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Grenzgang

Wenn sich der Juni dem Ende neigt, fängt bei Andreas Eppacher das Kribbeln an. Dann kann er sein Vieh endlich auf die Jagdhausalm treiben, wo es die Sommermonate verbringen wird. Das idyllische Almdorf mit den charakteristischen Steinbauten liegt im Defereggental und ist in der Hand von 15 Südtiroler Bauern. Als Obmann der Agrargemeinschaft kümmert sich der 41-Jährige um die bürokratische Seite dieses Grenzgangs. Aber „af Johas“ zu gehen ist viel mehr als Zettel auszufüllen und nach dem Rechten zu sehen. Es ist ein Lebensgefühl.

Andreas Eppacher sitzt auf dem Holztisch vor seinem Haus. Es ist neun Uhr am Morgen, in ein paar Minuten wird der Wagen der Sennerei die Straße zum Hof heraufkommen. Am Himmel keine einzige Wolke, das Gras rundherum satt und grün. Weit oben auf den Bergen sind noch letzte Schneefelder zu sehen. Von den Gletschern, die sich auch hier in Rein im Verschwinden befinden, mal abgesehen. Es ist die Zeit, in der Andreas Eppacher in Aufbruchstimmung kommt. Ende Juni ist es meistens soweit: Dann treibt er seine Jungtiere, Schafe und Ziegen über das Klammljoch ins Defereggental, wo sie den ganzen Sommer verbringen.

PZ: Auf 2009 Meter liegt die Jagdhausalm oder besser gesagt ein Almendorf, das 15 Bauern aus der Tauferer Gegend gehört. Ein besonderer Moment, wenn Sie dorthin aufbrechen?

Andreas Eppacher: Ja, immer. In den Tagen davor werde ich richtig unruhig. Ich gehe immer schon ein paar Wochen vorher hinüber, um zu sehen, wie die Lage ist. Und wenn es dann soweit ist, und wir uns mit vielen Helfern auf den Weg machen, ist das ein sehr schönes Gefühl.

Ihr Großvater hat die Hütte 1938 gekauft. Die Jagdhausalm blickt in ihrer Gesamtheit auf eine lange Geschichte zurück.

Um 1212 wurde sie erstmals in einer Urkunde erwähnt. Dort scheint auf, dass es zunächst vier Höfe gab, die das ganze Jahr über bewohnt waren. Man vermutet, dass es zu der Zeit wärmer war, weil die Waldgrenze viel höher lag und bis auf das Kees heranreichte. Dann soll es kälter geworden sein und aus den Höfen wurden Almen. Mit der Zeit wurden diese erweitert und Hütten dazugebaut.

Andreas Eppacher, Jahrgang 1982, wächst beim Niederunterer in Rein in Taufers auf. Der Weg zur Hofübernahme zeichnet sich früh ab: Er besucht die Landwirtschaftsschule in Dietenheim und übernimmt mit nur 26 Jahren die Geschicke. Seit 2010 ist er Obmann der Agrargemeinschaft Jagdhausalm. Auch sonst ist er vielfältig engagiert, unter anderem als Obmann der Wegsanierungsinteressentschaft Knutten-Klamml, Obmann der Viehversicherung der Reiner Bauern und bei der Freiwilligen Feuerwehr Rein. Eppacher lebt mit seiner Frau und den drei Kindern in Rein. In den Sommermonaten fährt er mindestens einmal pro Woche auf die Jagdhausalm, um nach dem Rechten zu sehen.

Wieso sind sie aus Stein errichtet worden?

Offenbar haben die Bauern das Holz der Gegend früher zum Käsen gebraucht, um die Milch in den Kesseln zu erhitzen. Bis in die 60er-Jahre haben viele vor Ort noch Käse gemacht. Die Bauweise aus Stein ist natürlich sehr charakteristisch und zeichnet das Ensemble auch aus.

Wie schläft es sich in einer solchen Hütte?

Ich erinnere mich noch, wie wir als Kinder mit dem batteriebetriebenen Radio Musik gehört haben und dann war nach kurzer Zeit wieder alles vorbei. Es ist jetzt definitiv angenehmer als früher. Seit 2007 haben wir ein E-Werk und damit Strom. Als nächsten Schritt haben wir das Trinkwasser kanali- siert und seit ein paar Jahren empfangen wir auch Internet – über Satellit. Und das Schlafen in der Hütte ist natürlich einfach, aber auch besonders.

Sie sind der letzte Bauer, der sein Vieh noch selbst auftreibt. Ich kann gleich hier vom Haus losstarten, das empfinde ich als großen Vorteil. Natürlich brauchen wir länger, etwa fünfeinhalb Stunden Gehmarsch sind es mit dem Vieh, aber es ist die bei Weitem angenehmere Art, dort hinzukommen. Für die anderen Bauern wäre der Fußmarsch gar nicht mehr möglich. Sie haben ihre Höfe unter anderem in Percha, Aufhofen, Sand in Taufers, Kematen – heute würde niemand mehr erlauben, für einen Viehauftrieb dermaßen lange die Straße zu sperren. Das war nicht immer so: Als ich ein Bub war, haben sie die Viecher bis zum Toblhof oberhalb von Sand in Taufers abgetrieben. Nun werden die Tiere mit dem Lastwagen entweder bis zum Parkplatz in Knuttn gefahren oder von dort gleich aufs Klammljoch gebracht. Es gibt ja einen Forstweg, der über die Grenze bis zur Jagdhausalm führt.

Wer kümmert sich dort um das Vieh?

Das ist ein Vorteil unserer Agrargemeinschaft: Für die Sommermonate stellen wir zwischen vier und fünf Hirten ein. Sobald das Vieh in der Jagdhausalm ankommt, wird es aufgeteilt. Jeder Hirte ist dann für die jeweilige Kutte zuständig. Es ist keine einfache Arbeit. Da reicht kein Schnellsiedekurs, man muss sich mit dem Vieh auskennen und in der Lage sein einzuschätzen, wenn Krankheiten auftreten oder sonstige Probleme den Tieren zu schaffen machen. Ja, und dann das Wetter. In schönen Sommern ist es fein und bärig, dann verhält sich das Vieh ruhig und liegt viel herum. Es kann aber auch Sommer geben, in denen man die Schönwettertage an einer Hand abzählen kann. Dann sind Kälte und Schnee keine Ausnahme. Da ist die Almromantik schnell vorbei.

Ist der Wolf auf der Jagdhausalm ein Thema?

Der Wolf ist überall ein Thema. Wir haben Ziegen mit dabei. Sie pflegen unsere Weide, weil sie die Stauden fressen. Auch die Schafe sind natürlich eine leichte Beute, da wir sie nicht im Stall halten, sondern in den Hochlagern weit oben. Sie verbringen die Nacht alle unter freiem Himmel. Im Pragsertal gab es Schafrisse, in Antholz, in der Lienzer Gegend. Das ist alles nicht weit weg von der Jagdhausalm.

Zieht die Agrargemeinschaft Herdenschutzmaßnahmen in Betracht?

Ich war im vergangenen Jahr mit einer Gruppe Bauern in der Schweiz, wo wir uns Schutzmaßnahmen durch Hunde angeschaut haben. Die Hunde reagieren äußerst aggressiv auf jeden, der sich in der Nähe befindet. Ich weiß nicht, wie sich das mit dem bei uns viel stärkerem Tourismus vereinen ließe. Für die Errichtung von Schutzzäunen hingegen braucht es viel Geld und Personal. Ob es die geeignete Lösung ist, wage ich zu bezweifeln. Denn der Wolf lernt mit der Zeit dazu und kann am Ende auch so ein Hindernis überwinden. Dieses Thema wird uns in Zukunft sicher noch stark beschäftigen und auch die Art und Weise, wie Landwirtschaft betrieben wird, prägen.

Wie funktioniert eine Agrargemeinschaft unter 15 Bauern mit verschiedenen Meinungen?

Natürlich gibt es auch bei uns Diskussionen. Am Ende entscheidet die Mehrheit und der Beschluss wird dann auch umgesetzt. Das war schon früher so: In den sogenannten Jagdhausbriefen ist zum Beispiel festgelegt worden, wer wo mähen darf. Heute ist das weniger ein Thema, weil wir den Traktor zur Hilfe haben, aber früher musste alles mit der Kraxe getragen werden. Deshalb wurde festgelegt, dass jene, die einen Flecken nahe an der Hütte hatten, den zweiten Flecken weiter weg bekamen. Am meisten Gedanken macht uns jetzt auch die Bürokratie. Wenn man mit über 400 Stück Vieh über die Grenze will, sind eine Menge (digitale) Zettel auszufüllen. Sobald wir starten, müssen wir dem Amtstierarzt melden, dass wir ins Ausland fahren. Im Defereggental angekommen, steht die Meldung an, dass wir dort sind. Die Tiere müssen alle einzeln in ein Almregister eingetragen werden. Das ist meine Aufgabe als Obmann. Und wenn wir uns im Herbst auf den Weg zurück begeben, dann fängt das Ganze von vorne an. Auch die Ansuchen um Förderungen fressen viel Zeit. Ohne Förderungen wäre es aber kaum möglich, eine Almwirtschaft zu betreiben.

Ja, das Heimkommen im Herbst ist auch wieder ein besonderer Moment. Geschmückt machen sich die Tiere auf den Weg, unterwegs werden Topfnudeln und Schnaps gereicht.

Aber das ist noch weit weg. Jetzt kommt erst einmal ein langer Sommer auf der Alm. // Interview: Verena Duregger

Früher und heute: Strom, Internet, Abwasser – mit den Jahren gab es viele Entwicklungen auf der Jagdhausalm. Die Steinbauten hingegen haben sich kaum verändert.

Die Jagdhausalm

Die Jagdhausalm im hinteren Defereggental ist eine Gemeinschaftsalm von 15 Pusterer Bauern. Auf 1763 Hektar, einer Fläche fast so groß wie 2.500 Fußballfelder, verbringen 350 Stück Vieh und etwa 80 Schafe und Ziegen zusammen mit vier Hirten die Sommermonate. Das Ensemble setzt sich aus 17 Steinhütten zusammen. Die Größe des Anteils an der Alm berechnet sich in sogenannten Kästen; es gibt einen Halb-, einen Dreiviertel- oder einen ganzen Kasten. Je nach Größe darf der Bauer eine be- stimmte Anzahl an Tieren auftreiben. Der Name stammt nicht etwa von Jagd, wie man vermuten könnte, sondern wahrscheinlich von Joch – so heißt es im Dialekt „af Johas“.

Gebhard Kirchler hat die Geschichte der 1212 erstmals urkundlich erwähnten Jagdhausalm aufgeschrieben. Das Buch ist Ende Mai erschienen und bei Andreas Eppacher am Niederuntererhof in Rein und direkt auf der Jagdhausalm zu erwerben.

PARKPLÄTZE: BINDUNG ALS ZUBEHÖR?

RA Dr. Nausicaa Mall Schramm-Tschurtschenthaler Mall-Ellecosta Anwaltskanzlei www.schramm.it

Anlass des vorliegenden Artikels sind teils widersprüchliche Interpretationen hinsichtlich der Frage, ob und unter welchen Bedingungen Parkplätze, welche über die Anzahl des erforderlichen Parkplatznachweises hinaus errichtet werden, einer Bindung (im Grundbuch) als Zubehör zu bestimmten Liegenschaftseinheiten unterliegen.

Die Folgen sind erheblich, da im Falle der Bindungsvorschrift keine „freien“, d.h. nicht als Zubehör gebundenen Stellplätze (z.B. an Dritte, welche nicht Inhaber einer Wohneinheit im Gebäude sind) verkauft werden könnten.

Eine solche Bindung von Parkplätzen ist im aktuellen Landesgesetzes für Raum und Landschaft (L.G. 9/2018) lediglich in Art. 40/ bis vorgesehen.

Dazu muss man etwas ausholen: In den Durchführungsbestimmungen zu den Bauleitplänen der einzelnen Gemeinden bzw. nunmehr in den neuen Planungsinstrumenten gemäß L.G. 9/2018 ist vorgeschrieben, wie viele Autoabstellplätze auf den Baugrundstücken bei neuen Baukonzessionen für öffentliche und private Gebäuden jeweils erstellt werden müssen (z.B. bei Wohnhäusern ein Autoabstellplatz je 200 m³ umbauten Raumes).

Der genannte Art. 40/bis des L.G. 9/2018 sieht für bereits bestehende Gebäude, unter bestimmten Voraussetzungen, Erleichterungen in Bezug auf die Errichtung von Parkplätzen vor, gegen die Eintragung eben einer solchen Bindung.Die Bestimmung besagt nämlich, dass – um die am 22. Juli 1992 bestehenden Gebäude, auch bei Abbruch und Wiederaufbau derselben, den Vorgaben des Mobilitätskonzepts der Gemeinde oder, in Ermangelung desselben, der Landesraumordnungsverordnung laut Artikel 21/1 anzupassen – unterirdisch (auch in Hanglage) auf den Zubehörflächen oder im Erdgeschoss der Gebäude, auch in Abweichung von den geltenden Planungsinstrumenten und Bauordnungen, Parkplätze verwirklicht werden können, die zum Zubehör zu den einzelnen Liegenschaftseinheiten bestimmt werden müssen

Es gilt nunmehr als geklärt, dass der genannte Art. 40/bis restriktiv interpretiert werden muss, mit der Folge, dass die Bindung als Zubehör lediglich dann grundbücherlich angemerkt werden muss und kann, wenn ein aktuelles Bauvorhaben vorliegt, welches noch nicht an Bestimmungen über die Notwendigkeit der Errichtung von zugehörigen Autoabstellplätzen angepasst ist, und für welches die entsprechende Baukonzession mit der Auflage dieser Bindung erlassen wurde.

In allen anderen Fällen ist die Bindung von Parkplätzen als Zubehör gesetzlich nicht vorgesehen. //

VERMÖGEN IM AUSLAND: MAHNSCHREIBEN UND BERICHTIGUNG

€Dr. Ivan Preindl Wirtschafts- und Steuerberater Ausserhofer & Partner GmbH www.ausserhofer.info

Immer häufiger erhalten Steuerpflichtige -mit Wohnsitz in ItalienMahnschreiben von Seiten der italienischen Einnahmenagentur, mit welchem Unstimmigkeiten und Unterlassungen in Bezug auf Vermögen im Ausland verzeichnet werden.

Aufgrund des sogenannten Informationsaustausches auf OECD-Ebene erhält die italienische Einnahmenagentur von ausländischen Finanzverwaltungen eine Vielzahl von Informationen und kann diese mit den in der Steuererklärung getätigten Angaben des Steuerpflichtigen abgleichen. Sollten Abweichungen auftreten, so erhalten die betreffenden Personen ein Mahnschreiben im Sinne einer Compliance, wo man aufgefordert wird, die Abweichungen zu prüfen, jedoch auch gleichzeitig die Möglichkeit erhält, die etwaigen Fehler zu berichtigen. Grundsätzlich soll ein solches Compliance-Schreiben nicht unberücksichtigt bzw. unbearbeitet bleiben, da es bei Untätigkeit zu einem Steuerbescheid führen kann. Sollten die im Schreiben aufgezeigten Unstimmigkeiten jedoch nicht korrekt sein, so kann man den Sachverhalt über das elektronische Portal „Civis“ oder direkt über das Steueramt richtigstellen.

Freiwillige Berichtigung und verminderte Verwaltungsstrafen: Größtenteils sind die dargelegten Fehler vom Mahnschreiben auf den Vordruck RW zurückzuführen, in welchem der in Italien ansässige Steuerpflichtige sein Vermögen im Ausland nicht erklärt und dementsprechend auch nicht besteuert hat.

Eine Berichtigung ist generell nur dann möglich, sofern vorher eine Steuererklärung ordnungsgemäß abgegeben worden ist. Die Einreichung einer vereinfachten Steuererklärung mittels Vordruck 730 zählt hier auch dazu.

Nachfolgend werden nun die verminderten Verwaltungsstrafen zusammengefasst und aufgelistet:

- Für die unterlassene Angabe im Vordruck RW beträgt die Verwaltungsstrafe 3 Prozent des nicht angeführten Vermögens (6 Prozent bei Vermögen in einem Steuerparadies), wobei diese auf ein Fünftel bis zu einem Achtel herabgesetzt werden kann;

- Für die unterlassene Zahlung der Vermögenssteuer (IVIE = Vermögenssteuer auf Liegenschaften; IVAFE = Vermögenssteuer auf Finanzvermögen) beträgt die Verwaltungsstrafe 90 Prozent der Steuer, wobei diese auf ein Fünftel bis zu einem Achtel herabgesetzt werden kann;

- Für das nicht erklärte Auslandseinkommen beträgt die Verwaltungsstrafe 120 Prozent (90 Prozent erhöht um ein Drittel, zumal es sich um ein Auslandseinkommen handelt), wobei diese auf ein Fünftel bis zu einem Achtel herabgesetzt werden kann; Mit dem Haushaltsgesetz 2023 wurde die Möglichkeit zu einer besonderen freiwilligen Berichtigung eingeführt, bei welcher die Verwaltungsstrafen auf ein Achtzehntel herabgesetzt werden können. Die besondere Berichtigung ist bis zum 30. September 2023 möglich und kann gegebenenfalls auch mittels Ratenzahlung durchgeführt werden. Von der besonderen Berichtigung ausgeschlossen ist die unterlassene Angabe im Vordruck RW. //

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