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Nahe-News 13.11.2013 - KW 46
Versicherungen Wir beraten Sie gerne Neues Typklassenverzeichnis 2013: Fast drei Viertel der Autofahrer bleiben in ihrer Klasse Für die überwiegende Mehrheit der Autofahrer (72 Prozent) ändert sich auch 2013 in der Ty p k l a s s e n i c h t s . N u r 2 8 Prozent der in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge werden im kommenden Jahr in
der Kfz-Haftpflichtversicherung i n e i n e n e u e Ty p k l a s s e umgestuft: Für knapp 13 Prozent verschlechtert und für rund 15 Prozent verbessert sich die Klasse. Das geht aus der neuen Typklassenstatistik hervor, die
der GDV heute vorgestellt hat. In der Vollkaskoversicherung bleibt für rund 62 Prozent der Fahrzeuge alles beim Alten. 31 Prozent werden besser und nur 7 Prozent schlechter eingestuft als bisher. In der
Teilkaskoversicherung bleiben sogar 66 Prozent der Fahrzeuge in ihrer bisherigen Klasse. Knapp 3 Prozent rutschen nach oben und 31 Prozent nach unten. Die Typklasse ist eines von zahlreichen Tarifmerkmalen, das die Versicherer bei der Berechnung des Versicherungsbeitrages berücksichtigen. Je niedriger die Einstufung i n d e r Ty p k l a s s e , d e s t o günstiger wirkt sich dies auf d e n Ve r s i c h e r u n g s b e i t r a g aus. Allein die Veränderung bei der Typklasse lässt jedoch keinen Rückschluss über die Entwicklung des gesamten Kfz-Versicherungsbeitrages zu. Die Kfz-Versicherer berücksichtigen die Typklassen, um die Versicherungsbeiträge der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung berechnen zu können. Die Typklassen spiegeln die Schaden- und Unfallbilanzen eines jeden in Deutschland zugelassenen Automodells w i d e r. Wu r d e n m i t e i n e m Fahrzeugtyp vergleichsweise weniger Schäden gegenüber den Vorjahren gemeldet und entschädigt, wird das Modell in eine niedrigere Typklasse eingestuft. Umgekehrt funktioniert es genauso. D i e Ty p k l a s s e i n d e r Kfz-Haftpflichtversicherung wird in erster Linie von der Fahrzeugart und der Fahrweise der Nutzer beeinflusst. In der Kaskoversicherung werden neben Verkehrsunfällen auch Autodiebstähle, Fahrzeugbrände oder Glasschäden bei der Einstufung in die Typklasse berücksichtigt. Autofahrer erfahren die Typklasse ihres Fahrzeugs im Internet unter www.typklasse.de. gdv / Fotos: S.Hofschläger & www.verbraucher-papst.de / pixelio.de
Nahe-News 13.11.2013 - KW 46
Sonder-Vö Versicherungen Seite 15
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Versicherungen Wir beraten Sie gerne Riester-Zulagen nicht verschenken Wer sich die staatliche RiesterZulage für das Jahr 2011 nicht entgehen lassen will, muss bis Ende des Jahres handeln: Denn die Frist für die Gewährung der Riester-Zulagen läuft Ende 2013 ab. Für 2012 muss der Antrag bis spätestens 31.12.2014 eingereicht werden. Die staatliche Zulage erhält nur, wer diese beantragt hat. Wer dies vergisst, verschenkt bares Geld und Steuervorteile. Damit hier nichts schief geht, empfiehlt sich ein Dauerzulagenantrag. Der Vorteil: Man muss ihn nur einmal ausfüllen. Danach verlängert er sich Jahr für Jahr. Alles Weitere erledigt der Versicherer zusammen mit der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA). Der Zulagenbetrag wird dem Riester-Konto automatisch gutgeschrieben. 154 Euro Grundzulage, 185 Euro Kinderzulage Jeder Sparer, der vier Prozent seines beitragspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens für die Altersvorsorge spart, erhält 154 Euro Grundzulage und für jedes kindergeldberechtigte Kind noch einmal 185 Euro Kinderzulage. Wer weniger
einzahlt, bekommt die Zulagen auch nur anteilig. Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2008 und später fließen sogar 300 Euro. Für Zulagenberechtigte, die Anfang 2013 noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hatten, erhöht sich der Zuschuss einmalig um 200 Euro. Steuervorteile für dieses Jahr sichern Wer noch 2013 einen RiesterRentenvertrag abschließt, sichert sich auch für dieses Jahr die entsprechenden Steuervorteile: So können in der Einkommenssteuererklärung die Versicherungsbeiträge im Rahmen eines zusätzlichen Sonderausgabenabzugs bis zu einer Höhe von 2.100 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Die staatlichen Zulagen werden mitgezählt. Das heißt Beträge, die der Staat als Förderung zahlt, werden als Vorsorgeaufwand anerkannt. Ist am Ende die errechnete Steuerersparnis größer als die Summe der Zulagen, so erstattet das Finanzamt die Differenz. gdv
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