1 minute read

Top 2.2 Aufstellung des städtischen Bebauungsplans

Nr. 186 „Nördlich der Grund- und Mittelschule“ – Satzungsbeschluss –

Der Ausschuss beschließt abschließend über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gemäß der vorliegenden Zusammenstellung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen eingereicht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Advertisement

Der Ausschuss beschließt den Bebauungsplan Nr. 186 „Nördlich der Grund- und Mittelschule“ in der Fassung vom 16.02.2023 als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Dabei ist anzugeben, wo der Bebauungsplan während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Bauausschuss-Sitzung am 16.02.2023 I Öffentlicher Teil

This article is from: