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Rechtstipp Vorsorgevollmacht für Ehegatten

Eine Vorsorgevollmacht ist ein Dokument, mit dem Sie jemandem die Befugnis geben, im Falle Ihrer eigenen Handlungsunfähigkei t Entscheidungen für Sie zu treffen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage sind, Ihre eigenen Angelegenheiten zu regeln Auch Ehegatten müssen sich eine Vollmacht erteilen, wenn sie sich gegenseitig vertreten wollen. Es ist wichtig, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, bevor Sie tatsächlich in eine Situation kommen, in der Sie Entscheidungen nicht mehr treffen können. Denn dann ist die Erteilung einer Vollmacht häufig nicht mehr oder nicht rechtzeitig möglich.

Neu ist ab dem 01.01.2023 das sogenannte Notvertretungsrecht zwischen Ehegatten. Ehegatten können sich in Notsituationen auch ohne Vollmacht vertreten. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur in Notfällen und längstens für 6 Monate. Ob ein Notfall vorliegt, entscheidet der Arzt.

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Das Notvertretungsrecht umfasst Entscheidungen über Behandlungen und Untersuchungen und Entscheidungen, die in direktem Zusammenhang damit stehen, zum Beispiel Behandlungs- und Pflegeverträge Andere Entscheidungen, beispielsweise Wohnangelegen- heiten oder Bankgeschäfte, sind nicht umfasst.

Besteht die Geschäftsunfähigkeit länger als 6 Monate, muss vom Gericht ein Betreuer bestellt werden.

Wenn ein Ehegatte in einer Vorsorgevollmacht eine andere Person als den Ehegatten eingesetzt hat, gilt das Notvertretungsrecht nicht. Es gilt auch nicht bei Getrenntleben der Ehegatten. Für Lebenspartnerschaften gelten diese Regelungen entsprechend

Trotz der neuen Regelungen ist es daher wichtig und unerlässlich, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Das Notvertretungsrecht gilt nur für einen eingeschränkten Bereich und für längstens 6 Monate

Wichtig ist auch, regelmäßig zu überprüfen, ob die Vorsorgevollmacht immer noch aktuell ist und der gegenwärtigen Lebenssituation entspricht Eine Vorsorgevollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Weitere Rechtstipps unter www.fachanwaelte.de und www.facebook.com/fachanwaelte.de

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