Aktiv Nr. 10-12 | 2020

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AKTUELL

Lohnausgleich aus Covid-19 Gründen Die Lohnausgleichskasse ist eigentlich ein Instrument, das man vor allem aus dem Industriebereich kennt, wenn Wirtschaftskrisen in einzelnen Sektoren oder einzelne Betriebskrisen einen derartigen Umsatzverlust bewirken, dass die Mitarbeiter/innen in Kurzarbeit geschickt oder für einen bestimmten Zeitraum gänzlich von der Arbeit suspendiert werden müssen. Aufgrund der Coronakrise, die zeitweise große Teile des wirtschaftlichen Lebens lahmgelegt hat, war es notwendig, die Lohnausgleichskasse und ähnliche Instrumente auch auf jene Sektoren auszuweiten, für die diese staatlichen Unterstützungen nur in äußersten Notfällen oder überhaupt nicht vorgesehen waren. Ohne die Ausweitung der Lohnausgleichskasse wären bereits im Frühjahr Massenentlassungen zu erwarten gewesen. Daher hat die italienische Regierung mit mittlerweile vier umfassenden Notverordnungen einerseits ein Entlassungsverbot bis Ende Januar 2021 verfügt und andererseits für ca. ein Jahr lang, Februar 2020 bis Januar 2021, während der Zeiträume der

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sogenannten „Lockdowns“ und mit einer schlechten Auftragslage, zusätzliches Geld für die Lohnausgleichskasse bereitgestellt. In dem regelrechten Urwald an Bestimmungen, die sich während der Coronakrise angehäuft haben ist es schwierig, den Überblick zu behalten, auch weil nachträglich mehrmals Änderungen und Korrekturen seitens des NISF/INPS oder der zuständigen Ministerien erlassen wurden. Auch wenn von ordentlicher Lohnausgleichskasse, von Sonderlohnausgleichskasse, von außerordentlicher Lohnausgleichskasse und von Solidaritätsfonds die Rede ist, geht es


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