die Bedeutung des lobenswerten Fortschritts von vornherein eingeschränkt: Warum nur sollen diese wichtigen Vorgaben erst für Produkte gelten, die ab dem 01.01.2013 zertifiziert werden? Autor: ITA - Institut für Transparenz in der , Altersvorsorge GmbH

Welcher Zinssatz soll angenommen werden? Nach dem Entwurf des Ministeriums sollen mögliche Auszahlungsbeträge im Produktinformationsblatt vor Abzug der Kosten genannt werden. Dies hilft dem Kunden aber nicht wirklich. Denn ein solches Produkt ohne Kosten gibt es nicht. Stattdessen sollten die angenommene Rendite, Effektivkosten und Effektivrendite gezeigt werden. Wie das aussehen kann zeigt das ITA unter www.ita-online.info. Schwierig: Mit welchem Zinssatz sollen die möglichen Leistungen berechnet werden? 9


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Studenten-Umfrage: 93 Prozent misstrauen staatlicher Rente

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Das Vertrauen in eine staatlich gesicherte Rente ist unter Nachwuchs-Führungskräften verloren gegangen. 93 Prozent aller angehenden Akademiker glauben nicht mehr daran, dass die Rentenversicherung ihre Grundversorgung im Alter decken kann. So lautet das Ergebnis einer Umfrage der Essener "FOM Hochschule für Oekonomie & Management" unter 30.000 Studierenden, die berufsbegleitend an Akademien und Hochschulen in über 30 Städten deutschlandweit studieren. "Das Ergebnis spricht eine deutliche Sprache", sagt Studienleiter Professor Dr. Thomas Heupel. "In den Augen der Studierenden hat die Rente einen desaströsen Ruf." Lediglich 1,3 Prozent der Befragten

sind der Meinung, dass die Rente sehr sicher sei. 56,5 Prozent halten sie für sehr unsicher. Aus Sicht des Wissenschaftlers seien nun Arbeitgeber gefordert. Eine betriebliche Altersvorsorge ist nämlich laut Umfrage bei künftigen Führungskräften als Alternative angesagt. "Wer hier attraktive Lösungen anbietet, wird im Kampf um die klügsten Köpfe die Nase vorn haben", glaubt Heupel. Neben betrieblichen Lösungen sind auch Riester-Rente (knapp 60 Prozent), Immobilien (56,1 Prozent) und einfaches Sparen (56 Prozent) beliebt. Aktien (20,5 Prozent) und Rürup-Rente (4,7 Prozent) fallen dagegen ab (Mehrfachantworten waren möglich). Autor: Marco Lippert

BMF verlängert Frist zur Umstellung auf zertifizierte Basisrenten-Verträge: Steuervorteile bleiben erhalten Gute Nachricht für Kunden von Basisrenten-Verträgen (“RürupRente“), die bisher Ihre Verträge noch nicht auf zertifizierte Vertragsmuster umgestellt haben:

N

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) können alle Versicherungsnehmer, deren Basisrenten-Vertrag bislang noch nicht auf ein zertifiziertes Muster umgestellt ist, die dafür nötige Zustimmung noch bis zum 31. Dezember 2011 dem Versicherer gegenüber erteilen. Mit der Zustimmung können noch rückwirkend für das Jahr 2010 die Voraussetzungen für einen steuerlichen Abzug der Beiträge als Sonderausgaben geschaffen werden. Dies teilte das Ministerium dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) jetzt in einem Schreiben mit. Als Umstellungsfrist hatte das BMF ursprünglich den 30. Juni 2011 vorgesehen, worüber die Kunden auch von den Versicherungsunternehmen informiert worden waren. Diese bereits abgelaufene Frist hat das Ministerium

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nunmehr auf den 31. Dezember 2011 verlängert, sodass auch nach dem 30. Juni 2011 abgegebene Zustimmungen zu einem weiterhin steuerlich begünstigten Basisrenten-Vertrag führen. Die Regelung betrifft bis zum 31. März 2010 abgeschlossene Basisrenten-Verträge, die aber nach Auffassung der Zertifizierungsstelle den nachträglich von ihr aufgestellten Zertifizierungskriterien nicht entsprechen. Diese Verträge können auf ein zertifiziertes Basisrenten-Vertragsmuster überführt werden, wenn der Kunde hierfür seine Zustimmung erteilt. Kunden, die die bisherige Umstellungsfrist versäumt haben, bekommen damit nochmals die Gelegenheit, sich den Sonderausgabenabzug für die von ihnen geleisteten Beiträge zu erhalten. Autor GDV Ansprechpartner: Hasso Suliak


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Förderung der privaten Altersvorsorge: Was Deutschland vom Ausland lernen kann

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Mehr als eine Milliarde Euro Fördergelder fließen jährlich in die mittlerweile 15 Millionen Riester-Verträge der deutschen Bevölkerung. Dennoch wird nach zehn Jahren nur rund jeder dritte Förderberechtigte erreicht. In anderen Ländern werden auch nichtfinanzielle Ansätze praktiziert, die deutlich erfolgreicher sind. „Finanzielle Anreize reichen offensichtlich nicht aus, eine Modernisierung der Riester- Rente ist notwendig“, konstatiert die aktuelle DIA-Untersuchung. Um die Teilnahmequote an der Riester-Rente zu steigern, empfehlen die Autoren Elena Lausberg und Marco Habschick zusätzliche „verhaltensbasierte Anreizmechanismen“, wie sie im Ausland erfolgreich praktiziert werden. Opting-Out: Die Trägheit positiv nutzen Beispiel KiwiSaver-Programm in Neuseeland: 2007 wurde dieses Förderprogramm eingeführt, das private Altersvorsorge mit staatlicher und betrieblicher Förderung verbindet. Alle Arbeitnehmer zwischen 18 und 64 Jahren, die eine neue Stelle antreten, werden automatisch aufgenommen und können innerhalb gewisser Fristen austreten (Opting-Out). Neben einer Standardlösung bestehen verschiedene Wahlmöglichkeiten zur Beitragshöhe und Investmentstrategie sowie Wechselmöglichkeiten während der Laufzeit. Drei Jahre nach Auflage des Programms waren bereits 38 Prozent der Teilnahmeberechtigten und etwa die Hälfte der neuseeländischen Haushalte beigetreten. 45 Prozent der automatisch Aufgenommenen gaben an, ohne den Opting-Out- Mechanismus nicht teilgenommen zu haben. Die Verpackung macht’s – integrierte Kommunikation Beispiel „orangefarbener Brief“: In Schweden setzt sich die staatliche Grundsicherung aus einer umlagefinanzierten Einkommensrente, einer kapitalgedeckten obligatorischen Prämienrente und einer steuerfinanzierten Garantierente zusammen. Ergänzt wird das System durch eine obligatorische betriebliche Altersvorsorge, aus der 90 Prozent der schwedischen Arbeitnehmer bereits Ansprüche erworben haben. Die private Altersvorsorge als dritte Säule des Systems wird mit steuerlichen Abzugsmöglichkeiten gefördert. Damit die Versicherten den Überblick über ihre vollständige Altersvorsorge behalten, wird ihnen seit 1999 jährlich ein „orangefarbener Brief“ zugeschickt, der zum Markenzeichen des Rentensystems geworden ist. Er gibt Jedem eine konkrete Auskunft über seine Einzahlungen in die staatlichen Systeme und in

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die kapitalgedeckten Rentenbestandteile inklusive Zukunftsprognosen. Der Versicherte weiß damit auch, wo er noch etwas tun muss. Zusätzlich werden über ein öffentlich getragenes Altersvorsorgeportal „minpension“ sowohl allgemeine Informationen zum Rentensystem als auch zu den individuellen Ansprüchen aus öffentlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge geliefert. Jährliche Befragungen zur Akzeptanz liefern Verbesserungsvorschläge für Form und Inhalt der Informationen. Finanzbildung am Arbeitsplatz Beispiel Information in britischen Bertrieben: Das Rentensystem in Großbritannien besteht aus einer umlagefinanzierten staatlicher Grundsicherung, sowie kapitalgedeckter betrieblicher und privater Altersvorsorge. Da die Briten traditionell zu wenig sparen, reagierte der Staat (wie in Neuseeland) mit einem Opting-Out-Modell für die Betriebsrente. Hinzu kommt eine breit angelegte Finanzbildungsinitiative unter dem Motto „Make the Most of Your Money“, die auf Aufklärung, Information und Beratung zum Thema Geld abzielt. Diese Maßnahmen finden hauptsächlich während der Arbeitszeit in Unternehmen statt. Seit 2005 wurden auf diesem Weg 4,6 Millionen Teilnehmer erreicht und damit deutlich mehr als prognostiziert. 70 Prozent gaben nach der Teilnahme an, einen besseren Überblick zu haben, 82 Prozent beabsichtigten, in Sachen Finanzen aktiv zu werden. 60 Prozent hatten dies nach drei Monaten auch bereits umgesetzt. „Für sich allein wird keine Einzelmaßnahme das Problem in Deutschland nachhaltig lösen“, weiß DIA-Sprecher Bernd Katzenstein. Ein Gesamtkonzept aus finanzieller Förderung und verhaltensorientierten Maßnahmen wie Opting-Out, besserer Kommunikation und Finanzbildung ist seiner Meinung nach erforderlich. Hauptaufgabe des Staates ist es in diesem Zusammenhang, dem abwartenden Teil der Bevölkerung neuartige Anreize zur Vorsorge zu geben, ganzheitliche und verständliche Informationen zum Stand der individuellen Altersvorsorge (staatlich, betrieblich und privat) zu organisieren und kompetente Beratung sicherzustellen. Die aktuelle DIA-Studie „Förderung der privaten Altersvorsorge – Was wir vom Ausland lernen können“ kann unter www.dia-vorsorge.de angefordert werden. Autor: DIA-Sprecher Bernd Katzenstein


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Das Beste aus zwei Welten

Wie die BBV-Strategie-Rente XXL funktioniert?

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BBV-Vorstand Service und Vertrieb Martin Gräfer und Deutsche-Bank Mitarbeiter Marton Matura erklären im Interview, wie die BBV-Strategie-Rente XXL funktioniert, wie der Garantiezins von 2,75 Prozent zu Stande kommt – und warum Zertifikate doch kein Teufelszeug sein müssen. wmd: Herr Gräfer, Herr Matura, was ist das Besondere an der BBV-Strategie-Rente XXL? M.Gräfer: Wir bei der Neue Bayerische Beamten Lebensversicherung AG sind überzeugt: Die Lebensversicherung bleibt die tragende Säule in der Altersvorsorge der Deutschen, weil sie drei entscheidenden Vorteile in sich vereint: Sicherheit, Stabilität und Flexibilität. Um aber die Altersvorsorge wirklich attraktiv zu machen, suchten wir nach der Kombination der klassischen Lebensversicherung mit den Gewinnchancen von Aktienanlagen, wir wollten also die Sicherheit einer stabilen und attraktiven Mindestverzinsung mit der Möglichkeit verbinden, am Aktienmarkt ohne Verlustrisiko zu investieren. So kamen wir mit der Deutschen Bank ins Gespräch. Matura: Für uns bei der Deutschen Bank war das eine spannende Herausforderung. Wir kennen die Chancen und Möglichkeiten des Kapitalmarkts sehr genau und mussten diese nun mit den strikten Anforderungen eines Versicherungsproduktes verbinden, nämlich Sicherheit und Mindestverzinsung zu gewährleisten. Zudem war für uns wichtig, dass der Versicherungsnehmer das Produkt auch verstehen kann. Innerhalb dieser Parameter entwickelten wir dann unser Konzept. wmd: Was bietet die Strategie-Rente XXL konkret? M.Gräfer: Wir bieten dem Versicherungsnehmer mit einer Mindestverzinsung von 2,75 Prozent pro Jahr eine Verzinsung, die schon in den vergangenen Jahren angesichts des aktuellen Zinsniveaus sehr attraktiv war und angesichts der kommenden

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Martin Gräfer Senkung des Rechnungszinses für Lebensversicherungen auf 1,75 Prozent noch attraktiver wird. Dazu kommt, dass der Versicherungsnehmer an der Wertentwicklung des EURO-STOXX 50 partizipiert. Dieser Aktienindex bildet die Wertentwicklung der größten Aktiengesellschaft der Eurozone ab und ist damit ein guter Indikator für die Wirtschaftsentwicklung in Europa. Der Zusatz “XXL“ steht für diesen erheblich größeren Leistungsumfang. wmd: Wie wird diese Kombination erreicht? M.Matura: Die Sparbeiträge fließen in eigens für dieses Produkt entwickelte Garantie-Zertifikate, Constant Proportion Portfolio Insurance oder CPPIZertifikate genannt. Der Vorteil liegt in der Struktur dieser Garantie-Zertifikate. Sie bieten einerseits Renditechancen durch die Aktienbeteiligung. Anderseits geben sie durch die Umschichtung in risikoarme Anlagen ein hohes Maß an Sicherheit, falls die Börse über längere Zeit schlecht läuft. Darüber hinaus haben wir noch eine Mindestverzinsung von 2.75% p.a. zum Ende der Laufzeit eingebaut. wmd: Wie funktioniert die Wertsicherungsstrategie? M.Matura: Die Aktienquote kann zwischen 0 und 100 Prozent schwanken. Durch die genannte Kon-


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struktion können tägliche Mittelzu- und Mittelrückflüsse zu jeweils aktuellen Marktgegebenheiten in die Absicherungsstrategie eingebunden werden. Bei fallendem Aktienmarkt erfolgt die Sicherung der festgelegten Wertuntergrenze durch eine mathematisch kalkulierte Reduzierung der Aktienquote. Gleichzeitig wird der Anteil an risikoarmen Anlagen erhöht. Bei steigendem Aktienmarkt wird dementsprechend die Aktienquote nach dem Prinzip der dynamischen Wertsicherung erhöht. Der Anteil an risikoarmen Anlagen wird begrenzt.

Marton Matura

wmd: Was genau passiert denn nun mit dem Geld der Versicherungsnehmer? Die Beiträge fließen doch über einen sehr langen Zeitraum. Gräfer: Über das Jahr hinweg legen wir das Geld der Kunden zu den vereinbarten 2,75 Prozent Zinsen an. Zum 1. Juli eines jeden Jahres wird dann das angesparte Geld in ein neu aufgelegtes CPPIZertifikat investiert. Um hier sozusagen immer für ausreichend Nachschub zu sorgen, wird die Deutsche Bank bis zum Laufzeitende der XXL-Rente insgesamt fast 130 dieser Zertifikate emittieren, um immer für eine Laufzeitkongruenz mit den Kundenverträgen zu sorgen. Zum Ende der Laufzeit des Versicherungsvertrages werden die Zertifikate dann verkauft und das Geld bis zur Auszahlung oder Verrentung zu 2,75 Prozent geparkt.

wmd: Aber beim Wort Zertifikat zucken die Verbraucher doch immer noch zurück.

wmd: CPPI, Zertifikate, Swaptions – ist das für den Anleger nicht doch sehr verwirrend?

wmd: Aber was passiert denn, wenn es während der Laufzeit des Versicherungsvertrages zu einem deutlichen Einbruch der Aktienmärkte kommt? Sind dann nicht alle Gewinne verloren?

M.Gräfer: Sicherlich muss dieses Produkt erklärt werden. Dafür haben wir gute Berater und wir haben unsere Berater hier gut geschult. Was letztendlich zählt, sind die hohen Mindestleistungen und die Chancen. Zudem handelt es sich hier um ein wirklich innovatives Produkt, das es in dieser Form anderswo derzeit nicht zu kaufen gibt. Und wir sind wirklich stolz, dass wir die Deutsche Bank für diese Kooperation gewonnen haben – das betrachten auch wir als ein Zeichen des Vertrauens.

M.Gräfer: Wir merken diesen Umschwung auch am Markt. Im Jahr 2009 waren die Verbraucher durchaus zurückhaltend. Doch mittlerweile erkennen immer mehr Interessenten die Vorteile und wir sehen schnell steigende Absatzzahlen. Die Deutsche Bank ist derzeit Marktführer im Zertifikatemarkt in Deutschland. Außerdem hat die Deutsche Bank AG seit Jahren im Standard & Poor s Rating ein hervorragendes Ergebnis erzielt, das für beste Kreditwürdigkeit steht.

M.Matura: Das ist eine wichtige Frage. Es kann durchaus passieren, dass es bei einem Zertifikat durch die Entwicklungen an den Aktienmärkten oder durch Veränderungen des Zinsniveaus zu einem sogenannten Cash Lock kommt, d.h. zu einer dauerhaften Umschichtung in die festverzinsliche Anlage. Über diesen Mechanismus werden der Kapitalerhalt 15


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und die Mindestverzinsung sichergestellt. Da über die Laufzeit des Produktes eine Vielzahl voneinander unabhängigen CPPI Zertifikaten aufgelegt werden, wird dieses Cash Lock Risiko allerdings reduziert. wmd: Wie steht es um die Kosten? Matura: Durch die exklusiv für die BBV aufgelegten Zertifikate erzielen die Kunden eine besonders günstige Kostenstruktur im Vergleich zu herkömmlichen Aktienfonds. Dies wirkt sich positiv auf die Leistungen aus, weil ein höherer Anteil für die Anlage zur Verfügung steht. M.Gräfer: Allerdings verschweigen wir einen Nachteil nicht. Durch die entstandenen Kosten für die Absicherung der hohen Mindestverzinsung fallen zu Beginn der Vertragslaufzeit vergleichsweise hohe Einmalkosten an. Sie führen dazu, dass in den ersten Jahren der Rückkaufswert gering ist. Unsere Berater weisen daher in den Gesprächen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Altersvorsorgeprodukt langfristig anlegt.

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wmd: Und was passiert etwa bei Arbeitslosigkeit? M.Gräfer: Um das Risiko einer vorzeitigen Vertragsauflösung, verursacht etwa durch Arbeitslosigkeit oder einem anders hervorgerufenen finanziellen Engpass, aufzufangen, bietet die BBV zusätzlich und ohne Mehrkosten das „Vorsorge-ABS“ an. Das heißt, dass wir im Fall einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit oder bei Arbeitsunfähigkeit die Beiträge in den ersten fünf Vertragsjahren bis zu ein Jahr lang für den Versicherungsnehmer weiterbezahlen. wmd: Für welche Zielgruppe ist die BBV-StrategieRente XXL besonders geeignet? M.Gräfer: Grundsätzlich für Kunden, die auf das hohe Ertragspotenzial an den europäischen Kapitalmärkten setzen und sich gleichzeitig eine hohe Mindestverzinsung sichern wollen. Die Kunden brauchen sich jetzt nicht mehr zu entscheiden zwischen der sicheren Verzinsung ihrer Zukunftsvorsorge oder Renditechancen an der Börse. Denn mit der neuen BBV-Strategie-Rente XXL haben sie die Chance beides zu bekommen.


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Was bietet die neueste Generation der Altersversorgungsprodukte dem Kunden? Interview mit Stefan Giesecke,

Vorstand der fpb AG, Vertriebsmanagemengesellschaft von Friends Provident International

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wmd: Sie werben mit hohen Garantien, wodurch unterscheiden Sie sich hier von anderen Produktangeboten am Markt? Stefan Giesecke: Wir bieten die neueste Generation der Altersvorsorgeprodukte mit einem modernen, transparenten Garantiemodell an. Dieses ist vollkommen unabhängig vom Deckungsstock des Versicherers. Der Vorteil: Garantie und Kapitalanlage des Kunden sind dabei klar voneinander getrennt. Die Garantie gibt Friends Provident International, ein Unternehmen, das zu einer der finanzstärksten, international tätigen Versicherungsgruppen in England gehört. Dieses transparente Garantiemodell, das in der Kundeberatung einfach zu erklären ist, sichert die eingezahlten Beiträge zu hundert Prozent zum vereinbarten Rentenbeginn ab. Die Garantiekosten werden transparent ausgewiesen: Sie betragen fünf Prozent der eingezahlten Beiträge. Das ist ein Novum: Denn der Kunde kann auf Euro und Cent genau sehen, was ihn die Garantie seiner Beiträge kostet. Außerdem ist diese Garantieabsicherung so flexibel, dass der Kunde frei entscheiden kann, wie er den Rest seines Beitrages investieren möchte. Das geht nur, weil Garantie und Anlagemöglichkeiten für den Kunden klar voneinander getrennt sind. Damit stehen dem Kunden zahlreiche Wege offen, mit seinem Altersvorsorgeprodukt Renditechancen wahrzunehmen und seine Rentenlücke zu schließen. Die Vorsorgelösungen von Friends Provident International erfüllen die wesentlichen Kundenanforderungen: Der Versicherte kann Renditechancen nutzen und hat reelle Chancen seine Rentenlücke zu schließen. Er weiß, wie seine eingezahlten Gelder angelegt sind und wie sie sich entwickeln. Zudem sind die Garantiekosten transparent ausgewiesen. wmd: Wie müssen Rentenversicherungslösungen aussehen, damit diese den Anforderungen der Zukunft gerecht werden?

Stefan Giesecke: Neben einem modernen Garantiemodell sollten zukunftsorientierte Rentenversicherungslösungen folgende Eigenschaften haben: transparent, individuell, flexibel und fair sein. Das heißt konkret: Die erzielten Erträge sollten dem Kundenportfolio direkt gutgeschrieben und nicht auf Schlussüberschüsse verlagert werden. Individuell bedeutet, dass der Kunde frei entscheiden kann, wie seine Beiträge angelegt werden und es keinerlei Einschränkungen hinsichtlich der Anlagequote gibt. Werden neue Investmentfonds, Anlageklassen oder Portfolios in Zukunft aufgenommen, sollten diese Angebote auch Bestandskunden zur Verfügung stehen. Fair bedeutet, dass es keine Schlussboni und Rückkaufswertabschläge gibt. Flexibel sollte ein Produkt auch in der Rentenphase sein. Abgesehen von unterschiedlichen Entnahmemöglichkeiten, wie Kapitalwahl und Verrentung, zeichnen Optionen auf leistungsstarke Rentenmodelle der Zukunft moderne Produkte aus. Eine weitere Eigenschaft moderner Altersvorsorgelösung ist die Möglichkeit, Beitragspausen einzulegen. Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist dieses ein gewichtiges Argument zum Vertragserhalt. wmd: Kommt es deshalb zu einer Neuausrichtung Ihrer Rententarife in 2012? Stefan Giesecke: Das ist nicht notwendig, da der Friends Plan genau diese Anforderungen bereits heute schon erfüllt. 17


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Kennen Sie das Verlustrisiko einer Fondspolice?

Beitrag von Stephan Schinnenburg,

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Geschäftsführer von MORGEN & MORGEN

Die Versicherer sind kreativ geworden, wenn es um die Produktgestaltung von Fondspolicen in der Altersvorsorge geht und bieten ihren Kunden mit fondsgebundenen Tarifen ohne Garantie, statischen und dynamischen 2- und 3-Topf-Hybriden, UWPs, Variable Annuities sowie Index- und Zertifikatspolicen eine große Vielfalt an neuen Produkten. Die hohe Produktvielfalt ist für den Kunden zunächst positiv zu betrachten, denn je nach Lebens- und Absicherungssituation hat jeder Kunde ein anderes Sicherheitsbedürfnis bzw. eine andere Risikoneigung. Zwischen „volle Garantie“ und „keine Garantie“ liegt ein großer Spielraum an verschiedensten Ausprägungen. Angesichts dieser Vielfalt steht der Kunde vor der großen Herausforderung, die für ihn persönlich passende Vorsorgevariante zu finden. Hierzu ist es erforderlich, die Eigenschaften der unterschiedlichen Vorsorgeprodukte zu kennen und einen Vergleich über alle Kategorien ziehen zu können. Denn Fondsprodukt ist nicht gleich Fondsprodukt und Garantie nicht gleich Garantie. Genau hier setzt Volatium an und tritt für eine maximale Transparenz bei Altersvorsorgeprodukten ein. Volatium steht für maximale Transparenz Volatium ist der Standard, der die Grundlage für eine umfassende Transparenz schafft, die nicht nur alle Kosten berücksichtigt, sondern auch übergreifend die Chancen und Risiken aller Altersvorsorgeprodukte in einem aufzeigt. Von Volatium profitieren letztendlich alle Marktteilnehmer - vom Produktanbieter über den Vermittler bis hin zum Endkunden - da Tarife einheitlich dargestellt werden und somit auch wirklich vergleichbar sind. Mit Hilfe der zertifizierten Volatium Profile ist sofort ersichtlich, welche Chancen und Risiken der einzelne Tarif hat und durch die einheitliche Darstellung aller Volatium Profile ist eine echte Vergleichbarkeit möglich. MORGEN & MORGEN hat hierbei als Initiator die Rolle einer neutralen Instanz übernommen und stellt sicher, dass entsprechende Produktdarstellungen exakt dem Standard entsprechen, alle Kosten beinhalten und durch einen „Volatium - Stempel“ deutlich zu erkennen sind.

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Konzeptionelle Unterschiede der Produkte Zunächst muss man bei Fondsgebundenen Renten unterscheiden nach Produkten mit und ohne Garantien. Fondsgebundene Versicherung mit Garantie Garantien sind im Regelfall Beitragsgarantien, d.h. zum dem Zeitpunkt, an dem die Rente ausbezahlt wird, muss mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge (unverzinst) zur Verfügung stehen. Auch bei schlechten Fondsverläufen oder sogar kompletten Börsencrahs ist dies garantiert. Diese Garantien werden seitens der Versicherer individuell konzipiert. In den meisten Fällen erfolgt dies durch eine Anlage in dem versicherereigenen Deckungsstock. Hier werden die Beiträge fest verzinst. Dies erreicht der Versicherer, indem er in sichere Anlagen investiert. Der verbleibende Beitrag, der nicht im Deckungsstock für die Garantie verwendet wird, kann dann im Idealfall völlig frei in diverse (Aktien)Fonds investiert werden und so eine möglichst hohe Rendite erzielen. Fondsgebundene Versicherungen mit Garantie gibt es in unterschiedlicher Art. Fondsgebundene ohne Beitragsgarantie Der Beitrag nach Abzug der Versicherungskosten, also Abschluss- und Verwaltungskosten, fließt direkt in idealerweise freie Fonds. Also frei handelbare Fonds, die mit einer ISIN, d.h. einer eindeutigen


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Wertpapierkennnummer versehen sind. Durch diese relativ hohe Investition in Fonds kann der Versicherungsnehmer stark an der Börsenentwicklung partizipieren. Das Guthaben des Versicherungsnehmers entspricht damit den Fonds bzw. den Fondsanteilen. Auch im Fall eines Konkurses des Versicherers sind diese Fondsanteile Eigentum des Kunden, nicht des Versicherers. Da keinerlei Garantie gegeben ist, kann bei einem Börsencrash fast das ganze Geld im „worst case“ weg sein. Volatium Profilbeispiele für eine Fondsgebundene Rentenversicherungen ohne Garantie

■ < 0% ■ 0%-2% ■ 2%-5% ■ 5%-8% ■ ≥ 8% 17%

10%

21%

18%

Verlustrisiko 17%

Erste Ergebnisse und Analysen

34% Outperformance-Chance 34%

Quelle: MORGEN & MORGEN

Volatium Profilbeispiele für eine Fondsgebundene Rentenversicherungen mit Garantie

■ < 0% ■ 0%-2% ■ 2%-5% ■ 5%-8% ■ ≥ 8% 23% Kein Verlustrisiko <0%

49%

22%

6%

Outperformance-Chance 6%

Bis Jahresende wird die Anzahl der Versicherer, die sich der vollen Transparenz stellt, auf 7 Gesellschaften steigen. Darüber hinaus schafft M&M marktweit Transparenz, indem die Aktuare auch für nicht zertifizierte Tarife eine Erstindikation anhand des Volatium Verfahrens, sogenannte (pi)Volatium Profile, für eine möglichst große Anzahl an Versicherern erstellen. Denn der Wunsch der Vermittler ist natürlich maximale Transparenz über alle Produkte mit dem Ziel der Vergleichbarkeit. Eine kritische Analyse der Chancen-Risiko-Profile zeigt einige bemerkenswerte Ergebnisse. So ergeben sich bei der verwendeten Simulation insbesondere bei kurzen Laufzeiten eher unschöne Ergebnisse. So sind bei rein Fondsgebundenen Produkten bei nur 12 Jahren Laufzeit doch ca. ein Viertel der Fälle im negativen Renditebereich, was bedeutet, dass der Anleger, also der Versicherungsnehmer, einen Geldverlust erleidet. Erst bei höheren Laufzeiten überwiegen die Renditechancen das Verlustrisiko, so dass man festhalten muss, dass Kurzläufer im Fondsgebundenen Bereich eher kritisch zu sehen sind. Dies gilt selbstverständlich auch für eine reine Aktienanlage oder einen kurzlaufenden Fondssparplan - was durchaus gerne übersehen wird.

Quelle: MORGEN & MORGEN

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Schaut man auf Hybride Produkte, dann werden die oben erwähnten negativen Renditebereiche durch den Garantiemechanismus vermieden. Es greift also die Garantie und der Versicherte erleidet keinen Verlust. Dies ist die uneingeschränkt positive Botschaft. Allerdings ist der Kunde dann oft im sogenannten „cash-lock“, so dass am Ende der kurzen Laufzeit dann eben nur eine Rendite von 0-2% herausspringt. Und dies durchaus auch in mehr als ein Drittel der Fälle. Unter Renditegesichtspunkten sind die Kurzläufer also ebenfalls kritisch zu sehen. Neuartige Produktentwicklungen seitens der Versicherer, die auf der Basis von Chancen-Risiko-Profilen durchgeführt werden, haben meist das Ziel, diesen unteren Bereich zu minimieren. Dies kann durch geeignete Mechanismen und Maßnahmen erfolgen, sei es durch eine stärkere Beteiligung des klassischen Deckungsstocks, durch Smoothing-Mechanismen oder ausgefeilte Wertsicherungsfonds. Erkauft werden diese Maßnahmen immer mit einem reduzierten Outperformance-Chance, also mehr als 8% Rendite zu erzeugen. „Es gibt keine eierlegende Wollmilchsau. Weniger Risiken bedeuten immer weniger Chancen, “ bringt es Dr. Martin Zsohar, Aktuar und Geschäftsführer von MORGEN & MORGEN auf den Punkt.

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Unterschiede zu weiteren Transparenz-Modellen Bisherige Ansätze von Simulationen zur Erzeugung von Rendite-Risiko-Profilen oder ähnlichen Darstellungen beziehen sich im Wesentlichen lediglich auf pauschale Aussagen zu Produktgattungen. Weil individuelle Tarifeigenschaften nicht berücksichtigt werden, zeigen die Profile nicht den Echttarif. Ein weiteres Problem dieser Ansätze ist das Zugrundelegen unterschiedlicher Modelle zur Simulation, die keine marktweite Vergleichbarkeit zulassen. Volatium löst diese Probleme, da hier eine tatsächliche Vergleichbarkeit auf Tarifebene ermöglicht wird und sorgt somit für eine Transparenz in bislang nie dagewesener Form, da auch die optische Darstellung standardisiert ist. Ausblick Nach einem erfolgreichen Start arbeiten alle Beteiligten nun intensiv an der Weiterentwicklung von Volatium. Die Zahl der (pi)Volatium Profile steigt kontinuierlich und eine Reihe weiterer Versicherer startet ihre neue Tarifgeneration 2012 mit zertifizierten Volatium Profilen.


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Strategisch und unternehmerisch gut

Die Betriebliche Altersversorgung ist auch ein Instrument erfolgreicher Unternehmensführung. Richtig umgesetzt, nutzt sie dem Chef und den Arbeitnehmern. Beitrag von Stephan Naskowiak,

Abteilung Leben / bAV, AWD Deutschland

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Der Staat warnt: Im Jahr 2030 wird das per Umlage finanzierte gesetzliche Rentenniveau nur noch bei 43 Prozent des Durchschnittseinkommens liegen (nach Abzug von Sozialabgaben, aber vor Steuern). Schon heute liegt es bei nur 48 Prozent; 2004 waren es noch 52 Prozent. Die Zahlen stammen von der Deutschen Rentenversicherung selbst. „Per Umlage“ bedeutet, dass vom Lohn der Beschäftigten Beiträge abgezogen und quasi direkt an die Rentner weitergereicht werden. Aufgrund der demografischen Entwicklung wird das Umlagesystem allein zur Finanzierung der Rente nicht mehr ausreichen. Daher fördert der Staat das private Sparen. Für Arbeitnehmer hat er nicht nur die Riester-Rente geschaffen, sondern auch einen Rechtsanspruch auf Umwandlung eines Teils des Bruttolohns (bis zu 220 Euro pro Monat im Jahr 2011) in eine Betriebsrente eingeführt. Betriebliche Altersvorsorge als wichtiges Argument Auch viele Bürger haben mittlerweile verstanden, dass die gesetzliche Rente allein nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu gewährleisten und sorgen privat vor. Zusätzlich legen heute immer mehr Beschäftigte großen Wert darauf, dass ihr Arbeitgeber ihnen hilft, für das Alter zu sparen. In Zeiten knapper Fachkräfte gewinnt die Betriebsrente deshalb immer mehr an Bedeutung. Denn: Attraktive Zusagen des Arbeitgebers bei der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sind für Arbeitnehmer zunehmend ein wichtiger Entscheidungsgrund, zu einem Unternehmen zu gehen.

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet aber nicht nur dem Arbeitnehmer die Möglichkeit, mit Hilfe des Staates für die Rente vorzusorgen. Auch Arbeitgeber profitieren, wenn sie die Betriebsrente strategisch einsetzen: Im Rahmen der bAV spart ein Arbeitgeber für jeden Mitarbeiter Sozialversicherungskosten. Sie bedeutet also für das Unternehmen keine finanzielle Belastung. Die Ersparnis kann der Chef in die Rücklagen einstellen oder an seine Mitarbeiter ausschütten. Letzteres am besten wieder über eine Betriebsrente. Bei der Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge in Deutschland gibt es jedoch noch große Unterschiede. Während sie bei den großen Unternehmen mittlerweile weitgehend selbstverständlich ist, bieten viele kleine und mittlere Unternehmen noch keine bAV an. Dies liegt auch an der Komplexität des Themas. So gibt es fünf Durchführungswege, aus denen sich der Arbeitgeber einen oder mehrere aussuchen kann: Direktversicherung, Direktzusage, Pensionsfonds, Pensionskasse und Unterstützungskasse. Die fünf Durchführungswege bieten jeweils unterschiedliche Möglichkeiten, die bAV für die Mitarbeiter zu gestalten. Besonders in Bezug auf die Art und Höhe der Zusage variieren die Modelle. Zum 21


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passende Lösung gefunden ist, sollte auch für jeden Arbeitnehmer eine persönliche Beratung durchgeführt werden. Denn die bAV muss zur individuellen Finanzsituation passen. Individuelle Lösungen

Beispiel darin, ob eine Renten- oder eine Kapitalzahlung vereinbart wird. Allen Formen der bAV ist gemein, dass die Leistungen für den Arbeitnehmer gegen eine Insolvenz des Arbeitgebers geschützt sind. Da mit den Arbeitnehmern der Firma ein Kollektiv besteht, lassen sich für die Leistungen attraktive Konditionen erreichen. Als Vorteile lassen sich verminderte Kosten und damit höhere Leistungen oder der Verzicht auf eine ausführliche Gesundheitsprüfung realisieren. Somit kommen die Arbeitnehmer durch Ihren Arbeitgeber in den Genuss von Leistungen, die sie privat gar nicht oder nur zu höheren Kosten realisieren könnten. Aufklärung ist das A und O In Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge herrschen jedoch oft noch Informationsdefizite sowohl bei Chefs als auch bei Mitarbeitern. Nach und nach – und vor allem nur in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Berater und der Geschäftsleitung – müssen diese abgebaut werden. Die Mitarbeiter, aber auch die Geschäftsführung, müssen oft erst verstehen, welche Vorteile sich durch die bAV ergeben. Eine persönliche Beratung ist hier zwingend notwendig. Nur so wird Akzeptanz und der Anreiz für eine bAV geschaffen. Besonders für kleine und mittlere Unternehmen ist die große Vielzahl an Möglichkeiten und rechtlichen Besonderheiten der Durchführungswege innerhalb der bAV kaum zu durchschauen. Jedes Unternehmen braucht eine individuelle Lösung. Den spezifischen Bedarf ermitteln bAV-Spezialisten gemeinsam mit dem Unternehmen in einem umfassenden Beratungsgespräch. Und wenn für die Firma die 22

Die individuelle Beratung der Arbeitnehmer ist eine wesentliche Vorraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung einer bAV, denn gerade bei langfristigen Konzepten wie der Altersvorsorge ist eine ganzheitliche Betrachtung unerlässlich. Wichtig ist vor allem die umfangreiche Analyse der Ist-Situation und der Zukunftspläne des Arbeitnehmers. Zudem setzt sich ein qualifizierter bAV-Berater auch mit Servicefragen auseinander, wenn zum Beispiel Problemfelder wie Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel oder Erziehungsurlaub entstehen. Eine Kündigung von Verträgen ist in diesen Fällen meist unnötig. Moderne Verträge bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten auf diese Wechselfälle des Lebens zu reagieren. Fazit Die betriebliche Altersvorsorge gewinnt immer mehr an Bedeutung. Durch die verstärkte Aufforderung zur privaten Altersvorsorge ist sie ein wichtiger Baustein für die spätere Rente. Zudem ist besonders im Bereich der Altersvorsorge die Einbettung der Vorsorgeziele in die persönliche Lebensplanung unerlässlich. Eine ganzheitliche und individuelle Beratung ist deshalb – gerade im Bereich der bAV - das A und O. Sie bietet sowohl Unternehmen als auch Mitarbeitern entscheidende Vorteile. Und damit ist sie ein strategisches Instrument – für beide Seiten.


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Sorge Dich nicht. Handle.

„Solvency II, Garantiezinssenkung, wackelige Staatsanleihen: Innovative Konzepte, die auf verändernde Situationen dynamisch reagieren, sind jetzt gefragt“. Beitrag von Prof. Hans-Wilhelm Zeidler,

Zurich Vorstand für den Bereich unabhängige Vermittler Leben

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Die Riester-Rente polarisiert: Kaum ein anderes Altersvorsorgeprodukt wird so häufig zum Gegenstand der öffentlichen und veröffentlichten kontroversen Diskussion zum Thema private Vorsorge. Und auch die skeptischen Stimmen müssen mittlerweile einräumen, dass allein die Diskussion um die RiesterRente ihr mit Recht auch zu einer starken Prominenz im öffentlichen Bewusstsein verholfen hat. Denn Einigkeit herrscht mittlerweile vor allem in dem Punkt, dass die soziale Polarisierung zunehmen und eine private Altervorsorge unentbehrlich machen wird. Die Riester-Rente ist dabei allen Unkenrufen zum trotz zum Erfolgsmodell avanciert: Wurden im Einführungsjahr 2001 rund 1,4 Millionen Versicherungsverträge abgeschlossen, waren es bis zum Jahr 2010 bereits rund 10,4 Millionen Förderrenten. Und auch in diesem Jahr hat sich der positive Trend fortgesetzt. Dennoch hat fast die Hälfte aller förderberechtigten Personen noch keinen Riestervertrag. Die allgemeine Diskussion um Altersvorsorgeprodukte hat oft für mehr Verunsicherung als für Aufklärung gesorgt. Das Resultat: Viele Bürger entscheiden sich für gar kein Produkt – aus Angst etwas falsch zu machen. Dabei bleibt bei allem Unwägbaren eines ganz gewiss: „Nichts-Tun“ ist der wirkliche Fehler, der sich im Alter bitter rächen wird. Keine Garantie = keine Riesterrente Keine Frage: Menschen möchten ihr Geld sicher anlegen und gleichzeitig eine angemessene Rendite erwirtschaften. Denn gerade in unsicheren Zeiten sind Garantien gefragt. Und genau diese Garantie

bietet auch die Riester-Rente: So hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass Riesterprodukte zumindest die Summe der eingezahlten Beiträge garantieren müssen. Diese Bedingung war in den letzten fünf Jahren für die Entwicklung einer ganzen Reihe fondsgebundener Versicherungen mit neuen Garantiemodellen verantwortlich. Neben herkömmliche, konventionelle Rentenversicherungen traten neue Hybridmodelle (auch Zwei- oder Drei-Topf- Modelle genannt). Diese Hybridmodelle vereinen alle die Anlage in festverzinsliche Elemente zur Sicherstellung der Beitragsgarantie (Garantiekomponente) mit der Anlage in Aktienfonds (Renditekomponente). Für nahezu alle fondsgebundenen Versicherungen mit Garantien nutzen die Versicherer darin auch ihren Deckungsstock als maßgebliche Garantiekomponente. Auf dem Markt herrschen derzeit suboptimale Bedingungen für Garantien vor. Staatsanleihen sind mittlerweile bei weitem nicht mehr die pauschal 23


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verlässliche Kapitalanlage, die sie in der Vergangenheit waren. Die Deckungsstöcke der Versicherer bestehen jedoch durchschnittlich zu 90 Prozent aus Staatsanleihen. Werden die Staatsanleihen abgewertet, steht auch die Garantie auf wackeligen Füßen. Volatile Aktienmärkte und das Gespenst einer Inflation in Europa führen zu weiteren Verunsicherungen und erschweren die Kapitalanlage. Aktien gelten allgemein als inflationsunabhängiger, da sie Unternehmen und damit Sachwerte repräsentieren. Festverzinsliche Staatsanleihen hingegen wären von einer Inflation besonders betroffen.

Die Versicherer sind in ihren fondsgebundenen Produkten mit Garantien daher gezwungen, deutlich mehr in die Garantiekomponente zu investieren und können weniger Rendite erwirtschaften. Eine weitere Herausforderung für die Versicherungsbranche sind die gesetzlichen Regelungen zu „Solvency II“. Damit soll die Transparenz und die Sicherheit von Versicherungsunternehmen erhöht werden. Die Versicherer müssen dann ihre Garantieversprechen mit mehr Eigenkapital unterlegen. Für den Kunden bedeutet das, dass die Garantieerzeugung nochmals „teurer“ wird, und als Folge daraus weniger vom Beitrag für Rendite übrig bleibt. Viele Kunden dürften in Zukunft unangenehm überrascht reagieren, wenn sich herausstellt, dass in ihrer vermeintlich aktienorientierten Police der weitaus größte Teil im konventionellen Deckungsstock des Versicherers gebunden wurde.

Die Fondsprodukte der Zurich „Premium-Familie“ basieren auf dem I-CPPI-Motor (Individualised-Constant Proportion Portfolio Insurance). Dieser arbeitet frei nach dem Motto: Umschichtung zwischen risiko- und sicherheitsorientierter Anlage ist eine gute Sache, individuelles Kundenmanagement macht es aber noch viel besser. So können Makler ihren Kunden sichere fondsbasierte Vorsorgelösungen mit hohen Renditechancen anbieten. Bei diesem Modell wird die Garantie zum Abruftermin für jeden Kunden individuell durch tägliche Überprüfung und ggf. Anpassung seines eigenen Portfolios sichergestellt. Die Experten der Fondsgesellschaft DWS überprüfen mit Hilfe eines Analyse-Tools Tag für Tag die Entwicklung an den Kapitalmärkten. Das Anlageportfolio des Kunden wird immer auf die größtmögliche Anlage in chancenorientierte Dachfonds ausgerichtet – bei gleichzeitiger Sicherstellung der Beitragsgarantie über Rentenfonds mit ganz unterschiedlichen Laufzeiten. In guten Kapitalmarktzeiten wird verstärkt in renditestarke aktienorientierte Dachfonds angelegt, während in schlechten Kapitalmarktzeiten je nach Restlaufzeit des Vertrages automatisch in sichere Rentenfonds investiert wird. Der Kunde und der Makler haben bei diesen Produkten keinen Mehraufwand. Denn die Verwaltung wird von der DWS nach festen Regeln vorgenommen. Kein anderes Modell am Markt reagiert so sensibel und taggenau auf die Veränderungen am Aktien- und Rentenmarkt. Auf eine Rendite begrenzende Absicherung über den konventionellen Deckungsstock kann so komplett verzichtet werden.

All die genannten Punkte haben beträchtliche Auswirkungen auf den Deckungsstock, und damit sowohl auf konventionelle Produkte, als auch auf fondsgebundene Hybridmodelle. Das lässt die Nachfrage nach innovativen Garantiekonzepten steigen, die auch auf verändernde Marktsituationen dynamisch reagieren und dabei ohne Deckungsstock auskommen. So hat Zurich gemeinsam mit dem Partner DWS bereits im Jahr 2007 fondsgebundene Produkte entwickelt, die Garantien dynamisch und individuell absichern. Dieses Modell erlaubt es, Garantien effizient zu gewährleisten, ohne dabei über den starren Deckungsstock zu gehen.

Die Riesterrente war bei Zurich das erste Produkt, das mit dem Garantiemodell I-CPPI ausgestattet wurde. Dass das Produkt sich gut im Markt etabliert hat, zeigt die Auswertung von Towers Watson. Bereits seit 2007 kommt durchschnittlich jede fünfte fondsgebundene Riester-Police von Zurich. In der Summe also starke Argumente, die für die Riester-Vorsorge sprechen – gerade bei Riester ist jeder Tag des Zögerns verschenktes Geld. Die Zeiten sind unruhig. Aber gleichzeitig stehen mittlerweile sehr ausgereifte Produkte zur Verfügung, welche die Unwägbarkeiten der Märkte dynamisch adressieren. Darum: Sorge Dich nicht. Handle.

Zudem wird ab Januar 2012 der garantierte Rechnungszins gesenkt. Dann werden lediglich 1,75 Prozent auf den Sparanteil der Lebens-/Rentenversicherung garantiert.

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Fondsbasierte Lösungen bei optimierten Renditechancen


AWD heute:

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Entwicklung der TwoTrust-Familie

Interview mit Michael Weisbender,

Produktmarketing Privat, Leitung für den Bereich geförderte Produkte HDI Gerling

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wmd: Sie haben vor einiger Zeit die TwoTrustRentenversicherungsproduktserie am Markt eingeführt. Wie wurden die Produkte bisher angenommen? Michael Weisbender: Unsere Produktlinien TwoTrust und TwoTrust-Klassik haben sich seit ihrer Einführung in 2006 bzw. 2009 zu Vorsorge-Klassikern und damit zum wesentlichen Standbein unseres Altersvorsorge-Portfolios entwickelt. Über die Hälfte unseres Neugeschäftes entfiel im vergangenen Jahr auf die TwoTrust bzw. TwoTrust Klassik-Produkte. Mit TwoTrust wenden wir uns in erster Linie an Kunden, bei denen die Rendite im Fokus steht, die sich aber auch sehr wohl der Risiken bewusst sind. Die TwoTrust Klassik-Produkte sind auf die Bedürfnisse sicherheitsorientierter Kunden abgestellt. Sie sind für Menschen gemacht, die auch in turbulenten Börsenzeiten entspannt bleiben wollen und ihren Fokus auf hohe garantierte Leistungen legen. Sowohl TwoTrust als auch TwoTrust Klassik sind in allen drei Schichten der Altersvorsorge erhältlich. wmd: Was sind die besonderen Highlights dieser TwoTrust-Produkt Angebote? Michael Weisbender: Bei beiden Produktlinien steht jeweils ein spezielles Wertsicherungskonzept im Zentrum der Produktarchitektur. Die Konzepte sorgen – in individueller Gewichtung – für die intelligente Kombination von Rendite und Sicherheit. Das Vorsorgekapital des Kunden wird abhängig von der Höhe des Vertragsguthabens, der gewünschten Garantien und der Restlaufzeit des Vertrages in ver-

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schiedene Töpfe investiert. Zwischen diesen Töpfen wird das Kapital, je nach Marktlage, auf Basis eines mathematischen Algorithmus umgeschichtet. Zudem stellten beide Konzepte bei ihrer Markteinführung absolute Innovationen dar. wmd: Sie werben mit hohen Garantien, wodurch unterscheiden Sie sich hier von anderen Produktangeboten am Markt? Michael Weisbender: Unsere TwoTrust-Produkte haben bei ihrer Einführung und auch danach Trends gesetzt. Die TwoTrust-Familie bietet große Gestaltungsmöglichkeiten, um die garantierte Leistung den individuellen Kundenbedürfnissen anzupassen. Die TwoTrust Klassik-Linie wartet mit einer der höchsten garantierten Renten eines deutschen ServiceLebensversicherers auf. wmd: Planen Sie kurzfristig weitere Produktverbesserungen? Michael Weisbender: Mit unseren vorhandenen Tarifen und Produkten sind wir bereits sehr gut aufgestellt. Diese Einschätzung wird uns von unseren Vertriebspartnern bestätigt. Die Kundenbedürfnisse entwickeln sich stetig weiter. Diese zufrieden zu stellen ist unser Ziel. Daher sind weitere Produktverbesserungen durchaus eingeplant.


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Stuttgarter Rentenprodukte punkten mit hoher Gesamtverzinsung Interview mit Klaus-Peter Klapper, Leiter Produktmanagement, Stuttgarter Lebensversicherung

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wmd: Welche Rentenversicherungen sind in Ihrem Hause derzeit besonders nachgefragt? Klaus-Peter Klapper: Die größte Nachfrage verzeichnen wir derzeit im Bereich der klassischen Rentenversicherungen. Hierbei ist die Verteilung über die verschiedenen Schichten und Durchführungswege relativ ausgeglichen. Ein leichter Schwerpunkt ist bei der Privatrente (Schicht 3) aber auch bei der Direktrente (bAV/Schicht 2) zu verzeichnen. Einen tollen Start hat auch unser neues Hybridprodukt performance-safe hingelegt. Schon neun Monate nach Einführung schreiben wir über 10 Prozent des Neugeschäftes mit dieser Produktreihe. wmd: Was sind die Highlights dieser Angebote? Klaus-Peter Klapper: Bei den klassischen Rentenprodukten ist das Highlight ganz klar die im Marktvergleich weit überdurchschnittliche Gesamtverzinsung von über 5,15 Prozent in 2011 (nach Assekurata Musterfall). Damit sind wir im deutschen Versicherungsmarkt ganz weit vorne. Hinzu kommt unsere hervorragende Produktqualität sowie die nachweislich hohe Finanzkraft der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. Bei unserem neuen Hybridprodukt punkten wir mit unserem innovativen Drei-Topf-Ansatz, der alle drei Anlagetöpfe intelligent und aktiv einsetzt. Damit erreichen wir zwei positive Effekte: Zum einen wird das sogenannte Chancen-Risikoprofil für das Produkt im Vergleich zu normalen Drei-Topf-Hybriden deutlich optimiert, indem die Wahrscheinlichkeit einer geringen Rendite von unter 2 Prozent signifikant reduziert wird. Zum anderen führt der aktive Einsatz des ersten Topfes (Stuttgarter Deckungsstock) zur Absicherung der vom Kunden gewünschten Garantie dazu, dass mehr freies Kapital zur Investition im freien Fondstopf zur Verfügung steht. So steigt auch die Chance des Kunden auf eine höhere Rendite im Vertrag. wmd: Die Stuttgarter werben mit einem hohen Garantiezins, der auch für spätere Zuzahlungen garantiert wird. Wie haben Sie das kalkuliert, kostet diese Garantie nicht zu viel Rendite?

Klaus-Peter Klapper: Die Stuttgarter ist einer der Versicherer in Deutschland mit der höchsten Solidität und Finanzstärke - so haben wir beispielsweise derzeit eine Solvabilitätsquote von über 250 Prozent. Diese Finanzstärke erlaubt es uns, unseren Versicherungsnehmern auch langfristig werthaltige Garantien zu geben, ohne die erwartete Rendite der Verträge signifikant zu reduzieren. Unsere marktüberdurchschnittliche Gesamtverzinsung zeigt, dass wir unsere Garantieversprechen jederzeit und dauerhaft erfüllen können, ohne auf Rendite verzichten zu müssen. Dennoch kommen wir den gesetzlichen Verpflichtungen nach und kalkulieren unsere Produkte vorsichtig. Da auch wir die Zukunft nicht vorhersagen können, beschränken wir unsere Garantie für Zuzahlungen auf die nächsten zehn Jahre - weil wir davon überzeugt sind, dass wir aus heutiger Sicht, mit unserer soliden Finanzstärke, diesen Zeitraum leicht finanzieren können - egal wie turbulent sich die Finanzmärkte entwickeln werden. wmd: Haben Sie weitere Besonderheiten in Ihrem Rentenversicherungs-Produktangebot? Klaus-Peter Klapper: Die Besonderheit der Stuttgarter Rentenprodukte liegt in ihrer hervorragenden Qualität, ihrer Leistungsstärke und in der Finanzstärke der Stuttgarter als Produktgeber – mit einer Tradition von über 100 Jahren. Aus Kundensicht entscheidend für den Erfolg eines Altersvorsorgeproduktes ist nicht ein besonders kreatives Produktfeature, sondern vielmehr die Werthaltigkeit und die verlässliche Perspektive des Kernproduktes. Eine sichere, möglichst hohe Rente für den Kunden - das ist das Ziel der Stuttgarter Rentenprodukte. Denn in punkto Zukunft sind wir aus Tradition sehr stark. Dabei spielt es keine Rolle ob klassisch, hybrid oder invest, ob Basis-, Riester-, Direkt- oder Privatrente. 27


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Mit dem Ruhestand ist die Planung fürs Alter längst nicht abgeschlossen – die Vorsorgeberatung muss über den Ruhestand hinausgehen Beitrag von Michael Hauer,

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Geschäftsführender Gesellschafter, Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP)

Fast immer dreht sich im Beratungsgespräch zur Altersvorsorge alles um die Zeit bis zum Rentenbeginn. Bisher jedenfalls. Mit Beginn des Ruhestands kehrt scheinbar endlich Ruhe rund um die finanzielle Absicherung des Alters ein. So die weitläufige Meinung – leider auch unter vielen Beratern und Finanzdienstleistern. Ein Irrglauben. Beratungsbedarf endet nicht mit dem Ruhestandsbeginn. Im Gegenteil, wir leben nämlich länger, als wir denken: Laut Sterbetafel des Statistischen Bundesamts erreicht ein (heute) 65-Jähriger mit einer Wahrscheinlichkeit von 52 Prozent das 82. Lebensjahr. Die andere Hälfte lebt aber deutlich länger. Die Ausfinanzierung des Ruhestands und damit eine Beratung rund um den Ruhestand sind daher unbedingt notwendig. Erhöhte Lebenserwartung bedeutet längerer Ruhestand. Die Folge: Die zeitliche Dauer, in der für den Ruhestand gespart bzw. vorgesorgt wird (Ansparphase) ist inzwischen nicht viel länger als die Dauer der Rentenzahlung (Leistungsphase). Das Wissen darüber ist allerdings nur begrenzt verbreitet. Diesem Aspekt muss jedoch unbedingt Rechnung getragen werden, soll der Ruhestand dem wohlverdienten „Dauerfeierabend“ nach einem langen Berufsleben entsprechen, anstatt massive finanzielle Einbußen zu erleiden oder gar in Altersarmut zu geraten.

Das ist der Grund, weshalb sich das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) dem Thema „Ruhestandsplanung 55plus“ verstärkt widmet. Enormes Potenzial vorhanden – die Erbengeneration 55plus steht in den Startlöchern Die 55- bis 65-Jährigen verfügen mit knapp 145.000 Euro über das höchste durchschnittliche (individuelle) Nettovermögen in Deutschland. Gleichzeitig handelt es sich hierbei in der Regel um Personen, die kurz vor Rentenbeginn stehen bzw. sich bereits im Ruhestand befinden. Hinzu kommt, dass dieser Personenkreis von sich aus ein großes, „natürliches“ Interesse für das Thema Vorsorgeplanung mit sich bringt. Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass Berufs- und Familienplanung weitgehend abgeschlossen sind und bestimmte Ausgaben/Kosten für Kredittilgungen, Darlehen, Ausbildung der Kinder etc. nicht mehr anfallen. Hier ist also enormes Potenzial vorhanden – nicht nur materiell, sondern auch in Punkto Beratung. Dafür hat u.a. auch die Finanzkrise gesorgt. Viele Menschen sind verunsichert, wissen nicht, wie und wo sie ihr verfügbares Kapital anlegen sollen. Eine große Chance für Finanzexperten. Aufklärung und Empfehlung lauten dabei die Stichworte. Aufklärungsbedarf besteht vor allem bei den Kosten, die im Alter anfallen. Diese setzen sich zusammen aus Aufwendungen für Lebensunterhalt, Krankenversicherung, bei Erkrankungen/ für Behandlungen, Immobilie, Mobilität, Pflege, Hobbys und Freizeit so-

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Der EuroRettungsschirm für Ihre K.

wie (finanzielle) Unterstützung der Kinder und Enkelkinder. Empfehlung ist eng mit dem sogenannten „VierTopf-Modell“ verknüpft. Hierbei geht es darum, für die einzelnen Aufwendungen auf verschiedene Töpfe zurückzugreifen. Jeder Topf steht dabei für einen speziellen Verwendungszweck und ist daher entsprechend finanziell bestückt. Auf den ersten Topf greift der Rentner zurück, um laufende monatliche Fixkosten wie Miete, Krankenversicherung, Telekommunikation etc. zu decken. Der zweite Topf steht unter dem Motto „Gönn dir was!“. Sämtliche Mittel hieraus dienen mehr oder minder dem privaten Vergnügen. Dazu zählen etwa Hobbys, Reisen, Extraanschaffungen etc. „Schütze dein Vermögen“ ist die Devise von Topf drei. Ob Pflege, Unfallschutz oder Hinterbliebenenabsicherung. Sämtliche Finanzmittel, die für diese Zwecke genutzt werden, stammen aus dieser Quelle. Der letzte Topf lautet: „Gib Vermögen weiter“. Auf den ersten Blick nicht unbedingt erkennbar, dient diese Rücklage auch der Generationenvorsorge. Das „Vier-Topf-Modell“ eignet sich bestens, um die Notwendigkeit von verschiedenen Finanzquellen deutlich vor Augen zu halten und gleichzeitig maßgeschneiderte Ruhestandplanung vorzunehmen.

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Ohne Leibrente geht es nicht – die optimale Ruhestandsplanung setzt sich aus Leibrente und Kapital zusammen Das „Vier-Topf-Modell“ weist die unterschiedlichen Verwendungszwecke aus den Töpfen konkret auf bzw. welche Ausgaben aus welchem Topf bedient werden. Aber woher stammen die Mittel aus den Töpfen? Um wirklich sicher zu gehen, dauerhaft den Ruhestand angemessen finanzieren zu können, ohne große Abstriche beim Lebensstandard hinnehmen zu müssen, setzen sich die Gelder fürs Alter zum einen aus Kapitalvermögen und zum anderen

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aus festen monatlichen Bezügen in Form einer Leibrente zusammen. Gerade der erste Topf, aus dem alle laufenden (monatlichen) Kosten beglichen werden, muss durch eine zusätzliche monatliche Rente gedeckt werden, da die gesetzliche Rente bei weitem nicht ausreichen wird, wie hinlänglich bekannt ist. Den Ruhestand ausschließlich über Kapital abzusichern zu wollen, reicht aufgrund der steigenden Lebenserwartung längst nicht mehr aus. Wie sieht er aus, der Beratungsansatz für die Zielgruppe 55plus? An erster Stelle steht die genaue Definition der Zielgruppe. Wen genau betrifft die Ruhestandsplanung? Wen will ich mit meiner Beratung erreichen? Ist die Zielgruppe festgelegt, gilt es eine bestimmte Vorsorgestrategie zu entwickeln. Was ist eigentlich das Ziel der Beratung? Operativ heißt das, zunächst aufzuklären? Welche Kosten fallen im Alter an? Worauf möchte man im Alter unter keinen Umständen verzichten? Welche Vorsorgemaßnahmen habe ich bereits fürs Alter getroffen? Reichen diese Maßnahmen aus? In der Regel leider meistens nicht. Die Gegenüberstellung von Ist- und Soll-Zustand lässt sich am besten mit Hilfe einer entsprechenden Software ermitteln. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung hat für diese Zwecke den Altersvorsorgeplaner entwickelt. Er ermittelt die Versorgungslücke und empfiehlt am Ende anhand persönlicher, individueller Angaben bestimmte Vorsorgeprodukte. Seit kurzem verfügt das IVFP auch über einen speziellen Rechner für die Ruhestandsplanung. Die Software berechnet z.B.

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die Höhe der Immobiliennebenkosten im Alter (auf Basis der gegenwärtigen Kosten). Auf diese Weise kann der Berater genau vor Augen halten, wie viel Geld sein Kunde für diesen Zweck in der Zukunft bereitstellen muss. Ein ideales Verkaufstool für die Basis-Rente. Generell sollte jedes Beratungsgespräch mit konkreten Produktempfehlungen enden, um die (Kauf-)Entscheidung zu erleichtern. Ablaufleistungen aus Lebensversicherungen – enormes Beratungspotenzial bei Wiederanlage Ablaufleistungen aus Lebensversicherungen: ein Teil des Vermögens der Zielgruppe 55plus resultiert aus dieser Quelle. Wie bereits an anderer Stelle erwähnt, hat die vergangene Finanzkrise zu großen Untersicherheiten unter den Verbrauchern gesorgt, wie diese Kapitalauszahlungen möglichst sicher, zugleich aber auch rentabel anlegen können. Hier ist es an den Finanzberatern, sich Gedanken um geeignete Alternativen zu machen, um die Ängste der betreffenden Personen zu beseitigen. Dabei bietet sich die Möglichkeit, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Sichere Anlage und zugleich Steuergeschenke des Staates entgegen zu nehmen, wie dies etwa bei staatlich geförderter Altersvorsorge der Fall ist. Leider ist das Bewusstsein des Wiederanlagepotenzial nicht in der Finanzbranche vorhanden, wie es eigentlich der Fall sein sollte. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Zielgruppe 55 plus über ein enormes finanzielles Potenzial verfügt. Vorsorgelösungen für diese Zielgruppe unterliegen zwar einer kürzeren Laufzeit, dafür sind die Beiträge in der Regel deutlich höher als bei jüngeren Personen. Leider findet die Zielgruppe 55plus und das Thema Ruhestandsplanung in den Beratungsansätzen bisher kaum Beachtung. Das sollte sich unbedingt ändern. Was dabei für alle Zielgruppen hinweg gilt: Ganzheitliche Beratung ist mehr als Altersvorsorge. Vorsorge endet nicht mit dem Ruhestand, sondern erstreckt sich über den ganzen Ruhestand hinweg. Gerade in Zeiten, in denen große Unsicherheiten durch Finanzkrisen vorherrschen, ist die Bereitschaft der Betroffenen umso größer, qualifiziert und fundiert beraten zu werden – hier sind also die Makler und Finanzberater in der Pflicht.


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Optimale Altersvorsorge trotz Inflation Hybridmodelle als Alleskönner Beitrag von H. René Wördemann,

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Leiter Verkaufsförderung Makler der Gothaer Lebensversicherung AG

Viele Staaten oder Zentralbanken weltweit haben in den letzten Jahren die Finanzmärkte mit frischem Kapital versorgt, um den Auswirkungen der Finanzmarktkrise entgegen zu wirken. Diese Ausweitung der Geldmenge führt dazu, dass die Angst vor einem Wertverfall des Geldes, sprich vor Inflation, allgegenwärtig ist. Die Lösung: Investitionen in Sachwerte, die ihre Wertbeständigkeit über Jahrhunderte bewiesen haben. Schnell stellt sich die Frage: Was passiert mit der Altersvorsorge? Mit Hybridmodellen kann man der Inflationsgefahr wirksam vorbeugen. Deutschland ist besorgt. Eine repräsentative Studie ergab kürzlich, dass die größte Sorge der Bundesbürger „die Angst vor steigenden Lebenshaltungskosten“ ist. Mit anderen Worten, die Angst vor einer Inflation geht um. Auch wenn die tatsächliche Inflation seit Einführung des Euro knapp unter 2% liegt, so ist die gefühlte Inflation durch den Verbraucher höher und beim täglichen Einkauf erlebbar. Dazu kommt die Ausweitung der Geldmenge im Rahmen der Finanzmarktkrise, was die Inflationsgefahr real werden lässt. Auf Platz zwei der größten Sorgen rangiert „die Angst vor einer Verschlechte-

rung der Wirtschaftslage“. Mehr als zwei Drittel der Befragten befürchten hier Einschnitte. Das hat natürlich Auswirkungen auf das Spar- und Anlageverhalten der Deutschen. Die ganz klare Aussage dazu: Sicherheit steht nun auf der Wunschliste an erster Stelle, Rendite rückt in den Hintergrund (Quelle: Gothaer-Studie zu Altersrisiken). Doch eine sinnvolle und zukunftsorientierte Altersvorsorge lässt sich nur aufbauen, wenn auch eine ordentliche Rendite erzielt wird. Die neue Generation der Altersvorsorge, wie Hybridmodelle gerne genannt werden, trägt diesen Bedürfnissen Rechnung. Das Vertragsguthaben des Kunden wird dabei auf drei Töpfe verteilt: den Deckungsstock des Versicherers, einen Garantiefonds und die freie Anlage. Gemeinsam mit seinem Berater kann der Kunde über die Anlagestrategie entscheiden. So kann man einen Garantiefonds wählen, der seinen Anlageschwerpunkt in Sachwerte wie Rohstoffe, Edelmetalle oder Immobilien legt, um der Inflation zu begegnen. Diese Werte verfügen über einen realen Wert, der unabhängig von den Schwankungen des Geldmarktes ist. Diese Sachwertstrategie lässt sich auch bei der freien Anlage weiterführen. Wer, risikofreudiger ist, kann auf eher renditeorientierte Fonds setzen. Die Gothaer hat mit VarioRent – ReFlex ein solches Produkt im Angebot. Der Versicherer bietet nicht nur die Garantie der eingezahlten Beiträge zum Ablauf sondern darüber hinaus eine automatische jährliche Renditesicherung. Für diese Garantien bürgt die

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So geht Garantie heute Garantiekosten: 5% des Beitrags

Gothaer Lebensversicherung, die mit einer Erfahrung von mehr als 190 Jahren zu den traditionellen Versicherungsgesellschaften in Deutschland zählt. Auch für den Makler bietet das Produkt höchste Sicherheit. Die automatische Renditesicherung sorgt dafür, dass der Makler den Aktienmarkt nicht ständig für seinen Kunden beobachten muss, um ihn bei sinkenden Kursen an der Börse zu warnen und eine Sicherung der Erträge zu empfehlen. Die automatische Renditesicherung wird jedes Jahr durchgeführt. 80 Prozent des Vertragsguthabens werden dabei gesichert, damit einmal erzielte Renditen nicht verloren gehen. Der Makler muss also nicht selbst aktiv werden. Den Kunden wird in jeder Situation eine hohe Flexibilität geboten. Sie können Teilauszahlungen entnehmen, zusätzliche Einzahlungen tätigen, Beiträge aussetzen, früher in Rente gehen und vieles mehr. Als Zusatzbaustein wird die finanzielle Absicherung bei Berufsunfähigkeit angeboten. Ein weiteres Bonbon ist die kostenlose PflegeRent-Option: Bei Rentenbeginn kann der Kunde entscheiden, ob er bei Pflegebedürftigkeit eine Zusatzrente erhalten möchte. Bei Ablauf des Vertrages kann der Kunde zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung, einer lebenslange Rente oder eine Mischung aus Beidem wählen. Der vereinbarte Rentenbeginn kann um bis zu 5 Jahre vorgezogen und um bis zu 7 Jahre nach hinten verschoben werden. Aber auch im Rentenbezug bleibt der Kunde flexibel. Während der Rentengarantiezeit (erstmals nach 2 Jahren) hat der Kunde das Recht, eine vollständige Kapitalauszahlung oder auch eine oder mehrere Teilauszahlungen zu verlangen. Bei Teilauszahlungen wird die Rente dann entsprechend vermindert weiter gezahlt. Mit der neuen Generation der Altersvorsorge haben Kunden Chancen auf attraktive Renditen in Verbindung mit den ausdrücklich gewünschten Sicherheiten. Sowohl in der Ansparzeit als auch in der Rentenphase bleibt der Kunde flexibel und kann nach seinen persönlichen Bedürfnissen aus mehreren Vertragsoptionen wählen. Die ReFlex-Erfolgsgeschichte ist nicht unbemerkt geblieben: Die renommierte Ratingagentur Franke & Bornberg hat kürzlich dem Produkt die Höchstwertung „FFF- ausgezeichnet“ verliehen.

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Im Sommer 2011 erhielt ReFlex zudem Einzug in die Direktversicherung. Auch hier ist ein besonderes Highlight die PflegeRent-Option, die ReFlex als nahezu einziges Produkt am Markt bei der Direktversicherung anbietet. Darüber hinaus gibt es ReFlex auch in der Unterstützungskasse – ein solches Modell bietet kaum ein anderer Versicherer am Markt! Mit ReFlex verfügen Makler über ein Produkt, das exakt auf die Wünsche und Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten ist und die ideale Kombination von Sicherheit, Flexibilität und Renditechancen sowohl für die betriebliche als auch die private Altersversorgung bietet. Diese Anzeige richtet sich ausschließlich an unabhängige Finanzdienstleister.


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Hohe Garantierente durch strenge Trennung von Garantie und Investment Interview mit Thomas Lüer,

Mitglied der Baloise Life (Liechtenstein) AG

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wmd: Mit RentaProtect, einem Variable-AnnuityProdukt, ist die Baloise Life (Liechtenstein) AG seit einiger Zeit am deutschen Markt präsent. Wie wird das Produkt bisher angenommen? Thomas Lüer: Sowohl auf Vermittler- als auch auf Kundenseite ist RentaProtect sehr positiv aufgenommen worden. Dies ist sicherlich darauf zurückzuführen, dass RentaProtect als sofortbeginnende oder aufgeschobene Leibrente alle Anforderungen an eine nachhaltige und sichere Altersversorgung erfüllt. Aber auch die Tatsache, dass unsere Rentenlösung und das damit verbundene Investment transparent und nachvollziehbar für den Kunden sind, spielt sicherlich eine gewichtige Rolle. wmd: Sie werben mit einer der höchsten Garantierenten am deutschen Markt. Welche besonderen Vorteile hat RentaProtect gegenüber anderen Marktangeboten? Thomas Lüer: RentaProtect hat diverse Vorteile, die in der besonderen Systematik des Produktes begründet sind. So ist die Garantie streng vom Investment getrennt. Dadurch können wir die sehr hohe Garantierente darstellen. Und anders als bei klassischen Lösungen ist diese unabhängig vom Rechnungszins, der bekanntlich zum 1. Januar 2012 abgesenkt werden wird. Gleichzeitig aber bleibt dem Kunden durch den Performance-Bonus die jährliche Chance auf eine Rentenerhöhung erhalten. Doch wer denkt, dass diese Vorteile zu Lasten der Flexibilität gehen, wird auch hier positiv überrascht sein: Es besteht jederzeit die Möglichkeit, auf das vorhandene Kapital zuzugreifen. wmd: Welche Zielgruppe haben Sie für Ihr Produkt identifiziert? Thomas Lüer: Unser Produkt fokussiert sich klar auf die Kunden der Generation 50+/60+. Die Sofortrente ist ab 60 Jahren erhältlich, die aufgeschobene Produktvariante kann bereits ab 50 Jahren abgeschlossen werden. Die Mindesteinlage beträgt 30.000 Euro. RentaProtect ist die ideale Produktlösung für eine nachhaltige Ruhestandsplanung.

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wmd: Anfang 2012 wollen Sie ein weiteres, neues Produkt in Deutschland lancieren. Können Sie hier schon die wesentlichen Merkmale dazu nennen? Thomas Lüer: Im Januar werden wir RentaProtect Time lancieren. Wie der Name schon suggeriert werden hier fest definierte Vertragslaufzeiten angeboten werden. Diese erstrecken sich von 12 bis 25 Jahren, wobei keine Altersbeschränkung existiert. Ebenso wie bei RentaProtect können die Verträge auch hier sofortbeginnend oder mit einer Aufschubphase abgeschlossen werden. Auch verfügt RentaProtect Time über attraktive Garantien und überzeugt durch Flexibilität. Die Produktlösung bedient insbesondere das Bedürfnis jener Kunden, die eine Liquiditätsplanung nur für Übergangszeiten anstreben oder sich einfach nur nicht lebenslang an eine Produktlösung binden möchten. wmd: Über welche Vertriebswege vertreiben Sie denn Ihre Produkte in Deutschland und wie unterstützen Sie Vermittler und Makler? Thomas Lüer: In Deutschland vertreiben wir über zwei Vertriebswege. Es besteht eine bewährte Partnerschaft mit der Basler Versicherung in Deutschland. Seit dem Herbst 2011 pflegen wir zudem eine sehr enge Partnerschaft mit der Maklermanagement AG. Beide Partner bieten den Vorteil, dass sie tragende Bestandteile der Basler Gruppe in Deutschland sind und so die Kommunikation sehr einfach gestalten. Insbesondere die Partnerschaft mit der Maklermanagement AG, die seit mehreren Jahren mit hoher Kompetenz im deutschen Maklermarkt agiert, gibt uns die Möglichkeit, unserer Produktlösung sehr viel stärkere Präsenz im deutschen Maklermarkt zu verschaffen. Auch ist durch diese Zusammenarbeit eine sehr nachhaltige Unterstützung und Betreuung der Makler in Deutschland sichergestellt.



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Ergebnis der Sozialversicherung im 1. Halbjahr 2011

Im ersten Halbjahr 2011 verzeichnete die gesetzliche Sozialversicherung - in Abgrenzung der Finanzstatistik einen kassenmäßigen Finanzierungsüberschuss von 4,0 Milliarden Euro

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Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wies die gesetzliche Sozialversicherung im ersten Halbjahr 2010 ein Finanzierungsdefizit von 3,0 Milliarden Euro auf. Der Finanzierungsüberschuss im ersten Halbjahr 2011 ist maßgeblich auf die positive konjunkturelle Entwicklung zurückzuführen. Die Einnahmen der gesetzlichen Sozialversicherung summierten sich im ersten Halbjahr 2011 auf 257,6 Milliarden Euro. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 2010 entspricht dies einem Anstieg der Einnahmen um 2,0 %. Die Ausgaben gingen im selben Zeitraum um 0,6 % auf 253,5 Milliarden Euro zurück. Die gesetzliche Sozialversicherung umfasst die gesetzliche Kranken-, Pflege-, Unfall- und Rentenversicherung, die Alterssicherung für Landwirte sowie die Bundesagentur für Arbeit. Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung beliefen sich im ersten Halbjahr 2011 auf 124,1 Milliarden Euro und glichen sich somit aus. Im Vorjahresvergleich stiegen die Einnahmen um 1,8 %, die Ausgaben um 0,4 %. Im ersten Halbjahr 2010 wies die gesetzliche Rentenversicherung noch ein Finanzierungsdefizit von 1,8 Milliarden Euro auf.

rückläufig. Sie sanken um 7,8 % auf 19,1 Milliarden Euro. Im Wesentlichen ist dieser Rückgang darauf zurückzuführen, dass die Bundesagentur für Arbeit im Vergleich zum ersten Halbjahr 2010 weniger Mittel im Rahmen der Bundesbeteiligung vorzeitig abgerufen hat. Die Ausgaben lagen im ersten Halbjahr 2011 bei 17,8 Milliarden Euro und damit um 4,5 Milliarden Euro deutlich unter denen des vergleichbaren Vorjahreszeitraumes. Aufgrund des kräftigen Ausgabenrückgangs um 20,3 % wies die Bundesagentur für Arbeit im ersten Halbjahr 2011 einen Finanzierungsüberschuss von 1,2 Milliarden Euro auf, nach einem Finanzierungsdefizit von 1,7 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2010.

Die überwiegend aus Zuweisungen des Gesundheitsfonds bestehenden Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung - im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Beitragseinnahmen - stiegen im ersten Halbjahr 2011 um 4,8 % auf 92,7 Milliarden Euro. Die Ausgaben erhöhten sich um 2,3 % auf 89,8 Milliarden Euro. Daraus ergab sich für die gesetzliche Krankenversicherung ein Finanzierungsüberschuss im ersten Halbjahr 2011 von 2,9 Milliarden Euro. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum lag der Finanzierungsüberschuss noch bei 0,3 Milliarden Euro.

Autor: Statistisches Bundesamt

Die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit entwickelten sich im ersten Halbjahr 2011 hingegen 36

Wie bereits im vergleichbaren Vorjahreszeitraum glichen sich die Einnahmen und die Ausgaben der gesetzlichen Pflegeversicherung im ersten Halbjahr 2011 nahezu aus. Sie beliefen sich jeweils auf rund 10,8 Milliarden Euro. Im Vorjahresvergleich stiegen die Einnahmen um 1,8 %, die Ausgaben um 2,4 %. Wegen stark unterjähriger Schwankungen der Einnahmen und Ausgaben können anhand der Daten des ersten Halbjahres noch keine Rückschlüsse auf das Jahresergebnis gezogen werden.


Gesetzliche Rentenversicherung | RENTENMAGAZIN 2011

Vertrauen in gesetzliche Rente gestiegen

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Über drei Viertel der Bevölkerung sehen in der gesetzlichen Rente die ideale Form der Alterssicherung. Zu diesem Ergebnis kommt die heute veröffentlichte Postbank-Studie „Altersvorsorge in Deutschland 2011“, die jährlich in Zusammenarbeit mit dem Institut für Demoskopie Allensbach erstellt wird. 2003 beantworteten 63 Prozent der Bevölkerung die Frage nach der für sie idealen Form der Alterssicherung mit „die gesetzliche Rente“, heute sind es bereits 77 Prozent. Mit diesen Zahlen liegt die gesetzliche Rente weit vor allen anderen Formen der Alterssicherung. Einzig das eigene Haus oder eine Eigentumswohnung können mit der gesetzlichen Rente mithalten. In ihnen sehen 64 Prozent der Deutschen die ideale Form der Alterssicherung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund sieht das Ergebnis als Bestätigung dafür, dass die Leistungen der Rentenversicherung die Menschen überzeugen und sie das System für verlässlich und zukunftsfähig halten.

Autor: Dr. Dirk von der Heide

Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II – Auswirkungen auf die Rente

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Bezieher von Arbeitslosengeld II waren seit Einführung dieser Leistung zum 01.01.2005 grundsätzlich in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Die Beiträge wurden aus einem fiktiven Entgelt von zuletzt 205.- Euro monatlich errechnet und vom Bund getragen. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011) vom 9. De-

zember 2010 hat die Bundesregierung ein "Sparpaket" geschnürt, das den Bundeshaushalt bis 2014 um rund 20 Milliarden Euro entlasten soll. Von den Sparmaßnahmen betroffen sind unter anderem die Bezieher von Arbeitslosengeld II. Für sie werden seit 01.01.2011 keine Pflichtbeiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. 37


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Freiwilliger Wehrdienst und Bundesfreiwilligendienst seit 1. Juli 2011:

Was bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu beachten ist

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Der neue freiwillige Wehrdienst ersetzt seit 1. Juli 2011 den bisherigen Grundwehrdienst. Der neue Bundesfreiwilligendienst löst ab diesem Zeitpunkt den bisherigen Zivildienst ab. Während der Zeit des freiwilligen Wehrdienstes und des Bundesfreiwilligendienstes besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Die Rentenversicherungsbeiträge während der Zeit der Freiwilligendienste übernimmt der Staat. Wehrdienstzeiten und Zeiten des Bundesfreiwilligendienstes werden automatisch an die Rentenversicherung gemeldet. Eine Neuregelung gibt es im Hinblick auf den Bezug

einer Waisenrente während der Zeit des Bundesfreiwilligendienstes. Der Bezug einer Waisenrente war bisher während des Ableistens des Zivildienstes nicht möglich. Während des Bundesfreiwilligendienstes ab 1. Juli kann jetzt eine Waisenrente bezogen werden. Freiwilliger Wehrdienst und Waisenrente schließen sich jedoch weiterhin aus. Weitere Informationen erhalten Sie beim kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10004800 und unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet. Autor:Dr. Dirk von der Heide

Höhere Freibeträge bei Hinterbliebenenrenten

Zum 1. Juli 2011 haben sich die Freibeträge bei den Hinterbliebenenrenten erhöht

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Witwen, Witwer oder Waisen können neben den Hinterbliebenenrenten in bestimmten Grenzen hinzuverdienen, ohne dass das Einkommen zu einer Minderung ihrer Rente führt. Erst bei Überschreiten eines bestimmten Freibetrags erfolgt eine Anrechnung. Konnte eine Witwe oder ein Witwer mit Wohnsitz in den alten Bundesländern bisher monatlich 718,08 Euro anrechnungsfrei hinzuverdienen, so erhöht sich der Betrag auf 725,21 Euro. Bei Wohnsitz in den neuen Bundesländern erhöht sich der Freibetrag von 637,03 Euro auf 643,37 Euro. Werden ein oder mehrere Kinder erzogen, steigt der Freibetrag für jedes Kind zusätzlich auf 153,83 Euro

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in den alten und 136,47 Euro in den neuen Bundesländern. Das Gleiche gilt für Bezieher von Erziehungsrenten. Der neue Freibetrag für Bezieher von Waisenrenten liegt seit dem 1. Juli 2011 bei 483,47 Euro (alte Bundesländer) und 428,91 Euro (neue Bundesländer). Weitere Auskünfte erteilen die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sowie die ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten und -berater der Deutschen Rentenversicherung. Autor: Deutsche Rentenversicherung Bund


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Mitteilung zur Rentenanpassung 2011 – verständlicher, übersichtlicher, persönlicher

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Rund 20 Millionen Rentner erhielten zum 1. Juli ihre Rentenanpassungsmitteilung. Diese wurde jetzt von der Deutschen Rentenversicherung sprachlich überarbeitet und neu gegliedert. Die Mitteilung ist nun verständlicher, übersichtlicher und persönlicher. Dadurch können die Empfänger ihre aktuelle Rentenerhöhung besser nachvollziehen. Die Rentenanpassungsmitteilung gehört zu den Bescheiden und Informationsschreiben, die die Deutsche Rentenversicherung derzeit weiter verbessert. Mitarbeiter der Rentenversicherung bringen gemeinsam mit Sprachexperten des Deutschen Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung Speyer die komplexen rechtlichen Grundlagen in eine verständlichere Sprache.

Gleichzeitig achten sie darauf, dass die Texte auch weiterhin verfahrenssicher und auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sind. Neben der Rentenanpassungsmitteilung werden bereits weitere Schreiben im neuen Stil verschickt. Umfragen bestätigen, dass sich die Versicherten und Rentner mit den neuen Schreiben besser informiert fühlen. Dadurch ging auch die Zahl der Widersprüche spürbar zurück. Verständliche Bescheide haben damit auch wirtschaftliche Vorteile und verringern die ohnehin schon niedrigen Verwaltungskosten der Deutschen Rentenversicherung. Autor: Dr. Dirk von der Heide

Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus Kontenklärung beantragen

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Alle Versicherten, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt und noch keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt haben, sollten diese nun umgehend beantragen. Dies ist notwendig, da die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben am 31. Dezember 2011 ablaufen. Eine alle Versicherungszeiten umfassende Rentenberechnung ist nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig ist. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Die notwendigen Antragsunterlagen für eine Kontenklärung können im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bund.de heruntergeladen werden. Bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung sind die Antragsunterlagen ebenfalls erhältlich. Die Mitarbeiter der Auskunfts- und Beratungsstellen helfen auch beim Ausfüllen der Unterlagen.

Betroffen sind Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974, die Beitragszeiten in der DDR zurückgelegt haben können. In der Regel fehlt der Nachweis der Zeiten bis zur Wiedervereinigung. Bei den 2,3 Millionen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund geführten Versicherungskonten in den neuen Bundesländern sind noch ca. 286.000 Konten nicht vollständig geklärt. Dies entspricht einem Anteil von rund 12 Prozent. 39


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Wer pflegt, bekommt mehr Rente

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Egal ob Pflegestufe 1, 2 oder 3: Wer mindestens 14 Stunden wöchentlich für die Pflege aufwendet, für den werden Beiträge in die Rentenversicherung bezahlt. "Die Höhe der Beiträge ist von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen und dem wöchentlichen Zeitaufwand für die Pflege abhängig", erklärt Jürgen Wabra, Geschäftsstellenleiter bei der Techniker Krankenkasse (TK) in Bayern. "Je höher die Pflegestufe und je höher der Zeitaufwand, desto höher der Beitrag zu Rentenversicherung." So beträgt der Monatsbeitrag zum Beispiel bei 14 Stunden Pflege wöchentlich in Pflegestufe eins 135,59 Euro in den alten Bundesländern (in den neuen Bundesländern 118,87 Euro), in Pflegestufe zwei 180,78 Euro (158,49 Euro) und in Pflegestufe drei 203,38 Euro (178,30 Euro).

Die Beiträge trägt die gesetzliche Pflegeversicherung und überweist sie direkt an den Rentenversicherungsträger. Die Pflegeperson zahlt nichts. Diese Beiträge gelten bei der Rentenversicherung als Pflichtbeiträge, durch die Rentenansprüche erworben oder aufgebessert werden. Für das abgelaufene Kalenderjahr oder wenn die Pflegetätigkeit beendet wird, bekommen der Rentenversicherungsträger und die pflegende Person eine Meldung. Diese Meldung sollte man sorgfältig aufbewahren, rät die TK, denn sie dient als Nachweis für die Rentenansprüche. Die Pflegetätigkeit gilt übrigens auch dann als beendet, wenn die Pflege länger als einen vollen Kalendermonat unterbrochen wird, weil der Pflegebedürftige beispielsweise im Krankenhaus liegt. Autor Techniker Krankenkasse

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Dialog zum Thema Rente gestartet: Lebensleistung in der Rente gerecht belohnen

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Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat in Gesprächen mit Rentenversicherung, Fachpolitikern, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften und Arbeitgebern den Regierungsdialog Rente gestartet. In diesem breit angelegten, offenen Diskussionsprozess sollen Entwicklungen in der Arbeitswelt und gesellschaftliche Veränderungen daraufhin untersucht werden, ob und welche Risiken sie für mehr Bedürftigkeit im Alter bergen. Arbeitsgruppen werden Vorschläge für mögliche Änderungen im Rentenrecht daraufhin prüfen, ob sie Lebensleistung gerecht belohnen und Bedürftigkeitsrisiken wirksam entgegenwirken. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht offen in den Dialog. Die Ministerin bringt eigene konkrete Vorschläge ein und stellt sie zur Diskussion. Umgekehrt wird sie alternative Vorstellungen gründlich prüfen und bewerten. Bis Ende des Jahres soll es eine Entscheidung geben: Was wird jetzt Gesetz, was braucht länger? Anfang 2012 soll ein Gesetzgebungsverfahren starten. Geplant sind ein Abschluss vor der Sommerpause 2012 und das Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Januar 2013.

pro Monat kann man riestern. Die Zuschuss-Rente soll Lohn für Lebensleistung sein.“ Anzahl der Personen, die durch die Zuschuss-Rente eine verbesserte Altersvorsorge erfahren Bild in höherer Auflösung anzeigen Die Zuschuss-Rente stellt deshalb Menschen besser, die wenig verdient, aber lang gearbeitet und zusätzlich vorgesorgt haben. Sie honoriert die Lebensleistung von Menschen im Niedriglohnbereich. Sie motiviert zugleich zur ergänzenden Altersvorsorge. Denn sie gibt die Sicherheit, im Alter nicht auf Grundsicherung angewiesen zu sein. Die ZuschussRente ist ein garantiertes monatliches Alterseinkommen von 850 Euro.

Vorschläge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für den Regierungsdialog Rente: Das deutsche Rentensystem ruht auf festen Fundamenten. Aber gesellschaftliche Veränderungen und eine sich wandelnde Arbeitswelt machen Anpassungen erforderlich: 1. Die Zuschuss-Rente: Ursula von der Leyen: „Es muss einen Unterschied machen, ob jemand etwas geleistet, Beiträge gezahlt und vorgesorgt hat oder nicht. Insbesondere Frauen, die lange Kinder erzogen haben und für andere Menschen da waren, müssen wir nach einem arbeitsreichen und verantwortungsvoll geführten Leben besser absichern. Auch Geringverdiener, die ein Leben lang gearbeitet haben, müssen eine Rente bekommen, die deutlich über der Grundsicherung liegt. Wir wollen die Leistung und den Einsatz dieser Menschen in der Rente gerechter als bislang belohnen. Zusätzliche Vorsorge ist heute unverzichtbar und für jeden möglich: Schon ab fünf Euro

Die Zuschuss-Rente Bild in höherer Auflösung anzeigen Die Zuschuss-Rente startet mit erleichterten Zugangsbedingungen, um möglichst vielen rentennahen Jahrgängen Zugang zur neuen Leistung zu ermöglichen. Erst im Jahr 2047 gelten die Zugangsvoraussetzungen in ihrer endgültigen Form. 41


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In den ersten zehn Jahren ab 2013 reichen für den Zugang zur Zuschuss-Rente •

* 40 Versicherungsjahre, also alle rentenrechtlichen Zeiten: Beschäftigung, Schulbildung ab Alter 17, Ausbildung, Studium, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Schwangerschaft/Mutterschutz, Zeiten der Leistung freiwilliger Rentenbeiträge z.B. bei Selbständigkeit, * davon 30 Beitragsjahre (Pflichtbeitragszeiten): Beschäftigung (inklusive selbständiger Tätigkeit mit Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Rentenversicherung), Wehr-, Zivil- und Freiwilligendienst, Zeiten der Kindererziehung oder Pflege. Damit werden die Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr bzw. die Pflege von Angehörigen substantiell aufgewertet und der Erwerbsarbeit gleichgestellt. Zu den Beitragsjahren aus Beschäftigung zählen auch Minijobs, wenn eigene Rentenversicherungsbeiträge („Aufstockungsbetrag“ von 19,60 Euro bei 400 Euro-Job) geleistet werden.

* und zum Start (2013-2017) fünf Jahre zusätzlicher Vorsorge.

Nach zehn Jahren, also 2023, sind • • •

* 45 Jahre Versicherungszeiten und * 35 Jahre Beitragszeiten erforderlich. * Die Anforderungen an die zusätzliche Altersvorsorge werden schrittweise erhöht: Von 2018 an steigt die Mindestdauer jedes Jahr bis 2047 um jeweils ein Jahr von sechs auf dann 35 Jahre an. Das heißt, erst in der Endstufe 35 Jahre nach dem Start sind die vollen 35 Jahre Zusatzvorsorge als Voraussetzung für die Zuschuss-Rente erforderlich.

2. Verbesserte Erwerbsminderungsrente: Ursula von der Leyen: „Mit der Erwerbsminderungsrente helfen wir denen, die nicht mehr arbeiten und vorsorgen können. Wir werten ihre Rentenansprüche deutlich auf. Bei der Anhebung des Rentenalters von 65 auf 67 blieb es allerdings zunächst bei der Zurechnungszeit bis Alter 60. Wir stellen den alten Fünfjahresabstand wieder her und heben für die Betroffenen das Rentenniveau.“ Die verbesserte Erwerbsminderungs-Rente Bild in höherer Auflösung anzeigen Wer krank ist und nicht mehr arbeiten kann, wird aktuell so gestellt, als habe er bis 60 gearbeitet. Die Differenz zwischen Eintritt der Erwerbsminderung und Alter 60 ist die „Zurechnungszeit“. Sie 42

soll stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben werden. Erwerbsgeminderte bekommen dann langfristig eine Rente, als hätten sie mit dem bis zur Erwerbsminderung erzielten Einkommen noch bis zum Alter 62 weitergearbeitet. Die Verlängerung soll parallel zur Rente mit 67 stufenweise erfolgen. 3. Kombirente: Ursula von der Leyen: „Mit der Kombirente geben wir Flexibilität für Arbeit bis 67. Vorzeitig in Rente zu gehen und von heute auf morgen ganz raus aus Arbeit – das wird zum Auslaufmodell. Immer mehr Menschen wollen und können länger arbeiten, wünschen sich aber für die letzten Berufsjahre einen anderen Rhythmus aus Beruf und Freizeit. Die Unternehmen sollen gemeinsam mit Gewerkschaften hierfür Lösungen finden können. Dafür ist die Kombirente der Rahmen.“ Bei vorzeitigem Rentenbezug (ab 63 Jahre bis zum jeweils geltenden gesetzlichen Renteneintrittsalter) gelten aktuell starre monatliche Hinzuverdienstgrenzen. Auch geringes Überschreiten der Grenzen führt zu stark geminderten Rentenzahlungen. Deshalb entscheiden sich zu wenige Menschen, zumindest teilweise weiterzuarbeiten. Die Kombirente ermöglicht und erleichtert einen längeren Verbleib im


Gesetzliche Rentenversicherung | RENTENMAGAZIN 2011

Erwerbsleben. Denn Teilzeitarbeit und Rente können flexibel kombiniert werden. Dies kommt auch Menschen in stark belastenden Berufen entgegen, die nicht bis zur Regelaltersgrenze voll arbeiten wollen oder können. Ab Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters (bis 2029 schrittweise von heute 65 auf dann 67 Jahre steigend) kann jeder unbeschränkt hinzuverdienen. Dabei bleibt es. Die Kombirente erlaubt für die Zeit des vorzeitigen Rentenbezugs ab Alter 63 bis langfristig 67 ein Einkommen aus Rente und Hinzuverdienst in der Höhe des zuletzt erzielten BruttoEinkommens. Die Grenze, innerhalb derer Rente und Hinzuverdienst in freier Gewichtung miteinander verbunden werden können, ist damit individuell. Durch eine jahresdurchschnittliche Betrachtungsweise wird das Verfahren einfacher. Die Kombirente gibt den Tarifpartnern Raum für konkrete tarifvertragliche Ausgestaltungen, die ein flexibleres Arbeiten bis zur steigenden Regelaltersgrenze ermöglichen.

in Zukunft entwickeln wird, lässt sich heute nicht seriös voraussagen. Denn es hängt entscheidend von der langfristigen Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Einkommensentwicklung sowie dem Erwerbs- und Vorsorgeverhalten der Menschen ab. Auch die Frage, wie viele Menschen in Zukunft alleinstehend alt werden, spielt eine wichtige Rolle. Renten sind und bleiben Spiegel der Erwerbsphase. Sie können und sollen den Verlauf eines Erwerbslebens nicht im Nachhinein "reparieren" und "umkehren". Die Grundsicherung im Alter ist eine weitreichende steuerfinanzierte Fürsorgeleistung für die, die – aus welchem Grund auch immer – im Alter nicht über ausreichende eigene Mittel verfügen. Mit der umfassenden Reform vor zehn Jahren wurde der Empfängerkreis deutlich ausgeweitet. Der Bund übernimmt in den nächsten drei Jahren die Finanzierung (aktuell vier Milliarden Euro pro Jahr) komplett. Gegen Altersarmut hilft zuallererst der Dreiklang aus verlässlicher Arbeit, fairen Löhnen und zusätzlicher Vorsorge. Autor: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Hintergrund und Ausgangslage: Das deutsche Alterssicherungssystem ist stabil. Reformen haben die Rente demographie- und zukunftsfest gemacht. In der Finanzkrise hat sich gezeigt, dass unsere Alterssicherung sicher auf drei starken Säulen ruht: der gesetzlichen Rente, der betrieblichen Alterssicherung und der zusätzlichen privaten Vorsorge. Um die Rente finanzierbar zu halten und die junge, arbeitende Generation nicht zu überfordern, sinkt das Rentenniveau in den kommenden Jahrzehnten behutsam und in festgelegten Grenzen. Dies muss mit zusätzlicher Altersvorsorge ausgeglichen werden, die der Staat mit beträchtlichen Mitteln fördert. Heute haben 97,6 Prozent aller Menschen ab 65 Jahre eine ausreichende Versorgung. Von rund 16,8 Millionen Personen in diesem Alter sind rund 400.000 oder 2,4 Prozent auf Leistungen der Grundsicherung im Alter angewiesen. Diese Zahl hat sich seit 2007 nicht erhöht, sondern ist im Gegenteil zuletzt leicht gesunken. Wie sich Bedürftigkeit im Alter 43


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Besserer Verbraucherschutz bei der Riester-Rente: Zulagenanspruch kann nachträglich gesichert werden

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Das Bundeskabinett hat am 4. Mai 2011 im Rahmen eines Gesetzentwurfs des Bundesministeriums der Finanzen eine deutliche Verbesserung des Verbraucherschutzes bei der Riester-Rente beschlossen. Damit reagiert die Bundesregierung auf Fälle, in denen gezahlte Zulagen zurückgefordert worden waren, weil Riester-Sparer unwissentlich und aus Versehen keinen Eigenbeitrag geleistet hatten. Bundesarbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen und der Bundesminister der Finanzen Dr. Wolfgang Schäuble: „Missbrauch der staatlichen Riester-Förderung darf sich nicht lohnen. Aber wir helfen Familien, die das Richtige tun und mit der Riester-Rente zusätzlich für das Alter vorsorgen. Hier haben Ehepartner in der Vergangenheit zum Teil Zulagen erhalten, obwohl sie irrtümlich und unabsichtlich keine Eigenbeiträge geleistet hatten. Wir stellen nun klar, dass die Eigenbeiträge nachgezahlt werden können. Damit bleibt der Zulagenanspruch rückwirkend für die Vergangenheit erhalten. Dass dies möglich ist und wie es funktioniert – darüber werden nun alle, die es betrifft, automatisch informiert.“

Beispiel: Ein nicht berufstätiger Ehepartner kann eine eigene Riester-Zulage bekommen, wenn der berufstätige Ehegatte riestert. Dazu muss er zwar einen eigenen Riester-Vertrag abschließen, darauf aber keine Eigenbeiträge einzahlen. Der Ehepartner ist „mittelbar zulageberechtigt“. Bei der Geburt eines Kindes zum Beispiel ändert sich dies aber. Dann wird meist die Ehefrau dadurch Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, dass der Staat ihr für drei Jahre Rentenversicherungsbeiträge zahlt und Rentenver44

sicherungszeiten anrechnet. Wer aber in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, wechselt von der mittelbaren in die unmittelbare Zulagenberechtigung – und muss dann mindestens 60 Euro pro Jahr in den eigenen Riester-Vertrag einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Viele haben das in der Vergangenheit übersehen. Sie werden nun darüber informiert, dass und wie sie ihre – oft geringen – Eigenbeiträge nachzahlen und so die volle Zulage (wieder) erhalten können. Das Verfahren wird unbürokratisch ablaufen. Betroffene Riester-Anleger müssen lediglich die Beiträge auf ihren Riester-Vertrag einzahlen und ihrem Anbieter Bescheid geben, für welche Jahre diese Zahlungen bestimmt sind. Um alles andere kümmern sich der Anbieter und die Zulagenstelle. Die Zulagenstelle wird die zurückgeforderte Zulage automatisch auf den Riester-Vertrag des Betroffenen zurückzahlen. Für die Zukunft wird das Problem dadurch gelöst, dass ab 2012 alle Riester-Sparer immer einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro im Jahr (also fünf Euro pro Monat) auf ihren Vertrag einzahlen müssen, um die volle Zulage zu erhalten. Die Regeln für die Zulageberechtigung werden damit einfacher und transparenter. Die Änderung verdeutlicht zudem, dass die Riester-Rente keine vollkommen vom Staat finanzierte Zusatzrente ist, sondern immer ein – wenn auch mit mindestens fünf Euro monatlich sehr geringer – eigener Sparbeitrag gefordert wird. Wer bisher mittelbar zulagenberechtigt war und keine Eigenbeiträge leistete, profitiert in Zukunft davon, dass diese Eigenbeiträge die Zusatzrente erhöhen.


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Das Zulageverfahren: Das Verfahren, in dem Riester-Sparern beträchtliche, steuerfinanzierte staatliche Zulagen gewährt werden, ist bei über 14 Millionen Verträgen notwendigerweise ein automatisiertes Massenverfahren. Die Zulagen können nur dann schnell ausgezahlt werden, wenn die Verwaltung zunächst auf die Richtigkeit der Angaben der Riester-Anleger vertraut. Dass die Angaben richtig sind und bei Veränderung der persönlichen Lebensumstände angepasst werden, liegt in der gemeinsamen Verantwortung des Riester-Sparers und des Anbieters der Riester-Rente. Der Anleger muss zum Beispiel seine Bank oder Versicherung über Änderungen in seinen Familien- und Einkommensverhältnissen informieren, damit diese die Informationen an die Zulagenstelle weitergeben können. Die Angaben werden zwangsläufig erst im Nachhinein durch die Zulagenstelle überprüft. Gegen die Rückforderung der Zulage hat der Anleger weitgehenden Rechtsschutz. Nach der Mitteilung seines Anbieters hat er ein Jahr Zeit, um eine Überprüfung der Rückforderung bei der Zulagenstelle zu beantragen. In vielen Fällen, in denen die Zulagenstelle nach Überprüfungen der Jahre 2005 bis 2007 Zulagen zurückforderte, hatten Anleger ihr Riester-Gutha-

ben entgegen der klaren Bestimmungen verwendet. Zum Beispiel hatten Riester-Sparer ihr steuerlich und mit Zulagen gefördertes Altersvorsorgevermögen abgehoben und für den Konsum gebraucht, nicht aber zum Aufbau einer Zusatzrente. In solchen Fällen muss die Förderung schon aus Gründen der Gerechtigkeit gegenüber anderen Anlegern unausweichlich zurückgefordert werden. „Riestern“ – so funktioniert es: Wer zusätzlich für das Alter vorsorgen möchte, kann dies über die Riester-Rente sicher und mit beträchtlicher staatlicher Förderung in Form von Zulagen und Steuerersparnissen tun. Dazu müssen vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (höchstens 2.100 Euro abzüglich der Grundzulage von 154 Euro und ggf. der Zulage(n) für kindergeldberechtigte Kinder von jeweils 185 Euro bzw. 300 Euro für nach 2007 geborene Kinder) in ein förderfähiges Riester-Produkt fließen. Auch im laufenden Jahr lohnt sich der Einstieg – gerade für Geringverdiener und Familien. Wer über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügt, muss lediglich mindestens 60 Euro jährlich bzw. fünf Euro monatlich als Eigenbeitrag in den Aufbau einer Riester-Rente investieren – und erhält so die vollen 154 Euro Grundzulage plus ggf. 185 bzw. 300 Euro Kinderzulage pro Kind. Autor: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Riester-Rente: 15 Millionen-Grenze fast erreicht

199.000 Neuverträge im 3. Quartal – krisenfeste Altersvorsorge weiter stark gefragt

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Zu den Riester-Abschlusszahlen für das dritte Quartal 2011 erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Auch im dritten Quartal, welches aufgrund der Ferienzeit traditionell abschlussschwächer ist, hält die Nachfrage nach staatlich geförderter Altersvorsorge in Form der Riester-Rente weiter an. In den Monaten Juli, August und September entschieden sich 2011 rund 199.000 Bürgerinnen und Bürger neu für einen Riester-Vertrag. Damit haben im laufenden Jahr bereits mehr als 600.000 Bürgerinnen und Bürger einen solchen Vertrag abgeschlossen. Die Gesamtzahl der Riester-Verträge erreicht damit fast die 15 Millionen-Grenze und erhöhte sich mit Stand 30. September 2011 auf 14.997.000. Die stärksten Zuwächse konnten in diesem Quartal die Riester-Rentenversicherungen verzeichnen: Hier gab es 84.000 Neuabschlüsse. Erfreulich ist zugleich die weiterhin stark steigende Zahl von Wohn-Riester-Verträgen. Diese noch junge, auch Eigenheimrente genannte Variante wählten im dritten Quartal 64.000 Menschen.

Achtung: Für Altersvorsorgesparer läuft in Kürze eine wichtige Frist ab: Wer im Jahr 2009 einen Riester-Vertrag abgeschlossen und noch keinen Zulagenantrag gestellt hat, muss dies über seinen Produktanbieter bis spätestens Ende Dezember 2011 nachholen, um sich die Zulage für 2009 zu sichern. Die Zulage muss in jedem Fall beantragt werden – auch dann, wenn die darüber hinausgehende steuerliche Förderung im Rahmen der Einkommenssteuerveranlagung günstiger ist. Das Versäumen der jeweiligen Antragsfrist kann man problemlos durch das Stellen eines sogenannten Dauerzulagenantrags vermeiden. Durch diesen beauftragt man den Anbieter, jährlich den Zulagenantrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu stellen. Damit läuft das Verfahren automatisch, und die Zulage muss nicht in jedem Jahr neu beantragt werden. Die Bevollmächtigung gilt dann bis auf Widerruf und nur eventuelle Veränderungen – wie beispielsweise Familienzuwachs – müssen mitgeteilt werden. Wer noch keinen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, kann dies bis Jahresende tun und sich so noch die staatliche Förderung für das Jahr 2011 sichern. Dazu müssen vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens (höchstens 2.100 Euro; abzüglich der Grundzulage von 154 Euro und gegebenenfalls der Zulage(n) für kindergeldberechtigte Kinder von jeweils 185 Euro bzw. 300 Euro für nach 2007 geborene Kinder) in ein förderfähiges Riester-Produkt fließen. Hinweis: Bei den genannten Zuwächsen handelt es sich um Nettozuwächse, d. h. Vertragsabgänge bzw. Kündigungen sind bereits berücksichtigt. Der Anteil der ruhend gestellten Riester-Verträge (aktuell keine Beitragsleistungen in der Ansparphase) wird für das Jahr 2008 auf rund 15 Prozent geschätzt und liegt damit unter dem Wert für nicht förderfähige Rentenversicherungen. Autor: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

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Auch nach zehn Jahren viele offene Fragen: Forscher konstatiert erhebliche Datenlücken

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Riester-Sparen soll künftigen Ruheständlern dabei helfen, das reduzierte Niveau der gesetzlichen Rente auszugleichen. Doch ob das funktioniert, ist auch nach zehn Jahren nicht klar. Die Datenlage zum Vorsorgesparen ist sehr lückenhaft, zeigt eine Analyse aus dem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.

werden können. Die genaue Zahl derjenigen, die einen Anspruch auf Riester-Förderung hätten, ist jedoch nicht exakt bekannt. 2007 waren nach Schätzungen 38,6 Millionen Menschen anspruchsberechtigt.

Die Riester-Rente feiert Geburtstag. Vor gut zehn Jahren, im Juni 2001, beschloss der Bundestag das Altersvermögensgesetz, Anfang 2002 trat es in Kraft. Seitdem fördert der Staat bestimmte Anlagen zur privaten Altersvorsorge am Kapitalmarkt. Bis 2009 flossen rund neun Milliarden Euro an Zulagen und Steuerbegünstigungen. Das Vorsorgesparen soll dazu beitragen, dass die Rentner der Zukunft ihren Lebensstandard halten können, wenn die gesetzliche Rente über die kommenden Jahrzehnte deutlich gesenkt wird. Wird dieses Ziel erreicht? Das haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Studien untersucht. Trotzdem lässt sich die Frage nach wie vor nicht sicher beantworten, macht Dr. Florian Blank deutlich. Der WSI-Experte für soziale Sicherung hat die wissenschaftliche Literatur zur Riester-Rente aufgearbeitet. "Es zeigt sich, dass aufgrund der Forschungslage eine abschließende Bewertung nur für einzelne Aspekte möglich ist, da zu einigen zentralen Fragen keine oder nur lückenhafte Daten vorliegen oder verfügbare Daten teils widersprüchliche Schlüsse zulassen", lautet Blanks Fazit. "Diese Negativ-Erfahrungen im Kontext der Riester-Rente sollten dringend beachtet werden, wenn tatsächlich eine steuerlich geförderte private Pflege-Zusatzversicherung konzipiert werden sollte", sagt der Wissenschaftler. Darauf haben sich die Koalitionsspitzen am vergangenen Wochenende geeinigt. Bei der Riester-Rente sieht der Forscher auch an ganz grundsätzlichen Punkten noch erheblichen Klärungsbedarf: Wie viele Personen nutzen die Vorsorge? So viel ist aus Berichten der Bundesregierung bekannt: Bis Ende Juni 2011 wurden knapp 14,8 Millionen Riester-Verträge abgeschlossen. Die Deutsche Rentenversicherung führte Mitte 2010 11,6 Millionen Konten, über die Zulagen an Riester-Sparer gezahlt

Zudem bleiben blinde Flecken. So rechnen Wissenschaftler damit, dass beispielsweise im Jahr 2008 rund fünf Prozent der neu abgeschlossenen Verträge von den Sparern wieder storniert wurden. Diese Zahlen fließen zwar in die Statistik ein. Warum aus dem Vorsatz zur Vorsorge dann aber doch nichts wurde, ist unbekannt. Andere Studien belegen, dass etliche Sparer mit laufenden Verträgen die Förderung nur zum Teil ausschöpfen, andere lassen den Sparkontrakt ruhen. Auch hier ist unerforscht, woran das liegt. Fehlen den Versicherten Informationen? Haben sie finanzielle Schwierigkeiten, vielleicht den Job verloren? Gerade dieses Wissen, so Blank, sei wichtig, um möglicherweise sozialpolitisch gegensteuern zu können - und zu verhindern, dass ein relevanter Teil der privaten Altersvorsorge nur auf dem Papier existiert. Kaum Daten zur Rendite. Für Versicherungen und 47


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Banken ist die Riester-Rente ein Milliarden-Markt. Anlageprodukte, zu denen der Staat eine Zulage zahlt, müssen vom Bundeszentralamt für Steuern geprüft werden. Bis Ende Januar 2011 hatte die Behörde mehr als 5.100 Produkte als "riesterfähig" zertifiziert. Auch wenn davon nur ein Bruchteil aktiv vertrieben wird, ist der Markt extrem unübersichtlich, zeigt Blanks Auswertung. Systematische Überblicke über Kosten und Renditen der RiesterProdukte fehlen.

stellten bei etlichen davon große Defizite fest: Die Kostenstrukturen des Vertrags seien für den Kunden oft intransparent, bei der Auszahlung im Alter gebe es selbst innerhalb einer Produktgruppe "dramatische Unterschiede". Die Datenlücke müsse dringend geschlossen werden, mahnt Blank. Sein Vorschlag: Falls die nötigen Informationen von den Anbietern nicht zu bekommen seien, sollte versucht werden, durch Erhebungen bei Riester-Kunden Licht ins Dunkel zu bringen.

Ungeklärt ist beispielsweise, ob die Anlagen tatsächlich durchschnittlich vier Prozent Rendite pro Jahr bringen - so, wie es bei Einführung der Zusatzvorsorge erwartet worden war. Die Bundesregierung konnte zu diesem für die Wirksamkeit des neuen Systems entscheidenden Aspekt bislang keine Daten liefern. Analysen und Simulationsrechnungen von Wissenschaftlern kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Einzelne Studien im Auftrag von Verbraucherschützern, die eine Auswahl von Produkten unter die Lupe nahmen,

Mitnahmeeffekte. Einige, aber nicht alle Untersuchungen kommen zu dem Schluss, das die Riester-Förderung erhebliche Mitnahmeeffekte auslöst: Personen, die bislang ohnehin schon Geld für den Ruhestand zurückgelegt haben, würden andere Sparformen durch ein Riester-Produkt ersetzen, um in den Genuss der Förderung zu kommen. WSI-Experte Blank sieht auch hier weiteren Forschungsbedarf. Schließlich gehe es darum, wie zielgenau die Riester-Förderung wirkt.

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Autor: Hans-Böckler-Stiftung

Vermögensbildung und Riesterverträge Licht und Schatten bei der geförderten Altersvorsorge

Im zehnten Jahr der Riesterrente hat das Deutsche Institut für Altersvorsorge(DIA) Bilanz gezogen. Die aktuelle Untersuchung zeigt, dass die Vermögensbildung von Nichterwerbstätigen und Niedrig- sowie Normalverdienern durch die staatlich geförderte Altersvorsorge zwar gestärkt wurde, bei anderen Personengruppen sich jedoch erhebliche Mitnahmeeffekte abzeichnen. Die Riesterrente sollte vor allem Jüngeren, den Beziehern mittlerer und niedriger Einkommen sowie Frauen, Familien und Ostdeutschen zugutekommen. "Bei rund 15 Millionen Verträgen - jeder Fünfte Berechtigte - und einem Fördervolumen von mittlerweile mehr als einer Milli-


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arde Euro jährlich ist es an der Zeit zu erforschen, ob dieses Ziel erreicht wird", erläutert Dr. Reiner Braun (empirica), Co-Autor der im Auftrag des DIA durchgeführten Studie.

Wohneigentum führen häufig auch zum Abschluss von Riesterverträgen. Daran wird auch deutlich, warum Familien besser fürs Alter abgesichert sind als Alleinlebende oder kinderlose Paare. Um zu klären, welche Personen in welchen Umfang riestern, wurden in der DIA-Untersuchung Gruppen mit ähnlichen Einstellungen gebildet. Die mengenmäßig größte Teilgruppe sind die Zufriedenen (33 Prozent), gefolgt von den Verunsicherten (25 Prozent), zufriedenen Familientypen (15 Prozent) sowie drei kleineren Gruppen: die unzufrieden Verunsicherten (8 Prozent), die überlasteten Familientypen (12 Prozent) und die Uninformierten (7 Prozent). Der "Verunsicherte" ist der ideale Riestersparer. Seine Riesterquote entspricht genau dem Durchschnitt von 19 Prozent. Seine ungeförderten Geldanlagen sind als Riestersparer nicht signifikant höher als bei den Riesterabstinenzlern aus dieser Gruppe. Aber sein Nettogeldvermögen (gefördertes plus ungefördertes Vermögen) ist aufgrund des Riestersparens größer, was deutlich zeigt: Hier hat die Förderung ihr Ziel erreicht.

Die höchste Ausschöpfungsquote des Riestersparens findet sich bei den Familien: Vor allem Familien mit jüngeren Kindern unter 16 Jahren (30 Prozent), aber auch Alleinerziehende (20 Prozent) riestern öfter als Alleinlebende oder kinderlose Paare (jeweils 15 Prozent). Neben dem familiären Umfeld, Alter und Einkommen ist der Bildungsstand relevant. Personen mit geringerem Schulabschluss haben deutlich seltener einen Riestervertrag: Menschen mit Hauptschulabschluss zu 16 Prozent, mit Realschulabschluss 23 Prozent, mit (Fach-) Hochschulreife 24 bzw. 22 Prozent und Personen ohne jeden Abschluss nur zu drei Prozent. Typische Riestersparer lassen sich anhand objektiver Charakteristika nach Ergebnissen der DIA-Untersuchung wie folgt beschreiben: eher jüngere (30 bis unter 40 Jahre) Personen, ostdeutsche Mütter in einem Paarhaushalt mit Kindern, eher hohes Haushaltseinkommen, eher geringes Erwerbseinkommen, mindestens Realschulabschluss. Die häufigsten Zeitpunkte für den Abschluss einer Riesterrente sind die typischen Meilensteine in der Lebensbiographie. Ein neuer Arbeitsvertrag, Haushaltsbildung, Familiengründung und Erwerb von

Die hohe Riesterquote (31 Prozent) bei den "zufriedenen Familientypen" ist einerseits erfreulich, andererseits gibt es gerade hier Indizien für hohe Mitnahmeeffekte - auf Sparverträge also, die auch ohne Förderung abgeschlossen worden wären. Die Kinderzulage bei der Riesterförderung schafft hier offensichtlich attraktive Anreize. Die Gruppe der "Zufriedenen" (Riesterquote 20 Prozent), die sich überwiegend aus Gutverdienenden und Kinderlosen zusammensetzt, riestert ebenfalls überdurchschnittlich oft. Hier wird der Sonderausgabenabzug zum Steuerschlupfloch des "kleinen Mannes". Und die oft nicht erwerbstätigen "unzufrieden Verunsicherten" (Riesterquote 16 Prozent) bemühen sich mit Hilfe der Riesterverträge ihre normalen Vermögen "ALG-II-sicher" zu machen, denn dieses Vermögen bleibt bei der Bedürftigkeitsprüfung außen vor. "Die sozialpolitisch erwünschten Zielgruppen werden durchaus erreicht, aber bedeutende Mitnahmeeffekte sind ebenfalls zu beobachten", so DIA-Sprecher Bernd Katzenstein. "Korrekturen sollten also in Angriff genommen werden." Autor: Deutsches Institut für Altersvorsorge

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Riester-Rente könnte weiter vereinfacht werden 10 Jahre Allianz RiesterRente: Potenzial noch lange nicht ausgeschöpft

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Die Allianz Lebensversicherungs-AG (Allianz Leben) zieht zehn Jahre nach dem Verkauf der ersten Riester-Rente und einem auf knapp 1,6 Millionen Verträge angewachsenen Bestand eine positive Bilanz. "Nach einem langsamen Start hat sich die RiesterRente zu einem wichtigen Element der privaten Altersvorsorge entwickelt. Zudem sind die Produktangebote von Allianz Leben vielfältiger und mit der Darstellung der neuen Allianz Gesamtkostenquote für den Kunden transparenter geworden", erklärt der Vorstandsvorsitzende Maximilian Zimmerer. Die Allianz, die im Juli 2001 mit klassischen und fondsgebundenen Riester-Renten auf den Markt kam, verkauft seit Januar 2010 auch die Allianz RiesterRente IndexSelect. Letztere lässt dem Kunden jedes Jahr die Wahl zwischen einer standardmäßigen Indexpartizipation oder der sicheren Verzinsung der Allianz Leben. Knapp 80 Prozent aller Verträge im Bestand der Allianz Leben sind heute klassische Riester-Renten. Fondsgebundene Verträge, für die im Rahmen des hauseigenen Vorsorgekonzepts Invest alpha-Balance eine Garantie für den Erhalt der Beiträge gegeben wird, machen aktuell gut 20 Prozent der Riester-Verträge aus. Seit November 2008 bietet die Allianz im Rahmen von "WohnRiester" auch staatlich geförderte Darlehen zur Baufinanzierung an. Rund zehn Prozent aller Finanzierungen im Neugeschäft erfolgen mittlerweile über ein RiesterDarlehen – Tendenz steigend. Im vergangenen Jahr eröffnete die Allianz ihren Kunden zudem die Möglichkeit, die Beiträge für den Riester-Vertrag im Falle der Berufsunfähigkeit abzusichern. Service steigert Zulagenquote deutlich Mehr als 1,35 Milliarden Euro Zulagen flossen seit 2001 in die Riester-Verträge der Allianz Kunden. Über die zusätzlich erzielten Steuervorteile - RiesterBeiträge können als Sonderausgaben abgesetzt werden – liegen leider keine verlässlichen Zahlen vor. Wie künftig besser sichergestellt werden kann, dass alle Riester-Kunden die Zulagen beantragen und über die Vertragslaufzeit auch in voller Höhe erhalten, sieht Maximilian Zimmerer als eine zentrale Herausforderung für den Gesetzgeber, aber auch für

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die Anbieter. Zuletzt hatte die Rückforderung von Zulagen durch die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) für Diskussionen gesorgt. Nach Einschätzung Zimmerers hat die Einführung des Dauerzulagenantrags das Verfahren erleichtert. Durch ihre Serviceprozesse hat Allianz Leben erreicht, dass fast alle ihre Kunden die Daten, die für die Antragstellung bei der ZfA benötigt werden, auch vollständig und korrekt mitteilen. Zum Jahresende 2010 konnte das Unternehmen 94 Prozent aller Verträge eine Zulage gutschreiben. Um die optimale Förderquote für die Kunden zu sichern, werden mit der jährlichen Zulageninformation ein Datenblatt versandt und die Kunden aufgefordert, Veränderungen der familiären Situation oder des Einkommens mitzuteilen. In vielen Fällen wird der erforderliche Eigenbeitrag dann von den Kunden angepasst. Seit der Aufnahme des Riester-Geschäfts vor zehn Jahren ist der Bestand der Allianz naturgemäß "gealtert". War vor fünf Jahren jeder vierte Riester-Kunde höchstens 30 Jahre alt, so ist es heute nicht einmal mehr jeder fünfte Kunde. Ein Viertel der Kunden gehört zu den unter 40-Jährigen, Ende 2006 waren es noch zwei Drittel. Für Maximilian Zimmerer sind die Zahlen Ansporn, bei der jüngeren Generation noch intensiver für die staatlich geförderte Altersvorsorge zu werben: "Gerade Berufseinsteiger sollten erkennen, dass sie mit der Riester-Rente drohende Versorgungslücken im Alter am besten schließen können und der Zinseszinseffekt ihnen bei einem frühen Einstieg in die Altersvorsorge besonders hilft." Trendwende: Mehr Männer als Frauen im Riester-Bestand Verändert hat sich in den zurückliegenden Jahren auch das Verhältnis der Geschlechter im RiesterBestand der Allianz. Während anfangs noch mehr Frauen (54 Prozent) als Männer (46 Prozent) einen Vertrag hatten, hat sich das Verhältnis bis zur Jahresmitte 2011 genau umgekehrt (Männer: 54 Prozent; Frauen: 46 Prozent). Mit durchschnittlich knapp 73 Euro im Monat zahlen männliche Riester-Kunden einen deutlichen höheren Beitrag als die weiblichen


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Riester-Sparer, die im Schnitt etwa 45 Euro aufwenden. Für interessierte Kunden bieten die Untersuchungen unabhängiger Rating-Agenturen und Test-Institutionen eine Orientierung über die Qualität der Riester-Angebote. Im April erhielten die klassische wie auch die fondsgebundene Allianz RiesterRente von der Rating-Agentur Franke & Bornberg die Höchstbewertung FFF ('hervorragend') – als einziger Anbieter in allen Bewertungsbereichen. Auch das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) sowie das Wirtschaftsmagazin Focus Money haben für die Riester-Angebote der Allianz immer wieder Spitzenplätze vergeben. 40 Millionen Deutsche könnten "riestern" In der Branche geht man davon aus, dass rund 40 Millionen Menschen in Deutschland zum geförderten Personenkreis der Riester-Rente gehören. Bis Ende 2010 hatten allerdings erst 14,4 Millionen Deutsche einen Vertrag. Bei Allianz Leben liegt das Neugeschäft mit Riester-Renten derzeit im Plus, auch wenn die Dynamik des Wachstums nachlässt, weil in den vergangenen Jahren bereits sehr viele

Kunden erfolgreich für die Riester-Rente geworben werden konnten. "Das Potenzial an Menschen, die wir beraten und von den Vorzügen der Riester-Rente überzeugen können, ist aber noch lange nicht ausgeschöpft", sagt Vorstandschef Zimmerer. Nach seiner Ansicht muss die Riester-Rente jedoch weiter vereinfacht werden, um für noch mehr Kunden attraktiv zu werden. Insbesondere müsse das für Anbieter wie Behörden aufwändige Zulagenverfahren optimiert werden. Die Dynamisierung des seit 2001 unveränderten förderfähigen Höchstbeitrages von 2.100 Euro sollte ebenfalls in Angriff genommen werden, da sonst die zusätzliche Altersvorsorge nicht mehr mit der Einkommensentwicklung Schritt hält. Auch die volle Einbeziehung der Selbstständigen in den förderberechtigten Personenkreis der Riester-Rente darf kein Tabuthema sein. Maximilian Zimmerer: "Selbstständig sein bedeutet nicht unbedingt höheres Einkommen, eine hohe Steuerbelastung und entsprechend große Vorteile bei der Basis-Rente. Die Riester-Rente wäre für viele Kleinunternehmer passender." Autor: Allianz Deutschland AG

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Wer hat 2011 bei Riester die Nase vorne?

Neues IVFP-Riester-Rating zeigt: Die Abstände werden immer geringer – trotzdem gibt es noch reichlich Verbesserungsbedarf

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Zum dritten Mal in Folge hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) Riester-Versicherungen auf Herz und Nieren getestet. Dabei zeigt sich: die Abstände werden immer geringer, vor allem im vorderen Mittelfeld. Insgesamt 80 Tarife von 65 Anbietern untersuchte das IVFP auf bis zu 85 Kriterien und stellte fest, vieles ist im Vergleich zum Vorjahr besser geworden – dennoch, Luft nach oben ist immer noch reichlich vorhanden. 2011 teilen sich CosmosDirekt, Allianz, R+V, PBV sowie Debeka den ersten Rang in der Kategorie „klassisch“, dicht gefolgt von HDI-Gerling und dem Volkswohl Bund. Bei den fondsgebundenen Tarifen mit Beitragsgarantie setzte sich in diesem Jahr erneut die Allianz an die Spitze. Auf den zweiten Rang kamen HDI-Gerling und der Volkswohl Bund, vor PBV und Stuttgarter, die beide den dritten Rang belegen. Welcher Anbieter sticht besonders positiv heraus? Schon seit längerem steht die Riester-Rente öffentlich in der Kritik: zu hohe Kosten, zu wenig Transparenz. Aber ist das tatsächlich so? Das Institut für

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Vorsorge und Finanzplanung hat die Riester-Versicherungen detailliert unter die Lupe genommen und eine Reihe an interessanten Erkenntnissen gewonnen. „Kommt man nicht umhin, seinen RiesterVertrag kündigen zu müssen, führt der Großteil der Anbieter, etwa 80 Prozent, sehr transparent auf wie hoch die anfallenden Kündigungskosten hierfür sind“, so Michael Hauer, Geschäftsführer des IVFP. Etwa 60 Prozent aller Versicherer geben ihren Kunden, die ihren Vertrag eine Zeit lang vom Beitrag freistellen lassen, bei Wiederaufnahme dieselben Rechnungsgrundlagen wie zuvor. „Leider immer noch zu wenig“, merkt Hauer an. „Unserer Meinung nach sollten das alle Versicherer bieten. Zumal man den Verbrauchern dringend raten muss, anstatt einen Vertrag zu kündigen, diesen besser ruhen zu lassen.“ Wenig erfreulich ist zudem, dass die Kosten bei Zuzahlungen in den Riester-Vertrag lediglich bei der Hälfte der Anbieter gut nachvollziehbar sind. Deutlich verbessert haben sich die Fristen zu Kündigungen und Beitragsfreistellungen. Diese sind innerhalb des vergangenen Jahres bei weitem verbraucherfreundlicher geworden. Angaben zu Abschluss- und Ver-


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triebskosten sind bei rund einem Viertel der Tarife klar in Euro ausgewiesen. Bei rund 20 Prozent sogar auf den Monat runter gebrochen. Rund ein Viertel der Anbieter sind es wiederum, erfreulicherweise, die transparent aufzeigen, welche Kapitalanlagemodelle hinter ihren fondsgebundenen Tarifen stecken. So stellen diese Versicherer umfassend aufbereitete und gut verständliche Informationen zur Verfügung. Gelegentlich auch in Form eines Videos, wie dies bei Condor der Fall ist. Auch Finanzlaien können auf diese Weise nachvollziehen, was sich hinter einem dynamischhybriden Kapitalanlagemodell verbirgt. Alles in allem überzeugen im Teilbereich Transparenz und Service vor allem Allianz, R+V, HUK-Coburg und Versicherungskammer Bayern mit ihren klassischen Tarifen. Im fondsgebundenen Bereich liegt ebenfalls die Allianz zusammen mit dem Volkswohl Bund, der Provinzial Nordwest und der Württembergischen vorne.

Besonderheit bei Riester 2011: Die Kategorie „Comfort“ Erstmals hat das Institut für Vorsorge und Finanzplanung eine weitere Kategorie in seinem RiesterRating gebildet: die Kategorie „Comfort“. Hierbei handelt es sich um fondsgebundene Riester-Versicherungen, hinter denen sich ein oder mehrere Anlagekonzepte verbergen. Comfort-Tarife eignen sich vor allem für diejenigen, die zwar eine fondsgebundene Versicherung möchten gleichzeitig aber über geringe Erfahrung auf dem Finanzmarkt verfügen bzw. sich nach Vertragsabschluss (bis zur Rente) nicht mehr um ihren Vertrag kümmern möchten (Fondsauswahl, Shift/Switch der Anlagen etc). Beim Comfort-Tarif übernimmt der Versicherer das komplette Management der Kapitalanlage. In der Kategorie „Comfort“ überzeugen vor allem Zurich Dt. Herold, PBV und Swiss Life. Autor: Institut für Vorsorge und Finanzplanung

Riester-Förderung: Doppelnutzung möglich

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Der Abschluss eines Riester-Vertrages ist für viele Berufsanfänger eine lukrative Möglichkeit, ihr erstes Gehalt durch staatliche Zulagen beträchtlich aufzustocken. Was aber, wenn die Eltern ebenfalls bereits riestern und neben ihrer Grundzulage auch die Kinderzulage beantragen? Viele Riester-Sparer fürchten, dass dann die Kinderzulage verloren geht. "Keineswegs, es ist durchaus möglich, dass ein Elternteil die Kinderzulage bekommt und das Kind selbst die Grundzulage", räumt Marcus Weismantel, Vorsorge-Experte der Bausparkasse Schwäbisch Hall, mit einem populären Irrglauben auf.

betrachtet. Entscheidend für die Kinderzulage ist die Kindergeldberechtigung. Und die endet nicht automatisch damit, dass der Nachwuchs volljährig wird oder eine Berufsausbildung beginnt", erläutert Weismantel die Rechtslage. Allerdings wird das Einkommen des Kindes angerechnet. Wird die Freigrenze von 8.004 Euro im Jahr überschritten, erlischt der Anspruch auf Kindergeld. "Tatsächlich kann das Kind aber bis zu rund 11.000 Euro verdienen, da noch die Sozialversicherungsbeiträge und die Werbungskostenpauschale dazukommen", so Weismantel: "Die meisten Berufsstarter liegen mit ihrem Ausbildungsgehalt darunter."

"Bei der Riester-Förderung wird jede Person einzeln

Autor: Markus Weismantel

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Riester-Sparen reduziert bereits heute die Rentenlücke um ein Drittel

Studie Vorsorgeatlas Deutschland

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• Die Nutzung der Riester-Rente verbessert sich: Quote der Zulagenbeantragung auf historischem Hoch, erneuter Anstieg bei der Ausschöpfung der Förderung • Für das Jahr 2008 wurden trotzdem Zulagen in Höhe von 1,3 Mrd. Euro verschenkt • Vor allem ostdeutsche Riester-Sparer verzichten auf die Zulagen Frankfurt, 17. November 2011 – Pflichtversicherte, die ausschließlich auf die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) setzen, können damit durchschnittlich nur rund 35 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens ersetzen. Riester-Sparer hingegen haben bereits heute eine um ein Drittel geringere Rentenlücke als Menschen ohne eine private Vorsorge. Und das, obwohl das Potenzial der staatlich geförderten Riester-Rente im Vergleich zu den Vorjahren zwar besser, aber immer noch nicht optimal genutzt wird: Fast 77 Prozent der Riester-Sparer haben für das Jahr 2008 die staatlichen Zulagen beantragt. Das ist die höchste Quote seit Einführung der Riester-Rente. Von ihnen erhielten 61,8 Prozent die volle Fördersumme. Sparer, bei denen die Zulagen gekürzt wurden, bekamen durchschnittlich 57,1 Prozent der maximal möglichen Zulagen. Trotz der im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Quoten erhöhte sich die Summe der verschenkten Zulagen im Jahr 2008 auf rund 1,3 Milliarden Euro. Dies ist jedoch ausschließlich auf die gestiegenen Fördersummen und den Zuwachs der Verträge zurückzuführen.

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Das sind die zentralen Ergebnisse des diesjährigen „Vorsorgeatlas Deutschland“, der vom Forschungszentrum Generationenverträge der Universität Freiburg im Auftrag von Union Investment erstellt wurde. Im Rahmen der Studie wurde untersucht, welchen Beitrag die Riester-Rente zur Reduzierung der Rentenlücke bereits heute leistet und wie hoch die Beantragung und Ausschöpfung der Zulagen im Beitragsjahr 2008 ausgefallen ist. Rentenlücke der Riester-Sparer ist um ein Drittel kleiner als bei GRV-Versicherten Insgesamt sollten die Bundesbürger im Rahmen der Altersvorsorge mindestens 60 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens ersetzen können. Als nach wie vor bedeutendstes Vorsorgesystem leistete die GRV im historischen Durchschnitt für den Standardeckrentner eine Bruttoersatzquote von etwa 50 Prozent. Im Zuge der demografisch bedingten Reformen der vergangenen zehn Jahre wurden die Leistung der gesetzlichen Rente jedoch mehrfach reduziert. Alleine durch die Einführung der sogenannten Riester-Treppe im Rahmen des AVmEG wird die gesetzliche Rente um insgesamt 4,8 Prozentpunkte gekürzt. Die Analyse der tatsächlich durch die GRV zu erwartenden Zahlungen im Rahmen des Vorsorgeatlas Deutschland 2011 zeigt, dass die Pflichtversicherten – also nicht der Standardeckrentner – damit heute jedoch nur noch durchschnittlich rund 35 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens ersetzen können. Menschen mit einer Riester-Rente hingegen haben bereits heute eine um ein Drittel geringere Rentenlücke. Sie erhalten rund 40 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens und gleichen damit die Kürzungen der GRV durch die Riester-Treppe mehr als aus. Bei einer vollen Nutzung der Riester-Rente wäre sogar noch mehr möglich. So könnte ein 30-jähriger Sparer mit einem Einkommen von 35.000 Euro pro Jahr rund drei Viertel seiner Rentenlücke schließen, wenn er immer die vollen vier Prozent einzahlen würde. „Das ist der beste Beweis, dass die Riester-Rente funktioniert“, so Hans Joachim Reinke, Vorstandsvorsitzender von Union Investment.


Riesterrente | RENTENMAGAZIN 2011

Höchste Quote bei der Beantragung der Zulagen seit Einführung der Riester-Rente „Erfreulich ist, dass sich die Nutzung der RiesterRente gegenüber dem Vorjahr verbessert hat. So beantragten 76,6 Prozent der Sparer die Zulagen für das Beitragsjahr 2008, was der höchste Stand seit Einführung der privaten Vorsorge im Jahr 2002 ist“, so Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Direktor des Forschungszentrums Generationenverträge der Universität Freiburg. Beim Anteil der Verträge, die eine volle Zulage erhielten, erfolgte im Vergleich zum Beitragsjahr 2007 ein Anstieg um 1,7 Prozentpunkte. Zahlten Riester-Sparer nicht den vollen Eigenbeitrag ein und bekamen deswegen nicht die maximalen Zulagen, mussten sie im Durchschnitt eine geringere Kürzung als im Vorjahr hinnehmen. „Dies deutet darauf hin, dass die Menschen entweder die notwendigen Mindesteigenbeiträge besser einschätzen konnten, oder die Inhaber von Altverträgen sich aktiver mit ihren Verträgen und den notwendigen Sparraten auseinandergesetzt haben“, so Raffelhüschen.

pflichtigen Einkommens, maximal 2.100 Euro. Zahlten die Riester-Sparer weniger Beiträge, wurden ihre Zulagen anteilig gekürzt. Vor allem ostdeutsche Riester-Sparer verzichten auf die Zulagen Wie im vergangenen Jahr zeigt sich in der regionalen Dimension ein ausgeprägtes West-Ost-Gefälle. Dies gilt nicht nur für die Beantragungsquoten, sondern auch für den Anteil an Verträgen mit maximal gewährten Zulagen sowie für die Ausschöpfungsquote. Auffällig ist auch, dass Frauen die Riester-Rente optimaler nutzen als Männer. Sie beantragten und erhielten häufiger die volle Zulage als Männer und erzielten eine höhere Ausschöpfungsquote. Im Hinblick auf das Einkommen zeigt die Studie, dass die Zulagen umso häufiger gekürzt wurden, je höher das Einkommen der betreffenden Person war. Nur 55 Prozent der Riester-Sparer mit einem Jahreseinkommen von mehr als 50.000 Euro bekamen die vollen Zulagen. In der Einkommensklasse von 10.000 bis 20.000 Euro waren es hingegen 71,5 Prozent.

Trotz gestiegener Nutzung verschenkten RiesterSparer 1,3 Milliarden Euro an Zulagen

Ende 2011 läuft die Frist zur Beantragung der Zulagen für 2009 ab

Die Rentenlücke könnte bei optimaler Nutzung der Riester-Rente sogar noch weiter geschlossen werden. Denn im Jahr 2008 wurden rund 853 Millionen Euro durch die fehlende Beantragung der Zulagen sowie weitere 470 Millionen Euro aufgrund von unzureichenden Eigenbeiträgen verschenkt – insgesamt also rund 1,3 Milliarden Euro.

Die Riester-Zulagen können noch zwei Jahre nach Ende des jeweiligen Beitragsjahres beantragt werden. „Für das noch nicht abgeschlossene Jahr 2009 haben bislang 61 Prozent der Riester-Sparer einen Zulagenantrag gestellt. Die übrigen Anleger sollten sich auf jeden Fall in den nächsten Wochen darum kümmern und sich die staatliche Förderung sichern“, betont Reinke. “Die optimale Nutzung der Riester-Rente ist ein wichtiger Schritt zu einer ausreichenden Vorsorge für das Alter. Insgesamt gelten 60 Prozent des letzten Bruttoeinkommens als ausreichendes Versorgungsniveau. Neben der GRV und der Riester-Rente sollten die Bundesbürger also unbedingt noch weiter privat vorsorgen, damit sie ihren Lebensstandard nach Beendigung der Erwerbstätigkeit beibehalten können“, rät auch Raffelhüschen. Er empfiehlt dabei auch weiterhin einen Teil des Geldes in Aktien anzulegen, da nur mit ihnen der notwendige Wertzuwachs erreichbar sei.

Die Steigerung im Vergleich zum Beitragsjahr 2007 (plus 313 Millionen Euro) erklärt sich angesichts der höheren Ausschöpfungs- und Beantragungsquoten dabei ausschließlich durch die größere Anzahl an Riester-Verträgen sowie durch die im Zuge der Riester-Treppe erhöhte Förderung. Diese stieg von 2007 auf 2008 bei der Grundzulage von 114 Euro auf 154 Euro und bei der Kinderzulage von 138 Euro auf 185, beziehungsweise 300 Euro bei Kindern, die ab dem Jahr 2008 geboren wurden. Gleichzeitig erhöhte sich der notwendige jährliche Eigenbeitrag von drei auf vier Prozent des sozialversicherungs-

Autor Markus Temme

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Altersvorsorge mit Riester: Bilanz nach zehn Jahren

Finanztest sagt, welche Angebote für wen am besten geeignet sind und hilft bei der Auswahl

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Die staatlich geförderte Riester-Rente gibt es jetzt seit zehn Jahren. Sie lohnt sich - wenn der Vertrag günstig ist und zum Sparer passt. Dann ist der Riester-Vertrag auch die erste Wahl, um für das Alter vorzusorgen. Finanztest sagt, welche Angebote für wen am besten geeignet sind und hilft bei der Auswahl - von der klassischen Rentenversicherung bis zum Bausparvertrag.

Zwar kann bei Riester niemand Totalverlust erleiden, weil die Beiträge und die Zulagen bei Auszahlungsbeginn garantiert sind. Doch die Auswahl eines unpassenden Produkts kann viel Rendite kosten. Wer merkt, dass er das falsche Produkt abgeschlossen hat, kann wechseln. Meist ist es jedoch sinnvoller, den alten Vertrag „beitragsfrei“ zu stellen und die Raten in einen neuen, passenden Vertrag fließen zu lassen.

Fast 15 Millionen Menschen haben für die RiesterRente bisher insgesamt knapp 37 Milliarden Euro angespart. Doch alle Kinderkrankheiten hat die Riester-Rente nach zehn Jahren noch nicht hinter sich gelassen. Die größten Schwachstellen sind immer noch das komplizierte Zulagenverfahren, Vermittler, die Sparern unpassende Produkte verkaufen, und Geringverdiener, die dringend fürs Alter vorsorgen müssten, bisher aber kaum von der staatlich geförderten Vorsorge profitieren können.

Riester-Verträge sind für sehr lange Laufzeiten von über 20 oder 30 Jahren gedacht. Die ältesten Verträge laufen jetzt noch nicht einmal zehn Jahre. Deshalb sind die Auszahlungen bisher sehr niedrig und nicht besonders aussagekräftig. Doch die Rendite kann in einigen Jahren sehr gut sein, wenn die Sparer bis dahin alles richtig machen. Der ausführliche Bericht Altersvorsorge mit Riester ist in der November-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/riesterbilanz veröffentlicht. Autor: Stiftung Warentest

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Zulagenkürzung bei Riesterrente vermeiden uniVersa empfiehlt Sozialversicherungsnachweis zu prüfen

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Im Frühjahr eines jeden Jahres erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber einen Sozialversicherungsnachweis. Damit wird bestätigt, wie viel sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen im vergangenen Jahr verdient wurde. Der Nachweis sollte nach Prüfung auf Richtigkeit nicht voreilig im Versicherungsordner abgeheftet werden, empfiehlt die uniVersa Lebensversicherung a.G. aus Nürnberg. Denn der Jahreswert hat auch Auswirkungen auf die Riesterrente. Um die staatlichen Zulagen vollständig zu erhalten, müssen in diesem Jahr mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich zustehender Zulagen als Eigenbeitrag in die Riesterrente eingezahlt werden. Da nach Angaben des statistischen Bundesamtes die Bruttolöhne in 2010 um durchschnittlich 2,6 Prozent gestiegen sind, besteht Handlungsbedarf. Wird die Riesterrente nicht entsprechend angepasst und zu wenig eingezahlt, kürzt die Zulagenstelle die Zulagen entsprechend anteilig. Im Internet unter

www.ihre-geschenke-vom-staat.de bietet die uniVersa einen Förderrechner an, der mit nur wenigen Mausklicks die staatlichen Zulagen ermittelt und prüft, ob zusätzliche Steuervorteile möglich sind. Riesterzulagen: So viel gibt’s vom Staat • • • •

154 Euro Grundzulage 185 Euro Kinderzulage (geboren vor 2008) 300 Euro Kinderzulage (geboren ab 2008) 200 Euro Startbonus (einmalig bei Abschluss unter 25 Jahre)

Voraussetzung: Mindestens vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagen werden in einen Riestervertrag eingezahlt, mindestens jedoch 60 Euro jährlich. Autor: uniVersa Versicherungen a.G.,

Koalition sorgt für schnelle Abhilfe bei Riester-Rückforderung - Freiwilligendienste für Jugendliche werden gestärkt

Zeitnah auf die neue Rechtsprechung zu Ausbildungskosten reagieren

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Die Koalition hat heute im Finanzausschuss das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen, welches über den eigentlichen Anwendungsbereich der Beitreibung von Forderungen hinaus steuerliche Fragen aus ganz unterschiedlichen Bereichen aufgreift. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting: „Wir haben das Beitreibungsvorhaben ge-

nutzt, um eine ganze Reihe auch von steuerlichen Maßnahmen umzusetzen. So lösen wir z.B. bei der Riester-Rente zügig und bürgerfreundlich die Rückforderungsfälle, die jüngst für Aufregung gesorgt hatten. Die Folgen eines Irrtums über den persönlichen Förderstatus während der Kindererziehungszeit werden entschärft. Ein bereits eingetretener Irrtum kann durch einen nachträglichen Eigenbeitrag korrigiert werden. Des Weiteren sorgen wir dafür, 57


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dass Jugendliche, die am Internationalen Jugendfreiwilligendienst oder am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen, künftig beim Kindergeld berücksichtigt werden können. Der Katalog der Freiwilligendienste, der Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Familienleistungsausgleichs ist, wird entsprechend erweitert. Schließlich mussten wir zeitnah auf die neue Rechtsprechung zu den Ausbildungskosten reagieren. Kürzlich hatte der Bundesfinanzhof völlig überraschend - und für viele Sachverständige auch unverständlich - geurteilt, dass Aufwendungen für die Erstausbildung oder das Erststudium Werbungskosten seien. Einen solchen unbegrenzten Abzug halten wir nicht für gerechtfertigt. Womöglich würde dann bald auch der Schulbesuch zum Aufwand für das spätere Berufsleben gezählt. Auf der anderen Seite wollen wir etwas für die Studenten tun. Daher wird der Sonderausgabenabzug, der bisher schon möglich war, von 4.000 Euro auf 6.000 Euro pro Jahr erhöht. Insgesamt werden mit dem Entwurf auch viele Petiten der Länder erfüllt. Wir setzen daher darauf, dass der Bundesrat dem Gesetz nun zügig zustimmt.“

Für Zulageberechtigte, die in der Vergangenheit in Unkenntnis ihres Zulagestatus zu geringe Altersvorsorgebeiträge geleistet haben, wird die Möglichkeit vorgesehen, Beiträge nachträglich zu entrichten. Bereits zurückgeforderte Zulagen können dann im Ergebnis wieder ausgezahlt werden. * Erweiterung des Katalogs der Freiwilligendienste um den Internationalen Jugendfreiwilligendienst sowie den Bundesfreiwilligendienst, um sicherzustellen, dass die teilnehmenden Personen bei Vorliegen der übrigen gesetzlichen Voraussetzungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs als Kinder berücksichtigt werden können. * Mit einer Ergänzung im Einkommensteuergesetz wird klargestellt, dass Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium vom Werbungskostenabzug ausgeschlossen sind und damit nur im Rahmen des Sonderausgabenabzugs berücksichtigt werden können. Der Höchstbetrag für den Sonderausgabenabzug wird auf 6.000 Euro angehoben. Autor Klaus-Peter Flosbach

Hintergrund: Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Richtlinie 2010/24/EU des Rates vom 16. März 2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (Beitreibungsrichtlinie) in deutsches Recht umgesetzt. Gleichzeitig sind steuerliche Änderungen zu ganz unterschiedlichen Bereichen vorgesehen, u.a.: * Einführung eines Mindestbeitrags von 60 Euro pro Jahr für die im Rahmen der steuerlich geförderten Altersvorsorge mittelbar zulageberechtigten Personen. Hierdurch wird sichergestellt, dass bisher mittelbar Zulageberechtigte, die auf Grund der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung unmittelbar zulageberechtigt werden, in der Regel den für die ungekürzte Zulagengewährung erforderlichen Mindesteigenbeitrag geleistet haben. Damit soll eine Rückforderung von Altersvorsorgezulagen aufgrund eines Wechsels des Zulagestatus vermieden werden. 58


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1 Million Wohn-Riester-Verträge

Drei Jahre nach Einführung erstmals auf Platz Eins der privaten Altersvorsorge - LBS-Anteil über 50 Prozent Zulagen und Steuervorteile oft noch unterschätzt

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Mitte Oktober 2011 ist in Deutschland der millionste Wohn-Riester-Bausparvertrag abgeschlossen worden. Allein bei den besonders früh gestarteten Landesbausparkassen (LBS) wurden über 500.000 solcher Verträge abgeschlossen, also mehr als die Hälfte. "Drei Jahre nach der Einführung durch das Eigenheimrentengesetz ist damit diese Form der geförderten privaten Altersvorsorge voll etabliert", so das positive Zwischenfazit von LBS-Verbandsdirektor Hartwig Hamm. "Und das, obwohl die Reichweite der Riester-Förderung teils noch massiv unterschätzt wird, vor allem in Bezug auf Zielgruppen und Förderhöhe". Hamm verwies in diesem Zusammenhang außerdem auf die aktuellen Zahlen der Riester-Statistik des Bundesarbeitsministeriums. Danach hätten Wohn-Riester-Bausparverträge im zweiten Quartal 2011 erstmals Platz Eins der privaten Altersvorsorge-Formen erreicht. Auf den Bestandszuwachs von 216.000 Riester-Verträgen von April bis Juni entfielen nämlich knapp 100.000 auf die sogenannte Eigenheimrente - das sind 45 Prozent und damit mehr als die bislang führenden Versicherungsverträge. Der hohe Nutzen der Riester-Förderung wird nach Angaben des LBS-Sprechers bestätigt durch Analysen der Zeitschrift "Finanztest", die mehrfach die erheblichen Entlastungen für Wohneigentümer vorgerechnet habe. So würden etwa Familien mit mittleren Einkommen unter bestimmten Bedingungen mehr als 100 Prozent ihrer eigenen Sparleistungen erhalten können, und zwar über viele Jahre und Jahrzehnte. Insgesamt könne nach Angaben der Tester eine Musterfamilie mit einem Kind auch unter

Berücksichtigung der nachgelagerten Besteuerung auf einen finanziellen Vorteil in der Größenordnung von 50.000 Euro kommen. "Oder anders ausgedrückt: Mit Wohn-Riester ist man fünf Jahre schneller schuldenfrei", so Hamm. Umfragen und Erfahrungen aus Kundengesprächen zeigen nach Angaben der LBS, dass vielen Interessenten diese Dimensionen gar nicht klar seien. Außerdem gehe die Mehrheit irrtümlich davon aus, dass es die Förderung nur innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen gebe. Tatsächlich kann jedoch gerade für gut verdienende Arbeitnehmer die steuerliche Riester-Förderung sehr attraktiv sein, denn sie macht oft ein Vielfaches der Zulage aus. "Singles mit guten Einkommen können inklusive Steuervorteil bis zu 1.000 Euro pro Jahr kassieren", rechnet Hamm vor. Diese Höchstförderung gelte beim Spitzensteuersatz plus Soli sowie Kirchensteuer. Das mache fast die Hälfte dessen aus, was die Bausparer selbst dafür auf den "WohnRiester-Vertrag" einzahlen müssen. Wie die Stiftung Warentest außerdem ermittelt hat, bieten vor allem die Bausparkassen auf die Förderung gut zugeschnittene Finanzierungen zu günstigen Zinsen sowie Zinssicherheit über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren. "Gerade für Schwellenhaushalte kann dies - abgesehen vom preisgünstigen Immobilienangebot und den verbesserten Arbeitsmarkt- und Einkommensperspektiven - den entscheidenden Impuls geben, um derzeit den Schritt in die eigenen vier Wände zu tun", so Hamm. Autor: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen im Deutschen Sparkassen- und Giroverband Referat

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RENTENMAGAZIN 2011 | Riesterrente

GDV kritisiert Stimmungsmache gegenüber Riester-Rente

DIW-Studie zu zehn Jahren Riester-Rente konterkariert Bemühungen von Staat und Anbietern

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Zu der veröffentlichten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zu zehn Jahren „Riester-Rente“ erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): „Die DIW-Bilanz, Riester-Produkte rentierten sich nicht, ist falsch. Sie sendet zudem ein fatales Signal an die Vorsorgebereitschaft der Bevölkerung. Das staatlich finanzierte DIW konterkariert damit die Bemühungen von Staat und Anbietern, die Verbreitung der Riester-Rente noch weit über das bereits erreichte Maß von 15 Millionen Vorsorgesparern zu erhöhen. Die in der DIW-Studie von Axel Kleinlein (mittlerweile Vorsitzender des Bundes der Versicherten) vorgenommene „Rentabilitätsberechnung“ ist bereits in der Vergangenheit auf Kritik gestoßen. Vor allem führt die nicht angemessene Berücksichtigung der gesamten, den Kunden gewährten Leistungen, insbesondere aus der Überschussbeteiligung, zu irreführenden Ergebnissen. Die Behauptung, RiesterRenten lohnen sich oft nicht mehr als ein ‚Sparstrumpf‘, berücksichtigt nur die anfangs zugesagten Mindestleistungen. Damit wird implizit unterstellt, dass die Versicherungswirtschaft nie Überschüsse erwirtschaften würde. Dass zudem die Zulagen in den „Rentabilitätsbetrachtungen“ vollkommen unberücksichtigt bleiben, ist nicht nachvollziehbar und geht an der Perspektive der „riesternden“ Bürger völlig vorbei. Nur aufgrund dieser fehlerhaften Annahme ist das fatale und falsche Signal zu verstehen, Riester-Verträge würden sich für viele Bürger gar nicht lohnen. Richtig ist, dass sich für die allermeisten Bürger, insbesondere Geringverdiener und Familien, keine Vorsorge so gut rechnet wie die Riester-Rente. Auch die Kritik des DIW zu den mit Riester erreichten Zielgruppen wird von den regelmäßigen Erhebungen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) nicht bestätigt. Danach nehmen gerade

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Menschen mit geringem Einkommen und Familien mit Kindern die Zulagenförderung der Riester-Rente in erheblichem Maße in Anspruch: Rund 30 Prozent der Zulagenempfänger verfügten nach den jüngsten vorläufigen Zahlen der ZfA im Beitragsjahr 2009 über ein Einkommen von bis zu 10.000 Euro, rund 50 Prozent von bis zu 20.000 Euro und knapp 70 Prozent von bis zu 30.000 Euro. Der vom DIW implizit nahe gelegte Verzicht auf eine Riester-Rente bedeutet nicht nur einen Verzicht auf eine attraktive staatliche Förderung, sondern vor allem einen Verzicht auf ein zusätzliches Alterseinkommen, das wie die gesetzliche Rente lebenslang gezahlt wird. Durch staatliche Vorschriften und Kontrolle bekommen die Bürger gerade bei der Riester-Rente ein Höchstmaß an Sicherheit sowie eine gesetzlich festgeschriebene Beteiligung an allen erwirtschafteten Überschüssen. Es gibt wohl kaum ein Finanzprodukt, das so intensiv reguliert ist wie die Riester-Rente.“ Autor: Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)


Rüruprente | RENTENMAGAZIN 2011

Riester und Rürup: Höchstförderung vom Staat noch für 2011 sichern

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Wer 2011 geförderte Rentenversicherungen vergleicht und eine leistungsfähige Riester- oder Rürup-Rente abschließt sowie den Mindesteigenbeitrag einzahlt, sichert sich noch die attraktive staatliche Höchstförderung, rät TARIFCHECK24. Staatlich geförderte private Rentenversicherungen, benannt nach ihren "Vätern" Bundesminister Walter Riester und Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup, erfreuen sich in Deutschland nicht nur in unsicheren Krisenzeiten wie aktuell zunehmender Beliebtheit. Zehn Jahre nach der Einführung haben nach Angaben des Bundesfinanzministeriums bereits gut 15 Millionen Bundesbürger einen Riester-Sparvertrag abgeschlossen. Auch aus dem ehemaligen Sorgenkind unter den Riester-Produkten, dem sogenannten Wohn-Riester, ist 2011 eine Erfolgsgeschichte geworden: Mittlerweile setzen mehr als eine Million Deutsche bei der Baufinanzierung auf diese Form des "Riesterns". Die Gründe für die Beliebtheit der staatlich geförderten Alterssicherung liegen auf der Hand: Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungsleistungen schrumpfen stetig, während sowohl Riester- als auch Rürup-Verträge attraktive Rendite und hohe staatliche Förderungen vereinen.

Da die Zuschüsse des Staats immer auf das gesamte Kalenderjahr gezahlt werden, besteht noch bis zum Jahreswechsel die Möglichkeit, sich die lukrative Förderung zu sichern. "Noch ist es nicht zu spät, um in den vollen Genuss der staatlichen Leistungen für 2011 zu kommen. Alle Riester- und Rürup-Verträge, die bis zum 31. Dezember geschlossen worden sind, können bei rechtzeitiger Beitragszahlung den Zuschuss vom Staat für das gesamte Kalenderjahr erhalten. Verbraucher, die mit dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung liebäugeln, sollten daher noch im November, spätestens aber im Dezember tätig werden und eine geförderte Altersversorgung recherchieren, abschließen und die Beiträge für 2011 einzahlen", rät Jan Schust, Vorstand von TARIFCHECK24, eines der führenden unabhängigen Vergleichsportale mit mehr als 25 Millionen Nutzern im Jahr (www.tarifcheck24.com). Bis Jahresende sorgsam vergleichen, abschließen und Mindesteigenbeitrag einzahlen Auch wenn das neue Jahr schneller da ist, als manchen lieb ist: Beim Abschluss eines Riester- oder Rürup-Vertrages sollten Verbraucher dieselbe Sorgfalt walten lassen, wie beim Abschluss eines jeden Versicherungs- oder Sparvertrages. Im Klartext bedeutet dies, dass zunächst einmal die Angebote möglichst vieler geförderter Rentenversicherungsanbieter verglichen werden sollten. Auf www.tarifcheck24. com/riester-rente/vergleich/ und www.tarifcheck24. com/ruerup-rente/vergleich/ ist der Vergleich sogar kostenlos und vollkommen unverbindlich möglich. Es gibt nicht den einen Vertrag für die private Altersvorsorge, der für alle gleichermaßen gut ist. Jeder Vertrag und Versicherungsanbieter hat seine Vorund Nachteile. Verbraucher sollten deshalb immer genau prüfen, welches Angebot für die individuelle Lebenssituation und die finanziellen Möglichkeiten am besten ist. Ein fünfzigjähriger Familienvater hat ganz andere Präferenzen als eine zwanzigjährige Berufsanfängerin. Ist der passende Riester- oder Rürup-Vertrag gefunden und abgeschlossen, dann kommt es darauf an, noch rechtzeitig bis Jahresende die fälligen Beiträge für die Alterssicherung zu 61


RENTENMAGAZIN 2011 | Rüruprente

begleichen. Um beispielsweise in den Genuss der vollen staatlichen Riester-Förderung zu kommen, müssen pro Jahr mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens des Vorjahres einbezahlt werden. Handlungsbedarf auch bei Altverträgen: Mindesteigenbeitrag ans Einkommen anpassen Die Riester-Regelung der Zahlung von vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens vom Vorjahr gilt auch für Sparer, die bereits einen Riester-Vertrag besitzen. Steigt das Jahreseinkommen, so muss auch der Beitrag entsprechend angepasst werden. Wird die Vierprozentmarke unterschritten, dann sinkt die Zulage anteilig. "Die Zulage entfällt zwar nicht vollkommen, aber durch die anteilige Absenkung der staatlichen Zuschüsse bei der Unterschreitung des Mindesteigenbeitrages verschenken Bürger de facto Geld. Deshalb sollte beim "Riestern" spätestens am Jahresende überprüft werden, ob der Sparbeitrag noch in richtiger Relation zum Einkommen steht" rät Versicherungsprofi Jan Schust. Mehr Informationen über die staatlichen Zulagen finden sich online unter www.tarifcheck24. com/riester-rente/zulagen/. Rürup-Rente: Altverträge bis Ende 2011 zertifizieren, um Steuervorteile zu sichern 62

Auch für Rürup-Sparer läuft mit dem Jahreswechsel eine wichtige Frist ab: Noch bis spätestens 31. Dezember müssen die bestehenden Verträge zertifiziert sein, um in den Genuss der mit der RürupRente verbundenen Steuervorteile zu kommen. Betroffen von der nachträglichen Zertifizierungspflicht sind jedoch nur Versicherte, die ihren Rürup-Vertrag vor dem 1. April 2010 abgeschlossen haben. Hintergrund: Um Missbrauch zu verhindern, hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Rürup-Verträge wie Riester-Renten zertifiziert sein müssen. Diese Neuregelung trat am 1. April 2010 in Kraft. Alle Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, sind also bereits zertifiziert. Besitzern von Altverträgen, die keine Zertifizierung haben, wurde bis zum 30. Juni 2011 Zeit gegeben, um die Verträge nachträglich zu zertifizieren. Diese Frist wurde aber auf den 31. Dezember 2011 verlängert. Wer die nachträgliche Zertifizierung noch nicht vorgenommen hat, sollte dies unbedingt vor dem Jahreswechsel erledigen. Durch Umstellung auf ein zertifiziertes Vertragsmuster werden nicht nur die Steuervorteile für 2011 gesichert, sondern auch rückwirkend für 2010. Auf www.tarifcheck24.com/ ruerup-rente/ gibt es weitere geldwerte Informationen und Tipps rund um die Rürup-Rente. Autor tarifcheck24


Rüruprente | RENTENMAGAZIN 2011

Steuerberater informieren, beraten und vertreten: Riester und Rürup - zusätzliche Altersvorsorge steuerlich betrachtet

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In Deutschland ruht die Altersvorsorge traditionell auf drei Säulen. Da ist zunächst und grundsätzlich die Absicherung der Arbeitnehmer durch die gesetzliche Rentenversicherung, zweitens gibt es möglicherweise Einkünfte im Alter aus der betrieblichen Rentenversicherung und drittens können Einkommen aus privater Altersvorsorge eine Rolle spielen. Bei Geburtenrückgang einerseits und steigender Lebenserwartung andererseits verändern sich die Voraussetzungen für die erste Säule der Altersvorsorge, die gesetzliche Rentenversicherung, erheblich. Das hat letztlich dazu geführt, dass neue Instrumente zur Stärkung der beiden anderen Säulen vom Gesetzgeber geschaffen wurden. Dazu gehören u.a. die sog. Riester- bzw. Rürup-Renten. Die Riester-Rente hat viele Facetten Ursprünglich für Familien und Bezieher geringer Einkommen vorgesehen, ist inzwischen ein größerer Kreis im Sinne des § 10a EStG (Einkommensteuergesetz) förderberechtigt. Das sind alle Personen, die in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Darunter fallen u.a. auch im Inland gesetzlich rentenversicherte Grenzgänger oder auch Auszubildende und pflichtversicherte Selbstständige, Beamte und Empfänger von Amtsbezügen, um hier nur einige Personengruppen aufzuführen. Mittelbar zulageberechtigt ist auch der nicht berufstätige Ehepartner eines Pflichtversicherten. Sie alle haben die Wahl zwischen verschiedenen Sparformen. So gibt es, grob skizziert, die RiesterRentenversicherung, den Riester-Banksparplan, den Riester-Fondssparplan und den sog. "WohnRiester". Auch eine Kombination aus Riester und betrieblicher Altersvorsorge ist unter bestimmten Voraussetzungen realisierbar.

Prinzipiell erfolgt die jeweilige Förderung über die Gewährung einer Altersvorsorgezulage oder einen Sonderausgabenabzug für die Altersvorsorgebeiträge, wobei die Zulage sich zusammensetzen kann aus einer Grundzulage von 154 Euro jährlich und einer Kinderzulage. Die Höhe der Kinderzulage ist in den letzten Jahren auf 300 Euro pro Kind (seit dem 1. Januar 2008) gestiegen. Voraussetzung für die Gewährung der vollen Zulage ist jedoch eine Eigenbeteiligung von grundsätzlich derzeit 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres. Wird der Eigenbetrag nicht oder nur teilweise erbracht, so werden die Zulagen - vereinfacht gesagt - im entsprechenden Verhältnis gekürzt. Wichtig zu wissen ist auch, dass nur solche Versicherungsprodukte gefördert werden, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), zertifiziert wurden. Wobei die Liste der Zertifizierungskriterien wiederum umfangreich ist und u.a. die Vorschrift enthält, dass die Auszahlung der Beträge nicht vor Beginn des 60. Lebensjahres stattfinden darf, dass Einmalzahlungen nur in begrenzter Höhe zulässig oder dass die Beträge für Männer und Frauen gleich sind, also dass sog. Unisex-Tarife angeboten werden. Die Rürup-Rente Im Prinzip steht diese Möglichkeit der Altersvorsorge jedem offen. Konzipiert wurde sie jedoch speziell für Selbstständige und Freiberufler, die weder Riesterverträge abschließen noch die Angebote für eine betriebliche Altersvorsorge nutzen können. Sie profitieren von der Absetzbarkeit der Beitragszahlungen, die sie in aller Regel als Sonderausgaben beim Finanzamt geltend machen können. Deren Höhe ändert sich jährlich. Im Jahr 2011 beträgt sie 72 % von bis zu 20.000 Euro, also maximal 14.400 Euro für Alleinstehende und 28.800 Euro für Ehepaare. Der Anteil erhöht sich jährlich um 2 %-Punkte, bis dann im Jahre 2025 die 100 % erreicht sein werden. In der Auszahlungsphase werden die aus Rürup-Verträgen resultierenden Renten unter Berücksichtigung der Regelungen des Alters63


RENTENMAGAZIN 2011 | Rüruprente

einkünftegesetzes mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Auch bei der Rürup-Rente müssen, wie bei den Riesterprodukten, für die Anerkennung der Förderungswürdigkeit gewisse Voraussetzungen erfüllt sein und die Zertifizierungspflicht eingehalten werden. Es gibt auch hier verschiedene Varianten, wie die klassische oder eine fondsgebundene Rentenversicherung, die aber wiederum dem Beziehungsberechtigten mit beispielsweise unterschiedlichen

Überschussbeteiligungsformen Entscheidungsfreiräume einräumt, die der individuellen Interessenlage gerecht werden. Fazit Wer sich für steuerbegünstigte ergänzende Vorsorgemaßnahmen interessiert, sollte sich intensiv mit den zur Verfügung stehenden Angeboten befassen. Der Rat eines Steuerprofis ist äußerst empfehlenswert. Autor: Steuerberaterkammer Stuttgart

Rürup-Verträge: Vorsicht vor nachteiligen Änderungen Zertifizierung erfordert Anpassungen

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Viele Besitzer von Rürup-Verträgen bekommen derzeit Post von ihrem Anbieter. Denn nicht alle Policen erfüllen die Voraussetzungen, um weiterhin die staatliche Förderung zu bekommen. Deshalb passen die Versicherer ihre Bedingungen an. Thorsten Rudnik, Vorstandsmitglied des Bundes der Versicherten (BdV): „Zwar sollten die Kunden die Änderungen unterschreiben, damit ihnen der Steuervorteil erhalten bleibt. Sie sollten aber vorher genau prüfen, ob sich dadurch Nachteile für sie ergeben.“ Seit 2010 müssen Rürup-Verträge zertifiziert werden, damit die Beiträge im Rahmen der Einkommenssteuer als Sonderausgaben abgezogen werden können. Da nicht alle Versicherungsbedingungen die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, schicken die Anbieter ihren Kunden Korrekturen zu. Diese sollen unterschrieben zurückgesandt werden. Wer sich mit den Anpassungen nicht einverstanden erklärt, verliert seine Steuervorteile. Thorsten Rudnik: „Rürup-Sparer sollten kontrollieren, ob die Anbieter ihnen weitere Änderungen, die

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nicht zertifizierungsrelevant und nachteilig für sie sind, unterjubeln. Falls die Versicherer solche Modifizierungen nicht eindeutig gekennzeichnet haben, sollten die Verbraucher von den Gesellschaften eine schriftliche Erklärung über die nicht zwingend erforderlichen Änderungen verlangen.“ Veränderungen werden meist notwendig, wenn der Rürup-Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert ist. Da sich die Leistungen dieser Zusatzversicherung an der gesetzlichen Rentenversicherung orientieren sollen, müssen darüberhinausgehende Zahlungen gestrichen werden. Das gilt beispielsweise für die „Soforthilfe“: War bisher ein Kapitalbetrag vereinbart, der sofort bei Eintritt der Berufsunfähigkeit fällig wird, entfällt dieser jetzt. Thorsten Rudnik kritisiert: „Solche Kürzungen des Leistungsumfanges sind zwar notwendig, um die Steuervorteile weiterhin zu bekommen. Die Versicherer halten es aber nicht für erforderlich, auch die Beiträge zu reduzieren. Gegen diese Benachteiligung wird der BdV vorgehen.“ Autor Bund der Versicherten


Rüruprente | RENTENMAGAZIN 2011

Plansecur: Warum Selbstständige jetzt noch eine RürupRente abschließen sollten?

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Selbstständige, die ihre Einnahmensituation oft erst am Jahresende überblicken, sollten über den Abschluss einer Rürup-Rente nachdenken. Diese kann mit einer Einmalzahlung beginnen. Außerdem kann in bestehende Verträge zugezahlt werden. Der Jahresbeitrag für eine Rürup-Rente kann bis zu 20.000 Euro bei Alleinstehenden (40.000 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten) betragen, von denen in diesem Jahr 72 Prozent (maximal 14.400 Euro, Verdopplung bei zusammenveranlagten Ehegatten) steuerlich abzugsfähig sind. Die Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private Altersvorsorgeform für Selbstständige. Auch Angestellte können die Vorteile einer Rürup-Rente nutzen. Die Steuerersparnis liegt momentan je nach Steuersatz zwischen 10 und 30 Prozent der eingezahlten Beiträge und steigt in den nächsten Jahren stufenwei-

se. c) betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch bei bestehenden bAV-Altersvorsorgeverträgen können Zuzahlungen vorgenommen werden. Mit der Entgeltumwandlung, bei der in diesem Jahr bei Pensionskassen oder Direktversicherungen Beiträge bis zu 2.640 Euro gefördert werden, sparen Arbeitnehmer Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Damit die Zuzahlung steuerlich anerkannt wird, muss sie noch vor dem 31. Dezember erfolgen. Alternativ kann dem Versicherer oder der Pensionskasse auch 2011 eine Einzugsermächtigung erteilt werden. Dann erlauben die Finanzbehörden, dass die Versicherer die Zuzahlung in den ersten Wochen des Jahres 2012 einziehen. Autor: Plansecur

PrismaLife AG: Rürup-Fondspolice Prisma Basis wird von Focus-Money mit hoher Gesamtnote bewertet

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Der führende Liechtensteinische Lebensversicherer PrismaLife AG wird in einem breit angelegten Vergleich unter Anbietern von steuerbegünstigten Rürup-Policen in Deutschland vom Finanz-Magazin Focus-Money (Ausgabe 26/ 2011) mit der exzellenten Note 1,25 bewertet. Grundlagen der Auszeichnung als "Beste RürupRente" in der Kategorie "Fondspolicen Spezialtarife International" sind die starke Finanzkraft des Unternehmens, das attraktive Bedingungswerk des PrismaLife-Tarifs sowie die hohen Leistungen bei der Auszahlung. Die Rürup-Rente (auch Basisrente genannt) lohnt sich für jeden, der Steuern sparen will. Für Selbstständige ist sie die einzige unmittelbare Möglichkeit

der Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Aber durch die hohe steuerliche Förderung ist sie auch für alle besser verdienenden Arbeitnehmer interessant. Mit der Fondspolice PrismaBasis macht der Liechtensteinische Versicherer PrismaLife ein nachweislich attraktives Angebot für Sparer, die auf interessante Ertragschancen bei der Ruhestandsplanung setzen und obendrein Steuern sparen wollen. Fondspolicen haben sich für den Aufbau einer privaten Altersvorsorge international langjährig bewährt. Der Bedarf an fondsgebundenen Altersvorsorgeprodukten wird weiter steigen. Die fondsgebundene Rürup-Rentenversicherung von PrismaLife wurde bereits mehrfach Testsieger bei Focus-Money. 65


RENTENMAGAZIN 2011 | Private Rentenversicherung

Die Privatrente: Flexibilität ist ihr Markenzeichen – aber um welchen Preis?

IVFP hat in seinem aktuellen Rating 150 Privatrenten auf Herz und Nieren untersucht

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Was sie auszeichnet, ist ihre Flexibilität. Es gibt sie klassisch, fondsgebunden mit (fmB) oder fondsgebunden ohne Beitragsgarantie (foB), die Privatrente. Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung (IVFP) hat in seinem aktuellen Rating 150 Privatrentenversicherungen – jede einzelne wurde auf bis zu 80 Kriterien hin getestet – von über 60 Anbietern untersucht. Basierend auf den für Verbraucher wichtigsten Aspekten setzt sich die Gesamtnote dabei aus vier Teilnoten zusammen: Unternehmenssicherheit (Gewichtung 35 Prozent), Rendite des Produkts (30 Prozent), Flexibilität (25 Prozent) und Transparenz (10 Prozent). Wer überzeugt bei der Privatrente? Wie bereits im Vorjahr überzeugen auch 2011 wieder die Allianz und der Volkswohl Bund. Bei den fondsgebundenen Tarifen ohne Beitragsgarantie teilen sich beide Anbieter (Gesamtnote 1,5) vor der Stuttgarter Lebensversicherung und der PBV Lebensversicherung (beide mit 1,6) den ersten Platz. Bei den klassischen Tarifen liegt die Allianz mit „Allianz PrivatRente Klassik“ (Gesamtnote 1,4) knapp vor dem Tarif „Klassische Rentenversicherung R1“ von Cosmos und dem „Klassische Rentenversicherung SR“ vom Volkswohl Bund (beide mit Gesamtnote 1,5) vorne. Die Allianz konnte sich mit der „Allianz PrivatRente Invest alpha-Balance“ zudem auch im Bereich fondsgebunden mit Beitragsgarantie vor dem „ALfonds“ der Alten Leipziger, dem „GarantRente Vario“ der Provinzial NordWest und dem „Fondsgebundene Rentenversicherung FWR“ des Volkswohl Bunds (alle mit Gesamtnote 1,6) auch den ersten Platz sichern. Was kostet Flexibilität? „Zentraler Aspekt der Privatrente ist die hohe Flexibilität. Aus diesem Grund hat das IVFP in seinem aktuellen Privatrenten-Rating besonderes Augen-

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merk auf diesen Teilbereich gelegt. Fast schon wie bei einem Giro-Konto hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, Geld aus seinem Vertrag entnehmen bzw. zuzahlen zu können“ so Frank Nobis, Gesellschafter Geschäftsführer des IVFP. Allerdings gilt zu beachten, dass hierfür Kosten anfallen (können). Das Institut hat daher bei jedem Tarif beispielhaft untersucht, welche Kosten anfallen, wenn Versicherungsnehmer während der Ansparphase 2.000 Euro aus ihrem Vertrag entnehmen möchten. Und das Ergebnis ist mehr als vielfältig. Grundsätzlich gilt zu unterscheiden, ob Versicherer überhaupt eine Kapitalentnahme anbieten bzw. ob die Kapitalentnahme nur im Rahmen einer Teilkündigung möglich ist. Von den etwa 150 untersuchten Tarifen weisen etwa 40 Prozent konkrete Kosten bei einer Kapitalentnahme (ohne Teilkündigung) aus. Diese bewegen sich zwischen 0 und 170 Euro. Positiv fallen hier Generali, Alte Leipziger, R+V sowie SV Sparkassenversicherung auf – bei keinem der Aufgeführten entstehen für diesen Betrag Kosten. Andere Versicherer legen zur Berechnung der Kosten komplizierte Formeln zugrunde, die kaum nachvollziehbar sind. Den Versicherungsnehmer also weitestgehend im Unklaren lassen, in welcher Höhe Kosten anfallen. Bei etwa 15 Prozent der Tarife können Versicherungsnehmer sogar nach Rentenbeginn kostenlos Kapital entnehmen – meist bis zur Höhe der vereinbarten Todesfallleistung. Grundsätzlich zieht eine Kapitalentnahme eine geringere Rente nach sich. Lässt sich Kapital nur im Rahmen einer Teilkündigung entnehmen, ändert sich dementsprechend auch die garantierte Rente. Ebenso in den Teilbereich Flexibilität fällt die Option der Kündigung bzw. einer Beitragsfreistellung. Positiv ist, dass im Vergleich zum Vorjahr, viele Anbieter bei den Kündigungsfristen – also den Lebensversicherungsbedingungen – nachgebessert und diese kundenfreundlicher gestaltet haben. Mehr als die Hälfte aller Tarife lässt inzwischen eine Kündigung bzw. Beitragsfreistellung mit einer Frist von weniger


Private Rentenversicherung | RENTENMAGAZIN 2011

als einem Monat zum nächsten Beitragszahlungsabschnitt zu. So bieten über 65 Prozent aller Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag in weniger als vier Wochen zu kündigen, wohingegen gerade einmal 2 Prozent aller Tarife eine Kündigungsfrist von mehr als vier Wochen aufführen – im Vorjahr waren es noch 8 Prozent. Alles in allem überzeugen im Teilbereich Flexibilität vor allem der Volkswohl Bund und die HanseMerkur (beide klassisch), Provinzial NordWest (fmB) sowie Moneymaxx (foB). Daneben haben auch in diesem Bereich Allianz und Karlsruher (beide klassisch), Condor (foB) sowie Helvetia (fmB) gepunktet.

gewährt – also den umgekehrten Weg geht – ist bei anderen Versicherern nunmehr völlig unklar, wo die Kosten abgeblieben sind, da diese nun Bestandteil der Tarifkalkulation sind. Es gibt aber auch positive Beispiele, wie etwa die Cosmos. In ihren Versicherungsbedingungen führt sie deutlich auf, wo die Kosten geblieben sind – sie finden sich in den Verwaltungskosten wieder. Auch Zuzahlen kostet! Oft sogar mehr als die üblichen Abschlusskosten. Darüber wissen wohl die wenigsten Versicherungsnehmer Bescheid. Wer im Laufe seiner Ansparphase seine garantierte Rente erhöhen möchte, da er gerade über entsprechendes Kapital verfügt, kann dies tun. Allerdings lässt sich bei nahezu keinem Versicherer aus den Vertragsunterlagen exakt entnehmen, wie hoch die Kosten für eine Zuzahlung sind. Daher am besten einfach direkt nachfragen. Die Top-Anbieter in der Rendite sind – wenig überraschend – die Direktversicherer: Europa (klassisch und foB) und Hannoversche (fmB). Dabei fällt auf, dass im Bereich der klassischen Tarife die Rendite im Vergleich zur Vorjahresuntersuchung etwas geringer ausfällt. „Hier schlägt sich ganz klar die Kapitalmarktentwicklung und die damit verbundene Senkung der Überschussbeteiligungen und der Nettoverzinsung nieder“, sagt Nobis. Weitere Top-Versicherer im Bereich Rendite sind Cosmos (klassisch), HDI Gerling und PBV Versicherungen (beide foB) sowie Allianz (fmB). Wer ist top in (Unternehmens)Sicherheit und Transparenz/Service?

Bereich Rendite: Wie sieht es mit den Kosten aus? Zuerst die frohe Kunde: Ratenzuschläge gibt’s nicht mehr. Zumindest fast. Es scheint, als habe das BGHUrteil zur HUK Coburg hinsichtlich der Ratenzuschläge gewirkt. Fast alle Anbieter haben diese bei unterjähriger Zahlweise beseitigt. Klar ist aber auch, dass sich diese Kosten nicht in Luft aufgelöst haben. Wo also sind sie hin? Während der eine oder andere Anbieter jetzt stattdessen Rabatte bei Jahreszahlung

Neben der Rendite überzeugt die Cosmos zusammen mit der Allianz auch im Teilbereich (Unternehmens)Sicherheit. Exzellente Ergebnisse in der Sicherheit erzielten auch Debeka, Volkswohl Bund und AachenMünchener sowie Generali und HUK Coburg. Bei Transparenz und Service liegt die Allianz in allen drei Kategorien vorne. Einzig im Bereich fondsgebunden ohne Beitragsgarantie muss sie sich den ersten Platz mit dem Volkswohl Bund teilen. Autor: Institut für Vorsorge und Finanzplanung

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RENTENMAGAZIN 2011 | Private Rentenversicherung

Finanztest prüft private Rentenversicherung Neun Angebote sind gut

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Die Senkung des Garantiezins für das Jahr 2012 ist noch kein Grund, jetzt eine private Rentenversicherung abzuschließen. Wer aber zu dem Ergebnis kommt, dass die private Rentenversicherung das richtige Altersvorsorgeprodukt für den eigenen Bedarf ist, sollte vor der Senkung der Zinsen handeln. In der Oktober-Ausgabe von Finanztest finden Kunden die besten aktuellen Angebote. „Sehr gut“ war allerdings keins davon. Immerhin neun Tarife bekamen ein „Gut“. Am besten schnitten die Tarife von Debeka, Huk24 und Interrisk ab. Private Rentenversicherungen lohen sich für Anleger, die die geförderte Altersvorsorge schon nutzen und zusätzlich noch mit wenig Risiko vorsorgen wollen. Auch für Selbstständige, die keinen Anspruch auf Riesterförderung haben, ist ein „gutes“ und flexibles Angebot für eine private Rentenversicherung die richtige Wahl. Leider ist die Flexibilität beim Angebot der Interrisk nur „mangelhaft“ .

Angestellte, die noch keine zusätzliche Altersvorsorge abgeschlossen haben und die über wenig Geld zum Sparen verfügen, sollten zunächst die staatlich geförderte Altersvorsorge beispielsweise als Riesteroder Betriebsrente nutzen. Kunden müssen sich darüber im Klaren sein, dass eine private Rentenversicherung ein sehr langfristiges Engagement darstellt. Wenn sie ihren Vertrag vorzeitig kündigen oder beitragsfrei stellen, können sie sogar Geld verlieren. Von ihren Beiträgen werden nämlich zunächst die Abschlusskosten bezahlt. Ist die garantierte Rente des Angebots niedrig, zieht der Versicherer besonders viel Geld von den Sparbeiträgen für seine Kosten ab. Klar ist ohnehin: Eine private Rentenversicherung ist auch immer eine Wette auf ein langes Leben. Der ausführliche Test Private Rentenversicherung ist online unter www.test.de/rentenversicherung veröffentlicht. Autor: Stiftung Warentest

CosmosDirekt mit neuem Rentenprodukt

Fondsgebundene Rentenversicherung mit Fondsauswahl von mehr als 5000 Fonds

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Das Flexible VorsorgeKonto Invest bietet eine Auswahl von mehr als 5.000 verschiedenen Fonds und macht Versicherten das Fondssparen so einfach wie nie: Es garantiert umfassende Klarheit bei der Geldanlage und eine unkomplizierte Online-Verwaltung. Tägliche Verfügbarkeit sichert dabei finanzielle Flexibilität. Mit dem Flexiblen VorsorgeKonto Invest hat CosmosDirekt ab sofort eine fondsgebundene Rentenversicherung im Portfolio, die eine einzigartige

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Der Tresor für Ihren Euro Eine professionelle Immobilienbeteiligung in München Auswahl von mehr als 5.000 Fonds bietet. Anleger können täglich zwischen den Fonds wechseln. CosmosDirekt erhebt dafür keine Transaktionsgebühren sondern gibt vielmehr Rabatte auf die Ausgabeaufschläge der Fondsgesellschaften – bis zu 100%. Im persönlichen Onlinebereich meinCosmosDirekt haben die Anleger Wertentwicklung und Guthaben immer im Blick. „Mit dem Flexiblen VorsorgeKonto Invest setzen wir erneut Maßstäbe in der Branche: Auswahl und Flexibilität sind einzigartig für eine fondsgebundene Rentenversicherung“, sagt Peter Stockhorst, Vorstandsvorsitzender von CosmosDirekt. Fondswechsel: einfach wie Online-Banking Über den aktuellen Stand des Guthabens auf dem Flexiblen VorsorgeKonto I nvest gibt meinCosmosDirekt als Vorsorge-Cockpit jederzeit Auskunft. Auf dieser Plattform können Anleger täglich den Kauf oder Verkauf von Fonds und die Umschichtung ihres Guthabens beauftragen. Orientierung bietet dabei ein Fondsnavigator. Damit wird der Fondswechsel so einfach wie Online-Banking.

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Bei dem Flexiblen VorsorgeKonto Invest starten Kunden zu Vertragsbeginn mit einer Einmalzahlung. Daneben gibt es mit dem Flexiblen VorsorgePlan Invest auch die Variante eines Sparplans mit regelmäßigen Beiträgen. Alle Vorteile einer Rentenversicherung Beide Produkte bieten zudem die Vorteile einer privaten Rentenversicherung: Anleger können zwischen einer lebenslangen Rente oder Kapitalauszahlung wählen. Sie können den Rentenbeginn flexibel zwischen dem 60. und 85.Lebensjahr wählen und profitieren von den bekannten Steuervorteilen einer fondsgebundenen Rentenversicherung. Die Angebote ergänzen die 2010 eingeführte Produktfamilie Flexible Vorsorge: Sie verbindet die Vorteile kurzfristiger Geldanlagen und klassischer Altersvorsorge. Ab sofort haben Anleger damit die Wahl zwischen Varianten mit garantierter Verzinsung und variabler Fondsanlagen. Autor: CosmosDirekt, Lebensversicherungs-AG

Grundlage des öffentlichen Angebotes und der Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist einzig der Verkaufsprospekt, dessen Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung gestattet wurde. Dieser ist bei dem Anbieter der Beteiligung, der MPC Capital Investments GmbH, erhältlich. Es handelt sich um eine unternehmerische Beteiligung, die Risiken unterliegt. Diese werden in dem Verkaufsprospekt ausführlich dargestellt.


RENTENMAGAZIN 2011 | Immobilienrente

R+V-ImmobilienRente: Mit dem Eigenheim die Rente aufbessern

Rentenmodell mit Flexibilität und Überschuldungsschutz

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R+V bietet ein neues Rentenmodell für Immobilienbesitzer. Das Produkt erfüllt den Wunsch vieler Menschen, in der eigenen Immobilie alt zu werden, garantiert ein lebenslanges Zusatzeinkommen zur Absicherung des Lebens-standards und schützt vor Überschuldung. Der Ruhestand beginnt und die eigene Immobilie ist endlich schuldenfrei. Jetzt wollen viele Senioren das Rentenalter in den eigenen vier Wänden genießen. Aber reicht dafür das Einkommen? Mit der neuen R+V-ImmobilienRente können sich Immobilienbesitzer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 80 Jahre sind, lebenslang ein festes monatliches Zusatzeinkommen sichern. Voraussetzung ist eine eigengenutzte, schuldenfreie Wohnimmobilie in guter Lage. Neu: Rentenmodell mit Flexibilität und Überschuldungsschutz Bei der R+V-ImmobilienRente, die die R+V Versicherung gemeinsam mit den Volksbanken und Raiffeisenbanken und der Bausparkasse Schwäbisch Hall anbietet, handelt es sich um eine so genannte Umkehr-Hypothek, die in vielen Ländern bereits gängige Praxis ist. Bisher einzigartig in Deutschland ist das Modell der R+V: Die R+V-ImmobilienRente kombiniert ein garantiert lebenslanges Zusatzeinkommen mit einem umfassenden Absicherungspaket. Weiterer Vorteil: Der Kunde kann jederzeit die Immobilie verkaufen und behält trotzdem einen Rentenanspruch. So funktioniert’s: R+V gewährt dem Kunden ein Darlehen, das sich am Beleihungswert der Immobilie ausrichtet. Aus dieser Kreditlinie erhält der Kunde eine dauerhafte monatliche Leistung. Die sich dadurch aufbauende Darlehens-forderung ist zwar zu verzinsen, jedoch werden für den Kunden keine monatlichen Zins- und Tilgungszahlungen fällig. Die gesamte Darlehensforderung einschließlich der aufgelaufenen Zinsen ist erst bei Tod des Kunden oder dem Auszug aus der Immobilie zu zahlen.

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Gleichzeitig ist der Kunde bis ins höchste Alter vor Überschuldung geschützt. Sollte die Forderung aus dem Darlehen nämlich den Wert der Immobilie übersteigen, greift der im Produkt integrierte Überschuldungsschutz. Damit sind Nachzahlungen für den Kunden oder seine Erben ausgeschlossen. Keine Einbahnstraße, Ausstieg jederzeit möglich Beispiel: Ein 75-jähriger Mann beleiht sein Haus. Marktwert der Immobilie: 300.000 Euro. Dafür erhält er aus der R+V-ImmobilienRente eine monatliche Zahlung von rund 700 Euro - sein Leben lang. Im Alter von 82 Jahren lässt der Gesundheitszustand des Mannes das Wohnen in der eigenen Immobilie nicht mehr zu. Er entschließt sich, in ein Seniorenheim umzuziehen. Kein Problem: Durch den Verkauf seiner Immobilie ist der Kunde wirtschaftlich in der Lage, das Darlehenskonto seiner ImmobilienRente in Höhe von ca.140.000 Euro aus-zugleichen. Er erhält zwar jetzt aus der R+V-ImmobilienRente keine monatlichen Leistungen mehr, verfügt aber durch den Verkaufserlös über ein Barvermögen von 160.000 Euro. Zusätzlich erhält er von R+V eine Rente ab dem 85. Lebensjahr von etwa 500 Euro. Und: Durch eine Einmalzahlung aus dem Verkaufserlös seines Hauses kann er seine monatliche Rente ab dem 85. Lebensjahr sogar wieder auf die ursprüngliche Höhe von 700 Euro ausrichten. Autort: R+V Versicherung AG


Immobilienrente | RENTENMAGAZIN 2011

Baugeldstudie: Umkehrhypothek ist nur wenigen bekannt

Die Immobilie verrenten: Scheint vielen Deutschen komplex aber interessant

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Was der Bauer nicht kennt, isst er nicht. Aber was der Immobilieneigentümer nicht kennt, findet er nach einer Erklärung dennoch interessant. Laut einer Befragung des Baugeldvermittlers HypothekenDiscount kennen die Begriffe Umkehrhypothek beziehungsweise "reverse mortgage" nur 6,7 beziehungsweise 3,8 Prozent aller Deutschen den Namen nach. Ein gutes Drittel findet die Idee hinter dem Kreditkonzept jedoch interessant - wenn es ihnen erklärt wurde. "Die Idee der Umkehrhypothek setzt sich in Deutschland nur langsam durch", sagt Kai Oppel vom Baugeldvermittler HypothekenDiscount. Dabei gibt es seit einigen Jahren immer wieder Anbieter, die eine so genannte Umkehrhypothek (Reverse Mortgage) oder ähnliche Lösungen anbieten. Bei der Umkehrhypothek handelt es sich um einen Kredit, den Immobilienbesitzer auf ihre Immobilie aufnehmen, um monatlich mehr Geld zur Verfügung zu haben. "Mit Abschluss einer solchen Immobilienrente wird der Hauswert schrittweise wieder abgegeben. Das Konstrukt eignet sich vor allem für Rentner, die über eine schuldenfreie werthaltige Immobilie verfügen, jedoch nicht genügend Liquidität haben - beispielsweise für Reisen." Bei anderen Rentenhypotheken müssen Rentner hingegen die Kreditzinsen zahlen und es kommt nicht zum Kapitalverzehr. Laut der Online-Studie unter 1.000 Teilnehmern halten 24,1 Prozent und damit gut ein Viertel solche Kredite für immer wichtiger, damit Rentner ihr Einkommen aufbessern können. 29 Prozent finden eine Umkehrhypothek interessant, weil Immobilienbesitzer zu Lebzeiten mehr Geld zur Verfügung haben. 26,2 Prozent finden es allerdings weniger gut, dass den Erben keine schuldenfreie Immobilie überlassen werden kann. 24 Prozent bemängeln zudem, dass nur werthaltige Objekte in guter Lage eine nennenswerte Verrentung erzielen. 28,7 Prozent erscheint das Konstrukt zu kompliziert. Als zu teuer erachten lediglich 12,9 Prozent der Befragten eine solche Lösung.

Laut HypothekenDiscount ist es zunächst wichtig, dass ältere Immobilienbesitzer über diese Möglichkeit dieser Art der Kapitalbeschaffung informiert werden. "Für einige Menschen kann die Umkehrhypothek durchaus eine interessante Alternative sein. Die Immobilie kann weiter bewohnt werden. Gleichzeitig steht durch die zusätzliche Kapitalisierung den Rentnern das Geld zu einem Zeitpunkt zur Verfügung, zu dem sie möglicherweise noch mobiler sind als später.

Die Studie in Zahlen: Bei einer Umkehrhypothek (Reverse Mortgage) handelt es sich um einen Kredit, den Immobilienbesitzer auf ihre Immobilie aufnehmen, um monatlich mehr Geld zur Verfügung zu haben. Mit Abschluss einer solchen Immobilienrente wird der Hauswert schrittweise wieder abgegeben. 71


RENTENMAGAZIN 2011 | Immobilienrente

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Was halten Sie von dieser Art der Immobilienverrentung?

Welche Darlehensarten kennen sie dem Namen nach?

(Mehrfachnennung möglich) • Solche Kredite werden immer wichtiger, damit Rentner ihre Einnahmen aufbessern können: 24,1 Prozent • Ich finde es nicht gut, weil mögliche Erben nicht mehr eine schuldenfreie Immobilie erben: 26,2 Prozent • Umkehrhypotheken sind zu teuer, weil man Zinsen zahlen muss: 12,9 Prozent • Das Problem für Hausbesitzer ist jedoch, dass nur werthaltige, schuldenfreie Immobilien in guter Lage nennenswerte Verrentung erzielen: 24 Prozent • Finde ich interessant, weil Immobilienbesitzer zu Lebzeiten mehr Geld haben: 29 Prozent • Das Konstrukt erscheint mir kompliziert: 28,7 Prozent

• • • • • • • • • • • • •

Festzinsdarlehen: 78,9 Prozent Vollfinanzierung: 71,7 Prozent Variable Darlehen (Flexdarlehen): 34 Prozent KfW-Kombikredit: 30,7 Prozent Familienhypothek: 16,57 Prozent Realkredit: 16,2 Prozent Prolongation: 12,8 Prozent Forward-Darlehen: 11 Prozent Ich kenne keinen dieser Begriffe: 10,5 Prozent Sorgloshypothek: 8,2 Prozent Umkehrhypothek: 6,7 Prozent Reverse Mortgage: 3,8 Prozent Annuitätendarlehen: 30 Prozent

Autor: HypothekenDiscount


Pflegerentenversicherung | RENTENMAGAZIN 2011

WWK PflegeRente gewinnt Cash. Award 2011

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Die von der WWK Lebensversicherung a. G. angebotene Pflegerentenversicherung WWK Pflege- Rente Flexi erhält eine weitere bedeutende Auszeichnung - den Financial Advisors Award 2011 in der Kategorie „PKV- / BU-Policen“. Der vom Hamburger Medienhaus Cash. am 30. September 2011 verliehene Award gilt in der Branche als wichtige Anerkennung für innovative und erstklassige Finanzprodukte. Eine Jury aus renommierten und unabhängigen Experten des Kapitalanlage-Marktes wählen aus einer Vielzahl von Einsendungen die Nominierten und schließlich die Gewinner aus. Rainer Gebhart, Vorstand der WWK Versicherungsgruppe, zeigte sich sehr zufrieden: „Die Auszeichnung beweist erneut, dass die WWK beim biometrischen Versicherungsschutz eine der ersten Adressen am deutschen Markt ist“. Die WWK PflegeRente bietet Kunden erstklassige Leistungen bei größtmöglicher Flexibilität. Das Produkt kann vom 40. bis zum 75. Lebensjahr abgeschlossen werden. Beitragszahlungen sind lebenslang, abgekürzt oder gegen Einmalbeitrag, beispielsweise aus ablaufenden Lebensversicherungen, möglich. Beim Produktdesign bietet die WWK neben den drei festen Leistungspaketen Exklusiv, Komfort und Basis, bei denen die Rentenprozentsätze in den unterschiedlichen Pflegestufen bereits festgelegt sind, ein besonderes Highlight: Das Leistungspaket Flexi ermöglicht Kunden, den Versicherungsschutz in den drei Pflegestufen individuell auf seine Bedürfnisse anzupassen. Abgerundet wird der Versicherungsschutz durch besonders attraktive Assistanceleistungen: Sie umfassen beispielsweise die Gewährung einer Pflegeheimplatzgarantie in Wohnortnähe des Versicherten und die Inanspruchnahme eines Pflegemanagers für die Vermittlung von Pflegedienstleistern sowie die Organisation von Reha-Maßnahmen. Zudem bietet die WWK ihren Kunden exklusiv am Markt die „Nie ins Heim-Option“. Bei Absicherung von 400, 600 und 800 Euro in den Pflegestufen I, II und III wird dem Kunden, falls gewünscht, die Organisation der Pflege in den eigenen vier Wänden zugesichert und das in allen Pflegestufen.

Auch die Bestnote der Ratingagentur MORGEN & MORGEN sowie Testsiege in diversen Verbraucherzeitschriften belegen die kundenfreundlichen Tarifmerkmale und Bedingungen der WWK PflegeRente. Den Vertriebspartnern steht bei der WWK eine Risikoprüfungshotline zur Verfügung, die ihnen ermöglicht, die Versicherbarkeit eines Kunden vorab prüfen zu lassen. Dadurch wird ein rascher und verbindlicher Service im Sinne der Kunden möglich. Autor: WWK Lebensversicherung a.G

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RENTENMAGAZIN 2011 | Recht & Steuern

Umfrage Lebensversicherung: Keiner kennt die Steuervorteile

Drei Viertel der Befragten haben noch nichts von anstehenden Änderungen gehört

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Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt führt Dabei sollte man gerade jetzt schnell aktiv werden. der Gesetzgeber zum Jahresbeginn 2012 wesent- Aktuell kann jeder, der noch in diesem Jahr eine liche Änderungen bei der Besteuerung der privaten private Renten- oder Lebensversicherung mit Altersvorsorge ein. Nur knapp 23 Prozent der Be- 12 Jahren Mindestvertragslaufzeit abschließt, fragten ist diese Änderung in der Besteuerung der noch ab seinem vollendeten 60. Lebensjahr steuerprivaten Renten- und Lebensversicherungen über- begünstigt über das Kapital verfügen. Bei der Kapitalauszahlung muss dann nur die haupt bekannt. Das ergab eine Hälfte der Erträge versteuert werrepräsentative Umfrage der GFK den, die andere Hälfte bleibt steuMarktforschung im Auftrag der "2011 erfrei. Das ist bei Verträgen, die ab Gothaer Lebensversicherung AG noch den höheren 2012 abgeschlossen werden, nicht unter 1.000 Bürgern ab 14 JahGarantiezins mehr möglich. Wer dann mit 60 ren. Von den Befragten unter 30 oder 61 Jahren eine KapitalausJahren haben sogar nur 12 Prosichern" zahlung aus seiner Lebens- oder zent etwas von steuerlichen VerRentenversicherung erhält, muss änderungen gehört. die Kapitalerträge voll versteuern. Auch die Tatsache, dass Altersvorsorgeprodukte Weiter ist bei steuerlich geförderten Altersvorsorgeüberhaupt steuerlich begünstigt werden, ist nur produkten wie Riester- und Rürup-Renten oder der einer Minderheit der Befragten bekannt. Die Aus- betrieblichen Altersvorsorge nur noch bei Abschluss nahme sind Riester-Verträge, hier wissen immer- im Jahr 2011 der Auszahlungsbeginn bereits ab hin 73 Prozent der Befragten, dass der Staat hier dem vollendeten 60. Lebensjahr möglich. eine Förderung gewährt. Beim Bausparen wissen immerhin noch 43 Prozent von einer steuerlichen Hinzu kommt, dass sich ab 01.01.2012 auch ÄndeFörderung, während bei der Kapitallebensversi- rungen hinsichtlich des Garantiezinses ergeben. Das cherung diese Tatsache gerade mal 18,4 Prozent bedeutet, dass man sich 2011 noch den höheren der Befragten bekannt ist. Knapp 20 Prozent wis- Garantiezins für die Lebensversicherungsprodukte sen generell überhaupt nichts von einer steuer- von 2,25 Prozent sichern kann. Ab 2012 sinkt dieser auf nur noch 1,75 Prozent. lichen Förderung der privaten Altersvorsorge. Autor: Gothaer Lebensversicherung AG

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Recht & Steuern | RENTENMAGAZIN 2011

Lebensversicherung: Steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel 2011/2012

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Im Zusammenhang mit der schrittweisen Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 kommt es zum 1. Januar 2012 für Produkte der geförderten Altersvorsorge sowie für die Lebensversicherung zu wichtigen Änderungen: Riester-Rente Staatlich geförderte Riester-Rentenverträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, dürfen als möglichen Auszahlungsbeginn der Riester-Rente frühestens das 62. Lebensjahr vorsehen. Nur dann ist sichergestellt, dass der Riester-Kunde die volle staatliche Förderung erhält und keine Zulagen zurückzahlen muss. Wird der Vertrag noch im Jahre 2011 abgeschlossen, ist weiterhin das 60. Lebensjahr als frühester Auszahlungsbeginn der Rente möglich. Basisrente Der geänderte Auszahlungsbeginn bei der RiesterRente ab dem 62. Lebensjahr gilt auch für die staatlich geförderte Basisrente. Wer also erst nach dem Jahr 2011 eine Basisrente abschließen und seine Altersvorsorgebeiträge mit einem Sonderausgabenabzug staatlich fördern lassen möchte, muss ebenfalls auf den neuen frühestmöglichen Auszahlungsbeginn (62. Lebensjahr) achten. Ansonsten ist keine steuerliche Förderung in Form des Sonderausgabenabzugs möglich. Wird der Vertrag noch im Jahre 2011 abgeschlossen, kann die Basisrente schon mit Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Basisrente: Steuervorteile, Sonderausgabenabzug

Verheiratete bei der Basisrente beträgt unverändert 40.000 Euro. Berechnungsbeispiel, wenn ein Selbstständiger, der sonst keinerlei staatlich geförderte Altersvorsorge betreibt, im Jahr 2012 eine Summe von 20.000 Euro in eine Basisrente einzahlt: 20.000 Euro multipliziert mit 74 Prozent = 14.800 Euro, die vom zu versteuernden Einkommen als Sonderausgaben (für die Altersvorsorge) abgezogen werden können. Wenn dieser selbstständige Unternehmer verheiratet ist, kann das Ehepaar einen Basisrenten-Beitrag in Höhe von insgesamt bis zu 40.000 Euro staatlich fördern lassen. Bestehen bei dem Ehepaar keine anderen Sonderausgaben, die die maximale staatliche Förderungshöhe (den Sonderausgabenabzug durch die Rürup-Rente) reduziert: 40.000 Euro multipliziert mit 74 Prozent = 29.600 Euro, die vom zu versteuernden Einkommen als Sonderausgaben abgezogen werden können. Änderung 2012 für die private Lebensversicherung Steuervorteile gibt es auch bei der Lebensversicherung. Künftig werden Erträge aus privaten Lebensversicherungen, die ab dem Jahr 2012 abgeschlossen werden, nur zur Hälfte zur Besteuerung herangezogen, wenn die Versicherungsleistung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von 12 Jahren seit Vertragsabschluss ausgezahlt wird. Erfolgt der Vertragsabschluss dagegen noch im Jahre 2011, ist die Vollendung des 60. Lebensjahres maßgebend. Autor: GDV Hasso Suliak

Der mögliche Sonderausgabenabzug bei der Basisrente wird im Jahr 2012 wieder erhöht. 2012 beträgt dieser 74 Prozent der für die Basisrente geleisteten Beiträge. Damit kann ein alleinstehender Steuerzahler bis maximal 14.800 Euro als Sonderausgabenabzug geltend machen, wenn der maximal geförderte Beitrag in Höhe von 20.000 Euro in die Basisrente eingezahlt wird. Verheiratete können maximal den doppelten Betrag = 29.600 Euro vom steuerpflichtigen Einkommen als Sonderausgaben abziehen lassen. Der maximal geförderte Beitrag für 77


RENTENMAGAZIN 2011 | Recht & Steuern

Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr verfassungsgemäß

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Der Monatsbetrag einer Rente wird nach einer Rentenformel berechnet, die in einem ihrer Rechenschritte die Multiplikation aller in einem Versichertenleben erworbenen Entgeltpunkte mit dem sog. Zugangsfaktor vorsieht. Bis zum 31. Dezember 2000 betrug der Zugangsfaktor bei Erwerbsminderungsrenten 1,0. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000 wurde der Zugangsfaktor gekürzt. Gemäß der ab dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung des § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI wird der Zugangsfaktor von 1,0 für jeden Monat, in dem die Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen wird, um 0,003 verringert. Bei einem Rentenbeginn vor Vollendung des 60. Lebensjahres bleibt für die Bestimmung des Zugangsfaktors allerdings die Vollendung des 60.Lebensjahres maßgebend, d. h. der davor liegende Zeitraum der Renteninanspruchnahme führt nicht zu einer weiteren Kürzung. Die Einschränkung stellt somit sicher, dass auch bei einem Rentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres der Rentenmonatsbetrag höchstens um 10,8 % gekürzt wird. Um die Wirkung dieser Rentenkürzung zu mildern, hat der Gesetzgeber gleichzeitig die Zurechnungszeit für Versicherte ab dem 55. Lebensjahr voll anerkannt, während diese bis zum 31. Dezember 2000 nur zu einem Drittel berücksichtigt wurde. Zurechnungszeit ist die Zeit, die bei einer Erwerbsminderungsrente hinzugerechnet wird, wenn der Versicherte das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es werden zusätzliche Entgeltpunkte bei der Rentenberechnung berücksichtigt, um eine ausreichende Rente auch im Falle vorzeitiger Invalidität zu gewährleisten. Zudem wurden Übergangsvorschriften geschaffen, die eine schrittweise Einführung der neuen Rechtslage vorsahen, so dass die volle Absenkung des Zugangsfaktors erst für Versicherte mit Rentenbeginn ab dem 1. Dezember 2003 eintrat. Den Beschwerdeführern wurde wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung eine Rente bewilligt. Da der Beschwerdeführer im Verfahren 1 BvR 3588/08 bei Rentenbeginn im Jahre 2005 erst 51 Jahre alt war, wurde der Zugangsfaktor nach der Neuregelung

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entsprechend gekürzt, so dass sich – unter Berücksichtigung der geänderten Zurechnungszeit – seine Rente um ca. 3,18 % minderte. Dies entspricht einer monatlichen Kürzung um etwa 15 Euro. Im Fall der Beschwerdeführerin im Verfahren 1 BvR 555/09, die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns im Juli 2002 57 Jahre alt war, betrug die Kürzung der Rente aufgrund der Neuregelung im Ergebnis ca. 3,88 %, mithin etwa 16 Euro monatlich. Wegen des Rentenbeginns vor dem 1. Januar 2004 wurde auf ihre Rente die Übergangsregelung angewandt. Die gegen die Rentenkürzung erhobenen Klagen der Beschwerdeführer blieben letztlich vor dem Bundessozialgericht jeweils ohne Erfolg. Mit ihren Verfassungsbeschwerden rügen sie eine Verletzung ihres Grundrechts auf Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG, des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) sowie des Benachteiligungsverbotes aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen. Die Beschwerdeführer werden durch die angegriffenen Behörden- und Gerichtsentscheidungen sowie durch die Neuregelung des Zugangsfaktors in § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI nicht in ihren Grundrechten verletzt. Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde: 1. Die Einführung eines gekürzten Zugangsfaktors bei Beginn der Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 63. Lebensjahres durch § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI betrifft den Schutzbereich des Grundrechts auf Eigentum. Die Vorschrift bestimmt Inhalt und Schranken des Eigentums und greift hierbei zugleich in bestehende Rentenanwartschaften ein. Die Regelung ist jedoch verfassungsgemäß, weil sie einem Gemeinwohlzweck dient und verhältnismäßig ist. Die Neuregelung des Zugangsfaktors dient dem legitimen Ziel, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern und damit die Funktionsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, zu verbessern und den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen. Nach Einführung der Abschläge bei vorzeitigem Bezug einer Alters-


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rente durch das Rentenreformgesetz im Jahre 1992 ging der Gesetzgeber davon aus, dass Versicherte anstelle einer gekürzten Altersrente bevorzugt eine Erwerbsminderungsrente beantragen würden. Mit der Absenkung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten sollte ein solches Ausweichen auf die Erwerbsminderungsrente verhindert und auf die Inanspruchnahme der Rente vor Eintritt des Regelalters für die Altersrente und damit auf eine Verlängerung der Rentenbezugszeit reagiert werden. Die Kürzung des Zugangsfaktors war geeignet sowie erforderlich, um dieses angestrebte Ziel zu erreichen, und belastet die Beschwerdeführer nicht übermäßig. Zwar hatten sie bei Inkrafttreten der Neuregelung noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet und damit eine Voraussetzung für den Bezug einer vorzeitigen Altersrente nicht erfüllt, so dass bei ihnen eine Ausweichreaktion von vorneherein ausscheidet. Aber auch den Versicherten, die vor Vollendung des 60. Lebensjahres eine Erwerbsminderungsrente beantragen, ist eine Kürzung des Zugangsfaktors zumutbar, weil sie von der vom Gesetzgeber gleichzeitig eingeführten erhöhten Zugangszeit und vom früheren Rentenbezug profitieren. Dadurch wird die Kürzung der Erwerbsminderungsrente für diese Versichertengruppe im Ergebnis erheblich gemildert mit der Folge, dass die Bezieher einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit erheblich geringeren Abschlägen belastet werden als Versicherte, die vorzeitig eine Altersrente in Anspruch nehmen. Des Weiteren ist auch dem Grundsatz des Vertrauensschutzes durch die vom Gesetzgeber geschaffenen Übergangsregelungen hinreichend Rechnung getragen worden. 2. Da sich die Inhalts- und Schrankenbestimmung in § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI als sachgerecht erweist, liegt auch kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vor. Der Umstand, dass der Zugang zur Erwerbsminderungsrente – anders als die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente – eine schicksalhafte Entwicklung des Gesundheitszustandes voraussetzt, ist dadurch hinreichend berücksichtigt, dass die Abschläge bei

Erwerbsminderungsrenten bei weitem nicht die bei Altersrenten mögliche Höhe erreichen und zudem noch durch die erhöhten Zurechnungszeiten teilweise kompensiert werden. 3. Die Rüge der Beschwerdeführer, sie würden gegenüber nichtbehinderten Altersrentnern hinsichtlich der Abschläge beim Zugangsfaktor rechtlich gleich behandelt, vermag schließlich auch keinen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG zu begründen. Zum einen ist der rentenrechtliche Behindertenbegriff nicht identisch mit dem allgemeinen auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben abstellenden Behindertenbegriff, an dem sich Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG orientiert. Denn der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente stellt allein auf die Fähigkeiten des Versicherten auf dem Arbeitsmarkt ab und lässt auch eine vorübergehende Krankheit ausreichen. Zum anderen ist die Vorschrift des § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI, soweit sie Behinderte im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG trifft, wegen der oben dargestellten Berücksichtigung der gesundheitsbedingten Unfähigkeit, zu arbeiten, im Vergleich zu sonstigen Erwerbslosigkeiten noch gerechtfertigt. Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 11. Januar 2011 1 BvR 3588/08, 1 BvR 555/09

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GKV: Auch Gewinn aus einer Direktversicherung ist beitragspflichtig

Sozialgericht Aachen - Urteil vom 27.09.2011 (S 13 KR 245/10, BeckRS 2011,77081)

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In seinem Urteil vom 27.09.2011 (S 13 KR 245/10, BeckRS 2011,77081) hat das SG Aachen erneut bestätigt, dass Auszahlungen aus einem Direktversicherungsvertrag im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung (bAV) beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Im abgeurteilten Verfahren stritten die Parteien darüber, ob und ggf. in welchem Umfang die Klägerin auf Kapitalleistungen aus zwei Lebensversicherungen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und Pflegeversicherung (PV) zu zahlen hat. Die Klägerin war der Auffassung es könnten nur die eingezahlten Gehaltsanteile nachträglich einer Beitragspflicht unterworfen werden, nicht jedoch die Kapitalerträge. Das Gericht hingegen vertrat die Auffassung, dass die ausgezahlten Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung im Sinne von § 1 des "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (BetrAVG) inkl. der Gewinne der Beitragspflicht der GKV und PV unterliegen - abzüglich etwaiger Eigenbeiträge der Klägerin. Die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen der betrieblichen Altersversorgung zur GKV ergibt sich aus §226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 229 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), zur PV aus § 57 Abs. 1 Satz 1 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI), der auf die vorgenannten Vorschriften des SGB V verweist. Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind also gut beraten, wenn Sie sich bei der Einrichtung, Erstellung und Überprüfung von Verträgen zur betrieblichen Altersversorgung professionellen Rat einholen, um die entsprechenden Haftungsgefahren einer Falschberatung abwälzen können.

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Autor: Deutscher bAV Service

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