AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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INHALTSVERZEICHNIS
1.
2.
3.
4.
Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
1.1 Krankenhausfinanzierung
2-3
1.2 Ladenöffnung – Ausflugsorte
3-4
Bildung, Wissenschaft und Kultur
2.1 Schule: Lehrerarbeitszeitkonten und Abitur nach zwölf Jahren
5-7
2.2 Wissenschaft: Qualifizierungsoffensive
8
2.3 Kultur: Musikland Niedersachsen
8
Haushalt, Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
3.1 Aktuelle Stunden zur Industriepolitik
9-10
3.2 Mündliche Anfrage zur Bahnprivatisierung
10
Innen und Sport
4.1 Redebeitrag der FDP-Fraktion zum Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Wahlrechts in Niedersachsen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) – Wahlrecht mit 14!
5.
11-13
Agrar, Umwelt sowie Europa und Medien
5.1 Breitbandanbindung im ländlichen Raum
14-15
5.2. Milchpreise
15-16
5.3 Entsorgung von Altpapier
16-17
5.4 Umweltgesetzbuch
17-18
5.5 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
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AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 1.
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SOZIALES , FAMILIE, FRAUEN UND GESUNDHEIT
Wissenschaftlicher Fachreferent: Thomas Franzkewitsch; Telefon 0511-3030 4306
1.1
Krankenhausfinanzierung
Der Landtag hat in der letzten Woche mehrere Anträge zur Krankenhausfinanzierung beraten. Hintergrund ist die schwierige wirtschaftliche Situation vieler Kliniken. So sollen nach Angabe der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft ca. 60 der 195 Krankenhäuser in Niedersachsen Verluste erzielen. Mehrere finanzielle Mehrbelastungen betreffen derzeit die Krankenhäuser, dazu zählen die letzten Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst und für das ärztliche Personal mit Steigerungsraten von 8 %, die Sachkostensteigerung vor allem bei den Energiepreisen, der Sanierungsbeitrag in Höhe von 0,5 % des Budgets im Rahmen des GKVWSG (Wettbewerbsstärkungsgesetz, das ist die letzte Gesundheitsreform der großen Koalition), die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes und die höhere Mehrwertsteuer. Diese Belastungen gehen weit über die jährlichen Steigerungsraten des Budgets hinaus, das gedeckelt ist und nur im Verhältnis zur Grundlohnsumme steigen darf. So beträgt der Anstieg für 2008 nur 0,64 % - zieht man den erwähnten Sanierungsbeitrag von 0,5 % ab, verbleibt sogar nur noch ein minimaler Anstieg von 0,14 %. Mit der Einführung der Abrechnung über Fallpauschalen (DRGs) und einem Bettenabbau, der gerade in Niedersachsen sehr forciert wurde, haben die Krankenhäuser bereits einen erheblichen Beitrag zur Optimierung ihrer Strukturen geleistet. Daher gibt es kaum noch weitere Rationalisierungspotentiale, ohne die Behandlungsqualität zu gefährden. Eine Lösung kann daher nur in einer Möglichkeit zur Überschreitung des Budget-Deckels liegen, bei der die überdurchschnittlichen Betriebskostensteigerungen berücksichtigt werden. Aus Sicht der FDP sollte dies mit einer grundlegenden Umgestaltung der Finanzierung des Gesundheitssystems verbunden werden, da ansonsten starre Budgets, die Einführung des Gesundheitsfonds und die Festsetzung eines einheitlichen Beitragssatzes zu Staatsmedizin und Rationierung von Leistungen führen. Neben dieser aktuellen Diskussion steht aber auch die Neugestaltung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen an. Dazu soll noch in diesem Jahr vom Bundesgesundheitsministerium ein Gesetzentwurf vorgelegt werden. Kernpunkt ist die Abkehr vom seit den 70er Jahren geltenden Prinzip der dualen Finanzierung (Betriebskosten über die Krankenkassen, Investitionen über das Land). Vorgeschlagen wird eine monistische Finanzierung über einen Zuschlag zu den Krankenhausentgelten aus den DRGs. Dazu soll der Umsatzsteueranteil der Länder reduziert werden, um diese Mittel in den Gesundheitsfonds
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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fließen zu lassen. Dies würde für Niedersachsen bedeuten, dass dem Landeshaushalt 485 Millionen Euro entzogen werden, ohne die Verwendung der Mittel beeinflussen zu können. Dieser Betrag liegt deutlich über den aktuellen Aufwendungen des Landes für Investitionen in Höhe von 153 Millionen Euro. Eine monistische Finanzierung würde sämtliche Investitionen dann zu unternehmerischen Entscheidungen der einzelnen Kliniken machen. Hauptproblem dabei ist aber, dass durch die Kopplung an die DRG-Entgelte bei der Mittelverteilung die großen und spezialisierten Kliniken in den Ballungszentren mit hohen Fallzahlen und vielen schwierigen Behandlungsfällen mit einem höheren Fallpauschalensatz bevorzugt werden, während kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum nur einen geringen Anteil erhalten würden.
Dadurch
werden
bereits
bestehende
Ungleichgewichte
verstärkt
und
Entscheidungen zu Strukturanpassungen für kleinere Kliniken erschwert. Dies würde auf längere Sicht zu einer deutlichen Verschlechterung der Versorgung in der Fläche führen. Daher sollte aus Sicht des Landes die Möglichkeit für gezielte Investitionsentscheidungen erhalten bleiben. Problematisch sind auch Überlegungen, Krankenkassen die Möglichkeit zum Abschluss von Einzelverträgen zu geben, bei denen aber die Entgelthöhen auf den Landesdurchschnitt begrenzt wären. Dies würde nur zu einem Dumping-Wettbewerb zwischen Kliniken führen und keine Grundlage für einen fairen Wettbewerb darstellen.
1.2 Ladenöffnung – Ausflugsorte Nach den Beratungen im Mai-Plenum des Landtages (siehe letzte Ausgabe) haben weitere Gespräche zur Ladenöffnung in den Ausflugsorten und zur besonderen Problematik in der Region Braunschweig mit dem Outlet-Center in Wolfsburg stattgefunden. Dabei ergibt sich zwischen den Fraktionen von CDU und FDP und den beteiligten Ministerien derzeit folgender Stand: • Eine vorzeitige Änderung des Gesetzes vor der bis 2010 vorgesehenen Evaluation wird als nicht sinnvoll angesehen, dies betrifft auch eine Herausnahme von Bekleidung und Schmuck aus dem Warenkorb für Urlaubsorte, die erhebliche Wettbewerbsnachteile gegenüber den benachbarten Urlaubsländern SchleswigHolstein und Mecklenburg-Vorpommern bedeuten würde. • Der Bestandsschutz bis 2010 für genehmigte Ausflugsorte (darunter auch Wolfsburg) wird nicht angetastet.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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• Für neue Genehmigungen von Ausflugsorten soll der Grundsatz eingeführt werden, dass die Zahl der Besucher die Einwohnerzahl um ein Vielfaches (z. B. 10-fach) übersteigt. Dies würde für Wolfsburg mit ca. 5 Millionen Besuchern zutreffen, wäre aber z. B. für den derzeit ruhenden Antrag von Braunschweig fraglich. • Im Rahmen der Evaluation des Gesetzes soll eine Abgrenzung zwischen dem touristischen Verkauf von Bekleidungsartikeln in Urlaubsorten einerseits und Bekleidungsverkauf im großflächigen Einzelhandel andererseits geprüft werden. .
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 2.
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BILDUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR
Wissenschaftliche Mitarbeiterin: Claudia Fritzsche; Telefon 0511-3030 4303 2.1
Schule: Lehrerarbeitszeitkonten und Abitur nach zwölf Jahren
Im Juni-Plenum wurden im Schulbereich zwei Anträge zum Abitur nach zwölf Jahren von den Grünen und der SPD-Fraktion beraten, sowie abschließend ein Antrag der SPD-Fraktion zu den Arbeitszeitlehrerkonten. Über den Streit um die Rückzahlungsmodalitäten der Lehrerarbeitszeitkonten und die Beilegung dieses Streits wurde in der letzten Ausgabe ausführlich berichtet. Da die Lösung bereits im Mai bekannt gegeben wurde, war der Antrag der SPD-Fraktion damit überholt und wurde abgelehnt. Auch bei der Suche nach Entlastungen für die Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Verkürzung der Gymnasiumszeit auf acht Jahre konnten jetzt Lösungen gefunden werden. Der vom Kultusministerium am 3. Juni veröffentlichte „Aktionsplan zum Abitur nach 12 Schuljahren“ enthält unter anderem auch einige der Forderungen, die auf unserer Bildungsveranstaltung am 15. April in der Gruppe „Abitur nach zwölf Jahren“ formuliert wurden. Den „Aktionsplan“ des Kultusministeriums finden Sie hier eingefügt.
„Niedersächsisches Kultusministerium Niedersächsischer Aktionsplan zum Abitur nach 12 Schuljahren Der von Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann initiierte runde Tisch zum „Abitur nach 12 Schuljahren“ hat gestern im Rahmen seiner zweiten Sitzung wichtige Schritte für den Erfolg des achtjährigen Gymnasiums in Niedersachsen diskutiert. Diese sind im Niedersächsischen Aktionsplan
zum Abitur nach 12 Schuljahren zusammengefasst: 1. Reduzierung des Nachmittagsunterrichts Die Schülerpflichtstunden in den Schuljahrgängen 5 bis 9 werden ab dem 1. August 2008 aufsteigend in der Weise neu verteilt, dass in diesen Schuljahrgängen die wöchentliche Schülerpflichtstundenzahl 32 Stunden nicht überschreitet und somit im Rahmen einer 5-Tage-Woche nur an einem Nachmittag zusätzlich Pflichtunterricht zu erteilen ist. Die Neuverteilung der Schülerpflichtstunden ermöglicht eine noch bessere Rücksichtnahme der Schule bei der Erteilung von Hausaufgaben im Falle des Nachmittagsunterrichts.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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2. Flexibler Umgang mit den 265 Stunden Für die Schülerinnen und Schüler entfällt ab dem 1. August 2008 die Nachweispflicht, in den Schuljahrgängen 5 bis 12 im Umfang von fünf Stunden am Wahlunterricht teilgenommen zu haben. Der Schule werden für 260 fachbezogen erteilte Pflichtstunden sowie für 12 Wahl-stunden zur Intensivierung und Vertiefung des Unterrichts, zur Förderung sowie zum Angebot von Arbeitsgemeinschaften
und
anderem
Wahlunterricht
die
entsprechenden
Lehrer-stunden
zugewiesen. Die Schule hat die Möglichkeit, die vorgegebenen Fachstunden nach eigenen Schwerpunkten in den Schuljahrgängen 5 bis 10 zu verteilen.
3. Besondere Förderung für den 9. Schuljahrgang Das zusätzliche Förderangebot von 1,5 Stunden je Klasse für die Schülerinnen und Schüler des jetzigen 9. Schuljahrgangs wird über den 1.2.2009 bis zum Ende des Schuljahres 2008/2009 fortgeschrieben. Damit erhalten die Schülerinnen und Schüler dieser in der Umstellungsphase befindlichen Klassenstufe eine ergänzende Förderung durch zusätzliche Lehrerstunden über einen Zeitraum von eineinhalb Schuljahren. Das gewährleistet ihren inhaltlichen Anschluss an die Schülerinnen und Schüler des jetzigen 10. Schuljahrgangs, mit denen sie gemeinsam das Abitur absolvieren werden.
4. Klassen- und Gruppengrößen im 10. Schuljahrgang Die durchschnittliche Klassenfrequenz im jetzigen 9. Schuljahrgang beträgt mit Stichtag vom 12.2.2008 bereits nicht mehr als 27 Schülerinnen und Schüler, diese Klassen müssen zum Schuljahreswechsel nicht neu gebildet werden. Deshalb werden die Klassenfrequenzen im 10. Schuljahrgang nicht generell gesenkt, aber in klassenübergreifenden Kursen wird der Teiler 27 eingeführt, der auch für den bisherigen 11. Schuljahrgang gilt. Außerdem erhalten diejenigen Schulen, in denen die Klassenfrequenzen 31 und mehr Schülerinnen und Schüler im 10. Schuljahrgang betragen, nicht 1,5, sondern 2,0 Förderstunden je Klasse.
5. Entlastung und Gestaltungsspielraum bei den Klausuren Die Anzahl der schriftlichen Arbeiten in der gymnasialen Oberstufe wird in vertretbarem Um-fang reduziert. Gleichzeitig erhält die Schule die Möglichkeit, im Bedarfsfall selber zu entscheiden, ob eine ergänzende schriftliche Arbeit erforderlich ist. Eine Entlastung bei den schriftlichen Arbeiten in den Schuljahrgängen 5 bis 10 ist bereits mit dem Deregulierungserlass vom Juni 2007 erfolgt.
6. Ganztagsschule und Ganztagsangebote Zum kommenden Schuljahr werden 101 der 224 Gymnasien in öffentlicher Trägerschaft bereits Ganztagsschule sein. Damit werden 51 % aller Gymnasial- und Gymnasialzweigschülerinnen und schüler einen Ganztagsplatz erhalten. Die Landesregierung setzt in Abstimmung mit den Schulträgern die Umwandlung von Halbtagsschulen in Ganztagsschulen durch die Zuweisung
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
7
entsprechender Lehrerstunden schrittweise fort. Im Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden sollen Wege gesucht werden, um die Entwicklung von Ganztagsschulen voranzutreiben. Dabei werden neue Anträge von Gymnasien auf Umwandlung in eine Ganztagsschule unter Berücksichtigung der besonderen Stellung der Hauptschule gleichberechtigt behandelt neben Anträgen von Schulen anderer Schulformen.
7. Unterstützung der Schule bei den neuen Kerncurricula Die Fachlehrpläne werden auf die Vermittlung inhaltlicher Kern- und Methodenkompetenzen ausgerichtet. Sie werden gestrafft und an den verkürzten gymnasialen Bildungsgang angeglichen. Im Vordergrund steht der kompetenzorientierte Erwerb der Allgemeinen Hochschul-reife. Die Fachkonferenzen der Schulen werden durch zusätzliches Fortbildungspersonal (Multiplikatoren) in fachbezogenen Fortbildungen zur Umsetzung der neuen Kerncurricula unterstützt. Wichtiger noch als die Straffung ist die schnelle Umsetzung der neuen Kerncurricula in den Schulen.
8. Lehrerentlastungen im Abitur 2011 Im Abitur 2011 werden die Schul- und Ferienzeiten so gestaltet, dass die Aushändigung der Abiturzeugnisse 2011 zum 1. Juli des Jahres erfolgt, um in der Schule angemessene Prüfungs- und Korrekturzeiten sicherzustellen. Außerdem werden die Lehrkräfte auf Grund der erhöhten Korrektur-
und
Prüfungsbelastungen
im
Abitur
2011
durch
eine
Verkleinerung
der
Fachprüfungsausschüsse in der Abiturprüfung sowie eine Neufestlegung des Zeitpunkts für den flexiblen Unterrichtseinsatz nach Beendigung des Unterrichts in den Prüfungsgruppen entlastet. Schließlich wird an Schulen, die 2011 einen doppelten Abiturientenjahrgang zu bewältigen haben, im Schuljahr 2010/11 keine Schulinspektion durchgeführt.
9. Wahlmöglichkeit zwischen G 8 und G 9 und erhöhte Durchlässigkeit Schülerinnen und Schüler erhalten weiterhin die Möglichkeit, zwischen einem Abitur nach zwölf oder nach dreizehn Schuljahren zu wählen. Der Zeitpunkt für den Erwerb eines Schulabschlusses ist dabei eindeutig definiert und richtet sich nach den KMK-Vorgaben, die für alle Länder gelten. Die Durchlässigkeit unter den verschiedenen Schulformen wird noch weiter verbessert, indem Schülerinnen und Schüler nach dem erfolgreichen Besuch des 9. Schuljahrgangs im verkürzten gymnasialen Bildungsgang ab dem Schuljahr 2009/2010 vorzeitig in das Fachgymnasium oder in eine vergleichbar geeignete berufsbildende Schule wechseln können. Damit greift die Landesregierung auch eine entsprechende Anregung des Kultusausschusses auf.
10. Funktionierende Schulverwaltungssoftware Das Kultusministerium wird dafür Sorge tragen, dass die vom Kultusministerium bereitgestellte Verwaltungssoftware für die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung einen reibungslosen Ablauf im Schuljahr 2010/2011 gewährleistet.“
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 2.2
8
Wissenschaft: Qualifizierungsoffensive
Im Wissenschaftsbereich haben die Fraktionen der FDP und der CDU im Juni-Plenum den Antrag „Qualifizierungsoffensive unterstützen – Hochschul- und Weiterbildung gewährleisten“ eingebracht. Die Bemühungen des Bundes und der Länder um das Gelingen der Qualifizierungsinitiative bedürfen
fachlicher
und
politischer
Unterstützung.
Die
niedersächsische
CDU/FDP-
Landesregierung hat diese Bemühungen erfolgreich mitgestaltet und die verschiedenen Herausforderungen
von
der
Ausweitung
der
Studienplatzkapazitäten
bis
zur
Qualitätssicherung mit dem Hochschulpakt 2020 für die „doppelten Abiturjahrgänge“ angenommen. Neben den länderspezifischen Aktivitäten bedarf die nationale Anstrengung der Qualifizierungsinitiative auch eines bundesweit abgestimmten Rahmens, der auch eine Koordinierung der verschiedenen Interessen der Länder untereinander und im Verhältnis zum Bund erfordert. Neben der erfolgreichen Bewältigung des doppelten Abiturjahrgangs im Jahr 2011 steht für die FDP-Fraktion dabei aber auch die Öffnung der Hochschulen für Absolventen der beruflichen Bildung und die Förderung der berufsbegleitenden Weiterbildung und damit die Stärkung der Durchlässigkeit des Bildungssystems besonders im Vordergrund.
2.3
Kultur: Musikland Niedersachsen
Im Kulturbereich haben die Fraktionen der FDP und der CDU den Antrag „Musikland Niedersachsen stärken – Musikalische Bildung fördern“ eingebracht. Mit diesem Antrag wollen wir wollen wir erreichen, dass der Musikunterricht an den Schulen wieder ein stärkeres Gewicht erhält. Dazu sollen Maßnahmen ergriffen werden, um das Fach Musik in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern stärker zu verankern, um größeres Interesse für musikpädagogische Berufe zu wecken, damit wieder mehr Studierende sich für das Lehramtsfach Musik wählen. Weiterhin soll ein Konzept erarbeitet werden, um das Bildungsangebot durch verstärkte Kooperation mit außerschulischen Musikeinrichtungen zu ergänzen.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 3.
9
HAUSHALT UND FINANZEN; WIRTSCHAFT, ARBEIT UND VERKEHR
Wissenschaftlicher Fachreferent: Sebastian Maas; Telefon 0511-3030 4305
3.1
Aktuelle Stunden zur Industriepolitik
Die Aktuellen Stunden des Juni-Plenums waren durch Industriethemen geprägt. So brachte die CDU das Thema EADS/ Airbus ein, die SPD Volkswagen und die Linken eine Aktuelle Stunde zur Situation des Fahrzeugbauers Karmann aus Osnabrück. Alle drei Unternehmen sind von tiefgreifenden Veränderungen betroffen, die die Mitarbeiter und die Menschen in der jeweiligen Region verunsichern. So verliert das Unternehmen Karmann bis 2010 sein wichtiges Standbein, den Bau von Cabriolets für Unternehmen wie Volkswagen, Audi, Mercedes oder Crysler. Die Autobauer produzieren ihre Nischenmodelle zunehmend selbst, um ihre Werke auszulasten und so Entlassungen vermeiden zu können. Dementsprechend greifen die einfachen Forderungen der Opposition zu kurz, Volkswagen zur Vergabe neuer Aufträge an Karmann zu drängen. So wünschenswert dies wäre, stößt es doch auf den Wiederstand der Gewerkschaft bei Volkswagen. Daher hat Wirtschaftsminister Hirche recht, wenn er feststellt, dass das Hauptaugenmerk darauf liegen muss, Karmann als Zulieferfirma von Hochtechnologie bei den Umstrukturierungsbemühungen zu unterstützen. Auch bezüglich des Komplettfahrzeugbaus gibt es aber noch keinen Grund, die Hoffnung ganz aufzugeben. Für die von Entlassungen betroffenen Mitarbeiter wies Frau Gabriela König MdL darauf hin, dass Dank den bereits in den vergangen Jahren eingerichteten Auffanggesellschaften über 70% der Betroffenen in neue Stellen vermittelt werden konnten. Bei der zweiten Aktuellen Stunde gab es fraktionsübergreifend Einigkeit darüber, dass die norddeutschen Standorte von Airbus in Stade, Varel und Nordenham gestärkt und weiterentwickelt werden müssen. Das Land unterstützt bereits die Standorte in Varel und Nordenham beim Übergang von der Metallverarbeitung hin zu modernen Verbundstoffen (CFK). Stade ist hier bereits führend in Deutschland und mit dem vom Land geförderten CFKValley bestehen bereits hervorragende Rahmenbedingungen im Forschungs- und Technologiebereich, die geeignet sind, die Probleme von Morgen zu lösen. Die FDP-Fraktion ist zuversichtlich, dass die niedersächsischen Standorte zusammen mit dem Forschungsstandort Braunschweig hervorragende Perspektiven für die Zukunft haben. Beim Thema Volkswagen bekräftigten die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und der Linken, dass sie sicher sind, dass das neue VW-Gesetz mit der Beschränkung der Sperrminorität auf
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
10
20% vor der EU-Kommission Bestand haben wird. Lediglich unsere Fraktion hatte, nicht zuletzt aufgrund jüngster Äußerungen auch von SPD und CDU Politikern aus Brüssel, berechtigte Bedenken. Dennoch bekräftigte Dr. Rösler in seiner Rede, dass Niedersachsen selbst bei Wegfall des VW-Gesetztes mit seinem jetzigen Anteil von 20% eine Sperrminorität behält. Die geringe Anwesenheit der übrigen Aktionäre auf der Hauptversammlung macht dies möglich. Zudem wäre eine milliardenteure Aufstockung des Landesanteils an Volkswagen auf 25%, wie sie die Opposition fordert, völlig unfinanzierbar und angesichts der immensen Aufgaben im Bereich der Zukunftsthemen Bildung, Forschung und Familie völlig verantwortungslos und unsozial.
3.2
Mündliche Anfrage zur Bahnprivatisierung
Im Rahmen einer Mündlichen Anfrage wollte die FDP-Fraktion von der Landesregierung wissen, welche Auswirkungen die geplante Bahnprivatisierung auf die Schieneninfrastruktur in Niedersachsen haben könnte. Falls die Bahn AG, so wie es die Bundesregierung derzeit plant, die Privatisierung ohne begleitendes Infrastrukturgesetz verabschiedet, verlieren die Bundesländer jede Möglichkeit, auf das Investitionsverhalten der Bahn Einfluss zu nehmen. Für die Bahn wäre es dann am interessantesten, sich auf Investitionen in lukrative Fernstrecken zu konzentrieren. Leidtragende wären dann kleinere und mittlere Städte. Gleichzeitig steigt die Gefahr, dass einige Mittelzentren vollständig vom Fernverkehr abgekoppelt würden. Die FDP will dabei nicht die Bahn in ihren unternehmerischen Freiheiten beschneiden, es geht aber sehr wohl darum, den grundgesetzlich verankerten öffentlichen Gewährleistungsauftrag zu definieren. Daher erwarten wir, dass der Bund die Netzbewirtschaftung auf eine gesetzliche Grundlage stellt und die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung mit den Ländern abstimmt. Ferner muss die Finanzierung der Infrastruktur auf eine verlässliche und ausreichende Basis gestellt und Mindestqualitätsstandards definiert werden. Eine schlecht ausgeführte Privatisierung würde langfristig dem Bahnverkehr schaden und auch das Ziel von mehr Wettbewerb auf der Schiene verhindern. Daher werden wir weiterhin wachsam die Aktivitäten des Bundes beobachten und auf die Einhaltung der Länderinteressen dringen.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 4.
11
INNEN- UND SPORTPOLITIK
Wissenschaftliche Fachreferentin: Silke Fricke; Telefon 0511-3030 4314
4.1
Redebeitrag der FDP-Fraktion zum Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Wahlrechts in Niedersachsen (Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen) – Wahlrecht mit 14!
Anbei finden Sie den in der Presse viel beachteten Redebeitrag von Professor Dr. Dr. Roland Zielke (FDP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ein durchaus beliebtes Spiel, in der Öffentlichkeit irgendeine Bastelei am Wahlrecht zu fordern. So ist es noch gar nicht lange her, da hat ein junger Politiker vorgeschlagen, wer arbeite, solle ein doppeltes Stimmrecht haben, während der, der nicht arbeite, ein einfaches Stimmrecht haben solle. Manche hat das an das preußische Dreiklassenwahlrecht gemahnt. Ein anderer Vorschlag, nämlich dass Eltern für jedes noch nicht volljährige Kind zusätzlich eine Stimme erhalten sollten, ist vor einigen Jahren von klugen Leuten und Lobbyverbänden propagiert worden. Ähnlich haben einige Bundestagsabgeordnete, auch der FDP, im Jahre 2006 ein Wahlrecht von Geburt an gefordert. Aber: Leicht beieinander wohnen die Gedanken, doch hart im Raume stoßen sich die Sachen. Etwa: Welcher Elternteil soll nach einer Scheidung das Wahlrecht in loco infantis wahrnehmen? Soll dann als letzter Ausweg das Familiengericht entscheiden? Ab welchem Alter, Kenntnis- oder Reifestand soll das Wahlrecht dem Kind übertragen werden? Manche machen es sich ganz einfach. In einem Antrag zum Bundeskongress der Grünen Jugend 2008 steht - ich zitiere -: Jeder Mensch sollte selbst entscheiden, wann er/sie zur Wahl geht, sei es mit 10 Jahren, 18 Jahren oder erst mit 80 Jahren. Auch kenne ich den durchaus ernst gemeinten, noch weitergehenden Vorschlag, jeder Mensch solle den Zeitpunkt seiner Volljährigkeit selbst bestimmen können. Trotzdem sind solche Wahlrechtsthemen immer eher etwas, um das sogenannte Sommerloch, die nachrichtenarme Zeit in den Sommerferien, zu füllen. Insofern, liebe Grüne: Ihr Timing war auch schon besser. Aber auch inhaltlich haben Sie, deren Intelligenz ich durchaus partiell schätze, schon durchdachtere Anträge gestellt.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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Rechte und Pflichten der Bürger gehören zusammen, und sie sind auch teilweise an bestimmte Altersstufen gekoppelt - und das ist vernünftig. Wer Bundespräsident werden will, muss mindestens 40 Jahre alt sein. Klar, aber warum eigentlich? Warum nicht schon mit 18? Oder gar mit 14, wenn Ihr vorliegender Entwurf Gesetzeskraft erlangen und Weiterungen haben sollte? - Es gab früher doch auch ab und zu Kinder auf Königsthronen. Was meinen Sie? Sind Jugendliche heute nun selbstständiger und verantwortungsbewusster als früher? Oder muss man sie eher voller Verständnis bei der Hand nehmen, weil sie unreifer sind als einst? - Mit der Verantwortung ist das so eine Sache. Mit 18 wird man volljährig und strafmündig zugleich. Bloß: Wenn man etwas ausgefressen hat, dann möchte man gern noch bestraft werden wie mit 16. Die Väter unseres Strafgesetzbuches haben aber vorgesehen, dass sich volljährige Straftäter nur in Ausnahmefällen auf jugendlichen Übermut oder Reifeverzögerung berufen können sollen. So wurden in den 60er-Jahren nur 20 % der Täterinnen und Täter zwischen 18 und 21 nach Jugendstrafrecht verurteilt. Heute sind es rund 70 % der Täterinnen und Täter dieser Altersklasse. Und Sie finden bekanntermaßen diese Entwicklung richtig gut. Nun gibt es aber zwei Möglichkeiten, und nur zwei Möglichkeiten: Entweder beurteilen Richter die gleichen Delikte heute milder als früher - wovon ich nicht ausgehe -, oder sie urteilen nach den gleichen Maßstäben: dann sind die Heranwachsenden zwischen 18 und 21 im Schnitt unreifer als vor 50 Jahren. Andererseits sollen sie aber mit 14 mündiger geworden sein, so mündig, dass sie das Wahlrecht erhalten sollen. Irgendwie passt das gar nicht zusammen. Noch eines: Allein schon Ihr Vorschlag „Wahlrecht ab 14“ trägt dazu bei, unsere Demokratie ins Lächerliche zu ziehen. Wenn das Wahlrecht das bisher stillschweigend vorausgesetzte Minimum an Persönlichkeitsbildung und an persönlicher Reife über Bord werfen will, dann bedeutet das im Umkehrschluss, dass Sie den demokratischen Wahlakt eher als Happening sehen. Demokratie als Happening - nun ja. Herr Dr. Sohn sieht Demokratie als Soap Opera. Dabei sind Sie gar nicht so weit auseinander. Die Infantilisierung der Politik ist schon weit vorgedrungen, bis in dieses Plenum, wenn einige versuchen, schwächelnde Argumente durch Logos auf T-Shirts aufzupeppen. Inszenierungen für die Medien wie das Eindringen in diesen Plenarsaal durch als Clowns verkleidete Gutmenschen oder Abseilaktionen von der Zuschauertribüne in den Deutschen
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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Bundestag mögen Ihr klammheimliches Wohlwollen finden, aber die Unterstützung durch die FDP können Sie für demokratieschädigende Possenreißeranträge wie diesen nicht erwarten.
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG 5.
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AGRAR, UMWELT SOWIE EUROPA UND MEDIEN
Wissenschaftliche Fachreferenten: Fabian Fischer; Telefon 0511-3030 4313 / Axel Rehwinkel; Telefon 0511-3030 4312
5.1
Breitbandanbindung im ländlichen Raum
Am 5. Juni 2008 hat sich der Landtag in erster Beratung mit einem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zur Verbesserung der Breitbandanbindung im ländlichen Raum befasst. Eine leistungsfähige Breitbandanbindung ist eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung Niedersachsens, d.h. für Wachstum, Innovation und neue Arbeitsplätze. Dienstleistungs- und Industrieunternehmen, Handel und Verwaltung sind auf schnelle Breitbandanschlüsse angewiesen, um sich im Wettbewerb behaupten zu können. Auch für Privatpersonen wird die Nutzung des Internets über Breitbandverbindungen zunehmend unverzichtbar, sowohl beruflich als auch für die persönliche Lebensführung, um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Leider weisen insbesondere der ländliche Raum und städtische Randlagen nach wie vor erhebliche Lücken bei der Breitbandanbindung auf. Vor diesem Hintergrund setzen sich die Regierungsfraktionen dafür ein, die Versorgung mit Breitbandanschlüssen so zügig wie möglich voranzubringen. Hierzu soll die Landesregierung aus Sicht der FDP: •
im Rahmen der Breitbandstrategie Niedersachsen den regelmäßigen Austausch zwischen den zuständigen Ministerien und den Kommunalen Spitzenverbänden intensivieren, um die im Rahmen der EU-Förderperiode 2007 - 2013 und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zur Verfügung stehenden Fördermittel zur Breitbandversorgung ländlicher Räume für einen schnellen Ausbau der Netze zu nutzen,
•
sich
dafür
einsetzen,
dass
sich
die
zukünftigen
Projekte
zum
Ausbau
der
Breitbandtechnologien auch an „Best-Practice-Beispielen“ anderer Länder orientieren, um den
Erfahrungsaustausch
für
verschiedene
Lösungsansätze
zu
erleichtern
und
transparenter zu machen, •
sich gegenüber dem Bund für Rahmenbedingungen einsetzen, die auch innovative Funklösungen und die Nutzung frei werdender Rundfunkfrequenzen ermöglichen, um damit die Bandbreite der technischen Möglichkeiten umfassend nutzen zu können,
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG •
15
in Ausnahmen auch eine direkte finanzielle Unterstützung privater Anbieter ermöglichen, um zum Beispiel im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften Anreize für kommerzielle Anbieter zum Ausbau des Netzes im ländlichen Raum zu schaffen, ohne dadurch unzulässig in den Wettbewerb einzugreifen und lediglich die Differenz zwischen Investitionskosten des Netzbetreibers und der Wirtschaftlichkeitsschwelle (Wirtschaftlichkeitslücke) durch eine geeignete Förderung zu verringern.
Ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Breitbandanbindung ist die Einrichtung des „Breitbandkompetenzzentrums
Niedersachsen“
in
Osterholz-Scharmbeck,
das
die
niedersächsischen Gemeinden, Landkreise und Städte hinsichtlich des Bedarfs, der Technik, der Förderung und der Umsetzung entsprechender Projekte beraten wird. Informationen über
das
Breitbandkompetenzzentrum
können
unter
http://www.breitbandnieder-
sachsen.de/ abgerufen werden.
5.2 Milchpreise Auch wenn der Milchstreik nicht auf der Tagesordnung des Plenums stand, hat uns das Thema in den letzten Wochen beschäftigt. Ein angemessener Milchpreis ist für die niedersächsischen Bauern absolut wünschenswert. Man darf jedoch nicht vergessen, dass die Politik keinen direkten Einfluss auf die Preisverhandlungen zwischen Bauern und Molkereien hat. Ein Schulterschluss mit den Milchbauern, wie es zurzeit viele Politiker gerne öffentlich tun, ist daher reine Symbolpolitik. Die FDP fordert deshalb eine konkrete Entlastung für alle Bauern. Nicht nur die Milchbauern haben mit fallenden Lebensmittelpreisen und steigenden Produktionskosten zu kämpfen und daher ist es Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen zu verbessern. Die Ökosteuer und die Agrardieselbesteuerung wirken sich als echter Standortnachteil für die deutschen Bauern aus. Eine Absenkung auf europäisches Niveau wäre ein erster Schritt für eine wirkliche Entlastung und einen fairen Wettbewerb. Hierzu hat die FDP bereits Initiativen in den Deutschen Bundestag eingebracht – leider fällt dies bei SPD und CDU im Bund nicht auf einen fruchtbaren Boden. Ebenso wichtig ist es, eine weitere Erhöhung der Futtermittelkosten infolge von Importbeschränkungen für gentechnisch veränderte Eiweißfuttermittel aus Übersee zu
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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verhindern. Hierzu haben FDP und CDU einen entsprechenden Antrag in den Landtag eingebracht, der in der kommenden Woche im Agrarausschuss erstmals beraten wird.
5.3 Entsorgung von Altpapier Die Entsorgung von Altpapier war, wie in der vorherigen Plenarsitzung auch, wieder auf der Tagesordnung im Landtag. Am 5. Juni 2008 wurde der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen "Es kann nur einen geben - den Häuserkampf um das Altpapier beenden“, gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz, abgelehnt. Aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion wird es eine interessante Entwicklung im Bereich Reststoff-, bzw. Wertstoffverwertung für den Verbraucher geben. Der Verbraucher ist nicht Entsorger von Müll, er ist Bereitsteller von Rohstoffen. Unternehmen erzielen auf dem Markt für
Altpapier
Gewinne,
die
selten
dem
Bereitsteller
vergütet
werden.
Die
FDP-
Landtagsfraktion regt daher an, regte daher, dass die kommunalen Entsorger einmal darüber nachdenken sollten, ob sie nicht über Preisnachlässe auf die Restmüllentsorgung langfristig die Bürger an sich binden wollen. Bei Preisen von derzeit 100 € pro Tonne Altpapier sollte auch etwas für den Bürger übrig bleiben. An dieser Stelle setzt der positive Effekt des Wettbewerbs an. Die Bereitstellung von Papiertonnen verbessert den Service für den Verbraucher, erhöht die Sammelmenge und steigert den Wettbewerb zwischen den Entsorgern. Der Niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander MdL verwies schon in der letzten Plenarsitzung auf die um 20 % höhere Sammelmenge, die mit einer Altpapiertonne erzielt wird. In diesem Zusammenhang kritisierte Christian Dürr MdL die Abfallpolitik der Region Hannover scharf. Die dortige Abfallentsorgungsgesellschaft "aha" sei lange nicht in der Lage gewesen, den Bürgern eine Papiertonne zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig wollte man privaten Entsorgern die Sammlung über Tonnen verbieten. Dieses Vorgehen wurde von Gerichten schließlich gestoppt. Der vom Landtag abgelehnte Antrag von Bündnis 90/Die Grünen enthielt überwiegend Forderungen, die zum Teil der heute geltenden Rechtslage entsprechen. Allerdings sollte das Engagement von ehrenamtlichen Sammlern massiv eingeschränkt werden. Hiermit erweisen die Grünen dem gesellschaftlichen Einsatz einen Bärendienst. Wer gemeinnützigen Vereinen,
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG
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wie Sport- und Schützenvereinen oder den Jugendfeuerwehren, ein Standbein entzieht, könne nicht mit der Zustimmung der FDP-Landtagsfraktion rechnen.
5.4 Umweltgesetzbuch Der Landtag beriet am 05. Juni 2008 über den Entschließungsantrag von FDP und CDU zum Thema Umweltgesetzbuch. Das Umweltgesetzbuch (UGB) befindet sich aktuell auf Bundesebene in der Vorbereitung und wird im Entwurf in den Ländern parallel beraten. Mit dem UGB soll das Umweltrecht zusammengeführt und harmonisiert werden. Die Fraktionen von FDP und CDU begrüßen die Zusammenführung des deutschen Umweltrechts in ein einheitliches Umweltgesetzbuch. Die FDP-Landtagsfraktion ist allerdings mit der derzeitigen Fassung nicht einverstanden. Der Entwurf richtet sich in Teilen gegen die Interessen des Landes Niedersachsen. Wir haben uns daher frühzeitig mit dem UGB befasst und sind zu der Auffassung gekommen, auf Änderungen hinzuwirken.
Die FDP-Landtagsfraktion besteht bei der Einführung des UGB •
auf die 1 : 1-Umsetzung von EU-Recht und auf den Verzicht der Verschärfung bestehenden Rechts,
•
auf den Verzicht von neuen Begrifflichkeiten die aus dem heutigen Rechtsrahmen fallen,
•
darauf, dass es bei der Einführung der integrierten Vorhabengenehmigung nicht zu einer Verschärfung der Anforderungen kommt,
•
darauf, dass im Wasserrecht bisherige Bewilligungen und alte Wasserrechte (§§ 32 - 37 NWG) bestehen bleiben,
•
auf den Verzicht des absoluten Vorkaufsrechts für Grundstücke zu Gunsten des Naturschutzes,
•
auf der Trennung der Rechtkreise Naturschutz und u. a. Jagd/ Fischerei,
•
auf
den
Verzicht
von
inhaltlichen
Erweiterungen
oder
Einschränkungen
der
Anforderungen an die gute fachliche Praxis, •
auf die flexiblere Gestaltung der Eingriffs- und Ausgleichsregelung und der rechtlichen Stärkung der Anerkennung von Ersatzgeldzahlungen und
AKTUELLES AUS DEM LANDTAG •
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auf die Rücknahme der für die Landwirtschaft einschneidenden Abstände zum Gewässerrand.
Die FDP-Landtagsfraktion bedauert, dass Bundesumweltminister Gabriel bisher keinen Gebrauch von den Möglichkeiten macht, die ein einheitliches UGB bieten könnte. Er verzichtet auf das Schaffen von Gesetzesklarheit, auf Entbürokratisierung und damit auf Transparenz und Vereinfachung.
5.5 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag Im Rahmen der Beratung zum (Entwurf eines Gesetzes zum) 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat Ministerpräsident Christian Wulff angekündigt, die kommende, 12. Änderung des Rundfunkstaatsvertrags in ihrer bisherigen Fassung nicht zu unterzeichnen. Diese Ankündigung wurde von der FDP-Landtagsfraktion begrüßt. Aus Sicht der FDP sollte der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag für eine Neudefinition des öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrages genutzt werden. Was Grundversorgung sein soll, sollten (müssen) in Zukunft externe Experten definieren. Dieses Prinzip hat sich mit der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (KEF) bewährt. Eine genauere Definition hätte zur Folge, dass die daraus resultierende Gebührenempfehlung der KEF nachvollziehbarer wäre. Die Akzeptanz der Gebühren könnte so deutlich gesteigert werden. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass Online-Angebote der Rundfunkanstalten sich nur auf gesendete Beiträge beziehen und nicht in Konkurrenz mit privatwirtschaftlichen Zeitungsverlagen treten dürfen. Auch bei Kooperationen zwischen großen Zeitungsverlagen und öffentlich-rechtlichem Rundfunk drohen Konzentrationsprozesse und Monopolisierung im Zeitungsgewerbe.