Ausgabe August 2010 Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen einer Aktuellen Stunde im vergangenen Plenum hat uns insbesondere die Debatte über Google Street View in hohem Maße beschäftigt. Dabei wurde von unserem Fraktionsvorsitzenden Dürr betont, dass es wichtig ist, den Datenschutz an die aktuellen Anforderungen des Internets anzupassen, jedoch sollen die Internetdienste von Google dabei nicht blockiert werden. Darüber hinaus wurden über Tierhaltung und Tierschutz diskutiert. Jan-Christoph Oetjen hat in der Debatte für die FDP-Fraktion klar gestellt, dass Verstöße gegen den Tierschutz selbstverständlich geahndet werden müssen. Ebenso dürfen kriminelle Handlungen gegen Landwirte nicht toleriert werden. Viele Grüße!
Christian Grascha MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1 30159 Hannover Tel. (0511) 30 30 34 11 Fax (0511) 30 30 48 63 christian.grascha@lt.niedersachsen.de www.fdp-fraktion-nds.de
Inhaltsverzeichnis 1. Soziales, Familie, Frauen, Gesundheit u. Integration 1.1 Jugendfreiwilligendienste stärken ..................... 2 2. Haushalt und Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 2.1 Maritime Wirtschaft und Hafenhinterlandanbindungen ........................... 3 3. Innen-, Rechts- und Sportpolitik 3.1 Aktuelle Stunde Google Street View ................. 4 4. Agrar und Umwelt 4.1
Tierschutz – und haltung in Niedersachsen ..... 5
4.2 Kernkraft in Niedersachsen ............................... 5 4.3 Ausbau Höchstspannungsnetz (380kV) ............ 6 4.4 Nordseeschutz ................................................... 7
5. Bildung, Wissenschaft und Kultur 5.1 Weiterentwicklung der Berufsbildenden Schulen zu Regionalen Kompetenzzentren .................... 8 5.2 Inklusion ............................................................ 8 5.3 Freier Elternwille ................................................ 9
25. August 2010, Seite 2
1. Soziales, Familie, Frauen, Gesundheit und Integration Wissenschaftliche Fachreferentin: Nadine Passenheim; Telefon 0511 3030-4306
1.1 Jugendfreiwilligendienste stärken Die Jugendfreiwilligendienste haben sich bewährt und erfreuen sich großer Beliebtheit. Nach der Beantwortung einer Anfrage der sozialpolitischen bzw. bildungspolitischen Sprecher Roland Riese und Björn Försterling aus März 2010 kommen auf einen Platz für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) etwa drei Bewerbungen. In der Landtagsdebatte zur Stärkung der Jugendfreiwilligendienste hat sich die FDPFraktion u. a. neben bundeseinheitlichen und transparenten Regelungen auch für die Erhöhung der Freiwilligenplätze und deren auskömmliche Gestaltung sowie für die Umsatzsteuerbefreiung der Freiwilligenplätze ausgesprochen.
25. August 2010, Seite 3
2. Haushalt und Finanzen Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wissenschaftlicher Fachreferent: Fabian Fischer; Telefon 0511 3030-4305
2.1 Maritime Wirtschaft und Hafenhinterlandanbindungen Im Rahmend der Beratung des Antrages „Maritime Wirtschaft in der Krise zukunftsfähig gestalten“ der SDP-Fraktion am 17. August 2010 konnte festgestellt werden, dass die tatsächliche Entwicklung der maritimen Wirtschaft in den letzten Monaten positiv war. Dies ist in Niedersachsen auch ein Verdienst der Landesregierung. Da diese während der Wirtschaftskrise vorbildliche Programme zur Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung sowie Hilfsmaßnahmen für die Reeder angeboten hatte. Dennoch steht für die FDP-Fraktion fest, dass auch in Zukunft Maßnahmen zur Unterstützung der maritimen Wirtschaft erforderlich sind. Hierzu gehört letztlich auch der Ausbau der nötigen Infrastruktur. Aufgrund des erwarteten Wachstums der Güterverkehre aus den Seehäfen muss der Aus- und Weiterbau der für den Abtransport von Waren benötigten Strecken schnell vorangetrieben werden. Das gilt sowohl für die Schienenwege, die bereits geplant sind, wie auch für die Verkehrswege der Y-Trasse und der A22. Insbesondere bei so zeitintensiven Maßnahmen wie beim Neubau großer Verkehrswege ist eine langfristige Planung notwendig. Wer sichergehen möchte, dass die im Jahr 2020 anfallenden Güterverkehre reibungslos abtransportiert werden können, muss so früh wie möglich die Weichen stellen.
25. August 2010, Seite 4
3. Innen-, Rechts- und Sportpolitik Wissenschaftliche Fachreferentin: Nadine Seggebrock; Telefon 0511 3030-4314
3.1 Aktuelle Stunde Google-Street-View Aufgrund der weitreichenden gesellschaftlichen und politischen Diskussion um GoogleStreet-View hat die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag dieses Thema für eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Google Street View contra Privatsphäre-Datenschutz und Bürgerrechte sichern!“ aufgegriffen. Der Fraktionsvorsitzende der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Christian Dürr, betonte in seinem Beitrag, dass es dringend erforderlich sei, hier zu einer schnellen gesetzlichen Neuregelung zu kommen. Die Lösung soll in diesem Bereich aber nicht eine, nur auf den Einzelfall ausgerichtete „Lex Google“ sein, vielmehr gilt es das Datenschutzrecht an die aktuellen Anforderungen des Internets anzupassen. Insbesondere müssen in diesem Zusammenhang die Bürgerrechte geschützt werden. Jeder einzelne soll vor der Veröffentlichung im Internet entscheiden können, ob er dieser Veröffentlichung zustimmt oder nicht. Sind private Informationen erst einmal online verfügbar, nutzt eine anschließende Löschung kaum noch, da nicht sichergestellt werden kann, dass die Daten nicht bereits genutzt worden sind. Daher ist es wichtig dem einzelnen Widerspruchmöglichkeiten unabhängig von dem Willen der jeweiligen Unternehmen einzuräumen, letztlich muss eine solche Möglichkeit auch gerichtlich einklagbar sein. Die FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag betont, dass es nicht ihr Anliegen ist, Innovationen, wie den Internetdienst Google-Street-View, zu blockieren, da solche Neuerungen auch immer Chancen und Vorteile mit sich bringen. Dennoch gilt es auch bei jeglicher technischen Neuerung die Balance zu wahren zwischen technischen Möglichkeiten und Vorteilen hieraus auf der einen Seite und Bürger- und Freiheitsrechten auf der anderen Seite.
25. August 2010, Seite 5
4. Agrar und Umwelt Wissenschaftlicher Fachreferent: Axel Rehwinkel; Telefon 0511 3030-4312
4.1 Tierschutz – und haltung in Niedersachsen Vor kurzem wurden Bilder von sterbenden Puten veröffentlicht, die angeblich aus einem Stall stammen, der mit dem Betrieb der Familie von Landwirtschaftsministerin Grotelüschen geschäftliche Verbindungen hat. In diesem Zusammenhang wird von der Opposition im Landtag versucht, Frau Grotelüschen für Sachverhalte verantwortlich zu machen. Jan-Christoph Oetjen bezeichnete dieses Vorgehen im Landtag als „Schmutzkampagne“. In einem Fernsehbeitrag hat die Tierschutzorganisation PETA Monate vor der TV-Ausstrahlung schockierende Bilder über unhaltbare Tierhaltungs- und –Hygienezustände gedreht. Es stellt sich aus Sicht der FDP-Fraktion die Frage, warum diese Zustände nicht umgehend von der Tierschutzorganisation den zuständigen Behörden, der Polizei oder der Staatsanwaltschaft zur Kenntnis gebracht worden sind. Die Ereignisse, die sich infolge der Ausstrahlung ereignet haben, stellen die bisherigen Vorkommnisse mit Bezug auf die landwirtschaftliche Tierhaltung allerdings vollkommen in den Schatten. Ein fertiggestellter Maststall geht in Flammen auf und stellt die Existenz einer ganzen Familie infrage, potentielle Bauplätze werden vorsorglich besetzt, Frau Grotelüschen erhält Morddrohungen und jüngst wird ein Brandanschlag auf den Betrieb ihres Mannes verübt. Für die FDP-Landtagsfraktion sind solche Verhaltensweisen inakzeptabel und müssen geahndet werden. Jan-Christoph Oetjen stellte deshalb noch einmal klar, dass kriminelles Verhalten weder akzeptabel ist, um Stallbauten zu verhindern oder um Landwirte zu schädigen, noch dass es hinnehmbar sei, dass Puten tierschutzwidrig zu halten.
4.2 Kernkraft in Niedersachsen Im Rahmen einer Aktuellen Stunde hat sich der umweltpolitische Sprecher Gero Hocker für eine Laufzeitverlängerung bei Kernkraftwerken ausgesprochen. Zudem hat Hocker gefordert, dass die Kraftwerksbetreiber beim Ausbau der erneuerbaren Energien mit in die Pflicht genommen werden müssen. Niedersachsen nimmt schon heute eine Spitzenposition in der Nutzung von erneuerbaren Energien, vor allem bei der Windkraft und Biomasse, ein. Dennoch reicht die Produktion längst noch nicht für eine alleinige regenerative Energieversorgung aus. Hocker machte deutlich, dass trotz des steigenden Ausbaus von erneuerbaren Energien eine Nutzung von Kernkraft in den nächsten Jahren unabdingbar ist. Eine zukunftsweisende Energiepolitik kann nur durch ein intelligentes abgestimmtes Energiekonzept mit einem ausgewogenen Energiemix garantiert werden. Dabei ist es wichtig, eine gesicherte Energieversorgung zu kostengünstigen Preisen zu gewährleisten. Außerdem ist es entscheidend, dass die Energieversorgung den Anforderungen der Nachhaltigkeit entspricht. Um dies auch in Zukunft den Bürgerinnen und Bürger zusichern zu können, ist es notwendig die Laufzeiten für Kernkraftwerke zu verlängern. Eine Verlängerung darf jedoch keine Auswirkungen auf den Ausbau von erneuerbaren Energien haben. Im internationalen Vergleich entscheiden sich immer mehr Länder für den Bau bzw. die Erneuerung von Kernkraftwerken. Selbst bisher Kernkraft kritische Länder haben sich für den Bau von Kraftwerken entschieden. Ein Ausstieg aus der Kernenergie würde bedeuten, dass Deutschland mit erhöhten Importkosten zu rechnen hat. Das Ziel der Bundesregierung ist jedoch die Reduzierung der Importabhängigkeit. Ein sofortiger Ausstieg könnte Deutschland in eine „Energiekrise“ bringen und ist auch aus sicherheitspolitischen Erwägungen abzulehnen. Schließlich hofft Hocker, dass die Bundesregierung in ihrem neuen Energiekonzept, das bis September veröffentlich werden soll, eine angemessene Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke vorsieht.
25. August 2010, Seite 6
4. Agrar und Umwelt Wissenschaftlicher Fachreferent: Axel Rehwinkel; Telefon 0511 3030-4312
4.3. Ausbau Höchstspannungsnetz (380kV) Im August-Plenum hat der Parlamentarische Geschäftsführer Christian Grascha eine Anfrage und die SPD-Fraktion einen Entschließungsantrag zur Notwendigkeit des Ausbaus des Höchstspannungsnetzes eingebracht. Den Kern der Diskussion bildet die Frage nach dem Transport der Elektrizität, also per Freileitung, per Erdkabel oder in einer abschnittsweisen Teilverkabelung. Vor dem Hintergrund, dass die Versorgung mit Elektrizität ein wichtiger Standortfaktor für die weitere Entwicklung einer Volkswirtschaft ist, spielen energiepolitische Entscheidungen für die nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in unserem Land eine große Rolle. Die Notwendigkeit des Ausbaus des deutschen Stromnetzes ist in der „dena-Netzstudie 1“ dargestellt und beruht auf den Auswirkungen des „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien“ (EEG), das am 1. April 2000 unter rot-grüner Bundesregierung in Kraft getreten ist. Der künftige Ausbau der Offshore-Windenergie in der Nord- und Ostsee und der Ausbau des europäischen Verbundnetzes stellen hierbei die größten Herausforderungen an das Höchstspannungsnetz dar. Durch das „Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze“ sind die Ergebnisse der „dena-Netzstudie 1“ rechtsverbindlich geworden. Allein in Niedersachsen müssen bis zum Jahr 2015 400 km Höchstspannungsleitungen neu gebaut werden. Dies führt in allen betroffenen Regionen zu Unmut und Protesten und zu Maximalforderungen, für die es derzeit keine gesetzlichen Grundlagen und keine politische Mehrheit gibt. Die Niedersächsische Landesregierung hat sich bereits 2007, als einzige Landesregierung in Deutschland, der Problematik angenommen und ein Erdkabelgesetz verabschiedet. Es regelte die Verbindlichkeiten für die Planfeststellungsverfahren in Niedersachsen bis zum Inkrafttreten des Beschleunigungsgesetzes des Bundes. Im Beschleunigungsgesetz sind vier Pilotprojekte für den Einsatz von Erdkabeln benannt, drei dieser Pilotprojekte liegen in Niedersachsen. Das Ziel von FDP und CDU ist es, den Pilotcharakter für die drei Pilotprojekte durch eine Erdverkabelung möglichst langer Teilstrecken zu erreichen. Die Abstandsegelungen, die im Raumordnungsprogramm niedergeschrieben sind, sollen im Genehmigungsverfahren Anwendung finden. Die Landesregierung sowie die zuständigen Genehmigungsbehörden werden sich weiterhin intensiv mit dem Thema befassen, um ein optimales Ergebnis für Niedersachsen zu erreichen. Weitere Informationen können u.a. unter http://www.netzausbauniedersachsen.de/ oder bei der Landtagsfraktion abgerufen werden.
25. August 2010, Seite 7
4. Agrar und Umwelt Wissenschaftlicher Fachreferent: Axel Rehwinkel; Telefon 0511 3030-4312
4.4. Nordseeschutz Zu Jahresbeginn hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Große Anfrage zum Thema Nordseeschutz eingebracht. Die Antwort der Landesregierung wurde im August-Plenum besprochen und die Arbeit, die in die Erstellung der Antwort eingeflossen ist, von allen Fraktionen gewürdigt. Die Landesregierung hat eine ausführliche Stellungnahme über den komplexen Lebensraum Nordsee, einschließlich aller naturgegebenen und wirtschaftlich bedingten Einflussfaktoren, abgegeben. Für die Landesregierung hat Umweltminister Sander ausgeführt, dass der Meeresschutz im Einzugsgebiet der Nordsee an Land anfängt. Damit erteilte er der Forderung von Bündnis 90/Die Grünen, für die Salzabfälle von K+S eine Direkteinleitung in die Nordsee via Pipeline zu bauen, eine klare Absage. Die alleinige Verlagerung der Abfallproblematik, vom Verursacher in das Ökosystem Nordsee, wird den Ansprüchen an einen nachhaltigen Schutz nicht gerecht. Minister Sander setzt sich seit langem für die Reduzierung des Abfallaufkommens im Produktionsprozess ein, bevor andere Formen der Entsorgung zum Tragen kommen. Für die FDP-Fraktion sprach Gero Hocker über die durchaus positive Entwicklung der Schadstofffrachten in den Zuflüssen zur und in der Nordsee selbst. Am Beispiel der Elbe hat er die erhebliche Reduktion der Nährstoff- und Schwermetallbelastung seit dem Ende der sozialistischen Planwirtschaft der DDR, dargestellt. Durch den flächigen Ausbau effizienter Kläranlagen in Niedersachsen wurden dann weitere Reduzierungen erreicht, so dass wir heute ein hohes Ausgangsniveau beim Gewässerschutz in Niedersachsen haben. Trotz dieser positiven Entwicklung gibt es aber noch Aufgaben für die Zukunft. Die Vorgaben der EGWasserrahmenrichtlinie (WRRL) werden zu weiteren Qualitätsverbesserungen aller Gewässer, einschließlich des Grundwassers und der Küsten- und Übergangsgewässer, führen. Hierfür gibt es noch Handlungsbedarf im Bereich der Landwirtschaft und des Grundwasserschutzes. Gero Hocker wies abschließend darauf hin, dass der Schutz der Nordsee aber nicht allein durch Niedersachsen zu erbringen ist. Alle Anrainer im Einzugsgebiet der Nordsee stehen in der Pflicht, ihren Beitrag zu leisten. Dies umfasst ein Gebiet von der Schweiz über Großbritannien und Norwegen bis zu allen Ostseeanrainern mit dem Bezug auf Einleitungen und atmosphärischen Depositionen. Der Wasseraustausch zwischen der Ostsee und der Nordsee ist so groß, dass auch eine Reduzierung der Einleitungen im Einzugsgebiet der Ostsee erheblich zum Nordseeschutz beitragen kann. Um die Nordsee umfänglich und nachhaltig in einem guten und sicheren Zustand zu erhalten, hat die Landesregierung unter anderem die weitere Vermeidung von Emissionen und Einleitungen, die Umsetzung der WRRL und die Havarievorsorge zu den wichtigsten Aufgaben erklärt.
25. August 2010, Seite 8
5. Bildung, Wissenschaft und Kultur Wissenschaftlicher Fachreferent: Patrick Schlupp; Telefon 0511 3030-4313
5.1 Weiterentwicklung der Berufsbildenden Schulen zu Regionalen Kompetenzzentren (ProReKo) Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 17. August 2010 erstmalig einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen von CDU und FDP zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes beraten. Die Gesetzesänderung dient der Umsetzung der Ergebnisse des Schulversuchs „Berufsbildende Schulen in Niedersachsen als regionale Kompetenzzentren (ProReKo)“. Der fünfjährige Schulversuch ProReKo an 19 öffentlichen berufsbildenden Schulen und gemeinsam mit 14 Schulträgern hatte zum Ziel, durch ein geändertes Steuerungs- und Unterstützungssystem die berufsbildenden Schulen zu regional- und kundenorientierten Dienstleistern der beruflichen Bildung weiterzuentwickeln und somit die Qualität der schulischen Arbeit zu optimieren. Damit zukünftig allen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen diese qualitätsverbessernden Freiräume geschaffen werden, ist eine Änderung des Schulgesetzes notwendig. In dem Gesetzentwurf von CDU und FDP geht es insbesondere um die Anpassung von Organisationsstrukturen. So sollen sich die berufsbildenden Schulen zukünftig nach Bildungsgang- und Fachgruppen strukturieren, die sowohl in einem hohen Maße eigenverantwortlich arbeiten als auch gemeinsam für ihren jeweiligen Bildungsgang die Verantwortung übernehmen sollen. Eine enge Anbindung an die Schulleitung bleibt weiterhin erhalten, so dass auch die innerschulische Qualitätskontrolle gewährleistet bleibt. Ein weiterer zentraler Punkt der vorgeschlagenen Gesetzesänderung ist die Öffnung des Schulvorstands für außerschulische Vertreter von an der beruflichen Bildung beteiligten Einrichtungen. Hierdurch soll vor allem die regionale Verankerung der berufsbildenden Schulen weiter gefestigt werden. Schließlich soll den berufsbildenden Schulen die Einrichtung eines gemeinsamen Budgets ermöglicht werden, wodurch die Grundlage für eine gemeinsame Bewirtschaftung der Mittel des Landes und der Mittel des Schulträgers geschaffen wird. Aus Sicht der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wird somit die Qualität aller berufsbildenden Schulen in Niedersachsen zum Wohle der Schülerinnen und Schüler weiter verbessert.
5.2 Inklusion In der letzten Plenarwoche hat der Niedersächsische Landtag sowohl einen Gesetzentwurf als auch einen Antrag der SPD-Fraktion zum Thema Inklusion debattiert und anschließend zur weiteren Beratung an den Kultusausschuss überwiesen. Fraktionsübergreifend ist man sich über das Ziel einig, das niedersächsischen Bildungssystems zu einem System der inklusiven Bildung weiterzuentwickeln. Aus Sicht der FDP kommt es insbesondere darauf an, die Kinder bei der inklusiven Beschulung in den Mittelpunkt zu stellen und individuelle Lösungen für sie zu finden. Die Systemumstellung kann zudem nur schrittweise erfolgen, und es darf den Eltern auch nicht suggeriert werden, dass eine komplette Systemumstellung zu einer vollständigen Inklusion führe. Dies liegt auch daran, dass nicht allen 86.000 Lehrern in Niedersachsen umgehend die hierzu nötige sonderpädagogische Kompetenz vermittelt werden kann. Das Land hat in diesem Zusammenhang allerdings in den vergangenen Jahren bereits große Anstrengungen unternommen. Hierzu zählen der Modellversuch im Krippenbereich, wie Integration erreicht werden kann, die besondere Förderung im Kindertagesstättenbereich, wenn Kinder mit Behinderungen in der Gruppe sind, sowie das regionale Integrationskonzept.
25. August 2010, Seite 9
5. Bildung, Wissenschaft und Kultur Wissenschaftlicher Fachreferent: Patrick Schlupp; Telefon 0511 3030-4313
5.3 Freier Elternwille Die Regierungsfraktionen von CDU und FDP haben in der vergangenen Plenarwoche einen Antrag zum Thema „Freier Elternwille“ eingebracht. In dem Antrag wird die Landesregierung gebeten, aufzuzeigen, wie die Förder- und Steuerungsmöglichkeiten im fünften und sechsten Schuljahr zum Wohle der Schüler weiterentwickelt werden können. Hintergrund der Überlegungen über eine Intensivierung von Fördermöglichkeiten sind Ausnahmefälle, die bestimmte Nachbesserungen notwendig machen: Schülerinnen und Schüler im fünften Schuljahrgang erreichen das Klassenziel nicht, müssen dann nach dem schweren Einstieg an der weiterführenden Schule erneut das soziale Umfeld wechseln und in einer neuen fünften Klasse wieder beginnen. Mit viel Nachhilfe und mit großem Druck werden sie anschließend befähigt, das Klassenziel zu erreichen. Im sechsten Jahrgang jedoch verfehlen sie das Klassenziel erneut. Dies führt oft zu frustrierten Schülern, die sich anschließend kaum noch für die Schule begeistern können. Die überwiegende Anzahl der Schulwechsel in Niedersachsen findet im Einvernehmen zwischen Lehrern und Eltern statt.