UBS Schweiz (D)

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Wirtschaft Sponsored Content für UBS

Vertrauenspersonen zu seinen Vorsorgebeauftragten machen

NZZ am Sonntag 21. April 2019

UBS Family Banking Beim sensitiven Thema «Erben und Vererben» stehen bei UBS Family Banking zwei zentrale Aspekte im Vordergrund. Faire Aufteilung des Familienvermögens – Entwicklung eines gemeinsamen Verständnisses der eigenen Wünsche und Bedürfnisse unter Einbezug der nächsten Generation. – Erstellung der Finanzplanung und Übersicht der Vermögenswerte. – Erarbeitung und regelmässige Überprüfung der Nachfolgelösung. Familienwerte über Generationen erhalten – Erarbeitung der eigenen Anlagekonzeption. – Diskussion und Auswahl einer passenden Anlagestrategie. – Einbezug der nächsten Generation in den Anlageprozess. ubs.com/familybanking

Sicherheits-Checkliste Wer soll für den Fall einer Urteilsunfähigkeit übernehmen? – Es braucht sehr viel Vertrauen in die Personen, die letztlich rechtsgültig für einen selbst handeln sollen. Deshalb ist es wichtig, dass diese Themen mit den engsten Angehörigen besprochen und die verschiedenen zu regelnden Aspekte diskutiert werden. – Der Vorsorgeauftrag erlaubt es festzulegen, wer im Fall einer Urteilsunfähigkeit in persönlichen Angelegenheiten für einen entscheiden kann, zum Beispiel auf welche Art das Vermögen verwaltet werden soll oder beim Eingehen oder Auflösen von Verträgen. – Das Ziel ist, diejenigen zu beauftragen, die fähig und willens sind, die Aufträge zu erfüllen. – Idealerweise werden auch Ersatzbeauftragte bezeichnet, falls eine vorgesehene Person den Auftrag nicht wahrnehmen kann oder will. – Zudem müssen nach den Gesprächen möglicherweise enttäuschte Erwartungen geregelt werden.

Die Urteilsunfähigkeit eines Elternteils bedeutet für Familien immer eine Zäsur. Für den Fall eines Falles kann man aber gut vorsorgen. Die Gabathulers haben dies rechtzeitig getan. Wie die meisten älteren Paare waren sich Elsa und Hans Gaba­ thuler* bewusst: Irgendwann könnte dem Lebenspartner ge­ sundheitlich etwas passieren. Und plötzlich schlug das Schick­ sal tatsächlich zu. Der 80­jährige Hans stürzte auf dem eisigen Trottoir unglücklich, zog sich eine Kopfverletzung zu, die letzt­ lich zum Verlust seiner Urteils­ fähigkeit führte. In diesem Mo­ ment war die 72­jährige Elsa froh, dass sie und ihr Mann vorausden­ kend gehandelt hatten. Denn sie hatten je einen Vorsorgeauftrag aufgesetzt. Darin hatte Elsa ihre beste Freundin als Vorsorgebeauf­ tragte bestimmt, Hans seinen Sohn Robert. Ohne diese Vorsorgeaufträ­ ge wäre die Entscheidungshoheit der Familie über Anlegen und Be­

wirtschaften ihres umfangreichen Vermögens unter Umständen stark eingeschränkt worden.

Vorausschauend planen lohnt sich Elsa und Hans besitzen gemein­ same Vermögenswerte von rund 10 Millionen Franken, davon ein Wertschriftenvermögen von 5 Millionen Franken bei UBS. 2 Millionen Franken ist die zu­ sammen bewohnte Liegenschaft wert und weitere 3 Millionen Franken halten die Gabathulers in Form von Firmenbeteiligungen. Hans hat mit Tochter Madeleine (50) und Sohn Robert (45) zwei Kinder aus erster Ehe, Elsa dage­ gen ist kinderlos. Das war ein Pro­ blem, denn sie hatte zuweilen ein angespanntes Verhältnis zu ihren

beiden Stiefkindern. Insgeheim hatte Elsa das einseitige Erben von Madeleine und Robert zu ih­ ren Ungunsten befürchtet. Dass der Stiefsohn in der Finanzbran­ che tätig war und sich also in Geldfragen gut auskannte, mach­ te es nicht einfacher. Der Vater je­ doch vertraute seinen Kindern vollständig. Gleichzeitig wollte Hans aber seine zweite Ehefrau absichern. Elsa erinnerte sich ge­ nau, wie ihr Mann und sein Sohn nach einem ersten medizinischen Zwischenfall noch vor dem Tag X die Bank aufsuchten und sich be­ raten liessen. Spätestens dann war allen Beteiligten klar, dass der Nachlass geregelt und mit Vorsorgeaufträgen für eine mög­ liche Urteilsunfähigkeit vorge­ sorgt werden musste.

«Eine Urteilsunfähigkeit kann sowohl schleichend als auch plötzlich eintreten. Die Nachfol­ geplanung und die Errichtung von Vorsorgeaufträgen ist für Vermö­ gende deshalb besonders wichtig und sollte von ihnen in jedem Fall möglichst frühzeitig angegangen und umgesetzt werden», erklärt UBS-Nachfolgespezialist Peter Brändli. Wichtig zu wissen ist, dass für Paare unterschiedliche Personen als Vorsorgebeauftragte eingesetzt werden können und sie nicht zwingend Familienmitglie­ der sein müssen. Die Vorsorgeauf­ träge sind zudem individuell. Sie wurden deshalb auch für Elsa und Hans in separaten Meetings bei der Bank ausgearbeitet. Zur Absicherung von Elsa hat­ ten die beiden Ehepartner darü­

ber hinaus einen Erbvertrag mit Meistbegünstigung aufsetzen las­ sen. Dieser Vertrag ist nach der Urteilsunfähigkeit von Hans rechtskräftig geblieben. So hilft der Erbvertrag für den Zeitpunkt des Ablebens von Hans – und der Vorsorgeauftrag für den nun ein­ getretenen Fall einer Urteils­ unfähigkeit. «Wer nicht recht­ zeitig vorsorgt, kann in seiner gesetzlichen Handlungsfähig­ keit innerhalb der Familie auf schmerzhafte Weise eingeschränkt werden», mahnt UBS-Nachfolge­ spezialist Peter Brändli.

Frei von finanziellen Sorgen Auch wenn ohne Vorsorgeauftrag Alltagsgeschäfte geregelt werden können, bietet es sich für Ehe­ leute an, frühzeitig Vorsorgebe­ auftragte einzusetzen, weil man so den gewünschten Entschei­ dungsträger definieren und zum Beispiel die Strategie seines Port­ folios selber bestimmen kann. Dabei sollte geprüft werden, ob ein Hauptvorsorgebeauftragter sinnvoller ist als mehrere gleich­ berechtigte, um der Gefahr eines gegenseitigen Blockierens zuvor­ zukommen. Die Gabathulers haben trotz der familieninternen Herausfor­ derungen zusammen mit ihrem

Damit Familienwerte über Generationen erhalten bleiben Erfahren Sie, wie die Weitergabe von Vermögen gelingt Gemeinsam können wir eine Antwort finden. Führend für Family Banking ubs.com/familybanking © UBS 2019. Alle Rechte vorbehalten.

UBS-Kundenberater gut vorge­ sorgt. Ideal war der Umstand, dass Sohn Robert von seinem Vater nach einem ersten medi­ zinischen Zwischenfall beim UBS-Kundenberater eingeführt worden war. Hans hatte bei dieser Gelegenheit seinem Sohn seine bisherige Anlagephilosophie kom­ munizieren können. Nach der Urteilsunfähigkeit seines Vaters war der Vorsorgebeauftragte mit der Vermögenssituation bereits vertraut, und die gewünschte Kon­ tinuität war dementsprechend ge­ währleistet. Auch Gattin Elsa war zufrieden. Sie konnte ihren Lebensabend frei von finanziellen Sorgen und in ge­ regelten Vermögensverhältnissen gelassen geniessen: Ihr Stiefsohn bewirtschaftete das Kapital im Sinne ihres Mannes weiter, und sie war durch die erbvertragliche Meistbegünstigung im Falle des vorzeitigen Versterbens von Hans finanziell abgesichert. Ausserdem war genug Vermögen vorhanden, um die Pflege ihres Mannes in der eigenen Liegenschaft finanzieren zu können. (jjs) Dieser Artikel wurde von NZZ Content Solutions im Auftrag von UBS erstellt. * Kundennamen geändert.


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