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UnterhaltsLeitfaden
Eine Broschüre der Österreichischen HochschülerInnenschaft Stand: 1. Oktober 2014
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persönliche Beratung Mittwoch 17-19 Uhr
Unterhaltsleitfaden Die Ausf端llhilfe f端r den Antrag auf Unterhaltsfestsetzung
1. Oktober 2014
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V.l.n.r.: Florian, Julia, Bernhard, Viktoria Liebe Kollegin, lieber Kollege!
So ein Studi-Leben hat nicht immer nur schöne Seiten. Es gestaltet sich alles andere als einfach, den Durchblick bei Gesetzen und Verordnungen zu Beihilfen oder deinen Rechten und Möglichkeiten im Studium zu haben. Mit dieser Broschüre unterstützen wir dich ebenso wie mit der Beratung in den Referaten der ÖH Bundesvertretung persönlich, per E-Mail, Telefon oder Skype. Die ÖH ist als deine Vertretung immer die erste Anlaufstelle für all deine Fragen, Probleme, Anliegen oder Ideen. Seit 1. Juli 2013 hat die ÖH eine neue Exekutive, die auch im nächsten Jahr für dich arbeiten wird- ganz nach dem Motto: Politik, die wirkt. Service, das hilft. Für uns ist klar, dass Service einer der zentralen Aufgabenbereiche der ÖH ist. Die ÖH leistet für dich Beratungsarbeit in allen Fragen, die dein Studierendendasein betreffen; sie druckt Informations-Broschüren, organisiert für dich z.B. den Mensabon und
Studierendenversicherung, unterstützt dich bei rechtlichen Problemen und vieles mehr. Service kann bei Problemen helfen, aber erst Politik kann sie in vielen Fällen lösen. Um die Studiensituation an den Hochschulen zu verbessern braucht es politische Veränderung. Deshalb ist für uns klar, dass die ÖH ein politisches Gesicht braucht, um Bildungspolitik konstruktiv und kritisch mitzugestalten. Es braucht also eine starke, durchsetzungsfähige ÖH um deinen Interessen Gehör zu verschaffen. wir wollen sie dazu machen. Deine ÖH-Bundesvertretung, Florian Kraushofer, Julia Freidl, Bernhard Lahner und Viktoria Spielmann
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Inhalt
1. VORWÖRTER
006
2. EINLEITUNG
008
3. ANTRAG
009
4. WER SOLL ENTSCHEIDEN?
011
5. WIESO MÖCHTE ICH UNTERHALT?
012
6. WER MÖCHTE UNTERHALT?
015
7. VON WEM MÖCHTE ICH UNTERHALT?
017
8. WAS WIRD BEANTRAGT?
019
6 7
9. UNTERHALTSBEMESSUNGSGRUNDLAGE
020
10. KOSTEN
025 6
11. SONDERBEDARF
028
12. UNTERHALTSHÖHE
029
13. WAS DARF AUF DEN UNTERHALT ANGERECHNET WERDEN?
033
14. WAS TUN WENN NICHT BEZAHLT WIRD?
034
15. BEGRIFFSDEFINITONEN
035
16. ANHANG
045
7
. 02
Kapitel
Einleitung
Die Unterhaltspflicht von Eltern für ihre Kinder besteht so lange, bis diese selbsterhaltungsfähig sind bzw. selbsterhaltungsfähig sein könnten. 8 9
> Durchführung einer Mediation > Antrag auf einen Vergleich (Ansuchen beim zuständigen Bezirksgericht)
Was das im Einzelfall bedeutet, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab und wird nicht immer einheitlich beurteilt.
> Antrag auf Unterhaltsfestsetzung beim zuständigen Bezierksgericht
Nachstehende Alternativen zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche stehen dem_der Unterhaltsberechtigten zur Verfügung:
Im Folgenden soll ausschließlich auf den Antrag auf Unterhaltsfestsetzung beim zuständigen Bezirksgericht eingegangen.
. 03
Kapitel
Antrag
Anträge bei Gericht sollen die persönlichen Verhältnisse wiedergeben und es sollte daraus klar hervorgehen, wer darüber entscheiden soll und wieso wer was von wem haben möchte. Bereits auf dem Deckblatt sollten sich daher nachstehende Angaben finden: > zuständiges Bezirksgericht (WER soll darüber entscheiden) > Antragsteller_in (WER möchte etwas?) > Antragsgegner_in (von WEM?) > Betreff (WAS?)
Bei späteren Eingaben ist die Geschäftszahl (GZ), die das Gericht vorgibt, auf dem Deckblatt anzugeben.
8 9
Beispiel: An das GZ 1 FAM 234/13v Bezirksgericht Innere Stadt Wien Marxerstraße 1A 1030 Wien 10 11
Antragstellerin: Flora Fleissig, geb. 3.3.1993 Studentin Faunagasse 8/4 1050 Wien Antragsgegnerin: Fred Fleissig Angestellter Schuldnerstraße 23 2100 Leobendorf Wegen Unterhalt Volljährige
. 04
Kapitel
Wer soll entscheiden?
Welches Bezirksgericht ist zuständig? Zuständig ist grundsätzlich das Bezirksgericht, in dem der_die Unterhaltsberechtigte (also der_die Student_in) seinen_ihren hauptsächlichen Aufenthalt hat. Wo der_die Unterhaltsberechtigte wohnhaft ist, sollte bereits aus dem Deckblatt hervorgehen, damit das Gericht seine Zuständigkeit prüfen kann. Die zuständigen Bezirksgerichte können unter www.courts.justiz.gv.at abgerufen werden. Zuständiges Entscheidungsorgan ist der_die Rechtspfleger_in.
Beispiel: Der Antragsgegner wohnt in 2100 Leobendorf. Die Antragstellerin wohnt in 1050 Wien. Zuständig ist der_die Rechtspfleger_in am Bezirksgericht Innere Stadt Wien.
10 11
. 05
Kapitel
Wieso möchte ich Unterhalt? Hier muss dargelegt werden, wieso der_die Unterhaltsberechtigte (Antragsteller_in) von dem_der Unterhaltspflichtgen (Antragsgegner_in) Unterhalt haben möchte (Familienverhältnisse).
Ich wohne im Haushalt meiner Mutter. oder Ich wohne im Studierendenwohnheim.
Ich bin die Tochter von Fred Fleissig.
12 13
Zur Beurteilung, welches Recht anwendbar ist, müssen Angaben über die Staatsbürger_innenschaft gemacht werden.
Es muss außerdem angegeben werden, ob der_die Antragsgegner_in bereits zur Unter-haltsleistung verpflichtet ist bzw. schon Unterhaltszahlungen leistet.
Ich bin österreichische Staatsbürger_in Es muss angegeben werden, wer allenfalls noch unterhaltspflichtig ist. Dazu ist es erforderlich, bekannt zu geben, ob man im Haushalt eines Elternteils oder in „Eigenpflege” (in einem Studierendenwohnheim, einer Wohngemeinschaft o.ä.) lebt.
Der_die Unterhaltspflichtige kann sich durch Vereinbarungen vor dem Amt für Jugend und Familie (vor Volljährigkeit des_der Antragsteller_in), durch einen gerichtlichen Beschluss oder durch einen Vergleich (sog. „Titel”) zu Unterhaltszahlungen verpflichtet haben. In diesem Fall sollte das Dokument unbedingt in Kopie beigelegt werden (bei gerichtlichen Eingaben als „Beweis” bezeichnet).
Beispiel: Der Antragsgegner ist derzeit aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Korneuburg vom 01.01.2008 (GZ 1 PU 567/07z) zu einer monatlichen Unterhalts-leistung von EUR 400,00 verpflichtet. Beweis:
Beschluss des Bezirksgerichts Korneuburg vom 01.01.2008 (GZ 1 PU 567/07z) in Kopie.
oder wenn es keinen „Titel” gibt: Der Antragsgegner leistet monatlich einen Unterhaltsbeitrag von EUR 300,00. Beweis:
meine Einvernahme
oder wenn Zahlungen sehr unregelmäßig und unterschiedlich geleistet werden: Antragsgegner hat folgende Unterhaltszahlungen geleistet: 01.12.2012 EUR 250,00 10.12.2012 EUR 370,00 15.01.2013 EUR 200,00 20.02.2013 EUR 350,00 Beweis:
meine Einvernahme
oder im schlimmsten Fall: Der Antragsgegner leistet überhaupt keine Unterhaltszahlungen an mich. Beweis:
meine Einvernahme
12 13
Weiter muss angegeben werden, wer Familienbeihilfe bezieht. Diese wird von dem_der Rechtspfleger_in rechnerisch ber端cksichtigt, wenn der Unterhalt festgesetzt wird. In dem Antrag muss dies aber nur angegeben, nicht ausgerechnet werden. 14 15
Familienbeihilfe wird von mir/dem_der Antragsgegner_in/dem Elternteil bezogen, in dessen Haushalt ich wohne. Die entsprechenden Urkunden (Staatsb端rger_innenschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Meldezettel, Beschluss, Vergleich, Vereinbarung, evtl. Vaterschaftsanerkennung) m端ssen in Kopie beigelegt werden und dem Gericht auf Verlangen als Originale gezeigt werden.
. 06
Kapitel
Wer möchte Unterhalt? WER ist unterhaltsberechtigt? Jede Person, die noch nicht selbsterhaltungsfähig ist bzw. noch nicht selbsterhaltungsfähig sein müsste. WER „darf” studieren? Die Ablegung der Reifeprüfung belegt, dass der_die Unterhaltsberechtigte grundsätzlich geeignet ist, ein Studium zu beginnen. Nur weil die Eltern kein Hochschulstudium absolviert haben, bedeutet das nicht, dass der_die Unterhaltsberechtigte auch kein Studium absolvieren darf. WIE „schnell” muss man studieren? Dem_der Unterhaltsberechtigten wird bis zu einem Jahr Überlegungsfrist eingeräumt, welche Ausbildung angestrebt wird. Das Studium muss nicht in der kürzestmöglichen Zeit, aber doch innerhalb der durchschnittlichen Studiendauer absolviert werden.
Diese beträgt meistens Mindeststudiendauer (für Bachelorstudien in der Regel 6 Semester) + 2 Toleranzsemester. Es empfiehlt sich jedoch vorab mit der zuständigen Studiengangsleitung Kontakt aufzunehmen. WANN geht der Unterhaltsanspruch verloren? Unterhaltsberechtigte verlieren den Unterhaltsanspruch wenn sie arbeits- und ausbildungsunwillig sind, das Studium also nicht “ernsthaft und zielstrebig” betreiben. Die Kriterien für das „ernsthafte und zielstrebige Betreiben seines_ihres Studiums”, können nicht abschließend aufgezählt werden, jedoch sollte man Folgendes beachten: > „Leerläufe” während des Studiums über ein Semester hinaus bedürfen einer besonderen Rechtfertigung (Krankheit, beschränkte Plätze, etc.)
14 15
> einmal darfst du problemlos dein Studien wechseln, ein erneuter Wechsel bedarf aber einer besonderen Rechtfertigung > Es müssen Nachweise über den Studienfortschritt (Sammelzeugnisse) vorgelegt werden.
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Tipp zum Verhalten vor Gericht: Berücksichtige, dass dein Verhalten vor Gericht genau beobachtet wird. Aggressives oder arrogantes Verhalten werden nicht gerne gesehen. Ebenso solltest du dich aber auf keinen Fall einschüchtern lassen – das gelingt dir am besten, wenn du deine Rechte genau kennst! Auf Verlangen musst du auch vor Gericht darlegen können, dass du dein Studium zielstrebig und ernsthaft betreibst.
. 07
Kapitel
Von wem möchte ich Unterhalt? Wer ist unterhaltspflichtig? In erster sind Linie beide Eltern bzw. der_die Ehrpartner_in bzw. der_die eingetragene Partner_in, allenfalls auch Großeltern unterhaltspflichtig. Ein Antrag auf Unterhaltsfestsetzung dient der Durchsetzung der Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern und allenfalls Großeltern, gegen den_die Ehepartner_in bzw eingetragene Partner_in müsste eine Klage eingereicht werden. Wenn ein_eine unterhaltsberechtigte_r Student_in im Haushalt eines Elternteils wohnt, leistet dieser in der Regel bereits durch Naturalunterhaltsleistungen seinen_ihren Beitrag. Somit ist der andere Elternteil geldunterhaltpflichtig und „Antragsgegner_in”.
Lebt der_die unterhaltsberechtigte Student_in nicht im Haushalt eines Elternteils, sind beide Elternteile geldunterhaltspflichtig. Grundsätzlich steht es dem_der Unterhaltsberechtigten in diesem Fall offen, ob er_sie einen entsprechenden Unterhaltsfestsetzungsantrag gegen einen oder gegen beide Elternteile einbringt. Es wird jedoch jedenfalls das Einkommen beider Elternteile bei der Unterhaltsfestsetzung berücksichtigt. Wenn beide Elternteile zu Unterhaltsleistungen verplichtet werden sollen, weil sich der_die Unterhaltsberechtigte in „Eigenpflege” befindet, dann ist der Antrag gegen beide zu richten.
Beispiel: Ich habe am 13.06.2011 die Matura an der AHS Schlaustein absolviert. Seit 10.10.2011 absolviere ich an der Universität Wien mein Studium der Philosophie. Beweis:
mein Reifeprüfungszeugnis in Kopie meine Inskriptionsbestätigung in Kopie mein aktuelles Sammelzeugnis in Kopie
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Beispiel: An das GZ 1 FAM 234/13v Bezirksgericht Innere Stadt Wien Marxerstraße 1A 1010 Wien
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Antragstellerin: Flora Fleissig, geb. 3.3.1993 Studentin Faunagasse 8/4 1050 Wien Erstantragsgegner: Fred Fleissig Angestellter Schuldnerstraße 23 2100 Leobendorf Zweitantragsgegnerin: Frieda Fleissig, geb. 5.5.1965 Angestellte Karlstraße 23 2100 Leobendorf Wegen Unterhalt Volljähriger
. 08
Kapitel
Was wird beantragt? Die Antwort fällt leicht : Unterhalt Der Unterhalt dient zur Deckung des gesamten Lebensbedarfs, wozu Nahrung, Kleidung, Hygiene, medizinische Betreuung und sonstige Bedürfnisse wie Kultur, Erholung und Freizeitgestaltung gehören. Naturalunterhalt – also Unterhaltsleistungen, die nicht in Geld bestehen (z.B.: Bezahlen der Handyrechnung, Kleidungskäufe) – wird bis zur Unterhaltsfestsetzung für die Vergangenheit den leistenden Unterhalt angerechnet. Naturalunterhalt, der zuverlässig und regelmäßig geleistet wird (Miete, Gas, Strom), wird bei der Unterhaltsbemessung berücksichtigt; es wird als auch der zukünftig zu leistende Geldunterhalt um diese Beiträge gekürzt (auch „fiktive Miete” für das Zuverfügungstellen von Wohnraum). Zahlungen für einen Bausparvertrag oder
andere Sparformen stellen aber keine Unterhaltsleistungen dar! WIE sich der Unterhaltsanspruch genau bemisst, stellt den Kern des Antrags dar.
18 19
. 09
Kapitel
Unterhaltsbemessungsgrundlage
20 21
Der Unterhaltsanspruch errechnet sich nach der sog. „Prozentsatzmethode” und beträgt bei Unterhaltsberechtigten über 15 Jahren 22% des Nettoeinkommens des_der Unterhaltspflichtigen.
2014/15 betragen die Regelbedarfsätze:
Wenn der_die Unterhaltspflichtige weitere Sorgepflichten (Kinder, Ehepartner_in oder eingetragene Partner_in) hat, reduziert sich der Unterhalsanspruch um:
Der Unterhaltsanspruch findet in der sog. „Luxusgrenze” seine Obergrenze. Die „Luxusgrenze” ist in der Regel bei dem 2,5 fachen – nur bei besonders hohem Einkommen des_der Unterhaltspflichtigen auch 3fachen – Regelbedarf erreicht.
- 1% (pro Kind unter 10 Jahren) - 2% (pro Kind über 10 Jahren), - 1-3% für teilweise oder voll unterhaltsberechtigte (Ehe) Parnter_innen. Eine Richtschnur beiten die sog. „Regelbedarfssätze”, die am 01. Juli eines jeden Jahres aktualisiert werden. Der „Regelbedarf” ist der statistisch ermittelte und jährlich angepasste Unterhaltsbetrag, den ein_eine Unterhaltsberechtigte_r in einer bestimmten Alterklasse pro Monat in Österreich zum Leben braucht.
15-19 Jahre ab 19 Jahre
15-19 Jahre ab 19 Jahre
EUR 439,00 EUR 550,00
EUR 1.120,50 EUR 1.650,00
Ist allerdings das Einkomen des_der Unterhaltspflichtigen so niedrig,beläuft sich der Anspruch nur auf den Prozentsatz.
Der_die Unterhaltspflichtige kann unselbstständig tätig sein (Angestellte_r), selbstständig tätig sein, Pension oder Arbeitslosengeld beziehen oder sogar selbst Unterhalt erhalten. In jedem Fall bist du berechtigt, an diesen Lebensverhältissen zu partizipieren. Unselbstständig Erwerbstätige beziehen in der Regel ihr Einkommen 14mal jährlich. Urlaubs- und Weihnachtsgeld („Sonderzahlungen”) werden überlicherweise mit dem Gehalt für Juni und November ausbezahlt, bei Beamt_innen aufgeteilt auf den 01.03., 01.06., 01.09. und 01.12. des Jahres. Die Sonderzahlungen, aber auch Prämien, die nur einmal jährlich, oder Überstundenentgelte, die nur in einigen Monaten anfallen, werden auf das ganze Kalenderjahr aufgeteilt (“aliquotiert”).
Urlaubs- und Weihnachtsentgelt werden nur mit 6% besteuert, ihr Nettowert ist daher höher als der eines gewöhnlichen Monatsgehaltes. Es gibt natürlich Fälle in denen der_die Arbeitgeber_in oder das Einkommen nicht bekannt ist. Es empfiehlt sich daher, eine ungefähre Schätzung 20 abzugeben oder anzugeben, dass man die exakte Höhe des Einkommens nicht 21 kennt. Beantrage in diesem Fall den „gesetzlichen Unterhalt”, da der_die Antragsgegner_in dann die Einkommensunterlagen vorlegen muss bzw. diese von dem_der Arbeitgeber_in durch das Gericht direkt abgefragt werden, und den Antrag danach erst zu „konkretisieren”. Ein guter Behelf zur genauen Feststellung ist unter: http://www.bmf.gv.at/Steuern/Berechnungsprogramme/ abrufbar
Beispiel: Der Antragsgegner ist Angestellter bei der Firma Musterfrau, 1010 Wien, Zentrumstraße 12 und bezieht ein monatliches Nettoeinkommen von EUR 3.000,00 monatlich 12 mal jährlich zuzüglich Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Sonderzahlugen). Dies entspricht einem monatlichen Nettoeinkommen von EUR 3.697,00 aliquot.
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Die Antragsgegnerin ist Angestellte und bezieht ein monatliches Nettoeinkommen von zumindest EUR 2.000,00 monatlich 12 mal jährlich zuzüglich Urlaubsund Weihnachtsgeld (Sonderzahlungen). (EUR 2.419,00 aliquot)
Auch das Einkommen von selbstständig Erwerbstätigen wird auf 12 Monate aufgeteilt (12mal jährlich). Einkommenssteuerbescheide spiegeln nur selten die tatsächliche Einkommensituation wieder, weshalb unbedingt auch die Einkommenssteuererklärungen (Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen) von dem_der Unterhaltspflichtigen zu verlangen sind. Man erkennt, daraus, ob der_die Unterhaltspflichtge Rücklagen bildet oder steuerliche Abschreibungen tätigt, die unterhaltsrechtlich irrelevant sind. Wenn auch diese Unterlagen zur Berechung der Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht ausreichen, kann ein Sachverständigengutachten aus dem Fach der Berufskunde beantragt werden (siehe Punkt 4). Für die anfallenden Kosten kann Verfahrenshilfe beantragt werden (siehe Punkt 4).
Bei der Ermittlung der Unterhaltsbemessungsgrundlage für die Vergangenheit wird das durchschnittliche Einkommen der letzten drei abgeschlossenen Wirtschaftsjahre (z.B.: 2011, 2012 und 2013) herangezogen. Beispiel: Die Antragsgegnerin ist selbstständige Ärztin und bezieht ein monatliches Nettoeinkommen von zumindest EUR 5.000,00 monatlich 12mal jährlich.
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23 Es kommt natürlich auch vor, dass der_die Unterhaltspflichtige selbst kein eigenes Einkommen oder ein deutliche niedrigeres Einkommen erhält, aber dennoch einen überdurchschnittlichen Lebensstandard pflegt. Gründe dafür können sein, dass der_die Unterhaltspflichtige Unterstützug durch seinen_seine Ehepartner_in oder eingetragene_n Partner_in erhält oder schlichtweg absichtlich ein niedrigeres Einkommen verdient, als es zumutbar wäre.
In diesem Fall könnte die Einholung eines Sachverständigengutachtens aus dem Fach der Berufskunde nötig sein (siehe Punkt 4). Beispiel: Der Antragsgegner benötigt für seinen Lebensaufwand durchschnittlich EUR 4.000,00 monatlich. 24 25
oder Die Antragsgegnerin bezieht derzeit nur EUR 1.000,00 monatlich, obwohl es ihr möglich wäre, ein Einkommen von EUR 2.000,00 monatlich zu verdienen. Eigeneinkommen Es ist auch anzugeben, ob der_die Unterhaltsberechtigte ein eigenes Einkommen bezieht. Das ist durch entsprechende Gehaltsnachweise
(Lohnzettel, Honorarnote etc.) zu belegen, da diese Auswirkungen auf die Unterhaltshöhe haben. Achtung! Ein kurzfristiges geringfügiges Ferialeinkommen (z.B.: 3 Monate von Juli bis September) ist bei der Unterhaltsbemessung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen und verringert deshalb die von dem_der Unterhaltspflichtigen zu erbringende Unterhaltsleistung in der Regel nicht. Gar nicht berücksichtigt wird das Ferialeinkommen, wenn gemeinsam mit dem Unterhaltsanspruch nicht einmal der Regelbedarf erreicht wird. Beispiel: Ich beziehe ein eigenes Einkommen in Höhe von EUR 380,00 14 mal jährlich. Beweis: mein Lohnzettel in Kopie
. 0 10 Kapitel
Kosten Pauschalgebühren Die Höhe der Pauschalgebühren richten sich nach dem Wert des „Zuerkannten” (bei einer Erhöhung aus der Differenz, für die Zuerkennung des künftigen Unterhalts die einfache Jahresleistung) und beträgt 0,5%. Die Zahlungspflicht für die Entscheidungsgebühr oder Vergleichsgebühr trifft den_derjenigen, dem_r die Unterhaltsleistung auferlegt wird – also den_die Unterhaltspflichtige_n). Achtung! Jeder Antrag verursacht Pauschalgebühren und unter Umständen weitere Kosten (Rechtsanwält_in, Sachverständige_r) Kosten für Sachverständige Wenn der_die Unterhaltspflichtige selbstständig tätig ist oder deutlich weniger verdient, als zu erwarten wäre,
ist unter Umständen die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich. Diese Kosten müssen zuerst von beiden Parteien zur Hälfte bevorschusst werden. Wer die Kosten am Ende des Verfahrens endgültig zu übernehmen hat, richtet sich danach, wer obsiegt (gewinnt) oder unterliegt (verliert). Anwaltspflicht? In Unterhaltsverfahren ist es grundsätzlich nicht erforderlich, sich von einem_einer Anwalt_Anwältin vertreten zu lassen. In folgenden Fällen empfiehlt es sich aber auch selbst eine_n Anwalt_Anwältin zu Rate zu ziehen: -
wenn der_die Antragsgegner_ in sich selbst durch eine_n Anwalt_Anwältin vertreten lässt (und ohnedies finanziell überlegen ist)
24 25
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-
wenn die Berechnung des Unterhalts schwierig ist, weil der_die Antragsgegner_in selbstständig ist, Einkommen aus verschiedenen Quellen bezieht oder sein_ihr Ein- kommen verschleiert
-
wenn Fragen des internationalen Rechts geprüft werden müssen.
Erst im Rechtsmittelstadium ist die Beiziehung eines_einer Anwaltes_Anwältin zwingend erforderlich.
Anwältin, empfiehlt es sich, einen Antrag auf Bewilligung von Verfahrenshilfe zu stellen. In diesem Fall muss der_die Antragsteller_in ein „Vermögensbekenntnis” ausfüllen, entsprechende Belege beilegen und seinem_ihrem Antrag auf Unterhaltsfestsetzung beischließen. Das Gericht überprüft, ob die Voraussetzung vorliegen, oder ob die Beigebung eines Rechtsanwaltes_einer Rechtsanwältin erforderlich ist, bewilligt den Antrag oder weist ihn ab.
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Auch für anwaltliche Vertretung kann Verfahrenshilfe beantragt werden. Verfahrenshilfe Sollte der_die unterhaltsberechtigte Student_in und Antragsteller_in nicht in der Lage sein, die anfallenden Gebühren oder Sachverständigenkosten ohne Gefährdung seines_ihres eigene_n Lebensunterhaltes zu tragen, oder benötigt er_sie eine_n Anwalt_
Das Formular zum Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe kann auf der Website www.justiz.gv.at. abgefragt werden.
Achtung! Falsche Angaben im Vermögensbekenntnis sind gerichtlich strafbar und werden geahndet. Nach drei Jahren wird seitens des Gerichtes überprüft, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung der Verfahrenshilfe weiter vorliegen. Wenn der_die Unterhaltsberechtigte inzwischen selbst arbeitet und ein Einkommen verdient, kann es unter Umständen zu einer Anordnung der Nachzahlung der bevorschussten Beträge kommen. Es empfiehlt sich daher, bereits in einem frühen Stadium des Studiums die Unterhaltsansprüche durchzusetzen bzw. Verfahrenshilfe zu beantragen. Nach Ablauf von drei Jahren nach Abschluss des Verfahrens kann die Verpflichtung zur Nachzahlung der durch Verfahrenshilfe bevorschussten Kosten nicht mehr auferlegt werden. Die Voraussetzung für die Bewilligung der Verfahrenshilfe können auch wegfallen und der_die Unterhaltsberechtigte zur Nachzahlung verpflichtet werden, wenn er_sie im Verfahren obsiegt und der_die Unterhaltspflichtige zu einer hohen Nachzahlung oder
einem höheren Unterhalt verpflichtet wird, und der_die Unterhaltsberechtigte so plötzlich Geldmittel erhält, aus denen er_sie die angefallenen Kosten ohne Gefahr eines Nachteils selbst bezahlen kann. Achtung! Auch die Verfahrenshilfe schützt nicht davor, die Kosten der Gegenseite bei Unterliegen zu ersetzen. Vor diesen Kosten kann nur eine Rechtsschutzversicherung, die auch Familienangelegenheiten umfasst, schützen. Kostenersatzpflicht Es gilt auch im Unterhaltsverfahren Volljähriger die sog. „Kostenersatzpflicht”. Sollte der_die Antragsteller_in daher „unterliegen”, hat er_sie in weiterer Folge die Kosten der Gegenseite zu ersetzen. Unterliegen bedeutet, dass der Antrag zur Gänze oder zu mehr als der Hälfte abgewiesen wird. Obsiegt der_die Antragsteller_in, muss ihm_ihr der_die Unterhaltspflichtige die Kosten ersetzen.
26 27
. 0 11 Kapitel
Sonderbedarf Wenn Zahlungen für außerordentliche Anschaffungen (Computer, Zahnspange, Brille, o.ä.) angefallen sind, können diese - nach Abzug allfälliger Beiträge durch die Krankenkasse – als Sonderbedarf beantragt werden.
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Beispiel: Ich habe Kosten für eine Zanspange in der Höhe von EUR 3.000,00 bezahlt, wovon die Krankenkasse einen Betrag von EUR 1.000,00 refundiert hat. Ich stelle daher den Antrag, den_die Antragsgegner_in zu verpflichten, die mir entstandenen Kosten von EUR 2.000,00 zu ersetzen.
. 0 12 Kapitel
Unterhaltshöhe Da es zunächst unklar sein kann, wie hoch der Unterhaltsanspruch tatsächlich ist, reicht es im Antrag aus, den „gesetzlichen Unterhalt” zu beantragen. Nach Vorliegen der Einkommensunterlagen des_der Unterhaltspflichtigen muss der Antrag jedoch konkretisiert werden, worauf auch hinzuweisen ist. Achtung! Der Unterhalt kann bis zu drei Jahre rückwirkend beantragt werden. Es muss daher angegeben werden, ab wann der Unterhalt bzw. eine Unterhaltserhöhung beantragt wird.
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Beispiel: Ich behalte mir eine ziffernmäßige Konkretisierung nach Vorliegen der vollständigen Gehaltsunterlagen des_der Antragsgegner_in vor. Da die Unterhaltsleistungen des_der Antragsgegner_in nicht seinen_ihren gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung mir gegenüber entsprechen, stelle ich den Antrag 30 31
der_der Antragsgegner_in, _________ geb. _______________, für den Zeitraum von ______________bis laufend bis auf Weiteres zu einem monatlichen Unterhaltsbetrag mir gegenüber im gesetzlichen Ausmaß zu verpflichten. Die bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses fälligen Beträge, samt 4% gestaffelter Verzugszinsen, binnen 14 Tage bei sonstiger Exekution zu meinen Handen, die zukünftig fällig werdenden Beträge am 1. eines jeden Monats im Vorhinein zu meinen Handen bei sonstiger Exekution.
Sobald die Einkommensunterlagen vorliegen, sollte man dem_der zuständigen Rechtspfleger_in einen Besuch abstatten und um Hilfe bei der exakten Berechnung ersuchen. Beispiel: Der Antragsgegner bezieht ein monatliches Nettoeinkommen von EUR 3.000,00 und ist sorgpflichtig für zwei weitere Kinder, geb. 01.01.2001 (Kind 1), und geb. 06.06.2006 (Kind 2). Der Antragsteller ist am 02.02.1994 geboren, Student und hat kein Eigeneinkommen. Der Prozentanspruch des Antragstellers beträgt 22% vom Nettoeinkommen des Antragsgegners. Kind 1 ist über 10 Jahre alt und mit 2% zu berücksichtigen (daher 20%). Kind 2 ist unter 10 Jahre alt und mit 1% zu berücksichtigen (daher 19%). Der Unterhaltsanspruch beträgt daher grundsätzlich EUR 570,00 monatlich (ohne Berücksichtigung der Familienbeihilfe)
Beispiel: Der Antragsgegnerin bezieht ein monatliches Nettoeinkommen von EUR 15.000,00 und ist sorgepflichtig für zwei weitere Kinder, geb. 01.01.2001 (Kind 1), und geb. 06.06.2006 (Kind 2). Der Antragstellerin ist am 02.02.1994 geboren, Studentin und hat kein Eigen30 einkommen. Der Prozentanspruch der Antragsteller- 31 in beträgt 22% vom Nettoeinkommen der Antragsgegnerin. Kind 1 ist über 10 Jahre alt und mit 2% zu berücksichtigen (daher 20%) Kind 2 ist unter 10 Jahre alt und mit 1% zu berücksichtigen (daher (19%). Der Unterhaltsanspruch würde grundsätzlich EUR 2.850,00 monatlich betragen. Die “Luxusgrenze” von EUR 1.650,00 monatlich deckelt den Unterhaltsanspruch aber, weshalb der Unterhaltsanspruch mit EUR 1.650,00 monatlich (ohne Berücksichtigung der Familienbeihilfe) festzusetzen wäre.
Ein nützliches Instrument bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen ist der Unterhaltsrechner der österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt (www.jugendwohlfahrt. at)
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Im Zweifel empfiehlt es sich am Amtstag zum zuständigen Bezirksgericht zu gehen (jeden Dienstag von 08.00 bis 12.00 Uhr) und den_die zuständige Rechtspfleger_in um Hilfe zu bitten.
. 0 13 Kapitel
Was darf auf den Unterhalt angerechnet werden? Gleichaltrige (titulierte) Gegenforderungen können angerechnet (kompensiert) werden, soweit der verbleibende Unterhaltsbetrag über dem Existenzminimum in Höhe von EUR 857,73 monatlich für 2014 liegt. Zuviel bezahlte Unterhaltsbeträge in der Vergangenheit können grundsätzlich nicht gegen den laufenden Unterhalt aufgerechnet werden. Gegen einen Unterhaltsanspruch in Geld können auch nicht Ansprüche auf Ersatz von Naturalunterhaltsleistungen aufgerechnet werden. Auch Kosten, die der_die Unterhaltsberechtigte dem_der Unterhaltspflichtigen aufgrund eines gerichtlichen Verfahrens ersetzen muss, können bis zur Grenze des Existenzminimums angerechnet werden.
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. 0 14 Kapitel
Was tun, wenn nicht bezahlt wird? Grundsätzlich ist der Unterhalt am Ersten eines jeden Monats im Vorhinein zu bezahlen (01.01., 01.02., 01.03., usw.).
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Regelmäßig Verspätungen um zwei bis drei Tage fallen nicht ins Gewicht. Werden die Unterhaltszahlungen viel zu spät, zu wenig oder gar nicht geleistet, sollte man den_die Unterhaltspflichtige_n einmal auf schriftlichen Weg auffordern, pünktlich bzw. den ausständigen Betrag zu leisten. Wenn der_die Unterhaltspflichtige an seinem_ihrem Zahlungsverhalten nichts ändert, sollte man ein Exekutionsverfahren auf die Fahrnisse des_der Unterhaltsschuldner_in (Auto, Schmuck, Liegenschaften, etc.), auf die Forderungen des_der Unterhaltschuldner_in (Konto, Kund_innen, Erbschaften, Schadensersatzansprüche) führen.
Die ideale Form der Exekution bei Unterhaltsansprüchen ist die Gehaltspfändung, bei der der Unterhaltsbetrag direkt von dem_der Dienstgeber_in des_der Unterhaltspflichtigen einbehalten und an den_die Unterhaltsberechtigen ausbezahlt wird.
. 0 15 Kapitel
Begriffsdefinitionen aliquotiert Ein_e unselbstständig Erwerbstätige_r (=Angestellte_r) erhält sein_ihr Einkommen 14 mal jährlich, obwohl das Jahr nur 12 Monate hat. Das 13. und 14. Monatsgehalt sind sog. Sonderzahlungen und werden begünstigt besteuert. In Einzelfällen (bspw. einigen Banken oder dem ORF) erhalten Angestellte sogar 15 mal oder 16 mal jährlich ihr Gehalt. Damit der Unterhaltsanspruch monatlich nicht abweicht, sondern immer gleich hoch ist, aliqotiert man dieses Einkommen. Das bedeutet, man teilt die Sonderzahlungen auf 12 Monate nach folgender auf Formel: (Nettobezug x 12 + Nettosonderzahlungen + Prämien + Überstundenentgelte) : 12
Beispiel: A verdient EUR 2.000,00 monatlich netto 12 mal jährlich, die beiden Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) werden begünstigt versteuert und betragen daher EUR 2.200,00 monatlich. Sein aliquotiertes Einkommen beträgt somit EUR 2.367,00 ([EUR 2.000,00 x 12 + EUR 4.400,00] : 12) Antragsteller_in Die Person, die bei Gericht einen Antrag einbringt, weil er_sie Unterhalt festsetzen lassen möchte, ist der_die Antragsteller_in. Antragsgegner_in Die Person, gegen die sich der Antrag richtet, sprich von der man Unterhalt möchte, ist der_die Antragsgegner_in. Richtet sich der Antrag gegen beide Elternteile spricht man von den Antragsgegner_innen. Um Verwechslungen zu vermeiden, werden die beiden Antragsgegner_innen in einem Antrag als Erstantragsgegner_in und als Zweitantragsgegner_in bezeichnet.
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Bemessungsgrundlage Von der Unterhaltsbemessungsgrundlage wird der Unterhaltsanspruch berechnet. Es handelt sich dabei um die Summe aller dem_der Unterhaltspflichtgen tatsächlich zufließenden Mittel.
36 37
Beweis Alles, was in einem Antrag niedergeschrieben wird, muss bewiesen werden. Dies kann durch Urkunden, durch Zeug_innen, durch Sachverständige, durch einen Augenschein oder durch die Einvernahme der Parteien selbst geschehen. Die Beweise müssen im Antrag genannt werden. Das Geburtsdatum lässt sich bspw. durch die Geburtsurkunde belegen, der Studienfortschritt druch ein Sammelzeugnis (Urkunden). Dass man bemüht studiert, dass der_die Antragsgegner_ in keine Unterhaltsleistungen erbringt
oder dass man selber kein Einkommen verdient, lässt sich durch die eigene Einvernahme beweisen. Die Einkommensverhältnisse von einem_einer selbstständig Erwerbstätigen lassen sich durch das Gutachten eines_einer Sachverständigen beweisen. Dass man sich in Eigenpflege befindet, kann man durch Zeug_innen beweisen. Wenn es schon einen anderen Akt gegeben hat, in dem der Unterhalt festgesetzt wurde, wird man die Beschaffung des Aktes beantragen, wobei man das zuständige Gericht und die Geschäftszahl nennen muss. Der Augenschein bei Unterhaltsanträgen keine Rolle spielt.
Eigenpflege Der_die Unterhaltsberechtigte kann im Haushat eines Elternteils leben und dort verpflegt werden oder sich in Eigenpflege befinden. Von Eigenpflege wird etwa gesprochen, wenn man in einem Studierendenwohnheim oder einer Wohngemeinschaft lebt, jedenfalls aber nicht im Haushalt eines Elternteils. (meine) Einvernahme/Parteinvernehmung Manche Ausführungen, wie z.B.: dass man kein eigenes Einkommen bezieht, dass man sich beim Studienfortgang bemüht, dass es mündliche Vereinbarungen gibt, dass man keine Unterhaltsleistungen erhält oder dass man sich in Eigenpflege befindet, lassen sich nur durch perönliche Aussage vor Gericht beweisen. Der Beweis heißt dann: meine Einvernahme oder Parteienvernehmung („PV”).
Exekution Mit einem Exkutionsverfahren kann man bereits mit einem Titel festgesetzte Unterhaltsleistungen zwangsweise einbringlich machen. Hierfür kommen die Fahrnisexekution, die Forderungsexekution oder die Gehaltspfändung in Frage. Bei der Gehaltspfändung kann eine Anfrage an den Sozialversicherungsträger gerichtet werden und der_die aktuelle Arbeitsgeber_in des_der Unterhaltspflichtigen erfragt werden. Wenn man bereits weiß, wo der_die Unterhaltspflichtige arbeitet, ist eine solche Anfrage nicht erforderlich. Der Antrag auf Exkution kann am Amtstag beim Bezirksgericht am Wohnort des_der Unterhalts-pflichtigen gestellt werden oder über eine_n Rechtsanwalt_anwältin.
36 37
TIPP: Solltest du ein Exekutionsverfahren anstreben stell sicher, dass auf gültigen Spruch des Bezirksgerichts eine Rechtskraftbestätigung ist. Sollte die Exekution angefochten werden, musst du diesen innerhalb einer Woche nachweisen. 38 39
Gebühren Gebühren entstehen für alle Tätigkeiten des Gerichtes, einerseits wenn ein Antrag gestellt wird, andererseits hat der_die Sachverständige Anspruch auf Gebühren anmeldet. Wer diese zu ersetzen hat, richtet sich danach, wer obsiegt (gewinnt) oder unterliegt (verliert).
Geschäftszahl Bei einem ersten Antrag gibt es noch keine „GZ”. Sobald man einen Antrag zu Gericht schickt, wird dieser dort registriert und vom Gericht mit einer Geschäftszahl versegen. Für zukünftige Schreiben oder Vorsprachen sollte man immer diese Geschäftszahl verwenden. Bei Unterhaltsanträgen Volljähriger sieht eine Geschäftszahl zum Beispiel so aus: 1 FAM 84/13t
1 (= zuständige Abteilung)
FAM (=Familienrechtssache = Unterhalt Volljährige_r) 84 (=Nummer des Aktes in der Abteilung) /13 (=Jahr, aus dem der Akt stammt) t (=EDV Prüfbuchstab)
gesetzlicher Unterhalt Der Unterhalt berechnet sich nach der Prozentsatzkomponente (über 15 Jahre: 22% des Nettoeinkommens) und ist der Höhe nach mit dem „Luxusstopp” begrenzt. konkretisieren In einem ersten Antrag sollte man nur den „gesetzlichen Unterhalt” beantragen, weil das Einkommen des_der Unterhaltspflichtigen noch nicht feststeht. Sobald das Einkommen allerdings feststeht, wird man vom Gericht überlicherweise aufgefordert, den Antrag zu „konkretisieren”, also ziffernmäßig zu bestimmen. Zunächst beantragt man, den_die Unterhaltspflichtigen „zum gesetzlichen Unterhalt zu verpflichten”, nachdem man konkretisiert „zum Unterhalt in Höhe von EUR ________ monatlich zu verpflichten”.
Kosten Kosten können für anwaltliche Vertretung anfallen. Wer diese letztlich zu tragen hat, orientiert sich daran, wer obsiegt (gewinnt). netto Das Nettoeinkommen ist das Einkommen, das nach Abzug von Sozialabgaben und Steuern übrig bleibt: Nettolohn = Bruttolohn - Sozialabgaben - Steuern
38 39
obsiegen Der_die Antragsteller_in obsiegt dann, wenn er_sie mit seinem_ihrem Antrag zur Gänze oder zu mehr als der Hälfte durchringt. Sorgepflichten Ein_e Unterhaltspflichtige_r kann ein oder mehrere Sorgepflichten haben. Sorgepflichtig ist man für Personen, die, nach dem Gesetz, einen Unterhaltsanspruch haben. Dies können weitere Kinder sein, aber auch der_die Ehegatt_in bzw. eingetragene Partner_in
40
Streitwert Der Streitwert bei der Forderungseintreibung ergibt sich aus der aushaftenden Geldforderung. Bei Ansprüchen auf Unterhaltsbeiträge ist für die Bemessung der Gerichtsgebühren als Streitwert das Dreifache der (begehrten) Jahresleistung anzunehmen, für die Bemessung des Anwält_innenhonorars ist als Streitwert das Einfache der (begehrten) Jahresleistung anzunehmen.
41
Titel Eine rechtlich verbindliche Anspruchsgrundlage, mit dem ein_e Unterhaltsplfichtige_r zu Unterhaltsleistungen verpflichtet wird, heißt Unterhaltstitel. Bei einem Titel handelt es sich meist um einen gerichtlichen Beschluss oder einen Vergleich, aber auch Vereinbarungen mit dem Jugendwohlfahrtsträger oder vollstreckbare Notartiatsakte bilden Titel, aufgrund welche man Exekution führen kann.
GZ ________________
Antrag an das Bezirksgericht __________________________ __________________________ Wegen:
Unterhalt Vollj채hrige_r
ANTRAGSTELLER_IN Vorname
Nachname
Adresse Plz
Ort Geb.
(Erst)Antragsgegner_in: Vorname
Nachname
Adresse Plz
Ort
Berufsbezeichnung
Geb.
(Zweit)Antragsgegner_in: Vorname
Nachname
Adresse Plz
Ort
Berufsbezeichnung
Geb.
Seite 1/4
1.)
Ich bin Sohn_Tochter des_der Antragsgegner_in
Ich bin __________________________ Staatsb端rger_in Ich wohne in Eigenpflege/ mit meinem anderen Elternteil in einem Haushalt in
_____________________________________________ 2.a)
Der_die Antragsgegner_in ist/sind derzeit zu einer monatlichen Unterhalts-
leistung von EUR ______________________ verpflichtet
Beweis: Beschluss/Vergleich/Unterhaltsvereinbarung in Kopie
oder b.)
Der_die Antragssteller_in leistet/leisten monatlich einen Unterhaltsbetrag von
EUR ____________________
Beweis: meine Einvernahme.
oder c.)
Der_die Antragsgegner_in hat/haben seit ___________ folgende
Unterhaltszahlungen geleistet
_____________ (Datum)
EUR_____________
_____________ (Datum)
EUR_____________
_____________ (Datum)
EUR_____________
d.)
Der_die Antragsgegner_in leistet/leisten 端berhaupt keine Unterhaltszahlungen
an mich.
Beweis: meine Einvernahme. Seite 2/4
3.)
Die Familiebeihilfe wird von mir/von dem/von der/von den Antragsgegner_innen bezogen.
4)
Der_die Antragsgegner_in ist/sind selbstständig erwerbstätig/unselbstständig
erwerbstätig/ Pensionist_in/ arbeitslos/ bezieht Notstandshilfe.
Ich habe keine genaue Kenntnis darüber, welches monatliche Nettoeinkommen
der_die Antragsgegner_in bezieht.
Beweis: Einkommensunterlagen des_der Antragsgegner_in deren Vorlage
aufgetragen werden
5.a)
Ich beziehe ein eigenes Nettoeinkommen in Höhe von EUR _______monatlich
Beweis: meine Gehaltsunterlagen in Kopie
oder b.)
Ich beziehe kein eigenes Einkommen.
Beweis: meine Einvernahme
6.)
Ich behalte mir eine ziffernmäßige Konkretisierung nach Vorliegen der
vollständigen Gehaltsunterlagen des_der Antragsgegner_in vor.
Seite 3/4
7.a)
Da die Unterhaltsleistungen des_der Antragsgegner_in nicht seinen_ihren gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen mir gegenüber entsprechen, stelle ich
den Antrag
den Antragsgegner_die Antragsgegnerin, ___________________________
geb. ___________, für den Zeitraum ab _______________ bis auf weiteres zu
einem monatlichen Unterhaltsbetrag mir gegenüber im gesetzlichen Ausmaß
zu verpflichten;
die bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses fälligen Beträge samt 4% gestaffelter Verzugszinsen binnen 14 Tage bei sonstiger Exekution zu meinen Handen, die zukünftig fällig werdenden Beträge am 1. eines jeden Monats im Vorhinein zu meinen Handen bei sonstiger Exekution
___________________ (Vorname) ___________________ (Nachname)
oder wenn das Einkommen des_der Unterhaltspflichtigen bekannt ist: b)
Da die Unterhaltsleistung des_der Antragsgegner_in nicht seiner_ihrer
gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung mir gegenüber entsprechen, stelle
ich den,
den Antragsgegner_die Antragsgegnerin, ___________________________
geb. ___________, für den Zeitraum ab _______________ bis auf weiteres zu
einem monatlichen Unterhaltsbetrag mir gegenüber von EUR ___________ zu
verpflichten; die bis zur Rechtskraft dieses Beschlusses fälligen Beträge samt 4% gestaffelter Verzugszinsen binnen 14 Tage bei sonstiger Exekution zu meinen Handen, die zukünftig fällig werdenden Beträge am 1. eines jeden Monats im Vorhinein zu meinen Handen bei sonstiger Exekution.
_______________________________ (Name Antragsteller_in)
Antrag,
Seite 4/4
. 0 16 Kapitel
Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstellen 1100 Wien, Gudrunstraße 179a Tel.: +43 (0) 1/601 73 - 0 Parteienverkehr: Mo, Di, Do, Fr 9–12 Uhr E-Mail: stip.wien@stbh.gv.at
4020 Linz, Europaplatz 5a Tel.: +43 (0) 732/66 40 31 - 0 Parteienverkehr: Di, Mi, Do 9–12 Uhr, E-Mail: stip.linz@stbh.gv.at
5020 Salzburg, Paris-Lodron-Str. 2 Tel.: +43 (0) 662/84 24 39 Parteienverkehr: Mo, Di, Do 9–12 Uhr, E-Mail: stip.sbg@stbh.gv.at
6020 Innsbruck, Andreas-Hofer-Str. 46 Tel.: +43 (0) 512/57 33 70 Parteienverkehr: Mo bis Do 9-12 Uhr, Di 13-15 Uhr (Donnerstag nur im WS) E-Mail: stip.ibk@stbh.gv.at
8010 Graz, Metahofgasse 30 Tel.: +43 (0) 316/81 33 88 - 0 Parteienverkehr: Mo, Di, Do, Fr 9-12 Uhr E-Mail: stip.graz@stbh.gv.at
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Wien 1080 Wien, Lederergasse 35/4 Mo bis Fr 09:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr außer Dienstag Vormittag; Tel.: 01/402 30 91
Graz 8020 Graz, Dreihackengasse 1 Mo bis Fr, 08:00–16:00 Uhr Tel.: 0316/814748
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Innsbruck 6020 Innsbruck, Schöpfstraße 3 Mo und Di, 13–15 Uhr Donnerstag, 10–12 Uhr Tel.: 0512/507 8491
Salzburg 5020 Salzburg, Mirabellplatz 9/1 Mo, 09:00–12:00 Uhr außer Mittwoch Tel.: 0662/8044-6500
Klagenfurt 9020 Klagenfurt, Universitätsstraße 66 Mo bis Do, 08:30–12:00 und 13:00–15:00 Tel.: 0463/142
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