AKTUELL
Verlängerung der Fristen für Landeskindergeld und Covid-19 Hilfsmaßnahmen Der ASGB hat Anfang November aufgrund der sich zuspitzenden Notstandssituation die Landesregierung mittels Schreiben aufgefordert, die Fristen für das Landeskindergeld zu verlängern und weitere Covid-19 Hilfsmaßnahmen für Familien wieder zu aktivieren. Wir möchten Euch, liebe Leser des Aktiv, das Schreiben nicht vorenthalten. Sehr geehrte Mitglieder der Südtiroler Landesregierung, angesichts des Umstandes, dass die Patronate aufgrund des epidemiologischen Notstandes Covid-19 keine Laufkundschaft empfangen dürfen und die Anzahl der wartenden Kunden
laut Sicherheitsprotokolle stark reglementiert und begrenzt ist, ersucht der ASGB darum, die Fristen für das Landeskindergeld zu verlängern. Dabei sollte auf folgende Verlängerungen wert gelegt werden:
Der ASGB hat Anfang November
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Landeskindergeld
aufgrund der sich zuspitzenden Notstandssituation die Landesregierung mittels Schreiben aufgefordert, die Fristen für das Landeskindergeld zu verlängern und weitere Covid-19 Hilfsmaßnahmen für Familien wieder
Die Frist für das Erstansuchen für das Landeskindergeld sollte von innerhalb 90 Tagen ab Geburt, Adoption oder Anvertrauung eines Kindes auf ein Jahr angehoben werden. Die Frist für die Erneuerung des Landeskindergeldes 2021 mit durchgehender Beitragszahlung sollte von 31. Dezember 2020 auf 30. Juni 2021 verschoben werden, wobei bei Erneuerungen ab Jänner 2021 die zustehende Summe von Jahresanfang bis zur Antragsstellung rückwirkend ausbezahlt wird.
zu aktivieren.
Der ASGB ersucht die Südtiroler Landesregierung außerdem, folgende Hilfsmaßnahmen wieder zu aktivieren: •
Finanzielle Soforthilfe Covid-19
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Sondermietbeitrag und Sonderbeitrag für Wohnungsnebenkosten – Covid-19
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Covid-19-Kindergeld
In Bezug auf das Covid-19-Kindergeld bitten wir darum, bereits eingegangene, aber abgelehnte Gesuche nochmals zu prüfen, da von Seiten der zuständigen Sachbearbeiter bei denselben Voraussetzungen oftmals anders entschieden wurde und nach unserer Auffassung gar einige Betroffene, die Anrecht auf die Leistung gehabt hätten, durchs Raster gefallen sind. Mit freundlichen Grüßen, Tony Tschenett, Vorsitzender des ASGB
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aktivmagazin 10-12