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from Sauerzeidung 402
by Presss sarl
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AN DER RIESLINGSGEMEEN WORMER
In Würde
begleiten Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er eine große Lücke. Umso wichtiger ist ein würdiger Abschied, denn er ist der erste Schritt der Trauerbewältigung. In dieser Zeit benötigen die Hinterbliebenen eine sensible Begleitung und Unterstützung, die z.B. Bestattungsunternehmen bieten, indem sie viele notwendig werdende Aufgaben auf Wunsch übernehmen.
© AdobeStock / Patrick Daxenbichler WELCHE BESTATTUNGSARTEN SIND MÖGLICH?
Wer ein Familienmitglied verliert, muss sehr schnell über die Art der Bestattung entscheiden. Dafür steht in den meisten Fällen lediglich eine Frist von 72 Stunden zur Verfügung. Zudem ist wichtig zu wissen, dass beim Wunsch nach einer Einäscherung und Urnenbestattung die Genehmigung des zuständigen Standesamts eingeholt werden muss. Auf Wunsch nehmen Bestattungsunternehmen den Hinterbliebenen diese Aufgabe ab. Die gesetzlichen Regelungen im Großherzogtum erlauben die Sargbestattung (Erdbestattung), die Urnenbestattung (Friedhofsbestattung, Waldbestattung) und die Aschenstreuung beispielsweise im „Jardins du Souvenir“. Eine Seebestattung innerhalb Luxemburgs ist nicht erlaubt, aber zahlreiche Bestattungsunternehmen bieten die Wasserbestattung im Ausland an. So wäre beispielsweise eine Seebestattung in der Nordsee oder
Mir stinn Iech zur Säit fir Äert Graf vun Äre léiwe Verbliwwenen ze ënnerhalen. Schéi Blummen, ofwäschen oder nei ausfouen.
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der Ostsee in Kooperation mit deutschen Bestattungsfirmen möglich. Sie findet außerhalb der 3-Meilen-Zone in internationalen Gewässern statt.
VARIANTEN DER GRABGESTALTUNG
Bei klassischen Urnengräbern wählen viele Hinterbliebenen oftmals Grabplatten, um die Grabpflege zu vereinfachen. Viele Friedhöfe erlauben zudem bei Urnengräbern nur sehr flache Grabsteine. Auf einigen Friedhöfen gibt es als Alternative die Urnenwände (Kolumbarien). Hier werden das Material und die Beschriftung der Fronttafeln von den Friedhofsverwaltungen einheitlich geregelt. Bei der Erdbestattung im Sarg sind wahlweise Grabplatten und Grabsteine oder eine Kombination möglich. Grabsteine stehen in verschiedenen Materialien und Formen zur Auswahl. Viele Friedhöfe erlauben auch kleine Stelen und ähnliche schmückende Elemente. Auch wer sich selbst nicht um die Grabpflege kümmern kann, muss nicht auf Blumen und Grabbepflanzung verzichten: Neben der Trauerfloristik zur Beerdigung bieten viele Friedhofsgärtnereien oder Floristen oftmals auch die komplette Grabbepflanzung und -pflege an.
TRAUERFEIER ALS WÜRDIGER ABSCHIED
Während der Trauerfeier können sich Familienangehörige, Freunde, Bekannte und Nachbarn in einem angemessenen Rahmen von dem oder der Verstorbenen verabschieden. Dabei besteht die Wahl aus einer stillen, einer zivilen oder einer kirchlichen Trauerfeier. Eigens dafür halten die Friedhöfe kleine Kapellen oder andere Trauerräume bereit. Bei Sargbestattungen kann im Rahmen der Trauerfeier eine Aufbahrung im komplett oder teilweise geöffneten Sarg erfolgen. Eine Aufbahrung ist bei einer Urnenbestattung vor der Einäscherung der Verstorbenen möglich.
Succ.
Symbol des Gedenkens
© AdobeStock / Ortis