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JÄNUAR - MAI

52 faszinierende Reiseziele in 121 Tagen. Zeit, die Welt zu entdecken.

msckreuzfahrten.at

2024

EINZIG DAS MEER ERMÖGLICHT IHNEN DIESE ENTDECKUNGSREISE

"Danke, dass Sie meinen Traum in eine unglaubliche Zeit verwandelt haben.

Es war mehr als nur eine Kreuzfahrt, es war wie in einem Märchen." ehemaliger Gast der MSC World Cruise

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Warum MSC
MSC World Cruise 2024
Reiseroute
Inklusivleistungen
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Juwelen des Mittelmeeres
12 Die
Antike Stätten und bezaubernde Riffe
Roten Meer
im
Afrika und die Inseln im Indischen Ozean
Herzen des brasilianischen Amazonas
18 Im
Karibische Traumstrände und kanadische Buchten
Die Metropolen der Ostsee
Kulinarik aus aller Welt
Unterhaltung auf höchstem Niveau
Wohlbefinden nonstop
Unsere Erlebniswelten
Einfach Wohlfühlen!
Die MSC Poesia
Vorbereitung auf Ihre MSC World Cruise
Unsere Zusatzleistungen
MSC Voyagers Club & Status Match
Allgemeine
der MSC World Cruise 2024
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Geschäftsbedingungen

ZEIT, DIE WELT ZU ENTDECKEN

Stellen Sie sich vor, Sie erkunden die Welt, während Sie stets vom Meeresrauschen begleitet und jeden Morgen von einer frischen Meeresbrise mitten in Ihrem Wohnzimmer begrüßt werden. Stellen Sie sich vor, Sie durchqueren mit Ihrem neuen Zuhause Kontinente und Ozeane und bereisen all die faszinierenden Orte der Welt, die Sie schon immer sehen wollten.

Erfüllen Sie sich jetzt diesen Traum! Auf einer MSC World Cruise lassen Sie den Alltag hinter sich und folgen einfach nur der Sonne, wachen jeden Tag an einem anderen Ort auf und lernen immer wieder aufs Neue fremde Welten kennen.

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DAS MEER:

DREI JAHRHUNDERTE ERFAHRUNG

Nach 300 Jahren auf See haben wir jeden Winkel der Erde angesteuert. Wir haben die schönsten Schätze der Welt entdeckt und die faszinierendsten Ziele erkundet. Für die MSC World Cruise 2024 haben wir unsere langjährige Erfahrung in der Seefahrt genutzt, um unseren Gästen eine unvergessliche Entdeckungsreise zu ermöglichen.

DIE SCHÄTZE DER WELT ENTDECKEN

Auf Ihrer 121-tägigen Kreuzfahrt bereisen Sie 52 unvergessliche Ziele in 31 Ländern. In jeder Buchung sind bereits 15 von MSC Cruises ausgewählte Landausflüge und ein Tischgetränkepaket enthalten. Weitere aufregende Landausflüge können Sie natürlich zusätzlich auswählen. Die Route der MSC World Cruise führt vom Mittelmeer durch den Suezkanal ins Rote Meer, von Südafrika über den Atlantik bis nach Brasilien und weiter in die Karibik, von Nordamerika nach Grönland und Island - eine außergewöhnliche Kombination von Kulturen, Landschaften und Klimazonen.

RUNDUM ENTSPANNUNG PUR

Es gibt keine entspanntere Art die Welt zu erkunden, als mit der MSC World Cruise. Sie benötigen keinen Transfer zwischen den einzelnen Destinationen. Ihr Schiff bringt Sie bequem von Hafen zu Hafen, ohne

dass Sie in ein Flugzeug, einen Zug oder in ein Auto steigen müssen. Genießen Sie Ihren Urlaub, ohne zwischen den einzelnen Reisezielen Koffer zu packen - Ihr schwimmendes zu Hause bringt Sie entspannt zum nächsten Ziel. Gönnen Sie sich eine authentische balinesische Massage oder trainieren Sie in unserem Fitnessstudio mit Panoramablick. Spielen Sie eine Partie Tennis und nehmen Sie danach ein warmes Bad in unserem Whirlpool.

FÜHLEN SIE SICH WIE ZU HAUSE, WÄHREND SIE DIE WELT BEREISEN

Wenn Sie fast vier Monate mit unserem zuvorkommenden und hochprofessionellen Bordpersonal verbringen, werden Sie dessen höflichen und diskreten Service zu schätzen wissen. Auf jede Anfrage wird umgehend reagiert und mit einem freundlichen Lächeln kümmern sich unsere Mitarbeiter um jedes Detail Ihrer Reise.

SEGEL SETZEN FÜR NACHHALTIGKEIT

Menschen, Orte, Planet und Beschaffung sind die vier Grundpfeiler unseres Nachhaltigkeitsprogramms. Wir verbessern kontinuierlich die Umweltbilanz unserer Flotte, kümmern uns um alle Mitarbeiter und fördern Vielfalt und Integration. Wir arbeiten daran, dass wir positive Auswirkungen und Einflüsse auf die Städte, die wir anlaufen, erreichen und unsere Produkte und Dienstleistungen verantwortungsvoll und effizient beschaffen.

5 Mehr entdecken auf msckreuzfahrten.at

MSC WORLD CRUISE 2024

MSC POESIA

121 TAGE - 120 NÄCHTE

05. Jänuar - 04. Mai 2024

Italien, Frankreich, Spanien, Malta, Zypern, Israel, Ägypten, Jordanien, Saudi-Arabien, Kenia, Tansania, Seychellen, Mauritius, Réunion, Mosambik, Südafrika, Namibia, St. Helena, Brasilien, St. Lucia, Martinique, Dominikanische Republik, Bahamas, Nordamerika, Kanada, Grönland, Island, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Deutschland

KREUZFAHRTPREIS AB € 14.449,- p.P.* + Hotel-Servicegebühr € 1.200,- p.P.*

GESAMPTREISEPREIS AB € 15.649,- p.P.*

CASTRIES

*Preise

LEGENDE

EINSCHIFFUNGSHAFEN

SEETAG

AUFENTHALTE ÜBER NACHT

3.MÄRZ
NEW
QUEBEC NEWPORT CHARLOTTETOWN SYDNEY HALIFAX NUUK ISAFJORDUR
2024 2.APRIL 2024
YORK
REYKJAVIK
OCEAN CAY MSC MARINE RESERVE
PUERTO PLATA
FORT-DE-FRANCE BRIDGETOWN RIO DE JANEIRO
SANTARÉM MANAUS BELÉM
Atlantischer
Ozean SALVADOR DA BAHIA MIAMI
121 31 52 3 12
DESTINATIONEN EINSCHIFFUNGSHÄFEN AUFENTHALTE
NACHT
TAGE LÄNDER
ÜBER
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in Euro bei Doppelbelegung. Die Hotel-Servicegebühr gilt nicht für Kinder unter zwei Jahren. Dieses Angebot ist mit dem MSC Voyagers Clubrabatt kombinierbar. Der Einzelkabinenzuschlag beträgt für die Innen- und Außenkabinen 80%, für die Balkonkabinen 60% und für Suiten 100%, soweit nicht anders vermerkt. Bitte beachten Sie, dass nach Buchung eine Anzahlung in Höhe von 15% innerhalb von sieben Werktagen erforderlich ist. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Veranstalter: MSC Cruises S.A., Avenue Eugène-Pittard 40, 1206 Genf (Schweiz).

BELFAST

LIVERPOOL SOUTHAMPTON

WARNEMÜNDE

IJMUIDEN

LE HAVRE

GENUA

5.JÄNNER 2024

MARSEILLE

BARCELONA

PALMA DE MALLORCA LA VALLETTA

SYRAKUS

PORT SAID ALEXANDRIA

DURCHFAHRT SUEZKANAL

LIMASSOL HAIFA

AQABA

SCHARM EL-SCHEICH

DSCHIDDA

JAMESTOWN

SAFAGA

2.FEBRUAR 2024

MOMBASA

SANSIBAR

WALVIS BAY

PORT VICTORIA

Indischer Ozean

PORT LOUIS

LA POSSESSION

PORTUGUESE ISLAND

DURBAN

KAPSTADT PORT ELIZABETH

ÜBERQUERUNG DES ÄQUATORS ⅓ 34

25 2 MAL
URLAUB
AM
UNESCO
7 Mehr entdecken auf msckreuzfahrten.at
DES JAHRES IM
GANZTAGESAUFENTHALTE
ZIELORT
WELTKULTURERBEN

NEUE ERLEBNISSE AN JEDEM TAG

In 121 Tagen entdecken Sie die Welt, Hafen um Hafen. Und wenn Sie aufwachen, befinden Sie sich auf See oder lernen eine neue Destination kennen. In jedem Fall können Sie sich sicher sein, dass Ihnen jeder neue Tag aufregende Erlebnisse bietet und Sie Sehnsuchtsziele, von denen Sie schon lange träumen, besuchen werden.

Auf
TAG AN AB 1 Jän 5 GENUA, Italien 18:00 2 Jän 6 MARSEILLE, Provence/Frankreich 8:00 18:00 3 Jän 7 BARCELONA, Spanien 13:00 18:00 4 Jän 8 PALMA DE MALLORCA, Balearen/Spanien 08:00 18:00 5 Jän 9 auf See 12:00 19:00 6 Jän 10 SYRAKUS, Italien 09:00 19:00 7 Jän 11 LA VALLETTA, Malta 08:00 18:00 8 Jän 12 auf See 9 Jän 13 auf See 10 Jän 14 LIMASSOL, Zypern 08:00 18:00 11 Jän 15 HAIFA, Israel 08:00 12 Jän 16 HAIFA, Israel 18:00 13 Jän 17 PORT SAID, Ägypten 06:00 09:00 13 Jän 17 ALEXANDRIA, Ägypten 20:00 23:00 14 Jän 18 DURCHFAHRT SUEZKANAL, Ägypten 15 Jän 19 DURCHFAHRT SUEZKANAL, Ägypten 16 Jän 20 SHARM EL SHEIKH, Ägypten 08:00 18:00 17 Jän 21 SAFAGA, Luxor/Ägypten 07:00 21:00 18 Jän 22 AQABA, Petra/Jordanien 08:00 20:00 19 Jän 23 auf See 20 Jän 24 DSCHIDDA, Saudi-Arabien 08:00 21 Jän 25 DSCHIDDA, Saudi-Arabien 18:00 22 Jän 26 auf See 23 Jän 27 auf See 24 Jän 28 auf See 25 Jän 29 auf See 26 Jän 30 auf See 27 Jän 31 auf See 28 Feb 1 auf See 29 Feb 2 MOMBASA, Kenia 08:00 18:00 30 Feb 3 SANSIBAR, Tansania 08:00 18:00 31 Feb 4 auf See TAG AN AB 32 Feb 5 auf See 33 Feb 6 PORT VICTORIA, Seychellen 08:00 18:00 34 Feb 7 auf See 35 Feb 8 auf See 36 Feb 9 PORT LOUIS, Mauritius 08:00 18:00 37 Feb 10 LA POSSESSION, Réunion 08:00 18:00 38 Feb 11 auf See 39 Feb 12 auf See 40 Feb 13 auf See 41 Feb 14 PORTUGUESE ISLAND, Inhaca Archipel/ Mosambik 08:00 18:00 42 Feb 15 auf See 43 Feb 16 DURBAN, Südafrika 08:00 18:00 44 Feb 17 auf See 45 Feb 17 PORT ELIZABETH, Südafrika 08:00 18:00 46 Feb 19 auf See 47 Feb 20 KAPSTADT, Südafrika 08:00 48 Feb 21 KAPSTADT, Südafrika ... 16:00 49 Feb 22 auf See 50 Feb 23 WALVIS BAY, Namibia 09:00 51 Feb 24 WALVIS BAY, Namibia 13:00 52 Feb 25 auf See 53 Feb 26 auf See 54 Feb 27 JAMESTOWN, St. Helena 08:00 16:00 55 Feb 28 auf See 56 Feb 29 auf See 57 März 1 auf See 58 März 2 auf See 59 März 3 RIO DE JÄNEIRO, Brasilien 11:00 60 März 4 RIO DE JÄNEIRO, Brasilien 16:00 61 März 5 auf See 62 März 6 SALVADOR DE BAHIA, Brasilien 11:00 20:00 63 März 7 auf See 8
Anfrage sind unterschiedliche Etappen der MSC Wolrd Cruise buchbar. Für weitere Informationen zu unseren Teilstrecken wenden Sie sich an Ihr Reisebüro oder an unseren Call Center.

Auf Anfrage sind unterschiedliche Etappen der MSC Wolrd Cruise buchbar. Für weitere Informationen zu unseren Teilstrecken wenden Sie sich an Ihr Reisebüro oder an unseren Call Center.

VON GENUA NACH MIAMI VON GENUA NACH NEW YORK VON MIAMI NACH WARNEMÜNDE VON NEW YORK NACH WARNEMÜNDE 86 TAGE - 85 NÄCHTE 90 TAGE - 89 NÄCHTE 36 TAGE - 35 NÄCHTE 32 TAGE - 31 NÄCHTE 05. Jänner - 30. März 05. Jänner - 03.April 30. März - 04. Mai 03.April - 04. Mai
LEGENDE ABFAHRTSHAFEN AUFENTHALT ÜBER NACHT TAG AN AB 64 März 8 auf See 65 März 9 auf See 66 März 10 BELÉM, Brasilien, 08:00 19:00 67 März 11 auf See 68 März 12 FAZENDINHA, Brasilien 07:00 12:00 69 März 13 auf See 70 März 14 MANAUS, Brasilien 08:00 71 März 15 MANAUS, Brasilien 18:00 72 März 16 auf See 73 März 17 SANTARÉM, Brasilien 06:00 18:00 74 März 18 FAZENDINHA, Brasilien 14:00 18:00 75 März 19 auf See 76 März 20 auf See 77 März 21 auf See 78 März 22 CASTRIES, St. Lucia 08:00 18:00 79 März 23 BRIDGETOWN, Barbados 08:00 18:00 80 März 24 FORT-DE-FRANCE, Martinique 08:00 18:00 81 März 25 auf See 82 März 26 PUERTO PLATA, Dominikanische Republik 08:00 18:00 83 März 27 auf See 84 März 28 OCEAN CAY MSC MARINE RESERVE, Bahamas 07:00 22:00 85 März 29 MIAMI, Florida/Vereinigte Staaten 07:00 86 März 30 MIAMI, Florida/Vereinigte Staaten ... 19:00 87 März 31 auf See 88 Apr 1 auf See 89 Apr 2 NEW YORK, Vereinigte Staaten 08:00 90 Apr 3 NEW YORK, Vereinigte Staaten 20:00 91 Apr 4 NEWPORT, Neuengland/Vereinigte Staaten 08:00 18:00 92 Apr 5 auf See 93 Apr 6 HALIFAX, Kanada 08:00 18:00 94 Apr 7 SYDNEY, Kanada 09:00 18:00 95 Apr 8 CHARLOTTETOWN, Kanada 08:00 18:00 TAG AN AB 96 Apr 9 auf See 97 Apr 10 QUÉBEC, Kanada 09:00 98 Apr 11 QUÉBEC, Kanada 99 Apr 12 QUÉBEC, Kanada 12:00 100 Apr 13 auf See 101 Apr 14 auf See 102 Apr 15 auf See 103 Apr 16 NUUK, Grönland 08:00 104 Apr 17 NUUK, Grönland 18:00 105 Apr 18 auf See 106 Apr 19 auf See 107 Apr 20 auf See 108 Apr 21 ISAFJORDUR, Island 08:00 18:00 109 Apr 22 REYKJAVIK, Island 07:00 110 Apr 23 REYKJAVIK, Island 12:00 111 Apr 24 auf See 112 Apr 25 BELFAST, Großbritannien 09:00 18:00 113 Apr 26 LIVERPOOL, Großbritannien 08:00 18:00 114 Apr 27 auf See 115 Apr 28 SOUTHAMPTON, London/Großbritannien 08:00 20:00 116 Apr 29 auf See 117 Apr 30 LE HAVRE, Paris/Frankreich 08:00 20:00 118 Mai 1 auf See 119 Mai 2 IJMUIDEN, Amsterdam/Niederlande 08:00 18:00 120 Mai 3 auf See 121 Mai 4 WARNEMÜNDE, Deutschland 09:00 9 Mehr entdecken auf msckreuzfahrten.at

BEREICHERN SIE

IHRE ENTDECKUNGSREISE

Damit Sie auf Ihrer MSC World Cruise die faszinierendsten Schätze der Welt hautnah erleben können, beinhaltet Ihr Kreuzfahrtpreis bereits 15 von MSC Cruises ausgewählte Landausflüge. Freuen Sie sich auf abwechslungsreiche Häfen und beeindruckende Landausflüge auf vielen Kontinenten.

MIT UNSEREN LANDAUSFLÜGEN DIE WELT ENTDECKEN

Unsere Ausflüge machen Ihren Aufenthalt an Land zu einem unvergesslichen Erlebnis. Wir bieten von allen Häfen aus eine vielfältige Auswahl an Landausflügen für jeden Geschmack. Wählen Sie einfach aus unserem umfangreichen Landausflugsprogramm den für Sie passenden Ausflug aus und freuen Sie sich auf die Erkundung neuer Orte, Kulturen, Sitten und Traditionen auf Ihrer MSC World Cruise.

LA VALLETTA | MLT03W Rabat, Mosta & Mdina

LIMASSOL  | LIM09W Entdeckungstour nach Paphos

HAIFA | HAF05W

Nazareth & der Jordan

Tour zur Taufstelle

DSCHIDDA | JED01W

Kultur und Geschichte

DURBAN | DUR07W

Durban Sightseeing und Gin TastingEnding at airport

WALVIS BAY  | WAL01W

Swakopmund & Walvis Bay Stadtrundfahrt

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Die Informationen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf dem neuesten Stand. Änderungen vorbehalten.

RIO DE JÄNEIRO | RIO02W Highlights von Rio & Blick auf den Zuckerhut

SALVADOR DE BAHIA | SAL04W Stadtrundfahrt durch Pelourinho und Salvador

PUERTO PLATA | POP21W

Die zehn schönsten Sehenswürdigkeiten

ST. LUCIA | SLU55W St. Lucia & die Taubeninsel

NEW YORK | NWY01W New York Highlights

HALIFAX | HAL26W

Die Höhepunkte von Halifax & Peggy's Cove

QUÉBEC CITY | QUE01W

Québec & die Montmorency-Wasserfälle

REYKJAVIK | KEF51W Panoramablick von Reykjavik

LIVERPOOL | LVP01W

Das klassische Liverpool

Die Informationen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf dem neuesten Stand. Änderungen vorbehalten. 11

DIE JUWELEN DES MITTELMEERES

Ihre Weltreise beginnt im Mittelmeer, der Wiege der westlichen Zivilisation und Ausgangspunkt unzähliger Entdeckungsreisen. Sie haben die Gelegenheit, in die Geschichte und die Traditionen einiger der schönsten Städte Europas einzutauchen, die riesige Kathedrale von Marseille zu bewundern und durch das gotische Viertel von Barcelona zu schlendern. Anschließend werden Sie einige der bezauberndsten Inseln des Mittelmeeres anlaufen, von Palma de Mallorca auf den Balearen, über Syrakus auf Sizilien bis hin zu Maltas historischer Hauptstadt La Valletta und dem antiken Hafen von Limassol auf Zypern. Dank einer Übernachtung in Haifa, Israel können Sie die seltene Gelegenheit nutzen, noch weiter in der Zeit zurückzureisen und das Heilige Land besuchen.

BARCELONA
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BRITISCHES FLAIR IM MITTELMEER

Wenn Sie den Hafen von La Valletta verlassen, um die Insel Malta zu erkunden, werden Sie ganz schnell den Linksverkehr bemerken und auf viele englische Pubs stoßen. Wenn Sie genau hinsehen, finden Sie sogar die eine oder andere rote Telefonzelle, die Sie so vielleicht nur aus Großbritannien kennen. All diese Kuriositäten lassen sich durch die Vergangenheit der Insel erklären, die von 1814 bis 1964 zum britischen Empire gehörte.

GENUA MARSEILLE BARCELONA HAIFA LIMASSOL LA VALLETTA SYRAKUS PALMA DE MALLORCA Mittelmeer AUFENTHALT ÜBER NACHT WUSSTEN SIE...? NOTO, von Syrakus aus LA VALLETTA
Mehr entdecken auf msckreuzfahrten.at 13
JERUSALEM, von Haifa aus

ANTIKE STÄTTEN UND BEZAUBERNDE RIFFE IM ROTEN MEER

Ihr nächstes Ziel ist Ägypten, hier können Sie Kairo erkunden und die berühmten Pyramiden von Gizeh besichtigen. Danach fahren Sie durch den Suezkanal zum Roten Meer und dem Schnorchelparadies Sharm el Sheikh. In Safaga in Ägypten. Im jordanischen Aqaba können Sie sich auf die Spuren der Pharaonen in Luxor begeben und die unglaubliche Ingenieurskunst der alten Nabatäer in der berühmten Rosenstadt Petra entdecken - eines der wertvollsten UNESCO-Weltkulturerben der Region. Die Reiseroute wird fortgesetzt mit einer Übernachtung in der pulsierenden Metropole Dschidda in Saudi-Arabien, dem Tor zu den heiligen Städten Mekka und Medina

AL-'ULA, von Dschidda aus
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WUSSTEN SIE...?

BUNTE KORALLEN UND WUNDERSCHÖNE ARTENVIELFALT

Das Rote Meer ist bei Tauchern und Schnorchlern wegen seiner unglaublichen Korallenriffe sehr beliebt. Sie sind bis zu 7.000 Jahre alt und erstrecken sich über 1.240 Meilen entlang der Küste. Ihr artenreiches Ökosystem zählt mehr als 1.200 verschiedene Fischarten, unter anderem den schnellsten Fisch der Welt, den Segelfisch. Er erreicht eine Geschwindigkeit von bis zu 68 Meilen pro Stunde!

DSCHIDDA AQABA SAFAGA SCHARM EL-SCHEICH DURCHFAHRT SUEZKANAL ALEXANDRIA
Mittelmeer
PORT SAID Rotes Meer
AUFENTHALT ÜBER NACHT
LUXOR, von Safaga aus DSCHIDDA
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PETRA, von Aqaba aus

AFRIKA UND DIE INSELN IM INDISCHEN OZEAN

Sobald die MSC Poesia in den Indischen Ozean einfährt, erleben Sie den Beginn eines fantastischen afrikanischen Abenteuers. Alleine die Namen von Häfen wie Mombasa in Kenia und Sansibar in Tansania lassen erahnen, welches Abenteuer Sie hier erwartet. Genießen Sie die atemberaubende Schönheit der Seychellen und die exotische Inselatmosphäre von Mauritius und Réunion, bevor Sie den Inhaca-Archipel von Mosambik erkunden. Die schillernde Vielfalt Südafrikas steht als Nächstes auf dem Reiseplan, mit Anläufen in Durban und Port Elizabeth, die den Weg zum Kap der Guten Hoffnung und einer unvergesslichen Nacht im lebhaften Kapstadt ebnen. Bereiten Sie sich im Anschluss auf eine weitere Übernachtung in der spektakulären Natur Namibias, in Walvis Bay vor.

SANSIBAR
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AUFENTHALTE ÜBER NACHT

RÉUNION

WUSSTEN SIE...?

UNENDLICHE VERGRABENE SCHÄTZE

Die Inseln der Seychellen wurden einst von Piraten als Verstecke für ihre Schätze genutzt. Es wird deshalb angenommen, dass noch einige auf der Insel Mahe vergraben sind. Zum Beispiel von dem französischen Freibeuter Olivier Levasseur, auch bekannt als La Buse (der Bussard), aus dem frühen 18. Jahrhundert. Bei einem geschätzten Wert von 1,4 Milliarden Dollar ist es nicht verwunderlich, dass heute immer noch nach dem Schatz gesucht wird!

PORT ELIZABETH DURBAN PORTUGUESE ISLAND LA POSSESSION PORT LOUIS PORT VICTORIA KAPSTADT WALVIS BAY Atlantischer Ozean Indischer Ozean
SANSIBAR
JAMESTOWN MOMBASA
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KENIA
SEYCHELLEN

IM HERZEN DES BRASILIANISCHEN AMAZONAS

Sie lassen nun Afrika hinter sich und begeben sich über den Atlantik zum nächsten faszinierenden Kontinent: Südamerika, wo die Klänge des Samba Sie nach Rio de Jäneiro führen. Nach einer unvergesslichen Nacht in der "Wunderbaren Stadt" geht es weiter in Richtung Norden nach Salvador de Bahia, dem historischen Zentrum der afro-brasilianischen Kultur, und von dort aus zur Hauptstadt des Bundesstaates Pará, Belém, dem Tor zum Amazonas. Die MSC Poesia verlässt hier den Ozean und begibt sich auf eine atemberaubende Reise durch den Amazonas hinauf bis nach Manaus. Freuen Sie sich auf eine weitere Übernachtung vom Regenwald umgeben im brasilianischen Amazonasgebiet. Auf dem Rückweg zum Atlantik legen Sie einen Zwischenstopp in Santarem ein, das an der Mündung des wunderschönen Tapajós-Flusses liegt.

BRASILIEN
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WUSSTEN SIE...?

DIE GRÖSSTE PARTY DER WELT

Jedes Jahr übergibt der Bürgermeister von Rio de Jäneiro den Schlüssel der Stadt an König Momo, eine Figur, die die Herrschaft der Freiheit und des Feierns über der Vernunft symbolisiert. Dann kann der weltberühmte Karneval beginnen. Er lockt jährlich bis zu 400.000 internationale Besucher an, zusätzlich zu den fünf Millionen Einheimischen, die sich in Hunderten von Straßenfesten tummeln. Die Veranstaltung ist somit offiziell der größte Karneval der Welt.

AUFENTHALTE ÜBER NACHT

Atlantischer Ozean
BELÉM MANAUS SANTARÉM
SALVADOR DE BAHIA
RIO DE JANEIRO
RIO DE JÄNEIRO SALVADOR DE BAHIA
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KARIBISCHE TRAUMSTRÄNDE UND KANADISCHE BUCHTEN

Die MSC Poesia lässt sich vom warmen Wasser und den weißen Sandstränden der Karibik in den Norden locken. Von der schillernden Insel St. Lucia, dem schönen Barbados und dem herrlichen Martinique geht es weiter in die Dominikanische Republik und auf die Bahamas, wo Sie einen Zwischenstopp auf der exklusiven Privatinsel von MSC Cruises, Ocean Cay MSC Marine Reserve einlegen. Lassen Sie sich von den hellen Lichtern der Großstädte der Vereinigten Staaten in den Bann ziehen und sich von Miami und New York City bei einem aufregenden Aufenthalt über Nacht beeindrucken. Die historischen kanadischen Siedlungen in Nova Scotia und Queen Edward Island sind dann nur noch einen Katzensprung entfernt. Mit zwei Übernachtungen in Québec haben Sie genügend Zeit, diese faszinierende Provinz zu erkunden, bevor Sie sich von Nordamerika verabschieden.

NEW YORK
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WUSSTEN SIE...?

BAJÄNISCHE KÖSTLICHKEITEN

Barbados bietet eine große Auswahl an köstlichen Speisen und Getränken, die Ihre Karibikreise kulinarisch bereichern werden. Man vermutet, dass die Grapefruit hier ihren Ursprung fand. Diese finden Sie in Ihrem Rum Punch wieder, einem beliebten lokalen Cocktail. Nach dem Aperitif sollten Sie das Nationalgericht "Flying Fish and Cou Cou" probieren. Das Gericht wird aus dem lokal gefangenen fliegenden Fisch zusammen mit Maismehl, Okra, und Gewürzen zubereitet.

CASTRIES BRIDGETOWN FORT-DE-FRANCE PUERTO PLATA
OCEAN CAY MSC MARINE RESERVE NEW YORK NEWPORT HALIFAX SYDNEY CHARLOTTETOWN QUEBEC Atlantischer Ozean AUFENTHALTE ÜBER NACHT QUEBEC
MIAMI
MIAMI HALIFAX
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DIE METROPOLEN DER OSTSEE

Von Kanada aus führt Ihre MSC World Cruise auf einer aufregenden Route zurück nach Europa, beginnend mit einer Übernachtung in Grönlands Hauptstadt Nuuk. Dort haben Sie die Gelegenheit, die eisfreie, von Fjorden gesäumte Südwestküste des Landes zu bewundern. Danach geht es in die einzigartige Landschaft Islands. Hier wartet eine weitere Übernachtung in Reykjavik auf Sie. Im Anschluss dürfen Sie sich auf drei verschiedene Ziele im Vereinigten Königreich freuen, nämlich: Belfast, Liverpool und Southampton. Von Southampton aus können Sie, die berühmten Sehenswürdigkeiten Londons besichtigen. Eine kurze Fahrt über den Ärmelkanal bringt Sie zurück nach Europa, wo Sie drei weitere schöne Städte besuchen werden: Paris, Amsterdam und Berlin

GULLFOSS WASSERFALL, von Reykjavik aus
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WUSSTEN SIE...?

WO IST ES GRÜN, WO IST ES EISIG?

Grönland besitzt die zweitgrößte Eisfläche der Welt, 80% des Landes sind mit Eis bedeckt. Island hingegen ist nur zu 11 % von Gletschern überzogen. Man könnte sich also fragen, warum Grönland nicht Island genannt wird und umgekehrt? Eine Theorie besagt, dass die Temperaturen höher lagen, als Grönland von dem verbannten Wikinger Erik dem Roten seinen Namen erhielt. Eine andere Theorie besagt, dass Erik die Tatsachen etwas übertrieben darstellte, um andere davon überzeugen zu können, sich ihm anzuschließen!

AUFENTHALTE ÜBER NACHT

ISAFJORDUR REYKJAVIK LIVERPOOL BELFAST SOUTHAMPTON LE HAVRE IJMUIDEN WARNEMÜNDE NUUK Atlantischer Ozean
PARIS, von Le Havre aus LONDON, von Southampton aus GRÖNLAND
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AMSTERDAM, von IJmuiden aus

KULINARIK AUS ALLER WELT

Wir sind der Meinung, dass die Gastronomie eines Landes zu jeder Entdeckungsreise gehört. Während Ihrer Kreuzfahrt mit der MSC Poesia erleben Sie eine kulinarische Reise mit internationalen Menüs, die Ihrer Weltreise eine gewisse Würze verleihen.

Sie genießen köstliche Gerichte, die von erfahrenen Köchen aus sorgfältig ausgewählten Zutaten zubereitet werden. Wir bereichern Ihre Reise mit unvergesslichen gastronomischen Entdeckungen an jedem Tag in unseren Hauptrestaurants, Buffet- und Spezialitätenrestaurants. Unser

umfangreiches Menüangebot ist von den jeweiligen Reisezielen inspiriert und wird mit frischen

lokalen Zutaten zubereitet. Die vielen landestypischen Spezialitäten, die wir an Bord servieren, werden Ihren Gaumen verzaubern.

Alle Speisen werden mit traditioneller Sorgfalt und Fachkenntnis sowie mit ausgewählten, erstklassigen Zutaten frisch angerichtet Nach Ihrer Kreuzfahrt kehren Sie mit einer exquisiten Sammlung kulinarischer Erinnerungen

nach Hause zurück, die Sie mit Freunden teilen können.

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UNTERHALTUNG AUF HÖCHSTEM NIVEAU

Während Ihr schwimmendes Domizil Sie von einem Land in das nächte bringt, können Sie sich Ihre Zeit an Bord gestalten, wie Sie möchten. Die Möglichkeiten sind schier endlos! Mit Vorträgen über die Geschichte und Kultur der unterschiedlichen Destinationen, Tanz- und Sprachkursen, Kochvorführungen, Filmen, Quizspielen, Brettspielen und atemberaubenden Shows kommt garantiert keine Langeweile auf.

Sie haben genügend Zeit, sich Ihren Leidenschaften zu widmen und können Aktivitäten wahrnehmen, die Sie schon lange ausprobieren wollten, z. B. einen Sprachkurs, einen Kurs in Fotografie, Kochen, Bridge oder im Kunsthandwerk. Sie werden erstaunt darüber sein, was Sie alles in vier Monaten lernen können. Beiben Sie mit unserem vielfältigen Kursangebot während Ihrer Entdeckungsreise in Form,

ob Fitness, Wassergymnastik, Pilates, Tai-Chi oder Tanzen, wir bieten für jeden Gast die passende Aktivität. Wer entspannen möchte, kann dies in unserer Bibliothek tun und sich an der großen Auswahl an Büchern erfreuen. Ergänzend bieten wir an Bord ein erstklassiges Unterhaltungsprogramm Interpreten, Gastkünstler und Live-Bands aller Art werden das Schiff mit

Live-Konzerten und Shows beleben.

Auch die Themenpartys auf See werden Sie überwältigen! Wer mehr Gemeinschaft mit den Mitreisenden sucht, kann sich während der Kreuzfahrt auf ein spezielles Programm mit Gruppenaktivitäten darunter Talentshows und unser World Tour Trivia-Contest sowie auf brandneue Aktivitäten wie Magic Wheels freuen!

Mehr entdecken auf msckreuzfahrten.at 25

WOHLBEFINDEN NONSTOP

Auf der stilvollen MSC Poesia genießen Sie Ruhe und Entspannung pur. Allein das Beobachten der vorbeiziehenden Destinationen von Ihrer Kabine aus kann überraschend wertvoll und wohltuend sein. Doch damit natürlich nicht genug: An Bord gibt es unendlich viele Möglichkeiten, um einfach mal abzuschalten

Das MSC Aurea Spa verfügt über einen exklusiven Wellnessbereich mit finnischen Saunen, Dampfbädern und einem Entspannungsbereich mit Meerblick. Entdecken Sie auch unsere große Auswahl an wohltuenden Massagen und

speziellen, Gesichts- und Körperbehandlungen. Damit Sie sich überall auf der Welt perfekt gestylt präsentieren können, steht Ihnen außerdem unser professioneller Friseursalon, Barbiershop und Schönheitssalon zur Verfügung. Für alle, die

auch im Urlaub Form bleiben wollen, ist unser Fitnessstudio mit Geräten von Technogym ein wahrgewordener Traum. Hier erhalten Sie spezielle Fitnessberatung, Personal Training und eine Vielzahl von Kursen

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UNSERE ERLEBNISWELTEN

Unser oberstes Ziel: Ihr perfektes Kreuzfahrterlebnis! Damit Sie jeden Moment Ihres Urlaubs genießen können, bieten wir Ihnen eine Vielzahl maßgeschneiderter Optionen an. Sie können beispielsweise die Wahl der Kabine uns überlassen und sich dabei den besten verfügbaren Preis sichern oder Sie wählen Ihre Fantastica-Wunschkabine selber und kommen dabei in den Genuss von zusätzlicher Flexibilität sowie vielen weiteren Vorteilen.

Bei Buchung der Erlebniswelt Bella erhalten Sie die beste verfügbare Kabine in der von Ihnen gewählten Kategorie*. Freuen Sie sich auf das breite Angebot an Bord, das Sie in vollen Zügen genießen können.

BELLA ERLEBNISWELT

Für einen unbeschwerten Aufenthalt an Bord mit attraktivem Preis-Leistungs-Verhältnis.

• Getränkepakete zum Vorteilspreis (nur zum Zeitpunkt der Buchung)

• À-la-Carte Restaurant mit Service am Platz**

• Buffetrestaurant mit vielfältigem Angebot

• Ausgezeichnete Shows im Broadway-Stil

• Entertainment für Kinder und Erwachsene

• Kids Club mit abwechslungsreichen Bereichen, die von Lego® und Chicco gestaltet wurden

• Poolbereich

• Open-Air Sportanlagen

• Umbuchung der Kreuzfahrt gegen Gebühr

• Zur Auswahl stehen: Balkonkabinen, Kabinen mit Meerblick und Innenkabinen

* Ihre Kabinennummer erhalten Sie vor Ihrer Kreuzfahrt mit Ihrem Kreuzfahrtticket **Bitte beachten Sie, dass Sie von uns eine Tischzeit zugeteilt bekommen
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Buchen Sie die Erlebniswelten Fantastica oder Aurea für ein maßgeschneidertes Kreuzfahrterlebnis! Wählen Sie die gewünschte Lage (untere, mittlere oder obere Decks) und die Größe Ihrer Kabine und freuen Sie sich auf mehr Flexibilität und zusätzliche exklusive Vorteile.

FANTASTICA ERLEBNISWELT

Für mehr Komfort und Flexibilität. Freie Kabinenwahl.

Alle Vorzüge der Erlebniswelt Bella PLUS:

• Wahl der Kabinengröße und -lage

• Kreuzfahrt einmal kostenfrei umbuchbar***

• Frühstück auf der Kabine

• Freie Wahl der Tischzeit (vorbehaltlich der Verfügbarkeit)

• 20% Rabatt auf im Voraus gebuchte Dinner-Erlebnisse in den Spezialitätenrestaurants

• Zur Auswahl stehen: Balkonkabinen, Kabinen mit Meerblick und Innenkabinen

AUREA ERLEBNISWELT

Für hohe Ansprüche und mehr Privatsphäre.

Alle Vorzüge der Erlebniswelt Fantastica PLUS:

• 24-Stunden-Kabinenservice

• Willkommenspaket mit Prosecco und Schokolade

• My Choice Dining: Dinner ohne feste Tischzeiten in einem separaten Bereich

• Freier Zutritt zum exklusiven TOP Sonnendeck

• Bademantel und Hausschuhe in jeder Kabine

• Kissenauswahl

• Freier Zugang zum Thermalbereich

• 40% Rabatt auf ein Spa-Paket (bei Vorausbuchung)

• 10% Rabatt auf alle Spa-Behandlungen (bei Buchung an Bord)

• Priority Check-in**** und Gepäcktransport bei der Einschiffung

• Zur Auswahl stehen: Suiten und Balkonkabinen in bester Lage

*** Bitte informieren Sie sich über die Umbuchungsbedingungen

****

Der Priority Check-in ist aufgrund der teilweise eingeschränkten Infrastruktur vor Ort leider nicht in allen Häfen & Terminals möglich
Mehr entdecken auf msckreuzfahrten.at 29

EINFACH WOHLFÜHLEN!

Einfach Wohlfühlen - in den komfortablen Kabinen an Bord der MSC Poesia. Alle unsere Kabinen und Suiten verfügen über eine hochwertige Innenausstattung und luxuriöse Details. Damit Sie wunderbar ausgeruht und entspannt in den Tag starten - an jedem Tag Ihrer MSC World Cruise.

LEGENDE

Kabinengröße (m2)

Balkongröße (m2)

Lage

Kapazität

KABINENAUSSTATTUNG

Sitzecke mit Sofa

Großer Kleiderschrank

Komfortables Doppelbett, das in zwei Einzelbetten umgewandelt werden kann (auf Anfrage)

Badezimmer mit Badewanne oder Dusche, Föhn

Interaktives TV, Telefon, Safe, Minibar, Klimaanlage

WLAN (gegen Gebühr)

KABINENAUSSTATTUNG

Beste Schiffslage

Sitzecke mit Sofa

Komfortables Doppelbett, das in zwei Einzelbetten umgewandelt werden kann (auf Anfrage)*

Badezimmer mit Badewanne oder Dusche, Föhn

Interaktives TV, Telefon, Safe, Minibar, Klimaanlage

WLAN (gegen Gebühr)

*Kabinen für Gäste mit eingeschränkter Mobilität verfügen über zwei Einzelbetten, die nicht zu einem Doppelbett umgestellt werden können (außer die Kabine 15025).

≈26 ≈4 15 3 PREMIUM SUITE AUREA SL1 ≈18 ≈5 4 9-11 BALKONKABINE AUREA BA SUITE BALKONKABINE AUREA SUITE BALKONKABINE AUREA BALKONKABINE KABINE MIT MEERBLICK INNENKABINE
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BALKONKABINE

KABINENAUSSTATTUNG

Sitzecke mit Sofa

Bequemes Doppelbett, das in zwei Einzelbetten umgewandelt werden kann (auf Anfrage)*

Badezimmer mit Badewanne oder Dusche, Föhn

Interaktives TV, Telefon, Safe, Minibar, Klimaanlage

WLAN (gegen Gebühr)

*Kabinen für Gäste mit eingeschränkter Mobilität verfügen über zwei Einzelbetten, die nicht zu einem Doppelbett umgestellt werden können (außer die Kabine 15025).

KABINENAUSSTATTUNG

Fenster mit Meerblick

Bequemer Sessel

Komfortables Doppelbett, das in zwei Einzelbetten umgewandelt werden kann (auf Anfrage)*

Badezimmer mit Dusche, Föhn

Interaktives TV, Telefon, Safe, Minibar, Klimaanlage

WLAN (gegen Gebühr)

*Kabinen für Gäste mit eingeschränkter Mobilität verfügen über zwei Einzelbetten, die nicht zu einem Doppelbett umgestellt werden können.

KABINENAUSSTATTUNG

Bequemes Doppelbett, das in zwei Einzelbetten umgewandelt werden kann (auf Anfrage)*

Badezimmer mit Dusche, Föhn

Interaktives TV, Telefon, Safe, Minibar, Klimaanlage

WLAN (gegen Gebühr)

*Kabinen für Gäste mit eingeschränkter Mobilität verfügen über zwei Einzelbetten, die nicht zu einem Doppelbett umgestellt werden können.

DELUXE BALKONKABINE BR1 ≈15 ≈5 8-9 2 DELUXE BALKONKABINE BR2 ≈15 ≈5 10-15 2 DELUXE BALKONKABINE MIT TEILWEISER SICHTEINSCHRÄNKUNG BP ≈18 ≈5 12 4 PREMIUM BALKONKABINE BL1 ≈18 ≈4-5 8-9 4 PREMIUM BALKONKABINE BL2 ≈18 ≈5 10-12 4
KABINE MIT MEERBLICK DELUXE KABINE MIT MEERBLICK OR2 ≈16 8 4 DELUXE KABINE MIT MEERBLICK OR1 ≈17 5 4 ≈16 8 4 DELUXE KABINE MIT MEERBLICK UND TEILWEISER SICHTEINSCHRÄNKUNG OO DELUXE INNENKABINE IR2 ≈14 12-15 4 DELUXE INNENKABINE IR1 ≈14 5-11 4 INNENKABINE 31 Mehr entdecken auf msckreuzfahrten.at

MSC POESIA

CAYO

BARS

• Poker Raum

• Teatro Carlo Felice

• Spielzimmer

• Casino Royal

• Bibliothek

• Photo Arcade

• Via delle Arti

• S32 Disco

• Baby Club Innenbereich

• Außenpool & Spielbereich für Kinder

• Junior Club

• MiniClub I Dinosauri

• Teen's Club

• Virtuelle Spiele

PALLADIO RESTAURANT
POMPEIANA
BUFFET
ARKADE
LOUNGES
LOUNGE
KAITO SUSHI BAR ENTERTAINMENT
LEVANTADO POOLBEREICH REZEPTION IL
VILLA
& L’OBELISCO
SHOPPING
BARS &
POWER-WALKING-PFAD PIGALLE
SPORTBEREICH
Deck Deck Deck Deck Deck Deck Deck Deck Deck Deck Deck Deck Deck Deck 6 6-7 7 7 7 7 7 14 14 14 14 14 14 14
&
• Le Rendez-vous Bar • Bar dei Poeti • Bar Smeraldo • Giada Bar • The Zebra Bar • Il Grappolo d'Oro • Pigalle Lounge • The Hitchcock Lounge • Mojito Bar • Piraňa Bar Deck Deck Deck Deck Deck Deck Deck Deck Deck Deck 5 6 6 6 6 7 7 7 13 13 RESTAURANTS • Le Fontane • Il Palladio • Kaito Sushi Bar • Villa Pompeiana & L'Obelisco 771 Plätze 730 Plätze 56 Plätze 737 Plätze Deck Deck Deck Deck 5 6 7 13
LOUNGES
32

CORAL BAY

POOLBEREICH

MSC AUREA SPA

IHRE SCHWIMMENDE KOMFORTOASE

Fühlen Sie sich wie zu Hause auf einem Schiff der Superlative. Die MSC Poesia wurde so konzipiert, dass Sie vom ersten Moment an eine komfortable und unbeschwerte Kreuzfahrt genießen können.

KABINEN & SUITEN

MEDIZINISCHES ZENTRUM

CASINO ROYAL

TEATRO CARLO FELICE

SPORT

• MSC Gym powered by Technogym®

• Power-Walking-Pfad

• Shuffleboard

• Minigolf

• Sportbereich (Basketball, Tennisplatz, Volleyball)

POOLS & SPA

Deck Deck Deck Deck Deck

13 14 14-15 15 16

• Cayo Levantado

• Coral Bay

• MSC Aurea Spa

• Top 16 exklusives Sonnendeck

Deck Deck Deck Deck

13 13 13 16

• 1.275 Kabinen

• 18 Suiten

MEDIZINISCHES ZENTRUM

• 230 m2

• Unter Leitung eines Arztes und mit medizinischem Personal Notfallbetreuung rund um die Uhr

• Umfassender Vorrat von Medikamenten an Bord

KOMMANDODECK
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MSC POESIA

Nutzen Sie den Deckplan, um Ihre persönliche Lieblingskabine zu finden. Beachten Sie bitte die unterschiedlichen Farbcodierungen der Kabinen je nach Erlebniswelt, Deck und Kabinentyp.

15005 15006 15003 15004 15024 15026 15002 15008 15010 15012 15014 15016 15018 15020 15022 15001 15007 15009 15011 15013 15015 15019 15021 15023 15025 Lift Minigolf Shuffleboard 14001 14005 14009 14013 14019 14023 14027 14031 14035 14037 14041 14043 14045 14047 14049 14053 14051 14055 14039 14007 14003 14011 14015 14021 14025 14029 14033 14010 14006 14014 14018 14022 14026 14030 14038 14034 14048 14052 14056 14044 14046 14050 14054 14002 14004 14008 14012 14016 14020 14024 14028 14032 14036 14040 14042 S32 Disco Virtual Games Children Indoor Playroom Lift Lift Shuffleboard Children Outdoor Pool & Games Junior Club Teen Club Power Walking Track (not marked, can be obstructed) Power Walking Track (not marked, can be obstructed) 12170 12172 12164 12166 12174 12176 12178 12180 12184 12188 12192 12196 12200 12204 12208 12167 12169 12163 12165 12171 12173 12175 12177 12181 12185 12189 12193 12197 12201 12205 12179 12183 12187 12191 12195 12199 12203 12207 12209 12182 12186 12190 12194 12198 12202 12206 12210 12212 12168 12160 12159 12132 12134 12136 12138 12140 12142 12144 12146 12148 12150 12152 12154 12156 12158 12162 12106 12108 12110 12112 12114 12116 12118 12120 12122 12124 12126 12128 12130 12076 12080 12082 12084 12090 12094 12096 12092 12098 12100 12102 12104 12050 12052 12054 12058 12060 12062 12064 12066 12068 12070 12072 12074 12131 12133 12135 12137 12139 12141 12143 12145 12147 12149 12151 12153 12155 12157 12161 12103 12105 12107 12109 12111 12113 12115 12119 12121 12123 12125 12127 12129 12073 12077 12079 12081 12087 12089 12091 12093 12095 12097 12099 12101 12047 12049 12051 12055 12057 12059 12061 12063 12065 12067 12069 12071 12088 12085 12078 12075 12086 12083 12048 12045 12056 12053 12039 12035 12046 12043 12042 12038 12034 12026 12022 12006 12010 12014 12018 12025 12005 12009 12013 12019 12001 12003 12007 12011 12015 12021 12023 12027 12029 12031 12033 12037 12041 12002 12004 12008 12012 12016 12020 12024 12028 12030 12032 12036 12040 12044 Lift Lift Lift Lift 11215 11221 11225 11229 11233 11237 11241 11245 11218 11222 11226 11230 11234 11238 11242 11246 11214 11216 11220 11224 11228 11232 11236 11240 11244 11200 11202 11206 11208 11210 11212 11247 11249 11251 11253 11254 11252 11250 11248 11211 11213 11219 11223 11227 11231 11235 11239 11243 11199 11201 11203 11205 11207 11209 11204 1 1 195 1 1 196 1 1 193 1 1 194 11174 11176 11178 11180 11182 11184 11186 11188 11190 11192 11198 11166 11168 11170 11172 11150 11152 11154 11156 11158 11160 11162 11164 11136 11138 11140 11146 11148 11124 11126 11128 11130 11132 11134 11108 11110 11116 11118 11120 11122 11082 11088 11090 11092 11094 11098 11100 11102 11104 11106 11078 11080 11014 11018 11022 11026 11034 11036 11040 11044 11048 11052 11056 11058 11060 11064 11068 11072 11010 11002 11006 11059 11061 11065 11069 11009 11013 11019 11023 11027 11035 11037 11041 11045 11049 11051 11055 11057 11001 11005 11011 11015 11021 11025 11029 11003 11007 11031 11030 11012 11016 11020 11024 11028 11004 11008 11038 11042 11046 11050 11054 11033 11032 11039 11043 11047 11067 11063 11071 11074 11062 11066 11070 11081 11084 11073 11076 11083 11086 11093 11096 11109 11112 11111 11114 11141 11142 11143 11144 11079 11085 11087 11089 11091 11095 11097 11099 11101 11103 11077 11075 11123 11125 11127 11129 11131 11133 11105 11107 11113 11115 11119 11121 11149 11151 11153 11155 11157 11159 11161 11163 11135 11137 11139 11145 11147 11173 11175 11177 11179 11181 11183 11185 11187 11189 11191 11197 11167 11169 11171 11165 11053 Lift Lift Lift Lift
DECK 15 ALFIERI DECK 14 PASCOLI DECK 12 LEOPARDI DECK 11 D’ANNUNZIO 34
Kabinen 1.275

KABINENKATEGORIEN

INNENKABINEN

IR1  › Deluxe Innenkabine

IR2  › Deluxe Innenkabine

LEGENDE

Sofabett

Doppel-Sofabett

KABINE MIT MEERBLICK

OO  › Deluxe Kabine mit Meerblick und teilweiser Sichteinschränkung

OR1  › Deluxe Kabine mit Meerblick

OR2  › Deluxe Kabine mit Meerblick

BALKONKABINE

BP  › Deluxe Balkonkabine mit teilweiser Sichteinschränkung

BR1  › Deluxe Balkonkabine

BR2  › Deluxe Balkonkabine

BL1  › Premium Balkonkabine

BL2  › Premium Balkonkabine

BA  › Balkonkabine Aurea

SUITE

SL1  › Premium Suite Aurea

H Kabinen für Gäste mit eingeschränkter Mobilität

3. Bett zum Herunterklappen B Kabine mit Badewanne

3./4. Bett zum Herunterklappen Kabine mit teilweiser Sichteinschränkung

Kabinen mit Verbindungstür Balkon mit teilweiser Sichteinschränkung

• Das Schiff besitzt Familienkabinen, die aus zwei Kabinen mit Verbindungstür bestehen.

• Alle Kabinen haben ein Doppelbett, das auf Anfrage in zwei Einzelbetten umgewandelt werden kann. Außer die Kabinen für Gäste mit eingeschränkter Mobilität (H), nur möglich in Kabine 15025.

• 3. Bett ist in allen Kategorien verfügbar (außer für BR1 und BR2)

• 4. Bett ist in allen Kategorien verfügbar (außer für BR1, BR2 und SL1)

Die Unterlagen sind zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auf dem neuesten Stand. Die darin enthaltenen Informationen können Änderungen unterliegen.

Bitte wenden Sie sich an Ihr Reisebüro oder besuchen Sie unsere Website auf msckreuzfahrten.at

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CARDUCCI
DECK 8 TASSO DECK 5 PETRARCA
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DECK 9 UNGARETTI
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VORBEREITUNG AUF IHRE MSC WORLD CRUISE

DAS WICHTIGSTE ZUERST

• Prüfen Sie Ihren Reisepass Beschaffen Sie Ihre Ausweispapiere und etwaige Visa rechtzeitig vor Ihrer Kreuzfahrt und überprüfen Sie diese auf Ihre Gültigkeit. Ihr Reisepass muss noch mindestens sechs Monate über das Ende der Kreuzfahrt hinaus gültig sein. Weiterhin benötigen Sie mehrere freie Seiten in Ihrem Pass für diverse Visa und Stempel. Informationen zu den Dokumenten und Anforderungen finden Sie auf unserer Website: https://www.msckreuzfahrten.at/ buchung-verwalten/vor-der-kreuzfahrt/ reisedokumente-und-visa oder auf der offizielen Webseite unter: https://cibtvisas.de

• Visa

Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um die benötigten Visa, da die Ausstellung mehrere Monate dauern kann und die verschiedenen Länder unterschiedliche Anforderungen haben. Lesen Sie daher alle Unterlagen sorgfältig durch.

• Impfungen

Erkundigen Sie sich, welche Impfungen Sie für jedes der Reiseländer benötigen und konsultieren Sie bei Bedarf einen Arzt.

• Medikamente

Wenn Sie regelmäßig Medikamente einnehmen, achten Sie darauf, eine ausreichende Menge für die Kreuzfahrt mitzuführen. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt alle notwendigen Rezepte verschreiben und führen Sie stets Kopien sowie die Kontaktinformationen Ihres Arztes mit.

• Reiseversicherung

Eine Reiseversicherung ist auf der MSC World Cruise besonders wichtig. Achten Sie darauf, eine kreuzfahrtspezifische Reiseversicherung abzuschließen, die auch einen Rücktransport absichert.

• Geldverwaltung

Informieren Sie Ihre Bank und Ihr Kreditinstitut über Ihre Reisepläne, damit Ihre Karten bei einer Auslandsnutzung nicht gesperrt werden. Eine große Summe an unterschiedlichen Währungen ist nicht notwendig, jedoch ist es sinnvoll, etwas Bargeld für Notfälle mit sich zu führen.

BLEIBEN SIE IN VERBINDUNG

• Kommunikation

Stellen Sie sicher, dass Ihre mobilen Endgeräte Anrufe und Videoanrufe tätigen und entgegennehmen sowie Nachrichten senden und empfangen können. Eventuell müssen Sie neue Apps herunterladen oder Ihren Mobilfunkbetreiber wechseln.

• Internetlimitierung

Bitte beachten Sie, dass die Leistung des Satelliteninternets an Bord eines Schiffes nicht mit der HochgeschwindigkeitsVerbindung an Land vergleichbar ist. Sie ist abhängig von den Satellitenverbindungen und kann daher zeitweise deutlich reduziert sein. Außerdem ist die Verbindung wiederum abhängig von den Wetterbedingungen und kann durch Störungen unterbrochen werden.

• Adressbuch

Wenn Sie Postkarten verschicken wollen, bietet es sich an, eine Liste mit Adressen von Freunden und Familie ausgedruckt sowie in digitaler Form mit sich zu führen.

• Zuhause

Kümmern Sie sich darum, dass jemand regelmäßig nach Ihrem Haus sieht. Es kann sinnvoll sein, einen Haussitter zu engagieren.

• Für alle Fälle

Stellen Sie sicher, dass Freunde und Familie wissen, wie man Sie im Notfall erreicht.

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PACKEN WIE EIN PROFI

• Gepäck

Zwei große Koffer sowie ein Handgepäckstück pro Person sollten ausreichen. Erkundigen Sie sich nach dem Wetter in den Fahrtgebieten und packen Sie entsprechend. Falls Sie planen, viel einzukaufen, können Sie einen zusätzlichen leeren Koffer oder eine erweiterbare Tasche mitnehmen.

• Formelle Kleidung

Bringen Sie nicht zu viel formelle Kleidung mit. Für die Damen sind drei lange Kleider sowie ein paar elegante kürzere Kleider ausreichend. Für die Herren empfiehlt sich ein Smoking, einige Anzüge sowie ein Jackett oder Sakko.

• E-Reader

Sparen Sie Platz in Ihrem Koffer, indem Sie Ihre Urlaubslektüre in elektronischer Form mit sich führen. Selbstverständlich können Sie auch gerne die Bibliothek an Bord der MSC Poesia besuchen.

• Nehmen Sie die Erinnerungen mit nach Hause

Bringen Sie einen zusätzlichen Akku und ein Ladegerät sowie idealerweise auch eine zusätzliche Kamera mit. Auch eine Speicherkarte mit ausreichend Kapazität ist sinnvoll. Verstauen Sie Ihre Kamera während Landausflügen in einem verschließbaren, wasserfesten Beutel.

NUTZEN SIE IHRE ZEIT BESTMÖGLICH

• Spa-Behandlungen

Denken Sie frühzeitig an die Wellness- und Beauty-Behandlungen, die Sie im MSC Aurea Spa genießen können. Buchen Sie vorab, um Zeit und Geld zu sparen.

• Sport und Fitness

Es gibt viele Möglichkeiten, um an Bord in Form zu bleiben. Die Auswahl reicht vom Training im Fitnessstudio mit Panoramablick, über Aqua-Aerobic bis hin zu Tischtennis. Vergessen Sie nicht, die geeignete Sportkleidung einzupacken.

• Kursprogramme

Nutzen Sie die Gelegenheit, und erweitern Sie auf Ihrer Kreuzfahrt Ihren Horizont. Wählen Sie aus Vorträgen über lokale Geschichte und Kultur, Tanzveranstaltungen, Tanzkursen, Kochkursen, Kunst- und Handwerksworkshops und vielem mehr.

• Landausflüge

Planen Sie Ihre Hafenaufenthalte. Machen Sie sich mit der Route vertraut und informieren Sie sich über unsere Landausflüge, die Sie zusätzlich zu den 15 bereits von uns inkludierten Ausflügen unternehmen möchten. Um Geld zu sparen und die Verfügbarkeit zu garantieren, empfiehlt es sich, diese frühzeitig zu buchen.

• Ziele setzen

Während der Seetage haben Sie ausreichend Zeit, um lang gehegte Vorsätze umzusetzen. Sie könnten zum Beispiel eine Fremdsprache lernen, einen Pullover stricken oder einen Roman schreiben!

Mehr entdecken auf msckreuzfahrten.at 37

BEREICHERN SIE

IHRE KREUZFAHRT

Auf der MSC World Cruise können Sie alles tun, wonach Ihnen gerade ist. Genießen Sie jederzeit einen erfrischenden Drink an Bord, entdecken Sie die kulinarische Vielfalt in unseren Spezialitätenrestaurants oder lassen Sie sich bei einer Massage oder Spa-Behandlung richtig verwöhnen.

ALL-INKLUSIVE GETRÄNKEPAKETE

Sie möchten die Freiheit haben, auch außerhalb der Essenszeiten unbegrenzt alkoholfreie oder alkoholische Getränke zu genießen? Dann können Sie Ihr kostenloses Tischgetränkepakt aufrüsten und sich jederzeit erfrischen. Genießen Sie eine noch größere Auswahl an Getränken, die das MSC World Cruise-Erlebnis vervollständigt.

SPEZIALITÄTENRESTAURANTS

Mit unserem Sushi Festival-Paket genießen Sie hervorragendes Sushi, das vom Berlitz-Guide sogar zum besten auf See erkoren wurde. Erleben Sie einzigartige kulinarische Reise in die japanische Küche mit Sushi, Sashimi, Teriyaki und vielem mehr. Ein traditionelles asiatisches Dessert rundet Ihren Restaurantbesuch ab.

BUCHEN SIE IM VORAUS und SPAREN Sie bis zu 15% Nicht im Kreuzfahrtpreis enthalten.

BUCHEN SIE IM VORAUS und SPAREN Sie bis zu 35% Nicht im Kreuzfahrtpreis enthalten.

Der Inhalt unserer Pakete und deren Preise können variieren, vorbehaltlich Rückbestätigung zum Zeitpunkt der Buchung. Neue Angebote können hinzugefügt werden. Um zu überprüfen, welche Pakete auf Ihrer Kreuzfahrt verfügbar sind, wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro oder besuchen Sie unsere Webseite auf msckreuzfahrten.at

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ENTSPANNUNG PUR

Unsere Verwöhnpakete sind der ideale Weg, um Geld zu sparen und sofort mit der Entspannung zu beginnen. Freuen Sie sich auf erholsame Stunden in unserem Thermalbereich und auf das revitalisierende Gefühl nach unseren Massagen und Beauty-Behandlungen - damit Sie sich während Ihrer Weltreise frisch und munter fühlen.

BALINESISCHE MASSAGE UNSER VERWÖHNPROGRAMM

Die traditionelle Massage erfolgt auf Basis verschiedener balinesischer Massagetechniken und wird von unseren erfahrenen Mitarbeitern durchgeführt. Die Kombination aus besonderen Duftessenzen und aromatischen Ölen, begleitet von beruhigender Musik, sorgt für eine tiefe Entspannung des Körpers und steigert das Wohlbefinden, während sich der Geist von jeglichem Alltagsstress loslöst.

Freuen Sie sich darauf, während Ihrer Kreuzfahrt so verwöhnt zu werden wie nie zuvor! Ihr Spa-Verwöhnpaket gilt für die gesamte Kreuzfahrt und beinhaltet

5 Massagen à 50 Minuten,

5 Signature-Gesichtsbehandlungen à 50 Minuten und 5 Körperbehandlungen à 80 Minuten. Und das Beste daran: Sie können die Behandlungen aussuchen, die Ihren Wünschen und Bedürfnissen entsprechen.

THERMALPASS

Genießen Sie das MSC Aurea Spa mit finnischen Saunen, Dampfbädern und einem Ruhebereich mit atemberaubendem Meerblick. Wärme steigert das Wohlbefinden und lockert die Muskulatur. Zusätzlich werden Giftstoffe ausgeschieden, das Immunsystem wird gestärkt und der Stoffwechsel angeregt. Stress und Spannungen bauen sich ab und der Blutdruck sinkt.

BUCHEN SIE IM VORAUS und SPAREN Sie bis zu 30% Nicht im Kreuzfahrtpreis enthalten.

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Der Inhalt unserer Pakete und deren Preise können variieren, vorbehaltlich Rückbestätigung zum Zeitpunkt der Buchung. Neue Angebote können hinzugefügt werden. Um zu überprüfen, welche Pakete auf Ihrer Kreuzfahrt verfügbar sind, wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro oder besuchen Sie unsere Webseite auf msckreuzfahrten.at

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FANGEN SIE DEN PERFEKTEN MOMENT EIN

Lassen Sie die schönsten Momente Ihrer MSC World Cruise von unseren professionellen Fotografen festhalten. Feiern Sie Ihre Verlobung, Ihre symbolische Hochzeit oder die Erneuerung des Eheversprechens an Bord der MSC Poesia. Mit einem auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Paket schaffen wir besondere Momente und Romantik auf See.

SYMBOLISCHE

HOCHZEITEN AUF SEE

Feiern Sie den romantischsten Tag Ihres Lebens am romantischsten Ort der Welt: auf dem Meer. Die MSC World Cruise ist der perfekte Ort, um Ihre Liebe zu festigen: Sagen Sie "Ich will" oder "Ich will wieder", während Sie die Welt entdecken, Kontinente und Ozeane überqueren und die schönsten und faszinierendsten Orte unseres Planeten besuchen. Egal, ob Verlobung, symbolische Hochzeiten oder die Erneuerung des Eheversprechens, wir sorgen dafür, dass jedes Detail Ihrer Feier ein wahr gewordener Traum wird und ein außergewöhnlicher Moment, den Sie niemals vergessen werden. Für weitere Informationen zu unseren Hochzeitspaketen wenden Sie sich an Ihr Reisebüro oder an unseren Call Center.

BUCHEN SIE IM VORAUS und SPAREN Sie bis zu 34% Nicht im Kreuzfahrtpreis enthalten

Feiern Sie Ihren Hochzeitstag mit MSC Cruises! Wir bieten Ihnen eine Reihe verlockender Pakete, mit denen Sie die Romantik auf hoher See noch mehr erleben können. Warum verleihen Sie Ihrer Feier also mit einem edlen Tropfen oder einer personalisierten Torte keine besondere Note?

Weitere Informationen erhalten Sie in Ihrem Reisebüro oder auf msckreuzfahrten.at

Wer möchte, kann die schönsten Momente der MSC World Cruise von unseren professionellen Fotografen festhalten lassen. Dieses Paket besteht aus 30 beliebigen professionellen Fotos, die von Ihnen während der Kreuzfahrt gemacht werden. Sie erhalten das Bildmaterial sowohl in gedruckter, als auch in digitaler Form.

BUCHEN SIE IM VORAUS und SPAREN Sie bis zu 15% Nicht im Kreuzfahrtpreis enthalten

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Der Inhalt unserer Pakete und deren Preise können variieren, vorbehaltlich Rückbestätigung zum Zeitpunkt der Buchung. Neue Angebote können hinzugefügt werden. Um zu überprüfen, welche Pakete auf Ihrer Kreuzfahrt verfügbar sind, wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro oder besuchen Sie unsere Webseite auf msckreuzfahrten.at

HOCHZEITSPAKETE WORLD
MATCH
CRUISE MIX &
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BLEIBEN SIE MIT DER WELT IN VERBINDUNG

Egal wann, egal wie: Mit MSC Cruises bleiben Sie stets in Verbindung. Ob Sie Musik oder Videos streamen, Fotos austauschen, mit Freunden chatten oder einfach nur die Nachrichten von zu Hause verfolgen möchten - es gibt maßgeschneiderte Internetpakete für die unterschiedlichen Bedürfnisse.

BROWSE CRUISE PAKET

Bleiben Sie während Ihrer Kreuzfahrt mit den Menschen in Verbindung, die Ihnen wichtig sind. Das Browse Cruise Paket eignet sich für Gäste, die einen 24-Stunden-Internetzugang ohne Videostreaming wünschen. Mit diesem Paket können Sie im Internet surfen, Emails an Freunde und Familie schicken und Ihre Lieblings MessengerApps (z. B. WhatsApp) nutzen, so oft Sie wollen. Mit diesem Paket können keine Videoanrufe getätigt oder Video- und Musikstreaming-Dienste wie Netflix, Amazon Prime Video, Amazon Music oder Ähnliches genutzt werden.

BROWSE & STREAM CRUISE PAKET

Surfen Sie während Ihres Urlaubs in aller Ruhe im Internet. Das Browse & Stream Cruise Paket ist ideal für Vielnutzer. Mit diesem Angebot können Sie unbegrenzt im Internet surfen, all Ihre sozialen Netzwerke und Messenger-Apps nutzen (einschließlich Video-Chat), Ihre Emails checken und Ihre Lieblingsvideos und -lieder streamen.

BUCHEN SIE IM VORAUS und SPAREN Sie bis zu 20% Nicht im Kreuzfahrtpreis enthalten

variieren, vorbehaltlich Rückbestätigung zum Zeitpunkt der Buchung.

BUCHEN SIE IM VORAUS und SPAREN Sie bis zu 20% Nicht im Kreuzfahrtpreis enthalten

hinzugefügt werden. Um zu überprüfen, welche Pakete auf Ihrer Kreuzfahrt verfügbar sind, wenden Sie sich bitte an Ihr Reisebüro oder besuchen Sie unsere Webseite auf msckreuzfahrten.at

Der Inhalt unserer Pakete und deren Preise können Neue Angebote können
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NUTZEN SIE PRIVILEGIEN, DIE SIE BEREITS BESITZEN!

Mit dem Status Match Programm heißen wir unsere neuen Gäste herzlich Willkommen. Wenn Sie bereits Mitglied in einem Treueprogramm eines anderen Reiseveranstalters sind, können Sie unserem MSC Voyagers Club beitreten, ohne dabei auf Ihre Privilegien verzichten zu müssen. Sie erhalten von uns eine MSC Voyagers Club-Mitgliedschaft mit einem gleichwertigen oder höheren Status. So kommen Sie sofort in den Genuss aller Vorteile, die Sie verdienen, und erhalten zusätzlich einen garantierten Rabatt von 5 % auf Ihre Kreuzfahrt*

Alle Mitglieder, die die MSC World Cruise 2024 buchen, erhalten 5% Rabatt und dreifache Punkte auf die ausgewählte Erlebniswelt. Die Clubpunkte werden Ihnen zum Zeitpunkt der Buchung zugewiesen. Silber-, Gold- und Diamond-Mitglieder erhalten zusätzlich ein Bordguthaben von 50 €/$ pro Person, das sie während der Kreuzfahrt nach Belieben nutzen können.

*Der Rabatt gilt nur für Buchungen, die nach der Registrierung des Status Match Programms vorgenommen wurden. Weitere Details finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unserer Website msckreuzfahrten.at
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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Buchungsbedingungen und allgemeine geschäftsbedingungen

Das sind die für Ihre Pauschalreise geltenden Bedingungen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, da diese für Sie verbindlich sind.

Definitionen

Alle in diesen Buchungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge „AGB“) bzw. Katalogen und auf der offiziellen Website von MSC enthaltenen Kreuzfahrten und Pauschalreisen werden von MSC Cruises S.A., im Folgenden das „Unternehmen” genannt, zum Verkauf angeboten.

In diesen (unten definierten) AGB haben die folgenden Ausdrücke die nachfolgend genannte Bedeutung:

“Beförderer” meint das Unternehmen, welches die Verpflichtung zur Beförderung des Reisenden übernommen hat, die gemäß den Angaben im Kreuzfahrtticket, Flugticket oder einem anderen für die Be-förderung an Land ausgestellten Ticket von einem Ort zum anderen erfolgt. Es wird daher in diesen Dokumenten als „Beförderer” bezeichnet.

“Beförderungsbedingungen” sind die Bedingungen, unter denen der Beförderer die Beförderung auf dem Luft-, Land- oder Seeweg gewährleistet. Die Beförderungsbedingungen können auf die gesetzlichen Bestimmungen des Landes des Beförderers und/ oder internationale Abkommen verweisen, welche die Haftung des Beförderers einschränken oder ausschließen können. Kopien der Beförderungsbedingungen jedes Beförderers sind auf Anfrage des Reisenden erhältlich.

“Behinderte Person” oder „bewegungseingeschränkte Person” meint jeglichen Reisenden, dessen Beweglichkeit bei der Nutzung der Beförderung durch ein (sensorisches oder lokomotorisches, permanentes oder vorübergehendes) körperliches Gebrechen, eine geistige oder psychosoziale Behinderung oder eine Aktivitätseinschränkung oder Beeinträchtigung aus jeglichem anderen Grund oder aus Altersgründen eingeschränkt ist und dessen Situation entsprechende Aufmerksamkeit und Anpassung der allen Reisenden angebotenen Serviceleistungen an die speziellen Anforderungen der betreffenden Person erfordert.

“Buchung” umfasst die Schritte, die der Reisende unternimmt, um in ein Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen einzutreten.

“Buchungsbedingungen” sind diese AGB und die Informationen, die im jeweiligen Katalog und/oder auf der offiziellen Webseite aufgeführt sind, und/oder alle anderen Informationen (z.B. Nützliche Informationen), welche die ausdrücklichen Bedingungen für Ihren Vertrag mit dem Unternehmen bilden.

“Gepäck” bezeichnet Reisegepäck, Frachtstücke, Koffer, Gepäckstücke oder andere persönliche Ge-genstände, die einem Reisenden gehören oder von diesem befördert werden, einschließlich Bordgepäck, Handgepäck und Gegenstände, die vom Reisenden mitgeführt oder

befördert oder beim Zahlmeister zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt wurden.

„Kombinierte Tour“ bezeichnet die Kombination von zwei oder mehr Kreuzfahrten, die vom Unternehmen vorausgewählt und als eine Pauschalreise zum Verkauf angeboten wird. Für alle relevanten Zwecke gilt die kombinierte Tour als einheitliche und untrennbare Pauschalreise. Alle Bedingungen und alle Verweise auf Kreuzfahrten oder Pauschalreisen umfassen auch kombinierte Touren und sind auf diese in gleicher Weise anwendbar, sofern nicht anderes festgelegt ist. Bezugnahmen auf den Preis bedeuten den Gesamtpreis für die kombinierte Tour.

“Handelsvertreter” ist die Person oder das Unternehmen (z.B. Reisebüro, Reiseagentur usw.), die/das Pauschalreisen im eigenen Namen oder im Namen des Unternehmens verkauft oder zum Verkauf an-bietet, einschließlich der im Pauschalreiseangebot angeführten und von dritten Unternehmen (wie etwa Fluglinien, Busunternehmen oder Hotels) an den Reisenden verkaufte Nebenleistungen.

“Unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände” sind unvorhersehbare und nicht voraussag-bare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Beförderers bzw. des Unternehmens liegen und die trotz aller zumutbaren Vorkehrungen nicht zu vermeiden waren, wie zum Beispiel Naturereignisse (wie Überschwemmung, Erdbeben, Sturm, Orkan oder andere Naturkatastrophen), Krankheitsausbrüche, Seuchen, Epidemien, Krieg, Invasion, feindselige Handlungen, Kampfhandlungen (ungeachtet dessen, ob ein Krieg erklärt wurde), Bürgerkrieg, Aufruhr, Revolution, Aufstand oder Machtübernahme oder Beschlagnahme, terroristische Handlungen, Verstaatlichung, Regierungssanktion, Sperre, Embargo, Arbeitsstreitigkeiten, Streik, Sperre oder Unterbrechung oder Ausfall von Strom oder Telefon und jedes andere unvorhersehbare technische, medizinische oder sonst unlösbare Problem bei der Beförderung, einschließlich Änderungen durch Umplanungen, Annullierungen oder Abänderungen von Flügen, geschlossene oder überfüllte Flughäfen oder Häfen.

“Kapitän” bezeichnet den Schiffskapitän oder eine zu einem bestimmten Zeitpunkt verantwortliche Person, die das Kreuzfahrtschiff kommandiert.

“Kreuzfahrt” bezeichnet die Beförderung auf See sowie den Aufenthalt an Bord eines MSC-Kreuzfahrt-schiffes (so wie im jeweiligen Katalog des Unternehmens und/oder auf der offiziellen Webseite oder anderen für oder im Namen des Unternehmens hergestellten Unterlagen beschrieben) und ist – sofern sie nicht zusammen mit vor bzw. nach der Kreuzfahrt zu erbringenden Leistungen erworben werden – auch für sich allein genommen als Pauschalreise anzusehen.

“Landausflug” heißt jede Exkursion, jeder Ausflug und jede Aktivität an Land, die kein Bestandteil des Pauschalpreises der Kreuzfahrt ist und vom Unternehmen an Bord seiner Schiffe zum Verkauf angeboten wird.

“MSC Kreuzfahrten (Austria) GmbH” bezeichnet die lokale Vertretung des Unternehmens in Österreich, die im Namen und für Rechnung des Unternehmens Buchungen der Reisenden durchführt.

“Offizielle Webseite” bezeichnet alle vom Unternehmen betriebenen Internetseiten, Dokumente und Hyperlinks, die unter der Webdomain www.msckreuzfahrten.at abrufbar sind.

ALLGEMEINE
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“Pauschalreise” steht für die Kreuzfahrt selbst, allenfalls in Kombination mit dem/den Flug/Flügen und/oder jeglicher anderen Unterbringungsvereinbarung vor und/oder nach der Kreuzfahrt, die vom Unternehmen als Nebenleistungen für den Reisenden zugekauft werden. Sie umfasst keine Landaus-flüge oder ShuttleDienstleistungen, die nicht Bestandteil des Pauschalreisepreises sind.

“Reisender” umfasst jede Person, einschließlich Minderjähriger unter 18 Jahren, die entweder in der/dem vom Unternehmen ausgestellten Reisebestätigung oder Rechnung oder Ticket namentlich auf-geführt ist.

“Reisevertrag” steht für den Vertrag, der zwischen dem Unternehmen und dem Reisenden über die jeweilige Pauschalreise abgeschlossen wird, welche durch die Ausstellung der vom Unternehmen oder seinem Handelsvertreter an den Reisenden geschickten Buchungsbestätigung/ Rechnung bestätigt wird.

“Schiff” bezeichnet das im abgeschlossenen Beförderungs-/ Reisevertrag namentlich angeführte Schiff bzw. jegliches Ersatzschiff, das der Beförderer besitzt, chartert, betreibt oder befehligt.

“Unternehmen” bzw. „Veranstalter“ meint MSC Cruises S.A., dessen registrierter Firmensitz 12-14, Avenue Eugène-Pittard, 40 CH-1206 Genf, Schweiz, ist und das Pauschalreisen (gemäß der Definition der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen) organisiert und sie entweder direkt oder über einen Handelsvertreter verkauft oder zum Verkauf anbietet.

„World Cruise“ bezeichnet eine vom Unternehmen vorausgewählte Weltreise, die nur als einzelne Pauschalreise zum Verkauf angeboten wird. Für alle relevanten Zwecke gilt die World Cruise als einheitliche und untrennbare Pauschalreise. Alle Bedingungen und alle Verweise auf Pauschalreisen umfassen auch die World Cruise und sind auf diese in gleicher Weise anwendbar, sofern nichts anderes festgelegt ist. Unter Preis ist der für die World Cruise bezahlte Gesamtpreis zu verstehen.

1. BUCHUNG UND ANZAHLUNG

1.1 Die Buchung von Kreuzfahrten des Unternehmens durch Reisende aus Österreich kann bei MSC Kreuzfahrten (Austria) GmbH oder einem, vom Unternehmen autorisierten Handelsvertreter (z.B. Reisebüro, Reiseagentur usw.) vorgenommen werden.

1.2 Mit der Buchung einer Pauschalreise sowie allfälliger Nebenleistungen des Unternehmens akzeptiert der Reisende sowohl für sich als auch alle weiteren, in der Rechnung genannten Personen (Mitreisende) diese AGB und bestätigt, dass er von den Mitreisenden zur Vereinbarung dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen ermächtigt wurde.

1.3 Richtet der Reisende eine Anmeldung bzw. ein Angebot für eine Pauschalreise an MSC Kreuzfahrten (Austria) GmbH oder einen Handelsvertreter, überprüft das Unternehmen, ob die vom Reisenden gewünschte Pauschalreise verfügbar ist und teilt dies dem Reisenden binnen 7 Tagen unter Bekanntgabe des Reisepreises in Form einer Optionsbestätigung samt Aufforderung zur Leistung der Anzahlung für die Pauschalreise mit. Weicht der Inhalt der Optionsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Unternehmens an den Kunden vor, an welches das Unternehmen 10 Tage

ab Zugang der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Reisevertag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder still-schweigende (= Anzahlung oder Zahlung des Pauschalreisepreises) Erklärung annimmt.

1.4 Der Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden kommt durch die fristgerechte Überweisung der vom Unternehmen in der Optionsbestätigung geforderten Anzahlung zustande. Nach Eingang der Anzahlung erhält der Kunde seine Buchungsbestätigung. Leistet der Kunde die Anzahlung nicht, verfällt die Option und es kommt kein Vertrag zustande.

1.5 Soweit im Einzelfall (insbesondere bei Sonderangeboten) keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, hat der Kunde binnen 7 Tagen nach Zugang der Optionsbestätigung auf das darin genannte Konto, frühestens jedoch 11 Monate vor Ende der Pauschalreise eine Anzahlung von 20% des gesamten Reisepreises zu überweisen. Die Restzahlung muss dem angegebenen Konto 20 Tage vor Reisebeginn gutgeschrieben sein. Bei der Buchung der Weltreise „World Cruise“ ist eine nicht rückzahlbare Anzahlung in Höhe von 15% des Reisepreises innerhalb einer Woche nach Zugang der Buchungsbestätigung zu überweisen, Restzahlung bis 20 Tage vor Reiseantritt.

1.6 Leistet der Kunde die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsterminen, obwohl das Unternehmen zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist das Unter-nehmen berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und vom Kunden die Rücktrittskosten gemäß den Bestimmungen des Punktes 13. zu verlangen.

1.7 Sofern die Buchungsanfrage des Reisenden innerhalb von 20 Tagen vor der Abreise erfolgt, ist der volle Pauschalreisepreis bei Bestätigung der Reservierung sofort zu entrichten.

1.8 Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde seine Reisedokumente in elektronischer Form (e-docs) über seine Buchungsstelle bzw. direkt vom Unternehmen zugesandt.

2. REISEVERTRAG

2.1 Jede Buchung ist von der Verfügbarkeit der Pauschalreise zum Zeitpunkt der Buchung abhängig. Der Reisevertrag ist für Reisenden und Unternehmen bindend, wenn die in der Optionsbestätigung geforderte Anzahlung fristgerecht geleistet wurde. In der Folge hat der Reisende die vereinbarte Restzahlung fristgerecht zu leisten.

2.2 Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) direkt beim Unternehmen, bei MSC Kreuzfahrten (Austria) GmbH oder über Handelsvertreter erfolgen, die vom Unternehmen mit der Vermittlung ihrer Reisen beauftragt sind. Bei elektronischen Buchungen stellt die Bestätigung des Eingangs der Buchung noch keine Annahme des Vertragsangebotes des Kun-den dar.

2.3 Falls keine fristgerechte Anzahlung erfolgt, verfällt die Buchungsoption. Wenn der offene Restbetrag vom Reisenden nicht bis 14 Tage vor Abreise überwiesen wurde (maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Unternehmen) hat das Unternehmen das Recht, die Buchung ohne vorherige Ankündigung zu stornieren und Stornierungsgebühren gemäß Punkt 13 dieser AGB zu verlangen, unabhängig davon ob die vom Reisenden gebuchte Pauschalreise wieder verkauft werden kann.

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2.4

Handelsvertreter und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen, Agenturen) sind vom Unternehmen nicht bevollmächtigt, abweichende Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen vom Unternehmen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Schiffsbeschreibungen, Orts-, Länder- und Hotelprospekte, sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Unternehmen herausgegeben wurden, sind für das Unternehmen und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Unternehmens gemacht wurden.

3. PREISE UND PREISGARANTIE

3.1 Am Preis der Pauschalreise wird ab dem 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin bzw. sobald Vollzahlung geleistet wurde keine Änderung des im Reisevertrag festgelegten Entgelts durch den Veranstalter vorgenommen.

3.2 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Preis des Reisevertrages jederzeit vor Ablauf der in 3.1 genannten Frist anzupassen, wenn sich folgende Kosten ändern:

a) Beförderungskosten der An- und Abreise zum Hafen sowie Treibstoffkosten für das Schiff;

b) Steuern, Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen, entsprechende Gebühren auf Flughäfen sowie Gebühren für Dienstleistungen in Häfen oder auf Flughäfen;

c) die für die Pauschalreise geltenden Wechselkurse. Änderungen können nach oben oder nach unten erfolgen. Bezüglich a) entspricht jede Änderung des Pauschalreisepreises dem von der Reisegesellschaft für Bus, Bahn oder Flug zusätzlich berechneten Betrag bzw. 0,33 % des Kreuzfahrtpreises pro Dollar der Preis-steigerung eines Barrels Treibstoff (NYMEX Index), bezüglich b) entspricht jede Änderung des Pauschalreisepreises dem vollen Betrag der Steuern oder Gebühren, bezüglich c) entspricht jede Änderung des Pauschalreisepreises der Veränderung der Wechselkurse.

3.3 Beträgt eine Erhöhung des Gesamtpreises mehr als 8%, so hat der Reisende die Wahl, diese Erhöhung als Vertragsänderung anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne zur Zahlung einer Vertragsstrafe oder Stornierungsgebühr verpflichtet zu sein. Geleistete Zahlungen werden refundiert. Bereits geleistete Versicherungsprämien können dem Reisenden nicht zurückerstattet werden. Der Veranstalter hat dem Reisenden die Vertragsänderung spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise mit-zuteilen und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit zu belehren.

3.4 Zur Ausübung des Rücktrittsrechtes gemäß Punkt 3.3 ist es erforderlich, dass die diesbezügliche schriftliche Erklärung des Reisenden innerhalb von 5 Tagen ab dem Erhalt der Mitteilung über die Preis-erhöhung beim Handelsvertreter oder bei MSC Kreuzfahrten (Austria) GmbH einlangt. Gibt der Reisende innerhalb dieser Frist keine Erklärung ab, ist dies als Zustimmung zur Änderung zu werten. (§9 Abs2 Pauschalreisegesetz).

4. VERSICHERUNG

4.1 Das Unternehmen empfiehlt jedem Reisenden, eine Versicherung (Reiserücktrittsversicherung, Reiseabbruchversicherung,

Reisegepäckversicherung, Reisehaftpflichtversicherung, Auslandsreisekranken-versicherung, Verspätungsschutz, Personenschutz, etc.) abzuschließen, welche ausreichende Deckung ab dem Datum der Reisebestätigung bis zum Ende der Pauschalreise gewährleistet. In diesem Zusammenhang wird auf den MSC Kreuzfahrten Katalog hingewiesen.

5. PÄSSE UND VISA

5.1 Der Kunde wird vorvertraglich durch die Hinweise im Reisekatalog, in der Reiseausschreibung, oder im Internetauftritt, den Online-Reiseausschreibungen und in den „Nützlichen Informationen“ im Reise-katalog oder online über die Einreisebestimmungen informiert. Er hat die Notwendigkeit der Mitführung gültiger Ausweise, insbesondere eines gültigen maschinenlesbaren Reisepasses (ePass) und dessen Gültigkeitsdauer zu beachten. Grundsätzlich gilt: Jeder Passagier muss einen gültigen Reisepass auf der jeweiligen Reise mit sich führen, dessen Gültigkeit nach Beendigung der Reise noch mindestens 6 Monate betragen muss. Auf allen Reisen, bei denen ausschließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden, benötigen österreichische Staatsbürger nur einen Personalausweis, der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist. Alle Kinder benötigen auf allen Reisen, bei denen aus-schließlich Häfen in der EU sowie in Norwegen und Island angelaufen werden bis zum vollendeten 14. Lebensjahr einen Kinderreisepass (vgl. „Nützliche Informationen“), ansonsten einen maschinenlesbaren Reisepass (ePass), der noch mindestens 6 Monate nach Reiseende gültig ist. Der Eintrag des Kindes in den Reisepass eines Erziehungsberechtigten ist nicht mehr ausreichend.

5.2 MSC bietet die Reisen in diesem Reisekatalog bzw. der entsprechenden Internetseite nur in Österreich an. MSC wird daher seine österreichischen Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften für die jeweiligen Reiseländer der Kreuzfahrt bzw. der Reise vor Vertragsabschluss sowie über eventuelle Änderungen solcher Bestimmungen vor Reiseantritt unterrichten. Diese Unter-richtung kann auch durch das vermittelnde Reisebüro veranlasst werden aufgrund deren eigener gesetzlicher Verpflichtung hierzu (§16 PRG) und sollte von diesem dokumentiert werden. Weitere Informationen stellt MSC über seine Website und in den Buchungssystemen durch Zugriff auf geeignete Datenbanken zur Verfügung.

5.3 Der Kunde ist verantwortlich für das Abrufen der für ihn geeigneten Informationen bis zur Abreise, das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten oder behördlichen Bußgeldern, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn MSC bzw. der Reisevermittler nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

5.4 MSC haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde MSC mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass MSC eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

6. REISEFÄHIGKEIT

6.1 Die Sicherheit aller Reisenden ist von höchster Wichtigkeit für das Unternehmen. Mit der Buchung bestätigen daher alle Reisenden, dass sie in der Lage sind, eine See- und/oder

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Luftreise zu unternehmen und dass ihr Verhalten und ihr Gesundheitszustand die Sicherheit und das Wohlbefinden auf dem Schiff oder im Flugzeug sowie der anderen Reisenden nicht beeinträchtigen werden und dass sie im Sinne der geltenden Sicherheitsbestimmungen der internationalen, europäischen oder nationalen Rechtsvorschriften sicher befördert werden können.

6.2 Jeder Reisende mit Beschwerden, die unter Berücksichtigung der Reiseroute des Schiffs seine Reisefähigkeit beeinträchtigen könnten, muss das Unternehmen anlässlich der Buchung darüber informieren und ein ärztliches Attest vorlegen.

6.3 MSC ist jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, vom Reisenden die Vorlage eines ärztlichen Attestes zu verlangen, welches dem Reisenden die Reisefähigkeit für die konkrete Reise und die konkreten Zielländer bestätigt.

6.4 Schwangere Frauen müssen sich unabhängig von ihrem Schwangerschaftsstadium vor der Reise ärztlich beraten lassen und eine ärztliche Bestätigung ihrer Reisefähigkeit, unter Berücksichtigung der betreffenden Schiffsroute, einholen.

6.5 Das Unternehmen und/oder der Beförderer haben auf keinem ihrer Schiffe für Entbindungen geeignete medizinische Ausrüstung oder Einrichtungen. Das Unternehmen kann Buchungen für Frauen, die am Ende der Reise in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber sein werden, nicht annehmen und weder das Unternehmen noch der Beförderer können diese Frauen befördern.

6.6 Das Unternehmen und die Beförderer behalten sich ausdrücklich das Recht vor, jeder Frau das Recht, an Bord zu gehen, zu verweigern, die in einem fortgeschrittenen Schwangerschaftsstadium zu sein scheint oder keine ärztliche Bestätigung gemäß Punkt 6.4 vorlegt. Für eine solche Verweigerung kann das Unternehmen in keiner Weise haftbar gemacht werden.

6.7 Falls eine Reisende zum Zeitpunkt der Buchung einer Reise von ihrer Schwangerschaft nicht wusste oder nicht zumutbar wissen konnte, dass sie über den in Punkt 6.5 festgelegten Zeitraum schwanger ist, wird ihr das Unternehmen die Möglichkeit bieten, eine andere Pauschalreise gleicher Qualität aus dem Katalog des Unternehmens und/oder von der offiziellen Webseite, welche mit den obenstehenden Bedingungen konform geht, zu buchen, soweit eine solche verfügbar ist, oder die Kreuzfahrt zu stornieren und den gesamten bereits bezahlten Preis refundiert zu erhalten, vorausgesetzt dass eine Stornierung der Kreuzfahrt unmittelbar nach Bekanntwerden der Schwangerschaft mitgeteilt wurde. Bereits geleistete Versicherungsprämien können nicht zurückerstattet werden.

6.8 Sollte der Beförderer, der Schiffskapitän oder der Schiffsarzt den Eindruck haben, der Reisende wäre nicht reisefähig oder er könnte seine Gesundheit oder Sicherheit oder die von Mitreisenden gefährden oder es könnte ihm in einem Hafen die Erlaubnis an Land zu gehen verweigert werden oder er könnte den Beförderer für seine Pflege, Unterstützung oder Rückführung haftbar machen, ist der Schiffskapitän jederzeit berechtigt, dem Reisenden in einem Hafen das Recht zur Einschiffung zu verweigern oder die Ausschiffung des Reisenden zu veranlassen oder den Reisenden in eine andere Koje oder Kabine zu verlegen. Der Schiffsarzt hat das Recht, erste Hilfe zu leisten und Medikamente, Therapien oder andere medizinische Behandlungen zu verabreichen bzw. den Reisenden in das Schiffsspital oder eine ähnliche Einrichtung zu überweisen und/

oder dort festzuhalten, falls eine solche Maßnahme vom Arzt für erforderlich gehalten und vom Schiffskapitän unterstützt wird. Die Weigerung des Reisenden, sich einer solchen Behandlung zu unterziehen, kann dazu führen, dass der Reisende im nächsten Hafen ausgeschifft wird, falls erforderlich auch mit Hilfe dort einheimischer Behörden. In diesem Fall ist weder das Unternehmen noch der Beförderer dem Reisenden für allfällige Aufwendungen, Ausgaben und Ersatzleistungen haftbar.

6.9 Wenn festgestellt wird, dass der Reisende aus den oben angeführten oder auch anderen Gründen nicht reisefähig ist und ihm daher die Einschiffung verweigert wird, haftet weder das Unternehmen noch der Beförderer, Schiffsarzt oder Kapitän gegenüber dem Reisenden.

7. BEHINDERTE UND BEWEGUNGSEINGESCHRÄNKTE REISENDE

7.1 Komfort und Sicherheit ihrer Gäste haben für das Unternehmen und die Beförderer immer Priorität. Um dies zu gewährleisten, werden die Reisenden zum Zeitpunkt der Buchung gebeten, soviele Einzelheiten wie möglich zu den unten angegebenen Punkten zu liefern, so dass Beförderer und das Unter-nehmen ihre Verpflichtung, den Reisenden auf sichere oder praktikable Weise zu befördern, einschätzen können, indem sie alle Problematiken in Verbindung mit der Beschaffenheit des Schiffs sowie mit den Infrastrukturen und Ausstattungen der Häfen einschließlich der Hafenterminals, die eine Ausführung der Einschiffung, Ausschiffung oder Beförderung des Reisenden unmöglich machen und damit eine Auswirkung auf die Sicherheit und den Komfort des Reisenden haben könnten, in die Überlegungen einbeziehen.

7.2 Der Reisende wird gebeten, schon zum Zeitpunkt der Buchung möglichst genaue Auskunft zu erteilen, insbesondere ob

a) Krankheit, Unwohlsein, Gebrechlichkeit, Behinderung oder eingeschränkte Mobilität vorliegt;

b) eine spezielle barrierefreie Kabine benötigt wird, da diese nur in einer begrenzten Anzahl zur Verfügung stehen und die Unterbringung des Reisenden möglichst bequem und sicher erfolgen soll;

c) der Reisende Spezialvorkehrungen bei der Platzierung, etwa im Speisesaal, benötigt;

d) der Reisende medizinische Geräte an Bord bringt;

e) der Reisende einen als solchen anerkannten Assistenzhund an Bord bringt. Bitte beachten Sie, dass Assistenzhunde nationalen Bestimmungen unterliegen.

7.3 Sollte es für die Sicherheit und den Komfort zum Genuss der Kreuzfahrt als erforderlich erachtet werden, können das Unternehmen und/oder der Beförderer von einer behinderten oder bewegungseingeschränkten Person verlangen, dass sie gemeinsam mit einer Begleitperson reist, die in der Lage ist, der behinderten oder bewegungseingeschränkten Person Hilfe zu leisten. Diese Vorgabe ergibt sich ausschließlich aus der Einschätzung der Sicherheitsbedürfnisse des Passagiers durch das Unternehmen und/oder dem Beförderer und kann von Schiff zu Schiff und/oder Route zu Route unterschiedlich sein. Reisende, die an einen Rollstuhl gebunden sind, werden gebeten, ihren eigenen zusammenklappbaren Rollstuhl in Standardgröße mitzuführen und können aufgefordert werden, sich von einer Person begleiten zu lassen, die fähig und in der Lage ist, ihnen Hilfe zu leisten.

7.4 Sofern der Reisende durch besondere Beschwerden,

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Behinderungen oder Bewegungseinschränkungen individuelle Hilfe oder Assistenz benötigt, so muss diese vom Reisenden selbst auf seine Kosten organisiert werden. Das Schiff ist nicht in der Lage, befristete Leistungen, persönliche Betreuung oder Beaufsichtigung oder andere Pflegeleistungen für physische oder psychiatrische Betreuung zu stellen.

7.5 Sofern das Unternehmen und/oder der Beförderer nach einer sorgfältigen Einschätzung der spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse eines Reisenden zu dem Schluss kommen, dass dieser nicht sicher und in Übereinstimmung mit den Sicherheitsbestimmungen befördert werden kann, so kann die Buchung oder Einschiffung eines behinderten oder bewegungseingeschränkten Reisenden aus Sicherheitsgründen abgelehnt werden.

7.6 Das Unternehmen und/oder der Beförderer behält sich das Recht vor, die Beförderung eines Rei-senden abzulehnen, der es verabsäumt hat, das Unternehmen ausreichend über seine Behinderungen oder Betreuungsbedürfnisse zu benachrichtigen, um dadurch das Unternehmen und oder den Beförderer in die Lage zu versetzen, die Möglichkeit der sicheren und organisatorisch praktikablen Beförderung zu beurteilen. Sollte der Passagier die Entscheidung entsprechend der Punkte 7.5 bis 7.7 der AGB nicht akzeptieren, kann er eine schriftliche Beschwerde mit allen Belegen beim Unternehmen einreichen.

7.7 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Passagieren, die der Meinung des Unternehmens und/oder des Beförderers nach nicht reisefähig sind oder eine Gefahr für sich oder andere auf der Pauschalreise darstellen, die Beförderung aus Sicherheitsgründen zu verweigern.

7.8 Sollte der Reisende im Zeitraum zwischen dem Buchungsdatum und dem Reisebeginn feststellen, dass er spezielle Pflege oder Assistenz gemäß den vorstehenden Punkten benötigen wird, so ist er verpflichtet, das Unternehmen davon zu unterrichten, sodass dieses eine Entscheidung darüber fällen kann, ob der Reisende sicher und praktikabel befördert werden kann.

7.9 In manchen Häfen können kranke Reisende oder Reisende mit Behinderungen oder Reisende mit Rollstuhl nicht oder nur erschwert an Land gehen. Eine Liste dieser Häfen ist gegen schriftliche Anfrage erhältlich.

7.10 In manchen Häfen ist es notwendig, außerhalb des Hafens vor Anker zu gehen. In einem solchen Fall wird der Beförderer die Reisenden mit einem Begleitboot (Tender) an Land bringen. Begleitboote sind kleine Boote und können für behinderte Personen und/oder Personen mit eingeschränkter Mobilität oder Gleichgewichtsproblemen ungeeignet sein. Bei der Benützung von Begleitbooten hat die Sicherheit oberste Priorität. Es ist wichtig, dass Reisende das Begleitboot sicher benützen können. Zum Erreichen des Begleitboots kann erforderlich sein, dass die Reisenden auf eine Rampe (bzw. ein Ponton) herabsteigen, um in das Begleitboot einsteigen zu können. Es können Stufen sowohl nach oben als auch nach unten vorhanden sein und Reisende müssen möglicherweise einen Abstand zwischen der Rampe und dem Begleitboot überwinden (der in etwa 0,5m betragen kann). Je nach Witterungsbedingungen, Ge-zeiten und der Meeresverfassung kann es zu Bewegungen kommen, die sich im Tagesverlauf ändern. Reisende müssen ausreichend gesund und beweglich sein, um in ein Begleitboot ein- und aus diesem aussteigen zu können. Reisende, deren Mobilität eingeschränkt ist oder die eine Mobilitätshilfe benützen, müssen sich sorgfältig überlegen, ob sie in das Begleitboot einzusteigen

in der Lage sind, bevor sie sich zur Rampe begeben. Anlässlich ihrer Entscheidung haben Reisende auf die Benützung von Stufen, die Möglichkeit eines Höhenunterschieds und/oder Abstands zwischen der Rampe und dem Begleitboot sowie die Möglichkeit plötzlicher Bewegungen des Begleitboots Bedacht zu nehmen. Rollstühle oder Elekt-romobile werden von der Besatzung nicht auf das Begleitboot befördert. Jeder Reisende muss selbstän-dig ausreichend mobil sein, um Begleitboote zu benützen. Im Zweifel sind der Kapitän und/oder jeder seiner Offiziere berechtigt, die Beförderung mit einem Begleitboot aus Sicherheitsgründen zu verwehren.

7.11. Alle Reisenden sind verpflichtet, beim Ein- und Austeigen in bzw. aus Begleitboote(n) besonders vorsichtig zu sein. Besatzungsmitglieder werden die Reisenden beim Ein- und Aussteigen anleiten und stabilisieren, haben jedoch keine Möglichkeit, Reisende zu stützen, zu heben oder zu tragen. Dasselbe gilt beim Aussteigen der Reisenden aus dem Begleitboot im Hafen.

8. GESUNDHEITSFRAGEBOGEN

8.1 Das Unternehmen und/oder der Beförderer und/oder die Gesundheitsbehörden jeglichen Hafens sind berechtigt, in ihrem eigenen Namen einen Gesundheitsfragebogen auszugeben. Zusätzlich zu allen Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen, die das Unternehmen ergreifen kann, muss der Reisende genaue Angaben über jegliche Krankheitssymptome einschließlich Magen-Darm-Erkrankungen, H1N1 und COVID-19 machen. Wenn der Beförderer den Eindruck hat, dass ein Reisender Symptome irgend-einer Krankheit einschließlich Virusinfektionen oder bakterieller Erkrankungen, einschließlich Norovirus, H1N1 und COVID-19, aufweist, darf er die Einschiffung verweigern. Sollte sich ein Reisender weigern den Fragebogen auszufüllen, kann ihm die Einschiffung ebenfalls verweigert werden.

8.2 Sollte ein Reisender während der Kreuzfahrt an einer Virusinfektion oder bakteriellen Erkrankung erkranken, darf der Schiffsarzt von ihm verlangen, aus Sicherheitsgründen in seiner Kabine zu bleiben.

9. LEBENSMITTELALLERGIEN

9.1 Die Passagiere werden daran erinnert, dass manche Speisen allergische Reaktionen bedingt durch Unverträglichkeit von einigen Zutaten bei manchen Personen auslösen können. Sollte ein Reisender ihm bekannte Allergien haben oder bestimmte Speisen nicht vertragen, ist er verpflichtet, dies dem Unternehmen anlässlich der Buchung (durch Ausfüllen eines bestimmten Formulars) und zusätzlich dem Maître d’Hôtel bei Antritt der Kreuzfahrt mitzuteilen.

9.2 Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, zu gewährleisten, dass er Speisen meidet, auf die er allergisch reagieren könnte. Von Seiten des Unternehmens wird, wenn der Reisende gemäß Punkt 9.1 schriftlich über eine bestimmte Speisenunverträglichkeit oder -allergie informiert hat, darauf Bedacht genommen, dem Reisenden bei der Vermeidung dieser Speisen behilflich zu sein. Mangels entsprechen-der Information sind weder das Unternehmen noch der Beförderer haftbar in Bezug auf die Zubereitung spezieller Gerichte für den Reisenden oder den Verzehr derselben. Im Falle mehrfacher Allergien/ Into-leranzen könnten, selbst bei entsprechender Information, weder das Unternehmen noch der Beförderer in der Lage sein, das Risiko von Kreuzkontaminationen bei der Zubereitung von

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Speisen gänzlich auszuschließen und können daher für allfällige Kontaminierungen nicht verantwortlich gemacht werden.

10. MEDIZINISCHE BETREUUNG

10.1 Den Passagieren wird der Abschluss einer umfassenden Reisekrankenversicherung, die Behandlungs- und Heimholungskosten abdeckt, dringend empfohlen.

10.2 Entsprechend den Bestimmungen des Flaggenstaats befinden sich ein qualifizierter Arzt und eine Ambulanz zur ErsteHilfe-Leistung und geringfügige Behandlungen an Bord. Der Passagier nimmt zur Kenntnis und akzeptiert zum Zeitpunkt der Buchung, dass die Ambulanz nicht wie ein Spital am Festland ausgestattet ist und der Arzt kein Spezialist ist. Weder das Unternehmen, der Beförderer noch der Arzt übernehmen gegenüber dem Passagier Haftung für die mangelnden Behandlungsmöglichkeiten gesundheitlicher Beschwerden.

10.3 Der Passagier nimmt zur Kenntnis, dass es während der Anwesenheit eines qualifizierten Arztes an Bord, die Verantwortung und Verpflichtung des Passagiers ist, medizinische Behandlung bei Bedarf in Anspruch zu nehmen und diese medizinischen Leistungen zu bezahlen.

10.4 Im Falle von Krankheit oder Unfall kann durch den Beförderer oder den Kapitän veranlasst werden, dass Passagiere zur medizinischen Behandlung an Land gebracht werden. Weder der Beförderer, noch das Unternehmen übernehmen Verantwortung für die Qualität der medizinischen Einrichtungen oder Behandlung in jeglichem Hafen oder Landeplatz. Medizinische Einrichtungen und Standards sind von Hafen zu Hafen unterschiedlich. Weder das Unternehmen, noch der Beförderer machen irgendwelche Zusicherungen betreffend den Standard der medizinischen Betreuung an Land.

10.5 Die fachkundige Meinung des Bordarztes über die Tauglichkeit des Passagiers zum Antritt oder der Fortsetzung der Kreuzfahrt ist entscheidend und letztgültig.

10.6 Es wird empfohlen, vor der Buchung von Kreuzfahrten für Kleinkinder unter zwölf Monaten medi-zinischen Rat einzuholen. Um Zweifel auszuräumen wird festgehalten, dass die Vorschriften in Punkt 6 und das Erfordernis der Reisefähigkeit auf alle Reisenden inklusive Kleinkinder angewendet werden.

10.7. Die Leistung des Schiffsarztes ist keine der vertraglichen Leistungen von MSC. Der Reisepreis umfasst keinerlei Leistungen des Schiffsarztes. Der Schiffsarzt ist weder Angestellter, Vertragspartner noch Erfüllungsgehilfe von MSC.

11. MEDIZINISCHE GERÄTE

11.1 Es liegt in der Verantwortung des Reisenden zu gewährleisten, dass die medizinischen Geräte, die er an Bord zu bringen beabsichtigt, gebrauchssicher sind. Der Reisende hat dafür zu sorgen, dass die von ihm benötigten medizinischen Geräte zum Schiff transportiert werden sowie das Unternehmen an-lässlich der Buchung über seinen Bedarf von medizinischen Geräten an Bord zu informieren, sodass diese vom Unternehmen und/ oder Beförderer sicher befördert werden können.

11.2 Der Reisende, der medizinische Geräte benötigt, hat die für den Betrieb dieser Geräte erforderlichen Hilfsmittel, wie etwa Batterien, Zubehör und ähnliches, für die gesamte Dauer der Reise auf eigene Kosten bereit zu stellen, da an Bord weder Ersatzzubehör noch Batterien vorhanden sind. Der Reisende oder seine Begleitperson müssen mit der Bedienung der Geräte vertraut sein.

12. VOM REISENDEN VERLANGTE UMBUCHUNGEN

12.1 Der Reisende ist berechtigt, sich durch eine dritte Person ersetzen zu lassen, soweit:

(i) diese alle Bedingungen für die Nutzung der Pauschalreise erfüllt; und

(ii) das Unternehmen davon schriftlich nicht später als 7 Arbeitstage vor Abfahrt der Kreuzfahrt informiert wird. Soweit die oben angeführten Bedingungen erfüllt sind, wird für die Änderung in der Person des Reisen-den die folgende Bearbeitungsgebühr pro Passagier eingehoben:

Bella/Fantastica/Aurea Yacht Club bis 7 Werk-tage vor Ab-reise EUR 50,- EUR 50.-

Später als 7 Tage vor der Abfahrt kann keine Änderung der Person mehr durchgeführt werden, sondern nur mehr eine Stornierung. Der Reisende und die dritte Person haften gegenüber dem Unternehmen gesamtschuldnerisch für die Bezahlung des Reisepreises und jeglicher sonstiger Kosten, die aus dieser Umbuchung entstehen.

12.2 Weiters ist der Reisende berechtigt, auch nach Erhalt der Buchungsbestätigung einmalig die ge-buchte Pauschalreise (“ursprüngliche Pauschalreise“) durch eine andere Pauschalreise (“neue Pauschal-reise“) unter den folgenden Bedingungen zu tauschen:

(i) das Abfahrtsdatum der neuen Pauschalreise ist später als das der ursprünglichen Pauschalreise;

(ii) die Anfrage für den Wechsel der neuen anstelle der ursprünglichen Pauschalreise geht dem Unter-nehmen nicht später als 30 Tage vor der Abfahrt der ursprünglichen Pauschalreise zu und die Verfüg-barkeit für die neue Pauschalreise ist gegeben; und

(iii) das erwartete Abfahrtsdatum der neuen Pauschalreise liegt innerhalb des Zeitraums von drei Monaten ab dem geplanten Abfahrtsdatum der ursprünglichen Pauschalreise. Soweit die oben angeführten Bedingungen erfüllt sind, wird für die Datumsänderung die folgende Bearbeitungsgebühr pro Passagier eingehoben:

Bella Fantastica

bis 30 Werk-tage vor Ab-reise EUR 50,- Einmalig kostenfrei, jede weitere € 50,Zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr werden dem Passagier die Preisdifferenz, falls der Preis der neuen Pauschalreise höher ist als der Preis der ursprünglichen Pauschalreise und Preisänderungen bei der Versicherungsprämie verrechnet. Liegt der Preis der neuen Pauschalreise niedriger als der der ursprünglichen Pauschalreise, gebührt dem Reisenden keine Erstattung der Differenz. Falls der Passagier die ursprüngliche Pauschalreise durch eine neue Pauschalreise ersetzt, gelten die in diesen AGB festgelegten Stornierungsbedingungen unverändert auch für die neue Pauschalreise; die Stornogebühren berechnen sich nach dem fälligen Gesamtpreis (lt. obenstehenden Bedingungen) und der Staffel entsprechend Artikel 13 bezogen auf den Termin der ursprünglich gebuchten Kabine (“Rücktritt des Reisenden“).

Das Unternehmen wird zumutbare Anstrengungen tätigen, um die Wünsche des Reisenden nach Ände-rungen von Flügen,

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Transport oder anderen Servicearrangements zu erfüllen und diese entsprechend an die neue Pauschalreise anzupassen. In keinem Fall übernimmt das Unternehmen die Haftung für Änderungen, die nicht durchführbar sind.

12.3 Änderungen des Namens oder Reisedatums werden von Fluggesellschaften oder anderen Beför-derern und Dienstleistern nicht immer zugelassen. Die meisten Fluggesellschaften, andere Beförderer und Dienstleister behandeln solche Wechsel als Stornierungen und berechnen diese entsprechend. Alle zusätzlichen Kosten einschließlich Stornierungsgebühren und/oder durch Fluggesellschaften oder an-dere Beförderer auferlegte Preiserhöhungen werden dem Reisenden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind ausschließlich vom Reisenden zu übernehmen.

12.4 Weiters können andere Buchungsänderungen bis 30 Tage vor Abfahrt verlangt werden (auch wenn die Buchungsbestätigung schon ausgestellt wurde). Diese unterliegen einer Mindestbearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,- pro Person und Änderung. Jegliche sonstige Kosten, die sich aus dieser Änderung ergeben können, sind alleinig vom Reisenden zu tragen.

12.5 Wünsche nach Buchungsänderung, welche das Unternehmen in kürzeren als den oben angeführten Zeiträumen vor Beginn der Pauschalreise erreichen, werden als Stornierungen behandelt und die Stor-nogebühren, die im Artikel 13 angeführt sind, ko mmen zur Anwendung.

12.6 Sollten die gewünschten Änderungen des Reisenden den Ausdruck eines neuen Kreuzfahrttickets zur Folge haben, wird zusätzlich zu den vorstehend angeführten Gebühren ein Betrag in Höhe von € 25,00 pro Kabine für die zusätzlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

12.7 Alle vom Reisenden bei einer kombinierten Tour gewünschten Buchungsänderungen finden auf die gesamte Pauschalreise Anwendung. Alle relevanten Fristen werden vom Abfahrtsdatum der ersten Kreuzfahrt der kombinierten Tour berechnet.

13. RÜCKTRITT DES REISENDEN

13.1 Buchungsstornierungen müssen bis spätestens 1 Werktag vor Abreise bei MSC Kreuzfahrten (Austria) GmbH oder beim Handelsvertreter des Reisenden schriftlich einlangen (Einschreibebrief, E-mail oder Fax). Alle ausgestellten Tickets und die Reisebestätigung/Rechnung müssen nach der Stornierungsbenachrichtigung an den Übersender zurückgesandt werden.

13.2 Vorbehaltlich der Bestimmungen im Punkt 13.3 werden zur Deckung der Kosten, die dem Unter-nehmen durch die Stornierung entstehen, folgende pauschalierte Stornierungsgebühren erhoben (ge-sonderte Bedingungen für MSC Yacht Club):

Kreuzfahrten mit einer Dauer unter 15 Nächten (exkl. MSC Yacht Club)

Bis 60 Tage vor Reiseantritt 20%

59 - 30 Tage vor Reiseantritt 30%

29 - 22 Tage vor Reiseantritt 40%

21 - 15 Tage vor Reiseantritt 60%

14 - 2 Tage vor Reiseantritt 80%

1 - 0 Tag(e) vor Reiseantritt und Nichtan-tritt der Reise 95%

Kreuzfahrten mit einer Dauer ab 15 Nächten (exkl. Yacht Club)

Bis 90 Tage vor Reiseantritt 20%

89 - 30 Tage vor Reiseantritt 30%

29 - 22 Tage vor Reiseantritt 40%

21 - 15 Tage vor Reiseantritt 60%

14 - 2 Tage vor Reiseantritt 80%

1 – 0 Tage vor Reiseantritt und Nichtan-tritt der Reise 95%

MSC Yacht Club

Bis 120 Tage vor Reiseantritt 20%

119 - 90 Tage vor Reiseantritt 25%

89 - 60 Tage vor Reiseantritt 40%

59 - 30 Tage vor Reiseantritt 60%

29 – 15 Tage vor Reiseantritt 80%

Ab 14 Tage vor Reiseantritt und Nichtantritt der Reise 95%

Weltreise 2023

Bis 120 Tage vor Reiseantritt 15% (nicht refundierbar)

119 - 60 Tage vor Reiseantritt 25%

50 - 30 Tage vor Reiseantritt 50%

29 - 10 Tage vor Reiseantritt 75%

Ab 9 Tage vor Reiseantritt und Nichtantritt der Reise 95%

Weltreise 2024

Bis 120 Tage vor Reiseantritt 15% (nicht refundierbar)

119 - 60 Tage vor Reiseantritt 25%

50 - 30 Tage vor Reiseantritt 50%

29 - 10 Tage vor Reiseantritt 75%

Ab 9 Tage vor Reiseantritt und Nichtantritt der Reise 95%

13.3. Falls eine Doppelkabine durch die Stornierung eines Passagiers zu einer Kabine zur Einzelnutzung wird, werden dem stornierenden Passagier die volle Versicherungsprämie und Stornogebühren gemäß 13.2, mindestens jedoch eine pauschale Entschädigung von 80% und für die Umstellung der Buchung auf Einzelkabinenbelegung die Bearbeitungsgebühr von EUR 100.verrechnet. Bei Buchungen von Son-dertarifen oder rabattierten Reisen beträgt der pauschale Entschädigungssatz 95%. Sollte sich der ver-bleibende Passagier ebenfalls zur Stornierung entscheiden werden ihm Stornokosten laut 13.2. und die volle Versicherungsprämie in Rechnung gestellt.

13.4 Der Reisende hat eventuell die Möglichkeit, sich diese Stornierungsgebühren, abzüglich gesetzli-cher Abzüge, von

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seiner Reiseversicherung zurückzahlen zu lassen. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, solche Forderungen gemäß den Bedingungen seiner Versicherungspolice geltend zu machen.

13.5 Bei Stornierungen, Umbuchungen oder einer Änderung in der Person des Reisenden von/bei Flügen bzw. Zügen fallen ab dem Zeitpunkt der Buchung 100 % des Preises für diese vom Unternehmen extern zugekauften Nebenleistung an.

13.6 Der Reisende kann die Stornierung einer kombinierten Tour verlangen, eine solche Stornierung umfasst jedoch immer die gesamte Pauschalreise. Alle relevanten Fristen werden vom geplanten Abfahrtsdatum der ersten Kreuzfahrt der kombinierten Tour berechnet.

13.7. Der Reisende ist von der Leistung der Zahlung gemäß 13.2 und 13.3. befreit, wenn die Stornierung eine Folge unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände am Reiseziel oder der unmittelbaren Um-gebung desselben war und die Durchführung der Reise oder die Beförderung der Passagiere dadurch entscheidend beeinflusst wurden. Der Reisende hat Anspruch auf volle Erstattung der für die Pauschal-reise getätigten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung.

14. BUCHUNGSÄNDERUNGEN DURCH DAS UNTERNEHMEN

14.1 Die Vereinbarungen bezüglich der Pauschalreise werden viele Monate vorher vom Unternehmen getroffen. Es kann daher in äußerst seltenen Fällen erforderlich werden, diese zu ändern. Das Unter-nehmen behält sich somit ausdrücklich das Recht vor, die Vereinbarungen zur Kreuzfahrt oder zur Pauschalreise zu ändern, sollten solche Änderungen aus operativen, kommerziellen oder sicherheitstechnischen Gründen nötig oder ratsam sein.

14.2 Im Falle einer wesentlichen Änderung einer grundsätzlichen Bedingung des Reisevertrags setzt das Unternehmen den Reisenden oder dessen Handelsvertreter auf schriftlichem Wege so bald wie möglich über die Änderung in Kenntnis. Dem Reisenden werden folgende Möglichkeiten zur Wahl angeboten:

a) die Änderung zu akzeptieren; oder

b) eine andere Pauschalreise aus dem Katalog des Unternehmens und/oder von der offiziellen Webseite zum gleichen oder zu einem höheren Preis zu buchen, falls erhältlich; oder

c) eine andere Pauschalreise aus dem Katalog des Unternehmens und/oder von der offiziellen Webseite zu einem niedrigeren Preis zu buchen, falls erhältlich, unter Rückerstattung der Preisdifferenz; oder

d) Stornierung und Rückerstattung aller bereits gezahlten Beträge.

14.3 Die Mitteilung der Änderung enthält den Hinweis, dass innerhalb von 5 Tagen ab Erhalt der Rei-sende das Unternehmen von seiner Entscheidung zu informieren hat, andernfalls die Änderung als akzeptiert gilt.

14.4 Falls nach Ende der Pauschalreise der Transport des Passagiers zum vertraglich vereinbarten Ziel wegen unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände nicht möglich ist, trägt das Unternehmen die Kosten einer notwendigen Unterkunft, wenn möglich in einer der Buchung entsprechenden Kategorie, für bis zu 3 Nächtigungen pro Reisenden, sofern nicht zwingendes EU Recht längere Zeiten vorsieht.

14.5 Änderungen der in der Buchungsbestätigung vorläufig vorgesehenen Kabinennummer bleiben ausdrücklich

vorbehalten, soweit diese im Rahmen der vereinbarten Kategorie bzw. hochwertigeren Kategorie und des vereinbarten Umfangs der vertraglichen Leistungen erfolgen. Wenn es zu einer Änderung der Unterkunft in eine günstigere Kabinenkategorie kommen sollte, haben die von dieser Änderung betroffenen Reisenden Anspruch auf Rückerstattung der Preisdifferenz gemäß den aktuellen Tarifen. MSC Cruises S.A. behält sich das Recht vor, Kabinennummern jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern.

15. RÜCKTRITT DURCH DAS UNTERNEHMEN

15.1 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jegliche Pauschalreise vor Beginn derselben durch eine schriftliche Mitteilung an den Reisenden zu stornieren, so steht dem reisenden kein Anspruch auf Schadensersatz zu, falls:

(i) die Stornierung aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, zurückzuführen ist, deren Konsequenzen das Unternehmen nicht vermeiden konnte, obwohl es alles getan hat, um sie zu vermeiden; oder

(ii) die Anzahl der gebuchten Passagiere geringer ist als 50% der Passagierkapazität des betroffenen Schiffes.

In beiden genannten Fällen hat der Reisende folgende Möglichkeiten zur Wahl:

a) vollständige Erstattung des gesamten bezahlten Betrages ohne zusätzliche Entschädigung; oder

b) Buchung einer anderen Pauschalreise aus dem Katalog des Unternehmens und/oder von der offiziel-len Webseite zum gleichen oder zu einem höheren Preis ohne Preisaufschlag, falls erhältlich; oder

c) Buchung einer anderen Pauschalreise aus dem Katalog des Unternehmens und/oder der offiziellen Webseite zu einem niedrigeren Preis, falls erhältlich, unter Rückerstattung der Preisdifferenz.

15.3 In den vorstehend beschriebenen Fällen b) und c) muss der Reisende dem Unternehmen seine Entscheidung innerhalb von 5 Tagen nach Stornierungsbenachrichtigung schriftlich oder über seinen Handelsvertreter mitteilen.

16. HAFTUNG DES UNTERNEHMENS

16.1 Das Unternehmen haftet für Tod, Verletzung oder Krankheit, wenn diese durch zumindest fahrläs-sige Handlungen oder Unterlassungen seitens des Unternehmens verursacht wurden oder diesem zure-chenbar sind. Die allfällige Haftung des Unternehmens wird durch die nachfolgend genannten Verein-barungen eingeschränkt. Die Haftung des Unternehmens gegenüber dem Reisenden unterliegt zudem den nachfolgend genannten internationalen Abkommen betreffend Haftungsbeschränkungen vonBeförderern. Das Unternehmen ist nicht haftbar für jede unsachgemäß oder nicht ausgeführte Leistung, die

a) vollständig dem Verschulden des Reisenden zuzurechnen ist;

b) eine unvorhersehbare oder unvermeidliche Handlung oder Unterlassung seitens einer dritten Partei ist, welche nicht mit der Lieferung eines gemäß Reisevertrag zu erbringenden Services verbunden ist;

c) einem außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umstand zuzuordnen ist, der außerhalb der Kon-trolle des Unternehmens und/oder eines jeglichen anderen Dienstleisters, der Leistungen erbringt, die Bestandteil des

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Pauschalreiseangebotes sind, liegt und deren Konsequenzen trotz aller angewandter Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Ereignisse unver-meidbarer und außergewöhnlicher Umstände; oder d) ein Ereignis ist, welches das Unternehmen und/oder ein Dienstleister, der Leistungen erbringt, die Bestandteil der Pauschalreise sind, nicht vorhersehen oder verhindern konnte.

16.2 Für Forderungen, die nicht körperliche Verletzung, Tod oder Krankheit des Reisenden betreffen oder die nicht Gegenstand nachfolgender internationaler Abkommen, Vereinbarungen sowie Verordnun-gen sind, ist die Haftung des Unternehmens, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für eine unsachgemäße Erfüllung des Reisevertrags auf einen Höchstbetrag beschränkt, der dem Dreifachen des Preises entspricht, den der betroffene Reisende für die Pauschalreise bezahlt hat (ohne Aufschläge, Änderungsgebühren und/oder Versicherungsprämien).

16.3 Die gesamte Beförderung (auf dem Land-, Luft- und Seeweg) unterliegt den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderers. Diese können die Haftbarkeit beschränken oder ausschließen. Sie sind ausdrücklich Teil dieser AGB und müssen ausdrücklich zum Zeitpunkt der Buchung vom Reisenden akzeptiert werden. Kopien dieser Beförderungsbedingungen sind auf Anfrage beim Unternehmen erhältlich.

16.4 Die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf dem Luftweg ist durch verschiedene inter-nationale Abkommen geregelt („die Internationalen Vereinbarungen für die Luftbeförderung”), wozu auch das Warschauer Abkommen von 1929 (durch das Protokoll von Den Haag 1955 oder das Protokoll von Montreal 1999 oder anderweitig geändert) und das Montrealer Abkommen von 1999 gehören. Wenn und soweit das Unternehmen als nichtausführender Beförderer auf dem Luftweg gegenüber Reisenden für deren Beförderung auf dem Luftweg haftbar ist, sind die Bedingungen der Internationalen Verein-barungen für die Luftbeförderung (einschließlich jeglicher nachfolgender Änderung und jeglicher ande-rer neuen Vereinbarung, die für einen Reisevertrag über eine Kreuzfahrt zwischen dem Unternehmen und dem Reisenden gültig sein kann) ausdrücklich Teil dieser AGB und auch der Beförderungsbedingungen. Durch die Internationalen Vereinbarungen für die Luftbeförderung sind Haftungsbeschränkun-gen des Beförderers für Tod und Körperverletzung, Verlust und Beschädigung von Gepäck und Ver-spätungen festgelegt. Jegliche aus der Luftbeförderung resultierende Haftbarkeit des Unternehmens gegenüber dem Reisenden unterliegt den von den genannten Abkommen festgelegten Haftungsbe-schränkungen. Kopien dieser Abkommen sind auf Anfrage erhältlich.

16.5 Sollte das Unternehmen einem Reisenden gegenüber im Hinblick auf die Beförderung (auf dem Land-, Luft- und Seeweg) haftbar sein, kommen dem Unternehmen sämtliche Rechte, Einwendungen, Immunitäten und Haftungsbeschränkungen zugute, auf die sich auch der Beförderer berufen könnte, einschließlich der Beförderungsbedingungen des Beförderers und internationaler Abkommen, wie dem Athener Abkommen und/oder dem Montrealer Abkommen, und keine Bestimmung dieser AGB sowie der Beförderungsbedingungen ist als Verzicht darauf durch das Unternehmen auszulegen. Sollte irgend-eine Bestimmung unwirksam werden oder für unwirksam erklärt

werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt (siehe dazu auch Punkt 27.2).

16.6 Eine allfällige Haftung des Unternehmens oder des Beförderers für Personenschäden oder Tod vom Reisenden sowie Verlust oder Beschädigungen von Gepäck ist nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen zu beurteilen:

16.7 Auf die Beförderung auf See ist die Verordnung (EG) 392/2009 über die Unfallhaftung von Beför-derern von Reisenden auf See anzuwenden, wenn entweder der Ein- oder der Ausschiffungshafen in der EU liegt, dass Schiff unter einer EU-Flagge fährt oder der Beförderungsvertrag in der EU abgeschlos-sen wurde.

Ein Exemplar der Verordnung (EG) 392/2009 ist im Internet abrufbar unter http://eur-lex.europa.eu/le-gal-content/DE/TXT/ PDF/?uri=CELEX:32009R0392&rid=1 abrufbar.

Wird das Schiff als schwimmendes Hotel genutzt, so sind die Bestimmungen des Athener Übereinkom-mens 1974 anwendbar und werden hiermit ausdrücklich in diese AGB aufgenommen, einschließlich sämtlicher Haftungsbeschränkungen für Verlust oder Beschädigungen von Gepäck, Tod oder Personen-schäden.

16.8 Der Umfang der Haftung des Unternehmens und/oder des Beförderers für Schäden durch Verlust oder Beschädigungen von Gepäck, Tod oder Personenschäden ist begrenzt und übersteigt unter keinen Umständen die in der Verordnung (EG) 392/2009 oder, soweit anwendbar, im Athener Übereinkommen 1974 festgelegten Haftungsgrenzen.

16.9 Die Haftung des Unternehmens und/oder des Beförderers für Tod, Personenschaden oder Erkran-kung des Reisenden beläuft sich höchstens auf die im Athener Übereinkommen 1974 vorgesehenen und festgelegten 46.666 Sonderziehungsrechte („SDR“), oder, wo anwendbar, höchstens auf den Betrag von 400.000 SDR gemäß Verordnung (EG) 392/2009 bzw. Athener Übereinkommen 2002 und, wo ge-mäß Verordnung (EG) 392/2009 bzw. Athener Übereinkommen 2002 eine Haftung für Krieg und Terro-rismus vorgesehen ist, 250.000 SDR. Die Haftung des Unternehmens und/oder des Beförderers für Verluste oder Beschädigungen von Gepäck oder sonstigem Eigentum des Reisenden beläuft sich auf höchstens 833 SDR je Reisendem nach dem Athener Übereinkommen 1974 oder 2.250 SDR im Bereich der Anwendbarkeit der Verordnung (EG) 392/2009 bzw. des Athener Übereinkommens 2002. Es wird vereinbart, dass eine solche Haftung des Unternehmens und/oder des Beförderers dem an-wendbaren Abzug je Reisendem unterliegt, wobei diese Summe vom Schadensbetrag in Bezug auf Ver-lust oder Beschädigungen von Gepäck oder sonstigem Eigentum abgezogen wird.

Dem Reisenden ist bekannt, dass der Umrechnungssatz von SDR täglichen Schwankungen unterliegt und bei einer Bank oder im Internet in Erfahrung gebracht werden kann. Der Wert eines SDR kann unter http://www.imf.org/external/np/fin/data/ rms_five.aspx berechnet werden.

16.10 Auf der Grundlage des Athener Übereinkommens 1974 und, wo anwendbar, des Athener Über-einkommens 2002 oder der Verordnung (EG) 392/2009, wird davon ausgegangen, dass der Beförderer einem Reisenden sein Gepäck ausgehändigt hat, wenn der Reisende nicht innerhalb der folgenden Zeit-räume eine schriftliche Meldung erstattet:

(i) im Fall eines äußerlich erkennbaren Schadens vor oder zum Zeitpunkt des Ausschiffens oder der Aushändigung;

(ii) im Fall eines nicht äußerlich erkennbaren Schadens oder

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eines Gepäckverlusts innerhalb von fünf-zehn (15) Tagen nach dem Ausschiffen bzw. der Aushändigung bzw. dem Tag, an dem solch eine Aushändigung hätte erfolgen sollen.

16.11 Handelt es sich bei dem auf der Grundlage dieser AGB durchgeführten Transport nicht um einen „internationalen Transport” gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) 392/2009 oder wird das Schiff als schwimmendes Hotel und/oder für nichtinternationale Beförderung auf See genutzt, dann gelten die übrigen Bestimmungen des Athener Übereinkommens 1974 für diesen Vertrag und werden mutatis mutandis zu dessen Bestandteil.

16.12 Das Unternehmen haftet nicht für Verluste oder Schäden an Wertsachen wie Geld, begebbaren Wertpapieren, Gegenständen aus Edelmetall, Juwelen, Kunstgegenständen, Kameras, Computern, elektronischen Ausrüstungen oder anderen Wertsachen, sofern sie nicht beim Beförderer zur sicheren Aufbewahrung hinterlegt werden und zum Zeitpunkt der Hinterlegung ausdrücklich und schriftlich eine höhere Haftungsgrenze vereinbart und von dem Reisenden eine Zusatzgebühr für den Schutz des de-klarierten Warenwerts gezahlt wird. Das Benützen des Schiffs-Safes stellt keine Hinterlegung beim Schiff dar. Wo eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung von hinterlegten Wertgegenständen vor-gesehen ist, ist sie nach dem Athener Übereinkommen 1974 auf 1.200 SDR und im Falle der Anwend-barkeit der Verordnung (EG) 392/2009 oder des Athener Übereinkommens 2002 auf 3.375 SDR beschränkt.

16.13 Das Unternehmen und/oder der Beförderer kommen in den vollen Genuss jeglicher geltenden Gesetze, die eine Haftungsbeschränkung und/oder -befreiung vorsehen (darunter ohne Einschränkung des Gesetzes und/oder der Gesetze der jeweiligen Flagge des Schiffes bzw. einer allgemeinen Einschrän-kung in Bezug auf von dem Beförderer erstattungsfähige Schäden). Keine in diesen AGB enthaltene Bestimmung beabsichtigt, jegliche gesetzlich vorgeschriebenen oder anderweitigen Einschränkungen oder Befreiungen von Haftungen zugunsten des Unternehmens und/oder des Beförderers einzuschrän-ken oder aufzuheben. Der Bedienstete und/oder Vermittler des Beförderers kommen in den vollen Ge-nuss sämtlicher die Haftungsbeschränkung betreffenden Bestimmungen.

16.14 Unbeschadet der Bestimmungen der oben genannten Absätze haftet das Unternehmen und/oder der Beförderer, wenn in einem Land, in dem die in diesen AGB enthaltenen Haftungsbeschränkungen und -ausnahmen rechtlich nicht durchsetzbar sind, eine Forderung gegen das Unternehmen und/oder den Beförderer geltend gemacht wird, nicht für Tod, Personenschaden, Krankheit, Beschädigung, Ver-spätung oder sonstige Verluste oder Beeinträchtigungen einer Person oder einer Sache, der bzw. die sich durch eine Ursache beliebiger Art ergibt, von der nicht nachgewiesen werden kann, dass sie durch die eigene Fahrlässigkeit oder Fehler des Unternehmens und/oder des Beförderers hervorgerufen wurde.

16.15 Ungeachtet etwaiger anderslautender Bestimmungen der vorliegenden AGB ist das Unternehmen unter keinen Umständen für entgangenen Gewinn oder entgangene Gewinnerwartungen, Umsatzein-bußen, Verdienst- oder Nutzungsentgang, Auftragsverlust oder andere entgangene Gelegenheiten, ebenso wenig für etwaige andere ähnliche Folgeoder indirekte Verluste oder Schäden haftbar.

16.16 Die Haftung des Unternehmens ist ausgeschlossen für Ansprüche, die aus einem Verlust oder Schaden herrühren, der direkt oder indirekt von Umständen veranlasst wurde, wo die Erfüllung und/oder sofortige Erfüllung des Reisevertrages durch Krieg, Kriegsdrohung, Aufstand, zivilen Ungehorsam, Arbeitsstreitigkeiten durch Angestellte des Unternehmens oder andere, terroristische Akte oder Terrordrohungen, Ausfall der Energieversorgung, Gesundheitsrisiken oder Epidemien, Natur- und nukleare Katastrophen, Brand oder widrige Wetteroder Wasserbedingungen, Suizid oder versuchten Suizid eines Reisenden oder die freiwillige und unnötige Selbstgefährdung eines Reisenden (außer im Versuch Menschenleben zu retten) oder die Folgen der Teilnahme an ungewöhnlichen und gefährlichen Aktivitäten und andere Umstände, die in irgendeiner Weise außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, unmöglich war.

16.17 Sofern außerhalb des Geltungsbereichs der Bestimmungen des Athener und/oder Montrealer Übereinkommens das Unternehmen für Verlust oder Schaden an Eigentum haftbar sein sollte, ist diese Haftung mit einem Gegenwert von € 500,00 begrenzt. Darüber hinaus ist das Unternehmen nicht haftbar für Geld oder Wertgegenstände, die von Reisenden in deren Gepäck mitgeführt wurde.

16.18 Die Haftbarkeit des Unternehmens kann zu keinem Zeitpunkt die Haftbarkeit jeglichen Beförderers gemäß dessen Beförderungsbedingungen und/oder die Haftbarkeit gemäß den anwendbaren oder als Bestandteil dieser AGB geltenden Abkommen übersteigen. Jegliche Schadenersatzpflicht des Unterneh-mens ist im Verhältnis des Mitverschuldens des Reisenden zu kürzen.

17. ROUTE / RECHT ZUM WECHSEL

17.1 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, nach seinem Ermessen und/oder nach Ermessen des Kapitäns jedes Schiffes (welches nicht unangemessen geltend gemacht wird) zu entscheiden, ob von der beworbenen bzw. normalen Route abgewichen wird, die Schifffahrt verschoben oder vorgezogen wird, geplante Anlaufhäfen ausgelassen oder geändert werden, für grundsätzlich gleichartige Beförde-rung mit einem anderen Schiff gesorgt wird, ob abgeschleppt wird oder man sich abschleppen lässt oder aber anderen Schiffen hilft oder ähnliche Handlungen vollzieht, welche nach dem Ermessen des Unternehmens und/oder des Kapitäns für die Sicherheit der Reisenden, des Schiffs und der Mannschaft ratsam oder notwendig sind. Unter solchen Umständen sind weder das Unternehmen noch der Beför-derer dem Reisenden gegenüber haftbar oder verpflichtet.

18. VERANTWORTUNG DES REISENDEN

18.1 Der Reisende ist verpflichtet, während seines Aufenthalts an Bord den Anweisungen und Anord-nungen des Kapitäns und der Offiziere zu folgen. Der Reisende akzeptiert hiermit und stimmt zu, dass der Kapitän und die Offiziere das Recht und die Autorität haben, zu Sicherheits- oder anderen rechtmäßigen Zwecken jede Kabine, jede Person an Bord sowie deren Eigentum und sämtliche Gepäckstücke zu untersuchen.

18.2 Der Reisende stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass er eine solche Untersuchung zulassen wird.

18.3 Die Reisenden müssen vor der Kreuzfahrt alle notwendigen Impfungen erhalten haben und es müssen sich

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sämtliche Tickets, gültigen Pässe, Visa, ärztlichen Atteste, Krankenversicherungskarten und anderen Dokumente, die für die geplanten Anlaufhäfen und die Ausschiffung erforderlich sind, in ihrem Besitz befinden.

18.4 Jeder Reisende garantiert, für diese Reise körperlich und geistig geeignet zu sein.

18.5 Der Beförderer und/oder der Kapitän haben das Recht, einem Reisenden die Einschiffung zu ver-weigern oder seine Ausschiffung zu fordern, bei dem es ihnen aus Gründen der Sicherheit für den Reisenden selbst, die anderen Reisenden oder das Schiff erforderlich scheint oder wenn das Verhalten des Reisenden nach begründeter Meinung des Kapitäns eine Gefahr oder Beeinträchtigung des Komforts und Vergnügens der anderen Reisenden an Bord darstellen könnte.

18.6 Kein Reisender darf Waren oder Artikel gefährlicher Art oder Tiere mit an Bord bringen. Von Rei-senden unerlaubt an Bord gebrachte Tiere können in Gewahrsam genommen werden und am nächsten Anlaufhafen auf Kosten des Reisenden an Land gebracht werden. Von dieser Bestimmung ausgenom-men sind anerkannte Assistenzhunde laut Punkt 7.

18.7 Das Unternehmen und/oder der Beförderer ist im Fall von Verstoß oder Nichtbeachtung der Vor-schriften dieses Punkts 18. durch einen Reisenden keinem Reisenden gegenüber haftbar und jeder Reisende ist dem Unternehmen und/oder dem Beförderer gegenüber schadensersatzpflichtig für jegli-chen Verlust oder Schaden, der dem Unternehmen und/oder dem Beförderer oder einem ihrer Dienst-leister durch einen solchen Verstoß oder eine solche Nichtbeachtung entstehen sollte.

18.8 Das Verhalten des Reisenden darf die Sicherheit, den Frieden und das Vergnügen an der Kreuzfahrt der anderen Reisenden nicht beeinträchtigen oder mindern.

18.9 Die Reisenden dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmens und/oder des Beförderers keine Feuerwaffen, Munition, Sprengstoffe oder entflammbare, giftige, illegale oder gefährliche Waren, Gegenstände oder Substanzen an Bord des Schiffs bringen.

18.10 Der Reisende haftet für jeglichen Schaden, der dem Unternehmen und/oder dem Beförderer und/oder jeglichem Dienstleister eines Services, der Bestandteil des Pauschalreiseangebots ist, durch einen Verstoß des Reisenden gegen seine vertraglichen Verpflichtungen entsteht. Insbesondere ist der Reisende haftbar für alle Schäden am Schiff oder seinen Einrichtungen und Ausstattungen, für Verletzungen oder Verluste anderer Reisender und Dritter und auch für alle Gebühren, Bußgelder oder Kosten, die das Unternehmen, der Beförderer oder Dienstleister wegen eines Verstoßes des Reisenden zu zahlen verpflichtet sein könnten.

18.11. Das Unternehmen trifft keine, wie immer geartete Haftung für jegliche Dienstleistungen, - wie etwa, aber nicht nur Landausflüge – die nicht offiziell durch die Gesellschaft oder ihre anerkannten unabhängigen Vertragspartner angeboten werden, falls Reisende diese Dienstleistungen von anderen Passagieren oder nicht vom Unternehmen autorisierten Agenturen an Bord oder Land erwerben.

19. FLÜGE/ZÜGE

19.1. MSC informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der

gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

19.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist MSC verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrschein-lich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald MSC weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird sie den Kunden informieren.

19.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird MSC den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

19.4 Der Reisende erhält die Bestätigung der Flug-/Zugzeiten und -routen mit seinen Reiseunterlagen, die ihm etwa 10 Tage vor Abreise zugesandt werden.

19.5 Für Reisen an anderen als den in dem Katalog des Unternehmens und/oder der offiziellen Webseite veröffentlichten Tagen oder mit einem besonderen Beförderer oder einer besonderen Route kann ein höherer Preis verlangt werden. In diesem Fall wird der Reisende bei der Buchung entsprechend infor-miert.

19.6 Das Unternehmen ist nicht der Luftbeförderer oder eine Fluggesellschaft gemäß der Verordnung (EG) 261/2004. Die Verpflichtungen gemäß diesen Entschädigungsbestimmungen obliegen ausschließ-lich dem Luftbeförderer und/oder der Fluggesellschaft und alle Ansprüche in Verbindung mit Stornie-rung, Verspätung oder verweigertem Boarding bei der Luftbeförderung müssen daher an den Luftbe-förderer gestellt werden. Das Unternehmen ist nicht das ausführende Eisenbahnunternehmen oder die Eisenbahngesellschaft gemäß der Verordnung (EG Nr. 1371/2007). Die Verpflichtungen gemäß dieser Entschädigungsbestimmungen obliegen ausschließlich dem Eisenbahnunternehmen und/oder der Eisenbahngesellschaft und alle Ansprüche in Verbindung mit Stornierung, Verspätung oder Zugausfällen und verpassten Anschlüssen in Verbindung mit Stornierung bei der Eisenbahnbeförderung sind daher an das Eisenbahnunternehmen/Eisenbahngesellschaft zu stellen.

19.7 Das Unternehmen ist gemäß der Verordnung (EG) 261/2004 nicht haftbar. Diese Verantwortlich-keiten liegen voll und ganz beim Luftbeförderer, an den der Reisende alle Ansprüche richten muss. Bei der Ausübung seiner Rechte gemäß der Verordnung (EG) 261/2004 darf der Reisende die Rechte des Unternehmens gemäß den vorliegenden AGB nicht beeinträchtigen. Das Unternehmen ist gemäß der Verordnung (EG 1371/2007) für die in dieser Verordnung geregelten Ansprüche nicht haftbar. Die Ver-antwortlichkeiten obliegen beim Eisenbahnunternehmen, an das der Reisende die Ansprüche aus der gegenständlichen Verordnung zu richten hat.

19.8 Sofern An- und/oder Hin- und Rückflug/-fahrt zum Start- oder Endpunkt der Kreuzfahrt vom Un-ternehmen für den Reisenden bei einer Flug-/Zuggesellschaft gebucht werden, informiert das Unter-nehmen den Reisenden gemäß den Unterlagen, die die Flug-/Zuggesellschaft liefert und die zu den Reiseunterlagen gehören, über die Flug-/Zugzeiten. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden sicher-zustellen, dass er rechtzeitig zum Checkin und Boarding am Flughafen erscheint bzw. sich rechtzeitig am Bahnhof einfindet. Zu beachten ist, dass unter Umständen medizinische Geräte nicht in die Kabine des Flugzeuges/in den Waggon des Zuges mitgenommen oder dort benutzt werden können. Es wird empfohlen, dass sich Reisende diesbezüglich vor Antritt des Fluges/der Zugreise bei der Flug-/Zuggesellschaft erkundigen.

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19.9

Sollten die Flüge/Züge nicht zum Reisevertrag gehören, liegt es in der Verantwortung des Reisen-den, sich erforderlichenfalls direkt bei einer Fluggesellschaft ein gültiges Flugticket für einen Flug bzw. bei der Zuggesellschaft ein gültiges Zugticket zu besorgen, das gewährleistet, dass er pünktlich am Schiff ankommt (einschließlich lokaler Transfers, die der Reisende selbst organisieren muss). Das Un-ternehmen übernimmt keinerlei Haftung in Verbindung mit vom Reisenden organisierten Flügen/Zügen oder Transfers.

20. BESCHWERDEN

20.1 Reisende, die während der Kreuzfahrt einen Mangel bei der Erfüllung des Vertrages feststellen, müssen diesen bei sonstigem Verlust auf Entschädigung unverzüglich schriftlich oder in einer anderen geeigneten Form beim Kreuzfahrtpersonal vorbringen. Ist dieses trotz entsprechender Bemühungen nicht in der Lage, das Problem zu lösen, so ist die Beschwerde spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende der Pauschalreise schriftlich an das Unternehmen zu übersenden. Sollte die Beschwerde nicht innerhalb dieser Frist vorgebracht worden sein, kann dadurch die Fähigkeit des Unternehmens, sie zu bearbeiten, beeinträchtigt werden oder zum Verlust des Rechtes auf Entschädigung führen. Beschwerden über einen anderen Bestandteil des Pauschalreiseangebots müssen unverzüglich dem Unternehmen oder dem Dienstleister gegenüber vorgebracht werden. Die Unterlassung der unverzüglichen Mitteilung kann dem Reisenden als Mitverschulden am Schaden angerechnet werden (§ 1304 ABGB) oder zum Verlust des Rechtes auf Entschädigung führen.

20.2 Meldungen hinsichtlich Beschädigungen oder Verlust von Gepäck oder sonstige das Eigentum be-treffende Schadensoder Verlustanzeigen müssen beim Beförderer beziehungsweise beim Kundencen-ter der MSC Cruises S.A vor oder anlässlich der Ausschiffung oder, soweit sie nicht offensichtlich sind, spätestens 15 Tage nach dem Tag der Ausschiffung schriftlich bekannt gegeben werden.

20.3 Beschwerden aufgrund der Verordnung (EU) 1177/2010 betreffend Zugänglichkeit, Annullierung oder Verspätungen sind innerhalb von 2 Monaten ab dem Tag der diesbezüglichen Leistungserbringungen einzulegen. Der Beförderer hat sich innerhalb eines Monats darüber zu äußern, ob die Beschwerde begründet ist, zurückgewiesen wurde oder noch bearbeitet wird. Die endgültige Entscheidung wird innerhalb von 3 Monaten mitgeteilt. Der Reisende ist verpflichtet, dem Unternehmen alle für die Bearbeitung der Beschwerde erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Ist der Reisende mit der Entscheidung nicht einverstanden, steht es ihm frei, die für seine Beschwerde zuständige Stelle im Land des Einschiffungshafens anzurufen.

20.4 Das Recht auf Preisminderung und/oder Schadenersatz verjährt gem. Art.14(6) der Richtlinie bzw. gem. §12 Abs.6 Pauschalreisegesetz zwei Jahre nach dem Schadensereignis.

21. VERBRAUCHERSCHUTZ

21.1 Die unten angegebenen Kundengeldabsicherer stellen für den Reiseveranstalter gegenüber dem Reisenden sicher, dass von ihnen erstattet werden:

1. der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des In-solvenzverfahrens über das Vermögen des Reiseveranstalters ausfallen und

2. notwendige Aufwendungen, die dem Reisenden infolge Zahlungsunfähigkeit oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstehen; für Buchungen, die bis einschließlich 31.12.2020 fixiert wurden: Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland, Credit Lines, Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt; Tel: 069/7115-0. für Buchungen, die bis einschließlich 31.12.2021 fixiert wurden: S2C, Via Valadier n° 44, 00193 - Rom (RM), Italien. E-mail: info.S2C@msckreuzfahrten.at für Buchungen, die ab 01.01.2022 fixiert wurden: Elba Assicurazioni S.p.A., Via Mecenate, 90, 20138 Milano MI, Italien. E-Mail: info.elba@msckreuzfahrten.at

22. DATENSCHUTZ

22.1 Mit Vertragsabschluss nimmt der Reisende die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personen-bezogenen Daten durch das Unternehmen, den Handelsvertreter oder MSC Kreuzfahrten (Austria) GmbH zur Kenntnis, sofern diese Daten für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich sind.

22.2 Seitens des Unternehmens findet kein Verkauf, Tausch oder sonstiger unautorisierter Gebrauch von persönlichen Daten und Informationen des Reisenden statt. Das Unternehmen gibt keine personen-bezogenen Daten von Reisenden an Dritte weiter, es sei denn, der Reisende hat dazu seine Einwilligung erteilt oder es besteht für das Unternehmen eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe der Daten. Als Dritte gelten nicht externe Dienstleister des Unternehmens, wie etwa aufgrund der vom Reisenden gewählten Zahlungsweise involvierte Inkassounternehmen.

22.3 Der Newsletter des Unternehmens sowie Informationen zu Produkten und Dienstleistungen des Unternehmens werden an den Reisenden nur versendet, sofern dieser dies ausdrücklich wünscht. Sollte der Reisende, der einer Übersendung zugestimmt hat, diese in Zukunft nicht mehr wünschen, kann er der Übersendung von Newsletter oder Informationen jederzeit widersprechen. Am Ende eines jeden e- mails/Newsletters befindet sich ein diesbezüglicher deutlicher Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkei-ten sowie ein entsprechender Link.

22.4 Der Reisende hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person beim Unternehmen gespeicherten Daten sowie allfällige Empfänger dieser Daten zu verlangen. Diese Auskunft ist unentgeltlich und wird grundsätzlich per e-mail, in Ausnahmefällen (wenn der Reisende keine Empfangsmöglichkeit hat) auch schriftlich erteilt. Das Auskunftsverlangen ist unter Beifügung einer Kopie des Reise-passes des Reisenden schriftlich und eigenhändig unterschrieben an MSC Kreuzfahrten (Austria) GmbH, Mariahilfer Straße 103/3/2, 1060 Wien, zu richten.

22.5 Der Reisende hat im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben das Recht, jederzeit die Berichtigung bzw. die Löschung der von ihm gespeicherten Daten zu verlangen. Hierzu ist ein e-mail mit folgenden Anga-ben ausreichend: Name, Geburtsdatum und e-mail-Adresse des Reisenden, Kundennummer oder Bu-chungsnummer der letzten Kreuzfahrt. Das e-mail ist an mscvoyagersclub@msckreuzfahrten.at zu richten.

22.6 Dem Reisenden ist bekannt, dass der Datenschutz bei Datenübertragungen im Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik noch nicht umfassend gewährleistet ist. Insbesondere stellen e-mails keine gesicherte Kommunikation dar, da das Auslesen von Inhalten technisch nicht

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ausgeschlossen werden kann. Der Reisende trägt insofern für die Sicherheit der von ihm an das Unternehmen übermittelten Daten selbst Sorge. Die Datenschutzerklärung ist unter https:// www.msckreuzfahrten.at/de-at/Datenschutz.aspx einsehbar.

23. VERTRAGSÄNDERUNGEN

23.1 Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Unterschrift des Un-ternehmens oder der Veröffentlichung durch das Unternehmen.

24. RAUCHERVORSCHRIFTEN

24.1 Das Unternehmen respektiert die Wünsche und Bedürfnisse aller Gäste. Es erfolgte eine sorgfältige Abwägung der Anliegen von Rauchern und Nichtrauchern. In Übereinstimmung mit den weltweiten Standards ist das Rauchen nur in speziellen, mit entsprechender Rauchabzugsanlage versehenen Berei-chen, die über das Schiff verteilt sind, erlaubt.

24.2 Prinzipiell ist das Rauchen in all den Bereichen, wo ein Umgang mit Speisen und Getränken statt-findet (Büffets und Restaurants), im Schiffsspital, in Kinderbetreuungsbereichen, Gängen oder Aufzugs-foyers, Bereichen, wo sich Gäste in Gruppen zu Sicherheitsübungen, Ausschiffungen oder Landgängen zusammenfinden, öffentlichen Toiletten oder Bars in der Nähe von Bereichen, wo Essen serviert wird, nicht erlaubt.

24.3 In den Kabinen sowie auf den Kabinenbalkons ist das Rauchen verboten. Im Falle eines Verstoßes gegen das Rauchverbot am Schiff behält sich die MSC Cruises S.A. das Recht vor eine Geldstrafe einzu-heben. Ein wiederholter Verstoß gegen das Rauchverbot kann dazu führen, dass jene Person, welche die Nichteinhaltung der Vorschriften zu verantworten hat, das Schiff verlassen muss.

24.4 Rauchen ist in ausgewiesenen Bereichen in zumindest einer Bar auf jedem Schiff und an einer Seite (entsprechend ausgeschildert) der Bereiche des Hauptaußenpooldecks, wo es Aschenbecher gibt, gestattet.

24.5 Zigarettenkippen über die Reling zu werfen ist strengstens verboten.

25. VERANTWORTLICHKEIT VON ANGESTELLTEN UND VERTRAGSPARTNERN

25.1 Es gilt hiermit ausdrücklich als vereinbart, dass kein Bediensteter oder Vertreter des Unternehmens und/oder des Beförderers, einschließlich Kapitän und Mannschaft des betreffenden Kreuzfahrtschiffs und einschließlich unabhängiger Zulieferer und ihrer Angestellten sowie die Versicherungen dieser Parteien, unter irgendeinem Umstand außerhalb dieser AGB haftbar gemacht werden kann und dass diese Parteien diese AGB in demselben Maße geltend machen können wie das Unternehmen und/oder der Beförderer.

25.2. Die Landausflüge werden durch unabhängige Veranstalter organisiert, auch wenn sie von den Handelsvertretern oder an Bord des Kreuzfahrtschiffes verkauft werden. Das Unternehmen ist in keiner Weise verantwortlich für die Dienstleistungen dieser unabhängigen Auftragnehmer. Das Unternehmen handelt lediglich als Vertreter für den Anbieter des Landausflugs. Das Unternehmen hat keine direkte Kontrolle über die Anbieter der Landausflüge und ihre Dienstleistungen; daher kann das Unternehmen in keiner Weise für Verluste, Schäden oder Verletzungen haftbar gemacht werden, die dem Reisenden durch das dem Anbieter des Landausfluges zurechenbare

Verhalten entstehen. Das Unternehmen lässt bei der Auswahl der Anbieter von Landausflügen die entsprechende Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt walten. Hinsichtlich der Bewertung von Leistungen und/oder Verantwortlichkeiten der Anbieter von Landausflügen gelten die einheimischen Gesetze und Vorschriften. Landausflüge unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters einschließlich der darin enthaltenen Haftungs-beschränkungen. Eine allfällige Haftung des Unternehmens geht niemals über die Haftung des Landausfluganbieters hinaus.

26. RECHT UND RECHTSPRECHUNG

26.1 Der abgeschlossene Reisevertrag zwischen Reisenden, die in Österreich gebucht haben, und dem Reiseveranstalter, MSC Cruises S.A., unterliegt österreichischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und/ oder in Zusammenhang mit diesem Reisevertrag (einschließlich solche betreffend seine Auslegung), dessen allgemeine Bestimmungen einen integrierenden Bestandteil dar-stellen, ist das Handelsgericht Wien, soweit dies – insbesondere gemäß § 14 KSchG – zulässig ist.

27. IRRTUM, ERGÄNZUNGEN, FEHLER UND ÄNDERUNGEN

27.1 Trotz sorgfältiger Prüfung kann es zu Abänderungen und Anpassungen dieser AGB nach Druckle-gung des Katalogs des Unternehmens kommen. Wir ersuchen die Reisenden, die bei einem Handelsver-treter gebucht haben, sich die aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aushändigen zu lassen oder diese auf der offiziellen Website einzusehen, da auf den jeweiligen Pauschalreisevertrag stets die im Buchungszeitpunkt geltenden AGB zur Anwendung kommen.

27.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die unzulässige oder ungültige Bestimmung ist durch eine rechts-gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst weitgehend entspricht. Sinngemäß gilt dies auch für die Schließung von Lücken, wobei zu beachten ist, welche Regelung die Parteien getroffen hätten, wenn sie in Kenntnis der Ungültigkeit oder Unvollständigkeit der Bestimmung gewesen wären.

Stand per 01.07.2022.

55 Mehr entdecken auf msckreuzfahrten.at

msckreuzfahrten.at

Mehr erfahren: mscfoundation.org

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