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Unterstützerinnen und Unterstützer

Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer des Opernhauses sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod. Es gibt keine Anschlussverträge mit anderen Arbeitgebern. Es bestehen keine Arbeitgeberbeitragsreserven. Die Aktivierung des wirtschaftlichen Nutzens aus einer Überdeckung in der Pensionskasse ist weder beabsichtigt noch sind die Voraussetzungen dafür gegeben. Eine wirtschaftliche Verpflichtung wird passiviert, wenn die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung erfüllt sind.

1.15 Umsatzerfassung

Die Beiträge der öffentlichen Hand beinhalten:

- den jährlichen Kostenbeitrag Betrieb des Kantons Zürich - den jährlichen Kostenanteil Unterhalt des Kantons Zürich an die Opernhaus Liegenschaften und - den jährlichen Anteil der Subventionen für Bauvorhaben.

Der Kostenbeitrag Betrieb und der Kostenanteil Unterhalt werden periodengerecht erfasst bzw. die Subventionen für Bauvorhaben werden über die Nutzungsdauer linear aufgelöst. Der Kostenanteil Unterhalt des Kantons Zürich wird aktiviert, soweit die Nutzungsdauer des Vermögenswertes verlängert oder der Wert der Sachanlage erhöht werden. Der nicht aktivierte Anteil wird im Übrigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Die Vorstellungseinnahmen werden als Umsatz verbucht, wenn die Vorstellungen abgerechnet werden bzw. wenn diese bereits stattgefunden haben. Sponsoren und Spendenerträge werden gemäss Vertrag oder Spenderwillen im Ertrag erfasst. Alle anderen betrieblichen Erträge werden zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung als Umsatz erfasst.

1.17 Nahe stehende Personen und Gesellschaften

Als nahestehende Person (natürlich oder juristisch) wird betrachtet, wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen ausüben kann. Organisationen, welche ihrerseits direkt oder indirekt von nahestehenden Personen beherrscht werden, gelten ebenfalls als Nahestehende. Es wurden die nachfolgenden nahestehenden Organisationen/ Personen in Bezug auf die Opernhaus Zürich AG identifiziert:

- Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Opernhaus Zürich AG - Pensionskasse des Opernhauses Zürich - Kanton Zürich - Verein Freunde der Oper Zürich - Verein Freunde des Balletts Zürich

Die in der Bilanz enthalten Guthaben und Verbindlichkeiten und die in der Erfolgsrechnung enthalten Transaktionen mit diesen nahestehenden Parteien werden – wo verlangt – separat offengelegt. Dies betrifft insbesondere die Transaktionen mit dem Kanton Zürich und eine allfällige Verbindlichkeit gegenüber der Pensionskasse des Opernhauses Zürich. Ordentliche Bezüge nahestehender Personen aus ihrer Tätigkeit als Angestellte oder Organe oder ordentliche Beiträge an die Pensionskasse des Opernhauses Zürich AG müssen nicht offengelegt werden.

1.16 Ausserbilanzgeschäfte

Eventualverbindlichkeiten und weitere nicht zu bilanzierende Verpflichtungen werden auf jeden Bilanzstichtag bewertet und offengelegt.

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