2 minute read
Gästeführungen ................................................. 6
Gundelsheim
Kräuterführung in der Altstadt
Advertisement
Die Kräuterfrau erklärt bei einem Spaziergang durch die Gassen, zahlreiche Wildkräuter. Sie erfahren z.B. warum man zur Schafgarbe auch Soldatenkraut sagt. Außerdem gibt es Informationen über altes Kräuterwissen, Mythen und Geschichten. Dauer ca. 1 Stunde, Führung im historischen Gewand Pauschalpreis bis 25 Personen € 85,00
Schnapskrug, Hellebarde und Fettnapf
Ein Stadtspaziergang mit Bäuerin Margarete Maria Rupp oder Landsknecht Gerorg Franz Sauschläger durch die Deutschordensstadt anno 1525 zur Zeit des Bauernkriegs. Mit Schmalzbrot und Obstler zum Abschluss. Dauer ca. 1 Stunde · im historischen Gewand Pauschalpreis bis 20 Teilnehmer € 109,00
Himmlischer Wein & beschwerliche Botengänge
Ein Weinkulturspaziergang mit Wengertsfrau „Elisabeth Hofmännin“ durch die historische Altstadt bis zum Schloss Horneck. Mit Aussicht auf die bekannte Weinlage „Himmelreich“ inklusive Verkostung von vier Gundelsheimer Weinen. Dauer ca. 2 Stunden · im historischen Gewand Preis pro Teilnehmer € 19,00
Kulinarische Erlebnisse
Kommt, seid zu Gast in Gundelsheim!
Agnes Schulz, die Wirtin der Schild- und Bannwirtschaft und der herrschaftliche Komtur des Deutschen Ordens Johann Christoph von Buseck sorgen für Erlebnis-Gastronomie.
Kurzweiliges Begrüßungsprogramm
Dauer ca. 20 Minuten · im historischen Gewand Pauschalpreis mit einem Akteur Pauschalpreis mit zwei Akteuren € 50,00 € 100,00
Unterhaltungsprogramm zwischen den Menügängen
Dauer 5 - 6 Szenen · im historischen Gewand Pauschalpreis mit zwei Akteuren € 150,00
Stornoregelungen bei Gästeführungen
Anbieter: Bad Rappenau, Bad Wimpfen und Gundelsheim
1. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
1.1 Nimmt der Gast die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies vom Gästeführer bzw. dem Anbieter zu vertreten ist, insbesondere durch Nichtanreise bzw. Nichtantritt der Führung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl der Gästeführer zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. 1.2 Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB): a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Gästeführung besteht b) Der Anbieter hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die er durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt. Ersparte Aufwendungen in Bezug auf Zusatzleistungen zur Führung, insbesondere den Kosten eines Bustransports, Verpflegung, Getränke, Eintrittsgelder usw. sind jedoch vom Gästeführer bzw. dem Anbieter an den Gast nur insoweit zu erstatten, als gegenüber den jeweiligen Leistungsträgern ein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Erstattung bzw. Rückvergütung besteht und von diesen auch tatsächlich erlangt werden kann.
2. Kündigung und Rücktritt durch den Gast
2.1 Der Gast kann den Vertrag mit dem Gästeführer bzw. dem Anbieter der Führungen nach Vertragsabschluss bis zum 4. Werktag vor dem vereinbarten Leistungsbeginn kostenfrei kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen. 2.2 Bei einer Kündigung später als 4 Werktage vor Führungsbeginn gilt Ziffer 1.2. entsprechend. 2.3 Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Gastes im Falle von Mängeln der Dienstleistungen des Gästeführers bzw. des Anbieters sowie sonstige gesetzliche Gewährleistungsansprüche unberührt.
3. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien
(insbesondere dem Corona-Virus) 3.1 Die Parteien sind einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den Gästeführer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden. 3.2 Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen des Gästeführers bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gästeführer und den Anbieter unverzüglich zu verständigen. 3.3. Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt des Anbieters vereinbart, dass die vereinbarte Maximalanzahl der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nach denen für die Gästeführung geltenden behördlichen Auflagen jederzeit zulässig ist.