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Wichtige Informationen Hier finden Sie uns
Allgemeines
Unser Angebot ist schriftlich festgehalten und enthält verbindliche Preise, die sich auf die vereinbarte Personenzahl beziehen. Speisen und Getränke sind von der Schifflände zu beziehen.
Verlängerung
Bei Veranstaltungen, die länger als die offiziellen Schliessungszeiten dauern – maximal bis 2 Uhr – verrechnen wir zusätzlich die Verlängerungsbewilligung und folgende Stundensätze: Verlängerung Grundgebühr 350.– einmalig
Chef de Service / Cuisine 75.– pro Stunde
Servicemitarbeiter / Koch 49.– pro Stunde
Kinder
Für unsere kleinsten Gäste gilt folgende Regelung:
Bankett-Menus:
0 – 5 Jahre: gratis
6 – 14 Jahre: ⅔ vom Menupreis ab 15 Jahre: regulärer Preis
Menu- & Getränkeauswahl
Damit wir Ihren Anlass optimal vorbereiten können und sofern nichts anderes vereinbart wurde, bitten wir Sie, uns Ihre Menuund Getränkeauswahl bis spätestens 4 Wochen vor Ihrem Anlass bekanntzugeben.
Zapfengeld Wein / Spirituosen
Wenn Sie Ihren eigenen Wein mitbringen möchten, werden CHF 35.– pro geöffneter 75 cl-Flasche verrechnet. Bei Spirituosen werden pro geöffneter 70 cl-Flasche CHF 80.– verrrechnet.
Tellergeld
Wenn Sie Ihre eigene Desserttorte mitbringen möchten, werden CHF 6.50 pro Person verrechnet.
Mindestkonsumation
In der Hochsaison (Anfang Mai bis Ende September) gilt für Anlässe in den Bankettsälen, an Freitag- und Samstagabenden, eine Mindestkonsumation. Preis nach Absprache.
Exklusivanlass
Unser Restaurant können Sie auch exklusiv mieten. Mindestkonsumation. Preis nach Absprache.
Himmelslaternen und Schwimmkörper
Da wir uns in einem Naturschutzgebiet befinden und wir auch noch in der Anflugschneise des Flughafens sind, sind Himmelslaternen, Ballone etc. bei uns nicht gestattet. Aus Sicherheitsgründen der Schifffahrtsgesellschaft sind auch brennende Schwimmkörper leider nicht erlaubt. Wir bitten Sie die Regelungen zu respektieren. Das Restaurant Schifflände lehnt jegliche Haftung ab.
Feuerwerkskörper
Feuerwerkskörper dürfen nur im Freien, am besten in der Nähe des Schiffsteg, angezündet werden. Dazu braucht es eine Bewilligung, welche bei der Gemeinde eingeholt werden kann.
Konfettibomben
Wir bitten Sie generell keine Konfettibomben zu zünden, da sich die Konfettis dann überall verteilen. Wenn doch, ist es nur im Innenbereich gestattet. Für die Reinigung erlauben wir uns einen Kostenbeitrag von CHF 25.– zu berechnen.
Öffentlicher Parkplatz
Bei der Schifflände stehen 140 öffentliche, kostenpflichtige Parkplätze zur Verfügung. (8–19 Uhr / CHF 1.– pro Stunde)
Anreise ÖV
Bus 701: Zürich, Klusplatz – Maur, See (25 Minuten)
Bus 743: Stettbach BHF – Maur, See (20 Minuten)
ZVV-Kursschiff: Maur – Uster – Maur (5 Minuten)
Änderungen Personenzahl
Um Missverständnisse auszuschliessen, sollten Sie uns die genaue Personenzahl spätestens 2 Wochen vor dem Anlass mitteilen.
Hierbei tolerieren wir noch eine Abweichung von 20% der zum Zeitpunkt der ersten Offerte gemeldeten Personenzahl. Diese Angabe gilt dann als Grundlage für den Einkauf, die Produktion, Mitarbeiterplanung und auch für die Rechnungsstellung. Ab 13 Tagen vor dem Anlass bis zum Durchführungstag tolerieren wir nur noch eine Abweichung von 5% der uns zuletzt gemeldeten Anzahl Personen.
Die Mindestpersonenzahl bei Seminaren/Tagungen beträgt 10. Sollten weniger Personen am Anlass vor Ort sein, wird die Seminarpauschale für die Mindestpersonenzahl verrechnet.
Annullationsbedingungen
Gruppen ab 10 Personen: bis 60 Tage vor dem Anlass keine Annullierungskosten
59 – 30 Tage vor dem Anlass 50% des Auftragsvolumen
29 – 14 Tage vor dem Anlass 75% des Auftragsvolumen
13 – 0 Tage vor dem Anlass 100%des Auftragsvolumen
Preise / Zahlungskonditionen
Die Bezahlung erfolgt Bar, mit Kreditkarte oder gegen Rechnung (zahlbar innert 14 Tagen, netto). Bei grossen Anlässen bitten wir Sie um eine Anzahlung. Diese ist zahlbar bis 14 Tage vor dem Anlass. Den Restbetrag können Sie Bar, mit Kreditkarte oder gegen Rechnung bezahlen. Alle Preise verstehen sich in CHF inkl. MwSt.
Veranstalter ausserhalb der Schweiz beachten bitte, dass wir keine Rechnungen ins Ausland versenden. Die Vorauszahlung der Menupreise für die von Ihnen gemeldete Personenzahl erwarten wir bis spätestens 10 Tage vor Anlassbeginn per Kreditkarte oder via Banküberweisung. Bei Eingang der Zahlung bestätigen wir Ihnen gerne Ihren Anlass.
Offerten
Die Annahmefrist für Offerten der Schifflände beträgt 14 Tage, sofern keine andere Frist vereinbart wurde. Danach ist die Schifflände nicht mehr an die Offerte gebunden. Die Schifflände behält sich das Recht vor, aus wichtigen Gründen von einer Offerte zurückzutreten.
Reservation
Zwischen dem Veranstalter und der Schifflände kommt ein Vertrag zustande, wenn a. eine Offerte der Schifflände durch den Veranstalter schriftlich bestätigt wurde b. eine Anfrage des Veranstalters durch die Schifflände schriftlich rückbestätigt wurde Änderungen des Vertragsinhaltes sind erst verbindlich, wenn sie durch die Schifflände schriftlich bestätigt wurden.
Rücktritt durch die Schifflände
Hat die Schifflände begründeten Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Restaurantbetriebes gefährden kann, so ist die Schifflände berechtigt, die Reservationsvereinbarung jederzeit entschädigungslos aufzulösen. Dies gilt auch, wenn die vereinbarten Anzahlungsmodalitäten gemäss AGB’s durch den Veranstalter nicht eingehalten wurden. Schadenersatzansprüche gegen die Schifflände kann der Veranstalter in keinen Fällen geltend machen.
Gültigkeit
Die hier aufgeführten Bedingungen gelten für die Erbringung von Veranstaltungsleistungen und allen damit verbundenen Lieferungen und Leistungen zwischen dem Gast und der Schifflände.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist in Luzern. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.