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Batteriebetriebene Welt

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Wassermann

Wassermann

Mit dem Frühlingserwachen begann auch die Radsportsaison; zwar nur zögerlich, denn die ungünstigen Witterungsbedingungen der letzten Wochen ließen längere Aus- oder gar Bergfahrten, falls überhaupt, nur begrenzt zu. Nichtsdestotrotz reparierte die Bezirksgemeinschaft so weit und so gut die verfügbaren Finanzen, die technische Ausstattung und die Personaldecke es in der Kürze der Zeit erlaubten, die winters über an den Fahrwegen aufgetreten Asphaltschäden: Löcher und Risse galt es zu schließen, Buckeln und Senken auszugleichen. Und schließlich räumten die Kehrmaschinen die Fahrbahn von Staub und Splitt. Innerhalb der Ortschaften wurde die Bezirksverwaltung dabei fallweise von den GemeindeBauhöfen unterstützt.

Die Fahrräder, von der traditionellen Tretmaschine übers Rennrad bis hin zu dem mit Hilfsmotor ausgestatteten Touren-, Trekkingund MTB-Rad, wurden derweil aus dem Lagerraum geholt und für die Reise durch die wärmeren Jahreszeiten fitgemacht. Erschöpft ist das Zweiradangebot damit noch nicht. Für Kurzstrecken hält die Mikromobilität dazu nämlich noch den Elektroroller auf Lager. In Großstädten schießen derartige Gefährte mittlerweile täglich zu Tausenden um die Ecken (Sharing). Und der Trend zeigt nach oben.

Mobilit T Im Wandel

Das flitzige Transportgerät auf Kleinrädern ist in unseren Regionen, insbesondere bei der Jugend, nicht weniger als bei den Großstädtern beliebt. Der Nutzerinnen und Nutzer werden‘s von Monat zu Monat mehr. Wer sich eines solchen Geräts bedient, muss allerdings 14 Jahre oder älter sein. Für unter 18-Jährige gilt außerdem die Helmpflicht. Weiters ist zu beachten: Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h in Fußgängerzonen, so Radfahren dort überhaupt erlaubt ist. Das Befahren von Gehwegen und Zebrastreifen ist den E-Rollern, wie allen anderen Radlern übrigens auch, definitiv untersagt. Landstraßen sind für die Pedelecs ebenfalls tabu. Demgegenüber können innerörtliche Straßen, welche einer allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung von bis zu 50 km/h unterliegen, von E-Rollern (Monopattini) unter Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h sehr wohl befahren werden. Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden mit Geldbußen von 50 bis 800 Euro geahndet. Sind grobe Mängel hinsichtlich der technischen Ausstattung vorhanden, kann das Vehikel sogar konfisziert werden, was soviel heißt, wie Einzug auf ‚Nimmerwiedersehen‘.

DIE STRASSENVERKEHRSORDNUNG

Verkehrsminister Matteo Salvini strebt eine Novellierung des Straßenkodex (CdS) an. In diesem Zusammenhang soll für alle Verkehrsmittel, mit Ausnahme jener von purer Muskelkraft betriebenen, eine KennNummer (Targa) und darüber hinaus das „Patentino“, also eine kategoriebezogene Fahrerlaubnis, nebst der Haftpflichtversicherung (Responsabilità civile verso terzi,

RCT) verpflichtend eingeführt werden. Im Großen und Ganzen würden damit die heute schon für Motorroller geltenden Bestimmungen auf die E-Bikes ausgedehnt.

Egal mit welchem Radtypus man auch immer unterwegs sein möge, erhöhte Vorsicht ist auf allen interkommunalen Fahrtrouten schon allein wegen des streckenweise gegebenen Mischverkehrs geboten. Ganz allgemein kann der Zustand des in beide Richtungen viel befahrenen Wegenetzes, man denke beispielsweise an den Abschnitt Toblach - Winnebach, als zu schmal eingestuft werden. Dieser Umstand trägt an den steigenden Unfallzahlen zweifellos eine Mitschuld. // wp

Der Mischverkehr: da ist erhöhte Vorsicht geboten.

Wohnen Auf R Dern

Am westlichen Auslauf des Stegener Marktplatzes lagerte das Bagger- und Schotterunternehmen Moser über Jahre hinweg Steine, Kies und Sand in allen Körnungen. Mit der Inbetriebnahme des Werkes an der Pfalzner Straße, das in den letzten Jahren mit einem Aufwand von rund sieben Millionen Euro außerdem hochmodernisiert wurde, verlor das Areal in Stegen seine Funktion als Lagerplatz. Also was tun mit der so für andere Zwecke verfügbar gewordenen Fläche? Nach reiflicher Überlegung legte sich die Immobilien GmbH der Mosers auf den Bau eines der Zeit und der Bedeutung des Ortes angemessenen Caravan Parks fest. Die Arbeiten waren umfangreich und zogen sich etwas länger als ursprünglich geplant hin. Doch nun sind sie abgeschlossen. Der Boden ist glatt, die gepflanzten Bäume und Sträucher grünen, die Servicesäulen für Wasser, Strom und Gas sind gesetzt, die Müllcontainer sind platziert, der Sanitärbereich ist installiert. Der Eröffnung steht somit eigentlich nichts mehr im Wege. Für Bruneck stellt die Anlage zweifellos eine Bereicherung dar, denn eine derartige Struk- tur fehlte dem renommierten Tourismusort bis heute. Die Kronplatz Seilbahn AG plant auf dem Gelände des gesellschaftseigenen Bauernhofes, dem Korerhof, zwar einen Caravan Park großen Ausmaßes samt allen Bequemlichkeiten, man spricht von einer Beherbergungskapazität von 800 Personen, doch mittlerweile sind Jahre verstrichen, ohne dass sich etwas getan hätte. Architekt Lu- kas Rungger (NOA project) hat hierzu zwar schon vor etlichen Jahren seine Ideen im Auftrag der Gesellschaft auf Papier rapidographiert, ohne jedoch seinen tuschernen Entwurf baukulturell zementieren zu dürfen. Ad acta gelegt, soviel war von Insidern der Gesellschaft zum Thema zu erfahren, wurde das Vorhaben jedenfalls nicht. Man sei und bleibe dran! // wp

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