SGBD Mediadaten 2010

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MEDIADATEN 2010  PROFIREPORT

ANZEIGENPREISLISTE


MEDIADATEN2010

INHALT

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Redaktion/Verlag Anzeigenformate und -preise Termin- und Themenplan Advertorials

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Technische Daten/Druckunterlagen Druckunterlagen Ansprechpartner AGBs

DAS KUNDENMAGAZIN DER SAINT-GOBAIN BUILDING DISTRIBUTION DEUTSCHLAND

AUSGABE 01 | MÄRZ 2009

PORTRÄT:

Ein giganTischEs PROJEKT FOKUS Erfolgreich durch die Krise

AKTUELL Travertin feiert Comeback

PERSPEKTIVE Das Bauhandwerk 2009

SERVICE Energie sparen

ANZEIGENPREISLISTE NR. 4 GÜLTIG AB 01.07.2010

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AUSGABE 01 | MÄRZ 2009

REDAKTION/VERLAG PORTRÄT:

Ein giganTischEs PROJEKT FOKUS Erfolgreich durch die Krise

AKTUELL Travertin feiert Comeback

PERSPEKTIVE Das Bauhandwerk 2009

SERVICE Energie sparen

1. Zielgruppe: Der PROFIREPORT richtet sich an Entscheidungsträger und Meinungsbildner im Bereich Planung und Ausführung von Bauobjekten. 2. Auflage und weitere Angaben: ◼ Auflage: 49.000 Exemplare ◼ 43.000 Expl. werden verbreitet via persönlich adressiertem Mailing ◼ Umfang: ca. 56 Seiten ◼ Erscheinungsweise: 4 p. a. ◼ Format: 240 × 320 mm 3. Kurzcharakteristik: PROFIREPORT ist das Kundenmagazin der Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH (SGBDD) und erscheint vier Mal im Jahr. Das Magazin richtet sich an kleine und mittelständische Handwerksbetriebe und bietet seinen Lesern wichtige Entscheidungshilfen. Auf ca. 56 Seiten beschäftigt sich der PROFIREPORT mit allen für die Baubranche relevanten Themen und setzt sich mit innovativen Technologien und Produkten für die gewerbliche Nutzung auseinander. Darüber hinaus wird im PROFIREPORT das branchenbezogene wirtschaftliche Umfeld beleuchtet. Reportagen, Interviews und Fachartikel werden lesegerecht aufbereitet und professionell gestaltet.

HERAUSGEBER:

S aint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH (SGBDD)

S teht für mehr als 30 Marken im Baustofffachhandel u.a. Raab Karcher, Gallhöfer Gruppe, Kluwe und Oscar Huber

VERLAG:

üllerritzrow GmbH m Ernst-Griesheimer-Platz 6a 63071 Offenbach/Main Tel. 069/4789 336-64 oyen@muellerritzrow.com

zertifiziert:

TERMINE & THEMENPLAN:

siehe Seite 5

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DAS KUNDENMAGAZIN DER SAINT-GOBAIN BUILDING DISTRIBUTION DEUTSCHLAND


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ANZEIGENFORMATE UND -PREISE (sw/4c)

1/1 Seite* mit Beschnitt 240 × 320 mm € 8.500,–

1/1 Seite* im Satzspiegel 216 × 296 mm € 8.500,–

1/3 Seite hoch 66 × 281 mm € 3.650,–

1/3 Seite quer 210 × 90 mm € 3.650,–

2/3 Seite quer 210 × 198 mm € 6.850,–

Nachlässe ab 2 Seiten 3 % ab 3 Seiten 6 % ab 4 Seiten 9 % * Preise für Umschlagsseiten: Umschlagseite U2 und U4: € 10.000,– Umschlagseite U3: € 9.250,– 2/1 Seite über Bund mit Beschnitt 480 × 320 mm € 17.250,–

2/1 Seite über Bund im Satzspiegel 456 × 296 mm € 17.250,–

Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird auf den Netto-Rechnungsbetrag aufgeschlagen.

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AUSGABE 01 | MÄRZ 2009

TERMINE- UND THEMENPLAN PORTRÄT:

Ein giganTischEs PROJEKT

AUSGABE

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März 2010

THEMEN

Anzeigenschluss: 30.01.2010

Schwerpunktthema: Tiefbau, Garten- und Landschaftsbau

Druckunterlagen: 22.02.2010

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TERMINE

Juni 2010

AKTUELL Travertin feiert Comeback

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Schwerpunktthema: Dach, Fassade

Druckunterlagen: 17.05.2010

September 2010

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Anzeigenschluss: 23.04.2010

FOKUS Erfolgreich durch die Krise

Anzeigenschluss: 16.07.2010

Schwerpunktthema: Ausbau, HBM

Druckunterlagen: 09.08.2010

Dezember 2010

Anzeigenschluss: 15.10.2010 Druckunterlagen: 08.11.2010

Schwerpunktthema: Fliesenwelt, Sanitär, Dekoholz

(Themen unter Vorbehalt)

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ADVERTORIALS PORTRÄT:

Ein giganTischEs PROJEKT FOKUS Erfolgreich durch die Krise

AKTUELL Travertin feiert Comeback

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Überzeugen Sie mit Promotion Sie haben auch die Möglichkeit, redaktionell gestaltete Anzeigen zu inserieren. Durch die redaktionelle Integration Ihrer Produkte, Innovationen und Leistungen in den PROFIREPORT können Sie den Lesern umfassende Inhalte kommunizieren. Ihr geliefertes Text- und Bildmaterial wird professionell von unserem Redaktions- und Grafikteam überarbeitet.

AUSGABE

REDAKTIONSSCHLUSS

29. März 2010

28. Juni 2010 24. September 2010 16. Dezember 2010

08.01.2010 09.04.2010 02.07.2010 30.09.2010

◼ Preise auf Anfrage ◼ Veröffentlicht werden redaktionelle Texte und Bildmaterial unserer Partner, z. B. Produktinnovationen ◼ Redaktionelle Anzeigen müssen grundsätzlich mit dem Wort „Anzeige“ gekennzeichnet werden.

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TECHNISCHE DATEN/DRUCKUNTERLAGEN PORTRÄT:

Ein giganTischEs PROJEKT

1. Zeitschriftenformat: 240 × 320 mm 2. Satzspiegel für 1/1 Anzeigen: 216 × 296 mm 3. Druck und Weiterverarbeitung: Reproduktionsfähige Vorlagen in 300 dpi Auflösung, gedruckt in Euro-Skala/Uncoated (Bogenoffsetdruck mit Sammelheftung). 4. Elektronische Datenübermittelung: Vorlagen per E-Mail an: profireport@saint-gobain.com Für Fehler aus telefonischer Text- und Auftragsübermittlung übernimmt der Verlag keine Gewähr. Bitte beachten Sie hierzu auch die weiteren Angaben zu den Druckunterlagen für eine elektronische Datenübermittelung. Anfertigung entsprechender Druckunterlagen bei Vorlage von Texten und reproduktionsreifer Bilddaten gegen Berechnung.

FOKUS Erfolgreich durch die Krise

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5. System/Programme: Layout (Mac OS): Adobe InDesign CS3/CS4 Grafik (Mac OS): Adobe Photoshop CS3/CS4 Adobe Illustrator CS3/CS4 Andere Programme auf Anfrage 6. Datenübermittelung per Mail: Bitte senden Sie „offene“ Layout-Dateien. Bilder und Logos sollte im EPS- oder TIFF-Format gespeichert sein. Die Bildauflösung sollte mindestens 300 dpi betragen. Alle verwendeten Schriften und Schriftschnitte, auch in EPS-Files enthaltene, sollten beigefügt werden. Werden Druck-PDFs geliefert, die nicht dem PDF/X-3 Standard entsprechen, kann keine Gewähr für ein korrektes Druckergebnis übernommen werden. PDF-Dateien von Anzeigen, die in Adobe InDesign erstellt werden, sollten via Adobe Acrobat Distiller erzeugt werden.

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DRUCKUNTERLAGEN PORTRÄT:

Ein giganTischEs PROJEKT

6. Datenübermittelung per Datenträger: CD-ROM oder DVD. Zusammen mit dem Datenträger werden alle Informationen über Zeitschrift/Titel, Absender/Firma, Betriebssystem, verwendete Programmversionen, Datei-Namen und Farben benötigt. 7. Schriften: In den Programmdateien und beigefügten Schrift-Importen dürfen keine modifizierten Schriften benutzt werden. Alle verwendeten Schriften und Schriftschnitte, insbesondere in EPS-Files enthaltene, müssen im Auftrag einzeln aufgeführt werden. 8. Grafiken/andere Importe: Sind in der Anzeige Grafiken oder Scans platziert, müssen diese Importe unbedingt beigefügt sein. Die Grafik- oder Bilddateien im Originalprogramm sind zusätzlich separat auf Datenträgern zu speichern. Zulässige Grafik-Formate: Die gängigen EPS-, TIFFoder BMP-Dateien mit den notwendigen Auflösungen.

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9. Farbanzeigen/Belege/Proofs: Von jeder zu druckenden Anzeige oder Seite wird ein farbverbindlicher Proof benötigt; Farbandrucke vom Farbkopierer sind nicht druckverbindlich (Profil: ISOuncoated). 10. Preise: Fehlbelichtungen aufgrund von unvollständigen oder fehlerhaften Dateien, falschen Einstellungen oder unvollständigen Angaben werden berechnet. Das gilt gleichermaßen für zusätzliche Satz- oder Lithoarbeiten sowie für die Erstellung fehlender Proofs. 11. Gewährleistung Belichtet werden kann nur das, was sich auf den Datenträgern befindet. Für Abweichungen in Texten, Abbildungen und insbesondere Farben übernimmt die müllerritzrow GmbH keine Haftung.

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ANSPRECHPARTNER PORTRÄT:

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HERAUSGEBER:

S aint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH (SGBDD) Hanauer Landstraße 150 60314 Frankfurt

ANZEIGENVERKAUF:

el.: +49 (0) 69/4 05 05-02 T profireport@saint-gobain.com

VERLAG:

üllerritzrow GmbH m Ernst-Griesheimer-Platz 6a 63071 Offenbach/Main Tel. 069/4789 336-64 oyen@muellerritzrow.com

REDAKTION:

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chaefer Marketing & S Communication GmbH Tel. +49 (0)69/95 92 90 68-0 nschaefer@schaefer-mar.com

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2. Ein „Abschluss“ ist ein Vertrag über die Veröffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gemäß Preisliste zu gewährenden Rabatte, wobei die jeweiligen Veröffentlichungen auf Abruf des Auftraggebers erfolgen. Rabatte werden nicht gewährt für Unternehmen, deren Geschäftszweck unter anderem darin besteht, für verschiedene Werbungtreibende Anzeigenaufträge zu erteilen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss abgerufen und veröffentlicht wird. 3. Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umständen nicht erfüllt, die die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber der Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, die Differenz zwischen dem gewährtem und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass zu erstatten. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahres entsprechenden Nachlass. 4. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig bei SaintGobain Building Distribution Deutschland GmbH eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. 5. Anzeigen, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden als solche von der SaintGobain Building Distribution Deutschland GmbH mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht. 6.1 Die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH behält sich ohne Anerkennung einer Prüfungspflicht vor, Anzeigen und Sonderinsertionen – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen, insbesondere wenn - deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder - deren Veröffentlichung für die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH und/oder den Herausgeber u.a. wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder wenn - Anzeigen Werbung Dritter oder für Dritte enthalten oder - der Inhalt der Anzeige gegen die Saint-Gobain Verhaltens- und Handlungsprinzipien verstößt. 6.2 Aufträge für andere Werbemittel sind für die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH erst nach Vorlage des Musters und dessen Billigung bindend, sofern das Muster mit dem Werbemittel in Format, Inhalt und Gestaltung 100% identisch ist. Soweit die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH oder der Herausgeber von seinem Ablehnungsrecht bezüglich solcher Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), keinen Gebrauch macht, bedürfen diese in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerklärung der Saint- Gobain Building Distribution Deutschland GmbH. Diese berechtigt

den Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH zur Erhebung eines Verbundaufschlages. Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 7. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckunterlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Kosten der Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH für vom Auftraggeber gewünschte oder veranlasste Änderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber ebenso zu tragen wie solche Mehrkosten, die durch nicht eingehaltene Termine bei Anzeigenanlieferungen oder sonstigen für die Anzeigendrucklegung benötigte Informationen entstehen. Vereinbart ist die für den belegten Titel nach Maßgabe der Angaben in der Preisliste sowie in der Auftragsbestätigung übliche Beschaffenheit der Anzeigen im Rahmen der durch die Druckunterlagen und der von der Druckerei eingesetzten Technik gegebenen Möglichkeiten. 8. Druckunterlagen werden nur auf besondere schriftliche Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Druckunterlagen endet drei Monate nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels. 9. Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung des anderen Werbemittels, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige oder des anderen Werbemittels beeinträchtigt wurde. Die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn - diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder - diese für die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich wäre. Lässt die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH eine ihr für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/ Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt von dem Auftrag. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder eines anderen Werbemittels ist der Rücktritt von dem Auftrag jedoch ausgeschlossen. Die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung im kaufmännischen Verkehr auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH verursacht wurde. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typisch vorhersehbarenSchaden beschränkt. Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung geltend gemacht werden. Reklamationen bei nicht offensichtlichen Mängeln müssen binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden. Alle gegen den Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem Verhalten beruhen.

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag zwischen der Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH und dem Auftraggeber über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als „Anzeige“ bezeichnet) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als „Werbungtreibende“ bezeichnet) im PROFIREPORT und BLICK zum Zweck der Verbreitung. Für die Abwicklung eines Anzeigenauftrages sind ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn die Saint- Gobain Building Distribution Deutschland GmbH im Einzelfall nicht widerspricht.


11. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. 12. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankübliche Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH berechtigt, auch während der Laufzeit eines Abschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages zum Anzeigenschlusstermin und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. 13. Die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH liefert auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seiner Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung der Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige. 14. Aus einer Auflagenminderung kann nach Maßgabe des Satzes 2 bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die zugesicherte Auflage unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn und soweit sie bei einer zugesicherten Auflage bis zu 50 000 Exemplaren mindestens 20 v.H., bei einer zugesicherten Auflage bis zu 75 000 Exemplaren mindestens 15 v.H., bei einer zugesicherten Auflage bis zu 100 000 Exemplaren mindestens 10 v.H., bei einer zugesicherten Auflage über 100 000 Exemplaren mindestens 5 v.H. beträgt. 15. Erfüllungsort ist der Sitz der Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz der Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH. Soweit Ansprüche der Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH vereinbart. 16. Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste der Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH zu halten. 17. Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge. Dies gilt gegenüber Nicht-Kaufleuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss abgewickelt werden sollen.

18. Wird für konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Konzernstatus des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalmäßige Beteiligung von mindestens 50 Prozent besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder durch Vorlage des letzten Geschäftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss innerhalb der ersten Hälfte des Abschlusszeitraumes erbracht werden. Ein späterer Nachweis kann nicht rückwirkend anerkannt werden. Konzernrabatte bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH. Konzernrabatte werden nur für die Dauer der Konzernzugehörigkeit gewährt. Die Beendigung der Konzernzugehörigkeit ist unverzüglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugehörigkeit endet auch die Konzernrabattierung. 19. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der zugelieferten Werbemittel. Er stellt die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH im Rahmen des Anzeigenauftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen oder aufgrund presserechtlicher Vorschriften entstehen können. Bei Veröffentlichung von Gegendarstellungen bestimmen sich die zu ersetzenden Kosten nach Maßgabe des Anzeigentarifs. Ferner wird die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Der Auftraggeber überträgt der Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH sämtliche für die Nutzung der Werbung in Print- und Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentliche Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen. 20. Bei Betriebsstörungen oder in Fällen höherer Gewalt, illegalem Arbeitskampf, rechtswidriger Beschlagnahme, Verkehrsstörungen, allgemeiner Rohstoff- oder Energieverknappung und dergleichen – sowohl im Betrieb der Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH als auch in fremden Betrieben, derer sich die SaintGobain Building Distribution Deutschland GmbH zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten bedient – hat die SaintGobain Building Distribution Deutschland GmbH Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn der Profireport und der BLICK mit 80% der im Durchschnitt der letzten vier Quartale verkauften oder auf andere Weise zugesicherten Auflage von der Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH ausgeliefert worden ist. Bei geringen Auslieferungen der Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die zugesicherte Auflage zur tatsächlich ausgelieferten Auflage steht. Auflagenminderungen aus Gründen von Satz 1 bleiben im Rahmen von Ziffer 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberücksichtigt. 21. Advertorials sind fremd produzierte Teile, die sich in Form und Aufmachung (in Typografie, grafischen Elementen, Farbigkeit, Spaltigkeit) deutlich von den redaktionellen Teilen unterscheiden. Sie enthalten Text und Werbung Dritter. Das Advertorial kann durch die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH mit dem Wort „Anzeige“ ohne Rücksprache gekennzeichnet werden. Die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH behält sich die Veröffentlichung nach Vorlage eines verbindlichen Musters vor sowie das Recht, bei besonderen Publikationen Sonderpreise festzusetzen. Der Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH ist das Advertorial spätestens 10 Werktage vor Druckunterlagenschluss zur Prüfung und Billigung vorzulegen.

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MEDIADATEN2010

10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Die Saint-Gobain Building Distribution Deutschland GmbH berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihr bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.


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