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ImmoPuls

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Diskriminierung

Kennen Sie Danuta Zemp? Wahrscheinlich schon, zwangsläufig: Die St.Galler Kantonsärztin berät seit gut einem Jahr die Regierung bezüglich Corona und ist auf allen Kanälen präsent. Das hat sie zu einer folgenschweren Aussage bewegt.

Danuta Zemp absolvierte in St.Gallen die Kantonsschule und machte an der Universität Bern ihren Dr. med. Danach fand sie eine Anstellung in der Zürcher Gesundheitsdirektion, bevor sie erst stellvertretende Kantonsärztin im Tessin und dann Kantonsärztin in St.Gallen wurde.

Dank Corona wurde Zemp quasi über Nacht berühmt, berät sie doch die St.Galler Regierung zur Pandemiebekämpfung und avancierte so zur gefragten Auskunftsperson. Nun erklärt Zemp in einem ihrer

Interviews, als Feministin nur Frauen im Kantonsarztamt angestellt zu haben. Die irritierende Aussage wurde von der «Tagblatt»-

Journalistin nicht hinterfragt, ebenso wenig wie die nachgeschobene Begründung, noch immer hätten Frauen beruflich nicht die gleichen Chancen. Sagt die gebürtige Polin, die mit elf Jahren in die Schweiz gekommen und heute Kantonsärztin ist.

Man stelle sich das mediale Gekreische vor, hätte ein Amtsleiter öffentlich verlautbart, er als Chauvinist stelle nur Männer ein.

«So manche Diskriminierung ist eine Überbewertung des eigenen Ego.»

Heinz Körber (*1938), deutscher Aphoristiker

Sowohl Bundes- wie auch Kantonsverfassung verbieten explizit jedwelche Diskriminierung aufgrund von (sozio-)demografischen Merkmalen. Noch am 3. November 2020 flötete die St.Galler Regierung als Antwort auf einen Vorstoss bezüglich «Diskriminierungsfreier Bewerbungsprozess in der kantonalen Verwaltung», dass sich der Kanton auch als Arbeitgeber gegen Diskriminierung einsetze. «Die Vermeidung jeglicher Form von Diskriminierung während eines Rekrutierungsverfahrens und ebenso während eines Arbeitsverhältnisses stellt eine zentrale und nicht verhandelbare Werthaltung dar. [...] Die Vorgesetzten und die departementalen Personaldienste sind bei der Besetzung vakanter Stellen für dieses Erfordernis sensibilisiert.»

«Sensibilisiert» wurde Frau Dr. Zemp ganz offensichtlich nicht. Und wenn sie Gesetzesbrüche derart nonchalant kommuniziert, darf angenommen werden, dass sie glaubt, rechtens zu handeln. Vielleicht, weil ihr von anderen kantonalen Stellen ähnliches Verhalten bekannt ist?

01/2021

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ISSN 1660-2757

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