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AKTUELL
PATRONAT
Ansuchen für Landeskindergeld bis Ende März 2022 verlängert Die Landesregierung hat die ursprünglich geplante Frist zur Einreichung der Gesuche für die Verlängerung des Landeskindergeldes (ex Familiengeld der Region) für das Jahr 2022 von 31. Dezember 2021 um drei Monate bis Ende März 2022 verlängert.
DAS LANDESKINDERGELD STEHT FAMILIEN ZU MIT: • • •
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mindestens zwei minderjährigen Kindern, oder einem einzigen Kind unter sieben Jahren, oder einem Kind mit Beeinträchtigung (Invaliditätsgrad mindestens 74 Prozent) auch nach dessen Volljährigkeit, oder einem minderjährigen Kind mit einem/r mitlebenden volljährigen Bruder/Schwester;
Weiteres sind ein ununterbrochener Wohnsitz von mindestens fünf Jahren in der Provinz Bozen oder alternativ ein historischer Wohnsitz von mindestens 15 Jahren, davon mindestens ein Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Gesuches, erforderlich. Die Kinder müssen mit der antragstellenden Person
zusammenleben. Die Höhe der zustehenden Unterstützung wird anhand der einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) ermittelt und ab Jänner 2022 ausbezahlt. Die EEVE-Erklärung sowie das Gesuch ums Landeskindergeld werden in allen ASGB Büros kostenlos abgefasst. Kontakte unserer Büros zur Terminvereinbarung finden Sie auf der Homepage www.asgb.org unter Dienstleistungen/Patronat.
DAS PATRONAT SBR IM ASGB BENÖTIGT FÜR DIE ANSUCHEN FOLGENDE DOKUMENTE: • • • • • •
Ausweis des Antragstellers; Datum seitdem der Antragsteller in der Provinz ansässig ist (außer er ist es seit der Geburt); IBAN des Antragstellers; Bescheinigung der Zivilinvalidität der Zivilinvalidenkommission; Urteil der erfolgten Trennung oder Scheidung, sollte dies zutreffen; EEVE-Erklärung 2021 für alle Familienmitglieder.
aktivmagazin 10-12
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