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Steuererklärungen 2022

Das Mod. 730 für das Jahr 2021 kann voraussichtlich von Anfang April bis 23. September abgefasst werden. Bereits jetzt können Interessierte auf unserer Homepage www.asgb.org einen Termin buchen.

Personen, die im Jahr 2021 verschiedene Einkommen hatten (Arbeit, Arbeitslosengeld, Lohnausgleich, Mieten) sind zur Abfassung einer Steuererklärung verpflichtet. Andere können eine Steuererklärung abfassen, um ein Steuerguthaben zu erzielen, indem sie abschreibbare Spesen geltend machen. In der nächsten AKTIV Ausgabe werden wir näher auf die entsprechenden Unterlagen eingehen.

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