DE 2020 MSC RTW

Page 1

MSC World Cruise 118 Tage, 117 Nächte 5. Januar 2020 MSC Magnifica

Reiseroute Italien, Frankreich, Spanien, Portugal, Kapverden, Brasilien, Argentinien, Uruguay, Chile, Peru, Pitcairn, Tahiti, Cook Islands, Neuseeland, Australien, Neukaledonien, Papua Neuginea, Indonesien, Singapur, Malaysia, Sri Lanka, Indien, Oman, Jordanien, Ă„gypten


Abfahrtsdatum – 5. Januar 2020

Tag

Datum

Hafen

Sun

05.01.2020

Genua, Italien

Mon

06.01.2020

Tue

Ankunft

Anfahrt -

17:00

Marseille, Frankreich

08:00

18:00

07.01.2020

Barcelona, Spanien

08:00

18:00

Wed

08.01.2020

auf See

-

-

Thu

09.01.2020

Lissabon, Portugal

12:00

19:00

Fri

10.01.2020

auf See

-

-

Sat

11.01.2020

Funchal, Portugal

08:00

17:00

Sun

12.01.2020

auf See

-

-

Mon

13.01.2020

auf See

-

-

Tue

14.01.2020

Mindelo, Kapverden

08:00

18:00

Wed

15.01.2020

auf See

-

-

Thu

16.01.2020

auf See

-

-

Fri

17.01.2020

auf See

-

-

Sat

18.01.2020

auf See

-

-

Sun

19.01.2020

Salvador, Brasilien

08:00

17:00

Mon

20.01.2020

auf See

-

-

Tue

21.01.2020

Rio de Janeiro, Brasilien

08:00

23:59

Wed

22.01.2020

Rio de Janeiro, Brasilien

00:01

18:00

Thu

23.01.2020

auf See

-

-

Fri

24.01.2020

auf See

-

-

Sat

25.01.2020

Buenos Aires, Argentinien

08:00

23:59

Sun

26.01.2020

Buenos Aires, Argentinien

00:01

17:00

Mon

27.01.2020

Montevideo, Uruguay

08:00

17:00


Tag

Datum

Hafen

Tue

28.01.2020

auf See

Wed

29.01.2020

Puerto Madryn, Argentinien

Thu

30.01.2020

Fri

Ankunft

Anfahrt -

-

09:00

18:00

auf See

-

-

31.01.2020

auf See

-

-

Sat

01.02.2020

Ushuaia, Argentinien

08:00

23:59

Sun

02.02.2020

Ushuaia, Argentinien

00:01

18:00

Mon

03.02.2020

auf See

-

-

Tue

04.02.2020

Punta Arenas, Chile

08:00

18:00

Wed

05.02.2020

auf See

-

-

Thu

06.02.2020

auf See

-

-

Fri

07.02.2020

Puerto Montt, Chile

08:00

18:00

Sat

08.02.2020

auf See

-

-

Sun

09.02.2020

Valparaiso, Chile

08:00

23:59

Mon

10.02.2020

Valparaiso, Chile

00:01

18:00

Tue

11.02.2020

auf See

-

-

Wed

12.02.2020

auf See

-

-

Thu

13.02.2020

Arica, Chile

08:00

18:00

Fri

14.02.2020

auf See

-

-

Sat

15.02.2020

Callao, Peru

08:00

23:59

Sun

16.02.2020

Callao, Peru

00:01

18:00

Mon

17.02.2020

auf See

-

-

Tue

18.02.2020

auf See

-

-

Wed

19.02.2020

auf See

-

-

Thu

20.02.2020

auf See

-

-

Fri

21.02.2020

Hanga Roa/Rapa Nui, Chile

09:00

18:00

Sat

22.02.2020

auf See

-

-

Sun

23.02.2020

auf See

-

-

Mon

24.02.2020

Bounty Bay Passage, Pitcairn

08:00

08:00

Tue

25.02.2020

auf See

-

-

Wed

26.02.2020

auf See

-

-

Thu

27.02.2020

Papeete, Tahiti

08:00

23:59

Fri

28.02.2020

Papeete, Tahiti

00:01

18:00

Sat

29.02.2020

auf See

-

-

Sun

01.03.2020

Rarotonga, Cook Islands

08:00

18:00

Mon

02.03.2020

Aiutaki, Cook Islands

08:00

17:00

Tue

03.03.2020

auf See

-

-

Wed

04.03.2020

auf See

-

-

Thu

05.03.2020

auf See

-

-

Fri

06.03.2020

auf See

-

-

Sat

07.03.2020

Auckland, Neuseeland

09:00

21:00

Sun

08.03.2020

Tauranga, Neuseeland

08:00

18:30

Mon

09.03.2020

Napier, Neuseeland

10:00

17:00

Tue

10.03.2020

Wellington, Neuseeland

07:00

14:00

Wed

11.03.2020

Cruising Milford Sound, Neuseeland

15:00

15:00


Tag

Datum

Hafen

Ankunft

Anfahrt

Thu

12.03.2020

auf See

-

-

Fri

13.03.2020

auf See

-

-

Sat

14.03.2020

Hobart/Tasmania, Australien

07:00

19:00

Sun

15.03.2020

auf See

-

-

Mon

16.03.2020

Sydney, Australien

08:00

18:00

Tue

17.03.2020

Wollongong, Australien

08:00

18:00

Wed

18.03.2020

auf See

-

-

Thu

19.03.2020

auf See

-

-

Fri

20.03.2020

Ile des Pins, Neukaledonien

09:00

18:00

Sat

21.03.2020

Noumea, Neukaledonien

07:00

17:00

Sun

22.03.2020

auf See

-

-

Mon

23.03.2020

auf See

-

-

Tue

24.03.2020

Cairns, Australien

08:00

18:00

Wed

25.03.2020

auf See

-

-

Thu

26.03.2020

Alotau, Papua Neuguinea

07:00

19:00

Fri

27.03.2020

Doini Island, Papua Neuguinea

07:00

17:00

Sat

28.03.2020

auf See

-

-

Sun

29.03.2020

auf See

-

-

Mon

30.03.2020

Darwin, Australien

12:00

21:00

Tue

31.03.2020

auf See

-

-

Wed

01.04.2020

auf See

-

-

Thu

02.04.2020

Komodo, Indonesia

09:00

18:00

Fri

03.04.2020

Benoa/Bali, Indonesien

12:00

23:59

Sat

04.04.2020

Benoa/Bali, Indonesien

00:01

18:00

Sun

05.04.2020

auf See

-

-

Mon

06.04.2020

auf See

-

-

Tue

07.04.2020

Singapur, Republik Singapur

08:00

18:00

Wed

08.04.2020

Port Kelang, Malaysia

08:00

18:00

Thu

09.04.2020

auf See

-

-

Fri

10.04.2020

auf See

-

-

Sat

11.04.2020

auf See

-

-

Sun

12.04.2020

Colombo, Sri Lanka

08:00

18:00

Mon

13.04.2020

auf See

-

-

Tue

14.04.2020

auf See

-

-

Wed

15.04.2020

Mumbai/Bombay, Indien

08:00

23:59

Thu

16.04.2020

Mumbai/Bombay, Indien

00:01

18:00

Fri

17.04.2020

auf See

-

-

Sat

18.04.2020

auf See

-

-

Sun

19.04.2020

Salalah, Oman

08:00

18:00

Mon

20.04.2020

auf See

-

-

Tue

21.04.2020

auf See

-

-

Wed

22.04.2020

auf See

-

-

Thu

23.04.2020

auf See

-

-

Fri

24.04.2020

Aqaba, Jordanien

08:00

18:00


Tag

Datum

Hafen

Ankunft

Anfahrt

Sat

25.04.2020

Sueskanal (Transit), Ägypten

17:00

17:00

Sun

26.04.2020

Sueskanal (Transit), Ägypten

17:00

17:00

Mon

27.04.2020

auf See

-

-

Tue

28.04.2020

auf See

-

-

Wed

29.04.2020

Civitavecchia, Italien

08:00

18:00

Thu

30.04.2020

Genua, Italien

08:00

-


MSC Magnifica Eine Klasse für sich Ein wundervolles Kreuzfahrtschiff! Die MSC Magnifica verbindet herausragenden Komfort mit neuartigem Design und modernster Technologie und bietet dabei eine überragende Energie- und Umweltschutzbilanz. Mit traditioneller Handwerkskunst und tollem Design werden die vielen großartigen Plätze auf diesem Schiff all Ihre Erwartungen übertreffen. In 5 Gourmet-Restaurants, die Speisen aus aller Welt servieren und 12 Designer-Themenbars haben Sie die Qual der Wahl. Das preisgekrönte MSC Aurea Spa bietet Ihnen traditionelle balinesische Massagen und entspannende Schönheitsbehandlungen: Sauna, Türkisches Bad, Fitnesscenter sowie einen Thalasso-Therapie- und einen Entspannungsraum. Die Freizeitbereiche sind nicht weniger beeindruckend, mit großzügig geschnittenem Open-Air Pool-Komplex, 4 Whirlpools, einem Solarium und einem Innenpool. Dieser wird über ein bewegliches Magrodome-Dach mit Sonnenlicht versorgt, sodass Sie bei jedem Wetter das perfekte Badeerlebnis genießen können. Außerdem gibt es einen Tennisplatz, Minigolf, Bowling, Billard, ein hochmodernes Fitnesscenter und einen speziellen Jogging-Pfad. Mit dieser Auswahl werden Sie mit Sicherheit jeden Moment Ihrer Reise genießen. Abends geht die Unterhaltung weiter, im spektakulären Kasino, in der PanoramaDiskothek, dem 4D-Kino, dem Internet-Café, der Zigarren-Lounge, dem Theater mit 1.200 bequemen Polstersitzen und dem Live-Entertainment in den Bar-Lounges. Wenn Sie lieber einen ruhigen Abend verbringen möchten, können Sie unter den Sternen an Deck einen romantischen Drink genießen und das Spiel der Wellen beobachten. MSC Magnifica wird ihrem Namen voll und ganz gerecht – sie bietet ein großartiges Kreuzfahrterlebnis, das Sie ganz bestimmt nicht vergessen werden.

Technische Daten BRZ Anzahl der Passagiere Besatzungsmitglieder Anzahl der Kabinen Länge / Breite / Höhe Decks Max. Geschwindigkeit Durchschnittsgeschwindigkeit Umwelttechnologie

95.128 Tonnen 2‘518 (bei Doppelbelegung) ca. 1‘038 1‘259 293.8m/32.2m/59.6m 16, davon 13 Passagierdecks 22.9 Knoten 18 Knoten Energiespar- und Monitoringsystem


INNENKABINE •

249 Innenkabinen von ca. 13 bis 20 m²

Doppelbett, das in zwei Einzelbetten umgewandelt werden kann (auf Anfrage), ausgenommen Kabinen für Gäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

Klimaanlage, Bad mit Dusche, interaktives TV, Telefon, WLAN (gegen Gebühr), Minibar und Safe

In dieser Größenkategorie gibt es auch geräumigere Kabinen für Gäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. Größe, Aufteilung und Einrichtung der Kabine können (innerhalb derselben Kategorie) von der Abbildung abweichen. Dieser Kabinentyp kann mit den Angebotspaketen « Bella Experience » und « Fantastica Experience » gebucht werden.

KABINE MIT MEERBLICK • •

179 Kabinen mit Meerblick von ca. 16 bis 17 m² Doppelbett, das in zwei Einzelbetten umgewandelt werden kann (auf Anfrage), ausgenommen Kabinen für Gäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität

Klimaanlage, Bad mit Dusche, interaktives TV, Telefon, WLAN (gegen Gebühr), Minibar und Safe

* In dieser Größenkategorie gibt es auch geräumigere Kabinen für Gäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. Größe, Aufteilung und Einrichtung der Kabine können (innerhalb derselben Kategorie) von der Abbildung abweichen. Dieser Kabinentyp kann mit den Angebotspaketen « Bella Experience » und « Fantastica Experience » gebucht werden.

BALKONKABINE


779 Balkonkabinen von ca. 17 bis 39 m²

Doppelbett, das in zwei Einzelbetten umgewandelt werden kann (auf Anfrage),

augenommen Kabinen für Gäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität** Klimaanlage, Bad mit Dusche, interaktives TV, Telefon, WLAN (gegen Gebühr), Minibar und Safe

In dieser Größenkategorie gibt es auch geräumigere Kabinen für Gäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität. Größe, Aufteilung und Einrichtung der Kabine können (innerhalb derselben Kategorie) von der Abbildung abweichen. ** Dies gilt nicht für die Kabinen 15022, 15023. Dieser Kabinentyp kann mit den Angebotspaketen « Bella Experience », « Fantastica Experience »und « Aurea Experience » gebucht werden.

SUITE • •

52 Suiten mit privatem Balkon, ca. 31 m² Doppelbett, das in zwei Einzelbetten umgewandelt werden kann (auf Anfrage)

Klimaanlage, großer Kleiderschrank, Bad mit Dusche oder Badewanne, interaktives

TV, Telefon, WLAN (gegen Gebühr), Minibar und Safe Familiensuiten mit einem Schlaf- und einem Wohnbereich für bis zu 5 Personen (mit Balkon), Größe ca. 27 m²

Größe, Aufteilung und Einrichtung der Kabine können (innerhalb derselben Kategorie) von der Abbildung abweichen. Dieser Kabinentyp kann mit den Angebotspaketen « Aurea Experience » gebucht werden.


Experiences

BELLA Erleben Sie eine Traumreise mit Menschen, die das Meer besser kennen als irgendjemand sonst. Die Preiskategorie „Bella“ bietet Komfort an Bord eines eleganten, modernen Kreuzfahrtschiffs zu einem erstklassigen Preis-LeistungsVerhältnis. Entspannen Sie in einer gut ausgestatteten Kabine und genießen Sie die große Auswahl an hervorragenden Spezialitäten an Bord wobei Sie auch Ihren bevorzugten Sitzplatz für das Abendessen auswählen können. Und nicht nur das: An unserem Gourmet-Buffet können Sie sich täglich bis zu 20 Stunden kulinarisch verwöhnen lassen. Erleben Sie atemberaubende Bühnenshows und ein ganztägiges Freizeitprogramm, das unsere freundlichen mehrsprachigen Mitarbeiter organisieren. Nutzen Sie unseren Pool, das moderne Panorama-Fitnesscenter und die Open-AirSportanlagen, um in Form zu bleiben. Und sammeln Sie MSC Club-Punkte! Damit Sie bei Ihrer nächsten Kreuzfahrt noch mehr Vorteile nutzen können!

Ihre Bella Vorteile: •

Tischzeitwünsche möglich (nach Verfügbarkeit)

Buffetrestaurant mit 13 verschiedenen Themenbereichen, 20 Stunden täglich geöffnet

Abendlicher Turndown-Service (Vorbereitung der Betten für die Nacht)

MSC Voyagers Club-Punkte, um Ermässigungen und andere Vorteile bei zukünftigen Kreuzfahrten zu erhalten


FANTASTICA Die mediterrane Lebensart erwartet Sie auf einer Kreuzfahrt, bei der Komfort und Flexibilität großgeschrieben werden. Unsere „Fantastica“-Tarife bieten alle Vorzüge von „Bella“ plus weitere Extras. Wählen Sie unter unseren exklusiven Kabinen (inklusive der Super-Familienkabinen, vorbehaltlich Verfügbarkeit) auf den oberen Decks, von wo die Lifte und Lounges schnell erreichbar sind. Nutzen Sie die Möglichkeit einer Änderung Ihrer Buchungsdaten, wie z. B. Passagiernamen oder das Abfahrtsdatum; sogar die Stornierung ist flexibel. Genießen Sie unseren Roomservice rund um die Uhr sowie Vorrang bei der Auswahl der Tischzeiten in den À-la-carteRestaurants. Viel Spaß bieten unsere Aktivitäten für Kinder, wie FremdsprachenLernspiele und Kochkurse mit unserem Team. Und sammeln Sie MSC Club-Punkte!!

Ihre Fantastica Vorteile: •

Kabinen auf den Oberdecks und in bevorzugter Lage

Möglichkeit das klassische oder flexible Abendessen* auf der MSC Meraviglia, MSC Seaside und MSC Seaview zu wählen

Kabinenservice 24 Stunden am Tag (keine Liefergebühr)

Priorität bei der Vergabe der Tischzeiten zum Abendessen (vorbehaltlich Verfügbarkeit)


AUREA Wir verwöhnen Sie rund um die Uhr, damit Sie sich ganz und gar wohlfühlen und entspannen können. Genießen Sie exklusiven Zugang zum privaten Sonnendeck. Und das Schönste: Nutzen Sie unser fantastisches Spa-Paket, das einen Spa-Begrüßungscocktail, eine Massage Ihrer Wahl aus unserem Spa-Angebot, einen Solariumbesuch, eine private Wellness-Beratung und die unbegrenzte Nutzung unseres Thermalbereichs während der gesamten Kreuzfahrt umfasst. Das ist Entspannung pur! *** Das Getränkepaket bezieht sich auf unser Allegrissimo oder More For Less-Angebot, je nach Kreuzfahrtziel. Für Kreuzfahrten ab Sommer 2017 sind diese Getränkepakete unter den neuen Namen „Premium All-Inclusive Getränkepaket" bzw. „Premium AllInclusive Classic Getränkepaket“ buchbar. Weitere Details entnehmen Sie bitte der Rubrik „Paketangebote“

Ihre Aurea Vorteile: •

Premium-Kabinen auf den höheren Decks

Reichhaltige Getränke-Auswahl rund um die Uhr

Spa-Paket mit Begrüßungscocktail, einer Massage nach Wahl aus dem SpaMenü, Solarium, Wellness-Beratung und kostenfreiem Zugang zum Thermalbereich während der gesamten Kreuzfahrt (nur für Erwachsene)

MED by MSC Raumerfrischer (100ml)

Exklusiver Zugang zum privaten Sonnendeck

Abendessen in einem reservierten Bereich des Restaurants zu flexiblen Zeiten mit „My Choice Dining“

Bevorzugter Check-in bei der Einschiffung

MSC Voyagers Club-Punkte, um Ermäßigungen und andere Vorteile bei zukünftigen Kreuzfahrten zu erhalten


Anreise im Bus : L’OISEAU BLEU – IHR BUSREISEUNTERNEHMEN IN DER WESTSCHWEIZ "L'Oiseau Bleu", gegründet 1952, ist ein Familienunternehmen, das sich aufgrund seiner Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit einen soliden Ruf aufgebaut hat. Das Unternehmen verfügt über eine moderne Flotte, die höchste Sicherheit und größten Komfort während des nächtlichen Transfers zu den Luxuskreuzfahrtschiffen von MSC Kreuzfahrten bietet. Aufgrund seines verantwortungsvollen Umganges mit der Umwelt sind alle 3*/4*-Luxusbusse mit den Kategorien Euro 5 und Euro 6 ausgestattet – dies entspricht den aktuell schadstoffärmsten Umweltklassen. ZERZUBEN – IHR BUSREISEUNTERNEHMEN IN DER OSTSCHWEIZ Die Zerzuben Touristik AG in Visp gehört zu den größten und renommiertesten Carunternehmen der Schweiz. Das Familienunternehmen in der dritten Generation besteht seit 47 Jahren und darf sich rühmen, über die modernste und umweltgerechteste Carflotte der Schweiz zu verfügen. Auf Qualität und Sicherheit wird sowohl bei der Schulung des Fahrpersonals sowie der Wartung der Fahrzeuge größter Wert gelegt. Selbstverständlich sind alle 4*-Prestige-Busse (Mercedes und Setra) mit sämtlichem Komfort ausgestattet, sodass dem Reisevergnügen nichts im Wege steht!


ROUTE WESTSCHWEIZ - Transfers l’Oiseau Bleu BERN – GENUA, 05.01.2020 06.00 h Biel, Bahnhofplatz 06.15 h Genf Flughafen, niveau départ / porte no. 1 06.35 h Bern, Bus-Terminal, Neufeld 07.15 h Fribourg, Eisbahn St-Léonard (Busparkplatz), Allée du Cimetière 07.15 h Lausanne, Bahnhof 07.50 h Montreux, Bushaltestelle «Chailly-Montreux, Village» 08.20 h Martigny, Bahnhof 09.00 h Granges, Terminal Oiseau Bleu (Gratis-Parkmöglichkeit eines Autos) 09.45 h Visp, Bahnhof 14.00 h Genua, Hafen GENUA – BERN, 30.04.2020 14.45 h Genua, Hafen 19.15 h Visp, Bahnhof 20.00 h Granges, Terminal Oiseau Bleu 20.40 h Martigny, Bahnhof 21.10 h Montreux, Bushaltestelle «Chailly-Montreux, Village» 21.45 h Lausanne, Bahnhof 22.00 h Fribourg, Eisbahn St-Léonard (Busparkplatz), Allée du Cimetière 22.40 h Bern, Bus-Terminal, Neufeld 22.45 h Genf Flughafen, niveau départ / porte no. 1 23.15 h Biel, Bahnhofplatz

ROUTE OSTSCHWEIZ - Transfers Zerzuben BASEL – GENUA, 05.01.2020 05.45 h Basel / Meret Oppenheimerstrasse 07.00 h Zürich, Flughafen Busterminal 08.10 h Luzern, Inseli 08.45 h Erstfeld, Gotthard Raststätte 10.30 h Bellinzona, Autobahnraststätte Süd 11.00 h Mendrisio, Hotel Coronado 14.00 h Genua, Hafen GENUA – BASEL, 30.04.2020 14.45 h Genua, Hafen 17.45 h Mendrisio, Hotel Coronado 18.20 h Bellinzona, Autobahnraststätte Süd 20.35 h Erstfeld, Gotthard Raststätte 21.10 h Luzern, Inseli 22.15 h Zürich, Sihlquai 23.30 h Basel, Meret Oppenheimerstrasse


Bereits inbegriffene Landausflüge Stand Oktober 2017, Änderungen vorbehalten

Funchal

Cabo Girao & Ribeira Brava

FUN18

Salvador

Historisches Salvador

SAL04

Rio de Janeiro

Zuckerhut

Buenos Aires

Städtetour «Buenos Aires & its enchantments»

Puerto Montt

Städtetour Puerto Montt & Puerto Varas

PM01

Arica

Städtetour & Archeologie

ARI01

Callao/Lima

Lima Highlights

LMA01

Papeete

Ostküste Tahiti (ohne Museum)

PPT02

Auckland

Auckland Museum & City Sehenswürdigkeiten

AKL02

Hobart

Hobart und Richmond

HBA01

Darwin

Transfer zum Krokodil Park der Northern Territory

DRW01

Benoa

Schönes Ubud

BOA04

Kuala Lumpur

Die Highlights von Kuala Lumpur

PKG11

Colombo

Colombo Highlights

CMB01

Mumbai

Mumbai, die Stadt der Kontraste

BOM03

Eine detaillierte Beschreibung folgt ca. 3 Monate vor Abreise

RIO02T BUE02T


Getränkepakete an Bord der MSC Schiffe: Tischgetränkepaket Hauptmahlzeiten im Reisepreis inbegriffen So wird Ihre Mahlzeit zu etwas Besonderem! Reichhaltige Auswahl an Glas-Weinen (weiße, rote und rosé Weine), Mineralwasser, Bier vom Fass und Softdrinks während des Mittag-und Abendessens in den Hauptrestaurants und an den Buffets an Bord. Nicht verfügbar in à la carte Restaurants. Premium All inclusive Getränkepaket Preis auf Anfrage Nach Lust und Laune den Durst löschen – jederzeit bei Tag und bei Nacht! Reichhaltige Auswahl alkoholischer und alkoholfreier Getränke, darunter eine breite Auswahl an Drinks und Cocktails von der Barkarte, eine große Auswahl offener Weine (glasweise), Bier, Softdrinks, Mineralwasser, Fruchtsäften und klassischen Heißgetränken (Kaffee, Espresso etc.) sowie Eis zum Mitnehmen in der Waffel oder im Becher. Die im Paket enthaltenen Getränke können in allen Bars, Restaurants, Spezialitätenrestaurants und im Buffet-Restaurant verzehrt werden. Folgendes ist nicht in diesem Paket enthalten: Tabakwaren, Champagner, Wein sowie Prosecco oder Sekt in Flaschen, Premium-Spirituosen-Marken, Getränke aus der Minibar oder Wasser in der Kabine, Souvenir Gläser sowie Essen, das in Spezialitätenrestaurantsund bars serviert wird. Weitere ausgeschlossene Getränke und Artikel entnehmen Siedem Kleingedruckten der Getränkekarten an Bord. Deluxe All inclusive Getränkepaket Preis auf Anfrage Nach Lust und Laune den Durst löschen – jederzeit bei Tag und bei Nacht! Reichhaltige Auswahl alkoholischer und alkoholfreier Getränke, darunter eine große Auswahl klassischer sowie Premium-Cocktails, ein breites Angebot an Weinen, Fass-und Flaschenbier, Softdrinks, Mineralwasser, Heißgetränken (Kaffee, Espresso, Tee etc.), Smoothies, Milchshakes, Energy Drinks, Fruchtcocktails und frischen Fruchtsäften, hochwertigen Spirituosen, Snacks und Getränke aus der Minibar sowie Köstlichkeiten aus den Themen-Bar-Menüs und Angeboten aus der KabinenserviceSpeisekarte. Darüber hinaus erhalten Sie bei diesem Getränkepaket einen Rabatt von 30 % auf alle Champagner und Weine aus unseren Weinkarten. Die im Paket enthaltenen Getränke können in allen Bars, Restaurants, Spezialitätenrestaurants und im Buffet-Restaurant verzehrt werden. Geltend für alle Getränkepakete: Preise stand Oktober 2017 Das Paket muss von allen Gästen gebucht werden, die in derselben Kabine untergebracht sind oder gemeinsam reisen und daher am selben Tisch essen möchten. Die Bordkarte ist nicht übertragbar. Der Missbrauch der Geschäftsbedingungen des All-Inclusive Getränkepakets kann zur Streichung des Pakets führen, wobei die Rückerstattung des Geldbetrags nicht möglich ist. Der Preis des Pakets bezieht sich auf jeden Tag an Bord abgesehen vom Tag der Ausschiffung. Das Paket kann nicht tagesweise erworben werden. Sobald es an Bord aktiviert wird, kann das Paket nicht zurückerstattet werden.


Namen & Visa Bitte achten Sie bei der Anmeldung auf die genaue Schreibweise der Namen. Dieser muss exakt mit dem Reisepass übereinstimmen. Spätere Namenskorrekturen sind mit Spesen verbunden. Visum Schweizer Staatsangehörige benötigen einen gültigen maschinenlesbaren Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate nach dem Rückreisedatum gültig ist. Passagiere anderer Nationalitäten lassen sich bei Ihrem zuständigen Konsulat über die Einreisebestimmungen der jeweiligen Staaten unterrichten. Auskunft über aktuelle Einreisebestimmungen erteilen die entsprechenden Botschaften und Konsulate sowie das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) www.eda.admin.ch. Für folgende Länder ist ein Einreisevisum nötig (geltend für Schweizer Bürger):

Tonga

Neben dem gültigen maschinenlesbaren Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate nach dem Rückreisedatum gültig sein muss, benötigen Schweizer Bürger ein Visum, welches Sie zum Reisen in Tonga ermächtigt. Für Kreuzfahrtenpassagiere, welche sich weniger als 31 Tage im Land aufhalten, wird dieses Visum jedoch vor Ort erlassen.

Australien

Schweizer Bürger brauchen für die Einreise nach Australien ein Visum in Form eines elektronischen, nicht sichtbaren Visums, das sogenannte ETA-Electronic Travel Authority. net-Tours holt dieses elektronische Visum gerne für Sie ein. Bearbeitungsgebühr CHF 20.-

Sri Lanka

Grundsätzlich benötigen Schweizer Bürger für die Einreise nach Sri Lanka ein Visum. Für Kreuzfahrtenpassagiere, welche sich weniger als 48h im Land aufhalten, wird dieses Visum jedoch erlassen.

Indien

Neben dem gültigen maschinenlesbaren Reisepass, welcher noch mindestens 6 Monate nach dem Rückreisedatum gültig sein muss, benötigen Schweizer Bürger ein Visum, welches Sie zum Reisen in Indien ermächtigt. net-tours holt das Visum gerne für Sie ein. Bearbeitungsgebühr CHF 75.-

Oman

Kreuzfahrtenpassagiere erhalten das Einreisevisum direkt an Bord.


Preis pro Person in Doppelkabine

(Stand Oktober 2017, Änderungen vorbehalten)

Kabine

Experience

Katalogpreis

Frühbucherpreis

MSC Voyagers Club

Innenkabine

Bella

18‘399.-

14'399.-

13‘679.05

Innenkabine

Fantasia

19‘649.-

15‘649.-

14‘866.55

Aussenkabine

Bella*

20‘699.-

16‘699.-

15‘864.05

Aussenkabine

Fantasia

22‘299.-

18‘299.-

17‘384.05

Balkonkabine

Bella

25‘649.-

21‘649.-

20‘566.55

Balkonkabine

Fantasia

26‘999.-

22‘999.-

21‘849.05

Balkonkabine

Aurea

30‘449.-

26‘449.-

25‘126.55

Suite

Aurea

47‘949.-

43‘949.-

41‘751.55

*Aussenkabine Bella teilweise mit eingeschränkter Sicht

Preis pro Person in Einzelkabine Kabine

Experience

Innenkabine

(Stand Oktober 2017, Änderungen vorbehalten)

Katalogpreis

Frühbucherpreis

MSC Voyagers Club

Bella

29‘439.-

23‘039.-

21‘887.-

Innenkabine

Fantasia

31‘439.-

25‘039.-

23‘787.-

Aussenkabine

Bella*

33‘119.-

26‘719.-

25‘385.-

Aussenkabine

Fantasia

37‘798.-

29‘789.-

27‘815.-

Balkonkabine

Bella

41‘039.-

34‘639.-

32‘907.-

Balkonkabine

Fantasia

43‘199.-

36‘799.-

34‘959.-

Balkonkabine

Aurea

48‘719.-

42‘319.-

40‘202.-

Suite

Aurea

76‘719.-

70‘319.-

66‘802.-

*Aussenkabine Bella teilweise mit eingeschränkter Sicht, Verfügbarkeit der Einzelkabinen jeweils auf Anfrage Verfügbarkeit der Einzelkabinen jeweils auf Anfrage

Im Preis ingebriffene Leistungen: • An- bzw. Rückreise im Car nach Genua • Kreuzfahrt in der gebuchten Kabinenkategorie • Vollpension an Bord • Bordkredit bis zu CHF 400.- pro Kabine • 30% Reduktion auf den Wäscheservice an Bord • Getränke zu den Hauptmahlzeiten • 15 ausgesuchte Landausflüge


Annullation & Zahlungsbedingungen Bis auf die untenstehenden Sonderbedingungen gelten im Allgemeinen die Reise- und Zahlungsbedingungen der MSC Cruises S.A., welche dieser Dokumentation beiliegen. Sonderbedingungen für die MSC World Cruise: Die Reservation kann nur schriftlich gemacht werden. Nach Einsendung des unterschriebenen Anmeldeformulars wird eine verbindliche Buchung getätigt. Der Vertrag kommt durch die Übermittlung dieser Buchungsbestätigung zustande, eine Anzahlung in der Höhe von 15 % des Gesamtreisepreises wird fällig. Diese ist auf das in der Buchungsbestätigung angeführte Konto innerhalb von sieben Tagen zu leisten (Zahlungseingang am Konto). Die Anzahlung ist nicht rückzahlbar, ausgenommen die Reise unterbleibt aus Gründen die der MSC Cruises S.A. zuzurechnen sind. Wird keine Anzahlung geleistet, so bedarf es keiner Mahnung, MSC ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und die gesonderten Stornobedingungen der World Cruises in Rechnung zu stellen. Die Restzahlung der Reisekosten ist bis zum 06.11.2019 zu leisten. Bitte beachten Sie die gesonderten Stornobedingungen der MSC World Cruise. Stornobedingungen: bis 120 Tage vor Reiseantritt 119-60 Tage vor Reiseantritt 59-15 Tage vor Reiseantritt 14-10 Tage vor Reiseantritt 9-0 Tagen vor Reiseantritt

15% (Anzahlung wird nicht zurückerstattet) 25% 50% 75% 100%

Bitte beachten Sie: Dieses Angebot ist, abgesehen von dem MSC Voyagers Club Rabatt, mit keinen anderen Rabatten (z.B. Tandem, All in One, Happy Family, Young & Young und Hochzeitspakete), Aktionen und Gutscheinen kombinierbar. Begrenzte Verfügbarkeit und Änderungen vorbehalten.


MSC Nützliche Informationen • Vor der Kreuzfahrt GEPÄCK Das eingecheckte Gepäck sollte möglichst die Abmessungen 75x50x29cm und ein Maximalgewicht von 30kg nicht überschreiten. Des Weiteren sollte nur ein Handgepäckstück pro Person mit den Maximalmassen 55x35x25cm mitgeführt werden. Kinderwagen oder Rollstühle sind auf jeden Fall erlaubt. Sämtliches Gepäck ist in der Kabine zu verstauen. Bitte halten Sie Ihre Kofferetiketten griffbereit, so dass Sie sie spätestens vor der Einschiffung im Hafen an Ihr Gepäck anbringen können. Der Passagier trägt das Risiko für die Beförderung von wertvollem Gepäck alleine. Es wird empfohlen, sämtliche benötigten Arzneimittel, Gegenstände im Handgepäck mitzuführen.

Dokumente

oder

ähnliche

persönliche

Tipps: Wir empfehlen, eine breite Garderobe einzupacken – angefangen von gemütlicher, bequemer Kleidung für Exkursionen und Ausflüge (für die Besichtigung religiöser Stätten wird angemessene Kleidung – lange Hosen für Herren, bedeckte Kleidung und Schal für Damen erwartet) bis hin zu festlicher Garderobe für die Gala-Nacht. Sportliche Gäste sollten unbedingt an Badehose/Badeanzug, Trainingskleidung und Sportschuhe denken. Für den Besuch des Spas werden Flip Flops empfohlen. Wer an einer Wanderung teilnehmen möchte, sollte an die entspr. Ausrüstung denken (Wanderschuhe). Auch Kamera und Feldstecher sind immer von Nutzen. MSC bietet tagsüber und abends Themenparties an, wo Sie gerne das geblümte Muster aus den 60er und 70 er Jahren für die Flower Glory Party mitbringen können, viel Weisses für die White Party und vergessen Sie auch nicht etwas grünes, weisses und rotes, um im echt italienischen Stil während unserer MSC Little Italy Veranstaltung zu feiern. Für die Temperaturwechsel zwischen dem klimatisierten Inneren und den Deckbereichen empfehlen wir Ihnen einen Pullover oder einen Umhang mitzubringen. BESUCHER Aus Sicherheitsgründen ist es den Gästen an Bord nicht gestattet, Besucher mit an Bord zu bringen. IMPFUNGEN Es wird empfohlen, sich vor Antritt der Reise bei der Gesundheitsbehörde oder Ihrem Arzt zu informieren, ob und welche Impfungen für Ihre Reise notwendig sind (z.B. SüdafrikaKreuzfahrten). MSC Kreuzfahrten weist jede Haftung für Folgen zurück, bei denen Passagiere die Vorschriften zur Verhütung von Infektionskrankheiten missachten. MSC CLUB MITGLIEDER Um alle Vorteile des MSC Clubs nutzen zu können, legen Sie die MSC Club Karte bei jeder Neubuchung in Ihrem Reisebüro vor und lassen Sie sie gleich nach der Einschiffung an der Rezeption registrieren. Bitte weisen Sie die Clubkarte immer vor, wenn Sie einen Vorteil beanspruchen möchten. Für alle Fragen steht Ihnen der MSC CLUB INFO POINT an Bord zur Verfügung. Ihren Punktestand können Sie online im Bereich „Mein MSC“ abrufen oder ihn per

mscclub@msccruises.ch erfragen. Detaillierte Informationen zu den Vorteilen und Teilnahmebedingungen des MSC Clubs finden Sie unter www.mscclub.ch E-Mail an


DIE EINSCHIFFUNG Die Einschiffung beginnt zu der auf Ihrem Ticket angegebenen Uhrzeit. Der Check-in endet 1,5 Stunden (in den amerikanischen Häfen zwei Stunden) vor der geplanten Ablegezeit des Schiffes. Die Einschiffung umfasst folgende Schritte (in der angegebenen Reihenfolge): a. Bitte übergeben Sie Ihr Gepäck unserem Servicepersonal, das es zu Ihrer Kabine bringt. Bitte versehen Sie jedes Gepäckstück mit dem Gepäckanhänger, auf dem Passagiervor- und -zuname, Schiffsname, Kabinennummer, Datum und Abfahrtshafen angegeben sein müssen. b. Begeben Sie sich mit Ihrem Kreuzfahrtticket und allen für die Kreuzfahrt benötigten persönlichen Reisedokumenten zum Check-in-Schalter. c. Nach der Kontrolle Ihrer Papiere erhalten Sie Ihre Cruise Card (=Zahlungsmittel an Bord). Mit dieser Magnetkarte können Passagiere an Bord die Ausflüge, in den Bars und der Wäscherei, beim Zimmerservice, Friseur, Beauty-Center, Duty-Free-Shop und beim Fotografen bezahlen. Um die Cruise Card zu aktivieren, müssen Gäste ihre Kredit- bzw. Debitkarte beim Check-in oder an einem der Cruise CardAktivierungsstellen (nicht auf allen Schiffen verfügbar) registrieren bzw. sofort nach dem Einschiffen eine Kaution an der Rezeption – Gästeservice hinterlegen. Persönliche Schecks sowie EC-Karten werden nicht akzeptiert. Folgende Kreditkarten werden an Bord akzeptiert: Visa, Visa Electron, Mastercard, Diners, JCB und American Express. Dieses CASHLESS SYSTEM (bargeldloses System) steht auf allen Schiffen zur Verfügung.

• Während der Kreuzfahrt SCHUTZ DER UMWELT & DES MEERES Wir bitten unsere Gäste, keine Abfälle oder Gegenstände ins Meer zu werfen und uns bei dem Schutz der Meere vor Umweltverschmutzung aktiv zu unterstützen. AUSGLÜGE– GANZE UND HALBE TAGE ODER KURZE SIGHTSEEINGS Um Ihre Kreuzfahrt in vollen Zügen geniessen zu können, empfehlen wir Ihnen, einen Ausflug bereits vor Ihrer Kreuzfahrt oder an Bord zu buchen, entweder in Form eines Ganztagesausfluges, einer Habtagesexkursion oder als kürzere Tour von einigen Stunden. Entdecken Sie Kunst und Kultur, shoppen und stöbern Sie auf Märkten oder besuchen Sie historische Stätten. Nebst geführten Touren bietet MSC eine Vielzahl abwechslungsreicher Aktivitäten an: Schnorcheln und Tauchen, 4x4 Jeep Safaris, Wüstenexkursionen, Bergwanderungen, Kamelritte, Besuche von Kunstgalerien, Botanischen Gärten Museen und lokalen, typischen Dörfern sowie natürlich die Besichtigung bekannter Wahrzeichen. Die Ausflüge sind freiwillig und werden gegen Gebühr von Fremdanbietern durchgeführt. Die Kosten für Ausflüge werden automatisch auf Ihr Bordkonto gebucht. Änderungen im Programm und bei den Preisen sind vorbehalten und können kurzfristig variieren, ohne dass dies von MSC explizit mitgeteilt werden muss. Einige Ausflüge können im Voraus gebucht werden. Eine Durchführung ist dadurch jedoch nicht garantiert. Bitte beachten Sie:


Gebuchte Ausflüge können nicht storniert werden. Bei Krankheit wird ein ärztliches Attest vom Bordarzt ausgestellt, das für eine Rückerstattung Bedingung ist. Das Attest ist nur für eine Person gültig.

Alle Ausflüge benötigen zur Durchführung eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl. Wenn diese Zahl nicht erreicht wird, kann ein Ausflug abgesagt werden. Im Fall der Absage wird die Teilnahmegebühr nach Rückkehr vom Reisebüro rückerstattet. Für einige Ausflüge gibt es auch eine Beschränkung der maximalen Teilnehmerzahl. Sollte nur die Mindestteilnehmerzahl für einen Ausflug zustande kommen, können Passagiere verschiedener Nationalitäten und/oder Sprachen in einem Bus, in Begleitung eines zweisprachigen Reiseleiters, zusammengefasst werden.

Der Preis für die Ausflüge beinhaltet Transport, Besichtigung von Sehenswürdigkeiten oder Museen, Speisen und Getränke, sofern diese im Programm ausgeschrieben sind.

MSC Kreuzfahrten übernimmt keine Haftung für Programmänderungen im Zusammenhang mit örtlichen Festen, Änderungen der Öffnungszeiten oder anderen Gegebenheiten vor Ort, die die Ausflüge teilweise oder ganz behindern. Die Bestätigung der Ausflüge und ihrer Zeiten erfolgt während der Kreuzfahrt an Bord.

Wenn nicht anders angegeben, werden die Ausflüge mit Bussen durchgeführt.

Für den Besuch in Kirchen, Museen oder anderen Kultstätten wird angemessene Kleidung empfohlen (Bedeckung der Knie und Schultern, keine kurzen Tops o.ä.).

Ausflüge, die den Besuch von Ausgrabungsstätten, lange Fussmärsche oder solche durch schwieriges Gelände beinhalten, sind unter Umständen für Personen mit Behinderungen oder motorischen Einschränkungen nicht geeignet. Vergewissern Sie sich bitte, dass Sie an den Ausflügen auch wirklich teilnehmen können, bevor Sie sie buchen.

In einigen Ausgrabungsstätten wird eine gesonderte Gebühr für die Nutzung von Kameras und Fotoapparaten fällig. Diese Extragebühren sind nicht im Preis für die Ausflüge enthalten; weitere Details erhalten Sie an Bord.

Für Strandausflüge wird empfohlen, Badebekleidung, Sonnenschutz und ein Handtuch mitzunehmen.

TAGESPROGRAMM Jeden Abend wird das Tagesprogramm des nächsten Tages auf die Kabinen verteilt. Darin findet man alle wichtigen Informationen und Zeiten zum Unterhaltungs-, Sport- und Ausflugsprogramm sowie die Öffnungszeiten der Restaurants. IHR TÄGLICHES PROGRAMM Das tägliche Programm an Bord ist sowohl entspannend als auch unterhaltsam. Sie können selbst entscheiden, wie aktiv Sie den Tag gestalten möchten. Ob Sie den Tag ganz gemütlich mit einem Buch am Swimmingpool verbringen und die wechselnde Szenerie vorbeiziehen lassen oder aber ein volles Aktivitätenprogramm mit Spass, Sport und Spiel vorziehen – Sie haben es selbst in der Hand! MORGENAKTIVITÄTEN Die Morgenstunden bieten sich an, die Infrastruktur Ihres Schiffes zu nutzen: Je nach Schiff stehen Ihnen nebst Swimmingpools (für Kinder und Erwachsene) beispielsweise ein Fitnessraum mit modernsten Geräten zur Verfügung, Minigolf- und Bowlingbahnen, ein 4DKino und Kartenspielzimmer, eine Bibliothek, ein Internetcafé oder unser topmodernes Aurea Spa– und das sind nur einige der unzähligen Möglichkeiten!


MITTAGESSEN Das Mittagessen wird Ihnen in einem Buffetrestaurants an Bord serviert. Bitte beachten Sie, dass die Essenzeit je nach Schiff und geographischer Lage variieren kann. Nebst dem Buffetrestaurant haben Sie natürlich jederzeit auch die Möglichkeit, in einem à-la-carte Restaurants zu speisen. FESTE MAHLZEITEN Die Essenszeiten orientieren sich an der geographischen Lage und der Reiseroute des Schiffes und sind im täglichen Bordprogramm aufgeführt. TRINKGELD Auf all unseren Schiffen ist es üblich, Crew-Mitgliedern mit denen Sie besonders zufrieden waren, in Ihrem Ermessen Trinkgelder zu geben. Die Trinkgelder werden zwischen Restaurantpersonal, den Kabinenstewards, dem Küchenpersonal, dem Reinigungspersonal und vielen weiteren Mitarbeitern verteilt. Wir empfehlen den üblichen Trinkgeldbetrag pro Person und Nacht von € 10 (stand Januar 2017) NACHTLEBEN Cabarets und Theater mit spektakulären Shows und Tanzaufführungen dominieren den Abend! Lassen Sie den Abend danach in der Diskothek ausklingen und tanzen Sie bis spät in die Nacht. WIRELESS INTERNET "HOT SPOT" SERVICE (FÜR ALLE SCHIFFE) Egal wann, egal wie: Mit MSC bleiben Sie stets in Verbindung. Auch auf hoher See haben Sie Netzzugang und können Ihre besonderen Momente mit Freunden und Familie teilen - dank dem starken Internetzugang via Satellit, den wir auf unserer gesamten Flotte anbieten. Internetzugang steht Ihnen 24 Stunden am Tag und fast überall an Bord (inklusive der öffentlichen Bereiche) via Smartphone, Tablet oder Laptop zur Verfügung. Ausserdem können Sie die Computer inklusive Drucker in unseren Internetcafés nutzen, die rund um die Uhr für Sie geöffnet haben. Wir bieten eine Auswahl an drei verschiedenen Internetpaketen, massageschneidert für die unterschiedlichen Wünsche unserer Gäste, an. Jedes dieser Pakete ist entweder pro Tag oder für die gesamte Kreuzfahrt buchbar. Sie können diese Pakete bereits im Voraus buchen auf diese Weise sogar vor Ihrer Abfahrt sicher stellen, dass Sie in Verbindung bleiben. RAUCHER MSC Kreuzfahrten respektiert die Wünsche und Bedürfnisse aller Gäste und bemüht sich, sowohl für Raucher als auch für Nichtraucher genügend Freiraum zur Verfügung zu stellen. Es gibt mehr Nichtraucherzonen als Raucherzonen, aber auf allen Schiffen gibt es spezielle Bereiche, in denen geraucht werden darf (erhöhter oder modifizierter Luftabzug). Das Rauchen ist grundsätzlich nicht erlaubt in Bereichen, wo die Gäste Essen (Restaurants und Buffetrestaurants), im Medizinischen Zentrum, in den Spielzonen der Kinder, in Korridoren und Aufzugsfoyers, bei den Seenotrettungsübungen, bei der Ausschiffung und bei Ausflügen, auf öffentlichen Toiletten oder in Bars, die nahe den Restaurants gelegen sind. Auch auf den Kabinen und den privaten Kabinenbalkonen ist das Rauchen aufgrund der besonderen Brandgefahr auf See nicht gestattet. Das Rauchen ist gestattet in zahlreichen Bars und auf einer Seite des Pooldecks im Aussenbereich (bitte Beschilderung beachten), auf der auch Aschenbecher verfügbar sind. Die Gäste werden vom Kreuzfahrtdirektor und auch im täglichen Bordprogramm darauf hingewiesen, dass brennende Zigaretten nicht von den Decks


ins Meer geworfen werden dürfen, da der Wind sie auf eines der unteren Decks wehen und so ein Feuer entfachen kann. GESCHÄFTE UND SERVICE AN BORD Eine große Auswahl an Top Marken steht in den Duty & Tax Free Shops* an Bord zur Verfügung: Kleidung, Kosmetikartikel und Parfums, Schmuck, Video- und Fotoapparate (MSC Foto), Sonnenbrillen, Sonnencremes, Tabak und Spirituosen sowie zahlreiche Artikel mit MSC-Logo. Alle Schiffe verfügen über Frisör, Schönheitssalon, Sauna, Massage-Suite, Fitness Center, Wäscherei und Fotodienst. Die Preise entnehmen Sie bitte den Informationen an Bord. ZUSÄTZLICHER SERVICE Kostenpflichtig sind folgende Leistungen: Fotoservice, Coiffeur, Schönheitssalon, Sauna und Massagen, türkisches Dampfbad, kosmetische Behandlungen, Wäscherei und Bügelservice. Post: Die Post kann im Informationsbüro an Bord abgegeben werden, das sich um die Frankierung (gegen Gebühr) und den Versand kümmert. MSC ist nicht für die Serviceleistungen von Post/Kurier verantwortlich. Telekommunikation: Telefonverbindungen, Fax und E-Mail können von den Passagieren gemäss der an Bord aushängenden Tarife genutzt werden. UNTERHALTUNG & FITNESS An Bord steht ein Fitness Center mit modernsten Geräten zur Verfügung. Während der Reise werden Turniere in Bridge, Tischtennis, Tennis, Volleyball und Shuffleboard (nicht verfügbar auf der MSC Magnifica) angeboten und es werden Poolspiele, Gesangsfestivals, Schatzsuchen, Quiz, Maskenbälle und Schönheitswettbewerbe organisiert. Jeden Abend erwarten unsere Gäste spektakuläre, internationale Shows im Theater und Live-Musik in den Lounges. Im Casino an Bord können Sie Ihr Glück an den „Einarmigen Banditen“ versuchen oder auch beim Black Jack, Roulette oder an den Poker-Tischen. Kostenpflichtig sind folgende Leistungen: Casino, Videospiele, 4-D-Kino (nur an Bord der MSC Divina , MSC Splendida , MSC Fantasia und MSC Magnifica) und Formel-1-Simulator (MSC Divina, MSC Splendida und MSC Fantasia), Golfsimulator (MSC Sinfonia), Mini Bowling (MSC Splendida und MSC Magnifica), Internet. Der Golfabschlag auf der MSC Sinfonia ist gratis nutzbar. Minigolf kann kostenlos auf der MSC Poesia, MSC Orchestra, MSC Musica, MSC Sinfonia, MSC Opera, MSC Lirica und MSC Armonia gespielt werden. BORDWÄHRUNG Es gelten folgende Bordwährungen: Euro (€) SAFE Jede Kabine und jede Suite ist mit einem Safe ausgestattet. MSC Kreuzfahrten übernimmt keine Haftung für Verlust oder Diebstahl von Gegenständen, die in der Kabine oder im Gepäck unbeaufsichtigt gelassen wurden. STROMSPANNUNG Alle Kabinen haben Wechselstrom 110/220 V. An der Reception bekommen Sie bei Bedarf Adapter

für

die

Steckdosen.

Bitte

beachten

Sie,

dass

elektrische

Apparate

zur

Wärmegenerierung (wie Teekocher, Flaschenwärmer für Kleinkinder, Heizdecken etc.) an Bord nicht gestattet sind.


SCHWANGERSCHAFT Die medizinischen Einrichtungen und Geräte an Bord sind möglicherweise technisch nicht zur Behandlung von Geburts- oder Schwangerschaftskomplikationen geeignet. Aus diesem Grund können wir aus Sicherheitsgründen keine Frauen an Bord zulassen, welche bis zum Ende der Kreuzfahrt ihre 24. Schwangerschaftswoche erreichen oder überschreiten. Ungeachtet des Schwangerschaftsstadiums ist es empfehlenswert, vor Antritt der Kreuzfahrtreise einen Arzt aufzusuchen, der die Reisefähigkeit des Gasts bestätigen kann. NAHRUNGSMITTELUNVERTRÄGLICHKEITEN UND /ODER –ALLERGIEN Gäste mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten und/oder -Allergien müssen MSC Kreuzfahrten mit Hilfe des Formulars über besondere Bedürfnisse (Special Needs Form), das in allen Reisebüros erhältlich ist, informieren und, nachdem sie an Bord gekommen sind, beim Rezeption- und Gästeservice und/oder Maître d’Hôtel nochmals auf ihre Bedürfnisse hinweisen. Wenn unsere Mitarbeiter im Vorfeld verständigt werden, sind sie den Gästen auch gern bei der Auswahl ihrer Gerichte behilflich, um Speisen oder Zutaten zu meiden, die allergische Reaktionen auslösen könnten. Ausserdem sind die MSC Splendida, MSC Fantasia, MSC Magnifica, MSC Musica, MSC Orchestra, MSC Poesia und MSC Divina auf Mittelmeer- und Nordeuropakreuzfahrten von der Italienischen Zöliakie-Gesellschaft (AIC) für die Zubereitung und das Servieren von glutenfreien Mahlzeiten zugelassen. Auf allen Schiffen und allen Routen wird eine begrenzte Auswahl an verpackten glutenfreien Produkten mitgeführt.

• Nach der Kreuzfahrt AUSSCHIFFUNGSVERFAHREN DES GEPÄCKS Bestimmte Formalitäten zur Ausschiffung werden vor dem Ende der Kreuzfahrt mitgeteilt. Am Tag vor der Ausschiffung werden alle notwendigen Informationen im Tagesprogramm aufgeführt. Der Kreuzfahrtenführer und das Betriebspersonal erklären ausführlich, was man bei der Ausschiffung beachten muss, damit diese schnell und einfach von statten geht. Es gibt eine bestimmte Reihenfolge bei der Ausschiffung, Anschlussverbindungen diese rechtzeitig erreichen.

damit

Passagiere

mit

Am Ende der Kreuzfahrt kommen Zollbeamte und Einwanderungsbeauftragte an Bord um die Ausschiffung zu autorisieren. Entsprechend den Zollbestimmungen muss sämtliches Gepäck von Bord bevor mit der Ausschiffung begonnen werden kann. Dies wird so schnell wie möglich bewerkstelligt und das Gepäck steht anschliessend in der Zollhalle des Hafens abholbereit. Am Tag vor der Ausschiffung erhalten Sie farbige Etiketten, welche Sie an Ihrem Gepäck befestigen müssen. Diese Etiketten müssen mit Name und Adresse versehen werden, bevor Sie diese in der Nacht vor der Ausschiffung vor die Kabine raus stellen. Ihr Gepäck wird eingesammelt und nach dem Anlegen sicher von Bord gebracht. Das Gepäck durchläuft die regulären Zollkontrollen und die entsprechenden Behörden sind berechtigt Sie zum Öffnen von Gepäckstücken aufzufordern. Wir empfehlen Ihnen alle wichtigen Dokumente und Wertsachen in Ihrem Handgepäck mitzuführen.


GEPÄCK VERLORENES/VERGESSENES ODER BESCHÄDIGTES GEPÄCK Alle am Hafen vergessenen Gepäckstücke werden für 30 Tage aufbewahrt. Sollte innert dieser Frist keine Anfrage seitens der Kunden bei uns eintreffen, werden die Gepäckstücke entsorgt.Unser Hafenpersonal ist bestrebt, die entsprechenden Kunden nach Feststellung des Verlusts zu kontaktieren, dies ist jedoch mangels Informationen auf den Kofferetiketten der Kunden nicht immer möglich oder kann lange Zeit in Anspruch nehmen.Wir empfehlen unseren Kunden sich umgehend an unsere Mitarbeiter in Basel zu wenden: E-Mail:

customercare-ch@msccruises.ch

Fax; 061 260 01 99 Post: MSC Kreuzfahrten AG, Customer Care, Weisse Gasse 6, CH-4001 Basel Die Kosten für die Rücksendung der Gepäckstücke gehen zu Lasten der Kunden, es sei denn, MSC Kreuzfahrten ist für den Verlust verantwortlich. GEPÄCKSVERWERCHSLUNG Sollten Sie aus Versehen das Gepäckstück eines anderen Passagiers mitgenommen haben, so bitten wir Sie, direkt mit der entsprechenden Person Kontakt aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass sämtliche anfallenden Kosten (Lieferkosten u.ä.) zu Ihren Lasten gehen. Ihren Koffer können wir Ihnen erst zurücksenden, wenn der entsprechende Passagier den richtigen Koffer zurückerhalten hat und diese Mitteilung bei uns eingetroffen ist. GEPÄCKSCHÄDEN Sollte Ihr Gepäck während der Ein- oder Ausschiffung zu Schaden kommen, so bitten wir Sie, sich an unsere MSC Mitarbeiter vor Ort zu wenden und mit deren Hilfe ein Schadenformular auszufüllen. Nach Beendigung Ihrer Kreuzfahrt muss uns dieses innert 3 Wochen zusammen mit der Kaufquittung oder allenfalls einer Preisauskunft des Herstellers/Verkäufers zugestellt werden, so dass wir eine Rückerstattung beantragen können.


STANDARD BUCHUNGSBEDINGUNGEN DAS SIND DIE FÜR IHRE KREUZFAHRT GELTENDEN UND FÜR SIE VERBINDLICHEN BUCHUNGSBEDINGUNGEN. WIR BITTEN SIE, DIESE AUFMERKSAM DURCHZULESEN.

370

Alle in der Broschüre und/oder auf unserer offiziellen Webseite enthaltenen Kreuzfahrten werden von MSC Cruises S.A., nachfolgend «Unternehmen» genannt, zum Verkauf angeboten. In den (unten definierten) Bedingungen werden die folgenden Ausdrücke die nachfolgend genannte Bedeutung haben: «Buchung» umfasst die Schritte, welche die bzw. der Reisende (in der Folge der Einfachheit halber nur «der Reisende» genannt) unternimmt, um in ein Reisevertragsverhältnis mit dem Unternehmen einzutreten. «Buchungsbedingungen» bezeichnet die Bedingungen und Informationen, die in der jeweiligen Broschüre des Unternehmens, auf der offiziellen Webseite und/oder in anderen Informationsmaterialien aufgeführt sind, welche die ausdrücklichen Bedingungen für Ihren Reisevertrag mit dem Unternehmen bilden. «Beförderer» bezeichnet das Unternehmen, welches die Verpflichtung zur Beförderung des Reisenden übernommen hat oder die Beförderung des Reisenden durchführt, die gemäss den Angaben im Kreuzfahrtticket, Flugticket oder einem anderen für die Beförderung auf der Strasse ausgestellten Ticket von einem Ort zum anderen erfolgt. Es wird daher auf diesen Dokumenten als «Beförderer» bezeichnet. Der Begriff Beförderer gilt auch für den Inhaber und/oder Mieter und/ oder Betreiber und/oder deren Angestellte und/oder die Vertreter jedes Transportdienstleisters. «Unternehmen» heisst MSC Cruises S.A., dessen registrierter Firmensitz 40, Avenue EugènePittard, 1206 Genf Schweiz, ist und welches Kreuzfahrten und/oder Paketangebote organisiert und sie entweder direkt oder über einen Sales Agent verkauft oder zum Verkauf anbietet. «Beförderungsbedingungen» steht für die Bedingungen, unter denen der Beförderer die Beförderung auf dem Luft-, Land- oder Seeweg gewährleistet. Die Beförderungsbedingungen können auf die gesetzlichen Bestimmungen des Landes des Beförderers und/oder auf internationale Abkommen verweisen, welche die Haftung des Beförderers einschränken oder ausschliessen können. Kopien der Beförderungsbedingungen jedes Beförderers sind auf Anfrage des Reisenden erhältlich. «Reisevertrag» steht für den Vertrag, der zwischen dem Unternehmen und dem Reisenden über die jeweilige Kreuzfahrt oder das jeweilige Paketangebot abgeschlossen wird, welche/s durch die Ausstellung der vom Unternehmen oder seinem Sales Agent an den Reisenden geschickten Reisebestätigung/Rechnung bestätigt wird. Alle Buchungen unterliegen den Buchungsbedingungen. «Kreuzfahrt» bezeichnet die Kreuzfahrt, so wie sie in der jeweiligen Broschüre des Unternehmens, auf der offiziellen Webseite oder in anderen für oder im Namen des Unternehmens hergestellten Unterlagen beschrieben ist. «Behinderte Person» bzw. «bewegungseingeschränkte Person» meint jegliche Person, deren Beweglichkeit bei der Nutzung der Beförderung durch ein (sensorisches oder lokomotorisches, permanentes oder vorübergehendes) körperliches Gebrechen, eine geistige oder psychosoziale Behinderung oder eine Aktivitätseinschränkung oder Beeinträchtigung aus jeglichem anderen

Buchung und Anzahlung

Grund oder aus Altersgründen eingeschränkt ist und deren Situation entsprechende Aufmerksamkeit und Anpassung der allen Reisenden angebotenen Serviceleistungen an die speziellen Anforderungen der betreffenden Person erfordert. «Höhere Gewalt» bezeichnet ein unvorhersehbares und nicht voraussagbares Ereignis, das ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens liegt, einschliesslich Naturereignisse (wie z.B. Brand, Überschwemmung, Erdbeben, Sturm, Orkan oder andere Naturkatastrophen), Krieg, Invasion, feindselige Handlungen, Kampfhandlungen (ungeachtet dessen, ob ein Krieg erklärt wurde), Bürgerkrieg, Aufruhr, Revolution, Aufstand oder Machtübernahme oder Beschlagnahme, terroristische Handlungen, Ausschreitungen, innere Unruhen, Arbeitskämpfe, Natur- und Nuklearkatastrophen, Brand, Epidemien, Krankheitsrisiken, Verstaatlichung, Regierungssanktion, Blockade, Embargo, Arbeitsstreitigkeiten, Streik, Sperre oder Unterbrechung oder Ausfall von Strom oder Telefon und jedes andere unvorhersehbare technische Problem mit der Beförderung, einschliesslich Änderungen durch Umplanung oder Stornierung oder Abwandlung von Flügen sowie durch geschlossene oder überfüllte Flughäfen oder Häfen. «Grand Tour» bezeichnet die Kombination von zwei oder mehrerer Kreuzfahrten, die vom Unternehmen organisiert und als Paketangebot verkauft werden. Im Sinne dieser Buchungsbedingungen muss die «Grand Tour» immer als ein unteilbares Paketangebot betrachtet werden. Alle Ausdrücke und Bezugnahmen, die auf Kreuzfahrt und/oder Paketangebot verweisen, betreffen auch «Grand Tour» und sind identisch anwendbar, sofern nicht anders angegeben. Jegliche Bezugnahme auf einen Preis bezieht sich auf den «MSC Grand Tour» bezahlten Totalpreis. «Offizielle Webseite» meint sämtliche zum Internetauftritt gehörige Internetseiten, Dokumente und verlinkte querverweisende Texte, die von der Web-Domäne www.msckreuzfahrten.ch bedient werden. «Paketangebot» steht für die Kreuzfahrt und den/die Flug/Flüge und/oder jegliche andere Unterbringungsvereinbarung vor und/oder nach der Kreuzfahrt. Es umfasst keine Landausflüge oder Pendelservices, die nicht Bestandteil des Pauschal-Paketpreises sind. «Reisende» umfasst jede Person, die entweder in der/dem vom Unternehmen ausgestellten Reisebestätigung oder Rechnung oder Ticket namentlich aufgeführt ist. «Sales Agent» bezeichnet die Person, die Kreuzfahrten oder vom Unternehmen bzw. im Namen des Unternehmens zusammengestellte Paketangebote verkauft oder zum Verkauf anbietet. «Landausflug» heisst jede Exkursion, jeder Ausflug und jede Aktivität an Land, die/der kein Bestandteil des Pauschalpreises der Kreuzfahrt ist und vom Unternehmen an Bord seiner Schiffe zum Verkauf angeboten wird.

1.

1.1 Zur Buchung muss der Reisende das Unternehmen oder den vom Unternehmen autorisierten Agenten oder Vertreter kontaktieren. 1.2 Durch das Buchen einer Kreuzfahrt oder eines Paketangebots bestätigt und akzeptiert die Person, welche die Buchung tätigt, dass alle in der Reisebestätigung und Rechnung genannten Personen erklärt haben, dass sie die Buchungsbedingungen als verbindlich betrachten, und dass sie/er berechtigt ist, diese Buchungsbedingungen im Namen aller in der Reisebestätigung und Rechnung genannten Personen zu akzeptieren. 1.3 Zum Zeitpunkt der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtpreises zu leisten. 1.4 Eine Buchung ist erst dann abgeschlossen, wenn das Unternehmen die Anmeldung entgegennimmt, indem es dem Reisenden oder dem Sales Agent des Reisenden eine Reisebestätigung zusendet.

2.

Reisevertrag

2.1 Der Reisevertrag tritt erst mit der Zahlung der Anzahlung oder des Gesamtpreises in Kraft. 2.2 Die Zahlung des vollen Preises hat bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt zu erfolgen. 2.3 Sollte die Buchungsanfrage innerhalb von 30 Tagen vor Reiseantritt erfolgen, muss zum Zeitpunkt der Buchung der volle Preis entrichtet werden. 2.4 Falls ein Reisender den Restbetrag nicht bis 30 Tage vor Reiseantritt entrichtet, hat das Unternehmen das Recht, die Buchung ohne vorherige Ankündigung zu stornieren und Stornierungsgebühren (gemäss nachfolgendem Punkt 14) zu erheben, unabhängig davon, ob die Kreuzfahrt wiederverkauft wurde oder nicht.

3. Preise und Preisgarantie

3.1 Am Preis des Reisevertrags wird während der 20 Tage vor Reiseantritt oder nachdem die Zahlung des vollen Preises beim Unternehmen eingegangen ist, keine Änderung vorgenommen. 3.2 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, den Preis des Reisevertrags jederzeit vor der unter 3.1 genannten Frist jederzeit in Anpassung an folgende Änderungen zu modifizieren: a) Flugpreise; b) Treibstoffkosten für das Schiff; c) Abgaben, Taxen oder Gebühren für Dienstleistungen wie Einschiffungs- oder Ausschiffungskosten in Häfen oder Flughäfen. Änderungen können nach oben oder nach unten erfolgen. Gemäss Punkt a) entspricht jede Änderung des Paketpreises dem von der Fluggesellschaft zusätzlich berechneten Betrag. Gemäss Punkt b) entspricht jede Änderung des Paketpreises 0,33% des Kreuzfahrtpreises pro Dollar der Preiserhöhung für Treibstoff pro Barrel (NYMEX Index). Gemäss Punkt c) entspricht jede Änderung des Paketpreises dem vollen Betrag der Gebühren. 3.3 Wenn sich die Erhöhung auf über 10% des Gesamtpreises des Reisevertrags beläuft, ist der Reisende berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und sich den Preis des Reisevertrags vollständig zurückerstatten zu lassen. Diese Rückerstattung gilt nicht für bezahlte Versicherungsprämien. Diese sind auf keinen Fall rückerstattungsfähig. 3.4 Um das Rücktrittsrecht geltend zu machen, muss der Reisende das Unternehmen davon innerhalb von 10 Tagen ab dem Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung schriftlich in Kenntnis setzen.

4. Versicherung

4.1 Das Unternehmen empfiehlt jedem Reisenden, eine Versicherung oder gleichwertige Police abzuschliessen, die ihn ab dem Datum der Buchungsbestätigung bis zum Ende der Kreuzfahrt ausreichend absichert.

5. Pässe und Visa

Gesundheit und Reisefähigkeit

die Reisevollmacht (Einverständniserklärung) nicht vorgelegt resp. mitgeführt wird. In diesem Falle kann der bezahlte Reisepreis nicht rückerstattet werden. 6.2 Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren (massgebend ist das Datum der Einschiffung) dürfen nicht in einer eigenen Kabine reisen. 6.3 Jugendlichen unter 18 Jahren ist es nicht gestattet, im Casino zu spielen. 6.4 Je nach Hoheitsgebiet, in welchem sich das Schiff befindet, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren weder Tabak an Bord erwerben noch konsumieren. 6.5 Befindet sich das Schiff in US-amerikanischen Gewässern, darf kein Alkohol an unter 21-Jährige ausgeschenkt noch von Ihnen konsumiert werden. In nicht US-amerikanischen Gewässern darf kein Alkohol an unter 18-Jährige ausgeschenkt resp. konsumiert werden. 6.6 Je nach Hoheitsgebiet, in welchem sich das Schiff befindet, können weitere Einschränkungen und Bedingungen gelten.

7.

7.1 Die Sicherheit aller Reisenden steht für das Unternehmen an erster Stelle. Der Reisende sichert zu, dass er für die Reise auf See und in der Luft reisefähig ist, dass sein Verhalten und seine körperliche Verfassung die Sicherheit oder den Komfort des Schiffs (oder, falls zutreffend, des Flugzeugs) und die anderen Reisenden nicht beeinträchtigen wird und dass er entsprechend der anwendbaren Sicherheitsbestimmungen der International EU oder des nationalen Rechtes sicher befördert werden kann. 7.2 Das Unternehmen hat das Recht, vom Reisenden die Vorlage einer ärztlichen Reisefähigkeitsbescheinigung zu verlangen. 7.3 Jeder Reisende mit Beschwerden, die unter Berücksichtigung der Reiseroute des Schiffs seine Reisefähigkeit beeinträchtigen könnten, muss vor der Buchung ein ärztliches Attestvorlegen. 7.4 Schwangere Frauen werden aufgefordert, sich unabhängig von ihrem Schwangerschaftsstadium vor der Reise ärztlich beraten zu lassen. In jedem Stadium der Schwangerschaft ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig, welche bezeugt, dass die Schwangere in einer guten gesundheitlichen Verfassung ist, um die Reise an Bord des Schiffes anzutreten (dies unter Berücksichtigung der gewählten Route). 7.5 Das Unternehmen und/oder der Beförderer haben auf keinem der Schiffe entsprechende medizinische Einrichtungen für Entbindungen. Das Unternehmen kann Buchungen für Frauen, die am Ende der Reise in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus sein werden, nicht annehmen oder diese Frauen nicht befördern. 7.6 Das Unternehmen behält sich ausdrücklich das Recht vor, jeder Frau das Recht an Bord zu gehen zu verweigern, die in einem fortgeschrittenen Schwangerschaftsstadium zu sein scheint. Für eine solche Verweigerung kann das Unternehmen in keiner Art haftbar gemacht werden. 7.7 Falls eine Reisende zum Zeitpunkt der Buchung einer Reise nicht sicher wusste oder nicht wissen konnte, dass sie schwanger war, wird das Unternehmen – bezugnehmend auf Punkt 6.5 – der Reisenden die Möglichkeit bieten, eine andere Kreuzfahrt aus dem Katalog und/oder der Webseite zu buchen (sofern verfügbar), welche dieselbe Qualität aufweist wie die gebuchte Kreuzfahrt und den vorgängig genannten Voraussetzungen gerecht wird oder zu stornieren; in letzterem Fall wird der gesamte bezahlte Preis zurückerstattet, sofern die Stornierung unverzüglich nach Feststellung der Schwangerschaft mitgeteilt wird (ein ärztliches Attest muss vorliegen). 7.8 Sollte der Beförderer, der Schiffskapitän oder der Schiffsarzt den Eindruck haben, der Reisende wäre aus irgendeinem Grund nicht reisefähig, könnte seine Sicherheit gefährden, den Beförderer für seine Pflege, Unterstützung oder Rückführung haftbar machen oder es könnte ihm in irgendeinem Hafen die Erlaubnis, an Land zu gehen, verweigert werden, dann ist der Schiffskapitän jederzeit berechtigt, dem Reisenden in jeglichem Hafen das Recht zur Einschiffung zu verweigern oder die Ausschiffung des Reisenden in jedem Hafen zu veranlassen oder den Reisenden in eine andere Koje oder Kabine zu verlegen. Der Schiffsarzt hat das Recht, Erste Hilfe zu leisten und Medikamente, Therapien oder andere medizinische Behandlungen zu verabreichen bzw. den Reisenden in das Schiffsspital oder eine ähnliche Einrichtung zu überweisen und/oder dort festzuhalten, falls eine solche Massnahme vom Arzt für erforderlich gehalten und vom Schiffskapitän unterstützt wird. Eine Verweigerung des Reisenden, sich einer solchen Behandlung zu unterziehen, kann dazu führen, dass der Reisende in irgendeinem Hafen ausgeschifft wird, falls erforderlich, auch mit Hilfe der einheimischen Polizei oder anderer zuständiger Behörden, und dass weder das Unternehmen noch der Beförderer für jegliche Aufwendungen, Ausgaben und Ersatzleistungen an den Reisenden haftbar sind. 7.9 Falls dem Reisenden die Einschiffung aus Gründen der Gesundheit und/oder Reisefähigkeitverweigert wird, sind weder das Unternehmen noch der Beförderer gegenüber dem Reisenden in irgendeiner Weise haftbar.

8. Personen mit eingeschränkter Mobilität oder körperlicher Beeinträchtigung Altersvorschriften für Kinder und Jugendliche

6.

8.1 An oberster Stelle steht für das Unternehmen immer der Komfort und die Sicherheit der Reisenden. Daher wird der Reisende oder jede andere Person, die in seinem Namen die Buchung tätigt, bzw. zu deren Buchung sowie Vorausbezahlung des Tickets der betreffende Reisende gehört, zum Zeitpunkt der Reservierung gebeten, genaueste Angaben zu dessen speziellem Bedarf hinsichtlich Unterbringung, Platzierung oder benötigter Assistenz sowie der Notwendigkeit, medizinische Ausrüstungen mitzubringen, zu machen – vorausgesetzt, dass ein solcher Bedarf zum betreffenden Zeitpunkt bekannt ist –, um sicherzustellen, dass der Reisende sicher bzw. in praktikabler und ihm gerecht werdender Weise befördert werden kann.

Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig über die notwendigen Formalitäten. Sie sind selbst für die Ausstellung oder Verlängerung der notwendigen Reisedokumente wie Pass und Visum verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder verspätet ausgestellt werden, sodass die Reisenden ihre Reise absagen müssen, gelangen die Annullierungsbestimmungen zur Anwendung. Überprüfen Sie vor der Abreise, ob Sie alle notwendigen Dokumente bei sich führen. MSC Kreuzfahrten macht Sie darauf aufmerksam, dass Sie bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen haben. 5.1 Die Reisenden müssen uneingeschränkt gültige Pässe oder Identitätskarten für die gesamte Dauer der Kreuzfahrt besitzen, deren Ablaufdatum mindestens 6 Monate nach dem Datum der Rückkehr von der Reise liegen muss. Bestimmte Länder verlangen einen maschinenlesbaren Pass mit digitalem Foto, besonders Russland und die USA, die seit 01. April 2016 einen Pass 06 oder neuer verlangen. In einigen Ländern ist die Eintragung von Kindern im Pass der Eltern nicht ausreichend. Wir empfehlen daher für Kinder einen eigenen Reisepass. 5.2 Die Reisenden müssen uneingeschränkt einen gültigen Pass für die gesamte Dauer der Kreuzfahrt besitzen, deren Ablaufdatum mindestens 6 Monate nach dem Datum der Rückkehr von der Reise liegen muss. Reisende mit Einstieg in Havanna müssen vor Abflug eine «Tarjeta de Turista» im Konsulat erwerben. Diese ist bei der Einreise in Kuba vorzuzeigen. Für die erneute Einreise in Kuba ist der erneute Erwerb einer Tarjeta de Turista notwendig, die direkt an Bord erworben werden kann. Die Ausreisegebühr bei Abflug in Havanna ist bereits im Flugpreis enthalten. Jeder Kubareisende ist seit 1. Mai 2010 verpflichtet, bei der Einreise einen für Kuba gültigen Krankenversicherungsschutz für die vorgesehene Aufenthaltsdauer nachzuweisen. 5.3 Das Unternehmen ist nicht für die Beantragung von Visa für irgendeinen Reisenden verantwortlich. Dafür hat der einzelne Reisende Sorge zu tragen.

Für Kinder und Jugendliche gelten folgende besondere Bestimmungen: 6.1 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (massgebend ist das Datum der Einschiffung) dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person, welche mindestens 18 Jahre alt ist, reisen. Falls es sich bei der Begleitperson nicht um den oder die Erziehungsberechtigte handelt, muss bei der Buchung eine schriftliche Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigen vorgelegt werden. Diese Bewilligung ist auf der gesamten Reise mitzuführen. Dieses Formular kann bei Ihrer Buchungsstelle bezogen werden („MSCReisevollmacht für Minderjährige“). MSC Kreuzfahrten resp. deren Vertreter, die Reederei und deren Vertreter sind berechtigt, die Reiseleistungen zu verweigern, wenn

www.msckreuzfahrten.ch/agb | 371


8.2 Der Reisende hat zum Zeitpunkt der Buchung genau darüber zu informieren, ob er sich unwohl fühlt oder krank ist, eingeschränkt mobil oder körperlich beeinträchtigt ist, insbesondere wenn a) der Reisende eine behindertengerechte Kabine benötigt, da diese nur in geringer Anzahl zur Verfügung stehen und das Unternehmen, wenn immer möglich, den Reisenden seinen Umständen entsprechend komfortabel und sicher beherbergen möchte b) der Reisende einen speziellen Sitz benötigt c) der Reisende medizinische Geräte mit an Bord nehmen muss d) der Reisende einen Blindenhund an Bord bringen muss. Bitte beachten Sie, dass Blindenhunde den nationalen Vorschriften unterstehen. 7.3 Reisende mit einer physischen oder psychischen Behinderung, die einer speziellen Behandlung oder Hilfeleistung (einschliesslich Reisende, die einen Rollstuhl benötigen) bedürfen, müssen dem Unternehmen vor der Buchung die Natur ihrer Behinderung, die medizinischen Geräte, welche sie mit an Bord bringen werden bzw. jede speziell benötigte medizinische oder sonstige Unterstützung schriftlich mitteilen. Reisende, die an einen Rollstuhl gebunden sind, müssen ihren eigenen zusammenklappbaren Rollstuhl in Standardgrösse mitbringen und von einer Person begleitet werden, die fähig und in der Lage ist, ihnen Hilfe zu leisten. 8.4 Falls der Reisende auf Grund der Einschränkung spezielle Geräte und/oder Betreuung benötigt, hat der Reisende selbst dafür Sorge zu tragen und dafür aufzukommen Das Unternehmen kann keine Einzel- oder andere Betreuung – weder physisch noch psychisch – anbieten. 8.5 Falls das Unternehmen nach sorgfältiger Abwägung aller Voraussetzungen zum Schluss gelangt, dass eine Beförderung nicht ohne Einschränkung der Sicherheit oder des Komforts möglich ist, kann das Unternehmen die Buchung resp. Einschiffung ablehnen. 8.6 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, einem Reisenden, der es versäumt hat, es von seiner Körperbehinderung oder seinem Bedarf an Hilfeleistung zu verständigen, und der nach Ansicht des Unternehmens bzw. des Beförderers nicht reisefähig oder in einer körperlichen Verfassung ist, die eine Gefahr für ihn selbst und die Mitreisenden sein könnte, die Einschiffung zu untersagen. Falls der Reisende mit dem Entscheid nicht einverstanden ist (gem. 7.5/7.6), sind die Gründe dagegen dem Unternehmen ausreichend schriftlich darzulegen. 8.7 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Beförderung von Reisenden, welche von der Unternehmung oder dem Beförderer als nicht reisefähig beurteilt werden resp. deren Gesundheitszustand ein Risiko für sich selbst oder für andere darstellen könnte, abzulehnen. 8.8 Um die Sicherheit und den Komfort jederzeit zu gewährleisten, muss der Reisende – falls er nach der Buchung davon Kenntnis bekommt, dass er während der Reise medizinische Hilfe und/oder Betreuung benötigt – nach der Buchung und vor Anritt der Reise das Unternehmen genau darüber informieren; das Unternehmen wird dann beraten, ob eine Beförderung in praktikabler und sicherer Weise möglich ist. 8.9 Es kann vorkommen, dass kranke Reisende oder Reisende mit Rollstuhl oder bewegungseingeschränkte Reisende in Häfen, in denen die Schiffe nicht längsseits anlegen, nicht an Land gehen können. Eine Liste dieser Häfen ist gegen schriftliche Anfrage erhältlich.

9. Medizinischer Fragebogen 9.1 Das Unternehmen und/oder der Beförderer und/oder die Gesundheitsbehörden jeglichen Hafens sind berechtigt, in ihrem eigenen Namen einen Fragebogen zur öffentlichen Gesundheit auszugeben. Der Reisende muss darin genaue Angaben über jegliche Krankheitssymptome einschliesslich Magen-Darm-Erkrankungen und H1N1 machen. Wenn der Beförderer den Eindruck hat, dass ein Reisender Symptome irgendeiner Krankheit einschliesslich Virusinfekten und bakteriellen Erkrankungen, sowie Norovirus und H1N1 hat, darf er die Einschiffung verweigern. Sollte sich ein Reisender weigern, den Fragebogen auszufüllen, kann ihm die Einschiffung verweigert werden. 9.2 Sollte ein Reisender an Bord an einer Virusinfektion oder bakteriellen Erkrankung erkranken, darf der Schiffsarzt von ihm verlangen, aus Sicherheitsgründen in seiner Kabine zu bleiben.

10. Lebensmittelallergien 10.1 Die Reisenden werden daran erinnert, dass einige Speisen bei manchen Menschen allergische Reaktionen in Folge der Unverträglichkeit mancher Zutaten hervorrufen können. Sollte ein Reisender ihm bekannte Allergien haben oder manche Speisen nicht vertragen, wird er dringend gebeten, dies dem Maître d’hôtel so bald wie möglich nach Betreten des Schiffs mitzuteilen. 10.2 Es liegt in der Verantwortung des Reisenden zu gewährleisten, dass er jegliche Speise meidet, auf die er allergisch reagieren könnte. Das Unternehmen wird alle angemessene Sorgfalt walten lassen, wenn es bei der Bestellung über eine bestimmte Speise oder Zutat informiert wurde, auf die der Reisende allergisch reagiert, und dem Reisenden nach Möglichkeit dabei behilflich sein, diese Speise oder Zutat zu meiden, wenn es vom Reisenden bei der Bestellung einer solchen Speise darauf hingewiesen wurde. Das Unternehmen kann nicht in Bezug auf die Zubereitung spezieller Gerichte für den Reisenden oder auf zubereitete, vom Reisenden verzehrte Gerichte verantwortlich gemacht werden.

11. Medizinische Unterstützung 11.1 Den Reisenden wird dringend geraten, eine umfassende Reisekrankenversicherung abzuschliessen, die auch medizinische Behandlung, Rückführungskosten und Ausgaben abdeckt. 11.2 Gemäss den Vorschriften des Flaggenstaats sind ein qualifizierter Arzt und ein Schiffsspital

372

an Bord, das jedoch lediglich auf Erste Hilfe und geringere Beschwerden eingerichtet ist. Der Reisende anerkennt und akzeptiert zum Zeitpunkt der Buchung, dass das Schiffsspital nicht wie ein Krankenhaus an Land ausgestattet ist und dass der Arzt kein Facharzt ist. Weder das Unternehmen noch der Beförderer noch der Arzt können vom Reisenden haftbar gemacht werden, falls aus diesen Gründen eine bestimmte Krankheit nicht behandelt werden kann. 11.3 Der Reisende erkennt seine Pflicht und Verantwortung an, sich im Bedarfsfall medizinisch versorgen zu lassen, wenn ein qualifizierter Arzt an Bord ist. Die medizinische Versorgung an Bord ist kostenpflichtig. 11.4 Im Fall von Krankheit oder Unfall kann es erforderlich werden, dass Reisende vom Unternehmen, Beförderer und/oder Schiffskapitän zur ärztlichen Behandlung an Land gebracht werden. Weder der Beförderer noch die Gesellschaft gibt Zusicherungen betreffend der Qualität der ärztlichen Behandlung in den Anlaufhäfen oder am Ort, an welchem der Reisende an Land gebracht wird, oder übernimmt hierfür in irgendeiner Form Verantwortung. Medizinische Einrichtungen und Standards variieren von Hafen zu Hafen. Weder das Unternehmen noch der Beförderer gibt im Zusammenhang mit dem Standard der ärztlichen Behandlung an Land Zusicherungen und Gewährleistungen ab. 11.5 Die professionelle Einschätzung des Arztes im Bezug darauf, ob der Reisende in der Lage ist, an Bord des Schiffs zu kommen oder seine Kreuzfahrt fortzusetzen, ist für den Reisenden endgültig und verbindlich. 11.6 Vor der Buchung einer Reise für Kinder unter 12 Monaten empfiehlt es sich, ärztliche Beratung einzuholen. Um jeglichen Zweifel zu vermeiden, wird präzisiert, dass die Regelung, die in Ziffer 6 enthalten ist, insbesondere die Reisefähigkeit, jedem Reisenden und diesbezüglich auch an Kinder anwendbar ist.

12. Medizinische Geräte 12.1 Es ist wichtig, dass der Reisende beim Hersteller bzw. Lieferanten entsprechende Informationen einholt, um zu gewährleisten, dass medizinische Geräte, die er mit an Bord zu bringen beabsichtigt, gebrauchssicher sind. Der Reisende ist dafür verantwortlich, vor der Abfahrt die Lieferung aller medizinischer Geräte zum Kai zu organisieren und das Unternehmen vor der Buchung zu informieren, falls er irgendein medizinisches Gerät an Bord verwendet, damit das Unternehmen sicherstellen kann, dass das medizinische Gerät sicher befördert werden kann. 12.2 Der Reisende ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle medizinischen Geräte gut funktionieren und dass die Geräte und eventuelle Batterien, Zubehör und dergleichen für die gesamte Reise ausreichen. Das Schiff nimmt keinen Ersatz mit, und der Zugang zu entsprechender Betreuung oder Geräten an Land kann schwierig und teuer sein. Die Reisenden müssen mit der Bedienung aller Geräte vertraut sein.

13. Vom Reisenden verlangte Umbuchungen 13.1 Der Reisende kann seine Reise auf eine Drittperson (nachfolgend als «Ersatzreisender» bezeichnet) umbuchen lassen, sofern die nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind: (i) der Ersatzreisende erfüllt alle Voraussetzungen für die Reise und (ii) das Unternehmen wird bis 7 Tage vor Abreisedatum schriftlich über die Umbuchung informiert. Sofern diese Voraussetzungen erfüllt sind, fallen für die Umbuchung auf den Ersatzreisenden in jedem Fall die folgenden Gebühren pro vollzahlende Person an:

ÄNDERUNG DES ABREISEDATUMS

Kostenfrei bis 7 Arbeitstage vor Abreise

NAMENSÄNDERUNG

kostenfrei bis 15 Arbeitstage vor Abreise

ÄNDERUNG DES ABREISEDATUMS

FANTASTICA/WELLNESS/AUREA/ YACHT CLUB EXPERIENCE NAMENSÄNDERUNG

CHF 35 bis 10 Arbeitstage vor Abreise

BELLA EXPERIENCE

CHF 35 bis 7 Arbeitstage vor Abreise

Der Reisende und der Ersatzreisende haften gemeinsam (solidarisch) für die Bezahlung der Kreuzfahrt bzw. des Paketes sowie alle zusätzlich anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Umbuchung auftreten. 13.2 Auch nach der Buchungsbestätigung kann der Reisende einmal die gebuchte Kreuzfahrt/ das gebuchte Paket (nachfolgend als «ursprüngliche Kreuzfahrt/ursprüngliches Paket» bezeichnet) auf eine andere Kreuzfahrt (nachfolgend als «neue Kreuzfahrt/neues Paket» bezeichnete) umbuchen, sofern alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind: (i) das Datum der neuen Kreuzfahrt/des neuen Paketes ist später als das Datum der ursprünglichen Kreuzfahrt bzw. des ursprünglichen Paketes; (ii) die Anfrage zur Umbuchung auf die neue Kreuzfahrt trifft bis spätestens 10 (BELLA Experience) resp. 15 (FANTASTICA/AUREA/WELLNESS/YACHT CLUB Experience) Arbeitstage vor dem Abreisedatum der ursprünglich gebuchten Kreuzfahrt bzw. des ursprünglich gebuchten Paketes im Unternehmen ein, und die benötigten Plätze sind auf der neuen Kreuzfahrt/für das neue Paket verfügbar; (iii) die Reiseroute der neuen Kreuzfahrt/des neuen Paketes befindet sich in derselben geographischen Region wie die ursprüngliche Kreuzfahrt/das ursprüngliche Paket (gemäss Beschreibung/Zuordnung im Katalog und/oder auf der Webseite); (iv) die Abfahrt der neuen Kreuzfahrt/des neuen Pakets findet innerhalb eines Jahres ab dem vorgesehenen Abfahrtsdatum der ursprünglichen Kreuzfahrt/des ursprünglichen Pakets statt.

FANTASTICA

AUREA

WELLNESS kostenlos*

YACHT CLUB

Sofern alle aufgeführten Bedingungen zutreffen, kann eine Umbuchung der ursprünglichen Kreuzfahrt bzw. des ursprünglichen Paketes auf eine neue Kreuzfahrt bzw. ein neues Paket vorgenommen werden – es fallen folgende Gebühren pro vollzahlende Person an: BELLA CHF 35

* Das Abreisedatum/Reisedatum kann bis 15 Tage vor Abreise einmal geändert werden.

Es versteht sich von selbst, dass zusätzlich zu den aufgeführten Gebühren auch die Differenz des Kreuzfahrten- bzw. Paketpreises vom Reisenden getragen werden muss, sofern die neue Kreuzfahrt/ das neue Paket teurer ist als die/das ursprünglich gebuchte. Falls der Preis der neuen Kreuzfahrt/ des neuen Paketes tiefer ist als der Preis der ursprünglichen Kreuzfahrt/des ursprünglichen Paketes, wird keine Rückerstattung/Ausbezahlung der Differenz vom Unternehmen vorgenommen. Falls die ursprüngliche Kreuzfahrt/das ursprüngliche Paket durch eine neue Kreuzfahrt/ein neues Paket ersetzt wird, ist der Reisende berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, jedoch muss er die Stornierungskosten tragen; Stornierungskosten basieren auf dem entsprechenden Preis (siehe obenstehende Bestimmungen), und der Tabelle in Artikel 13 (Rücktritt des Reisenden), je nach Abfahrtsdatum der ursprünglichen Kreuzfahrt. Das Unternehmen ist bemüht, den Wünschen des Reisenden nach Änderungen hinsichtlich Flug, Transport oder anderen Servicevereinbarungen entgegenzukommen und entsprechend der neuen Kreuzfahrt/dem neuen Paket zu adaptieren. Auf keinen Fall ist das Unternehmen haftbar zu machen, wenn Änderungswünschen nicht entsprochen werden kann. 13.3 Namensänderungen oder Änderungen der Abfahrtszeiten werden von den Fluggesellschaften und anderen Beförderungsgesellschaften nicht immer zugelassen. Die meisten Fluggesellschaften und anderen Beförderungsgesellschaften behandeln Namensänderungen als Stornierung und berechnen diese entsprechend. Alle zusätzlichen Kosten einschliesslich der von Fluggesellschaften und anderen Beförderungsgesellschaften auferlegten Stornierungsgebühren und/oder Preiserhöhungen sind ausnahmslos vom Reisenden zu tragen. 13.4 Andere Reservierungsänderungen können (auch nach dem Erhalt der Reservierungsbestätigung) bis 45 Tage vor der Abfahrt angefragt werden. Pro Person und pro Änderung wird hierfür eine administrative Mindestgebühr von CHF 80 (BELLA Experience) resp. CHF 35 (FANTASTICA/AUREA/WELLNESS/YACHT CLUB Experience) pro Person und pro Änderung verrechnet. Alle zusätzlichen Kosten, die diese Änderungen nach sich ziehen, sind ausnahmslos vom Reisenden zu tragen. 13.5 Umbuchungen, die innerhalb von 45 Tagen vor Abreise eingehen, werden wie Stornierungen behandelt, und es werden die im folgenden Punkt 13 aufgeführten Stornierungsgebühren erhoben. 13.6 Sollten die vom Reisenden gewünschten Änderungen den Ausdruck eines neuen Kreuzfahrttickets erfordern, werden zur Deckung der zusätzlichen Kosten zuzüglich zu den oben genannten Gebühren CHF 25 pro Ticket berechnet. 13.7 Jegliche vom Reisenden verlangte Änderung bezüglich einer «Grand Tour» ist immer auf das ganze Paketangebot anwendbar. Jeglicher vorgesehene Termin läuft ab dem festgelegten Abfahrtsdatum der ersten Kreuzfahrt der «Grand Tour».

14. Rücktritt des Reisenden

Bis 90 Tage vor Abreise 89-30 Tage vor Abreise 29-22 Tage vor Abreise 21-15 Tage vor Abreise 14-2 Tage vor Abreise 1-0 Tage vor Abreise KONDITIONEN FÜR «SPECIALS» 30% 35% 50% 70% 90% 95%

20% 30% 40% 60% 80% 100%

20% 30% 40% 60% 80% 100%

BELLA BELLA FANTASTICA FANTASTICA KONDITIONEN FÜR 15-NÄCHTIGE AUREA AUREA ODER LÄNGERE KREUZFAHRTEN WELLNESS WELLNESS MSC YACHT CLUB MSC YACHT CLUB

14.1 Buchungsstornierungen müssen beim Unternehmen oder über den Sales Agent des Reisenden schriftlich eingereicht werden (Einschreibebrief, E-Mail oder Fax). Alle ausgestellten Tickets und die Reisebestätigung/Rechnung müssen zusammen mit der Stornierungsbenachrichtigung zurückgesandt werden. 14.2 Zur Deckung der geschätzten Kosten, die dem Unternehmen durch die Stornierung entstehen, erhebt das Unternehmen folgende Stornierungsgebühren (mit Ausnahme von dem in Artikel 13.3 erklärten Sachverhalt). Die unten aufgeführte Berechnungstabelle gilt ebenfalls für die Kosten des Bustranfers:

KONDITIONEN FÜR 14-NÄCHTIGE ODER KÜRZERE KREUZFAHRTEN

Bis 60 Tage vor Abreise 59-30 Tage vor Abreise 29-22 Tage vor Abreise 21-15 Tage vor Abreise 14-6 Tage vor Abreise 5-0 Tage vor Abreise Bis 60 Tage vor Abreise 59-30 Tage vor Abreise 29-22 Tage vor Abreise 21-15 Tage vor Abreise 14-2 Tage vor Abreise 1-0 Tage vor Abreise

Als «Specials» werden alle Angebote verstanden, die nicht den Konditionen der Frühbucher- oder Katalogpreise unterliegen.

14.3 Falls eine Kabine nach der Stornierung eines Reisenden in Einzelbelegung weitergeführt wird, erhebt das Unternehmen für den Rücktritt des Reisenden Gebühren gemäss der Staffelung in Artikel 13.2., jedoch mindestens 80% bei Standardtarifen und 95% bei Spezialtarifen bzw. Promotionen. Für die Umstellung der Buchung auf Einzelkabinenbelegung für den verbleibenden Reiseteilnehmer erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr von CHF 80 pro Buchung. Für Zusatzleistungen wie z.B. Flug- oder Busanreise gelten gesonderte Stornobedingungen. 14.4 Der Reisende hat eventuell die Möglichkeit, sich diese Stornierungsgebühren von seinem Reiseversicherer zurückzahlen zu lassen. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden, solche Ansprüche gemäss den Bedingungen seiner Versicherungspolice geltend zu machen. 14.5 Ein Reisender hat das Recht, eine «Grand Tour» zu kündigen. Eine solche Kündigung wirkt aber immer auf das ganze Paketangebot. Jeglicher vorgesehene Termin läuft ab dem festgelegten Abfahrtsdatum der ersten Kreuzfahrt der «Grand Tour».

15. Buchungsänderungen durch das Unternehmen

15.1 Die Vereinbarungen bezüglich der Kreuzfahrt werden viele Monate vorher vom Unternehmen getroffen. Es kann daher in äusserst seltenen Fällen erforderlich werden, diese zu ändern. Das Unternehmen behält sich ausdrücklich das Recht vor, die Vereinbarungen zur Kreuzfahrt oder zum Paketangebot zu ändern, sollten solche Änderungen aus operativen, kommerziellen oder sicherheitstechnischen Gründen nötig oder ratsam sein. Keine wesentliche Vertragsänderung ist die Zuteilung einer anderen als der gebuchten Kabine, sofern die neue Kabine der gleichen oder höheren Kabinenkategorie angehört. 15.2 Im Falle einer wesentlichen Änderung einer grundsätzlichen Bedingung des Reisevertrags setzt das Unternehmen den Reisenden oder dessen Reisebüro über die Änderung so bald als möglich schriftlich in Kenntnis. Dem Reisenden werden folgende Möglichkeiten zur Wahl angeboten: a) die Änderung zu akzeptieren; oder b) eine andere Kreuzfahrt aus der Broschüre oder von der offiziellen Webseite zum anwendbaren oder zu einem höheren Preis zu buchen, falls erhältlich; oder c) eine andere Kreuzfahrt aus der Broschüre oder von der offiziellen Webseite zu einem niedrigeren Preis zu buchen, falls erhältlich, unter Rückerstattung der Preisdifferenz; oder d) die Kreuzfahrt zu stornieren und die bereits bezahlten Beträge zurück zu erhalten. 15.3 Der Reisende muss das Unternehmen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Änderungsmitteilung über seine Entscheidung informieren – schriftlich oder über sein Reisebüro.

16. Rücktritt durch das Unternehmen

16.1 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, jegliche Kreuzfahrt zu jeder Zeit durch eine schriftliche Mitteilung an den Reisenden zu stornieren. 16.2 Falls die Stornierung auf Grund von höherer Gewalt erfolgt oder auf aussergewöhnliche oder unvorhersehbare Umstände, die ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, zurückzuführen ist, deren Konsequenzen das Unternehmen nicht vermeiden konnte, obwohl es alles getan hat, um sie zu vermeiden, bietet das Unternehmen dem Reisenden folgende Möglichkeiten zur Auswahl an: a) vollständige Rückerstattung des gesamten bezahlten Betrages; oder b) Buchung einer anderen Kreuzfahrt aus der Broschüre oder von der offiziellen Webseite zum gleichen oder zu einem höheren Preis ohne Preisaufschlag, falls erhältlich; oder c) Buchung einer anderen Kreuzfahrt aus der Broschüre oder von der offiziellen Webseite zu einem niedrigeren Preis, unter Rückerstattung der Preisdifferenz, falls erhältlich. 16.3 Sollte die Stornierung aus anderen als den in Punkt 15.2 angegebenen Gründen erfolgen, bietet das Unternehmen dem Reisenden dieselben Möglichkeiten zur Auswahl an wie in Punkt 15.2 aufgeführt, zuzüglich einer Vergütung in Höhe von CHF 30 pro Reisenden und pro Nacht für die Dauer der Kreuzfahrt, sofern angemessen. 16.4 Der Reisende muss dem Unternehmen seine Entscheidung innerhalb von 5 Tagen nach Stornierungsbenachrichtigung schriftlich oder über sein Reisebüro mitteilen.

17. Haftung des Unternehmens

17.1 Gemäss Punkt 16.3 bis 16.8 haftet das Unternehmen für Tod, Verletzung oder Krankheit, wenn diese durch fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen von Handlungen seitens jeglichen Dienstleisters der Serviceleistungen, die Bestandteil des Paketangebots sind, verursacht wurden. Die Haftung des Unternehmens wird, sofern vorhanden, durch die in Punkt 16.4 bis einschliesslich 16.8 genannten Vereinbarungen eingeschränkt. Die Haftung des Unternehmens gegenüber dem Reisenden unterliegt auch den nachfolgend genannten internationalen Abkommen (siehe Punkt 16.4 bis 16.8) betreffend Haftungsbeschränkungen von Beförderern. Das Unternehmen haftet nicht für jegliche unsachgemäss oder nicht ausgeführte Leistung, die: a) vollständig dem Verschulden des Reisenden zuzurechnen ist; b) eine unvorhersehbare oder unvermeidliche Handlung oder Unterlassung seitens einer dritten Partei ist, welche nicht mit der Lieferung eines gemäss Reisevertrag zu erbringenden Services verbunden ist; c) einem aussergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umstandes zuzuordnen ist, der ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens und/oder eines jeglichen anderen Dienstleisters, der Leistungen erbringt, die Bestandteil des Paketangebotes sind, liegt und deren Konsequenzen trotz aller angewandter Sorgfalt nicht vermieden werden konnten, einschliesslich (aber nicht darauf beschränkt) einem Ereignis höherer Gewalt; oder d) ein Ereignis ist, welches das Unternehmen und/oder ein Dienstleister, der Leistungen erbringt,

www.msckreuzfahrten.ch/agb | 373


die Bestandteil der Kreuzfahrt sind, nicht vorhersehen oder verhindern konnte. 17.2 Für Ansprüche, die keine körperliche Verletzung, Tod oder Krankheit betreffen oder die nicht Gegenstand der Vereinbarungen gemäss Punkt 16.4 bis einschliesslich 16.8 sind, ist die Haftbarkeit des Unternehmens für eine unsachgemässe Erfüllung des Reisevertrags auf einen Höchstbetrag beschränkt, der dem Doppelten des Preises entspricht, den der betroffene Reisende für die Kreuzfahrt bezahlt hat (ohne Aufschläge und Änderungsgebühren). 17.3 Die gesamte Beförderung (auf dem Land-, Luft- und Seeweg) unterliegt den Beförderungsbedingungen des jeweiligen Beförderers. Diese können die Haftbarkeit beschränken oder ausschliessen. Sie sind ausdrücklich Teil des Reisevertrages und müssen ausdrücklich zum Zeitpunkt der Buchung vom Reisenden akzeptiert werden. Kopien dieser Beförderungsbedingungen sind auf Anfrage beim Unternehmen erhältlich. 17.4 Die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf dem Luftweg ist durch verschiedene internationale Abkommen geregelt («die internationalen Vereinbarungen für die Luftbeförderung»), wozu auch das Warschauer Abkommen von 1929 (durch das Protokoll von Den Haag aus dem Jahr 1955 oder das Protokoll von Montreal aus dem Jahr 1999 oder anderweitig geändert) und das Montrealer Abkommen von 1999 gehören. Wenn und soweit das Unternehmen als nichtausführender Beförderer auf dem Luftweg gegenüber Reisenden für deren Beförderung auf dem Luftweg haftbar ist, sind die Bedingungen der internationalen Vereinbarungen für die Luftbeförderung (einschliesslich jeglicher nachfolgender Änderung und jeglicher anderer neuen Vereinbarung, die für einen Reisevertrag über eine Kreuzfahrt zwischen dem Unternehmen und dem Reisenden gültig sein kann) ausdrücklich Teil dieser Bedingungen. Durch die internationalen Vereinbarungen für die Luftbeförderung sind Haftungsbeschränkungen des Beförderers für Tod und Körperverletzung, Verlust und Beschädigung von Gepäck und Verspätungen festgelegt. Jegliche aus der Luftbeförderung resultierende Haftbarkeit des Unternehmens gegenüber dem Reisenden unterliegt den von den genannten Abkommen festgelegten Haftungsbeschränkungen. Kopien dieser Abkommen sind auf Anfrage erhältlich. 17.5 Die internationale Beförderung von Reisenden und deren Gepäck auf dem Seeweg wird durch das Übereinkommen von Athen von 1974 (nachfolgend das «Athener Übereinkommen») gemäss Änderung von 1976 geregelt. Jede aus der Seebeförderung resultierende Haftung des Unternehmens und/oder des Beförderers für Tod oder Körperverletzung oder den Verlust oder die Beschädigung von Gepäck kann nur in Übereinstimmung mit dem Athener Übereinkommen bestimmt werden. Das Athener Übereinkommen beschränkt die Haftbarkeit des Beförderers bei Tod oder Körperverletzung oder Verlust oder Beschädigung von Gepäck und sieht spezielle Regelungen für Wertgegenstände vor. Es wird davon ausgegangen, dass das Gepäck dem Reisenden in unbeschädigtem Zustand zurückgegeben wurde, sofern Letzterer das Unternehmen oder den Beförderer nicht schriftlich innerhalb der folgenden Fristen unterrichtet hat: a) im Fall offensichtlicher Beschädigungen vor oder zum Zeitpunkt der Ausschiffung oder Rückgabe; oder b) im Fall nicht offensichtlicher Beschädigungen oder von Verlust innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum der Ausschiffung oder Rückgabe oder ab dem Zeitpunkt, in dem diese Rückgabe hätte stattfinden müssen.Sämtliche innerhalb der Betragsgrenzen des Athener Übereinkommens vom Unternehmen zu leistenden Entschädigungen werden im Verhältnis des Mitverschuldens des Reisenden sowie um den maximal abziehbaren Betrag laut Artikel 8 (4) des Athener Übereinkommens vermindert. Kopien des Athener Übereinkommens sind auf Anfrage beim Unternehmen erhältlich. 17.6 Sofern das Unternehmen Reisenden gegenüber im Zusammenhang mit sich aus der Beförderung auf dem Luft-, Land- oder Seeweg ergebenden Forderungen haftbar sein könnte, stehen dem Unternehmen alle Rechte, Einsprachen, Haftungsausschlüsse bzw. beschränkungen gegenüber den tatsächlichen Beförderern (einschliesslich deren eigener Beförderungsbedingungen) gemäss des Athener Übereinkommens zur Verfügung. Regelungen dieser Beförderungsbedingungen können nicht als Verzicht auf diese Rechte angesehen werden. Sollte irgendeine Frist, eine Bedingung, ein Paragraph oder eine Vorschrift ungültig werden oder als ungültig beurteilt werden, bleiben alle restlichen Fristen, Bedingungen, Paragraphen und Vorschriften unabhängig voneinander weiter in Kraft. 17.7 Die Haftbarkeit des Unternehmens kann zu keinem Zeitpunkt die Haftung jeglichen Beförderers gemäss dessen Beförderungsbedingungen und/oder die Haftung gemäss den anwendbaren oder als Bestandteil dieser Bedingungen geltenden Abkommen übersteigen. 17.8 Mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Luftbeförderung (gemäss 16.4) unterliegt jede Haftbarkeit des Unternehmens gegenüber dem Reisenden bei Tod und Körperverletzung sowie Verlust und Beschädigung von Gepäck, unabhängig davon ob im Rahmen des Reisevertrags in Übereinstimmung mit den vorliegenden Bedingungen oder anderweitig, stets den maximalen Haftungsbeschränkungen gemäss Athener Übereinkommen in Höhe von 46‘666 SDRs pro Reisenden bei Tod/Körperverletzung. Die maximale Haftung kann auf 833 SDRs für bestimmte Ereignisse beschränkt werden (Verlust oder Beschädigung von Gepäck). Siehe auch die Beförderungsbedingungen. Für weitere Informationen zum Athener Übereinkommen sowie dem Text des Übereinkommens, wird auf die folgende Webseite verwiesen: http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19740339/index.html. Das Unternehmen und der Beförderer übernehmen keine Haftung für Werte sofern sie nicht beim Zahlmeister des Schiffes hinterlegt werden. In so einem Fall (Hinterlegung der Werte beim Zahlmeister) begrenzt sich die Haftung bei 833 SDRs. Die Begrenzung pro Reisenden versteht sich pro Beförderung. SDR bildet ein Sonderziehungsrecht, das täglich schwankt. Der Wert eines SDR kann in der Webseite http:// www.imf.org/external/np/fin/data/rms_five.aspx gerechnet werden. 17.9 Ungeachtet etwaiger anderslautender Bestimmungen in diesen Bedingungen ist das

374

Unternehmen unter keinen Umständen für entgangenen Gewinn oder entgangene Gewinnerwartungen, Umsatzeinbussen, Nutzungsentgang, Auftragsverlust oder andere entgangene Gelegenheiten, ebenso wenig für etwaige andere ähnliche Folge- oder indirekten Verluste oder Schäden haftbar. 17.10 Die Haftung des Unternehmens ist ausgeschlossen für Ansprüche, die aus einem Verlust oder Schaden herrühren, der direkt oder indirekt von Umständen veranlasst wurde, unter denen die Erfüllung und/oder sofortige Erfüllung des Reisevertrages durch Krieg, Kriegsdrohung, Aufstand, zivilen Ungehorsam, Arbeitsstreitigkeiten durch Angestellte des Unternehmens oder andere, terroristische Akte oder Terrordrohungen, Ausfall der Energieversorgung, Gesundheitsrisiken oder Epidemien, Natur- und nukleare Katastrophen, Brand oder widrige Wetter- oder Wasserbedingungen, Suizid oder versuchten Suizid eines Reisenden oder das sich freiwillig und unnötigerweise einer Gefahr Aussetzen eines Reisenden (ausser im Versuch, Menschenleben zu retten) oder die Folgen der Teilnahme an ungewöhnlichen und gefährlichen Aktivitäten und andere Umstände, die in irgendeiner Weise ausserhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen, unmöglich war. 17.11 In Fällen, die nicht durch das Athener und/oder Montrealer Übereinkommen geregelt sind, und in denen das Unternehmen gesetzlich haftungspflichtig ist für den Verlust oder die Beschädigung von Eigentum, übersteigt die Haftungspflicht zu keinem Zeitpunkt EUR 500, und das Unternehmen haftet zu keinem Zeitpunkt für Geld oder andere Wertgegenstände. Die Reisenden dürfen kein Geld oder andere Wertgegenstände in ihr Gepäck packen.

18. Route / Recht zum Wechsel 18.1 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, nach seinem Ermessen und/oder nach Ermessen des Kapitäns jedes Schiffs (welches nicht unangemessen geltend gemacht wird) zu entscheiden, ob von der beworbenen bzw. gewöhnlichen Route abgewichen wird, die Schifffahrt verschoben oder vorgezogen wird, geplante Anlaufhäfen ausgelassen oder geändert werden, für grundsätzlich gleichartige Beförderung mit einem anderen Schiff gesorgt wird, ob abgeschleppt wird oder man sich abschleppen lässt, anderen Schiffen hilft oder ähnliche Handlungen vollzieht, welche nach dem Ermessen des Unternehmens und/oder des Kapitäns für die Sicherheit der Reisenden, des Schiffs und der Mannschaft ratsam oder notwendig sind. Unter solchen Umständen ist das Unternehmen dem Reisenden gegenüber nicht haftbar oder verpflichtet.

19. Verantwortung des Reisenden 19.1 Der Reisende ist verpflichtet, während seines Aufenthalts an Bord den Anweisungen und Anordnungen des Kapitäns und der Offiziere zu folgen. Der Reisende akzeptiert hiermit und stimmt zu, dass der Kapitän und die Offiziere berechtigt sind und die Autorität haben, jede Person an Bord, jede Kabine, jedes Gepäckstück und alle persönlichen Gegenstände zu Sicherheits- oder anderen rechtmässigen Zwecken zu untersuchen. 19.2 Der Reisende stimmt hiermit ausdrücklich zu, dass er eine solche Untersuchung zulassen wird. 19.3 Die Reisenden müssen vor der Kreuzfahrt alle notwendigen Impfungen erhalten haben, und es müssen sich sämtliche Tickets, gültigen Pässe, Visa, ärztliche Atteste und andere Dokumente, die für die geplanten Anlaufhäfen und die Ausschiffung erforderlich sind, in ihrem Besitz befinden. 19.4 Die Reisenden garantieren, für diese Reise körperlich und geistig in der Lage zu sein. 19.5 Das Unternehmen und/oder der Kapitän hat das Recht, jedem Reisenden die Einschiffung zu verweigern oder seine Ausschiffung zu fordern, bei dem es ihm aus Gründen der Sicherheit für den Reisenden selbst, die anderen Reisenden oder das Schiff erforderlich scheint oder wenn das Verhalten des Reisenden nach begründeter Meinung des Kapitäns eine Gefahr oder Beeinträchtigung des Komforts und Vergnügens der anderen Reisenden an Bord darstellen könnte. 19.6 Kein Reisender darf Tiere jeglicher Art – mit Ausnahme von ausgewiesenen Blindenhunden (gem. Punkt 7) – mit an Bord bringen. 19.7 Das Unternehmen ist im Fall von Verstoss oder Nichtbeachtung der Vorschriften dieser Klausel durch einen Reisenden diesem gegenüber nicht haftbar, und jeder Reisende ist dem Unternehmen gegenüber schadensersatzpflichtig für jeglichen Verlust oder Schaden, der dem Unternehmen oder einem seiner Dienstleister durch einen solchen Verstoss oder eine solche Nichtbeachtung entstehen sollte. 19.8 Das Verhalten des Reisenden darf die Sicherheit, den Frieden und das Vergnügen an der Kreuzfahrt seitens der anderen Reisenden nicht beeinträchtigen oder mindern. 19.9 Die Reisenden dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmens keine Feuerwaffen, Munition, Sprengstoffe oder entflammbare, giftige oder gefährliche Substanzen, Güter oder Waren an Bord jeglichen Schiffs bringen. 19.10 Der Reisende haftet für jeglichen Schaden, der dem Unternehmen und/oder dem Beförderer und/oder jeglichem Dienstleister eines Services, der Bestandteil des Paketangebots ist, durch einen Verstoss des Reisenden gegen seine vertraglichen Verpflichtungen entsteht. Insbesondere ist der Reisende haftbar für alle Schäden am Schiff oder dessen Einrichtungen und Ausstattungen, für Verletzungen oder Verluste anderer Reisender und Dritter, und auch für alle Gebühren, Bussgelder oder Kosten, die das Unternehmen, der Beförderer oder Dienstleister wegen eines Verstosses des Reisenden zu zahlen verpflichtet sein könnte.

20. Flüge 20.1 Das Unternehmen ist nicht in der Lage, die Fluggesellschaft oder den Flugzeugtyp für die betreffende Beförderung zu benennen. Alle Flüge erfolgen durch Linien- oder Charterflüge anerkannter Fluggesellschaften. Angesichts dessen muss das Flugticket im Voraus vom

Unternehmen gebucht werden und kann unter keinen Umständen rückerstattet werden. Jegliche Stornierung durch einen Reisenden zu einem beliebigen Zeitpunkt schlägt sich im von diesem Reisenden zu zahlenden Flugpreis nieder, ungeachtet der Stornierungsbestimmungen für die Kreuzfahrt. 20.2 Der Reisende erhält die Bestätigung der Flugzeiten und -routen in Form seiner Reiseunterlagen, die ihm etwa 14 Tage vor Abreise zugesandt werden. 20.3 Für Reisen an anderen als den im Katalog und/oder auf der Webseite veröffentlichen Tagen oder mit einem besonderen Beförderer oder einer besonderen Route kann ein höherer Preis verlangt werden. In diesem Fall wird der Reisende vor der Buchung entsprechend informiert. 20.4 Das Unternehmen ist nicht der Luftbeförderer oder eine Fluggesellschaft gemäss Reg. 261/2004. Die Verpflichtungen gemäss diesen Entschädigungsbestimmungen obliegen ausschliesslich dem Luftbeförderer und/oder der Fluggesellschaft, und alle Ansprüche in Verbindung mit Stornierung, Verspätung oder verweigertem Boarding im Hinblick auf die Luftbeförderung müssen daher an den Luftbeförderer gestellt werden. 20.5 Das Unternehmen ist nicht haftbar. Diese Verantwortlichkeiten liegen voll und ganz beim Luftbeförderer, an den der Reisende alle Ansprüche richten muss. Bei der Ausübung seiner Rechte muss der Reisende versuchen, den Reisevertrag soweit wie möglich unangetastet zu lassen, und er darf dabei die Rechte des Unternehmens gemäss den vorliegenden Buchungsbedingungen oder der gültigen Rechtsprechung nicht beeinträchtigen. 20.6 Sofern die Luftbeförderung Teil des Reisevertrages ist, informiert das Unternehmen die Reisenden gemäss den Unterlagen, die die Fluggesellschaft liefert und die zu den Ferienunterlagen gehören, über die Flugzeiten. Der Flugplan dient lediglich zu Informationszwecken. Der Beförderungsvertrag des Reisenden und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten verbleiben bei der Fluggesellschaft. Es liegt in der Verantwortung des Reisenden sicherzustellen, dass er rechtzeitig zum Check-in und Boarding auf den Flughafen kommt. Die Reisenden müssen beachten, dass nicht alle medizinischen Geräte mit ins Flugzeug genommen oder dort benutzt werden können. Die Reisenden müssen sich diesbezüglich vor der Beförderung bei der Fluggesellschaft erkundigen. 20.7 Sollten die Flüge nicht Bestandteil des Reisevertrages sein, liegt es in der Verantwortung des Reisenden, sich direkt bei einer Fluggesellschaft ein gültiges Flugticket für einen Flug zu besorgen, der gewährleistet, dass er pünktlich am Schiff ankommt (einschliesslich lokaler Transfers, die der Reisende selbst organisieren muss). Das Unternehmen übernimmt keine Haftung irgendeiner Art in Verbindung mit vom Reisenden organisierten Flügen oder Transfers.

26. Verbindlichkeit der Angestellten, Bediensteten und Zulieferer

25.1 MSC Kreuzfahrten respektiert die Wünsche und Bedürfnisse aller Gäste. Wir haben das Anliegen der Raucher und der Nichtraucher sorgfältig abgewogen. In Übereinstimmung mit den weltweiten Standards ist das Rauchen in speziellen, mit entsprechender Rauchabzugsanlage versehenen Bereichen, die über das Schiff verteilt sind, erlaubt. 25.2 Prinzipiell ist das Rauchen in all den Bereichen, wo ein Umgang mit Speisen und Getränken stattfindet (Buffets und Restaurants), im Schiffsspital, in Kinderbetreuungsbereichen, Gängen oder Aufzugsfoyers, Bereichen, wo sich Gäste in Gruppen zu Sicherheitsübungen, Ausschiffungen oder Landgängen zusammenfinden, öffentlichen Toiletten oder Bars in der Nähe von Bereichen, wo Essen serviert wird, nicht erlaubt. 25.3 Auf Grund des Brandrisikos ist das Rauchen in den Kabinen und auf den Balkonen untersagt. 25.4 Rauchen ist in diversen Bars auf jedem Schiff und an einer Seite (entsprechend ausgeschildert) der Bereiche des Hauptaussenpooldecks, wo es Aschenbecher gibt, gestattet. 25.5 Zigarettenkippen über die Reling zu werfen, ist verboten.

25. Rauchervorschriften

24.1 Änderungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und der Unterzeichnung des Unternehmens.

24. Änderung

behandeln. Die Unternehmung behält sich das Recht vor, persönlich identifizierbare Informationen ohne Benachrichtigung offenzulegen, wenn sie dies für nötig hält, um ihre Rechte oder ihr Eigentum zu verteidigen und zu schützen. Die Unternehmung nutzt die gesammelten Informationen in folgender Art und Weise: Die MSC CRUISES S.A. nutzt die Informationen, die der Reisende ihr mitteilt, zu folgenden Zwecken: Um die vom Reisenden gewünschten Produkte, Dienstleistungen oder Mitgliedschaftsvorteile bereitzustellen; um den Inhalt ihrer Homepage und die Planung der Kreuzfahrt für den Reisenden zu verbessern; um eine korrekte Rechnungsstellung zu gewährleisten; um die Kundennachfrage oder das Interesse an verschiedenen Angeboten zu beurteilen; sowie für Marketing- und Werbezwecke, einschliesslich dem Bereitstellen von Informationen für die Reisenden über Produkte und Dienstleistungen der MSC CRUISES S.A. sowie ihrer Filialen und Tochtergesellschaften. Die vom Reisenden mitgeteilten Informationen können durch die MSC CRUISES S.A. genutzt werden, um dem Reisenden Marketing- und andere Unterlagen zu schicken. Sie dürfen ausserdem an Reisebüros oder andere Reisespezialisten weitergegeben werden, damit diese dem Reisenden Informationen zusenden können.

21. Beschwerden

21.1 Jeder Reisende, der während der Kreuzfahrt eine Beschwerde hat, muss diese so bald wie möglich beim Kreuzfahrtpersonal vorbringen. Ist das Kreuzfahrtpersonal nicht in der Lage, das Problem zu lösen, muss die Beschwerde innerhalb von 30 Tagen nach dem Ende der Kreuzfahrt schriftlich eingesandt werden. Verwenden Sie hierfür das OnlineFormular für Kritik/Lob auf der Webseite von MSC Kreuzfahrten oder senden Sie einen Brief an das Unternehmen (MSC Kreuzfahrten AG, Customer Service, Weisse Gasse 6, CH-4001 Basel). Sollte die Beschwerde nicht innerhalb dieser Frist vorgebracht worden sein, kann der Kunde sämtliche Rechte und Forderungen verlieren. Beschwerden über einen anderen Bestandteil des Paketangebots müssen unverzüglich dem Unternehmen oder dem Dienstleister gegenüber vorgebracht werden.

26.1 Es gilt hiermit ausdrücklich als vereinbart, dass kein Bediensteter oder Agent des Unternehmens oder des Beförderers, einschliesslich Kapitän und Mannschaft des betreffenden Kreuzfahrtschiffs und einschliesslich unabhängiger Zulieferer und ihrer Angestellten noch die Unterzeichner dieser Parteien unter irgendeinem Umstand ausserhalb dieser Buchungsbedingungen haftbar gemacht werden können und dass diese Parteien diese Allgemeinen Buchungsbedingungen und die Beförderungsbedingungen in demselben Masse geltend machen können wie das Unternehmen und/oder der Beförderer. 26.2 Die Landausflüge werden durch unabhängige Veranstalter organisiert, auch wenn sie von den Sales Agents oder an Bord des Kreuzfahrtschiffes verkauft werden. Das Unternehmen ist in keiner Weise verantwortlich für die Dienstleistungen dieser unabhängigen Veranstalter. Das Unternehmen handelt lediglich als Agent für den Anbieter des Landausflugs. Das Unternehmen hat keine direkte Kontrolle über die Anbieter der Landausflüge und ihre Dienstleistungen. Daher kann das Unternehmen in keiner Weise für Verluste, Schäden oder Verletzungen haftbar gemacht werden, die dem Reisenden durch die Fahrlässigkeit oder andere Verhaltensweisen seitens des Anbieters des Landausfluges entstehen. Das Unternehmen lässt bei der Auswahl angesehener Anbieter von Landausflügen entsprechende Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt walten. Hinsichtlich der Bewertung von Leistungen und/oder Verantwortlichkeiten der Anbieter von Landausflügen gelten die einheimischen Gesetze und Vorschriften.

22.1 Die Unternehmung ist Mitglied des Garantiefonds der Schweizer Reiseunternehmen. Sämtliche Anzahlungen oder erfolgte Zahlungen des Reisenden betreffend der Kreuzfahrt sind demnach im Insolvenzfall der Unternehmung zwischen dem Datum der Anzahlung/ Zahlung und dem Datum der Kreuzfahrt durch diesen Fonds gesichert (www. reisegarantie.ch).

22. Verbraucherschutz

23. Datenschutz

28.1 Jede Anstrengung wurde unternommen, die Angaben im vorliegenden Katalog und auf der offiziellen Webseite vollständig, präzise und gemäss aktuellem Wissens- und Kenntnisstand wiederzugeben. Änderungen oder Anpassungen können auch nach Druck des Kataloges und/oder Veröffentlichung auf der offiziellen Webseite auftreten. Es empfiehlt sich daher, die aktuellsten Buchungsbedingungen bei Ihrem Reiseveranstalter oder auf unserer offiziellen Webseite (www.msckreuzfahrten.ch) abzufragen.

28. Fehler, Weglassungen und Änderungen

27.1 Der vorliegende Reisevertrag und die Buchungsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht und werden in Übereinstimmung mit demselben gehandhabt. Sie unterliegen ausserdem den Bestimmungen der oben erwähnten internationalen Konventionen. Der ausschliessliche Gerichtsstand für alle aus der Auslegung oder Anwendung des vorliegenden Reisevertrages entstehenden Streitigkeiten ist Genf. Ihm obliegt die alleinige Zuständigkeit bei jedem Streitfall. Vorbehalten bleibend zwingend anwendbare (durch vertragliche Vereinbarung nicht abänderbare) gesetzliche Bestimmungen und Bestimmungen in internationalen Abkommen bezüglich des anwendbaren Rechtes und des zuständigen Gerichtes.

27. Recht und Rechtsprechung

23.1 Sämtliche Daten, die ein Reisender der Unternehmung übermittelt, unterliegen dem Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 und der dazugehörigen Verordnung vom 14. Juni 1993. Die Unternehmung kann insbesondere Informationen an Dritte weitergeben (beispielsweise an Markthändler und Werbefirmen), zu ihrer Nutzung der allgemeinen Kundendaten. Die Unternehmung darf diese Informationen auch an Konzessionäre an Bord ihrer Schiffe und an andere Drittparteien weiterleiten. Darüber hinaus sammelt die Unternehmung im Zusammenhang mit einigen Aktivitäten wie der Buchung einer Kreuzfahrt Informationen zum Reisenden wie Geburtsdatum, Strasse, Rechnungsadresse und Kreditkartennummer. Die MSC CRUISES S.A. handelt, verkauft oder leitet keine solchen persönlich identifizierbaren Informationen zur Verwendung durch Dritte weiter, ausser wenn sie den Reisenden darüber informiert hat und dieser ihr die Genehmigung dazu erteilt hat oder wenn es das Gesetz verlangt. Darüber hinaus werden solche Informationen gegenüber Dritter nicht offengelegt, ausser wenn die Unternehmung den Reisenden darüber informiert hat und dieser ihr die Genehmigung dazu erteilt hat oder wenn es das Gesetz verlangt. Der Begriff «Dritte» schliesst keine Filialen oder Tochtergesellschaften der MSC CRUISES S.A., Dienstleister oder Zwischenhändler, die im Auftrag von MSC CRUISES S.A. handeln, Reisebüros oder den Käufer fast aller Anlagen der MSC CRUISES S.A. mit ein. Die Unternehmung verfolgt den Grundsatz, von Dritten zu verlangen, dass sie solche Informationen vertraulich

www.msckreuzfahrten.ch/agb | 375


ALLGEMEINE REISE- UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Sehr geehrter Reisegast Wir haben mit Freude und Engagement Ihre Ferienreise vorbereitet und sorgfältig geplant. Mit Ihrer Bestätigung erhalten Sie d ie Reisebedingungen, die Bestandteil des mit Ihnen abzuschliessenden Reisevertrages sind und somit die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen und net-tours regeln. Für weitere Leistungen (z.B. Mietwagen, Ausflüge, Flugtickets), die Sie bei Drittanbietern buchen, gelten die Vertrags- und Reisebedingungen der jeweiligen Anbieter. In diesen Fällen sind die Reisebedingungen von net-tours nicht anwendbar.

1. VERTRAGSABSCHLUSS Der Vertrag zwischen Ihnen und net-tours kommt mit der Bestätigung Ihrer schriftlichen, telefonischen, elektronischen (online) oder persönlichen Anmeldung einer Reise aus unserem Angebot zu Stande. Sie haben das Recht, innerhalb von 7 Kalendertagen kostenlos vom Vertrag zurückzutreten, wobei das Datum der Ihnen zugestellten Rechnung/Bestätigung massgebend ist. Diese Regelung gilt nicht für Buchungen einer Kreuzfahrt, Buchungen, die weniger als 21 Tage vor dem Abreisedatum erfolgen oder die für uns einen speziellen Aufwand erzeugen, wie zum Beispiel eine Reservation einer Leistung ausserhalb unseres Angebots. Die aus dem Vertrag entstehenden Verpflichtungen sind folgende: 1.1 Als Reiseveranstalter verpflichtet sich net-tours: Die versprochenen Leistungen, welche anhand des bei der getätigten Buchung geltenden Angebots von uns erörtert wurden, sorgfaltsgemäss zu erfüllen. 1.2 Als Reiseteilnehmer verpflichten Sie sich: - Den bei Ihrer Buchung und auf der Bestätigung festgehaltenen Betrag inklusive Sonderleistungen, wie z.B. Ausflüge, Versicherungsprämien und sonstige Spezialleistungen zu begleichen und dabei die Zahlungskonditionen einzuhalten. - Die für Ihre Reise benötigten Reisedokumente zu beschaffen und die je nach Reiseziel vorgeschriebenen Gesundheitsbestimmungen, Einreise-, Devisen- und Zollvorschriften zu befolgen. 2. PREISE Unsere Preise verstehen sich pro Person in der angegebenen Unterkunftsart, bzw. –belegung. Es gelten die aktuell publizierten Preise, die auf der Bestätigung in Rechnung gestellt werden. Vorbehalten sind Langzeitaufenthalte, individuelle Programmanpassungen, bzw. Aufenthalte, sowie Aktionspreise, deren Gültigkeit beschränkt ist. Publizierte Preise gelten bis zum Zeitpunkt einer Neupublikation (Prospekt, Inserat oder Internet) mit allfälligen Preisanpassungen. 2.1 Anzahlung/ Restzahlung Die Anzahlung ist bei Vertragsabschluss (spätestens 7 Tage nach Erhalt der Bestätigung) fällig. Die Höhe der Anzahlung kann je nach Reise varieren und wird mit der Rechnung mitgeteilt. Die Restzahlung ist bis spätestens 4 Wochen vor dem Abreisedatum zu bezahlen. Bei Buchungen im Zeitraum von 4 Wochen vor der Abreise, ist die gesamte Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach dem Erhalt der Bestätigung zu begleichen. Bei Buchungen, die nur ein Landarrangement ohne Flug beinhalten oder die vom publizierten Pauschalarrangement abweichen, berechnen wir Ihnen Bearbeitungsgebühren in der Höhe von CHF 50.- bis CHF 100.- pro Person. Sie haben die Möglichkeit Ihre Reise mit Reka Geld zu bezahlen. Die Bedingungen zu Zahlungen mit Reka Geld erhalten Sie auf Wunsch von net-tours. 2.2 Preisänderungen Unter bestimmten Umständen können die publizierten und bestätigten Preise bis 22 Tage vor Abreise angepasst werden: - sobald unabhängige Transportunternehmen ihre Tarife erhöhen oder die Konditionen ändern (z.B. Treibstoffzuschläge). - sobald die staatlichen Abgaben und Gebühren geändert werden (z.B. Sicherheits- und Flughafentaxen). - sobald Staaten anderweitige Preise erhöhen (z.B. Mehrwertsteuer). - sobald der Wechselkurs ändert. Sollte die Preiserhöhung 10% des ursprünglichen Arrangementpreises überschreiten, so haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 5 Tagen nach Benachrichtigung, kostenlos zu annullieren oder auf ein anderes Arrangement aus unserem Angebot umzubuchen. Falls Sie sich für eine Annullierung entscheiden, wird Ihnen unverzüglich die bereits geleistete Zahlung ohne Abzüge zurückerstattet. 3. BEENDIGUNG (ANNULLIERUNG) ODER ÄNDERUNG DES VERTRAGES 3.1 Annullierung Können Sie die Reise nicht wie vereinbart antreten, so müssen Sie uns dies sofort mitteilen. Dies hat per eingeschriebenem Brief mit Angabe des Grundes und der Rückgabe bereits erhaltener Reisedokumente zu geschehen. Telefonische Annullationen können nicht berücksichtigt werden. Zu bezahlen bleibt Ihnen in diesem Fall neben den Bearbeitungsgebühren von CHF 50.- pro Person, der Reservationsgebühr, Visagebühren, und der Versicherungsprämie noch die je nach Zeitpunkt und Reiseziel entstehenden Annullationskosten, die in Prozent vom Arrangementpreis zu berechnen sind: Kurz- und Mittelstrecken-Reisen: 60 - 46 Tage vor Abreise: 10 % 45 - 21 Tage vor Abreise: 30 % 20 - 8 Tage vor Abreise: 80 % 7-0 Tage vor Abreise: 100 % Übersee-Reisen: 60 - 46 Tage vor Abreise: 30 % 45 - 21 Tage vor Abreise: 50 % 20 - 8 Tage vor Abreise: 80 % 7-0 Tage vor Abreise: 100 % Wir verrechnen Ihnen 100 % des Arrangementpreises - falls Sie die Reise ohne vorherige Benachrichtigung nicht antreten. - falls Sie zum Abflug oder zur Abreise zu spät erscheinen. - falls Sie wegen fehlerhaften oder nicht vorhandenen Reisepapieren die Reise nicht antreten können. Folgende Reisen sind von der obigen Frist ausgenommen: Kreuzfahrten, Spezialreisen, Formel 1, Reisen welche Flüge mit strengeren Annullationsbedingunen beinhalten z.B. EasyJet, Swiss, diverse Low Cost Carrier. Die jeweiligen Bedingungen werden mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Spezielle Annulationsbedingungen für Zusatzleistungen: Bitte beachten Sie, dass Leistungen welche ausserhalb der von net-tours publizierten Preise gebucht werden speziellen Annulationsbedingungen unterliegen. Diese betragen 100% ab Buchungsdatum. 3.2 Ersatzperson Es ist für Sie möglich, eine Ersatzperson zu bestimmen, falls die beteiligten Unternehmen, wie z.B. die Fluggesellschaft oder Reederei, damit einverstanden sind, keine gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen oder Tarifbestimmungen dagegensprechen. Dabei gelten für die Ersatzperson die gleichen Vertragsbedingungen, bzw. haften Sie für die Bezahlung des Reisepreises und allfälliger Gebühren. Namensänderungen müssen mindestens 2 Werktage vor Abreise erfolgen – unter Vorbehalt, dass die administrative Abwicklung in dieser Frist möglich ist.

3.3 Änderungen Falls Sie eine Namensänderung oder eine Umbuchung auf ein anderes Datum oder ein anderes Reiseziel vornehmen möchten, müssen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50.- pro Person, höchstens CHF 100.- pro Dossier, verrechnen. Für den Fall der Umbuchung innerhalb einer unter 3.1 angegebenen Annullierungsfrist wird ausserdem auch der jeweilige Prozentsatz des Arrangement-preises verrechnet. 3.4 Änderungen vor Ort Falls Sie vor Ort Ihr von uns bestätigtes Arrangement ändern wollen, erheben wir eine Umbuchungsgebühr – je nach Programm, Aufwand und Verpflegung – von mind. CHF 50.- bis max. CHF 150.- pro Person. Diese Gebühr muss vor Ort an die Reiseleitung entrichtet werden. 4. ANNULLIERUNGSKOSTEN UND SOS-VERSICHERUNG Die Prämie der Annullierungskosten- und SOS-Versicherung ist im Arrangementpreis nicht inbegriffen, da es sich um einen frei wählbaren Zuschlag handelt. Sofern Sie gegen diese Risiken nicht bereits versichert sind (z.B. ETI-Schutzbrief, Intertours-Winterthur usw.), empfehlen wir Ihnen die von net-tours angebotene Reiseversicherung der Europäischen in Anspruch zu nehmen. Die Prämie ist jeweils mit der entsprechenden Reise publiziert. Die Reiseversicherung der Europäischen bietet Ihnen vor der Reise (prozentuale Annullierungskosten gemäss Abschnitt 3.1. und 3.3. exkl. Bearbeitungsgebühren) und während der Reise (SOS-Schutz) umfassenden Versicherungsschutz für versicherte Ereignisse. Die Versicherungsprämie kann nur innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsdatum annulliert oder hinzugefügt werden. 4.1 Versicherte Ereignisse: 4.1.1 Schwere Erkrankung, schwere Verletzung, schwere Schwangerschaftskomplikationen oder Tod der versicherten Person, einer mitreisenden Person oder einer nicht mitreisenden Person, die der versicherten Person sehr nahe steht. 4.1.2 Schwere Beeinträchtigung des Eigentums der versicherten Person an ihrem Wohnort infolge Feuer-, Elementar-, Diebstahl- oder Wasserschaden. 4.1.3 Ausfall/Verspätung des zu benützenden öffentlichen Verkehrsmittels infolge technischen Defektes/höherer Gewalt. 4.1.4 Unvorhergesehener Stellenantritt oder Kündigung des Anstellungsvertrages der versicherten Person durch den Arbeitgeber innerhalb der letzten 30 Tage vor Abreise. 4.2 Kein Anspruch auf Leistungen der Versicherung besteht: 4.2.1 Für Ereignisse, die bei Abschluss der Versicherung bzw. Buchung der Reise bereits eingetreten sind oder erkennbar waren. 4.2.2 Wenn die Alarmzentrale der Europäischen für SOS-Leistungen nicht vorgängig die Zustimmung erteilt hat. 4.3 Weitere Bestimmungen zur Versicherung: 4.3.1 Die obigen Aufzählungen sind nicht abschliessend. In jedem Fall gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Europäischen Reiseversicherung, welche Ihnen mit der Reisebestätigung zugestellt werden. 4.3.2 Bei Eintritt eines versicherten Ereignisses ist net-tours bzw. die Europäische zu informieren und die erforderlichen Beweismittel (Arztattest, amtl. Bescheinigung usw.) zur Verfügung zu stellen. 4.3.3 Bearbeitungsgebühren, Heilungskosten (Arzt, Spital) sowie das Reisegepäck sind nicht versichert. Bei gewissen Reisen haben Sie die Möglichkeit eine MultiTrip Jahresversicherung der Europäischen Reiseversicherung abzuschliessen. Die entsprechenden Bestimmungen liegen der zugeschickten Police bei. 5. WIR KÖENNEN DIE REISE NICHT DURCHFÜHREN ODER MÜESSEN DIESE VORZEITIG ABBRECHEN 5.1 Mindestbeteiligung und wesentliche Leistungsänderung vor der Abreise: Jedes von uns publizierte Angebot ist von einer Mindestteilnehmerzahl abhängig. Falls diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden sollte oder andere Umstände vorliegen, die eine Änderung unserer angebotenen Leistung verlangen, können wir die Reise bis 22 Tage vor der Abreise absagen. In diesen beiden Fällen würden wir uns bemühen, Ihnen ein möglichst ebenbürtiges Angebot zu unterbreiten. Sollte das Ersatzangebot günstiger sein, so vergüten wir Ihnen den Preisunterschied. Ist dieses Ersatzangebot unsererseits nicht erstellbar oder möchten Sie darauf verzichten, so wird Ihnen die bereits geleistete Zahlung zurückerstattet. Weiter sind keine Ersatzansprüche möglich. 5.2 Höhere Gewalt und Streiks Sobald triftige Gründe wie Streiks, Unruhen, höhere Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Massnahmen, Entzug oder Verweigerung von Landerechten oder Umstände, die seitens der Veranstalter als Gefährdung von Gesundheit und Leben unserer Kunden eingeschätzt werden vorliegen, kann net-tours auch kurzfristig noch vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Fall eines vorzeitigen Abbruchs Ihrer Ferienreise wegen einem der oben genannten Gründe ein, so verpflichtet sich net-tours dazu, Sie unverzüglich in ein anderes Feriengebiet oder zurück in die Schweiz zu bringen. In diesem Fall ist net-tours berechtigt, Ihnen bei der Rückerstattung Ihrer Kosten, die nachweislich erbrachten Aufwendungen abzuziehen. Weitere Ersatzansprüche sind nicht möglich. 6. HAFTUNGSBESTIMMUNGEN 6.1 Allgemeines net-tours haftet für die sorgfältige Auswahl, Organisation und Durchführung der versprochenen Leistungen, welche bei Vertragsabschluss festgelegt wurden. Änderungen bleiben jedoch vorbehalten. 6.2 Leistungsausfall: a) durch Verschulden von net-tours oder eines Leistungsträgers: Falls bei einem Ausfall der versprochenen Leistung unsere Reiseleitung vor Ort keine gleichwertige Leistung anbieten konnte, vergütet Ihnen nettours den Ausfall wie auch den allfälligen Mehraufwand zurück. Die Haftung bleibt jedoch auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. b) durch unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt: net-tours haftet nicht für Änderungen des Programms, die auf höhere Gewalt, Streiks, Flugverspätungen, behördliche Massnahmen oder andere nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, wofür net-tours nicht verantwortlich ist, zurückzuführen sind. c) Unfälle und Erkrankungen: net-tours haftet für den unmittelbaren Schaden bei Tod, Körperverletzung oder Erkrankung während der Reise, sofern dies schuldhaft von net-tours oder einem von uns beauftragten Unternehmen verursacht wurde. Ist net-tours für das Verhalten der von uns beauftragten Drittunternehmen haftbar, müssen Sie Ihre Schadenersatzansprüche gegenüber diesen Unternehmen an net-tours abtreten. In Haftungsfällen, die im Zusammenhang mit Flugtransporten oder bei Benützung anderer Transportunternehmen (Eisenbahn-, Schiffs-, Busunternehmen) eintreten, sind die

Entschädigungsansprüche auf die Summen beschränkt, welche sich aus den jeweils anwendbaren internationalen Abkommen oder nationalen Gesetzen ergeben. d) Sachschäden: Nur bei Verschulden von net-tours oder der örtlichen Vertretung haftet net-tours im Falle von Diebstahl, Verlust, Sachschaden und Vermögensschaden. Falls es zu einer Haftung kommt, beschränkt sich die Schadenersatzpflicht grundsätzlich auf die Höhe des Reisepreises (vorbehältlich der Haftungsbeschränkungen in internationalen Übereinkommen). e) Besondere Veranstaltungen: Ausserhalb unseres Pauschalarrangements können Sie vor Ort an anderen Veranstaltungen oder Ausflügen teilnehmen, welche mit besonderen Risiken verbunden sind oder besondere körperliche Voraussetzungen verlangen. Diese Veranstaltungen und Ausflüge gehen auf Ihr eigenes Risiko, wobei nettours folglich auch jegliche Haftung ablehnt, falls nicht net-tours selbst oder eine örtliche Vertretung diese zu verantworten hat. f) Versicherungsschutz: Die Haftung des Reiseveranstalters ist gemäss den Haftungsbestimmungen beschränkt, genauso die Haftungen der Fluggesellschaften oder übrigen Transportunternehmungen, die sich nach den internationalen Abkommen bzw. den nationalen Gesetzen richten. Zu beachten ist, dass die Transportunternehmungen in verschiedenen Ländern über einen mangelnden Versicherungsschutz verfügen, da es an der gesetzlichen Grundlage fehlt. Deshalb ist es zu empfehlen, dass Sie Ihre Versicherungssituation überprüfen und gegebenenfalls eine entsprechende Reiseversicherung abschliessen, wie beispielsweise Reisegepäck-, Reiseunfall-, und/oder Reisekrankenversicherungen. 6.3 Beanstandungen/ Ersatzansprüche Falls eine vereinbarte Leistung nur mangelhaft oder gar nicht erbracht wird, so können und müssen Sie dies unverzüglich Ihrer Reiseleitung vor Ort mitteilen, um unentgeltliche Abhilfe zu schaffen. Kann diese Abhilfe innert 48 Stunden nicht erbracht werden, so sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Ist es nicht möglich, dass eine Ersatzleistung erbracht werden kann, so haben Sie einen Anspruch auf Preisminderung oder, bei eigenhändiger Abhilfe gegen Beleg, auf Ersatz der Kosten, jedoch im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Leistung. Des Weiteren sind keine Ersatzansprüche möglich. Falls ein Leistungsmangel auftritt und Ihnen deswegen eine weitere Reise nicht zumutbar wäre, so müssen Sie dies durch Ihre Reiseleitung oder örtliche Vertretung von net-tours durch eine Beanstandung bestätigen lassen. Eben diese Beanstandung und die Bestätigung vor Ort muss uns, um Schadenersatzansprüche geltend zu machen, unmittelbar oder spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Rückkehr zugestellt werden. Falls diese Frist nicht eingehalten wird, so kann net-tours Ihre Beanstandung abweisen. 7. VERSCHIEDENES 7.1 Flugplan Falls eine Fluggesellschaft ihre Flüge aus unvorhersehbaren Gründen nicht plangemäss durchführen kann, behalten wir uns vor, Ihren Transport mit einer anderen, ebenbürtigen Fluggesellschaft, einem anderen Flugzeugtyp oder mit geänderten Flugzeiten oder Abflughafen vorzunehmen. Den definitiven Flugplan können Sie Ihrem Reiseprogramm entnehmen. Für Kunden, die nur die Flüge ohne Landleistung von uns gebucht haben, ist eine Meldung und Rückbestätigung des Fluges bei unserer Reiseleitung vor Ort bis spätestens 48 Stunden vor Rückreise obligatorisch. 7.2 Pass, Visa, Impfungen Mit unserer Reisebestätigung erhalten Sie ausführliche Informationen über wichtige Formalitäten für Schweizer Bürger. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für Einreiseverweigerungen wegen nicht ausreichender oder fehlender Papiere oder nicht vorhandener Visa, ebenfalls nicht für ausländische Bürger, da uns bei Buchungsannahme die Nationalität der reisenden Person nicht bekannt ist. 7.3 Reisedokumente Ihre Reiseunterlagen erhalten Sie in der Regel 7-10 Tage vor Abreise, vorausgesetzt, die gesamte Zahlung ist erfolgt. 7.4 Sonderwünsche Falls Sie Sonderwünsche geäussert haben, welche auf der Bestätigung vermerkt wurden, so seien Sie ebenfalls informiert, dass diese unverbindlich und somit nicht Bestandteil des Vertrages sind. 7.5 Leistungserbringung net-tours ist einzig und allein für die in den jeweiligen Publikationen angebotenen Leistungen verantwortlich. Die restlichen Materialien wie Hotelprospekte und andere Informationsbroschüren sind nicht Bestandteil des Vertrages zwischen Ihnen und net-tours, weshalb nettours auch nicht dafür haftbar gemacht werden kann. 8. OMBUDSMANN Bevor Sie eine gerichtliche Auseinandersetzung anstreben, sollten Sie sich an den Ombudsmann der Schweizer Reisebranche wenden. Dieser ist stets bestrebt, eine faire und Streit schlichtende Einigung zu finden. www.ombudsmann-touristik.ch 9. GERICHTSSTAND Im Verhältnis zwischen Ihnen und net-tours ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Klagen können nur am Hauptsitz von nettours in Zürich eingereicht werden. Veranstalter: net-tours GmbH Rohrstrasse 36 8152 Glattbrugg Stand November 2017


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.