3 minute read

MIT DEM AUTO IN DEN URLAUB

Next Article
Wassermann

Wassermann

15.6.2023

ERSCHEINT AM REDAKTIONSSCHLUSS

29.5.2023

ABGABETERMIN UNTERLAGEN

5.6.2023

UNSERE ANGEBOTE IM MEDIENMIX (PZ & Radio Holiday)

PAKET A 1/4 Seite Inserat in der PZ + 1/4 Seite PR-Info

50 Werbespots auf Radio Holiday

(30 Sek. - Spotproduktion inklusive)

Gesamtpreis: 990,00- € + MwSt

PAKET B 1/2 Seite Inserat in der PZ + 1/2 Seite PR-Info

100 Werbespots auf Radio Holiday

(30 Sek. - Spotproduktion inklusive)

Gesamtpreis: 1.757,00- € + MwSt

Reservieren Sie jetzt Ihre Anzeige in der meistgelesenen Zeitung im Pustertal! Die PZ-Ausgaben mit allen Sonderthemen können auch online gelesen werden auf www.pz-media.it

Ihre Ansprechpartner:

Pustertaler Medien GmbH

39031 Bruneck, Oberragen 18

Michaela Huber - Sekretariat

T.0474 550830 | info@pz-media.it

HANS PAULMICHL

Die PZ-Ausgaben mit allen Sonderthemen können auch online gelesen werden auf www.pz-media.it

Bruneck

Tauferer Ahrntal

Bozen 340 2498606 hans.paulmichl@pz-media.it

JOSEF TASSER

Unteres & oberes Pustertal, Gadertal - Eisacktal - Wipptal

Nordtirol - Osttirol

329 4877051 josef.tasser@pz-media.it

Geplante Ab Nderung Des Landesgesetzes Ber Die

Ffentlichen Auftragsvergaben

ERHÖHUNG DER LEITZINSEN –WAS SIE JETZT BEACHTEN SOLLTEN

€Dr. Valentin Oberhollenzer Wirtschaftsprüfer und Steuerberater MOVO Wirtschafts- und Steuerberatung Freiberuflergesellschaft www.movo.bz

Wie bereits letzthin berichtet, wurde im März d.J. der neue staatliche Vergabekodex erlassen. Da somit der gesetzliche Rahmen der öffentlichen Aufträge abgeändert wurde, ist eine Anpassung des Landesvergabegesetzes an die Neuerungen zwingend notwendig.

In der ersten Maisitzung hat die Landesregierung deshalb einen entsprechenden Landesgesetzentwurf genehmigt.

Das Landesgesetz soll vom Staatsgesetz nicht nur einige Begriffsbestimmungen übernehmen, sondern auch eine Vereinfachung der Vergaben und mehr Rechtssicherheit gewährleisten.

Neuerungen soll es im Bereich der Ernennung, Aufgaben, Rolle und Zuweisung der neuen Figur des/der einzigen Projektverantwortlichen geben, wobei die entsprechende Bestimmung fast gänzlich umgeschrieben werden soll.

Besonders interessant ist die Neuformulierung der Bestimmung betreffend die Vergabe der Architektur- und Ingenieursdienstleistungen, sowie der damit zusammenhängenden Dienstleistungen durch die Einführung von Schwellenwerten für die Direktvergaben. Eine Direktvergabe soll in Zukunft bis zu einem Betrag von 140.000 Euro auch ohne Konsultation von mehreren Wirtschaftsteilnehmern zulässig werden. Für Leistungen ab diesem Betrag bis zum EU-Schwellenwert wird ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung angewandt, nach vorheriger Einladung von mindestens fünf Wirtschaftsteilnehmern.

Eine Direktvergabe der Bauleistungen unter 150.000 Euro soll auch ohne Konsultation von mehreren Wirtschaftsteilnehmern zulässig sein. Dieser Grundsatz soll ebenso bei der Vergabe von Dienstleistungen und Lieferungen unter 140.000 Euro gelten. Für Vergaben von Bauleistungen ab 150.000 Euro bis unter 1 Mio. Euro soll ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung (Einladung von min. fünf Wirtschaftsteilnehmern) zur Anwendung kommen und ab 1 Mio. Euro bis zur EU-Schwelle soll ein Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung (Einladung von min. zehn Wirtschaftsteilnehmern) zulässig sein.

Vergaben von Dienstleistungen und Lieferungen ab 140.000 Euro bis zum EU-Schwellenwert sollen unter Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung und mit Einladung von min. fünf Wirtschaftsteilnehmern abgewickelt werden.

Bei Arbeiten, Lieferungen und Maßnahmen die Instandhaltung von öffentlichen Bauwerken betreffend, soll in Zukunft die Genehmigung des Maßnahmenprogrammes die Projektgenehmigung unabhängig vom Betrag der Maßnahmen ersetzen (derzeit gilt eine Höchstgrenze von 200.000 Euro).

Auch soll das Limit von 500.000 Euro wegfallen, was die Befreiung von Stellungnahmen, Konzessionen, Ermächtigungen und Unbedenklichkeitserklärungen bei Ausbau-, Wiederherstellungs-, Umbau- und Korrekturarbeiten an primären Infrastrukturen anbelangt, die in den Bauleitplänen enthalten sind und vom Land angeordnet werden. //

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 4. Mai 2023 den Leitzins erneut auf nunmehr 3,75% angehoben. Gut Lachen haben all jene, die sich in den vergangenen Jahren für ein Darlehen mit fixem Zinssatz entschieden haben. Für alle anderen – und das ist die Mehrheit – ist es ratsam, die eigenen Konditionen zu überprüfen und gegebenfalls neu zu verhandeln.

Unternehmen sollten folgendes beachten:

• Bei Neuinvestitionen in Anlagegüter empfiehlt es sich, sofern möglich, ein Sabatini-Darlehen zu beanspruchen. Dabei handelt es sich um vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung (welches seit Amtsantritt der Regierung Meloni „Ministero delle Imprese e del Made in Italy“ heißt) geförderte Darlehen mit einer Laufzeit von maximal 5 Jahren und einer Investitionssumme von mindestens Euro 20.000.- bis maximal Euro 2.000.000.-.

Für Private gilt:

• Darlehensnehmer mit ISEE unter Euro 35.000.- und einer Restschuld bei Hypothekardarlehen von weniger als Euro 200.000.haben das Recht, den Zinssatz von variabel auf fix zu wechseln. Ob eine Umwandlung sinnvoll ist oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. Einkommensunabhängig kann versucht werden, die Zinsklausel neu zu verhandeln oder eine „surroga“ in Betracht zu ziehen. Bei der „surroga“ handelt es sich um die Möglichkeit der Übertragung eines Darlehens an eine andere Bank.

Tipps für Unternehmen und Privatpersonen:

• Berechnungsgrundlage für fast alle Darlehen mit variablem Zinssatz ist der Euribor. Üblich sind der Euribor 3 Monate oder Euribor 6 Monate. Ein Blick in die Vergangenheit zeigt, dass der Euribor 3 Monate für den Kreditnehmer so gut wie immer günstiger ist und daher die bessere Wahl darstellt.

• Achten Sie auf die Rundung des Zinssatzes. Die Rundung wird bei Verhandlungen gerne vergessen, kann aber einen erheblichen Einfluss auf den effektiven Zinssatz haben.

• Schließen Sie nur Versicherungen ab, welche Sie tatsächlich benötigen.

• Aktivzinsen: Zu guter Letzt noch ein Tipp für alle mit überschüssiger Liquidität auf Bankkonten. Die Europäische Zentralbank hat am 4. Mai nicht nur den Leitzins, sondern auch jenen Zins erhöht, welchen Banken für ihre Einlagen bei der EZB erhalten. Dieser beträgt momentan 3,25%. Bankkunden sollten dementsprechend mindestens 1% für ihre Kontokorrentguthaben erhalten – ohne diese in irgendeiner Weise binden zu müssen. Sollten in absehbarer Zeit keine größeren Investitionen geplant sein, können mit Festgeldanlagen (auch mit kurzer Bindungsdauer) auch höhere Renditen erzielt werden.

Bei Unsicherheiten fragen Sie am besten Ihre/n Wirtschaftsberater/in. Sie/Er kennt den Markt und im Regelfall die individuelle Bonität ihrer/seiner Kunden und gibt Ihnen eine unabhängige Einschätzung Ihrer Konditionen. //

This article is from: