Pressemitteilung
Nr. 04 / 14. März 2012 NABU, Landesverband Sachsen e. V. 04347 Leipzig, Löbauer Straße 68 Redaktion: Ursula Dauderstädt Telefon: 0341 2333130 E-Mail: Landesverband@NABU-Sachsen.de
Mehr als 8000 Proteste gegen die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht NABU übergab Unterschriftensammlung an den Landtagspräsidenten Leipzig, 14. März 2012. Der Vorsitzende des NABU Sachsen, Bernd Heinitz, hat am heutigen Vormittag dem Landtagspräsidenten, Dr. Matthias Rößler, das Ergebnis einer Unterschriftensammlung des NABU Sachsen übergeben. Mehr als 8000 Proteste gegen die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht sind beim NABU eingegangen, sie kamen nicht nur aus Sachsen, sondern auch aus anderen Bundesländern und sogar aus Norwegen, Finnland, Dänemark, Belgien, Frankreich, Österreich, der Schweiz, aus Tschechien, Bulgarien, Spanien, Ungarn, Griechenland, Serbien, aus der Türkei, den USA und aus Südafrika. Den NABU vertraten neben dem Vorsitzenden des sächsischen Landesverbandes auch Markus Bathen (NABUBundesverband), Olaf Buschmann (NABU Oldenburg), Lutz Runge (Jäger und Mitglied des NABU-Regionalverbandes Großenhainer Pflege) und Ina Ebert von der Landesgeschäftsstelle. Dr. Matthias Rößler wurde begleitet von Tino Günther, Vorsitzender des Petitionsausschusses des Landtags. Die Unterschriftenaktion unter dem ironischen Slogan „Bananen ins Jagdrecht“ hatte der NABU Sachsen im März 2011 gestartet. Er reagierte damit auf die Forderung des sächsischen Landesjagdverbandes, unter anderen Biber, Seeadler und auch den Wolf im Zuge der Novellierung des sächsischen Jagdgesetzes dem Jagdrecht zu unterstellen. Bernd Heinitz zum Anliegen der Aktion: „Wir wollten signalisieren, dass wir die antiquierte Liste der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten für fragwürdig und die Aufnahme weiterer streng geschützter Arten ins Jagdrecht für absurd halten. Schließlich handelt es sich um ein Gesetz, das dazu da ist, die Jagd zu regeln. Deshalb baten wir alle Naturschutzfreunde um Unterstützung der Forderung, geschützte Arten allein dem Naturschutzrecht zu unterstellen.“ Jetzt steht die Novellierung des sächsischen Jagdgesetzes vor der Tür und damit auch die Entscheidung über Wolf und Co. Der NABU und andere Naturschutzvereine (nicht nur aus Sachsen), zahlreiche Jäger und andere Bürger, Rechtsexperten, Behördenvertreter und Politiker, darunter viele Landtagsabgeordnete, auch aus der Koalition, sind der Meinung, dass die uralte Liste der jagdbaren Tierarten, zu denen immer noch streng geschützte gehören, endlich bereinigt werden muss anstatt sie zu erweitern. „Denn“, so Naturschützer und Jäger Lutz Runge, „ es gibt keinen einzigen vernünftigen Grund, streng geschützte Tierarten wie Luchs, Wolf usw. zusätzlich zum Naturschutzrecht noch dem Jagdrecht zu unterstellen. Eine solche Doppelunterstellung ist kontraproduktiv, behindert den Artenschutz und liegt mit Sicherheit auch nicht im Interesse aller Jäger. (Deshalb ist der Wolf _____________________________________________________________________
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in anderen Bundesländern nicht im Jagdrecht erfasst.) Der Wunsch von Minister Kupfer, die Jäger in den Wolfsschutz einzubeziehen, ist ohne eine solche Doppelunterstellung leicht möglich, denn es steht jedem Jäger frei, sich an der Realisierung des sächsischen Managementplans, der den Umgang mit dem Wolf umfassend regelt, zu beteiligen.“ Bernd Heinitz: „Mit diesem 2007 verabschiedeten Managementplan Wolf hat der Freistaat Sachsen eine bundesweite Vorreiterrolle im Wolfschutz übernommen, der er auch mit einem zeitgemäßen Jagdgesetz entsprechen sollte. Wir hoffen, dass die bei uns eingegangenen Unterschriften unserer Position Nachdruck verleihen. Und wir wünschen uns, dass die Chance, ein modernes, zukunftsweisendes Jagdgesetz zu verabschieden, genutzt wird. In einem solchen Gesetz haben europaweit geschützte Tierarten nichts zu suchen. “
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