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Straße

ABSCHIED UND WILLKOMMEN

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CDU-Fraktion. Nach 23 Jahren als Stadtrat wurde Wolfgang Böhringer (l.) in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats verabschiedet. OB Marco Steffens würdigte den 73-jährigen Metzger als ruhigen und ausgeglichenen Zeitgenossen, der sich insbesondere für die Städtepartnerschaften einsetzte und sich durch Großzügigkeit und Spendierfreude auszeichnete. Sein Nachfolger ist Mathias Renner aus Fessenbach. Er wurde auf die Formel verpflichtet: „Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“ Fotos: Siefke

„Es kommt auf den Einzelfall an“

Aktuelle Stunde: Gemeinderat diskutiert engagiert über Haltung gegenüber sogenannten „Montagsspaziergängern“

Auf Initiative der SPD-Gemeinderatsfraktion gab es in der jüngsten Gemeinderatssitzung eine Aktuelle Stunde zum Umgang mit den so genannten Spaziergängen, deren Teilnehmende aus unterschiedlichsten Gründen gegen die CoronaMaßnahmen demonstrieren. Die Stadtspitze verteidigte ihre Haltung, zum jetzigen Zeitpunkt auf eine Allgemeinverfügung zum Verbot zu verzichten.

Die über zwei Jahre währende Pandemie sei für alle eine Herausforderung. Jede Maßnahme, die ergriffen werde, habe ernste Nebenwirkungen, so Marco Steffens in seiner Stellungnahme. Jeder und jede Einzelne seien gefragt, sich solidarisch und angemessen zu verhalten. All jenen, die sich entsprechend verhielten, gelte für diese „stille Leistung“ sein Dank. Aus verschiedenen Beweggründen gebe es Menschen, die gegen die Maßnahmen in welcher Form auch immer aufbegehrten. So werde dem Staat Unlauterkeit und Schwäche unterstellt, manche hätten Angst, andere witterten eine Verschwörung. Eine „verschwindende Minderheit“ nutze die Situation aus, um sich selbst in den Vordergrund zu spielen und die staatliche Ordnung grundsätzlich in Frage zu stellen. Steffens kritisierte, dass die Spaziergänge nicht angemeldet seien und einige Teilnehmende keine Masken trügen. Er unterstrich, dass die meisten allerdings keine Extremisten seien und forderte daher dazu auf: „Schauen Sie genau hin, mit wem Sie da mitlaufen.“ Ein robustes Vorgehen gegen die derzeit friedlich verlaufenden Spaziergänge könne zu einer Radikalisierung führen: „Wir sind der Meinung, ein solches Verhalten austarieren zu können.“

Starker Rechtsstaat

Bürgermeister Hans-Peter Kopp unterstrich, dass man nicht von der Situation in Stadt A auf die Situation in Stadt B schließen dürfe: „Es kommt immer auf den Einzelfall an.“ Kopp betonte mit Nachdruck: „Wir sind ein starker Rechtsstaat.“ Wer in diesem Fall eingreifen wolle, müsse sich fragen, ob dieser Schritt angemessen und verhältnismäßig sei. Zwar missbillige die Stadt, dass sich niemand für die Spaziergänge verantwortlich erkläre und dass die Märsche nicht angemeldet seien. Allerdings rechtfertige ein Verstoß gegen die Anmeldepflicht kein Verbot der Veranstaltung. Erst wenn eine schwerwiegende, unmittelbare Gefahr für die Öffentlichkeit bestehe, sei eine Untersagung geboten.

In der Fraktionsrunde missbilligte Ingo Eisenbeiß (Grüne), dass von einigen „Spaziergängern“ ein Graubereich ausgenutzt und keine Verantwortung übernommen werde. Andererseits sei es zu begrüßen, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit diesen hohen Stellenwert einnehme.

Jess Haberer (CDU) empfindet das Szenario als bedrohlich und sieht es als besorgniserregend an, dass einige die Demokratie völlig ablehnten. Die Gegendemonstranten müssten darauf hinwirken, dass sich kein antidemokratisches Gefühl etabliere: „Das passt nicht zur Marke Offenburg.“

Tobias Isenmann (FWO) betonte, dass seine Fraktion das Recht auf freie Meinungsäußerung hoch schätze. Aber auch hier gelten demokratische Regeln. Er appellierte an die Teilnehmenden, den offiziellen Weg zu gehen und die Spaziergänge anzumelden.

Thomas Bauknecht (FDP) wertete die Spaziergänge bislang als sehr friedlich: Es müsse mit allen Mitteln auf Deeskalation gesetzt und zugleich vor einer Instrumentalisierung gewarnt werden.

Taras Maygutiak (AfD) hob hervor, dass die Spaziergänger die unterschiedlichsten Beweggründe hätten: „In der Freiheitsstadt muss man das aushalten können.“ Florence Wetzel (Offenburger Liste) unterstützte die Linie der Verwaltungsspitze, da auf diese Weise Eskalation vermieden werden könne.

In weiteren Beiträgen wurde die „wehrhafte Demokratie“ hervorgehoben und zugleich die Forderung gestellt, den Spaziergängen etwas entgegenzusetzen: „Wir müssen klare Grenzen setzen“, erklärte etwa Nicole Kränkel-Schwarz (SPD): Der Gemeinderat müsse Vorbild sein, Stellung beziehen und sich mit Anstand und Abstand für die Demokratie einsetzen. Für OB Steffens steht fest: „Uns verbindet am Ende mehr, als uns trennt.“ Er appellierte erneut an die Teilnehmenden, kritisch hinzuschauen, „mit wem Sie sich im Zweifel gemein machen“ – und dankte für die „engagierte Diskussion“.

Politisches Meinungsforum

Kein 2G für Jugendliche! Respektvoller Stabwechsel Unsere Innenstadt ...

Die Corona-Maßnahmen haben auch in Offenburg für Kinder und Jugendliche zu besorgniserregenden Problemen geführt. Die Aufgabe der Gesellschaft ist es nun, Kinder und Jugendliche aus dieser belastenden Situation herauszuführen: mit Bildungs- und

Freizeitangeboten, die helfen, die Pandemie hinter sich zu lassen, die helfen, Einsamkeit, Bewegungsmängel, Ängste und Traurigkeit zu überwinden. Die Landesregierung kündigte an, ab März 2022 solle die 2G-Regelung für ab Zwölfjährige in Sport-, Musik- und Freizeitangeboten gelten. Die Offenburger Musikschule ist davon erheblich betroffen und hält es für schwierig, ihre Angebote unter solchen Bedingungen aufrecht zu erhalten. Jugendliche haben in den letzten zwei Jahren genug an Freiheiten eingebüßt, sind – Experten zufolge – keine Treiber der Pandemie, am wenigsten gefährdet und verfügen über das effektivste Immunsystem. Noch immer sind nicht alle Risiken der mRNA-Impfungen für Kinder und Jugendliche bekannt und sind Gegenstand der Forschung, ebenso die Effektivität der Impfungen. Es sollten daher ausschließlich individuelle gesundheitliche Gründe und nicht sozialer Druck zu einer Impfung führen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass die Landesregierung der Empfehlung der STIKO folgt:

„Die STIKO spricht sich jedoch explizit dagegen aus, dass der Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Teilhabe an Bildung, Kultur und anderen Aktivitäten des sozialen Lebens vom Vorliegen einer Impfung abhängig ge-

macht wird.“ (www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/33/Art_01.html) Ich hoffe, dass die Landeregierung die geplante 2G-Regel für die Teilhabe an Sport-, Musik- und Freizeitangeboten öffentlich zurück nimmt und damit Handlungssicherheit für Jugendliche und ihre Familien schafft! Karin Jacobsen Nach verdienstreichen zweiundzwanzig Jahren in kommunalpolitischer Verantwortung macht Wolfgang Böhringer den Stuhl frei für Mathias Renner. In der Sitzung des Gemeinderats vom 31. Januar wurde das langjährige Mitglied Wolfgang Böhringer von Oberbürgermeister Marco Steffens „entpflichtet“. In einer pointierten Laudatio unterstrich das Stadtoberhaupt den erfolgreichen Werdegang des CDU-Stadtrats. Wolfgang Böhringer hatte schon als junger Unternehmer große Pläne und einen klaren Weg: In den 1980er-Jahren als Filialleiter eines Supermarktes in Trossingen und später als Metzgermeister in der Offenburger Zellerstraße. Schon dort verstand er es, den Leuten auf den Mund zu schauen und ihre Sorgen zu verstehen. 1999 folgte der Einzug in den Gemeinderat für die CDU; obwohl der damalige Oberbürgermeister den cleveren Geschäftsmann gerne in der SPD gesehen hätte. Bei mehreren Wahlen hatte er gigantische Stimmenresultate! Politischen Gestaltungsraum fand er im Verkehrs- und Umweltausschuss und im Aufsichtsrat der Wohnbau-Stadtbau. Außerparlamentarisch war er gerne Mäzen – der

Narrenzünfte, der Feuerwehr, der Stadtkapelle, der Pfadfinder und vieler anderer Vereine und ganz besonders der Städtepartnerschaft mit Pietra Ligure. Dort „unten“ wurden die Kreisverkehre nach ihm benannt. Böhringer und seine Busflotte waren mit mir die ersten „Verbündeten“ auf der Suche nach einer „italienischen Braut“.

„Now, it`s your turn, Mathias Renner!“ Willkommen in der spannenden und wunderschönen Aufgabe, kommunalpolitische Verantwortung zu übernehmen! Mitgestalten einer Stadtgemeinschaft!

Hofft, dass die Landesregierung die 2G-Regelung für Jugendliche zurücknimmt: Karin Jacobsen.

Jess Haberer: Wolfgang Böhringer habe es verstanden, den Leuten auf den Mund zu schauen.

Jess Haberer …braucht uns und wir brauchen unsere Innenstadt, das HERZ unserer Stadtgesellschaft mit ihren elf Ortsteilen.

Klimawende und Wettbewerb zwischen traditionellem Handel und Internetversand stellen uns die Aufgabe, neu zu denken und die Verkehrsstrukturen zukunftsfest weiterzuentwickeln.

Die Radfahrer brauchen Förderung durch bequemere Strukturen. Die Fußgänger müssen sich auf jeden Fall in der ganzen

Innenstadt wohlfühlen, guter Busverkehr muss sicherstellen, dass unsere pulsierende Innenstadt Mittelpunkt für alle Offenburgerinnen und Offenburger und die Kunden

von nah und fern bleiben wird, aber die Ortenau wird immer für den Individualverkehr moderne Pkws brauchen. Deshalb darf kein Verdrängungswettbewerb zwischen den Verkehrsteilnehmern entstehen. Wir haben uns deshalb für die Erhaltung des Ritterhausparkplatzes eingesetzt und wollen ihn als oberirdischen Parkplatz erhalten wissen. Es freut uns, dass er jetzt zeitnah auch an das Offenburger Park-Leit-System angeschlossen wird. Eine wichtige Weiterentwicklung für den Radverkehr in unserer Innenstadt könnten die zwei geplanten Fahrradtiefgaragen werden. 24 Stunden Erreichbarkeit und einfaches Abstellen und sichere Aufbewahrung für jeweils 80 Fahrräder/Pedelecs machen die Nutzung der Innenstadt für Kunden und Mitarbeiter bestimmt ein bisschen attraktiver. Ein Standort in der Wilhelmstraße beim Technischen Rathaus steht fest, ein weiterer in der Hauptstraße wird noch konkreter gesucht. Jetzt wird es Zeit, dass Corona unter Kontrolle kommt. Unsere Innenstadt rüstet sich, die Stadtpolitik setzt auf Zukunft, Handel und Gastronomie brauchen uns alle (und wir sie …). Angi Morstadt

Angi Morstadt warnt vor einem Verdrängungswettbewerb zwischen den Verkehrsteilnehmern.

Zitronenfalter Fahrradtiefgarage „Nicht jedem Unfug Geld hinterherwerfen“

Das letzte Politische Meinungsforum im OFFENBLATT vom 22. Januar war schon ein kleiner Vorgeschmack auf die von unserer Fraktion beantragten Aktuellen Stunde „Wie gehen wir in Offenburg mit den Teilnehmenden der so genannten Spaziergänge zukünftig um?“ im Gemeinderat am vergangenen Montag.

Freie Meinungsäußerungen ist ein wertvolles und wichtiges Gut unserer Demokratie. Andere Meinungen muss man akzeptieren können. Zu den aktuellen Pandemie-Maßnahmen kann man unterschiedliche Ansichten haben. Teile der so genannten Spaziergängern, u. a. die Corona Rebellen Offenburg, versuchen aber bewusst, unsere Regeln des Rechtsstaates bei diesen angeblichen Spaziergängen zu missachten.

Manche Offenburgerinnen und Offenburger fühlen sich durch die so genannten Spaziergänger bedroht. Wir fordern eine wehrhafte Demokratie auch in Offenburg und hätten uns auch eine Allgemeinverfügung gegen diese Art, unsere Demokratie lächerlich machen zu wollen, vorstellen können. Andere Städte haben es uns schon erfolgreich vorgemacht!

Es gibt aber auch einen Stadtrat, der meint, dass ein Spaziergang ein Spaziergang sei. Ferner spricht er noch im Gemeinderat davon, dass bei den Spaziergängern nichts organisiert werde. Jetzt fehlt nur noch, dass er behauptet, dass der Zitronenfalter Zitronen faltet.

Gerhard Schröder: „Wir fordern eine wehrhafte Demokratie.“

Gerhard Schröder Die Verwaltung und die überwiegende Mehrheit des Gemeinderates nennen das Projekt „Fahrradtiefgarage“ innovativ. Wir als FDP-Fraktion nennen es „Luxusprojekt“. Bei einer Gesamtinvestition von 1,1 Millionen Euro für die beiden Neubauten kostet ein Fahrradstellplatz rund 8600 Euro. Bei einem zu erwartenden Gewinn von beiden Anlagen von 600 Euro pro Jahr kann sich jeder ausrechnen, wie viele Jahre es dauert, bis sich die eingesetzten Steuergelder amortisieren. Zum großen Teil wird dieses Prestigeprojekt durch Fördergelder vom Land finanziert. Wir unterscheiden nicht, von welchem Steuersäckchen diese Gelder kommen, der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeldern sollte nach wie vor höchste Priorität haben. Durch die Corona-Pandemie ist auch die Haushaltslage in Offenburg angespannt. Wir mussten Gebühren erhöhen und wünschenswerte Maßnahmen streichen. Nun leistet man sich ein fragwürdiges Luxusprojekt mit einem städtischen Anteil von 200 000 Euro. Das passt in unseren Augen für eine nachhaltige und glaubwürdige Finanzpolitik nicht zusammen.

Unbestritten gibt es Bedarf an sicheren und trockenen Fahrradabstellplätzen in der Innenstadt. Unser Vorschlag war, in der CityParkgarage Wasserstraße auf der ebenerdigen Ebene in einem Probelauf auf zehn Autoabstellplätze zu verzichten und die Plätze mit Fahrradbügel zu versehen. Die Fahrräder würden trockenstehen und eine Aufsicht wäre auch gegeben. Den sicheren und gefahrlosen Zugang könnte man über den Eingang Zwingerpark gewährleisten. Mit einem Bruchteil der Kosten könnten wir als fahrradfreundliche Stadt Offenburg die Stellplätze kostenlos anbieten und unsere Steuergelder für dringender benötigte Projekte verwenden. Thomas Bauknecht Parkplätze für Autos werden seit längerem in unserer Stadt Stück für Stück eingedampft. Nicht selten fallen sie Radwegen oder verkehrsberuhigten Zonen zum Opfer. Alleine durch diese Verknappung gibt es eine erhöhte Nachfrage. Man muss also nicht einmal orakeln, ob es auch eine zunehmende Anzahl an Autos gibt. Das Problem ist, dass das die meisten bei der Stadt und im Gemeinderat offensichtlich nicht wirklich interessiert. Chic und trendy will man sein. Und da gehört zu den obersten Geboten, dem Fahrradgott zu huldigen. Man will schließlich in den Klimaschutz-Himmel kommen. Zum Ablasshandel gehört da fürs gute Gewissen, keine

Kosten und Mühen zu scheuen. Und das besonders Gute daran: Wer begeistert mitzieht, muss es nicht einmal selbst bezahlen. Das erledigt der Steuerzahler ganz von alleine. Beschlossene Sache ist jetzt, dass wir für sage und schreibe 128 Fahrradstellplätze in unterirdischen sogenannten Rad-Safes 1,1 Millionen Euro verbuddeln werden. Wahnsinn. Das sind pro Fahrradstellplatz stolze 8593,75 Euro. Ein schwacher Trost dabei ist, dass 900000 Euro als Zuschuss vom Land kommen werden. Es wurde in der letzten Gemeinderatssitzung schon richtig angemerkt: „Das sind auch Steuergelder.“ Eine dringende Nachfrage, wie sie in der Beschlussvorlage suggeriert werden sollte, kann ich leider nicht ausmachen. Parkplätze für Autos sind da dringender nachgefragt. Man muss auch nicht jedem Unfug noch mehr Geld hinterherwerfen, nur weil dicke Zuschüsse winken. Offenburg wird das immerhin 200000 Euro kosten. Kein Pappenstiel also. Meine Kollegen Michael Fey und Knut Weißenrieder haben wie auch ich gegen die Fahrradtiefgaragen gestimmt. Auch auf die Gefahr hin, keinen Einlass im Klimaschutz-Himmel zu bekommen. Taras Maygutiak

Für Thomas Bauknecht hat der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeldern höchste Priorität. Kann keine dringende Nachfrage an Fahrradabstellplätzen ausmachen: Taras Maygutiak.

Papier und Zeit werden eingespart

Bauanträge können bei der Stadt Offenburg auch digital gestellt werden/Das OFFENBLATT hat nachgefragt

Ab sofort können im Baudezernat, Abteilung Baurecht, Bauanträge digital eingereicht werden. Daniel Brugger, Abteilungsleiter Baurecht, stellte im Planungsausschuss am 26. Januar das Prozedere vor. Das Interesse bei den Bürgerinnen und Bürgern ist sehr hoch. Das OFFENBLATT hakte bei dem 34-jährigen Verwaltungsfachwirt nach.

Herr Brugger, wie liefen die Vorbereitungen auf den digitalen Service?

Daniel Brugger freut sich über die Möglichkeit der Stellung von digitalen Bauanträgen.

Foto: Rothe Daniel Brugger: Die Stadt Offenburg bot für die Einführung des digitalen Bauantrags sehr gute Basis-Voraussetzungen. Da die Digitalisierung von städtischen Dienstleistungen stadtweit von hohem Interesse ist, wurde speziell für dieses Thema der eigenständige Fachbereich Digitalisierung und IT eingerichtet, der uns bei der Einführung des digitalen Bauantrags zielorientiert unterstützt hat. Als ersten Schritt haben wir unsere PC-Arbeitsplätze an die neuen Gegebenheiten angepasst. Wir haben zum einen unsere PCs auf eine digitale Verarbeitung von Planunterlagen aufgerüstet. Ebenfalls haben wir die Arbeitsprogramme dahingehend angepasst, dass sie mit der zentralen Plattform www. service-bw.de kommunizieren können, sodass die Annahme der digitalen Anträge und Unterlagen ineinandergreifen kann. Für diesen Prozess wurde bereits frühzeitig eine Mitarbeiterin aus der Baurechtsbehörde als zentrale Ansprechpartnerin sowohl für den Fachbereich Digitalisierung und IT als auch für die Anbieter unserer Verarbeitungsprogramme und die entsprechenden Stellen auf Landesebene benannt. Die Vorbereitungen konnten so zielgerichtet verlaufen, unterstützt von einem hoch motivierten Team der Baurechtsbehörde.

Worin sehen Sie in diesem Angebot die Vorteile?

Brugger: Ein ganz wichtiger Vorteil ist, dass ein digitaler Bauantrag vervielfältigbar ist. Wir brauchen jetzt nicht mehr für eine Fachbehördenbeteiligung Mehrfertigungen anfordern, um die verschiedenen Fachbehörden gleichzeitig zu beteiligen. Dies macht nicht nur die Bearbeitung eines Antrags schneller, sondern verhindert auch, dass insbesondere bei großen und umfangreichen Bauvorhaben ein Bauantrag in 5- oder gar 10-facher Ausfertigung eingereicht werden muss. Ein weiterer Vorteil besteht in der beschleunigten Kommunikation mit den Verfahrensbeteiligten, vor allem wenn es um die Nachreichung von Unterlagen oder Angaben zu Bauausführungen oder Einrichtungen geht. Summa summarum schlägt sich dies voraussichtlich auch positiv auf die Bearbeitungszeiten zu Gunsten der Antragstellenden nieder.

Wird die „Papiereinreichung“ weiterhin möglich sein?

Brugger: Ja, bei der Einführung des digitalen Bauantrags handelt es sich lediglich um eine zusätzliche Variante, wie ein Bauantrag eingereicht werden kann. Der Gesetzgeber verpflichtet nur die Baurechtsbehörde dazu digitale Bauanträge anzunehmen, nicht jedoch die Bauherrschaft einen Bauantrag digital einzureichen.

Wie läuft es mit der Beteiligung von Fachbehörden?

Brugger: Sofern Anträge digital gestellt werden, möchten wir diese auch digital weiterverarbeiten. Im Falle der externen Fachbehördenbeteiligungen ist es nach Rückmeldung der örtlichen zuständigen Fachbehörden auch möglich, Bauanträge digital zur Prüfung weiterzureichen.

Und die Beteiligung von Angrenzern?

Brugger: Auch die Angrenzerbeteiligung soll digital sowohl in den Ortsverwaltungen als auch in der Baurechtsbehörde abgebildet werden können. Perspektivisch möchten wir jedoch auch eine digitale Fundstelle für Anwohner anbieten, sodass diese zusätzlich die Möglichkeit haben, beispielsweise von zu Hause aus Unterlagen sichten zu können. Dies kann dann insbesondere den Eigentümern von Nachbargrundstücken zu Gute kommen, die nicht in Offenburg wohnhaft sind und an einem baurechtlichen Verfahren teilnehmen wollen.

Können Bauanträge jetzt schneller bearbeitet werden?

Brugger: Der digitale Bauantrag bietet in erster Linie den Vorteil, dass Postwege vermieden werden können. Da ein Bauantrag im Laufe eines Verfahrens in der Regel mehrfach versendet wird, beispielsweise bei der Fachbehördenbeteiligung, bietet ein digitales Verfahren durchaus das Potenzial zu einer schnelleren Bearbeitung. Weitere Möglichkeiten ergeben sich aus der beschleunigten Kommunikation zwischen uns als Behörde und der Bauherrschaft.

Kontakt

Digitale Bauanträge können direkt über https://offenburg.link/ bauantrag eingereicht werden. Voraussetzung ist ein Benutzerkonto für Service BW. Bei Schwierigkeiten mit der digitalen Antragsstellung wenden Sie sich an digitalisierung@offenburg.de.

Bürgerstiftung fördert 18 Projekte

Auch wenn die öffentliche Vorstellung Ende November 2021 wegen der Pandemie ausgefallen ist: Es tut sich einiges

Alle zwei Jahre freuen sich Stifterinnen und Stifter sowie die Vertreter*innen der ausgewählten Förderprojekte über die Präsentation der Vorhaben im Rahmen der Stifterversammlung der Bürgerstiftung St. Andreas. Die Pandemie verhinderte im November 2021 erstmals die Vorstellung des kommenden Förderzeitraums 2022/23. Gefördert wird nichtsdestotrotz.

Bereits öffentlich vorgestellt wurde das vom stellvertretenden Stiftungsratsvorsitzenden Wolfgang Bruder initiierte und von zahlreichen Unternehmen und Privatpersonen gesponserte große Leuchtturmprojekt „Sprachförderung in Offenburger Kindertagesstätten“: Das Projekt befindet sich in der Auswahlphase der beteiligen Kitas und startet im September 2022 – darüber wird noch viel zu lesen und hören sein.

Sozialfonds

Außer dem gerade unter Corona-Beschränkungen für viele Offenburger*innen hilfreichen Sozialfonds sind die Fördertöpfe „Kultur und Bildung“ und „Soziales“ mit zusammen elf Projekten gut gefüllt.

Neben den beeindruckenden und von großem Engagement geHelden), Hineinwachsen in die Familie.

Im Sportbereich wird ein Integrationsprojekt gefördert: Der Offenburger Fußballverein macht es sich zum Ziel, ehrenamtliche, zusätzliche Integrationsangebote, verbunden mit Arbeitseinsätzen für jugendliche Spieler aufzubauen. Integriert werden sollen mit großem ehrenamtlichen Engagement besonders schutzbedürftige, geflüchtete Familien mit einem Projekt des Ökumenischen Arbeitskreises Asyl e.V.

Live im Salmen. Das war bei der Stifterversammlung 2019 noch möglich. Auf unserem Bild: Geschäftsführer Bernhard Schneider (l.) und der Sprecher des Vorstands, Armin Fink, bei der Präsentation der Förderprojekte. Foto: Stadt Offenburg

tragenen Theaterproduktionen der Jungen Theaterakademie – insbesondere im Rahmen der Heimattage – freut sich die Stiftung über das Engagement des Stadtarchivs zur Restaurierung von Archivalien des Namenspatrons und historischen Vorbilds „St. Andreas Hospital“. Mit dem Projekt wird die Überlieferung der ältesten sozialen Einrichtung Offenburgs und wertvoller Originale gesichert. Hervorzuheben ist auch eine beeindruckende bürgerschaftliche Initiative im Ortsteil Zunsweier: Auf dem Mehrgenerationenplatz wird im Mai 2022 eine Bildhauerwiese präsentiert. Die öffentlichen Bildhauerarbeiten, begleitet von einem ehrenamtlich organisierten Begleitprogramm, können auf dem Rathausplatz verfolgt werden .Eine Präsentationstafel der Heimatfreunde Zunsweier wird dabei auf die Besonderheiten des Ortsteils aufmerksam machen.

Kinder stehen im Bereich „Soziales“ auf verschiedene Weise im Mittelpunkt: stark werden, Zivilcourage entwickeln (Wir machen

FÖRDERPROJEKTE DER BÜRGERSTIFTUNG ST. ANDREAS

1 Kinderschutzbund Ortenau e.V.: Projekt „Starke Kinder streiten fair“, Gewaltprävention in Offenburger Grundschulen (5000 €) 2 Sambucus e.V./VHS/ Gleichstellungsstelle Stadt: Thementage „Familie werden, Familie sein“/ zwei Jahre (3250 €) 3 Anke Precht, Dipl-Psychologin Projekt „Wir machen Helden !“ (5000 €) 4 Frauen helfen Frauen e.V. Yoga-Patenschaftsprojekt für Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind (2200 €) 5 Sozialdienst Katholischer Frauen Projekt „wellcome – Praktische Hilfe nach der Geburt“ (5000 €) 6 Musikschule Offenburg „Singen, Bewegen, Sprechen in der Grundschule“ in Kooperation mit der Georg-Monsch-Schule, 1.Klassen/2.Schuljahre (4.000 €) 7 Lesewelt Ortenau e.V. Zuschuss für einen Bundesfreiwilligendienst (1800 €) 8 Stadtarchiv Offenburg Restaurierung von ausgewählten Archivalien des St. Andreas Hospitals (10 000 €) 9 Andreas Fahr, Zunsweier Projektleiter Bildhauersymposium Zunsweier: Skulptur für den Mehrgenerationenplatz im Ortsteil (10 000 €) 10 Junge Theaterakademie Offenburg/Paul Barone Theaterprojekt „König Artus oder die Suche nach dem Gral“ (3000 €)

11 Kath. Kirchengemeinde St. Ursula/Kinder- und Jugendbücherei Drei-

faltigkeit Neue Einrichtung für die Bücherei wegen Umzugs (10 000 €) 12 OFV Offenburg Zusätzliche Integration jugendlicher Spieler des OFV über den eigentlichen Spiel- und Trainingsbetrieb hinaus (8000 €) 13 Gemeinschaft der Heimatfreunde Zunsweier Präsentationstafel (771 €) 14 SoLaVie e.V. Offenburg/Ortenau Fortbildung für Humusaufbau (1500 €) 15 Ökumenischer Arbeitskreis Asyl e.V. Begleitung des Bundesprogramms „NesT“ in Offenburg und langfristige Integration der Flüchtlinge in Offenburg (7000 €) 16 Junge Theaterakademie Offenburg/Paul Barone Neuinzensierung des Theaterprojekts „Vision Freiheit- Die Revolution 1848/49 in Offenburg“ (2000 €) 17 Junge Theaterakademie Offenburg/Annette Müller Multimediainstallation: „ Ein Stück Heimat für dich!“ (5000 €) 18 Leuchtturmprojekt Ausbau der Sprachförderung in Offenburger Kitas (70 000 € Allgemeinmittel und Herta-Streb-Fonds)

LIBRI ITALIANI

Klein aber fein. Die Stadtbibliothek hat in einem ersten Schritt 15 aktuelle Romane in italienischer Sprache angeschafft. „Damit haben wir einem oft geäußerten Leser*innen-Wunsch entsprochen“, so Markus Niemeier, zuständig für Belletristik. Weitere Anschaffungen hängen von der Nachfrage ab. Die italienische Literatur findet sich im zweiten Obergeschoss. Dort gibt es bereits Bücher auf Spanisch, Französisch, Englisch, Türkisch, Russisch und Arabisch. Foto: Niemeier

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Zwei Bebauungspläne

Mehrheitlich (eine Gegenstimme) hat der Planungsausschuss am 26. Januar dem Gemeinderat empfohlen, den Entwurf des Bebauungsplans „Freiburger Straße/Vogesenstraße“ zu billigen und öffentlich auszulegen. Ziel des Bebauungsplans ist die Erweiterung der Verkaufsfläche von bisher 1000 auf 1400 Quadratmeter des Lebensmittelmarkts Lidl und damit eine städtebauliche Weiterentwicklung des Standorts an der Freiburger Straße. Die Erweiterung ist im Zuge der Umnutzung eines Teils des Lagers und des bestehenden Windfangs vorgesehen.

Voraussetzung für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Verkaufsflächenerweiterung ist die Änderung von einem Misch- in ein Sondergebiet. Florence Wetzel (Offenburger Liste) fragte nach den Auswirkungen für die Erweiterung und was es mit dem Sondergebiet auf sich hätte.

Leon Feuerlein, Abteilungsleiter Stadtplanung und Stadtgestaltung, betonte, dass es wichtig sei, dass die Menschen fußläufig auch Discounter erreichen, um die Nahversorgung zu sichern. Auch Aldi wolle „größer werden, was als vertretbar einzuschätzen ist“. Gerhard Schröder (SPD) bat um einen Zusatz im Bebauungsplan, der die vorhandenen Bäume schütze. Das wurde ihm seitens der Verwaltung zugesagt.

Weiter empfahl der Planungsausschuss einstimmig, den Bebauungsplan „Hausgruppe Rammersweierstraße 102-112“ als Satzung zu beschließen. Planungsziel ist, das bestehende Häuserensemble in seiner städtebaulichen Grundfigur und Erscheinungsbild zu sichern. Bei den Eisenbahnerwohnhäusern aus dem Jahre 1903 handelt es Allgemeines Wohngebiet

sich um drei giebelständige, dreigeschossige Doppelhäuser mit geschwungenen Mansarddächern und verputzten Fassaden auf niedrigen Sandsteinsockeln zusammen mit den drei zugehörigen im Hof angeordneten Holzschuppen.

Das Planungsgebiet soll dabei als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden, da sich in den drei Häusern eine Wohnnutzung findet.

Oken-Gymnasium online

Die Schulleitung und die Lehrkräfte des Oken-Gymnasiums informieren am Donnerstag, 10. Februar, in einem Zoom-Meeting um 19 Uhr über Bildungsangebot, Schulprofile sowie das pädagogisches Konzept. Der Zugangslink zu diesen Veranstaltungen ist nach Anfrage per E-Mail über das Sekretariat (sekretariat@oken.de) auf der Homepage www.oken.de zu finden. Hier gibt es auch zahlreiche Informationen rund um die Schule. Nach einem Vortrag von etwa 20 Minuten von Schulleiter Stefan Jost informieren Kolleg*innen aus verschiedenen Fachbereichen über das Lernen und die Arbeit am Oken-Gymnasium. Offenheit, Kompetenz, Engagement und Nachhaltigkeit prägen das pädagogische Schulleitbild.

Anmeldung an Sommerfeldschule

Coronabedingt stellt sich die Sommerfeldschule im Internet (www. sommerfeldschule.de) mit einem Video sowie einem digitalen Stundenplan vor. Auch die neuen Schulfächer können online eingesehen werden. Beratungen laufen telefonisch unter 0781/9677680 oder per E-Mail (poststelle@verwaltung.sommerfeldschule.de).

Anmeldetermine für das kommende Schuljahr 2022/23 sind Mittwoch, 9. und Donnerstag, 10. März, von 8 bis 14 Uhr, im Sekretariat in Weier. Eine Anmeldung ist auch telefonisch unter der oben genannten Nummer möglich. Die Sommerfeldschule ist in Windschläg angesiedelt und hat eine Außenstelle in Weier.

Elgersweier mit neuem Ortschef

Ehrenbeamter: Michael Rais folgt auf Kurt Augustin

Vier erfolgreiche Jahre. Kurt Augustin legt Ehrenamt nieder. Foto: Siefke

Wechsel an der Spitze der Ortsverwaltung Elgersweier: Auf Kurt Augustin folgt Michael Rais. In der jüngsten Gemeinderatssitzung würdigte OB Marco Steffens Kompromissfähigkeit und Verhandlungsgeschick Augustins und bescheinigte dem Stimmenkönig „vier erfolgreiche Arbeitsjahre“.

Kundenorientierung sei das oberste Gebot für den selbstständigen Unternehmer gewesen, dem die Doppelbelastung jetzt zu groß wurde und der daher um Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis bat. In seiner Dankesrede unterstrich Augustin das ehrenamtliche Engagement in Elgersweier, das der Dorfentwicklung sehr zugute komme. Mit dem Ortschaftsrat habe er stets einen offenen und ehrlichen Austausch gepflegt. Augustin wird für die Freien Wähler wieder als Ortschaftsrat in das Gremium rücken.

Neuer Ortsvorsteher wird Michael Rais – diese Personalie hat der Ortschaftsrat bereits in seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 beschlossen.

Förderantrag „Spitze auf dem Land“

Bis 28. Februar 2022 können innovations- und investitionsbereite Unternehmen im Ländlichen Raum Anträge für das Förderprogramm „Spitze auf dem Land“ über ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung beim Regierungspräsidium Freiburg stellen. Auch in der aktuellen Tranche der Förderperiode 2021 bis 2027 stehen für umfassende Investitionen kleiner und mittlerer Betriebe in Baden-Württemberg mit dem Potenzial zur Technologieführerschaft Zuschüsse aus Landes- und EU-Mitteln aus dem Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung.

Ein Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen. Bereits 14 Betriebe aus der Ortenau haben seit dem Start des Förderprogramms 2014 umfassende Zuschüsse für zukunftsweisende Projekte erhalten. Gefördert werden Gebäude-, Maschinen- und Anlageninvestitionen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer oder vorhandener eigener Produkte und Dienstleistungen. Sie können einen Zuschuss zwischen mindestens 200 000 Euro und höchstens 400 000 Euro erhalten.

Weiterführende Informationen zu den Fördervoraussetzungen auf der Internetseite des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

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SCHUTZ VOR LANGFINGERN

K-Einbruch. Unter diesem Motto informierten das Polizeipräsidium Offenburg und das LKA über die Verhinderung von Wohnungseinbrüchen. Schutz bieten unter anderem mechanische und elektronische Sicherungseinrichtungen. Auch ganz einfache Maßnahmen können helfen, war im Info-Mobil vor dem Salzhaus zu erfahren: Türen auch bei kurzer Abwesenheit verschließen, Fenster nicht gekippt lassen, verdächtige Personen ansprechen. Weitere Informationen gibt es auf der Website www.k-einbruch.de. Foto: Lötsch

Angebote fürs Ferienprogramm

Das Jugendbüro und Mehrgenerationenhaus sucht für sein Sommerferienprogramm 2022 wieder engagierte Personen, Institutionen, Firmen oder Vereine, die in den Sommerferien Angebote für Kinder ab sechs Jahren oder Jugendliche durchführen möchten.

Möglich sind Angebote für einige Stunden, wie zum Beispiel eine Werksbesichtigung oder ein Probetraining in einer neuen Sportart sowie Tagesangebote oder Workshops über mehrere Tage. Denkbar sind kreative Ideen, sportliche Aktionen, Bildungsangebote und vieles mehr, was das Ferienprogramm noch attraktiver gestaltet. Das Team des Jugendbüros und Mehrgenerationenhauses freut sich über vielfältige Vorschläge und unterstützt gerne bei der Umsetzung.

Wer sich angesprochen fühlt und seine Begeisterung für das eine oder andere Thema gerne mit jungen Menschen teilen möchte, wendet sich bitte an das Jugendbüro/Mehrgenerationenhaus, Ansprechpartnerin ist Swantje Dalberg, Telefon 07 81/28 42 446, E-Mail: swantje.dalberg@offenburg.de.

„NACHHALTIGKEIT IST UNSER

GEMEINSAMES WERK. ZUKUNFT BEGINNT VOR ORT. MIT ENERGIE VON HIER.“

Erfahre mehr auf e-werk-mittelbaden.de VHS-Klangreise

Im Kurs der Offenburger Volkshochschule „Klangreisen mit Naturtoninstrumenten“ am Samstag, 12. Februar (14.30 bis 17 Uhr) erfahren Teilnehmende, wie es in einer durch Naturtöne geschaffenen, sicheren und geborgenen Atmosphäre möglich ist, Stress und Negatives loszulassen. Meditative Klänge unterstützen dabei, in tiefer Entspannung mit Vorstellungskraft eine selbstbestimmte Realität zu erschaffen. Angeleitete Übungen sollen Teilnehmenden dabei helfen, zu mehr Gelassenheit zu finden und neue Kraft für den Alltag zu schöpfen, heißt es in der Pressemitteilung.

Anmeldung und weitere Informationen gibt es telefonisch unter 07 81/93 64 200, per E-Mail an anmeldung@vhs-offenburg.de oder übers Internet unter www.vhs-offenburg.de.

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 166 „Freiburger Straße / Vogesenstraße“, Gemarkung Offenburg Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs.1 BauGB Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)

Aufstellungsbeschluss

Der Gemeinderat hat am 27.07.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 166 „Freiburger Straße / Vogesenstraße“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Ziele der Planung

Ziel der Planung ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Vergrößerung der Verkaufsfläche des bestehenden Verbrauchermarktes zu schaffen. In dem Bebauungsplan soll ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Verbrauchermarkt festgesetzt werden. Nach geltendem Recht ist für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb die Festsetzung eines Sondergebietes erforderlich. Darüber hinaus soll eine künftige städtebauliche Weiterentwicklung des Standorts im Bebauungsplan Berücksichtigung finden.

Offenlagebeschluss

Der Gemeinderat hat am 31.01.2022 für den Bebauungsplan Nr. 166 „Freiburger Straße / Vogesenstraße“ die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich ist aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit den örtlichen Bauvorschriften kann in der Zeit

vom 14.02.2022 bis einschließlich 18.03.2022 (Auslegungsfrist)

im Internet auf der Homepage der Stadt Offenburg unter www.offenburg.de/ offenlage aufgerufen werden. Die Unterlagen können auch im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, eingesehen werden. Für die Einsichtnahme ist es derzeit auf Grund der Corona-Pandemie notwendig, dass Sie vorab im Bürgerbüro Bauen telefonisch einen Termin vereinbaren. Hierzu können Sie sich während der Öffnungszeiten unter Telefon 07 81- 82 30 00 anmelden. Die Öffnungszeiten lauten wie folgt: Montag bis Donnerstag 8 – 17 Uhr, Freitag 8 – 13 Uhr. Eine persönliche Beratung kann leider derzeit nur telefonisch stattfinden. Bitte beachten Sie, dass zur Einsichtnahme eine Mund- und Nasenbedeckung vorgeschrieben ist. Die zum Zeitpunkt der Durchführung der Offenlage gültigen Corona- Schutzvorschriften sind zu beachten. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen per E-Mail (stadtplanung@offenburg.de), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Offenburg, im Technischen Rathaus, Bürgerbüro Bauen, Wilhelmstraße 12, 77654 Offenburg, vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Eine schriftliche Benachrichtigung der betroffenen und beteiligten Grundstückseigentümer von der Auslegung erfolgt nicht.

Offenburg, den 01.02.2022

Marco Steffens Oberbürgermeister

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Offenburg über die Benutzung kommunaler Unterkünfte vom 18.03.2013

Aufgrund von §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes und von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, jeweils in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat am 31.01.2022 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Offenburg über die Benutzung kommunaler Unterkünfte vom 18.03.2013 beschlossen:

Art. 1

1. § 1 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Unterkünfte sind Wohnungen und Räume in Gemeinschaftsunterkünften, die zur Unterbringung von Personen im Rahmen der Obdachlosenunterbringung der Stadt Offenburg bestimmt sind.“ 2. § 6 wird wie folgt geändert: a. Der Punkt in Satz 1 Ziff. 6 wird durch ein Komma ersetzt; b. Nach Ziff. 6 wird eingefügt: „7. Feuer oder offenes Licht zu entfachen.“ c. In Satz 2 wird die Ziffer „6“ durch die Ziffer „7“ ersetzt. 3. § 13 wird vollständig neugefasst und erhält folgenden Wortlaut: „§ 13 Gebührenhöhe und Zusammensetzung der Gebühren (1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Gebühr ist die untergebrachte Person. (Personenpauschale) (2) Die Gebühr einschließlich der Betriebskosten beträgt bei Unterbringung in Wohnungen pro Tag 1. für Volljährige pro Person 16,20 EUR, 2. für Ehepaare bzw. Beistandsgemeinschaften mit zwei Personen 19,00 EUR und 3. für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahrs, sofern sie sich noch in Schulausbildung befinden, pro Person 3,80 EUR. Verträge mit den Energiedienstleistern werden durch die untergebrachten Personen eigenständig abgeschlossen. (3) Die Gebühr einschließlich der Betriebskosten sowie der Kosten für Strom und Heizung beträgt bei Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft pro Person und Tag 1. für Volljährige 10,00 EUR, 2. für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs sowie Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahrs, sofern sie sich noch in Schulausbildung befinden, je 3,43 EUR. (4) Besteht die Gebührenpflicht länger als einen Monat, werden der Gebührenberechnung je vollen Kalendermonat 30 Tage zugrunde gelegt.“ 4. Das Gebührenverzeichnis im Anhang der Satzung wird gestrichen.

Art. 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Offenburg, den 03.02.2022

Marco Steffens Oberbürgermeister

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Offenburg geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Stellenausschreibung

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Personal und Organisation, Abteilung Personalservice, zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit (39 Std./Woche) eine/n

Mitarbeiter/in (m/w/d) für das Abteilungssekretariat

Ihre wesentlichen Aufgaben sind:

• Verantwortung für den sachgerechten, reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf der allgemeinen Sekretariatsarbeiten • Bewerberadministration sowie Einladungsmanagement bei Personalauswahlverfahren • Überwachung notwendiger Unterlagen im Rahmen von Einstellungsverfahren • Unterstützung der Sachbearbeiter/innen bei administrativen Vorgängen innerhalb des Personalbereichs • erste/r Ansprechpartner/in für externe und interne Kunden (sowohl telefonisch als auch persönlich) Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz.

Wir erwarten von Ihnen:

• eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r (m/w/d) oder eine abgeschlossene Ausbildung im kaufmännischen Bereich, idealerweise mit der Zusatzqualifikation Personalfachkauffrau/mann • Berufserfahrung im Bereich der öffentlichen Verwaltung oder in einem

Personalbereich • fundierte EDV-Kenntnisse (MS Office-Produkte) • Erfahrung im Umgang mit SAP HCM und digitalen Prozessen wünschenswert • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit • idealerweise Kenntnisse im Dienst-, Arbeits- und Tarifrecht • eine selbstständige, strukturierte und teamorientierte Arbeitsweise • soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke und Konfliktfähigkeit

Wir bieten Ihnen:

• eine interessante, abwechslungsreiche und teamorientierteTätigkeit • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung bis Entgeltgruppe 6 • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • Fahrtkostenzuschuss für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Sind Sie interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 15.02.2022 unter www.offenburg.de/stellenangebote.

Die Vorstellungsgespräche finden voraussichtlich am 21.02.2022 statt.

Weitere Informationen erhalten Sie von Ewald Glatz unter Telefon 07 81 82- 24 17 .

Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Stellenausschreibung

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Familien, Schulen und Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit (27,3 Std./Woche) eine/n

staatlich anerkannte/n Erzieher/in oder pädagogische Fachkraft (m/w/d) für die Ganztagsschulbetreuung an der Georg-Monsch-Schule (Grundschule)

Die unbefristete Stelle ist dem Stadtteil- und Familienzentrum Oststadt angegliedert.

Ihre wesentlichen Aufgaben sind:

• Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung der Konzeption

Ganztagsschule • Gestaltung des Lebensraums Ganztagsschule unter Einbezug der gemeinsamen und individuellen Bedürfnisse aller Beteiligten (Schüler/innen,

Lehrer/innen, pädagogisches Personal) • Befähigung der Schüler/innen zur vielfältigen Mitgestaltung und Verantwortungsübernahme in deren Schulalltag • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung der Schüler/innen, insbesondere der sozialen Fähigkeiten und des aktiven Freizeitverhaltens • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Module: Mittagessen,

Lerngruppen, Selbstlernzeit, Mittagsbetreuung, freizeitorientierte Angebote im Rahmen des rhythmisierten Unterrichts und der ergänzenden

Betreuung • Arbeit mit Schulklassen in Kooperation mit dem Lehrerkollegium • Elternarbeit Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz.

Wir erwarten von Ihnen:

• eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher/in bzw. Jugend- und Heimerzieher/in (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung oder eine vergleichbare

Ausbildung oder ein Studium der Sozialen Arbeit • Kenntnisse in der aktuellen Fachdiskussion • eine selbstständige, strukturierte und teamorientierte Arbeitsweise • soziale Kompetenzen wie Kommunikationsstärke und interkulturelle

Kompetenz • Pkw-Führerschein von Vorteil

Wir bieten Ihnen:

• ein abwechslungsreiches Arbeitsfeld mit Gestaltungsmöglichkeiten • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe Fortbildungen • eine unbefristete Beschäftigung nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in Entgeltgruppe S 8a • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • Fahrtkostenzuschuss für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein und begrüßt ausdrücklich die Bewerbung qualifizierter Männer. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Sind Sie interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 22.02.2022 unter www.offenburg.de/stellenangebote.

Weitere Informationen erhalten Sie von Patrick Rotter (Leiter des Stadtteil- und Familienzentrums Oststadt) unter Telefon 07 81 932- 92 12 oder Elisabeth Nasri (Bereichsleitung Kinder- und Jugendbereich) unter Telefon 07 81 932- 92 30.

Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

Kreisimpfzentrum Offenburg wieder in Halle 4/Geöffnet von 14 bis 19 Uhr

Der Ortenaukreis wird die vier stationären Kreisimpfzentren (KIZ) in Offenburg, Lahr, Oberkirch und Haslach bis zum 31. März 2022 weiter betreiben. Die Standorte sind täglich von 14 bis 19 Uhr geöffnet. Das Kreisimpfzentrum Offenburg befindet sich wieder in Halle 4. Der Ortenaukreis reagiert damit auf die verringerte Nachfrage nach Impfungen, aber auch auf die vom Sozialministerium angekündigten Budgetzusagen, die deutlich gekürzt wurden. „Trotz der vom Sozialministerium zugesagten Verlängerung der Standorte sind wir zu wirtschaftlichem Handeln verpflichtet“, informiert Dezernentin Diana Kohlmann, Projektleiterin Impfen. Aktuell gibt es in den Kreisimpfzentren keine Wartezeiten, auch der Impfstoff steht ausreichend zur Verfügung. www.ortenaukreis.de/corona

Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen

Stellenausschreibung

Die Stadt Offenburg sucht für den Fachbereich Familien, Schulen und Soziales zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Teilzeit (27,3 Std./Woche) eine/n

Sozialpädagogen/-pädagogin oder Schulsozialarbeiter/in (m/w/d) für die Schulsozialarbeit an der Gemeinschaftsschule EichendorffSchule, Außenstelle Uffhofen

Die Stelle ist dem Stadtteil- und Familienzentrum Uffhofen angegliedert.

Ihre wesentlichen Aufgaben sind:

• Sicherstellung von Bildungsangeboten zur selbstverantwortlichen Lebensbewältigung für alle Schüler/innen • Förderung und Stärkung der Schüler/innen in ihrer Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung sozial benachteiligter und/oder verhaltensauffälliger Schüler/innen • Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebots an individuellen Hilfen zur Lebensbewältigung • Sicherstellung eines bedarfsgerechten Freizeitangebots in enger Vernetzungsarbeit mit anderen Institutionen des Schulumfelds und der Stadt • Entwicklung partizipativer Strukturen an der Schule, die die Interessen und Bedürfnisse von Schüler/innen und ihren Familien anerkennen • Förderung der Teilhabe und Sicherung der Zugangschancen aller Schüler/ innen zu allen Angeboten der Schule und darüber hinaus • Konfliktmediation Die Stelle erfordert einen bedarfsorientierten Arbeitseinsatz.

Wir erwarten von Ihnen:

• eine (sozial-)pädagogische Fachhochschul- oder Hochschulausbildung • Kenntnisse über die Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen sowie über die aktuelle Fachdiskussion • Bereitschaft zur Weiterentwicklung der Fachkompetenz • Visionen zur konzeptionellen Weiterentwicklung von Angeboten • soziale und kommunikative Kompetenzen, Teamfähigkeit und interkulturelle Kompetenz • Entscheidungsfähigkeit, Überzeugungskraft, Moderationsfähigkeit • Organisationsgeschick • EDV-Kenntnisse und Verwaltungskenntnisse

Wir bieten Ihnen:

• eine interessante, verantwortungs- und anspruchsvolle Tätigkeit • fachliche Einarbeitung und Beratung sowie interne und externe

Fortbildungen • eine zunächst bis zum 31.08.2024 befristete Beschäftigung nach den

Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter

Eingruppierung in Entgeltgruppe S 11b • umfassende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben • ein attraktives Gesundheitsförderungsprogramm • Fahrtkostenzuschuss für den ÖPNV • Zusatzversorgung zum Aufbau einer Betriebsrente Die Stadt Offenburg setzt sich für die berufliche Gleichstellung ein. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Sind Sie interessiert?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum 01.03.2022 unter www.offenburg.de/stellenangebote.

Weitere Informationen erhalten Sie von Christina Fessler (Leiterin des Stadtteil- und Familienzentrums Uffhofen) unter Telefon 07 81/ 95 78 - 12 .

Informationen zur Stadt Offenburg: www.offenburg.de

www.offenblatt.de

Stellenausschreibung

Wir suchen Sie!

Sie sind engagiert, zuverlässig und der Umgang mit Menschen aller Generationen, insbesondere mit älteren Menschen, bereitet Ihnen Freude? Sie möchten gerne einer sinnstiftenden Tätigkeit nachgehen? Außerdem sind Sie kommunikationsfähig, können selbstständig arbeiten und sich gut einbringen?

Dann bewerben Sie sich zum 01.08.2021 bei der Stadt Offenburg für einen einjährigen

Bundesfreiwilligendienst (BFD) im Seniorenbüro/ Abt. Bürgerschaftliches Engagement, Ehrenamt und Beratung.

Der Bundesfreiwilligendienst ist dem Seniorenbüro zugeordnet. Es ist eine Einrichtung der Stadt Offenburg, die das Bürgerschaftliche Engagement sowie die Partizipation von Senior*innen fördert und zu Pflege und Versorgung berät. Hier arbeiten die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen eng mit Ehrenamtlichen zusammen, um den Offenburger Bürgerinnen und Bürgern eine hohe Lebensqualität in allen Bereichen zu ermöglichen. Das Seniorenbüro bietet in seinen Räumlichkeiten engagierten Ehrenamtlichen jeden Alters Platz, vielfältigste Angebote in Bereichen wie Kultur, Sport, Freizeit oder Soziales anzubieten. Innerhalb der Abteilung arbeitet das Seniorenbüro eng vernetzt mit dem Jugendbüro und dem Mehrgenerationenhaus.

Durch Ihr aktives Mitwirken erhalten Sie intensive Einblicke in soziale Berufe und auch in die Verwaltungsarbeit. Zu Ihren Aufgaben gehören unter anderem die Unterstützung von ehrenamtlich Engagierten, die Mithilfe bei den Angeboten und Projekten sowie Verwaltungsarbeiten beispielsweise das bei der Gestaltung von Flyern.

Wir bieten Ihnen:

• Taschengeld und Verpflegungszuschuss, • 20 Urlaubstage und 25 Begleitseminartage, • außerdem ein attraktives Gesundheitsförderprogramm sowie • altersabhängig weiterhin Anspruch auf Kindergeldbezug.

Informationen zum Bundesfreiwilligendienst im Seniorenbüro: Verena Baader Telefon 07 81 82-24 51 E-Mail: verena.baader@offenburg.de

Auslage des Beteiligungsberichts 2020/2021

Die Stadt Offenburg gibt bekannt, dass der Beteiligungsbericht 2020/2021 entsprechend § 105 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in den Diensträumen des Fachbereichs Finanzen, Am Marktplatz 5 (Marktcenter), 3. OG, während den üblichen Öffnungszeiten (Mo. – Do. 8 Uhr bis 17 Uhr, und Fr. 8 Uhr bis 13 Uhr)

von Montag, 07. Februar, bis einschließlich Dienstag, 15. Februar 2022,

eingesehen werden kann.

Aufgrund der derzeit gültigen Corona-Verordnung kann der Zutritt nur mit gültigem 3G-Nachweis und dem Tragen einer FFP2-Maske gewährt werden. Ausnahmen hiervon sind nur möglich, sofern diese in der Corona-Verordnung geregelt sind.

Vor diesem Hintergrund wird auch eine Terminvereinbarung bei Frau Fischer unter Telefon 07 81/82-24 14 oder Vanessa.Fischer@offenburg.de erbeten.

Offenburg, 28.01.2022

Der Oberbürgermeister i.V.

HP Kopp Bürgermeister

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