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Entwicklungskonzepte

Die Ortsteile Elgersweier und Zunsweier bekommen je ein eigenes Ortsentwicklungskonzept. Der Planungsausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig, der Verwaltung einen entsprechenden Auftrag zu erteilen.

Die Entscheidung geht zurück auf einen bereits 2013 im Rat gefassten Beschluss, für alle Ortsteile sukzessive entsprechende Konzepte erstellen zu lassen.

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Bereits vor diesem Beschluss waren im Jahr 2008 für die Ortsteile Bohlsbach, Bühl, Waltersweier und Weier entsprechende Papiereverfasst worden. Außerdem gab es für die Stadtteile Nordweststadt und Albersbösch städtebauliche Rahmenpläne, welche die gleiche Funktion wie ein Ortsentwicklungskonzept erfüllen.

Auf Grundlage des damaligen ventionell weiterbearbeitet. Marc Müller-Stoffels, Fachbereichsleiter Digitalisierung, dazu: „Zum Teil fehlen noch die rechtlichen Rahmenbedingungen, weiterhin gibt es noch keine integrierten Workflows der an der Entscheidung beteiligten Behörden.“

Beschlusses wurden zunächst die Reblandgemeinden Fessenbach, Rammersweier und Zell-Weierbach konzeptionell betrachtet.

Griesheim und Windschläg werden zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Bereits seit zwei Jahren sei man im Dialog mit den Ortschaftsräten von Elgersweier und Zunsweier, berichtete Leon Feuerlein, Leiter Stadtplanung und Stadtgestaltung. Bei der Erstellung der Konzepte werde es eine umfangreiche Bürgerbeteiligung geben.

Vorgesehen sind unter anderem in jedem der betroffenen Ortsteile zwei aufeinander aufbauende Bürgerworkshops. Die Ergebnisse werden dann von den jeweiligen Ortschaftsräten diskutiert, ergänzt und als Vorlage in den Gemeinderat eingebracht.

Franziska Bladt von der Abteilung Baurecht monierte fehlende Schnittstellen: „Leider gibt es da- für noch keine einheitlichen Standards, jede Gemeinde muss sich selbst etwas basteln. Wirbleiben aber am Ball und optimieren fortwährend.“ Im Städtevergleich stehe Offenburgauf einem der vorderen Plätze.

Langfristiges Ziel sei es, dass alle Bauanträge verpflichtend digital eingereicht werden müssen, so

Bladt. Voraussetzung dafür sei, dass die Dokumente komplett digital bearbeitet werden könnten, ergänzte Sabine Reichenbach, ebenfalls aus der Abteilung Baurecht. Sie erläuterte den Wegeines digital gestellten Antrags ab der Einreichung über das „Serviceportal BW“ bis zur Entscheidung. Derzeit gebe es noch Medienbrüche, die eine durchgehende digitale Bearbeitung der Dokumente verhinderten.

Ausschuss-Mitglied Martin Ockenfuß (Grüne) sprach wohl allen Beteiligten aus der Seele, als er eine landes- oder bundeseinheitliche Lösung anmahnte.

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