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Zugelassene Verpackung

Gefahrgüter werden in extra dafür zugelassenen Verpackungen transportiert. Eine erste Einteilung erfolgt nach den sogenannten Verpackungsgruppen. Römische Zahlen von I bis III geben an, wie bedenklich das Gut ist – wobei von der Gruppe I eine hohe und von der Gruppe III eine geringe Gefahr ausgeht. Passend dazu sind die Verpackungen durch drei Leistungsbuchstaben (X, Y, Z) gekennzeichnet. Während solche, die mit «X» ausgewiesen sind, für alle Güter verwendet werden können, bedeutet das «Z», dass nur Güter der Verpackungsgruppe III darin eingepackt werden dürfen. Sofern die Verpackung für Gefahrgüter geprüft und zugelassen wurde, findet sich auf ihr der sogenannte UN-Code. Dieser gibt genaue Auskunft darüber, für welche Stoffe die Verpackung geeignet ist, in welchen Mengen das Gefahrgut befördert werden darf oder auch wer sie geprüft hat.

Der UN-Code am Beispiel eines MEDEWO-Kartons

Art der Verpackung: 4 = Kiste

Art des Werkstoffes: D = Sperrholz G = Pappe V = Sonderverpackung

4GVX3S18APA-02

Leistungsbuchstabe der Verpackung: X = geeignet für Verpackungsgruppen I, Il, III max. Bruttogewicht in Kilogramm: zulässig bis 3 kg

Herstellungsjahr: 2018 Prüfungsland: A = Österreich Zulassungsstelle: PA-02 = Österreichisches Institut für Verpackungswesen Nummer des Zulassungsscheines

Aggregatzustand: S = solid (fester Stoff) oder für die Aufnahme von Innenverpackungen

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