TransportbetonPREISLISTE UND MARKENPRODUKTENPREISLISTE
2014
Českomoravský beton, a. s.
Verkauf
Beroun 660, 266 01 Beroun IČ: 49551272, DIČ: CZ49551272
Marek Sláma, DiS. Mobil: +420 602 545 468 E-mail: marek.slama@cmbeton.cz
WERK KRASLICE Wolkerova 440, 358 01 Kraslice E-mail: kraslice@cmbeton.cz
Mischmeister Tel./fax: +420 352 687 112 Mobil: +420 724 504 656
Verkauf DE Tino Sonntag Tel.: +49 175 5636 429 Mobil: +49 1768 695 1881 E-mail: graslitz@cmbeton.cz
Technologe Betrieb Jakub Smolík, mobil.: +420 602 642 443 E-mail: bt.most@betotech.cz
Platz greifen 1. 1. 2014. Die Preisliste beinhaltet Informationen aus der Hersteller von Beton Käufer von Beton nach ČSN EN 206-1 Artikel 7.2.
www.transportbeton.cz
Größtkorn
Festigkeitsentwicklung
Beton-Nr.
Preis €/m³
Expositionsklassen/ Feuchtigkeitsklasse
Konsistenzklasse
Anwendungsbereich/ Bauteilbeispiele
Festigkeitsklasse
Preisliste 2014
C 8/10
F3
16
mittel
100.00.16.03
72.00
C 12/15
F3
16
mittel
120.00.16.03
78.00
C 16/20
F3
16
mittel
200.12.16.03
85.00
C 20/25
F3
16
mittel
250.12.16.03
92.00
C 20/25
F3
16
mittel
250.13.16.03
92.50
Allgemeiner Betonbau Beton für unbewehrte Bauteile in nicht betonangreifender Umgebung
Beton für Innenbauteile und Gründungsbauteile, ohne Frost
X0
XC1, XC2
WA
WA
XC3 Beton für senkrechte Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost Beton gemäß WU-Richtlinie
Beton für Außenbauteile, Frost- und chemischer Angriff, mit Chlorideinwirkung
XC4, XF1
WA
C 25/30
F3
16
mittel
300.31.16.03
95.00
XC4, XF1, XA1
WA
C 25/30
F3
16
mittel
300.31.16.03
95.00
XC4, XD1, XF1, XA1 WA
C 30/37
F3
16
mittel
370.31.16.03
102.00
XC4, XD2, XF3, XA2
C 35/45
F3
16 schnell
450.33.16.03
110.00
C 35/45
F4
16 schnell
450.33.16.04
110.00
C 40/50
F4
16 schnell
500.33.16.04
114.00
C 45/55
F4
16 schnell
550.33.16.04
117.00
C 25/30
F4
16
mittel
300.31.16.04
98.00
C 30/37
F4
16
mittel
370.31.16.04
102.00
C 25/30 F2/F4 16
mittel
300.31.16.04
98.00
C 30/37 F2/F4 16
mittel
370.31.16.04
102.00
XC4, XD3, XF3, XA3
WA
Beton für Schlauchleitungspumpe (Citypumpe) Bewehrte und bewitterte Außenbauteile, mit Frost
XC4, XF1, XA1 XC4, XD1, XF1, XA1
WA
Hallenböden, Industrieflächen Beton für Hallenböden und Industrieflächen, flügelglättbar, kein Verschleißangriff Beton mit hohem Frost- und Tausalzwiderstand, LP-Beton, für maschinelles Glätten nicht geeignet
XC4, XF1, XA1 XC4, XD1, XF1, XA1
WA
XC4, XD3, XF4, XA3 WA
C 30/37
F2
16 schnell
370.34.16.02
104.00
XC4, XD2, XF3, XA2 WA
C 30/37
F3
16
mittel
370.33.16.03
104.00
XC4, XD2, XF3, XA2 WA
C 35/45
F3
16
mittel
450.33.16.03
110.00
XC4, XD3, XF4
C 25/30
F2
16
mittel
300.34.16.02
104.00
Ingenieurbau – Beton nach ZTV-ING Stahlbeton für Pfeiler und Widerlager (Spritzwasser) Stahlbeton für den Überbau (Sprühnebel) Stahlbeton für Kappen (LP-Beton)
WA
Erläuterungen: XA2: Geeignet für Sulfatangriff bis zu einem Sulfatgehalt von 600 mg/l im Grundwasser bzw. bis zu einem Sulfatgehalt von 2000 mg/kg im Boden. XA3: Bei Beton XA3 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen der Oberfläche erforderlich (z.B. geeignete Beschichtungen, dauerhafte Verkleidungen) > Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.01.2014 innerhalb unseres Liefergebiets.
Českomoravský beton, a.s. Wolkerova 440, 358 01 Kraslice E-mail: graslitz@cmbeton.cz www.transportbeton.cz
Platz greifen: 1. 1. 2014
Festigkeitsklasse
Konsistenzklasse
Größtkorn
Festigkeitsentwicklung
Beton-Nr.
Preis €/m³
Preisliste 2014
C 25/30
F3
16
mittel
300.31.16.03
95.00
XC4, XD1, XF1, XA1
C 30/37
F3
16
mittel
370.31.16.03
102.00
tahlbeton für Hofbefestigungen, Waschplätze, Frost- und Tausalzangriff Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost
XC4, XD3, XF4, XA3 WA
C 30/37
F2
16 schnell
370.34.16.02
104.00
Stahlbeton für Futtertische, Biogasanlagen, Gärfutter(flach-)silos
XC4, XD3, XF3, XA3 WA
C 35/45
F3
16 schnell
450.33.16.03
110.00
X0, XC1
C 16/20
F5
16
mittel
E.200.11.16.05
92.00
X0, XC1-2
C 20/25
F5
16
mittel
E.250.12.16.05
95.00
C 25/30
F5
16
mittel
E.300.21.16.05
98.00
X0, XC1-2, XA1
C 30/37
F5
16 schnell E.370.21.16.05 105.00
X0, XC1-2
C 20/25
F6
16
Anwendungsbereich/ Bauteilbeispiele
Expositionsklassen/ Feuchtigkeitsklasse
Landwirtschaftlicher Bau Stahlbeton für Güllekanäle und Gülletiefbehälter Gründungsbauteile, ohne Frost
XC4, XF1, XA1 WA
Spezialprodukte
Easycrete leicht verarbeitbare Betone
X0, XC1-2, XA1
WA
mittel
E.250.12.16.06
Erläuterungen: XA2: Geeignet für Sulfatangriff bis zu einem Sulfatgehalt von 600 mg/l im Grundwasser bzw. bis zu einem Sulfatgehalt von 2000 mg/kg im Boden. XA3: Bei Beton XA3 sind zusätzliche Schutzmaßnahmen der Oberfläche erforderlich (z.B. geeignete Beschichtungen, dauerhafte Verkleidungen) > Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer. Sie gelten ab 01.01.2014 innerhalb unseres Liefergebiets.
Českomoravský beton, a.s. Wolkerova 440, 358 01 Kraslice E-mail: graslitz@cmbeton.cz www.transportbeton.cz
Platz greifen: 1. 1. 2014
94.00
Preisliste 2014 Zusatzleistungen Preisinformationen Bestellhinweise Preisbasis
Die angegebenen Preise sind Nettopreise ohne MwSt. Sie sind freibleibend und verstehen sich für einen m³ fertig verdichteten Beton frei Baustelle innerhalb unseres Liefergebietes. Unser Liefergebiet entspricht, wenn nicht anders angegeben oder dargestellt, einem Radius von 15 km um unsere Mischanlage(n). U. g. Zuschläge werden, ohne dass es einer weiteren Vereinbarung bedarf, nach Anfall berechnet. Unsere Preise beinhalten einen nicht skontierbaren Frachtanteil.
Kleinmengenfrachtzuschlag
Bei Abnahme unter 4 m3 werden für jeden fehlenden m3 berechnet (ausgenommen Restmengen)
14,00 €/m³
Entladezeit/Wartezeit
Eine Entladezeit von 5 Min/m3 ist im Preis enthalten. 1,00 Wartezeit oder Überschreitung der Entladezeit werden pro Minute berechnet Erfolgt der Einbau über die in der ČSN EN 206-1 angegebenen Verarbeitungszeit, entfällt unsere Gewährleistungspflicht.
1,00 €/ min.
Montag bis Freitag erfolgt die Lieferung in der Zeit von 07:00 Uhr bis 15:30 Uhr zuschlagsfrei (Regelarbeitszeit) Zuschlag für Lieferung von Montag bis Freitag von 15:30 Uhr bis 22:00 Uhr Lieferbereitschaft
Pauschal bis 4,0 m³ Zuschlag für Lieferung am Samstag (auf Anfrage) von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr Pauschal bis 10,0 m³
Veränderung von Frischbetoneigenschaften
Temperatur/Witterung
Service/Dienstleistung
Českomoravský beton, a.s. Wolkerova 440, 358 01 Kraslice E-mail: graslitz@cmbeton.cz www.transportbeton.cz
40.00 € 9,00 €/m³ 90.00 €
Änderung des Größtkorns von 0-16 auf 0-8
2,50 €/m³
Änderung der Gesteinskörnung Hartsteinsplitt
9,00 €/m³
Änderung der Festigkeitsentwicklung
10,00 €/m³
Erhöhung der Konsistenz um eine Klasse
4,00 €/m³
verlängerte Verarbeitbarkeitszeit mit Abbindeverzögerer um 1,0 bis 3,0 Stunden
3,50 €/m³
Winterzuschlag für Lieferungen in der Zeit von 15.11. bis 15.03.
5,50 €/m³
Heizzuschlag für die Lieferung von vorgewärmten Beton gem. ČSN EN 206-1
10,00 €/m³
Ab 27 °C Betontemperatur erforderliche Zusatzmittel (Sommer-VZ)
2,50 €/m³
Maßnahmen zur Einhaltung der nach ČSN und ZTV höchstzulässigen Betontemperatur von +30 °C und +25 °C gehen zu Lasten des Auftraggebers.
auf Anfrage
Einmischen kundeneigener Zusatzmittel oder Zusatzstoffe (Hierdurch entfällt die Gewährleistung für unseren Beton).
2,00 €/m³
Prüfprotokolle, Ausdruck der Soll-Ist-Werte für alle Betongüten
2,00 €/m³
Schüttrohr als Entladehilfe, ab Konsistenz > F3, pauschal Rückbeton
8,00 €/m³
Recyclingkosten für zurückgenommenen Frischbeton, nach Aufwand, mind.
Platz greifen: 1. 1. 2014
20.00 € 100,00 €/m³
Konsistenz
Gestainskörnung Größtkorn (mm)
Beton-Nr.
Preis €/m³ OHNE TRANSPORT
MC 10
C1
4
MC.100.00.04.01
60.00
MC 12,5
C1
4
MC.125.00.04.01
63.00
MC 15
C1
4
MC.150.00.04.01
67.00
MC 20
C1
4
MC.200.00.04.01
72.00
MC 25
C1
4
MC.250.00.04.01
77.00
MC 30
C1
4
MC.300.00.04.01
80.00
Artikel-Nr.
Preis €/t OHNE TRANSPORT
Anwendungsbereich/ Bauteilbeispiele
Bezeichnung / Druckfestigkeitsklasse
Preisliste 2014
Zementestrich
Zementestrich
Fraktion
Sorte
Gestein 0/2
Mörtelsand – Sandgrube Dřenice
02.11.
12.50
0/4
Natürliche abgebaut gewaschenen Feinzuschlag Kaznějov MIX
04.11.
11.00
0/4
Mörtelsand – Sandgrube Dřenice
04.12.
10.00
4/8
Gross crushed Aggregate - Kaznějov
48.11.
14.00
4/8
Gross crushed Aggregate - Děpoltovice
48.12.
16.00
8/16
Gross crushed Aggregate - Kaznějov
816.11.
14.00
8/16
Gross crushed Aggregate - Děpoltovice
816.12.
14.00
16/32
Gross crushed Aggregate - Děpoltovice
1632.11.
16.00
0/22 odval
Horní Rozmyšl
022.11.
10.00
Erläuterungen: Die Preise bei der Konzistenz C1 und Gestein sind ohne Transport und MvSt. Die Transportkosten wird nach der Entfernung von Betonwerk in Kraslice und Transportmenge stellen.
Regional Betonpumpen Wir bieten kostengünstige regionalen Automobil-Betonpumpe mit einer Reichweite von 36 m für die Förderpumpe wird für den Transport von Beton-Mischanlage, um den Bau einer zurück (1km und 2€) berechnet. Darüber hinaus für 15 Minuten Pumpen M36 20€.
Českomoravský beton, a.s. Wolkerova 440, 358 01 Kraslice E-mail: graslitz@cmbeton.cz www.transportbeton.cz
Platz greifen: 1. 1. 2014
ALLGEMEINE HANDELS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 1. Einführungsbestimmungen 1.1 Diese allgemeinen Handels und Zahlungsbedingungen (weiter nur VOPP) regeln die Vertragsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer. 1.2 Der Gegenstand von dem Vertragbeziehung ist die Pflicht von Verkäufer den Käufer Ware übergeben, welche spezifiziert ist im Kaufvertrag und ermöglicht ihm das Eigentumsrecht dazu erwerben und der Käufer ist verpflichtet die Ware übernehmen und dafür den Kaufpreis bezahlen. 1.3 Abweichende Abmachungen in Kaufvertrag haben Vorzug vor der Fassung „VOPP“. 1.4 Wo in diesen Vertrag über Betonwerk gesprochen wird, ist damit gemeint zuständige Ort der Expedition von Verkäufer. 2. Vertragsbeziehung Die Vertragsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer sind gegründet durch einen Rahmenvertrag oder Kaufvertrag welche entsteht: 2.1 Durch abschließen einen Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer. 2.2 Übernahme der Bestellung und ihre Bestätigung von der Verkäuferseite. 2.3 Übernahme der Bestellung und Einlieferung bestellte Ware. 2.4 Kaufvertragsentwurfe und erste Forderung für Warenlieferung dem Verkäufer abschicken. 3. Leistungsgegenstand 3.1 Leistungsgegenstand ist hauptsächlich die Ware spezifiziert im Vertrag, welcher ist vor allem, frische Beton (Transportbeton), Zementmörtel oder andere Mischungen welche enthalten Bindenmittel (Zement, Anhydrit usw.), hergestellt in Einklang mit ČSN (tschechische Staatnormen) oder anderen technischen Vorschriften (technische Bauzeugscheine usw.). Hinweise auf konkrete technische Vorschriften werden immer spezifiziert im Kaufvertrag oder in der Preisliste oder Anerbietungsbrief. 3.2 Leistungsgegenstand kann auch der Transport sein, beziehungsweise Sicherstellung Versandes der Ware vom Verkäufer, Betonwerk auf das Bestimmungsort von Käufer, einschließlich eventuelle Dienste Gut Abschöpfung, oder andere Sicherung in den Erfüllungsort. 3.3 Der Verkäufer ist vorbereitet den Käufer auch andere Dienste gewähren, welche mit Lieferung der Ware verbunden sind. 3.4 Die Liste und Überblick der Ware und Dienste welche der Verkäufer bietet sind angegeben in gültigen Preislisten oder Anerbietungsbriefen von Verkäufer. 3.5 Leistungsgegenstand im Vertrag und diesen Bedingungen „VOPP“ versteht sich Ware oder zusammenhängende Dienste, so wie sie im Kaufvertrag spezifiziert sind. Einzelne konkrete verlangte Erfüllungsorte sind weiter bezeichnet auch als „Lieferung“. 3.6 Im Fall, das im laufe Dauer Verpflichtungsgeschäftes, gegründeten Kaufvertrag die Menge genannt im Kaufvertrag erfüllt ist, und der Käufer hat weiterhin Interesse um Ware und Dienste für die selben vereinbarten Bedingungen von Verkäufer zu kaufen, ändert sich der Kaufvertrag automatisch auf einen Rahmenvertrag von Wareneinkauf, deren Bedingungen (mit Ausnahme der Menge), einschließlich festgelegte Preise, Zahlungsbedingungen, Bedingungen „VOPP“ usw., werden für die Zeit Gültigkeit dieses Kaufvertrages respektive Rahmenvertrages für weitere Lieferungen benutzt. Die Vertragseiten ausdrücklich bestimmen, das in solchem Fall der Verkäufer berechtigt ist die einzelne Lieferungen ablehnen. 4. Anforderung über die Lieferung des Käufers geltend machen 4.1 Der Käufer ist berechtigt Anforderungen (Bestellungen) geltend machen für konkrete Lieferungen gemäß zuständigem Kaufvertrag für die Zeitdauer der Vertragsbeziehung gegründet mit zuständigen Vertrag. 4.2 Der Käufer ist verpflichtet bei der Bestellung einzelnen konkreten Lieferungen Präzisieren hauptsächlich geforderte Artikel und Menge der Ware, Ort- konkreten Objekt auf der Erfüllungsort und die Zeit, eventuell Anforderung für Transport sichern und Angaben darüber, ob der Käufer fordert auch zusammenhängende Dienste (z.B. Beton Abschöpfung, Labordienste usw.) haben. 4.3 Der Käufer ist verpflichtet den Verkäufer die Personen nennen, welche für Ihm berechtigt sind Leistungsgegenstände in dem Erfüllungsort übernehmen. Der Käufer ist verpflichtet dafür sorgen, damit eine von diesen Personen bei Erfüllung der Lieferung anwesend ist und übernimmt diese Lieferung. Konsequenzen von nicht Erfüllung dieser Pflicht gehen zur Lasten des Käufers. Bei Fragwürdigkeit ist es zu vermuten, dass die Person, welche die Ware bestellt und übernimmt die Erfüllung auf dem Erfüllungsort und für den Käufer das bestätigt, eine Person war, welche dazu berechtigt und bevollmächtigt ist. 4.4 Der Käufer ist verpflichtet bei dem Verkäufer für Durchführung konkrete Lieferung minimal zwei Arbeitstage vor geforderten Tag der Erfüllung die Anforderung geben. 4.5 Die Anforderungen für die Lieferungen können schriftlich geltend gemacht werden, per E-Mail und auch telefonisch. Diese Anforderung präzisiert der Käufer durch dazu berechtigten Personen direkt im Betonwerk von Verkäufer, und das beim Betriebsleiter oder Dispatcher (Mischer). 5. Realisierung Lieferungen 5.1 Die Lieferungen werden realisiert aufgrund Vertrages und im Einklang mit konkreten Anforderungen (Bestellungen) von Käufer und bestätigt von Verkäufer. 5.2 Erfüllungsorte sind: • Ort für dem Versand, falls nicht ausdrücklich ein andere Ort vereinbart ist; • Andere Ort- Bau, welches ausdrücklich im Vertrag festgelegt ist. 5.3 Wenn der Erfüllungsort auf einen anderen Ort ist, als der Ort der Expedition, gilt das, der; • Verkäufer den Transport von Versand Ort sichert und der Käufer ist verpflichtet für diesen Transport den Preis nach aktuelle Preisliste für genannten Versand Ort bezahlen; • Wenn der Käufer eine Übernahmeprüfung durchführen will, muss das im Vertrag angegeben sein, einschließlich genannter Person, welche die Prüfung durchführen wird. Für Beurteilung der Qualität sind entscheidend Eigenschaften festgestellt in dem Erfüllungsort. 5.4 Geplante Lieferungen, das sind Lieferungen aufgrund Anforderung von Käufer, welche geltend gemacht werden im Einklang mit Abschnitt 4.2., 4.4 und 4.5. Bedingungen „VOPP“, haben immer Vorzug vor nicht geplanten Lieferungen. Nicht geplante Lieferungen werden realisiert nach der freien Kapazität von Verkäufer. 5.5 Lieferungen außer bestimmte übliche Arbeitszeit, respektive seinen zuständigen Lieferung Ort, ist möglich realisieren nur nach vorherige Vereinbarung. I solchen Fall, wird der Kaufpreis erhöht um dem Zuschlag gemäß aktuelle gültige Preisliste von Verkäufer. 5.6 Zur jeder einzelner Lieferung ausstellt der Verkäufer einen Lieferschein (oder ein anderes Dokument über Warenlieferung, z.B. Bericht), (weiter nur den „Lieferschein“), welcher enthält minimal Bezeichnung von Verkäufer und Käufer, Sorte und Menge von gelieferte Ware und eventuell zusammenhängende Dienste, Datum Realisierung der Lieferung, Erfüllungszeit (respektive wenn der Erfüllungsort auf einen anderen Ort ist, als ist der Versand Ort, Zeit der Ankunft vom Mischfahrzeug oder anderen Transportmittel auf das Erfüllungsort und die Zeit von seine Abfahrt von Erfüllungsort und weitere Angaben über die Ware gemäß gültige technische Normen oder andere Vorschriften. Mit dem Einklang mit welchen die Ware geliefert wird (siehe Ab.3.1.VOPP). Beliebige Ergänzungen in den Lieferschein, kann der Käufer machen nur wenn das im Vertrag oder Bedingungen „VOPP“ festgelegt ist. Anderen Ergänzungen oder Korrekturen werden nicht beachtet. 5.7 Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer einen Ausdruck vom bestätigten Lieferschein übergeben. 5.8 Der Käufer ist verpflichtet im Erfüllungsort die Lieferung übernehmen und die berechtigte Person bestätigt die Übernahme (siehe Ab.4.3 VOPP) auf dem Lieferschein. Durch Bestätigung Lieferscheines, wen der nicht Vorbehalt von Käufer enthält, ist es zu vermuten, dass die Lieferung ordentlich und rechtzeitig im Einklang mit dem Vertrag vorgenommen wurde. Wen der Käufer grundlos ablehnt den Lieferschein unterschreiben, oder es ist nicht die berechtigte Person für Übernahme der Lieferung anwesend, ist der Verkäufer berechtigt Übergabe der Lieferung ablehnen. In diesen Fall wird benutzt die entsprechende Bestimmung Glied 6.2. Dasselbe gilt, wen der Käufer verpflichtet ist, den Kaufpreis bar bei Übernahme der Lieferung bezahlen und er ablehnt grundlos das machen. 5.9 Wen der Käufer fordert Änderung Eigenschaften von Gelieferte Ware in Ort der Übergabe machen, ist er verpflichtet seine Anforderung in den Lieferschein vermerken einschließlich den Name nennen und die Unterschrift von der berechtigten Person von Käufer dazu geben, welche die Anforderung erheben hat. Wen der Käufer so eine Korrektur macht oder macht das ohne Zustimmung Verkäufer, entsteht ihm kein Recht auf Gütermangel. 5.10 Ablehnt der Käufer die Ware im Erfüllungsort zu übernehmen, das die Ware Fehler hat, ist er verpflichtet auf dem Lieferschein konkrete Eigenschaften angeben, welche Widerspruch mit abgeschlossenen Vertrag hat und Art wie er das festgestellt hat. Im Fall, Ablehnung die Ware übernehmen wegen fehlerhaften technischen Eigenschaften (Konsistenzwerte, Luftinhalt usw.) ist der
Verkäufer verpflichtet auf dem Lieferschein die Werte von Eigenschaften welche sich unterscheiden deklarierten und auch die Art, wie sie festgestellt wurden. 5.11 Der Verkäufer erfüllt seine Pflicht durch Übergabe der Ware und geleistete zusammenhängende vereinbarte Diensten im Erfüllungsort. Nachweis über Erfüllung ist der bestätigte Lieferschein. Durch Übergabe der Ware an den Käufer übergeht auf ihn die Gefahr von Warenschaden. 6. Stornierung der Lieferung, Folge durch verweigern Übernahme der Lieferung 6.1 Der Käufer ist berechtigt bestätigte Anforderung stornieren spätestens: • Bei der Ware wo seine Übergabe sichert das Zentrum vom Markenprodukten der Gesellschaft Českomoravský beton a.s., spätestens bis 15,00 Uhr vorherigen Tag vor Übergabe der Ware; • Bei andere Ware bis zum Zeitpunkt Eröffnung der Produktion. 6.2 Wen der Käufer die Anforderung für Lieferung der Ware später storniert als festgesetzt ist im vorherigen Abschnitt und verweigert die Lieferung übernehmen, genauso wen der Käufer verweigert die Lieferung übernehmen ohne berechtigten Grund, ist er verpflichtet die Lieferung dem Verkäufer bezahlen: • Vertragsstrafe in der Höhe Preises für nicht Entgegennahme der Summe welche gleicht dem Kaufpreis der Lieferung, das ist in der Höhe für nicht Übernommene Ware und Dienste, einschließlich Preise für dem Transport in das Erfüllungsort; • Alle Kosten aufgewendet für die Liquidation der Ware und für dem Transport in das Erfüllungsort der Liquidation, • Sollte ein Bestanteil von stornierte Lieferung auch Schöpfen sein, alle Kosten, welche der Verkäufer verwendet hat wegen späte Stornierung Schöpfen ( d. i. das Schöpfen wurde weniger als 24 Stunden vor dem Termin der Realisierung storniert, wobei den Termin ist nicht möglich Samstag, Sonntag oder bei Feiertagen stornieren, z.B. die Bestellung für Montag muss am Freitag üblicher Arbeitswoche) storniert werden und alle Kosten zusammenhängend mit unnötige Ausfahrt der Pumpe; • Gesamte weitere entstehende Kosten 7. Weitere Bedingungen und Tatsachen im Zusammenhang mit Erfüllung 7.1 Wen der Erfüllungsort Ort der Expedition ist, verpflichtet sich der Käufer, das • er im Betonwerk Areal von Verkäufer allgemeine gültige Vorschriften und vorgehen nach Anweisungen von Verkäufer achten wird; • er sich bekannt mit dem Verkehrs und Betriebsordnung vom Betonwerk- von Ort der Expedition und Vorgang für Transport der Ware gemacht hat und wird sich danach richten; • Alle Verpflichtungen bestimmt in diesen Glied erfüllen auch alle Beschäftige vom Käufer, sowie auch alle andere Personen, welche er zu Erfüllung dieses Vertrages benutzt, also auch die Transportführer oder Fahrer; • Er ausstattet die Fahrer, welche werden den Transport sichern mit eine ordentliche, gültige Vollmacht, das der Fahrer bei Übernahme der Ware die Vollmacht vorlegt; wen der Käufer die Pflicht nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt die Ware übergeben mit dem, das in diesen Fall der Käufer verpflichtet ist Vertragstrafe und Kosten gemäß oben genannt Glied 6.2. bezahlen. 7.2 Der Transportbehälter für die Ware vom Käufer muss immer bereitstellen für die Verladung lehr und sauber, Aufbau (ohne Restware, Spülwasser oder anderen Unreinheiten). In anderen Fall ist der Verkäufer berechtigt verweigern die Ware übergeben. In so einen Fall ist der Käufer verpflichtet dem Verkäufer die Vertragsstrafe und Kosten gemäß Glied 6.2 oben genannt bezahlen. Im Fall, das der Käufer auf der Lieferung der Ware mit unreinem Behälter besteht, wird diese Wirklichkeit eingetragen in den Lieferschein. Der Verkäufer, in diesen Fall, ist nicht verpflichtet entstehenden Schaden infolge so eine erfüllte Lieferung bezahlen. 7.3 Der Fahrer von Verkäufer oder Fahrer von gewährten Transportbehältern sind nicht berechtig dem Verkäufer wie auch immer oder zu etwas verpflichten. 7.4 Der Fahrer von Verkäufer oder besorgte Fahrer vom Verkäufer darf nicht in seine Willen zulassen nachträgliche Bearbeitung Konsistenz der Ware in laufe der Fahrt und auf dem Bau (Konsistenzbearbeitung durch Wasser zugeben, es ist ein Eingriff, welcher Einfluss auf die endgültige Qualität von Produkt hat und in diesen Fall entstehen dem Käufer keine Rechte auf Gütermangel. 7.5 Anordnet er die Bearbeitung der Konsistenz der Ware (wen das nicht benötigte Bestandteil speziellen technologischen Verlauf der Produktion ist und Transport) muss der berechtigter Arbeiter vom Käufer (Z.B. Bauführer oder Meister auf dem Bau), diese Anweisung immer im Lieferschein eintragen. 7.6 Der Käufer ist verpflichtet sich gesamte Bauerlaubnis besorgen und auch Annexion von öffentlichen Flächen Kommunikationen, welche benötigt werden für die Übergabe (Ausladung) der Ware. 7.7 Wenn der Erfüllungsort (Übernahme) in einen anderen abgemachten Ort der Expedition von Verkäufer vereinbart wurde, verpflichtet sich der Käufer das gesamte Bedingungen für fließenden Transport der Ware erfüllt sind, seine Ausladung und seine Lagerung sichert wird. Für diesen Zweck wird hauptsächlich folgende verschafft: • erweiskräftige Bekanntmachung von Verkäufer mit vorgeschriebene Trasse Transportes einschließlich Einfahrt auf dem Bau; • Sicherheit, Zugänglichkeit, Befahrbarkeit, ausreichende Tragfähigkeit, Belichtung zur Zufahrt der Kommunikation und Erfüllungsort der Lieferung. • Ein gefahrloses und ausreichende weiträumige Ort für Platzierung Verkehrmittel und Pumpen im Erfüllungsort; • Platz für Reinigung Verkehrmittel oder seine Aufbau nach Beendigung Ausladung der Ware; • Benötigte Reinigung Verkehrmittel, damit es nicht zur Verschmutzung bei Ausfahrt vom Bau kommt; wenn es zur jeder beliebigen Verschmutzung bei Bauwerk, Kommunikation, Grundstücken, Wasserflächen und Wasserlauf in Folge Beschädigung kommt, ist der Käufer verpflichtet seine Reinigung auf eigene Kosten verschaffen; • Benötigte Straßen und Fußwege sperren; • Übergabe und Ausladung der Ware die Bedingungen den allgemeinen gültigen Vorschriften über Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz entsprechen; im Fall, das die Grundsätze über Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz von der Seite des Käufers nicht eingehalten werden, kann der Verkäufer ablehnen die Ware übergeben; in diesen Fall ist der Käufer verpflichtet dem Verkäufer eine Vertragsstrafe und Kosten gemäß Glied 6.2 oben genannt bezahlen; • Erlaubnis für die Einfahrt von Verkehrsmittel, wen das bei Verkehrbeschränkung benötigt ist. 7.8 Der Käufer ist verpflichtet im Erfüllungsort: • Eine Person gewähren mit entsprechenden Kenntnissen und Erfahrungen, welche berechtig ist die Lieferung übernehmen, sichern Transport der Ware auf dem Bau, seine Lagerung und Behandlung; • Die Lieferung übernehmen innerhalb 15 Minuten (eventuell in der Zeit wie das im Vertrag bestimmt ist) von der Ankunft Verkehrmittels bis zum Erfüllungsort im Fall, das diese Zeit überschritten wird, ist der Käufer verpflichtet dem Verkäufer einen Zuschlag in der Höhe bestimmt in der Preisliste von Verkäufer geben. Im Fall Verletzung beliebige Verpflichtung genannt in diesen Abschnitt, kann der Verkäufer ablehnen die Ware übergeben; in diesen Fall ist der Käufer verpflichtet dem Verkäufer eine Vertragsstraffe und Kosten gemäß Glied 6.2 oben genant bezahlen. 7.9 Der Käufer überprüft, ob die Angaben auf dem Lieferschein im Einklang mit bestätigte Anforderung für die Lieferung und tatsächlichen Stand der Lieferung stimmen und prüft sofort bei der Übernahme visuell Eigenschaften der Ware welche möglich sind zu prüfen (Menge, Konsistenz, Homogenität, max. Größe von benutzten Korn Splitt usw.) Durch Bestätigung Lieferscheines bestätigt der Käufer, dass die Lieferung ordentlich erfüllt ist, wie oben genannte Eigenschaften. 7.10 Personenschutz a) Der Verkäufer hat ausgedrückt die Gefahr und Risiko für Personen welche sich aufhalten im Arbeits- und Bewegungsraum und Mobil Betonpumpen und anderen Mischungen (weiter nur spezielle Fahrzeuge) und hat bestimmt, Schutzmaßnahmen (weiter nur Risiko und Schutzmaßnahmen). b) Der Verkäufer hat dem Käufer schriftliche Informationen über Risiko und Schutzmaßnahmen vor dem Vertragsabschluss übergeben, diese Informationen hat er auch zur Verfügung auf dem Webseiten www.transportbeton.cz und auf Ersuch auch in der druckten Form bei beliebigen Betonwerk von Verkäufer. Der Käufer erklärt, dass er mit diesen Risiko bekannt gemacht wurde; c) Mit Risiko und Schutzmaßnahmen ist der Käufer verpflichtet nachweislich die Beschäftigte und weiter Personen bekannt machen, durch welche wird er seine Rechte und Verpflichtungen von diesen Vertrag erfüllen, oder welche können im Ort der Bewegung und Arbeit mit speziellen Fahrzeug auftreten. Bekanntmachen und auch Schutzmaßnahmen müssen durchgeführt werden vor Aufnahme der Arbeit von speziellen Fahrzeug im Erfüllungsort; d) Wenn Charakter der Arbeit oder Umstände fordern, das die Bedienung vom speziellen Fahrzeug sich in der Höhe oder über freie Tiefe aufhaltet, ist der Käufer verpflichtet auf eigene Kosten vor Beginn der Arbeit, gesamte benötigte technische, organisatorische Maßnahmen realisieren für Verhinderung Absturz, Verfallen oder Ausrutschen von Arbeitern der Bedienung in der Höhe oder sicheren das Auffangen, und das hauptsächlich in Sinne Anordnung der Regierung Nr.362/2005 Sam, in Fassung späteren Vorschriften. Wen der Käufer diese Pflicht nicht erfüllt, ist der Verkäufer berechtigt die Ware Übergabe ablehnen, das in solchen
ALLGEMEINE HANDELS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 8. 8.1 8.2
8.3 8.4
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8.9 8.10 9. 9.1
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9.7
Fall der Käufer dem Verkäufer verpflichtet ist eine Vertragsstrafe und Kosten gemäß Glied 6.2 oben genant bezahlen. Qualität, Einigung, Garantie, Rechte von Mangel Qualität der Ware ist bestimmt und prüft gemäß zuständige technischen Spezifikationen. Für die Ware, bei welcher das die rechtlichen Vorschriften verlangen, wird vom Verkäufer herausgegeben eine Vertragserklärung über Einigung oder Eigenschaften im Einklang Gesetzes Nr. 22/1997 Sam. über technische Forderungen für Produkte in gültiger Fassung, gültige Regierungsanordnung, oder Erklärung über Eigenschaften gemäß Anordnung der Europäischen Parlament und Rat (EG) Nr. 305/2011 (CPR). Im Fall der Ware mit vorgeschrieben Zusammensetzung, hergestellt vom Verkäufer nach genauen Vergabe von Käufer und nach der Rezeptur ( „Kundenrezeptur“), ist der Verkäufer verantwortlich nur für die Zusammensetzung frische Ware, nicht für die Endeigenschaften. Der Verkäufer sichert die Prüfung der Gleichheit und Warenqualität im Betonwerk im Einklang mit Bestimmungen technischen Spezifikationen und Prüfungs- und Probeplan („KZP“) zuständigen Expedition Ort, wen er festgelegt ist. Die Prüfung auf dem Bau sichert der Käufer. Muster welche für die Gleichheitskontrolle dienen, müssen nachweislich abgenommen, behandelt und prüft werden im Einklang mit gütigen Bestimmungen zuständigen (ČSN) tschechische Staatsnormen oder anderen gültigen technischen Vorschriften. Rechte vom Käufer für Mangel Erfüllung richten sich nach zuständigen Bestimmungen rechtlichen Vorschriften, wen das im Kaufvertrag oder in Bedingungen „VOPP“ nicht anders festgelegt ist. Rechte vom Mangel Erfüllung für dem Käufer, außer weitere Fälle bestimmt der Kaufvertrag mit diesen „VOPP“ Bedingungen oder mit dem Gesetz, Sie entstehen dann nicht, wenn: • Der Käufer im Ort der Übergabe der Ware nicht rechtzeitig die Übernahme der Ware sichert, in Folge dessen kommt es zur Entwertung, weiter dann unmittelbare und qualitäts- Lagerung, Bearbeitung und Behandlung der Ware. (im Einklang mit zuständige gütigen technischen Normen; • Der Käufer manipuliert fehlerhaft mit der Ware, seine Lagerung und Bearbeitung; • Der Käufer oder dritte Person eingreift in die Ware hergestellt vom Verkäufer, z.B. Wasser, Mischung, Faser oder beliebige Materiale zugeben, welche Ändern die Zusammensetzung und damit die Eigenschaften hergestellte Ware. Der Verkäufer gewährt keine Garantie für die Qualität ( und wenn er sie gewährt hat, dann die Rechte geben dem Käufer keine Garantie), das sind Fälle genannt in voriger Bestimmung und weiter in folgenden Fällen: • Die Ware wurde hergestellt dem Käufer nach seine gelieferte Rezeptur; • Der Käufer hat bestellt (spezifiziert) Ware (Beton, Mörtel usw.) im Widerspruch mit Bedingungen für seine Benutzung; • Der Verkäufer sichert nicht den Transport der Ware zum Ort seine unmittelbarer Lagerung; • Am Ort kommt es zur Mischung Warenlieferungen von verschieden Lieferanten oder verschiedenen Zusammensetzungen. • Der Käufer sichert nicht die richtige Lagerung der Ware für unbedingt nötige Zeit im Einklang mit Anforderungen gütigen technischen Vorschriften. Berichte über Ergebnisse der Prüfung Gleichheit durchgeführt vom Verkäufer sind aufbewahrt im Expeditionsplatz von Verkäufer und sind zur Verfügung beim Betriebsleiter. Der Verkäufer aufgrund Ersuch gibt die Ergebnisse von der Prüfung Gleichheit dem Käufer, aber nicht früher bis es zur Bezahlung für gewährte Erfüllung kommt (d. i. hauptsächlich Kaufpreis und Preise für geleistete Dienste) in voller Höhe. Wen der Käufer fordert Bewertung der Gleichheit abweichend als zuständige Spezifikationen und („KZP“) von Verkäufer sind, muss diese Anforderung vorher klar spezifiziert werden und im Vertrag vereinbart werden. Mangel der Ware ist der Käufer verpflichtet sofort nach der Feststellung dem Verkäufer bekannt geben. Die Rechte wegen Mangel Erfüllung ist der Käufer verpflichtet schriftlich beim Verkäufer ohne unnötigen Aufschub nach Mangel Feststellung geltend machen. Über geltend gemachte Fehler wird ein Eintrag geschrieben, womit in jeden Eintrag wird genannt die Spezifikation geltend gemachten Mangel, einschließlich Umfang, Datum der Ausfertigung, Äußerung von Verkäufer und Unterschriften von Personen, welche berechtigt sind für dem Käufer und Verkäufer handeln. Der Eintrag wegen Mangel wird ein Bestandteil der Dokumentation wegen Mangel Reklamation sein. Der Verkäufer macht dem Käufer aufmerksam, das die gelieferten Produkte Zement oder Bindemittel auf der Basis Anhydrit sind und aus diesen Grund sind sie klassifiziert, in Sinne Gesetzes Nr.350/2011 Sam. im frischen Stand als Reizstoff. Im Einklang mit der Gesetzgebung wurde auf diese Produkte Sicherheitslisten ausgestellt. Der Käufer ist verpflichtet alle seine Arbeiter, welche kommen im Kontakt mit dem Produkten von Verkäufer sie mit dieser Tatsache bekannt machen und sichern und verfolgen Einhaltung zuständigen Sicherheitsvorschriften. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet dem Käufer entstehende Schaden in Folge Verstoß gegen Verpflichtungen ersetzen. Wenn der Käufer fordert Prüfungen durchführen und ausfertigen selbständige Protokoll außer abgestimmten Prüfungs- und Kontrollplan auf dem Ort der Expedition, muss das vorher vertraglich und konkret vereinbart werden. Mangel in der Menge von gelieferter Ware muss der Käufer dem Verkäufer bekannt geben spätestens im Tag der Lieferung. Preise und Zahlungsbedingungen Gesamte Preise sind vereinbart zwischen dem Verkäufer und Käufer. Wenn es nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, Vertragsseiten vereinbaren Preise für zuständige Erfüllung (weiter nur der „Kaufpreis“), genannt in der aktueller Preisliste von Verkäufer, gültig zum Tag Abschließung Kaufvertrages (eventuell Rahmenvertrag am Tag Abschließung eigenen Kaufvertrages, abgeschlossen aufgrund Rahmenvertrages). Zu dem Kaufpreis wird immer die MwSt. gerechnet. Wenn zwischen Verkäufer und Käufer ein Preisnachlass vereinbart ist, genannt in der Preisliste, der Endpreis wird berechnet von dem Preis in der Preisliste gültig zum Tag Vertragabschlusses (eventuell Rahmenvertrag am Tag Abschließung eigenen Kaufvertrages, abgeschlossen aufgrund Rahmenvertrag, diese Preisnachlass ist gültig nur im Fall, das der Käufer gesamter Zahlungsbedingungen einhält. Im Fall Verzuges mit der Zahlung beliebigen Betrag von Käufer, hat der Käufer das Recht gewährten Preisnachlass von dem Kaufpreis nachberechnen. Warelieferung welche anders als bar bei Übernahme der Ware bezahlt wird, ist der Verkäufer berechtigt durchlaufend nach seine Realisierung berechnen. Die Rechnungen sind Fällig vierzehn Tage und werden gerechnet vom Tag der Ausstellung der Rechnung, wenn nicht anders vereinbart wurde. Der Betrag ist bezahlt, sobald der zuständige Betrag auf das Konto vom Verkäufer genannt in der Rechnung gutgeschrieben ist. Im Fall Verzuges Bezahlung Kaufpreises oder andere Zahlung von Käufer ist der Verkäufer berechtigt von Käufer Verzugszinsen in der vereinbarten Höhe 18 % von dem Schuldbetrag berechnen. Damit ist nicht berührt das Recht vom Verkäufer Schadenersatz in der vollen Höhe fordern. Im Fall Verzuges vom Käufer mit der Zahlung Kaufpreises ist der Verkäufer auch berechtigt die Vertragstrafe in der Höhe 0,3% vom Schuldbetrag für jeden Tag Verzuges fordern. Abmachung über Vertragsstrafe hat keinen Einfluss auf das Recht auf Schadenersatz, welcher erstanden ist durch nicht Erfüllung mit einer Vertragsstrafe Bekräftigungspflicht. Der Verkäufer mit dem Käufer übereinstimmen, erklären, dass diese vereinbarte Vertragsstrafe im Bezug zum Wert und Bedeutung Sicherungspflicht und im Bezug auf vereinbarte Zahlungsbedingungen angemessen ist. Verzug mit bezahlen Kaufpreises wird betrachtet als wesentliche Verletzung Kaufvertrages. Wird der Käufer im Verzug mit der Zahlung, wenn auch nur ein Teil Kaufpreises es ist, ist der Verkäufer berechtigt: • Er kann bei allen weiteren Lieferungen aufgrund gesamten Verträgen zwischen Käufer und Verkäufer die Zahlung voraus fordern oder (Vorschuss) oder die Zahlung bar bei Übergabe der Ware fordern, und das im Fall, das der Käufer darauf nicht zustimmt, kann der Verkäufer Erfüllung von allen Lieferungen, allen abgeschlossenen Verträgen zwischen Käufer und Verkäufer ablehnen; • Fordern Nachzahlung Kaufpreises für gewährten Preisnachlass ( siehe Ab.9.2 VOPP); • Ablehnen beliebige weitere Erfüllung bis zu der Zeit bezahlter Schuld und das von gesamten abgeschlossenen Verträgen zwischen Verkäufer und Käufer. • Kündigen Vertragsbeziehung gegründet durch einen Kaufvertrag, sowie auch gesamte weitere rechtliche Verhältnisse gegründet durch Verträge zwischen Verkäufer und Käufer, mit der Wirkung zum Tag, im welchen die Kündigung dem Käufer zugesendet wurde. Im Fall, das der Käufer die Lieferung übernimmt und macht das Recht von Mangel der Erfüllung oder Garantie nicht geltend, es wurde gewährt, oder er macht ordentlich, rechtzeitig diese Rechte nicht geltend, oder diese Ansprüche werden von Verkäufer nicht anerkannt als berechtigt, ist der Käufer verpflichtet die übernommene Lieferung ( das ist für Warenlieferung, Transportleistungen, Leistungen und Maschinenverpachtung, Einrichtung und weitere ausgeübte Dienste) die Rechnung im Termin der Fälligkeit in der vollen Höhe bezahlen.
9.8
Der Kaufpreis wird vom Käufer bezahlt aufgrund ausgestellter Rechnung vom Verkäufer. Die Rechnung wird ausgestellt vom Verkäufer mit vorgeschriebenen Angaben ordentliches Dokument für die Buchhaltung und Steuer. 9.9 Für Feststellung der Menge von gelieferte Ware und Dienste, welche fakturiert wurden ist entscheidend die Menge angegeben im Lieferschein. 9.10 Im Kaufvertrag ist möglich vereinbaren so genannten Kredit, womit sich versteht, Volumen der Ware und Dienste, welche der Käufer berechtigt ist zu übernehmen, ausgedruckt in gesamter Höhe seines Preises, ohne Rücksicht, ob die Ware schon fakturiert wurde und ist fällig ist oder nicht, das im Fall seine Ausschöpfung ( d. i. im Fall, wann der Preis von abgenommene Ware und Diensten ohne Rücksicht ob es fakturiert wurde oder fällig ist übersteigt die vereinbarte Höhe von Kredit), ist der Verkäufer nicht verpflichtet dem Käufer weitere Erfüllungen leisten, und das bis zum Augenblick, wann der Käufer den Preis bezahlt, das der gesamte Betrag für nicht bezahlen Preis übernommene Ware und Dienste reduziert wird auf die Höhe von Kredit genannt im Kaufvertrag. 9.11 Ist der Käufer in der Liquidation oder es wird ein Insolvenzverfahren eröffnet, ist er verpflichtet diese Information sofort dem Verkäufer mitteilen. Der Verkäufer ist im diesen Fall berechtigt den Vertrag von Verkäufer kündigen und das mit der Wirksamkeit Tages Zusendung der Kündigung. Der Verkäufer ist auch berechtigt bei allen Lieferungen Zahlung voraus, (Vorschuss) fordern, oder die Zahlung bar bei Übergabe der Ware oder von Käufer Sicherstellung von Schulden des Käufers fordern, welche er gegen Verkäufer im Zusammenhang mit Lieferung der Ware hat. Im Fall, das der Käufer darauf nicht zustimmt, kann der Verkäufer Erfüllung von allen Lieferungen, allen abgeschlossenen Verträgen zwischen Käufer und Verkäufer ablehnen. 9.12 Der Käufer ist verpflichtet dem Verkäufer gesamte Kosten welche zusammenhängen mit Eintreibung und Forderung geltend machen, welche der Verkäufer für schuldeten Preis und Belohnung für dritte Personen, welcher aufgrund Vertragsbeziehung werden die Forderung für dem Verkäufer eintreiben. Gerichtskosten/ Schiedsverfahren, Rechtsvertretungskosten usw. Der Käufer ist auch berechtigt Forderungen geltend machen in der Höhe bestimmt mit rechtlichen Vorschriften. 9.13 Der Verkäufer hat sich das Eigentumsrecht für die Ware vorbehalten. Der Käufer wird Besitzer dieser Ware, erst nach dem Bezahlung gesamten Kaufpreis sein. 10. Reklamationsordnung 10.1 Offensichtliche Mangel bei Übernahme der Ware, also gesamte Mangel, welche sind bei der Übergabe und Übernahme möglich feststellen, hauptsächlich also Mangel welcher besteht in der Menge von übergebene Ware und Unterschied zwischen Eigenschaften (Spezialisierung der Ware, so wie es vereinbart war und wie es auf dem Lieferschein steht, ist der Käufer verpflichtet das bekannt geben („reklamieren“) sofort bei der Ware Übernahme, und das mit schriftlicher Form, was kann auch auf dem erwähnten Lieferschein stehen. Im Eintrag wird immer der Ort und Zeit angegeben, wann die Ware lagert wurde, dessen die Reklamation betrifft („reklamierte Ware“), und lesbar geschriebene Name und Unterschrift von Personen, welche für dem Käufer die Reklamation geltend machen. Im Fall, das der Käufer (im Zusammenhang auf durchgeführte Übernahmeprüfungen) feststellt andere offensichtliche Fehler der Lieferung (Konsistenz, Warenzusammensetzung, Größe von benutzten Korn von Splitt usw.), ist er verpflichtet die Ware reklamieren, so wie es in dem Vorherigen Satz steht, und auch ablehnen. Macht das der Käufer nicht und einbaut die Ware ohne Bewusstsein und ohne Zustimmung Verkäufers, entsteht dem Käufer kein Recht auf Mangel. Diese Bestimmung wird angemessen benutz und das auch bei Mangel Bekanntmachung. 10.2 Im Eintrag über die Reklamation wird genau spezifiziert Ort der Lagerung von der reklamierten Ware und reklamierte Eigenschaften. Beide Seiten nennen seinen Standpunks. Reklamation welche betrifft Qualität der Ware, muss der Techniker vom Verkäufer hinzuzogen werden. 10.3 Über Entscheidung Qualität der Ware ist entscheidend das Ergebnis der Kontrolle und Qualität Prüfungen der Ware durchgeführt vom Verkäufer im Betonwerk gemäß Ab. 8.4 Bedingungen „ VOPP“. Bei durchdauern Zweifel von der Seite des Käufers ist möglich nach der Vereinbarung mit dem Verkäufer nachträgliche Prüfungen über Eigenschaften von gegenständige Ware bestellen und das zuerst mit einem Nachweis im Labor von akkreditierte Prüfungsort. Weiter ist möglich mit Anwesenheit dazu zuständigen Personen von Käufer und Verkäufer Kontrolle nicht destruktive Prüfungen im Einklang mit festgelegtem Fortgang einschließlich Interpretation gemäß gültige Normen machen. 10.4. Bei Lösung Zweifelfrage Qualität der Ware ist für die Vertragsseiten verbindlich der Standpunkt zuständigen Prüfstelle, auf welcher sich beide Seiten voraus einigen. Im Fall, das die Reklamation aufgrund Ergebnissen von der akkreditierte Prüfstelle wird anerkenn als unberechtigt, trägt die Kosten für die Arbeit der Prüfstelle der Käufer. Nachweise über abweichenden Eigenschaften der Ware angeschafft vom Käufer unabhängig auf die Vereinbarung mit dem Verkäufer haben nur einen informativen Charakter und der Verkäufer ist nicht verpflichtet sich damit richten. 11. Schiedsklausel 11.1 Die Vertragsseiten haben hiermit vereinbart, das im Fall Streites welcher entsteht von diesen Vertrag der Ankläger ist berechtigt Schiedsverfahren einleiten und in Sinne Gesetzes Nr. 216/1994 Sam. und das bei Schiedsgericht bei der Handelskammer der Tschechischen Republik Agrarkammer der Tschechische Republik, nach seiner Ordnung und Regel. Eröffnet Ankläger das Verfahren bei diesen Schiedsgericht, sind von Verhandeln die allgemeines Gericht ausgeschlossen und den Streit wird entschieden mit Endgültigkeit beim Schiedsgericht bei der Handelskammer der Tschechischen Republik Agrarkammer der Tschechische Republik nach seine Ordnung und Regel mit drei Schiedsrichter bestimmt gemäß Statut. Die Vertragsseiten- Beteiligten verpflichten sich alle Verpflichtungen in der genannter Frist angeordnet vom Schiedsrichter erfüllen. Im Fall, das der Ankläger das Verfahren beim Allgemeinen Gericht eröffnet, sind für das Verfahren zuständig allgemeine Gerichte, nicht das Schiedsgericht. 12. Schlussbestimmungen 12.1 Vereinbarung über die Vertragsstraffe hat keinen Einfluss auf das Recht für Schadenersatz, welche entstanden sind durch nicht erfüllen mit eine Vertragstrafe Bekräftigungspflicht, und das in der vollen Höhe. 12.2 Der Käufer stimmt zu, das gewährte Angaben und alle weitere Angaben der Verkäufer verarbeiten kann im Einklang mit zuständigen Bestimmungen Gesetzes Nr.101/2000 Sam, über Personaldatenschutz. Der Verkäufer wird gewährte persönliche Angaben bearbeiten im Bereich für dem Zweck der Verhandlung und gesamten weiteren Vertragsbeziehungen mit dem Käufer, Erfüllung Kaufvertrages, Handel und Dienste anbieten, berechtigte Eröffnung persönlichen Angaben, Rechtsschutz von Verkäufer und Übergabe Identifikationsangaben über dem Käufer, wie ist der Name, Nachname, Handelsfirma, Bezeichnung, Adresse usw. Gruppenmitglieder der Českomoravský beton („weiter nur die Gruppe“). Der Käufer stimmt ausdrücklich zu, wenn er den Verkäufer was immer aufgrund Kaufvertrages schuldet, das der Verkäufer berechtigt ist, solche Angaben den anderen Gruppenmitgliedern, oder andere Subjekten, welche für die Gruppenmitglieder die Inkasso Dienste leisten geben und in zusammenhängend mit Schulden sie von Käufer eintreiben. Auf schriftlichen Antrag von Käufer wird dem Käufer die Liste von Gruppenmitgliedern gewährt. Der Käufer ist einverstanden damit, dass die Identifikations- Angaben und Angaben beim Auftrag von externen Lieferanten, welcher diese Dienste für den Verkäufer macht, gibt. 12.3 Der Kaufvertrag kann geändert oder aufgelöst werden nur durch eine Vereinbarung in der schriftlichen Form. Den Kaufvertrag ändern ist möglich nur mit der schriftlichen Form, nummeriert, datiert und ordentlich unterschriebenen Nachtrag zum Vertrag. 12.4 Wenn der Grund zur Abtretung besteht wegen Verzug von eine von Vertragseiten, muss die Abtretung ausdrücklich schriftlich gemacht werden. Es wird nicht geltend gemacht Best. § 1978Ab.2 Gesetzes Nr.89/2012, Bürgerliche Gesetzbuch. 12.5 Die Beteiligten erklären, das sie diesen Kaufvertrag frei, ernsthaft ohne Druck abgeschlossen haben, und das der Inhalt entspricht seinen freien und echten Willen. Als Beweis ist die Unterschrift. 12.6 Untrennbare Bestandteil dieses Kauvertrages sind Bedingungen „VOOP“ und die Preisliste vom Verkäufer, gültig zum Tag Entstehung Kaufvertrages. 12.7 Im Fall, das zusammen mit den Lieferungen der Ware, werden den Käufer auch Dienste gewährt, welche bestehen im Transport und Entnahme der Ware, richten sich die Rechte und Verpflichtungen von Vertragseiten mit zusammenhängenden und gewährten Diensten außer diese Bedingungen „VOPP“ auch allgemeinen Bedingungen und Zahlungsbedingungen von Lieferanten diesen Diensten. Wenn die Schöpfungsdienste oder Transport der Betonmischung die Gesellschaft Českomoravský beton a.s., Středisko doprava (Transportzentrum) oder Středisko čerpání (Abschöpfungszentrum), Pražské betonpumpy a doprava s.r.o. oder TBG BETONPUMPY MORAVA s.r.o., gewähren, richten sich gewährte Dienste nach Bedingungen „VOPP“, Střediska čerpání (Abschöpfungszentrum) und Transport in so einen Fall bilden das der Anhang, welcher ein untrennbarer Bestandteil dieses Vertrages ist. 12.8 Im Fall beliebigen Widerspruch zwischen „VOPP“ und „VOPP Středisko čerpání a doprava“ haben Vorzug und kommen zur Geltung Bestimmungen welche umfassen die Bedingungen „VOPP“.
Preisliste 2014 Um die Zusammenarbeit mit Ihnen genieĂ&#x;en alle Mitarbeiter ÄŒeskomoravskĂ˝ beton. Richtlinien fĂźr den Käufer (der Planer): Der Antrag muss direkt angeben mit Mischer (entsorgen) oder Betriebsleiter innerhalb von 12 Stunden vor der Auslieferung. Pumpen und grĂśĂ&#x;eres Angebot im Voraus bestellen.
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ewĂźnschten Typ aus Beton oder MĂśrtel konkrete g Klasse, Forderungsklasse, Konsistenz, aggregierte GrĂśĂ&#x;e, Andere Eigenschaften, falls erforderlich, n Verfahren zur Lagerung des Gemisches: m3/hr, Länge der Landung. Ăźber eine Pumpe, Ăźberspringen usw. n bestimmen die Art der Fortbewegung: ein Transportmittel, Route, Kommunikations-Status, GrĂśĂ&#x;e, HĂśhe und insgesamt Gewicht der Zusammensetzung.
Mit täglichen Lieferungen Käufer angeben: n Name des Käufers und die Person, die bestellt, n Ort und Zeitpunkt der Lieferung von Beton: Konstruktion, Datum und Uhrzeit,
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