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Die Abgeordneten hatten gefragt: Seit 2007 gibt es definitive Nachweise von Wolfsvorkommen in Niedersachsen. Nach der natürlichen Rückkehr des Wolfes nach Niedersachsen breitet sich das streng geschützte Wildtier weiter aus. Dabei wird die Ausbreitung des Wolfes durch ein Wolfsmonitoring wissenschaftlich dokumentiert. Bis Ende 2012 konnten in Niedersachsen in neun Regionen Wölfe bestätigt werden, wobei in drei Regionen (Munster, Bergen, Gartow) Wolfsrudel nachgewiesen wurden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie gedenkt die Landesregierung, einen Kompromiss zwischen den sich bereits jetzt deutlich abzeichnenden Konflikten zwischen Wölfen und Landwirtschaft, insbesondere Rinder- und Schafzüchtern, herbeizuführen? 2. Welche Schritte plant die Landesregierung, damit durch Wölfe geschädigte Nutztierhalter künftig schneller eine Schadensausgleichszahlung für gerissene Nutztiere erhalten als bisher? 3. Welche Schritte hat die Landesregierung unternommen, um das Wolfsmanagement weiter zu entwickeln, und was sind die nächsten Vorhaben, um dauerhaft die Interessen der Bevölkerung zu wahren? Minister Wenzel beantwortete die Anfrage namens der Landesregierung: Vorbemerkungen: Die Rückkehr des Wolfes nach Niedersachsen ist gut dokumentiert. Seine Ausbreitung wird auch künftig kontinuierlich beobachtet. Dazu ist Niedersachsen auch im Hinblick auf die Umsetzung der Flora-FaunaHabitat-Richtlinie der Europäischen Union vertraglich verpflichtet. Wölfe ernähren sich in erster Linie von Hoch- und Niederwild. Wenn sie Gelegenheit haben, können aber auch Haustiere (insbesondere Schafe und Ziegen) zur Beute werden. Die einzigen Nutztierrisse, die bislang eindeutig dem Wolf zugeordnet wurden, waren Schafsrisse. Derzeit werden zwei Fälle von verendetem Damwild überprüft, bei denen ein Wolf als Verursacher in Frage kommen könnte. Größere Nutztierarten wie Rinder und Pferde sind in der Regel zu wehrhaft, als dass sie als Beutetiere für den Wolf in Frage kommen. Entsprechend liegen aus dem mitteleuropäischen Raum nur wenige Nachweise vor, bei denen der Wolf als Verursacher, insbesondere bei Kälbern, nicht ausgeschlossen werden kann. Bei den in Niedersachsen geprüften Fällen toter Kälber handelte es sich stets um Totgeburten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass Nutztierhaltern generell eine Fürsorgepflicht für Ihre Tiere obliegt. Allerdings lässt das Land seine Nutztierhalter nicht alleine, wenn ein Wolfsriss vermutet wird. Neben bereits praktizierten Soforthilfen beabsichtigt die Landesregierung die Anschaffung von wolfsicheren Zäunen und Herdenschutzhunden in Wolfsgebieten zu unterstützen (siehe hierzu auch LT-Drs. 17/1082, insbesondere Antworten zu den Fragen 6 - 8). Eine Erarbeitung von Kompromissen zwischen den Interessen des Natur-und Artenschutzes und den unterschiedlichen Interessen der Nutztierhaltergruppen soll außerdem durch eine verstärkte Beteiligung der unterschiedlichen Interessensgruppen am Wolfsmanagement erzielt werden. Die Beteiligung der Verbände erfolgt bereits jetzt u. A. durch die Mitgliedschaft im Arbeitskreis Wolf (AK Wolf), welcher die Funktion eines beratenden Gremiums für das niedersächsische Wolfsmanagement hat. Im Frühjahr 2014 wird die Besetzung des Arbeitskreises neu gestaltet, um eine noch bessere Beteiligung sicher zu stellen. Außerdem wird eine Fortschreibung des Niedersächsischen Wolfskonzepts im Laufe des Jahres 2014 erfolgen, in welchem der AK Wolf und somit

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auch die Verbände beratend tätig sein werden. Ziel ist es das Wolfskonzept stetig an die neuen Erfordernisse, die aus der Etablierung des Wolfes in unserer Kulturlandschaft resultieren, anzupassen. Zu 2: Die freiwilligen Billigkeitsleistungen des Landes sind an den Nachweis gekoppelt, dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich um einen durch den Wolf verursachten Nutztierriss handelt. Dies bedeutet, dass der bloße Verdacht auf einen Wolfsriss nicht ausreicht, um Billigkeitsleistungen erhalten zu können. Die amtliche Feststellung ist in der Regel mit genetischen Tests verbunden, die eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Für ganz Deutschland werden diese genetischen Proben nur von einem geeigneten Referenzlabor analysiert. Vor diesem Hintergrund kann es zu zeitlichen Verzögerungen zwischen der Rissfeststellung und der Auszahlung der Billigkeitsleistungen kommen. Die Landesregierung arbeitet im Rahmen des Wolfsmanagements an einer stetigen Optimierung der Abläufe. Siehe Antwort zu Frage 3. Zu 3: Seit dem Regierungswechsel wurden die fachlichen und administrativen Grundlagen erarbeitet, um die Voraussetzungen für ein effektiveres Wolfsmanagement zu schaffen. Darauf aufbauend sind im Jahr 2014 die folgenden Punkte konkret geplant bzw. befinden sich derzeit in Umsetzung: 1) Regelung durch Richtlinie für die Gewährung nicht nur von Billigkeitsleistungen für tatsächlich eingetretene Schäden an Nutztieren, sondern nunmehr auch von Zuwendungen für Präventionsmaßnahmen unter aktueller Beteiligung von Ressorts sowie Nutztierhalterverbänden, Naturschutzverbänden und der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (im Übrigen wird hierzu auf die Ausführungen in der LT-Drs. 17/1082, insbesondere Antworten zu den Fragen 6 - 8 verwiesen ). 2) Neuausrichtung der Zusammensetzung und Arbeit des AK Wolf, der als beratendes Gremium für das niedersächsische Wolfsmanagement tätig ist. 3) Fortschreibung des Niedersächsischen Wolfskonzeptes bis Ende 2014. 4) Weitere Verbesserung der Abläufe für die amtliche Feststellung von Nutztierrissen, bei denen der Wolf als Verursacher geprüft wurde. 5) Eine vorsorgliche flächendeckende Ausweitung des ehrenamtlichen Wolfsberaternetzwerks auch auf Gebiete, in denen es zurzeit noch keine Wolfsnachweise gibt. 6) Die kontinuierliche Fortführung und Weiterentwicklung von Maßnahmen, die das Thema Wolf und die Problematik der Nutztierrisse für die Bevölkerung transparent machen sowie eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zum Abbau von Ängsten innerhalb der Bevölkerung.

Artikel-Informationen 24.01.2014

http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/antwort-auf-die-muendliche-anfrage-wie-geht-es-weiter-mit-demwolfsmanagement-in-niedersachsen-121449.html © 2014 Niedersachsen.de | Alle Rechte vorbehalten - Vervielfältigung nur mit unserer Genehmigung

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