ÖH Taschenkalender 2014/15

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KALENDER

2014/15


Inhalt: Vorwort ��������������������������������������������������������������������������������������3 ÖH — Was ist das eigentlich? ����������������������������������������������������������4 Service ÖH-Versicherung ����������������������������������������������������������������6 Studienbeihilfe ����������������������������������������������������������������������������6 Sonderprojekte ����������������������������������������������������������������������������6 Service und Politik ����������������������������������������������������������������������7 Jahreskalendarium �������������������������������������������������������������������� 10 Monatskalendarium �������������������������������������������������������������������� 12 Wochenkalendarium �������������������������������������������������������������������� 20 Soziales ������������������������������������������������������������������������������������ 46 Feministische Politik ������������������������������������������������������������������ 57 Studienrecht ���������������������������������������������������������������������������� 60 Fachhochschulen ����������������������������������������������������������������������� 70 Bildungspolitik �������������������������������������������������������������������������� 74 Pädagogische Hochschulen ���������������������������������������������������������� 80 Ausländische Studierende ������������������������������������������������������������ 91 Privatuniversitäten ���������������������������������������������������������������������� 98 Stundenpläne �������������������������������������������������������������������������� 100 Adressen �������������������������������������������������������������������������������� 104 Rücksender ���������������������������������������������������������������������������� 107 Impressum ������������������������������������������������������������������������������ 110

Liebe Kollegin, lieber Kollege! So ein Studium kann schon manchmal chaotisch werden: Inskription, Wohnungssuche, Stundenplan erstellen, Nebenjob suchen, Studienbeihilfe beantragen — und auch ein Sozialleben will organisiert werden. Genau deswegen wollen wir dir mit diesem Taschenkalender beim Zeitmanagement und im Studienalltag helfen. Immerhin ist es oft nicht ganz einfach, den Überblick über die wichtigsten Fixpunkte und einen kühlen Kopf bei all den anderen Herausforderungen und Hürden zu Beginn des Studiums zu bewahren. Dazu haben wir die wichtigsten studien- und sozialrechtlichen Fragen beantwortet und Kontaktinfos zu den zuständigen Stellen gesammelt. Als die gesetzliche Interessensvertretung von Studierenden ist es unsere Aufgabe, dir den Studienalltag zu erleichtern. Neben Serviceleistungen wie etwa der Job-, Praktika- und Wohnbörse der ÖH (schwarzesbrett-oeh.at) oder dem Vertragscheck, der dich über deine Rechte als Arbeitnehmer_in und Konsument_in informiert, setzen wir uns aktiv mit hochschulpolitischen Themen auseinander und liefern Ideen und Vorstellungen, wie die Hochschullandschaft gestaltet sein sollte. Nach der Auflösung des Wissenschaftsministeriums im Dezember ist es jetzt wichtiger denn je, dass wir uns gemeinsam für einen offenen, öffentlich finanzierten Hochschulsektor einsetzen, in dem Wissenschaft und ihre Lehre tatsächlich frei sind und bleiben. Den Bestrebungen, Hochschulen immer stärker durch Drittmittel zu finanzieren und gleichzeitig den Zugang zu Bildung zu beschränken, wollen wir uns gemeinsam entgegenstellen. Dein Vorsitzteam der ÖH-Bundesvertretung Florian Kraushofer, Julia Freidl, Bernhard Lahner, Viktoria Spielmann

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ÖH — Was ist das eigentlich? Die österreichische Hochschüler_innenschaft (ÖH) ist die Interessensvertretung aller Studierenden - einerseits auf Bundesebene, andererseits auch vor Ort an deiner Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule. Die Aufgabe der ÖH ist es, sich in allen Bereichen für die Interessen Studierender einzusetzen. Dazu gehört selbstverständlich die Bereitstellung von Informationen sowie ein weitreichendes Service- und Beratungsangebot. Bei regelmäßigen Terminen mit Ministerien und BildungspolitikerInnen werden bestehende Probleme thematisiert und mögliche Lösungsstrategien diskutiert. Aktuell kämpfen wir vor allem für die Reformierung des Beihilfensystems, so dass alle Studierenden die gleichen Chancen zum Hochschulzugang haben und geben wichtige Impulse für die Verbesserung der Studienbedingungen und die Weiterentwicklung der Hochschullandschaft. Zudem spielt die ÖH durch ihre Vertretung in der European Students‘ Union (ESU) auch auf internationaler Ebene eine wichtige Rolle. Politisch aktiv zu sein, heißt aber auch, gesamtgesellschaftliche Probleme zu thematisieren und sich für Lösungen einzusetzen. Der Kampf für die Gleichstellung und Gleichberechtigung aller Menschen in allen Lebensbereichen ist eines dieser Anliegen.

Du bestimmst mit! Die ÖH besteht aus vielen jungen Menschen, die es sich zum Ziel gemacht haben, ihren Lebensraum Hochschule selbst zu gestalten. Diese Möglichkeit steht auch dir offen! Einerseits kannst du jederzeit selbst aktiv werden und als ehrenamtliche_r Mitarbeiter_in an deiner ÖH partizipieren. Andererseits kannst du schon durch deine Stimmabgabe bei den ÖH-Wahlen einen Unterschied machen und dich für jene Menschen entscheiden, die deine Interessen am besten vertreten. Alle zwei Jahre im Mai hast du die Möglichkeit, dein demokratisches Recht wahrzunehmen und eine neue Studierendenvertretung zu wählen. Dabei bestimmst du einerseits, wer dich in deiner Studienrichtung vertritt. Hier hast du die Möglichkeit drei bis fünf Mitstudierende zu wählen (Personenwahlrecht). Für die Universitätsvertretung wählst du hingegen eine Fraktion. Die Mandate des bundesweiten Studierendenparlaments (ÖH-Bundesvertretung) kannst Du bei der kommenden Wahl (Mai 2015) erstmals wieder direkt wählen. Es ist uns darüber hinaus gelungen, für Studierende aus Drittstaaten das volle Wahlrecht zu erkämpfen. Diese dürfen jetzt sowohl ihre Stimme abgeben als auch selber kandidieren. Wir vertreten dich! Seit 1. Juli 2013 bilden die unabhängigen Fachschaftslisten Österreichs (FLÖ), die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS), der Verband Sozialistischer Student_innen in Österreich (VSStÖ) und die Fraktion engagierter Studierender (FEST) wieder eine gemeinsame Koalition in der ÖH–Bundesvertretung. Seitdem sind viele ehrenamtliche Mitarbeiter_innen im Einsatz, um für dich Verbesserungen im Studienalltag und in der Hochschulpolitik zu erreichen: Tausende Seiten an neuen Beratungsbroschüren, die Evaluierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase, der Ausbau der Beratung um einen Vertragscheck, ein Lexikon für Studienanfänger_innen und eine Durchlässigkeitsplattform, auf der Entscheidungen über die Zulassung zu Studien gesammelt werden sollen sowie viele Ideen zur Verbesserung der Hochschulen — wie sie etwa im Rahmen von „Forum Hochschule“ entstanden sind — sind nur einige unserer Projekte, die wir gemeinsam umsetzen wollen.

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Service, das hilft. I. Hast du Anspruch auf Studienbeihilfe? Und wenn ja, in welcher Höhe? Die Antworten auf diese Fragen kannst du selbst mithilfe des Stipendienrechners, den die die ÖH gemeinsam mit der ArbeiterInnenkammer anbietet, herausfinden. Die Zahlen, die du dafür brauchst, sind dein eigenes Einkommen und das deiner Eltern. Den Stipendienrechner findest du unter oeh.ac.at/stipendienrechner Wichtig für die Beantragung deiner Studienbeihilfe sind folgende Fristen: 15. Dezember im Wintersemester und 15. Mai im Sommersemester — bis dahin solltest du deinen Antrag auf Studienbeihilfe bei der Studienbeihilfenbehörde eingebracht haben. Weitere Informationen zum Studienbeihilfenbezug findest du unter stipendium.at. Für Fragen steht dir selbstverständlich auch das ÖH-Sozialreferat zur Verfügung: Sozialreferat der ÖH-Bundesvertretung sozial@oeh.ac.at Tel.: 01 / 310 88 80 - 43 Mo und Di 10–13, Mi 16–19, Do 14–16 Uhr II. Geld für deine Ideen Projektförderung
im Ausschuss für Sonderprojekte Ein Musikfestival. Die Publikation eines Buches. Eine Diskussionsveranstaltung. Ideen für Projekte entstehen im Laufe des Studiums schnell. Ungeklärt bleibt dabei oft die Frage nach der Finanzierung. Dafür gibt es diese Förderung — für Projekte, die von Studierenden für Studierende gemacht werden. Auf der Website der ÖH (oeh.ac.at/sopro) findest du die Formulare, die du zum Einreichen benötigst. Vor allem sind hier eine genaue Projektbeschreibung und der Finanzplan wichtig. Die Antragstellung muss unbedingt noch in der Planungsphase erfolgen! Ein eigener Budgetposten ist für Projekte mit frauenpolitischem und feministischem Inhalt reserviert. Hier ist genug Raum für Initiativen vorhanden. Scheut euch nicht, eure Ideen zu realisieren!

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Service, das hilft. „Service, das hilft“ ist keine lose Worthülse, sondern eine Haltung, die von der ÖH-Bundesvertretung gelebt wird. Service zählt zu den wesentlichen Hauptaufgaben der Österreichischen HochschülerInnenschaft. Dieser Service wird auf verschiedenen Ebenen angeboten. Einerseits über Informationskanäle wie Broschüren, unsere Website (oeh.ac.at) oder Aussendungen und andererseits über direkte persönliche Beratungsgespräche mit den jeweiligen Spezialist_innen der unterschiedlichen Referate. Egal mit welchen inhaltlichen Anliegen du zu uns kommst, wir unterstützen dich. Auf den folgenden Seiten findest du Informationen und Kontaktdaten zu den Referaten der ÖH-Bundesvertretung sowie die wichtigsten studien- und sozialrechtlichen Informationen.

Hard Facts: • Maximale Fördersumme: € 2.000,• nicht gefördert werden können: alkoholische Getränke, Feste, periodische Druckwerke, Abschlussarbeiten, Eigenleistung, Projekte von ÖH-Fraktionen, bereits durchgeführte Projekte • Antragsberechtigt sind alle ÖH-Mitglieder sowie bis zu einer gewissen Ebene auch Organe der ÖH (FH-Vertretungen, Studienvertretungen etc.) • Infos: Vergaberichtlinien und Formulare findest du auf unserer Homepage unter oeh.ac.at/sopro

Politik, die wirkt. Service und Politik sind für uns untrennbare Elemente: Wir beraten dich zum Beispiel in Bezug auf deine Rechte bei Prüfungen oder in Bezug auf deine Familien- und Studienbeihilfe. Gleichzeitig setzen wir uns aber auch politisch für die Erweiterung deiner Rechte und für die Verbesserung der Beihilfen ein. Wir wollen nicht nur die Symptome, sondern die Probleme an ihrer Wurzel bekämpfen. Zudem gibt es viele politische Fragestellungen, zu denen wir Antworten liefern müssen: Wer darf studieren, wie soll studiert werden, wer soll dafür zahlen? Im Sinne des Gesetzes fühlen wir uns den allgemeinen und studienbezogenen Interessen der Studierenden verpflichtet — das bedeutet, dass wir auch unser allgemeinpolitisches Mandat wahrnehmen und uns zum Beispiel mit Menschenrechten, Barrierefreiheit, Feminismus und Antirassismus beschäftigen. Viele wichtige gesellschaftliche Entwicklungen entstanden durch das Engagement von Studierenden — wir möchten dieser Gruppe weiterhin eine starke Stimme verleihen. Nur eine politische ÖH, die es schafft, Service und Politik gut zu verbinden, kann langfristig eine tatsächliche Verbesserung der Situation aller Student_innen erreichen.

Service heißt für uns: – dir alle relevanten Informationen bereitzustellen — auf der Website, in den ÖH-Broschüren und in der direkten Beratung – dir deine Möglichkeiten aufzuzeigen und dich bei deiner Entscheidungsfindungen zu unterstützen (studierenprobieren.at und studienplattform.at) – dir deine Rechte zu erklären und dich auf gesetzlicher Ebene zu vertreten – dich bei der Durchsetzung dieser Rechte auch mithilfe von Anwält_innen zu unterstützen – dich bei Berufungen gegen Bescheide von Behörden oder deiner Hochschule zu unterstützen – dich an andere kompetente Stellen zu vermitteln, die sich mit deinem speziellen Anliegen beschäftigen – deine Probleme und Anliegen ernst zu nehmen und uns für die Verbesserung deiner Situation einzusetzen

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September 2014 1 Mo 2 Di 3 Mi 4 Do 5 Fr 6 Sa 7 So 8 Mo 9 Di 10 Mi 11 Do 12 Fr 13 Sa 14 So 15 Mo 16 Di 17 Mi 18 Do 19 Fr 20 Sa 21 So 22 Mo 23 Di 24 Mi 25 Do 26 Fr 27 Sa 28 So 29 Mo 30 Di

01.09. – Europäischer Tag der jüdischen Kultur 05.09. – Ende der Inskriptionsfrist 08.09. – Weltbildungstag 21.09. – Internationaler Tag des Friedens 12

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10.10. – Internationaler Tag gegen Todesstrafe 22.10. – 5. Jahrestag der Audimaxbesetzung 26.10. – Feiertag/Zeitumstellung

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01.11. – Gesetzlicher Feiertag 09.11. – Gedenktag an die Reichspogromnacht 1938/ Fall der Berliner Mauer 10.11. – Welttag der Wissenschaft 16.11. – Internationaler Tag der Toleranz 17.11. – Weltstudent_innentag 19.11. – 1. ÖH Wahl 1946 20.11. – Weltkindertag 25.11. – Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

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01.12. – Weltaids Tag 02.12. – Internationaler Tag zur Abschaffung der Sklaverei 03.12. – Internationaler Tag der Menschen mit Beeinträchtigung 05.12. – Internationaler Tag des Ehrenamtes 08.12. – Gesetzlicher Feiertag 10.12. – Tag der Menschenrechte 15.12. – Ende der Studienbeihilfen-Antragsfrist 18.12. – Internationaler Tag der Migrant_innen 25. und 26.12– Gesetzliche Feiertage 31.12. – Silvester 13


Jänner 2015 1 Do 2 Fr 3 Sa 4 So 5 Mo 6 Di 7 Mi 8 Do 9 Fr 10 Sa 11 So 12 Mo 13 Di 14 Mi 15 Do 16 Fr 17 Sa 18 So 19 Mo 20 Di 21 Mi 22 Do 23 Fr 24 Sa 25 So 26 Mo 27 Di 28 Mi 29 Do 30 Fr 31 Sa 01.01. – Neujahr 06.01. – Gesetzlicher Feiertag 27.01. – Tag des Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus 28.01. – Europäischer Tag des Datenschutzes 30.01. – Akademiker Ball verhindern 31.01. – Musik Uni Ball (Wiener Konzerthaus) 14

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04.02. – Weltkrebstag 05.02. – Ende der Inskriptionsfrist 06.02. – Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung 12.02. – Beginn des Bürger_innenkriegs in Österreich (1934)

März 2015 6

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Mai 2015 1 Fr 2 Sa 3 So 4 Mo 5 Di 6 Mi 7 Do 8 Fr 9 Sa 10 So 11 Mo 12 Di 13 Mi 14 Do 15 Fr 16 Sa 17 So 18 Mo 19 Di 20 Mi 21 Do 22 Fr 23 Sa 24 So 25 Mo 26 Di 27 Mi 28 Do 29 Fr 30 Sa 31 So 01.05. – Tag der Arbeit/Gesetzlicher Feiertag 03.05. – Tag der Pressefreiheit 08.05. – Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus 10.05. – Befreiungsfeiern im ehem. KZ Mauthausen 15.05. – Ende der Studienbeihilfen-Antragsfrist 17.05. – Internationaler Tag gegen Homo- und Transphobie 29.05. – Gesetzlicher Feiertag 16

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02.06. – Internationaler Hurentag 09.06. – Gesetzlicher Feiertag 19.06. – Gesetzlicher Feiertag 14.06. – Weltblutspendetag 20.06. – Weltflüchtlingstag

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30.07. – Internationaler Tag der Freundschaft

August 2015

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15.08. – Gesetzlicher Feiertag 17


Notizen

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So Internationaler Tag des Friedens

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September/Oktober 2014

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zu Hause lesen

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Internationaler Tag gegen Todesstrafe

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Oktober 2014

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Oktober/November 2014

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Mi 5. Jahrestag der Audimaxbesetzung

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Infos + Anmeldung: www.master-and-more.at

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Gedenktag an die Reichspogromnacht 1938 /

So Fall der Berliner Mauer

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Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

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Dezember 2014

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Di Internationaler Tag zur Abschaffung der Sklaverei

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Mi Internationaler Tag der Menschen mit Beeintr채chtigung

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facebook.com/bundesoeh

Dezember 2014

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Österreichische HochschülerInnenschaft - Bundesvertretung, 1040 Wien, Taubstummengasse 7–9 36

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Dezember 2014

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Ausnutzen cht! i n h c i m h Lasse ic

FAIR STATT PREKÄR! Ferienjob, Praktikum & CO

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DARAUF SOLLTEST DU ACHTEN:

Gesetzlicher Feiertag

> Deine Bezahlung ist im Kollektivvertrag geregelt! > Du hast Anspruch auf 2 Tage Urlaub pro Monat!

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> Du hast Anspruch auf anteiliges Urlaubs- & Weihnachtsgeld! So

> Bist du krank, kannst du in Krankenstand gehen! > Überstunden müssen mit Geld oder Zeit abgegolten werden! Was sonst noch wichtig ist findest du auf: www.ferienjob.or.at I www.fb.com/ferienjob.praktikum

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Dezember/J채nner 2015

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J채nner 2015

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J채nner 2015

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J채nner/Februar 2015

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Di Tag des Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus

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Akademiker Ball verhindern

Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverst체mmelung

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Soziales Auf den folgenden Seiten findest du die relevantesten Sozialinfos auf einen Blick. Für ausführliche Auskünfte steht dir die ÖH gerne zur Verfügung. Infos kannst du außerdem unserem umfassenden Broschürenangebot und der Homepage oeh.ac.at entnehmen. Der studentische Alltag Die zeitliche Belastung für Studierende in Österreich liegt aktuell bei über 40 Stunden pro Woche, beinahe zwei Drittel der Studierenden sind erwerbstätig. Die Lebenserhaltungskosten steigen aufgrund hoher Mieten, teurer Tickets für öffentliche Verkehrsmittel und legistischer Hinterlassenschaften der schwarz-blauen Bundesregierung. Das Studienförderungsgesetz, in dem die Studienbeihilfe geregelt ist, will den StudienbeihilfebezieherInnen zwar ein Vollzeitstudium ermöglichen - die Höhe der Studienbeihilfe reicht jedoch nicht aus, um die Lebenserhaltungskosten zu tragen (die Höchststudienbeihilfe liegt deutlich unter der Armutsgrenze). Zeitaufwendige Erwerbstätigkeit und schlechte Studienbedingungen führen dazu, dass Studierende aufgrund ihrer Studienzeit aus dem Beihilfensystem fallen. Es bedarf daher einer umfassenden Reform des Beihilfensystems, auf lange Sicht wäre ein Grundstipendium erstrebenswert. Studiengebühren Seit Sommersemester 2013 gilt eine neue Studiengebühren-Regelung an den Universitäten in Österreich. Keine Studiengebühren zahlen Studierende an österreichischen Universitäten, die 1) österreichische StaatsbürgerInnen, 2) EU-BürgerInnen, 3) Personen, denen aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind wie InländerInnen, oder 4) Flüchtlinge gemäß der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sind, unter der Voraussetzung, dass sie in allen Studienrichtungen, die sie betreiben, die vorgesehene Studienzeit um nicht mehr als zwei Semester überschreiten. Bei Diplomstudien gilt die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester für jeden Abschnitt. Bei Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien wird die Studienzeit plus zwei Toleranzsemester auf das gesamte Studium gerechnet. Achtung! Beachte aber, dass du in jedem Fall den ÖH-Beitrag bezahlen musst, um inskribiert zu sein! An den öffentlichen Universitäten in Österreich gelten ab dem Wintersemester 2012/13 neue, vorverlegte ErstInskriptionsfristen, die du beachten musst: im Wintersemester 5. September und Sommersemester 5. Februar. Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes, der während der Studienzeit absolviert wird, werden auf die vorgesehene Studienzeit nicht angerechnet. Studierende, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, haben grundsätzlich pro Semester 363,36 Euro Studiengebühr sowie den ÖH-Beitrag zu bezahlen. Ausländische Studierende müssen — vorausgesetzt sie sind nicht gleichgestellt — vom ersten Semester weg 726,72 Euro pro Semester bezahlen. 46

Außerordentliche Studierende müssen Studiengebühren zahlen, können aber für die Dauer von max. zwei Semestern Studienbeihilfe und Studienzuschuss beantragen. Die Studiengebühren sind für jedes Semester im Voraus bis zum Ende der Zulassungsfrist zu bezahlen. Auch die Zulassung innerhalb der Nachfrist, die im Wintersemester am 30. November und im Sommersemester am 30. April endet, ist möglich. Wird die Studiengebühr erst innerhalb der Nachfrist bezahlt, erhöht sie sich um 10 Prozent. Der ÖH-Beitrag bleibt auch bei Bezahlung in der Nachfrist gleich! Studierende, welche an mehreren Unis zugelassen sind, müssen die Gebühren nur einmal bezahlen. Bei einem Studium an einer Pädagogischen Hochschule Studierst du an einer PH, gilt auch für dich: du bezahlst keine Studiengebühren, wenn du – österreichische StaatsbürgerIn, – EU-BürgerIn, – eine Person, der aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren sind wie InländerInnen, oder – Flüchtling gemäß der Konvention über die Rechtsstellung der Flücht linge bist, unter der Voraussetzung, dass du in allen Studienrichtungen, die du betreibst, die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschreitest. Abseits der abweichenden Zulassungsfristen gelten auch hier die allgemeinen Regelungen. Bei einem Studium an einer FH Für Studierende an Fachhochschulen gibt es keine Änderung. hier gilt auch weiterhin, dass die ErhalterInnen die Studiengebühren in der Höhe von 363,36 Euro pro Semester einheben können. Bei parallelen Studien an einer Fachhochschule und einer Universität können die Studiengebühren mehrfach zu entrichten sein. Das Studium an einer Fachhochschule ist kein Erlassgrund für das Zahlen von Studiengebühren an einer Universität. Familienbeihilfe Anspruch auf Familienbeihilfe haben österreichische StaatsbürgerInnen bis zum 24. Lebensjahr (in Ausnahmefällen, z.B. Präsenz-/Zivildienst/ freiwilliges soziales Jahr, Schwangerschaft/Mutterschutz, Studium mit 10 oder mehr Semestern Regelstudienzeit bis zum 25. Lebensjahr), die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische StaatsbürgerInnen (Wer aber z.B. Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe hat, kann die österreichische Familienbeihilfe nicht beziehen). Ab dem 19. Lebensjahr beträgt die Familienbeihilfe ab 1. Juli 2014 € 158,90 (plus Zuschläge abhängig von der Anzahl der Geschwister) zuzüglich des Kinderabsetzbetrages. 2016 bzw. 2018 wir die Familienbeihilfe weiter erhöht werden. Bezugsberechtigt sind grundsätzlich deine Eltern. Seit September 2013 ist es auch möglich, die Familienbeihilfe direkt ausbezahlt zu bekommen. Dafür ist ein Antrag beim Wohnsitzfinanzamt zu stellen mit der Unterschrift der Eltern. Nach dem ersten Studienjahr (bei Studienbeginn im Sommersemester nach drei Semestern) ist ein Leistungsnachweis zu erbringen. Du musst positive Prüfungen aus Pflicht- oder Wahlfächern im Ausmaß von 16 ECTS-Punkten (oder 8 Semesterwochenstunden) beim Wohnsitzfinanzamt nachweisen. Falls eine STEOP im Ausmaß von 14 oder 15 ECTS-Punkte absolviert werden muss, reicht der Abschluss dieser STEOP aus. Dabei können alle Prüfungen, 47


die bis zum 31. Oktober abgelegt werden, eingereicht werden. Anspruch auf Familienbeihilfe besteht für die Mindeststudiendauer plus zwei Toleranzsemester. Bei Studien mit Abschnittsgliederung gibt es pro Abschnitt ein Toleranzsemester, das auch in den nächsten Abschnitt „mitgenommen“ werden kann, wenn es nicht verbraucht wurde. Ist nach Ablauf der Mindeststudienzeit plus Toleranzsemester das Studium noch nicht abgeschlossen, wird die Auszahlung eingestellt; bei Studien mit Abschnitten ruht die Auszahlung bis zum Abschluss des jeweiligen Abschnitts und kann im nächsten wieder neu beantragt werden. Ein unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis, das zu einer wesentlichen Studienbehinderung von mindestens drei Monaten führt (z.B. Krankheit), verlängert den Anspruch um jeweils ein Semester. Ebenso ein Auslandssemester, das mindestens drei Monate dauert. Zeiten des Mutterschutzes und der Pflege/Erziehung des eigenen Kindes bis zum sechsten Lebensjahr während des Studiums werden aus der Anspruchszeit „herausgerechnet“. Innerhalb der ersten beiden Semester eines Studiums ist ein Studienwechsel möglich. Insgesamt darf aber höchstens zweimal das Studium gewechselt werden, da sonst der Anspruch auf Familienbeihilfe für immer verloren geht. Neben dem Bezug der Familienbeihilfe darfst du € 10.000,- pro Kalenderjahr verdienen (Bruttoeinkommen minus Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen). Einkünfte, die vor oder nach dem Bezug von Familienbeihilfe verdient wurden, werden nicht berücksichtigt. Wenn du die Zuverdienstgrenze überschreitest, muss jeder Euro der darüber hinaus verdient wurde zurückgezahlt werden. Studienbeihilfe Die Studienbeihilfe ist eine Unterstützung, die abhängig von der individuellen Situation gewährt wird. Grundsätzlich sind deine Eltern unterhaltspflichtig, solange du deine Ausbildung zielstrebig verfolgst. Falls du oder deine Eltern aufgrund der Einkommenssituation jedoch nicht in der Lage sind, die mit einem Studium verbundenen Kosten zu tragen, erhältst du Studienbeihilfe, vorausgesetzt, du bist ordentlicheR HörerIn oder zur Studienberechtigungsprüfung zugelassen und österreichische_r Staatsbürger_in (bzw. solchen gleichgestellt). Außerdem darfst du noch kein gleichwertiges Studium abgeschlossen haben. Du musst zügig studieren, um die Beihilfe nicht wieder zu verlieren. Der zu erbringende Leistungsnachweis, der günstige Studienerfolg, nach dem ersten Studienjahr liegt in der Regel bei 30 ECTS-Punkten (bzw. 14 Semesterwochenstunden). Es muss aber mindestens das halbe Stundenausmaß des günstigen Studienerfolgs nachgewiesen werden, sonst musst du die Studienbeihilfe zurückzahlen. Um weiterhin Studienbeihilfe zu beziehen, darfst du die Mindeststudienzeit nicht um mehr als ein Semester (pro Abschnitt) überschreiten. Ein Studienwechsel ist zweimal, jeweils innerhalb der ersten beiden Semester der aktuell betriebenen Studienrichtung, möglich. Wenn du am Wohnort der Eltern studierst, beträgt die Höchststudienbeihilfe € 475,- pro Monat. Wenn du in einer anderen Stadt studierst, verheiratet bist, ein Kind hast oder Vollwaise bist, erhöht sich dieser Betrag auf € 679,-. Von der Höchststudienbeihilfe wird dann die Unterhaltsleistung deiner Eltern oder deines/deiner EhegattIn abgezogen. Beziehst du zusätzlich Familienbeihilfe, wird auch diese von der Studienbeihilfe abgezogen — das bedeutet nicht, dass sich der Bezug von Familien- und Studienbeihilfe wechselseitig ausschließen! 48

Für den Bezug eines SelbsterhalterInnenstipendiums musst du dich mindestens 48 Monate vor Beginn des ersten Studiums selbst erhalten haben, das bedeutet, mehr als € 7.272,- jährlich verdient zu haben (Bruttoeinkommen minus Sozialversicherungsbeiträge). Die Höchststudienbeihilfe für SelbsterhalterInnen beträgt € 679,- monatlich (inkl. Erhöhungszuschlag). Die Altersgrenze für den Bezug von Studienbeihilfe ist 30 Jahre zu Studienbeginn bzw. 35 Jahre in speziellen Fällen, wie beispielsweise bei Bezug des SelbsterhalterInnenstipendiums oder auch bei Studieren mit Kindern. Wenn du ein Kind hast, bekommst du einen monatlichen Zuschlag von € 67,-; ebenso gibt es für Studierende mit Behinderung Zuschläge. Es gilt eine jährliche Zuverdienstgrenze von € 10.000,- pro Kalenderjahr (Bruttoeinkommen minus Sozialversicherungsbeiträge und Werbekostenpauschale). Überschreitest du diese Grenze, wird dir der entsprechende Betrag von der Studienbeihilfe abgezogen. Wie deine Chancen stehen, Studienbeihilfe zu erhalten, kannst du mit dem Stipendienrechner der ÖH herausfinden (oeh.ac.at/stipendienrechner). Du solltest aber in jedem Fall einen Antrag auf Studienbeihilfe stellen, denn nur der bringt dir Gewissheit, ob du Anspruch auf diese staatliche Unterstützung hast oder nicht. Sozialfonds der ÖH Wer in akuten finanziellen Schwierigkeiten steckt und keine Studienbeihilfe erhält, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Unterstützung aus dem Sozialfonds der ÖH zu stellen. Es gelten folgende Kriterien: Die finanzielle Notlage muss mittels Einkommensnachweisen, Kontoauszügen bzw. Rechnungen nachgewiesen werden, ebenso ein adäquater Studienerfolg für die inskribierte Semesteranzahl (d.h. die doppelte Mindeststudienzeit darf nicht überschritten sein und in den letzten beiden Semestern muss man Prüfungen im Ausmaß von mindestens 8 Semesterwochenstunden positiv, bzw. 16 ECTS-Punkten abgelegt haben). Ein Antrag kann nur einmal jährlich bewilligt werden. Außerordentliche Studierende, die einen Vorstudienlehrgang besuchen, um die vorgeschriebenen Ergänzungsprüfungen vor Aufnahme des ordentlichen Studiums abzulegen, können erst ab Beginn des 2. Semesters und bei Vorliegen positiver Studienleistung aus dem 1. Semester einen Antrag auf Unterstützung aus dem Sozialfonds stellen. Die Mittel der Sozialfonds werden zu je einem Drittel von der ÖH-Bundesvertretung, der ÖH an deiner Hochschule und dem Wissenschaftsministerium bereitgestellt. Diese einmalige Unterstützung soll Studierenden in einer Notlage weiterhelfen — für spezielle Situationen gibt es noch weitere Fonds (Wohnfonds, Kinderbetreuungsfonds, spezielle Regelungen für Studierende mit Behinderung, etc.). Infos bzw. Antragsformular erhältst du direkt bei deiner ÖH, der ÖH-Bundesvertretung oder auch per Download auf oeh.ac.at. E-Mail-Anfragen können an sozialfonds@oeh.ac.at gerichtet werden. Wohnen Eine passende Wohnung zu finden ist schwierig, vor allem wenn du Kaution und möglicherweise Ablöse und Provision zahlen musst. Falls du auf Wohnungssuche bist, dann schaue auf die Job-/Wohnen-/Praktikabörse der ÖH (schwarzesbrett-oeh.at). Auch freie Studierendenheimzimmer sind hier zu finden. Da die Miete bei den meisten Studierenden den größten monatlichen Ausgabenposten darstellt und Probleme mit den VermieterInnen schon so manchen Studierenden in finanzielle Notlagen gebracht haben, 49


hat die ÖH-Bundesvertretung eine Wohnrechtsoffensive gestartet. Neben der Wohnrechtsberatung gibt es auf unserer Homepage einen Bereich, der sich explizit mit dem Thema Wohnen beschäftigt: oeh.ac.at/wohnen. Da es immer wieder zu systematischen Rechtsbrüchen seitens der VermieterInnen, z.B. in Bezug auf Kaution etc., kommt und dir oft nur der Rechtsweg bleibt, um deine Ansprüche durchzusetzen, unterstützt dich die ÖH auf diesem Weg. Eine empfohlene Vorgangsweise findest du unter oeh.ac.at/wohnen/wohnrecht. Arbeiten. Laut dem aktuellen Bericht zur sozialen Lage der Studierenden sind rund zwei Drittel aller Studierenden in irgendeiner Form erwerbstätig. Drei Viertel davon geben an, sonst ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten zu können. Um deine Rechte als Arbeitnehmer_in und dein Versicherungsverhältnis zu kennen, ist es wichtig, zu wissen, in welcher Beschäftigungsform du dich befindest: Echter Dienstvertrag — Dieser liegt vor, wenn du in persönlicher Abhängigkeit (Weisungsgebundenheit, persönliche Arbeitspflicht, fixe Arbeitszeiten, etc.) und wirtschaftlicher Abhängigkeit (die Arbeitsmittel werden dir von dem/der ArbeitgeberIn bereitgestellt) beschäftigt bist. Bei dieser Form des Dienstvertrages genießt du umfassenden arbeitsrechtlichen Schutz. Freier Dienstvertrag — Dieser unterscheidet sich vom echten Dienstvertrag darin, dass du in Bezug auf Arbeitszeit, Arbeitsweise und disziplinäre Unterstellung wesentlich geringer an den/die Dienstgeber_in gebunden bist. Außerdem unterliegst du z.B. keinen kollektivvertraglichen Regelungen (das ist ein Nachteil!). Verdienst du in diesen beiden Beschäftigungsformen weniger als die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von € 395,31 (Stand 2014), bist du nur unfallversichert. Verdienst du mehr, bist du außerdem kranken-, pensionsund arbeitslosenversichert. In jedem Fall muss dich deinE ArbeitgeberIn bei der Gebietskrankenkasse anmelden.

Volontariat — Volontär_innen sind Personen, die sich ausschließlich zum Zwecke der Erweiterung und Anwendung von meist theoretisch erworbenen Kenntnissen, ohne Arbeitsverpflichtung und ohne Entgeltsanspruch, in einem Betrieb betätigen. Gerade bei Dienstverhältnissen abseits der echten Dienstverträge gibt es immer wieder Probleme. Grundsätzlich ist es egal, welche Bezeichnung dein schriftlicher Dienstvertrag führt. Wichtig ist der tatsächliche Inhalt und wie sich das Dienstverhältnis konkret gestaltet. Solltest du dir unsicher sein, kontaktiere umgehend die Arbeiterkammer, die GPA-djp Jugend Student_innengewerkrschaft oder das ÖH-Sozialreferat. Erste Infos findest du auch unter oeh.ac.at/arbeiten. Das Schwarze Brett der ÖH, die Job-/Praktika und Wohnbörse schwarzesbrett-oeh.at ist deine erste Anlaufstelle, wenn du auf der Suche nach Arbeit bzw. einer Wohnung bist. Wenn du dich genauer über Beihilfen, Wohnen, Arbeiten etc. informieren willst, empfehlen wir das umfangreiche Broschürenangebot der ÖHBundesvertretung (zentral: „Sozialbroschüre“, „Studieren und Arbeiten“, „Studieren und Wohnen“, usw.) sowie die persönliche Beratung im ÖHSozialreferat, wo diese Broschüren auch aufliegen. Du kannst sie aber auch auf oeh.ac.at downloaden oder per Post bestellen. Versicherung. Es gibt in Österreich keine Krankenversicherungspflicht, das heißt, du musst dich darum kümmern, ob du versichert bist oder nicht. Prinzipiell stehen dir drei Möglichkeiten offen: Die Mitversicherung bei Eltern/Partner_in, die Versicherung über ein Arbeitsverhältnis oder die (studentische) Selbstversicherung. Nähere Infos findest du in der Sozialbroschüre oder in deinem ÖH-Sozialreferat. Hast du in den Ferien gearbeitet, so vergiss nicht, dich nach Ende des Dienstverhältnisses wieder selbst zu versichern!

Werkvertrag Hier bist du persönlich und wirtschaftlich unabhängig und schuldest ein bestimmtes Werk oder einen Erfolg. Das Risiko trägst du alleine! Dein Honorar erhältst du in der Regel für dein Werk und nicht für deinen Zeitaufwand. Bei diesen Vertragsverhältnissen bist du nicht automatisch sozialversichert — du bist selbst dafür verantwortlich, dich gegebenenfalls bei der gewerblichen Sozialversicherung (SVA) zu melden! Das Honorar ist auch selbstständig mittels Einkommensteuererklärung beim Finanzamt zu versteuern. Praktikum Ein Praktikum absolvieren Schüler_innen und Student_innen, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche Tätigkeit verrichten. Im Mittelpunkt steht der Lehr- und Ausbildungszweck, erhalten Praktikant_innen „Taschengeld“, sind sie entsprechend der Trennlinie der Geringfügigkeitsgrenze sozialversichert. Die ÖH hat gemeinsam mit der AK Wien, der Plattform Generation Praktikum und der GPA-djp Jugend Kriterien für faire Praktika erarbeiten. Firmen, die den Kriterien entsprechen, werden mit dem Gütesiegel Praktikum ausgezeichnet. 50

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Sozialberatung Mo 13-16 Uhr, Di 10-14 Uhr, Mi 16-19 Uhr, Do 13-16 Uhr. Komm einfach zu den Beratungszeiten im Büro im 4. Stock der Taubstummengasse 7-9 vorbei, eine Voranmeldung ist nicht notwendig. Du kannst uns auch schreiben oder anrufen: +43 (0) 1/3108880 - 43; sozial@oeh.ac.at

Februar 2015

Wohnrechtsberatung Mo 16.00-18.00 (nur per Skype: oeh-bv.wohnrechtsberatung) Di 13-16 Uhr (vor Ort) Do 10-13 Uhr (vor Ort und per Skype: oeh-bv.wohnrechtsberatung) Adresse: Taubstummengasse 7-9, 4. Stock, 1040 Wien. +43 (0) 1/310 88 80 - 41 ; wohnrecht@oeh.ac.at Sozialfonds Di 10-12 Uhr Do 14-16 Uhr, sozialfonds@oeh.ac.at Vertragscheck: Das neue Beratungsangebot steht für Fragen rund um Arbeitsverträge, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer_innenschutz, Versicherung und Dienstverhältnisse zur Verfügung. Bei den Expert_innen der GPA-djp Jugend kannst du Arbeitsverträge durchchecken lassen (nach telefonischer Vereinbarung). Auch wenn Unklarheiten bei alltäglichen Kaufverträgen aufkommen, kannst du dich bei der ÖH informieren. Wir bieten Rat und Hilfe vor und nach dem Kauf und bei Reklamationen. Auch bei Verträgen in den Bereichen Handy, Internet, Freizeit und Reisen.

Beginn des Bürger_innenkriegs in Österreich (1934)

Mi 17:00-19:00 Uhr, vertragscheck@oeh.ac.at Adresse: Taubstummengasse 7-9, 4. Stock, 1040 Wien. Du erreichst uns telefonisch bei Fragen rund um das Arbeitsrecht: +43(0)5/03 01 21 510 bei Fragen rund um den Konsument_innenschutz: +43(0)1/3108880-41

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Feministische Politik in der ÖH Bundesvertretung

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Di Tag des Artenschutzes

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Unser Selbstverständnis Wir im Referat für feministische Politik rufen zur gegenseitigen Inspiration, Reibung und Auseinandersetzung mit verschiedensten Feminismen und feministischen Bewegungen auf. Feminismus kann vieles sein, „den“ Feminismus gibt es nicht. Das ist ein Werkzeug, das auf dem Weg zu einer gleichberechtigten Gesellschaft benutzt werden muss. Gegenseitigkeit und Solidarität ist das Mindestmaß an miteinander in einem feministischen Weltverständnis. Feminismus ist mächtig, und mächtig sind FeministInnen. In der Praxis heißt es, dich nicht auf die erwarteten und vorgegeben Wege zu begeben, sondern deine Pfade selber auszutrampeln, auf Hindernisse zu stoßen, und diese aus eigener Kraft zu bewältigen. Wenn es dir gelingt Fremdbestimmung aus deinem Leben zu verdrängen, und die Zügel deines Lebens in die Hand nimmst, eröffnen sich plötzlich ganz neue Welten. Egal ob Eltern, Verwandte, FreundInnen, Lehrende — niemand außer dir, hat das Recht dein Leben zu dirigieren.

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So Weltfrauentag

Unsere Handlungen Wir versuchen durch Veranstaltungen und das Erstellen und Verbreiten von Materialien die oben beschriebenen Ziele voranzutreiben, sowohl innerhalb der ÖH-Strukturen als auch in der “echten” Uni-Welt. Das heißt, dass wir alle Gleichbehandlungs-, Frauen-, HomoBiTrans/ Inter/Queer* bzw. LBTIQ- und feministische Referate an den Hochschulen durch Materialien und Informationen unterstützen. Du kannst von uns z.b. den Folder “Feminismus To Go”, die Broschüre “Wegweiserin”, verschiedenste Sticker, Stofftaschen und Poster an deiner Uni finden. Ein wichtiger Punkt unserer Arbeit ist die (Wieder-)Bespielung des U.F.O’s (Uni-Frauen-Ort), eine Wohnung in der Berggasse, die als Frauenraum gegründet wurde und von allen Studentinnen benutzt werden kann. Ein neuer Schwerpunkt im Rahmen des Referats für feministische Politik ist der Arbeitsbereich für HomoBiTrans- und InterQueer*-Angelegenheiten. Hier sollen einerseits Lebensweisen abseits einer heterosexuellen und/oder zweigeschlechtlichen Norm sichtbar gemacht werden, andererseits sollen auch Politiken und Aktionen erarbeitet werden die auf ein gleichberechtigteres und selbstgestalteteres Leben für alle Geschlechter und Identitäten hinführen. 57


M채rz 2015

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Finnland f체hrt als 1. europ채isches Land

So das Frauenwahlrecht ein

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Studienrecht Studierende haben Rechte, die sie vor Willkür schützen und ihnen Unterstützung im täglichen Studienleben bieten. Leider werden diese auch heute noch oft mit Füßen getreten. Die Kenntnis der eigenen Rechte und Pflichten schützt davor, dass solche Situationen eintreten und sorgt auch dafür (wenn sie doch eintreten), dass du dich dagegen wehren kannst. Das Studienrecht ist durch die große Autonomie an jeder Hochschule etwas unterschiedlich, so sind einige Dinge in den Satzungen der Universitäten sowie den Prüfungsordnungen (Teil des Curriculum an Universitäten und PHs) geregelt. Trotzdem gibt es einige wissenswerte Punkte, die dir unbedingt bekannt sein sollten, weil du damit täglich im Studium konfrontiert sein könntest. Im folgenden Text findest du wichtige Teile des Studienrechts, die im Universitätsgesetz (für Unis), im Hochschulgesetz (für PHs) und im Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG für FHs) festgelegt sind und daher an allen österreichischen Hochschulen gelten. Da sich die Regelungen an FHs stark von jenen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen unterscheiden, fassen wir sie gesondert zusammen.

Universitäten und Pädagogische Hochschulen (PH) Lernfreiheit — § 59 des Universitätsgesetz (UG) und § 63 Hochschulgesetz gestehen uns Lernfreiheit zu: Du kannst frei aus dem Lehrpersonal wählen, sofern eine Lehrveranstaltung öfter als einmal angeboten wird. Achtung: Dies ist kein Recht auf freie PrüferInnenwahl — siehe unten! Du darfst die facheinschlägigen Lehr- und Forschungseinrichtungen sowie die Bibliothek deiner Hochschule nach Maßgabe der Benützungsordnungen benützen. Und du darfst an Unis das Thema deiner Diplom-/Masterarbeit bzw. Dissertation selbst vorschlagen oder aus Vorschlägen wählen. Außerdem darfst du wissenschaftlich Arbeiten in einer Fremdsprache schreiben, wenn die betreuende Lehrperson zustimmt. PrüferInnenwahl, Prüfungsmethode & Prüfungstermine — Wenn es an einer Uni mehrere Prüferinnen bzw. Prüfer für eine Lehrveranstaltung gibt, kannst du einen Antrag auf Prüfung durch eine bestimmte Person stellen. Diesem muss erst bei der zweiten Wiederholung der Prüfung (= 3. Antritt) auf jeden Fall entsprochen werden. Bei PHs hat die Prüfungsordnung jedenfalls Art und Umfang von Prüfungen und wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Arbeiten, sowie die Bestellungsweise der PrüferInnen zu enthalten, wobei für Bachelorprüfungen je nach organisatorischen Gegebenheiten Wahlmöglichkeiten für die Studierenden vorzusehen sind. (§ 43 Hochschulgesetz) Wenn du eine länger andauernde Behinderung nachweist, welche dir eine Ablegung der Prüfung nach der vorgeschriebenen Methode (z.B. schriftliche Prüfung) unmöglich macht, hast du ein Anrecht auf eine andere Prüfungsmethode, sofern dadurch Inhalt und Anforderung der Prüfung nicht beeinträchtigt werden. An Unis sind Prüfungstermine für Vorlesungen mindestens am Anfang, in der Mitte und am Ende des auf die Vorlesung folgenden Semesters anzusetzen. 60

Bekanntgabe der Beurteilungskriterien — Du hast das Recht auf Information über Titel, Art, Zeit und Ort der Abhaltung von Lehrveranstaltungen, deren Ziele und Inhalte, Methoden und Beurteilungskriterien. An Universitäten hast du schon vor Semesterbeginn das Recht auf diese Informationen. Beurteilung des Studienerfolges — Der positive Erfolg von Prüfungen, wissenschaftlich-berufsfeldbezogenen Arbeiten sowie Diplom- und Masterarbeiten ist mit „sehr gut“(1), „gut“(2), „befriedigend“(3) oder „genügend“(4), der negative Erfolg ist mit „nicht genügend“(5) zu beurteilen. Zwischenbeurteilungen sind unzulässig. (§ 73 UG, § 43 Hochschulgesetz) Vereinzelt werden Prüfungen durch „mit Erfolg teilgenommen“ positiv beurteilt, bzw. durch „ohne Erfolg teilgenommen“ negativ beurteilt. Zeugnisse An Unis sind Zeugnisse unverzüglich, längstens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Erbringung der zu beurteilenden Leistung auszustellen (§ 75 UG). Auch wenn es an manchen Unis Lehrende gibt, die der Meinung sind, sie können sich mit der Beurteilung jahrelang Zeit lassen — dem ist nicht so! Eine entsprechende Regelung für PHs gibt es allerdings leider nicht, außer sie wurde in die Prüfungsordnung der jeweiligen PH aufgenommen. Wiederholung von Prüfungen — Unis In der Studieneingangsphase (STEOP) am Anfang deines Studiums kannst du Prüfungen je nach Universität nur einmal oder maximal zwei Mal wiederholen! Nach der Studieneingangsphase darfst du Prüfungen dreimal wiederholen (= 4 Antritte). An einigen Universitäten ist es dir sogar erlaubt, öfter anzutreten (§ 77 UG). Die dritte Wiederholung muss eine kommissionelle Prüfung sein. Die Festsetzung von Fristen und die Verpflichtung zur Ablegung von anderen Lehrveranstaltungsprüfungen sind als Voraussetzung für die Wiederholung von negativ beurteilten Prüfungen unzulässig! Du darfst auch bestandene Prüfungen wiederholen, wenn du mit dem Ergebnis nicht zufrieden bist (ausgenommen wissenschaftliche Arbeiten). Dabei musst du diese jedoch spätestens sechs Monate nach Ablegung oder vor Ende des Abschnittes/des Studiums — je nachdem, was früher eintritt — wiederholen. Wichtig: Es zählt dann nur die Note des zweiten Antritts, egal ob sie besser oder schlechter ist. Wiederholung von Prüfungen — PHs Bei einer negativ beurteilten Prüfung stehen dir insgesamt drei Wiederholungen zu (§43 Hochschulgesetz). Dies gilt für alle Prüfungen und Arbeiten, ausgenommen die schulpraktischen Leistungen (hier ist nur eine einzige Wiederholung möglich). Positiv beurteilte Prüfungen dürfen aber NICHT wiederholt werden. Auf die Zahl der möglichen Antritte werden auch Prüfungen an dieser oder einer anderen PH im gleichen Fach eingerechnet. Nicht abgelegte Prüfungen dürfen nicht auf die Zahl der Wiederholungen angerechnet werden — auch, wenn du dich nicht fristgerecht abgemeldet hast. Die dritte Wiederholung einer Prüfung (= 4. Antritt) muss auch an PHs kommissionell, also vor einem Prüfungssenat erfolgen. 61


Prüfungseinsicht, Kopien Der oder dem Studierenden ist auf Verlangen Einsicht in die Beurteilungsunterlagen und Prüfungsprotokolle zu gewähren. Außerdem ist die oder der Studierende berechtigt, von diesen Unterlagen Fotokopien anzufertigen. (§ 79 UG und § 44 Hochschulgesetz). An Universitäten darfst du allerdings keine Kopien von „multiple choice“ Tests anfertigen. Du hast das Recht auf einen Alternativtermin, falls du den Einsichtstermin nicht wahrnehmen kannst. Rechtsschutz bei Prüfungen Gegen die inhaltliche Beurteilung ist eine Berufung unzulässig. Weist eine negativ beurteilte Prüfung allerdings einen schweren Mangel in der Durchführung auf, kann sie auf deinen Antrag hin — Achtung: innerhalb von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Beurteilung — vom studienrechtlich zuständigen Organ aufgehoben werden. Schwere Mängel wären etwa unzureichende Prüfungszeit, Prüfungsfragen ohne Zusammenhang mit dem Prüfungsstoff, nicht vollständig anwesender Prüfungssenat usw. (§ 79 UG und § 44 Hochschulgesetz). Fachhochschulen und Fachhochschul-Studiengänge (FHs) Die für FHs geltenden Regelungen ergeben sich aus dem FachhochschulStudiengesetz (FHStG), den Akkreditierungsanträgen der einzelnen Studiengänge, den Prüfungsordnungen in den Satzungen der jeweiligen FHKollegien, aber auch aus dem jeweiligen Ausbildungsvertrag. Das Kernstück des Ausbildungsvertrages stellt die Vereinbarung der wechselseitigen Rechte und Pflichten der VertragspartnerInnen dar. Er darf aber keine Inhalte vorsehen, die gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen die Satzung des FH-Kollegiums/die Studiengangsbestimmungen in den Akkreditierungsanträgen verstoßen. Der Ausbildungsvertrag erlischt durch Ausscheiden wegen mangelnden Studienerfolgs, durch Abbruch des Studiums und durch erfolgreichen Abschluss des Studiums. In beiderseitigem Einvernehmen ist die Auflösung des Ausbildungsvertrages jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, möglich.

Wiederholung von Prüfungen, Wiederholung eines Studienjahres Nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden, wobei die zweite Wiederholung als kommissionelle Prüfung durchzuführen ist. Weitere Wiederholungsmöglichkeiten kann das FH-Kollegium in seiner Satzung individuell festlegen. Wenn der letzte Prüfungsantritt negativ ist, führt das zum Ausscheiden aus dem Studiengang. Eine neuerliche Bewerbung im selben Studiengang ist nicht mehr möglich. Du kannst aber beantragen, ein Studienjahr nach der negativen kommissionellen Prüfung ein Mal zu wiederholen. Es wird aufgrund deines Studienerfolges darüber entschieden, welche bereits positiv absolvierten Leistungen des zu wiederholenden Studienjahres du erneut absolvieren musst. Nicht bestandene Prüfungen und die entsprechenden Lehrveranstaltungen musst du jedenfalls wiederholen. Alle anderen bereits positiv absolvierten LVs müssen dir dabei angerechnet werden. Unterbrechung des Studiums Du musst die Unterbrechung bei der Studiengangsleitung beantragen. Die Gründe, eine beabsichtigte Fortsetzung und Aussichten auf den positiven Abschluss des Studiums sind nachzuweisen — zwingende persönliche, gesundheitliche oder berufliche Gründe sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Während der Unterbrechung kannst du keine Lehrveranstaltungen besuchen oder Prüfungen abgelegen. Kommissionelle Prüfungen Die kommissionelle Prüfung soll mündlich und/oder schriftlich vor einem Prüfungssenat erfolgen. Bei mündlichen kommissionellen Prüfungen haben dem Prüfungssenat wenigstens drei Personen anzugehören. Jedes Mitglied des Prüfungssenates hat während der gesamten Prüfungszeit anwesend zu sein. Wir raten dir, deinen lokalen ÖH-VertreterInnen Bescheid zu geben, damit sie bei deiner kommissionellen Prüfung anwesend sein können, um einen reibungslosen und gesetzeskonformen Ablauf sicherzustellen.

Anwesenheitspflicht Für die meisten Lehrveranstaltungen besteht noch grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Seit der FHStG-Novelle im März 2012 kann das FH Kollegium selbst über etwaige Regelungen der Anwesenheitspflicht entscheiden. Die geltenden Anwesenheitsregelungen sind dem Curriculum des jeweiligen Studiengangs zu entnehmen. Das Nichterfüllen der Anwesenheitspflicht wird einer negativen Beurteilung gleichgesetzt. In diesem Fall ist dir eine angemessene Möglichkeit zur Erbringung der geforderten Leistungsnachweise (1.Wiederholung) einzuräumen. Prüfungsorganisation Das Studium muss in der vorgeschriebenen Zeit abgeschlossen werden können. Die Prüfungen finden zeitnah zu den Lehrveranstaltungen statt, in denen die prüfungsrelevanten Inhalte vermittelt werden. Prüfungen und Wiederholungen von Prüfungen sind so zu organisieren, dass die Fortsetzung ohne Semesterverlust möglich ist. Prüfungseinsicht, Kopien — Du kann innerhalb von sechs Monaten ab Bekanntgabe der Note/der Beurteilung Einsicht in deine Beurteilungsunterlagen und Prüfungsprotokolle nehmen. Außerdem bist du berechtigt, von diesen Unterlagen Kopien/Fotos anzufertigen. 62

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Fachhochschulen FHs in der ÖH Seit 2008 vertritt die ÖH auch die FH-Studierenden und ihre Interessen. Ein eigenes Referat für Fachhochschul-Angelegenheiten sorgt für umfassende Beratung der über 43.000 FH-Studierenden sowie der lokalen Studierendenvertretungen. Zusätzlich setzt sich das Referat bei allen für FH-Themen relevanten Stellen für einen gleichberechtigten Umgang mit den FH-Studierenden im Bildungssektor ein. Die ÖH an den FHs An jeder FH gibt es eine Fachhochschul-Studienvertretung, die sich aus den Vorsitzenden der einzelnen Studiengangsvertretungen zusammensetzt. Sie vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber der FH. Außerdem nimmt der Vorsitz der FH-Vertretung an den bundesweiten FHVorsitzendenkonferenzen teil und hat Rede- und Antragsrecht in Sitzungen der ÖH-Bundesvertretung. Die Jahrgangsvertretung vertritt die Interessen der Studierenden des jeweiligen Jahrgangs; Die Studiengangsvertretung vertritt die Interessen der Studierenden des jeweiligen Studiengangs und koordiniert die zugehörigen Jahrgangsvertretungen. Bei deren Wahl besteht aktives und passives Wahlrecht für alle Studierenden des betreffenden Studiengangs bzw. Jahrgangs.Die Wahl findet jährlich am Ende des Sommersemesters statt. An allen 21 Fachhochschulen werden darüber hinaus noch jeweils 4 Studierende in das Fachhochschul-Kollegium entsandt, die dort über die Prüfungsordnung und anderen FH-weiten studien- und organsiationsrechtlichen Regelungen beraten und abstimmen. Das Kollegium ist auch Beschwerdeinstanz für Probleme mit Lehrenden oder Studiengangsleiter_innen. Charakteristika von FHs Für FHs sind vor allem zwei Punkte charakteristisch: 1. Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren aufgrund begrenzter Studienplatzanzahl 2. Fixer (schulischer) Stundenplan und integrierte Praktika Jeder Studiengang hat nur ein begrenztes Kontingent an Studienplätzen zu vergeben, weshalb sich Studienwerber_innen erst einem (teilweise mehrstufigen) Aufnahmeverfahren unterziehen müssen. FH-Studiengänge besitzen einen straffen Studienplan, der einerseits eine Beendigung innerhalb der Regelstudienzeit ermöglicht, andererseits wenig Platz für individuelle Schwerpunktsetzungen lässt bzw. außercurriculare Aktivitäten einschränkt. Für den größten Teil aller Lehrveranstaltungen gilt zusätzlich Anwesenheitspflicht. Die meisten FH-Studiengänge sehen Berufspraktika vor. Diese werden nicht immer entlohnt und können dein Budget zusätzlich belasten! Eine weitere Besonderheit eines FH-Studiums ist der privatrechtliche Ausbildungsvertrag. Dieser wird zu Beginn des Studiums zwischen Erhalter_in und Studierenden abgeschlossen und regelt Rechte und Pflichten beider Seiten. Bestimmungen, die du von Bekannten oder der Universität kennst, lauten daher oft anders. 70

Die FHs in Österreich Zurzeit gibt es etwa 500 zugelassene Bachelor- und Master-Fachhochschul-Studiengänge an 21 FHs in allen neun Bundesländern. Die Studiengänge werden sowohl Vollzeit als auch in immer größerer Anzahl berufsbegleitend angeboten. Studiengebühren können, müssen aber nicht eingehoben werden. Derzeit werden an folgenden FHs keine Studiengebühren eingehoben: Fachhochschule OÖ, Fachhochschule Gesundheitsberufe OÖ, Fachhochschule Vorarlberg, FH Burgenland, FH JOANNEUM und an den FH-Studiengängen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport. Wer gleichzeitig an einer FH und an einer Uni studieren will, muss die Studiengebühren gegebenenfalls leider zweimal zahlen. Der ÖH-Beitrag wird bei Doppelstudien einmal refundiert. Service der ÖH Neben den FH-spezifischen Inhalten, die vom Referat für FachhochschulAngelegenheiten bearbeitet werden, können FH-Studierende natürlich auch alle weiteren Serviceeinrichtungen der ÖH in Anspruch nehmen. Darunter fallen beispielsweise die Sozial-, Wohn- und Mietrechtsberatungen, der Sonderprojekte-Topf sowie der ÖH-Sozialfonds (für Studierende in finanziellen Notlagen). Bei Fragen wende dich gerne an uns: Referat für Fachhochschul-Angelegenheiten Taubstummengasse 7-9, 1040 Wien Tel.: 01/310 88 80 — 45 Web: oeh.ac.at/fh Mail: fh@oeh.ac.at

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Bildungspolitik Kernaufgabe des Referats für Bildungspolitik ist die Beobachtung, Analyse und aktive Mitgestaltung der österreichischen Bildungspolitik. Das finanzielle Aushungern der Bildungsinstitutionen hat eine katastrophale Situation hinterlassen: Österreich gehört was Bildung betrifft zu den sozial selektivsten Staaten, die Akademiker_innenquote liegt weit unter dem EUDurchschnitt und die Studien- und Lehrsituation ist an den meisten Hochschulen erschreckend. Bildung wird auf ihre Funktion als Wirtschaftsfaktor reduziert, Hochschulen als reine Ausbildungsstätten verstanden. In Folge dieser Logik werden den Studierenden die Entscheidung über Studienfach und -inhalte entzogen, „Studierendenströme“ gemäß den Vorstellungen der Wirtschaft umgelenkt und Studiengebühren als Investitionen ins eigene „Humankapital“ begriffen. Bildung bedeutet aber viel mehr! Darum tritt die ÖH-Bundesvertretung für einen emanzipatorischen Bildungsbegriff ein. Bildung muss Menschen ermächtigen, die Gesellschaft kritisch hinterfragen und mitgestalten zu können, und dabei für alle frei zugänglich sein — unabhängig von Herkunft, sozio-ökonomischen Gegebenheiten, Geschlecht und Alter. Deshalb kämpft die ÖH gegen Zugangsbeschränkungen und für offene Hochschulen in denen demokratische Mitbestimmung, interdisziplinäre Forschung und der Wechsel zwischen verschiedenen Bildungsstätten unbürokratisch möglich sind.

Notizen

Arbeit Um diese Vision zu realisieren — und als Gegenentwurf zu den konzeptlosen Vorschlägen des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft — hat die ÖH auf Basis ihres bildungspolitischen Gesamtkonzepts „Wessen Bildung? Beiträge und Positionen zur bildungspolitischen Debatte“ einen alternativen Hochschulplan entwickelt: “Forum Hochschule“ wurde unter Einbeziehung von Hochschulangehörigen, Expert_innen und Interessensvertretungen in einem partizipativen Prozess erarbeitet und zeigt neue Wege für die Weiterentwicklung der Hochschulen auf. Zudem vertreten wir die Interessen der Student_innen bei bildungspolitischen Entscheidungen, indem die ÖH Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen abgibt und bereiten komplexe Themen des Hochschulrechts auf, um eine kritische Auseinandersetzung mit Bildungspolitik zu ermöglichen. Im Bedarfsfall leistet die ÖH auch Unterstützung in rechtlichen Streitfällen. So unterstützen wir dich, gemeinsam mit lokalen Vertretungen, bei ungerechten, gesetzeswidrigen Vorgehensweisen von Hochschulen. Das geht von Anrechnungsfällen bis hin zu Zulassungsansuchen an Hochschulen. Studienrechtliche Beratung Die ÖH bietet für Student_innen Informationen und Beratung in studienrechtlichen Fragen an. Dafür steht auch eine eigene Juristin zur Verfügung. In den Broschüren sowie auf oeh.ac.at findest du alle grundlegenden studienrechtlichen Informationen und häufig gestellte Fragen. Persönliche und telefonische Beratung findet jede Woche am Montag und Dienstag von 9–12 und am Donnerstag von 13–16 Uhr statt. Bei Fragen kannst du einfach vorbeikommen oder uns via E-Mail kontaktieren. Telefon: +43/1/310 88 80 — 38 Fax: +43/1/310 88 80 — 36 E-mail: bipol@oeh.ac.at Adresse: Taubstummengasse 7-9, 4. Stock, 1040 Wien 74

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Lass deine Arbeitsverträge checken und hol dir Infos zu Arbeitsrecht, Arbeitnehmer_innenschutz, Versicherung, Dienstverhältnissen und Konsument_innenschutz.

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Tel.: +43 (0) 1/3108880 - 41 Mail: vertragscheck@oeh.ac.at ???

persönliche Beratung Mittwoch 17-19 Uhr 77


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Pädagogische Hochschulen

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Während zukünftige Pädagog_innen für AHS und BHS an der Uni studieren, bilden die Pädagogischen Hochschulen (PHs) aktuell Pädagog_innen für den Pflichtschulbereich — Volks-, Sonder-, Haupt- und Polytechnische Schulen — sowie für bestimmte Bereiche der Berufsbildung aus. Letzteres passiert im Rahmen von Lehramtsstudien für Berufsschule und Fachbereiche der berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS): technisches Gewerbe, Informations- und Kommunikationstechnologie, Ernährungspädagogik sowie Mode- und Designpädagogik. Ebenso bieten einzelne Pädagogische Hochschulen das Studium Religionslehramt an. Das Studium beinhaltet eine umfassende Ausbildung in den Fachdidaktiken und Humanwissenschaften. Es ist sehr praxisorientiert ausgerichtet und durch den dichten, vorgegebenen „Stundenplan“ und eine hohe Anwesenheitspflicht sehr zeitintensiv und wenig flexibel. Diese Rahmenbedingungen sind für arbeitende Studierende ein großer Nachteil. Ausnahmen bilden diesbezüglich u.a. berufsbegleitende Studien für die Lehrämter der Berufsbildung. Neben diesen Lehramtsstudien, die als Studien mit dem Abschluss „Bachelor of Education“ angeboten werden, finden an PHs auch Hochschullehrgänge (z.B.: Freizeitpädagogik) bzw. Lehrgänge zur Fort- und Weiterbildung statt.

Internationaler Hurentag

Aufnahmeprüfung Für das Lehramt an PHs ist eine Aufnahmeprüfung abzulegen. Es wird dabei nach neuer Regelung die „leistungsbezogene, persönliche, fachliche, künstlerische und pädagogische Eignung zum Studium“ der Bewerber_innen geprüft. iDie Ausgestaltung unterliegt letztlich der Autonomie der jeweiligen Institution. PHs können zusätzliche Voraussetzungen für die Zulassung zu Studiengängen für Lehrämter im Bereich der Berufsbildung definieren. Die detaillierten Informationen zu den Aufnahmeprüfungen findest du auf der Website der jeweiligen PH. Achtung: Die Lehramtsstudien werden in den nächsten zwei Jahren im Zuge der beschlossenen Pädagog_innenbildung NEU auf eine neue Bachelor/MasterStruktur überführt werden.

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SMS Erinnerungsservice Fristen und Termine können gefährlich sein. Dann nämlich, wenn man sie verpasst. Das SMS-Erinnerungsservice ist ein kostenloses Service der ÖH-Bundesvertretung: vor Ablauf bedeutender Fristen (Rückmeldefristen, Stipendium etc.) erhältst du eine kurze Nachricht, damit auch garantiert keine Frist versäumt wird. Einfach anmelden unter oeh.ac.at/erinnerungsservice ÖH-Helpline Die ÖH-Helpline ist eine kostenlose, anonyme Anlaufstelle, für Studierende die unter psychischen Problemen leiden oder mit ihrem Studium erfordert sind. Die professionelle Beratung übernimmt der Verein für Psychotherapie. Per Telefon (01/585 33 33, Montag: 15:00-18:00 Uhr, Mittwoch: 16:00-18:00 Donnerstag: 16:00-18:00) können akute Fragen geklärt werden und weitere Schritte der Behandlung vereinbart werden. Weitere Informationen findest du unter oeh.ac.at/helpline

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ÖH BEITRAG

STUDIENBEIHILFE STUDIENGEBÜHREN

NACHFRIST

STUDIENBEIHILFE

LEISTUNGSSTIPENDIEN

STUDIENGEBÜHREN

Vertragscheck Seit dem Sommersemester 2014 bietet die ÖH ein neues Beratungsangebot an. Für alle Fragen rund um Arbeitsverträge, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer_innenschutz, Versicherung, Dienstverhältnisse und Konsument_innenschutz steht der neue Vertragscheck zur Verfügung. Gemeinsam mit der GPA-djp Jugend (Gewerkschaft der Privatangestellten — Druck, Journalismus, Papier) informiert dich die ÖH über deine Rechte als Arbeitnehmer_in und Konsument_in (oeh.ac.at/vertragscheck)

SMS Erinnerungsservice der ÖH

LEISTUNGSSTIPENDIEN

Gütesiegel Praktikum Mit dem Gütesiegel Praktikum werden Unternehmen ausgezeichnet, deren Praktikumsplätze für Studierende den von der österreichischen HochschülerInnenschaft erstellten Qualitätskriterien entsprechen. So muss unter anderem die Aufgabendefinition im Betrieb mit dem Bildungsziel der Hochschule übereinstimmen. Ein schriftlicher Praktikumsvertrag, in dem Dauer, Ausbildungsziele, Beschäftigungsform, Ansprechperson, Versicherungsform, finanzielle Entschädigung, Feedbackmechanismen und Anwesenheitszeiten enthalten sind, ist verpflichtend. Außerdem müssen kollektivvertragliche Regelungen eingehalten werden. Bei Nachfragen zum Gütesiegel Praktikum bitten wir um ein Mail an guetesiegel-praktikum@oeh.ac.at

mehr vergessen

ÖH BEITRAG

Schwarzes Brett Das schwarze Brett ist die große Job-, Praktika- und Wohnbörse der ÖHBundesvertretung im Netz. Auf der Seite wird neben Job-, Praktika- und Wohnungsinseraten ein breites Informationsangebot bereitgestellt: angefangen bei arbeits- und sozialrechtlichen Fakten bis hin zu nützlichen Tipps und Tricks zum Thema Bewerbung und vieles mehr. Die Nutzung ist völlig kostenfrei! schwarzesbrett-oeh.at

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Ausländische Studierende

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Studierende aus dem Ausland sind eine große Bereicherung für die österreichischen Hochschulen. Prinzipiell stehen alle Studiengänge auch ausländischen Studierenden offen, sofern sie die Zulassungskriterien erfüllen. Es ist aber nicht immer ganz einfach, eine Zulassung zu bekommen. Für EUBürgerInnen ist es unproblematisch. Wer jedoch aus einem Land außerhalb der Europäischen Union kommt, muss einige Hürden überwinden, um in Österreich studieren zu können. Wer in Österreich studieren möchte, muss einen entsprechenden Schulabschluss nachweisen („Matura“). Das ist die Grundvoraussetzung. EU-BürgerInnen haben außerdem Deutschkenntnisse nachzuweisen. Alle anderen haben die Möglichkeit, in Österreich die deutsche Sprache vor Beginn des regulären Studiums zu erlernen. Wer nicht aus der EU kommt, muss den „Studienplatznachweis“ erbringen. Das bedeutet: Sie oder er muss in dem Land, in dem die Matura erworben wurde, für die gleiche Studienrichtung, die in Österreich studiert werden soll, einen aktuellen Studienplatz nachweisen. Kurz gesagt: Wer in Österreich studieren will, muss in seinem/ihrem Heimatland einen entsprechenden Studienplatz haben. Aufenthaltstitel StudentInnen aus Ländern, die nicht der EU angehören, benötigen einen Aufenthaltstitel, um sich legal in Österreich aufhalten zu dürfen. Der erste Aufenthaltstitel wird i.d.R. im Heimatland bei der österreichischen Botschaft beantragt. Danach wird er jährlich in Österreich verlängert. Wichtig: Um den Aufenthaltstitel zu bekommen, muss ein Geldbetrag sowie ein Studienerfolg nachgewiesen werden. Außerdem muss die Verlängerung rechtzeitig erfolgen.

Kontakt Das Referat für ausländische Studierende berät Dich gerne in diesen Sprachen: Türkisch, Persisch, Spanisch, Französisch, Russisch, Kurdisch, Bosnisch, Serbisch, Kroatisch, Arabisch. Darüber hinaus gibt es auch eine juristische Fachberatung für ausländische Studierende. Infos und Beratungszeiten findest Du unter: oeh.ac.at, auslaenderInnen referat@oeh.ac.at 90

Finanzierung des Studiums Studierende ohne Österreichische StaatsbürgerInnenschaft erhalten i.d.R. kein Stipendium. Studierende, die nicht aus einem EU-Mitgliedsstaat kommen, müssen regelmäßig nachweisen, dass sie ihr Studium finanzieren können und sie dürfen 10 Stunden im Bachelorstudium und 20 Stunden in der Woche im Masterstudium arbeiten. Wichtig: „Sie brauchen aber immer eine Beschäftigungsbewilligung.“ Das Wichtigste auf einen Blick – Über die Studienmöglichkeiten in Österreich ausführlich informieren. Die ÖH berät dich gerne! – Dokumente übersetzen und ggf. beglaubigen lassen. (Abhängig vom Herkunftsland — bitte vorher genau informieren!) – Fristen für eventuelle Aufnahmeprüfungen beachten – Bewerbungsfrist: 5. Februar für das jeweilige Sommersemester, 5. September für das Wintersemester – Finanzierung des Studiums klären – Rechtzeitig den Aufenthaltstitel beantragen.

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Die Studienund Maturant_innenberatung

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Du stehst am Anfang deines Studiums und fühlst dich verloren? Wenn du gerade erst von der Schule kommst, erscheint dir deine Hochschule vielleicht noch wie ein Irrgarten. Wir können dir helfen, wenn’s um Fristen, Zulassung oder Prüfungsanmeldung geht, können dir Anlaufstellen deiner Studienrichtung vor Ort geben oder dir einfach ein paar Starthilfetipps mit in den Studienalltag geben. Immerhin haben wir selbst alle mal ein Studium begonnen und wissen, aller Anfang ist schwer! Egal ob du Fragen zur Studienwahl, zu Aufnahmebedingungen oder zum Start in dein Studium hast: Wir unterstützen dich gerne! Schau einfach auf maturantInnenberatung.at – dort findest du den Kontakt zur Beratungsstelle in deiner Nähe! Studienplattform.at - finde dein Studium! Auf studienplattform.at findest du Infos zu allen Studienrichtungen in Österreich! Du findest hier eine erste Orientierung, Infos zu Zugangsbeschränkungen, aber auch Links zu Studieninhalten und den Kontakt zu Studienvertretungen, die Beratung für die jeweiligen Studienrichtungen anbieten. Studieren Probieren - deine Entscheidungshilfe zur Studienwahl! Mit Studieren Probieren kannst du ins Studium hinein schnuppern. Gemeinsam mit einer/m Studierenden besuchst du eine Lehrveranstaltung an der Uni, FH oder PH deiner Wunschstudienrichtung. Anschließend hast du die Möglichkeit all deine Fragen zum Studienalltag zu stellen. Die Termine und weitere Informationen findest du unter: studierenprobieren.at Du studierst bereits und möchtest Interessierten einen Einblick in dein Studium geben? Dann halte doch selbst einen Studieren Probieren Termin ab! Du kannst uns deinen Terminvorschlag über studierenprobieren.at/kontakt/ termin-anbieten schicken. 20.Oktober 2014 und 20.März 2015: Neue Termine ab heute auf studierenprobieren.at. und 1.Oktober 2014 und 2.März 2015: Schick uns deinen Termin unter studierenprobieren.at/kontakt/termin-anbieten.

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studienplattform m.at Services der Österreichischen HochschülerInnenschaft

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Wir freuen uns euch — die Studierenden der Privatuniversitäten — als Mitglieder der ÖH begrüßen zu dürfen und wünschen euch ein erfolgreiches Semester!

B

Mit dem neuen Hochschüler_innenschaftsgesetz 2014 sind die Studierenden an Privatuniversitäten nach knapp 10 Jahren ohne offizielle und gesetzlich geregelte Vertretung wieder Teil der Österreichischen Hochschüler_innenschaft. Studierende an Privatuniversitäten haben laut dem Privatuniversitätengesetz die gleichen Rechte wie jene an öffentlich-rechtlichen Universitäten. Im Gegensatz zu öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen oder Pädagogischen Hochschulen war die Vertretung von Studierenden an Privatuniversitäten jedoch nicht gesetzlich verankert, da sie als einzige nicht vom Hochschüler_innenschaftsgesetz erfasst waren. Durch die im Jahr 2005 erfolgte Novellierung des HSG durch die schwarz-blaue Regierung wurden Studierende an Privatuniversitäten aus der ÖH ausgeschlossen. Seitdem fehlte diesen Studierenden nicht nur die studienrechtliche Absicherung, sondern auch eine bundesweite Vertretung. Für die ÖH ist die Einbindung der Privatuniversitätsvertretungen ein wichtiger Schritt zur Emanzipation und zur Schaffung von gleichen Rechten für alle Studierendenvertreter_innen, weil die bereits vorhandenen Vertretungsstrukturen vom guten Willen der Studienleitung oder des Rektorats abhängig waren. Studentische Mitbestimmung im Alltag der Hochschule zu gewährleisten war unter diesen Umständen äußerst schwierig. Durch die Eingliederung in die ÖH ist nun eine langfristige und nachhaltige Struktur zur Wahrung von Studierendenrechten an den Privatuniversitäten implementiert worden. Nun können auch Studierende der Privatuniversitäten Serviceleistungen der ÖH in Anspruch nehmen und sich von der ÖH studienrechtlich beraten lassen.

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Privatuniversitäten

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Stundenplan WiSe 2014 Montag

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Stundenplan SoSe 2015 Montag

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Kontakt FH Burgenland [001] Erhalter 7000 Eisenstadt, Campus 1 Tel.: +43 (0) 5/ 9010 609 — 0 fh-burgenland.at ÖH - Studierendenvertretung 7000 Eisenstadt, Campus 1 studierendenvertretung@fh-burgenland.at fhoeh.at

FH Joanneum [009] Erhalter 8020 Graz, Alte Poststraße 149 Tel.: +43 (0) 316 / 5453 - 0 fh-joanneum.at ÖH - Studierendenvertretung 8020 Graz, Eggenberger Allee 11 Tel.: +43 (0) 316 / 5453 — 8503 info@oeh-joanneum.at  oeh-joanneum.at

FH Campus Wien [020] Erhalter 1100 Wien, Favoritenstraße 226 Tel.: +43 (0) 1 / 606 68 77 - 100 fh-campuswien.ac.at ÖH - Studierendenvertretung 1100 Wien, Favoritenstraße 226, Büro AE.01 Tel.: +43 (0) 1 / 606 68 77 1990 info@oeh-fhcw.at  oeh-fhcw.at

FH Oberösterreich [002] Erhalter 4600 Wels, Franz-Fritsch-Straße 11/3 Tel.: +43 (0) 7242 / 448 08 - 10 fh-ooe.at ÖH - Studierendenvertretung 4020 Linz, Garnisonstraße 21 Tel.: +43 (0) 50804/ 54101 office@oeh.fh-ooe.at oeh.fh-ooe.at

FH Salzburg [011] Erhalter 5412 Puch bei Hallein, Urstein Süd 1 Tel.: +43 (0) 50 / 2211 - 0 fh-salzburg.ac.at ÖH - Studierendenvertretung 5412 Puch bei Hallein, Urstein Süd 1 Tel.: +43 (0) 50 / 2211 - 1970 studierendenvertretung@fh-salzburg.ac.at

Lauder Business School [022] Erhalter 1190 Wien, Hofzeile 18 - 20, Tel.: +43 (0) 1 / 369 18 18 lbs.ac.at ÖH - Studierendenvertretung 1190 Wien, Hofzeile 18 - 20 Tel.: +43 (0) 1 / 369 18 18

FHWien der WKW [003] Erhalter 1180 Wien, Währinger Gürtel 97 Tel.: +43 (0) 1 / 476 77 - 444 fh-wien.ac.at ÖH - Studierendenvertretung 1180 Wien, Währinger Gürtel 97 Tel.: +43 (0) 1 / 476 77 — 5795 oeh@stuve.info  stuve.info

FH St.Pölten [013] Erhalter 3100 St.Pölten, Matthias Corvinus-Straße 15 Tel.: +43 (0) 2742 / 313 228 fhstp.ac.at ÖH - Studierendenvertretung 3100 St.Pölten, Matthias Corvinus-Straße 15 Tel.: +43 (0) 676 / 845 228 876 stv@fhstp.ac.at  stv.fhstp.ac.at

FH Vorarlberg [004] Erhalter 6850 Dornbirn, Hochschulstraße 1 Tel.: +43 (0) 5572 / 792 - 0 fhv.at ÖH - Studierendenvertretung 6850 Dornbirn, Hochschulstraße 1 Tel.: +43 (0) 5572 / 792 — 0 oeh@fhv.at  fhv.at/oeh-vertretung

FH Campus 02 [014] Erhalter 8020 Graz, Körblergasse 126 Tel.: +43 (0) 316 / 6002 - 0 campus02.at ÖH - Studierendenvertretung 8020 Graz, Körblergasse 126 Tel.: +43 (0) 316 / 6002 - 0 oeh.campus02.at

FH Technikum Wien [005] Erhalter 1200 Wien, Höchstädtplatz 6 Tel.: +43 (0) 1 / 58839 - 46 technikum-wien.at ÖH - Studierendenvertretung 1200 Wien, Höchstädtplatz 5 Tel.: +43 (0) 1 / 58839 — 396 info@fh-twist.at  fh-twist.at IMC FH Krems [006] Erhalter 3500 Krems, Piaristengasse 1 Tel.: +43 (0) 2732 / 802 - 0 fh-krems.ac.at ÖH - Studierendenvertretung 3500 Krems, Am Campus Krems, Trakt G1, 2.13 Tel.: +43 (0) 2732 / 802 — 220 oeh@fh-krems.ac.at FH Wiener Neustadt [007] Erhalter 2700 Wiener Neustadt, Johannes GutenbergStraße 3 Tel.: +43(0)2622/89 084 - 0 fhwn.ac.at ÖH - Studierendenvertretung 2700 Wiener Neustadt, Johannes GutenbergStraße 3 Tel: +43 (0) 2622 / 890 84 — 770 stv@fhwn.ac.at  stv-fhwn.at FH Kärnten [008] Erhalter 9701 Spittal an der Drau, Villacher Straße 1 Tel.: +43 (0) 4762 / 905 00 - 0 fh-kaernten.at ÖH - Studierendenvertretung 9524 Villach, Europastraße 4 Tel.: +43 (0) 699 / 13 00 20 40 kfast-oeh-servicecenter@fh-kaernten.at  kfast-oeh.at 104

FH des bfi Wien [015] Erhalter 1020 Wien, Wohlmutstraße 22 Tel.: +43 (0) 1 / 720 12 86 - 11 fh-vie.ac.at ÖH - Studierendenvertretung 1020 Wien, Wohlmutstraße 22 Tel.: +43 (0) 1 / 720 12 86 — 999 oeh@fh-vie.ac.at  oeh-fhbfi.at FH MCI Innsbruck [016] Erhalter 6020 Innsbruck, Universitätsstraße 15 Tel.: +43 (0) 512 / 2070 - 1001 mci.edu  ÖH - Studierendenvertretung 6020 Innsbruck, Kaiserjägerstraße 1 / 4. Stock / Top 38 Tel.: +43 (0) 664 / 813 0512 vorsitz@stv-mci.at   stv-mci.at

FH Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol [023] Erhalter 6020 Innsbruck, Innrain 98 Tel.: +43 (0) 50 / 86 48-47 00 fhg-tirol.ac.at ÖH - Studierendenvertretung 6020 Innsbruck, Innrain 98 office@fhg-stv.at Ferdinand Porsche FernFH [024] Erhalter 1040 Wien, Lothringerstraße 4 - 8 Tel.: +43 (0) 1 / 505 47 76 fernfh.at ÖH — Studierendenvertretung 1040 Wien, Lothringerstraße 4 - 8 Tel.: +43 (0) 1 / 505 77 78 - 66 studierendenvertretung@fernfh.ac.at  fernfh.at FH Gesundheitsberufe OÖ [025] Erhalter 4020 Linz, Semmelweisstraße 34/D3 Tel.: +43 (0) 50 344 / 200 11 fh-gesundheitsberufe.at ÖH - Studierendenvertretung 4030 Linz, Elisabethstraße 15-19 studierendenvertretung@fhgooe.ac.at ÖH Bundesvertretung Allgemein 1040 Wien, Taubstummengasse 7-9, 4. Stock Tel.: +43 (0) 1 / 310 88 80 Fax: +43 (0) 1 / 310 88 80 - 36 oeh@oeh.ac.at  oeh.ac.at Fachhochschul-Referat 1040 Wien, Taubstummengasse 7-9, 4. Stock Tel.: +43 (0) 676 / 88 85 22 61 Tel.: +43 (0) 1 / 310 88 80 - 70 fh@oeh.ac.at  oeh.ac.at/fh

Pädagogische Hochschule Kärnten Hubertusstraße 1 9020 Klagenfurt T +43 463 508508 F +43 463 508508-829 office@ph-kaernten.ac.at  ph-kaernten.ac.at Studierendenvertretung T +43 463 508508-824 oeh@ph-kaernten.ac.at   ph-kaernten.ac.at/organisation/interessensvertretungen/hochschuelerschaft/ Pädagogische Hochschule Niederösterreich Mühlgasse 67 2500 Baden T +43 2252 88570 F +43 2252 88570-180 office@ph-noe.ac.at  ph-noe.ac.at  Studierendenvertretung phnoestuv@gmx.at Pädagogische Hochschule Oberösterreich Kaplanhofstraße 40 4020 Linz T +43 732 7470-0 F +43 732 7470-3090 office@ph-ooe.at  ph-ooe.at  Studierendenvertretung T +43 676 897 001 100 stuvphooe@gmx.at  ph-ooe.at/service/studierendenvertretung-oeh. html Pädagogische Hochschule Salzburg Akademiestraße 23 5020 Salzburg T +43 662 6388-0 F +43 662 6388-1010 office@phsalzburg.at  phsalzburg.at Studierendenvertretung stv@phsalzburg.at Pädagogische Hochschule Steiermark Hasnerplatz 12 8010 Graz T +43 316 8067-0 F +43 316 8067-3199 office@phst.at  phst.at

Studierendenvertretung T +43 5522 31199-512 stv.ph-feldkirch@gmx.at stvfeldkirch.jimdo.com/ Pädagogische Hochschule Wien Grenzackerstraße 18 1100 Wien T +43 1 60118-2000 F +43 1 60118-2004 rektorin@phwien.ac.at  phwien.ac.at Studierendenvertretung elisabeth.steinkellner@oeh.ac.at Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik Wien Angermayergasse 1 1130 Wien T +43 1 8772266-0 F +43 1 8772361 sekretariat@agrarumweltpaedagogik.ac.at   agrarumweltpaedagogik.ac.at Private Pädagogische Hochschulen

Privater Studiengang für das Lehramt für Jüdische Religion an Pflichtschulen Rabbiner-Schneerson-Platz 1/Augarten 1020 Wien T +43 1 3341818-10 campus@lauderchabad.at  lauderchabad.at Privater Studiengang für das Lehramt für Islamische Religion an Pflichtschulen Neustiftgasse 117 1070 Wien T +43 1 786322-41 F +43 1 786322-43 sekretariat@irpa.ac.at  irpa.ac.at

Private Pädagogische Hochschule der Stiftung der Diözese Graz-Seckau Lange Gasse 2 8010 Graz T +43 316 581670-22 F +43 316 581670-11 office@kphgraz.at  kphgraz.at Studierendenvertretung stv@kphgraz.at Private Pädagogische Hochschule — Hochschulstiftung Diözese Innsbruck Rennweg 12 6020 Innsbruck T +43 512 561763-10 F +43 512 561763-20 info@kph-es.at  kph-es.at Studierendenvertretung T +43 676 873 056 06 Website

Theresianische Militärakademie — BMLVS [017] Erhalter 1090 Wien, Rossauer Lände 1 Tel.: +43 (0) 1 / 5200 - 247 27 bmlv.gv.at  miles.ac.at ÖH - Studierendenvertretung 2700 Wiener Neustadt, Burgplatz 1 fh.studienvertretung@miles.ac.at  campus.milak.at/campus/studvertretung/ index_sv.php

Studierendenvertretung oeh@phst.at  Pädagogische Hochschule Tirol

Studierendenvertretung oeh@ph-linz.at Website

FH Kufstein [018] Erhalter 6330 Kufstein, Andreas-Hofer-Straße 7 Tel.: +43 (0) 5372 / 718 19 - 190 fh-kufstein.ac.at ÖH - Studierendenvertretung 6330 Kufstein, Andreas-Hofer-Straße 7 Tel.: +43 (0) 5372 / 718 19 - 190 oeh-fhkufstein.at

Pädagogische Hochschule Vorarlberg Liechtensteinerstraße 33-37 6800 Feldkirch T +43 5522 31199-500 F +43 5522 31199-550 office@ph-vorarlberg.ac.at  ph-vorarlberg.ac.at

Privater Studiengang für das Lehramt für Katholische Religion an Pflichtschulen Tarviserstraße 30 9020 Klagenfurt, T +43 463 5877-2221 F +43 463 5877-2209 kphe@kath-kirche-kaernten.at  kphe-kaernten.at

Private Pädagogische Hochschule Stiftung Burgenland Thomas Alva Edison-Straße 1 7000 Eisenstadt T +43 5 901 030-0 F +43 5 901 030-1 office@ph-burgenland.at ph-burgenland.at

Private Pädagogische Hochschule der Diözese Linz Salesianumweg 3 4020 Linz T +43 732 772666 F +43 732 797306 office@ph-linz.at ph-linz.at

Pastorstraße 7 6010 Innsbruck T +43 512 59923-1004 F +43 512 59923-1099 office@ph-tirol.ac.at  ph-tirol.ac.at

Private Studienanbieter

Private Pädagogische Hochschule - Hochschulstiftung Erzdiözese Wien Mayerweckstraße 1 1210 Wien T +43 1 29108-106 F +43 1 51552-3082 office@kphvie.at  kphvie.at Studierendenvertretung stuv.wien@kphvie.at Studierendenvertretung stuv.krems@kphvie.at 105


Universität Wien 1010 Wien, Universitätsring 1 Tel.: +43 (0) 1/ 4277 — 0 univie.ac.at Universitätsvertretung 1090 Wien, Spitalgasse 2, Hof 1, Trakt 2B, EG Tel.: +43 (0) 1/ 4277 — 19501 oeh.univie.ac.at Technische Universität Wien 1040 Wien, Karlsplatz 13 Tel.: +43 (0) 1/ 58801 — 0 Fax: +43 (0)1/ 58801 — 41099 tuwien.ac.at Universitätsvertretung 1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 8-10 Tel.: +43 (0)1/ 58801 — 49501 oder +43 (0)1/ 58801 — 49502 Fax: +43 (0) 1/ 586 91 54 htu.at Wirtschaftsuniversität Wien 1020 Wien, Welthandelsplatz 1 Tel.: +43 (0) 1/ 31336 — 0 Fax: +43 (0) 1/ 31336 — 740 wu-wien.ac.at Universitätsvertretung 1020 Wien, Welthandelsplatz 1 Tel.: +43 (0) 1/ 31336 — 5400 Fax: +43 (0) 1/ 31336 — 748 oeh-wu.at Universität für Bodenkultur Wien 1180 Wien, Gregor Mendel Strasse 33 Tel.: +43 (0) 1/ 47654 — 0 boku.ac.at Universitätsvertretung 1180 Wien, Peter-Jordan-Straße 76 Tel.: +43 (0) 1/ 47654 — 2000 oeh.boku.ac.at Universität für angewandte Kunst Wien 1010 Wien, Oskar Kokoschka Platz 2 Tel.: +43 (0) 1/ 71133 — 0 pr@uni-ak.ac.at  dieangewandte.at Universitätsvertretung 1010 Wien, Oskar Kokoschka Platz 2 Tel.: +43 (0) 1/ 71133 — 2270 Fax: +43 (0) 1/ 712 87 73 office@hufak.net  hufak.net Akademie der bildenden Künste Wien 1010 Wien, Schillerplatz 3 Tel.: +43 (0) 1/ 58816 — 1818 Fax: +43 (0) 1/ 58816 — 1898 akbild.ac.at Universitätsvertretung 1010 Wien, Schillerplatz 3 Tel.: +43 (0) 1/ 58816 — 3300 oeh@akbild.ac.at akbild.ac.at/Portal/studium/oeh  oehakbild.blogsport.de Universität für Musik und darstellende Kunst Wien 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1 Tel.: +43 (0)1/ 71155 — 0 Fax: +43 (0) 1/ 71155 — 199 mdw.ac.at Universitätsvertretung 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1 Tel.:+43 (0) 1/ 71155 — 8901 Fax: +43 (0) 1/ 71155 — 8999 hmdw.ac.at Veterinärmedizinische Universität Wien 1210 Wien, Veterinärplatz 1 Tel.: +43 (0) 1/ 250 77 — 0 Fax: +43 (0) 1/ 250 77 — 1090 vu-wien.ac.at 106

Universitätsvertretung 1210 Wien, Veterinärplatz 1 Tel.: +43 (0) 1/ 250 77 — 1700 Fax: +43 (0) 1/ 250 77 — 1790 hvu.vu-wien.ac.at Medizinische Universität Wien 1090 Wien, Spitalgasse 23 Tel.: +43 (0) 1/ 40160 — 0 Fax: +43 (0) 1/ 40160 910 — 000 infopoint-meduni@meduniwien.ac.at  meduniwien.ac.at Universitätsvertretung 1090 Wien, Währinger Gürtel 18-20 Leitstelle 6M, NAKH Tel.: +43 (0) 1/ 40160 -71000 uv@oehmedwien.at  oehmedwien.at/ Universität Linz 4040 Linz, Altenbergstraße 69 Tel.: +43 (0) 732/ 2468 — 0 Fax: +43 (0) 732/ 2468 — 8822 jku.at Universitätsvertretung 4040 Linz, Altenbergerstraße 69 Tel.: +43 (0) 732/ 2468 — 8535 oder +43 (0) 732/ 2468 — 1122 Fax: +43 (0) 732/ 2468 — 9396 oeh@oeh.jku.at  oeh.jku.at Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz 4010 Linz, Hauptplatz 8 Tel.: +43 (0) 732/ 7898 — 0 Fax: +43 (0) 732/ 783 508 ufg.ac.at Universitätsvertretung 4040 Linz, Sonnensteinstraße 11-13 Tel.: +43 (0) 732/ 7898 — 320 oder +43 (0) 732/ 7898 — 321 Fax: +43 (0) 732/ 73 69 86 oeh.office@ufg.ac.at  oeh.ufg.ac.at Universität Graz 8010 Graz, Universitätsplatz 3 Tel.: +43 (0) 316/ 380 — 0 Fax: +43 (0) 316/ 380 — 9140 kfunigraz.ac.at Universitätsvertretung 8010 Graz, Schubertstraße 6a Tel.: +43 (0) 316/ 380 — 2900 oehunigraz.at Technische Universität Graz 8010 Graz, Rechbauerstraße 12 Tel.: +43 (0) 316/ 873 — 0 Fax: +43 (0) 316/ 873 — 6562 info@tugraz.at  tugraz.at Universitätsvertretung 8010 Graz, Rechbauerstraße 12 Tel.: +43 (0) 316/ 873 — 5111 oder +43 (0) 316/ 873 — 5101 Fax: +43 (0) 316/ 873 — 5115 info@htu.tugraz.at  htu.tugraz.at Universität für Musik und darstellende Kunst Graz 8010 Graz, Leonhardstraße 15 Tel.: +43 (0) 316/ 389 — 0 info@kug.ac.at  kug.ac.at Universitätsvertretung 8010 Graz, Brandhofgasse 21 (Zi. E. 10) Tel.: +43 (0) 316/ 389 — 1600 oder +43 (0) 316/ 389 — 1603 Fax: +43 (0) 316/ 389 — 1601 oeh@kug.ac.at  oeh.kug.ac.at

Medizinische Universität Graz 8036 Graz, Auenbruggerplatz 2/4 Tel.: +43 (0) 316/ 385 — 0 rektor@meduni-graz.at  meduni-graz.at Universitätsvertretung 8036 Graz, Stiftigtalstraße 24 Tel.: +43 (0) 316/ 385 — 73080 Fax: +43 (0) 316/ 385 — 73089 oeh.sekretariat@meduni-graz.at  oehmedgraz.at Montanuniversität Leoben 8700 Leoben, Franz-Josef-Straße 18 Tel.: +43 (0) 3842/ 402 — 0 Fax: +43 (0) 3842/ 402 — 7702 office@unileoben.ac.at  unileoben.ac.at Universitätsvertretung 8700 Leoben, Franz-Josef-Strasse 18 Tel.: +43 (0) 3842/ 45 272 — 0 Fax: +43 (0) 3842/ 45 272 — 45 oeh.unileoben.ac.at Universität Klagenfurt 9020 Klagenfurt, Universitätsstraße 65-67 Tel.: +43 (0) 463/ 2700 — 9200 Fax: +43 (0) 463/ 2700 — 9299 uni@uni-klu.ac.at  uni-klu.ac.at Universitätsvertretung 9020 Klagenfurt, Universitätsstraße 65-67 Tel.: +43 (0) 463/ 2700 — 8800 Fax: +43 (0) 463/ 2700 — 8899 oeh.vorsitz@aau.at   oeh.aau.at Universität Salzburg 5020 Salzburg, Kapitelgasse 4-8 Tel.: +43 (0) 662/ 8044 — 0 Fax: +43 (0) 662/ 8044 — 214 uni.service@sbg.ac.at  uni-salzburg.at Universitätsvertretung 5010 Salzburg, Kaigasse 28-30 Tel.: +43 (0) 662/ 8044 — 6000 oeh-salzburg.at Universität Mozarteum Salzburg 5020 Salzburg, Mirabellplatz 1 Tel.: +43 (0) 662/ 6198 — 0 Fax: +43 (0) 662/ 6198 — 3033 moz.ac.at Universitätsvertretung 5020 Salzburg, Mirabellplatz 1 Tel.: +43 (0) 662/ 6198 — 4900 oder +43 (0) 662/ 6198 — 4910 Fax: +43 (0) 662/ 6198 — 4909 oeh-sekr@moz.ac.at  oeh-mozarteum.at Universität Innsbruck 6020 Innsbruck, Christoph-Probst-Platz Innrain 52 Tel.: +43 (0) 512/ 507 — 0 uibk.ac.at

Ich will: Sozialbroschüre Praktikabroschüre Studieren und Arbeiten Studieren mit Kind Studieren im Ausland Studieren in Österreich (englisch/türkisch) Studienleitfaden Studieren und Wohnen Studentische Wohngemeinschaft Studieren ohne Matura Unterhalt für Studierende

Universitätsvertretung 6020 Innsbruck, Josef-Hirn-Straße 7 Tel.: +43 (0) 512/ 507 — 4905 info@oeh.cc  oehweb.at Medizinische Universität Innsbruck 6020 Innsbruck, Christoph-Probst-Platz, Innrain 52 Tel.: +43 (0) 512/ 9003 — 0 i-med.ac.at Universitätsvertretung 6020 Innsbruck, Schöpfstraße 41 Tel. + Fax: +43 (0) 512/ 9003 — 70670 sekretariat@skalpell.at  skalpell.at 107


Notizen

Ich bin

Vorname Nachname Adresse Postleitzahl Ort Hochschule

An die

Porto zahlt Empfängerin

Österreichische Hochschülerinnenund Hochschülerschaft Bundesvertretung Taubstummengasse 7-9 A-1040 Wien

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HIMMER, BUCHHEIM & PARTNER

IMPRESSUM „DER STANDARD hat immer was dagegen. Aber deshalb abonniere ich ihn ja.“ FH-Prof. Dr. Bettina Gneisz-Al-Ani, Abonnentin seit 2010

Medieninhaber_in, Herausgeber_in und Verleger_in: Österreichische Hochschülerinnenund Hochschülerschaft Bundesvertretung, Taubstummengasse 7-9, 1040 Wien Verlagsort: 1040 Koordination: Alexander Obermüller, Marie Fleischhacker — Referat für Öffentlichkeitsarbeit Lektorat: Anna Ellmer Layout&Illustrationen: Dasha Zaichenko Druck: NP Druck Wir weisen darauf hin, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der Herausgeberin oder des Autor_innenteams ausgeschlossen ist. Alle Rechte vorbehalten. 114

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Er nimmt nichts einfach so hin. Er beleuchtet immer auch die Antithese. Viele meinen daher, diese Zeitung sei skeptischer als andere. Wie sich DER STANDARD so etwas erlauben kann? Dank jener Menschen, die ihn aus genau diesem Grund abonnieren.

Die Zeitung für Leserinnen 115


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