Ausgabe Oktober 2010 Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Oktober-Plenums wurde das neue Versammlungsgesetz verabschiedet. Jan-Christoph Oetjen machte in seiner Rede deutlich, dass das neue Gesetz ein großer liberaler Erfolg ist. So sind viele neue Regelungen aufgenommen worden, die versammlungsfreundlicher sind sowie den Datenschutz stärken. Darüber hinaus ist es gelungen, den Hochschulen bei ihren Finanzen Planungssicherheit bis 2015 zu geben. Almut von Below-Neufeldt lobte im Landtag den Zukunftsvertrag II, weil damit Niedersachsen trotz leerer Kassen einen Schwerpunkt auf die Hochschulbildung legt. Viele Grüße!
Christian Grascha MdL Parlamentarischer Geschäftsführer Haushalts- und Finanzpolitischer Sprecher FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 1 30159 Hannover Tel. (0511) 30 30 34 11 Fax (0511) 30 30 48 63 christian.grascha@lt.niedersachsen.de www.fdp-fraktion-nds.de
Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines/Personalien
4. Agrar und Umwelt
1.1 Neuer Mitarbeiter ............................................... 2
4.1 Rückholbarkeit atomarer Abfälle ....................... 7
2. Soziales, Familie, Frauen, Gesundheit u. Integration
4.2 Risikovorsorge für die Nordsee ......................... 7
2.1 Maßnahmen gegen antibiotikaresistente Keime................................................................. 3 2.2 Hartz-IV-Regelsätze und Bildungspaket für Kinder ........................................................... 3 3. Innen-, Rechts- und Sportpolitik 3.1 Neues Versammlungsgesetz ........................... 4 3.2 Gesetz zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften ...................................... 5 3.3 Kommunalverfassungsrecht und Kommunalwahlrecht .......................................... 5 3.4 ÖPP-Projekt für den Neubau der Justizvollzugsanstalt Bremervörde .................... 6
5. Bildung, Europa und Medien 5.1 Pädagogisch-psychologische Unterstützungsteams ........................................ 8 5.2 Neues Landesmediengesetzt ......................... 8-9 6. Wissenschaft und Kultur 6.1 Zukunftsvertrag II ............................................ 10 6.2 Doppelter Abiturjahrgang ........................... 10-11 6.3 European Medical School in Oldenburg .......... 11
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1. Allgemeines / Personalien Ansprechpartnerin: Bianca Beyer, Telefon 0511 3030-4308
Personalien Seit diesem Plenum ist Juliane Topf für den Wissenschaftsbereich als Referentin zuständig. Frau Topf hat zwei internationale Abschlüsse in Europawissenschaften und hat sich bereits während des Studiums mit Fragen der Wissenschaftspolitik beschäftigt. Sie war bereits für die Veranstaltungsorganisation der Fraktion zuständig und wird diese Aufgabe auch weiterhin betreuen. Sie erreichen Frau Topf unter der Durchwahl 4316 sowie unter juliane.topf@lt.niedersachsen.de.
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2. Soziales, Familie, Frauen, Gesundheit und Integration Wissenschaftliche Fachreferentin: Nadine Passenheim; Telefon 0511 3030-4306
2.1 Maßnahmen gegen antibiotikaresistente Keime Der Antrag von CDU/FDP für verbesserte Maßnahmen gegen antibiotikaresistente Keime fand fraktionsübergreifende Zustimmung. Die Anwendungspraxis von Antibiotika seit ihrer Entdeckung im Jahre 1928 hat das Entstehen multiresistenter Keime begünstigt. Resistente und multiresistente Erreger können eine erfolgreiche antibiotische Therapie verhindern und bei Patienten zu schweren Krankheitsverläufen mit manchmal fatalen Folgen führen. Derart verursachte Infektionen können erhebliche Risiken für die Patienten und auch für das Personal im Gesundheitswesen darstellen. Mit dem Antrag soll u. a. geprüft werden, ob und wie gegebenenfalls das bestehende Netzwerk ARMIN (Antibiotika-Resistenz-Monitoring in Niedersachsen) zur Überwachung von MRSA-Infektionen weiterentwickelt werden kann und wie die Informationen der im gesamten Gesundheitswesen Beteiligten verbessert werden können. Dies schließt den Pflegebereich und den Bereich des Patiententransfers und Krankentransportes ein. Auch der Frage, ob die Krankenhäuser verpflichtet werden sollen, die Funktion eines Hygienebeauftragten einzurichten soll nachgegangen werden. Letztlich geht es aber auch darum, wie die Kosten für die Untersuchungen und die Therapie von MRSA im ambulanten Bereich finanziert werden können.
2.2 Aktuelle Stunde – Neue Harz-IV-Regelsätze und Bildungspaket für Kinder Aus aktuellem Anlass wurden die Neuregelungen der Hartz-IV Regelsätze und das Bildungspaket im Landtag debattiert. Die Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts werden mit den Neuerungen nunmehr 1:1 umgesetzt, indem zum ersten Mal die Regelsätze transparent und nachvollziehbar berechnet und dargelegt sind und nicht mehr „ins Blaue hinein geschätzt“ werden – wie das Bundesverfassungsgerichts seinerzeit bemängelt hatte. Zum ersten Mal wird erklärt, was warum im Regelsatz enthalten ist und was nicht. Außerdem wird zum ersten Mal der Bedarf von Kindern und Jugendlichen eigenständig erfasst und nicht mehr vom Erwachsenensatz abgeleitet. Ebenso werden erstmalig die Bildungsausgaben für Kinder und Jugendliche berücksichtigt und zielgenau an die Kinder durch Sachleistungen weitergegeben. Das Bildungspaket wird damit unmittelbar den Kindern zugute kommen. Die Kinder bzw. deren Erziehungsberechtigte werden künftig wählen können, wie sie ihr Budget für die Teilhabe an soziokulturellen Angeboten einsetzen. Das stärkt die Wahlfreiheit und das Vertrauen in die Eigenverantwortlichkeit, denn nicht die Einrichtungen, sondern die Kinder werden zukünftig mit dem Bildungspaket gefördert.
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3. Innen-, Rechts- und Sportpolitik Wissenschaftliche Fachreferentin: Nicole Gerlach; Telefon 0511 3030-4314
3.1 Neues Versammlungsgesetz Im Oktober-Plenum wurde das neue Versammlungsgesetz verabschiedet. Der innenpolitische Sprecher, Jan-Christoph Oetjen, hob in seiner Rede hervor, dass Niedersachsen damit das liberalste Versammlungsgesetz aller deutschen Bundesländer bekommt. So beinhaltet das Gesetz wesentliche Verbesserungen im Bereich des Datenschutzes. Die Hürden für Bild- und Tonaufnahmen wurden deutlich erhöht. Für verdeckte Aufnahmen besteht sogar ein absolutes Verbot, so dass das Gesetz in diesem Bereich sehr versammlungsfreundliche Regelungen enthält. Die Verkürzbarkeit der Anzeige von Eilversammlungen sowie die Anzeigefreiheit von Spontanversammlungen sind weiterhin als versammlungsfreundliche Regelungen gesetzlich verankert. Die wesentlichen Gebote der Friedlichkeit und Waffenlosigkeit von Versammlungen werden konsequent umgesetzt und gelten ohne Einschränkung für öffentliche sowie für nicht öffentliche Versammlungen. Zudem enthält das neue Gesetz ausdrückliche Verbote und Beschränkungen für rechtsextremistische Versammlungen. Rechtsextreme Demonstrationen an Orten und Tagen mit hohem Symbolgehalt werden dadurch massiv erschwert. Der innenpolitische Sprecher betonte in diesem Zusammenhang, dass eine wehrhafte Demokratie den Feinden der Freiheit keinen Platz lassen darf. Schließlich wird die Zulässigkeit von Versammlungen in der Bannmeile geregelt. Danach sind Versammlungen in der Bannmeile an Tagen, an denen kein Parlamentsbetrieb herrscht, grundsätzlich zuzulassen. An Tagen, an denen Ausschuss- oder Fraktionssitzungen stattfinden, besteht eine Regelvermutung dahingehend, dass auch diese genehmigungsfähig sind. Lediglich an den Sitzungstagen des Landtags, also während der Plenarwochen, ist eine Versammlung in der Regel nicht zuzulassen, da in diesem Fall, aufgrund der besonderen räumlichen Gegebenheiten auf dem Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz, eine Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Landtags vermutet wird. Jedoch sind Versammlungen auch während der Plenarsitzungen nicht grundsätzlich ausgeschlossen, da das neue Versammlungsgesetz stets eine Einzelfallprüfung vorsieht, so dass es keine pauschale Ablehnung gibt. Gegenüber der bisherigen Regelung, die ein generelles Verbot von Versammlungen in der Bannmeile vorsah, ist das neue Gesetz versammlungsfreundlicher. Dieser Kompromiss zur Bannmeilenregelung ist insbesondere vor dem Hintergrund sinnvoll, dass der Niedersächsische Landtag auch weiterhin ein offenes Haus bleiben soll. Sicherheitsschleusen, Wachdienste oder Metalldetektoren, wie sie zum Teil aus anderen Landtagen bekannt sind, werden auch in Zukunft nicht erforderlich sein.
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3. Innen-, Rechts- und Sportpolitik Wissenschaftliche Fachreferentin: Nicole Gerlach; Telefon 0511 3030-4314
3.2 Gesetz zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften Auch das Gesetz zur Gleichstellung Eingetragener Lebenspartnerschaften wurde im Oktober-Plenum verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist es, Lebenspartner im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes im gesamten niedersächsischen Recht mit Ehegatten gleichzustellen. Dies umfasst alle Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen des Landes Niedersachsen, die sich auf das Bestehen oder frühere Bestehen einer Ehe beziehen und die künftig auf Lebenspartnerschaften entsprechend anzuwenden sind. Damit sind eingetragene Partnerschaften von gleichgeschlechtlichen Paaren in Niedersachsen im gesamten niedersächsischen Landesrecht einschließlich des niedersächsischen Beamtenbesoldungs- und Beamtenversorgungsgesetz ab sofort den Ehen zwischen Männern und Frauen gleichgestellt. Die Gleichstellung im Beamtenbesoldungs- und Beamtenversorgungsrecht wird jedoch nicht, wie vielfach gefordert, rückwirkend in Kraft gesetzt. Einige Bundesländer haben zwar eine solche Rückwirkung in ihren gesetzlichen Regelungen berücksichtigt, hierfür gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage.
3.3 Novelle des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts und des Kommunalwahlrechts Die Fraktionen von CDU und FDP haben Änderungen zum neuen Kommunalverfassungsrecht beschlossen. Der Änderungsvorschlag zum Gesetzesentwurf des Kommunalwahlrechts soll im November-Plenum verabschiedet werden und zur nächsten Kommunalwahl 2011 in Kraft treten. Die wesentlichen Änderungen zum Kommunalwahlrecht sind die Abschaffung der Stichwahl sowie die Bildung der Wahlbereiche. Danach bildet das Wahlgebiet künftig in Kommunen mit bis zu 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern einen einheitlichen Wahlbereich. Die Verpflichtung zur Wahlbereichsbildung betrifft künftig erst Kommunen mit mehr als 39 zu wählenden Vertreterinnen und Vertretern. Damit werden in Niedersachsen mehr als 75 % der Städte und Gemeinden eine einheitliche Liste haben. Die Änderungen zum Kommunalverfassungsrecht befinden sich zur weiteren Beratung im Innenausschuss. Die Fraktionen verständigten sich u.a. neben der grundsätzlichen Ratsöffentlichkeit des Verwaltungsausschusses, auf die Neufassung des Gemeindewirtschaftsrechts sowie auf ein Rücktrittsrecht für Hauptverwaltungsbeamte. Das Kommunalverfassungsrecht soll voraussichtlich im Dezember - spätestens im Januar-Plenum verabschiedet werden.
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3. Innen-, Rechts- und Sportpolitik Wissenschaftliche Fachreferentin: Nicole Gerlach; Telefon 0511 3030-4314
3.4 ÖPP-Projekt für den Neubau der Justizvollzugsanstalt Bremervörde Die Fraktion Die Linke hat im Oktober-Plenum den Antrag „Moratorium für das ÖPPProjekt Neubau der Justizvollzugsanstalt Bremervörde“ eingebracht. Danach forderte Die Linke angesichts rückläufiger Haftzeiten und Gefangenenzahlen und vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage des Landes, aber auch aufgrund negativer Erfahrungen in anderen Bundesländern mit gemischt privat-öffentlichen Vorhaben, genannt auch PPP (public-private-partnership) das Vorhaben eines Neubaus auszusetzen. Der Antrag wurde mit den Stimmen der CDU und FDP Fraktionen abgelehnt. Der rechtspolitische Sprecher, Prof. Dr. Dr. Zielke, stellte in seiner Rede die Vorteile des Projekts dar. Entscheidend hervorzuheben ist seiner Ansicht nach das Hauptargument, dass für einen modernen Justizvollzug große Einheiten statt einer Vielzahl von Kleinstandorten benötigt werden. Nur so können vielfältige Angebote zur erfolgreichen Resozialisierung der Gefangenen realisiert werden. Eine passgenaue Resozialisierung vermindert die Rückfallkriminalität und nützt damit der Gesellschaft und den Betroffenen, so Prof. Dr. Dr. Zielke. Auch unter finanziellen Aspekten schneide das Projekt im Vergleich zu einem Staatsbetrieb besser ab. Unter ordnungspolitischen Aspekten gebe es nur dann Probleme, wenn sich hoheitliche Aufgaben mit privatisierten Aufgaben überschneiden würden. Eine klare Trennung der Aufgabenbereiche sei aber ohne Schwierigkeiten möglich. Dies zeige die erfolgreiche Praxis anderer Justizvollzuganstalten, wie beispielsweise bei der JVA in Burg. Im Ergebnis stellte der rechtspolitische Sprecher fest, dass nichts gegen, aber sehr vieles für den Neubau der Justizvollzugsanstalt Bremervörde spricht und zwar in der geplanten öffentlich-privaten Partnerschaft.
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4. Agrar und Umwelt Wissenschaftlicher Fachreferent: Axel Rehwinkel; Telefon 0511 3030-4312
4.1 Rückholbarkeit atomarer Abfälle Die Landtagsfraktion nutzte die Aktuelle Stunde des Oktober-Plenums zur Thematisierung der Rückholbarkeit atomarer Abfälle, als ein Kriterium zur Lösung der Endsorgungsfrage. Die Eindrücke der Bereisung des Umweltausschusses nach Oskarshamn in Schweden, veranlassten den umweltpolitischen Sprecher Gero Hocker an die Opposition zu appellieren, sich endlich von der Emotionalisierung des Themas und von der fortlaufenden Verängstigung der Bevölkerung loszusagen und zu einem sachlichen und lösungsorientierten Umgang mit den atomaren Abfällen zu kommen. Da die jetzige Bundesregierung die unterbrochene Erkundung von Gorleben nun fortführt, sprach Gero Hocker sowohl die Notwendigkeit einer transparenten Erkundung, im Sinne eines „gläsernen Bergwerkes“, als auch die Option der reversiblen Einlagerung während der Betriebsphase an. Im Unterschied zu vergangenen Bundesregierungen stellen sich die schwarz-gelben Regierungskoalitionen in Berlin und Hannover konsequent und lösungsorientiert der Verantwortung. Dabei sollten aber die Möglichkeiten und Chancen künftiger technischer Entwicklungen, wie z.B. die Transmutation, als Option für die Zukunft erhalten bleiben. Die genaue Dauer der Rückholbarkeit, und damit ein Übergang zur Endlagerung mit erforderlichem Langzeitsicherheitsnachweis, ist letztlich auch unter Anwendung technischer und sicherheitspolitischer Gesichtspunkte festzulegen.
4.2 Risikovorsorge für die Nordsee Im Oktober-Plenum wurde von der Regierungskoalition eine weitere Entschließung zum Schutz der Nordsee eingebracht. Auf Grund der schlimmen Ereignisse im Golf von Mexiko und dem Vorhandensein von über 400 Bohrplattformen in der Nordsee thematisierten FDP und CDU die Risikovorsorge und die teilweisen ungeklärten Haftungsfragen bei Havarien auf stationären Förderanlagen. Die einzige deutsche Plattform "Mittelplate" erfüllt sämtliche Auflagen auf vorbildliche Art und Weise. Es nutzt aber niemandem, wenn Deutschland alleine als "Musterknabe" bei der Einhaltung von Standards gilt. Ein „blow-out“ oder eine Havarie auf einer der anderen Plattformen hätte auch für die deutsche Nordseeküste und das Weltnaturerbe Wattenmeer katastrophale Auswirkungen. Nicht nur die Tier- und Pflanzenwelt innerhalb des Weltnaturerbes, sondern auch die Menschen, die in den Bereichen Tourismus und Fischerei und in allen nachgelagerten Bereichen arbeiten, wären hiervon maßgeblich betroffen. Aus diesem Grunde stellen FDP und CDU mit ihrer Entschließung nicht nur die die Frage nach der Sicherheit und Vorsorge, sondern fordern auch Transparenz bei Haftungsfragen. Daher bitten wir die Landesregierung, sich gegenüber der Europäischen Union und dem Bund für eine verursachergerechte Haftung im Schadensfall, für einheitlich hohen und dem Stand der Technik entsprechende Sicherheitsstandards sowie für verbindliche Anforderungen zur Risikovorsorge auf Ölförderplattformen einzusetzen.
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5. Bildung, Europa und Medien Wissenschaftlicher Fachreferent: Patrick Schlupp; Telefon 0511 3030-4313
5.1 Pädagogisch-psychologische Unterstützungsteams In der letzten Plenarwoche hat der Niedersächsische Landtag einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen abgelehnt, der für alle niedersächsischen Schulen die Einführung von pädagogisch-psychologischen Unterstützungsteams einfordert. Diese Form der Unterstützung der Schüler bei ihren sozialen und familiären Problemen ist auch aus liberaler Sicht grundsätzlich an allen Schulformen wünschenswert, aber die Forderung nach zusätzlicher Ausstattung aller Schulen mit Beratungsteams würde landesweit ca. 150 Mio. Euro kosten und ist derzeit leider nicht finanzierbar. Gleichzeitig verkennt der Antrag von Bündnis 90/ Die Grünen die enormen Anstrengungen, die die Landesregierung von CDU und FDP gerade in diesem Bereich unternommen hat. So gibt das Land Niedersachsen insgesamt 68,3 Mio. Euro für 1.768 Stellen in seinem Beratungs- und Unterstützungssystem aus. Hierzu zählen 2,8 Mio. Euro für 51 Schulpsychologen, 12,17 Mio. Euro für 468 Stellen im Bereich des Hauptschulprofilierungsprogramms, 8,5 Mio. Euro für 190 Beratungslehrer im allgemein- und berufsbildenden Bereich, 4, 6 Mio. Euro für 92 Schulsozialarbeiter an berufsbildenden Schulen, 9,5 Mio. Euro für 190 Sozialpädagogen an Ganztagsschulen sowie insgesamt 39,2 Mio. Euro für 784 Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst an Förderschulen. Schließlich erweckt der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen fälschlicherweise den Eindruck, Schule könne alle häuslichen Probleme lösen. Insbesondere bei Fällen der häuslichen Gewalt ist der Träger der Jugendhilfe und nicht das Land zuständig. Im Falle der drei besuchten Brennpunktschulen ist dies die rot-grün regierte Landeshauptstadt Hannover. Aufgabe des Landes ist, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, sich auf die Schule und den Unterricht zu konzentrieren. Hier leistet das Land Niedersachsen bereits gute Arbeit.
5.2 Neues Landesmediengesetz verabschiedet Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung vom 5. Oktober 2010 mit den Stimmen von CDU und FDP die Neufassung des Niedersächsischen Landesmediengesetzes beschlossen. Kernpunkt der Gesetzesnovelle ist die Einführung kommerziellen Lokal- bzw. Regionalfunks. Werbefinanzierter Rundfunk darf in Niedersachsen bisher nur landesweit verbreitet werden. Ziel des Gesetzes ist eine größere Medienvielfalt durch das Entstehen neuer lokaler Rundfunksender in Niedersachsen, die in Konkurrenz zu den großen landesweiten Programmen treten werden. Das neue Mediengesetz tritt zum 1. Januar 2011 in Kraft. Das Gesetz bietet insbesondere den Zeitungsverlegern in Niedersachsen künftig eine attraktive Möglichkeit, sich am Lokalfunk zu beteiligen. Konnten sie sich bisher lediglich bis zu 24,9 Prozent an einem Rundfunkveranstalter beteiligen, liegt die neue Obergrenze hier nun bei 49,9 Prozent. Um gleichzeitig Doppelmonopole zu verhindern – also die Kontrolle eines Zeitungsverlegers über sowohl die Lokalzeitung als auch den Lokal- bzw. Regionalfunk – müssen die Verleger in solchen Fällen zwei von vier sogenannten vielfaltsichernden Maßnahmen erfüllen. Hierzu zählen die Gründung eines Programmbeirates, Sendezeit für unabhängige Dritte, ein Redaktionsstatut oder die Beschränkung des Stimmrechts. Aus liberaler Sicht stellt dies einen ausgewogenen Kompromiss dar, um überbordende Meinungsmacht zu verhindern.
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5. Bildung, Europa und Medienpolitik Wissenschaftlicher Fachreferent: Patrick Schlupp; Telefon 0511 3030-4313
Auf Initative der FDP-Fraktion im Niedersächsischen Landtag wurde außerdem die unmittelbare Beteiligung von Kommunen an den neuen Sendern ausgeschlossen. Hier trägt das neue Gesetz eine klare liberale Handschrift. Einen „Bürgermeisterfunk“ wie von einigen Landräten gewünscht wird es mit der FDP in Niedersachsen nicht geben. Mittelbar dürfen sich private Unternehmen, an denen Kommunen mehrheitlich beteiligt sind, künftig bis zu 24,9 Prozent am Lokal- bzw. Regionalfunk beteiligen. Da diese Form der Beteiligung unterhalb der Sperrminorität liegt, konnte ihr die FDP-Fraktion zustimmen, da das Gebot der Staatsferne im Rundfunk weiterhin sichergestellt wird. Schließlich wird mit der Neufassung des Mediengesetzes auch die Verlängerung bei den Lizenzen der landesweiten privaten Sender geregelt. Frequenzen können zunächst um zehn Jahre und einmalig um weitere zehn Jahre verlängert werden; anschließend werden die Frequenzen neu ausgeschrieben. Dies garantiert den Sendern die nötige Planungssicherheit.
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6. Wissenschaft und Kultur Wissenschaftliche Fachreferentin: Juliane Topf; Telefon 0511 3030-4316
6.1 Zukunftsvertrag II Der Zukunftsvertrag II zwischen dem Land Niedersachsen und den niedersächsischen Hochschulen wurde im vergangenen Plenum verabschiedet. Diese Entwicklung ist sehr zu begrüßen, da der Vertrag ein wichtiger Mechanismus für die zukünftige Planungsphase der Hochschulen in Niedersachsen ist. Ab dem Jahr 2011 beginnen mehr Studierende durch den doppelten Abiturjahrgang ein Studium, d.h. es ist mit 70.000 Studienanfängern zu rechnen. Der Zukunftsvertrag bildet für diese bevorstehende Herausforderung ein sehr gutes Fundament und ist eines der bedeutendsten Vorhaben. Mit dem Vertrag bietet das Land Planungssicherheit für die Jahre 2011 bis 2015 und sichert den Hochschulen weitgehende Autonomie zu. Ziele des Zukunftsvertrages sind beispielsweise die Weiterentwicklung der Studienangebote und die Steigerung der Absolventenquote – vor allem in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). Darüber hinaus ist die Verbesserung der Lehre und die Unterstützung der Bologna-Ziele ebenso Bestandteil des Zukunftsvertrages II. Die wissenschaftspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Almuth von Below-Neufeldt machte deutlich, dass der Zukunftsvertrag den Rahmen für mehr Innovation an niedersächsischen Hochschulen bietet. Darüber hinaus betonte von Below-Neufeldt nochmals, dass hierdurch das Land den Hochschulen rund 1,6 Milliarden Euro aus den Haushaltsmitteln zusichert und somit den Hochschulen mehr Planungssicherheit gewährleistet wird. Neben diesen Mitteln weist Niedersachsen auch die Studienbeiträge bis 2015 für die Hochschulen aus. Von Below-Neufeldt betonte ausdrücklich in diesem Zusammenhang, dass die Studierendenzahlen wegen dieses Beitrages nicht rückläufig seien. Auch die Wissenschaftsministerin Frau Prof. Dr. Wanka befürwortete den Fünfjahresplan, der für Langfristigkeit und Sicherheit steht. Zu dem Zukunftsvertrag werden in den nächsten Jahren nochmal 300.000 Euro vom Land für alle neuen zusätzlichen Studienplätze finanziert, so Prof. Dr. Wanka. Schließlich ist es wichtig gute Voraussetzungen für die Bildung in Niedersachsen zu schaffen – die Basis hierfür ist der verabschiedete Zukunftsvertrag.
6.2 Doppelter Abiturjahrgang Das Land Niedersachsen verkürzt, wie andere Bundesländer auch, die Schulzeit bis zum Abitur auf 12 Schuljahre. Aufgrund dessen schließen im Jahr 2011 zwei Jahrgänge ihre Schulzeit mit dem Abitur gleichzeitig ab. Der sogenannte doppelte Abiturjahrgang stand daher im Mittelpunkt der letzten Plenarwoche – sowohl in Form einer dringlichen Anfrage als auch eines Antrages der SPD-Fraktion. In den Jahren 2011 bis 2015 ist mit einem erhöhten Bedarf an Studienplatzbewerbern zu rechnen. Für die bevorstehenden Herausforderungen ist das Land Niedersachsen sehr gut aufgestellt, denn bereits jetzt wurden 11.200 von den geplanten 35.000 zusätzliche Studienplätze eingerichtet. Hierdurch soll ein „Zwei-Klassen-Studium“ verhindert und somit jedem Studienzugangsberechtigten die Chance auf ein Studium geebnet werden. Um dies zu gewährleisten sichert das Land Niedersachsen eine Finanzierung in Höhe von 675 Millionen Euro zu. In der Diskussion um den doppelten Abiturjahrgang forderte die SPD-Fraktion einen Ausbau der Aufnahmekapazitäten um 10 Prozent in der Humanmedizin. Die wissenschaftspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion Almuth von BelowNeufeldt betonte, dass es im Interesse der FDP ist die Kapazitäten der Studienplätze insgesamt zu erhöhen – wie dies auch der Zukunftsvertrag vorsieht – es jedoch nicht sinnvoll ist, die Kapazitäten speziell nur auf einen Studienbereich
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5. Wissenschaft und Kultur Wissenschaftliche Fachreferentin: Juliane Topf; Telefon 0511 3030-4316
auszudehnen. Da nur etwa 6 von 10 fertigen Ärzten tatsächlich den Arztberuf aufnehmen, ist auch zu bezweifeln, dass dem oft prognostizierten Ärztemangel auf dem Land erfolgreich durch eine Studienplatzerhöhung im Fach Medizin begegnet werden kann. Insofern soll das Angebot für dieses zudem teuerste Studienfach nicht isoliert erweitert werden.
6.3 European Medical School in Oldenburg Die deutsche Hochschullandschaft befindet sich im Umbruch, denn zahlreiche Studiengänge werden auf das Bachelor-Master-System umgestellt. Daher wurde auf Antrag der SPD im Rahmen des vergangenen Plenums über die Errichtung einer European Medical School (EMS) mit den neuen Abschlüssen an der Universität Oldenburg debattiert. Hierbei ging es hauptsächlich um die Übernahme der Kosten für Erstausstattung und den überwiegenden Teil der laufenden Kosten durch das Land. Mit dem Start des neuen Studiengangs zum Wintersemester 2011/2012 sollen 40 Studienplätze eingerichtet werden. Die Universität Oldenburg wäre in Deutschland die erste Universität mit solch einem neuen Modell. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der FDP-Landtagsfraktion Prof. Dr. Dr. Roland Zielke hält den Medizinstudiengang zwar für wünschenswert, machte jedoch deutlich, dass bis zum Start des Studiengangs noch einige Hürden zu überwinden sind. Der FDP-Politiker wies darauf hin, das Medizin einer der teuersten Studiengänge sei und verlange langfristig eine weit höhere finanzielle Unterstützung des Landes als die beantragten 5 Millionen Euro jährlich. Der Ausbau der Medizin in Oldenburg würd möglicherweise massive Abstriche an anderen Stellen des Hochschulhaushaltes bedeuten. Zur Diskussion um Bachelor/ Master meinte Zielke, man solle auch die Entwicklungen auf europäischer Ebene im Blick behalten. Von den Unterzeichnerstaaten der Bologna-Erklärung hätten sich weit mehr gegen die Umstellung der Medizinstudiengänge entschieden als dafür. Insofern rate er zu einer Anpassung des innovativen Oldenburger Konzeptes im Rahmen des herkömmlichen medizinischen Staatsexamens.