Entwicklung eines Managementplans für Wölfe in NRW

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Entwicklung eines Wolfsmanagementplans fÄr NRW unter BerÄcksichtigung der Interessenlage von Schafhaltern

Ein Arbeitspapier


2. Ausgabe August 2012

Impressum: Olaf Buschmann Mittagsweg 22c 26133 Oldenburg Mobil 0151 412 531 52 olaf_buschmann@yahoo.de http//:niedersachsenwolf.jimdo.com


Inhaltsverzeichnis:

Einleitung

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Das Ziel

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Der Weg zum Ziel

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Begleitende Ma€nahmen

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•ffentlichkeitsarbeit

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Canis Lupus, quo vadis?

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Anhang

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Literaturverzeichnis

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Einleitung: Ein Wildtier-Managementplan richtet sich nicht an die Tiere, sondern an den Menschen, der mit den betroffenen Tieren zu tun hat. Das Ziel eines Wolfsmanagementplans kann nur ein Regelwerk sein, das die Spielregeln f‚r ein mƒglichst konfliktfreies Nebeneinander von Mensch und Wƒlfen festlegt. Der Rahmen hierf‚r wird durch die aktuelle nationale und internationale Rechtslage vorgegeben. Wildtier-Management folgt anerkannten Ordnungskriterien, ber‚cksichtigt dennoch ƒrtliche Bedingungen und Besonderheiten wie beispielsweise die Interessen von Schafhalterverb„nden. Voraussetzungen f‚r ein gutes Wildtier-Management sind:  Formulierung einer Zielsetzung  Planung von Lƒsungswegen  Entscheidung f‚r einen Lƒsungsweg  Implementierung (Umsetzung) der geplanten Ma€nahmen  Monitoring (Kontrolle), ob das Ziel erreicht ist bzw. wird Die erfolgreiche Umsetzung eines Wildtier-Managementplans h„ngt ab von:  der Transparenz des gesamten Managementablaufs  dem Einsatz aller Interessengruppen innerhalb eines Berufsverbandes  der fachlichen Kompetenz der Beteiligten  der Bereitschaft der Beteiligten eine Lƒsung ‚ber einen Interessen= ausgleich herauszuarbeiten  dem gesamtgesellschaftlichen Verantwortungsgef‚hl aller Beteiligten Fachliche Grundlage f‚r die Erarbeitung eines Wolfmanagementplans sollte das im Auftrag des Bundesamts f‚r Naturschutz erstellte Fachkonzept “Leben mit Wƒlfen: Leitfaden f‚r den Umgang mit einer konflikttr„chtigen Tierart in Deutschland“ (Fachkonzept BfN 2007) sein.

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Der Managementplan selbst darf kein starres Gebilde sein, sondern kann je nach Erkenntniserweiterung oder praktischen Erfordernissen jederzeit angepasst werden. Nur so kann die Akzeptanz der Wƒlfe in der Bevƒlkerung und insbesondere bei den Nutztierhaltern erreicht bzw. verbessert werden. Trotz aller Bem‚hungen, wird es auch weiterhin besorgte Stimmen aus Wolfsgebieten geben, die in dem Raubtier eine Bedrohung ihrer Sicherheit und persƒnlichen Lebensweise sehen. Deshalb hat der Schutz des Menschen oberste Priorit„t und steht ‚ber dem Natur-und Artenschutz.

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Das Ziel: †bergeordnetes Ziel eines Wolfsmanagementplans in NRW muss es sein, einen Beitrag f‚r eine Wolfspopulation zu leisten, die nationale und europ„ische Erhaltungskriterien erf‚llt. Alle in einem Managementplan zu regelnden Ma€nahmen mit dem Wolf m‚ssen auf Grundlage g‚ltiger internationaler und nationaler Rechtsvorschriften getroffen werden. Um diese Vorgaben umsetzen zu kƒnnen, bedarf es der Mitarbeit aller Institutionen und Verb„nde, die von der R‚ckkehr von Gro€raubtieren betroffen sind oder sein kƒnnten, insbesondere die der Nutztierhalter. Es ist ein Interessenausgleich aller Beteiligter anzustreben. Aufgrund des Abwanderungsverhaltens von Jungwƒlfen und der Besetzung freier Territorien, ist davon auszugehen, dass die Tiere praktisch jederzeit an jedem Ort in NRW auftauchen kƒnnen. Dementsprechend gilt es eine Struktur zu finden, bei der durch Nutzung aller zust„ndigen behƒrdlichen Elemente, ein landesweit organisiertes Wolfsmanagement entstehen kann. Die Kernkompetenz sollte beim Landesamt f‚r Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) verbleiben und die Zust„ndigkeiten f‚r Monitoring/Forschung, •ffentlichkeitsarbeit und Schadenspr„vention,begutachtung sowie-ausgleich auf Ebene der unteren Landschaftsbehƒrde als zust„ndige untere Naturschutzbehƒrde heruntergebrochen werden. Die drei genannten S„ulen eines tragf„higen und in der t„glichen Praxis belastbaren Wolfsmanagements d‚rfen keinesfalls an private Verb„nde jedweder Art abgegeben werden. Es muss zwingend eine vorurteilsfreie und zeitnahe •ffentlichkeitsarbeit erfolgen. Dies gew„hrleisten am ehesten ƒffentliche Behƒrden. Im †brigen wird so sichergestellt, dass der Staat seinen Verpflichtungen gegen‚ber der Bevƒlkerung nachkommt und sich nicht aus der Verantwortung stiehlt, da die Begleitung der R‚ckkehr des Wolfes in seine alten angestammten Lebensr„ume als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu werten ist. Als Vorbild f‚r einen Wolfsmanagementplan in NRW sollen die Managementpl„ne der Bundesl„nder Sachsen und Brandenburg in ihrer aktuellen Fassung dienen.

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Der Weg zum Ziel: Unter den Nutztierhaltern haben nach den bisherigen Erfahrungen aus den bekannten Wolfsgebieten in Sachsen und Brandenburg am h„ufigsten die Schafhalter unter der Wiedereinwanderung und Etablierung des Wolfes zu leiden. Schafe sind wegen ihrer geringen Kƒrpergrƒ€e, ihrem kaum vorhandenen Verteidigungs-oder Fluchtvermƒgen und ihrer oft extensiven Freilandhaltung besonders gef„hrdet. Wenn eine Akzeptanz des Wolfes bei Schafhaltern erreicht bzw. verbessert werden soll, gilt es die Interessenlage der Sch„fer in jedem Fall geb‚hrend zu ber‚cksichtigen. Wie die Interessenlage des Schafzuchtverbandes NRW sein kƒnnte, geht aus einem Schreiben an das Ministerium f‚r Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aus 2009 hervor. Basis zur Erarbeitung eines Wolfsmanagementplans soll das “Fachkonzept f‚r ein Wolfsmanagement in Deutschland“ (Reinhardt & Kluth 2006) sein. Seinerzeit wurde ein vom Wildbiologischen B‚ro LUPUS erarbeiteter Konzeptentwurf im Rahmen eines zweit„gigen Workshops in einem Forum, in dem u.a. 10 Schafhalter aus Sachsen und Brandenburg vertreten waren, vorgestellt und die Vorschl„ge solange diskutiert, bis zu jedem einzelnen Punkt des Konzeptes ein Konsens gefunden wurde. Die wichtigsten Eckpunkte dieses Interessenausgleichs m‚ssen Eingang in jeden Wolfsmanagementplan finden, um allen Betroffenen klare Regelungen im Umgang mit dem Wolf an die Hand zu geben. Davon ausgehend, dass †bergriffe von Wƒlfen auf Nutztiere im gesamten Verbreitungsgebietes vorkommen werden, ist das Ausma€ der Sch„den allein davon abh„ngig, wie gut oder schlecht die Tiere gesch‚tzt sind. Viele speziell gegen Raubs„uger gerichtete Pr„ventionsma€nahmen bedeuten nat‚rlich einen zum Teil erheblichen Mehraufwand an Arbeit f‚r die betroffenen Tierhalter. Hier gilt es einen Kompromiss zu finden, um einerseits Sch„den zu minimieren, andererseits den Arbeits-und Geldaufwand ertr„glich zu halten.

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Um rechtliche Sicherheit zu schaffen sollten folgende Punkte klar aufgef‚hrt und geregelt sein:

 Gebietskulisse  Pr„vention 

Monitoring und Information als Voraussetzung

Definierter Standardschutz vs. Empfehlungen

Zus„tzliche, bew„hrte Schutzma€nahmen

Fƒrderung von Schutzma€nahmen

 Schadensmeldung  Zeitrahmen  An wen  Begutachtung  Durch wen  Zeitrahmen  Feststellung der Schadenshƒhe  Kompensation 

Voraussetzungen

†bergangszeit

Welche Tiere werden kompensiert

Kompensationshƒhe

Zeitrahmen

 Finanzierung

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Da eventuelle Kompensationszahlungen von einem effektiven Schutz der Herden abh„ngig gemacht werden, haben sich die zu ergreifenden Ma€nahmen nach den Bed‚rfnissen der betroffenen Tierhalter zu richten. Finanzielle Mehrbelastungen durch Vorbeugema€nahmen m‚ssen nicht vom Tierhalter getragen werden. Vorbeugende Ma€nahmen sind nur in Gebieten anzuwenden, in denen das Vorhandensein von Wƒlfen bekannt ist bzw. in K‚rze zu erwarten ist. Kommt es trotzdem zu Verlusten, so sollen die Sch„den rasch, vollst„ndig, unb‚rokratisch und zeitnah ersetzt werden. Zuverl„ssiges und geschultes Personal muss eine unverz‚gliche Kl„rung vor Ort gew„hrleisten. Auf Verlangen des Betroffenen ist ein ebenfalls geschulter Vertreter des Fachverbandes zur Begutachtung hinzuzuziehen. Ist der Schafhalter mit dem Ergebnis des Gutachtens nicht einverstanden, so kann er eine DNAAnalyse verlangen. Die Kosten werden h„lftig vom Schafhalter und der zust„ndigen Behƒrde getragen. Sollte sich der Wolf als Verursacher herausstellen, erh„lt der Schafhalter seine Kosten erstattet. Die Hƒhe der Schadenskompensation richtet sich nach einer Tabelle, in der der Fachverband die unterschiedliche Wertigkeit der Tiere festgelegt hat. Ist bei einem Riss der Verursacher unklar, ein Wolf aber nicht auszuschlie€en, so sind dennoch Kompensationszahlungen in voller Hƒhe zu leisten. Neben dem Schadensereignis eines Wolfrisses entstehen dem Tierhalter durch indirekte Folgesch„den weiterhin nicht unerhebliche Kosten, die einer klaren Regelung bed‚rfen:  verschwundene Tiere  tier„rztlichen Behandlung verletzter Tiere  Transport verletzter / verendeter Tiere  Tierkƒrperbeseitigung

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In Gebieten, in denen sich Wolf-Haustier-Konflikte h„ufen, sollen Ma€nahmen zur Kontrolle oder Vertreibung von Problemwƒlfen ergriffen werden, einschlie€lich der Tƒtung als letztes Mittel. Sollte es zu einem erneuten Tollwutausbruch in NRW kommen, sind entsprechende Ma€nahmen der Tollwutbek„mpfung zu iniitieren.

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Begleitende MaÅnahmen: Der aktuelle Stand und die zuk‚nftige Entwicklung der Wolfspopulation ist f‚r alle Schafshalter von ‚berragender weil existenzieller Bedeutung und deshalb unter allen Umst„nden in einem Managementplan zu ber‚cksichtigen. Prim„res Ziel des Monitorings ist die Erfassung von Populationsgrƒ€e ( Anzahl Rudel, territoriale Paare, territoriale Einzeltiere) und Verbreitungsgebiet des Wolfes sowie die zu erwartenden Trends dieser Parameter. Das Monitoring in NRW soll entsprechend dem Handbuch “Monitoring f‚r Gro€raubtiere in Deutschland“ nach wissenschaftlichen Kriterien erfolgen. In Gebieten mit besonders g‚nstigen Bedingungen f‚r ein Monitoring, werden dar‚ber hinaus Detailuntersuchungen durchgef‚hrt. Das LANUV soll zu diesem Zweck eine Institution benennen oder ins Leben rufen, welche in NRW das Monitoring koordiniert und anleitet. Um eine verbandspolitisch unabh„ngige Arbeit sicherzustellen, ist unter allen Umst„nden eine Verbindung zu Naturschutzverb„nden einschlie€lich der J„gerschaft, Forst-Land und Waldwirtschaft sowie Nutztierhalterverb„nden auszuschlie€en. Beispielhaft in diesem Sinne ist das Wildbiologische B‚ro LUPUS im Freistaat Sachsen zu nennen. Um ein fl„chendeckendes Monitoring zu gew„hrleisten, sollen pro Landkreis zwei Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehƒrde im Erkennen und Dokumentieren von Wolfshinweisen geschult werden. Dieses Netzwerk kann durch weitere geschulte Personen aus Jagd, Forst und Naturschutz erg„nzt werden. Die Endbewertung der Daten erfolgt durch die mit dem Monitoring beauftrage Institution entsprechend der aktuellen Monitoringstandards. Die erhobenen Daten stehen den Landesfachbehƒrden unmittelbar zur weiteren Auswertung zur Verf‚gung.

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Die Entwicklung der Wolfspopulation soll, wo nƒtig, durch wissenschaftliche Begleituntersuchungen flankiert werden. Die seit Jahren kontinuierlich laufenden Losungsanalysen am Senckenberg Museum f‚r Naturkunde Gƒrlitz sollen in NRW ihre Fortsetzung finden damit durch genetische Untersuchungen auch weiterhin mƒglichst l‚ckenlos Herkunft und Verwandtschaftsverh„ltnisse der in Deutschland lebenden Wƒlfe dokumentiert werden kƒnnen. Die Initiative des Bundes, ein nationales Referenzzentrum f‚r genetische Untersuchungen zu etablieren, wird durch das Bundesland NRW ausdr‚cklich begr‚€t. Au€erdem wird das Bundesland NRW ggf. telemetrische Untersuchungen zum Wanderverhalten von Wƒlfen des BfN nach Kr„ften unterst‚tzen.

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Çffentlichkeitsarbeit: Die Zukunft der Wƒlfe in Deutschland h„ngt in hohem Ma€e von der Akzeptanz der Bevƒlkerung ab. •ffentlichkeitsarbeit soll Akzeptanz schaffen. Sie muss zeitnah und unabh„ngig zu Ereignissen im Zusammenhang mit Wƒlfen berichten. Insbesondere die Nutztierhalter sind vor allem ‚ber durch den Wolf neu besetzte Reviere oder eventuell aufgetretene †bergriffe und Sch„den zu informieren. Das LANUV soll eine zentrale und unabh„ngige Stelle zur •ffentlichkeitsarbeit einrichten. Dort werden alle aktuellen Informationen geb‚ndelt und der •ffentlichkeit in geeigneter Weise zug„nglich gemacht. Dies geschieht ‚ber den Internetauftritt der noch einzurichtenden Stelle, Pressemitteilungen, Rundfunk-und Fernsehberichte sowie ‚ber Verƒffentlichungen in geeigneten Printmedien und zielgerichteten Vortr„gen. Die unteren Landschaftsbehƒrden organisieren in ihren Zust„ndigkeitsgebieten eine fl„chendeckende •ffentlichkeitsarbeit zum Thema Wolf. Sie stellen sicher, dass je zwei Mitarbeiter durch Teilnahme an speziellen Schulungen in besonderer Weise hierf‚r qualifiziert werden. Bedarfsweise initiiert das LANUV landesweit Kampagnen zur •ffentlichkeitsarbeit. Dar‚ber hinaus kommen NGOs eine mittragende Rolle bei der Akzeptanzfƒrderung f‚r die Wƒlfe zu. Dabei ist es ausgesprochen wichtig, zu Fakten und Bewertungsfragen mƒglichst abgestimmt und widerspruchsfrei zu informieren Alle Beteiligten sind deshalb dazu aufgerufen, ihre Arbeit st„ndig inhaltlich einander anzugleichen.

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Canis Lupus, quo vadis?: Eigentlich m‚ssten die Schafhalter gegen den Wolf sein, denn er bringt Mehrarbeit und Unsicherheit. Aber dagegen zu sein ist eine Haltung, die keine Probleme lƒst. Die Schafhaltung ist eine der umweltvertr„glichsten Methoden der Landwirtschaft. Die Sch„ferei, wie sie aktuell in NRW praktiziert wird, steht als Garant f‚r eine artenreiche Kulturlandschaft. Durch traditionelle und somit nachhaltige Bewirtschaftung der ihnen anvertrauten Fl„chen, zeigen die Sch„fer t„glich, in welchem hohen Ma€ sie der Natur verbunden sind. Fachgerechte und deshalb schonende Beweidung stellt sicher, dass sch‚tzenswerte Tier-und Pflanzenarten erhalten bleiben und die notwendige Pflege der Landschaft erfolgt. Besonderes Augenmerk richten die Sch„fereien auf die Z‚chtung robuster Tiere mit guten Eigenschaften und der Eignung zur Landschaftspflege. Dies geschieht durch Selektion ‚ber viele Generationen, an deren Ende sowohl Gebrauchskreuzungen als auch besondere Schafsrassen stehen. Somit sichern die Sch„fer auch das Genmaterial alter Rassen, deren Erhalt erstrebenswert ist und aus denen sich Produkte von herausragender Qualit„t herstellen lassen. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass den Sch„fern in NRW die Umsetzung der Biodiversit„tsstrategie von 2007 bis dato sehr gut gelungen ist. Daran ankn‚pfend, werden die Sch„fer in NRW den Wolf, als einen unserer einheimischen gro€en Beutegreifer, mit der gebotenen sachlichen Professionalit„t akzeptieren. Allerdings bedarf es der Voraussetzungen, die auf den vorhergehenden Seiten beschrieben wurden. Es w„re inakzeptabel, die R‚ckkehr des Wolfes gegen die Interessen der Nutztierhalter, insbesondere die der Sch„fer, in NRW durchsetzen zu wollen. Dies kann weder fachlich noch gesellschaftspolitisch gewollt sein. Der Schafzuchtverband NRW strebt nicht einen verbalen Konsens an, sondern einen tats„chlichen, der sich in der Praxis als belastbar erweisen muss.

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Anhang:

GÄnstiger Erhaltungszustand einer Wolfspopulation Definition: Ein g‚nstiger Erhaltungszustand einer Wolfspopulation ist nach LINNEL et al. 2008 dann erreicht, wenn alle folgenden acht Bedingungen erf‚llt sind:  Sie ist stabil oder nimmt zu.  Sie hat gen‚gend geeigneten Lebensraum zur Verf‚gung  Dieser Lebensraum wird seine Qualit„t beibehalten.  Die Grƒ€e der g‚nstigen Referenzpopulation* ist erreicht (in Anlehnung an die Rote Liste Kriterien D oder E der International Union for the Conservation of Nature (IUCN)).  Die Population ist so gro€ wie oder grƒ€er als zu dem Zeitpunkt, als die Direktive in Kraft trat.  Das geeignete Referenzgebiet (Favorable Reference Range, FRR) ist besetzt.  Ein Austausch von Individuen innerhalb einer Population bzw. zwischen Populationen erfolgt oder wird gefƒrdert (mindestens ein genetisch effizienter Migrant per Generation).  Ein effizientes und robustes Monitoring ist etabliert.

* G‚nstige Referenzpopulation:  Die Population muss mindestens so gro€ sein wie zu dem Zeitpunkt, als die FFH-Richtlinie in Kraft trat, UND  sie muss mindestens so gro€ (vorzugsweise deutlich grƒ€er) sei als die MVP (Minimum Viable Population) nach IUCN Kriterien D (> 1000 adulte Tiere) oder E (Aussterbewahrscheinlichkeit <10% innerhalb von 100 Jahren), UND  die Population ist Gegenstand st„ndigen robusten Monitorings.

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Literaturverzeichnis:

 Ein Managementplan f‚r Wƒlfe in Brandenburg (in der aktuellen Fassung)  Managementplan f‚r den Wolf in Sachsen ( in der aktuellen Fassung)  Fachkonzept f‚r ein Wolfsmanagement in Deutschland ( Reinhardt & Kluth 2006)  Leben mit Wƒlfen, Leitfaden f‚r den Umgang mit einer konflikttr„chtigen Tierart in Deutschland ( Reinhardt & Kluth BfN Skrtipten 2007)  Internetauftritt Wildes OWL


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