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Rekurs zur Gehaltseinstufung gewonnen!
Von den außerplanmäßigen Diensten, also allen Jahren mit gültigem Studientitel mit befristetem Arbeitsverhältnis mit einer Mindestdauer von 180 Tagen, werden vier Jahre zur Gänze und die restlichen nur zu 2/3 angerechnet.
SSG
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Unterrichtsjahre als Supplent*in mit gültigem Studientitel gleichwertig mit jenen mit unbefristetem Vertrag.
Die Südtiroler Schulgewerkschaft im ASGB strebt nach gewonnenem Pilotrekurs weitere Rekurse für Lehrpersonen an, denen die Jahre vor Aufnahme in die Stammrolle nicht sofort zur Gänze für die Einstufung berechnet worden sind. Wenn eine Lehrperson in den Schulen staatlicher Art einen unbefristeten Vertrag erhält und dann auch noch das Probe- und Berufsbildungsjahr erfolgreich absolviert hat, berechnet die Verwaltung aufgrund der bereits im Vorfeld geleisteten Dienste die korrekte Gehaltseinstufung. Von den außerplanmäßigen Diensten, also allen Jahren mit gültigem Studientitel mit befristetem Arbeitsverhältnis mit einer Mindestdauer von 180 Tagen, werden vier Jahre zur Gänze und die restlichen nur zu 2/3 angerechnet. Das dritte Drittel wird in der Grund- und Mittelschule nach 18 Jahren, in der Oberschule nach 16 Jahren Laufbahn hinzugefügt und trägt zu einer verspäteten Vorrückung bei. Da diese Behandlung eine klare Diskriminierung der Lehrpersonen mit befristetem Arbeitsvertrag darstellt, haben einzelne Lehrpersonen in verschiedenen Regionen Rekurs eingereicht und es kam dabei zu unterschiedlichen Urteilssprüchen bis das Urteil der Richter des Kassationsgerichtshofes definitive Klarheit geschaffen hat. Nach dem gewonnenen Rekurs vor dem Gericht in Bozen, bereitet die Südtiroler Schulgewerkschaft SSG im ASGB bereits die nächsten Rekurse vor. Rekurrieren können Lehrpersonen in der Stammrolle, die das Einstufungsdekret der Verwaltung erhalten haben und mehr als vier Jahre außerplanmäßige Dienste in der Wettbewerbsklasse, in der sie angestellt sind, vorweisen können.
LANDWIRTSCHAFT
Am 12. Mai wurde zwischen den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden (Südtiroler Bauernbund, Agentur Landesdomäne, Coldiretti und Jagdverband) der Landeskollektivvertrags für landwirtschaftliche Arbeiter, Gartenbauarbeiter und Jagdaufseher unterzeichnet. Das Abkommen sieht folgendes vor:
• Lohnerhöhung von 1,7 Prozent, die rückwirkend ab Jänner 2021 anerkannt wird; • Ausweitung des Rechts auf Weiterbildung; • Stärkung der Verantwortung der Arbeitgeber für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz; • Verbesserung der wirtschaftlichen Abdeckung bei Arbeitsunfall; • Lehrlinge im Weinsektor anzustellen.