Studienabschlussbroschüre

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Studienabschlussbroschüre

Eine Broschüre der Österreichischen HochschülerInnenschaft

Stand: 1. Mai 2013



Studienabschlussbrosch端re Ein Leitfaden f端r Studierende 1. Mai 2013

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Inhalt

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1. VORWORTE

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2. Studienübergang

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Bachelor–Master–PhD Beihilfen beim Übergang

3. Studienabschlussphase

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Studienabschlussstipendium Sperrfristen Plagiate Zitiertipps

4. Nach dem Studienabschluss Beihilfen nach Studienabschluss Versicherung nach Studienabschluss Akademische Grade, Diploma Supplement Arbeitsmarktservice (AMS) Bewerbungen FAQ Arbeitsrecht Life Long Learning

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inhaltsverzeichnis

5. anhang

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Kontakte Ă–h-hochschulvertretungen und Sozialreferate arbeitsmarktservices alumni

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Liebe Kollegin, lieber Kollege!

Das Auslaufen der Beihilfen, der Ablauf der Mitversicherung oder Finanzierungsmöglichkeiten beim Schreiben der Abschlussarbeiten sind Themen, mit denen wir Studierende uns in der Studienabschlussphase beschäftigen müssen. In dieser Broschüre wollen wir dich über die staatlichen Förderungen zum Studienabschluss, die es für Studierende in Österreich gibt, informieren. So kannst du dir einen Überblick über die gebotenen Möglichkeiten verschaffen. Die ÖH möchte damit gewährleisten, dass diese Förderungen bestmöglich genützt werden können. Um sicherzustellen, dass Studierende auch in der Studienabschlussphase auch versichert sind, gibt es einen Überblick über günstige Formen der Versicherung sowie wesentliche Informationen zum Auslaufen der Mitversicherung. Der Studienabschluss bedeutet meist auch ein Einstieg in das Erwerbsleben. Im folgen-

den findest du FAQs mit den wesentlichen006 Begriffen zum Arbeitsrecht sowie Tipps für 007 Bewerbungsverfahren und Informationen zum AMS. Ein wesentlicher Teil des Studienabschlusses sind die Abschlussarbeiten. Die Studienabschlussbroschüre bietet dir nützliche Informationen zu Abschlussarbeiten, Zitiertipps und Sperrfristen. Alle Broschüren findest du auch als Download auf www.oeh.ac.at. Auf dieser Homepage erhältst du auch aktuelle Infos über die Arbeit der ÖH und die Entwicklungen im Sozialbereich. Wenn du spezielle Fragen oder Anregungen hast, schreib uns ein EMail an sozial@oeh.ac.at. Viel Erfolg und Freude beim Studienabschluss! Dein Team des
 Sozialreferats und Referats für Bildungspolitik der ÖH Bundesvertretung


Vorworte

v.l.n.r.: Martin, angelika, Janine, christoph

Liebe Kollegin, lieber Kollege!

So ein Studi-Leben hat seine schönen Seiten – und ist trotzdem hart genug. Es gestaltet sich alles andere als einfach, den durchblick bei gesetzen und Verordnungen zu beihilfen oder deinen Rechten und Möglichkeiten im Studium zu haben. Mit dieser broschüre unterstützen wir dich ebenso wie mit der beratung in den Referaten der Öh bundesvertretung persönlich, per E-Mail, Telefon oder Skype. die Öh ist als deine Vertretung immer die erste anlaufstelle für all deine Fragen, Probleme, anliegen oder ideen. Seit 1. Juli 2011 hat die Öh eine neue Exekutive, die für dich arbeitet – ganz nach dem Motto: Politik, die wirkt. Service, das hilft. Für uns ist klar, dass Service einer der zentralen aufgabenbereiche der Öh ist. die Öh leistet für dich beratungsarbeit in allen Fragen, die dein Studierendendasein betreffen. Sie druckt informationsbroschü-

ren, organisiert für dich, z.b. den Mensabon und die Studierendenversicherung, unterstützt dich bei rechtlichen Problemen und vieles mehr. Service kann bei Problemen helfen, aber erst Politik kann sie in vielen Fällen lösen. um die Studiensituation an den hochschulen zu verbessern, braucht es politische Veränderung. deshalb ist für uns klar, dass die Öh ein politisches gesicht braucht, um bildungspolitik konstruktiv und kritisch mitzugestalten. Es braucht also eine starke, durchsetzungsfähige Öh, um deinen interessen gehör zu verschaffen. deine Öh-bundesvertretung, Martin Schott, angelika gruber, Janine Wulz und christoph huber

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Studien端bergang


Studienübergang Übergang vom Bachelor- ins Masterstudium 010 011

Der Übergang vom Bachelor in den Master kann einige Tücken haben. Manches sollte beachtet werden, wenn der Übergang nahtlos geschehen soll. Die frühzeitige Information über Studienalternativen, Standorte und Masterprogramme ist notwendig. Zu beachten sind hierbei verschiedene Fristen und Bewerbungsmodalitäten. Viele Masterstudien sind beschränkt und erfordern Aufnahmetests in unterschiedlichem Umfang. Die Zulassung zu Masterstudien ist nur in bestimmten Zeiträumen möglich. Wie genau Aufnahmetests oder -prüfungen aussehen, musst du im Einzelnen in Erfahrung bringen, dazu informierst du dich am besten auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschulen.

Das Masterstudium ist dazu da eine Vertiefung bzw. Spezialisierung in einem wissenschaftlichen Fach zu erlangen. Solltest du dich für ein Masterstudium interessieren, das nicht direkt an dein absolviertes Studium anschließt, ist abzuklären, ob es möglich ist, das Studium ohne Auflagen zu beginnen. Es können beim Antrag auf Zulassung Zusatzleistungen in einem Ausmaß von bis zu 30 ECTS auferlegt werden. Hier solltest du auf jeden Fall rechtzeitig mit verantwortlichen Personen und der Studienvertretung Kontakt aufnehmen. Beim Übergang vom Bachelor in den Master ist zu beachten, dass Prüfungen fehlen können, die das Beenden des Bachelors verzögern. Zudem sollte im zeitlichen Plan eine gewisse Bearbeitungsdauer für das Ausstellungsverfahren des Bachelorzeugnisses einberechnet werden, diese kann bei 2-4 Wochen liegen. Weiters ist zu beachten, dass auch die Inskription bzw. Bewerbung


Studienübergang

für ein Masterstudium Zeit benötigt. diese kann bis zu 10 Wochen dauern. daher ist es notwendig, rechtzeitig den bachelorabschluss einzureichen, um anschließend fristgerecht für den Master inskribieren zu können. über genaue Fristen und Termine und welche unterlagen notwendig sind, solltest du dich bei den jeweiligen hochschulen informieren. die üblichen bewerbungsfristen liegen jeweils einige Wochen vor Ende des laufenden Semesters für das darauffolgende Semester. Zu beachten ist außerdem, dass einige Master nur im Wintersemester begonnen werden können.

Tipp! auf der Studienplattform der Öh findest du einen überblick über alle Masterstudien: www.studienplattform.at

da das doktorat ein wichtiger Schritt in Richtung universitäre Forschungsarbeit ist. im Rahmen eines doktoratsstudiums sind neben der Teilnahme an einzelnen Seminaren, Workshops etc. die abfassung einer dissertation sowie deren Verteidigung vor einer Prüfungskommission vorgesehen. den antrag auf Zulassung zum doktoratsstudium stellst du in der Studien- und Prüfungsabteilung. gerade dort ist die Vorlage des Master-/Magisterbescheides, des letzten Master-/diplomprüfungszeugnisses und des Studierendenausweises erforderlich. Es gibt keine Fristen, wann du mit dem doktoratsstudium beginnen musst.

übergang vom Master- ins dokorats-/Phd-Studium

Vorab ist es wichtig, zu klären, ob das Thema überhaupt an der gewünschten universität absolviert werden kann. Es ist ratsam, schon im Vorhinein mit einem möglichen betreuer/einer möglichen betreuerin Kontakt aufzunehmen und das Thema zu besprechen, das verhindert eine Verzögerung zu beginn der dissertation.

das doktorat unterscheidet sich deutlich vom Master-/diplomstudium, da es sich durch eigenständige Forschung auszeichnet, die Kreativität und Leidenschaft zur Forschung erfordert. Vielen doktorandinnen fällt jedoch gerade der übergang von der Vorlesungs- und Seminarstruktur zur unabhängigen und eigenständigen Forscherinnentätigkeit schwer. Trotzdem sollte dies kein abschreckungsgrund sein,

Probleme, zum doktorat zugelassen zu werden, treten vor allem dann auf, wenn der Master an einer Fachhochschule oder im ausland gemacht wurde. dazu gibt es verschiedene Regelungen, welches doktorat absolviert werden kann. Teilweise werden Zusatzleistungen festgelegt, die ergänzend erbracht werden müssen. informiere dich rechtzeitig an deiner Fachhochschule. bei Problemen steht dir die Öh-bundesver-

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tretung bzw. deine Universitätsvertretung beratend zur Seite. Ein Problem, das beim Wechsel ins Doktorat bedacht werden muss, ist die Finanzierung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten diese zu regeln. Es gibt Stipendien, die beantragt werden können (z.B. www.grants.at).

Prae-doc-Stellen

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Eine weitere Möglichkeit, wissenschaftlich zu arbeiten bietet sich in Form von praedoc-Stellen. Diese ermöglichen eine Anstellung an der Universität, in deren Rahmen die Dissertation verfasst wird. Zusätzlich dazu müssen Lehrveranstaltungen gehalten werden. Ausreichend Stellen sind leider nicht vorhanden und sind sehr begehrt. Die Stellen müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Du findest sie auf den entsprechenden Jobseiten deiner Uni.

Bezug der Studienbeihilfe für ein weiterführendes Studium Beim Übergang zwischen Bachelor- & Masterstudium müssen einige abweichende Regelungen beachtet werden: 1. Um nach Abschluss eines Bachelorstudiums für ein Masterstudium Studienbeihilfe beziehen zu können, muss das Masterstudium spätestens 24 Kalendermonate nach Abschluss des

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Bachelorstudiums aufgenommen werden. Beachte, dass in Kalendermonaten gerechnet wird. 24 Kalendermonate sind nicht automatisch vier Semester, Wenn du die vorgesehene Studienzeit zur Absolvierung des Bachelors um mehr als drei Semester überschritten hast, verfällt dein Anspruch auf Studienbeihilfe für ein Masterstudium, Wenn du bereits im Bachelorstudium Studienbeihilfe bezogen hast und direkt nach Abschluss desselben ein Masterstudium beginnst, kannst du auch während der dazwischen liegenden Ferien Studienbeihilfe beziehen, du musst den Sachverhalt nur der Stipendienstelle melden, Wenn du bei Aufnahme des Masterstudiums dein 35. Lebensjahr bereits vollendet hast, hast du keinen Anspruch auf Studienbeihilfe mehr. Das gilt auch für das SelbsterhalterInnenstipendium, Nach zwei Semestern im Masterstudium (= Ende der Antragsfrist des dritten Semesters) musst du einen Leistungsnachweis
von 20 ECTS-Punkten (10 Semesterwochenstunden) erbringen, um weiterhin Anspruch zu haben.

Achtung: Die ÖH-Bundesvertretung empfiehlt, auf jeden Fall einen Antrag auf Studienbeihilfe zu stellen! Mehr Infos zur Studienbeihilfe findest du in unserer Sozialbroschüre (www.oeh.ac.at).


Studienabschlussphase


Studienabschlussstipendium (SAS) Voraussetzungen 014 015

Voraussetzung für die Gewährung eines Studienabschlussstipendiums ist, dass der/ die Studierende • sich in der Studienabschlussphase 
befindet (das Studium voraussichtlich längstens innerhalb von 18 Monaten ab Zuerkennung des Studienabschlussstipendiums abschließen wird) • noch kein Studium oder eine gleichwertige Ausbildung mit Ausnahme eines Bachelorstudiums abgeschlossen hat • zum Zeitpunkt der Zuerkennung des SAS noch nicht 41 Jahre alt ist • in
den letzten vier Jahren vor Gewährung des SAS mindestens drei volle Jahre zumindest halbbeschäftigt war oder ein diesem Beschäftigungsausmaß entsprechendes Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt hat, wobei

• • •

Schutzfristen gemäß Mutterschutzgesetz (MschG) sowie Kindererziehungszeiten während eines Karenzurlaubes gemäß MschG bzw. Eltern-Karenzurlaubsgesetz im vollen Ausmaß zu berücksichtigen sind in den letzten vier Jahren vor Gewährung des SAS keine Studienbeihilfe bezogen hat ab Gewährung des SAS jede Berufstätigkeit aufgibt (Karenzierung genügt) bisher noch kein SAS erhalten hat Außerdem ist Voraussetzung, dass du die österreichische StaatsbürgerInnenschaft hast oder unter die Gleichwertigkeitsregel im Sinne des Studienförderungsgesetzes (StudFG) fällst.

In der Studienabschlussphase befindest du dich, wenn neben dem Abschluss der Diplomarbeit bzw. Bachelor- oder Masterarbeit Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Umfang von


Studienabschlussphase

höchstens 20 EcTS-Punkten bzw. 10 Semesterwochenstunden oder zwei Fachprüfungen zum abschluss des Studiums fehlen. ist keine diplom- oder Masterarbeit anzufertigen, darf der umfang der fehlenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen höchstens 40 EcTS-Punkte/20 Semesterwochenstunden oder vier Fachprüfungen betragen. bei Studien an universitäten der Künste ist das Stundenausmaß der zentralen künstlerischen Fächer nicht auf dieses ausmaß anzurechnen. bei Studierenden an Fachhochschulen und Pädagogischen hochschulen entspricht die abschlussphase den letzten beiden Semestern. die Voraussetzungen zum bezug des SaS müssen zum Zeitpunkt der Zuerkennung gegeben sein. du kannst den Monat, ab dem dir das SaS zuerkannt werden soll, in deinem ansuchen bestimmen.

Wie lange kannst du das SaS beziehen? Maximal sechs Monate, wenn neben dem abschluss der diplom-/Masterarbeit Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus Pflichtund Wahlfächern im umfang von höchstens 10 EcTS-Punkten bzw. fünf Semesterwochenstunden oder eine Fachprüfung fehlen, ist keine diplomarbeit anzufertigen, darf der umfang der fehlenden Lehrveranstaltun-

gen und Prüfungen höchstens 20 EcTSPunkte, zehn Semesterwochenstunden oder zwei Fachprüfungen betragen. Maximal zwölf Monate, wenn neben dem abschluss der diplomarbeit Lehrveranstaltungen und Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im umfang von höchstens 20 EcTS-Punkten, zehn Semesterwochenstunden oder zwei Fachprüfungen fehlen; ist keine diplomarbeit anzufertigen, darf der umfang der fehlenden Lehrveranstaltungen und Prüfungen höchstens 40 EcTS-Punkte bzw. 20 Semesterwochenstunden oder vier Fachprüfungen betragen.

Achtung: Verlängerung nur wenn du nachweisen kannst, dass deine diplom-/Master-/bachelorarbeit überdurchschnittlich umfangreich oder zeitaufwändig ist (durch eine bestätigung des betreuers/der betreuerin), verlängert sich die Förderungsdauer um weitere sechs Monate.

bei Studien an Fhs und Phs entspricht die Förderungsdauer den noch zu absolvierenden Semestern. die auszahlung endet aber in jedem Fall vorzeitig, wenn du das Studium früher abschließt (mit ablegung der letzten Prüfung).

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Höhe des SAS Die höhe des SAS ist abhängig vom Ausmaß der vorangegangenen Tätigkeit. Bei schwankendem Beschäftigungsausmaß wird der Durchschnitt ermittelt. Es beträgt zwischen 600 Euro und 1.040 Euro im Monat.

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Es beträgt: 600 Euro monatlich für Studierende, die in den letzten vier Jahren (48 Monaten) vor Zuerkennung des SAS mindestens 36 Monate zumindest halbbeschäftigt waren (mindestens 18 Stunden pro Woche). Bei Studierenden, die selbstständig tätig waren, wird eine Halbbeschäftigung angenommen, wenn das in den Einkommensteuerbescheiden ausgewiesene Einkommen im Jahr mindestens 6.000 Euro beträgt. Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz (Beschäftigungsverbot während acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) und Kindererziehungszeiten während eines Karenzurlaubs werden im vollen Ausmaß berücksichtigt, aber nur wie eine Halbbeschäftigung, so dass das SAS entsprechend niedrig ausfällt. Das Stipendium erhöht sich um 20 Euro monatlich für jede weitere Arbeitsstunde, um die das Beschäftigungsausmaß von 18 Wochenarbeitsstunden überschritten wurde. Für Studierende, die selbstständig tätig waren, erhöht sich das Stipendium um 20 Euro pro 300 Euro, die das Einkommen den Betrag von 6.000 Euro im Jahr übersteigt.

Das höchstmögliche Stipendium beträgt 1.040 Euro monatlich.

Berechnungsbeispiele Angelika war in den letzten vier Jahren mindestens 36 Monate lang 19 Stunden pro Woche beschäftigt. Das Stipendium in der Höhe von 600 Euro erhöht sich um 20 Euro pro Monat auf 620 Euro. Martin war in den letzten vier Jahren mindestens 36 Monate lang 25 Stunden pro Woche beschäftigt. Das Stipendium in der Höhe von 600 Euro erhöht sich um 20 Euro pro Monat pro Arbeitsstunde, also auf 720 Euro. Janine war in den letzten vier Jahren selbstständig tätig und hat ein Einkommen von 6.660 Euro pro Jahr erwirtschaftet. Ihr Stipendium beträgt 640 Euro im Monat.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann außerdem ein Kinderbetreuungszuschuss gewährt werden. Wenn du von anderen Einrichtungen Geldleistungen zur Bestreitung des Lebensunterhalts beziehst (z.B. Arbeitslosengeld, Kindergeld), wird das SAS um diese Beträge verringert. Die Familienbeihilfe wird nicht abgezogen.


Studienabschlussphase

bezieherinnen eines Studienabschlussstipendiums erhalten eventuell die entrichteten Studiengebühren refundiert. bezieherinnen des SaS können die begünstigte Selbstversicherung für Studierende in anspruch nehmen, weil die beschränkte Semesterzahl für sie nicht gilt.

ansuchen das SaS ist bei der Stipendienstelle, die für den Studienort zuständig ist, mittels des dafür aufgelegten Formulars zu beantragen und die erforderlichen nachweise (ausmaß der berufstätigkeit bzw. höhe der Einkünfte, Studienfortschritt) sind vorzulegen. außerdem musst du eine Erklärung unterschreiben, in der du dich verpflichtest, an Erhebungen über deine berufstätigkeit nach Studienabschluss mitzuwirken. die Erhebung dieser daten erfolgt für Zwecke der Evaluierung der Förderungsziele. auf das SaS besteht kein Rechtsanspruch, du schließt lediglich eine Fördervereinbarung ab. Der Mangel an Rechtssicherheit stellt für berufstätige Studierende eine Unzumutbarkeit dar. Studierende haben bei Ablehnung ihres Antrags nicht einmal die Möglichkeit, ein Rechtsmittel zu ergreifen. Zum Vergleich: Bei der Ablehnung eines Antrags an einen Sozialfonds der ÖH steht dem/der AntragstellerIn

Berufung an eine gesonderte Kommission zu. (www.oeh.ac.at/sozialfonds) Wurde über dein ansuchen positiv entschieden, erfolgt die auszahlung monatlich. den Studienabschluss (oder Studienabbruch) musst du der Stipendienstelle umgehend melden und den Studienabschluss durch ein Zeugnis nachweisen.

Rückforderung Spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Auszahlung musst du den Abschluss des geförderten Studiums nachweisen, andernfalls wird das gesamte ausbezahlte SAS zurückgefordert. bei Vorliegen bestimmter gründe wie z.b. Krankheit kann die Frist zum nachweis des Studienabschlusses verlängert werden.

Wichtig Es genügt nicht, dass du das Studium rechtzeitig abgeschlossen hast, du musst auch den Studienabschluss rechtzeitig nachweisen, um eine Rückforderung auszuschließen! die Rückforderung ist aber auf 180 Euro zu reduzieren, wenn das Studium zwar rechtzeitig abgeschlossen, der nachweis aber erst nach ablauf der Frist vorgelegt wird.

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Erzielst du neben dem Bezug des SAS ein Einkommen aus Berufstätigkeit (auch wenn es nur geringfügig ist) oder beziehst du Leistungen zur Bestreitung deines Lebensunterhalts von anderen Einrichtungen, die bei der Berechnung nicht berücksichtigt wurden, wird das SAS für den jeweiligen Monat (in voller Höhe) zurückgefordert. Außerdem erfolgt eine Rückforderung, wenn die Zuerkennung durch unvollständige oder unwahre Angaben erwirkt wurde. Die Rückforderung erfolgt durch Bescheid. Gegen diesen Bescheid ist binnen zwei Wochen ab Zustellung eine Vorstellung an den Senat der Studienbeihilfenbehörde zulässig. Der Senat entscheidet wiederum mit Bescheid. Gegen den Bescheid des Senats ist eine Berufung an den unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) möglich. Die Richtlinien für die Vergabe des SAS findest du unter www.stipendium.at.

Bei etwaigen Fragen steht dir das Referat für Sozialpolitik jederzeit gerne zur Verfügung: sozial@oeh.ac.at


abschlussarbeit abschlussarbeitsvereinbarung um dein Studium abschließen zu können, musst du eine abschlussarbeit schreiben. Wie die Vereinbarung aussehen wird bzw. ob es überhaupt eine gibt, ist von uni zu uni und von Studium zu Studium unterschiedlich. genaue Regelungen zu abschlussarbeiten findest du im universitätsgesetz (§ 80-86). in vielen curricula sind bereits einige dinge geregelt, so ist es teilweise erforderlich die diplom- oder Masterarbeit in einem bestimmten Seminar zu absolvieren. in anderen curricula ist explizit vermerkt, dass eine Vereinbarung geschlossen werden muss. umfang, Thema, Zeit etc. werden dazu in einer Vereinbarung mit deinem betreuer/deiner betreuerin geregelt. dazu musst du Kontakt mit ihm/ihr aufnehmen. gemeinsam wird ein Plan mit den Rahmen-

bedingungen aufgestellt. bist du bereits im doktorat inskribiert, ist es erforderlich, dass du eine dissertationsvereinbarung abschließt. diese wird zwischen dir und deiner/deinem betreuerin geschlossen. in der Vereinbarung werden alle Rechte und Pflichten geregelt, das dissertationsvorhaben, sowie die zeitliche und finanziellen Rahmenbedingungen werden spezialisiert. Weiters wird festgehalten, wie oft du dich mit deiner/deinem betreuerin triffst und welche Leistungen du erbringen musst, dies können unter anderem zu absolvierende Lehrveranstaltungen, Workshops oder Konferenzteilnahmen sein. Wann diese Vereinbarung abgeschlossen wird, hängt von deiner universität ab. informiere dich rechtzeitig auf den entsprechenden Seiten der doktoratsstudien. an der uni Wien ist das z.b. das doktorandinnenzentrum (www.doktorat.ac.at).

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Plagiate

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Das eigenständige Verfassen einer Bachlor-, Master-, Diplomarbeit oder Dissertation ist im Universitätsgesetz verankert (§ 51 Abs. 2 Z 7, 9 und 13 UG 2002). Dieser Paragraph ist der Ausgangspunkt für einen Plagiatsverdacht. Miteinbezogen wird die Verletzung des UrheberInnenrechts. Eine solche Verletzung kommt dann zustande, wenn fremde Gedanken ohne Quellenangabe übernommen werden (§§ 46 Z 1 und Z 2, § 57 Abs. 2 UrhG). In diesem Fall ist der Bescheid über eine wissenschaftliche oder künstlerische Bachelor-, Master-, Diplomarbeit oder Dissertationen für nichtig zu erklären, wenn unerlaubte Hilfsmittel verwendet wurden. Wichtig dabei ist der Fakt der Vorsätzlichkeit. Dies bedeutet, dass das Anbringen objektiv falscher Angaben dazu genutzt wurde, eine bessere Leistung zu erbringen (§ 74 UG 2002).

Konsequenzen Das Plagiieren kann zwei verschiedene Konsequenzen zur Folge haben. Ein Plagiat muss nicht zwingend auch eine Verletzung des UrheberInnenrechts bedeuten. Eine Verletzung dieses kann strafrechtliche Folgen bedingen, z.B. durch Schadensersatzforderungen der Urherberin/des Urherbers (§ 87 UrhG) und bei bestimmter Vorsätzlichkeit mit Freiheitsstrafen von bis zu sechs Mona-

ten geahndet werden. Wird das UrheberInnenrecht nicht verletzt, jedoch das Studienrecht, können dadurch Konsequenzen für die Beurteilung der Arbeit entstehen. Dieses kann bei noch nicht erteilter Beurteilung dazu führen, dass eine neue Arbeit mit neuem Thema verfasst werden muss. Wird das Plagiat nach der Beurteilung entdeckt, kann es zur Nichtigerklärung der Beurteilung (§ 74 Abs. 2 UG) oder zum Widerruf des akademischen Grades kommen (§ 89 UG 2002). Werden erschlichene Leistungen dazu genutzt, um diese für die Zulassung zu anderen Studien zu verwenden, wurde diese ebenfalls erschlichen und ist für nichtig zu erklären. Ein weiterer wichtiger Hinweis: Plagiate verjähren nicht! Auch nach Jahren kann bei der Entdeckung von plagiierten Abschlussarbeiten eine Aberkennung von akademischen Graden und strafrechtliche Verfolgung drohen.

Zitiertipps Um zu verhindern, dass du unabsichtlich plagiierst, werden hier einige Hinweise aufgeführt, die helfen sollen richtig zu zitieren. Plagiate erkennt man unter anderem daran, dass sie in einem anderen Stil verfasst sind, das heißt sie haben ein anderes Niveau oder einen anderen Duktus. Zunächst ist zu sagen, dass alle übernommenen Gedanken, die nicht von dir


abschlussarbeit

stammen, gekennzeichnet werden müssen. ausgenommen ist Wissen, das in deinem Fach als grundwissen zählt und bei allen Studierenden vorausgesetzt werden kann. im Zweifel ist es jedoch besser einmal mehr als einmal zu wenig zitiert zu haben. um richtig zu zitieren müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein. Zum einen muss das Zitat kenntlich gemacht werden. das heißt, wörtliche Zitate müssen mit anführungszeichen sichtbar gemacht werden. Sinngemäße Zitate (Paraphrasen) müssen mit einer Fuß- oder Endnote versehen werden. hierbei ist zu beachten, dass du nicht nur einzelne Worte ersetzen musst, sondern den Sinn des Zitates übernimmst, ihn aber in deinen eigenen Worten beschreibst. die zweite Voraussetzung ist die genaue Quellenangabe. um zu erfahren wie du richtig zitierst informiere dich in deiner Fachrichtung oder an deinem institut über die übliche art und Weise. grundsätzlich ist zu sagen, dass ein Werk so exakt angegeben werden muss, dass es leicht in der entsprechenden Publikation gefunden werden kann. auch wenn du mehrere Zitate aus ein und demselben Werk verwendest, muss jede einzelne übernahme gekennzeichnet werden. abkürzen kannst du die Quellenangabe, indem du beispielsweise mit „ebd.“ hinweist, dass das Zitat aus der gleichen vorherigen Veröffentlichung stammt.

Achtung Manchmal kann es passieren, dass aus Versehen Fußnoten gelöscht werden. Vor allem bei Paraphrasen kann dies schnell passieren. da fällt es kaum auf, und hinweisende anführungszeichen sind nicht vorhanden. achte deshalb besonders an diesen Stellen darauf, dass die Zitation immer erkennbar ist.

abgabe der diplom-/Masterarbeit bei der universitätsbibliothek & Österreichischen nationalbibliothek und Sperrfristen du bist verpflichtet jeweils ein Exemplar der abgeschlossenen diplom- bzw. Masterarbeit an die zuständige universitätsbibliothek und die Österreichische nationalbibliothek abzugeben (§ 86 abs. 1. ug 2002). bachelorarbeiten sind davon ausgenommen. grund für diese Regelung ist, dass sich wissenschaftliche arbeiten von ihrem Wesen her zur öffentlichen diskussion und Konfrontation stellen müssen, und dies nur dann gewährleistet werden kann, wenn deine diplom- bzw. Masterarbeit in einer bibliothek publiziert ist. übrigens unterscheidet das gesetz dabei nicht zwischen künstlerischen und wissenschaftlichen arbeiten. bei künstlerischen abschlussarbeiten sind lediglich die Teile

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nicht zu publizieren, die für eine Massenvervielfältigung nicht tauglich sind. Mit der Publikation taucht die Arbeit in wissenschaftlichen Datenbanken auf. Ein zweiter Grund dafür ist, dass durch die Aufstellung in Bibliotheken das Plagiieren von Arbeiten verhindert bzw. die Aufklärung erleichtert werden kann (UniStG ErlRV 588 BlgNR 20. GP 95). Es gibt dazu jedoch auch eine Ausnahmeregel, diese betrifft unter „Sperrfrist“ fallende Arbeiten (§ 86 Abs. 2. UG 2002). Der/ Die AbsolventIn kann dies beantragen. Solche „Sperrfristen“ sind maximal fünf Jahre nach der Ablieferung gültig. Dieser wird vom für studienrechtliche Angelegenheiten zuständigen Organ dann stattgegeben, wenn der/die Studierende glaubhaft machen kann, dass bei der Veröffentlichung wichtige rechtliche oder wirtschaftliche Interessen gefährdet sind. Dies kann z.B. sein, wenn die Master- bzw. Diplomarbeit im Rahmen eines Unternehmens verfasst wurde und durch die Veröffentlichung Patentprobleme entstehen können. „Glaubhaft machen“ bedeutet die Darlegung einer gewissen Wahrscheinlichkeit der Gefährdung. Wird der Ausschluss bewilligt, sind in der zentralen Datenbank für die Dauer des Ausschlusses lediglich der Name der Autorin/des Autors sowie der Titel der wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit zu veröffentlichen.


nach Studienabschluss 022 023


Beihilfen nach Studienabschluss Familienbeihilfe 024 025

Seit Juli 2011 gilt die frühere Regelung, ein dreimonatiger Anspruch auf Familienbeihilfe über den Abschlusszeitpunkt des Studiums hinaus nicht mehr. Der Anspruch auf Familienbeihilfe endet mit Erreichen des 24. bzw. 25. Lebensjahres oder in dem Monat, in dem du die letzte Prüfung ablegst, und dauert insgesamt die jeweilige Mindeststudienzeit zuzüglich zwei Toleranzsemester.

Studienbeihilfe Falls du bei Beendigung des Studiums noch Anspruch auf Studienbeihilfe hast, dann endet der Anspruch mit dem Ende des Monats, in dem du die letzte Prüfung ablegst. Also Vorsicht, manchmal ist es besser, diese noch etwas hinauszuschieben, um die Anspruchszeit länger nützen zu können.

Sozialversicherung nach dem Studienabschluss Mit dem Studienende beginnt ein neuer Lebensabschnitt und darauf sollte man gut vorbereitet sein. Dazu gehört auch, versichert zu sein. Viele (ehemalige) Studierende wissen oft nicht Bescheid, welche Möglichkeiten es bis zu einer Pflichtversicherung durch den ausgeübten Beruf gibt. Es gibt einige Möglichkeiten sich auch in der Zeit zwischen Studienabschluss und Beginn der Erwerbstätigkeit zu versichern. Im Folgenden sind die unterschiedlichen Möglichkeiten und Voraussetzungen für den Abschluss einer Krankenversicherung dargestellt.

Mitversicherung Die Mitversicherung kann auch nach Studienende weiter in Anspruch genommen


beihilfen nach Studienabschluss

werden. bei Erwerbslosigkeit ist es möglich, bis zu 24 Monate nach Studienende bei den Eltern, bei der Ehegattin/dem Ehegatten, dem/der eingetragenen Partnerin bzw. Lebensgefährtin mitversichert zu sein.

warst, oder in dem die Zulassung zum Studium erloschen ist, bzw. nach Verstreichen des letzten Prüfungstermins. also normalerweise am 30. dezember.

Ein Einkommen unter der geringfügigkeitsgrenze (2013: 386,80 Euro monatlich) gilt in diesem Zusammenhang als Erwerbslosigkeit. die angehörigeneigenschaft soll jedenfalls die 24 Monate gewahrt bleiben. Es ist auch möglich zwischenzeitlich ein dienstverhältnis zu haben und innerhalb dieses Zeitraumes wieder die Mitversicherung zu beantragen, falls das dienstverhältnis in diesem Zeitraum (24 Monate nach Studienende) wieder beendet wird. die Mitversicherung ist kostenlos.

Selbstversicherung für geringfügig beschäftigte

Studentische Selbstversicherung die studentische Selbstversicherung bietet die Möglichkeit, falls kein anderer Versicherungsschutz gegeben ist, dich zu einem günstigen Tarif (2013: 51,55 Euro monatlich) selbst zu versichern. auch hier gibt es einen Versicherungsschutz nach beendigung des Studiums. der Versicherungsschutz durch die studentische Selbstversicherung endet erst mit ablauf des dritten Kalendermonates nach dem Ende des Studienjahres, in dem du als ordentlicheR StudierendeR letztmalig inskribiert

Wenn du zu beginn der Erwerbstätigkeit nur einen geringfügigen Job am arbeitsmarkt findest, dann ist die Selbstversicherung für geringfügige beschäftigte eine gute Möglichkeit zur Versicherung. als geringfügig beschäftigteR dienstnehmerin – monatliches Einkommen nicht höher als 386,80 Euro im Monat – bist du nur unfallversichert. du hast aber die Möglichkeit dich um 54,59 Euro (Stand 2013) pro Monat selbst zu versichern. in diesem Fall bist du nämlich nicht nur kranken-, sondern auch pensionsversichert. den antrag auf Selbstversicherung musst du bei der gebietskrankenkasse stellen. Wenn du als dienstnehmerin mehr als die geringfügigkeitsgrenze (2013: 386,80 Euro monatlich) verdienst, bist du vollversichert (kranken-, unfall-, arbeitslosen- und pensionsversichert). deinE arbeitgeberin muss von deinem gehalt die Sozialversicherungsbeiträge einbehalten und an die Krankenkasse abführen.

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Achtung Wenn du mehrere geringfügige Beschäftigungen ausübst und deine Einkünfte insgesamt die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten, bist du übrigens auch pflichtversichert, denn die Einkünfte werden zusammengerechnet und von der Gebietskrankenkasse im Folgejahr vorgeschrieben.


akademische grade

akademische grade die akademischen grade sind bachelor-, Master-, diplom-, doktor- und Mastergrade für Studien und universitätslehrgänge (§ 51 ug 2002). Wie die akademischen grade zu lauten haben, ist grundsätzlich in den curricula festgelegt (§ 54 ug 2002). hast du mehrere Studien abgeschlossen und somit mehrere grade erlangt, werden auch alle genannt (§ 87 abs 1, 2 und 4 ug 2002). Zunächst müssen alle im curriculum vorgeschriebenen Prüfungen eines ordentlichen Studiums bzw. eines universitätslehrgangs positiv beurteilt werden. Laut universitätsgesetz ist das für studienrechtliche angelegenheiten zuständige Organ nach ablieferung aller im curriculum vorgeschriebenen Prüfungen und nach abgabe der positiv bewerteten abschlussarbeit dazu verpflichtet, nach maximal einem Monat den grad durch einen schriftlichen bescheid von amts wegen zu verleihen. der akademische grad darf dann auch mit einem geschlechts-

spezifischen Zusatz getragen werden (§ 88 1 ug 2002). bachelor, Master und Phd sind geschlechtsneutral. du musst den akademischen grad nicht führen, dazu bist du nicht verpflichtet. Er ist nicht bestandteil deines namens. der akademische grad kann im privaten Verkehr ohne Einschränkung geführt werden (bei briefköpfen, Visitenkarten etc.), im Verkehr mit behörden (in dafür vorgesehen Feldern), sowie in amtlichen ausfertigungen und urkunden jeder art, allerdings nur in abgekürzter Form. Magister-, diplom- und doktorgrade sind dem namen voranzustellen, bachelor-, Mastergrade und „Phd“ nachzustellen. Für die diplom-, Master- und doktoratsstudien muss die vorgeschriebene Veröffentlichungspflicht erfüllt sein (§ 86 abs. 1. ug 2002), das heißt die wissenschaftliche oder künstlerische arbeit bzw. ihre dokumentati-

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on muss in der zugehörigen Universitätsbibliothek und der Österreichischen Nationalbibliothek abgeliefert werden.

Weitere Informationen findest du unter: www.bmwf.gv.at

Diploma Supplement

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Das Diploma Supplement ist ein Zusatz zum akademischen Abschlusszeugnis, der im Zuge des Bologna-Prozesses eingeführt wurde, und wird zusammen mit der Originalurkunde verliehen. Es beschreibt Eigenschaften, Inhalte und Art des Abschlusses des Studiums, Qualifikation sowie Informationen zur Hochschule und zum nationalen Hochschulbildungssystem. Es muss frei sein von jeglichen Werturteilen, Äquivalenzaussagen oder Empfehlungen zur Anerkennung. Die Originalurkunde ersetzt es nicht. Der Vorteil für die Studierenden besteht in einer objektiven und transparenten Beschreibung der eigenen Leistung und Fähigkeiten. Vor allem der Zugang zu ausländischen Hochschulen oder zum ausländischen Arbeitsmarkt soll dadurch erleichtert werden. Das Diploma Supplement ist eine Maßnahme zur Mobilitätssteigerung der Studierenden. Auch für andere Hoch-

schulen oder potentielle ArbeitgeberInnen kann das Diploma Supplement eine einfache Möglichkeit sein, die bisherige akademische Laufbahn der Studierenden einzuschätzen und dementsprechend zu berücksichtigen.


arbeitsmartkservice

arbeitsmarktservice (aMS) du kannst dich beim aMS als arbeitssuchend melden, um am arbeitsmarkt vermittelt zu werden. anspruch auf arbeitslosengeld hat grundsätzlich jeder Person, die die Voraussetzungen für arbeitsfähigkeit, arbeitswilligkeit und arbeitslosigkeit erfüllt. außerdem muss man der arbeitsvermittlung durch das aMS zur Verfügung stehen. um arbeitslosengeld zu beziehen, muss außerdem eine gewisse Mindestdauer an arbeitslosenversicherungspflichtiger beschäftigung nachgewiesen werden. Die Mindestbeschäftigungsdauer beträgt: • bei erstmaliger inanspruchnahme: 52 Wochen innerhalb der letzten 2 Jahre vor geltendmachung des anspruchs • bei weiteren inanspruchnahmen: 28 Wochen innerhalb des letzten Jahres

Achtung Wird das arbeitslosengeld vor Voll-

endung des 25. Lebensjahres beantragt, genügt auch bei erstmaliger geltendmachung des anspruchs das Vorliegen von 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger beschäftigung innerhalb der letzten 12 Monate, um den anspruch zu begründen. dies bezieht sich auf beschäftigungen über der monatlichen geringfügigkeitsgrenze (2013: 386,80 Euro).

Selbstständig beschäftigte haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich freiwillig in die arbeitslosenversicherung miteinbeziehen zu lassen. So kann man Zeiten erwerben, um die notwendige Mindestbeschäftigungsdauer für den bezug des arbeitslosengelds zu erfüllen. im anhang findest du alle Kontaktdaten der lokalen Stellen des aMS. www.ams.at

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Tipps für die Bewerbung1 Vorbereitung für die Bewerbung 030 031

Die Vorbereitung einer Bewerbung umfasst drei Schritte: 1. Individuelle Reflexion: Wo liegen meine Qualifikationen und Kenntnisse? Was interessiert mich? 2. Angebotsplanung: Was will ich am Arbeitsmarkt anbieten? Wem will ich meine Qualifikation und meine Arbeitskraft anbieten? 3. Entwicklung bzw. Erneuerung der Bewerbungsunterlagen

Individuelle Reflexion Es können oft ganz neue Betätigungsfelder ins Auge gefasst werden, wenn man die Kenntnisse, Erfahrungen und Interessen gründlich analysiert. Wichtig ist, zusätzliche 1

Quelle: Arbeiterkammer

Kenntnisse und Erfahrungen herauszuarbeiten, die nicht jedeR anbieten kann. Eine genaue Bestandsaufnahme der eigenen Kenntnisse, Erfahrungen und Interessen soll genau jene „versteckten“ Zusatzqualifikationen ans Tageslicht bringen, mit denen du beim Bewerbungsgespräch punkten kannst.

Angebotsplanung Wenn du bereits mehrere erfolglose Bewerbungen hinter dir hast, solltest du prüfen, wie angemessen deine bisherigen Ziele waren. Gegebenenfalls sind die Ziele dann entsprechend anzupassen. Grundsätzlich solltest du weder zu „hoch“ noch zu „niedrig“ ansetzen. Es gilt mitunter oft abzuwägen, inwieweit Kompromisse gemacht werden sollen zugunsten einer leichteren Beschäftigbarkeit.


Tipps für die bewerbung

Zusätzliche überlegungen • • • • • •

habe ich realistische Rahmenbedingungen definiert? gibt es derartige Stellen innerhalb der gewünschten Region? Zu dem gewünschten gehalt? Mit den gewünschten arbeitszeiten? bin ich für diese aufgabe so gut qualifiziert, wie die Firmen das erwarten? Kann ich persönliche Kenntnisse oder Erfahrungen hervorheben, die andere bewerberinnen in dieser Kombination wahrscheinlich nicht haben?

bewerbungsunterlagen Eine schriftliche Stellenbewerbung umfasst ein kurzes begleitschreiben, den Lebenslauf und Zeugnisse über deine ausbildung, über Weiterbildungsaktivitäten sowie Firmenzeugnisse. Wenn du ein bewerbungsgespräch telefonisch oder persönlich angebahnt hast, solltest du einen aktuellen Lebenslauf und Zeugnisse auf jeden Fall dabei haben – auch wenn du nicht danach gefragt wurdest. hinterlasse deine/deinen gesprächspartnerin mit etwas Konkretem, das sie/ihn später an dich erinnert.

Länge & Form von Motivationsschreiben und Lebenslauf Personalverantwortliche müssen meistens eine große anzahl von bewerbungen lesen. Es empfiehlt sich daher, für das Motivationsschreiben nicht mehr als vier absätze zu verwenden. der Lebenslauf sollte nur eine, höchstens aber zwei Seiten umfassen. Vergiss nicht, ein Foto auf den Lebenslauf zu geben. die wichtigsten argumente und Fakten sollten auch beim schnellen „drüberlesen“ herausspringen.

Werbewirksamkeit der unterlagen Stelle argumente in den Mittelpunkt, die dich für die jeweilige Firma deiner Meinung nach besonders interessant machen. Konzentriere dich auf zwei bis drei Kernargumente. Weitere details kannst du dann im Vorstellungsgespräch einbringen! im Lebenslauf müssen die Fakten und alle wichtigen details enthalten sein. Verbinde im Motivationsschreiben diese Punkte mit deiner eigenen Motivation und den Stellenanforderungen des personalsuchenden betriebs. Es muss klar hervorgehen, dass du die wesentlichen Qualifikationen für die jeweilige Stelle besitzt. das Motivationsschreiben sollte der/dem Personalverantwortlichen Lust auf mehr machen. Sprich also nur das Wichtigste an und verweise am

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Schluss auf deinen Lebenslauf oder deine Zeugnisse. Was du sagst, muss auch in deinem Lebenslauf belegt werden können. Lücken im Lebenslauf solltest du vermeiden, bzw. bereite dich auf gezielte Fragen zu Lücken im Lebenslauf vor.

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bewerbungsgespräch beim bewerbungsgespräch geht es vor allem darum, überzeugungsarbeit und PR für dich selbst zu leisten. Wichtig ist, sich über das unternehmen, deren Leistungen und Tätigkeiten sowie über die namen der wichtigsten Personen (chefinnen, Vorsitzende, Präsidentinnen, …) zu informieren. beantwortet werden muss aber nicht alles. Wonach darf in der Regel nicht gefragt, bzw. was muss nicht beantwortet werden? • angelegenheiten, die die intimsphäre oder das Privatleben betreffen (z.b. sexuelle Orientierung, Partnerinnenschaft) • bestehen einer Schwangerschaft • Familienplanung bzw. Vereinbarkeit von Familie und beruf • Krankheiten • gewerkschaftszugehörigkeit • politische Einstellung • Religionszugehörigkeit • strafrechtlich relevante handlungen (außer bei Tätigkeiten mit Vertrauensstellung)

assessment center das assessment center ist ein Verfahren zur Feststellung von Verhaltensleistungen, das gleichzeitig für mehrere Teilnehmerinnen in bezug auf vorher definierte anforderungen

angewendet wird. in der Praxis bedeutet das eine Kombination aus gruppendynamischen übungen und Psychotests, Präsentationen und praxisnahe Verhaltens- und arbeitsaufgaben, in denen bewerberinnen systematisch auf ihre „Eignung“ für die zu besetzende Stelle geprüft werden.

Vor dem assessment center in den Stellenausschreibungen findest du in der Regel keine hinweise darauf, ob du ein assessment center durchlaufen musst oder nicht. das heißt, du wirst bei positiver beurteilung deiner bewerbungsunterlagen entweder telefonisch vorinterviewt oder direkt zum assessment center eingeladen. Wie detailliert das unternehmen dich über den ablauf des ganzen informiert, ist sehr unterschiedlich. Es kann bspw. auch passieren, dass man dich ohne weitere Worte zu einem „interviewtag“ oder einem „Kennenlerntag“ einlädt, bezeichnungen, hinter denen sich gerne ein ac verbirgt.

gruppendiskussion die gruppendiskussion ist eine übung zur interaktion zwischen den Teilnehmerinnen. Vorrangig sind nicht die inhalte, sondern die soziale Kompetenz. die dauer von gruppendiskussionen variiert zwischen 15-45 Minuten. achtung: Meistens ist zu wenig Zeit, um zu einem tatsächlichen Ergebnis zu

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kommen. Dann gilt: Keine Panik, auch der Umgang mit Zeitdruck und Stresssituationen gehört zum Testrepertoire.

nehmen, knappe und präzise Beiträge zur Sache, knappe und treffende Formulierungen, klare Aussprache

Was wird beurteilt? • der erste Eindruck, das heißt: dein Auftreten, dein Erscheinungsbild (Kleidung etc.) oder deine Umgangsformen • der Kontakt mit anderen bzw. soziale Prozesse innerhalb der Gruppe wie bspw: Kontaktfähigkeit, Selbstbeherrschung, Einfühlungsvermögen oder Kooperationsfähigkeit • „Denken und Handeln“ wie: Informationsaufnahme & -verarbeitung, Hineindenken in andere, Entwicklung von Alternativen, Beurteilungsfähigkeit, Entscheidungsfreudigkeit • Initiative, Selbstsicherheit und Koordinationsvermögen, etwa: Anstreben einer Führungsposition, Koordination von Gruppenprozessen, positives und selbstsicheres Verhalten, Durchsetzungsvermögen • Sprachliche und kommunikative Eigenschaften wie: Formulierungs-/ Ausdrucksfähigkeiten, Unmissverständlichkeit, Überzeugungskraft, Mimik & Gestik

Nicht gefragt ist ... Nervosität, Unsicherheit, mangelnder Ernst, eigene Meinung absolut setzen, EinzelkämpferInnentum, Aggressivität, Starrsinn, Notorisches Neinsagen – chronische Zustimmung, anderen ins Wort fallen, Ironie, Sarkasmus, Witze auf Kosten anderer, monologisieren, Selbstinszenierung, Ähhh... und andere Füllwörter

Gefragt ist ... natürlich bleiben, ruhige Selbstsicherheit, Kompromissbereitschaft, VermittlerInnenrolle, Meinungen zusammenführen, Toleranz, auf Mängel hinweisen – aber auch eigene zugeben, zuhören können, andere ernst

Postkorb-Übung Diese Assessment Center Übung musst du innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens alleine bewältigen. Du musst dich mittels oft umständlich formulierten Regieanweisungen in eine bestimmte Situation hineindenken, in der du fast immer unter Zeitdruck stehen wirst, und in der es um möglichst rasche Entscheidungen und effiziente Delegation geht.

Beispiel Sie sind Manager/-in in einem Großbetrieb und erfahren, dass eine wichtige Geschäftsreise auf den heutigen Tag vorverlegt wurde. Sie haben aber noch eine ganze Reihe unerledigter Arbeiten auf Ihrem Schreibtisch liegen. Gleichzeitig ereignen sich einige kleinere


Tipps für die bewerbung

private Katastrophen. Z.b. bricht sich ihre kleine Tochter im Turnunterricht die hand, ihr auto wird aus der Parkverbotszone abgeschleppt, ihr Sohn ruft aus ibiza an und erklärt ihnen, dass er mit der Tennislehrerin durchgebrannt ist, Zahlungsmahnungen und unerwartete gerichtsbescheide werden ihnen zugestellt – und so weiter. ihre aufgabe besteht darin, zu beschreiben, wie Sie in der beschriebenen Situation handeln würden.

Vorgehensweise • aus den wirren Situationsbeschreibungen die wichtigsten informationen herausfiltern • Einen überblick über die Situation und verfügbare helferinnen verschaffen • die zu erledigenden aufgaben nach dringlichkeit ordnen • aufgaben an andere verteilen oder falls möglich und nötig selbst erledigen • dabei nie die zur Verfügung stehende Zeit aus dem auge verlieren

Präsentation dabei handelt es sich um einen Kurzvortrag zu einem vorgegebenen Thema (meistens mit hintergrundinfos). die Zuhörerinnen sind in der Regel die assessment-centerbeobachterinnen, manchmal auch die Mitbewerberinnen. bei der Präsentation

geht es darum, das Thema in der zur Verfügung gestellten Zeit inhaltlich zu erfassen und dem Publikum in einem möglichst guten Vortrag zu präsentieren. Möglich sind Präsentationen aus dem Stegreif genauso wie Vorträge mit 5 bis 15 Minuten Vorbereitungszeit. die ausnahme sind ausführliche Präsentationsformen mit mehrstündiger Lese- und aktenarbeit im Vorfeld. Was wird beobachtet? Es gelten dieselben Kriterien wie bei der gruppendiskussion, besondere berücksichtigung finden aber vor allem das sprachliche ausdrucksvermögen, die rhetorischen Fähigkeiten, die Selbstsicherheit, die Strukturierung des Vortrags, die persönliche ausstrahlung und deine überzeugungskraft. Vorgehensweise • Stoffsammlung: Schreib einfach alles auf, was dir zum Thema einfällt. • Einleitung: die ersten Sätze sind für die weitere aufmerksamkeit der Zuhörerinnen entscheidend. Empfehlenswert ist die Verwendung aktueller bezüge aus dem Tagesgeschehen, von Schlagworten, berühmten Zitaten, witzigen anekdoten oder von Provokationen! Verwende aber nicht zu viel Zeit für die Einleitung. • hauptteil: Für manche Themenstellungen bieten sich Pro/Kontra-Erörterungen an, das heißt: These (argumente pro) - antithese (argumente kontra) - Synthese (Entscheidung,

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ggf. Kompromiss). Bei betriebswirtschaftlichen Fallstudien solltest du versuchen, folgende Fragen zu klären: Worin besteht das Problem? In welcher Situation befinden wir uns? Welche Lösungswege sind denkbar? Wo gibt es bereits Erfahrungswerte? Für welchen Lösungsweg trete ich selber ein? Warum? 
Im Hauptteil geht es vor allem um eine nachvollziehbare Argumentation. Werde dabei möglichst konkret und belege abstrakte Argumentationen mit möglichst konkreten Beispielen. Schluss: Achte auf einen knappen und prägnanten Abschluss. Frei sprechen: Verwende keinen vorher niedergeschriebenen Text! Es geht vor allem um das freie Sprechen.

Gelungene Vorträge beinhalten meist mehrere der folgenden Punkte: • Humor, Provokationen, Anekdoten • Anschauliche Sprache: Visualisieren, Bilder und Metaphern • Didaktische Hilfsmittel: Tafelbilder, Overhead, Flipchart • Unterstreichende Gestik, deutliche Aussprache • Miteinbeziehen des Publikums: Augenkontakt, direktes Ansprechen • Rhetorische Mittel: inszenierte Pausen, gewollte Wiederholungen, rhetorische Fragen

Rollenspiele In der Regel handelt es sich dabei um simulierte Gespräche zwischen BewerberIn und BeobachterIn mit vorgegebenen Rollen.
Themen sind oft betriebliche Interaktionen, z.B. Konfliktgespräche zwischen Vorgesetzter/Vorgesetztem und MitarbeiterIn (etwa: Kritik am Arbeitsergebnis). Manchmal werden auch Verkaufsund Überzeugungsgespräche simuliert. In der Regel findest du dich in einer eher schwierigen Situation wieder, in der du dein Gegenüber in irgendeiner Form herauszufordern versuchst.
Ein Rollenspiel dauert meist zwischen 10 und 30 Minuten, als Vorbereitungszeit werden rund 5 bis 15 Minuten eingeräumt um sich mit der genauen Situations- und Rollenbeschreibung vertraut zu machen. Was wird beobachtet? Die BeobachterInnen achten vor allem darauf, inwieweit es dir gelingt, durch entsprechende Kommunikationstechniken mit deinem Gegenüber gemeinsame Lösungswege zu finden. Vorgehensweise • Beschäftige dich in der Vorbereitungszeit gründlich mit der Situation der Gesprächspartnerin/des Gesprächspartners, präge dir die Einzelheiten zur Person deines Gegenübers ein und überlege dir, was du im folgenden


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gespräch bewirken willst. achte auf eine angenehme atmosphäre Formuliere Kritikpunkte sachlich, knapp und neutral Lass dir den Sachverhalt aus Sicht des/ der gesprächspartnerin darstellen, höre gut zu und vermeide persönliche Stellungnahmen, auch wenn du durch verbale angriffe, Schilderung psychischer Krisen o.ä. dazu provoziert wirst. Versuche gemeinsam mit dem gegenüber einen Lösungsvorschlag zu finden Fasse den erarbeiteten Lösungsvorschlag zusammen und betone die gemeinsamkeit des Ergebnisses. Versuche das gespräch positiv ausklingen zu lassen. Lass dich nicht auf die emotionale Ebene ein.

Wichtig Vertrete das gesprächsergebnis auch gegenüber der Prüfungskommission und stehe zu deiner Entscheidung!

Persönlichkeitstest Ein weiterer assessment center bestandteil sind P&P- oder auch „Paper-and-Pencil“Tests. das sind Fragenkataloge, bei denen Kandidatinnen antworten aufschreiben oder ankreuzen müssen. Es gibt intelligenz-, Leistungs-, Konzentrations- und Persönlich-

keitstests. assessment-center-Veranstalterinnen führen Persönlichkeitstests durch, um einen Einblick in die „Psyche“ ihrer bewerberinnen, in ihre gängigen Verhaltens- und Reaktionsweisen zu erlangen. dass diese Testverfahren im hinblick auf ihre tatsächliche aussagekraft fragwürdig sind, ändert nichts an ihrer gebrauchshäufigkeit. Was wird bewertet? die Persönlichkeit wird hinsichtlich folgender dimensionen analysiert und bewertet: • Leistungsbereitschaft • Kontaktfähigkeit • Emotionale Stabilität • geschlechtsidentität Vorgehensweise Setz dich VOR einem Persönlichkeitstest konkret mit folgenden Fragen auseinander: • Was für ein Mensch bin ich? • bei welcher Firma bewerbe ich mich? • Wie sind Führungsstil und unternehmenspolitik? • Welches anforderungsprofil ergibt sich daraus für einen idealen bewerberin? Wenn der Bogen bereits vor dir liegt: • Welche Fragen gehören zu welchem der vier bereiche von Persönlichkeitsmerkmalen? • Welche Eigenschaft gebe ich mit welcher antwort zu erkennen? • Fasse die Fragen in gruppen zusammen und versuche, deine antworten auf das gewünschte Persönlichkeitsprofil abzu-

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stimmen. Bsp.: Es gibt fünf Fragen in der Kategorie Vertrauensbereitschaft/ Skepsis. Du solltest nun versuchen, deine Antworten – je nach angenommenen Idealvorstellungen der Firma – so zu verteilen, dass du dich weder als zu vertrauensselig noch als notorischeR SchwarzseherIn und HinterfragerIn darstellst. Nicht zu oft Teils/teils-Antworten wählen. Vorsicht auch bei allen „Manchmal“Fragen, die sich auf kleine menschliche Schwächen beziehen. Hier wird deine Glaubwürdigkeit geprüft. „Bisweilen gebe ich ein bisschen an“ – „Manchmal bin ich unpünktlich“ – solche Statements darfst du getrost mit ja beantworten.

Stressinterview Das Assessment Center Interview ist ein Frage-Antwort-Spiel, in dem es um spezielle Anforderungen der zu besetzenden Arbeitsstelle geht. Diese Konzentration auf einen ganz konkreten Aspekt deiner Persönlichkeit unterscheidet es deutlich vom Assessment Center-Bewerbungs- und Abschlussgespräch oder gar dem Small Talk bei Tisch.

Im Mittelpunkt eines solchen Interviews können beispielsweise die Führungsqualitäten oder die Kontaktfähigkeit einer/eines BewerberIn stehen. 
Eine besondere Form des Interviews ist das Stressinterview, in dem es dar-

um geht, die/den BewerberIn durch negativ formulierte Anspielungen und Fragen zur eigenen Leistung als auch mit möglichen Schwächen unter Druck zu setzen und aus dem Konzept zu bringen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf deine persönliche Belastbarkeit und Standhaftigkeit gelegt. Was wird beobachtet? Besonders wichtig sind im Assessment Center Interview ein selbstsicheres Auftreten, offenes Zugehen auf andere und die Kommunikationsfähigkeit. Im Stressinterview kommt dazu noch der Aspekt, ob du, durch massive Provokation unter Druck gebracht, den Balanceakt zwischen Aufgebrachtheit und „klein beigeben“ halten kannst. Themen für die Vorbereitung • Ausbildung und beruflicher Werdegang • Kompetenz und Eignung • Persönliche Ziele, Leistungsmotivation • Familie und soziales Umfeld Rechne mit folgenden Fragen: • Welche Erfahrungen besitzen Sie in Führungspositionen? • Was waren Ihre bisher größten Erfolge? • Weshalb halten Sie sich für geeignet, diese Position zu bekleiden? • Sind Sie Mitglied in Vereinen o.ä.? Wenn ja, haben Sie dort eine spezielle Funktion? • Was würden Sie als Ihre Schwächen bezeichnen? • Was spricht gegen Sie als KandidatIn?


Tipps für die bewerbung

Welche Eigenschaften stören Sie an Vorgesetzten und/oder Mitarbeiterinnen? Würden Sie etwas anders machen, wenn Sie ihren beruf noch einmal wählen müssten? Was? ihr größter Misserfolg / ihre größte Enttäuschung? Wie ist es dazu gekommen?

Beachte: • bewusster Einsatz der Körpersprache (händedruck, Körperhaltung, gestik, etc.) • blickkontakt halten • Weniger ist mehr – Zurückhaltung in allen bereichen (gestik, Sprache, informationen zur Privatsphäre) • andere (aus-)reden lassen • Pausen durchstehen und selbstbewusst einsetzen • gelassen und sachlich bleiben • nicht provozieren lassen • auch bei aller Freundlichkeit klare grenzen setzen, du bist nicht als bittstellerin da.

das abschlussgespräch die bewerberinnen werden am Ende einzeln oder in gruppen zu einem abschlussgespräch gebeten. dabei geht es um folgende Themen: • Persönliches Erleben des assessment

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center: Zufriedenheit mit der eigenen Leistung Einschätzung der persönlichen „Eignung“ für die zu vergebende Stelle bewertung des assessment center von deiner Seite, Änderungsvorschläge bewertung der Mitbewerberinnen

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FAQ Arbeitsrecht Anmeldung bei Sozialversicherung 042 043

Bei einem echten Dienstverhältnis, freien DienstnehmerInnenvertrag und wenn die Bezahlung über der Geringfügigkeitsgrenze liegt, muss der/die ArbeitgeberIn den/die BeschäftigteN bei der Sozialversicherung pflichtversichern (Arbeitslosen-, Pensions-, Kranken-, Unfall- und Insolvenzversicherung) und ihm/ihr einen Durchschlag der Anmeldung aushändigen.

Arbeiterkammer Die Kammer der ArbeiterInnen und Angestellten ist die gesetzliche Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen (Arbeiterkammer), sowie die Bundeskammer für ArbeiterInnen und Angestellte (Bundesarbeiterkammer) in Österreich. Wie auch die

Gewerkschaft beraten die Arbeiterkammern zum Beispiel bei arbeits- und sozialrechtlichen Problemen und vertreten die Interessen der ArbeitnehmerInnen. Sie verhandeln aber keine Kollektivverträge. Alle unselbständigen ArbeiterInnen, Angestellten und freien DienstnehmerInnen sind Pflichtmitglieder der Arbeiterkammern.

Arbeitskampf/Streik Arbeitskampf ist eine organisierte und planmäßige kollektive Störung des normalen Arbeitsablaufs zur Erreichung eines bestimmten Zwecks und findet in der Regel in Begleitung mit Betriebsrat und Gewerkschaft statt. Ein Streik ist in Österreich primär eine organisierte und kollektive Arbeitsniederlegung, die zur Verbesserung der eigenen Arbeitssituation dienen soll (zumeist höhere


FaQ arbeitsrecht

Löhne oder Widerstand gegen Kündigungen). da ein betrieb oder eine institution ohne arbeitnehmerinnen nicht funktioniert, wird mit der arbeitsniederlegung druck auf arbeitgeberinnen oder auch Regierungen aufgebaut. Ein Streik kann jedoch auch andere politische oder gesellschaftliche Ziele (z.b. Wahlrecht, Sozialpolitik, Wirtschaftspolitik) verfolgen. in Österreich existiert kein sogenanntes Streikrecht. Ob arbeitnehmerinnen wegen eines Streiks entlassen werden können, ist juristisch nicht eindeutig. Meist wird aber im Rahmen der beilegung des arbeitskampfs auf Entlassungen verzichtet. nichtsdestotrotz kann ein Streik gravierende Rechtsfragen aufwerfen und dich deinen Job kosten. auf sich allein gestellt hat man da keine chance. bevor du vorschnelle Schritte setzt, kontaktiere deine gewerkschaft. arbeitgeberinnen müssen den Streikenden für die bestreikte Zeit keinen Lohn zahlen, da während dieser Zeit keine arbeitsleistung erbracht wird. in Österreich haben streikende arbeitnehmerinnen keinen anspruch auf Ersatz des Lohnverlusts. der Österreichische gewerkschaftsbund (Ögb) kann den Streikenden einen Entgelt-Ersatz zahlen. dies ist jedoch nicht zwingend und gilt nur für Mitglieder der gewerkschaft. Streiks, die nicht von der gewerkschaft unterstützt werden, nennt man „Wilde Streiks“.

arbeitszeit Fixe arbeitszeiten gibt es in der Regel nur bei einem echten dienstverhältnis. die in Österreich gesetzlich festgelegte Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden bzw. 8 Stunden pro Tag. Verbesserungen (z.b. 38,5 Stunden) können aber durch den anzuwendenden Kollektivvertrag oder eine betriebsvereinbarung gegeben sein. durchrechnung der normalarbeitszeit: in unterschiedlichen Modellen kann die normalarbeitszeit schwankend gestaltet werden. Zu anderen Zeiten wird länger gearbeitet, zum ausgleich zu manchen Zeiten kürzer. nähere informationen dazu gibt es bei deiner gewerkschaft (www.gpa-djp.at). die höchstgrenzen der täglichen und wöchentlichen arbeitszeit (einschließlich überstundenarbeit) liegen in der Regel bei 10 Stunden pro Tag bzw. 50 Stunden pro Woche. (ausnahmen gibt es z.b. bei Ärztinnen oder Krankenpflegerinnen)

betriebsrat der betriebsrat ist die interessenvertretung der arbeitnehmerinnen einer Firma und wird demokratisch von allen beschäftigten ab dem 18. Lebensjahr gewählt. der betriebsrat ist als Organ der arbeitnehmerinnenschaft im arbeitsverfassungsgesetz geregelt

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und kann ab 5 Personen im Unternehmen gewählt werden. Bei 5 bis 9 ArbeitnehmerInnen besteht der Betriebsrat aus einer Person, bei 10 bis 19 ArbeitnehmerInnen aus 2 Mitgliedern usw. Die Wahlen des Betriebsrats finden in der Regel mit Unterstützung der Gewerkschaften statt.

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Die Aufgaben eines Betriebsrates/einer Betriebsrätin sind einerseits die Rechte der KollegInnen zu vertreten und darauf zu achten, dass die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Regelungen eingehalten werden. Er/Sie hat aber auch die Aufgabe die Forderungen der Belegschaft gegenüber der Unternehmensleitung durchzusetzen und mittels Betriebsvereinbarungen Verbesserungen zu schaffen. Außerdem hat der/ die BetriebsrätIn Einsicht in die wirtschaftliche Situation des Betriebs und muss bei Veränderungen im Betrieb von Anfang an miteinbezogen werden. Zur Weiterbildung stehen BetriebsrätInnen 3 Wochen Bildungsfreistellung zu. BetriebsrätInnen wird ein Kündigungsschutz von 4 Jahren zugesprochen.

Betriebsvereinbarung Die Betriebsvereinbarung ist eine Vereinbarung zu Gunsten der Belegschaft, die der/ die BetriebsrätIn im Unternehmen mit dem/ der ArbeitgeberIn vereinbart. Darin werden Verbesserungen für die Beschäftigten festgelegt.

Folgende Sachen können beispielsweise in der Betriebsvereinbarung geregelt werden: • eine kürzere Arbeitszeit • zusätzliche freie Tage • Prämien • Fahrtkostenzuschüsse • RaucherInnenraum

Dienstzettel Dauert dein Dienstverhältnis länger als ein Monat und es liegt kein Arbeitsvertrag vor, ist deinE ArbeitgeberIn verpflichtet dir einen Dienstzettel mit den wichtigsten Daten des Dienstverhältnisses auszustellen. Folgende Daten muss der Dienstzettel beinhalten: • Name und Anschrift des/der ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn, • Beginn bzw. bei Befristungen das Ende des Arbeitsverhältnisses, • Kündigungsfrist/ -termin, • gewöhnlicher Arbeitsort, Anfangsbezug (Grundgehalt/-lohn, weitere Entgeltbestandteile wie z.B. Sonderzahlungen), Fälligkeit des Entgeltes • allfällige Einstufung in ein generelles Gehalts-/Lohnschema • Tätigkeit • Urlaubsausmaß • tägl./wöchentliche Normalarbeitszeit • anzuwendender Kollektivvertrag/Betriebsvereinbarung • MitarbeiterInnenvorsorgekasse


FaQ arbeitsrecht

Echtes dienstverhältnis Ein echtes dienstverhältnis ist ein arbeitsverhältnis (auch dauerschuldverhältnis genannt) und kein ausbildungsverhältnis. das heißt konkret, dass der/die arbeitnehmerin im unternehmen angestellt ist, um dort im Rahmen einer vereinbarten Zeit verschiedene Leistungen zu erbringen, für die er/sie ein bestimmtes Monatsgehalt/ einen bestimmten Monatslohn bekommt. Weitere Merkmale: • arbeitsort und arbeitszeit sind fix • arbeitsgeräte werden vom dienstgeber/ von der dienstgeberin zur Verfügung gestellt • keine Vertretungsmöglichkeit • arbeitsrecht gilt (abfertigung, urlaub, überstunden, Krankenstand, Pausen) • Volle Sozialversicherung (arbeitslosen-, Pensions-, Kranken-, unfall- und insolvenzversicherung)

Freier dienstvertrag Ein freier dienstvertrag ist ein arbeitsverhältnis, bei dem man sich für die Erbringung von arbeitsleistungen verpflichtet, aber in keinem persönlichen abhängigkeitsverhältnis steht. die Weisungsbefugnis des/ der dienstgeberin erstreckt sich lediglich auf die konkreten zu verrichtenden Tätigkeiten.

Weitere Merkmale: • arbeitszeit und -ort sind nicht fix • Freie dienstnehmerinnen unterliegen nicht dem Schutz des arbeitsrechts. • Lediglich die bestimmungen über die beendigung des arbeitsverhältnisses (Kündigungsfristen) finden anwendung. bei Krankheit/unglücksfall besteht kein anspruch auf Entgeltfortzahlung. • Seit 2008 sind freie dienstnehmerinnen jedoch vom arbeitgeber/von der arbeitgeberin in der Sozialversicherung pflichtversichert und haben so auch anspruch auf dienstzettel sowie auf die abfertigung neu und sind zudem Mitglieder der arbeiterkammer. • da beim freien dienstvertrag kein Kollektivvertrag zur anwendung kommt, gibt es keinen anspruch auf bspw. urlaubs- und Weihnachtsgeld.

gehalt/Lohn in der Regel sind Mindestgehalt und Mindestlohn im Kollektivvertrag der jeweiligen branche geregelt. Ja nach ausbildung, berufserfahrung und Tätigkeit wird man mittels bezugs- oder gehaltsschema eingestuft. die Kollektivverträge werden jährlich von den gewerkschaften neu verhandelt.

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Gehalts-/Lohnzettel Gemeinsam mit dem monatlichen Entgelt muss ArbeitnehmerInnen auch eine monatliche Lohnabrechnung ausgehändigt werden. Folgende Angaben müssen enthalten sein: • Bruttobezüge • Beitragsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge • Pflichtbeiträge für die Sozialversicherung • Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer • Lohnsteuer

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Jugendvertrauensrat So wie BetriebsrätInnen die Interessen aller ArbeitnehmerInnen des Betriebes vertreten, sind JugendvertrauensrätInnen speziell für die Anliegen der Lehrlinge und der jugendlichen ArbeitnehmerInnen da. Sie kümmern sich darum, dass auch die jungen ArbeitnehmerInnen gehört werden und sind ihre betriebliche Interessenvertretung.

Kollektivvertrag Der Kollektivvertrag ist eine Vereinbarung zwischen der Gewerkschaft, als Vertreterin der ArbeitnehmerInnen, und der ArbeitgeberInnen einer Branche, in dem die wichtigsten Regelungen für das

Arbeitsleben festgeschrieben werden. Der Kollektivvertrag wird jedes Jahr neu verhandelt um Verbesserungen wie Lohn- und Gehaltserhöhungen zu erkämpfen. Es gibt ca. 450 verschiedene Kollektivverträge. Der Kollektivvertrag ist das wichtigste Instrument zur Durchsetzung der Interessen der ArbeitnehmerInnen. Im Kollektivvertrag wird unter anderem Folgendes geregelt: • Mindestgehalt/-lohn • Arbeitszeit • Urlaubs- und Weihnachtsgeld • Überstunden • Sonderzahlungen und Zulagen

Krankheit/Unfall Ist der/die ArbeitnehmerIn aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht fähig seiner/ ihrer Arbeit nachzugehen, muss er/sie unverzüglich den/die ArbeitgebrIn darüber informieren. Man ist aber nicht verpflichtet genauere Details der Krankheit mitzuteilen, jedoch aber die ungefähre Dauer des Arbeitsausfalles. Der/die ArbeitnehmerIn ist außerdem verpflichtet, unverzüglich eine Krankenstandbestätigung vom Hausarzt/ von der Hausärztin einzuholen und dem/der ArbeitgeberIn zu übermitteln. Bei manchen Firmen wird die Krankenstandbestätigung auch erst ab dem dritten ausgefallenen Arbeitstag verlangt.


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Kündigung Sowohl arbeitnehmerin als auch arbeitgeberin können ein dienstverhältnis ohne Zustimmung des/der anderen unter Einhaltung von bestimmten Terminen und Fristen beenden. Zwischen ausspruch der Kündigung und der tatsächlichen auflösung des dienstverhältnisses liegt in der Regel eine gewisse Zeit – die Kündigungsfrist. diese Kündigungsfristen und Kündigungstermine können in gesetzen, Kollektivverträgen, arbeitsverträgen sowie betriebsvereinbarungen enthalten sein und sind unter den einzelnen arbeitnehmerinnengruppen sehr unterschiedlich. bei angestellten beträgt die Kündigungsfrist durch arbeitgeberinnenkündigung mindestens sechs Wochen. die dauer der Kündigungsfrist richtet sich nach dem Kündigungszeitpunkt. bei der arbeitnehmerinnenkündigung ist meist eine Frist von einem Monat einzuhalten. das dienstverhältnis kann auch im beiderseitigen Einvernehmen aufgelöst werden. achtung: Für detaillierte informationen hilft der/die betriebsrätin, die gewerkschaft oder die arbeiterkammer.

Österreichischer gewerkschaftsbund (Ögb) der Österreichische gewerkschaftsbund (Ögb) ist die freiwillige und überparteiliche interessenvertretung aller arbeitnehmerinnen, Lehrlinge, prekär beschäftigten, neuen Selbständigen, Präsenzdienerinnen, Studierenden und Schülerinnen mit 1,2 Millionen Mitgliedern. der Ögb und seine sieben gewerkschaften vertreten die interessen aller arbeitnehmerinnen gegenüber arbeitgeberinnen, Staat und Parteien. Eine seiner wichtigsten aufgaben für arbeitnehmerinnen in Österreich ist das Verhandeln der Kollektivverträge, in denen u. a. Mindestgehalt/-lohn, arbeitszeit oder urlaubs- und Weihnachtsgeld geregelt sind. aber auch gesellschaftspolitisch hat der Ögb eine starke Stimme und setzt sich für soziale Sicherheit ein. Er wendet sich kompromisslos gegen jede art von diskriminierung, Rassismus, Faschismus und diktatur. außerdem berät dich die gewerkschaft als Mitglied kostenlos bei arbeits- und sozialrechtlichen Fragen und Problemen und vertritt dich, wenn es sein muss auch bis vor gericht. die gewerkschaft ist aber nur so stark wie ihre Mitglieder – darum gleich Mitglied werden. www.oegb.at

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Pausen Wer mehr als sechs Stunden am Tag arbeitet, hat Anspruch auf eine halbe Stunde Pause, die im Interesse der ArbeitnehmerInnen oder aus betrieblichen Gründen in zweimal 15 Minuten oder dreimal 10 Minuten geteilt werden kann. Der/Die ArbeitnehmerIn muss in der Ruhepause von jeder Art der Arbeitsleistung befreit sein.

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Bildschirmarbeit: Wer mehr als zwei Stunden täglich ununterbrochen am Bildschirm arbeitet, hat nach jeweils 50 Minuten Arbeit am Bildschirm Anspruch auf 10 Minuten Pause oder einen Tätigkeitswechsel, der die Belastungen durch die Bildschirmarbeit verringert. Aufenthaltsräume: Während der Arbeitspausen sind den ArbeitnehmerInnen geeignete Aufenthaltsräume zur Verfügung zu stellen, wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern oder einE ArbeitgeberIn in einer Arbeitsstätte regelmäßig mehr als zwölf ArbeitnehmerInnen beschäftigt.

Praktika Laut Definition spricht man bei einem Praktikum von einem Ausbildungsverhältnis, bei dem praktische Tätigkeiten/Fertigkeiten zusätzlich zur theoretischen Ausbildung kennengelernt bzw. erlernt werden sollen.

Ist eine Person in einem Unternehmen/ Betrieb, um ein Praktikum zu absolvieren, steht ganz klar die Ausbildung bzw. der Erwerb von Fähigkeiten und nicht die vollwertige, produktive Mitarbeit im Vordergrund.

Weitere Merkmale: • kein Anspruch auf Mindestentgelt • PraktikantInnen sind nicht sozialversichert • Der/die ArbeitergeberIn muss lediglich die Unfallversicherung bei der AUVA anmelden. • Wird das Praktikum als Arbeitsverhältnis ausgestaltet und die Geringfügigkeitsgrenze überschritten, besteht Anspruch auf Bezahlung laut Kollektivvertrag und volle Sozialversicherung. • Praktika sind teilweise im Kollektivvertrag geregelt

Schwangerschaft/ Mutterschutz Die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes gelten sobald die Schwangerschaft dem/der ArbeitgeberIn bekannt gemacht wird. Arbeitnehmerinnen müssen laut Gesetz, sobald ihnen die Schwangerschaft bekannt ist, dem/der ArbeitgeberIn die Schwangerschaft sowie den voraussichtlichen Geburtstermin bekannt geben.


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Trotzdem liegt es bei der arbeitnehmerin, wann sie die Schwangerschaft bekannt geben möchte, da eine spätere bekanntgabe der Schwangerschaft weder den arbeitsvertrag noch andere Verpflichtungen verletzt und keine Sanktionen nach sich zieht. Werdende Mütter sind auch verpflichtet, innerhalb der vierten Woche vor dem beginn der Schutzfrist den/die arbeitgeberin auf deren beginn aufmerksam zu machen. Sobald der/die arbeitgeberin informiert ist, darf die schwangere arbeitnehmerin keine überstunden mehr leisten. die Tageshöchstarbeitszeit beträgt maximal neun Stunden, die wöchentliche arbeitszeit höchstens 40 Stunden. Ein absolutes beschäftigungsverbot besteht acht Wochen vor und acht Wochen nach der voraussichtlichen Entbindung (sog. Schutzfrist oder Mutterschutz). Während des beschäftigungsverbots haben arbeitnehmerinnen und freie dienstnehmerinnen grundsätzlich einen anspruch auf Wochengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. außerdems besteht für werdende Mütter und Eltern in Karenz bzw. Elternteilzeit ein Kündigungs- und Entlassungsschutz.

Sozial-/Pflichtversicherung bei einem echten dienstverhältnis, freiem dienstnehmerinnenvertrag und wenn die bezahlung über der geringfügigkeitsgrenze liegt, muss der/die arbeitgeberin den/die

beschäftigten bei der Sozialversicherung pflichtversichern und ihm/ihr einen durchschlag der anmeldung aushändigen. dazu gehören: • arbeitslosenversicherung • Pensionsversicherung • Krankenversicherung • unfallversicherung • insolvenzversicherung

Studentinnengewerkschaft (gPa-djp) die gPa-djp-Jugend hat es sich zur aufgabe gemacht auch Studierende zu vertreten. Vor allem weil der großteil der Studierenden nicht nur Studentinnen, sondern auch arbeitnehmerinnen sind. Egal ob es im nebenjob, Ferienjob oder Praktikum Fragen oder Probleme gibt, die gPa djp vertritt die interessen der Studierenden und setzt sich für faire und gerechte bezahlung im Praktikum, nebenjob und beim berufseinstieg ein, aber auch für einen freien hochschulzugang ohne Zugangsbeschränkungen und Studiengebühren. Eine gewerkschaft kann nur mit vielen Mitgliedern stark sein. www.jugend.gpa-djp.at/seidabei

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Überstunden

Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Überstunden sind jene Arbeitsstunden, die über die Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche oder 8 Stunden pro Tag hinausgehen. Grundsätzlich darf die Arbeitszeit wöchentlich um fünf Überstunden und jährlich höchstens um 60 Überstunden verlängert werden. Maximal dürfen 10 Überstunden pro Woche bzw. 10 Stunden pro Tag geleistet werden. Überstunden müssen angeordnet werden. Überstunden müssen entweder in Zeitausgleich oder Geld abgegolten werden. Außerdem müssen Überstunden mit einem Zuschlag von 50% abgegolten werden bzw. mit 100% an Sonnund Feiertagen. Kollektivverträge können günstigere Regelungen enthalten.

Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld sind das 13. und 14. Monatsgehalt/-lohn im Jahr. Es wird meist halb- oder vierteljährlich ausbezahlt und ist steuerlich begünstigt. Das Urlaubs- & Weihnachtsgeld wurde von der Gewerkschaft erkämpft und ist im Kollektivvertrag geregelt. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch.

Urlaub Gesetzlich besteht bei einem echten Dienstverhältnis ein Anspruch auf fünf Wochen Urlaub im Kalenderjahr bei weniger als 25 Dienstjahren unter Fortzahlung des Entgelts. Alle 13 Tage besteht Anspruch auf einen Urlaubstag. Der Urlaubsanspruch verjährt nach Ablauf von zwei Jahren. Der Urlaub muss einvernehmlich zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn ausgemacht werden. Die Ablöse des Urlaubs in Geld durch den/ die ArbeitgeberIn ist nicht erlaubt (nur bei Beendigung des Dienstverhältnisses).

Volontariat Als VolontärIn kann nur jene Person bezeichnet werden, die in einem Betrieb mit Erlaubnis des/der BetriebsinhaberIn maschinelle oder sonstige Einrichtungen im eigenen Interesse kennenlernt und sich gewisse praktische Kenntnisse und Fertigkeiten durch Ausprobieren aneignen darf. Ein Volontariat ist ein Ausbildungsverhältnis, es darf keine persönliche Abhängigkeit und keine Arbeitspflicht gegeben sein. Ist der/ die VolontärIn verpflichtet, Arbeitsleitungen zu erbringen gilt er/sie als DienstnehmerIn und muss dementsprechend nach gültigem Kollektivvertrag bezahlt werden. VolontärInnen sind nur in der Unfallversicherung pflichtversichert und müssen durch den/ die ArbeitgeberIn bei der AUVA angemeldet werden.


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Werkvertrag

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Ein Werkvertrag unterscheidet sich vom arbeitsvertrag dadurch, dass man hier nicht zu dienstleistung auf gewisse Zeit verpflichtet ist, sondern zur herstellung eines bestimmten Werkes gegen Entgelt (Zielschuldverhältnis).

als Werkvertragsnehmerin hast du eine Vertretungsmöglichkeit. das arbeitsrecht (z.b. abfertigung, urlaub, überstunden etc…) gilt nicht für Werkverträge.

beim Werkvertrag kommt es im gegensatz zum dienstvertrag auf das Ergebnis der Leistung an. geschuldet wird also ein Werk bzw. ein bestimmter Erfolg (z.b. Verfassen eines artikels). Weitere Merkmale: • eine Form der Selbständigkeit • Sozialversicherung, Versteuerung der Einkünfte, ev. umsatzsteuer und Einkommenssteuer etc. sind aufgaben des/der Werkvertragsnehmerin • Wann, wie, wo, wie lange gearbeitet wird, um das „Werk“ fertigzustellen, liegt alleine im bereich des/der Werkvertragsnehmerin. auch kann, in Form von Subunternehmerinnen, der auftrag an eine zweite Person weitergegeben werden • nur wenn das „Werk“ zum vereinbarten Termin das abgeliefert wird, gebührt das Entgelt • arbeitsort & arbeitszeit sind nicht fix • arbeitsgeräte müssen nicht vom arbeitgeber/von der arbeitgeberin zur Verfügung gestellt werden

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Life Long Learning (LLL)

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Von wirtschaftlicher Seite wurde dem Begriff die Bedeutung einer lebenslangen Fort- und Weiterbildung zur besseren Beschäftigungsfähigkeit am Arbeitsmarkt gegeben. Ursprünglich bezog sich dieser Ansatz des LLL allerdings auf das Grundrecht auf Bildung, insbesondere unabhängig vom Alter und dem bisherigen Bildungsgrad, aber auch unabhängig von finanziellen oder sozialen Umständen. Meist reichen Wissen und Fähigkeiten des Studiums und der ersten Berufsjahre nicht mehr aus. Weitere Qualifikationen und Fortbildungen sind nötig, um Jobs sinnvoll erledigen zu können. Der OeAD ist der Österreichische Auslandsdienst – die Institution für internationale Mobilität und Kooperation in Bildung und Wissenschaft. Das Programm für lebenslanges Lernen vereint alle europäischen Bildungs- und Berufsbildungsinitiati-

ven. Wichtige Programme des OeAD sind Erasmus, Grundtvig, Leonardo da Vinci und Comenius. Der OeAD steht dir beratend zur Seite und hilft dir bei deinem Auslandsaufenthalt. Vor allem das Erasmusprogramm ist für Studierende eine wichtige Möglichkeit, um wissenschaftliche Erfahrungen im europäischen Ausland zu machen. Mit dem Erasmus-Programm kannst du sowohl Auslandssemester als auch -praktika im Zeitraum von 3–12 Monaten absolvieren. Weitere Infos findest du unter: www.lebenslanges-lernen.at


Anhang


Arbeitsmarktservices (AMS)

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AMS Burgenland 7000 Eisenstadt, Permayerstraße 10 Tel: +43 (0) 2682 692 sfa.burgenland@100.ams.or.at

AMS Steiermark 8020 Graz, Babenbergerstraße 33 Tel: +43 (0) 316 70 81 ams.steiermark@600.ams.or.at

AMS Kärnten 9021 Klagenfurt, Rudolfsbahngürtel 42 Tel: +43 (0) 463 3831 ams.kaernten@200.ams.or.at

AMS Tirol 6020 Innsbruck, Amraser Straße 8 Tel: +43 (0) 512 58 46 64 ams.tirol@700.ams.or.at

AMS Niederösterreich 1013 Wien, Hohenstaufengasse 2 Tel: +43 (0) 1 53136 ams.niederoesterreich@300.ams.or.at

AMS Vorarlberg 6901 Bregenz, Rheinstraße 33 Tel: +43 (0) 5574 691-0 ams.vorarlberg@ams.at

AMS Oberösterreich 4021 Linz, Europaplatz 9 Tel: +43 (0) 732 6963-0 ams.oberoesterreich@400.ams.or.at

AMS Wien 1030 Wien, Landstraßer Hauptstraße 55-57 Tel: +43 (0) 1 87 871 ams.wien@900.ams.or.at

AMS Salzburg 5020 Salzburg, Auerspergstraße 67a Tel: +43 (0) 662 8883 ams.salzburg@500.ams.or.at

AMS Österreich 1200 Wien, Treustraße 35-43 Tel: +43 (0) 1 331 78


Kontakte: unis, universitätsvertretungen und Öh-Sozialreferate

universitäten, universitätsvertretungen und Öh-Sozialreferate Universität Wien 1010 Wien, universitätsring 1 Tel.: +43 (0) 1/42 77 – 0 www.univie.ac.at universitätsvertretung 1090 Wien, Spitalgasse 2, uni campus, hof 1 Tel.: +43 (0) 1/4277 – 19501 www.oeh.univie.ac.at Sozialreferat Tel.: +43 (0) 1/4277 – 19 553 oder Tel.: +43 (0) 1/4277 – 19 554 sozialreferat@oeh.univie.ac.at

Technische Universität Wien 1040 Wien, Karlsplatz 13 Tel.: +43 (0) 1/58801 – 0 Fax: +43 (0)1/58801 – 41099 www.tuwien.ac.at

universitätsvertretung 1040 Wien, Wiedner hauptstraße 8-10 Tel.: +43 (0)1/58801 – 49501 Fax: +43 (0) 1/586 91 54 www.htu.at Sozialreferat Tel.: +43 (0) 1/58801 – 49510 sozial@htu.at

Wirtschaftsuniversität Wien 1090 Wien, augasse 2-6 Tel.: +43 (0) 1/313 36 – 0 Fax: +43 (0) 1/313 36 – 740 www.wu.ac.at universitätsvertretung 1090 Wien, augasse 2-6 Tel.: +43 (0) 1/31336 – 5400 Fax: +43 (0) 1/31336 – 748 www.oeh-wu.at

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Sozialreferat Tel.: +43 (0) 1/313 36 – 5400 beratung@oeh-wu.at

Universität für Bodenkultur Wien 1180 Wien, Gregor-Mendel-Straße 33 Tel.: +43 (0) 1/476 54 – 0 www.boku.ac.at Universitätsvertretung 1180 Wien, Peter-Jordan-Straße 76 Tel.: +43 (0) 1/476 54 – 2000 www.oehboku.at

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Sozialreferat Tel.: +43 (0) 1/47654 – 2004 sozial@oehboku.at

057 Universität für angewandte Kunst Wien 1010 Wien, Oskar-Kokoschka-Platz 2 Tel.: +43 (0) 1/71133 – 0 www.dieangewandte.at Universitätsvertretung 1010 Wien, Oskar-Kokoschka-Platz 2 Tel.: +43 (0) 1/ 711 33 – 2270 Fax: +43 (0) 1/ 712 87 73 office@hufak.net hufak.net

Akademie der bildenden Künste Wien 1010 Wien, Schillerplatz 3 Tel.: +43 (0) 1/588 16 – 1818 Fax: +43 (0) 1/588 16 – 1898 www.akbild.ac.at Universitätsvertretung 1010 Wien, Schillerplatz 1, E5 Tel.: +43 (0) 1/588 16 – 3300 oehvorsitz@akbild.ac.at www.eingebildete.org Sozialreferat oehsozialreferat@akbild.ac.at Tel.: +43 (0) 1/588 16 – 3300

Universität für Musik und darstellende Kunst Wien 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1 Tel.: +43 (0)1/711 55 – 0 Fax: +43 (0) 1/711 55 - 199 www.mdw.ac.at Universitätsvertretung 1030 Wien, Anton-von-Webern-Platz 1 Tel.: +43 (0) 1/71155 – 8901 Fax: +43 (0) 1/71155 – 8999 www.hmdw.ac.at Sozialreferat Tel.: +43 (0) 1/71155 – 8911 hmdw-sozial@mdw.ac.at


Kontakte: unis, universitätsvertretungen und Öh-Sozialreferate

Veterinärmedizinische Universität Wien 1210 Wien, Veterinärplatz 1 Tel.: +43 (0) 1/250 77 – 0 Fax: +43 (0) 1/250 77 – 1090 www.vetmeduni.ac.at universitätsvertretung 1210 Wien, Veterinärplatz 1 Tel.: +43 (0) 1/250 77 – 1700 Fax: +43 (0) 1/250 77 – 1790 www.hvu.vetmeduni.ac.at Sozialreferat sozial@hvu.vetmeduni.ac.at

Universität Linz 4040 Linz, altenbergstraße 69 Tel.: +43 (0) 732/2468 – 0 Fax: +43 (0) 732/2468 – 8822 www.jku.at universitätsvertretung 4040 Linz, altenbergstraße 69 Tel.: +43 (0) 732/2468 – 8535 oder +43 (0) 732/2468 – 1122 Fax: +43 (0) 732/2468 – 9396 oeh@oeh.jku.at oeh.jku.at Sozialreferat Tel.: +43 (0) 732/24 68 – 9372 sozialreferat@oeh.jku.at

Medizinische Universität Wien 1090 Wien, Spitalgasse 23 Tel.: +43 (0) 1/40160 – 0 Fax: +43 (0) 1/40160 – 91 00 00 infopoint-meduni@meduniwien.ac.at www.meduniwien.ac.at universitätsvertretung 1090 Wien, Währinger gürtel 18-20 Leitstelle 6M, neues aKh Tel.: +43 (0) 1/40160 – 71000 uv@uv-medizin.at www.uv-medizin.at

Sozialreferat soziales@uv-medizin.at

Universität für künstlerische und industrielle Gestaltung Linz 4010 Linz, hauptplatz 8 Tel.: +43 (0) 732/7898 – 0 Fax: +43 (0) 732/78 35 08 www.ufg.ac.at universitätsvertretung 4040 Linz, Sonnensteinstraße 11-13 Tel.: +43 (0) 732/7898 – 320 Fax: +43 (0) 732/73 69 86 oeh.office@ufg.ac.at www.oeh.ufg.ac.at Sozialreferat oeh.sozialreferat@ufg.ac.at

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Universität Graz 8010 Graz, Universitätsplatz 3 Tel.: +43 (0) 316/380 – 0 Fax: +43 (0) 316/380 – 9140 www.uni-graz.at Universitätsvertretung 8010 Graz, Schubertstraße 6a Tel.: +43 (0) 316/380 – 2900 www.oehunigraz.at Sozialreferat Tel.: +43 (0) 316/380 – 2955 soziales@oehunigraz.at

Universität für Musik und darstellende Kunst Graz 8010 Graz, Leonhardstraße 15 Tel.: +43 (0) 316/389 – 0 info@kug.ac.at www.kug.ac.at Universitätsvertretung 8010 Graz, Brandhofgasse 21 Tel.: +43 (0) 316/389 – 1600 Fax: +43 (0) 316/389 – 1601 oeh@kug.ac.at oeh.kug.ac.at Sozialreferat oeh-sozial@kug.ac.at

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Technische Universität Graz 8010 Graz, Rechbauerstraße 12 Tel.: +43 (0) 316/873 – 0 Fax: +43 (0) 316/873 – 6562 info@tugraz.at portal.tugraz.at Universitätsvertretung 8010 Graz, Rechbauerstraße 12 Tel.: +43 (0) 316/873 – 5111 Fax: +43 (0) 316/873 – 5115 info@htu.tugraz.at htu.tugraz.at

Sozialreferat Tel.: +43 (0) 316/873 – 5111 soziales@htu.tugraz.at

Medizinische Universität Graz 8036 Graz, Auenbruggerplatz 2 Tel.: +43 (0) 316/385 – 0 rektor@medunigraz.at www.medunigraz.at Universitätsvertretung 8036 Graz, Stiftigtalstraße 24 Tel.: +43 (0) 316/385 – 73080 Fax: +43 (0) 316/385 – 73089 oeh.sekretariat@meduni-graz.at www.oehmedgraz.at Sozialreferat Tel: +43 (0) 316/385 – 73080 oeh-sozial@medunigraz.at


Kontakte: unis, universitätsvertretungen und Öh-Sozialreferate

Universität Klagenfurt 9020 Klagenfurt, universitätsstraße 65-67 Tel.: +43 (0) 463/2700 Fax: +43 (0) 463/2700 – 9299 uni@uni-klu.ac.at www.uni-klu.ac.at

Universität Mozarteum Salzburg 5020 Salzburg, Mirabellplatz 1 Tel.: +43 (0) 662/6198 – 0 Fax: +43 (0) 662/6198 – 3033 info@moz.ac.at www.moz.ac.at

universitätsvertretung 9020 Klagenfurt, universitätsstraße 65-67 Tel.: +43 (0) 463/2700 – 8800 Fax: +43 (0) 463/2700 – 8899 servicecenter@oeh-klagenfurt.at www.oeh.aau.at

universitätsvertretung 5020 Salzburg, Mirabellplatz 1 Tel.: +43 (0) 662/6198 – 4900 oder Tel.: +43 (0) 662/6198 – 4910 Fax: +43 (0) 662/6198 – 4909 vorsitz@moz.ac.at www.oeh-mozarteum.at

Sozialreferat oeh.sozial@aau.at

Sozialreferat margareta.pongruber@oeh-mozarteum.at

Universität Salzburg 5020 Salzburg, Kapitelgasse 4-6 Tel.: +43 (0) 662/8044 – 0 Fax: +43 (0) 662/8044 – 214 uni.service@sbg.ac.at www.uni-salzburg.at universitätsvertretung 5020 Salzburg, Kaigasse 28 Tel.: +43 (0) 662/8044 – 6000 www.oeh-salzburg.at Sozialreferat sozial@oeh-salurg.at

Montanuniversität Leoben 8700 Leoben, Franz-Josef-Straße 18 Tel.: +43 (0) 3842/402 Fax: +43 (0) 3842/402 – 7012 office@unileoben.ac.at www.unileoben.ac.at universitätsvertretung 8700 Leoben, Franz-Josef-Straße 18 Tel.: +43 (0) 3842/402 81 - 01 Fax: +43 (0) 3842/402 81 - 02 www.oeh-loeben.at Sozialreferat soziales@oeh.unileoben.ac.at Tel.: +43 (0) 680 / 144 99 25

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Universität Innsbruck 6020 Innsbruck, Innrain 52 Tel.: +43 (0) 512/507 – 0 www.uibk.ac.at Universitätsvertretung 6020 Innsbruck, Josef-Hirn-Straße 7 Tel.: +43 (0) 512/507 – 4900 Tel.: +43 (0) 512/507 – 9830 info@oeh.cc www.oehweb.at Sozialreferat Tel.: +43 (0) 512/507 – 4904 sozial@oeh.cc

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Medizinische Universität Innsbruck 6020 Innsbruck, Christoph-Probst-Platz, Innrain 52 Tel.: +43 (0) 512/9003 – 0 www.i-med.ac.at Universitätsvertretung 6020 Innsbruck, Schöpfstraße 41 Tel.: +43 (0) 512/9003 – 70670 Fax: +43 (0) 512/9003 – 73670 sekretariat@skalpell.at www.skalpell.at Sozialreferat oeh-sozref@i-med.ac.at

Bundesvertretung der ÖH 1040 Wien, Taubstummengasse 7-9 Tel.: +43 (0) 1/ 310 88 80-0 www.oeh.ac.at Sozialreferat Tel.: +43 (0) 1/ 310 88 80-43 sozial@oeh.ac.at


Kontakte: Phs und Studierendenvertretungen

Pädagogische hochschulen und Studierendenvertretungen Pädagogische Hochschule Wien 1100 Wien, grenzackerstraße 18 Tel.: +43 (0) 1/601 18 www.phwien.ac.at Studierendenvertretung Tel.: +43 (0) 1/601 18 – 4000 oder Tel.: +43 (0) 1/601 18 – 4100 oeh.phwien@gmx.at oehphw.wordpress.com

Pädagogische Hochschule Niederösterreich 2500 baden, Mühlgasse 67 Tel.: +43 (0) 2252/885 70 – 0 Fax: +43 (0) 2252/885 70 – 180 office@ph-noe.ac.at, www.ph-noe.ac.at

Pädagogische Hochschule Oberösterreich 4020 Linz, Kaplanhofstraße 40 Tel.: +43 (0) 732/7470 – 0

Fax: +43 (0) 732/7470 – 3090 office@ph-ooe.at, www.ph-ooe.at Studierendenvertretung Tel.: +43 (0) 676/847 888 310 oeh@ph-ooe.at oehphooe.jimdo.com

Pädagogische Hochschule Steiermark 8010 graz, hasnerplatz 12 Tel.: +43 (0) 316/8067 – 0 Fax: +43 (0) 316/8067 – 3199 office@phst.at, www.phst.at Studierendenvertretung Tel.: +43 (0) 316/675 939 oeh@phst.at

Hochschule für Agrarund Umweltpädagogik 1130 Wien, angermayergasse 1

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Tel.: +43 (0) 1/877 22 66 – 0 Fax: +43 (0) 1/877 23 61 sekretariat@agrarumweltpaedagogik.ac.at www.agrarumweltpaedagogik.ac.at

Kirchliche Pädagogische Hochschule Wien 1210 Wien, Mayerweckstraße 1 Tel.: +43 (0) 1/291 08 – 106 oder Tel.: +43 (0) 676/30 93 898 office@kphvie.at, www.kphvie.at Studierendenvertretung stuv.krems@kphvie.at stuv.strebersdorf@kphvie.at stuv.rp@kphvie.at, 062 063

Kirchliche Pädagogische Hochschule Graz 8010 Graz, Lange Gasse 2 Tel.: +43 (0) 316/581 670 – 22 office@kphgraz.at, kphgraz.at Studierendenvertretung Tel.: +43 (0) 316/581 670 – 78 kphgraz.at/oeh

Kirchliche Pädagogische Hochschule Linz 4020 Linz, Salesianumweg 3 Tel.: +43 (0) 732/77 26 66 Fax: +43 (0) 732/77 26 66 - 1010 office@ph-linz.at, www.phdl.at Studierendenvertretung Tel.: +43 (0) 732/77 26 66 – 4314

Fax: +43 (0) 732/79 73 06 studienservice@ph-linz.at

Pädagogische Hochschule Tirol 6010 Innsbruck, Pastorstraße 7 Tel.: +43 (0) 512/599 23 – 0 office@ph-tirol.ac.at, www.ph-tirol.ac.at Studierendenvertretung ph-tirol.ac.at/de/news-oeh u.duelduel@tsn.at

Pädagogische Hochschule Salzburg 5020 Salzburg, Akademiestraße 23 Tel.: +43 (0) 662/6388 – 0 Fax: +43 (0) 662/6388 – 1010 office@phsalzburg.at www.phsalzburg.at Studierendenvertretung stv@phsalzburg.at

Pädagogische Hochschule Kärnten 9022 Klagenfurt, Hubertusstraße 1 Tel.: +43 (0) 463/508 508 Fax: +43 (0) 463/508 508 – 829 office@ph-kaernten.ac.at www.ph-kaernten.ac.at Studierendenvertretung Tel.: +43 (0) 463/508 508 – 824 oder Tel.: +43 (0) 650/93 400 93 oeh@ph-kaernten.ac.at


Kontakte: Phs und Studierendenvertretungen

Pädagogische Hochschule Vorarlberg 6800 Feldkirch, Liechtensteinstraße 33-37 Tel.: +43 (0) 5522/311 99 500 office@ph-vorarlberg.ac.at www.ph-vorarlber.ac.at Studierendenvertretung stv.ph-feldkirch@gmx.at stvfeldkirch.jimdo.com

Kirchliche Pädagogische Hochschule Edith Stein (in Stams) 6020 innsbruck, Riedgasse 11 Tel.: +43 (0) 512/22 30 - 5201 Fax: +43 (0) 512/22 30 – 5299 info@kph-es.at www.kph-es.at

Private Pädagogische Hochschule Burgenland 7000 Eisenstadt, Thomas-alva-Edison-Str. 1 Tel.: +43 (0) 590/ 10 30 – 0 Fax: +43 (0) 590/ 10 30 – 1 office@ph-burgenland.at www.ph-burgenland.at

Privater Studiengang für das Lehramt für islamische Religion 1230 Wien, Eitnergasse 6 Tel.: +43 (0) 1/ 867 44 00 Fax: +43 (0) 1/ 867 44 00 – 17 sekretariat@irpa.ac.at www.irpa.ac.at

Studierendenvertretung irpa@oeh.ac.at

Katholische Pädagogische Hochschuleinrichtung Kärnten 9020 Klagenfurt, Tarviser Straße 30 Tel.: +43 (0) 463/ 5877 2229 Fax: +43 (0) 463/ 5877 2209 kphe@kath-kirche-kaernten.at www.kphe-kaernten.at Studierendenvertretung oeh@ph-kaernten.ac.at Tel: +43 (0) 432/ 513 12

Lauder Chabad Campus Wien 1020 Wien, Rabbiner-Schneerson-Platz 1 Tel.: +43 (0) 1/ 334 18 18 Fax: +43 (0) 1/ 334 18 18 – 18 www.lauderchabad.at

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Fachhochschulen

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FH Burgenland 7000 Eisenstadt, Campus 1 Tel.: +43 (0) 5/ 9010 609 – 0 www.fh-burgenland.at ÖH - Studierendenvertretung 7000 Eisenstadt, Campus 1 studierendenvertretung@fh-burgenland.at www.fhoeh.at

FH Oberösterreich 4600 Wels, Franz-Fritsch-Straße 11/3 Tel.: +43 (0) 7242 / 448 08 - 10 www.fh-ooe.at ÖH - Studierendenvertretung 4020 Linz, Garnisonstraße 21 Tel.: +43 (0) 50804/ 54101 office@oeh.fh-ooe.at // www.oeh.fh-ooe.at

FHWien Studiengänge der WKW 1180 Wien, Währinger Gürtel 97 Tel.: +43 (0) 1 / 476 77 - 444 www.fh-wien.ac.at ÖH - Studierendenvertretung 1180 Wien, Währinger Gürtel 97 Tel.: +43 (0) 1 / 476 77 – 5795 oeh@stuve.info // www.stuve.info

FH Vorarlberg 6850 Dornbirn, Hochschulstraße 1 Tel.: +43 (0) 5572 / 792 - 0 www.fhv.at ÖH - Studierendenvertretung 6850 Dornbirn, Hochschulstraße 1 Tel.: +43 (0) 5572 / 792 – 0 oeh@fhv.at


Kontakte: Fachhochschulen

FH Technikum Wien 1200 Wien, höchststädtplatz 5 Tel.: +43 (0) 1 / 58839 - 46 www.technikum-wien.at ÖH - Studierendenvertretung 1200 Wien, Höchstädtplatz 5 Tel.: +43 (0) 1 / 58839 - 396 www.fh-twist.at

IMC FH Krems 3500 Krems, Piaristengasse 1 Tel.: +43 (0) 2732 / 802 - 0 www.fh-krems.ac.at ÖH - Studierendenvertretung 3500 Krems, Campus Krems, Trakt G1, 2.13 Tel.: +43 (0) 2732 / 802 – 220 oeh@fh-krems.ac.at

FH Wiener Neustadt 2700 Wiener neustadt Johannes gutenberg-Straße 3 Tel.: +43(0)2622/89 084 - 0 www.fhwn.ac.at ÖH - Studierendenvertretung 2700 Wiener Neustadt Johannes-Gutenberg-Straße 3 Tel: +43 (0) 2622 / 890 84 – 770 stv@fhwn.ac.at // www.stv-fhwn.at

FH Kärnten 9701 Spittal an der drau, Villacher Straße 1 Tel.: +43 (0) 4762 / 905 00 - 0 www.fh-kaernten.at ÖH - Studierendenvertretung 9524 Villach, Europastraße 4 Tel.: +43 (0) 699 / 13 00 20 40 kfast-oeh-servicecenter@fh-kaernten.at

FH Joanneum 8020 graz, alte Poststraße 149 Tel.: +43 (0) 316 / 5453 - 0 www.fh-joanneum.at ÖH - Studierendenvertretung 8020 Graz, Eggenberger Allee 11

064

Tel.: +43 (0) 316 / 5453 – 8503

065

info@oeh-joanneum.at // www.oeh-joanneum.at

FH Salzburg 5412 Puch bei hallein, urstein Süd 1 Tel.: +43 (0) 50 / 2211 - 1001 www.fh-salzburg.ac.at ÖH - Studierendenvertretung 5412 Puch bei Hallein, Urstein Süd 1 Tel.: +43 (0) 50 / 2211 - 1001 studierendenvertretung@fh-salzburg.ac.at


FH St.Pölten 3100 St.Pölten, Matthias Corvinus-Straße 15 Tel.: +43 (0) 2742 / 313 228 www.fhstp.ac.at ÖH - Studierendenvertretung 3100 St.Pölten, Matthias-Corvinus-Straße 15 Tel.: +43 (0) 676 / 845 228 876 stv@fhstp.ac.at stv.fhstp.ac.at

FH Campus 02 8020 Graz, Körblergasse 126 Tel.: +43 (0) 316 / 6002 - 0 www.campus02.at 066 067

FH MCI Innsbruck 6020 Innsbruck, Universitätsstraße 15 Tel.: +43 (0) 512 / 2070 - 1001 www.mci.edu ÖH - Studierendenvertretung 6020 Innsbruck, Kaiserjägerstraße 1 / 4. Stock / Top 38 Tel.: +43 (0) 664 / 813 0512 www.stv-mci.at/wp

Theresianische Militärakademie – BMLVS 1090 Wien, Rossauer Lände 1 Tel.: +43 (0) 1 / 5200 - 247 27 www.bmlv.gv.at // www.miles.ac.at

ÖH - Studierendenvertretung 8020 Graz, Körblergasse 126 Tel.: +43 (0) 316 / 6002 - 0 oeh.campus02.at

ÖH - Studierendenvertretung 2700 Wiener Neustadt, Burgplatz 1 fh.studienvertretung@miles.ac.at http://bit.ly/UY312l

FH des bfi Wien 1020 Wien, Wohlmutstraße 22 Tel.: +43 (0) 1 / 720 12 86 - 11 www.fh-vie.ac.at

FH Kufstein 6330 Kufstein, Andreas-Hofer-Straße 7 Tel.: +43 (0) 5372 / 718 19 - 190 www.fh-kufstein.ac.at

ÖH - Studierendenvertretung 1020 Wien, Wohlmutstraße 22 Tel.: +43 (0) 1 / 720 12 86 – 999 oeh@fh-vie.ac.at // www.oeh-fhbfi.at

ÖH - Studierendenvertretung 6330 Kufstein, Andreas-Hofer-Straße 7 Tel.: +43 (0) 5372 / 718 19 - 190 www.oeh-fhkufstein.at


FH Campus Wien 1100 Wien, Favoritenstraße 226 Tel.: +43 (0) 1 / 606 68 77 - 100 www.fh-campuswien.ac.at ÖH - Studierendenvertretung 1100 Wien, Favoritenstraße 226, AE.01 Tel.: +43 (0) 1 / 606 68 77 1990 info@oeh-fhcw.at www.oeh-fhcw.at

Lauder Business School 1190 Wien, hofzeile 18 - 20, Tel.: +43 (0) 1 / 369 18 18 www.lbs.ac.at ÖH - Studierendenvertretung 1190 Wien, Hofzeile 18 - 20 Tel.: +43 (0) 1 / 369 18 18

FH Zentrum für Gesundheitsberufe Tirol 6020 innsbruck, innrain 98 Tel.: +43 (0) 50 / 86 48-47 00 www.fhg-tirol.ac.at ÖH - Studierendenvertretung 6020 Innsbruck, Innrain 98 office@fhg-stv.at www.fhg-stv.at

Ferdinand Porsche FernFH 1040 Wien, Lothringerstraße 4 - 8 Tel.: +43 (0) 1 / 505 47 76 www.fernfh.at ÖH – Studierendenvertretung 1040 Wien, Lothringerstraße 4 - 8 Tel.: +43 (0) 1 / 505 47 76 www.fernfh.at

FH Gesundheitsberufe OÖ 4020 Linz, Semmelweisstraße 34/d3 Tel.: +43 (0) 50 344 / 200 11 www.fh-gesundheitsberufe.at ÖH - Studierendenvertretung 4030 Linz, Elisabethstraße 15-19 studierendenvertretung@fhgooe.ac.at

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Alumni

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Universität Wien www.alumni.ac.at

Akademie der bildenden Künste Wien www.akbild.ac.at/Portal/akademie/alumni

Technische Universität Wien www.tualumni.at

Uni für Musik & darstellende Kunst Wien www.mdw.ac.at/ID/48 mdwclub@mdw.ac.at

Wirtschaftsuniversität Wien www.alumni.at Medizinische Universität Wien www.alumni-meduniwien.at Universität für Bodenkultur: alumni.boku.ac.at Universität für angewandte Kunst Wien ARTist - Verein der AbsolventInnen 1010 Wien, Oskar Kokoschka-Platz 2 Tel.: +43-1-71133-2810 Mobil: +43 (0) 664 60713-2810 alexander.damianisch@uni-ak.ac.at

Johannes Kepler Universität Linz ks.jku.at Kunstuniversität Linz www.ufg.ac.at/Alumni-Forum.1202.0.html Mozarteum www.moz.ac.at/de/university/alumni.php Universität Salzburg www.uni-salzburg.at/alumni Universität Innsbruck www.uibk.ac.at/alumni


alumni

Medizinische Universität Innsbruck www.i-med.ac.at/alumn-i-med/ Karl Franzens Universität Graz alumni.uni-graz.at Technische Universität Graz alumni.tugraz.at/ Uni für Musik & darstellende Kunst Graz www.kug.ac.at/einrichtungen/einrichtungen/ weitere-einrichtungen/priores-klub-der-ehemals-studierenden-absolventinnen-und-absolventen-der-kunstuniversitaet-graz/start.html Medizinische Universität Graz www.meduni-graz.at/alumni Universität Klagenfurt: www.uni-klu.ac.at/alumni Montanuniversität Leoben www.freunde-montanuniversitaet.at/

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Diese Broschüre steht unter der „Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung-Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Österreich Lizenz“

Illustrationen: shutterstock Grafische Gestaltung und Satz: Mario Dujakovic Herstellung: Holzhausen Druck GmbH Erscheinungsort- und Datum: Wien, Verlagspostamt 1040 Wien / März 2013 Redaktions- und Verlagsanschrift: 1040 Wien, Taubstummengasse 7-9 Diese Broschüre spiegelt die aktuelle Rechtslage zum 1. Mai 2013 wider. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Angaben trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr erfolgen und eine Haftung der Herausgeberin oder des AutorInnenteams ausgeschlossen ist.



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