3 minute read

Pensplan Infopoint

IN ZUSAMMENARBEIT MIT

G B A S

Advertisement

HKS 10 N - mattes Papier HKS 10 K - Glanzpapier

G B S A

Verschiedenes zur

40% Schwarz

Zusatzrente

BEITRÄGE UND STEUERVORTEILE DES ZUSATZRENTENFONDS BESSER NUTZEN

Laut Pensplan gibt es ca. 16.000 Zusatzrentenpositionen in der Region Trentino-Südtirol, bei welchen nur die Abfertigung in den Fonds fließt. Das bedeutet, dass es viele Arbeitnehmer/innen gibt, die durch diese Entscheidung sowohl auf den Steuervorteil auf die zu eigenen Lasten eingezahlten Beiträge als auch auf die ihnen zustehenden monatlichen Arbeitgeberbeiträge verzichten. Daher sollten Arbeitnehmer/innen, welche bisher nur die Abfertigung in den kollektivvertraglichen Zusatzren

IN ZUSAMMENARBEIT MIT

G B A S

HKS 10 N - mattes Papier HKS 10 K - Glanzpapier

G B S A

40% Schwarz

tenfonds (Laborfonds oder offene Zusatzrentenfonds mit kollektivem Beitritt) einzahlen, eine Zusatzrentenberatung in Anspruch nehmen und sich über diese Vorteile informieren.

STEUERFREIE EINZAHLUNGEN FÜR ZU LASTEN LEBENDE KINDER IN DEN ZUSATZRENTENFONDS

Der jährliche steuerfreie Maximalbetrag von 5.164 Euro für die Einzahlungen in einen Zusatzrentenfonds (z.B. Laborfonds) kann nicht nur vom Fondsmitglied selbst, sondern auch für Einzahlungen zugunsten von zu Lasten lebenden Kindern (steuerpflichtiges Einkommen im Jahr 2020 von höchstens 4.000 Euro) oder zugunsten des zu Lasten lebenden Ehepartners (steuerpflichtiges Einkommen im Jahr 2020 von höchstens 2.840 Euro) genutzt werden, sofern für diese eine Zusatzrentenposition besteht bzw. eröffnet wird. Die im Jahr 2020 eingezahlten Beträge können dann bei der Steuererklärung im Jahr 2021 von der Person, zu deren Lasten die Familienangehörigen leben, in Abzug gebracht werden. Die Steuerersparnis entspricht hierbei dem höchsten IRPEF-Steuersatz laut persönlichem Jahreseinkommen, da dieser auf die eingezahlten Beiträge nicht eingehoben wird. Beispiel: hat ein Arbeitnehmer laut CU-Modell ein steuerpflichtiges Einkommen von 32.000 Euro beträgt die Steuerersparnis 38 Prozent auf die eingezahlten Beiträge. Bei einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen von beispielsweise 26.000 Euro beträgt die Steuerersparnis hingegen 27 Prozent auf die eingezahlten Beiträge.

BEITRAGSSÄTZE IM ÖFFENTLICHEN DIENST

Bedienstete der Landesverwaltung, des Sanitätsbetriebes, der Bezirksgemeinschaften, der Gemeinden und des Wohnbauinstituts können den Prozentsatz ihres eigenen Laborfondsbeitrages auf dem Lohnstreifen mit Wirksamkeit 01.01. erhöhen (oder senken), falls sie die entsprechende Mitteilung (Formular unter www.laborfonds.it oder beim ASGB erhältlich) innerhalb 30.11. der zuständigen Verwaltungsstelle zukommen lassen. Wer bislang nur ein oder 1,24 Prozent vom Lohnstreifen in den Laborfonds einbezahlt, erhält Im Falle einer Erhöhung auf mindestens zwei Prozent vom Arbeitgeber ebenso einen Prozentsatz dazu, d.h. der Arbeitgeber stockt in diesem Fall seine ein Prozent auf zwei Prozent auf (bzw. von zwei auf drei Prozent in der unteren Besoldungsstufe). Zusätzlich wird bei einer Erhöhung zu eigenen Lasten von ein bzw. 1,24 Prozent auf mindestens zwei Prozent auch der Abfertigungsanteil, der für den Laborfonds bestimmt ist, von 18 auf 36,5 Prozent erhöht. Der Laborfondsbeitrag zu eigenen Lasten kann in ganzen Prozentpunkten von ein bis zehn Prozent erhöht oder gesenkt werden. Für das Lehrpersonal (Grund-, Mittel- und Oberschulen) ist das Abgabedatum für die Beitragserhöhung spätestens der 30.10. (Formular unter www.laborfonds.it oder beim ASGB erhältlich). Auch hier zahlt der Arbeitgeber mehr dazu und zwar + zwei Prozent, wenn eine Lehrperson ihren eigenen Beitrag von derzeit ein Prozent auf mindestens zwei Prozent erhöht. Der für den Laborfonds bestimmte Abfertigungsanteil bleibt bei den Lehrpersonen hiervon unberührt.

VORZEITIGE AUSZAHLUNG DER ZUSATZRENTENPOSITION IN RATEN ( „RITA“ )

Mitglieder eines Zusatzrentenfonds, welche das Arbeitsverhältnis beendet haben, mehr als 20 Versicherungsjahre vorweisen können, mehr als fünf Jahre im Zusatzrentenfonds eingeschrieben waren und weniger als fünf Jahre vor dem Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersrente (derzeit mit 67 Jahren) stehen, können um die vorzeitige Auszahlung Ihrer Rentenposition in Raten („RITA“) ansuchen. Das Laborfondskapital wird hierbei vom Zeitpunkt des Antrages bis zum Erreichen der Altersrente in trimestralen Raten ausbezahlt. Der Vorteil besteht darin, dass das gesamte Kapital, unabhängig vom Einzahlungszeitraum, mit maximal 15 Prozent besteuert wird.

Die „RITA“ kann auch nur auf einen Teil der Zusatzrentenposition beantragt werden und kann auch widerrufen werden, sollte dieses Auszahlungsmodell nicht mehr gewünscht sein. Die Restposition kann dann bei den üblichen Voraussetzungen (Auszahlung der Zusatzrente als einmaligen Betrag, Ablöse, Vorschuss, …) ausbezahlt werden. Die „RITA“ kann auch von Fondsmitgliedern beantragt werden, die seit mindestens 24 Monaten arbeitslos sind und weniger als zehn Jahre vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersrente stehen. Alle Formulare zur Zusatzrente sowie eine kostenlose Zusatzrentenberatung sind beim ASGB erhältlich. Siehe Adressen

und Kontakte auf der zweiten Seite dieser Ausgabe.

This article is from: