Alm-Aktionsplan Wolf Dem Umweltministerium ist eine funktionierende Almwirtschaft auch aus ökologischen Gründen ein zentrales Anliegen. Daher wurden 2010 über das Vertragsnaturschutzprogramm in den Landkreisen mit Alpenanteil fast 5,5 Millionen Euro ausbezahlt. Für den Erhalt von 5.550 Hektar Alm- und Alpflächen wurden 2010 rund 665.000 Euro bereitgestellt.
Die besondere Situation im Alpenraum mit einer traditionellen Bergweidewirtschaft macht ergänzend zum bestehenden bayerischen Wildtiermanagement weitere Maßnahmen erforderlich. Dazu wurde vom Bayerischen Umweltministerium der Alm-Aktionsplan Wolf entwickelt, der folgende fünf Schwerpunkte vorsieht:
a) Soforthilfe Herdenschutz Kurzfristige Maßnahmen zur Unterstützung der Nutztierhalter werden finanziert. Dazu gehören beispielsweise die Sicherung der Herde durch mobile Einzäunung, der Almabtrieb gefährdeter Herden und der Ausgleich der damit verbundenen erhöhten Futterkosten sowie der Einsatz von Hüte-Hunden. Die Unterstützung erfolgt ergänzend zu den Maßnahmen des zuständigen Landesamtes für Landwirtschaft.
b) Information der betroffenen Bevölkerung Die örtliche Bevölkerung, Wanderer und Touristen sollen durch Einrichtung von „Wolfsstationen“ mit Schautafeln und Zettelkästen in Wandergebieten sowie Faltblätter und Handzettel intensiv informiert werden.
c) Regionaler Wolfsbeauftragter Das LfU hat am 4. Februar 2011 einen regionalen Wolfsbeauftragten als Ansprechpartner für alle Bürgerinnen und Bürger eingesetzt. Frau Giulia Kriegel ist unter der Anschrift Marsstraße 14, 83714 Miesbach und per E-Mail (giulia.kriegel@lfu.bayern.de) ab 1.4.2011 jederzeit erreichbar. Ihre Aufgabe ist
insbesondere, den Informationsfluss zwischen betroffenen Behörden, Verbänden und anderen Beteiligten sicherzustellen und zu fördern.
d) Verstärkter Schadensausgleich Bei Verlusten von Nutztieren (Schafe, Rinder, etc.) soll künftig eine Entschädigung bis zum doppelten Wert des getöteten Nutztieres geleistet werden. Damit sollen neben dem unmittelbaren Verlust des Tieres auch der zeitliche Arbeitsaufwand und vermehrte Fahrtkosten des Landwirts ausgeglichen werden, die u. a. durch Suche verletzter oder vermisster Tiere entstehen können.
e) Ausgleichszahlung schon bei konkretem Verdacht Der definitive Nachweis eines Wolfsschadens erfordert in der Regel umfangreiche genetische Untersuchungen. Wenn ein konkreter Wolfsverdacht vorliegt, so wird ein finanzieller Ausgleich gewährt. Sollten spätere Untersuchungsergebnisse zu einem anderen Ergebnis kommen, ist das Geld zurück zu zahlen.
Zentrales Ziel ist es, zwischen den berechtigten Interessen der Menschen und dem notwendigen Schutz dieser Tierart einen angemessenen Ausgleich zu schaffen. Der Alm-Aktionsplan Wolf leistet für diesen Interessensausgleich einen wichtigen Baustein.