Costa Weltreise 112 Tage, 111 Nächte 5. Januar 2019 – 27. April 2019 Costa Luminosa
Reiseroute Italien, Frankreich, Spanien, Marokko, Brasilien, Argentinien, Uruguay, Chile, Kaphorn, Polynesien, Cook Inseln, Neuseeland, Australien, Indonesien, Singapur, Malaysia, Thailand, Sri Lanka, Indien, VAE, Oman, Jordanien, Griechenland
Reiseroute – Abfahrt 5. Januar 2019 TAG
DATUM
HAFEN
1
Samstag, 05 Januar 2019
Venedig, Italien
2
Sonntag, 06 Januar 2019
Bari, Italien
3
Montag, 07 Januar 2019
Auf See
4
Dienstag, 08 Januar 2019
Civitavecchia / Rom, Italien
5
Mittwoch, 09 Januar 2019
Auf See
6
Donnerstag, 10 Januar 2019
7
ANK.
ABF.
-
17:00
13:00
19:00
-
-
08:00
18:00
-
-
Marseille, Frankreich
08:00
18:00
Freitag, 11 Januar 2019
Barcelona, Spanien
08:00
18:00
8
Samstag, 12 Januar 2019
Auf See
-
-
9
Sonntag, 13 Januar 2019
Casablanca, Marokko
08:00
23:00
10
Montag, 14 Januar 2019
Auf See
-
-
11
Dienstag, 15 Januar 2019
Santa Cruz de Tenerife, Spanien
08:00
18:00
12
Mittwoch, 16 Januar 2019
Auf See
-
-
13
Donnerstag, 17 Januar 2019
Auf See
-
-
14
Freitag, 18 Januar 2019
Auf See
-
-
15
Samstag, 19 Januar 2019
Auf See
-
-
16
Sonntag, 20 Januar 2019
Auf See
-
-
17
Montag, 21 Januar 2019
Recife, Brasilien
08:00
18:00
18
Dienstag, 22 Januar 2019
Auf See
-
-
19
Mittwoch, 23 Januar 2019
Auf See
-
-
20
Donnerstag, 24 Januar 2019
Rio de Janeiro, Brasilien
21
Freitag, 25 Januar 2019
Rio de Janeiro, Brasilien
22
Samstag, 26 Januar 2019
Auf See
13:00 17:00 -
-
23
Sonntag, 27 Januar 2019
Auf See
-
-
24
Montag, 28 Januar 2019
Buenos Aires, Argentinien
09:00
19:00
25
Dienstag, 29 Januar 2019
Montevideo, Uruguay
08:00
17:00
26
Mittwoch, 30 Januar 2019
Auf See
-
-
27
Donnerstag, 31 Januar 2019
Puerto Madryn, Argentinien
09:00
18:00
28
Freitag, 01 Februar 2019
Auf See
-
-
29
Samstag, 02 Februar 2019
Auf See
-
-
30
Sonntag, 03 Februar 2019
Ushuaia, Argentinien
31
Montag, 04 Februar 2019
Ushuaia, Argentinien
31
Montag, 04 Februar 2019
Puerto Williams, Chile
32
Dienstag, 05 Februar 2019
33
08:00 16:00 18:00
19:00
Auf See (Kaphorn)
-
-
Mittwoch, 06 Februar 2019
Punta Arenas, Chile
08:00
19:00
34
Donnerstag, 07 Februar 2019
Auf See (Chilenische Fjorde)
-
-
35
Freitag, 08 Februar 2019
Auf See
-
-
36
Samstag, 09 Februar 2019
Puerto Chacabuco, Chile
08:00
16:00
37
Sonntag, 10 Februar 2019
Puerto Montt, Chile
09:00
18:00
38
Montag, 11 Februar 2019
Auf See
-
-
39
Dienstag, 12 Februar 2019
San Antonio, Santiago, Chile
40
Mittwoch, 13 Februar 2019
San Antonio, Santiago, Chile
41
Donnerstag, 14 Februar 2019
Auf See
-
-
42
Freitag, 15 Februar 2019
Auf See
-
-
43
Samstag, 16 Februar 2019
Auf See
-
-
44
Sonntag, 17 Februar 2019
Auf See
-
-
45
Montag, 18 Februar 2019
Auf See
-
-
46
Dienstag, 19 Februar 2019
Isla de Pascua, Chile
08:00 18:00
08:00
47
Mittwoch, 20 Februar 2019
Isla de Pascua, Chile
48
Donnerstag, 21 Februar 2019
Auf See
49
Freitag, 22 Februar 2019
Pitcairn Island
50
Samstag, 23 Februar 2019
51
18:00 -
-
12:00
15:00
Auf See
-
-
Sonntag, 24 Februar 2019
Auf See
-
-
52
Montag, 25 Februar 2019
Papeetee, Thaiti, Französisch Polynesien
08:00
18:00
53
Dienstag, 26 Februar 2019
Auf See
-
-
54
Mittwoch, 27 Februar 2019
Rarotonga, Cook Island
08:00
18:00
-
Donnerstag, 28 Februar 2019
Überschreitung der Datumsgrenze
-
-
55
Freitag, 01 März 2019
Auf See
-
-
56
Samstag, 02 März 2019
Auf See
-
-
57
Sonntag, 03 März 2019
Auf See
-
-
58
Montag, 04 März 2019
Taurange, Neuseeland
07:00
17:30
59
Dienstag, 05 März 2019
Auckland, Neuseeland
08:00
18:00
60
Mittwoch, 06 März 2019
Auf See
-
-
61
Donnerstag, 07 März 2019
Auf See
-
-
62
Freitag, 08 März 2019
Auf See
-
-
63
Samstag, 09 März 2019
Melbourne, Australien
09:00
19:00
64
Sonntag, 10 März 2019
Auf See
-
-
65
Montag, 11 März 2019
Auf See
-
-
66
Dienstag, 12 März 2019
Brisbane, Australien
08:00
20:00
67
Mittwoch, 13 März 2019
Auf See
-
-
68
Donnerstag, 14 März 2019
Auf See
-
-
69
Freitag, 15 März 2019
Yorkers Knob, Australien
07:00
17:00
70
Samstag, 16 März 2019
Auf See
-
-
71
Sonntag, 17 März 2019
Auf See
-
-
72
Montag, 18 März 2019
Auf See
-
-
73
Dienstag, 19 März 2019
Auf See
-
-
74
Mittwoch, 20 März 2019
Komodo, Indonesien
08:00
18:00
75
Donnerstag, 21 März 2019
Lombok, Indonesien
14:00
22:00
76
Freitag, 22 März 2019
Benoa (Bali), Indonesien
07:00
18:00
77
Samstag, 23 März 2019
Auf See
-
-
78
Sonntag, 24 März 2019
Auf See
-
-
79
Montag, 25 März 2019
Singapur
80
Dienstag, 26 März 2019
Singapur
81
Mittwoch, 27 März 2019
Singapur
82
Donnerstag, 28 März 2019
Port Klang, Kuala Lumpur
08:00
17:00
83
Freitag, 29 März 2019
Langkawi, Malaysia
10:00
20:00
84
Samstag, 30 März 2019
Phuket, Thailand
08:00
85
Sonntag, 31 März 2019
Phuket, Thailand
86
Montag, 01 April 2019
Auf See
-
-
87
Dienstag, 02 April 2019
Auf See
-
-
88
Mittwoch, 03 April 2019
Colombo, Sri Lanka
08:00
18:00
89
Donnerstag, 04 April 2019
Kochi, Indien
12:00
90
Freitag, 05 April 2019
Kochi, Indien
91
Samstag, 06 April 2019
Mormugao, Goa, Indien
10:00
92
Sonntag, 07 April 2019
Bombay, Mumbai, Indien
10:30
93
Montag, 08 April 2019
Bombay, Mumbai, Indien
94
Dienstag, 09 April 2019
Auf See
09:00
17:00
18:00
13:00 19:00
21:00 -
-
95
Mittwoch, 10 April 2019
Auf See
96
Donnerstag, 11 April 2019
Dubai, VAE
97
Freitag, 12 April 2019
Dubai, VAE
98
Samstag, 13 April 2019
Muskat, Oman
99
Sonntag, 14 April 2019
Muskat, Oman
100
Montag, 15 April 2019
Auf See
101
Dienstag, 16 April 2019
Salalah, Oman
102
Mittwoch, 17 April 2019
103
-
-
08:00 13:00 08:00 06:00 -
-
08:00
18:00
Auf See
-
-
Donnerstag, 18 April 2019
Auf See
-
-
104
Freitag, 19 April 2019
Auf See
-
-
105
Samstag, 20 April 2019
Auf See
-
-
106
Sonntag, 21 April 2019
Aqaba, Jordanien
09:00
22:00
107
Montag, 22 April 2019
Auf See, Suez Kanal
-
-
108
Dienstag, 23 April 2019
Auf See, Suez Kanal
-
-
109
Mittwoch, 24 April 2019
Auf See
-
-
110
Donnerstag, 25 April 2019
Katakolon / Olympia, Griechenland
12:00
19:00
111
Freitag, 26. April 2019
Auf See
-
-
112
Samstag, 27. April 2019
Venedig, Italien
09:00
Costa Luminosa - Einzigartiges Design Die Costa Luminosa ist ein einzigartiges Schiff. Das Design, die edlen, raffinierten Materialien, die neuen Attraktionen an Bord und die architektonischen Lösungen machen die Luminosa zu einem überaus charmanten und zugleich innovativen Schiff. Eine Kreuzfahrt an Bord der Costa Luminosa gleicht einer Reise in das Licht in allen seinen Formen: von der kristallenen Transparenz der Leuchter aus Murano-Glas mit ihren tausendfachen Reflexen über die schimmernden Stoffe der Einrichtung bis hin zum Lichtspiel und den Aufführungen im Theater Phoenix, von der belebenden Energie des Samsara Wellness-Centers bis hin zum Adrenalinschub virtueller Welten. Ausgehend vom Atrium Supernova begleiten Sie die strahlendsten Sterne des Universums durch alle Räume an Bord: in den Restaurants Taurus und Andromeda, im Kasino Vega oder in den Bars Antares, Sirius und Elettra. Entdecken Sie auf einer einzigen Kreuzfahrt alles, was ein Urlaub mit Costa zu bieten hat. Die Kunst ist Ehrengast an Bord der Costa Luminosa. Schon die Central Hall des Schiffes ist geprägt von der edlen Skulptur „Donna sdraiata 2004“ (Liegende Frau, 2004) Fernando Boteros. Darüber hinaus finden sich Werke von Mario Donizetti, dem bekanntesten lebenden Meister der figürlichen Malerei, sowie von Silvano Girardello, Elisa Rossi und Flavio Lucchini. An Bord der Costa Luminosa kann jeder mit allen Sinnen virtuelle Erfahrungen machen. Von der einmaligen PlayStation World mit PS3-Konsolen über Golf- und Grand-Prix-Simulatoren bis hin zum 4D-Kino. An Bord der Costa Luminosa steht das Vergnügen im Mittelpunkt Ihres Urlaubs. Von den köstlichen, von einem guten Wein begleiteten Gerichten in den Restaurants hin zum Rundum-Wohlfühl-Erlebnis im Samsara Spa, das mit uralten, fernöstlichen Ritualen für Ausgleich und körperliche Neubelebung sorgt. Von den Suiten und Kabinen aus haben Sie direkten Zugang zum Thermenbereich.
Insgesamt 1.130 Kabinen davon, 52 mit direktem Zugang zum Spa, 662 mit privatem Balkon, 106 Suiten mit privatem Balkon, 4 Suiten mit direktem Zugang zum Spa 4 Restaurants, inklusive (Club Luminosa und Samsara Restaurant) mit Reservierung und gegen Gebühr 11 Bars, inklusive der Cognac & Cigar Lounge und der Coffee & Chocolate Bar 4 Whirlpools, 3 Swimmingpools, einer mit ausfahrbarem Glasdach, einer für Kinder Samsara Spa: Wellness-Bereich auf 3.500 m², über zwei Decks, mit Fitnesscenter, Thalassotherapie, Räumen für Anwendungen, Sauna, Türkischem Dampfbad, Solarium 4D-Kino, Theater über 3 Decks, Kasino, Discothek Grand-Prix Simulator, Golf-Simulator, PlayStation Erlebniswelt
INNENKABINE
Kabinengrösse: ca. 14 m²
Doppelbett, das in zwei Einzelbetten umgewandelt werden kann (auf Anfrage), ausgenommen Kabinen für Gäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität
Klimaanlage, Bad mit Dusche, Fön, interaktives TV, Telefon, WLAN (gegen Gebühr), Minibar und Safe
In dieser Größenkategorie gibt es auch geräumigere Kabinen für Gäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. Größe, Aufteilung und Einrichtung der Kabine können (innerhalb derselben Kategorie) von der Abbildung abweichen. Dieser Kabinentyp kann mit den Angebotspaketen "Classic Experience", "Premium Experience" sowie „Samsara Experience“ gebucht werden.
KABINE MIT MEERBLICK
Kabinengrösse: ca 18 m²
Doppelbett, das in zwei Einzelbetten umgewandelt werden kann (auf Anfrage), ausgenommen Kabinen für Gäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität
Klimaanlage, Bad mit Dusche, Fön, interaktives TV, Telefon, WLAN (gegen Gebühr), Minibar und Safe
In dieser Größenkategorie gibt es auch geräumigere Kabinen für Gäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. Größe, Aufteilung und Einrichtung der Kabine können (innerhalb derselben Kategorie) von der Abbildung abweichen. Dieser Kabinentyp kann mit den Angebotspaketen "Classic Experience", "Premium Experience" sowie „Samsara Experience“ gebucht werden.
BALKONKABINE
Kabinengrösse: ca 18 m² + Balkon
Doppelbett, das in zwei Einzelbetten umgewandelt werden kann (auf Anfrage), ausgenommen Kabinen für Gäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität**
Klimaanlage, Bad mit Dusche, Fön, interaktives TV, Telefon, WLAN (gegen Gebühr), Minibar und Safe
In dieser Größenkategorie gibt es auch geräumigere Kabinen für Gäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. Größe, Aufteilung und Einrichtung der Kabine können (innerhalb derselben Kategorie) von der Abbildung abweichen. Dieser Kabinentyp kann mit den Angebotspaketen "Classic Experience", "Premium Experience" sowie „Samsara Experience“ gebucht werden.
SUITE
Kabinengrösse: ca. 25 m²
Doppelbett, das in zwei Einzelbetten umgewandelt werden kann (auf Anfrage)
Klimaanlage, großer Kleiderschrank, Bad mit Dusche oder Badewanne, Fön, interaktives TV, Telefon, WLAN (gegen Gebühr), Minibar und Safe
Familiensuiten mit einem Schlaf- und einem Wohnbereich für bis zu 5 Personen (mit Balkon), Größe ca. 27 m²
Größe, Aufteilung und Einrichtung der Kabine können (innerhalb derselben Kategorie) von der Abbildung abweichen. Dieser Kabinentyp kann mit den Angebotspaketen "Classic Experience", "Premium Experience" sowie „Samsara Experience“ gebucht werden.
Ihre Wunschkabine: Wählen Sie zwischen CLASSIC, PREMIUM UND SAMSARA !
Anreise im Bus : Die Ernst Marti AG mit Sitz in Kallnach ist ein Schweizer Car- und Gruppenreisenunternehmen. Das Unternehmen wurde 1903 durch Ernst Marti als Handelsbetrieb gegründet. Das Unternehmen verfügt über eine moderne Flotte, die höchste Sicherheit und größten Komfort während des Transfers zu den Luxuskreuzfahrtschiffen von Costa Kreuzfahrten bietet. Fahrplan Vorabend
Basel, Meret Oppenheimstrasse
Vorabend
Kallnach, Car Terminal
Vorabend
Bern, Car Terminal Neufeld
Vorabend
Zürich, Flughafen Busterminal
Vorabend
Affoltern a.A., Autobahnraststätte
Vorabend
Luzern, Parkplatz Inseli
Vorabend
Schattdorf, Autobahnraststätte
Vorabend
Bellinzona, Autobahnraststätte
Vorabend
Colderio, Autobahnraststätte
Getränkepakete an Bord der Costa Schiffe:
Tischgetränkepaket Hauptmahlzeiten im Reisepreis inbegriffen So wird Ihre Mahlzeit zu etwas Besonderem! Das Getränkepaket umfasst den unbegrenzten Konsum einer Auswahl alkoholischer und alkoholfreier Getränke im Glas im Haupt- und Buffet-Restaurant zum Mittag- und Abendessen.
Brindiamo Getränkepaket Preis auf Anfrage Nach Lust und Laune den Durst löschen – jederzeit bei Tag und bei Nacht! Reichhaltige Auswahl alkoholischer und alkoholfreier Getränke, darunter eine breite Auswahl an Drinks und Cocktails von der Barkarte, eine große Auswahl offener Weine (glasweise), Bier, Softdrinks, Mineralwasser, Fruchtsäften und klassischen Heißgetränken (Kaffee, Espresso etc.). Das Getränkepaket umfasst den unbegrenzten Konsum einer Auswahl alkoholischer und alkoholfreier Getränke im Glas im Hauptund Buffet-Restaurant (Mittag- und Abendessen) oder zu jeder Tageszeit an den Bars.
Più Gusto Getränkepaket Preis auf Anfrage Das Getränkepaket umfasst den unbegrenzten Konsum einer Auswahl alkoholischer und alkoholfreier Getränke im Glas im Haupt- und Buffet-Restaurant (Mittag- und Abendessen) oder zu jeder Tageszeit an den Bars. Die richtige Mischung für Cocktail-Liebhaber: Freie Auswahl unter 34 alkoholischen und alkoholfreien Cocktails, Mixdrinks und Frozen.
Interiore Getränkepaket Preis auf Anfrage Das Paket umfasst den unbegrenzten Konsum aller Getränke im Glas in den Restaurants, an den Bars, aus der Minibar und in der Kabine (alle Getränke im Glaus aus der Barkarte mit einem Preis bis 9 Euro). Erstklassige Markenprodukte, Premium-Liköre und Champagner im Glas stehen dem echten Kenner zur Auswahl. Die richtige Mischung für Cocktail-Liebhaber: Freie Auswahl unter 34 alkoholischen und alkoholfreien Cocktails, Mixdrinks und Frozen.
Geltend für alle Getränkepakete: Stand März 2018 Das Paket muss von allen Gästen gebucht werden, die in derselben Kabine untergebracht sind oder gemeinsam reisen und daher am selben Tisch essen möchten. Die Bordkarte ist nicht übertragbar. Der Missbrauch der Geschäftsbedingungen des All-Inclusive Getränkepakets kann zur Streichung des Pakets führen, wobei die Rückerstattung des Geldbetrags nicht möglich ist. Der Preis des Pakets bezieht sich auf jeden Tag an Bord abgesehen vom Tag der Ausschiffung. Das Paket kann nicht tagesweise erworben werden. Sobald es an Bord aktiviert wird, kann das Paket nicht zurückerstattet werden.
Namen & Visa Bitte achten Sie bei der Anmeldung auf die genaue Schreibweise der Namen. Dieser muss exakt mit dem Reisepass übereinstimmen. Spätere Namenskorrekturen sind mit Spesen verbunden. Visum Schweizer Staatsangehörige benötigen einen gültigen maschinenlesbaren Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate nach dem Rückreisedatum gültig ist. Passagiere anderer Nationalitäten lassen sich bei Ihrem zuständigen Konsulat über die Einreisebestimmungen der jeweiligen Staaten unterrichten. Auskunft über aktuelle Einreisebestimmungen erteilen die entsprechenden Botschaften und Konsulate sowie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) unter: www.eda.admin.ch. Für folgende Länder ist ein Einreisevisum nötig (geltend für Schweizer Bürger):
Australien
Schweizer Bürger brauchen für die Einreise nach Australien ein Visum in Form eines elektronischen, nicht sichtbaren Visums, das sogenannte ETA-Electronic Travel Authority net-tours holt dieses elektronische Visum gerne für Sie ein. Kosten CHF 20.-
Sri Lanka
Grundsätzlich benötigen Schweizer Bürger für die Einreise nach Sri Lanka ein Visum. Für Kreuzfahrtenpassagiere, welche sich weniger als 48h im Land aufhalten, wird dieses Visum jedoch erlassen.
Indien
Neben dem gültigen maschinenlesbaren Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate nach dem Rückreisedatum gültig sein muss, benötigen Schweizer Bürger ein Visum, welches Sie zum Reisen in Indien ermächtigt. net-tours holt das Visum gerne für Sie ein. Kosten CHF 75.-
Oman
Schweizer Kreuzfahrtenpassagiere erhalten das Einreisevisum direkt an Bord.
Preisliste Preise pro Person in Doppelkabine, stand Januar 2018, Änderungen vorbehalten Kabine
Experience
Katalogpreis
Frühbucherpreis
Costa Club
Innenkabine
Classic
26‘739
14‘399
auf Anfrage
Innenkabine
Premium
29‘099
15‘659
auf Anfrage
Aussenkabine
Classic
30‘599
16‘469
auf Anfrage
Aussenkabine
Premium
34‘019
18‘309
auf Anfrage
Balkonkabine
Classic
39‘579
21‘309
auf Anfrage
Balkonkabine
Premium
41‘719
22‘459
auf Anfrage
Mini Suite mit Balkon
49‘219
26‘489
auf Anfrage
Suite mit Balkon
55‘639
38‘009
Panorama Suite mit Balkon
66‘339
43‘769
auf Anfrage
Grand Suite mit Balkon
77‘039
52‘979
auf Anfrage
Preise pro Person in Einzelkabine*, stand Januar 2018, Änderungen vorbehalten Kabine
Experience
Katalogpreis
Frühbucherpreis
Costa Club
Innenkabine
Classic
45‘456
21‘597
auf Anfrage
Innenkabine
Premium
49‘468
23‘491
auf Anfrage
Aussenkabine
Classic
52‘018
24‘704
auf Anfrage
Aussenkabine
Premium
57‘832
27‘465
auf Anfrage
Balkonkabine
Classic
67‘284
31‘963
auf Anfrage
Balkonkabine
Premium
70‘922
33‘688
auf Anfrage
Mini Suite mit Balkon
83‘672
52‘979
auf Anfrage
Suite mit Balkon
94‘586
76‘017
auf Anfrage
Panorama Suite mit Balkon
112‘776
87‘536
auf Anfrage
Grand Suite mit Balkon
130‘966
105‘961
auf Anfrage
*Verfügbarkeit der Einzelkabinen jeweils auf Anfrage
Im Preis ingebriffene Leistungen: An- bzw. Rückreise im Car nach Venedig Kreuzfahrt in der gebuchten Kabinenkategorie Vollpension an Bord Getränke zu den Hauptmahlzeiten Diverse ausgesuchte Landausflüge
Annullations & Zahlungsbedingungen Bis auf die untenstehenden Sonderbedingungen gelten im Allgemeinen die Reise- und Zahlungsbedingungen der Costa Kreuzfahrten S.A., welche dieser Dokumentation beiliegen. Sonderbedingungen für die Costa Weltreise: Die Reservation kann nur schriftlich gemacht werden. Nach Einsendung des unterschriebenen Anmeldeformulars wird eine verbindliche Buchung getätigt. Der Vertrag kommt durch die Übermittlung dieser Buchungsbestätigung zustande, eine Anzahlung in der Höhe von 15 % des Gesamtreisepreises wird fällig. Diese ist auf das in der Buchungsbestätigung angeführte Konto innerhalb von sieben Tagen zu leisten (Zahlungseingang am Konto). Die Anzahlung ist nicht rückzahlbar, ausgenommen die Reise unterbleibt aus Gründen die der Costa Kreuzfahrten S.A. zuzurechnen sind. Wird keine Anzahlung geleistet, so bedarf es keiner Mahnung, Costa ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und die gesonderten Stornobedingungen der Costa Weltreise in Rechnung zu stellen. Die Restzahlung der Reisekosten ist bis zum 05.11.2018 zu leisten. Bitte beachten Sie die gesonderten Stornobedingungen der Costa Weltreise. Stornobedingungen: 999-90 Tage vor Reiseantritt 89-70 Tage vor Reiseantritt 69-60 Tage vor Reiseantritt 59-55 Tage vor Reiseantritt 54-31 Tage vor Reiseantritt 30-0 Tage vor Reiseantritt
15% 25% 30% 50% 75% 100%
Bitte beachten Sie: Dieses Angebot ist, abgesehen von dem Costa Club Rabatt, mit keinen anderen Rabatten, Aktionen und Gutscheinen kombinierbar. Begrenzte Verfügbarkeit und Änderungen vorbehalten.
Costa Nützliche Informationen Vor der Kreuzfahrt GEPÄCK Das eingecheckte Gepäck (max. 2 Gepäckstücke) sollte möglichst die Abmessungen 75x50x29cm und ein Maximalgewicht von 23kg (pro Gepäckstück) nicht überschreiten. Des Weiteren sollte nur ein Handgepäckstück pro Person mit den Maximalmassen 55x35x25cm mitgeführt werden. Kinderwagen oder Rollstühle sind auf jeden Fall erlaubt. Sämtliches Gepäck ist in der Kabine zu verstauen. Bitte halten Sie Ihre Kofferetiketten griffbereit, so dass Sie sie spätestens vor der Einschiffung im Hafen an Ihr Gepäck anbringen können. Der Passagier trägt das Risiko für die Beförderung von wertvollem Gepäck alleine. Es wird empfohlen, sämtliche benötigten Arzneimittel, Dokumente oder ähnliche persönliche Gegenstände im Handgepäck mitzuführen. Tipps: Wir empfehlen, eine breite Garderobe einzupacken – angefangen von gemütlicher, bequemer Kleidung für Exkursionen und Ausflüge (für die Besichtigung religiöser Stätten wird angemessene Kleidung – lange Hosen für Herren, bedeckte Kleidung und Schal für Damen erwartet) bis hin zu festlicher Garderobe für die Gala-Nacht (bitte beachten Sie, dass auf einer Kreuzfahrt von 7 Nächten zwei Galanächte stattfinden). Sportliche Gäste sollten unbedingt an Badehose/Badeanzug, Trainingskleidung und Sportschuhe denken. Für den Besuch des Spas werden Flip Flops empfohlen. Wer an einer Wanderung teilnehmen möchte, sollte an die entsprechende. Ausrüstung denken (Wanderschuhe). Auch Kamera und Feldstecher sind immer von Nutzen. Für die Temperaturwechsel zwischen dem klimatisierten Inneren und den Deckbereichen empfehlen wir Ihnen einen Pullover oder einen Umhang mitzubringen. BESUCHER Aus Sicherheitsgründen ist es den Gästen an Bord nicht gestattet, Besucher mit an Bord zu bringen. IMPFUNGEN Es wird empfohlen, sich vor Antritt der Reise bei der Gesundheitsbehörde oder Ihrem Arzt zu informieren, ob und welche Impfungen für Ihre Reise notwendig sind (z.B. SüdafrikaKreuzfahrten). Costa Kreuzfahrten weist jede Haftung für Folgen zurück, bei denen Passagiere die Vorschriften zur Verhütung von Infektionskrankheiten missachten. COSTA CLUB MITGLIEDER Um alle Vorteile des COSTA Clubs nutzen zu können, legen Sie die COSTA Club Karte bei jeder Neubuchung in Ihrem Reisebüro vor und lassen Sie sie gleich nach der Einschiffung an der Rezeption registrieren. Bitte weisen Sie die Clubkarte immer vor, wenn Sie einen Vorteil beanspruchen möchten.
DIE EINSCHIFFUNG Die Einschiffung beginnt zu der auf Ihrem Ticket angegebenen Uhrzeit. Der Check-in endet 1,5 Stunden (in den amerikanischen Häfen zwei Stunden) vor der geplanten Ablegezeit des Schiffes. SICHERHEITSCHECK (SECURITY) Für die Sicherheit der Gäste ist unser Security-Personal an Bord zuständig, das Personen und Gepäck bei Betreten und Verlassen des Schiffs in allen Anlaufhäfen im Rahmen einer Sicherheitskontrolle überprüft und durchleuchtet. Bitte arbeiten Sie mit unserem Personal zusammen, damit die Kontrollen schnell und effizient durchgeführt werden können. Auch das Gepäck, das von uns auf Ihre Kabine gebracht wird, wird am Tag der Einschiffung kontrolliert. Wir erinnern daran, dass es nicht gestattet ist, die unter Punkt „Gepäck“ angegebenen Gegenstände mit an Bord zu bringen. Wir bitten Sie daher auch, auf den Landausflügen keine antiken Waffen, Messer, Dolche, Schwerter oder ähnliche Gegenstände zu kaufen. Falls sich ein solcher Artikel in Ihrem Besitz befinden sollte, werden Sie vom Sicherheitspersonal des Schiffs aufgefordert, diesen an Land zu lassen. Wir weisen ausserdem daraus hin, dass es gemäss den Hygiene- und Sicherheitsvorschriften, die Costa Kreuzfahrten im Sinne seiner Gäste anwendet, verboten ist, in irgendeiner Art von Gepäck Flüssigkeiten und Lebensmittel jeglicher Form mit an Bord zu bringen. Die einzigen Ausnahmen bilden Körperpflegeprodukte (z. B. Shampoo, Creme etc.), Medikamente, Babyartikel oder Babynahrung sowie Produkte oder Lebensmittel für spezielle, entsprechend bescheinigte Diäten. Das Verbot umfasst auch Getränke oder Lebensmittel, die während der Landgänge in den Anlaufhäfen gekauft wurden. Typische regionale Produkte, die eventuell während der Landgänge gekauft wurden, werden an Bord für Sie verwahrt und am Ende der Kreuzfahrt zurückgegeben.
Während der Kreuzfahrt SICHERHEIT AN BORD Wir bitten Sie sich, sobald Sie an Bord kommen, mit unseren Sicherheitsbestimmungen vertraust zu machen. Hierfür stehen Ihnen die Informationen an der Innenseite Ihrer Kabinentür zur Verfügung. Ausserdem können Sie schon beim ersten Betreten Ihrer Kabine den Sicherheitsfilm ansehen, der nur wenige Minuten dauert. Der Bordzeitschrift „Today“ (aktuelles Tagesprogramm) entnehmen Sie bitte den Zeitpunkt der Notfallübung. Diese Notfallübung findet vor der Abreise statt und alle Passagiere sind zur Teilnahme verpflichtet. Der Hauptzweck dieser Übung besteht darin, Sie mit dem Rettungsweg vertraut zu machen, der Sie zu Ihrem Sammelplatz führt. Dieser ist ganz leicht zu finden, denn unser Personal erwartet Sie schon auf den Gängen des Schiffs, um Sie dorthin zu lotsen. Ausserdem finden Sie auch an der Innenseite Ihrer Kabinentür ein Hinweisschild mit dem Rettungsweg. Bitte berücksichtigen Sie bei der Wahl Ihrer Bekleidung, dass die Übung gegebenenfalls im Freien stattfindet, und denken Sie auch daran, Ihre Schwimmweste anzulegen. Sobald Sie an Ihrem Sammelplatz angekommen sind, machen wir Sie mit den Abläufen im Fall einer Notsituation vertraust. Die Sicherheit der Gäste und der Besatzung hat für Costa Kreuzfahrten von jeher höchste Priorität. Alle Besatzungsmitglieder besitzen einen BST-Nachweis (Basic Safety Training), eine Basis-Sicherheitsausbildung, die durch ein international anerkanntes Ausbildungszentrum durchgeführt wird. Zusätzlich werden sie durch ein intensives Schulungsprogramm mit dem Schiff vertraust gemacht und festigen ihre erworbenen Kenntnisse in regelmässigen Trainingseinheiten während ihres Aufenthalts an
Bord. Ausserdem erhält das Personal je nach Funktion weitere Schulungen entsprechend dem jeweiligen Einsatzbereich. Beispielsweise nehmen die für den Feuerschutz zuständigen Personen regelmässig an Feuersimulationen an Land teil. Dabei werden sie von qualifizierten Ausbildern der VVFF (spezialisierte Brandbekämpfungsorganisation) in den neuesten Techniken der Brandbekämpfung geschult. Sowohl italienische als auch internationale Ausbilder unterstützen uns bei dieser Schulungsform. RESTAUSRANTS UND GASTRONOMIE Spezielle Diäten : Die Einhaltung spezieller Diäten kann gewährleistet werden, wenn dies bei der Buchung angegeben und vereinbart wird. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall mit, ob Sie an eine bestimmte Diät gebunden sind – z. B. hypoglykämisch für Diabetiker oder glutenfrei – oder ob eine andere Unverträglichkeit/Allergie berücksichtigt werden muss. Eine eventuelle Spezialbehandlung in Bezug auf die Lebensmittel kann nur im Hauptrestaurant sicher gewährleistet werden. Im Sinne eines effizienten Service für unsere Gäste sind diese gebeten, zum Zeitpunkt der Einschiffung ihre Bedürfnisse beim Service- und Informationsdesk nochmals mitzuteilen. Sollten sich Gäste Produkte, die für ihre Diät erforderlich sind, von zu Hause mitnehmen, muss der Maître sofort nach der Einschiffung hiervon informiert werden, damit die Zubereitung der Mahlzeiten mit ihm abgestimmt werden kann. BEZAHLUNG AN BORD Costa Karte An Bord erhalten Sie eine personengebundene Costa Karte, die zur automatischen Erkennung Ihres Namens auf der Einschiffungsliste dient. Während der Kreuzfahrt ist sie Ihr praktisches Zahlungsmittel für extra Serviceleistungen und Einkäufe in den Geschäften an Bord. Dank Ihrer Costa Karte können Sie Ihre Ferien unbeschwert geniessen, denn Sie brauchen für die täglichen Ausgaben auf dem Schiff kein Bargeld mitzuführen. Diese werden Ihnen automatisch auf Ihr Kabinenkonto gesetzt, das am Ende der Kreuzfahrt mit einer Kreditkarte oder in bar zu begleichen ist. Gäste, die ihre Kreditkarte nicht registrieren lassen, müssen innerhalb von 48 Stunden nach der Einschiffung einen Betrag zur Deckung der Ausgaben an Bord hinterlegen. Die Costa Karten werden innerhalb der ersten 48 Stunden aktiviert, doch wenn keine Kaution hinterlegt und keine Kreditkarte registriert wird, führen Ausgaben über 200 Euro/USD zur Sperrung der Karte. Die Hinterlegung muss je nach Bordwährung mindestens 150 Euro oder 150 USD pro Person betragen. Wenn die Ausgaben an Bord diese Kaution übersteigen, wird die Karte gesperrt, und Sie werden um eine neue Hinterlegung gebeten. Am Ende der Kreuzfahrt wird der Gesamtbetrag beglichen und – im Fall eines Guthabens – wird dieses den Gästen gemäss zurückgezahlt.
der
geltenden
italienischen
Gesetzgebung
per
Banküberweisung
Kreditkarten An Bord werden American Express, Visa und Mastercard Kreditkarten entgegengenommen. EC-Karten,
Prepaid-Karten,
aufladbare
Karten,
VISA
Electron,
Postepay,
Bancomat,
Postomat, Postcard und Cirrus Maestro werden nicht entgegengenommen. Wir empfehlen Ihnen, vor der Abfahrt bei Ihrer Bank nachzufragen, welche Art von Karte Sie besitzen und wie deren Nutzungsmodalitäten sind. Mit diesem Service erhalten Sie die Rechnung in die Kabine und der Betrag wird, sofern wir keine anderweitige Mitteilung von Ihnen erhalten, automatisch Ihrer Kreditkarte belastet, nach täglicher Autorisierung durch den Kreditkartenanbieter. Sie können Ihre Kreditkarte mithilfe der Multimediastationen oder beim Service- und Informationsdesk registrieren.
Ausländische Währungen Die offizielle Währung an Bord ist der Euro. In der Wechselstube beim Service und Informationsdesk des Schiffs wird Bargeld gewechselt. Die Wechselstube ist zu den im Tagesprogramm „Today“ angegebenen Zeiten geöffnet. Wir möchten Sie daran erinnern, dass wir an Bord keine Bargeldauszahlungen gegen Kreditkarte leisten können und empfehlen Ihnen daher, genügend Fremdwährung für die Landgänge mitzunehmen. SERVICEENTGELD Für alle Hotelleistungen an Bord wird dem Konto des Gastes ein tägliches Serviceentgelt belastet. Der feste Betrag für das Serviceentgelt beläuft sich auf € 10/Tag pro Gast ab 15 Jahren. LANDAUSFLÜGE Die Landausflüge sind auf die Liegezeiten des Schiffes abgestimmt. Sie können bis ca. zehn Tage vor Abfahrt online unter www.costakreuzfahrten.ch gebucht und bezahlt werden. An Bord finden Sie die Einzelheiten zu den Buchungsmodalitäten im Bordmagazin „Today“. Bei einigen Ausflügen ist die Teilnehmerzahl begrenzt, so dass wir Ihnen empfehlen, die gewünschten Ausflüge bereits zu Beginn Ihrer Kreuzfahrt zu buchen (insbesondere bei Nordland-Kreuzfahrten). Für die Durchführung der deutschsprachigen Landausflüge ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Wird diese nicht erreicht, kann es sein, dass Landausflüge unterschiedlicher Nationalitäten zusammengelegt werden. In diesem Fall ist nicht immer eine deutschsprachige Reiseleitung verfügbar. Die Kosten für die Ausflüge sind nicht erstattungsfähig. WEITERE INFORMATIONEN Rauchverbot Costa Kreuzfahrten setzt sich dafür ein, dass auf seinen Schiffen das Rauchverbot eingehalten wird. Das Rauchen – von Zigaretten, Zigarren und Pfeife – ist in allen öffentlichen Innenbereichen der Schiffe verboten, mit Ausnahme der speziell als „Cigar Lounges“ ausgewiesenen Bereiche. Elektronische Zigaretten dürfen nur und ausschliesslich in den Kabinen und in den als „Cigar Lounge“ gekennzeichneten Bereichen verwendet werden. In den öffentlichen Aussenbereichen ist das Rauchen nur in den entsprechend gekennzeichneten und mit Aschenbechern versehenen Bereichen gestattet. Wir möchten Sie zudem daran erinnern, dass das Rauchen in den Kabinen nicht erlaubt ist – nur auf den privaten Balkonen darf geraucht werden. Zur Vermeidung von Brandgefahren ist es sehr wichtig, dass Zigaretten immer im Aschenbecher ausgedrückt werden. Auf keinen Fall dürfen brennende Zigaretten über Bord geworfen werden. Bitte beachten Sie ausserdem, dass an Bord der Costa Mediterranea, Costa neoClassica, Costa Atlantica und Costa Victoria keine internen Raucherzonen vorhanden sind. Wegen weiterer Informationen zum Rauchverbot auf den einzelnen Schiffen bitten wir Sie, die Webseite www.costakreuzfahrten.ch/faq zu besuchen oder unter der Telefonnummer 0800 55 60 20 anzurufen. Mobilfunknetz Aufgrund von Vereinbarungen mit diversen Partnern sind alle Schiffe der Flotte durch eine Funkverbindung per Satellit abgedeckt, sodass die Kunden der grossen Mobilfunkanbieter auch auf offener See Anrufe tätigen und empfangen, SMS verschicken und empfangen sowie mobile Internetservices nutzen können. Der Telefonanschluss muss für International Roaming befähigt sein. Die Tarife werden vom jeweiligen Telefonanbieter festgelegt. Wenn sich das
Schiff in der Nähe der Küste befindet, kann es sein, dass das Handy eine Verbindung zu einem Mobilfunkanbieter an Land herstellt. Die Kunden von TIM ITALIA können Aufladekarten im Foto-Shop an Bord kaufen. Satelitenverbindung An Bord können Sie von Ihrer Kabine aus über unsere Satellitenverbindung telefonieren. Sie können auch Faxe versenden und empfangen. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Service- und Informationsdesk. Falls man vom Land aus per Telefon oder Fax mit Ihnen Verbindung aufnehmen möchte, muss der internationale Satellitencode 00870, gefolgt von der Satellitennummer des Schiffs, gewählt werden. Internet Service Dank Satellitenverbindung bietet das Schiff Internetzugang rund um die Uhr. Sie können sich über das WiFi an Bord oder im Internet Point einwählen. Sie können mit Ihrem PC, iPad, iPhone oder Smartphone per WiFi ins Internet gehen oder die PCs im Internet Point nutzen. Die Anleitungen für den Zugang und die Kosten des Services erhalten Sie an Bord. Sie können jeweils nur mit einem Gerät ins Internet gehen. Die Kosten werden direkt Ihrer Costa-Karte verbucht. Internet Point Für den Zugang zu den PCs im Internet Point brauchen Sie nur Ihre Costa-Karte durchzuziehen und der Anleitung für das manuelle Login zu folgen. Die Computer sind nicht mit Microsoft Anwendungsprogrammen ausgestattet und können weder mit persönlichen Geräten wie Fotoapparaten verbunden noch zum Herunterladen von Programmen verwendet werden. Im Internet Point stehen auch Drucker zur Verfügung (kostenpflichtiger Service). WI-FI Die WiFi-Verbindung steht in den allgemeinen Bereichen des Schiffes und in allen Kabinen zur Verfügung. Vor dem Zugang denken Sie bitte daran, die Verbindungseinstellungen Ihres iPads, iPhones oder Smartphones zu kontrollieren, um das WiFi an Bord möglichst effizient nutzen zu können. Wir empfehlen Ihnen, das Herunterladen von Videos oder grossen Dateien in Grenzen zu halten. Die automatischen Updates Ihres PCs, iPads oder Smartphones beeinflussen Dauer, Schnelligkeit und Kosten der Verbindung. Ausserdem sind auf diesen Geräten häufig Prozesse oder Programme aktiviert, von denen man selbst gar nichts weiss. Wir empfehlen Ihnen, diese für die Zeit der Schiffsreise zu deaktivieren (mit Ausnahme des Antiviren-Programms), denn sie verlangsamen möglicherweise das Surfen und schlagen sich deutlich in den Kosten nieder.
Nach der Kreuzfahrt AUSSCHIFFUNGSVERFAHREN DES GEPÄCKS Bestimmte Formalitäten zur Ausschiffung werden vor dem Ende der Kreuzfahrt mitgeteilt. Am Tag vor der Ausschiffung werden alle notwendigen Informationen
im Tagesprogramm
aufgeführt. Der Kreuzfahrtenführer und das Betriebspersonal erklären ausführlich, was man bei der Ausschiffung beachten muss, damit diese schnell und einfach von statten geht. Es gibt eine
bestimmte
Reihenfolge
bei
der
Ausschiffung,
Anschlussverbindungen diese rechtzeitig erreichen.
damit
Passagiere
mit
Am Ende der Kreuzfahrt kommen Zollbeamte und Einwanderungsbeauftragte an Bord um die Ausschiffung zu autorisieren. Entsprechend den Zollbestimmungen muss sämtliches Gepäck von Bord bevor mit der Ausschiffung begonnen werden kann. Dies wird so schnell wie möglich bewerkstelligt und das Gepäck steht anschliessend in der Zollhalle des Hafens abholbereit. Am Tag vor der Ausschiffung werden Ihnen die Gepäckanhänger für die Ausschiffung ausgehändigt. Diese Etiketten müssen mit Name und Adresse versehen werden bevor Sie diese in der letzten Nacht der Kreuzfahrt vor Ihre Kabine stellen, damit Sie vom Costapersonal abgeholt werden können und auch die Ausschiffung so angenehm wie möglich für Sie gestaltet wird., bevor Sie diese in der Nacht vor der Ausschiffung vor die Kabine raus stellen. Ihr Gepäck wird eingesammelt und nach dem Anlegen sicher von Bord gebracht. Das Gepäck durchläuft die regulären Zollkontrollen und die entsprechenden Behörden sind berechtigt Sie zum Öffnen von Gepäckstücken aufzufordern. Wir empfehlen Ihnen alle wichtigen Dokumente und Wertsachen in Ihrem Handgepäck mitzuführen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2017/2018
Liebe Gäste Bitte lesen Sie aufmerksam die nachfolgenden Allgemeinen Vertragsbestimmungen. Diese werden im Fall Ihrer Buchung Inhalt des Reisevertrags Ihrer Pauschalreise mit Costa Kreuzfahrten. Auf Grund dessen, dass die folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen jeweils basierend auf den für dieses Gebiet geltenden Bestimmungen angepasst werden, empfehlen wir unseren Gästen, die Version der allgemeinen Vertragsbedingungen einzusehen, die bei der Buchung gelten und auf unserer Website www.costakreuzfahrten.ch publiziert oder in gedruckter Form vom Reisebüro ausgehändigt wird. FÜR DIE PAUSCHALREISE VERTRAGSBESTIMMUNGEN
GELTENDEN
ALLGEMEINEN
1. GELTENDE VORSCHRIFTEN 1.1 Gegenstand des Pauschalreise-Kaufvertrags ist eine Kreuzfahrt. Es versteht sich, dass dieser Vertrag nicht nur von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch von Nebenbedingungen in Prospekten, Broschüren und Katalogen, die vom Veranstalter Costa Crociere S.p.A. herausgegeben werden, und jeder anderen, vom Veranstalter dem Passagier ausgehändigten Dokumentation geregelt wird. 1.2 Soweit nicht zwingend anwendbares Schweizer Recht vorgeht, untersteht dieser Vertrag italienischem Recht bezüglich der verbindlichen Regelungen, die im Bereich des Schutzes der Konsumentenrechte (Richtlinie 90/314/EWG und italienische gesetzesvertretende Rechtsverordnung Nr. 29 vom 6. September 2005), den staatlichen Bestimmungen über die Tourismusbranche und den Tourismusmarkt (italienische gesetzesvertretende Rechtsverordnung NR. 79 vom 23. Mai 2001, nachfolgend „Das Tourismusgesetz“ genannt), wie auch allen nationalen und internationalen Bestimmungen zu den individuellen Dienstleistungen für Pauschalreisen, soweit sie anwendbar sind. 1.3 Die einzelnen Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden als voneinander unabhängige Klauseln angesehen. Die Ungültigkeit einer einzelnen Klausel oder eines einzelnen Paragraphen, insgesamt oder in Teilbereichen, führt nicht zur Ungültigkeit der anderen Klauseln oder Paragraphen dieser allgemeinen Vertragsbestimmungen. 2. DIE BUCHUNG 2.1 Die Buchung erfolgt mit einem besonderen ausgedruckten Formular (oder mit einer manuellen Eingabefunktion der Anwendung Serviceerbringung Standardformular). Dieses Formular muss in allen seinen Teilen ausgefüllt werden, allenfalls ausgedruckt und vom Passagier unterzeichnet werden. 2.2 Online unter www.costakreuzfahrten.ch verkaufte Pauschalreisen werden, für alle gesetzlich zugelassenen Zwecke, als für den Verkauf in Italien angeboten angesehen. Es wird davon ausgegangen, dass die entsprechenden Verträge in Italien direkt mit dem Veranstalter abgeschlossen wurden. In allen anderen Fällen ist das die Pauschalreise verkaufende Reisebüro die Vertragspartei. 2.3 Die Annahme von Buchungen bedingt, dass noch Plätze verfügbar sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Buchung mit dem anschliessenden Vertragsabschluss abgeschlossen wird, nachdem der Veranstalter diese bestätigt hat, allenfalls online. Die Buchung untersteht der Bedingung, dass der Passagier die Anzahlung gemäss 3.1 bezahlt hat.. 2.4 Werbung oder Angebote mit besonders vorteilhaften Bedingungen, die von den in Broschüren veröffentlichten abweichen, sind hinsichtlich Zeit und Verfügbarkeit gemäss den vom Veranstalter jeweils nach eigenem Ermessen festgelegten Kriterien begrenzt. 2.5 Das ordnungsgemäss approbierte Reisebüro handelt als Vertragspartei des Passagiers und kann dem Passagier eine Vertragskopie ausstellen, jedoch nur, wenn die Bestätigung des Veranstalters gemäss 2.3 bereits vorliegt. 2. 6 Bei einer einzelnen Buchung für mehrere Personen in der gleichen Buchung garantiert die buchende Person, dass sie über die entsprechenden Bevollmächtigungen dieser Personen verfügt. In jedem Fall garantiert die
3. BEZAHLUNG
buchende Person, dass alle vertraglichen Pflichten von allen in der Buchung angegebenen Personen eingehalten werden. 2.7 Buchungen von Minderjährigen werden nicht entgegengenommen. Ohne Beeinträchtigung von Artikel 2.6 müssen Buchungen für Minderjährige von den Eltern gemacht werden oder dem Vormund oder von jeder anderen volljährigen Person, die über die entsprechenden Befugnisse verfügt. Solche Buchungen werden nur akzeptiert, wenn der Minderjährige zusammen mit mindestens einem Elternteil oder einer anderen erwachsenen Person, welche die entsprechende Verantwortung übernimmt, reist. 2.8 Da die Schiffe nicht ausgerüstet sind, um Frauen während der Schwangerschaft und der Geburt zu betreuen, können keine Buchungen von Frauen entgegengenommen werden, die die 24. Schwangerschaftswoche zu Beginn oder während der Kreuzfahrt erreichen. Bei der Buchung müssen alle schwangeren Frauen ein Arztzeugnis zu ihrem Gesundheitszustand und zum Gesundheitszustand ihres ungeborenen Kindes wie auch zu ihrer Fähigkeit, an der Reise teilzunehmen, vorlegen. In diesem Arztzeugnis muss auch der Geburtstermin angegeben werden. Der Veranstalter kann in keiner Weise für ein Ereignis, das während oder nach der Reise eintritt und aufgrund oder im Zusammenhang mit der Schwangerschaft entsteht, verantwortlich gemacht werden. 2.9 Kinder, die bei der Buchung noch nicht 6 Monate alt sind, sind an Bord nicht zugelassen. Die Altersgrenze liegt bei 12 Monaten für transatlantische Kreuzfahrten und Kreuzfahrten von mindestens 14 Tagen. 2.10. Die Schiffe verfügen über eine beschränkte Anzahl Kabinen für behinderte Passagiere. Nicht überall an Bord und nicht alle Ausrüstungen auf dem Schiff sind für behinderte Passagiere zugänglich und/oder sind besonders ausgestattet, um diese unterzubringen. Die Buchung durch behinderte Personen erfolgt daher im Rahmen der Verfügbarkeit und wird allenfalls davon abhängig gemacht, dass diese von einem Reisegefährten begleitet werden, der sie betreuen kann (siehe Verordnung (EU) Nr. 1177/2010). 2.11 Der Passagier ist verpflichtet, dem Veranstalter bei Vertragsabschluss physische oder psychische Krankheiten oder Gebrechen mitzuteilen, für welche er allenfalls besondere Pflege oder Betreuung benötigt. Es werden keine Buchungen von Passagieren akzeptiert, deren physischer oder psychischer Gesundheitszustand derart ist, dass ihre Teilnahme an der Kreuzfahrt unmöglich oder gefährlich für sie selber oder für die anderen ist oder für welche er Betreuungs- oder Pflegemethoden benötigt, die an Bord des Schiffes nicht angeboten werden können. 2.12 Informationen zur Kreuzfahrt, die nicht in der Vertragsdokumentation, den Prospekten, auf der Website des Veranstalters oder auf jedem anderen Werbeträger enthalten sind, werden dem Passagier vom Veranstalter in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Tourismusgesetzes genügend früh vor Reisebeginn bekannt gegeben. 2.13 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, für besondere Vertragskategorien (beispielsweise Gruppen- oder Incentivereisen) und Werbeangebote gemäss Artikel 2.4 jeweils von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuweichen. Für diese gelten die jeweils anwendbaren besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Zuteilung einer Kabine höherer Kategorie, als gebucht und zugesichert, und/oder aufgrund eines kostenlosen Upgrades berechtigt den Passagier nicht gleichzeitig zum kostenlosen Bezug anderer in der Regel mit dieser Kabinenkategorie verbundener Dienstleistungen resp. Berechtigungen. Die neu zugeteilte Kabine derselben oder höherer Kategorie verfügt allenfalls nicht über ein Doppelbett und/oder ist behindertengerecht ausgestattet. 2.14 Vor Vertragsabschluss ist der Passagier verpflichtet, umfassende und detaillierte Informationen zu den Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen zu den Zielhäfen, an welchen während der Reise ein Halt eingelegt wird, einzuholen. Der Vertragsabschluss bedingt die Annahme dieser Bedingungen und die Anerkennung eines möglichen Risikos in Zusammenhang mit diesen Bedingungen.
3.1 Wird der Vertrag abgeschlossen, muss eine Anzahlung in Höhe des in der entsprechenden Broschüre angegebenen Betrages bezahlt werden, der jedoch, in jedem Fall, nicht weniger als 15% des Gesamtbetrages betragen darf, einschliesslich (gegebenenfalls) die ganze Einschreibungsgebühr. Dieser Betrag muss innerhalb von 10 Tagen nach der Buchung bezahlt werden. Wird der Vertrag weniger als 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen, muss der gesamte Betrag bei Vertragsabschluss mit einer einzigen Überweisung bezahlt werden. 3.2 Die Nichtbezahlung der oben erwähnten Zahlungen an den vereinbarten Daten ist eine Vertragsverletzung gemäss der in diesem Vertrag enthaltenen ausdrücklichen Annullierungsklausel. Dies führt zur rechtmässigen Beendigung des Vertrages, vorbehalten bleibt eine Ausgleichszahlung für alle weiteren, vom Veranstalter erlittenen Schäden. 3.3 Das Kreuzfahrtticket, ein rechtsgültiges Dokument für den Zutritt an Bord des Schiffes, wird dem Passagier nach Bezahlung des gesamten Kaufpreises ausgehändigt. Dieses Ticket ist rechtsgültig, wenn es folgende Informationen enthält: • Geburtsdatum und Heimatort des Kunden • Nummer, Ausstellungsdatum und Ausstellungsort sowie, Ablaufdatum des Passes oder der Identitätskarte, gemäss den geltenden Bestimmungen. 3.4 Zahlungen über Reisebüros werden nur dann als ausgeführt angesehen, wenn die zu bezahlenden Beträge beim Veranstalter auch tatsächlich eingehen. 3.5 Wenn Zahlungen direkt ausgeführt werden (telefonisch über 0800 55 60 20 oder über die Website des Veranstalters www.costakreuzfahrten.ch), kann der Passagier eines der folgenden Zahlungsmittel mit den entsprechenden Stornierungsbedingungen auswählen i) Banküberweisung; ii) Kreditkarte innerhalb der Grenzen der in den nachfolgenden Absätzen dieses Artikels enthaltenen Beschränkungen und Bedingungen. 3.6 Die Bezahlung mit Banküberweisung ist nur für Verträge möglich, die mindestens 10 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Für später und 2 Tage vor Reisebeginn abgeschlossene Verträge sind nur Kreditkartenzahlungen zulässig. 3.7 Wenn der Vertrag über die Website des Veranstalters www.costakreuzfahrten.ch abgeschlossen wird, kann die Anzahlung oder der Gesamtbetrag (wenn der Vertrag weniger als 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen wird) nur über Kreditkarte bezahlt werden. 3.8 In jedem Fall führt der Passagier alle Zahlungen gemäss den vom Veranstalter angegebenen besonderen Bedingungen aus, in Übereinstimmung mit den Voraussetzungen gemäss den Punkten 3.5-3.7. 3.9 Alle Zahlungsbedingungen sind verbindlich. Wird der Saldo der oben erwähnten Zahlungen nicht bezahlt und/oder gehen die Beträge beim Veranstalter nicht innerhalb der oben angegebenen Fristen ein, wird davon ausgegangen, dass, gemäss der ausdrücklich in diesem Vertrag enthaltenen Annullierungsklausel, gegen den Vertrag verstossen wurde. Dies führt zur rechtlichen Beendigung des Vertrags; vorbehalten bleiben Ausgleichszahlungen für die weiteren, vom Veranstalter erlittenen Schäden. 3.10 Das Kreuzfahrtticket, ein rechtsgültiges Dokument für den Zutritt an Bord, wird dem Passagier nach Bezahlung des Gesamtpreises ausgehändigt. 4. PREISE 4.1 Die Preise enthalten alles, was ausdrücklich in der Broschüre und/oder im vom Passagier unterzeichneten Vertragsformular angegeben ist. Diese Preise enthalten noch nicht das in der Broschüre in der Rubrik „Nützliche Informationen“ aufgeführte Serviceentgelt, welches neben jeder Preistabelle mit der Überschrift “*Serviceentgelt” aufgeführt ist. Das Serviceentgelt wird am Ende der Kreuzfahrt anhand der Teilnahmedauer verrechnet. 4.2 Die Broschüre gibt den Mindestpreis «Frühbucher», die «Best Available Rate» für die Weltreise 2019 und den Höchstpreis, den so genannten «vollen Katalogpreis» an. Für jede Kreuzfahrt steht eine beschränkte Anzahl Kabinen für den Verkauf zum Mindestpreis zur Verfügung. Wenn diese Anzahl Kabinen gebucht wurden, werden die restlichen Kabinen zu einem höheren als dem Minimalpreis verkauft. Dieser Preis wird bei Erhalt der Buchungsanfrage mitgeteilt, in jedem Fall ist er jedoch nicht höher als der Höchstpreis, der in der Broschüre mit der Bezeichnung “voller Fahrpreis“ angegeben wird; Ausnahme davon ist Paragraph 4 dieses Artikels. 4.3 Die in der Broschüre angegebenen Preise können bis 21 Tage vor dem geplanten Reisetermin aufgrund einer Erhöhung der am Tag der Veröffentlichung des Programms gültigen Preise erhöht werden; diese Erhöhungen sind Erhöhungen (i) der Lufttransportkosten, (ii) der Treibstoffkosten für den Schiffsantrieb, (iii) der Gebühren und Abgaben der in der Pauschalreise enthaltenen Dienstleistungen wie Einschiffungs-oder Landegebühren in Häfen und Flughäfen. Eine Preisänderung der Pauschalreise ist demnach möglich; (i) in Bezug auf Flüge der Differenz zwischen dem Zeitpunkt der Drucklegung berechneten Transportkosten welche anschliessend an diese Bestimmungen aufgeführt sind und den in Zeitpunkt der Abreise gültigen Transportkosten; Auf Grund dessen, dass die folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen jeweils basierend auf den für dieses Gebiet geltenden Bestimmungen angepasst werden, empfehlen wir unseren Gästen, die Version der allgemeinen Vertragsbedingungen einzusehen, die bei der Buchung gelten und auf unserer Website www.costakreuzfahrten.ch publiziert oder in gedruckter Form vom Reisebüro auf entsprechenden Wunsch ausgehändigt wird. (ii) keine Preiserhöhung gibt es für die Treibstofferhöhungen von weniger als 10%. Für Treibstofferhöhungen von oder über 10% wird der Preis der tiefsten in der Broschüre aufgeführten Kreuzfahrt-Kategorie (ausschliesslich allfällige Flüge, Transfers, Hafengebühren und Einschreibegebühren resp. -beträge, etc.) um 3% erhöht. Dieses Mass an Erhöhung wird in gleicher Weise auch auf alle Passagiere aller Kategorien für alle Abreisedaten der betreffenden Kreuzfahrt angewendet. Die in den Preistabellen dieser Broschüre aufgeführten Preise beziehen sich auf den Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung, welche Sie anschliessend an diese Bestimmungen finden. (iii) im vollen Betrag der Erhöhung von Abgaben und Gebühren. Soweit das Emissionshandelsschema (ETS – “Kohlendioxydsteuer”) gemäss der italienischen gesetzesvertretenden Rechtsverordnung 257/2010 betroffen ist, entspricht unter solchen Umständen die vom Passagier für jeden Charterflug bezahlte Steuer, die von der Fluggesellschaft in Rechnung gestellt wird, der Multiplikation der Tonnen des Kerosins für das Flugzeug, das für jeden Sitz/Rotation verbraucht wird, [A] und dem “durchschnittlichen Marktwert” der Verschmutzung der Vormonats wie von der Fluggesellschaft mitgeteilt, n-1 [B], mit dem Koeffizienten 3.15 [C] multipliziert. Der durchschnittliche Marktwert von ETS wird veröffentlicht. Die pro Passagier verbrauchte und von der Fluggesellschaft deklarierte Treibstoffmenge ist die Folgende:
Flugdauer
Destinationen
Bis zu 2 Stunden Von 2 bis 3 Stunden Von 3 bis 4 Stunden Von 4 bis 5 Stunden Von 5 bis 7 Stunden Von 7 bis 8 Stunden Von 8 bis 9 Stunden Von 9 bis 10 Stunden Von 10 bis 11 Stunden Mehr als 11 Stunden
Italien, Europa, Balearen, Tunesien Griechenland, Türkei Israel, Portugal, Russland Kanaren, Ägypten, Jordanien Kap Verde, Vereinigte Arabische Emirate Kenia, Tansania Dominikanische Republik, Guadeloupe, Jamaika Brasilien, Malediven, Madagaskar Kuba Japan, Mexiko
Treibstoff (pro Passagier) 0.0701 0.0968 0.1380 0.1555 0.2440 0.3914 0.4392 0.4759 0.5022 0.5307
Beispiel: Flug mit Destination Guadeloupe, Annahme: Marktpreis des ETS 0.4392 Tonnen [A] x Euro 6.90 [B] x Koeffizient 3.15 [C] = 9,55 R/T (ungefähr € 4,77pro Flug der Reise). 4.4 Die Preise verstehen sich pro Person. Trotzdem ist in dem Fall, in welchem der Passagier infolge Verzicht oder Annullierung seitens anderer Kabinenbewohner die Kabine allein bewohnt, ein Zuschlag für eine Einzelkabine zu bezahlen.
5. ÄNDERUNGEN 5.1 Wenn der Veranstalter vor Reisebeginn gezwungen ist, einen wesentlichen Teil des Vertrages erheblich zu verändern, so auch den Preis, wird dies dem Passagier unverzüglich mitgeteilt. Eine Preisänderung von mehr als 10% wird schlechthin als wesentliche Änderung eingestuft oder als Änderung, welche die Elemente beeinflusst, die für das Geniessen einer Kreuzfahrt insgesamt grundlegend sind. Die folgenden Änderungen sind, im Sinne von nicht abschliessenden Beispielen, keine wesentlichen Änderungen: (i) eine Änderung von Fluggesellschaften, Flugzeiten oder Flugrouten, solange das Abreisedatum und das Rückkehrdatum unverändert bleiben und der Passagier an den für die Kreuzfahrt geplanten Zeiten an Bord und von Bord gehen kann, (ii) die Auswechslung des Schiffes basierend auf Artikel 5.4, (iii) eine Änderung der Kreuzfahrtroute basierend auf Artikel 5.5, (iv) die Zuteilung einer anderen Kabine basierend auf Artikel 12, (v) eine Änderung des Hotelarrangements, solange es sich um ein Hotel der gleichen Kategorie handelt, (vi) Änderungen im Programm der Shows und anderen Unterhaltungsveranstaltungen an Bord. 5.2 Passagiere, die eine Mitteilung über eine Änderung eines wesentlichen Teils oder eine Preisänderung von mehr als 10% erhalten, haben das Recht, vom Vertrag ohne Anfall zusätzlicher Kosten zurückzutreten oder die Änderung zu akzeptieren, die somit zu einem Teil des Vertrages wird mit der präzisen Angabe der Änderungen und der allfälligen Beeinflussung des Preises. Der Passagier muss dem Veranstalter seinen Entscheid innerhalb von 2 Arbeitstagen nach der Informierung über die Änderung schriftlich zukommen lassen (allenfalls über das Reisebüro); andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Passagier die Änderung akzeptiert hat. 5.3 Wenn der Veranstalter nach Reisebeginn, aus irgendeinem nicht vom Passagier verursachten Grund, einen wesentlichen Teil seiner im Vertrag angegebenen Dienstleistungen nicht erbringen kann, wird er Alternativlösungen vorschlagen, die mit den technischen und sicherheitsrelevanten Bestimmungen der Navigation vereinbar sind, ohne dass der Passagier einen Mehrpreis tragen muss. Wenn die erbrachten Dienstleistungen einen wesentlich geringeren Wert als die zuvor vereinbarten Dienstleistungen haben, wird dem Passagier die Preisdifferenz zurückerstattet. Wenn es nicht möglich ist, eine andere Lösung vorzuschlagen oder der Passagier, aus wichtigen, gerechtfertigten und nachgewiesenen Gründen, die vom Veranstalter vorgeschlagene Dienstleistung nicht akzeptiert, stellt der Veranstalter ohne Anfall weiterer Kosten ein dem vereinbarten Transportmittel gleichwertiges Transportmittel zur Verfügung, um den Passagier zum Abfahrtsort oder an einen anderen vereinbarten Ort zurückzubringen, sofern eine solche Lösung angemessen ist. Der Veranstalter entschädigt dem Passagier den Wert der nicht benutzten Dienstleistungen. 5.4 Hiermit wird bestätigt, dass der Veranstalter berechtigt ist, das planmässige Schiff mit einem anderen Schiff mit den gleichen Merkmalen zu ersetzen, wenn er nachweisen kann, dass dies aus technischen Gründen für den Betrieb oder die Sicherheit des Schiffes notwendig ist. 5.5 Der Veranstalter und der Schiffskapitän für den Veranstalter sind berechtigt, die Route der Kreuzfahrt aufgrund höherer G ewalt oder für die Sicherheit des Schiffes oder der Navigation abzuändern. 6. ANNULLIERUNG DURCH DEN PASSAGIER 6.1 Annullationsbedingungen für Buchungen zum FlexPreis-, Promotionspreis- und Last Minute Preis: Annullation bis zu 60 Tagen vor Abreise 50% Annullationsgebühren. Annullation von 59 Tagen vor Abfahrt bis zum Abreisetag 100% Annullationsgebühr. 6.2 Für Umbuchungen, bis 60 Tage vor Reisebeginn, vom Katalogpreis, Frühbucher und Frühbucher-Extra Preis auf den FlexPreis, Promotionspreis und Last Minute Preis werden CHF 150 p. P. für die erste und zweite Person in der Kabine behoben. 6.3 Der Passagier kann vom Vertrag ohne Anfall von Kosten nur dann zurücktreten, wenn er von einer Änderung eines wesentlichen Teils gemäss Artikel 5.1 in Kenntnis gesetzt wurde. Wenn das Annullierungsrecht ausgeübt wird, ist der Passagier berechtigt, als Alternative eine andere Pauschalreise zu nutzen oder sich den im Zeitpunkt der Annullierung bereits bezahlten Preis zurückerstatten zu lassen. Die vom Passagier ausgewählte Pauschalreise muss einen gleichwertigen oder höheren Wert als die ursprünglich Gebuchte aufweisen. Wenn der Veranstalter keine Pauschalreise mit einem gleichwertigen oder höheren Preis anbieten kann, kann sich der Passagier den Differenzbetrag zurückerstatten lassen. 6.4 Dem Passagier, der aus anderen als den in 6.3 festgelegten Gründen den Vertrag annulliert, werden die in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Beträge, die einen Prozentsatz des Preises der Pauschalreise ausmachen, belastet.
TAGE BIS ZUR ABFAHRT
5 Tage oder weniger zwischen 6 und 10 Tage zwischen 11 und 15 Tage zwischen 16 und 30 Tage zwischen 31 und 45 Tage zwischen 46 und 54 Tage zwischen 55 und 59 Tage zwischen 60 und 69 Tage Zwischen 70 und 89 Tage zwischen 90 und 999
Weltreisen, Teilstrecken Teilstreckenkombinationen 100% 100% 100% 100% 75% 75% 50% 30% 25% 15%
und
Kreuzfahrten mit einer Reisedauer von mehr als 9 Tagen
Kreuzfahrten mit einer Reisedauer bis zu 9 Tagen
FlexPreis/ Promotionspreis/Last Minute Preis
100% 100% 75% 75% 50% 50% 50% 25% 25% CHF 40 p .P.
100% 75% 75% 50% 25% 10% 10% CHF 40 p. P. CHF 40 p. P. CHF 40 p. P.
100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 50% 50% 50%
Bei Teilstornierung eines Reiseteilnehmers aus einer Kabine steht Costa beim Katalogpreis, Frühbucher und Frühbucher Extra Preis sowie dem FlexPreis, Promotionspreis und Last Minute Preis eine pauschale Entschädigung in Höhe von 80 % zu. Daneben behält sich Costa das Recht vor, bei Teilstornierung eines
Reiseteilnehmers aus einer Kabine mit gebuchter Dreier- oder Viererbelegung eine Umbuchung der Kabine vorzunehmen. Die Stornierung der Teilleistung Flug und Bus (An- und Abreisepaket) ist nicht möglich. Vorgenannte Stornopauschalen gelten nicht für An-/Abreisepakete im Tarif FlexFlug, die
tagesaktuelle, nicht im Katalog ausgeschriebene Flüge beinhalten. Bei Rücktritt von einem solchen An- und Abreisepaket fallen Rücktrittskosten in Höhe von 100 % des Preises für das An- und Abreisepaket an. 6.5 Wenn die Annullierung von einer Versicherungspolice gedeckt ist, muss der Veranstalter gleichzeitig mit dem Versicherer informiert werden. Ein allfälliger Differenzbetrag zwischen dem vom Passagier gemäss Artikel 6.3 geschuldeten Betrag und dem vom Versicherer bezahlten Betrag wird dem Passagier in Rechnung gestellt. 6.6 Bei einer Weigerung, den mit der Kreuzfahrt gekauften Flugtransport zu nutzen, gelten die Vertragsstrafen und anderen Klauseln der Allgemeinen Vertragsbedingungen der Fluggesellschaft und/oder des Beförderungsvertrages.
7. ERSATZPASSAGIER 7.1 Ein Passagier, der die Pauschalreise nicht nutzen kann, kann von einer anderen Person gemäss den folgenden Bedingungen ersetzt werden: a) der Veranstalter muss spätestens 4 Werktage vor dem geplanten Abreise mit dem ersten Transportmittel (Bus, Flugzeug oder Schiff, etc.) schriftlich informiert werden, wobei diesem gleichzeitig alle notwendigen personenbezogenen Daten, der ihn ersetzenden Person, mitgeteilt werden; b) es dürfen keine unerledigten Fragen zum Pass, Visa, Gesundheitsattest, Hotelunterbringung, Transportdienst und allen anderen Angelegenheiten vorliegen, welche dem neuen Gast die Teilnahme an der Kreuzfahrt verhindern könnten c) der neue Gast zahlt dem Veranstalter die Summe, die im Punkt 7.2 erwähnt wird und alle anderen möglichen Kosten, welche im Zusammenhang mit einer Namensänderung anfallen können. 7.2 In solchen Fällen muss der Passagier in jedem Fall CHF 40 pro Person als Verwaltungsgebühr bezahlen (Änderung des Namens, Unterbringung, etc.). Der Passagier haftet gemeinsam mit der ihn ersetzenden Person für die Bezahlung des Restbetrages gemäss Artikel 7.1lit. c). 7.3 Das Transportticket kann nur dann übertragen werden, wenn die Ersetzung gemäss den vorangehenden Paragraphen im Vertrag vermerkt wird. 7.4 Das Recht, sich gemäss den vorstehenden Paragraphen von einer anderen Person vertreten zu lassen, untersteht den Ausschlüssen und Beschränkungen, die von zwingend anzuwendenden Bestimmungen vorgesehen werden, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit, die für die einzelnen, in der Pauschalreise eingebundenen Dienstleistungen gelten. 7.5 Die Ersetzung aus Gründen ausser der Verhinderung des Passagiers, die Pauschalreise zu nutzen, oder eine Ersetzung, die dem Veranstalter erst nach der Zeitlimite gemäss Artikel 7.1 mitgeteilt werden, werden wie eine Annullierung des Passagiers behandelt, mit anschliessender Neubuchung für die Ersatzperson und mit der Pflicht des zurücktretenden Passagiers, die Beträge gemäss Artikel 6.2 zu bezahlen, sowie der Pflicht der Ersatzperson, den Gesamtbetrag zu bezahlen.
8. ANNULLIERUNG SEITENS DER GESELLSCHAFT 8.1 Wenn der Veranstalter aus irgendeinem Grund, der nicht dem Passagier zugeschrieben werden kann, die Annullierung der Pauschalreise, Gegenstand dieses Vertrages, vor der Abreise mitteilt, bietet der Veranstalter dem Passagier eine Ersatzpauschalreise an oder entschädigt ihn gemäss den Bestimmungen des nachstehenden Paragraphen. Der Passagier ist berechtigt, die Ersatzpauschalreise zu nutzen oder gemäss der in den nachstehenden Paragraphen vorgesehenen Vorgehensweise entschädigt zu werden. Die vom Veranstalter angebotene Ersatzpauschalreise muss einen gleichwertigen oder höheren Wert als die annullierte Reise aufweisen. Ist es dem Veranstalter nicht möglich, eine Ersatzpauschalreise mit einem gleichwertigen oder höheren Wert anzubieten, ist der Passagier berechtigt, für den Differenzbetrag entschädigt zu werden. 8.2 Wenn der Veranstalter die Pauschalreise gemäss Artikel 11 des Bundesgesetzes über Pauschalreisen annulliert, gilt Art.10 des Bundesgesetzes über Pauschalreisen. Trotzdem kann der Passagier keinen Schadenersatzanspruch geltend machen in Fällen höherer Gewalt, zufälliger Ereignisse oder des Nichterreichens der Mindestanzahl erforderlicher Passagiere und bei ausbleibender Annahme der vom Veranstalter angebotenen Ersatzpauschalreise seitens des Passagiers. Der dem Passagier zurückzuerstattende Höchstbetrag übersteigt in keinem Fall das Doppelte des in Artikel 6.2 aufgeführten Betrages. 8.3 In den vorgenannten Fällen höherer Gewalt, zufälligen Ereignissen, Nichterreichen der erforderlichen Anzahl Passagiere (sofern vom Veranstalter innerhalb der im Pauschalreisevertrag vereinbarten Zeitlimit mitgeteilt) und der
Ablehnung der vom Veranstalter angebotenen Ersatzpauschalreise seitens des Passagiers ist der Passagier berechtigt, sich den tatsächlich bezahlten Preis innerhalb von 7 Arbeitstagen nach der Annullierung zurückerstatten zu lassen. 9. PFLICHTEN DER PASSAGIERE 9.1 Der Passagier muss über einen persönlichen Pass oder ein anderes gültiges Dokument gemäss den Bestimmungen des entsprechenden Nationalstaates für alle in der Reiseroute eingebundenen Länder wie auch über allfällig erforderliche Ferien- und Transitvisa verfügen. Die diesbezüglichen, in der Broschüre enthaltenen Informationen beziehen sich, soweit nichts anderes angegeben wird, auf Passagiere, deren Staatsbürgerschaft dem Land entspricht, in welchem die Broschüre herausgegeben wird. 9.2 Zudem muss sich der Passagier so verhalten, dass er die Sicherheit, Ruhe und den Genuss der Kreuzfahrt der anderen Passagiere nicht beeinträchtigt und stört. Deswegen hält er sich an die Regeln der üblicherweise aufgewendeten Vorsicht und Sorgfalt und hält sich an alle vom Veranstalter erlassenen Regeln wie auch die Bestimmungen sowie die Verwaltungs- und Gesetzesvorschriften über Pauschalreisen. 9.3 Der Passagier darf keine Waren, lebendigen Tiere, Waffen, Munition, Sprengstoffe oder entflammbare, giftige oder gefährliche Substanzen an Bord nehmen, ohne vorher die schriftliche Zustimmung des Veranstalters eingeholt zu haben. Zudem ist es Passagieren nicht erlaubt, elektrische Geräte beliebiger Art an Bord zu nehmen und zu benutzen, insbesondere, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, keine Bügeleisen, Wasseraufwärmer, Wasserkocher, elektrische Herdplatten, Haartrockner oder Öfen. 9.4 Der Passagier haftet für alle Schäden, die dem Veranstalter infolge der Nichtbefolgung der oben erwähnten Pflichten entstehen. Insbesondere haftet der Passagier für alle Schäden, die dem Schiff, der Einrichtung und Ausrüstung entstehen, für Schäden, die anderen Passagieren und Dritten verursacht werden wie auch für alle Geldstrafen, Gebühren und Kosten, die dem Veranstalter aufgrund der Handlungen des Passagiers von den Hafenbehörden, Zollbeamten, Gesundheitsbehörden und anderen Behörden eines in die Kreuzfahrt eingebundenes Landes auferlegt werden. 9.5 Der Passagier ist verpflichtet, dem Veranstalter alle sich in seinem Besitz befindlichen Dokumente, Informationen und wesentlichen Tatsachen zu übergeben, die nützlich sind, damit der Veranstalter das Forderungsübertragungsrecht ausüben kann (basierend auf dem letzten Paragraphen von Artikel 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen), soweit es Dritte sind, die für die dem Passagier entstandenen Schäden die Verantwortung tragen. Der Passagier haftet gegenüber dem Veranstalter für jede Beeinträchtigung des Forderungsübertragungsrechtes. 9.6 Der Passagier ist verpflichtet, dem Veranstalter alle Informationen zu liefern, die nötig sind, damit dieser seine Pflichten für die Sicherheit erfüllen kann, insbesondere diejenigen gemäss der Richtlinie 98/41/EG und dem italienischen Ministerialerlass vom 13.10.1999. Die Einholung der Informationen (einschliesslich Bildern) und der entsprechende Verarbeitungsprozess erfolgt in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der EU-Richtlinie 95/46/EG und der italienischen gesetzesvertretenden Rechtsverordnung Nr. 196 vom 30. Juni 2003. 9.7 Der Passagier ist verpflichtet, an den Tätigkeiten (Anweisungen an Passagiere) und Notfallübungen teilzunehmen, die der Veranstalter an Bord ausführt. 10. BEFUGNISSE DES KAPITÄNS 10.1 Der Kapitän des Schiffes ist befugt, das Schiff im und in den Hafen zu manövrieren, ohne einen Seelotsen, der ihn schleppt, in Anspruch zu nehmen. Er ist befugt, anderen Schiffen in jeder Situation Hilfe zu leisten, von der ordentlichen Route abzuweichen, in jeden Hafen einzufahren (ob der Hafen auf der Schiffsroute liegt oder nicht) und den Passagier und sein Gepäck in ein anderes Schiff zu verschaffen, um die Reise fortzusetzen. 10.2 Der Passagier untersteht, im Rahmen der Sicherheit des Schiffes und der Navigation, der Disziplinargewalt des Schiffskapitäns. Der Passagier muss sich insbesondere an alle an Bord diesbezüglich erlassenen Anweisungen und Anordnungen halten, einschliesslich an die in Artikel 9.7 erwähnten Anweisungen und Notfallübungen. Wenn sich ein Passagier, gemäss dem Entscheid des Kapitäns, in einer Verfassung befindet, die ihn für die Weiterreise untauglich macht, oder wenn die Verfassung eine Gefahr für die Gesundheit oder die Sicherheit des Schiffs, der Crew oder der anderen Passagiere darstellt, oder wenn das Verhalten derart ist, dass der Genuss der anderen Passagiere an der Kreuzfahrt beeinträchtigt wird, ist der Kapitän befugt, gemäss der sich stellenden Situation, a) das Boarding dieses Passagiers abzulehnen, b) diesen Passagier an einem Zwischenhafen von Bord zu weisen, c) dem Passagier zu verbieten, in einem Zwischenhafen von Bord zu gehen, d) dem Passagier zu
verbieten, gewisse Bereiche des Schiffs zu betreten oder an gewissen Aktivitäten an Bord teilzunehmen. Ähnliche Massnahmen können, davon unabhängig, von einer Fluggesellschaft oder anderen Dienstleistern ergriffen werden innerhalb der Befugnisse, die ihnen gemäss Gesetz oder gemäss Vertrag zustehen. Für diesen Passagier lehnt der Veranstalter die Verantwortung ab. 10.3 Der Veranstalter und der Kapitän des Schiffes haben je das Recht, alle Anordnungen oder Anweisungen auszuführen, die von den Regierungen oder Behörden eines Landes, von Personen, die für oder im Namen oder mit der Zustimmung dieser Regierungen oder Behörden handeln oder erklären, derart zu handeln, sowie von allen anderen Personen, die berechtigt sind, derartige Anweisungen oder Anordnungen basierend auf Versicherungsbedingungen zum Deckungsumfang für das Schiff erlassen werden, insbesondere bezüglich Kriegsrisiken. Alle Handlungen oder Unterlassungen des Veranstalters oder des Kapitäns mittels oder infolge der Ausführung dieser Anordnungen oder Anweisungen werden nicht als Nichteinhaltung des Vertrages betrachtet. Das von Bord gehen von Passagieren und ihres Gepäcks in Befolgung solcher Anordnungen oder Anweisungen entbindet den Veranstalter von jeder Verantwortung bezüglich der Fortsetzung der Reise oder der Repatriierung der Passagiere mit gleichwertigen Rückbeförderungsmöglichkeiten. Der Veranstalter unterstützt den Passagier, soweit nötig, bei der Organisation seiner Repatriierung. 11. SICHERHEIT UND ZURÜCKBEHALTUNGSRECHTE Der Veranstalter hat das Recht, das Gepäck des Passagiers oder andere ihm gehörende Gegenstände zu pfänden und zurückzuhalten, um die Schulden des Passagiers ihm gegenüber für an Bord gekaufte Waren und an Bord in Anspruch genommene Dienstleistungen zu decken. 12. UNTERBRINGUNG AN BORD ODER IN HOTELS 12.1 Der Veranstalter hat das Recht, dem Passagier eine andere als die reservierte Kabine zuzuweisen, solange diese zur gleichen oder einer höheren Kategorie gehört. 12.2 Soweit in der Pauschalreise enthalten und soweit keine Hoteleinstufung vorliegt, wird die Hotelunterbringung gemäss den Kriterien einer angemessenen Gleichwertigkeit mit der in Italien geltenden Einstufung vorgenommen. 13. PFLICHTEN DER GESELLSCHAFT 13.1 Der Veranstalter haftet für Schäden, die dem Passagier aufgrund einer vollumfänglichen oder teilweisen Nichteinhaltung der vertraglich vorgesehenen Dienstleistungen entstehen, unabhängig davon, ob sie vom Veranstalter persönlich oder durch Drittdienstleister erbracht werden. Der Veranstalter trägt keine Verantwortung, wenn die Schäden infolge eines Fehlers des Passagiers (einschliesslich Eigeninitiativen des Passagiers während der Erbringung touristischer Dienstleistungen) oder infolge eines Fehlers eines Dritten, der nichts mit den im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen zu tun hat, infolge von zufälligen Ereignissen, höherer Gewalt oder Umständen, die vom Veranstalter, trotz der Aufwendung der professionellen Sorgfalt, nicht vorausgesehen oder bewältig hätten werden können. 13.2 Alle Haftungsausnahmen oder Haftungsbeschränkungen, Einwendungen und Ausnahmen, die vom Veranstalter gemäss diesem Vertrag vorgebracht werden können, beziehen sich auch auf alle Personen, die Mitarbeitende, Vorgesetzte, Hilfspersonen, Agenten, Unterauftragnehmer oder Mitarbeitende irgendeiner Art sind oder als solche betrachtet werden, sowie die Versicherer des Veranstalters. 13.3 Der Veranstalter haftet gegenüber dem Passagier nicht für Nichterfüllungen von Pflichten der Reisebüros oder Vermittler, die am Vertragsabschluss beteiligt sind, wenn diese Pflichten in deren Verantwortungsbereich fallen. 13.4 Insoweit der Veranstalter den Passagier entschädigt hat, tritt der Veranstalter in die Rechte des entschädigten Passagiers gegenüber Dritten oder für haftbar betrachtete Dritte ein. 14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 14.1 Die vom Veranstalter geschuldete Entschädigung übersteigt in keinem Fall den Schadenersatzbetrag und die Beschränkungen einer solchen Entschädigung gemäss der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 und der geltenden nationalen oder internationalen Bestimmungen für die Erbringung von Dienstleistungen, deren Nichterbringung gegebenenfalls den Schaden verursacht hat. 14.2 Wenn der Veranstalter auch der Erbauer und/oder Eigentümer und/oder die Geschäftsleiterfirma und/oder die Charterfirma des für die Kreuzfahrt benutzten Schiffes ist, gelten die Bestimmungen für die Haftungsbeschränkung gemäss Artikel 275 ff des italienischen Navigationsgesetzes weiterhin oder,
insoweit sie anwendbar sind, die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 392/2009 und nachfolgende Änderungen. 15. LANDAUSFLÜGE 15.1 Landausflüge werden von den allgemeinen Vertragsbedingungen des Veranstalters vor Ort, der die entsprechenden Dienstleistungen erbringt, geregelt. Es gelten die nationalen Bestimmungen. 15.2 Preise und Routen der Landausflüge werden in der Broschüre veröffentlicht und sind reine Richtwerte und können abgeändert werden. Zeiten und Routen der Ausflüge können infolge externer Umstände Änderungen unterworfen sein, so zum Beispiel infolge Wetterbedingungen, Streiks, Transportverzögerungen oder infolge des Betriebsbedarfs der Diensterbringer. 15.3 Bei einer Annullierung eines Landausflugs infolge technischer Probleme oder infolge höherer Gewalt oder Nichterreichen der Minimalanzahl Teilnehmer rückerstattet der Veranstalter den Passagieren nur diejenige Vergütung, welche vom Ausflugsveranstalter vor Ort zur Verfügung gestellt wird. 15.4 Abgesehen von besonderen Vereinbarungen werden die Landausflüge mit Fahrzeugen ausgeführt, die keine besondere Ausstattung für körperbehinderte Gäste aufweisen. Trotzdem, basierend auf einer Anfrage eines Gastes, kann der Veranstalter Vorschläge für geeignete Ausflüge machen. Landausflüge, die auch für Gäste mit leichten körperlichen Behinderungen geeignet sind, werden mit einem entsprechenden Symbol versehen. Vor dem Kauf eines Produkts empfiehlt daher der Veranstalter, dass die Gäste so viele Informationen wie möglich auf der Website, in der Broschüre oder unter Kontaktierung der Gratisnummer einholen, um herauszufinden, ob die Landausflüge, die auf ihr Interesse gestossen sind, für körperbehinderte Personen geeignet sind. 15.5 Für gewisse Landausflugtypen können, infolge der Charakteristika des Landausfluges, besondere Bestimmungen, Anforderungen oder Vorschriften gelten, so beispielsweise bei der Verwendung vom Passagier gelenkten Fahrzeugen. 16. LUFTTRANSPORT 16.1 Bei der Ausstellung des Flugtickets durch die Fluggesellschaft oder eines anderen Flugtickets auf den Namen des Passagiers und bei Entgegennahme desselben durch den Passagier, wird ein Flugreisevertrag zwischen dem Passagier und der das Ticket ausstellenden Fluggesellschaft direkt abgeschlossen. 16.2 Der Veranstalter übernimmt keinen Status und keine Rolle als Beförderer im Zusammenhang mit jeder Art Flugtransport, da dieser Status nur von der bezeichneten Fluggesellschaft (und/oder ihrer Rechtsnachfolger) übernommen wird, mit allen Risiken und entsprechenden Verantwortlichkeiten, die daher auf keine Weise auf den Veranstalter zurückgeführt werden können, nicht einmal indirekt oder durch Vermittlung. Die Rechte des Passagiers aus dem Flugreisevertrag und den für diesen Vertrag geltenden Bestimmungen (Montrealer Übereinkommen vom 28.5.1999, Verordnung (EG) Nr. 889/2002, nationale Bestimmungen), so auch Schadenersatzansprüche bei Tod oder Schäden an Personen, müssen vom Passagier beim Luftfahrtunternehmen geltend gemacht werden. Die Pflichten aus der Verordnung (EG) Nr.785/2004 liegen im alleinigen Verantwortlichkeitsbereich des Luftfahrtunternehmens. 16.3 Wenn das rechtsgültige Flugticket nicht in der vom Veranstalter dem Passagier übergebenen Dokumentation enthalten ist, muss dieses vom Passagier direkt bei der Fluggesellschaft angefordert werden, die das Bestehen des Tickets, die Aufbewahrung desselben in ihren Büros aus logistischen Gründen und Übereinstimmen des Tickets mit den geltenden Bestimmungen bestätigt. Die Fluggesellschaft garantiert zudem die sofortige und bedingungslose Verfügbarkeit desselben auf eigene Kosten zuhanden des Passagiers, was ihm bereits auch vom Veranstalter zugesichert wurde. 16.4 Die von der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vorgesehenen Pflichten liegen ausschliesslich im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, die wie in dieser Verordnung definiert handelt. Der Veranstalter übernimmt in diesem Bereich keine Verantwortung, weder in seiner Eigenschaft als Veranstalter noch in einer anderen Eigenschaft. Die Passagiere müssen deshalb jeden allfälligen Anspruch aus der oben erwähnten Verordnung (EG) Nr. 261/2004 direkt bei der entsprechenden Fluggesellschaft geltend machen. Bei der Ausübung der Rechte aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gegenüber der Fluggesellschaft müssen die Passagiere, soweit dies möglich ist, gewisse Kriterien erfüllen, um die Möglichkeit zu bewahren, die Pauschalreise insgesamt zu nutzen und die Rechte und Möglichkeiten des Veranstalters basierend auf diesem Vertrag und den für ihn geltenden Bestimmungen nicht zu beeinträchtigen. 16.5 In der den Passagieren zugesandten Reisedokumentation sendet der Veranstalter eine Notiz zu den Flügen, um dem Passagier die Details zu den Flügen leichter zugänglich zu machen und sie ihm bekannt zu geben. Diese beigelegte Notiz zu den Flügen und/oder die Warnungen oder Informationen
zum Flugtransport und zu den gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen für diesen Vertrag, die in der vom Veranstalter den Passagieren übergebenen Dokumentation enthalten sind, dienen nur der Informierung des Passagiers. Airline-Informationen, Flugnummern, Abflugzeiten werden spätestens 3 Monate vor der Abreise bekannt gegeben. Falls die Buchung weniger als 3 Monate vor der Abreise erfolgt, werden die vorgenannten Informationen innerhalb von 3 Werktagen ab der Buchung zur Verfügung gestellt. 16.6 Die Verwendung von ausgedrucktem Material, Marken, Logos und allen anderen Elementen, die in der Dokumentation gemäss Artikel 16.5, auf den Veranstalter verweisen, basiert allein auf typographischen Anforderungen und darf nicht als Änderung und/oder Korrektur angesehen, nicht einmal als stillschweigende und/oder Teilkorrektur der anderen Bestimmungen dieses Artikels 16.5, auf den Veranstalter verweisen, basiert allein auf typographischen Anforderungen und darf nicht als Änderung und/oder Korrektur angesehen werden, nicht einmal als stillschweigende und/oder Teilkorrektur der anderen Bestimmungen dieses Artikels. 16.7 Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft und/oder des Beförderungsvertrages regeln die Bestimmungen für den Rücktritt des Passagiers und/oder sein Unvermögen, den Flug zu nutzen. 17. MEDIZINISCHE VERSORGUNG AN BORD 17.1 Der Schiffsarzt versorgt die Passagiere als selbstständig tätiger Fachmann und nicht als Mitarbeitender des Veranstalters. Die Inanspruchnahme des Schiffsarztes ist daher freiwillig, der Passagier bezahlt diesen und die entsprechenden Auslagen direkt. 17.2 Der Entscheid des Schiffarztes über die Tauglichkeit des Passagiers, sich einzuschiffen und/oder die Kreuzfahrt fortzusetzen, ist bindend; es können keine Einwände gegen diesen Entscheid vorgebracht werden. 18. AUFBEWAHRUNG VON WERTGEGENSTÄNDEN An Bord steht den Passagieren ein Safe zur Verfügung. Der Veranstalter lehnt jede Haftung für Bargeld, Dokumente, Wertschriften, Schmuck und Wertgegenstände ab, die nicht im Safe aufbewahrt werden. Wenn Wertgegenstände im normalen Gepäck des Passagiers mitgeführt werden, trägt der Passagier allein alle damit verbundenen Risiken. 19. HILFELEISTUNGSPFLICHT Die Pflicht des Veranstalters, dem Passagier Hilfe zu leisten, ist auf die sorgfältige Erbringung der in diesem Vertrag erwähnten Dienstleistungen und die ihm gemäss Gesetz auferlegten Pflichten beschränkt. 20. REKLAMATIONEN Für die Vermeidung des Anspruchsverlustes müssen Passagiere dem Veranstalter eine schriftliche Reklamation über die allfälligen Diskrepanzen in der Organisation oder der Durchführung der Kreuzfahrt im Zeitpunkt, in welchem die Diskrepanz auftritt oder, wenn dies nicht möglich ist, innerhalb von 10 Tagen nach der geplanten Rückkehr zum Abfahrtsort, mitteilen. 21. VERSICHERUNGSSCHUTZ Es wird mit Nachdruck empfohlen, sofern nicht bereits vorhanden, bezüglich der Buchung eine umfassende Reiseversicherung, insbesondere u.a. mit Deckung von Annullationskosten sowie Personen-Assistance bei Unfall und Krankheit, aber auch eine Gepäck-/Sachversicherung, abzuschliessen. Entsprechende Informationen werden durch das Reisebüro im Bedarfsfall zur Verfügung gestellt. Costa Kreuzfahrten vermittelt für Schweizer Gäste keine Reiseversicherungen. 22. GARANTIEFONDS Was den Veranstalter anbelangt, wurde vom Präsidium des italienischen Ministerrates ein nationaler Garantiefonds eingerichtet. Die Passagiere können diesen Fonds gemäss Artikel 51 des italienischen Tourismusgesetzes bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Veranstalters sowie für den Schutz folgender Ansprüche in Anspruch nehmen: a) Rückerstattung des bezahlten Preises; b) Repatriierung bei Auslandreisen. Der Fonds muss die sofortige Verfügbarkeit finanzieller Mittel für den Fall garantieren, wenn Touristen gezwungen sind, aus einem Nicht-EU-Land infolge von Notfällen, die dem Veranstalter oder anderweitigem zuzuschreiben sind, zurückkehren müssen. Die Methoden zur Einsetzung des Fonds werden in der Verordnung des Präsidenten des Ministerrats gemäss Artikel 51 Nr. 6 des italienischen Tourismusgesetzes festgelegt. Der Veranstalter wie auch die Schweizer Reisebüros sind am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche beteiligt, der alle Beträge garantiert, die vom Passagier für die gebuchte Pauschalreise sowie für die Repatriierung bezahlt wurden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr
Reisebüro oder informieren Sie sich unter www.garantiefonds.ch. Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten durch den Veranstalter: die Schweizer Reisebüros erfüllen zudem das zwingend anwendbare Schweizer Recht.
23. DATENSCHUTZ Gemäss Abschnitt 13 der italienischen gesetzesvertretenden Rechtsverordnung Nr. 196 vom 30. Juni 2003 – Datenschutzgesetz (nachfolgend das “Gesetz”) informiert der Veranstalter Sie darüber, dass die beim Kauf der Pauschalreise von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten (nachfolgend die “Daten”) oder Daten, die sonst, auf irgendeine Art und Weise, anlässlich Ihrer Kreuzfahrt erlangt werden, in Übereinstimmung mit diesem Gesetz verarbeitet werden. Ihre Daten werden in ausgedruckter oder elektronischer Form in einer Art und Weise verarbeitet, dass deren Vollständigkeit und Vertraulichkeit gewahrt werden, wobei die höchstentwickelten Sicherheitstools zum Einsatz gelangen. Die Verarbeitung erfolgt für folgende Zwecke: a) Errichtung, Verwaltung und Umsetzung der Vertragsbeziehungen zwischen Ihnen selber und dem Veranstalter; b) Zwecke im Zusammenhang mit der Erfüllung gesetzlicher Pflichten, Bestimmungen, nationaler und von EUGesetzen oder Zwecke, die sich aus Weisungen von Behörden ergeben, die dazu vom Gesetz ermächtigt werden; c) anonyme Verarbeitung für Statistiken und Marktforschung; d) Umsetzung von Initiativen, um Ihre Reise angenehm zu gestalten und hohe Unterhaltungsstandards an Bord garantieren zu können (z.B. Partien, Aufnahme von Bildern und Videos, Spiele, etc.); Bezüglich der Fotos und Videos von Fotografen an Bord unserer Schiffe, dank welchen Ihr Erlebnis unvergesslich wird, möchten wir Sie zudem daran erinnern, dass Sie, wenn Sie nicht fotografiert oder gefilmt oder in den Fotos auf der Anzeigetafel unseres Fotoshops dargestellt werden möchten, den Fotoshop zu kontaktieren, um darum zu bitten, dass die Fotos und Filme mit Ihrem Bild entfernt werden. Die während der Kreuzfahrt aufgenommenen Fotos und Filme werden nur für beschränkte Zeit aufbewahrt. e) Werbetätigkeiten des Veranstalters und/oder von Geschäftspartnern, einschliesslich mit automatisierten Hilfsmitteln (E-Mail, SMS, etc.), wofür Ihre ausdrückliche Zustimmung notwendig ist, soweit das Gesetz dies vorsieht. Ihre Daten können, nur für die oben erwähnten Zwecke, den folgenden Personengruppen übermittelt werden: • Gesellschaften, die zur gleichen Gesellschaftsgruppe wie der Veranstalter gehören; • Einzelpersonen, Gesellschaften, Vereine oder professionellen Firmen, die Dienstleistungen erbringen oder Unterstützung leisten und den Veranstalter beraten; • Personen, deren Anspruch auf Datenzugriff von gesetzlichen Bestimmungen oder sekundären Rechtsvorschriften oder Richtlinien von Behörden, die dazu gesetzlich ermächtigt sind, so auch Hafenbehörden an den Anlegeorten, anerkannt ist. Die Daten können auch intern an Personen weitergegeben werden, die als Datenverarbeiter oder Datenverarbeitungsverantwortlicher handeln, oder externen Dritten, die als Datenverarbeitungsverantwortliche oder Controller für Datenverarbeitung handeln und angewiesen wurden, gewisse Verarbeitungstätigkeiten des Veranstalters auszuführen. Für die angegebenen Zwecke können die Daten ins Ausland an Dritte übermittelt werden, auch ausserhalb der Europäischen Gemeinschaft. Die Datenlieferung ist für die Erfüllung des Vertrages erforderlich. Die von Ihnen übermittelten Daten können auch vom Gesetz als „sensible Daten“ eingestufte Daten enthalten. Solche Daten können nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung verarbeitet werden. Liegt eine solche Zustimmung nicht vor, kann der Veranstalter unter Umständen gewisse Vertragspflichten nicht erfüllen. Mit Ihrer Zustimmung kann der Veranstalter weiter: i) Ihnen Informationen, Werbe- und Reklamematerial, Ermässigungen, Promotionen sowie Teilnahmen an Preisausschreiben per Post, E-Mail, Mobiltelefon, SMS, Fax und Festnetz zusenden; ii) Profilierungshandlungen ausführen (Analyse von Kundenwünschen, um die allgemeinen oder individualisierten Strategien auszuarbeiten); iii) Ihre Daten den Gesellschaften der Gruppe und den Geschäftspartnern des Veranstalters weiterleiten, damit Ihnen diese Informations- und Werbematerial zusenden können. Wir informieren Sie zudem, dass Sie, mit der Einreichung einer Anfrage an den Veranstalter, die Rechte gemäss Abschnitt 7 des Gesetzes ausüben können, die der betroffenen Person besondere Rechte anerkennt. Diese umfassen das Recht, vom Datenüberwacher die Bestätigung über das Bestehen Ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten, über die Herkunft Ihrer Daten und über die Logik und den Zweck der Verarbeitung informiert zu werden, die Löschung, Umwandlung in anonyme Form oder Blockierung von Daten zu erreichen, die in Verletzung des Gesetzes verarbeitet wurden, die Daten aktualisiert, korrigiert oder, gegebenenfalls, ergänzt zu erhalten, aus gerechtfertigten Gründen Widerspruch gegen die Verarbeitung zu erheben, Widerspruch dagegen einzulegen, dass die Daten für kommerzielle oder Werbe- oder
Marketinginformationen verwendet werden. Der Datenüberwacher ist der Veranstalter Costa Cruises S.p.A. mit eingetragenem Sitz in Piazza Piccapietra 48, Genua, Italien. Eine vollständige und aktualisierte Liste der Datenmanager kann beim eingetragenen Sitz des Veranstalters bezogen werden: Costa Cruises S.p.A., Piccapietra 48 - 16121 Genua (GE)
Informationen bezüglich der Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr finden Sie in der Zusammenfassung der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010; http://eur-lex.europa.eu
Obligatorische Mitteilung gemäss Artikel 17 des italienischen Gesetzes 38/2006: Straftaten im Zusammenhang mit der Prostitution Minderjähriger und Kinderpornographie werden gemäss Gesetz mit Freiheitsstrafe bestraft, auch wenn diese Straftaten im Ausland begangen werden. Costa Cruises S.p.A., Piccapietra 48 - 16121 Genua (GE) – tel. 848505050; Bewilligung Nr. 1085/3272 vom 30/03/1988, information-deutsch@ch.costa.it. AIG Europe Limited: Policy no. 892019.
NOTA BENE Die Tarife in dieser Broschüre basieren auf folgenden Parametern: - Treibstoffkosten für den Schiffsantrieb: €316.20 (pro Tonne durchschnittlich Platts Genua IFO 380, Stand März 2017) - Treibstoffkosten für Charterflüge: JAT (Jet Fuel Aviation) US$473 pro Tonne - Treibstoffkosten für Linienflüge: die “YQ” oder “YR” Gebühren gem. GDS Angaben vom 01.02.2017 wurden verwendet. Alle Services basieren auf folgendem Wechselkurs: US$1 = €0.94; €1 = US$ 1.06; €1.00 = CHF 1.10; CHF 1.00 = €0.90 Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die in den Preislisten dieser Broschüre abgedruckten Preise sich allenfalls zwischenzeitlich geändert haben. Demzufolge ersuchen wir Sie höflich, den für Sie vorteilhaftesten Preis beim Reisebüro oder auf der Website von Costa Kreuzfahren www.costakreuzfahrten.ch nachzufragen. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.