Ausgabe September 2010
Sehr geehrte Damen und Herren, im Mittelpunkt des September-Plenums stand die Debatte um den Haushaltsplanentwurf 2011. Christian Dürr hat für unsere Fraktion deutlich gemacht, dass wir trotz des Sparwillens Prioritäten setzen konnten. So konnte das beitragsfreie dritte Kindergartenjahr erhalten, der Zukunftsvertrag mit den Hochschulen verlängert sowie die Anzahl der Stellen bei den Lehrkräften gesichert werden. Es ist gelungen, den Handlungsbedarf zu decken und die Nettokreditaufnahme gegenüber dem Vorjahr um 350 Mio. Euro zu senken. Damit bleibt eine solide und sparsame Haushaltpolitik der Markenkern von CDU und FDP. Viele Grüße!
Christian Grascha MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1 30159 Hannover Tel. (0511) 30 30 34 11 Fax (0511) 30 30 48 63 christian.grascha@lt.niedersachsen.de www.fdp-fraktion-nds.de
Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines/Personalien 1.1 Neuer Mitarbeiter ............................................... 2 2. Soziales, Familie, Frauen, Gesundheit u. Integration
4.2 Laufzeitverlängerungen von Kernkraftwerken ......................................... 10-11 5. Bildung, Wissenschaft und Kultur
2.1 Bildungschipkarte .............................................. 3
5.1 Schulsozialarbeit ............................................. 11
2.2 KiTa-Betreuung von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte ................................. 4
5.2 Schulstruktur.................................................... 11
3. Haushalt und Finanzen; Wirtschaft, Arbeit und Verkehr 3.1 Landeshaushalt ............................................. 5-8 3.2 Bodenschätzeförderabgabe .............................. 8 3.3 Radfahren in Niedersachsen attraktiver machen .............................................................. 9 4. Agrar und Umwelt 4.1
Tierschutz und –haltung in Niedersachsen II . 10
5.3 BAföG-Novelle ................................................. 12 6. Europa und Medienpolitik 6.1 Neuordnung der Rundfunkfinanzierung .......... 14
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1. Allgemeines / Personalien Ansprechpartnerin: Bianca Beyer, Telefon 0511 3030-4308
Personalien Unsere bisherige Referentin für den Innen- und Rechtsbereich, Frau Nadine Seggebrock wird die Fraktion am kommenden Montag verlassen, um sich im Wirtschaftsministerium als Persönliche Referentin des Wirtschaftsministers Jörg Bode einer neuen Herausforderung zu stellen. Um eine Übergabe zu ermöglichen, hat ihre Nachfolgerin, Frau Nicole Gerlach bereits ihre Arbeit aufgenommen. Frau Gerlach bringt bereits Berufserfahrung aus dem Sozialbereich mit und ist ab sofort unter nicole.gerlach@lt.niedersachsen.de für Sie erreichbar.
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2. Soziales, Familie, Frauen, Gesundheit und Integration Wissenschaftliche Fachreferentin: Nadine Passenheim; Telefon 0511 3030-4306
2.1 Bildungschipkarten In der Aktuellen Stunde wurde das Thema Bildungschipkarten im Landtag debattiert. Die FDP-Fraktion begrüßte, dass im Oktober Gesetzesvorschläge der Bundessozialministerin erwartet werden können, die die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Neuordnung der Leistungen nach dem SGB II umsetzen. Im Kern geht es darum, wie vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung aus Februar 2010 gefordert, den besonderen Bedarf von Kindern im Bildungsbereich zu fördern. Dabei wird es zu einer originären Berechnung der Basisbedarfe für Kinder und Jugendliche kommen und darüber hinaus Kosten der Bildung Berücksichtigung finden. Nach dem Konzept soll das Bildungspaket aus vier Komponenten bestehen: -
Lernförderung
-
Schulbasispaket
-
Zuschuss Mittagessen
-
außerschulische Angebote – Kultur, Sport, Mitmachen.
Der sozialpolitische Sprecher Roland Riese verwies im Rahmen der Debatte auf zahlreiche, bereits bestehende, kulturelle Angebote und Bildungsangebote, die bereits jetzt zu attraktiven Bedingungen von SGB II-Empfängern bezogen werden können, sprach sich im Kern aber für das Konzept des Bildungspaketes aus. Die FDP-Fraktion bezweifelt allerdings, dass Jobcenter die Kompetenz haben, das kommunale Angebot aus den Bereichen Sport, Kultur, Bildung und Lernförderung zu ermitteln, die Eltern zu informieren und geeignete Angebote für die Kinder und Jugendlichen zu finden. Ebenso kritisch wird gesehen, dass bei der Förderung der besonderen kulturellen und sportlichen Bildungsangebote gesellschaftliches Engagement und bürgerschaftliche Initiative mit eingebunden werden sollen, denn diese leben gerade von freiheitlichen Entscheidungen. Jedenfalls müssten Angebote Privater in den Bereichen Kultur, Sport und Lernförderung im Bildungspaket berücksichtigt werden. Beim Mittagessen darf die Bundesförderung nicht davon abhängen, dass ein örtliches Angebot besteht. Eine solche Konstellation würde zu einem Gefälle zwischen und innerhalb der unterschiedlichen Regionen führen. Entscheidend ist jedoch, dass das Angebot bei den Kindern und Jugendlichen ankommt. Das Konzept der Bildungschipkarte kann dabei ein Weg sein. Dieses ist ein Einstieg in das Modell der von der FDP seit langer Zeit geforderten Bildungsgutscheine. Fakt ist aber auch, dass die Kinder und Jugendlichen ab dem 01.01.2011 einen Rechtsanspruch auf gezielte Förderung in den Bereichen Bildung und gesellschaftliche Teilhabe haben.
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2. Soziales, Familie, Frauen, Gesundheit und Integration Wissenschaftliche Fachreferentin: Nadine Passenheim; Telefon 0511 3030-4306
2.2 KiTa-Betreuung von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte Als Antwort auf die kleine Anfrage der soziapolitischen und bildungspolitischen Sprecher Riese und Försterling zur Frage, welche Weichen das Land für die Betreuung von Kindern mit Zuwanderungsgeschichte stellt, erwiderte die Landesregierung, dass das Land pro Jahr fast 50 Mio. € in die Sprachförderung investiert. Die bildungspolitischen Bemühungen der Landesregierung konzentrieren sich auf die frühe und effektive Sprachförderung der Kinder mit Migrationshintergrund, denn gute deutsche Sprachkenntnisse sind der Schlüssel zum Bildungserfolg und zur Integration. Um möglichst viele Kinder mit Migrationshintergrund zu erreichen, werden gezielt Eltern als Partner der Bildungsinstitutionen gewonnen. Ziel ist es, langfristig ein Elternnetzwerk von Migrantenvereinen aufzubauen. Zugleich sollen erneut mehrsprachige Elternbriefe versandt werden. Bei der Nachwuchsgewinnung für den Erzieherberuf arbeiten die berufsbildenden Schulen mit einer Vielzahl von Werbeinitiativen zusammen, um gerade auch Bewerber mit Migrationshintergrund gezielt anzusprechen.
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3. Haushalt und Finanzen Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wissenschaftlicher Fachreferent: Fabian Fischer; Telefon 0511 3030-4305
3.1 Landeshaushalt Im Mittelpunkt des ersten Tages der September-Sitzung des Niedersächsischen Landtags stand der Haushaltsplan des Landes für das Jahr 2011. Dieser wurde, ebenso wie ein Nachtragshaushalt für das Jahr 2010, durch die Landesregierung eingebracht. Die Fraktionen von CDU und FDP brachten das H ein. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird in Einnahme und Ausgabe auf 24.723,7 Millionen Euro festgestellt. Das Finanzministerium ist allerdings ermächtigt, im Haushaltsjahr 2011 zur Deckung von Ausgaben Kredite vom Kreditmarkt bis zur Höhe von 1.950 Millionen Euro aufzunehmen. Dies entspricht der Nettokreditaufnahme. Damit ist es gelungen, die Nettokreditaufnahme gegenüber dem Vorjahr um 350 Millionen zu senken. Die Summe der im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 ausgebrachten Ermächtigungen, über das Haushaltsjahr 2011 hinaus Verpflichtungen zulasten des Landes einzugehen, wird auf 527,3 Millionen Euro festgestellt. Der Haushaltsplanentwurf spiegelt die Beschlüsse wider, die durch die Landesregierung in ihrer Haushaltsklausur getroffen wurden. In dieser konnte, durch eine Vielzahl von Maßnahmen der Handlungsbedarf in Höhe von 1.900 Millionen Euro gedeckt wurde, ohne dass es zu gravierenden Einschnitten in den wichtigen Kernaufgaben des Landes gekommen ist. Als Beispiel sei hier auf das dritte beitragsfreie Kindergartenjahr verwiesen, das, wie von der FDP gefordert, erhalten werden konnte. Eine nennenswerte Summe wurde hierbei durch die einzelnen Ministerien erbracht, die durch Erfüllung der jeweils zweiprozentigen Einsparauflage insgesamt Minderausgaben von über 345 Millionen Euro erreichten. Begünstigt wurde der Haushalt auch durch das allgemein niedrige Zinsniveau. Beispielhaft für die Erbringung der zweiprozentigen Einsparauflage sind, unter anderen, folgenden Maßnahmen: -
Grundsätzliche pauschale Kürzungen der sächlichen Verwaltungsausgaben.
-
Die Absenkung der Förderung bestimmter regionaler Forschungseinrichtungen
-
Kürzung der Zuweisungen an Gemeinden im Rahmen des Städtebauförderprogrammes.
-
Einsparungen durch die Umstellung des Inspektionsverfahrens bei der Schulinspektion.
-
Ansatzreduzierungen infolge rückläufiger Geschäftszahlen im Bereich der Gerichtsvollzieherentschädigungen.
Dies entlastet den Haushalt um 386 Millionen Euro. Zugleich konnte eine Rücklage von 247 Millionen Euro aktiviert werden.
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3. Haushalt und Finanzen Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wissenschaftlicher Fachreferent: Fabian Fischer; Telefon 0511 3030-4305 Zugleich setzte die Landesregierung auch ihren Beschluss um, die Verwaltung weiter zu modernisieren. Dies entspricht auch den Vorstellungen des Landesrechnungshofes. Bis 2015 werden im Landesdienst 1.900 Stellen abgebaut. Der Abbau verteilt sich wie folgt auf die verschiedenen BehĂśrden:
Entbehrliche Stellen Staatskanzlei
4
Innenministerium
666
Finanzministerium
300
Sozialministerium
125
Ministerium fĂźr Wissenschaft und Kultur
100
Kultusministerium
100
Wirtschaftsministerium
101
Landwirtschaftsministerium
204
Justizministerium
200
Umweltministerium
100
Summe
1900
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3. Haushalt und Finanzen Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wissenschaftlicher Fachreferent: Fabian Fischer; Telefon 0511 3030-4305 Nach Einnahmen und Ausgaben gegliedert stellt sich der Haushaltsplanentwurf wie folgt dar:
Als Beispiel für die Vielzahl der durch den Haushaltsplanentwurf finanzierten Maßnahmen sei hier folgendes genannt: -
Die Erhöhung der Förderung von Kindertageseinrichtungen um 67 Millionen Euro auf insgesamt 433 Millionen Euro.
-
89 Millionen Euro werden, zur Vorbereitung auf den doppelten Abiturjahrgang, zur Steigerung der Aufnahmekapazitäten der niedersächsischen Hochschulen bereitgestellt.
-
Für den Tiefwasserhafen Wilhelmshaven werden weitere 32 Millionen Euro und für Investitionen in die bestehenden landeseigenen Häfen 45 Millionen Euro bereitgestellt.
-
Der niedersächsische Wirtschaftsförderfonds wird im nächsten Jahr um zusätzliche 52 Millionen Euro aufgestockt.
-
2 Millionen Euro werden für den Kinder- und Jugendschutz und 34 Millionen Euro für Jugendarbeit, für Jugendsozialarbeit und für das Ehrenamt bereitgestellt.
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3. Haushalt und Finanzen Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wissenschaftlicher Fachreferent: Fabian Fischer; Telefon 0511 3030-4305 Das Haushaltsbegleitgesetz umfasst fünf Einzelgesetze des Landes sowie weitere Änderungen landesrechtlicher Vorschriften. Geändert werden u.a. das Besoldungsgesetz, das Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbssteuer, das Pflegegesetz, das Schulgesetz und das Wassergesetz. Dabei wird die Anhebung der Grunderwerbsteuer ab 2011 um einen Prozentpunkt auf 4,5 Prozent zu einer Mehreinnahme von 100 Millionen Euro bei Land und Kommunen führen. Die Änderungen im Pflegegesetz werden zu Einsparungen von sieben Millionen Euro führen und die Änderungen des Wassergesetzes zu Mehreinnahmen von zunächst 200 000 Euro und ab 2012 von jährlich rund 800 000 Euro. Darüber hinaus wird die Stiftung Zukunfts- und Innovationsfonds Niedersachsen aufgelöst, was der Landeskasse gut 53 Millionen Euro einbringt. Der Nachtragshaushalt 2010 dient hauptsächlich der Abbildung der bisher in diesem Jahr angefallener Zinsminderausgaben von 386 Millionen Euro, die es unter anderem ermöglichten, die geplante Veräußerung des Stammkapitals der NORD/LB an die HanBG von 2010 nach 2011 zu verschieben. Darüber hinaus dient der Nachtragshaushalt der rein technischen Umsetzung einiger im Laufe des Jahres angefallener Einzelpunkte.
3.2 Bodenschätzeförderabgabe Am Dienstag den 07. September 2010 wurde im Landtag der Entwurf eines Gesetzes zur Erhebung einer Bodenschätzeförderabgabe der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beraten. Mit diesem Gesetzentwurf sollte eine neue Abgabe auf die Gewinnung von verschiedenen Bodenschätzen eingeführt werden. Ziel sollte die bessere Steuerung und der Schutz der biologischen Vielfalt sein. Hierzu wollte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein vergleichbares System zur Wasserentnahmegebühr für mineralische Rohstoffe und Torf einführen. Diese Abgabe hätte den Berechnungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Einnahmen in Höhe von knapp 60 Millionen Euro und somit auch zu einer entsprechenden Belastung für Unternehmen in Niedersachsen geführt, was eine Wettbewerbsverzerrung zur Folge gehabt hätte, die zum Verlust von Arbeitsplätzen in Niedersachsen führen könnte. Tatsächliche Mehreinnahmen in dieser Höhe wären für den Landeshaushalt dennoch nicht zu erwarten gewesen, da der größte Abnehmer für die Rohstoffe die öffentliche Hand ist. Gegen den Entwurf sprach auch, dass die Sicherung der natürlichen Ressourcen und auch der Erhalt der biologischen Vielfalt bereits integraler Bestandteil der niedersächsischen Umwelt- und Rohstoffpolitik ist. Schon im Landes-Raumordnungsprogramm sind der sparsame Umgang mit Grund und Boden und die umweltgerechte Nutzung der Rohstoffvorkommen als Zielvorgaben fest verankert. Das zeigt sich auch darin, dass es nach der Beendigung von Abbauten häufig zu Zugewinnen an Biotopen und Verbesserungen des Landschaftsbildes durch Rekultivierungen kommt. Auch ein verstärkter Einsatz von Recyclingmaterialien dürfte nicht zu erwarten sein. Letztlich war auch die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hergestellte Analogie zwischen Wasser und Rohstoffen im Boden nicht haltbar, da es sich bei Wasser um ein Allgemeingut, bei Bodenschätzen aber um einen Bestandteil des Grundeigentums handelt. Am Ende der Beratungen wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der FDP und der SPD abgelehnt.
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3. Haushalt und Finanzen Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wissenschaftlicher Fachreferent: Fabian Fischer; Telefon 0511 3030-4305
3.3 Radfahren in Niedersachsen attraktiver machen Im vergangenen Plenum haben alle Fraktionen einstimmig den Entschließungsantrag angenommen, den Radverkehr in Niedersachsen nachhaltig zu fördern und attraktiver zu machen. Der Zusammenschluss der Fraktionen zu diesem Thema war langwierig aber auch überaus wichtig und ist sehr zu begrüßen. Niedersachen hat besonders in den vergangenen Jahren eine Spitzenposition als Fahrradland in Deutschland aufgebaut. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass bereits über 55 Prozent der Landstraßen begleitende Radwege haben. Das entspricht einer Radstrecke von mehr als 4.300 Kilometer. Die Zahlen sind bemerkenswert, denn das Fahrrad dient nicht nur als umweltfreundliches Verkehrsmittel, sondern fördert auch die Gesundheit. Die verkehrspolitische Sprecherin Gabriela König hatte daher dazu aufgerufen, den Menschen in Niedersachsen den Radsport näher zu bringen und hierfür optimale Bedingungen zu schaffen. Die Erstellung eines Radverkehrskonzepts dient dabei der langfristigen Planung. Das Radverkehrskonzept muss den notwendigen Ausbau der Radwege und die Zusammenführung der Datenbestände aus Bund, Land, Kreis, Gemeinden sowie Wasser- und Schifffahrtsverwaltung fördern. Durch die Zusammenführung kann in erster Linie ein koordiniertes Vorgehen aller Beteiligten ermöglicht werden. Speziell ist die Benennung eines Ansprechpartners für den Radverkehr zu begrüßen. Dessen Aufgabe ist die Unterstützung der Kommunen im Radverkehr, die Förderung der Radtouristik in den Tourismusverbänden und die Durchführung von Fachveranstaltungen zum Thema Radverkehr. Der Fahrradtourismus für Niedersachsen hat sich außerordentlich entwickelt. Die verkehrspolitische Sprecherin betonte, dass vermehrt Radwandertouren auch für Langstrecken gekennzeichnet werden müssen, um so das Netz für das Radfahren attraktiver zu machen. Dieser Wirtschaftsfaktor soll sich stetig weiterentwickeln. Hierfür sind der Ausbau eines lückenlosen Radverkehrsnetzes, als auch die Möglichkeit von Übernachtungen bei Langstreckenrouten notwendig, der Bau von Fahrradabstellplätzen und die Aufstellung von Radverkehrswegweisungen, so König. Darüber hinaus soll Menschen mit Behinderungen der Zugang zu niedersächsischen Naturregionen ermöglicht werden. Ebenso ist die Sicherheit des Radverkehrs weiterhin sicherzustellen. Abschließend ist zu erwähnen, dass der niedersächsische Landeswettbewerb „Fahrradfreundliche Kommune“ bundesweit einzigartig ist und an dieser Vorreiterolle weiterhin festgehalten werden muss.
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4. Agrar und Umwelt Wissenschaftlicher Fachreferent: Axel Rehwinkel; Telefon 0511 3030-4312
4.1 Tierschutz und –haltung in Niedersachsen II Der Landtag hat sich auch im September-Plenum mit den Belange des Tierschutzes und den Behauptungen der Oppositionsparteien gegen Frau Ministerin Grotelüschen beschäftigt. Die Regierungskoalition brachte eine Entschließung mit dem Titel „Keine Gewalt unter dem Deckmantel des Tierschutzes!“, ein. Die SPD formulierte eine Dringliche Anfrage zu vermeintlichen Widersprüchen von Frau Grotelüschen. Anlass für die Entschließung von FDP und CDU sind eskalierende Ereignisse, die sich mit der Errichtung von Tierhaltungsanlagen in Niedersachsen zugetragen haben. Jan-Christoph Oetjen zeigt sich erschrocken, welche Dimensionen die Debatte um den Tierschutz erlangt hat und dass einzelne Gruppen bewusst Gesetzesverstöße und Rechtsbrüche, als Ausdruck ihres Handelns, in Kauf nehmen. Für die Landtagsfraktion ist es in diesem Zusammenhang wichtig, dass weder Verstöße von Tierhaltern gegen das Tierschutzrecht, noch von Tierhaltungsgegner hinnehmbar sind. Es gibt weder schlechte noch gerechtfertigte Gesetzesverstöße. Frau Grotelüschen erklärte sich bereits im vergangenen Plenum und in zwei weiteren Ausschusssitzungen, so dass eine umfassende und sachliche Aufklärung der Vorwürfe erfolgt ist. Trotzdem hielt die Opposition an ihren Behauptungen fest und versuchte den Entschließungsantrag als Ablenkungsmanöver zu diskreditieren. Gerade für Niedersachsen, als Agrarland Nummer eins und mit einer hohen Viehdichte in den Veredelungsregionen, hat der Tierschutz einen sehr hohen Stellenwert. Dies findet u.a. Ausdruck in der Landesverfassung, im Tierschutzbeirat, in zusätzlichen freiwilligen Vereinbarungen mit Verbänden und in zahlreichen Forschungsvorhaben zur Tiergesundheit. Niedersachsen hat insgesamt eine Vorreiterrolle bei der Tierhaltung.
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4. Agrar und Umwelt Wissenschaftlicher Fachreferent: Axel Rehwinkel; Telefon 0511 3030-4312
4.2 Laufzeitverlängerungen von Kernkraftwerken Im September-Plenum kam es zur zweiten und abschließenden Beratung einer Entschließung der SPD mit der Forderung, dass Niedersachsen sich gegen jede Form einer Laufzeitverlängerung von Kernkraftwerken aussprechen soll. Sowohl in der Entschließung als auch in der Begründung fehlten allerdings stichhaltige Argumente, die gegen eine Laufzeitverlängerung sprechen würden. Dementsprechend sprach Gero Hocker in der Plenardebatte auch von einem „Schaufensterantrag“, der weder im Ausschuss, noch im Plenum politischen Erfolg haben kann und lediglich der inneren Hygiene der SPD diene. Das Energiekonzept der jetzigen Bundesregierung umfasst neun Punkte und geht eindeutig in Richtung der erneuerbaren Energien. Niedersachsen ist schon heute Nummer eins unter den Ländern in Bezug auf die erneuerbaren Energien und wird in den Bereichen Wind- und Bioenergie vom Energiekonzept und von der geplanten Laufzeitverlängerung profitieren. Das Moratorium zur Erkundung des Salzstockes in Gorleben war von der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung nur als vorläufig angelegt worden. Daher ist es folgerichtig, die Erkundung nach spätestens zehn Jahren wieder aufzunehmen und die Endlagerfrage zu einem Abschluss zu bringen. Abgesehen von den Kosten zur Offenhaltung hat das Moratorium keinen Erkenntnisgewinn gebracht und die Problemlösung lediglich um wertvolle Jahre verzögert. Die „Roadmap Energiepolitik 2020“ vom ehemaligen Bundesumweltminister Sigmar Gabriel sah den Einsatz und Ausbau von Kohlekraftwerken über viele Jahrzehnte vor. Dabei wurde bewusst mit dem Einsatz der Abscheidung von Kohlendioxid in den geologischen Untergrund (CCS-Technologie) argumentiert, eine Technik die weder zur Verfügung steht noch erprobt oder akzeptiert ist. Eine seriöse Energiepolitik, als Teil der Wirtschafts-, Struktur- und Umweltpolitik betrachtet allerdings auch die volkwirtschaftlichen Folgen. Sie sollte sich durch eine langfristig sichere, preisgünstige, umweltschonende und klimagerechte Energieversorgung auszeichnen. Dem entsprechend muss auch der Netzausbau zeitgleich mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgen, um z.B. die Spannungs-, Frequenzhaltung oder Kurzschlussfestigkeit zu gewährleisten. In diesem Kontext ist die begrenzte Laufzeitverlängerung für die bestehenden Kernkraftwerke in Deutschland sinnvoll, insbesondere auch deswegen, weil mit der Abschöpfung eines Teils der Gewinne der Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert wird. Insbesondere die Netz- und Speichertechnologie muss weiterentwickelt werden, damit erneuerbare Energien mittelfristig auch die Grundlast bedienen können.
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5. Bildung, Wissenschaft und Kultur Wissenschaftlicher Fachreferent: Patrick Schlupp; Telefon 0511 3030-4313
5.1 Schulsozialarbeit Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 8. September 2010 einen Antrag der Regierungsfraktionen von CDU und FDP zur Schulsozialarbeit angenommen. In dem Antrag bitten CDU und FDP die Landesregierung, die Mittel für das erfolgreiche Hauptschulprofilierungsprogramm in Niedersachsen mittelfristig abzusichern und freiwerdende Mittel für den entsprechenden Einsatz von Schulsozialarbeitern schwerpunktmäßig an den Förderschulen Lernen einzusetzen. Mit dem Hauptschulprofilierungsprogramm hat diese Landesregierung seit 2003 an über 494 Hauptschulen über 300 zusätzliche Schulsozialarbeiterstellen geschaffen. CDU und FDP haben in Niedersachsen dafür gesorgt, dass die Ausgaben hierfür von früher 3 Mio. Euro jährlich auf heute 12 Mio. Euro im Jahr und somit auf insgesamt 48 Mio. Euro seit 2004 gestiegen sind. Dass der Einsatz von Schulsozialarbeitern sowie von weiteren pädagogischen Mitarbeitern als gezielte bildungspolitische Maßnahme erfolgreich ist, lässt sich insbesondere daran ablesen, dass die Schulabbrecherquote seit Amtszeit der Landesregierung aus CDU und FDP von vormals 10,3 Prozent im Jahr 2003 auf 6,4 Prozent deutlich gesunken ist. Aus liberaler Sicht entscheidend für den Erfolg des Projektes ist, nicht eine bestimmte Schulform zu stärken sondern die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler wieder in den Mittelpunkt zu stellen. Darum ist es auch notwendig, zusätzliche Mittel für Grundschulen in sozialen Brennpunkten zur Verfügung zu stellen. Eine Mittelverteilung nach dem Gießkannenprinzip – wie von der SPD-Fraktion vorgeschlagen – ist hingegen nicht darstellbar. Die SPD hatte Schulsozialarbeiter für alle 3.300 Schulen in Niedersachsen gefordert, ohne zu erklären, wie die hierfür notwendigen Kosten von 120 bis 150 Mio. Euro erbracht werden sollten. Der Antrag wurde folgerichtig abgelehnt.
5.2 Schulstruktur In der letzten Plenarwoche hat der Niedersächsische Landtag einen Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema Schulstruktur debattiert und anschließend zur weiteren Beratung an den Kultusausschuss überwiesen. In dem Antrag fordert DIE LINKE den Bestandsschutz für Hauptschule, Realschule und Gymnasium abzuschaffen. Gleichzeitig müssten Integrierte Gesamtschulen (IGSen) gestärkt werden, indem das Land die Kommunen, die nicht in der Lage sind, eine IGS zu errichten, finanziell unterstützt und den zur Errichtung einer IGS notwendigen finanziellen Mehrbedarf deckt. Schließlich müsse ebenfalls das Abitur nach zwölf Jahren als Regelfall an Integrierten Gesamtschulen abgeschafft werden. Aus Sicht der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag darf es eine solche Ungleichbehandlung der verschiedenen Schulformen in Niedersachsen nicht geben. Auch tragen solche Forderungen nicht zum Schulfrieden bei, da sie eine klare Kampfansage an bestehende Schulen bedeuten. Schließlich müssen die Schülerinnen und Schüler an Integrierten Gesamtschulen, die in der Lage sind, das Abitur nach zwölf Jahren abzulegen, auch weiterhin diese Möglichkeit bekommen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist insbesondere eine klare Kampfansage an das Gymnasium in Niedersachsen. Es wurde auch in der Diskussion wieder einmal deutlich, dass die Fraktion DIE LINKE keine leistungsgerechte Förderung der Schülerinnen und Schüler, sondern eine Einheitsschule für alle will.
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5. Bildung, Wissenschaft und Kultur Wissenschaftlicher Fachreferent: Patrick Schlupp; Telefon 0511 3030-4313
5.3 20 Millionen Euro für Studierende mit der BAföG-Novelle in Niedersachsen Die geplante BAföG-Erhöhung liegt zurzeit beim Vermittlungsausschuss des Bundesrates. Anlass hierfür haben die Änderungen durch den Bundestag gegeben: Am 18. Juni 2010 hat der Bundestag eine Änderung beim BAföG sowie bei einem neuen Stipendienmodell bestätigt. Danach sollen Studierende und Schüler ab dem 01. Oktober 2010 ein um zwei Prozent höheres Ausbildungsförderung-BAföG erhalten – dies entspricht etwa 13 Euro pro Monat mehr. Zudem können leistungsstarke Studenten (bis zu 160.000 Studenten) unabhängig vom Einkommen der Eltern ein monatliches Stipendium in Höhe von 300 Euro beantragen. Außerdem wurde die Altersgrenze bei der Förderung von bisher 30 auf 35 Jahre angehoben. Hiermit soll Bachelor-Studenten nach einer ersten Berufsphase der Einstieg in ein Masterstudium ermöglicht werden. Die FDP-Fraktion befürwortet die Erhöhung, sieht aber auch wegen des Sparzwangs im Land Niedersachsen die Notwendigkeit, den Bund nach Möglichkeit in die Finanzierung einzubinden. Auch Frau Ministerin Prof. Dr. Wanka befürwortet die BAföG-Novelle, jedoch ist eine derzeitige Erhöhung der Fördermittel vom Land nur schwer finanzierbar. Daher ist es wichtig zu klären, in welcher Höhe sich der Bund an der Finanzierung beteiligt, um schließlich die finanzielle Beteiligung der Länder festzulegen. Die wissenschaftspolitische Sprecherin von Below-Neufeldt sprach sich für eine verantwortungsvolle Erhöhung der Bafög-Förderung aus. Da die BAföG Leistungen für 2011 über 20 Millionen Euro betragen werden, betonte sie, dass es wichtig sei eine neue und kluge Strategie zu entwickeln, um so eine bessere Förderung durch den Bund zu erreichen. Die Opposition unterstellte, dass Studierende nach dem Studium vor einem unbewältigbaren Schuldenberg stehen würden. Von Below-Neufeldt wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der BAföG-Höchstbetrag 10.000 Euro nicht übersteigt (Deckung) und 50 Prozent vom erhaltenen Geld zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus haben Studierende für die Rückzahlung über 20 Jahre Zeit. Das, so forderte von Below-Neufeldt, müsse auch anerkannt werden. Folglich steckt der Studierende in keiner Schuldenfalle. Er investiert in seine Zukunft. Neben dem BAföG haben Studierende die Möglichkeit auf ein Stipendienprogramm, das nicht zurück gezahlt werden muss. BAföG erhalten Studierende, die sich ein Studium nicht finanzieren können. Hingegen ist ein Stipendium eine Begabtenförderung, das nicht auf das BAföG angerechnet wird. Dies soll auch als Anreiz für die Studierende gelten, denn Leistung soll sich lohnen, so von Below-Neufeldt. Allerdings will die Opposition die vorgesehenen Beträge für das geplante Stipendienprogramm auf die BAföG-Leistungen umlegen. Talent und Begabung, so von Below-Neufeldt, mache auch BAföG-Beziehern den Hochschulzugang möglich. Nicht nachvollziehbar sei, dass es bei BAföGBeziehern nicht Leistungsträger geben soll, die in den Genuss eines Stipendiums kommen können. Im Übrigen gibt es für einen Teil der Stipendien auch andere soziale Kriterien, die zur Stipendienvergabe herangezogen werden. Schließlich ist es wichtig, den Studierenden eine gute Grundförderung sowie eine exzellente Spitzenförderung zu geben.
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6. Europa und Medienpolitik Wissenschaftlicher Fachreferent: Patrick Schlupp; Telefon 0511 3030-4313
6.1 Neuordnung der Rundfunkfinanzierung CDU, SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP haben in der vergangenen Plenarwoche vereinbart, einen gemeinsamen Antrag zur bevorstehenden Reform der Rundfunkgebührenfinanzierung zu beschließen. Hintergrund des geplanten gemeinsamen Antrages ist der vorliegende Arbeitsentwurf zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung regelt. Im Niedersächsischen Landtag besteht ein fraktionsübergreifender Konsens zwischen Christdemokraten, Sozialdemokraten, Grünen und Liberalen darüber, dass der Systemwechsel hin zu einer Betriebsstätten- und Haushaltsabgabe richtig ist. Die FDP-Fraktion hat hierzu in der vergangenen Woche bereits ein eigenes Positionspapier verabschiedet, das die Abkehr von der Rundfunkgebühr pro Gerät begrüßt, da die geräteabhängige Gebührenerhebung einen hohen Verwaltungs- und Kostenaufwand verursacht. Gleichzeitig mahnt das Positionspapier an, dass Privathaushalte auch künftig einen einheitlichen Betrag zahlen sollen, der nicht über den bisherigen Umfang hinausgehen darf. Aus liberaler Sicht dürfen auch Unternehmen entsprechend ihrer Mitarbeiterzahl nicht überproportional belastet werden, und die besondere Situation von Klein- und Kleinstunternehmen ist angemessen zu berücksichtigen. Auch der öffentliche Rundfunk muss sich nach unserem Dafürhalten aktiv, dauerhaft und konstruktiv an einer Überprüfung seines Programmauftrages und seiner sich ausweitenden Programmangebote beteiligen. Schließlich müssen im Rahmen zukünftiger Rundfunkstaatsverträge auch alternative Formen des bisher stattfindenden Gebühreneinzugs geprüft werden, da weite Teile der Tätigkeiten der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) durch die vorgeschlagene Änderung des Gebührenmodells überflüssig werden.