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„LEGALISIERUNG MACHT OHNE ENTKRIMINALISIERUNG KEINEN SINN“ Offener Brief an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP)

Auf dem Weg zur Legalisierung erwartet Wenzel Cerveny vom Cannabis Verband Bayern (CVB) Zugeständnisse des Staates. In einem offenen Brief an den Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) fordert er die Politik auf, im Jahr 2021 verurteilte Cannabis-Konsumenten in einer Amnestie von der Strafe freizustellen und die laufenden Ermittlungsverfahren wegen geringer Mengen Cannabis einzustellen. „Eine Legalisierung von Cannabis macht ohne Entkriminalisierung keinen Sinn“, schreibt Wenzel Cerveny an den Justizminister. In über 100.000 Fällen könnte sich der Staat gegenüber Cannabis-Konsumenten kulant für erlittenes Unrecht und Verletzung der Menschenwürde zeigen.

Die Politik hat sich laut Wenzel Cerveny endlich bewegt: Die Bundesregierung will die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften einführen. Diesen Schritt begrüßt der Legalisierungsaktivist außerordentlich. Vier Millionen erwachsene Konsumenten warten nach Schätzungen darauf, Cannabis legal zu konsumieren. Zudem kann Cannabis mit entsprechender Forschungsaktivität zu einem Pfeiler der medizinischen Versorgung werden. Die Wellness-Cannabis- (z.B. CBD-Öle) und die Nutzhanf-Industrie warten nach jahrelanger Hetzjagd auf neue vielfältige Ent-

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Dr. Marco Buschmann Foto: Julia Deptala/Bundesjustizministerium Wenzel Cerveny vom Cannabis Verband Bayern (CVB) hat in einem offenen Brief an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) gefordert, vor der Legalisierung Cannabis-Konsumenten zu entkriminalisieren und regte eine Weihnachtsamnestie an.

„Legalisierung macht ohne Entkriminalisierung keinen Sinn“

Offener Brief an Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann (FDP)

faltungsmöglichkeiten. Hanf bringt der Gesellschaft nach Ansicht des Cannabis Verbandes Bayern (CVB) viele ökologische und ökonomische Chancen. „Die sozialliberal-ökologische Regierung muss diese Chancen nur entfesseln.“

Cannabis soll nach dem Willen der Ampelkoalition legal werden, doch was passiert auf dem Weg: Immer mehr Gerichte lehnen eine Befassung in diesen Strafsachen mit den Cannabis-Rechtsvorgaben ab. Nach den Amtsgerichten Bernau und Münster gibt es auch am Amtsgericht Pasewalk erhebliche Zweifel an der geltenden Rechtsprechung.

Eine Amnestie für verurteilte CannabisKleinstfälle würde laut Cerveny weder Urteile ungültig noch die Schuld absprechen. „Wer 2021 wegen Eigenanbau, Erwerb, Besitz oder Handel von Cannabis in geringen Mengen verurteilt worden ist, dem sollte die Strafe erlassen werden“, fordert der CVB. Die entkriminalisierende Maßnahme ist noch vor einer Lizenzierung durchzuführen.

Paradoxerweise griffen bundesweit Polizei und Staatsanwälte in Last-Minute-Manier vor Weihnachten durch. „Entweder aus Unwissenheit oder in vollem Bewusstsein“ werde ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) in Leipzig vom 24. März 2021 ignoriert. Der BGH hat in einer Neuauslegung des Betäubungsmittelrechtes bestätigt, dass Hanftee bzw. Teile der Hanfpflanze grundsätzlich an Endverbraucher zu Konsumzwecken verkauft werden dürfen, wenn eine Rauschwirkung ausgeschlossen ist. „Wir hatten gedacht, dass damit die Hexenjagd gegen kleine Ladenbesitzer erledigt ist“, sagt Cerveny.

Der CVB-Verbandschef wirft den Ermittlungsbehörden vor, rechtswidrig Produkte ohne Rauschwirkung zu beschlagnahmen. Er beruft sich darauf, dass die CBD-Produkte aus EU-zertifiziertem Anbau stammen und den erlaubten Grenzwert des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) einhalten. CBD werde in seiner Einzelsubstanz von der World Health Organization (WHO) und von der Europäischen Union (EU) als unbedenklich und nicht als Suchtmittel eingeschätzt.

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