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Krypto und die Steuern

Kryptos sind eigentlich keine Währungen und existieren nicht in physischer Form wie etwa Papiergeld und Münzen. Sie sind kein gesetzliches Zahlungsmittel und werden üblicherweise nicht von einer zentralen Behörde oder Kontrollinstanz herausgegeben. Stattdessen steckt hinter vielen Kryptos kapitalistisches privatwirtschaftliches Interesse sowie der Wunsch nach Spekulation und dezentralisierter Kontrolle. Nun hat die italienische Steuergesetzgebung genauere Richtlinien erlassen, wie der Besitz von Kryptowährungen steuerlich gehandhabt wird. Bisher galt zwar eine allgemeine Pflicht der Versteuerung von Anlagewerten, speziell für Kryptowährungen gab es aber keine genaue Regelung.

Ab 2023 Gelten Folgende Regeln

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Grundsätzlich werden Kryptowährun- gen gleich behandelt wie ausländische Vermögenswerte und im REDDITI PF erklärt; sei es bezüglich Vermögen sowie die Erträge/Zinsen. Die Erklärungspflicht gilt ab einem Vermögenswert von 2.000 Euro. Als zu versteuernde Erträge gilt die Differenz zwischen Anschaffungswert und Verkaufswert; bzw. Endwert zum 31. Dezember, sofern eine Wertsteigerung erfolgt ist.

Es gibt auch eine „Sanatoria“ für jene, welche Kryptowährungen bis jetzt nicht erklärt haben: für den reinen Besitz –also kein Verkauf mit Mehrerlös (Plusvalenza) – kann pro Jahr 0,5 Prozent des Anlagenwertes al Steuer bezahlt werden. Sollten durch den Verkauf Plusvalenze erwirtschaftet worden sein, so ist pro Jahr 3,5.

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