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Unübersichtlicher Immobilienmarkt: Eigentümer beauftragen vermehrt Makler mit dem Verkauf

Auf den Immobilienmärkten ist es ruhiger geworden. Seit die Zinsen gestiegen sind, hat sich das Kaufinteresse merklich abgekühlt. Die Immobilienpreise sind im Vergleich zum Vorjahr um knapp sieben Prozent gesunken, meldet das Statistische Bundesamt. Das IW-Institut Köln verzeichnet den niedrigsten Wert für das Immobilienklima seit 2014. Der Markt ist kein Tummelfeld mehr für Laien. Verkaufswillige Eigentümer beauftragen daher immer häufiger Immobilienmakler.

„Angesichts deutlich erschwerter Finanzierungskonditionen hat die Nachfrage nach Kaufimmobilien ab Mitte des vergangenen Jahres 2022 deutlich nachgegeben. Führten zahlreiche Immobilieneigentümer in den letzten Jahren, in denen gerade in prosperierenden Regionen ein enormer Nachfragedruck vorherrschte, den Verkaufsprozess nicht selten ohne die Unterstützung eines qualifizierten Maklers durch, so werden im aktuellen Käufermarkt zunehmend Maklerunternehmen mit dem Verkaufsprozess beauftragt“, erklärt Prof. Stephan Kippes, Leiter des IVD-Marktforschungsinstituts.

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Im Jahr 2015 lag der Maklermarktanteil, also der Anteil der Häuser oder Wohnungen, die über einen Makler verkauft wurden, in den 16 Bundesländern noch bei 90,0 Prozent. In den Folgejahren fiel der Anteil stetig und erreichte im Jahr 2022 74,4 Prozent. Sehr günstige Finanzierungskonditionen sorgten für einen Boom am Wohnimmobilienmarkt mit einem sehr ausgeprägten Nachfrageüberhang. Der Anteil der Eigentümer, die in dieser Zeit versuchten, ihre Immobilie selbst zu vermarkten, nahm zu.

Das ab Ende 2020 geltende Bestellerprinzip beim Erwerb von Wohneigentum hat diesen den Trend noch verstärkt, weil seitdem bis auf wenige Ausnahmen keine reine Käuferprovision mehr fällig wird. Verkäufer versuchten ihre Immobilien selbst zu vermarkten, um die Zahlung der Provision zu sparen.

Für die kommenden Monate rechnen Fachleute mit einem größer werdenden Immobilienangebot. In einigen Haushalten stehen Kreditfälligkeiten an. Doch nicht jeder kann oder will sich eine Anschlussfinanzierung zu deutlich teureren Konditionen leisten. Hier geht es um Zehntausende Euro, die durch geschicktes Handeln gespart werden können. Professionelle Immobilienmakler sind in der Lage, den marktgerechten Verkaufspreis einer Immobilie genau zu ermitteln.

(Foto: © Aymanejed, Pixabay)

Selten wurde um ein Gesetz so erbittert gestritten wie um die Novellierung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“, die das „erneuerbare Heizen“ auf einen neuen Weg bringen soll. Fast wären die dringend notwendigen klimapolitischen Weichenstellungen an den teilweise gegensätzlichen Positionen der Regierungsparteien und der wenig konstruktiven Haltung der Opposition gescheitert.

Doch die Bundesregierung hat sich jetzt auf ein neues Förderkonzept zum erneuerbaren Heizen verständigt. Basis und Ausgangspunkt bilden die bewährten Förderstrukturen der bestehenden „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Die BEG wird weiterentwickelt, damit auch künftig die Förderung zu den neuen gesetzlichen Anforderungen passt und mögliche Härtefälle besser adressiert werden können.

Mit dem Gesetz zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird der verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich verankert. Ab dem 01.01.2024 muss möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In der Folge wird auch die Förderung angepasst.

Es gibt weiterhin im Rahmen der BEG eine Grundförderung für alle Bürgerinnen und Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum sowie private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt) für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Der Fördersatz beträgt künftig einheitlich 30 Prozent für alle Erfüllungsoptionen.

Das neue Förderkonzept besteht aus vier Elementen, einer Grundförderung, bei der Bürgerinnen und Bürger wie bereits bislang Zuschüsse für den Heizungstausch erhalten können. Zum zweiten kann die Grundförderung durch einen Klimabonus weiter erhöht werden. Als drittes Element bleibt neben der Zuschussförderung eine ergänzende Kreditförderung weiterhin möglich und schließlich bleibt die heute schon bestehende Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung als alternatives Instrument weiterhin erhalten.

Mit Förderkrediten für den Heizungstausch stehen zudem Möglichkeiten zur Verfügung, die finanziellen Belastungen zeitlich zu strecken. Zudem wird es auch künftig Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung als alternatives Instrument geben.

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