Vorwort zu Jobcenter setzen ALG 2 Empfänger unter Druck! Viele Langzeitarbeitslose werden oft unter Druck gesetzt vom Jobcenter in dem Moment wenn Sie zum Beispiel die Arbeit von einer Personaldienstleistung nicht annehmen wollen weil Sie wissen das Sie dann wieder nach 3 bis 5 Monaten wieder beim Jobcenter sind. Sagt meistens der Arbeitsvermittler: Wenn Sie diesem Job nicht annehmen wollen dann können wir Ihr Hartz 4 Gehalt von 10% auf 30% runter setzen: Also es wäre besser wenn Sie diese Arbeit annehmen würden! Leider machen es dann auch die meisten damit Sie weiterhin überleben können sowas ist leider kein Einzelfall hier in Deutschland die Jobcenter fühlen sich wie Gott und lassen sogar Teilweise Ihre Laune an den Hartz 4 Empfängern aus. Und das ganz schlimme ist wenn die Einladung kommt vom Jobcenter und der Arbeitergeberservice möchte euch vermitteln kann es passieren das Ihr euer Hartz 4 Geld verliert! Weil die vom Arbeitergeberservice behaupten Sie habe euch ein Einladung geschickt für Arbeit aber in Wirklichkeit haben Sie es nicht gemacht. Also Vorsicht vor diesem Arbeitergeberservice am besten ist es schon mal
einen Anwalt zu suchen. Und dann behauptet der Arbeitergeberservice das bis jetzt keine Beschwerden gekommen sind. Alles nur Fakewerbung! Und genau das nutzen die Leute von Jobcenter um noch mehr Druck auf die ALG 2 Empfänger aus zu üben! Denn die Jobcenter und der Arbeitergeberservice arbeiten zusammen als fast kriminelle Vereinigung! In diesem Buch kommen wieder Leute zu Wort die Opfer durch den Jobcenter wurden! Und wie man sich dagegen wehren kann wenn man durch den Jobcenter betrogen wird!
1.Kapitel
Die miesen Tricks der Jobcenter
Jobcenter Beraterin setzt mich unter Druck Hallo zusammen! Ich habe mich jetzt extra wegen Problemen mit meiner Jobcenter Beraterin hier angemeldet. Hatte letzte Woche schon ein Gespräch mit ihr und darüber in einem anderen Forum berichtet (ich kopier es mal hier rein, um sich einen besseren Überblick verschaffen zu können). Um 8 war mein Termin und ich war so früh da, das sogar noch die Türen zu waren. Also hab ich gewartet und bin dann um 8 rein, an der Tür des Zimmer wo ich erwartet wurde geklopft. Keine Reaktion, gewartet. Drinnen Stimmen gehört (Telefonat) und wieder geklopft irgendwann, dann kam die nette Dame kurz raus und meinte es würde noch etwas dauern, ich also weiter gewartet. Dann hat sie ich rein gebeten und ich hab angefangen zu erzählen (Abitur mit 2er-Schnitt, schon über 50 Bewerbungen geschrieben, schon letztes Jahr angefangen Ausbildung zu suchen, schon etwa 8 Bewerbungsgespräche, etc.). Soweit so gut, hab dann erzählt, dass mein Problem ist, dass ich nach den vielen Bewerbungsgesprächen verwirrt bin, was man in dem Beruf (Kauffrau für Büromanagement) so macht, weil jede Firma was anderes sagt (wenn die Firmen mich gefragt haben, hab ich meine Vorstellungen geschildert und jeder hat mir die Aufgaben anders erklärt, obwohl ich mich informiert habe und sogar mit jemandem geredet hab, der die Ausbildung macht und mir meine Vorstellung davon bestätigt hat). Dann fragte sie was ich denn jetzt stattdessen machen will (Praktika oder Minijob) und irgendwie komme ich mir vor als hätte sie mich in dem Gespräch zu allem überredet: 1. zu dem Praktika und hat mich auch gleich in so ein Programm eingetragen in der man in einer ,,Scheinfirma" arbeitet. 2. Sollte ich meine Fähigkeiten auf so einem Formular ankreuzen (max.5), hab
ich gemacht, sie schaut drüber und ändert 2 Dinge, weil die besser zum Berufsfeld passen würden! 3. Hat sie sich irgendwie so drüber aufgeregt das ich erst so spät komme (,,ja deswegen regt mich sowas auf, weil die Schüler schon 1-2 Jahre vorher zu uns zur Beratung kommen sollen und immer denken sie schaffen das alleine" ganz ehrlich hab ich nicht damit gerechnet, dass ich mit einem 2er Abi über 1 Jahr lang keine Büro-Ausbildung find). 4. Hat die Frau sich auch darüber echauffiert, dass man ,,immer erst kommt, wenn die Mama sagt man soll hin, weil's sonst kein Kindergeld mehr gibt", das fand ich schon irgendwie dreist, weil ich mich bisher echt bemüht hatte was zu finden. Generell hatte sie glaube ich 3 (!) Mal gefragt ob meine Mama (ja wirklich, nicht meine Eltern, immer nur die ,,MAMA") kindergeldberechtigt ist und keine Leistungen bezieht. 5. Hat sie meine Sprachkenntnisse eingetragen (Englisch, Französisch, Spanisch) und plötzlich steht da was von Italienisch. Ich also nachgefragt warum -> ,,oh gut, dass sie das sagen, ist mir gar nicht aufgefallen" und dann hat die gute Frau es geändert. 6. Zudem war ich mich extra schon anmelden bei der Jobbörse oder wie das heißt und hatte meine Mappe davon mitgenommen. Keine Ahnung ob sie die nicht gesehen hat oder was auch immer, aber sie hat mir das selbe wieder ausgedruckt. Ich also ihr gezeigt was ich hab und sie ,,oh das können Sie mir geben, dass muss weg geworfen werden, weil das Passwort jetzt nicht mehr stimmt". 7. Stadt A und Stadt B sind von meinem Wohnort gleich weit weg. Stadt A sucht sie Lehrstellen raus, Stadt B meint sie aber wäre zu weit weg?! 8. Zudem hat sie meinem Profil immer mehr gewünschte Berufe hinzugefügt und mich sogzusagen zu diesen ,,überredet" (um dann im Übrigen zu merken, dass dann auch nur unwesentlich mehr Berufe bei der Suche herauskommen) aber im selben Atemzug meinte sie ich soll unbedingt alle Berufe genau durchschauen, um weitere Optionen zu finden. 9. Hat sie gefragt wo ich bisher nach Ausbildungsstellen gesucht hab. Hab gesagt Jobbörse etc.. Sie meinte das ich bei der wichtigsten Seite nicht geguckt habe und zwar Berufe im Internet war es glaube ich. Komisch fand ich nur, dass sie mir auf der ,,besseren" Seite keinen einzigen Beruf gezeigt hat. Kommt mir wie eine Berufs-Informations-Seite vor.
Nun die JC-Mitarbeiterin hat nur ihren Job gemacht. Nicht so richtig gut. Wieviele Stunden hättest du denn in der Maßnahme am Tag gehabt? Sowas ähnliches hat meine Tochter auch angeboten bekommen, vor einem Jahr. Allerdings war der Mitarbeiter des Arbeitsamtes, sehr engagiert,
hat alles mit meiner Tochter besprochen, was ihr liegt, ich war anwesend, und hat ihr Unmengen von Adressen zugeschickt. Eines Morgens rief er an, um 7.00 Uhr, lächel, und hat mir gesagt er hat eine Lehrstelle, sie muß aber sofort anrufen. Ich habe meine Tochter geweckt, die war erst etwas unwillig und müde. Sie hat dann aber dort angerufen und ein Vorstellungsgespräch ausgemacht. Dann noch in einer anderen Praxis, weil ich gesagt habe sie soll sich einen Vergleich holen. Und schwups hatte sie sich entschieden, für ersteren. Der Mitarbeiter hatte einen guten Riecher sag ich mal so. Bei meiner älteren Tochter die auch Abi hat und studiert, hat eine Maßnahme beim JC nach dem Abi gemacht, damit das KG weiterlief und hat auf ihr Studium gewartet sozusagen.
Diese Maßnahme sollte nur sozusagen, die Zeit überbrücken, bis du eine Lehre findest. Da ja alles auf Bürokratie aufgebaut ist, muss sie dich ja im Computer irgendwo führen. Sie hat halt hinterhältige psychologische Tricks angewendet und dich damit verunsichert, mit diesen Mama Sprüchen, und von wegen spät und so. Das hat Methode. Hättest du raus filtern sollen, oder so eine Mama wie mich mitnehmen sollen, die dann darauf antwortet und drauf eingeht, und den Mitarbeitern ein Erklärungsohr abkaut und die dann einsehen, kümmern wir um das "Jetzt", Vorwürfe führen nur zu mehr vollgelabbert werden, lächel. Aber zum Jetzt, du bist keinen Schritt weiter, kannst du die Maßnahme dann doch noch nehmen und deine Absage rückgängig machen? Denn wenn du dich weiter bewirbst und genommen wirst, kannst du direkt in eine Lehrstelle einsteigen, und die Maßnahme abbrechen. Bei meiner Tochter wäre das zumindest so gewesen. Dann hättest du dein Kindergeld und würdest noch was dazu lernen, oder geschillt deine Zeit absitzen, und könntest gelassen weiter nach Lehrstellen schauen, oder deinen Berufswunsch überdenken, wie du magst. Mit der Absage hast du dich in eine missliche Situation gebracht. Ich würde rückgängig machen und die Anspielungen der Mitarbeiterin raus filtern.
Maßnahme beginnen und alles läuft erst mal seinen finanziellen Weg. Es gäbe noch ein freiwilliges soziales Jahr, oder ähnliches, aber da müsstest du schon wissen in welche Richtung du willst, also dich etwas festgelegt haben. Mit einem 2er Schnitt könntest du auch studieren, Bafög beantragen und KG. Da kenne ich mich nicht so aus, das hat meine ältere Tochter alleine gemacht. Fühl doch mal in dich rein zu welchem Berufsbild du dich hingezogen willst? Und bedenke die finanzielle Seite auch dabei.
Dem kann ich nur zustimmen. Ich hatte ja derzeit auch Bürokauffrau gelernt, da ich kein Studium Platz bekommen habe. Es ist wirklich nicht gut bezahlt und nicht sonderlich schwer. Bin im zweiten Lehrjahr angefangen und habe noch vorgezogen. Dieser Beruf ist hoffnungslos überlaufen. Wenn ich 1 Jahr keinen Ausbildungsplatz finde, hätte ich mich doch auch schon mal nach Alternativen umgeschaut. Das Jobcenter, damals Arbeitsamt, ist wirklich nicht sehr prickelnd. Mir hat man mit 16 J. empfohlen Schauspielerin zu werden, nachdem ich keine Krankenschwester werden wollte. Da habe ich schon gedacht, hier bekomme ich keine Hilfe, also helfe Dir selbst. Nett war die Dame vielleicht nicht, wobei ich denke, dass sie schon den Durchblick hat. Was hast du 1 Jahr lang denn gemacht außer Bewerbungen geschrieben? Mir sträubten sich da auch die Nackenhaare muss ich ganz ehrlich sagen falls da von dir noch so gar keine Initiative außer Bewerbungen schreiben- gekommen ist. Hast du schon mal Probearbeiten den Betrieben vorgeschlagen? Hast du schon mal im Büro Praktikum gemacht? (In meinem Nebenjob hatte ich administrative Arbeiten durchgeführt. Es ist immer gut, wenn man so etwas im Bewerbungsgespräch vortragen kann) Mein Problem ist, dass ich nach den vielen Bewerbungsgesprächen verwirrt bin, was man in dem Beruf (Kauffrau für Büromanagement) so macht, weil jede Firma was anderes sagt (wenn die Firmen mich gefragt haben, hab ich meine Vorstellungen geschildert und jeder hat mir die Aufgaben anders erklärt Hättest Du irgendwie Praktika absolviert und einige Erfahrungen gesammelt, dann hättest Du von Deinem Praktikum erzählen können, daß Du Vorstellungen hast über den Beruf. Durch Erzählungen lernt man nicht. Die Firmen fragen sich auch, was Du in
einem Jahr zuhause gemacht hast. Wenn Dir das Arbeitsamt nicht gefallen hat, würde ich mich an Deiner Stelle da bewerben, wo Du willst. Bei uns gibt es vorne PC beim Jobcenter, da hatte ich immer reingeguckt und ausgedruckt. Da brauchte ich keine Sachbearbeiterin.
So wie ich das lese ,stelle ich mir vor wie du beim Arbeitsamt schüchtern still in der Ecke sitzt und alles mit einem Lächeln akzeptierst und dich danach ärgerst weil du so ängstlich warst und deine Meinung nicht gesagt hasst. Es sind alles Menschen und sie kochen auch nur mit Wasser. Man sollte einfach ehrlich sein und den Mund aufmachen wenn einem was nicht passt. Aber gleichzeitig freundlich bleiben. Das was du hier geschrieben hasst, solltest du einfach deiner Arbeitsamt Person sagen. Wenn du der Meinung bisst das die Maßnahme eher ungeeignet ist für deinen Lebensweg ,dann sag ihr das oder lass dich belehren wie wichtig das ist. Wenn sie sieht das du dich bemühst einen Arbeitsplatz zu finden , wird sie dir auch kaum Steine in den Weg legen. Ich streite aber auch nicht ab das es möglich ist das es faule und inkompetente Personen beim Arbeitsamt gibt . Da würde ich mich dann erkundigen ob ich den Sachbearbeiter nicht wechseln kann. Es geht hier schließlich um deine Zukunft.
Also so wie ich das verstanden habe hat sie dieses Jahr Abitur gemacht, aber wie man das eben so macht und sich gehört - bereits im letzten Jahr angefangen, Bewerbungen zu schreiben. Das heißt sie hat nicht ein Jahr nichts gemacht, sondern war mit dem Abitur beschäftigt und ist damit quasi erst seit ein bis zwei Monaten fertig. Das ist der Zeitraum, in dem sie bisher nichts gemacht hat, aber nicht seit einem Jahr.
Zu der Jobcenter-Beraterin: Ich hatte auch mal das Vergnügen, die Bekanntschaft zu machen, muss allerdings sagen, dass meine Erfahrungen grundsätzlich nicht so negativ sind. Ich war nach meinem Studium wenige Wochen in Kontakt mit dem Jobcenter
und meine Beraterin war freundlich und hat sich viel Mühe gegeben, mir zu helfen. Bei mir war's eher dahingehend problematisch, dass deren Kontakte für Studienabschlüssler nichts hergeben, da es auch die Ausnahme ist, dass solche Leute vermittelt werden müssen. Entsprechend habe ich auch selber was gefunden und nicht über das Jobcenter. Bei dir ist das vielleicht etwas ähnlich. Ein Freund von mir arbeitet auch beim Jobcenter und er erzählte mir mal, dass viele der Jobs, die sie dort anbieten können, "niedere" Tätigkeiten sind und Ausbildungsplätze erst recht schwierig über das Jobcenter zu finden und zu bekommen sind. Das Jobcenter ist eben einfach darauf "spezialisiert", Menschen - auch ohne Vorbildung - an die Arbeit zu bekommen. Und da fallen dann häufig nur Jobs ab, die eben auch keine Vorbildung benötigen... Deshalb gehe ich auch davon aus, dass dir das Jobcenter bei der Ausbildungsplatzsuche nicht wirklich wird weiterhelfen können. Dazu kommt, dass die Sachbearbeiter und Berater dort schon geprägt von dem Großteil der anderen Kundschaft sind und natürlich Vorurteile haben - wenn vielleicht auch unbewusst. Aber viele Menschen, mit denen die Sachbearbeiter dort zu tun haben, wollen wirklich nicht arbeiten und geben sich alle Mühe, nie arbeiten zu müssen. Ich denke dadurch entwickelt man irgendwann eine gewisse, leicht negative Grundeinstellung, mit der man neuen Kunden begegnet. Wahrscheinlich würde ich auch bei jedem erstmal vermuten, dass er ohnehin nicht arbeiten will. Bei mir und meinem Erstgespräch damals war es ähnlich. Meine Beraterin war kalt und kritisch, hat alles genau hinterfragt. Aber als sie merkte, dass ich wirklich gerne arbeiten möchte, mich selber viel bemühe und sie mir bei der Suche quasi kaum helfen konnte, wurde sie zu der freundlichen Beraterin, die ich oben beschrieben habe. Ich denke, wenn du deiner Beraterin zeigst, dass du nicht zu der Sorte gehörst, die partout nicht arbeiten möchte, könnte sie sich auch noch als freundlich herausstellen.
Zum Thema Bürokauffrau oder Kauffrau für Büromanagement wie es heute heißt: Ich kenne einige Menschen, die ebenfalls ein gutes Abi hatten und diese Ausbildung oder eine ähnliche (Industriekauffrau z.B.) gemacht haben und mit der Ausbildung an sich erstmal zufrieden waren. Bei einigen wurde es aber nach der Ausbildung dann kritisch, weil sie dann doch gemerkt haben, dass dieser Beruf nicht reicht. Diejenigen sind dann nebenbei oder Vollzeit noch studieren gegangen. Da solltest du dir wirklich mal Gedanken machen, ob direkt ein Studium nicht vielleicht sinnvoller ist, wenn du ohnehin Probleme hast, einen Ausbildungsplatz zu finden. Problematisch dabei könnte nur werden, dass die Frist für das Wintersemester nun schon abgelaufen ist soweit ich weiß. Nichtsdestotrotz kenne ich natürlich auch einige, die nach wie vor zufrieden mit der Ausbildung und dem danach ausgeübten Beruf sind. Ich glaube das ist auch ein bisschen Typsache, aber wie schon vorher in diesem Thread erwähnt wäre da vielleicht ein Praktikum nicht verkehrt. Dann kriegst du konkrete Einblicke und kannst dir Gedanken machen, ob du dir das die nächsten Jahre vorstellen kannst.
Hartz IV Bezieher werden unter Druck gesetzt: Hartz IV Bezieher werden mit diesen rechtswidrigen Mietobergrenzen vom Jobcenter unter Druck gesetzt: Stadt Suhl reagiert nicht auf Schreiben von Bürgerin wegen des 4 Jahre alten Mietspiegel für ALG2 Bezieher. Ich habe schriftlich mehrfach auf diesen alten Mietspiegel die Stadtverwaltung und den Jobcenter darauf aufmerksam gemacht, dass durch diese veralteten Daten immer wieder Unstimmigkeiten zwischen den ALG2 Beziehern und den Mitarbeitern der Jobcenter entstehen. Jedoch bekam ich keine Reaktion und auch keine Änderung fand statt. Die Mietpreise und Betriebskosten sind in den Jahren angestiegen. Die KdU für ALG 2 Bezieher dafür jedoch nicht. Sie wurden nicht angepasst. Dass ist meiner Meinung Taktik. So können ALG2 Bezieher unter Druck gesetzt werden und bei Überschreitungen müssen sie den Rest selbst bezahlen. Die Kosten der Unterkunft –Kaltmiete, Kosten der Unterkunft-Kalte Nebenkosten und Heizkosten sind seit 5 Jahren immer noch auf den Regelsatz von 359.00 Euro und werden somit auch von den Jobcenter damit berechnet. Obwohl der neue Mietspiegel der Stadt Suhl immer jedes Jahr neu berechnet und erscheint. Kosten der Unterkunft –Kaltmiete werden wie folgt berechnet Für eine 30m2;-Wohnung liegt aktuell der durchschnittliche Mietpreis bei 5,23 EUR/m2;. Bei einer 60m2;-Wohnung zahlt man derzeit durchschnittlich 5,15 EUR/m2; Miete. Der durchschnittliche Mietpreis für eine 100m2; – Wohnung in Suhl liegt zur Zeit bei 6,54 EUR/m2;. Die Kaltmieten für Wohnungen in Suhl und WG Zimmer in Suhl liegen unter den durchschnittlichen Mietpreisen in Deutschland. Die Mietnebenkosten unterscheiden sich oft erheblich. Prüfen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung deswegen unbedingt auf Richtigkeit
Jobbkom: Ich hatte letzten Freitag einen Termin bei der jobbkom es lief eigentlich nur darauf hinaus das ein abschließendes Gespräch über den ärztlichen Bericht der Jobbkomm stattfindet. Die FM wollte mich einer Maßnahme für einen 1 Euro Job zuweisen nach der Erläuterung des Berichtes. Alles in einem wollte mich die Fallmanagerin mit den Worten: Wen sie die Zuweisung zu dem 1 Euro Job nicht unterschreiben wird das eine Geld Kürzung zur Folge haben zur Unterschrift zwingen. Am Ende wollte sie die Zuweisung in eine EGV mit einfügen. Ich weigerte mich und die FM antwortete das sie das unter einen Verwaltung Akt einträgt und verabschiedete mich.
Ich denke das ich zurecht nicht unterschrieben habe dafür aber eine Sanktion zu erwarten habe. Ist das ganze rechtlich von der FM oder habe ich mich richtig verhalten nicht zu unterschreiben? Wenn ja kann ich mich gegen die Sanktion zur Wehr setzen?. Ich kann das Gespräch wen es erlaubt ist komplett hier Posten bzw wen es wen interessiert.
Jobcenter – Du sollst deine Kunden nicht unter Druck setzen! Heute war er wieder – der Tag, an dem ich als Anwältin fassungslos bin über die Dreistigkeit einer Mitarbeiterin des jobcenter.kiel in Mettenhof. Was war geschehen? Eine Mandantin wohnt mit 3 Kindern und ihrem Freund in einer viel zu kleinen Wohnung und konnte dem jobcenter.kiel heute ein Mietangebot für eine 4Zimmer-Wohnung mit 83,93 qm zu einem angemessenen Preis (also innerhalb der Mietobergrenze der Stadt Kiel) vorlegen. Da es solche Wohnungen so gut wie gar nicht mehr auf dem Kieler Wohnungsmarkt gibt, war das Angebot wie ein 6er im Lotto. Aber was passiert? Die zuständige Mitarbeiterin verweigert die Zustimmung zum Umzug, weil die Wohnung 1,03 qm zu klein ist. Stattdessen schlägt sie vor, die Mandantin möge doch den Vermieter dazu bewegen, eine andere Wohnraumgröße wissentlich falsch auf dem Mietangebot zu vermerken. Nun denn – Die Mandantin sucht mich auf und ich lege Widerspruch ein mit einem „Eilt“-Vermerk, denn die Kündigungsfristen können nur bei schneller Zusage eingehalten werden. 90 Minuten nach meinem Widerspruch erhält die Mandantin einen Anruf einer anonymen Rufnummer auf dem Mobiltelefon. Die besagte Mitarbeiterin des Jobcenterkiel ist dran. Sie teilt mit, dass unter der Voraussetzung, dass die Rechtsanwältin (also ich) den Widerspruch zurücknehme, die Mandantin morgen die Zusicherung zum Umzug erhalten würde. Nachdem die Teamleitung der Widerspruchsstelle von mir aufgrund dieses unglaublichen Verhaltens eingeschaltet wurde, meldete sich die besagte Mitarbeiterin dann gerade telefonisch bei mir, um mitzuteilen, dass dem Umzug zugestimmt würde. Eine Entschuldigung für das unwürdige Verhalten gab sie nicht ab…. Wenn Sie auch mit eigenartigen Ablehnungen oder „Drucksituationen“ des Jobcenters konfrontiert werden, lassen Sie sich helfen. Suchen Sie einen Rechtsanwalt auf, der die Sache in die Hand nimmt. Auch wenn Mitarbeiter von Jobcentern und anderen Behörden den Eindruck vermitteln, dass die Einschaltung eines Rechtsanwalts für die Sache schädlich ist: Das hier dargestellte Beispiel zeigt, dass die Arbeit eines Rechtsanwalts schnell zum Erfolg führen kann. Denn ohne das anwaltliche Widerspruchsschreiben wäre in diesem Fall die Zusicherung zum Umzug nie erteilt worden und die Wohnung
wäre weg gewesen.
Wer seinen Job verliert: Wer seinen Job verliert und plötzlich auf sein Gehalt verzichten muss, der macht schnell Schulden. Arbeitslosigkeit ist die wichtigste Ursache für Überschuldung, für jeden fünften deutschen Schuldner war sie im vergangenen Jahr der Hauptauslöser für ihre finanzielle Notlage, erhob das Statistische Bundesamt. Zugleich verhindern Schulden oft, dass ein Arbeitsloser wieder einen Job findet: Arbeitgeber schreckt es meist ab, wenn ihr Bewerber in einem Insolvenzverfahren steckt. Dies sei "natürlich ein absolutes Vermittlungshemmnis", sagt eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit. Nicht umsonst schicken viele Jobcenter die Hartz-IV-Empfänger zur Schuldnerberatern. Deren Aufgabe ist es, mit den Gläubigern der Menschen zu verhandeln und sich mit ihnen auf kleinere Summen zu einigen. Ganz anders verhält sich die Arbeitsagentur jedoch, wenn sie selbst die Gläubigerin ist und auf einen Teil ihres Geldes verzichten müsste, um einem überschuldeten Arbeitslosen zu helfen. Ein Papier aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, schreibt der Agentur vor, dass sie sich nicht mehr auf außergerichtliche Einigungen einlassen darf - außer in besonderen Härtefällen. Damit ist bei allen verschuldeten Arbeitslosen, die auch bei der Arbeitsagentur in der Kreide stehen, ein Insolvenzverfahren programmiert.
Denn bei diesen vorgerichtlichen Einigungen gilt: Entweder machen alle Gläubiger mit - oder keiner. An Hartz-IV-Empfänger wird immer mehr Geld verliehen Dabei verleihen gerade die Jobcenter immer mehr Geld an Arbeitslose. Im vergangenen Jahr erreichten die Darlehen, die Hartz-IV-Empfänger für Anschaffungen wie etwa einen Kühlschrank bekamen, eine Rekordsumme von 86,4 Millionen Euro - vor neun Jahren waren es noch 33 Millionen Euro. Auch die Summe, die einzelne Arbeitslose im Schnitt bekommen und dann an das Jobcenter zurückzahlen müssen, hat sich seitdem verdoppelt, auf 430 Euro. Auch Aufstocker häufen oft Schulden beim Jobcenter an, weil ihr Einkommen und damit die Unterstützung vom Amt schwankt und sie ihm zeitverzögert Geld zurückzahlen müssen. Aufstocker, errechnete das Statistische Bundesamt, seien "überproportional häufig überschuldet".
Jobcenter betrügen durch falsche Information die Hartz-IVEmpfänger: Die Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums in Deutschland ist künstlich klein gerechnet. Die massiven Statistikmanipulationen der
Regierungsparteien haben die Explosion der Verelendung der Arbeitsarmut, Kinder- und Altersarmut verschuldet.
Wohlfahrtsverbände und Armutsforscher beziffern die monatliche Bedarfsunterdeckung in Deutschland zwischen 130,00 € und 150,00 € pro Erwachsenen. Zu den gravierendsten Bereichen der Verelendungspolitik in Deutschland gehören z.B. die Unterversorgung mit Sozialwohnungen und auch die Kostensteigerungen bei Strom und Heizkosten. Sozialberatung hatte weit über 1000,00 € Erstattung erbracht Am Donnerstag erschien ein Erwerbsloser in der Beratung bei aufRECHT e.V. und erinnerte noch einmal daran, dass ihm vor Jahren weit mehr als tausend Euro erstattet werden mussten, weil wir ihm bei der Sicherung seiner Rechtsansprüche geholfen haben. Mehr zum Thema: Weil sie ihren kranken Vater pflegt, wird sie vom Jobcenter hart bestraft Das ist ermutigend. Einer von mehreren die Hilfe angenommen haben. Aber eine Vielzahl von Menschen wurde wissentlich von den Verantwortlichen betrogen. Tausendfacher Sozialleistungsbetrug beim Jobcenter Märkischer Kreis In einer Pressemeldung vom 14.06.2011 mit dem Titel “Alleinstehende Bezieher von Hartz-IV-Leistungen haben Anspruch auf 50 m² Wohnfläche” hatte der Verein aufrecht e.V. in Iserlohn auf die rechtlichen Auswirkungen einer Gesetzesänderung zur Ermittlung von Wohnkosten aufmerksam. Die Grundlage dieser Änderung basiert auf den Wohnraumnutzungsbestimmungen (WNB) vom 12.12.2009, die zum 01.01.2010 in Kraft getreten war. Mehr zum Thema: Wegen der Arroganz des Jobcenters verliert ein 64-Jähriger jetzt sein Haus Durch diese Gesetzesänderung stieg der Anspruch der alleinstehenden Leistungsberechtigten von 45 m² auf 50 m² Wohnfläche. Für Iserlohn bedeutete dies eine Erhöhung von etwa 25,00 € im Monat. In den Jahren 2005-2009 hatte das Jobcenter insgesamt 5.755 von ca. 20.434 betreuten Bedarfsgemeinschaften aufgefordert Ihre Mietkosten zu senken oder umzuziehen. Wer nicht in billigere Wohnungen umzog, musste aus dem Existenzminimum oder der Aufstockung die Differenzbeträge zur Miete selbst aufbringen.
Die Anpassung der Angemessenheit von Amts wegen wurde verweigert. Eine Klage ist bereits seit mehr als sechs Jahren anhängig und das Jobcenter verweigert die Nachzahlung der Sozialleistungen bis heute. Der Kläger wartet auf weitere 580,80 €. Nach langwierigen Klagen musste das Jobcenter Märkischer Kreis bereits einmal 580,80 € und dann 338,80 € nachzahlen. Trotz ministerialer Weisung vom 15.08.2012 hatte das Jobcenter Märkischer Kreis die von Amts wegen angeordnete Erstattung verweigert. Kein schlüssiges Konzept für den Märkischen Kreis bis 2013 Darüber hinaus ist gerichtlich festgestellt worden, dass die Vorgaben des Märkischen Kreises für die angemessenen Kosten der Unterkunft bis Dezember 2013 allesamt falsch waren, weil die Bemessungsgrundlagen des Bundessozialgerichts nicht erfüllt waren. Mehr zum Thema: Deutschland feiert das Jobwunder - ausgerechnet viele Arbeitslose werden sich nicht darüber freuen Jeder Leistungsbezieher, der in den Jahren 2005-2013 im Märkischen Kreis Mietanteile aus der Regelleistung aufgebracht hatte, ist betrogen worden. Die Vermögensschädigung beziffert sich im Einzelfall an der Zuzahlung. Erhebliche rechtliche Bedanken an den Vorgaben 2014-2017 Der Betrug geht möglicherweise weiter. Für die Folgejahre hatte der Märkische Kreis durch die Hamburger Fa. Analyse & Konzepte ein sogenanntes „Schlüssiges Konzept“ erstellen und fortschreiben lassen. Allerdings fehlt auch hier die gerichtliche Überprüfung. Das Sozialgericht Dortmund hatte zwar das Konzept in erster Instanz durch gewunken, allerdings darauf verzichtet die harten Fakten ernsthaft zu prüfen. Gravierende Fehler wurden übersehen und das Datenmaterial war nicht in der Gerichts-Akte. Seit 2018 liegen neue Vorgaben vor. Die Herausgabe wird wieder verzögert. Wer nicht vorsorglich klagt, verzichtet auf seine Rechte Traurig aber wahr. Wer nicht klagt, gefährdet seine Ansprüche. Durch unterlassene oder falsche Informationen betrügen Jobcenter-Mitarbeiter Leistungsberechtigte um das Existenzminimum.
Im großen Stil betrügen die Jobcenter und nutzen anscheinend die hilflose Lage armer Menschen aus. Nicht nur seit der Mordsache Ahmed im Jobcenter Neuss fallen die Behörden negativ auf. Und einige Behördenmitarbeiter gibt es in Wahrheit auch so nicht. Das JC wendet außerdem das Sozialgesetzbuch oft falsch an. Trotz genauer Gesetze und Anordnungen auch vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales brechen die Mitarbeiter die Gesetze. Sie zeigen noch nicht einmal Einsicht. Aber da sich keiner richtig für
die Wenigverdiener oder Arbeitsuchende zuständig fühlt, springen die Kommunalersatzträger ein, doch nicht jedes Jobcenter hat in Wahrheit eine Zulassung. Jobcenter – viele haben keine Zulassung Es hat sich dank der deutschen Presse rundgesprochen, dass Jobcenter für alle Hartz IV-Belange zuständig sind. Spätestens seit „Helena Fürst – Anwältin der Armen“ wissen Fernsehzuschauer, das Jobcenter sei zuständig. Wer nicht Sozialhilfe im Sinne des SGB XII bezieht und noch arbeitsfähig ist, muss also zum Jobcenter. Das ist auch vereinfacht ausgedrückt richtig, doch auch das Jobcenter, das in Wahrheit eine Abspaltung der Bundesagentur für Arbeit ist, benötigt eine Zulassung. Doch die meisten Städte haben keine. Eigentlich hat so gar keine Großstadt eine. Im SGB II § 6 ist der Hauptträger für das klassische Arbeitslosengeld 2, das per Namen nach eigentlich nur für Arbeitslose gilt, tatsächlich die Bundesagentur für Arbeit. Jedoch können die kreisfreien Städte und Kreise auch Ersatzträger bestimmen. Diese Ersatzträger werden auch tatsächlich per SGB II § 6d als Jobcenter bezeichnet. Doch SGB II § 6a schreibt nun mal eine Zulassung vor. In der „Verordnung zur Zulassung von kommunalen Trägern als Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (Kommunalträger-Zulassungsverordnung – KomtrZV) sind alle Kreise und Städte gesetzlich erwähnt, die tatsächlich ein Jobcenter haben dürfen. Doch in der Liste fehlen Düsseldorf, Köln, Neuss, Frankfurt, München, Hamburg, Berlin, Dortmund, Frankfurt / Main und viele weitere Großstädte. In all den Städten ohne echtes Jobcenter, ist eigentlich das klassische Arbeitsamt zuständig, doch das will so keiner wahrhaben, obwohl das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine eigene Broschüre mit den juristisch existenten Jobcentern herausgegeben hat. Aber die Städte dachten sich ihr eigenes Jobcenter aus, fernab von den Gesetzen des Bundes. Der Bundesregierung ist das bisher auch so ziemlich egal. Chaos bei den Jobcentern Während die Jobcenter an Überfüllung platzen oder teilweise sogar in demselben Gebäude für die Bundesagentur für Arbeit untergebracht sind, werden die sogenannten „Bedarfsgemeinschaften“ vom echten Arbeitsamt abgewiesen. So bleiben oft Wartezeiten von über drei Stunden beim Jobcenter normal, während man auf einer anderen Etage beim eigentlich juristisch zuständigen Arbeitsamt sofort bedient werden könnte. Dort können zwar die dortigen Mitarbeiter wichtige Daten via Computer aufrufen, aber grundsätzlich wird man als Hilfesuchender eigentlich abgewiesen, weil die Unterlagen beim Jobcenter liegen würden. Der Weg zum echten Arbeitsamt als Versuch lohnt sich trotzdem. Da kann man erfahren, dass der wahre Jobcenter-Bearbeiter, gar nicht in der Heimatstadt sitzt, sondern im Ruhrpott, einer Deutschen wurde ein Migrationshintergrund angedichtet, aber gleichzeitig ihre tollen Deutschkenntnisse bewundert. Der Sachbearbeiter war ein Muslime und nicht je in der zuständigen Stadt tätig.
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Hartz IV in der Familie: Jobcenter setzt Schüler unter Druck Obwohl sie zur Schule gehen, werden zwei Kinder in Niedersachsen vom Jobcenter wiederholt zu Beratungen geladen - weil ihre Eltern Hartz IV bekommen. Erscheinen sie nicht, drohen Sanktionen. Und wer sein Zeugnis nicht zeigen will, macht sich verdächtig. Maria K. hat zwei Söhne, 16 und 17 Jahre alt. Beide haben gute Noten und möchten Abitur machen. Der Ältere will Englisch und Literatur studieren. Die Mutter, 40 Jahre alt, arbeitet als Altenpflegerin, ihr Mann in der Landwirtschaft. Das Geld ist knapp. Die Familie muss das Einkommen mit Hartz IV aufstocken. Seit ihrem 15. Geburtstag bekommen ihre Söhne Post vom Jobcenter im niedersächsischen Nienburg. Nach dem Sozialgesetzbuch gelten Jugendliche ab 15 Jahren als erwerbsfähig. Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Gehen sie noch zur Schule, wird in der Regel einmal im Jahr um einen Nachweis gebeten. Die Söhne der Familie K. werden wiederholt zum Beratungsgespräch ins Jobcenter eingeladen, zuerst berichtete die "Junge Welt" über den Fall. Man wolle "Stellengesuche und vermittlungsrelevante Daten besprechen", heißt es. Im Juli sollen sie zum Beispiel zu einem Termin erscheinen, im Oktober auch.
Jobcenter setzt Schüler unter Druck 1. wenn das Zeugnis etwas schlechter ist? Zitat von sysop Obwohl sie zur Schule gehen, werden zwei Kinder in Niedersachsen vom Jobcenter wiederholt zu Beratungen geladen - weil ihre Eltern Hartz IV
bekommen. Erscheinen sie nicht, drohen Sanktionen. Und wer sein Zeugnis nicht zeigen will, macht sich verdächtig. Was macht denn das Jobcenter, wenn das Zeugnis etwas schlechter ist? Drängt es den Schüler die Schule abzubrechen, weil es sich ja angeblich eh nicht lohnt? Was so ein Sachbearbeiter sicher überblicken kann, schließlich hat er ja die Glaskugel für seine Prognose immer parat... Das wird immer schlimmer in diesem Land; leben wir in der DDR 2?
Wer zum Teufel macht Gesetze, in denen Schüler mit noch 2 - 3 Jahren RestSchulzeit zum Arbeitsamt einberufen werden dürfen? Ich würde so etwas zurecht verweigern. Und wieso wird das ALG 2 der Eltern gekürzt, wenn die Kinder nicht zum Termin beim Amt erscheinen? Das sind doch 2 Paar Schuhe, die Kinder haben mit der Aufstockung der Eltern gar nichts zu tun. In meinen Augen ist es eine maßlose Frechheit, wie das Amt hier agiert!
Obwohl sie zur Schule gehen, werden zwei Kinder in Niedersachsen vom Jobcenter wiederholt zu Beratungen geladen - weil ihre Eltern Hartz IV bekommen. Erscheinen sie nicht, drohen Sanktionen. Und wer sein Zeugnis nicht zeigen will, macht sich verdächtig. Dürfen die nicht aufsteigen und werden deswegen sanktioniert? Würde mich nicht wundern. Hier ein weiterer Versuch der angeblich nachdenkenden Mittelschicht sich von unten so gut wie möglich abzugrenzen. Aufstieg soll nicht möglich sein, nicht das sich die untere Schicht auflöst und keiner mehr da ist, wonach man treten könnte. Man sollte diese Mitarbeiter kräftig auf die Finger klopfen.
5. Sozial war gestern in der Mode Und Deutschland soll ein Beispiel des Erfolgs sein? Wenn der Staat das Wohl der Bürger der maßen beanstandet und seine Armen so misshandelt, ist schon die Frage berechtigt, wie Merkel widergewählt werden konnte. Und die SPD? Wird daran nix ändern. Traurig! 7: Es geht jetzt weiter ich Habe Post vom Jobcenter bekommen mit einer Eingliederungsvereinbarung die ich nicht unterschrieben habe. Ich fühle mich aufgrund dessen was da drin steht bedroht ich habe heute den Brief bekommen 04.07.2013 und soll bereits am 11.07.2013 da erscheinen da sonst ohne wichtigen Grund des Fehlens mir eine Sanktion droht. Jetzt habe ich echt bammel ich stelle den Brief bzw die Zuweisung hier rein ich habe wie bereits geschrieben nichts unterschrieben und auf dem Brief ist nur die Unterschrift meiner FM.
Ich soll zur RDW gehen obwohl ich da schon mal Hingeschickt wurde. Was kann ich den dagegen tun noch einmal dahin ist die Hรถlle?.
Dieses Gebaren gegenüber Schülern ist unerträglich. Wie anmaßend, sich in die Zukunft der Schüler einmischen zu wollen. Und wie verantwortungslos, diesen Jugendlichen die Bürde der Familienverantwortung aufdrücken zu wollen. Natürlich gibt es Auskunftspflichten, wenn man Sozialleistungen
bezieht. Und das ist auch in Ordnung. Aber der Schubs in die richtige Richtung, obliegt keinesfalls dieser Behörde, sondern allein den Eltern. Ich wünsche den beiden Jugendlichen, dass sie sich davon nicht einschüchtern lassen, sondern ihren Weg gehen.
Eine Freundin nahm sich ein Jahr frei um in Ruhe Ihre Doktorarbeit in Medizin schreiben zu können. Der Ordnung halber meldete sie sich für die Zeit arbeitslos. Sie wohnte bei Ihren Eltern welche sie für die Zeit finanziell unterstützen. Obwohl sie also keine finanzielle Unterstützung vom Amt beantragte musste sie ständig zum Amt rennen, dort selbst für studierte hoch komplizierteste Formulare ausfüllen und am Ende wollte das Amt sie noch zu Umschulungen schicken. Wie Hirn- und herzlos ist dieses Bashing-System?
11. Gleichbehandlung in Deutschland Wenn Herr Hoeneß Millionen Euro Steuern hinterzieht, dann wird er auf der Jahreshauptversammlung des FC Bayern noch bejubelt. Aber wenn jemand auch nur in den Verdacht gerät, dass er seine Hartz 4 Bezüge nicht zu 100% korrekt erhält, dann wird mit der vollen Macht der Exekutive durchgegriffen.
12. Armes Deutschland! Ich stamme aus einem Land in dem der Schulabschluss oder ein etwaiges Studium vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Also einem Land das davon ausgeht, dass Intelligenz und Leistungsfähigkeit nur bei den hohen Einkommen und bei den Reichen (warum auch immer diese Schichten Reich wurden) existiert. Ein solches Land wird sich nie entwickeln! Und das arme Deutschland ist auf dem besten Wege nach unten!
Ich denke Kinder von ALG2 Empfänger sollten bei der Geburt einen Stempel auf die Stirn bekommen: Zum verblöden frei gegeben! Diese Gesellschaft wird immer verrückter, Kinder zum Jobcenter. Naklar, sollen sich schon mal rechtzeitig an die Formulare und Schikanen der Behörde gewöhnen. Nach dem Motto aus dem wird doch eh nur ein Harzer also was soll die Mühe. Kinder zu schikanieren ist ein weiterer "Meilenstein" in der Entmenschlichung unserer Gesellschaft. Weiter so. Ich kenne einige Rentner die auch noch stundenweise
arbeiten könnten, warum werden die nicht geladen? Ist doch verschwendetes Humankapital! Ich könnte
Kinder in dem Alter sind oft labil, sie stecken ohnehin schon in einer schwierigen Situation. Wenn das Amt sie zusätzlich verunsichert und einschüchtert, kann das dazu führen, dass sie wirklich abstürzen in ihren Zeugnissen. Ist es das Ziel, den Kindern die Zukunft zu verbauen? Will man für mehr "Hartzer" sorgen, um seinen eigenen Job zu sichern? Es gibt sicherlich lokale "Besonderheiten" in einzelnen Jobcentern, insgesamt werden die aber "von oben" gesteuert und erhalten ihre Verhaltensmuster vorgeschrieben - wie in jedem ordentlich geführten "Konzern". Ich finde, solche Gemeinheiten gehören an den Pranger - noch bevor sich die GROKO bildet und über neue Druckmittel einigt!
Da redet die Politik und Wirtschaft andauernd davon, dass wir mehr hochausgebildete Fachkräfte brauchen. Und dann werden durch ALG2 potentielle Fachleute in ihrer Ausbildung gestoppt, weil anstatt Spitzenverdiener zu werden könnte man ja "nur" (nichts gegen diese, nur ein Beispiel) Zimmermann werden und "schneller" (aber deutlich weniger) Geld verdienen!? Sind diese ARGE-Anweisungen bescheuert oder was?
Das Konzept der Agentur für Arbeit ist einfach nur unerträglich. Ich habe es selbst schon am eigenen Leib erfahren. Möchte man von selbst kündigen, weil man in seinem Job keine Voraussetzungen für ein gutes Verhältnis mit seinem Arbeitgeber mehr sieht, droht eine ArbeitslosengeldSperre, wenn man die von der Agentur vorgeschlagenen Vermittlungsangebote nicht wahrnimmt. Ich habe einen guten Abschluss und finde garantiert immer einen Arbeitgeber. Ich will mir vom Amt nicht vorschreiben lassen, wo ich demnächst arbeite. Ich zahle in die Arbeitslosenversicherung ein und möchte dementsprechend auch "ausgezahlt" werden, wenn ich (trotz Bemühungen) keinen Job finde, der MIR gefällt.
21. Ich habe ein Schuljahr wiederholt.. .. (das 12te) und bin Ausländer, der in Deutschland bleiben durfte - die Eltern und Geschwister jedoch nicht. Da ich also kein Geld hatte auf die Schule zu gehen, habe ich ein Darlehen bekommen, welches sich vermutlich auf ca. 8000 Euro beläuft - mit der Begründung, dass ich ja eigentlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung hätte stehen müssen. Mittlerweile habe ich meine Fachhochschulreife und meine Ausbildung zum Fachinformatiker für AE abgeschlossen und arbeite. Viele hier werden sicher nicht verstehen wollen und lieber meinen "geschieht dir recht" oder so etwas. Aber ohne Ein- bzw. Auswanderer wie mir wird Deutschland untergehen, denn die Geburtenrate sinkt immer mehr. Aber was kann mir Deutschland bieten außer Zwangsschulden? Warum also soll ich wenn ich hier genug Erfahrung gesammelt habe in Deutschland bleiben? Ich zahle ja Steuern, sodass ich kein schlechtes Gewissen haben muss. Ich hoffe, dass ich irgendwann auch von hier auswandern kann.
22. Sanktionen, Sanktionen, Sanktionen............. Ich war einige Zeit im ALG2 Bezug und ich kann das nur bestätigen. Bei einer Maßnahme von CJD bekam ich zuerst eine Liste mit Verhaltensregeln, die durch Sanktionen bei Nichteinhaltung bestraft werden. Da musste ich Unterschriften von den Dozenten einholen, um mir meine Anwesenheit bestätigen zu lassen. Wenn am Ende der Woche Unterschriften fehlten oder die Liste durch Unachtsamkeit nicht abgegeben wurde gab es Sanktionen mit 10 -30%, je nach Wiederholungsgrad. Da kommt man sich vor wie im Kindergarten. Man bekommt immer mehr Angst und psychische Probleme, wenn man in diesem Dilemma ist. Lieber putze ich Toiletten und mache Exkremente weg als nochmal in die Fänge dieses Terrorvereins zu geraten. Da ist seelische Folter.
Mein Gott, in was für einem Land leben wir. Es zeigt sich immer mehr, wer kein Geld hat keine Rechte und wer Geld hat biegt sich das Recht halt so, wie er es brauch. Beste Beispiele Wulff und Hoeneß und viele andere, der sogenannten Oberschicht. Sie erwarten, das die anderen sich strikt an die Gesetze halte, aber wehe sie werden dabei erwischt. Dann ist es doch nicht so schlimm, es war doch ein Fehler. Nein es war kein Fehler, es war bewusst gemacht. Nur dummerweise fällt es irgendwann auf und lässt sich nicht mehr vertuschen. Aber dann gibt es ja
genügend "Jünger" die sich für diese Menschen ins Messer werfen.
25. Fordern und Fördern vs BGE Ja ne , das Ganze hat System _ Mit BGE wäre das Problem gelöst , denn diese Supressormafia wäre im Wahrsten Sinne des Wortes Arbeitslos ,weil abgeschafft......... Achja nochwas : Fordern und Fördenr wird wohl zum Generalvokabukar : laut dem "Senior Vice Präsident Human Resources " der Fa Boschrexroth muß man offenkundig auch entsprechend Hinterherlegen ..... Offenkundig schafft man es dort nicht effektiv geeignetes Personal seit Jahren anzuheuern ... wir haben schon gehört ,daß dort 1/3 der Belegschaft eher "und Tschüß" -- also das komplette System versagt auf allen Ebenen
26. Zwang zu Sinnlos Wenn die auf dem Amt wenigstens was Nützliches in Richtung Job machen würden. Aber wer mal arbeitslos war, weiß dass es die einzige Aufgabe des Sachbearbeiters ist einem unpassende Jobangebote oder noch sinnlosere Fortbildungen (Computerkurs - sehr beliebt) aufzuzwingen. Gerade im Weiterbildungsbereich hat sich eine richtige Mafia gebildet, denen es vor allem darum geht Fortbildungsgelder abzugreifen, beigebracht wird dem Delinquenten dort nichts.
29. kurzfristig Geld sparen Da geht es doch aus schließlich darum, kurzfristig Geld zu sparen. Den Kinder und Jugendlichen soll vermittelt werden, möglichst frühzeitig Geld zu verdienen, damit sich der Staat den Hartz IV-Zuschuss sparen kann. Dass damit die Zukunftsaussichten der Jugendlichen verschlechtert werden, ist wurscht. Hauptsache man hat mal wieder etwas gespart. Dass damit den Jugendlichen der Zugang zu besser bezahlten Berufen erschwert (und damit auf lange Zeit auch die Höhe der vom Lohn zu zahlenden Sozialabgaben gemindert wird), wird gar nicht erst bedacht.
30. Agentur-Mafia? Diese Praxis ist eine vorauseilende Pauschal-Beleidigung und Drangsalierung von Jugendlichen durch die Arbeitsagenturen die glauben ihr Geld mit Gesetzestext im Graubereich herauspressen zu können. Denn die Auslegung und der Umgangston haben auch immer mit Menschenwürde zu tun. Wenn diese pseudoamtliche "Betreuung" nicht sehr bald von der Politik als
verabscheuungswürdig gebrannt Markt und endgültig abgeschafft wird ziehen wir uns durch die willkürliche Blockwartmentalität von Agentursachbearbeitern eine neue Generation heran die ein gestörtes Verhältnis zum Staat entwickeln und dann den sozialen Frieden infrage stellen. Man sollte also den Agenturen viel öfters mal auf die Finger klopfen und sie auf Schulungen schicken bei denen sie wirkliche Empathie mit ihren Schützlingen lernen.
AusVersehen Immer wieder hört man davon, wie die Menschen von den Argen drangsaliert werden. Die Opfer stehen dem leider machtlos gegenüber und müssen mit Strafen rechnen, wenn sie sich wehren. Manchmal wundert es mich wirklich, dass man noch nicht gelesen hat, dass jemand ausgerastet ist und mit einem Knüppel alle mal verschwartet hat. So sehr ich Gewalt auch ablehne, aber die Chance besteht, dass so manche Leute durch sowas wieder menschlicher zu denken lernen.
37. Wenn ich das richtig verstanden habe gehen die Eltern ja arbeiten und müssen aufstocken. Weshalb interessiert sich das Amt dann für die noch nicht volljährigen Kinder? ... was macht es für einen Unterschied ob die Kinder später Akademiker oder Facharbeiter/ Meister sind? Fragen über Fragen, doch eines würde ich wirklich gerne wissen: Sind Akademiker bessere Menschen und kann man nur Akademiker werden wenn die Eltern welche sind und im festen Arbeitsverhältnis stéhen? Sozusagen Erb- Akademiker als moderne Adelselite einer sarazzinischen Welt, oder wie soll Mann das verstehen und seit wann sagen Schulnoten etwas über den Menschen aus? Der reichste bulgarische Oligarch, ein Mathematiker mit ausgezeichnetem Abschluss, ist auch jener mit dem kriminellstem Lebenslauf. Nur mal so zum Vergleich, denn in seiner Nachbarschaft leben Analphabeten die kranken Armutsrentnern kostenlos helfen. Ist das ein erklärtes Ziel in Deutschland? Ich hoffe meine Fragen sind nicht zu barsch für die Kommentarspalte.
40. Ungeheurlich! Dass es Kindern in Familien, die staatliche Unterstützung beziehen, eh schon schlechter geht, ist bekannt. Anlässlich von teuren Klassenreisen und ähnlicher Sonderausgaben müssen sie bereits seit Jahren demütigende Anträge stellen (lassen) und sich auch oft vor den Mitschülern outen (lassen). Lehrkräfte sind ja nicht immer sensibel. Dass sie den Hype um Markenkleidung nicht mitmachen können, ist da ein kleinerer Nebeneffekt, der bei charakterstarken Kids auch nützlich sein kann. Wenn jetzt aber ein AMT
daherkommt und die KINDER subtil erpresst, erwerbstätig zu werden, die Schule zu schmeißen - und unverhohlen damit droht, die gesamte Familie in Sippenhaft zu nehmen (durch Leistungskürzung), wenn das geforderte Untertanenverhalten nicht an den Tag gelegt wird, ist ungeheuerlich! Anstatt FROH zu sein, dass Kinder auch aus ärmeren Verhältnissen einen guten Schulabschluss anstreben, werden diese von Amts wegen gegängelt und erpresst. Man bekommt den Eindruck, als ist der Staat durchaus daran interessiert, dass nicht zu viele Kinder Abitur machen. Es muss ja auch das Heer der willigen Verfügungsmasse (unständige Leiharbeit, ungelernte Tätigkeiten) für die Industrie bereitgestellt werden, mit denen sich diejenigen, die einen Job haben, so trefflich erpressen lassen. Mir bleibt bei der Vorgehensweise des Amtes die Spucke weg, ehrlich. Einen ersten "Erfolg" hat das Amt ja erreicht - der Sohn ist ausreichend entnervt und erwägt, lieber Soldat zu werden, als Abi zu machen. Ich meine, dass es natürlich selbstverständlich ausreichen muss, eine Bescheinigung über den Schulbesuch einzureichen. Noten haben da keine Rolle zu spielen, auch ein wiederholtes Jahr nicht. Akademiker Kinder haben alle Zeit der Welt, ihre Ausbildung zu gestalten - gleiches Recht für alle! Die Verantwortlichen für derartige Maßnahmen haben sich zu schämen, endlos und bis in den Kern ihrer inhumanen Seele hinein. Kinder quälen! Es ist zum Speien!
41. Bildung sei das Schlagwort Da will Rot Schwarz die Steuern erhöhen um das Geld in mehr Bildung zu stecken. Wenn sich dann Kinder und Jugendliche hinsetzen um ihre höheren Abschlüsse Ab Schlüsse zu bekommen und er Gesellschaft nie auf der Tasche zu liegen, werden sie von den Ämtern drangsaliert und schikaniert. Eine gute Ausbildung braucht eben Zeit. Den Jugendlichen aber schon jetzt einreden zu wollen, sie sollen Geld verdienen anstatt die Ausbildung zu Ende zu bringen, ist Sarkasmus pur. Diese Denkart lässt tief blicken und zeigt schonungslos wohin die Reise wirklich geht. Ich glaube jeder weiß, was ich damit meine. Geld wird gebraucht, aber doch nicht für Bildung. Wo kämen wir den da hin? Ist doch nur hohles Wahlkampf Geschwätz.
43. Vollkommen aus dem Ruder gelaufen! Was ist das wieder für eine perverse Masche? Wenn die Realität wie beschrieben aussieht, ist das ein Skandal! Wenn diese Kinder zur Schule gehen und obendrein auch glücklicherweise auf eine weiterführende Schule, dann muss die Schulbescheinigung ausreichen, denn sie dokumentiert ja, dass die Voraussetzungen gegeben sind. Ansonsten hat diese unselige Behörde ihre Pfoten von den Kindern zu lassen. Jedenfalls gehen die Zeugnisnoten wahrlich niemanden etwas an! Wenn dann auch noch Eltern betroffen sind, die sich ja offensichtlich redlich bemühen, Einkommen zu erzielen, aber in diesem Dumping-Lohnland nicht genug verdienen, ist das erst recht ein noch größerer Skandal. Offensichtlich ist unseren überversorgten Damen und Herren
Beamten zumindest in diesem und ähnlichen Fällen jegliches Bewusstsein für die Realitäten in diesem Land abhanden gekommen. Diese Fälle sind schlicht ein übler Missstand, der sofort abgestellt gehört. Genauso wie die übertriebene Schnüffelei bei eventuellen Internet-Plattformverkäufen, bei der Schnüffelaufwand und Ergebnis in keinerlei vernünftigem Zusammenhang stehen.
46. Alltag Die ist der Alltag, den ich oftmals beruflich bei der Begleitung von Empfänger SGB-II erlebe. Bitte stellen Sie sich das Extremste vor: Sie kommen plötzlich sehr krank in die Klinik. Fast zeitgleich werden Sie arbeitslos. Auf Grund des niedrigen Einkommens werden Sie nur ALG II bekommen. Sie schaffen es, mit Hilfe von Nächsten die Anträge vollständig und mit allen geforderten Nachweisen einreichen und hoffen, dass die Miete gezahlt wird. Da haben Sie sich gewaltig getäuscht. Kein Leistungsbezug - auch wenn Sie stationär sind und nicht persönlich erscheinen können. Sie müssen persönlich das Eingliederungsgespräch führen, ansonsten gibt es keine Leistungen. Dauert das Wochen, kann es passieren, dass Sie entlassen werden und vom Amtsgericht die Frist für die Wohnungsräumung mitgeteilt wurde. ---Das hat alles Methode. Menschen für den Billiglohnbereich zu aktivieren. Das geht nur über Angst und Behördenwillkür. ---Zurück zu unserem Schülerbeispiel. Warum Abitur? - Billiglohnarbeitsplätze sind doch prima. Mit kann doch auch damit glücklich werden.
47. Nun mal halb lang Nun ja, was da zunächst bedrohlich klingt hat einen ernsthaften Hintergrund: Die Ansprache dient einzig und allein der Verhinderung des Hineinrutschens in weitere Arbeitslosigkeit. Auch wenn man es hier nicht gerne liest: Armut ist vererbbar! Natürlich nicht genetisch, aber bildungsferne Haushalte erzeugen, statistisch gesehen, bildungsferne Kinder. Um dies zu vermeiden gibt es tatsächlich wie beschrieben Anspracheaktionen von Jugendlichen ab 15 Jahren. 1. wird so zum frühzeitigen Angebot zwecks Vermeidung von Armut der Versuch der Lenkung ergriffen (Beratung), 2. werden Zeugnisse, die später oftmals verschwunden sind (ich spreche da aus Erfahrung als Schulleiter) freiwillig hinterlegt - und 3. wird gegen die "Hemmschwelle zum Amt" an gearbeitet. In der Sozialarbeit nennt sich so etwas "Aufsuche". Also: Nicht gleich losmeckern - erst nach Sinn (gibt es) und Zweck (erfüllt es) fragen!
48. Wer die Rechnung zahlt bestimmt die Speise... Es ist kaum noch zu ertragen - die unsägliche Meckerei Hartz IV Betroffener Familien! Wenn sie die simple Formen endlich verstehen würden: Wer Geld vom Staat = der Allgemeinheit wünscht, sollte der Allgemeinheit auch Fragen zugestehen bzw. Antworten liefern. H4 ist NICHT als Geschenk für das süße Nichtstun entworfen - sondern die Betroffenen sollten schnellstmöglich animiert werden, diese Geschenkwelt ihrer arbeitenden und den Lebensstil finanzierenden Nachbarn zu verlassen. Oder um es einfacher zu sagen: es wird niemand gezwungen Hartz IV anzunehmen. Aber wer es annimmt, sollte sich an die Regeln halten und sich nicht ständig beschweren, dass der Zahlende Fragen stellt!
49. Solche Vorfälle sind aber auch folgen eines Systems in dem es am ende nur um zahlen und Statistiken geht... Hauptsache wieder einer raus aus dem leistungsbezug... das würde ich auch gar nicht so ehr den einzelnen Sachbearbeitern anrechnen, der Druck kommt ja auch da von oben... aus der Politik und im Endeffekt auch aus einer durch entsprechende Medien aufgehetzte Gesellschaft... die Reaktionen wären hier ganz andere wenn es um Schüler gehen würde die sich gerade so von Schuljahr zu Schuljahr hangeln... wenn der Artikel dann noch ein bisschen reißerischer aufgemacht wird ist das nächste HartzerBashing schon wieder unterwegs... bevor man über die Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben durch Ämter meckert muss man erstmal das Klima in der Gesellschaft verändern welches so einen Umgang mit Menschen überhaupt erst ermöglicht!
51. Perfide Vorschrift verhindert gute Berufsaussichten Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass ein qualifizierter Berufsabschluss also ab mittlerer Reife aufwärts, die Berufschancen verbessert. Mehr noch, diese Berufsabschlüsse führen zu weniger Arbeitslosigkeit. Was soll hiermit erreicht werden, dass Schüler von Hartz-IV-Empfängern häufiger die Schule abbrechen, damit das Weltbild vom "unwilligen" Hartz-IVEmpfänger stimmt, wo sich das Verhalten schon auf die nächsten Generation überträgt?
52. Unglaublich Ich wäre direkt zum Sachbearbeiter gegangen und hätte ihn gefragt, ob er noch alle Tassen im Schrank hat. Zur Not alles in Bewegung gesetzt, entsprechende Mitarbeiter über den Disziplinarweg zu belangen. Auch die Androhung rechtlicher Schritte sind eine Option. Der hier geschilderte Fall klingt schon unglaublich. Da entscheiden ein paar Sachbearbeiter über die Zukunft von jungen Menschen. Unglaublich! Das widerspricht allen Grundlagen des Grundgesetzes und der Bildungserkenntnisse (Pisa, etc.) der letzten Jahre. Die internen Richtlinien der Jobcenter haben rechtlich kein Belang und auch kein Bestand vor jedem Gericht. Bestätigungen davon gibt es mehr als genug. Es sind immer schöne Ausreden, wie die von Frau Meyer im Artikel. Dass diese Frau auch noch ernsthaft den Unsinn glaubt, den sie da äußert. Der Sohn wolle nun zur Bundeswehr. Soweit wurde der junge Mann schon getrieben. Als würde er dort dem deutschen Steuerzahler nichts kosten. Im Gegenteil. Deutlich mehr. Ich frage mich oft wo der Verstand bestimmter Personen geblieben ist.
56. Ich mag das nicht glauben. Sollte das wirklich stimmen, sollte man die Sachbearbeiter des Jobcenters wegen Nötigung und Diskriminierung verklagen. Auch die Schulbehörde könnte in diesem Fall intervenieren und es sollte dringend geprüft werden, ob der/die Sachbearbeiterin für diesen Job geeignet sind. Offensichtlich sind sie es in nach den Maßgaben der gehorchenden Administration, aber am GG arbeiten die Herrschaften komplett vorbei. Ich denke hierbei, der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht und manchmal hofft man sogar, dass er das tut.
58. Nur die Spitze des Eisbergs wird m.E. hier sichtbar. Das sozial in meinem "Nickname" kommt von Sozialarbeiter; als solcher habe ich häufig Kontakt mit ratsuchenden HartzIVEmpfängern. Die politisch gewollte, strukturelle Gängelei und Schikane des permaneneten "Forderns"
unter weitgehendem Ausschluss des "Förderns", letztlich zur Domestizierung aller abhängig Beschäftigten, provoziert rund 200 000Klagen pro Jahr, allerdings nur von denen, die sich trauen einem Apparat entgegenzutreten, von dem sie existentiell abhängig sind. Jede zweite Klage geht zugunsten der Hilfeempfänger aus. Eine schallende Ohrfeige für eine öffentlich rechtliche Institution in einem "demokratischen Rechtsstaat"?!
64. Unglaubliche Dreistigkeit... ....mit der noch halbwegs anständige Leute hier gedemütigt werden. Es wird Zeit zu einer Stellungnahme aus höchsten Kreisen (Bundesarbeitsminister, Vorstand der Bundesagentur für Arbeit). Was ist eigentlich mit unseren Kulturbereichern, mit den ungezählten Armutsflüchtlingen? An die trauen sich die Sachbearbeiter der ARGEn nicht ran oder? Sei brutal oder Assi und du hast Ruhe und Geld! Übrigens war ich noch nie Leistungsempfänger und bin seit vielen Jahren selbstständig. Ich empfinde es aber als zutiefst wiederlisch wie hier mit anständigen, arbeiteten Leuten und ihren Kindern umgegangen wird! Man muss sich für den Herrschaftsklüngel im Land schon fremdschämen!
73. Unser aller Kinder derart existenziell unter Druck zu setzen... empfinde finde ich als hochgradig ungerecht, feige, armselig, würdelos, erbärmlich! Wie kann unsere (ach so christliche) Gesellschaft, vorneweg jene "Elite" so etwas nur dulden? Menschen die keinen Respekt haben von Kindern sind selbst respektlos, Taugenichtse! Wäre ich nur einen Tag lang "König von Deutschland", mit allen Befugnissen, ich würde all jene verantwortlichen Verantwortungslosen aus unserer Gesellschaft, und zudem dieses Landes verweisen. Wer Kindern, die "Schwächsten unserer Gesellschaft" so begegnet, sie gar tyrannisiert, verliert in meinen Augen allen Schutz, alle Rechte, alle Teilhabe an unserer Gesellschaft! Schämt euch, auch vor euren eigenen Kindern! George Müller Berlin
Das ist das Absurdeste das ich seit langem gelesen habe! Durch Schröders Agenda wurde das Arbeitsamt (Neudeutsch Jobcenter) zum reinen Interessenvertreter von Unternehmen und Sklaventreiber von Arbeitnehmern. Anders ist diese Vorgehensweise nicht zu erklären. Liebe Unternehmer, wenn ihr Fachkräfte sucht, dann behandelt und bezahlt eure Mitarbeiter
anständig und menschlich, dann findet ihr auch neue Fachkräfte. Ich fordere diejenigen Politiker, die noch alle Tassen im Schrank haben auf, schleunigst gegen solche Praktiken der "Jobcenter" vorzugehen ! Jedes Kind in Deutschland sollte eine reelle Chance erhalten, das beste für sich zu erreichen. Wer sagt denn, dass nach dem Abitur nicht doch eine Ausbildung folgt oder wollen die Jobcenter verhindern, dass sich nach der Ausbildung ein Studium anschließt, kurz gefragt... gehen Euch die "Dummen" aus ??
75. Es wird schon! Das ganze ist zwar nicht schön, aber erstens bekommt man ja nicht grundlos Hartz4, sondern weil man zu wenig verdient und zweitens sollten Menschen, die selbst nicht genügend zum Leben verdienen können, das Recht auf Hilfe erhalten. Wenn es stimmt, dass hundertausende Hartz4-Empfänger keine wirkliche Chance haben, ist Hilfe wichtig. Um das generationsübergreifende Hartz4-Beziehen zu verhindern, ist es aus meiner Sicht grundsätzlich ein guter Ansatz, sich auch frühzeitig um die Kinder in Hartz4-Familien zu kümmern, damit sie ggf. eine Lehre beginnen bzw. überhaupt erlernen, erwerbstätig zu sein. Jetzt wegen ein paar Ausnahme-Familien ein Fass aufzumachen und damit vielleicht die Unterstützung für die vielen, die es wirklich nötig haben, zu kippen, ist aus meiner Sicht nicht OK. Das sind halt so die Nachteile der Bürokratie: Je mehr Aufgaben sich der Staat anmaßt, umso mehr greift er in das Leben von Menschen ein, die eigentlich gar nicht gemeint sind. In beschriebenen Fall muss dann eben ein Vorgesetzter mit Augenmaß sein Augenmaß walten lassen. Wird schon werden...
78. Das Über Ich In der Psychoanalyse würde man das Jobcenter als das Über Ich charakterisieren. Die Übernahme der väterlichen Dominanz zur Unterwürfigkeit gegenüber einer nicht helfender Person. Die Folgen wäre eine Nicht-Akzeptanz und eine Gleichgültigkeit gegenüber der Dominanz. Das Resultat wäre eine Merkmal für eine verstörende Entwicklung mit einer zusätzlichen Kontrollfunktion. Das schlimme daran es wäre nicht als eine Episode zu werten sondern ein unbekannter Faktor der zu einem späteren Zeitpunkt zu Tage treten wird. Spätestens bei einem weiteren Verlust würde die väterliche Dominanz fehlend und ein tieferer Sturz vorhersehbar sein.
82. Eine Unverschämtheit Es wird wohl jedem Hartz 4 Bezieher unterstellt, durch Faulheit den Staat zu schröpfen. Es gibt sicher den Sozialadel, der über Generationen von Stütze lebt. Aber das ist doch eine Minderheit. Was bleibt den ehemaligen Mitarbeitern bei Neckermann, Schlecker, Praktiker, oder nun Siemens die nach Jahrzehnten Arbeit schuldlos ihre Arbeit verloren haben und nach einem Jahr keine oder eine schlechtbezahlte Arbeit gefunden haben? Sie haben Jahrzehnte in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt und werden dann samt Familienmitgliedern unter Beobachtung gestellt? Es ist eine Unverschämtheit und unwürdig, die Kinder unter Sippenhaft zu stellen, zudem beide Eltern arbeiten und mit Hartz 4 nur die Unternehmen subventioniert werden. Hätte ich damals gewusst, was Schröder und seine Genossen anstellen, hätte ich noch 100 Jahre Kohl gewählt, obwohl meine Familie seit Generationen SPD gewählt hat und die Betonung liegt auf hat, keine Partie hat ihren Wählern so in den Allerwertesten getreten wie die SPD. Und die Behauptung die Agenda wäre die Ursache für unsere derzeitige stabile wirtschaftliche Situation halte ich für eine infame Lüge.
91. Entweder arbeitslos oder nicht! Zitat von ky3 Eine Freundin nahm sich ein Jahr frei um in Ruhe Ihre Doktorarbeit in Medizin schreiben zu können. Der Ordnung halber meldete sie sich für die Zeit arbeitslos. Sie wohnte bei Ihren Eltern welche sie für die Zeit finanziell unterstützen. Obwohl sie also keine finanzielle Unterstützung vom Amt beantragte musste sie ständig zum Amt rennen, dort selbst für studierte hoch komplizierteste Formulare ausfüllen und am Ende wollte das Amt sie noch zu Umschulungen schicken. Wie Hirn- und herzlos ist dieses Bashing-System? Welcher Ordnung halber meldet sie sich arbeitslos, wenn sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht und auch gar nicht arbeiten kann (, weil sie promoviert)? - Versteh ich nicht! Es ist doch klar, dass das Amt zu helfen versucht, wenn man sich meldet. Sonst gibt es sicher auch den genau umgekehrten Fall, dass sich Leute beschweren: Obwohl ich mich gemeldet habe, hilft mir keiner!
93. Das ist Zitat von indy555 Für eine Zulassung zur EOS (Erweiterte Oberschule) waren neben den Leistungen der Berufswunsch, eine gewisse politische ?Zuverlässigkeit? und auch die soziale Herkunft der Eltern maßgebend. Die Herkunft aus der ?
Arbeiterklasse? war hier von Vorteil. nun schon der zweite Kommentar der diesen DDR-Quatsch aufgreift. Wenn man den Komplex "Staat DDR" nicht kennt sollte man vorsichtig argumentieren. Mit guten sportlichen Leistungen konnte man selbst aus Adelsverhältnissen in die Arbeiterklasse "aufsteigen" . Die Zulassung zur EOS bekam auch eine katholische Mitschülerin und der Sohn vom Pfarrer unserer Gemeinde, ich musste hingegen als NVA Offz.Bewerber mindestens in den naturwissenschaftlichen Fächern eine 2 haben und gleichzeitig KJS- Kader sein inklusive FDJ- Mitglied um diese EOS"Zulassung" zu bekommen und ich entstamme einer Arbeiterfamilie. Die beiden anderen sind auf die EOS gekommen, ich nicht weil ich bei einer Montagsdemo von der Vopo aufgegriffen wurde. Später habe ich eine Lehre gemacht, der Pfarrersohn ist heute Schauspieler (ein guter am Theater) und die katholische Mitschülerin ist Altenpflegerin (mit Abi).... Das was hier passiert ist A4- Amtsschimmel und den gab es nicht nur in der DDR oder jetzt in Deutschland, sondern weltweit wird man solche Stilblüten und Stereotype finden. Entsetzlich jedoch ist das es sich hier absolutes menschliches Versagen handelt- irgendwer hat hier sein Gehirn zu Hause vergessen und das passiert immer öfter zu Schaden von tausenden Menschen. Ich hoffe einen kleinen Einblick in die DDR- Realität gegeben zu haben. Die DDR war nicht gut oder schlecht, sondern anders. Aber solchen Mist gab es nicht und der schuldet sich nicht im ALG II oder ähnlichen Gesetzen oder der EU, sondern in der zunehmenden Verblödung der Menschen in den Schlüsselpositionen und das weltweit.
Meine Erfahrungen mit dem Jobcenter Im Sommer 2011 bin ich mitsamt 5 Kollegen im Gefolge "betriebsbedingt" gekündigt worden. Seit dem ist es mir leider nicht gelungen, einen Anschluss an meine bisherige Beschäftigung zu finden, und das obwohl wir ja angeblich einen "Fachkräftemangel" haben. Aber sei es drum, wahrscheinlich bin ich ganz persönlich zu dumm, eine neue Beschäftigung zu finden. Schließlich kann ja angeblich jeder der nur möchte eine Arbeit finden, gell? Mittlerweile habe ich gelernt im "System Hartz-IV" zu leben und zwischenzeitlich macht es eine Menge Spaß, Man muss sich nur die "Bedienungsanleitung", die einem der PAP bewusst verschweigt, suchen und verstehen und sich nach Gleichgesinnten umschauen und dabei stößt man im Netz nicht nur auf diesen "Rebell" hier, sondern auch auf zahlreiche andere "Kollegen", die bewusst dem perviden System "Hartz-IV" den Kampf angesagt haben und dieses kontinuierlich torpedieren. Bevor ich das erste mal ins Jobcenter gegangen bin und mein Outing, dass ich ebenfalls einer der zahlreichen Menschen in diesem Lande bin, die ganz persönlich zu blöd sind, um eine Arbeit zu finden und zu arbeiten, habe ich mir - gott sei Dank - die notwendige "Bedienungsanleitung" angeeignet und bin somit relativ informiert ins JC gekommen. Dort habe ich dann gleich zu Verstehen gegeben, dass ich die "Eingliederungsvereinbarung" sicherlich
nicht unterschreiben werde. Das gab dann eine kleine Diskussion, warum ich diese denn nicht unterschreiben wolle, aber ich blieb hart und sodann wurde diese als Verwaltungsakt erlassen. Netterweise wurde ich gleichzeitig zu einem 2-wöchigen Kurs "IZO - Iniative zur Orientierung" verdonnert, äh ich meine natürlich eingeladen. Die hatten außer dem neoliberalen Zeitgeist nicht viel zu bieten. Ich konnte den Kurs jedoch dazu nutzen, Leidensgenossen kennen zu lernen und mich mit diesen austauschen, so dass dieser Kurs nicht ganz für die Tonne war. Gegen die nette Einladung zu diesem Kurs, die ich in Form des Ersatz der Eingliederungsvereinbarung erhielt, habe ich natürlich postwendend Widerspruch bei meinem Jobcenter eingelegt und beim zuständigen Sozialgericht die auf schiebene Wirkung beantragt. Die aufschiebende Wirkung wurde sodann auch angeordnet, jedoch kam die Post vom Sozialgericht einen Tag, nach dem die wirklich schöne Maßnahme dann geendet hatte und das war dann nicht mehr für mich relevant. Das Jobcenter hat in dem Beschluss vom Sozialgericht ein wenig etwas auf den Deckel bekommen und sodann den, die EGV ersetzenden, VA wenig später zurückgenommen. Zwischenzeitlich kann ich mein ALG-II fast als eine Art "bedingungsloses Grundeinkommen" genießen. Diesen Status verdanke ich sicherlich auch meiner Wehrhaftigkeit. Wehren lohnt sich also eigentlich immer. Ich persönlich kann deshalb bis auf die Maßnahme eigentlich auf keine negativen Erfahrungen mit dem Jobcenter zurückblicken. Jedoch zeigen mir zahlreiche negative Fallbeispiele, dass es genug "Kollegen" gibt, die wirklich negative Erfahrungen mit dem Jobcenter gemacht haben und ich will die Arbeit deshalb von den Jobcentern keinesfalls gut heißen! Schlussendlich macht diese eh keinen Sinn, denn wenn wirklich so viel Arbeit vorhanden wäre, wie uns alle glaubhaft machen wollen, wozu bräuchte man dan noch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter? Vielleicht wäre ein BGE eine wirklich attraktive Alternative. Naja, warten wir ab, was die Zukunft bringen wird.
<Ich hatte noch nie eine einzige Fehlüberweisung. Ich habe einen super Sachbearbeiter. Mir hat in der Arge noch niemand ein Versäumnis vorgeworfen. >> Meinen herzlichen Glückwunsch zu dieser Rarität! <<Außerdem kann ich die von dir unterstellten miesen Tricks nicht nachvollziehen zumal ihr ja scheinbar immer zu zweit in den Argen aufschlagt. Welchen Vorteil hätte so ein Sachbearbeiter seine Kunden zu verärgern? Er würde sich ja nur Probleme schaffen.>> Ach, Gott, wen kümmert schon ein verärgerter Kunde? Was für Schwierigkeiten sollte der schon machen? Ironie an: Im Idealfall verhungert der - und das spart der Kommune und dem Bund enorm viel Geld. Ironie aus. Welchen Vorteil der Sachbearbeiter von miesen Tricks hätte? Fragst Du das
ernsthaft? Noch nichts davon gehört, dass unsere Finanz- und Banken- und Wirtschaftskrise vom abgehängten Prekariat gezahlt wird? Da kriegen die Sachbearbeiter genaue Vorgaben, welchen Betrag sie erwirtschaften müssen, damit sich ihr Gehalt noch rechnet und sie nicht selbst vor die Tür gesetzt werden. Was machst, wenn du solch eine ehrgeizige Vorgabe hast, die Kundschaft aber lieb und brav und gehorsam ist und tatsächlich alles tut, was sie tun soll? Das ist das schlimmste, was Dir als Sachbearbeiter passieren kann! Also, musst du zu härteren Bandagen greifen, um dein Soll zu erfüllen und um "Held der Arbeit" zu werden. So kommst du dann irgendwann ganz von selbst drauf, dem Schicksam ein wenig auf die Sprünge zu helfen und entscheidest dich für "miese Tricks". Erst hast du vielleicht noch ein leichtes Grummeln im Magen und der Gewissenswurm nagt, aber daran kann man sich gewöhnen. Du lernst nicht mehr zu hinterfragen und nicht mehr zu denken und kannst dann im Brustton der Überzeugung sagen: "Ich mach doch nur meinen Job. Und das erfolgreich!" Und in Berlin jubeln sie auch: "Hartz IV ist eine großer Erfolg!" "Ich mach doch nur meinen Job!" und "Ich tu doch nur meine Pflicht!" - sind seit jeher die in Deutschland beliebtesten Sprüche.
Und nun Tipps wie man sich gegen die Jobcenter wehren kann! Bewilligunsbescheid! Der Bewilligungsbescheid – Wenn du Leistungen vom Jobcenter bekommst. Der Bewilligungsbescheid ist wohl die willkommenste Post vom Jobcenter. Mit dem Bewilligungsbescheid erhältst du eine Antwort auf deinen Antrag, Hartz 4Leistungen beziehen zu können. Was ist ein Bewilligungsbescheid? Im Bewilligungsbescheid wird festgelegt, wie hoch die Hartz 4-Leistungen sind, die du vom Jobcenter bekommst. In dem Bewilligungsbescheid werden, wie in jedem anderen Bescheid, grundsätzliche Angaben gemacht. Wie sieht ein solcher Bewilligungsbescheid aus? Auf deinem Bescheid stehen zunächst grundsätzliche Angaben. Dazu gehören: Briefkopf und Adresse deines Jobcenters Deine Adresse Deine Bedarfsgemeinschatfs (BG)-Nummer Dein Bewilligungszeitraum Zahlungsempfänger
Auf der zweiten Seite findest du dann eine Rechtsbehelfsbelehrung und allgemeine Erläuterungen zu deinem Bescheid. Besonders wichtig ist hier die Rechtsbehelfsbelehrung. Hier steht, dass du innerhalb eines Monats Widerspruch erheben kannst. Wenn diese Rechtsbehelfsbelehrung fehlt, ist dein Bewilligungsbescheid zwar nicht fehlerhaft, du hast dann aber ein ganzes Jahr Zeit um Widerspruch einzulegen. Nach der zweiten Seite folgt dann der Berechnungsbogen. Hier werden die Leistungen berechnet die dir am Ende zustehen. Berücksichtigt werden die Regelsätze, Mehrbedarfe, Kosten der Unterkunft, Kindergeld, anderes Einkommen und vieles mehr. Diese einzelnen Faktoren werden für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft berechnet. Am Ende werden die Leistungen für jedes Mitglied mit denen der anderen zusammengerechnet. Den berechneten Betrag erhält dann der Vertreter der Bedarfsgemeinschaft. Das ist in der Regel derjenige, an den der Bewilligungsbescheid geschickt wurde. Tipp: Auch wenn du keinen oder noch keinen aktuellen Bescheid vom Jobcenter bekommen hast, kannst du dich auf unsere Seite eintragen. Sobald dein neuer Bewilligungszeitraum anfängt, überprüfen wir deinen Bescheid. So kannst du sicher sein immer alle Hartz 4-Leistungen zu bekommen, die dir zustehen. Wer bekommt einen Bewilligungsbescheid? Einen Bewilligungsbescheid bekommt man, wenn man Hartz 4-Leistungen beantragt hat. Der Bewilligungsbescheid ist dabei die positive Antwort des Jobcenters auf deinen Antrag. Dementsprechend bekommst dann Hartz 4Leistungen vom Jobcenter. Wie hoch deine Leistungen sind, kannst du aus dem Berechnungsbogen deines Bewilligungsbescheides entnehmen. Wie du einen Antrag auf Hartz 4 stellen kannst und ob dir Leistungen zustehen, erfährst du hier. Wann bekomme ich einen Bewilligungsbescheid? Den Bewilligungsbescheid erhältst du spätestens sechs Monate nachdem du deinen Antrag auf Hartz 4-Leistungen gestellt hast. Falls das Jobcenter zu diesem Zeitpunkt noch nicht über deinen Antrag entschieden hat, solltest du auf jeden Fall Untätigkeitsklage erheben. Wir helfen dir hier gern dabei. Was gibt es beim Bewilligungsbescheid zu beachten? Der Bewilligungsbescheid muss grundsätzlich einen Bewilligungszeitraum von 12 Monaten haben. Nur bei Ausnahmen darf der Bewilligungszeitraum sechs Monate betragen. Zu diesen Ausnahmen gehören zu hohe Kosten der Unterkunft, schwankendes Einkommen oder andere schwankenden Einnahmen die du hast. Oft wird in solchen Fällen zunächst ein vorläufiger Bewilligungsbescheid erlassen. Das Jobcenter kann aber auch einen Bewilligungsbescheid erlassen, der dann sechs Monate gilt. Was kann ich machen, wenn mein Bewilligungsbescheid fehlerhaft ist? Wie gegen jeden Bescheid kannst du auch gegen deinen Bewilligungsbescheid Widerspruch beim Jobcenter einlegen. Um dir deine Leistungen zu prüfen, kannst du unseren Rechner nutzen. Gib dort alle geforderten Angaben an und finde heraus ob du alle Leistungen bekommst, die dir zustehen. Wenn du weniger Leistungen bekommst, als unser Rechner nach deinen Angaben
anzeigt, solltest du auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Achtung: Du hast für den Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid einen Monat Zeit. Lässt du die Frist verstreichen, kannst du nur noch einen Überprüfungsantrag stellen, für den das Jobcenter sechs Monate Bearbeitungszeit hat. Lege besser innerhalb eines Monats Widerspruch beim Jobcenter ein, um so schnell wie möglich zu deinem Recht zu kommen. Wer kann mir bei dem Widerspruch helfen? Nutze die Anwälte von hartz4widerspruch.de kostenlos. Die Anwälte auf hartz4widerspruch.de haben bereits über 1500 Widersprüche gegen Bewilligungsbescheide erhoben. Wir wissen welche Punkte zu beachten sind und welche Fehler die Jobcenter bei Bewilligungsbescheiden häufig machen. Die Erfolgsaussichten eines Widerspruches sind besonders hoch. Falls das Jobcenter unserem Widerspruch nicht zustimmt, gehen wir mit dir auch den Weg vor das Sozialgericht um deine Rechte durchzusetzen. Die Erstellung des Widerspruches ist zu jeder Zeit kostenlos. Wenn du noch andere Probleme mit dem Jobcenter hast, lösen wir diese Probleme für dich. Und auch hier kommen keine Kosten auf dich zu. Wir decken unser Kosten mit der Beratungshilfe. Falls du einen Bewilligungsbescheid vom Jobcenter bekommen hast, trage dich auf unserer Seite ein. Wir helfen dir mit unserem Jobcenter-Schutzschild und schützen dich vor der Jobcenter-Willkür.
Der vorläufige Bewilligungsbescheid – das Jobcenter will Leistungen nicht festlegen. Der vorläufige Bewilligungsbescheid ist eine nicht endgültige aber positive Antwort des Jobcenters auf deinen Hartz 4-Antrag. Was ist ein vorläufiger Bewilligungsbescheid? Mit dem vorläufigen Bewilligungsbescheid legt das Jobcenter fest, wie hoch deine Hartz 4-Leistungen sind. Allerdings werden deine Leistungen nur vorläufig, also nicht endgültig gewährt. Das heißt für dich, dass das Jobcenter am Anfang von bestimmten Angaben, wie Einkommen, oder Kosten der Unterkunft, ausgeht. Diese Angaben sind nach Ansicht des Jobcenters aber meistens nicht sicher, sodass diese im laufenden Bewilligungszeitraum noch einmal detailliert überprüft werden. Wer bekommt einen vorläufigen Bewilligungsbescheid? Wenn du Hartz 4-Leistungen beantragt hast und das Jobcenter sich nicht sicher ist, ob alle Angaben die du gemacht hast für den ganzen Bewilligungszeitraum so bleiben, erlässt es deinen Bewilligungsbescheid vorläufig. Das kann vorkommen wenn du angibst, dass du Einkommen hast und das Einkommen schwankend ist. Beispielsweise wenn du einen Job hast und jeden Monat unterschiedlich viele Stunden arbeitest. Ein anderes Beispiel
sind Unterhaltszahlungen die du erhältst, bei denen nicht klar ist, ob du sie über den ganzen Bewilligungszeitraum erhältst. Das wohl häufigste Problem ist, dass die Kosten der Unterkunft zu hoch und nicht angemessen sind. Auch in diesen Fällen kann das Jobcenter deinen Bewilligungsbescheid vorläufig erlassen. Damit du schnell Sicherheit hast und deine Leistungen endgültig erhältst, solltest du den Aufforderungen des Jobcenters folgen und geforderte Unterlagen einreichen. Tipp: Grundsätzlich gilt, dass du dir jedes Mal wenn du Unterlagen einreichst eine Bestätigung vom Jobcenter ausstellen lassen solltest.Die Jobcenter sind oft überlastet und vernachlässigen die Ordnung Ihrer Akten. Deswegen ist es immer sinnvoll einen Beweis zu haben, dass du die betreffenden Unterlagen eingereicht hast. So kann das Jobcenter nicht behaupten, du hättest geforderte Unterlagen nie eingereicht. Wann bekomme ich einen vorläufigen Bewilligungsbescheid? Einen vorläufigen Bewilligungsbescheid erhältst du spätestens sechs Monate nachdem du deinen Antrag auf Hartz 4-Leistungen gestellt hast. Falls das Jobcenter zu diesem Zeitpunkt noch nicht über deinen Antrag entschieden hat, solltest du auf jeden Fall Untätigkeitsklage erheben. Wir helfen dir gern dabei. Wie lange ist der vorläufige Bewilligungsbescheid gültig? Der vorläufige Bewilligungsbescheid ist solange gültig, bis du einen Bescheid über die endgültige Festsetzung von Leistungen auch Festsetzungsbescheid genannt bekommst. Dieser Bescheid legt dann fest, welche Leistungen in welcher Höhe dir endgültig zustehen. Dieser Bescheid ersetzt den ursprünglichen vorläufigen Bewilligungsbescheid. Was gibt es bei einem vorläufigen Bewilligungsbescheid zu beachten? Auch wenn deine Hartz 4-Leistungen hier vorläufig bewilligt werden, solltest du immer darauf achten, dass in deinem Bescheid auch schon alle Angaben richtig sind. Wenn in deinem vorläufigen Bewilligungsbescheid falsches Einkommen angegeben ist, solltest du dem Jobcenter das auf jeden Fall mitteilen und die nötigen Nachweise, wie Kontoauszüge, einreichen. Ansonsten kann es vorkommen, dass dir Nachzahlungen drohen und du einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom Jobcenter bekommst. Falls das Jobcenter innerhalb weniger Tage nichts ändert, solltest du auf jeden Fall Wiederspruch erheben. Tipp: Wenn es um Einkommen aus einem Job geht, solltest du stets Verdienstabrechnungen und Kontoauszüge einreichen. Das solltest du tun, weil das sogenannten Zuflussprinzip gilt. Das heißt für dich, dass dein Einkommen dann angerechnet werden muss, wenn es tatsächlich auf deinem Konto landet. Bekommst du den Lohn für November im Dezember überwiesen, ist der Lohn für den Dezember anzurechnen und nicht für den November. So soll verhindert werden, dass du kein Geld mehr hast, weil dir dein Einkommen zu spät gezahlt wird. Was kann ich machen, wenn mein vorläufiger Bewilligungsbescheid fehlerhaft ist?
Wie gegen jeden Bescheid, kannst du auch gegen den vorläufigen Bewilligungsbescheid Widerspruch beim Jobcenter einlegen. Um zu prüfen, ob du alle Leistungen bekommst, kannst du unseren Rechner nutzen. Gib dort alle geforderten Angaben an und schau ob du alle Leistungen bekommst, die dir zustehen. Wenn du weniger Leistungen bekommst, als unser Rechner nach deinen Angaben anzeigt, solltest du auf jeden Fall Widerspruch einlegen, auch wenn das Jobcenter sagt, dein Bescheid sei nur vorläufig, schon jetzt solltest du deine Rechte durchsetzen. So kannst du sicher sein, dass der Bescheid über die endgültige Festsetzung von Leistungen dann korrekt ist. Achtung: Du hast für den Widerspruch gegen den Bewilligungsbescheid einen Monat Zeit. Lässt du die Frist verstreichen, kannst du nur noch einen Überprüfungsantrag stellen, für den das Jobcenter sechs Monate Bearbeitungszeit hat. Lege besser innerhalb eines Monats Widerspruch beim Jobcenter ein, um so schnell wie möglich zu deinem Recht zu kommen. Wer kann mir bei dem Widerspruch gegen meinen vorläufigen Bewilligungsbescheid helfen? Unsere Anwälte von hartz4widerspruch.de haben bereits tausende Widersprüche gegen vorläufige Bewilligungsbescheide gegen das Jobcenter erhoben. Unserer Erfahrung nach sind bis zu 50% der Bescheide vom Jobcenter fehlerhaft. Damit du trotzdem alle Hart 4-Leistungen bekommst, die dir zustehen, legen wir mit dir zusammen Widerspruch ein. Falls das Jobcenter den Widerspruch wider Erwarten ablehnt, klagen wir vor den Sozialgerichten und setzten deine Rechte durch. Die Erstellung des Widerspruches ist zu jeder Zeit kostenlos. Wenn du noch andere Probleme mit dem Jobcenter hast, lösen wir diese Probleme für dich. Und auch hier kommen keine Kosten auf dich zu. Wir decken unser Kosten mit der Beratungshilfe. Falls du einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom Jobcenter bekommst, trage dich auf unserer Seite ein. Wir helfen dir mit unserem Jobcenter-Schutzschild und schützen dich vor der Jobcenter-Willkür.
Der Ablehnungsbescheid – keine Leistungen vom Jobcenter in Sicht. Um Leistungen vom Jobcenter zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Mitarbeiter des Jobcenters prüfen dann deinen Anspruch auf Hartz 4. Diese Prüfung kann zwei Arten von Bescheiden zur Folge haben. Ein Bewilligungsbescheid gibt Auskunft über die gewährte Höhe und Dauer an Leistung. Detailliert ist aufgeführt, welche Leistungen warum bewilligt werden. Ein Ablehnungsbescheid informiert hingegen darüber, dass keine Leistungen gezahlt werden. Auch hier muss genau aufgeführt werden, weshalb dies der Fall ist. Als Verwaltungsakt zugestellt, bedeutet dies, dass das Jobcenter dir
keine Leistungen gewährt. Der Verwaltungsakt: Der Verwaltungsakt ist ein von einer Behörde ausgestellter Bescheid. Dieser dient der Regelung eines Einzelfalls und betrifft das öffentliche Recht. Allerdings besteht bei jedem Verwaltungsakt die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen. Was ganz wichtig ist, wenn ein Ablehnungsbescheid dir Leistungen untersagt. Bewahre die Ruhe. Lass den Ablehnungsbescheid von einem Anwalt prüfen. Dies sollte zeitnah geschehen, um Widerspruchs– und Klagefrist einhalten zu können. Rechtsanwälte von hartz4widerspruch.de übernehmen kostenlos die Überprüfung deines Ablehnungsbescheides.
Wer erhält einen Ablehnungsbescheid? Du erhältst einen Ablehnungsbescheid, wenn Du nicht leistungsberechtigt bist. Dies ist der Fall, wenn du ein Vermögen besitzt, welches zunächst aufgebraucht werden muss. Eine kleine Eigentumswohnung reicht beispielsweise aus, um als Vermögen gewertet zu werden. Das Amt wird dir dann auftragen, damit verbundenes Vermögen erstrangig aufzubrauchen. Somit soll gewährleisten sein, dass keine Trittbrettfahrer auf Kosten des Staates leben, obwohl sie ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten könnten. Ebenso können fehlende Unterlagen für einen Ablehnungsbescheid verantwortlich sein. Dein Antrag konnte dann vermutlich nicht bearbeitet werden. Hier besteht jedoch die Möglichkeit, Dokumente nachzureichen und im nächsten Schritt Hartz 4 bewilligt zu bekommen. Wichtig ist, sorgsam zu arbeiten und es dem Jobcenter nicht zu einfach zu machen.
Wann erhalte ich einen Ablehnungsbescheid? Für die Erstellung der meisten Bescheide hat das Jobcenter sechs Monate Zeit, deinen Antrag zu bearbeiten. Entscheidet dein Jobcenter über deinen Antrag nicht zu deinen Gunsten, erhältst du leider einen Ablehnungsbescheid. Kommt dein Jobcenter jedoch nicht innerhalb der sechs Monate seiner Pflicht nach, raten wir dir zu einer Untätigkeitsklage. Auch hier unterstützen wir dich gern und kostenlos.
Was muss ich bei einem Ablehnungsbescheid beachten? Du musst unbedingt die Begründung des Ablehnungsbescheides lesen. Da ein Ablehnungsbescheid ein Verwaltungsakt ist, muss dieser eine schriftliche Begründung beinhalten. Diese Begründung erklärt, warum dein Antrag abgelehnt wurde. Du kannst dir zumindest sicher sein, dass Experten diese Begründung bis in das Detail bewerten können und dir sagen werden, was nun zu tun ist. Experten gibt es bei hartz4widerspruch.de Häufig ist es der Fall, dass die Berechnungsgrundlage deines Anspruchs völlig falsch herangezogen wurde. Ein Ablehnungsbescheid muss also nicht das Ende aller Tage bedeuten, hier hilft Rechtsberatung.
Wie kann ich einem Ablehnungsbescheid widersprechen? Da ein Ablehnungsbescheid ein Verwaltungsakt ist, kannst du ihn per Widerspruch (Frist von einem Monat) an das Jobcenter oder notfalls per Klage angreifen.
Auch bei einem Ablehnungsbescheid hast du die Möglichkeit, diesen selbst zu prüfen und eventuell Widerspruch dagegen einzulegen. Wirklich wichtig ist, dass die Gründe der Ablehnung korrekt aufgelistet und erläutert sind – sei sorgsamer als das Jobcenter in der Ablehnung deines Antrages. Um sich Stress zu sparen und Fehler aus Unwissenheit zu vermeiden, ist ein guter Anwalt wichtig. hartz4widerspruch.de beantragt für dich ganz automatisch und die Beratungshilfe, so dass alles für dich kostenlos bleibt. Da es eine Widerspruchsfrist (1 Monat) gibt, ist es notwendig innerhalb dieser gegen den Ablehnungsbescheid vorzugehen. Nur so erhältst du die Leistungen, die dir zustehen.
Wer hilft mir, wenn ich einen Ablehnungsbescheid erhalten habe? Um überhaupt Leistungen zu erhalten, musst du deinen Ablehnungsbescheid prüfen lassen. Das geht kostenlos dank der Beratungshilfe und sollte von Anwälten im Sozialrecht übernommen werden. hartz4widerspruch.de hat hier die Erfahrung und die richtigen Anwälte für dich.
Der Änderungsbescheid – wenn deine Leistungen sich ändern: Einen Änderungsbescheid kann jeder Hartz 4-Empfänger erhalten. Zunächst besagt dieser, dass sich an deinen Leistungen etwas ändert. Das irritiert zunächst, bedeutet jedoch nicht zwangsweise etwas Schlechtes – nur, dass dein aktueller Bewilligungsbescheid in der Form nicht mehr gültig ist. Und wenn doch, kannst du Widerspruch einlegen.
Wann erhalte ich einen Änderungsbescheid? Einen Änderungsbescheid erhältst du, sobald dein Bewilligungsbescheid nicht mehr korrekt ist. Es müssen Anpassungen vorgenommen werden, da sich vermutlich etwas an deiner Lebenssituation geändert hat. Das kann der Fall sein, wenn: Du umziehst und deine Wohnung teurer wird – ggf. steht dir mehr Leistung zu. Oder du wechselst in eine Bedarfsgemeinschaft – auch das hat natürlich Auswirkungen auf deinen Bescheid und die dir zustehenden Leistungen. Ebenso kann dein sich änderndes Einkommen für einen Änderungsbescheid verantwortlich sein.
Was bedeutet der Änderungsbescheid für mich? In dem Änderungsbescheid wird festgelegt welche Leistungen du erhältst und wie hoch diese im Einzelnen sind. Ein Änderungsbescheid ist das Ergebnis einer nachträglichen Prüfung deines Bewilligungsbescheides. Das dauert eine gewisse Zeit, da das Amt die Leistungen anhand deiner Lebenssituation errechnet.
Was muss ich bei einem Änderungsbescheid beachten? Wichtig ist, für einen möglichen Widerspruch die Frist zu wahren. Du musst in der Regel innerhalb von vier Wochen reagieren. Dabei ist darauf zu achten,
wann der Widerspruch bei der zuständigen Stelle eintrifft und nicht welches Datum dein Widerspruch hat. Ebenso wichtig ist es, auf die Rechtsbehelfsbelehrung deines Änderungsbescheides zu schauen. Hier ist festgehalten, gegen wen ein Widerspruch gerichtet sein soll und welches Gericht im Fall einer Klage das richtige ist. Tipp: Fehlt in deinem Bescheid die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie nicht korrekt, verlängert sich deine Widerspruchsfrist. Sie beträgt dann ein ganzes Jahr. Die Rechtsbehelfsbelehrung steht am Ende eines jeden Bescheides. Sie informiert euch darüber, ob und wie eine behördliche/gerichtliche Entscheidung angegriffen werden kann.
Wie kann ich einem Änderungsbescheid widersprechen? Ein Änderungsbescheid ist ein Verwaltungsakt. Daher kannst du ihn per Widerspruch an das Jobcenter oder notfalls per Klage angreifen. Dies ist vor allem notwendig, sobald das Jobcenter Leistungen kürzt. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit deinen Änderungsbescheid selbst zu prüfen und eventuell Widerspruch dagegen einzulegen. Dabei ist darauf zu achten, dass wirklich alle Änderungen korrekt aufgeführt und erklärt sind – sowohl in deinem Änderungsbescheid, der andernfalls nicht gültig ist, als auch in deinem Widerspruch. Sorgsames arbeiten ist hier ganz wichtig. Rechtsanwälte von hartz4widerspruch.de übernehmen kostenlos die Überprüfung deines Änderungsbescheides. Um sich den Stress mit dem Amtsgericht zu sparen, muss einfach nur der richtige Anwalt gefunden werden. Die Rechtsanwälte von hartz4widerspruch.de beantragen für dich ganz automatisch und kostenlos die Beratungshilfe, wenn du deinen Hartz 4-Änderungsbescheid überprüfen lassen willst. Es ist wichtig, deinen Änderungsbescheid vor Ablauf der Fristen von einem Anwalt prüfen zu lassen, damit alle Leistungen bei dir ankommen. Schick deinen Bescheid daher gern zu uns. Tipp: Wenn die Widerspruchsfrist bereits verstrichen ist und daher kein Widerspruch mehr möglich ist, gibt es eine letzte Möglichkeit für dich – stell einen Überprüfungsantrag. Dieser Antrag verpflichtet das Jobcenter dazu deinen Sachverhalt, auf dem der Änderungsbescheid basiert, erneut zu prüfen. Das Ergebnis des Überprüfungsantrages ist ein neuer Bescheid. Auch hier kann erneut Widerspruch eingelegt werden.
Wer hilft mir, wenn ich einen Änderungsbescheid erhalten habe? Damit du auch weiterhin alle Leistungen erhältst die dir zustehen, solltest du deinen Änderungsbescheid prüfen lassen. Das geht kostenlos dank der Beratungshilfe und sollte von Profis im Sozialrecht übernommen werden. hartz4widerspruch.de ist dafür eine gute und erfahrene Anlaufstelle.
Der Aufhebungsbescheid – Wenn du keine Leistungen mehr vom Jobcenter bekommst Am Anfang jedes Bewilligungszeitraumes bekommst du einen Bewilligungsbescheid. Es kommt vor, dass sich in diesem Zeitraum etwas an deinem Einkommen, Vermögen oder anderen Umständen ändert. Wenn dein Jobcenter aber von Anfang an von falschen Werten ausgeht oder nicht den aktuellen Umständen anpasst, bekommst du wahrscheinlich einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.
Wer bekommt Aufhebungs- und Erstattungsbescheide vom Jobcenter? Um Hartz 4 beziehen zu dürfen, musst du eine Menge Angaben beim Jobcenter machen, zum Beispiel wie viel Vermögen oder Einkommen du hast. Mit den Angaben errechnet das Jobcenter dann deine Leistungen und erlässt dann einen Bewilligungsbescheid. Es kommt aber vor, dass sich die Umstände ändern, zum Beispiel, weil du mehr Geld verdienst oder doch mehr Vermögen als gedacht hast. Vielleicht findest du auch einen Job oder beziehst inzwischen noch andere Sozialleistungen. Aufhebungs- und Erstattungsbescheide bekommen in der Regel also Hartz 4-Empfänger die mehr Einkommen oder Vermögen haben, als das Jobcenter angenommen hat. Dieses Einkommen oder Vermögen wird dann nachträglich angerechnet.
Was bedeutet Aufhebung für mich? Die Aufhebung bedeutet für dich, dass dein ursprünglicher Hartz 4-Bescheid, in dem deine Leistungen aufgeführt sind, aufgehoben wird. Dann ist dein alter Bescheid nicht mehr zu beachten. Für den aufgehobenen Bescheid bekommst du einen neuen Bescheid zugeschickt, der deinen alten Bescheid ersetzt. Demensprechend gilt für dich dann die Leistungshöhe die in dem neuen Bescheid aufgeführt ist. Solche Bescheide gelten auch für den vergangenen Zeitraum, eventuell also auch vorherige Jahre. Deswegen kann es zu einer Erstattung kommen, wenn dir nach deinem neuen Bescheid auch für die Vergangenheit geringere Leistungen zustehen.
Was bedeutet Erstattung für mich? Wenn das Jobcenter deinen ursprünglichen Bescheid aufgehoben hat, stehen dir nach der Berechnung des Jobcenters, für den aufgehobenen Zeitraum meistens weniger Leistungen zu als ursprünglich angenommen. Deine Leistungen werden also gekürzt. In diesen Fällen musst du das Geld zurückzahlen, das du „zu viel“ bekommen hast. Im Erstattungsbescheid ist dann aufgeführt wie viel Geld du für welchen Monat zurückzahlen sollst. Muss ich auch Geld zurückzahlen, wenn ein Mitglied meiner Bedarfsgemeinschaft zu hohe Leistungen vom Jobcenter bekommen hat? Grundsätzlich gilt hier, dass alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft füreinander einstehen und sich auch das Geld teilen, das sie vom Jobcenter erhalten. Das führt dazu, dass auch Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
zurückzahlen müssen, wenn sie ursprünglich gar keine zu hohen Leistungen bekommen oder keine Schuld daran haben, dass die richtigen Umstände nicht mitgeteilt wurden. Das kommt zum Beispiel vor, wenn ein Mitglied mehr Geld als angenommen verdient hat. Dann müssen alle Mitglieder anteilig Leistungen zurückzahlen.
Wann bekomme ich einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid? Wenn du Hartz 4 bekommst und sich Umstände, wie Einkommen oder Vermögen ändern und das Jobcenter davon erfährt, bekommst du einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid. Ab dem Zeitpunkt an dem das Jobcenter weiß was sich und wie es sich geändert hat, muss es einen Bescheid erlassen und deine Leistungen anpassen.
Was bedeutet Vertrauensschutz bei Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden? Wenn du dem Jobcenter mitgeteilt hast, dass sich etwas ändert, das Jobcenter das aber ignoriert und deine Änderung nicht berücksichtigt genießt du sogenannten „Vertrauensschutz“. Das heißt für dich, dass du nach dem Gesetz deinen Teil getan hast und darauf vertrauen durftest, dass das Jobcenter deine Leistungen anpasst. Wenn das Jobcenter im Nachhinein aber trotzdem eine Rückzahlung von dir haben möchte, brauchst du nichts zurückzahlen. Wenn du dem Jobcenter so etwas mitgeteilt hast, muss dein Sachbearbeiter deine Leistungen dementsprechend anpassen. Du hast deine Pflicht getan. In diesen Fällen solltest du auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Tipp: Grundsätzlich gilt, dass du dir jedes Mal wenn du Unterlagen einreichst eine Bestätigung vom Jobcenter ausstellen lassen solltest. Die Jobcenter sind oft überlastet und vernachlässigen die Ordnung Ihrer Akten. Deswegen ist es immer sinnvoll einen Beweis zu haben, dass du die betreffenden Unterlagen eingereicht hast. So kann das Jobcenter nicht behaupten, du hättest geforderte Unterlagen nie eingereicht.
Wie kann ich kann ich mich gegen eine falschen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid wehren? Wie gegen jeden Bescheid, kannst du auch gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid Widerspruch beim Jobcenter einlegen. Du solltest dabei klarmachen, warum die Erstattung deiner Meinung nach nicht richtig ist. Wichtig ist hier, darauf hinzuweisen, dass du keine Schuld daran hattest, dass du mehr Geld vom Jobcenter bekommen hast, als dir zusteht. Achtung: Du hast für den Widerspruch gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid einen Monat Zeit. Solange das Widerspruchsverfahren läuft, musst du erst einmal nichts zurückzahlen. Erst wenn über deinen Widerspruch entschieden wurde, musst du zurückzahlen oder eben nicht, wenn dein Widerspruch erfolgreich war. Lässt du die Frist um Widerspruch einzulegen, verstreichen, kannst du nur noch einen Überprüfungsantrag stellen. Für den hat das Jobcenter sechs Monate Bearbeitungszeit. Lege
besser innerhalb eines Monats Widerspruch beim Jobcenter ein, um so schnell wie möglich zu deinem Recht zu kommen.
Nutze die Experten von hartz4widerspruch.de Unsere Anwälte von hartz4widerspruch.de haben Erfahrungen mit hunderten Widersprüchen gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide. Wir wissen welche Punkte zu beachten sind und welche Fehler die Jobcenter bei Aufhebungs- und Erstattungsbescheiden häufig machen. Die Erfolgsaussichten eines Widerspruches gegen einen AufhebungsErstattungsbescheid sind besonders hoch. So kannst du einer Rückzahlung entgehen. Falls das Jobcenter unserem Widerspruch nicht zustimmt, gehen wir mit dir auch den Weg vor das Sozialgericht um deine Rechte durchzusetzen. Die Erstellung des Widerspruches ist zu jeder Zeit kostenlos. Wenn du noch andere Probleme mit dem Jobcenter hast, lösen wir diese Probleme für dich. Und auch hier kommen keine Kosten auf dich zu. Wir decken unsere Kosten mit der Beratungshilfe. Falls du einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom Jobcenter bekommst, trage dich auf unserer Seite ein. Wir helfen dir mit unserem Jobcenter-Schutzschild und schützen dich vor der Jobcenter-Willkür.
KOSTENLOS BESCHEID PRÜFEN JOBCENTER ODER PLZ EINGEBEN... Urteil: Taschengeld darf nicht als Einkommen angerechnet werden Urteil: Taschengeld darf nicht als Einkommen angerechnet werden 12.03.2018 Als Kind oder junger Erwachsener freut man sich über ein Taschengeld der Großeltern. In Krefeld hat das Jobcenter versucht auch das als Einkommen anzurechnen. Doch das Sozialgericht Dortmund stellte sich dagegen. Weiterlesen » hartz4widerspruch.de ist die Nr. 1 für Hartz 4-Verfahren hartz4widerspruch.de ist die Nr. 1 für Hartz 4-Verfahren 09.03.2018 Wir sind stolz: Ab sofort dürfen wir den Titel „Die Nr. 1 für Hartz 4Verfahren“ tragen. Der unermüdliche Einsatz unserer Anwälte für dich zahlt sich aus. Weiterlesen » Dein Antrag auf die Übernahme der Umzugskosten Dein Antrag auf die Übernahme der Umzugskosten 09.03.2018 Als Hartz 4-Empfänger musst du bei einem Umzug einiges beachten. Wenn du eine geeignete Wohnung gefunden hast, ist der Umzug die nächste Hürde. Doch hier kannst du Unterstützung beantragen.
Der Aufhebungsbescheid – Wenn du keine Leistungen mehr vom Jobcenter bekommst: Wenn du einen Job antrittst, in Zukunft Einkommen oder Vermögen erlangst, bekommst du von deinem Jobcenter einen Aufhebungsbescheid. Im Aufhebungsbescheid steht, dass du in Zukunft keine Leistungen mehr bekommst.
Wer bekommt einen Aufhebungsbescheid vom Jobcenter? Wenn du Hartz 4 bekommst, du aber zum Beispiel Einkommen, Vermögen oder einen Job erhältst, musst du deinem Jobcenter genau mitteilen, wann der Job anfängt oder wie viel Einkommen oder Vermögen du genau bekommst. Achte dabei darauf genaue Angaben zu machen. So kann es zu keinen Missverständnissen kommen kann. Das Jobcenter rechnet dann aus, ob du noch Hartz 4 beziehen kannst oder ob deine Leistungen eingestellt werden. Wenn das Jobcenter ausgerechnet hat, dass du zu viel Geld verdienen wirst oder zu viel Einkommen oder Vermögen haben wirst, stellt das Jobcenter deine Leistungen ein.
Tipp: Auch hier raten wir dir, dass du dir jedes Mal, wenn du Unterlagen einreichst, eine Bestätigung vom Jobcenter ausstellen lässt. Die Jobcenter sind oft überlastet und vernachlässigen die Ordnung Ihrer Akten und Unterlagen. Aus diesem Grund ist es immer wichtig einen Beweis zu haben, dass du die geforderten Unterlagen eingereicht hast. So kann das Jobcenter nicht behaupten, du hättest geforderte Unterlagen nie oder nur unvollständige Unterlagen eingereicht.
Was bedeutet der Aufhebungsbescheid vom Jobcenter für mich? Der Aufhebungsbescheid, auf dem auch oft „Einstellung von Leistungen“ steht, heißt dann für dich, dass du ab dem Zeitpunkt der auf deinem Aufhebungsbescheid steht, kein Hartz 4 mehr vom Jobcenter bekommst. Das heißt aber nicht, das zum Beispiel Wohngeld wegfällt oder andere Sozialleistungen. Für diese Leistungen ist nicht das Jobcenter, sondern andere Ämter zuständig.
Wie kann ich mich gegen einen falschen Aufhebungsbescheid wehren? Wie gegen jeden Bescheid, kannst du auch gegen den Aufhebungsbescheid Widerspruch beim Jobcenter einlegen. Du solltest dabei klarmachen, warum der Aufhebungsbescheid falsch ist. Beispielsweise weil das Jobcenter von einem falschen Beginn deines Jobs ausgeht oder du gar nicht so viel Vermögen oder Einkommen bekommst, wie das Jobcenter annimmt.
Achtung: Du hast für den Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid einen Monat
Zeit. Lässt du die Frist verstreichen, kannst du nur noch einen Überprüfungsantrag stellen, für den das Jobcenter sechs Monate Bearbeitungszeit hat. Lege besser innerhalb eines Monats Widerspruch beim Jobcenter ein, um so schnell wie möglich zu deinem Recht zu kommen. Mit dem Jobcenter-Schutzschild von hartz4widerspruch.de bist du auf der sicheren Seite. Unsere Anwälte von hartz4widerspruch.de haben Erfahrungen mit hunderten Widersprüchen gegen Aufhebungsbescheide. Wir wissen welche Punkte zu beachten sind und welche Fehler die Jobcenter bei Aufhebungsbescheiden oft machen. Die Erfolgsaussichten eines Widerspruches gegen Aufhebungsbescheid sind sehr hoch. So sicherst du dir weiterhin alle Leistungen und musst dir keine Sorgen machen. Die Erstellung des Widerspruches ist zu jeder Zeit kostenlos. Wenn du noch andere Probleme mit dem Jobcenter hast, lösen wir diese Probleme für dich. Und auch hier kommen keine Kosten auf dich zu. Wir decken unsere Kosten mit der Beratungshilfe. Falls du einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid vom Jobcenter bekommst, trage dich auf unserer Seite ein. Wir helfen dir mit unserem Jobcenter-Schutzschild und schützen dich vor der Jobcenter-Willkür.
Die Eingliederungsvereinbarung (EGV) als Verwaltungsakt:
In der Eingliederungsvereinbarung regelt das Jobcenter zusammen mit dir, was beide Seiten tun müssen, um dich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Diese kann in bestimmten Fällen als Verwaltungsakt erlassen werden.
Was ist eine Eingliederungsvereinbarung? Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag, den ein Hartz 4-Empfänger mit dem Jobcenter schließen soll. Das Jobcenter möchte dich in Arbeit bringen. Wie das gemacht werden soll, ist oft nicht zu deinem Vorteil. Sinnlose Maßnahmen und Programme erschweren dir lediglich das Leben und sind zum Nachteil aller Beteiligten. In diesem Vertrag stehen Dinge, wie die Auflage 100 Bewerbungen im Monat zu schreiben oder an einem Computerkurs teilzunehmen. Außerdem wird in den Eingliederungsvereinbarungen oft gefordert, dass ein 1-Euro-Job aufgenommen werden soll. Das dient laut Jobcenter dann dazu, den Hartz 4-Empfänger wieder an das Arbeitsleben zu gewöhnen. Solche Eingliederungsvereinbarungen werden dir im Jobcenter von deinem Sachbearbeiter vorgelegt. Diese Eingliederungsvereinbarung sollst du dann freiwillig unterschreiben.
Was ist eine Eingliederungsvereinbarung, die als Verwaltungsakt erlassen wird? Eine Eingliederungsvereinbarung die als Verwaltungsakt beschlossen wird, ist entgegen dem Namen keine Vereinbarung. Im Gegenteil, hier wird dem Hartz 4Empfänger eine Maßnahme oder ein Job aufgezwungen, den er gar nicht wollte. Dort steht dann im Bescheid wer wo und wie, zu welcher Maßnahme zu erscheinen hat. Dabei ist diese Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt bindend für dich. Du kannst nicht einfach ablehnen, sondern musst Widerspruch erheben, wenn du der Eingliederungsvereinbarung nicht Folge leisten willst.
Wer bekommt eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt? Wenn du die Eingliederungsvereinbarung, die das Jobcenter dir vorgelegt hat, nicht unterschrieben hast, kann das Jobcenter die EGV als Verwaltungsakt erlassen. Das Jobcenter geht in diesen Fällen davon aus, dass die vorgeschlagene Maßnahme für dich nützlich ist, um dich wieder auf dem Arbeitsmarkt einzugliedern und hilft, später einen Job zu finden. Mit dem Verwaltungsakt wird die Eingliederungsvereinbarung für dich dann zum verbindlichen Bescheid.
Was gibt es bei der Eingliederungsvereinbarung zu beachten? Die Eingliederungsvereinbarung (EGV) als Verwaltungsakt darf nur beschlossen werden, wenn du die EGV „grundlos“ ablehnst. Grundlos heißt in dem Fall, dass du direkt ohne Wenn und Aber gesagt hast, du wirst diese EGV nicht unterschreiben. Wenn das Jobcenter dir eine Eingliederungsvereinbarung vorlegt, solltest du deshalb zuerst schauen, ob es auch positive Aspekte an der EGV gibt. Wenn du keine findest, solltest du versuchen die Eingliederungsvereinbarung mit dem Sachbearbeiter so zu ändern, dass du dich damit anfreunden kannst. Wenn du dich mit deinem Sachbearbeiter aber nicht einigen kannst, wird er wahrscheinlich eine EGV als Verwaltungsakt erlassen. Diese Eingliederungsvereinbarung ist dann bindend und du musst dich daran, halten. Ansonsten drohen dir Sanktionen.
Wie wirkt sich die Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt(VA) auf mich aus? Die EGV als Verwaltungsakt gilt direkt nach dem Erlass der EGV. Deshalb kann es vorkommen, dass das Jobcenter freitags eine EGV erlässt, bei der du schon Montag erscheinen sollst. Diese Willkür wird vom Gesetzgeber leider akzeptiert. Gegen den Verwaltungsakt, also den Bescheid mit dem die Eingliederungsvereinbarung beschlossen wird, kann zwar Widerspruch erhoben werden. Das hat aber keine aufschiebende Wirkung. Das heißt für dich im Klartext, dass du die Maßnahme die das Jobcenter für dich getroffen hat, entweder wahrnimmst oder Sanktionen in Kauf nimmst, gegen die du natürlich auch Widerspruch einlegen kannst.
Wie kann ich mich gegen Eingliederungsvereinbarungen als Verwaltungsakt wehren? Wie gegen jeden Verwaltungsakt, in deinem Fall gegen den Bescheid der die EGV erlässt, kannst du Widerspruch beim Jobcenter einlegen. In diesem Fall
solltest du dabei genau erklären, warum du die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben hast. Du musst hier deutlich machen, weshalb dir die Eingliederungsvereinbarung nichts bringt oder warum du die Maßnahme nicht wahrnehmen kannst. Du musst dabei auf jeden Fall einen guten Grund haben. Info: Gute Gründe eine EGV abzulehnen oder dagegen Wiederspruch einzulegen, gibt es viele. Zum Beispiel ist es nicht sinnvoll, dass du einen Computeranfängerkurs belegen sollst, wenn du dich schon gut in diesem Bereich auskennst. Ein guter und wichtiger Grund warum EGVs fehlerhaft und rechtswidrig sind, ist das du gar nicht in der Lage bist die Maßnahme wahrzunehmen. Stell dir vor, du sollst bei einem Supermarkt an der Kasse sitzen, darfst aber wegen einer Behinderung nicht lange sitzen. In solchen Fällen lohnt sich ein Widerspruch und ist in den meistens auch erfolgreich.
Was passiert, wenn ich Widerspruch eingelegt habe? Während des Widerspruchverfahrens besteht die Eingliederungsvereinbarung weiterhin. Deshalb müsstest du die Maßnahme aus der Eingliederungsvereinbarung eigentlich befolgen. Wenn du das nicht machst, weil du einen guten Grund hast, drohen dir aber Sanktionen bis dir im Widerspruchsverfahren Recht gegeben und die EGV aufgehoben wird. Da die Sanktionen aber dann erlassen werden, wenn du der EGV nicht nachkommst, sind die Sanktionen auch rechtswidrig, wenn die EGV rechtswidrig ist. Das heißt für dich, dass du in jedem Fall gegen die EGV Widerspruch erheben solltest damit auch später die Sanktionen wegfallen. Achtung: Du hast für den Widerspruch gegen EGV als Verwaltungsakt (VA) einen Monat Zeit. Lässt du die Frist verstreichen, kannst du nur noch einen Überprüfungsantrag stellen, für den das Jobcenter sechs Monate Bearbeitungszeit hat. Lege besser innerhalb eines Monats Widerspruch beim Jobcenter ein, um so schnell wie möglich zu deinem Recht zu kommen.
Wer hilft mir bei meinem Widerspruch? Nutze die Experten von hartz4widerspruch.de! Unsere Anwälte von hartz4widerspruch.de haben Erfahrungen mit Widersprüchen gegen Eingliederungsvereinbarungen als Verwaltungsakte. Wir wissen welche Punkte zu beachten sind und welche Fehler die Jobcenter häufig machen. Die Erfolgsaussichten eines Widerspruches gegen eine Eingliederungsvereinbarung als VA sind sehr hoch, da die Jobcenter oft die gleichen Fehler machen. Die Erstellung des Widerspruches ist für dich immer kostenlos. Auch andere Probleme mit dem Jobcenter lösen wir für dich. Und auch hier kommen keine Kosten auf dich zu. Wir decken unser Kosten mit der Beratungshilfe. Falls du eine Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt vom Jobcenter bekommst, trage dich auf unserer Seite ein. Wir helfen dir mit unserem Jobcenter-Schutzschild und schützen dich vor der Jobcenter-Willkür, auch zukünftig.
Sanktionsbescheide – plötzlich erhältst du weniger Leistungen. Hartz 4-Empfänger sind dazu angehalten, aktiv an ihrer Erwerbsfähigkeit mitzuarbeiten. Das heißt, du solltest Jobangebote, Eingliederungsmaßnahmen und Fortbildungen wahrnehmen. Ansonsten könnte es sein, dass deine Hartz 4-Leistungen gekürzt oder im Extremfall komplett gestrichen werden. Gerichte sehen 70 – 80 % des Regelsatzes als Existenzminimum an. Sanktionen um circa 30 % unterschreiten daher sehr wahrscheinlich das Existenzminimum und können in einem Eilverfahren (einstweiliger Rechtsschutz) angegangen werden. Wann erhalte ich einen Sanktionsbescheid? Einen Sanktionsbescheid erhältst du, wenn deine Leistungen gekürzt werden. Dies ist der Fall, wenn du dich nicht an Vereinbarungen hältst, wie z.B. in einer Eingliederungsvereinbarung beschlossen. Auch versäumte und nicht entschuldigte Termine können zu einer Sanktion führen. Wer also Angebote des Amtes ablehnt oder Terminen fernbleibt, sollte einen guten Grund vorweisen. Hier darf nicht vergessen werden, dass man dies nachweisen muss. Daher sind zum Beispiel Atteste vom Arzt unbedingt aufzubewahren.
Mögliche Sanktionen findest du im § 31 SGB II – dieser Paragraph hält einen ganzen Katalog möglicher Sanktionen bereit und verschafft dir einen guten Überblick. Hier ist von Pflichtverletzungen die Rede, die es für Hartz 4-Empfänger zu vermeiden gilt. Es stellt beispielsweise eine Pflichtverletzung dar, wenn du dich nicht an Vereinbarungen deiner Eingliederungsvereinbarung hältst. Ebenso ist es eine Pflichtverletzung sich unwirtschaftlich zu verhalten. Aber was ist unwirtschaftlich? Dein Verhalten ist unwirtschaftlich, wenn du z.B mehrere Handyverträge abschließt oder die dritte Spielkonsole anschaffst.
Was muss ich bei einem Sanktionsbescheid beachten? Sanktionsbescheide sind Verwaltungsakte und somit im Rechtsschutzverfahren durch Widerspruch und Klage anfechtbar. Bevor es dazu kommt, kann man selbst einiges tun, um von ihnen verschont zu bleiben. Das Gesetz besagt, dass jeder seine Lebensweise an die finanzielle Lebenssituation anzupassen hat. Man sollte keine Unkosten entstehen lassen, mit dem Irrglauben, letzten Endes zahlt das Jobcenter. Ist das der Fall, kann das Jobcenter dir gegenüber Sanktionen festsetzen. Diese sind dann für dich bindend. Es hilft dann im nächsten Schritt nur Widerspruch dagegen einzulegen. Dabei unterstützen wir dich gern. Das Jobcenter will Personen hart bestrafen, die das Sozialsystem ausnutzen und Hartz 4-Empfänger in einem schlechten Licht dastehen lassen. Hierbei schießt das Jobcenter oft über das Ziel hinaus. Regelmäßig ist schon die Rechtsbehelfsbelehrung unwirksam, weil fehlerhaft. Sanktionen werden unverhältnismäßig spät getroffen oder die Rechtsfolgenbelehrung ist nicht auf den konkreten Einzelfall bezogen. Es gibt viele Punkte, an denen es Sinn macht, gegen einen Sanktionsbescheid rechtlich vorzugehen.
Checkliste zu deinem Sanktionsbescheid: Prüfen, ob ein wichtiger Grund vorliegt, der den Sanktionsbescheid ungültig werden lässt z.B. erhält man nach einem versäumten Termin einen Anhörungsbogen. Wurde hier ein triftiger Grund eingetragen und dem Jobcenter übermittelt, ist der Sanktionsbescheid sehr wahrscheinlich rechtswidrig Ist die Rechtsfolgenbelehrung des Bescheides, auf den sich die Sanktion bezieht, vorhanden und korrekt? Wenn nicht, ist eine Sanktion rechtswidrig. Die Höhe der Sanktion prüfen. Ist sie verhältnismäßig? Gibt es eine Rechtsbehelfsbelehrung (am Ende deines Bescheides)? Ist die Sanktion konkret, verständlich und am Einzelfall ausreichend begründet? Gibt es eine gesetzliche Grundlage? (richtigen Paragrafen nennen) Wie kann ich einem Sanktionsbescheid widersprechen? Dem Sanktionsbescheid kannst du, wie übrigen Bescheiden auch, mit einem Widerspruch entgegentreten. Du kannst natürlich immer selbst gegen dein Jobcenter vorgehen. Widersprüche legt man ein, indem der konkrete Punkt des Sachverhaltes genannt wird, dem widersprochen werden soll. Besonders wichtig dabei: den Bescheid zu nennen, gegen welchen man Widerspruch einlegt und ein Datum zu vermerken. Leider hat der Widerspruch gegen einen Sanktionsbescheid keine aufschiebende Wirkung. Du erhältst somit keine vollen Leistungen während das Verfahren läuft – die Sanktion hat weiterhin bestand. Du bekommst somit nur die gekürzte oder im Zweifel gar keine Leistungen mehr ausgezahlt. Sollte durch den Widerspruch der Sanktionsbescheid ungültig sein, erfolgt danach die Nachzahlung der einbehaltenen Leistungen. Um zwischenzeitlich nicht ohne Leistungen das Existenzminimum deutlich zu unterschreiten, gibt es als letzte Option den einstweiligen Rechtsschutz.
Info: Der einstweilige Rechtschutz ist ein Verfahren vor den dem Sozialgericht, der für dich in besonderen Fällen eine Art Abkürzung zum normalen Klageverfahren vor den Sozialgerichten darstellt. Hier macht das Gericht eine Momentaufnahme und entscheidet umgehend über deine Situation. Wenn die Sanktion „nur“ 10 % deiner Leistungen betrifft, ist dies vielleicht noch verkraftbar und über die Dauer des Verfahrens zu ertragen. Höhere Sanktionen gefährden hingegen ganz schnell die Existenz von Hartz 4Empfängern.
Wer hilft mir, wenn ich einen Sanktionsbescheid erhalten habe? Gegen Entscheidungen deines Jobcenters kannst du eigenständig vorgehen. Aber wie du vermutlich selbst erfahren musstest, ist die Kommunikation mit dem Jobcenter schwierig und bei Sanktionen besonders kompliziert. Daher ist es hilfreich, einen erfahrenen Anwalt an seiner Seite zu wissen und sich den Aufwand, aber auch den Stress zu ersparen. hartz4widerspruch.de weiß zudem, was alles in den Formulierungen bei Widersprüchen zu Sanktionsbescheiden berücksichtigt werden muss. Zudem ist die Vorbereitung eines Eilverfahrens anwaltlich betreut viel einfacher, so dass du schnell zu deinen Leistungen kommst. Das geht kostenlos dank der Beratungshilfe und wird durch hartz4widerspruch.de von Anwälten im Sozialrecht übernommen.
hartz4widerspruch.de hat hier die Erfahrung und die richtigen Anwälte für dich.
Grundregel: Jeder Bescheid vom Jobcenter muss eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten. In dieser Rechtsbehelfsbelehrung muss stehen, dass du innerhalb eines Monats Widerspruch erheben kannst und der Widerspruch mündlich (zur Niederschrift beim Jobcenter) oder schriftlich erfolgen kann. Wenn diese Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid fehlt oder unvollständig ist, beträgt die Widerspruchs- oder Klagefrist sogar ein ganzes Jahr.
Wie widerspreche ich richtig? Wenn du Widerspruch gegen deinen Hartz 4-Bescheid einlegen möchtest, musst du deinen Widerspruch schriftlich an das Jobcenter schicken oder dort abgeben. Ebenso kannst du ihn mündlich vortragen. Das Jobcenter schreibt sich deine gerügten Punkte dann auf. Von dieser Möglichkeit raten wir dir aber ab.
Tipp: Erfahrungsgemäß gehen mündlich oder ohne Nachweise eingereichte Widersprüche oder Unterlagen im Jobcenter schnell „verloren“, sodass du keine Sicherheit hast, dass über deinen Widerspruch auch tatsächlich entschieden wird.
Was ist dabei besonders zu beachten? Der Widerspruch muss in jedem Fall an dein Jobcenter gerichtet sein. Außerdem muss erkenntlich sein, dass dieser von dir kommt. Bestenfalls schreibst du auf den Widerspruch deine BG-Nummer mit auf. So kann dein Anliegen schnellstmöglich zugeordnet werden. Im Widerspruch solltest du dann genau darauf achten, welche falschen Angaben das Jobcenter gemacht hat. Insbesondere ob Sie sich irgendwo verrechnet haben oder welche Fehler sonst gemacht wurden. Können im Verfahren Kosten auf mich zukommen? Das Verfahren ist für dich grundsätzlich kostenlos, wenn du selbst Widerspruch einlegst. Falls du dafür einen Anwalt beauftragen willst, können diese Kosten über die Beratungshilfe abgerechnet werden. So entstehen für dich keine Kosten im Verfahren.
Tipp: Nutze die Anwälte von Hartz4widerspruch.de für einen Widerspruch. Sie sind jederzeit kostenlos für dich.
Wie lange habe ich Zeit, um zu widersprechen? Um gegen einen Hartz 4-Bescheid vom Jobcenter Widerspruch einzulegen, hast du grundsätzlich einen Monat Zeit. Diese Frist beginnt, sobald du den Bescheid vom Jobcenter bekommen hast.
Tipp: Notiere dir den Tag an dem du den Bescheid vom Jobcenter erhältst, am besten direkt auf deinen Bescheid. Falls du dies nicht machst, geht das Jobcenter davon aus, dass du den Bescheid drei Tage nach Erstellung erhältst. Falls der Bescheid später bei dir ankommt, kannst du so beweisen, dass du den Bescheid erst später erhalten und somit mehr Zeit hast.
Was passiert während des Verfahrens? Wenn du Widerspruch eingelegt hast, schaut sich das Jobcenter deinen Bescheid erneut an. Hierbei werden alle Punkt überprüft. Wenn du einzelne Punkte aus deinem Becheid gerügt hast, werden diese noch einmal gesondert angeguckt. Innerhalb des Verfahren kann es sein, dass das Jobcenter Nachweise von dir haben möchte. Diese Nachweise sollen zum Beispiel belegen, dass dir ein Mehrbedarf zusteht oder die Anrechnung deines Einkommens falsch ist. Damit dein Widerspruch erfolgreich ist, solltest du diese Unterlagen immer einreichen und dir eine Bestätigung darüber geben lassen.
Tipp: Wir raten dir, dass du dir jedes Mal, wenn du Unterlagen einreichst, eine Bestätigung vom Jobcenter ausstellen lässt. Die Jobcenter sind oft überlastet und vernachlässigen die Ordnung Ihrer Akten und Unterlagen. Aus diesem Grund ist es immer wichtig einen Beweis zu haben, dass du die geforderten Unterlagen eingereicht hast. Während des Widerpruchverfahrens bleibt die Entscheidung, die dein Jobcenter ursprünglich getroffen hat, bestehen. Eine Ausnahme ist hier der Aufhehbungs- und Erstattungsbescheid. Sobald du widersprochen hast, musst du erstmal nichts zurückzahlen. Erstmal wird das Verfahren abgewartet. Bei positivem Ausgang musst du nichts zurückzahlen. Bei negativem Ausgang erhältst du eine Zahlungsaufforderung. Falls dein Widerspruch abgelehnt werden solltest du auf jeden Fall eine Klage vor dem Sozialgericht in Betracht ziehen. Wir helfen dir dabei. Wenn deine Existenz innerhalb des Verfahrens bedroht ist, gibt es die Möglichkeit einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen. Ein Beispiel hierfür ist, wenn das Jobcenter deine Miete nicht mehr bezahlt und dir deshalb Obdachlosigkeit droht. In solchen Fällen kann das Sozialgericht im Eilverfahren anordnen, dass du alle Leistungen bekommst, bis das Verfahren abgeschlossen ist. Am Ende des Verfahrens kommt das Jobcenter zu einem positiven oder negativen Ergebnis und dein Bescheid hat weiterhin Bestand oder wird zu deinen Gunsten korrigiert.
Wie lange muss ich auf das Ergebnis warten? Die Jobcenter reagieren auf den Widerspruch meistens innerhalb von drei bis fünf Wochen. Grundsätzlich hat dein Jobcenter aber drei Monate Zeit, um zu entscheiden.
Achtung: Wenn das Jobcenter nicht innerhalb von drei Monaten über den entscheidet, kannst du Untätigkeitsklage erheben.
Wie sind meine Erfolgsaussichten? Die Wahrscheinlichkeit, dass über deinen Bescheid positiv entschieden wird, ist hoch. Die Erfolgsquote von Widersprüchen gegen das Jobcenter liegt bei knapp 40%. Dass diese Quote nicht noch höher ist, liegt daran, dass über die Widersprüche in den Jobcentern keine unabhängigen Entscheider sitzen, sondern Jobcentermitarbeiter. Was kann ich machen, wenn mein Widerspruch abgelehnt wurde und ich einen Widerspruchsbescheid erhalte? Bei Ablehnung gibt es die Möglichkeit vor dem zuständigen Sozialgericht zu klagen. Im Klageverfahren werden die Punkte, die du bereits im Verfahren angesprochen hast, noch einmal aufgegriffen und überprüft. Falls neue Fehler aufgefallen sind, können diese auch mit in die Klage eingebracht werden.
Wer hilft mir bei meinem Widerspruch? – Nutze die Experten von hartz4widerspruch.de Unsere Anwälte von hartz4widerspruch.de haben Erfahrungen mit tausenden Widersprüchen. Wir wissen welche Punkte zu beachten sind und welche Fehler die Jobcenter häufig machen. Die Erfolgsaussichten eines Widerspruches gegen einen jede Art von Bescheid sind vielversprechend. Wenn du mit deinem Hartz 4-Bescheid vom Jobcenter nicht zufrieden bist, helfen wir dir deine Rechte durchzusetzen, damit du alle Leistungen bekommst, die dir zustehen. Die Erstellung des Widerspruches ist zu jeder Zeit kostenlos. Wenn du noch andere Probleme mit dem Jobcenter hast, lösen wir diese für dich. Und auch hier kommen keine Kosten auf dich zu. Wir decken unser Kosten mit der Beratungshilfe. Wenn du widersprechen oder deinen Bescheid einfach nur überprüfen lassen möchtest, trage dich auf unserer Seite ein. Wir helfen dir mit unserem Jobcenter-Schutzschild und schützen dich vor der Jobcenter-Willkür, auch zukünftig.
Nachwort zu dem Buch (Die moderne Sklaverei in unserer Gesellschaft Teil 4) (Die miesen Tricks der Jobcenter!)
Es gibt immer wieder schwarze Schafe und weise Schafe im Jobcenter nicht jeder Dozent ist ein schlechter Berater beim Jobcenter. Und viele werden auch von Ihrem eigenen Chef im Jobcenter unter Druck gesetzt damit die Quoten stimmen solche Fälle gibt es leider zu oft. Kurz gesagt nicht alle die beim Jobcenter arbeiten sind gleich kleine Monster die die ALG 2 Empfänger gleich runter machen wollen. In diesem Buch geht es auch um jungendliche die von so manchen Jobcenter diskriminiert wurden. Und deshalb habe ich dieses Buch geschrieben einmal für ALG 2 Empfänger die völlig überfordert sind in Ihrer Lage in der Sie sich befinden. Und genau aus diesem Grund habe ich auch in meinem Buch einen Link angegeben wo man sich hinwenden kann falls Dir so was geschieht. Und hier ist einmal die Internet Adresse :
www.hartz4widerspruch.de Natürlich ist es auch sehr schlimm das Langzeitarbeitslose nur noch an Leihfirmen weiter vermittelt werden und ganz genau diese Menschen werden in der Zukunft in die Altersarmut abrutschen. Dagegen sollte der Staat endlich mal was unternehmen oder leben die Politiker in einer eigenen Scheinwelt die Sie sich erschaffen haben?