RAD im Pott Sommer 2022

Page 6

6

Im Pott

„Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“? In den vergangenen Ausgaben der Rad im Pott wurde immer wieder einmal von Arbeitgebern berichtet, die sich als fahrradfreundlich haben zertifizieren lassen. Was verbirgt sich aber eigentlich genau hinter dieser Zertifizierung? Die Eingeweihten wissen es bereits: natürlich der ADFC (zusammen mit der EU). Denn es handelt sich dabei um eine Initiative, die seit 2017 Arbeitgeber in Deutschland mit einem EU-weit gültigen Siegel zertifiziert, wenn sie in Ihrem Betrieb das Fahrradfahren in besonderer Weise fördern. Dazu müssen aber natürlich bestimmte Kriterien erfüllen werden. Grundsätzlich gilt, dass sich alle Arbeitgeber:innen, die Rad fahrende Beschäftigte unterstützen wollen, zertifizieren lassen können. Es spielt dabei keine Rolle, ob viele oder wenige Personen beschäftigt werden, ob der Arbeitgeber zum Öffentlichen Dienst oder zur Privatwirtschaft zählt oder ob er in einem Ballungsgebiet oder im ländlichen Raum angesiedelt ist. In einem ersten Schritt findet eine Selbstevaluierung statt. Die möglichen Maßnahmen, die in die Bewertung einfließen, sind in einem Handbuch beschrieben, das unter www.fahrradfreundlicher-arbeitgeber.de/beratung/handbuch/ nach Angabe der E-MailAdresse heruntergeladen werden kann. Die Maßnahmen sind sechs Aktionsfeldern zugeteilt: Information/Kommunikation/Motivation – Koordination/Organisation – Service – Infrastruktur – Parkraummanagement und andere Komplementärmaßnahmen – Kundenverkehr. Bei der Selbstevaluierung werden für einzelne Maßnahmen Punkte vergeben, die man parallel zum Handbuch durch eine kostenlose und unverbindliche erste Evaluierung in einem Internetportal erfährt.

Es muss eine Mindestpunktzahl erreicht werden, um eine Zertifizierung zu erhalten. Dieses Punktesystem hat aber auch zur Folge, dass nicht alle der genannten Kriterien erfüllt sein müssen und dass zum Beispiel fehlende Duschen, die spontan als Ausschlusskriterien erscheinen könnten, mit anderen Maßnahmen ausgeglichen werden können. Zwingend notwendig im weiteren Evaluierungsverfahren ist aber, dass ein:e Radverkehrskoordinator:in als Ansprechperson für das Thema Radverkehr ernannt werden muss. Er oder sie koordiniert die Radverkehrsmaßnahmen beim Arbeitgeber und treibt das Thema voran. Die Person muss nicht alles selbst umsetzen, sie sollte aber über die Maßnahmen Bescheid wissen und eng mit den entsprechenden Abteilungen zusammenarbeiten. Oftmals ist sie im Nachhaltigkeits- oder Gesundheitsmanagement angesiedelt. Die Aufgabe kann auch auf ein kleines Radverkehrs-Team übertragen werden. Wenn die Selbstevaluierung ein erfolgreiches Zertifizierungsverfahren in Aussicht stellt, meldet sich der Betrieb zum Audit an. Für das Audit müssen auch Dokumente anhand einer Checkliste zusammengestellt werden. Ein Auditor, der vom ADFC ausgebildet und geschult ist, überprüft dann vor Ort die beschriebenen fahrradfreundlichen Maßnahmen und erstellt einen Bericht. Er oder sie berät auch den Betrieb bei der Umsetzung von fahrradfreundlichen Maßnahmen. Das Audit vor Ort dauert etwa einen halben Tag. Bei positiven Ausgang erhält der Betrieb das Siegel „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“ in Bronze, Silber oder Gold. Die Zertifizierung ist für 3 Jahre gültig. Bei späteren Nachzer-


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.