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Skandinavien

Skandinavien

Das Übernachten in Reisemobilen auf öffentlichen Straßen und Plätzen außerhalb von Campingplätzen ist sowohl in Spanien als auch in Portugal offiziell verboten, ein einmaliges Übernachtung wird abhängig von einzelnen Regionalvorschriften jedoch toleriert. Umweltgerechte Ver- und Entsorgung ist in Spanien und Portugal immer noch problematisch. Wenn überhaupt möglich, fast ausnahmslos nur auf Campingplätzen. Achtung: Überfallgefahr an den Hauptrouten der Autobahnen (Notrufnummer Autopista 24 h: 902200320). Gasversorgung ist unproblematisch, Euro-Set für Flaschen ist zu empfehlen. Für Stromanschluss (230-Volt) gilt CEE-Norm. An Personaldokumenten benötigt man gültigen Reisepass, Personalausweis oder Passersatz (wie Kinderausweis). Als Kfz-Papiere müssen nationaler Führerschein und Zulassung mitgeführt werden, Internationale Versi- cherungskarte wird verlangt. Insassenversicherung empfehlenswert, da spanische Deckungssumme für Personen- uns Sachschäden gering ist. Unbeschränkte Einfuhr von Devisen, Spanien und Portugal sind Euro-Länder, alle Preisangaben in Euro. Für Haustiere wird blauer EUHeimtierausweis mit Tollwut-Impfung und tierärztliches Gesundheitszeugnis, mindestens 10 Tage, maximal 12 Monate alt im EU-Impfpass benötigt. In Portugal und Spanien ist für mitreisende Hunde ein MicroChip vorgeschrieben. Die Promillegrenze 0,8 Promille. Als Besonderheit im Straßenverkehr ist zu beachten, dass Überholen 100 Meter vor Kuppen und Abschleppen mit Privat-PKW nicht gestattet sind. Autobahnen sind überwiegend mautpflichtig. Telefonieren mit Mobiltelefon während der Fahrt ist verboten, Halten am Fahrbahnrand zur Annahme des Gesprächs erlaubt.

Spanien

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Umweltzonen: In E sind in zwei Regionen (Katalonien und Madrid) zurzeit vier Umweltzonen eingerichtet worden. (Infos: www.distintivo-ambiental.es). Mautpflicht: Das spanische Autobahnnetz wird von verschiedenen Gesellschaften betrieben und ist auf bestimmten Strecken gebührenpflichtig. Schnellstraßen sind kostenfrei. Es müssen zwei genormte Warndreiecke und ein Glühlampenersatz-Set mitgeführt werden. In Spanien muss jede Ladung, die über die im Fahrzeugschein eingetragene Fahrzeuggesamtlänge hinausgeht, mit einer rot-weiß schraffierten Warntafel (drei rote Streifen, 50 x 50 cm) gekennzeichnet werden. Dies gilt auch für Heckträger (mit oder ohne Ladung). Verstöße werden mit einem Bußgeld ab 200,-

Euro geahndet. Eine genormte Warnweste, Typ EN 471 (EU-DIN 67510) muss mitgeführt werden und bei Pannen/Unfall getragen werden! (Nichtmitführen 60,- Euro Bußgeld) Achtung: Bei Unfällen - egal ob verschuldet oder nicht - wird oft das Fahrzeug beschlagnahmt! Tel.-Vorwahl von Deutschland: 0034. Landeseinheitliche Touristen-Notrufnummer für Anzeigen bei Diebstahl und Überfall: 902 102 112, Polizei Notruf + Unfall 091 / 092, Straßendienst RACE 91-5933333, Deutsche Botschaft: E-28010 Madrid, Calle de Fortuny 8, Tel.+34 91 557 90 00. Infos: Spanisches Fremdenverkehrsamt, Myliusstraße 14, D-60323 Frankfurt / M., Tel. 069 / 725033, www.tourspain.es.

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