Öffentliche Konsultation zu einer eventuellen Überarbeitung der Richtlinie 93/7/EWG über die Rückgabe von Kulturgütern
Auf EU-Ebene unterliegen Kulturgüter den Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere den Bestimmungen zum freien Warenverkehr. Der freie Warenverkehr kann laut AEUV zum Schutz des nationalen Kulturguts von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert beschränkt werden. Trotz der Einrichtung des Binnenmarkts im Jahr 1993 – ohne Binnengrenzen und mit freiem Warenverkehr – haben die EU-Länder das Recht, ihr nationales Kulturgut entsprechend zu klassifizieren und die erforderlichen Maßnahmen zu seinem Schutz zu ergreifen. In diesem Zusammenhang wurde die Richtlinie 93/7/EWG des Rates über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern verabschiedet. Mit der Richtlinie wurde ein System eingeführt, das es den nationalen Behörden erlaubt, die Rückgabe ihrer als nationales Kulturgut qualifizierten Kulturgüter zu fordern, wenn diese unrechtmäßig aus ihrem Hoheitsgebiet verbracht wurden und sich in einem anderen EU-Land befinden. Einige, aber nicht alle EU-Länder haben das UNESCO-Übereinkommen von 1970 ratifiziert, in dem es um Maßnahmen zum Verbot und zur Verhütung der unzulässigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut geht, sowie die UNIDROIT-Konvention von 1995 über gestohlene oder rechtswidrig ausgeführte Kulturgüter. Wir möchten die Meinung öffentlicher Stellen und anderer interessierter Akteure dazu einholen, wie die Rückgabe unrechtmäßig verbrachter Kulturgüter verbessert werden kann. Haftungsausschluss Dieses Dokument dient allein Informations- und Konsultationszwecken. Es wurde nicht von der Europäischen Kommission angenommen oder genehmigt und spiegelt daher auch nicht ihre Meinung wider. Für seinen Inhalt kann die Europäische Kommission in keiner Weise haftbar gemacht werden.
Questions marked with an asterisk
* require an answer to be given.
VERÖFFENTLICHUNG VON DATEN Eine Zusammenfassung Ihres Beitrags zu diesem Online-Fragebogen sowie etwaige persönliche Beiträge werden im Internet namentlich oder im Namen Ihrer Organisation/Ihres Unternehmens veröffentlicht. Um an dieser Konsultation teilnehmen zu können, müssen Sie daher vorab erklären, ob sie der Veröffentlichung Ihrer personenbezogenen Daten zustimmen (fakultativ).
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ALLGEMEINE INFORMATIONEN ALLGEMEINE INFORMATIONEN
SIE BETEILIGEN SICH AN DIESER UMFRAGE
* im Namen einer öffentlichen Einrichtung als interessierte Partei
INTERESSIERTE PARTEIEN – ALLGEMEINE INFORMATIONEN SIE BETEILIGEN SICH AN DIESER UMFRAGE
* als Privatperson
im Namen eines Unternehmens
oder einer privaten Organisation
BITTE GEBEN SIE AN, OB IHRE ORGANISATION IM TRANSPARENZREGISTER REGISTRIERT IST UND
*
MACHEN SIE NÄHERE ANGABEN DAZU.
*
IN WELCHEM LAND LEBEN SIE ODER WO HAT IHR UNTERNEHMEN/IHRE ORGANISATION IHREN SITZ? Österreich
Deutschland
Niederlande
Belgien
Griechenland
Polen
Bulgarien
Ungarn
Portugal
Zypern
Irland
Rumänien
Tschechische Republik
Italien
Slowakei
Dänemark
Lettland
Slowenien
Estland
Litauen
Spanien
Finnland
Luxemburg
Schweden
Frankreich
Malta
Vereinigtes Königreich
*
IN WELCHEM BEREICH SIND SIE TÄTIG? Museum
Kunstgalerie
Versicherungen
Religiöse Organisation
Stiftung
Anderer Bereich im Zusammenhang mit Kulturgütern
Auktionshaus
Bibliothek
Antiquariat
Transportwesen
*
Bitte angeben:
VOR- UND NACHNAME:
* KONTAKTANGABEN (BERUFLICH, WENN BEANTWORTUNG IM RAHMEN EINER BERUFLICHEN TÄTIGKEIT ERFOLGT):
UNTERNEHMEN/ORGANISATION:
* KONTAKTANGABEN (BERUFLICH, WENN BEANTWORTUNG IM RAHMEN EINER BERUFLICHEN TÄTIGKEIT ERFOLGT):
*
POSTANSCHRIFT:
KONTAKTANGABEN (BERUFLICH, WENN BEANTWORTUNG IM RAHMEN EINER BERUFLICHEN TÄTIGKEIT ERFOLGT):
*
E-MAIL-ADRESSE:
TELEFONNUMMER
KONTAKTANGABEN (BERUFLICH, WENN BEANTWORTUNG IM RAHMEN EINER BERUFLICHEN TÄTIGKEIT ERFOLGT):
*
DÜRFEN WIR SIE BEI RÜCKFRAGEN KONTAKTIEREN? Ja
Nein
BITTE ERLÄUTERN SIE, WELCHES INTERESSE SIE AN DER ÜBERARBEITUNG DER RICHTLINIE/93/7/EWG ÜBER DIE RÜCKGABE VON KULTURGÜTERN HABEN.
SOLLTE DIE EUROPÄISCHE UNION IHRER MEINUNG NACH DEN EU-LÄNDERN HELFEN, IHRE KULTURGÜTER
*
ZU SCHÜTZEN? Ja Nein Ich weiß nicht.
Bitte gehen Sie näher darauf ein:
PRÄVENTION VON ILLEGALEM KUNSTHANDEL Die Europäische Union ist tief besorgt über den illegalen Handel mit Kulturgütern. Laut Interpol werden die meisten Diebstähle in Frankreich, Polen, Deutschland und Italien verübt. Meist geht es um Malereien, Skulpturen, religiöses Eigentum und archäologische Stücke. Der Vertrag (AEUV) enthält mehrere Bestimmungen über die Prävention und Bekämpfung von Straftaten, insbesondere durch die Zusammenarbeit der Polizeikräfte und anderer öffentlicher Dienste.
KAUFEN SIE ÖFTER KUNSTOBJEKTE, WENN SIE SICH IN EINEM ANDEREN LAND DER EUROPÄISCHEN UNON AUFHALTEN?
* Ja Nein
INFORMIEREN SIE SICH VOR DEM KAUF ÜBER DIE RECHTMÄSSIGE HERKUNFT DES OBJEKTS (BEISPIELSWEISE ARCHÄOLOGISCHER FUND)?
* Ja Nein
*
VERLANGEN SIE VOM VERKÄUFER EIN HERKUNFTZERTIFIKAT? Ja Nein
WIRKSAMKEIT DER EU-RICHTLINIE ÜBER DIE RÜCKGABE VON KULTURGÜTERN Die Richtlinie 93/7/EWG betrifft Gegenstände, die nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Verwaltungsverfahren als nationales Kulturgut von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert eingestuft wurden und in eine der im Anhang aufgeführten Kategorien fallen. Die Kulturgüter sind dort nach Alter und Wertgruppen klassifiziert. Die Richtlinie bezieht sich auch auf öffentliche Sammlungen und die Bestandsverzeichnisse kirchlicher Einrichtungen. Die Richtlinie umfasst außerdem Regelungen für die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den von den EU-Ländern benannten zuständigen zentralen Behörden, schafft die Voraussetzungen für gütliche Einigungen, um lange und teure Rechtsverfahren zu vermeiden, und sieht Rückgabeklagen vor. Eine Rückgabeklage wird von dem EU-Land eingereicht, aus dessen Hoheitsgebiet das Kulturgut unrechtmäßig verbracht wurde. Die Klage richtet sich gegen den Besitzer/Inhaber des Objekts. Befasst wird das zuständige Gericht des EU-Landes, in dem sich das Kulturgut befindet. Die Rückgabeverpflichtung gilt nur für Kulturgüter, die nach dem 1. Januar 1993 unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines EU-Landes verbracht wurden. Darüber hinaus sieht die Richtlinie eine Frist von einem Jahr für die Einreichung einer Rückgabeklage vor, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem das klagende Land den Standort des Kulturguts und die Identität des Eigentümers oder Inhabers ermittelt hat. Der Eigentümer kann für die Rückgabe des Kulturguts entschädigt werden, wenn er beim Erwerb des entsprechenden Objekts die gebotene Vorsicht hat walten lassen.
GANZ ALLGEMEIN GESEHEN – DECKT DIE RICHTLINIE IHRER AUFFASSUNG NACH DIE BEDÜRFNISSE DER
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EU-LÄNDER BEI DER RÜCKGABE IHRES NATIONALEN KULTURGUTS? Nein, sie ist insgesamt ungeeignet. Ja, sie ist insgesamt geeignet. Ja, sie ist absolut geeignet. Weiß ich nicht/Ich habe keine Meinung dazu.
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HABEN SIE BEREITS ERFAHRUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER RICHTLINIE 93/7/EWG GEMACHT? Ja Nein
Bitte äußern Sie sich genauer dazu:
WIRKSAMKEIT DER RICHTLINIE BEI DER RÜCKGABE UNRECHTMÄSSIG VERBRACHTER KULTURGÜTER Bei der Überprüfung der Anwendung der Richtlinie 93/7/EWG und bei einer Ex-Post-Evaluierung einer aus Vertretern der nationalen Behörden gebildeten Arbeitsgruppe wurde festgestellt, dass die Richtlinie nicht wirksam ist, insbesondere aufgrund der Bedingungen für Rückgabeklagen und aufgrund ihres Geltungsbereichs/der Definition von Kulturgütern.
GEWÄHRLEISTET DIE RICHTLINIE IHRER ANSICHT NACH EINE WIRKSAME RÜCKGABE UNRECHTMÄSSIG
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VERBRACHTER NATIONALER KULTURGÜTER? Ja Nein Ich weiß nicht.
Bitte gehen Sie näher darauf ein:
WÄRE EINE BESSERE VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT IHRER MEINUNG NACH AUSREICHEND, UM DIE RÜCKGABE UNRECHTMÄSSIG VERBRACHTER KULTURGÜTER, DIE SICH IN EINEM ANDEREN EU-LAND
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BEFINDEN, ZU ERMÖGLICHEN? Ja Nein Ich weiß nicht.
Bitte gehen Sie näher darauf ein:
DENKEN SIE, DASS EINE ÜBERARBEITUNG DER RICHTLINIE NOTWENDIG IST, UM EINE WIRKSAME RÜCKGABE UNRECHTMÄSSIG VERBRACHTER NATIONALER KULTURGÜTER, DIE SICH IN EINEM ANDEREN EU-LAND BEFINDEN, ZU GEWÄHRLEISTEN (ZUM BEISPIEL, INDEM DAS SPEKTRUM DER FÜR DIE RÜCKGABE IN FRAGE KOMMENDEN KULTURGÜTER ERWEITERT WIRD UND INDEM DIE BEDINGUNGEN FÜR
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RÜCKGABEKLAGEN VERBESSERT WERDEN)? Ja Nein Ich weiß nicht.
Bitte gehen Sie näher darauf ein:
WÄRE ES IHRER ANSICHT NACH WIRKSAMER, WENN ALLE EU-LÄNDER DIE INTERNATIONALEN
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ÜBEREINKOMMEN (UNESCO UND UNIDROIT) RATIFIZIEREN WÜRDEN? Ja Nein Ich weiß nicht.
Bitte gehen Sie näher darauf ein:
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WERDEN SIE ZUSÄTZLICH ZUM FRAGEBOGEN EINEN SCHRIFTLICHEN BEITRAG EINSENDEN? Ja Nein
ÖFFENTLICHE STELLEN – ALLGEMEINE INFORMATIONEN
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IN WELCHEM EUROPÄISCHEN LAND HAT IHRE INSTITUTION IHREN SITZ? Österreich
Deutschland
Niederlande
Belgien
Griechenland
Polen
Bulgarien
Ungarn
Portugal
Zypern
Irland
Rumänien
Tschechische Republik
Italien
Slowakei
Dänemark
Lettland
Slowenien
Estland
Litauen
Spanien
Finnland
Luxemburg
Schweden
Frankreich
Malta
Vereinigtes Königreich
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IN WELCHEM BEREICH SIND SIE TÄTIG? Behörde Andere öffentliche Einrichtungen
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Behörden: Zentrale, für die Anwendung der
Justizbehörde
Sonstige
Richtlinie 93/7 über die Rückgabe von Kulturgütern zuständige Behörde Nationale Kulturbehörde
Polizeibehörde
Nationale Zollbehörde
Regionale oder lokale Behörde
Museum
Stiftung
Bibliothek
Sonstige
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Sonstige:
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Andere öffentliche Einrichtungen:
Bitte gehen Sie näher darauf ein:
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VOR- UND NACHNAME:
KONTAKTANGABEN (BERUFLICH, WENN BEANTWORTUNG IM RAHMEN EINER BERUFLICHEN TÄTIGKEIT ERFOLGT):
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NAME IHRER INSTITUTION:
KONTAKTANGABEN (BERUFLICH, WENN BEANTWORTUNG IM RAHMEN EINER BERUFLICHEN TÄTIGKEIT ERFOLGT):
*
POSTANSCHRIFT:
KONTAKTANGABEN (BERUFLICH, WENN BEANTWORTUNG IM RAHMEN EINER BERUFLICHEN TÄTIGKEIT ERFOLGT):
*
E-MAIL-ADRESSE:
KONTAKTANGABEN (BERUFLICH, WENN BEANTWORTUNG IM RAHMEN EINER BERUFLICHEN TÄTIGKEIT ERFOLGT):
TELEFONNUMMER:
KONTAKTANGABEN (BERUFLICH, WENN BEANTWORTUNG IM RAHMEN EINER BERUFLICHEN TÄTIGKEIT ERFOLGT):
*
DÜRFEN WIR SIE BEI RÜCKFRAGEN KONTAKTIEREN? Ja
Nein
HABEN SIE BEREITS AN STUDIEN/UMFRAGEN DER KOMMISSION ZUM THEMA SCHUTZ VON KULTURGÜTERN
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TEILGENOMMEN? Ja Nein
In welchem Kontext? Bitte fassen Sie Ihre Erfahrungen kurz zusammen:
SIND SIE DER ANSICHT, DASS DIE EU-RECHTSVORSCHRIFTEN AUSREICHEN, UM DEN EU-LÄNDERN BEIM
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SCHUTZ IHRES NATIONALEN KULTURGUTS ZU HELFEN? Ja Nein Ich weiß nicht.
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Bitte gehen Sie näher darauf ein:
INWIEWEIT SIND SIE MIT DER RICHTLINIE 93/7/EWG ÜBER DIE RÜCKGABE VON KULTURGÜTERN
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VERTRAUT? Kenne ich gut.
Kenne ich kaum.
Kenne ich.
Kenne ich überhaupt nicht.
PRÄVENTION VON ILLEGALEM KUNSTHANDEL Die Europäische Union ist tief besorgt über den illegalen Handel mit Kulturgütern. Laut Interpol werden die meisten Diebstähle in Frankreich, Polen, Deutschland und Italien verübt. Meist geht es um Malereien, Skulpturen, religiöses Eigentum und archäologische Stücke. Der Vertrag (AEUV) enthält mehrere Bestimmungen über die Prävention und Bekämpfung von Straftaten, insbesondere durch die
Zusammenarbeit der Polizeikräfte und anderer öffentlicher Dienste.
SIND SIE DER ANSICHT, DASS DIE PRÄVENTION DES ILLEGALEN KUNSTHANDELS VERBESSERT WERDEN KÖNNTE, WENN DIE ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN IN DEN EU-LÄNDERN STÄRKER ZUSAMMENARBEITEN UND
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INFORMATIONEN AUSTAUSCHEN WÜRDEN? Ja Nein Ich weiß nicht.
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Bitte gehen Sie näher darauf ein:
WÜRDEN BEWUSSTSEINSBILDENDE MASSNAHMEN IHRER ANSICHT NACH DAZU BEITRAGEN, DEN
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ILLGEALEN HANDEL MIT KULTURGÜTERN ZU UNTERBINDEN? Ja Nein Ich weiß nicht.
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In welcher Form? Informationskampagnen Zentrale Anlaufstelle im Internet mit Informationen über den Schutz von Kulturgütern Sonstige Ich weiß nicht.
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Bitte gehen Sie näher darauf ein:
Bitte erläutern Sie Ihre Auswahl:
WIRKSAMKEIT DER RICHTLINIE 93/7/EWG ÜBER DIE RÜCKGABE VON KULTURGÜTERN Die Richtlinie 93/7/EWG betrifft Gegenstände, die nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Verwaltungsverfahren als nationales Kulturgut von künstlerischem, geschichtlichem oder archäologischem Wert eingestuft wurden und in eine der im Anhang aufgeführten Kategorien fallen. Die Kulturgüter sind dort nach Alter und Wertgruppen klassifiziert. Die Richtlinie bezieht sich auch auf öffentliche Sammlungen und die Bestandsverzeichnisse kirchlicher Einrichtungen. Die Richtlinie umfasst außerdem Regelungen für die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den von den EU-Ländern benannten zuständigen zentralen Behörden, schafft die Voraussetzungen für gütliche Einigungen, um lange und teure Rechtsverfahren zu vermeiden, und sieht Rückgabeklagen vor. Eine Rückgabeklage wird von dem EU-Land eingereicht, aus dessen Hoheitsgebiet das Kulturgut unrechtmäßig verbracht wurde. Die Klage richtet sich gegen den Besitzer/Inhaber des Objekts. Befasst wird das zuständige Gericht des EU-Landes, in dem sich das Kulturgut befindet. Die Rückgabeverpflichtung gilt nur für Kulturgüter, die nach dem 1. Januar 1993 unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines EU-Landes verbracht wurden. Darüber hinaus sieht die Richtlinie eine Frist von einem Jahr für die Einreichung einer Rückgabeklage vor, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem das klagende Land den Standort des Kulturguts und die Identität des Eigentümers oder Inhabers ermittelt hat. Der Eigentümer kann für die Rückgabe des Kulturguts entschädigt werden, wenn er beim Erwerb des entsprechenden Objekts die gebotene Vorsicht hat walten lassen.
GANZ ALLGEMEIN GESEHEN – DECKT DIE RICHTLINIE IHRER AUFFASSUNG NACH DIE BEDÜRFNISSE DER
*
EU-LÄNDER BEI DER RÜCKGABE IHRES NATIONALEN KULTURGUTS? Nein, sie ist insgesamt
Ja, sie ist absolut geeignet.
Weiß ich nicht/Ich habe keine
ungeeignet. Ja, sie ist insgesamt geeignet.
Meinung dazu.
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HABEN SIE BEREITS ERFAHRUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER RICHTLINIE 93/7/EWG GEMACHT? Ja Nein
Bitte äußern Sie sich genauer dazu:
WIRKSAMKEIT DER RICHTLINIE BEI DER RÜCKGABE UNRECHTMÄSSIG VERBRACHTER KULTURGÜTER Bei der Überprüfung der Anwendung der Richtlinie 93/7/EWG und bei einer Ex-Post-Evaluierung einer aus Vertretern der nationalen Behörden gebildeten Arbeitsgruppe wurde festgestellt, dass die Richtlinie nicht wirksam ist, insbesondere aufgrund der Bedingungen für Rückgabeklagen und aufgrund ihres Geltungsbereichs/der Definition von Kulturgütern.
GEWÄHRLEISTET DIE RICHTLINIE IHRER ANSICHT NACH EINE WIRKSAME RÜCKGABE UNRECHTMÄSSIG
*
VERBRACHTER NATIONALER KULTURGÜTER? Ja Nein Ich weiß nicht.
*
Bitte gehen Sie näher darauf ein:
WENN SIE DER AUFFASSUNG SIND, DASS DIE RICHTLINIE 93/7/EWG IHREN ZWECK NICHT ERFÜLLT: WELCHE DER FOLGENDEN LÖSUNGEN WÄRE GEEIGNETER, UM EINE REIBUNGSLOSE RÜCKGABE VON
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KULTURGÜTERN ZU GEWÄHRLEISTEN? A) Verbesserung der Verwaltungszusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den zuständigen nationalen Behörden durch freiwillige Maßnahmen B) Überarbeitung der Richtlinie 93/7/EWG C) Aufforderung der EU-Länder zur Ratifizierung der internationalen Übereinkommen über die Rückgabe von Kulturgütern (UNESCO, UNIDROIT) D) Sonstige
Bitte gehen Sie näher darauf ein (z. B. Kombination aus A, B und C) und fassen Sie kurz die Vor- und Nachteile
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Ihrer Auswahl zusammen:
WELCHE DER NACHSTEHENDEN OPTIONEN WÄRE AM EHESTEN GEEIGNET, UM DIE VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT UND DEN INFORMATIONSAUSTAUSCH ZWISCHEN DEN ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN ZU ERLEICHTERN? Mehrfachnennungen sind möglich.
*
(zwischen 1 und 5 Antworten)
Mehrfachnennungen sind möglich.
Verwaltungsleitlinien (mit dem Ziel, den zuständigen Behörden in allen EU-Ländern nützliche Informationen im Zusammenhang mit dem Schutz von Kulturgütern an die Hand zu geben) Netzwerk der nationalen zuständigen Behörden (regelmäßige Treffen, Nutzung gemeinsamer Instrumente) Zentrale Anlaufstelle im Internet für die Bereitstellung einschlägiger Informationen (z. B. Rechtsvorschriften, Behörden, Dokumente, die für die Verbringung von Kulturgütern notwendig sind) Schaffung eines gemeinsamen „Reisedokuments“ für die Verbringung von Kulturgütern innerhalb der Europäischen Union Sonstige Keine der angebotenen Lösungen
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Sonstige. Bitte gehen Sie näher darauf ein:
Bitte nennen Sie Gründe (z. B. übermäßiger Verwaltungsaufwand, rechtliche oder politische Gründe, Mangel an
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Personal oder Finanzmitteln):
KÖNNTE IHRER ANSICHT NACH EINE VERSTÄRKTE VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT ERHEBLICHE VERWALTUNGSLASTEN (PERSONAL- ODER ANDERE KOSTEN) FÜR DIE ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN MIT
*
SICH BRINGEN? Ja Nein Ich weiß nicht.
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Bitte gehen Sie näher darauf ein:
SOLLTE DAS SPEKTRUM DER KULTURGÜTER, DIE GEMÄSS DER RICHTLINIE FÜR EINE RÜCKGABE IN
*
FRAGE KOMMEN, ERWEITERT WERDEN? Ja Nein Ich weiß nicht.
Bitte gehen Sie näher darauf ein:
BITTE ORDNEN SIE DIE FOLGENDEN VORSCHLÄGE NACH PRÄFERENZ (1 für die beste Idee, 3 für die schlechteste): (1 für die beste Idee, 3 für die schlechteste)
1
2
3
Senkung der auf die Kulturgüter anwendbaren Wertgruppen im Anhang
* Aufhebung der auf die Kulturgüter anwendbaren Altersvorgaben im Anhang
* Aufhebung des gesamten Anhangs zur Richtlinie (Aufhebung der Objektkategorien, Altersvorgaben und Wertgruppen der Objekte, die für eine Rückgabe gemäß dieser Richtlinie qualifiziert sind. In diesem Fall kämen alle Kulturgüter, die von den EU-Ländern als „nationales Kulturgut“ eingestuft wurden, für eine Rückgabe in Frage).
* Sonstige Vorschläge. Bitte gehen Sie näher darauf ein:
*
MÜSSEN DIE BEDINGUNGEN FÜR RÜCKGABEKLAGEN GEÄNDERT WERDEN? Ja Nein Ich weiß nicht.
Bitte gehen Sie näher darauf ein:
*
Bitte nennen Sie die Bestimmungen: Verlängerung der Frist für die Einreichung einer Rückgabeklage Sonstige
*
Welche? Erläutern Sie ihre Antwort:
KÖNNTE IHRER ANSICHT NACH EINE ÜBERARBEITUNG DER RICHTLINIE 93/7/EWG ERHEBLICHE VERWALTUNGSLASTEN (PERSONAL- ODER ANDERE KOSTEN) FÜR DIE ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDEN MIT
*
SICH BRINGEN? Ja Nein Ich weiß nicht.
Bitte gehen Sie näher darauf ein:
BITTE SCHÄTZEN SIE DIE DAMIT VERBUNDENEN KOSTEN.
KÖNNTE EINE ÜBERARBEITUNG DER RICHTLINIE POLITISCHE ODER RECHTLICHE SCHWIERIGKEITEN
*
IN IHREM LAND NACH SICH ZIEHEN? Ja Nein Ich weiß nicht.
Bitte gehen Sie näher darauf ein:
*
Bitte gehen Sie näher darauf ein:
WELCHE MASSNAHMEN SOLLTEN AUF NATIONALER EBENE GETROFFEN WERDEN, UM DIE ANWENDUNG DER ÜBERARBEITETEN RICHTLINIE ZU ERLEICHTERN?
SIND SIE DER AUFFASSUNG, DASS DIE EUROPÄISCHE UNION STÄRKER DARAUF DRÄNGEN SOLLTE, DASS IHRE MITGLIEDSLÄNDER DIE EINSCHLÄGIGEN INTERNATIONALEN ÜBEREINKOMMEN (UNESCO UND
*
UNIDROIT) ÜBER DIE RÜCKGABE UNRECHTMÄSSIG VERBRACHTER KULTURGÜTER UNTERZEICHNEN? Ja Nein Ich weiß nicht.
Bitte erläutern Sie, wie dies geschehen sollte:
KÖNNTE ES BEI DIESER LÖSUNG ZU POLITISCHEN ODER RECHTLICHEN SCHWIERIGKEITEN IN
*
IHREM LAND KOMMEN? Ja Nein Ich weiß nicht.
Bitte äußern Sie sich genauer dazu:
*
WERDEN SIE ZUSÄTZLICH ZUM FRAGEBOGEN EINEN SCHRIFTLICHEN BEITRAG EINSENDEN? Ja Nein
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