Vorwort zu Die moderne Sklaverei in unserer Gesellschaft!
Teil 2! Die moderne Sklaverei Teil 2! Der bekannte Buchautor Dr. Michael Roscher der sich auch für die Menschenrechte einsetzt besonders gegen Zeitarbeit hatte schon vorher ein E-Buch geschrieben über Zeitarbeit. Diesmal beschäftigt sich Dr. Michael Roscher mit der Entstehung der Leiharbeit die Sklaverei in unserer heutigen Gesellschaft. Was hat sich verändert mit neuen Gesetzten für Leiharbeiter? Was sind Ihre Rechte und Pflichten? Die Zeitarbeit die Sklaverei in unserer Gesellschaft aber wenige sprechen frei darüber, aus Angst Ihren angeblichen zukünftigen Arbeitsplatz nicht zu verlieren. Dabei ist es schon von Anfang an ganz klar das die Leiharbeit einfach nur eine Arbeit wie schon der Name sagt: (Arbeit auf Zeit ist!) Eben (Zeitarbeit) Die CDU /FDP und CSU unterstützen diese Art von Arbeit aber die SPD und die Linken halten diese Art von Ausbeutung nicht mehr gerecht für die heutige Zeit. Das schlimme ist das Zeitlangarbeitslose nur noch für Leiharbeit eingespannt werden und dadurch in der Zukunft sehr wenig Rente bekommen.
Die Entstehung der Zeitarbeit! Erste Formen von Zeitarbeit in Deutschland gab es bereits in den 1920er Jahren. 1922 wurde das entgeltliche Vermitteln von Arbeitskräften durch das Arbeitsnachweisgesetz geregelt. Am 16. Juli 1927 folgte eine Übernahme mehrerer Teile dieses Gesetzes in das neue Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, kurz AVAVG. Eine Notverordnung des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg vom 6.Oktober 1931 legte den Vermittlern die vollen Arbeitgeberpflichten auf. Im Dritten Reich hatten die Nationalsozialisten schließlich eine Monopolstellung auf sämtliche Vermittlungsaktivitäten dieser Branche. Das damalige Modell der Zeitarbeit war somit praktisch außer Kraft gesetzt. Zeitarbeit wie wir sie in ihrer heutigen Form kennen entwickelte sich dann erst nach dem zweiten Weltkrieg. Hier ein chronologischer Überblick über die wichtigsten Stationen (weltweit und natürlich in Deutschland):
1948 Im US-Bundesstaat Milwaukee suchen zwei Anwälte vergeblich Ersatz für eine erkrankte Sekretärin. Sie erkennen welches Potenzial die Vermittlung von Ersatzarbeitern bei Personalengpässen hat und gründen noch im selben Jahr die erste Zeitarbeitsfirma Manpower Inc.
1956 In Paris und London werden die ersten Zeitarbeitbüros in Europa eröffnet 1962 Das Schweizer Unternehmen ADIA Interim eröffnet eine Niederlassung in Hamburg. Die Bundesanstalt für Arbeit sieht ihr Monopol der Arbeitsvermittlung bedroht und stellt einen Strafantrag.
1967 Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe stellt am 4. April in einem Musterprozess die Weichen für die Zukunft der Personalüberlassung in Deutschland. Die Arbeitnehmerüberlassung ist grundsätzlich mit dem Recht der freien Berufswahl vereinbar.
1972 Verabschiedung und Inkrafttreten des „Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung“, kurz AÜG. Dadurch wird ein sozialer Mindestschutz von Zeitarbeitern gewährleistet. Zudem sieht das AÜG eine gesetzliche Erlaubnispflicht für die Dienstleistung „Zeitarbeit“ vor.
1982 Gesetzliches Verbot für „Die Arbeitnehmerüberlassung in Betrieben des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden“. Das Verbot resultiert aus zahlreichen Verstößen gegen geltendes Recht in dieser Branche.
1985 Die maximal zulässige Einsatzdauer von Leiharbeitern wird von drei auf sechs Monate erhöht, um Zeitarbeit für die Beteiligten attraktiver zu machen.
1994 Verlängerung der Überlassungsdauer von sechs auf maximal neun Monate. 1994 Das Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit fällt. Private gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung wird zugelassen.
1997 Reform des AÜG: Die maximale Überlassungsdauer beträgt nun 12 Monate. 2002 Verabschiedung des 1. Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. 2004 Änderung der Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmerüberlassung im Zuge der sog. „Hartz-Vorschläge“: Die Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer wird aufgehoben Das Synchronisationsverbot und die Wiedereinstellsperre entfallen Gleichbehandlungspflicht (equal treatment) der Zeitarbeitnehmerschaft mit den vergleichbaren Stammbeschäftigten im Kundenbetrieb wird hinsichtlich sämtlicher wesentlicher Arbeitsbedingungen, einschließlich des Arbeitsentgelts (equal pay) gesetzlich eingeführt Das equal treatment-Prinzip kann nur durch Tarifvertrag abgelöst werden, wovon die Tarifparteien der Zeitarbeitsbranche und – in der Folge – die Zeitarbeitsunternehmen durch Anwendung entsprechender Tarifwerke Gebrauch machen.
2008 Das Europäische Parlament verabschiedet am 22. Oktober die EU-Richtlinie für Zeitarbeit. Die Richtlinie beinhaltet zahlreiche Festlegungen, Begriffsbestimmungen und Ausnahmeregelungen. Wichtige Punkte sind etwa equal pay und equal treatment, die eine gleiche Entlohnung und gleiche Arbeitsbedingungen für Zeit-und Stammmitarbeiter eines Unternehmens garantieren sollen
2011 Durch eine weitere AÜG-Reform im April werden u.a. notwendige Anpassungen an die EURichtlinie vorgenommen. Es wird zudem eine allgemeinverbindliche Lohnunterschranke eingeführt, d.h. durch Tarifvertrag kann wie bisher vom equal treatment-Grundsatz abgewichen werden, aber eben nur bis zur Lohnuntergrenze, die durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf vorangehenden Vorschlag der Tarifvertragsparteien festgesetzt wird. Schließlich sieht eine sog. „Drehtürklausel“ vor, dass es keine Abweichung vom equal-treatment-Grundsatz gibt, wenn der Zeitarbeitnehmer zwar beim gleichen Arbeitgeber oder beim gleichen Konzern beschäftigt war und in den letzten sechs Monaten vor der Entleihung aus diesem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist.
2012 Die vor Jahresfrist von der Politik geforderte Anpassung der Zeitarbeitnehmergehälter an das Lohnniveau der Stammmitarbeiter vor Ort (equal pay) wird umgesetzt und resultiert in mehreren Tarifvereinbarungen mit einzelnen Branchenverbänden. Dieser Prozess ist noch nicht für alle Berufsund Branchenbereiche abgeschlossen, wird in der Folgezeit aber nach und nach bearbeitet.
Was ist Zeitarbeit ? Zeitarbeit beschreibt ein Dreiecksverhältnis zwischen Arbeitgeber (Verleiher), Arbeitnehmer (Zeitarbeitnehmer) und dem Unternehmen, bei dem ein Arbeitnehmer tätig ist (Entleiher, bzw. Zeitarbeitsfirma). Der Arbeitnehmer schließt dabei einen Arbeitsvertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen bzw. Personaldienstleister ab.
Wer als Zeitarbeitnehmer tätig ist, erhält nicht zwingend einen „Zeitvertrag“ (befristeten Arbeitsvertrag). Im Gegenteil. Zeitarbeitnehmer erhalten in der Regel einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Das Zeitarbeitsunternehmen überlässt in der Folge die Arbeitskraft des Zeitarbeitnehmers an Unternehmen, die einen aktuellen Personalbedarf haben. Der Zeitarbeitnehmer vollbringt seine Arbeitsleistung also nicht bei seinem Arbeitgeber, sondern bei dem Unternehmen, das ihn entleiht. Man spricht deshalb auch von Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung. Zeitarbeit dient oft als Brückenbauer für Menschen, die Schwierigkeiten haben, einen Einstieg in die Berufswelt zu finden. Als Leiharbeiter können sie Projekterfahrung sammeln, nach einer Familienpause ins Berufsleben zurückkehren oder in einem komplett neuen Arbeitsumfeld durchstarten. Kann ein Mitarbeiter die Leihfirma von seiner Arbeitsleistung vor Ort derart überzeugen, dass man ihn dauerhaft anstellen möchte, kann in Abstimmung zwischen Personaldienstleister und Entleihbetrieb über eine Übernahme gesprochen werden. Kommt es zu diesem Arbeitgeberwechsel und einer Festanstellung im Entleihbetrieb, spricht man vom sog. „Klebeeffekt“. Einige Zeitarbeitsfirmen agieren bewusst vermittlungsorientiert und streben diese Art der dauerhaften Vermittlung regelrecht an. Viele Unternehmen nutzen auf der anderen Seite Zeitarbeit, um geeignete Mitarbeiter zu finden, ohne sie langfristig an sich zu binden. Ist der Auftrag beendet, kehrt der Arbeitnehmer zurück zu seinem Arbeitgeber, der ihn überlassen hat. Das ist und bleibt das Zeitarbeitsunternehmen – mit allen Rechten und Pflichten. Es gewährt und zahlt Urlaub, führt Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer ab und ist an sämtliche bestehenden Arbeits- und Sozialgesetze gebunden. Selbst dann, wenn es während der Anstellung als Zeitarbeitnehmer zu einsatzfreien Zeiten kommt. Die Beziehung zwischen Personaldienstleister und dem Entleihbetrieb ist in Deutschland im sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) abschließend geregelt. Zudem agieren die meisten Zeitarbeitsfirmen im Rahmen eines Branchentarifvertrags.
Zeitarbeit – Was ist das?, Wie funktioniert sie? Und welche Konsequenzen sind möglich. Eine kuriose Sache. Bei einer Auswertung ergab sich, das der Artikel mit den meisten Aufrufen, der über Zeitarbeit war. Aus vielen Beratungsgesprächen kenne ich die Angst vor Zeitarbeit und deren Folgen. Daher habe ich mich entschlossen, den ursprünglichen Artikel mit der mittlerweile sechsten Reform der Zeitarbeit (zum 1.4.2017) zu aktualisieren und zu überarbeiten. Hier soll es darum gehen, das System zu erläutern. In einem anderen Beitrag wird die Entwicklung der Zeitarbeit in Deutschland beschrieben und mit jeweils aktuellen Zahlen versehen. Es sieht erst einmal so aus, dass “Zeitarbeit” nichts mit Übergängen zu tun hat. Das ist ein Thema für die “Arbeitenden bzw. Arbeitslosen” wird häufig gesagt. Da hat der junge Mensch nichts mit zu tun. Dem ist leider nicht so. Zeitarbeit kann die Konsequenz von „Nichtausbildung“ sein und ihrerseits wieder erhebliche Konsequenzen für das Berufsleben und die Gestaltungsmöglichkeiten der eigenen Lebenswelt haben. Über Zeitarbeit wird viel diskutiert und viel geschrieben. An dieser Stelle soll die Funktion „Zeitarbeit“ beschrieben werden, warum sie vorhanden ist und welche Konsequenzen aus Zeitarbeit resultieren können. Dabei möchte der Verfasser einräumen, dass es ihm nicht möglich ist, eine völlig neutrale Sicht einzunehmen. Es finden sich für die Menschen einfach zu gravierende Nachteile bezüglich der eigenen Lebensplanung- und Gestaltung. Es muss auch einen Grund dafür geben, warum die eigentlichen Zeitarbeiter so gut wie keine positiven Statements für diese Arbeitsform abgeben. Vielleicht kann dieser Beitrag einige Antworten darauf geben, warum dem so ist.
1. Was ist Zeitarbeit Zeitarbeit hat viele Namen. Unter anderem sind die Bezeichnungen Arbeitnehmerüberlasser, Leiharbeit, Personaldienstleister, Personalleasing oder Arbeitskräfteüberlasser geläufig. Die Arbeitsverhältnisse an sich werden häufig auch Atypisch und Prekär genannt, da sie sich von „normalen“ Arbeitsverhältnissen unterscheiden und oftmals eine Aufstockung durch Sozialleistungen notwendig machen. Es gibt Gruppen in der Gesellschaft, die Zeitarbeit als Lösung für ein Arbeitsmarktproblem sehen oder als Lösung zur Flexibilisierung von Arbeitskraft. Ebenso gibt es Gruppen, die in Zeitarbeit eine Art moderne Sklaverei sehen sowie eine Brücke zur (relativen) Verarmung. Bezogen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen lässt sich feststellen, dass es keinen Zeitarbeitnehmer gibt, der arbeitet, obwohl diese Arbeit nicht vorhanden ist. Es geht demnach um die Verschiebung von Arbeitskraft an die Orte, wo Arbeit vorhanden ist. Damit soll eine Flexibilisierung der Nutzung der Arbeitskraft erreicht werden. Die Zeitarbeitnehmer kosten den Kundenbetrieb in der Regel gleich viel und manchmal mehr als der eigene Festangestellte, sind aber eben flexibler nutzbar. Zeitarbeit selbst ist ein wirtschaftspolitisches (Flexibilität/Wettbewerbsfähigkeit) und kein arbeitsmarktpolitisches Instrument, wird aber trotzdem als solches angewendet. Die Versuche, Arbeitssuchende in Zeitarbeit zu vermitteln, um Leistungsbezüge im SGB II und SGB III zu beenden sind beträchtlich. Es hat sich darüber hinaus eine öffentliche Wahrnehmung entwickelt, die davon ausgeht, dass es nur noch Zeitarbeit gäbe. Tatsächlich sind 3,2 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Zeitarbeit tätig, davon 73% Männer und 27% Frauen (Quelle: Bundesagentur für Arbeit 2016). Zum derzeitigen Zeitpunkt werden 1.006.000 Arbeitsverhältnisse angegeben. Im Jahre 2002 wurden noch knapp 300.000 Erwerbstätige als Zeitarbeiter ausgewiesen (Es gab in 2013 jedoch eine Statistikveränderung). Die 800.000 wurden in 2009 überschritten. „Abhängig von ihrem vorherigen Erwerbsverlauf schaffen es etwa 5 bis 9 Prozent, ohne weitere Leiharbeitsbeschäftigung nachhaltig beschäftigt zu sein. Weitere 8 bis 13 Prozent erreichen dies in Kombination mit Leiharbeitsepisoden” vermerkt in diesem Kontext ein Satz aus dem Fazit des IAB (Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung). Wir sprechen von einer Branche, dessen Mitarbeiter dem Entleihbetrieb zwar gute Umsätze bringen, jedoch dem einzelnen Mitarbeiter nur ein grenzwertiges Einkommen bescheren. Die Arbeitsverhältnisse lassen dem Staat kaum Steuerzahlungen aus Arbeitsleistung zukommen. Im Gegenteil, je nach Eingruppierung und Familienstand kann jeder Zeitarbeitsplatz den Staat Geld kosten (Aufstockung durch Hartz IV, finanziert aus Steuermitteln). Es ist kurios, dass der Staat selbst dieses Modell finanziell fördert. Entweder aus Versicherungsmitteln (SGB III) oder auch aus Steuermitteln (SGB II). Dies ist eigentlich ein Widerspruch. Das gilt im Besonderen auch für die tarifgebundene Zeitarbeit. Bei Zeitarbeitern kommen die üblichen Tarifverträge in den Betrieben nicht zur Anwendung. Der durch den Gesetzgeber vorgeschriebene Rahmen: “Equal Pay & Equal Treatment” (Gleiche Bezahlung, gleiche Behandlung) ist bei Zeitarbeit nur zu umgehen, wenn diese einen Tarifvertrag mit anerkannten Tarifpartnern haben. Hier werden, anders als üblich, Tarifverträge
geschlossen, die es ermöglichen, UNTER die gesetzlichen Vorgaben zu kommen. Das kann ein Grund sein, warum Zeitarbeitsfirmen tarifzugehörig sind. Die Branche selbst bewirbt mit den Tarifverträgen ein positives Merkmal. Auch der DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) wird hier z.B. als Tarifpartner in einem Tarifvertrag genannt. Gleiche Bezahlung, gleiche Behandlung: gesetzlich vorgeschrieben, gesetzlich aufgehoben. Ein Paradox. Ohne diese Möglichkeit, so räumen Fachjuristen ein, ist Zeitarbeit nicht lohnenswert. Ein Beispiel aus 2013: Der vom BZA (Bundesverband Zeitarbeit und Personaldienstleister) mit entwickelte Gemeinschaftstarifvertrag erfuhr eine Änderung und tritt ab 1.7.2010 in Kraft. Der Tarifabschluss sieht eine Erhöhung der Entgeltgruppen vor. Folgendes Beispiel bezieht sich auf das Erhebungsdatum des Verfassers im Mai 2012. Das Tarifniveau steigt insgesamt (in vier Stufen bis 2013) in der Entgeltgruppe 1 im Westen auf EUR 8,19 und im Osten auf EUR 7,50. Ab 151,67 Stunden spricht man von Vollzeitarbeit. Wenn also jemand im Westen 152 Stunden für 8,19 Euro arbeitet (2013), dann erhält er im Monat ein Arbeitsentgelt von 1244,88 Euro brutto. Im Osten wären es 1140 Euro. Die Inflationsrate bis 2013 wird in diesem Beispiel unberücksichtigt gelassen. Eine Person mit Steuerklasse 1 zahlt im Osten damit eine Einkommenssteuer von 34 Euro. Ist man verheiratet zahlt man keine Steuer. Man muss sich noch einmal vor Augen halten, dass wir über eine Branche reden, dessen Mitarbeiter zwar steuerlich relevante Umsätze erbringen, die einzelnen Arbeitsverhältnisse dem Staat aber kaum Steuerzahlungen aus Arbeitsleistung erbringen. Und dies bei Zeitarbeit mit Tarifvertrag. Die Zahlen dürften sich in 2016/2017 leicht verändert haben, welches auf das Kernproblem keine Auswirkung hat.
2. Was zeichnet Zeitarbeit aus und was hat Personalvermittlung damit zu tun? In der Zeitarbeit vermarktet sich ein Arbeitnehmer nicht mehr selbst, sondern er wird von einem Dritten vermarktet. Er wird vom eigentlichen Arbeitsmarkt abgekoppelt und gerät in die Abhängigkeit der Vermarkter, die den regulären Arbeitsmarkt bedienen. Entgegen des durchaus ebenso kritischen Konzepts des Arbeitskraftunternehmers wird der Arbeitnehmer hier zur Handelsware. Diese häufig durch die Wirtschaft gelobte „flexible“ Arbeitsform kostet aber Geld. Die Organisation Arbeitnehmerüberlasser, muss für Ihre Dienstleistungen bezahlt werden, während die vom Betrieb eingesetzte Personalsumme für einen Arbeitsplatz jedoch in der Regel nicht erhöht wird. Wer bezahlt aber die Vorteile dieser Arbeitsform? Die Vorteile, die sogenannte Flexibilität, muss vom Zeitarbeitnehmer erkauft werden. Das passiert in indirekter Form, indem der Arbeitnehmerüberlasser Teile des Arbeitsentgeltes der Zeitarbeitnehmer abzweigt. Je geringer die Entlohnung des Leiharbeiters gehalten werden kann, umso größer ist der Ertrag der Zeitarbeitsfirma. Gerne werden die Arbeitsverhältnisse als Übergangsverhältnisse bezeichnet, die in einer Festanstellung bei dem ausleihenden Betrieb mündet bzw. münden soll. Studien hierüber belegen jedoch, dass dies nur selten der Fall ist. In vielen Fällen wird Zeitarbeit durch Kundenbetriebe auch zur Personalgewinnung genutzt. Zeitarbeit wirbt mit hohen Vermittlungsquoten und mit einer hohen Rekrutierungskompetenz. So bieten die meisten Zeitarbeitsfirmen auch Personalvermittlung an. Dieses Vorgehen ist einer Betrachtung würdig, denn vor der eigentlichen Vermittlung steht in der Regel die Zeitarbeit. Zeitarbeit und Personalvermittlung sind zwei unterschiedliche Dinge. Bei der Personalvermittlung werden Mitarbeiter für ein Kundenunternehmen gegen eine Vermittlungsgebühr rekrutiert und ein Anstellungsvertrag direkt mit dem Kundenbetrieb geschlossen. Zumindest bei Arbeitssuchenden war es lt. Sozialgesetzbuch III verboten, von dem Arbeitssuchenden eine Vermittlungsgebühr zu verlangen. Im Weiteren zeichnet sich Arbeitslosigkeit (besonders die Langzeitarbeitslosigkeit) dadurch aus, dass die Betroffenen nur über wenig finanzielle Möglichkeiten verfügen. Jedoch findet die Branche hier einen Weg, der schon seit Jahren üblich ist. Die Vermittlungsgebühr zum Zwecke der Vermittlung durch Zeitarbeit zahlt der Zeitarbeitnehmer durch reduziertes Arbeitsentgelt. Dies passiert dadurch, dass der Arbeitende eben nicht direkt zur Festanstellung vermittelt wird, sondern quasi „zur Probe“ für einen bestimmten Zeitraum an den Kundenbetrieb entliehen und dann erst in Folge übernommen wird. Denn Übernahmegebühren gegenüber dem Kundenbetrieb lassen sich durch den hohen Wettbewerbsdruck der Zeitarbeitsfirmen so gut wie nicht mehr erheben (Die Branche widerspricht hier häufig hat aber Sorge vor der Abwanderung der Kunden). Die Vermittlungsgebühr zahlt am Ende somit der Zeitarbeitnehmer. Die Zeitarbeitnehmer wissen um dieses Systems, aber was sollen sie tun? Bei der Überlegung, Zeitarbeit
anzunehmen oder nicht, hängt es in aller Regel nur davon ab, ob eine Person die Notwendigkeit der Annahme von Zeitarbeit hat oder nicht. Auch Befragungen in individuellen Bildungsberatungsgesprächen wie auch den Berichten von Zeitarbeitnehmern bestärken die Annahme, dass Zeitarbeit in aller Regel aus Notwendigkeiten gemacht werden muss und nicht gemacht werden will. Hinzu kommt natürlich auch der direkte Zwang zur Annahme prekärer Arbeitsverhältnisse durch öffentliche Institutionen wie auch der indirekte Zwang, der durch Druck auf die Bewerber ausgeübt wird, da der private Zeitarbeitsbetrieb in der Lage ist, zum Beispiel Konsequenzen bei öffentlichen Institutionen gegen diesen zu erwirken.
3. Wer macht Zeitarbeit und was hat das mit jungen Menschen zu tun? Der größte Teil der Zeitarbeitnehmer hat entweder keinen Berufsabschluss oder (vermeintliche) Hemmnisse, die eine direkte Arbeitsaufnahme in einem Unternehmen erschweren oder auch durch das existierende Zeitarbeitssystem unmöglich machen. Gerade größere Unternehmen rekrutieren bereits seit den 1990er Jahren über Zeitarbeit ihr Personal. Bei vielen dieser Unternehmen ist dieser Weg der alleinige Zugang. In der professionellen Bildungsberatung kursieren Schlagsätze wie “Zeitarbeit provoziert Zeitarbeit”, “Zeitarbeit provoziert Arbeitslosigkeit”, “Zeitarbeit grenzt Menschen direkt und indirekt in sozialen Beziehungen aus”, “Zeitarbeit ist eine Brücke in Armut” und auch “Zeitarbeit ist mittelfristig für Unternehmen KEIN Gewinn”. Da stimmt ein Gutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung nachdenklich. 1,5 Millionen junge Erwachsene im Alter von 20 bis 29 Jahren haben keinen Berufsabschluss. Das entspricht einem Anteil von 15 % an dieser Altersgruppe. 32 % dieser Ungelernten haben keinen Hauptschulabschluss fast 40 % ausländische Wurzeln, so die Wissenschaftler vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in ihrem Gutachten. Unter den 1,5 Millionen Ungelernten befinden sich allerdings nicht nur schlechte (ehemalige) Schüler. 38 % haben in ihrem Abschlusszeugnis einen besseren Notendurchschnitt als 3,0. 31 % der Hauptschüler mit Abschluss haben auch 15 Monate nach Schulende noch keinen vollwertigen Ausbildungsplatz. Gleiches gilt für 19 % der Schüler mit Mittlerer Reife. Für die Branche die „perfekten Zeitarbeiter“. Jung, stark, häufig ohne Kenntnisse ihrer Stärken, mit geringer Erfahrung auf dem Arbeitsmarkt und mit einer Notwendigkeit schneller Arbeitsaufnahme versehen. Auf der anderen Seite gäbe es die Möglichkeit, Zeitarbeitsbetriebe zu verpflichten, eine Quote an Entleihpersonal im Entleihbetrieb ausbilden zu lassen. Auf diesem Wege würde Zeitarbeit aktiv zu mehr Ausbildungsbeteiligung führen. Im Weiteren ist sicher die Frage zu stellen, ob es für einen begrenzten Zeitraum besser ist, wenn Jugendliche eine Arbeit haben und nicht auf der Straße stehen. Hier liegt aber in jedem Fall die Verantwortung und Pflicht bei Zeitarbeitsbetrieben, bei der beruflichen Entwicklung von Jugendlichen aktiv zu sein. Der Ausblick kann nachdenklich stimmen, wird zwar in Zukunft auch in der Zeitarbeit wie im Arbeitsmarkt neben der Nachwuchsgewinnung auch mehr Qualifizierung gefordert, diese sich jedoch auf die Anforderung und den Bedarf der Zeitarbeit richtet und nur indirekt auf den Bedarf an den ersten Arbeitsmarkt. Es ist unbedingt festzustellen, dass es Zeitarbeitsunternehmen gibt, die seriös und ordentlich Zeitarbeit betreiben. Und es gibt ganz sicher eine Berechtigung für die Zeitarbeit in der Industrie. Aber auch diese können an dem System der Arbeitsform Zeitarbeit und ihren Auswirkungen nichts ändern. Und es ist in unserer Gesellschaft deswegen möglich, weil der Markt einen Bedarf formuliert. Es sieht aus, dass Zeitarbeit als anerkannte Arbeitsform in Teilen unserer Gesellschaft einen Platz gefunden hat, wenngleich der überwiegende Teil derer, die Zeitarbeit ausführen müssen, hier keine Anerkennung finden wird und ihrerseits nicht geben kann.
4. Schlussfolgerungen Aufgrund der in diesem Beitrag formulierten Inhalte lassen sich einige Kernaussagen ableiten. So ist Zeitarbeit im Zuge der Arbeitsvermittlung und der Personalvermittlung in dem Falle abzulehnen, sofern bei einer Vermittlung die temporäre Beschäftigung über Zeitarbeit genutzt wird. Denn die Vermittlungsgebühr trägt hiermit indirekt der Arbeitssuchende.
Die Zeitarbeitnehmer finanzieren die Arbeitsform Zeitarbeit und schaffen Werte durch Ihre Arbeit beim Kunden. Damit verursachen Zeitarbeiter eine doppelte Wertschöpfung (Zeitarbeitsbetrieb und Kundenbetrieb). Sie ermöglichen damit die Anwendung der flexiblen Arbeitskraft, tragen jedoch ein vielfach höheres Arbeitsmarktrisiko und erhalten dafür ein geringeres Arbeitsentgelt als klassisch angestellte Mitarbeiter. Dies wird weitere Konsequenzen, wie z.B. die Gefahr der Altersarmut durch unzureichende Renten nach sich ziehen. Für Arbeitnehmer ist der sicherste Weg zur Vermeidung von Zeitarbeit Qualifikation und Ausbildung. Die Chance auf Zeitarbeit sinkt, je höher die Qualifikationen ist.
Erfahrungsberichte durch Zeitarbeit! (Zeitzeugen und Zeugenberichte)
Ich will auch meine Erfahrungen mit der Zeitarbeitsfirma XYZ beschreiben. Bin Hartz IV-Empfänger ( 359+ 300 WG) =659 EUR (Gesamt) Da ich nach meiner Ausbildung keinen Job gefunden habe, wollte ich auch die ZeitarbeitsfirmenAngebote in Anspruch nehmen. Und dann bekam ich einen Anruf von der Firma ISU. Ich sollte in der Produktion arbeiten (zum ersten Mal!) und ich werde cirka 910 Eur im Monat bekommen. Also, ca. 250 EUR mehr Geld an der Tasche würde ich erhalten und eben neue Erfahrung sammeln. .. Ich solle mich beeilen, weil Sie jetzt gleich Feierabend mache( Druck bei mir erzeugen!) Nun gehe ich hin, unterschreibe den Arbeitsvertrag und habe gesagt, dass ich diesen Job kurzfristig machen werden, da ich eine Stelle in meine Bereich suche. Das wird in Vertrag gar nicht eingegeben. Dann wollte ich die Arbeitskleider der Firma nicht nehmen, weil ich selber genug davon habe, auch Sicherheitsschuhe! Die kluge Dame sagte, ich müsse nicht zahlen- alles kostenlos! Und der Arbeitsplatz sei nur 10 km von meinem Ort entfernt und deshalb bekommt man da ein Fahrtkosten. (es waren 40 km!) Das Geld wird am 15 auf mein Konto überwiesen. Ok. Ich arbeite dann 4 Wochen lang, also 1 Monat : 160Std x 7,5 Eur = 1200 brutto – 910 Eur netto. Was passiert dann? Am 12 ruft mich die Dame an, jetzt sind die Unterlagen da. Ich soll kommen und diese abholen. Bitte schicken Sie mir per Post, habe ich gesagt, da ich nicht wieder Fahrtkosten umsonst zahlen will(30km)! Nein , es geht nicht, weil ich Sie keinen Verrechnungscheck per Post schickt. Dann sage ich es Ihr, dann überweisen Sie mir das Geld auf mein Konto. Nein, das machen wir nicht. Ich wollte keinen Streit anfangen und schließlich gehe ich dorthin. Dann lässt Sie mich dort warten (mind. 10 Min.), dann kommt Sie aus Ihre Büro raus und lässt Sie mich auf der Wartetisch draußen sitzen. Unterschreib hier! Ich schaue den Check an, nur 804 Eur. Entschuldigung, ich habe 160 Std. gearbeitet, dass sind 910 netto, warum bekomme ich jetzt nur 804 Euro? Einmal wollte Sie mich für dumm verkaufen. Ich habe nur 152 Std. gearbeitet. Dann zeigte ich meine Belege an. Na hin und her tricksen, dann kommt die Masche, ein Tag wird nicht bezahlt, weil das Probetag sei. So was hat mir keiner gesagt. Das ist immer so, sagte Sie mir dann. Mir wurde schwindlig! Und von wegen, sind die Arbeitskleider kostenlos, die wurden mir auch in Rechnung gestellt. Sie habe mir doch versichert, dass die Arbeitskleider kostenlos sind. Oh, die Zentrale hat da ein Fehler gemacht. Ich bekomme mein Geld trotzdem nicht! Ich fühle mich richtig verarscht. Im Grunde habe ich dann nur 650Euro verdient, denn die Fahrtkosten (Benzin) von 150 Euro wurden auch nicht bezahlt. Heute geht mir noch schlecht, weil Sie mit mir Katz und Maus gespielt hat und ich war einfach zu
feige, etwas zu unternehmen. Wenn nur ein Person durch meine Erfahrung kluger wird, dann hat es gelohnt hier zu schreiben und hoffentlich bzw. ich wünsch es mir, dass solche Zeitarbeitsfirmen das gleiche erleben, wie ich. Mehr nicht! Nur das! Schafft diesen Mist ab! Ich war auch kurz in einer Zeitarbeitsfirma drin... Also um an einer Maschine zu sitzen und Plasitkteile nach zu bearbeiten... dafür habe ich nicht die Ausbildung im Einzelhandel gemacht... Erstmal morgens hin (Termin 8:30 Uhr) um Vertrag zu unterschreiben, durfte erstmal eine halbe Stunde noch warten bis die Dame mal Zeit hatte (hatte Kaffee getrunken mit einem Kollegen, super was?) Danach bei Firma XYZ anfangen um 13:00 Uhr zur Spätschicht bis 21:00 Uhr... Ich hin dort zur Anmeldung, kein Schwein da... werde dann nach 10 Minuten reingelassen und sage dem Herren das ich zu Herr ABC muss. Also ich soll mich setzen und warten... Herr ABC kommt nach knapp 15 Minuten und wir haben es 13:10 Uhr ca... So ich endlich in der Produktion: Schichtleiter sagt zum Kollegen dort. Zeig ihm wie das geht. So... der nette Kollege zeigt nur und sagt "Du machen so... so und so" (Ost Europäer, kann gerade mal 40% deutsch und ist selbst Zeitarbeiter dort seit 1 1/2 Jahren, super nicht wahr?) Ungefähr ne halbe Stunde später bekomme ich eine Schicherheitsanweisung in Schriftform... dort steht zb das ich Sicherheitsschuhe tragen soll... (Danke Zeitarbeits Firma XYZ für den Hinweis bzw dafür das mir sowas überhaupt gestellt wird nämlich nicht) Tja... dann gehts mit der Arbeit weiter... wurde von 2 Leuten die dort festangestellt sind angemault das ich meine Arbeit nicht richtig machen würde... Hallo??? Mir wurde nicht wirklich was gezeigt... und ich bin auch da um neues zu lernen! Nicht zu empfehlen Hallo erstmal zusammen, ich persönlich war selber in einer Zeitarbeitsfirma 2,8 Jahre tätig und stimme vollkommen zu, dass es Sklaverei ist. In meiner gesamten Zeit war ich nur an ein Unternehmen verliehen. Der Nettolohn entsprach ca. 900 € bei 151,67 Std im Monat. Alles was man mehr erarbeitete ging auf das Zeitkonto. Als ich zum Ersten mal meine Lohnabrechnung bekam, blieb mir die Spucke weg. Davor habe ich als Facharbeiter ca. 1400 € netto bekommen. Ich ging einige Zeit später zu meiner Zeitarbeitsfirma und fragte ob man mich nicht in eine höhere Lohngruppe einstufen könnte. Die Disponentin lehnte ab, da die Tätigkeit nichts mit meinen gelernten Beruf zu tun hat. Im Kundenunternehmen wurde mir eine Übernahme in nach 1 Jahr in Ausicht gestellt, was sich jedoch als Märchen erwies. Als man mir jedoch meinen Überstundenausgleich verweigert hat,obwohl mir dieser zustand, hatte ich die Schnauze entgültig voll. ich habe mich bei der Gewerkschaft beschwert und sagte der Zeitarbeitsfirma und den Kundenunternehmen, dass ich keine Überstunden mehr machen werde. 4 Monate zog sich das Spielchen, dass ich einfach nach Hause ging, wenn ich meine 35 Std in der Woche erfüllt habe. (Man verlangte von mir 50 Std). Letztendlich wurde ich abgemeldet und entlassen, was sich für mich als Glücksgriff erwies. Zeitarbeit würde ich niemanden empfehlen. Ich persönlich ziehe die Arbeitslosigkeit vor. Mit Hartz IV habe ich genauso viel Geld wie vorher und kann mir meine Freizeit selbst einteilen. Es mach keinen Sinn arbeiten zu gehen und den gleichen Lebensstandart zu haben als wäre man Arbeitslos.
Lass dich nicht verarschen von Zeitarbeitsfirmen Ich hab mir das ganze mal so durchgelesen und kenne das sehr gut. Ich hab mich beworben für eine Arbeit als Lagerhelfer wo ich ein Bewerbungsgespräch hatte bekam einen Tag vorher Post von der Jobbörse das ich mich da vorstellen sollte.Also konnte ich das eine
Vorstellungsgespräch nicht warnehmen. Dann sollte ich Probearbeit machen bei Real konnte ich auch nicht weil die Dame von Zeit Ag in Neuss sagte das ich an dem Tag meinen Arbeitsvertrag unterschreiben sollte.Freitags Nachmittag kam ne Mail wir haben im Moment nichts. Ich mit der Bezirksleiterin gesprochen wegen der Arbeit von Real das ich doch da arbeiten kann. Gestern sollte ich über die Mafia Firma xy nachtschicht machen.Ich stand schon seit 21.00-22.00h an der Tankstelle es kam und kam keiner und wurde auch nicht angerufen. Erst als ich wieder auf dem Weg nach hause ging klingelte oh wunder mein Handy und der Fahrer meinte wo ich war er war da wusste aber nicht mal wo die tankstelle sei. Heute morgen rief ich dort an brauche mich nicht mehr dort zu melden. 400€ Job los für Ware einräumen und sehr wahrscheinlich noch 30% kürzung von der Arge. Sollte es so sein dann stehe ich in der Filiale in xy mit Presse aus xy . Man sollte mal eine schwarze Liste machen welche Zeitarbeitsfirmen einen nur verarschen.
Schafft diesen Mist ab! Ich war auch kurz in einer Zeitarbeitsfirma drin... Also um an einer Maschine zu sitzen und Plasitkteile nach zu bearbeiten... dafür habe ich nicht die Ausbildung im Einzelhandel gemacht... Erstmal morgens hin (Termin 8:30 Uhr) um Vertrag zu unterschreiben, durfte erstmal eine halbe Stunde noch warten bis die Dame mal Zeit hatte (hatte Kaffee getrunken mit einem Kollegen, super was?) Danach bei Firma XYZ anfangen um 13:00 Uhr zur Spätschicht bis 21:00 Uhr... Ich hin dort zur Anmeldung, kein Schwein da... werde dann nach 10 Minuten reingelassen und sage dem Herren das ich zu Herr ABC muss. Also ich soll mich setzen und warten... Herr ABC kommt nach knapp 15 Minuten und wir haben es 13:10 Uhr ca... So ich endlich in der Produktion: Schichtleiter sagt zum Kollegen dort. Zeig ihm wie das geht. So... der nette Kollege zeigt nur und sagt "Du machen so... so und so" (Ost Europäer, kann gerade mal 40% deutsch und ist selbst Zeitarbeiter dort seit 1 1/2 Jahren, super nicht wahr?) Ungefähr ne halbe Stunde später bekomme ich eine Schicherheitsanweisung in Schriftform... dort steht zb das ich Sicherheitsschuhe tragen soll... (Danke Zeitarbeits Firma XYZ für den Hinweis bzw dafür das mir sowas überhaupt gestellt wird nämlich nicht) Tja... dann gehts mit der Arbeit weiter... wurde von 2 Leuten die dort festangestellt sind angemault das ich meine Arbeit nicht richtig machen würde... Hallo??? Mir wurde nicht wirklich was gezeigt... und ich bin auch da um neues zu lernen! Nicht zu empfehlen Hallo erstmal zusammen, ich persönlich war selber in einer Zeitarbeitsfirma 2,8 Jahre tätig und stimme vollkommen zu, dass es Sklaverei ist. In meiner gesamten Zeit war ich nur an ein Unternehmen verliehen. Der Nettolohn entsprach ca. 900 € bei 151,67 Std im Monat. Alles was man mehr erarbeitete ging auf das Zeitkonto. Als ich zum Ersten mal meine Lohnabrechnung bekam, blieb mir die Spucke weg. Davor habe ich als Facharbeiter ca. 1400 € netto bekommen. Ich ging einige Zeit später zu meiner Zeitarbeitsfirma und fragte ob man mich nicht in eine höhere Lohngruppe einstufen könnte. Die Disponentin lehnte ab, da die Tätigkeit nichts mit meinen gelernten Beruf zu tun hat. Im Kundenunternehmen wurde mir eine Übernahme in nach 1 Jahr in Ausicht gestellt, was sich jedoch als Märchen erwies. Als man mir jedoch
meinen Überstundenausgleich verweigert hat,obwohl mir dieser zustand, hatte ich die Schnauze entgültig voll. ich habe mich bei der Gewerkschaft beschwert und sagte der Zeitarbeitsfirma und den Kundenunternehmen, dass ich keine Überstunden mehr machen werde. 4 Monate zog sich das Spielchen, dass ich einfach nach Hause ging, wenn ich meine 35 Std in der Woche erfüllt habe. (Man verlangte von mir 50 Std). Letztendlich wurde ich abgemeldet und entlassen, was sich für mich als Glücksgriff erwies. Zeitarbeit würde ich niemanden empfehlen. Ich persönlich ziehe die Arbeitslosigkeit vor. Mit Hartz IV habe ich genauso viel Geld wie vorher und kann mir meine Freizeit selbst einteilen. Es mach keinen Sinn arbeiten zu gehen und den gleichen Lebensstandart zu haben als wäre man Arbeitslos.
Lass dich nicht verarschen von Zeitarbeitsfirmen Ich hab mir das ganze mal so durchgelesen und kenne das sehr gut. Ich hab mich beworben für eine Arbeit als Lagerhelfer wo ich ein Bewerbungsgespräch hatte bekam einen tag vorher post von der Jobbörse das ich mich da vorstellen sollte.Also konnte ich das eine Vorstellungsgespräch nicht warnehmen. Dann sollte ich Probearbeit machen bei Real konnte ich auch nicht weil die Dame von Zeit Ag in Neuss sagte das ich an dem Tag meinen Arbeitsvertrag unterschreiben sollte.Freitags Nachmittag kam ne Mail wir haben im Moment nichts. Ich mit der Bezirksleiterin gesprochen wegen der Arbeit von Real das ich doch da arbeiten kann. Gestern sollte ich über die Mafia Firma xy nachtschicht machen.Ich stand schon seit 21.00-22.00h an der Tankstelle es kam und kam keiner und wurde auch nicht angerufen. Erst als ich wieder auf dem Weg nach hause ging klingelte oh wunder mein Handy und der Fahrer meinte wo ich war er war da wusste aber nicht mal wo die Tankstelle sei. Heute morgen rief ich dort an brauche mich nicht mehr dort zu melden. 400€ Job los für Ware einräumen und sehr wahrscheinlich noch 30% kürzung von der Arge. Sollte es so sein dann stehe ich in der Filiale in xy mit Presse aus xy . Man sollte mal eine schwarze Liste machen welche Zeitarbeitsfirmen einen nur verarschen.
Zeitarbeit=moderne sklaverei Hi wollte auch mal mein Kommentar hier abgeben ich hatte bei 2 Zeitarbeitsfirmen gearbeitet bei der ersten Firma haben wir " Firmenautos" bekommen diese dinger müssen die aus nem Schrotthändler geholt haben und dann nen Tüvgutachter bestochen haben damit die durchkommen anders kann man sich das garnicht erklähren aber egal bei der 1. Firma hab ich über Monate bei nem Elektriker gearbeitet ( bekommt ca 2 Euro mehr als gew Helfer) ich wurde aber die ganze Zeit als gew Helfer abgerechnet im ersten Monat hab ich mich beschwert die Antwort die kümmern sich drum im nächsten Monat war es wieder das gleiche da war ich so sauer das ich mit nem Anwalt gedroht hatte wenn die das Geld nicht überweisen was mir fehlte Ergebnis 2 Tage später hatte ich die fristlose Kündigung mit allem was ich hatte zum Anwalt gegangen udn schwupps 2 jahre später hatte ich 5000 Euro von der Firma bekommen aber das waren 2 stressige jahre andauernd kamen schreiben von der Firma ich solle alles zurücknehmen und würde die fehlende Gelder wiederbekommen und wieder eingestellt werden bei der 2. Firma hatte ich im Vertrag ne 35 Stunden Woche hatte aber immer 40 Stunden gearbeitet heisst im monat ca 20 Überstunden nach mehreren monaten ( habe alle gesammelt) waren alle Überstunden Weg ich wollt wissen wo die hin waren lapidare Antwort von den die hätte ich abgefeiert ( durch die Stundenbelege diese Behauptung wiederlegt) kam die hätte ich mir ausbezahlen lassen ( natürlich auch falsch) ich bestand drauf die ganzen Stunden bei der nächsten Monatsabrechnung wieder da zu sehen nächster Monat: Wieder nichts also wieder zu nem Anwalt (der hat sich schon gefreut mich zu sehen:-) ) nachdem hab
ich mein kompletten Jahresurlaub genommen weil ich bereits wusste was passiert xD und so kam es auch ich wurde diesesmal fristgerecht gekündigt und beim letzten Arbeitstag hab ich die kompletten Überstunden bar ausbezahlt bekommen man sieht also die Firmen sind stuhr wenn sich einer auflehnt und SEIN RECHT haben will und nicht so springt wie die wollen wird er gekündigt jetzt arbeite ich bei ner großen Elektrofirma und habe Spaß da und 500 Euro mehr als bei der Zeitarbeit ist es auch ( für gleiche Arbeit) Leih-/Zeitarbeit = PFUI! Vorweg: nicht alle Buden sind gleich. Es gibt "gute" und "schlechte"... hmm... wo sind die guten?? Ich habe bis jetzt bei 3 "Sklavenhalter" (kurz) arbeiten dürfen. Bei 4 weiteren habe ich erst gar nicht den Vertrag unterschrieben - und gleich einen Anruf von meinem Sacharbeiter bekommen das ich die Arbeit verweigert habe. Zum Glück konnte ich es richtig stellen und mein Sachbearbeiter war verdammt verständnisvoll!!! Sie locken Arbeitslose mit unbefristeten Verträgen... in der Realität fliegt man gleich, sobald der Einsatz endet und man nicht unverzüglich (am gleichen Tag) wo anders eingesetzt werden kann, raus! Es sei denn man hat sich ein Stundenkonto angesammelt (zu dem ich später noch komme) Sie bieten "faire gerechte Löhne für die geleistete Arbeit"... in der Realität wird man 2 bis 3 Stufen unter seiner Qualifikation eingestellt damit man für die Auftragsgeber attraktiver wird und die nicht so viel zahlen müssen. Meistens bekommt man nur als "Helfer" eine Stelle obwohl man Facharbeiter ist und darf mit 7,86€ im Osten pro Stunde nach Hause gehen. Dachte der Mindestlohn liegt bei 8,50€ ? Tja nicht bei Zeitarbeit und auch nicht im Osten. Dieses scheiß Ost und West Gedöhns geht mir eh auf den Sack. Wir wollen ein Land sein aber bei den Löhnen steht noch immer die Mauer. Nichts mit Gleichberechtigung oder fairness. Aber was ich bei Leiharbeit / Zeitarbeit schon fair?!? NICHTS! Wenn man x Wochen / Monate bei dem selben Kunden ausgeliehen wird, bekommt man nach einer bestimmten Zeit einen höheren Stundenlohn... in der Realität wird man kurz vorher raus genommen und entweder bei einem anderen Kunden eingesetzt oder gekündigt um gleich danach wieder eingestellt zu werden damit diese Zeit wieder auf Null gesetzt wird und man wieder bei seinem Grundlohn landet... mehr Geld? *haha* fragt sich nur für wen! Nur so ein Beispiel was ich erlebt habe: ich habe mit fast 12€ die Stunde angefangen. Nach 2 Monaten gekündigt worden. Nach 5 Tagen wieder eingestellt und für 8,50€ die Stunde gearbeitet wieder nach 4 Wochen gekündigt worden und durfte dann für 6,50€ wieder anfangen. Wenn ich da geblieben wäre, dann würde ich heute noch dafür zahlen um überhaupt arbeiten gehen zu dürfen! 40 Stunden die Woche MUSS man arbeiten - aber 35 Stunden werden nur bezahlt. Hintergrund der Sache ist, dass wenn man mal keine Einsatzstelle hat, man so lange zu Hause sitzt bis der Arbeitgeber einen wieder wo hinstopfen kann so lange bedeutet bis das Zeitkonto aufgebraucht ist und wenn es das ist = winke winke. Sorry aber das ist eine riesen Frechheit! Ich habe die Arbeit geleistet und ich habe den Lohn ehrlich verdient. Man arbeitet schon weit unter dem was Festangestellte für die gleiche Arbeit verdienen dann soll man wenigstens auch für alle gearbeiteten Stunden vergütet werden. Es ist ein Freizeitkonto für den Arbeiter - wovon er sich jeden Monat 2 Tage freinehmen darf (gesetzlich geregelt) wenn das Konto gedeckt ist und kein Konto für den Arbeitgeber was er plündern darf nur weil er keinen Einsatz für mich hat. Im übrigen ist die Zeitarbeitsfirma selber dafür verantwortlich seinen Mitarbeitern eine Einsatzstelle zur Verfügung zu stellen. Wenn sie dies nicht kann = Berufsrisiko. Dafür arbeiten seine "Sklaven" ja schon für einen Hungerslohn. Warum müssen seine "Sklaven" dafür zahlen wenn die Firma es nicht gepeilt bekommt einen Einsatz
zu bekommen? Komischerweise klappt dieses Vorgehen nur bei Zeitarbeit / Leiharbeit. Arbeitsvertrag = 35 Stunden. Kunde wo man eingesetzt wird = 40 Stunden. Ab wann wird "Überstundenzulage" gewährt? Ab der 36 Stunde (wo man den Vertrag drüber hat) oder der 41 Stunde (was Arbeitszeiten beim Kunden sind)? Drei mal könnt Ihr raten wie es viele Buden so hin nehmen. Interessanter weise bekommt man gleich weniger Lohn wenn man bei einem Kunden ausgeliehen wird der einem nur 30 Stunden die Woche geben kann. Ich finde immer faszinierend wenn man sich die Arbeitsverträge so anschaut, was da alles gegen geltendes Recht verstößt und man dennoch macht nur um nicht arbeitslos zu sein und wenn man dann doch den Mut hat die Klappe aufzureissen, bekommt man den netten höflichen Hinweis von seinem "Sklaventreiber" das man sich mit seinem Sachbearbeiter in Verbindung setzt und diesen mitteilt das der "Sklave" nicht willig ist und nicht arbeiten will - und man dann vom Arbeitsamt gleich noch eine Sperre rein gewürgt bekommt. Arbeit ist wichtig! Steht ausser Frage. Sehr viele Menschen wollen arbeiten - aber sie wollen fair und gerecht für die geleistete Arbeit bezahlt werden. Sie wollen für Ihre Qualifikationen vergütet werden und nicht als Hilfsdeppen verramscht werden. In meinen Augen ist Leiharbeit / Zeitarbeit ein Verbrechen mit dem Segen des Staates. Der Arbeitnehmer wird nach Strich und Faden belogen, betrogen und verarscht. Wenn man es sich leisten kann, kann ich nur dazu raten die Finger von zu lassen. Nur im allerschlimmsten Notfall (von H4 bedroht) nehme ich den Kontakt auf und suche mir in der Zwischenzeit ECHTE SOZIALE Arbeitgeber die fair zahlen und auch das zahlen was man sich verdient hat! Kann dem nur zustimmen. Leiharbeit gehört verboten!! Ich bin über mehrere Jahre über eine Fa. beschäftigt gewesen. War am Anfang sehr begeistert davon und auch zufrieden mit der Betreuung. Als die ersten Schwierigkeiten beim Einsatzkunden (Mobbing) auftraten und nichts wirklich garnichts dagegen unternommen wurde (Abteilung war bekannt und ich wurde sogar noch darüber ausgelacht) musste ich mich alleine durchschlagen. Irgendwann kam dann die Abmeldung vom Kunden (GsD muss ich in dem Fall sagen sonst wäre ich noch drauf gegangen) tat die Firma so als ob die mir was neues suchen würden aber nichts geschah. Nach 2 Wochen folgte die Kündigung die nicht fristgerecht erfolgt ist und musste gerichtlich dagegen vorgehen um keine Sperre beim Amt zu bekommen. Die ZAF wurde zu einer Abfindung verurteilt weil die Kündigungsgründe keine Kündigungsgründe waren und ich nicht mehr bereit war für diesen Sklavenhandel weiterzuarbeiten. Nach erfolgter Endabrechnung musste ich feststellen das mir zuwenig abgerechnet wurde (meherer hundert Euro) Das Zeugnis wurde mir innerhalb der gerichtlich gesetzten Frist nicht zugeteilt. Sozusagen erfuhr ich trotz das ich nicht mehr für die tätig bin noch weiterhin Schikanen die gerichtlich auszuräumen waren weil die Firma auf außergerichtliche Schreiben nicht reagiert hat!! Die Geschäftsleitung verhandelt auch nicht mit Anwälten sondern nur mit den Mitarbeitern selbst!! Klar die versuchen einen dann einzulullen!! Ich rate euch anderen Zeitarbeitern habt eine gute Rechtsschutzversicherung und spart nicht an den Beiträgen und schließt am besten eine ohne Selbstbeteiligung ab.
Zeitarbeit?! nein danke!!!! Hallöchen, Irgendwo muss ich meiner Meinung freien Lauf lassen. ich war noch nicht auf Geld angewiesen, da ich in der Elternzeit noch in Beschäftigung stehe. Habe mich als arbeitssuchend beim Arbeitsamt gemeldet und einfach mal geschaut was passiert....endlos viele Anfragen....nur von Zeitarbeitsfirmen. da habe ich mich bei einer gemeldet und nach dem Gespräch hatte ich am nächsten Tag einen Auftrag. Der normale Tarif sei so niedrig, dafür würden die Leute nicht arbeiten, sagte mir die gute Frau....recht hat se, also gibt es Sonderzuschläge mit Fahrgeld etc.pp. Den ersten Monat auch alles bekommen.
Schnell habe ich einen Auftrag mit 50% Arbeitszeit erhalten. Leider wurde ich für 3 Tage in der Dienstzeit krank. Das Ende der Rechnung war, Kürzung vom Lohn, keine Auszahlung von Zuschlägen( die müssen nach Vertrag gar nicht ausgezahlt werden und dies bedarf noch nicht einmal einer Mitteilung) also rundum ca 300 Euro weniger bekommen. Wäre ich darauf angewiesen, hätte ich finanzielle Probleme bekommen. Also niiieeee wieder. !!! Lest den Vertrag genau durch. Alle Zusatzvereinbarung außerhalb des Vertrages sind null und nichtig. Ich habe meine Arbeit nicht zu verschenken und kann mich dem Gefühl der Ausbeutung nur anschließen. Habe Qualifikationem für mehrere Tausend Euro gemacht und habe mich danach gefühlt, als wäre ich nichts mehr wert. Niedriger Lohn fördert kein Selbstbewußtsein und keiner soll sich unter dem Wert verkaufen!!! Der Mensch hat seinen Wert (Sein Leben und seine Gesund nicht kaputt zumachen)
Hi Leute, Ich glaub ich hab den größten Fehler in meinem Leben gemacht. Ich hab erst seid einem.knappen Monat den Vertrag in der xxxxFirma und muss sagen ich könnte kotzen. Ich hätte beim Bewerbungsgespräch schon auf mein Bauchgefühl hören sollen. Ich hab keine Ausbildung und nur Erfahrungen im behinderten Bereich/ambulante Assistenz Privat bei den Leuten Zuhause. Jetzt wurde ich schon 2 mal in das kalte Wasser geschmissen Hauptsache der Auftrag läuft was soll ich Bitte auf einer Sterne Station oder in dem 2ten Fall auf einer Station wo ich das leben dort zu arbeiten nicht kenne. Pedagogic hab ich auch nicht und ich werde zu Kindern geschickt die zwar Behinderungen haben aber auch die Pedagogic brauchen. Naja gestern nach einem Auftrag hab ich geheult wie ein Schlosshund die ersten 5 min war es der Horror da sie gleich fragten hast ja lange Jahre Erfahrung und eine Ausbildung ich so nee, das das und das . Dann kam nur ja dein Cheff hat geworben mit den Sachen. Ja gestern tat ich mein bestes hieß soll nicht wieder kommen prompt Chef angefragt nee sie gehen morgen hin und wenn sie sie weg schicken bescheinigen lassen sie wurden so gebucht...?? ... was soll ich bloß machen ... ich glaub ich such mir bald was neues ... ich wartete noch 1 bis 2 Monate ab .... könnte schrein und heulen zu gleich ... man kommt sich echt verloren vor wenn man wohin geschickt wird und man nicht weiß was man machen soll, kann und darf weil man vorher in einer anderen Abteilung gearbeitet hat vor der Zeitarbeits Firma. .. kennt jemand solche Situationen ?
Ich war auch notgedrungen bei einer Zeitarbeitsfirma für etwa 3 Monate (ende 2014- 2015). Die Stelle wurde mir vom Arbeitsamt gleich vorgelegt, obwohl ich insgesamt nur 10 Tage ALG1 Empfänger war. Ich habe auch gleich zu denen gesagt, dass der Job nix für mich ist, woraufhin mir gesagt wurde, dass man falls ich selber kündige dafür sorgen wird, dass ich vom Arbeitsamt eine Sperre erhalte. Dann hatte ich zum next 1. einen neuen Job, meine Sachbearbeiterin wollte davon nix wissen und ich habe mich bis zum 31. Krankgemeldet (daraufhin kam gleich die Kündigung und die Sachbearbeiterin schrie mich am Telefon an und meinte, dass die Krankentage mit Urlaub und Überstunden verrechnet werden... Woraufhin ich sagte: "Kein Problem. Ich habe eine Rechtschutzversicherung und frage meinen Anwalt". Daraufhin sagte man mir Ar..... und legte den Hörer auf (zeugt von sehr viel Kompetenz...). Dann bei der Gehaltsabrechnung war alles i.O. und die Leute haben mir sogar zu viel Stunden
aufgeschrieben (insgesamt 7 1/2). Was ich nicht kapier: Ich habe vorher gefragt ob die mich Kündigen könnten, weil ich in ein paar Wochen einen besseren Job habe, was gleich abgelehnt wurde. Wenn die "Ja" gesagt hätten wäre ich mit der Verrechnung von Überstunden und Urlaubstagen sofort einverstanden gewesen aber anbrüllen lasse ich mich nicht gerne. In meinen Augen die Fa. daher auch nicht wirtschaftlich bzw. schmeisst das Geld aus dem Fenster! Bei Krankheit fliegt man ... ... und zwar in hohem Bogen. Ich hatte hatte einen Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma, heutzutage auch gerne Personaldienstleiter genannt. War in einem Unternehmen eingesetzt, das mich lt. Zeitarbeitsfirma wahrscheinlich sogar nach 3 Monaten übernommen hätte. Von bisher erarbeiteten Boni zahlte die Zeitarbeitsfirma lediglich die Hälfte. Wo der Rest bleibt? Der sorgt wahrscheinlich für einen netten Urlaub meiner AGr. Fängt gut an, dachte ich mir. Nun bin ich erkrankt, was der Zeitarbeitsfirma absolut nicht gepasst hat. Die muss ja in dem Fall Krankengeld zahlen. Und ich könnte ja länger ausfallen. Das geht ja gar nicht, da (mein) der Platz schnellstens wieder besetzt werden muss. (Wo gibts denn bitte sowas?) Als ich zum terminierten Gespräch, welches zufällig auf den 1. Krankheitstag fiel, dort vorstellig wurde und meinen Krankenschein abgab, legte man mir die Aufhebung des Vertrages nahe. Blöd und vor Kopfschmerzen benebelt, wie ich war, willigte ich ein. Im Nachhinein stellte sich jedoch der Aufhebungsvertrag als Chance heraus. Ich habe meine Lehre sowie die Konsequenz gezogen, um Zeitarbeitsfirmen bzw. Personaldienstleistern künftig einen großen Bogen zu schlagen und suche mir wieder selber einen Job. (Das waren Augenzeugen Berichte und Leiharbeiter die zum Opfer von Mobbing wurden.)
(Hier ein Bericht von Spiegel) (Zeitarbeit macht krank)!
KarriereSPIEGEL Artikel suchen Stelle suchen StellensucheBranchensucheKarriereSPIEGEL-Partner NachrichtenKarriereSPIEGELLeiharbeitKrankenkassen-Warnung: Zeitarbeit macht krank
Krankenkassen-Warnung Zeitarbeit macht krank Heute hier, morgen dort - Leiharbeit belastet Arbeitnehmer oft stärker als ein fester Arbeitsplatz. Die Folge: mehr Krankheitstage als bei allen anderen Beschäftigten. Auf diesen Zusammenhang macht nun eine große Krankenkasse aufmerksam. Dabei sind nicht nur nervliche Probleme zu beobachten. Leiharbeit: Ein Fließband, viele Arbeitgeber dpa Leiharbeit: Ein Fließband, viele Arbeitgeber Mittwoch, 13.07.2011 08:09 Uhr Drucken NutzungsrechteFeedbackKommentieren Zeitarbeit schadet der Gesundheit der Beschäftigten. Im vergangenen Jahr war jeder Leiharbeiter in Deutschland durchschnittlich 15 Tage krank geschrieben und damit mehr als andere Arbeitnehmer. Das geht aus einer Auswertung der Techniker Krankenkasse (TK) hervor. Beschäftigte in anderen Branchen hatten im Schnitt gut 3,5 Kranktage weniger. Als Hauptursache für die höheren Fehlzeiten von Zeitarbeitern nennt die Krankenkasse die oftmals körperlich belastenden Jobs. Zu einem Drittel liege die Ursache aber nicht an den einzelnen Tätigkeiten, sondern in der Zeitarbeit selbst. Arbeitsplatzunsicherheit, mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten, die Wechsel der Einsatzorte und die Entlohnung auf der Basis von Mindestlöhnen gingen offenkundig "auf die Nerven und auf die Knochen". Das spiegelt sich laut der TK-Erhebung auch in den Krankheitsdaten wider. Muskel-SkelettErkrankungen sind demnach Spitzenreiter bei den Diagnosen unter Zeitarbeitern. Sie verursachten 2010 pro Kopf 3,4 Fehltage. Auch psychische Störungen gehören zu den Hauptursachen für Fehlzeiten. 2010 meldete sich jeder Zeitarbeiter im Durchschnitt knapp zwei Tage psychisch bedingt arbeitsunfähig. Binnen zwei Jahren stiegen die Fehlzeiten aufgrund psychischer Diagnosen um zwölf Prozent. Belastungen für Beschäftigte im Fokus Zeitarbeit ist umstritten. Viele Arbeitgeber schätzen die Flexibilität, die sie ihnen verschafft, und sie betonen, dass vor allem ungelernte Arbeitskräfte davon profitieren: Sie kommen immer dort zum Einsatz, wo sie gebraucht werden, haben aber einen festen Arbeitgeber, den Verleihbetrieb, bei dem sie fest angestellt sind. Dagegen kritisieren vor allem Arbeitnehmervertreter, dass die flexiblen Einsätze ohne Aussicht auf eine verlässliche Beschäftigung Stress erzeugen; außerdem sei die Bezahlung schlechter. Sie befürchten, dass Leiharbeit normale Festanstellungen verdrängt. Negative Effekte werden aber auch im Verhältnis zu den Stammbelegschaften der Betriebe beobachtet. Durch die leicht austauschbaren Kollegen werde die Position der erfahrenen Beschäftigten in Frage gestellt. Weil zudem identische Tätigkeiten unterschiedlich bezahlt werden, steige der Lohndruck auf alle Beschäftigten. Trotz dieser Kritikpunkte hat Leiharbeit in den vergangenen Jahren einen Boom erlebt. Ein großer Teil des Aufschwungs am Arbeitsmarkt wird auf den Zuwachs der Verleiherbranche zurückgeführt. Im Jahr 2011 dürften zeitweise mehr als eine Million Beschäftigte für Zeitarbeitsfirmen arbeiten. Die Einführung von verbindlichen Mindestlöhnen - 7,79 Euro pro Stunde im Westen, 6,65 Euro im Osten - soll seit Mai dieses Jahres Lohndumping verhindern.
Zeitarbeit macht Menschen häufiger krank! Nach Angaben der Techniker Krankenkasse (TK) führt Zeitarbeit bei Arbeitnehmern zu einem erhöhten Krankenstand. Ursächlich hierfür sind eine schlechte Bezahlung und meist inakzeptable Arbeitsverhältnisse. Leiharbeiter sind häufiger krank Laut einer internen Auswertung von Patientendaten der Techniker Krankenkasse macht Zeitarbeit Menschen häufiger krank. Im letzten Jahr waren Leiharbeiter im Schnitt 15 Tage ärztlich attestiert krank geschrieben. Arbeitnehmer waren im Vergleich gut 3,5 Tage 2010 weniger krank geschrieben. Etwa 806.000 Menschen arbeiten derzeit in Deutschland bei Leiharbeitsfirmen.
Krank ist Andreas T. nicht geworden, aber die 18 Monate Arbeit in einer Zeitarbeitsfirma haben ihn ganz schön zugesetzt. "Es war eine turbulente Zeit. Ich war in drei verschiedenen Betrieben als Lagerist eingesetzt, musste deshalb auch viel pendeln. Das ging an die Substanz", erinnert sich der junge Mann. Es ist vor allem die Situation der Arbeitnehmer, die belastend erlebt wird. Nach Angaben der Krankenkasse ist die Leiharbeit selbst der Auslöser für den erhöhten Krankenstand. Diesen Punkt wollen aber die Vertreter des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister (BAP) nicht so stehen lassen. Sie verweisen darauf, dass die Daten der Krankenkasse „nicht repräsentativ“ seien. Nach Angaben des Pressesprechers Michael Wehran würde eine großer Teil der Leiharbeiter körperlich anstrengende Arbeitstätigkeiten ausführen. Daher seien Zeitarbeiter durchschnittlich häufiger krank als andere.
Häufig Rückenschmerzen und Depressionen Diesem Argument widerspricht die TK-Kasse nicht und verweist selbst auf den Umstand der zum Teil körperlich anstrengenden Tätigkeiten. Doch auch eine geringere Bezahlung und ständig wechselnde Einsatzorte würden den Versicherten zu schaffen machen. Das spiegelt sich auch in den Daten wieder. Eine Mehrheit der Erkrankten litt an Muskel- und Skelett Beschwerden wie Rückenschmerzen oder Kreuzschmerzen. Diese Symptomatiken verursachten bei den Betroffenen im letzten Jahr gut 3,4 Fehltage pro Kopf. Einen Anstieg der psychischen Erkrankungen konnte die Krankenkasse ebenfalls festmachen. Jeder Leiharbeiter war im Durchschnitt zwei Tage aufgrund von Burn Out, Depressionen, Schlafstörungen oder anderer psychischer Leiden krank geschrieben. „Häufig stehen die Menschen unter einem enormen Druck. Sie haben Angst wieder in Hartz IV zurück zufallen. Die Menschen erleben eine tiefgreifende Unsicherheit, verspüren Existenzängste“. Am häufigsten fehlten Rohrinstallateure im Job. Die TK errechnete hier eine durchschnittliche Fehlzeit von 22 Tagen im Jahr.
(Geschichte der Zeitarbeit)
"Verdammt noch mal, auch das noch", mögen sich die amerikanischen Anwälte Elmer L. Winter und Aaron Scheinfeld gedacht haben, als sie 1948 vergeblich versucht hatten, qualifizierten Ersatz für eine erkrankte Sekretärin zu bekommen. Als ihnen bewusst wurde, dass sie sicherlich nicht die Einzigen waren, die mit derartigen Problemen zu kämpfen hatten, gründeten sie noch im selben Jahr die Firma Manpower Inc. in Milwaukee, USA. Die Idee setzte sich durch und die neue Branche der modernen Zeitarbeit begann in den folgenden Jahren einen enormen Siegeszug quer durch die USA. Die unaufhaltsame Expansion in den Vereinigten Staaten setzte sich in Europa mit der Eröffnung zweier Büros in Paris und London 1956 fort.
Arbeitsnachweisgesetz Die deutsche Geschichte der Zeitarbeit reicht in die Zeit nach dem ersten Weltkrieg zurück. Das entgeltliche Vermitteln von Arbeitskräften wird erstmals durch das Arbeitsnachweisgesetz von 1922 geregelt. Teile davon werden am 16. Juli 1927 in das neue Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, kurz AVAVG übernommen. Eine Notverordnung des Reichspräsidenten vom 6. Oktober 1931 bürdet schon damals den Vermittlern die vollen Arbeitgeberpflichten auf. Durch die Herrschaft der Nationalsozialisten im Dritten Reich wurden sämtliche Vermittlungsaktivitäten dieser Branche am 5. November 1935 zum uneingeschränkten Monopol. Die damalige Zeitarbeit war damit praktisch tot. AVAVG
Erst Jahre nach Ende dieser Schreckensherrschaft, nachdem am 10. März 1952 die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung gegründet wurde, traten auch wieder die Regelungen des AVAVG von 1927 in Kraft. In dieser Zeit hatten die Deutschen jedoch verständlicherweise andere Sorgen, als gute Ideen vergangener Zeiten aufzugreifen, weiter zu entwickeln und zu modernisieren.
Vermittlungsmonopol Zwischenzeitlich hatte die Expansion der Zeitarbeit auch Europa eingeholt. Vorreiter der modernen Zeitarbeit in Deutschland war das schweizerische Unternehmen ADIA Interim, das im Jahre 1962 eine Niederlassung in Hamburg errichtete. Die Tätigkeit von ADIA Interim rief alsbald, wie könnte es anders sein, die Bundesanstalt für Arbeit auf den Plan, die ihr Vermittlungsmonopol bedroht sah und Strafantrag stellte. Der Musterprozess zog sich durch alle Instanzen. Am 4. April 1967 urteilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe: Die Ausdehnung des Arbeitsvermittlungsmonopols auf Arbeitnehmerüberlassungsverträge durch § 37 AVAVG ist mit dem Grundrecht der freien Berufswahl gemäß Artikel 12 GG nicht vereinbar.
Mindestschutz Der Siegeszug der Dienstleistung "Zeitarbeit" begann nun auch in Deutschland. Um einen sozialen Mindestschutz von Zeitarbeitnehmern zu gewährleisten, wie es das Bundessozialgericht in einem Urteil von 1970 verlangt hatte, wurde im Jahre 1972 das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - kurz AÜG) verabschiedet und trat auch in Kraft. Mit Einführung dieses Gesetzes verfolgte der Gesetzgeber verschiedene Ziele: das Betreiben von Arbeitnehmerüberlassung von einer Erlaubnis abhängig zu machen die Arbeitnehmerüberlassung von der Arbeitsvermittlung abzugrenzen die langfristige Arbeitnehmerüberlassung zu unterbinden die Arbeitnehmerüberlassung staatlicher Kontrolle zu unterwerfen den arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Schutz der Zeitarbeitnehmer zu gewährleisten einen besonderen Schutz für ausländische Arbeitnehmer zu garantieren. Schwarze Schafe Gleichzeitig mit der Verabschiedung des AÜG wurde die Bundesregierung beauftragt, alle vier Jahre über Erfahrungen mit der Anwendung dieses Gesetzes zu berichten. Leider blieb auch diese junge, viel versprechende und moderne Branche nicht von skrupellosen Geschäftemachern verschont. Schwarze Schafe hielten sich nicht an Arbeitgeberpflichten und soziale Selbstverständlichkeiten. Die aufgedeckten Fälle flossen in die Erfahrungsberichte der Bundesregierung ein. Hieraus resultiert das Überlassungsverbot ins Bauhauptgewerbe, denn dort wurden damals die meisten Verstöße registriert. Am 1. Januar 1982 wurde "die Arbeitnehmerüberlassung in Betriebe des Baugewerbes für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden", gesetzlich verboten. Eine hiergegen gerichtete Verfassungsklage blieb mit Urteil vom Februar 1988 erfolglos.
Änderungen Diverse Änderungen des AÜG sind seit damals erfolgt. Auch die Zeitarbeit muss sich ständig den sich ändernden Märkten und Gegebenheiten anpassen. Besonders im Zuge der "Hartz - Vorschläge" sind die Rahmenbedingungen für die Arbeitnehmerüberlassung wesentlich verändert worden. So gibt es seit dem 1. Januar 2003 keine Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer mehr, das Synchronisationsverbot und die Wiedereinstellsperre sind aufgehoben. Parallel hierzu wurde die Gleichbehandlungspflicht der Zeitarbeitnehmerschaft mit den vergleichbaren Stammbeschäftigten im Kundenbetrieb (Equal Pay/Equal Treatment-Prinzip) gesetzlich eingeführt und den Tarifpartnern eingeräumt, die Besonderheiten der Zeitarbeitsbranche tariflich zu regeln. Dies ist zwischenzeitlich geschehen. Der iGZ hat mit der Tarifgemeinschaft Zeitarbeit aller Einzelgewerkschaften beim DGB einen Abschluss getätigt, der ausgewogene Arbeitbedingungen für alle Beteiligten festschreibt. Mit der weiteren AÜG-Reform im April 2011 wurden notwendige Anpassungen an die EU-RL Zeitarbeit vorgenommen, eine allgemeinverbindliche Lohnunterschranke eingeführt sowie der "Drehtüreffekt" ausgeschaltet, damit Zeitarbeit nicht zum Lohndumping missbraucht werden kann.
Moderne Dienstleistung Aus unserer heutigen globalisierten Wirtschaft ist die Zeitarbeit nicht mehr wegzudenken. Die meisten Unternehmen nutzen diese moderne Dienstleistung mittlerweile, Tendenz steigend. Auch die Akzeptanz dieser flexiblen Arbeitsform innerhalb der Gesellschaft ist gerade auch durch den Abschluss von Flächentarifverträgen wesentlich besser geworden.
Normalarbeitsverhältnis Fest steht: Zeitarbeitsfirmen sind ganz normale Unternehmen. Zeitarbeitnehmer sind ganz normale Arbeitnehmer. Andere ganz normale Unternehmen sind auf die Unterstützung von Zeitarbeitunternehmen mit ihren flexiblen Zeitarbeitnehmern angewiesen. Zeitarbeit bedeutet nicht Arbeit auf Zeit, sondern unterschiedliche Kundeneinsätze ohne zeitliche Begrenzungen. Zeitarbeit ist ein Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeitsunternehmen - Zeitarbeitnehmer - Kunde (Entleiher). Zeitarbeitsunternehmen tragen sämtliche Arbeitgeberpflichten, gewähren und zahlen Urlaub, führen Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer ab, sind auch an sämtliche bestehenden Arbeits- und Sozialgesetze gebunden. Zeitarbeitsunternehmen schließen einen Vertrag mit den Kundenbetrieben über die Arbeitsleistung des Zeitarbeitnehmers.
Funktionsweise: Der Leiharbeit! Zeitarbeit funktioniert in einem sogenannten Dreiecksverhältnis. Eckpunkte in diesem Dreiecksverhältnis sind 1. der Zeitarbeitnehmer 2. der Zeitarbeitgeber 3. der Einsatzbetrieb (auch: Kundenbetrieb) Der Zeitarbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitsunternehmen. Das Zeitarbeitsunternehmen ist sein Arbeitgeber – mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten. Also bekommt der Zeitarbeitnehmer vom Zeitarbeitsunternehmen zum Beispiel auch sein Gehalt bezahlt. Seine Arbeitsleistung erbringt der Zeitarbeitnehmer jedoch nicht bei diesem Arbeitgeber, sondern bei einem Einsatz-Unternehmen (oder aus Sicht des Zeitarbeitsunternehmens auch häufig als „Kundenunternehmen“ bezeichnet). Dort arbeitet er auf fachliche Anweisung der dortigen Vorgesetzten. Er hilft quasi im Unternehmen aus. Dieser Einsatz wird rechtlich geregelt in einem sogenannten „Arbeitnehmerüberlassungsvertrag“.
Dieser wird geschlossen zwischen dem Zeitarbeitsunternehmen und dem Einsatz-Unternehmen. Er regelt unter anderem auch, was das Einsatz-Unternehmen für den Einsatz des Zeitarbeitnehmers pro Stunde an das Zeitarbeitsunternehmen bezahlen muss. Diesen Betrag nennt man „Verrechnungssatz“. Der Verrechnungssatz ist immer höher als das Gehalt des Zeitarbeitnehmers, denn von diesen Einnahmen muss das Zeitarbeitsunternehmen unter anderem folgende Kosten decken:
Gehalt des Zeitarbeitnehmers Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung und die Berufsgenossenschaft Rücklagen für Urlaub und Krankheit des Mitarbeiters (in denen natürlich ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht) Rücklagen für „verleihfreie Zeiten“, also Phasen, in denen es keinen Einsatz für den Mitarbeiter gibt, er aber natürlich weiterhin Anspruch auf seinen Lohn hat Kosten für das „interne Personal“, z.B. die Personaldisponenten, die den Einsatz der Mitarbeiter koordinieren, begleiten und neue Einsätze versuchen hereinzuholen Kosten für die Lohnbuchhaltung allgemeine Bürokosten (Miete, Strom, Telefon, Papier)
Die Entlohnung bei Zeitarbeit! In Deutschland gibt es die Tarifautonomie. Diese besagt, dass zuständig für die Gestaltung des Arbeitsverhältnisses einschließlich der Bezahlung die sogenannten Tarifvertragsparteien sind – also die Vertretungen der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) und der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände). In Tarifverträgen regeln diese die Rahmenbedingungen der Arbeit und auch Entgeltsteigerungen. Mindestlohn Der Zeitarbeitsgrundlohn ist als Branchen-Mindestlohn allgemeinverbindlich, auch für Zeitarbeitnehmer, die aus dem Ausland nach Deutschland überlassen werden. So wird hier effektiv Lohndumping ausgeschlossen.
Branchenzuschläge Es gibt Branchen, in denen gibt es spürbare Unterschiede in der Entlohnung zwischen Mitarbeitern der Zeitarbeit und der sogenannten „Stammbelegschaft“ im Einsatzbetrieb. Für diese Branchen sind Branchenzuschlagstarife vereinbart worden. Je länger der Einsatz dauert, desto höher sind die Branchenzuschläge. Sie nähern sich in fünf Schritten und binnen neun Monaten an das Entgeltniveau im Einsatzbetrieb an und schließen so die „Tariflücke“:
Zeitarbeit: Rechte und Pflichten!
Zeitarbeiter waren die ersten, die ihren Job durch die Krise verloren haben. Jetzt stehen sie wieder in der ersten Reihe. Denn bevor Unternehmen eigene Mitarbeiter einstellen, leihen sie sich lieber Arbeitkräfte aus. Ein Überblick aus Sicht des Arbeitsrechts.
Leiharbeit Die Wirtschaftskrise hat Zeitarbeitsunternehmen voll getroffen, rund 300.000 Leiharbeiter haben 2009 ihren Job verloren. Zum Jahresende 2009 gab es etwa 450.000 Zeitarbeiter in Deutschland. Im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes heißen sie richtig Leiharbeitnehme. Um das sperrige Wort zu umgehen, werden sie umgangssprachlich häufig Leih- oder Zeitarbeiter genannt. Das Gesetz ist bereits 1972 in Kraft getreten und hat mit seiner grundlegenden Reform im Jahr 2004 der Zeitarbeitsbranche zu einem gewaltigen Schub verholfen. Im Laufe von fünf Jahren verdoppelte sich die Zahl der Leiharbeiter auf rund 760.000 im Jahr 2008.
Vertragspartner, Chef und Qualifikation Den Arbeitsvertrag schließen das Zeitarbeitsunternehmen mit dem Beschäftigten und leiht ihn dann an ein anderes Unternehmen aus. "Weisungsgebunden ist der Zeitarbeiter gegenüber seinem Arbeitgeber und dessen Kunden", so Jörg Hennig, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Berliner Kanzlei HK2. Dadurch hat ein Leiharbeiter zwei Chefs, wobei sein Arbeitgeber für organisatorisches wie Urlaub und Bezahlung zuständig ist. Geht es um inhaltliche Fragen der Tätigkeit, Arbeitsschutz oder Qualität, dann hat der Leihbetrieb das Sagen. In der Zeitarbeit sind alle möglichen Qualifikationen zu finden, von der Hilfskraft über den Facharbeiter bis zum Ingenieur. "Für viele ist die Zeitarbeit ein Sprungbrett in ein konventionelles Arbeitsverhältnis", weiß Hennig.
Soziale Absicherung Seit der großen Reform sind Zeitarbeiter anderen Arbeitnehmern rechtlich völlig gleich gestellt. Sie haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub, und genießen denselben Schwerbehinderten- und Mutterschutz sowie Kündigungsschutz. Weil aber das Gesetz von dem Gleichbehandlungsgrundsatz Ausnahmen zulässt, sind Leiharbeiter in der Praxis häufig Arbeitnehmer zweiter Klasse. "Leiharbeitnehmer sind gegenüber Stammbeschäftigten nahezu in jeder Hinsicht schlechter gestellt. Das beginnt beim deutlich niedrigeren Einkommen für dieselbe Tätigkeit und reicht hin bis zum erschwerten Zugang zu Bildungsmaßnahmen", so die Juristin Verena zu Dohna-Jaeger, zuständig für Leiharbeit bei der IG Metall in Frankfurt am Main.
Bezahlung Mit der Gesetzesreform 2004 wurde zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit und PersonalDienstleistungen und den Mitgliedsgesellschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes ein einheitlicher Tarifvertrag für Zeitarbeiter vereinbart und seither immer wieder aktualisiert. Der Tarifvertrag sieht neun Entgeltgruppen vor. Zur Gruppe 1 gehören Arbeitnehmer, die ihre Tätigkeit ohne Anlernzeit ausführen können, dafür erhalten sie einen Stundenlohn von mindestens 7,38 Euro. In Gruppe 9 sind Mitarbeiter mit akademischem Abschluss, ihr Stundenlohn liegt bei 16,69 Euro. Für ununterbrochenen Einsatz beim selben Kunden steigen die Stundenlöhne nach neun Monaten um 1,5 Prozent, nach einem Jahr um 3 Prozent. Ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit in der Zeitarbeitsfirma gibt es Urlaubs- und Weihnachtsgeld, das jeweils 150 Euro beträgt. Beginnenden mit dem 1. Mai 2010 erhalten alle Leiharbeiter mehr Geld: die Tarifpartner haben eine schrittweise Erhöhung in allen Entgeltgruppen um
zweimal 2,5 Prozent, zudem eine Einmalzahlung von 80 Euro vereinbart.
Einsatzort und –dauer Es gibt keine Beschränkung über die längst mögliche Einsatzdauer von Leiharbeitern, der Einsatzort kann, wird meistens aber nicht im Vertrag festgelegt. Die ausleihenden Unternehmen erwarten die größtmögliche Flexibilität von Leiharbeitern, das ist ein Kriterium für die Arbeitsform Zeitarbeit. Räumliche Flexibilität erwarten die Zeitarbeitsfirmen deshalb auch von ihren Mitarbeitern – grundsätzlich. "Es liegt in der Natur der Sache, dass Montagearbeiter unterwegs sind und Bürokräfte eben nicht. Genau so wie der Arbeitsinhalt im Arbeitsvertrag geregelt ist, kann der Einsatzort bestimmt werden", sagt Ludger Hinsen, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband Zeitarbeit und PersonalDienstleistungen in Berlin. Bei überregionalen Einsätzen würden Fahrt-, Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen ersetzt.
Aufgaben, Auftragslage, Kündigung "Jeder muss nur die Arbeiten verrichten, für die er eingestellt wurde und die im Arbeitsvertrag geregelt sind", stellt Rechtsanwalt Jörg Hennig fest. Eine Ausnahme von der Regel stelle die Zumutbarkeitsklausel dar, die besagt: sofern ein Einsatz zumutbar ist, muss für eine Frist von maximal sechs Wochen eine geringere als vertraglich festgelegte Tätigkeit ausgeübt werden. "Liegen keine Aufträge für einen Einsatz vor, kann gekündigt werden, was allerdings nicht so einfach ist", wie Hennig weiß. Eine betriebsbedingte Kündigung ist beispielsweise nur dann möglich, wenn das Zeitarbeitsunternehmen keine Schlosser mehr beschäftigen wird, weil es keine Kunden mehr hat, die diese Qualifikation benötigen. Ein anderer Kündigungsgrund ist Auftragsmangel mit der Folge, dass dauerhaft keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr besteht.
Weiterbildung, Übernahme, Arbeitszeugnis Weiterbildung ist ein organisatorisches Problem in der Zeitarbeit: die ausleihenden Firmen brauchen die Arbeiter, weil sie sonst ihre Aufträge nicht schaffen. Deshalb sind Fehlzeiten wegen einer Weiterbildung nicht gern gesehen. Viele Leiharbeiter hoffen darauf, von der Firma übernommen zu werden, an die sie entliehen werden. Sollte der große Tag kommen, dann müssen sie ihren Arbeitsvertrag kündigen und mit dem neuen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag schließen. Trotz eventuell schon mehrjähriger Tätigkeit in dieser Firma und in demselben Job beginnt das Arbeitsverhältnis einschließlich Probezeit von neuem. Das Arbeitszeugnis muss die Zeitarbeitsfirma ausstellen, obwohl der Arbeitnehmer seinen Job ganz woanders verrichtet hat. "Zeugnisse von Zeitarbeitsfirmen sind deshalb häufig nicht aussagefähig", urteilt Rechtsanwalt Hennig, "eine Beurteilung der ausleihenden Firma hingegen schon". Darum kann der ausscheidende Mitarbeiter bitten, einen Anspruch darauf hat er nicht.
Zahl der Leiharbeiter steigt auf Höchststand Niemals waren so viele Menschen in Deutschland in Zeitarbeit beschäftigt. Sie verdienen deutlich weniger als Festangestellte. Vor allem zwei Branchen nutzen das System. 8. September 2016 In Deutschland arbeiten immer mehr Menschen in Leiharbeit. Mit 961.000 Leiharbeitnehmern gab es im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand, wie eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken zeigt.
Im Jahr 2014 waren es noch rund 50.000 Leih- oder Zeitarbeiter weniger als 2015. In den Jahren davor schwankten die Zahlen zwischen 610.000 und 910.000. Insgesamt gibt es in Deutschland gut 43 Millionen Erwerbstätige. Die Zahl der Zeitarbeiter könnte weiter zunehmen: Das Integrationsgesetz sieht vor, dass künftig Flüchtlinge ab drei Monaten Aufenthalt in Deutschland als Leiharbeiter arbeiten können. Leih- oder Zeitarbeit ist unter anderem dafür vorgesehen, dass Betriebe bei vorübergehend guter Auftragslage mehr Personal einstellen können. Die Konjunktur in Deutschland zog zuletzt weiter an. Das mittlere Bruttogehalt von Leiharbeitnehmern lag laut den vorliegenden Zahlen bei 1.700 Euro und damit deutlich unter dem Gehalt anderer Beschäftigter. "Im Vergleich dazu lag das Medianentgelt bei allen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten bei 2.960 Euro", hieß es von der Bundesregierung. Zwei von drei Leiharbeitern arbeiteten zuletzt zu besonders niedrigen Löhnen. Sie lagen unter der Niedriglohnschwelle von rund 1.970 Euro. Also unter dem Lohn, der zwei Drittel des mittleren Gehalts der Beschäftigten insgesamt beträgt. 5,7 Prozent der Leiharbeitnehmer haben sogar Anspruch auf ergänzende Leistungen. Sie stocken ihr Gehalt mit Hartz IV auf.
Leiharbeit vor allem im Maschinen- und Fahrzeugbau Jedes vierte Leiharbeitsverhältnis besteht neun Monate oder länger. 15 Prozent dauern 15 Monate, 12 Prozent mehr als 18 Monate. Vor allem im Maschinen- und Fahrzeugbau greifen Hersteller auf Leiharbeit zurück. Insgesamt beschäftigte die Metall- und Elektroindustrie mit 36 Prozent die meisten Leiharbeitskräfte. Allein im Maschinenbau sind 11 Prozent aller Leiharbeiter beschäftigt, im Fahrzeugbau 10 Prozent. "Das Zweiklassensystem im Betrieb hat sich leider etabliert", sagte der Vorsitzende der Fraktion Die Linke, Klaus Ernst. Er warf Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vor, ihre geplante Reform diene nicht im Ansatz dem Schutz der Leiharbeitnehmer. Trotz Reform werde fast niemand von einer besseren Entlohnung profitieren. "Die Ministerin streut den Betroffenen nur Sand in die Augen." Entwurf für Gesetzesänderung Nahles' Entwurf sieht vor, dass Leih- oder Zeitarbeitnehmer künftig nach neun Monaten genauso wie die Stammbelegschaften bezahlt werden. Sie sollen längstens 18 Monate in demselben Betrieb arbeiten dürfen, ohne von diesem übernommen zu werden. Abweichungen per Tarifvertrag sollen möglich bleiben, auch für nicht tarifgebundene Unternehmen der betreffenden Branche. Das Thema dürfte auch bei den Haushaltsberatungen des Bundestags am Donnerstag eine Rolle spielen. Dann wird der Etat der Arbeitsministerin beraten. Voraussichtlich noch im September sollen die parlamentarischen Beratungen eines Gesetzentwurfs von Nahles' zur Eindämmung von Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen beginnen.
Arbeitsrecht!! Zeitarbeit: Welche Rechte Leiharbeiter haben Zeitarbeit findet nicht in einer rechtlichen Grauzone statt. Spezielle Regeln sollen die Beschäftigten der Branche vor Ausbeutung schützen. Fast 800.000 Deutsche sind derzeit bei Zeitarbeitsfirmen beschäftigt. In häufig wechselnden Betrieben zu arbeiten, ist für sie Alltag. «Leiharbeit zieht sich durch alle Branchen», sagt Gerd Denzel,
Fachbereichssekretär in der Verdi-Bundeszentrale in Berlin. Besonders verbreitet sei sie im Maschinenbau und in der Automobilindustrie, aber auch in Logistik, Abfallwirtschaft, Druckindustrie oder im Gesundheitssektor kommt sie zum Einsatz.
Zeitarbeit: Gleiche Rechte für Leiharbeiter Grundsätzlich haben Mitarbeiter auf Zeit die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer, erläutert Denzel. Der Arbeitgeber muss Beiträge zu den Sozialversicherungen abführen, den Lohn im Krankheitsfall weiterzahlen und sich an den gesetzlichen Kündigungsschutz halten. «Bei der Leiharbeit besteht im Regelfall ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher», sagt Prof. Peter Schüren, Arbeitsrechtler an der Universität Münster. «Befristet ist nur der Einsatz beim Entleiher.»
Zeitarbeit: Kündigungsschutz wird oft ausgehebelt Zumindest auf dem Papier ist also alles in Ordnung. «Das Problem ist die praktische Ausgestaltung der gesetzlichen Rechte», sagt der Gewerkschafter Denzel. In der Praxis werde das Arbeitsverhältnis oft nach Beendigung des Einsatzes sofort gekündigt. «Der gesetzliche Kündigungsschutz greift erst nach sechs Monaten, aber ein Leiharbeitsverhältnis dauert im Durchschnitt drei Monate.» So werde der Schutz faktisch ausgehebelt. «Die klassische Erwerbsbiografie geht so: Arbeitslosigkeit, Leiharbeit, erneute Arbeitslosigkeit.»
Zeitarbeit: Lohn wird auch in einsatzfreier Zeit gezahlt Wolfram Linke, Sprecher des Interessensverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) in Münster, verteidigt die Branche: «Wenn es keine Einsatzmöglichkeit für den Arbeitnehmer gibt, wird der Lohn dennoch weitergezahlt.» Meist würde eine einsatzfreie Zeit zum Abbau von Überstunden genutzt, um eine Kündigung zu vermeiden.
Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bringt wenig Um die größten Missstände zu beseitigen, wurde 2011 das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz reformiert, das die Leiharbeit regelt. Seitdem haben Leiharbeitnehmer beispielsweise das Recht, Gemeinschaftseinrichtungen wie Betriebskindergärten und Kantinen zu nutzen. «Dem Leiharbeiter nutzt das aber oft nicht viel», sagt Schüren. Der Grund: «Mit der Gesetzesreform wurde auch die dauerhafte Überlassung von Arbeitnehmern abgeschafft.» Wer aber nur kurze Zeit am Einsatzort ist, wird kaum seine Kinder in die Kita des Betriebs schicken.
Urteil zu Arbeitnehmerüberlassung Zeitarbeit: Illegal verliehene Arbeitnehmer können sich einklagen Wird ein Arbeitnehmer unerlaubterweise von seinem Chef an eine andere Firma ausgeliehen, stellt sich die Frage: Wer ist sein tatsächlicher Arbeitgeber? mehr » Bezahlung der Zeitarbeit hat sich verbessert Auch die Bezahlung der Leiharbeit hat sich in den vergangenen Jahren verbessert: «Die Zeiten des Lohndumpings mit Hilfe der Leiharbeit sind vorbei», sagt Schüren. «Die Tarifverträge für Leiharbeitnehmer sind viel besser als noch vor zehn Jahren.» Seit 2003 gelte ein Gleichbehandlungsgrundsatz: «Entweder muss für einen Leiharbeiter Tariflohn bezahlt werden oder der im Einsatzbetrieb übliche Vergleichslohn.» Damit mache es für eine Zeitarbeitsfirma keinen Sinn, nicht nach Tarif zu bezahlen- der Vergleichslohn ist meist höher. Seit 2012 gilt für die Branche zudem ein gesetzlicher Mindestlohn.
Mindestlohn für Zeitarbeiter
Dieser Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar 2014. Im Westen bekommen Zeitarbeiter dann 3,8 Prozent mehr Lohn- im Osten sind es 4,8 Prozent. Für die unterste Entgeltgruppe bedeutet das Stundenlöhne von mindestens 8,50 Euro im Westen. Im Osten sind es laut der Arbeitgeberseite 7,80 Euro, die Gewerkschaft geht von 7,86 Euro aus. Bis zum Jahr 2016 soll der Mindestlohn schrittweise auf 9,00 Euro im Westen und 8,50 Euro im Osten angehoben werden. Arbeitszeugnis auch vom Einsatzbetrieb einfordern Die Zeitarbeitsfirma ist auch dazu verpflichtet, ein Arbeitszeugnis zu schreiben. «Bei einem längeren Arbeitseinsatz sollten Leiharbeiter ruhig auch den Einsatzbetrieb um eine Beurteilung bitten», rät Schüren. Auch muss ein Zeitarbeiter keineswegs jede Tätigkeit übernehmen: «Im Arbeitsvertrag ist geregelt, welche Arbeiten abgelehnt werden dürfen und welche nicht», sagt Linke. Ausdrücklich im Gesetz festgehalten ist, dass Leiharbeiter nicht als Streikbrecher arbeiten müssen: «Hier gibt es ein Verweigerungsrecht», betont Schüren.
Schlichtungsstellen für Arbeitnehmer in Zeitarbeit Linke rät dazu, bei Problemen im Betrieb erstmal mit dem Vorgesetzten zu reden. Häufig ließen sich Schwierigkeiten auf diese Weise beseitigen: «Viele Zeitarbeitsfirmen sind schon wegen der großen Konkurrenz auf einen arbeitnehmerfreundlichen Ruf bedacht.» Der IGZ hat zudem eine unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle eingerichtet, an die sich Arbeitnehmer von IGZ-Mitgliedsfirmen wenden können, wenn es Missstände am Arbeitsplatz gibt. «Unsere Mitglieder müssen sich an einen Ethikkodex halten», sagt Linke. «Wer das nicht tut, dem droht in letzter Konsequenz der Ausschluss aus dem Verband.»
Zeitarbeitsfirma: Worauf man bei der Wahl achten sollte Bei der Wahl der Zeitarbeitsfirma sollten Arbeitssuchende daher darauf achten, dass diese einem der beiden Arbeitgeberverbände angehört, rät Linke. «Eine gute Zeitarbeitsfirma fragt schon beim Einstellungsgespräch die Qualifikationen ab sowie die persönliche Situation, also beispielsweise gesundheitliche Einschränkungen.» Denzel rät dazu, sich bei der Gewerkschaft vor Ort zu erkundigen, ob die Firma bereits einschlägig bekannt ist. So können Arbeitssuchende sicherstellen, dass sie nicht an ein schwarzes Schaf geraten.
Neue Rechte für Leiharbeiter: Nach neun Monaten gibt's gleichen Lohn für gleiche Arbeit, Arbeitnehmer dürfen höchstens 18 Monate einem Betrieb überlassen und nicht als Streikbrecher eingesetzt werden: Heute tritt ein neues Gesetz zur Leiharbeit in Kraft. Doch Experten warnen vor Schlupflöchern, Gewerkschaften fordern Nachbesserungen. Etwa eine Million Leiharbeiter sind in Deutschland beschäftigt. Für die gleiche Arbeit verdienen sie häufig deutlich weniger als Festangestellte. Ab heute aber sollen Leiharbeiter, durch neu aufgestellte Regeln, mehr Rechte bekommen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verspricht den rund eine Million Leiharbeitern in Deutschland höheren Lohn und bessere Arbeitsbedingungen. Sie sieht mit dem neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Rechte der bisher nur schlecht geschützten Leiharbeiter gestärkt. Es sei nicht länger hinnehmbar, "dass Arbeit durch Missbrauch bei Leiharbeit und Werkverträgen entwertet wird", sagte sie im Bundestag. Mit dem neuen Gesetz, das am 1. April in Kraft tritt, "schieben wir dem einen Riegel vor". Das sehen nicht alle so, von Gewerkschaften gibt es
Kritik.
Mehr als 10.000 Zeitarbeitsfirmen Worum geht es? Um Produktionsspitzen und spezialisierte Aufgaben zu bewältigen, sind Leiharbeiter aus dem heutigen Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken. Sie arbeiten in der Metallindustrie, auf Werften oder in der Fleischindustrie, etwa als Zerleger von geschlachteten Schweinen. In der Regel verdienen sie deutlich schlechter als die Stammbelegschaft und können von heute auf morgen in einem anderen Unternehmen eingesetzt werden. Das war nicht immer so. Bis 1967 war es sogar verboten, Menschen an Firmen auszuleihen und dafür einen Teil des Lohnes einzubehalten. Erst 1972 wurde vom Bundestag das erste Gesetz zur Überlassung von Arbeitskräften verabschiedet. In den Folgejahren wurde es stetig reformiert und an die Bedürfnisse der Wirtschaft angepasst. Nach Schätzungen von Experten gibt es bundesweit heute mehr als 10.000 Zeitarbeitsfirmen. Nach neun Monaten gleicher Lohn für gleiche Arbeit Ein zentraler Punkt im neuen Gesetz ist der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit". Spätestens nach neun Monaten soll ein Leiharbeiter genauso viel verdienen wie sein Kollege aus der Stammbelegschaft, es sei denn, die Entleiher und Verleiher haben sich an einen Tarifvertrag gebunden. Dann können sie unter bestimmten Umständen vom Gesetz abweichen. Der Gewerkschaft ver.di geht die Regelung nicht weit genug: Rund 50 Prozent der Leiharbeitskräfte seien keine drei Monate beschäftigt: "Für das Gros der Leiharbeitskräfte sind die im Gesetz festgelegten Fristen viel zu lang", sagte ver.di-Chef Frank Bsirske. Gleiche Bezahlung müsse vielmehr vom ersten Tag an gelten. "Dass das geht, führen uns die Österreicher täglich vor. Da gibt es eine gesetzliche Bestimmung, vom ersten Tag an Equal Pay sicherzustellen." Geschickte Firmen können die angestrebte Lohngleichheit jedoch auch umgehen. In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages warnen die Experten vor Schlupflöchern: "Tatsächlich bleibt nach dem Gesetzentwurf eine Rotationslösung denkbar, wenn ein Verleiher beispielsweise zwei Leiharbeitnehmer halbjährlich wechselnd in zwei Entleih-Betrieben einsetzt", zitierte die "Süddeutsche Zeitung" im Oktober aus dem Gutachten.
Maximal 18 Monate in einem Betrieb Insgesamt können Leiharbeitnehmer höchstens 18 Monate lang einem anderen Betrieb überlassen werden. Danach müssen sie übernommen oder abgezogen werden. In Tarifverträgen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer darüber hinausgehen. Der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher wird untersagt. Während Bsirske das Verbot, Leiharbeiter als Streikbrecher zu nutzen, lobte, bemängelte er, dass die Höchstüberlassungsdauer auf den einzelnen Arbeitnehmer und nicht auf den Arbeitsplatz bezogen sei. "Das ermöglicht es den Unternehmen, denselben Arbeitsplatz dann mit anderen Leiharbeitnehmern zu besetzen." Der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA, Steffen Kampeter, entgegnete: "Für die Überlassungsdauer ist der Arbeitnehmer der richtige Bezugspunkt, nicht der Arbeitsplatz." Insgesamt bleibe Zeitarbeit ein Beschäftigungsmotor für den Arbeitsmarkt, sagte Kampeter. "Sie gibt gerade Menschen, die noch nie gearbeitet haben, und Langzeitarbeitslosen eine Chance auf Wiedereinstieg in Arbeit." Zugleich erklärte er: "Die Zeitarbeit wird durch die Gesetzesänderungen allerdings teurer und komplizierter."
Gewerkschaft befürchtet mehr Werkverträge Für Matthias Brümmer von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Oldenburg wird sich für viele Leiharbeiter mit dem Gesetz das Problem nur verschieben. "Zwar wird die Leiharbeit massiv zurückgehen - aber dafür wird die Zahl der Werkverträge im gleichen Ausmaß zunehmen." Während bei der Leiharbeit Menschen auf Zeit an einen Betrieb überlassen werden, werden bei Werkverträgen für bestimmte Leistungen feste Summen vereinbart.
Leiharbeit und Werkverträge Leiharbeit ist weit verbreitet - aber relativ mäßig bezahlt. Laut Bundesagentur für Arbeit verdienten die 728.000 Leih- oder Zeitarbeitskräfte in Vollzeit Ende 2015 im Schnitt monatlich 1.285 Euro brutto weniger als Vollzeitbeschäftigte insgesamt. Leiharbeitnehmer profitieren nicht von den Tarifverträgen der Stammbeschäftigten. Die darin enthaltenen in der Regel höheren Löhne und weitere Vergünstigungen gehen an ihnen vorbei. Werkverträge sind ebenfalls weit verbreitet - allein in der Metall- und Elektroindustrie lagern laut einer Betriebsräteumfrage der IG Metall 69 Prozent der Unternehmen Arbeiten durch Werkverträge aus. Gewerkschafter bemängeln, teils würden ganze Betriebsteile ausgelagert, damit die Beschäftigten schlechter bezahlt werden können. Brümmer geht davon aus, dass gerade in der in Niedersachsen starken Fleischverarbeitungsbranche Subunternehmen mit den Zerlegebetrieben mehr Werkverträge aushandeln werden. Dann bliebe dem Arbeitnehmer wieder nur der Mindestlohn, von dem er größte Teile für Transport, Arbeitsgeräte und Unterkunft an seinen Chef abführen muss, sagt Brümmer.
Anteil der Werkverträge in Fleischindustrie bei bis zu 80 Prozent Gerade in der Fleischindustrie wird der mögliche Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen besonders deutlich. In vielen Betrieben liegt der Anteil der Werkvertragsbeschäftigten bei 80 Prozent. Kenner der Branche gehen davon aus, dass es allein in Niedersachsen rund 20.000 Leiharbeiter und 40.000 Werkvertragsarbeiter gibt. Die Arbeitgeber halten Werkverträge dagegen für "unverzichtbar". Es sei gut, dass Werkverträge durch die Gesetzgebung nicht gefährdet würden, erklärte Kampeter. (Aber wir sieht die Wahrheit aus Sie verläuft immer wieder in einer ganz anderen Bahn und meistens werden Leiharbeiter immer wieder damit getröstet das man am Ende keine Arbeit mehr für Sie hat in der Firma aber die Wahrheit ist das die Firma immer noch genug Arbeit hat. Und dann werden wieder neue Leiharbeiter eingestellt also holt man dem nächsten Sklaven als billigen Ersatzreifen)
So werden Leiharbeiter ausgenutzt!
Leiharbeiter laufen Gefahr, ihre Würde zu verlieren, prangert die IG Metall an. Eine Million Menschen in Deutschland arbeiten für Zeitarbeitsfirmen, das sind mehr als alle Beschäftigten der Automobilhersteller zusammen. Die Gewerkschaft stellt ihr Schwarzbuch Leiharbeit vor - und droht mit Streik. Sie werden als Arbeiter zweiter Klasse behandelt und schikaniert. Leiharbeiter verdienen häufig nur die Hälfte dessen, was Werksbeschäftigte bei gleicher Arbeit bekommen. Der Durchschnittslohn
liegt bei 7,80 Euro pro Stunde und es fehlt ihnen rechtliche Sicherheit. Dies sind einige Erkenntnisse des Schwarzbuchs Leiharbeit, das die Gewerkschaft IG Metall vorgestellt hat. Bei einer Umfrage unter Leiharbeitern hat die Gewerkschaft nach eigenen Angaben große Missstände aufgedeckt. «Es gibt einen ganz gravierenden Missbrauch der Leiharbeit», sagte der zweite Vorsitzende, Detlef Wetzel. «Wenn ich höre, was Leiharbeiter berichten, läuft es mir kalt den Rücken herunter. Als Leiharbeiter läuft man Gefahr, seine Würde zu verlieren. Das führt zu sozialen und psychischen Verwerfungen», fügte er hinzu. Die IG Metall rechnet mit einem anhaltenden Trend zu unsicheren Beschäftigungsverhältnissen und Leiharbeit. Derzeit gebe es rund eine Million Leiharbeiter in Deutschland. «Der Boom der Leiharbeit ist in Deutschland ungebremst», heißt es im Schwarzbuch.
"Schwarzbuch Leiharbeit" Hamburg - Das "Schwarzbuch Leiharbeit" kommt mit ungewohnter Wucht daher: Mehr als tausend Zeitarbeiter kommen in der von der IG Metall an diesem Donnerstag veröffentlichten Publikation zu Wort. In dieser Größenordnung hat es so etwas noch nicht gegeben. Die Geschichten der Betroffenen lassen einen schonungslosen Einblick in ihren Arbeitsalltag zu. Sie schildern, wie die Realität der deutschen Leiharbeiter im Jahr 2012 aussieht. ADVERTISING inRead invented by Teads Dass diese nicht rosig ist, lässt sich schon anhand des Buchtitels und des Herausgebers vermuten. Und so lesen sich die Wortbeiträge auf den 127 Seiten auch wie eine einzige Anklage. Auch das Design hat eine gewisse Dramatik: Auf vielen Seiten dominiert die Farbe schwarz. "Das Problem ist nicht, dass es Leiharbeit gibt, sondern dass sie nicht zum Abpuffern von Produktionsspitzen genutzt wird. Ich bin seit zehn Jahren Leiharbeiter", wird einer zitiert, der wie alle anderen Befragten in der Veröffentlichung anonym bleibt. Zu deren Schutz, wie die IG Metall schreibt. Ein anderer wird auf einer der schwarz gefärbten Seiten mit weißer Schrift so wiedergegeben: "Es zählen nur noch Zahlen und der Umsatz. Krank darf man als Leiharbeiter nicht sein." ADVERTISEMENT Ein Dritter berichtet: "Ich bekomme eine Leistungszulage, die der Betriebsrat durchgesetzt hat. Damit komme ich als Leihgurke noch ganz gut weg. Trotzdem sind es 500 bis 1000 Euro, die der feste Mitarbeiter mehr verdient." Drei Aussagen, drei Beispiele für die Probleme der Leiharbeit. Fast ausschließlich geht es bei allen Interviews, die die IG Metall im Herbst 2011 mit den Betroffenen geführt hat, um die drei großen Themen: Unterbezahlung, fehlende Anerkennung und fehlende Perspektiven. Die Beispiele im "Schwarzbuch" sind mit Studien und Zahlen angereichert (siehe auch Grafiken unten). Die "Gegnerseite" kommt nicht zu Wort. 2004 fielen die letzten Schranken für die Zeitarbeit Mehr als 900.000 Menschen arbeiten derzeit als Leiharbeiter in Deutschland - ein Rekord. Er ist das Ergebnis der rot-grünen Bundespolitik, die im Jahr 2004 die letzten Schranken für die Zeitarbeit abgeschafft und den Weg freigemacht hat für ein rasantes, teils ungezügeltes Wachstum der Branche. Mehr als 17.000 sogenannte Personaldienstleister tummeln sich inzwischen auf dem Markt. Leiharbeit
wird inzwischen nicht mehr nur eingesetzt, um Auftragsspitzen abzufedern - obwohl sie dafür ursprünglich gedacht war. Viele Zeitarbeiter sind jahrelang in ein- und demselben Unternehmen beschäftigt. "Ich mache seit achteinhalb Jahren Leiharbeit, davon sechseinviertel Jahre beim gleichen Großunternehmen, und keine Übernahmemöglichkeit. Viermal arbeitslos in der Zeit. Soll das die nächsten elf Jahre bis zur Rente so weitergehen?" Das "Schwarzbuch" ist nicht nur Anklage, sondern Abrechnung mit Arbeitgebern und Politik zugleich. Neben den teils aufrüttelnden Aussagen der Leiharbeiter bleibt daher kein Platz für Positives zum Thema: Zum Beispiel, dass diese Form der Beschäftigung manchen immerhin eine Chance bietet, der Arbeitslosigkeit zu entkommen. Die Autoren des "Schwarzbuchs" bügeln dieses Argument ab. Zwar seien viele Leiharbeiter zuvor arbeitslos gewesen, viele aber rutschten anschließend auch wieder in die Erwerbslosigkeit ab. So sei das Risiko Arbeitslosigkeit für Leiharbeitskräfte im Jahr 2010 vier- bis fünfmal höher als in der Gesamtwirtschaft. Auch würden weniger als zehn Prozent aller Leiharbeiter "kleben" bleiben, also vom Einsatzbetrieb übernommen. Das Thema Bezahlung findet auf fast allen Seiten des "Schwarzbuchs" statt: Die Gewerkschaft kritisiert, dass Leiharbeiter bis zu 50 Prozent weniger verdienen als regulär Beschäftigte. Dadurch sind der Gewerkschaft zufolge sieben Prozent aller Leiharbeiter trotz Vollbeschäftigung auf Hartz IV angewiesen, also sogenannte Aufstocker. Das belastet nicht nur die Betroffenen, sondern auch den Sozialstaat, so der Vorwurf. Kostenpunkt für die Bundesagentur für Arbeit: 500 Millionen Euro pro Jahr. "Ich habe am Ende des Monats trotz einer Vollzeitstelle nur 900 Euro. Die Jobs bedürfen einer Einarbeitungszeit von etwa zwei Wochen. Danach werde ich eingesetzt wie eine Festangestellte, verdiene aber nur die Hälfte. Sonderzahlungen sind auch nicht drin."
Politiker und Arbeitgeber bekommen Post Dass die IG Metall gerade jetzt mit dem "Schwarzbuch" aufwartet, ist kein Zufall. Seit 2008 kämpft die mächtige Gewerkschaft für die gleiche Bezahlung von Leih- und Stammarbeitskräften. Bis heute hat sie "Equal Pay" aber nur in einigen Betrieben durchsetzen können. Jetzt hofft sie auf den großen Durchbruch: In der aktuellen Tarifrunde der Metall- und Elektroindustrie hat sie die gleiche Bezahlung zum Bestandteil der Verhandlungen gemacht. Nun hofft sie auf größere öffentliche Aufmerksamkeit. Das "Schwarzbuch" wurde deshalb auch an Bundespolitiker und Arbeitgeberverbände verschickt unbestellt.
Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt? Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer gegenüber verpflichtet, rechtzeitig das geschuldete Gehalt zu zahlen. Das monatlich zu zahlende Gehalt ist in der Regel nach Ablauf des jeweiligen Monats fällig, das heißt der Arbeitgeber muss das Gehalt spätestens am ersten Tag des Folgemonats zahlen. Andere Fälligkeitsregelungen können sich aber aus dem Arbeitsvertrag oder aus einem Tarifvertrag ergeben. Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht zur rechtzeitigen Zahlung des Gehalts nicht nach, hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Er kann den Arbeitgeber schriftlich oder mündlich zur Zahlung auffordern und eine Frist zur Zahlung setzen, den Arbeitgeber abmahnen, die Arbeitsleistung verweigern, Zinsen verlangen, Schadensersatz verlangen, eine Klage auf Zahlung erheben, Arbeitslosengeld beantragen, fristlos kündigen und Schadensersatz fordern. Wichtig: Ausschlussfristen beachten!
Es kann sein, dass der Arbeitnehmer bestimmte Fristen einhalten muss, wenn er seine Lohn- und Gehaltsansprüche nicht verlieren will. Dies ist dann der Fall, wenn im Arbeitsvertrag oder einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag sogenannte Ausschlussfristen enthalten sind. Ausschlussfristen verlangen vom Arbeitnehmer, dass dieser seine Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist (zumeist 3 oder 6 Monate) gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich geltend macht. Werden die Ausschlussfristen nicht eingehalten, gehen die Ansprüche zumeist unwiderbringlich verloren (Ausnahmen sind aber möglich).
1. Zur Zahlung auffordern und Frist setzen Der Arbeitnehmer hat zunächst die Möglichkeit, den Arbeitgeber schriftlich oder mündlich zur Zahlung aufzufordern und auch eine Frist zur Zahlung zu setzen. Um der Aufforderung Nachdruck zu verleihen, kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber androhen, nach fruchtlosem Fristablauf die Arbeit zu verweigern (siehe dazu weiter unten), einen Anwalt mit der Geltendmachung der Lohn- und Gehaltsansprüche zu beauftragen oder gerichtliche Schritte zur Durchsetzung dieser Ansprüche einzuleiten.
2. Abmahnung aussprechen Der Arbeitnehmer hat auch die Möglichkeit, den Arbeitgeber abzumahnen. Die Erteilung einer Abmahnung bei einem Zahlungsrückstand des Arbeitgebers ist dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer ein Interesse daran hat, das Arbeitsverhältnis kurzfristig zu beenden (z.B. weil er bei einem anderen Arbeitgeber anfangen will). Zahlt der Arbeitgeber auch nach einer Abmahnung nicht, kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis – je nach den Umständen – in der Regel fristlos kündigen.
3. Arbeitsleistung verweigern Befindet sich der Arbeitgeber mit den Lohn- und Gehaltszahlungen im Rückstand, kann der Arbeitnehmer das Recht haben, die Arbeitsleistung zu verweigern („Zurückbehaltungsrecht“). Der Arbeitnehmer sollte dem Arbeitgeber aber vor der Einstellung der Arbeitsleistung immer zunächst androhen, dass er von diesem Recht Gebrauch machen wird.
Grundsätzlich kein Recht zur Verweigerung der Arbeitsleistung hat der Arbeitnehmer allerdings in den folgenden Fällen: der Lohnrückstand ist nur verhältnismäßig gering (weniger als eineinhalt bzw. zwei Monatsgehälter) es ist zu erwarten, dass die Verzögerung der Lohnzahlung nur kurzfristig ist dem Arbeitgeber kann durch die Arbeitsverweigerung ein unverhältnismäßig hoher Schaden entstehen der Lohnanspruch des Arbeitnehmers ist gesichert bei den Lohnforderungen handelt es sich um bloße Insolvenzforderungen Verweigert der Arbeitnehmer zu Recht die Arbeit, darf der Arbeitgeber dieses Verhalten nicht sanktionieren. Insbesondere darf er das Arbeitsverhältnis nicht wegen der Arbeitsverweigerung kündigen. Für die Zeit, in der der Arbeitnehmer zu Recht die Arbeit verweigert hat, kann er verlangen, so bezahlt zu werden, als hätte er gearbeitet.
4. Zinsen verlangen Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt oder bestimmte Zusatzleistungen nicht oder nicht rechtzeitig, befindet er sich in der Regel in Zahlungsverzug. Der Arbeitnehmer ist deshalb berechtigt, vom Arbeitgeber Zinsen auf das ausstehende Gehalt zu verlangen (sogenannte Verzugszinsen), und zwar in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Das sind aktuell 4,17 Prozent (Stand: August 2015). Bei der Berechnung der Zinsen ist das Bruttogehalt zugrunde zu legen.
Ihre Zinsansprüche können Sie hier ausrechnen.
5. Schadensersatz verlangen Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer grundsätzlich jeden Schaden zu ersetzen, den dieser dadurch erlitten hat, dass der Arbeitgeber das Gehalt nicht rechtzeitig gezahlt hat. Der Arbeitgeber muss deshalb z.B. für Steuernachteile aufkommen, die dem Arbeitnehmer dadurch entstanden sein können, dass er aufgrund einer einmaligen Gesamtnachzahlung mehr Steuern zahlen muss, als wenn der Arbeitgeber das Gehalt wie geschuldet monatlich gezahlt hätte. Von dem Schadensersatzanspruch umfasst wären auch die Kosten der Beauftragung eines Steuerberaters zur Ermittlung des entstandenen Schadens.
6. Klage erheben Selbstverständlich hat der Arbeitnehmer auch die Möglichkeit, seinen Lohn beim Arbeitsgericht einzuklagen. Hat er den Prozess gewonnen, kann er mit Hilfe des Urteils des Arbeitsgerichts Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Arbeitgeber einleiten, z.B. einen Gerichtsvollzieher beauftragen oder das Konto des Arbeitgebers pfänden.
7. Arbeitslosengeld beantragen Auch wenn das Arbeitsverhältnis noch fortbesteht, kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlt (Arbeitslosengeld im Rahmen der Gleichwohlgewährung). Voraussetzung für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ist dabei grundsätzlich, dass der Arbeitnehmer beschäftigungslos ist, weil er von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht (siehe oben) oder weil er vom Arbeitgeber nicht mehr eingesetzt wird.
8. Insolvenzgeld beantragen Häufig ist es so, dass der Arbeitgeber die Gehälter nicht deshalb nicht mehr zahlt, weil er sie nicht zahlen will, sondern weil er sie nicht mehr zahlen kann. In einer solchen Situation steht in der Regel die Insolvenz des Arbeitgebers kurz bevor. Bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers kann der Arbeitnehmer neben seinem Gehaltsanspruch aus dem Arbeitsvertrag einen sozialversicherungsrechtlichen Anspruch auf Insolvenzgeld haben. Dieser Anspruch ist bei der Arbeitsagentur geltend zu machen. Der Anspruch auf Insolvenzgeld setzt das Vorliegen eines Insolvenzereignisses voraus. Insolvenzereignisse sind: die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers, die Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse und die vollständige Einstellung der Betriebstätigkeit. Vom Insolvenzgeldanspruch umfasst ist das Arbeitsentgelt der letzten drei Monate vor dem Eintritt des Insolvenzereignisses.
9. Fristlos kündigen, Verdienstausfall und eine Abfindung verlangen Das schärfste Schwert des Arbeitnehmers im Falle der Nichtzahlung des Gehalts durch den Arbeitgeber ist die außerordentliche, fristlose Kündigung. Wenn der Arbeitgeber mit der Zahlung des Arbeitsentgelts entweder zeitlich oder der Höhe nach erheblich in Verzug geraten ist, kann der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis in der Regel fristlos kündigen. Voraussetzung ist grundsätzlich eine erfolglos gebliebene Abmahnung. Kündigt der Arbeitnehmer wegen der Gehaltsrückstände fristlos, hat er gegen den Arbeitgeber zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz.
Dieser Schadensersatzanspruch umfasst grundsätzlich den Ersatz der entgangenen Vergütung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist und daneben die Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Als Buchautor und Erzähler dieses E-Buches frage ich mich nur noch! (Wie lange soll diese Ausbeutung noch weitergehen)? Buchautor Dr. Michael Roscher !!
Nachwort zu (Die Moderne Sklaverei in unserer Gesellschaft) (teil 2) Trotzt neuen Arbeitsgesetzten von der deutschen Bundesregierung finden die Zeitarbeitsfirmen immer wieder Lücken wie Sie den Leiharbeiter ausnutzen können. Und genau dadurch versuchen diese Zeitarbeitsfimen mehr Geld zusparen um Ihre Geldtaschen zu füllen meistens geht so was aber vor Gericht. Und viele Zeitarbeitsunternehmen verlieren den gerichtlichen Prozess und Ihren Namen aber Sie kommen wieder zurück unter einem anderen Namen und dann geht alles wieder von vorne los. Man sollte die Gesetzte gegen Zeitarbeitsfirmen verschärfen den nur so kann man verhindern das es noch mehr solcher Prozesse gibt in Deutschland und in Europa. Deutschland sollte mit großen Beispiel verran gehen den es heißt ja im Gesetzt. Jeder hat das gleiche Recht auf Arbeit und offiziel sollte es ja keine Sklavenarbeit mehr geben weil es gegen die Menschenrechte verstößt. Aber wie man sieht gibt es Sie immer noch die Sklaverei nur hat Sie einen anderen Namen bekommen oder auch
gleich mehrere Namen wie (Zeitarbeit/Leiharbeit und Personaldienst)! Genau das sind die heutigen Namen für Sklavenarbeit aber die Namen wurden geändert weil es nicht so Versklavung klingt für der heutigen Zeit des 21.Jahrhunderst. Leiharbeiter werden häufiger krank als normale Arbeitnehmer weil Sie auch unter Mobbing und Drohungen leiden und mehr arbeiten müssen als andere und die Drecksarbeit erledigen. Einfach kurz gesagt: (Sklaven der modernen Zeit) Nur wird dieser Ausdruck nicht so gerne gehört von der Politik wie CDU/CSU und FDP. FDP ist eine Partei die immerhin die Leiharbeit unterstützt und auch Ihre Stimme dafür hingeben. SPD und die Linken kämpfen dagegen Sie wollen ein besseres Gesetzt rein bringen gegen dieser Ausbeutung von Leiharbeit. Dieses neue E-Buch gibt auch Beispiele wie man sich schützen kann gegen Zeitarbeit und gegen Mobbing mit diesem Buch steht man nicht mehr so ganz allein und verlassen im Dschungel der Zeitarbeit. Ich hoffe ich konnte einen kleinen Beitrag mit dazu bei leisten und aufklären wie sich Menschen von Leiharbeit ausgenutzt fühlen. Aber dieses Buch erzählt auch wie man sich schützen kann vor immer noch schwarzen Schaffen in der ZeitarbeitsBranche! Leider gibt es immer noch zu viele von Ihnen hier ein bar kleine Beispiele: Ein bar schwarze Schafe zur Leiharbeit
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