Bei Schulschluss ist nicht Feierabend.

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Schulschluss

Bei

ist nicht

Feierabend.

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Nachschulische Betreuung in der Metropolregion Rhein-Neckar



VORWORT Wollen Arbeitgeber attraktiv für Fachkräfte sein, müssen sie gute Angebote für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben bereithalten – das ist eine anerkannte standortpolitische Tatsache und in den Leitbildern vieler Unternehmen und Institutionen verankert. Hierbei gilt es, die familiären Konstellationen ganzheitlich im Blick zu haben. Neben der Kleinkindbetreuung und der Pflege von Angehörigen rückt die nachschulische Betreuung immer mehr in den Fokus von Politik und Wirtschaft. Mit dem Übergang vom Kindergarten in die Grundschule bricht die häufig ganztägige Kinderbetreuung weg, während sich die Ferienzeiten vervierfachen und die Anfangs- und Endzeiten der Schule stark variieren. Hinzu kommt, dass sich mit dem Schuleintritt auch die Ansprüche und Bedürfnisse der Kinder in Bezug auf die Freizeitgestaltung und Hausaufgabenhilfe ändern, was berufstätige Eltern erneut vor große Hürden bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie stellt. Eine Folge ist, dass drei von vier Müttern mit Kindern im Grundschulalter in Teilzeit beschäftigt sind. Viele dieser Teilzeitkräfte könnten durch eine gut ausgebaute Betreuungsinfrastruktur, insbesondere im Bereich der nachschulischen Betreuung, mobilisiert werden. Neben der Entlastung für Familien und der Möglichkeit vorwiegend für Mütter, mehr arbeiten zu können, bietet die Schulkindbetreuung noch weitere Vorteile: Sie erleichtert sozial benachteiligten Kindern den Zugang zu Bildung und fördert so die Chancengleichheit. Schließlich ermöglicht eine gute Betreuung mehr Qualitätszeit für Familien und stärkt so den Familienzusammenhalt. Mit der vorliegenden Broschüre möchten wir Ihnen einen Überblick über die aktuelle Situation in der nachschulischen Betreuung, den Bedarf und über positive Effekte einer flächendeckenden Nachmittagsbetreuung geben. Daneben stellt sie die Regelungen und Maßnahmen der drei Bundesländer der Metropolregion Rhein-Neckar vor. Im Mittelpunkt stehen die verschiedenen Möglichkeiten und Formen der Schulkindbetreuung und gute regionale Beispiele einer nachschulischen Betreuung.

Forum „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ Metropolregion Rhein-Neckar GmbH

Alice Güntert

Kathrin Engelhard

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Quelle: Christian Schwier / Fotolia.com

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INHALT 1. Einführung und Hintergrund................................................................................. 6 1.1 Status Quo der Schulkindbetreuung und der Bedarfe auf Bundesebene...........................................6 1.2 Positive Effekte einer gut ausgebauten nachschulischen Betreuung.................................................8

2. Formen der Nachmittagsbetreuung für Schulkinder.......................................... 9 2.1 Ganztagsschule..................................................................................................................................9 2.2 Tagespflege...................................................................................................................................... 11 2.3 Hort, Kinderhaus und Kindertagesstätte..........................................................................................12

3. Zentrale Akteure in der nachschulischen Betreuung........................................ 12 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6

Freiwillig Engagierte.........................................................................................................................13 Stiftungen und Vereine.....................................................................................................................14 Initiativen der Bundesregierung ......................................................................................................15 Öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe..................................................................15 Unternehmen...................................................................................................................................16 Verwandte........................................................................................................................................17

4. Die drei Bundesländer der Metropolregion Rhein-Neckar: Besonderheiten und Maßnahmen...................................................................... 18 4.1 Baden-Württemberg.........................................................................................................................19 4.2 Hessen ............................................................................................................................................21 4.3 Rheinland-Pfalz.................................................................................................................................22

5. Praxisbeispiele aus der Metropolregion Rhein-Neckar.................................... 24 5.1 Delta Kids Hort, Mannheim..............................................................................................................24 5.2 Schulkindbetreuung des KuBuS e.V., Fürth und Lindenfels..............................................................24 5.3 Schülerbetreuung in Q+H, Speyer...................................................................................................26

6. Fazit . .................................................................................................................. 28 Linkliste . .................................................................................................................. 29

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1. Einführung und Hintergrund 1.1 Status Quo der Schulkindbetreuung und der Bedarfe auf Bundesebene Im Jahr 2011 leben in Deutschland rund 6,8 Millionen Kinder von sechs bis 14 Jahren, 2,9 Millionen davon sind Grundschulkinder. Mehr als drei Viertel der Schulkinder leben gemeinsam mit beiden Elternteilen zusammen. 17 Prozent leben bei einem alleinerziehenden Elternteil. Insbesondere für Haushalte, in denen eine Alleinerziehende oder ein Alleinerziehender Beruf und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen muss, hat adäquate Schulkindbetreuung einen hohen Stellenwert. Aber auch in einer Partnerschaft erziehende Eltern stehen hier vor Herausforderungen: Die Erwerbsquote von Müttern mit Kindern im Grundschulalter lag 2011 bei 67,6 Prozent, drei Viertel dieser erwerbstätigen Mütter sind in Teilzeit beschäftigt (vgl. Abbildung 1). Eine verbesserte Nachmittagsbetreuung würde das Arbeitskräftepotenzial, besonders weiblicher Arbeitskräfte, verstärkt ausschöpfen. Das zeigt beispielsweise der „IZA Research Report No. 39“ des Forschungsinstituts zur Zukunft der Arbeit (2011), der den Mangel einer verlässlichen und flächendeckenden Kinderbetreuung, vor allem auf Ganztagsbasis, als große Hürde bei der Aufnahme einer (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit von Müttern herausstellt. Laut der Studie könnten durch bessere Betreuungsangebote rund 1,5 Millionen Vollzeitäquivalente von nicht oder in Teilzeit berufstätigen Müttern entstehen. 80 Prozent dieser Mütter verfügen über ein abgeschlossenes Studium bzw. eine abgeschlossene Ausbildung – sind also bereits ausgebildete Fachkräfte. Abbildung 1: Anteil der erwerbstätigen Mütter nach Alter des jüngsten Kindes in Deutschland, 2011 unter 3 Jahren

68,5%

3 bis 5 Jahre

9,5%

39,2%

6 bis 9 Jahre

16,5%

32,4%

10 bis 14 Jahre

28,2%

15 bis 17 Jahre

27,4% 0%

10%

44,3%

18,0%

49,6%

22,3%

49,5%

27,5% 20%

n Nichterwerbstätige

30%

40%

22,0%

45,1% 50%

n Vollzeiterwerbstätige

60%

70%

80%

90%

100%

n Teilzeiterwerbstätige

Quelle: Eigene Berechnung, Basis Mikrozensus 2011.

Insbesondere betrifft die unzureichende Ganztagsbetreuung Mütter von Kindern unter drei Jahren und von Kindern im Grundschulalter in Westdeutschland. Abbildung 1 zeigt, dass sich der Anteil an nichterwerbstätigen Müttern mit dem Eintritt der Kinder in den Kindergarten stark reduziert. Viele dieser nun erwerbstätigen Mütter gehen einer Teilzeitbeschäftigung nach. Bei Kindern im Grundschulalter ist hingegen nur ein leichter Unterschied in der Veränderung der Erwerbstätigkeit zu erkennen. Eine leichte Steigerung der Vollzeiterwerbstätigenquote von 1,5 Prozentpunkten und der Teilzeiterwerbstätigenquote von 5,3 Prozentpunkten ist zu verzeichnen. Eine Ursache hierfür ist, dass in Deutschland die Halbtagsschule das vorherrschende Unterrichtsmodell ist. Mit dem Schuleintritt des Kindes fehlt die Nachmittagsbetreuung weiterhin oder fällt weg, je nachdem ob zuvor ein Halbtags- oder Ganztagskindergarten besucht wurde. Zwar sind mehr Mütter von Schulkindern erwerbstätig als jene mit Kindern unter drei Jahren, doch ist bei ersteren die Teilzeitquote am höchsten. Folglich ist eine Vollzeiterwerbstätigkeit für Mütter mit Kindern im Alter von sechs bis 14 Jahren schwer zu realisieren. Bei einer aktuellen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach steht die Schulkindbetreuung noch vor der Betreuung der Kleinkinder, wenn es um die Verbesserung der Lebensqualität von Familien geht (vgl. Abbildung 2).

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Abbildung 2: Was die Lebensqualität von Familien verbessert, 2013 Frage: „Was meinen Sie: Was würde besonders dazu beitragen, die Lebensqualität von Familien zu verbessern?“ (Listenvorlage) Bevölkerung insgesamt

Eltern von Kindern unter 18 Jahren

Flexiblere Arbeitszeiten für Eltern, z.B. durch Arbeitszeitkonten

70%

71%

Mehr Betreuungsmöglichkeiten für Schulkinder, z.B. durch Betreuung vor und nach dem Unterricht

61%

57%

Flexiblere Betreuungszeiten

60%

62%

Erleichterung des Wiedereinstiegs nach der Elternzeit

59%

59%

Mehr Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren

54%

47%

Mehr Betriebskindergärten und Betriebskitas

53%

52%

Bessere Möglichkeiten zur Betreuung von Kindern in den Ferien

50%

57%

Eine bessere finanzielle Unterstützung, z.B. ein höheres Kindergeld

49%

57%

Mehr Rücksichtnahme auf Väter, die mehr Zeit mit ihrer Familie verbringen wollen

45%

49%

Eine staatliche Förderung, wenn Familien eine Haushaltshilfe beschäftigen

26%

31%

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Allensbacher Archiv, Monitor Familienleben 2013.

Konkrete Belastung hinsichtlich der Betreuung ihrer Schulkinder sehen Eltern vor allem bei der Hausaufgabenunterstützung sowie den Bring- und Holdiensten von nachmittäglichen Aktivitäten. Besondere Herausforderungen entstehen bei Krankheit des Kindes, in den Schulferien und bei Unterrichtsausfällen. Dazu zählen auch die unregelmäßigen Anfangs- und Endzeiten des Schulunterrichts, vor allem wenn mehrere Schulkinder zu betreuen sind. Die Verteilung von Frauen ohne Kinder und Mütter in Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung in der Metropolregion Rhein-Neckar spiegelt die Situation in Gesamtdeutschland wider. Im Jahr 2012 zählte die Region 831.467 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, davon 45 Prozent Frauen. Die Teilzeitquote in der MRN beträgt 20,6 Prozent der gesamten Beschäftigten, wobei hier die große Mehrheit von 83 Prozent weiblich ist. Die wichtigsten Daten und Fakten zum regionalen Arbeitsmarkt sind kompakt abrufbar unter www.wias-rhein-neckar.de

Gut aufgestellt in Sachen Nachmittagsbetreuung von Schülern sind die großen Ballungszentren wie Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen. Spitzenreiter ist Heidelberg, wo im Schuljahr 2013/2014 über 80 Prozent der Grundschulkinder durch Horte und Ganztagsschulen betreut werden. Aber auch Mannheim hat kräftig aufgeholt: Fehlten im Jahr 2012 noch mehr als 1.000 Plätze in der Nachmittagsbetreuung, sind es zum Sommer 2013 noch 280. Somit wird mehr als jeder zweite Schüler (57 Prozent) nachmittags betreut. Bei den Grundschülern sind es 55 Prozent, die in Horten, Ganztagsgrundschulen und der „verlässlichen Grundschule“ bis mindestens 15 Uhr versorgt werden. Langfristig wird eine Schulkindbetreuungsquote von 70 Prozent angepeilt. In Ludwigshafen sind aktuell mit 2.207 von insgesamt 5.830 Grundschulkindern 37,9 Prozent der Grundschüler betreut. Die Zahl der Betreuungsplätze für Schulkinder deckt derzeit im Wesentlichen den Bedarf. Die Stadt bemüht sich, das Angebot in Abstimmung mit den Schulen weiter auszubauen.

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Überwiegend fehlt es jedoch an einer ausgereiften Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar. Im Folgenden stellt vorliegende Broschüre Formen der Ganztagsbetreuung vor und zeigt Möglichkeiten von nachschulischen Betreuungsangeboten auf. Denn eine dem Bedarf angepasste nachschulische Betreuung insbesondere für Grundschulkinder hat ganz unterschiedliche positive Effekte.

1.2 Positive Effekte einer gut ausgebauten nachschulischen Betreuung Die Vorteile einer nachschulischen Betreuung liegen zum einen in der Realisierung einer Chancengleichheit für Kinder und den erweiterten Bildungschancen, die das außerfamiliäre Lernumfeld bietet. Werden viele Kinder unterschiedlichen sozialen Hintergrunds regelmäßig gemeinsam betreut, wird eine allgemeine Chancengleichheit gefördert. Zum anderen ist die Hausaufgabenbetreuung durch qualifiziertes Personal schwachen Schülern eine wichtige Stütze und den Eltern eine Erleichterung. Auch erlernen die Kinder in einer ganztägigen Betreuung durch pädagogisches Fachpersonal soziale Kompetenzen und Selbständigkeit. Ein weiterer positiver Aspekt einer gut ausgebauten Nachmittagsbetreuung ist neben der für Kinder auch die Chancengleichheit der Mütter, da diese besonders durch die nicht ausreichende Betreuungsinfrastruktur benachteiligt sind. Während im Jahr 2011 knapp 70 Prozent der Mütter in Teilzeit tätig waren, gingen lediglich 5,6 Prozent der Väter einer Teilzeitbeschäftigung nach. Auch wurde als Hauptgrund für die Teilzeitbeschäftigung von Vätern in einer Umfrage von 2011 angegeben, dass eine Vollzeittätigkeit nicht zu finden war. Hingegen nannten 82,5 Prozent der befragten Mütter persönliche und familiäre Gründe für ihre Tätigkeit in einer Teilzeitbeschäftigung. Hinzu kommt, dass die Betreuung am Nachmittag Eltern und Kindern am Spätnachmittag und Abend mehr Qualitätszeit verschafft. In den Stunden, die die Familien miteinander verbringen, sind die Eltern weniger gestresst durch Abhol- und Bringdienste zu nachmittäglichen Aktivitäten und die Hausaufgaben wurden bereits in der nachschulischen Betreuung erledigt. Die Schulkindbetreuung erleichtert folglich nicht nur Müttern den Einstieg in eine Vollzeitbeschäftigung, sondern steigert auch die Work-Life-Balance und damit das Wohlbefinden von Müttern und Familien. Das birgt auch Vorteile für Arbeitgeber: Durch eine verlässliche Nachmittagsbetreuung stehen Unternehmen nicht nur mehr Vollzeitarbeitskräfte zur Verfügung, sondern diese fallen auch seltener aufgrund von Betreuungsnotfällen oder -engpässen aus. Neben besseren Bildungschancen für Kinder, Chancengleichheit für Mütter, mehr „Quality time“ für Familien sowie Vorteilen für Arbeitgeber hält eine gute Betreuungsinfrastruktur für Schulkinder auch standortpolitische Vorteile bereit. Die Anzahl der Nichterwerbstätigen und der Teilzeitbeschäftigten in den einzelnen Kommunen und in einer Region wird reduziert, was Steuereinnahmen und Wirtschaftswachstum erhöht – auch durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze im Betreuungssektor. Die Standortattraktivität und damit die Wettbewerbsfähigkeit einer Region werden durch eine optimale Nachmittagsbetreuung für (Grund-)Schulkinder gesteigert. Auf kurze Sicht kann so dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Langfristig könnte die Fertilitätsrate von Frauen gesteigert werden, wenn durch eine adäquate Schulkindbetreuung die Barrieren, die Frauen an einer Familiengründung hindern, abgebaut werden.

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2. Formen der Nachmittagsbetreuung für Schulkinder 2.1 Ganztagsschule Die Kultusministerkonferenz definiert Ganztagsschulen anhand drei Kriterien: Sie müssen an mindestens drei Tagen in der Woche ein ganztägiges Angebot für die Schulkinder bereitstellen, das mindestens sieben Zeitstunden umfasst. Außerdem muss an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebs den teilnehmenden Schülern ein Mittagessen angeboten werden. Die Ganztagsangebote sollen zudem unter der Aufsicht und der Verantwortung der Schulleitung organisiert, in Kooperation mit ihr durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. Diese Merkmale sind in allen Ganztagsschulen in allen Ländern erfüllt. Die genaue Ausgestaltung ist dabei jedoch Aufgabe der Länder und variiert bezüglich der Öffnungszeiten, dem Umfang der Ferienangebote und der verpflichtenden Teilnahme. Hinsichtlich der Teilnahme an dem Ganztagsprogramm werden drei Formen der Ganztagsschule unterschieden:

Die voll gebundene Form ist verpflichtend für alle Schulkinder. Die teilweise gebundene Form ist verpflichtend für einen Teil der Schulkinder (z.B. für einzelne

Klassen oder -stufen). In der offenen Form können einzelne Kinder auf Wunsch an den ganztägigen Angeboten teilnehmen.

Eine einheitliche Bund-Länder-Vereinbarung zu Qualitätsstandards von Ganztagsschulen gibt es aufgrund von föderal unvereinbaren Standpunkten nicht. Somit liegen die Regelungen zur Ausgestaltung bei den Ländern selbst. Allen Ganztagsschulen gemein ist, dass sie einen erweiterten Aufgabenbereich im Vergleich zu herkömmlichen Schulen haben. Sie müssen die vielfältigen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen beachten und ihre Gestaltung daran ausrichten. Die Ansprüche und Erwartungen an ganztägige Erziehungseinrichtungen zielen darauf ab, die Eigenständigkeit der Kinder zu fördern, Gestaltungsmöglichkeiten zu schaffen, den Bewegungsdrang zu unterstützen sowie den Sozialkontakt zu Andersund Gleichaltrigen zu begünstigen. All dies kann unter Erweiterung der gegebenen Rahmenbedingungen von Halbtagsschulen erreicht werden, da entsprechende Einrichtungen und Ressourcen, wie beispielsweise in Form von pädagogischem Personal, vorhanden sind. Unabhängig davon, ob eine Ganztagsschule in offener, voll oder teilweise gebundener Form besucht wird, spielt eine vielfältige Angebotsstruktur für den Nachmittag eine große Rolle. Hier werden zwei Möglichkeiten unterschieden: Zum einen der Grad der Verbindlichkeit (sind die Angebote offen oder gebunden) und zum anderen die Gestaltung der Lernarrangements. Offene Freizeitangebote lassen den Schulkindern täglich die Wahl, welches Angebot sie wahrnehmen wollen. Diese Wahl beinhaltet auch, ob sie teilnehmen oder nach Hause gehen möchten. Gebundene Freizeitangebote werden von den Schulkindern für einen gewissen Zeitraum (wochen- oder monatsweise) verbindlich gewählt. Der offene Anfang bzw. das offene Ende bietet die Möglichkeit, den Schultag vor Unterrichtsbeginn und nach Unterrichtsende auszuweiten. So können die Schüler beispielsweise eine halbe bis eine ganze Stunde vor Unterrichtsbeginn in ihren Klassenräumen an Projekten arbeiten oder lesen.

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Insgesamt werden Ganztagsschulen positiv von Eltern wahrgenommen. Das Institut für Demoskopie Allensbach veranschaulicht im Monitor Familienleben 2013, dass insbesondere die Chance auf eine bessere Vereinbarkeit als wichtiger Pluspunkt der Ganztagsschulen gewertet wird. Auch die Förderung der Schüler und die Betreuung gemeinsam mit Freunden und Klassenkameraden werden positiv bewertet. Abbildung 3: Wahrnehmung von Ganztagsschulen, 2011 Frage: „Hier ist einmal einiges über Ganztagsschulen aufgeschrieben. Was davon würden Sie auch sagen?“ (Listenvorlage) Eltern von Kindern unter 18 Jahren Erleichtert es den Eltern, berufstätig zu sein

80%

Ganztagsschulen entlasten Eltern bei der Kinderbetreuung

76%

Es ist sichergestellt, dass die Kinder nachmittags betreut sind und nicht sich selbst überlassen sind

71%

Kinder können in Ganztagsschulen besser und gezielter gefördert werden

61%

Für die Kinder ist es anstrengend, den ganzen Tag in der Schule zu sein

44%

Kinder haben weniger Zeit für sich selbst, für ihre Interessen und Hobbys

42%

Es bleibt weniger Zeit, die die Kinder gemeinsam mit der Familie verbringen können

41%

Da die Kinder den ganzen Tag zusammen in der Schule verbringen, entstehen festere Freundschaften und eine bessere Klassengemeinschaft

36%

Die Eltern können weniger Einfluss auf die Erziehung und die Entwicklung ihrer Kinder nehmen, wenn die Kinder den ganzen Tag in der Schule sind

26%

Die Kinder sind schon jetzt in der Schule stark gefordert. Durch Ganztagsschulen steigt die Belastung noch weiter.

22%

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Allensbacher Archiv, IfD-Umfrage 10069.

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2.2 Tagespflege Eine weitere Form der Nachmittagsbetreuung ist die Kindertagespflege. Sie ist neben der Tageseinrichtung eine der beiden Kategorien der Kinderbetreuung, die auf Bundesebene im Kinder- und Jugendhilfegesetz festgeschrieben sind. Die Kindertagespflege wird von einer Tagespflegeperson im eigenen oder im Haushalt des bzw. der Sorgeberechtigten geleistet. Auf Länderebene können ergänzende Ausführungen und Regelungen getroffen werden, z.B. darf in den drei Bundesländern der Metropolregion Rhein-Neckar die Tagespflege auch in geeigneten dritten Räumen geleistet werden. Wie die Tageseinrichtung soll laut Kinder- und Jugendhilfegesetz auch die Tagespflege die Entwicklung der Kinder zu eigenverantwortlichen Personen fördern, die Familie bei der Erziehung und Bildung unterstützen und berufstätigen Eltern bei der Vereinbarkeit helfen.

Betreuungsformen der Tagespflege Tageseltern: Sind Frauen oder Männer, die Kinder, besonders von berufstätigen Eltern, tagsüber in der Regel im eigenen Haushalt gegen Bezahlung betreuen. Genutzt werden kann diese Form der Betreuung für Kinder von null bis 14 Jahren. Kinderfrau bzw. Kindermann: ist als Betreuungsperson in einer Familie angestellt. Unter diese Betreuungsvariante können auch Au-pairs gefasst werden. Au-pairs wohnen und arbeiten bei Familien im Ausland, um die jeweilige Landessprache zu lernen. Die Arbeit, die sie in den Familien leisten, reicht von Kochen, Einkaufen und anderen leichten Haushaltstätigkeiten bis zur Kinderbetreuung und ist bis auf Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld nicht vergütet, kann allerdings als eine Art Anstellungsverhältnis betrachtet werden. Quelle: Jamie Wilson / Fotolia.de

Im Vergleich zur Betreuung in einer Tageseinrichtung, in denen Kinder in Institutionen stundenweise oder ganztägig in Gruppen betreut werden, bietet die Kindertagespflege eine familiennahe Betreuung unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse des Kindes. Die Anzahl der Kinder, die eine Pflegeperson zur gleichen Zeit betreuen darf, liegt bei maximal fünf Kindern. Entsprechend kann im Vergleich zur Tageseinrichtung, in welcher mehr Kinder von einer Person betreut werden, sehr intensiv auf jedes einzelne Kind eingegangen werden. Tagespflege ermöglicht dennoch soziales Lernen. Bei der Betreuung des Kindes im Haushalt der Pflegeperson verbringt das Kind einen Teil des Tages im Umfeld einer anderen Familie. Vorteilhaft ist dies besonders für Kinder Alleinerziehender, Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund oder aus sozial schwierigen Verhältnissen sowie für Kinder ohne Geschwister. Dabei ist die Betreuungsperson vertraut und die Betreuung selbst unterliegt denselben Kriterien und demselben Förderauftrag wie die Tageseinrichtung. Ein weiterer Vorteil kann die Wohnortnähe des Haushaltes der Pflegeperson sein. Besonders ist Tagespflege für Kinder unter drei Jahren geeignet, allerdings auch als „Lückenfüller“ für fehlende Ganztagseinrichtungen in Grundschulen. Ein Vorteil von Pflegepersonen ist, dass sie meist auch flexibel auf Sonderwünsche eingehen können wie z.B. bei Über-Nacht-Betreuungen aufgrund von Dienstreisen oder krankheitsbedingten Notfallbetreuungen. Rechtlich gesehen ist die Kindertagespflege anderen Betreuungseinrichtungen gleichgestellt. Um die Qualität der Betreuungsperson zu prüfen, gibt es bereits viele Qualifizierungsmaßnahmen und -stellen; außerdem ist eine Pflegeerlaubnis nachzuweisen.

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2.3 Hort, Kinderhaus und Kindertagesstätte Der Hort wird als eine schulunterstützende Einrichtung mit Spiel-, Arbeits- und Lebensraum definiert. Er ist speziell für die Betreuung schulpflichtiger Kinder von sechs bis 14 Jahren konzipiert. Meist sind Horte direkt an Schulen angegliedert und ganztags geöffnet. Das bedeutet, sie haben bereits morgens vor Schulbeginn, während der Schulzeit für den Fall des Unterrichtsausfalls, am Nachmittag nach Schulschluss und auch in den Ferien geöffnet. Meistens bieten Schulhorte den Kindern ein Mittagessen an. Hort und Schule unterliegen beide dem Erziehungs- und Bildungsauftrag unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen. Hortpersonal und Schulleitung arbeiten in der Regel eng zusammen, um ein ausgereiftes pädagogisches und organisatorisches Konzept zu erstellen, das den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen, aber auch den berufstätigen Eltern gerecht wird. Eine weitere Tageseinrichtung ist die Kindertagesstätte oder das Kinderhaus. Das sind meist wohngebietsnahe Einrichtungen der Ganztagsbetreuung zur Förderung von Kindern von drei bis 14 Jahren. Diese Einrichtungen werden auch häufig als Betriebseinrichtungen genutzt, um Kinder von Beschäftigten zu betreuen. Es ist möglich, dass sich mehrere Unternehmen die Unterhaltung einer Kindertagesstätte teilen.

3. Zentrale Akteure in der nachschulischen Betreuung Mehr als 80 Prozent der Ganztagsgrundschulen arbeiten mit externen Kooperationspartnern zusammen. Der Durchschnitt liegt dabei bei vier bis fünf Kooperationspartnern pro Schule. Die Partner stammen meistens aus dem Bereich Sport, aber auch die Kinder- und Jugendhilfe sowie Akteure aus dem kulturellen Bildungsbereich sind üblich. Zum Angebot gehören an den meisten Grundschulen die Hausaufgabenbetreuung sowie sportliche und musisch-kulturelle Programme. Auch bei einer betrieblichen Nachmittagsbetreuung für Mitarbeiterkinder sind vor allem kleine und mittelständische Unternehmen auf Kooperationen mit Institutionen oder Vereinen, freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe und anderen angewiesen. Folglich bietet ein Mix aus den verschiedenen Akteuren wie regionalen Unternehmensnetzwerken, „Lokalen Bündnissen für Familie“, Kammern, Verbänden sowie kommunalen und regionalen Wirtschaftsförderungen besondere Chancen, die nachschulische Betreuung auszubauen. Aus einer Befragung des Instituts für Demoskopie Allensbach geht hervor, dass Sportvereine ganz oben stehen, wenn es um die Wunschbetreuung aus Sicht der Eltern geht. Wichtig empfinden Eltern insbesondere auch Nachmittagsbetreuungen in der Schule bzw. Nachmittagsunterricht sowie eine Ferienbetreuung (vgl. Abbildung 4).

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Abbildung 4: Die ideale Betreuungsinfrastruktur aus Sicht der Eltern, 2010 Frage:

„Einmal unabhängig davon, welche Angebote Sie bereits nutzen und welche Ihnen zur Verfügung stehen: Aus welchen dieser Angebote würde sich eine ideale Betreuung bzw. Förderung Ihres Kindes zusammensetzen, was würden Sie sich für Ihr Kind wünschen?“

Sportverein

75%

Schule mit Nachmittagsbetreuung

65%

Ferienbetreuungsangebote für Schulkinder

64%

Schul-AGs

58%

Musikschule, Musikverein

52%

Jugendgruppen

45%

Schule mit Nachmittagsunterricht

44%

Notfallbetreuung, z.B. wenn ein Kind krank ist

38%

Verlässliche Randzeitenbetreuung im Rahmen einer Halbtagsschule

31%

Private Hausaufgabenbetreuung, z.B. von der Schülerhilfe

26%

Nicht von der Schule organisierte Nachmittagsbetreuung

25%

Tagesmutter

9%

Basis: Eltern von Kindern, deren jüngstes Kind zwischen 6 und 13 Jahre und schulpflichtig ist, BRD Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Allensbacher Archiv, IfD-Umfrage 6200.

3.1 Freiwillig Engagierte Freiwillig engagierte Personen zählen zu den wichtigsten Akteuren für Angebote außerschulischer Betreuung. Oft setzen sich Eltern oder auch Senioren ein, die nachmittags Zeit haben. Meist sind diese Freiwilligen bereits in die Netzwerke und Strukturen der Schulen integriert und können durch entsprechende Bildungs- und Freizeitangebote ihr Wissen und ihre Kompetenzen weitergeben. Diese Form des bürgerlichen Engagements in Schulen wird zum Teil auch mit öffentlichen Programmen gefördert, in Baden-Württemberg z.B. durch das Jugendbegleiter-Programm, das seit 2006 außerunterrichtliche Bildungs- und Betreuungsangebote an Schulen durch Freiwillige organisiert. Hierzu werden die ehrenamtlich tätigen Personen pädagogisch, organisatorisch und administrativ für ihren Einsatz geschult. Die Angebote reichen über die gesamte Bandbreite der nachschulischen Betreuungsangebote von Sport über Theater bis hin zu Musik und vielem mehr und helfen, die traditionellen unterrichtlichen Angebote zu ergänzen. Seit Beginn des Schuljahres 2013/2014 nehmen über 1.720 Schulen am Jugendbegleiter-Programm teil. Umgesetzt wird das Programm von der Jugendstiftung BadenWürttemberg im Auftrag und mit Mitteln des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport.

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3.2 Stiftungen und Vereine Einfacher als einzelne Freiwillige kann die Gemeinschaft eines Vereins umfangreichere Betreuungszeiten abdecken, was Vereine zu wichtigen Partnern in der nachschulischen Betreuung von Schulkindern macht. Die Vereine können in unterschiedlicher Intensität mit den Schulen kooperieren und lediglich einzelne Angebote bereitstellen (stunden-, tage- oder wochenweise) oder als Komplettanbieter tätig werden. In diesem Fall stellen sie die Betreuung der Schulkinder regelmäßig für einen vereinbarten Zeitraum sicher. Betreuungsleistungen können auch in den Ferien angeboten werden. Diese Kooperationsform stellt für die Schulen eine sinnvolle Ergänzung dar, beispielsweise des nachmittäglichen Sportangebotes. Darüber hinaus eröffnen die Kooperationen Vereinen die Chance, den Schulkindern ihre Angebote nahezubringen, da diese durch die längere Verweildauer in der Schule weniger Freizeit haben, um Vereinsangebote wahrzunehmen. Zuschüsse für die Kooperation werden häufig von den Bundesländern gezahlt. Das hessische Kultusministerium unterhält beispielsweise seit 1992/1993 ein Programm zur Förderung der Zusammenarbeit von Schulen und Sportvereinen. Nach verschiedenen Reformen wurde das Programm für 2012/2013 neu ausgerichtet. Ziel ist es, durch qualifizierte und bewegungsbezogene Angebote in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit lokalen Sportvereinen die Öffnung der Schulen am Nachmittag zu fördern und so die Ganztagsschulen in Hessen weiter auszubauen. Die Stiftung „Haus der kleinen Forscher“ richtet sich mit ihren Lernprogrammen in den Bereichen Naturwissenschaften, Mathematik und Technik an sechs- bis zehnjährige Kinder. Die Angebote beziehen sich speziell auf den außerunterrichtlichen Bereich von Ganztagsgrundschulen oder Horten und sind auf die jeweiligen Lehrpläne abgestimmt. Teilnehmende Einrichtungen erhalten neben kontinuierlichen Schulungen auch kostenlos die notwendigen Materialien für die Projekte. Nachdem die Pilotphase in Einrichtungen in Berlin und Brandenburg und die zweijährige deutschlandweite Modellphase abgeschlossen sind, kann seit Herbst 2013 das Angebot deutschlandweit genutzt werden.

Quelle: Steffen Weigelt / Stiftung Haus der kleinen Forscher

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Viele weitere Organisationen, Stiftungen und Vereine haben Angebote, die zur Bildung und Förderung von Kindern im Grundschulalter beitragen und den Schulen so ausgereifte und interessante Möglichkeiten in der nachschulischen Betreuung bieten.

3.3 Initiativen der Bundesregierung Das Bundesfamilienministerium hat mit dem Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“ und den „Lokalen Bündnissen für Familie“ zwei Programme ins Leben gerufen, um eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Ein Teil des Programms „Erfolgsfaktor Familie“ ist das gleichnamige Unternehmensnetzwerk, mit dem das Bundesministerium zusammen mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag eine zentrale Plattform für alle Arbeitgeber geschaffen hat, die ihren Beschäftigten eine verbesserte Vereinbarkeit ermöglichen wollen. Schwerpunkt bildet die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen. Um diesen mit konkreten und praxisnahen Ideen und Lösungen zu helfen, arbeitet das Netzwerkbüro mit anderen Institutionen zusammen und unterstützt regionale Initiativen. Auch in der nachschulischen Betreuung von Grundschulkindern ist das Netzwerk ein Kooperationspartner für Unternehmen. Diese können sich dort kostenlos als Mitglied anmelden und von den Serviceleistungen des Netzwerkbüros „Erfolgsfaktor Familie“ profitieren. Die „Lokalen Bündnisse für Familie“ organisieren wie das Unternehmensnetzwerk bedarfsorientierte Projekte, insbesondere im Bereich verlässlicher Kinderbetreuung und einer unterstützenden familienfreundlichen Infrastruktur. Die Akteure sind dabei Vertreter von Kommunen, Unternehmen, Kammern und Gewerkschaften, von Arbeitsagenturen, Verbänden, Stiftungen, Hochschulen, Krankenhäusern und Kirchen sowie den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Mittlerweile sind die „Lokalen Bündnisse für Familie“ an rund 670 Standorten bundesweit vertreten. Das Forum „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH wurde bereits mehrfach vom Bundesfamilienministerium im Rahmen seiner Initiative „Lokale Bündnisse für Familie“ als „Lokales Bündnis des Monats“ ausgezeichnet. Mit dieser Auszeichnung wurden die vielfältigen Aktivitäten des Netzwerks gewürdigt.

3.4 Öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe Die öffentlichen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind ebenfalls wichtige Kooperationspartner der nachschulischen Betreuung und der Ganztagsschulen. Zur öffentlichen Jugendhilfe gehören die örtlichen Jugendämter. Zur freien Jugendhilfe zählen meist privat organisierte Einrichtungen sowie Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie Jugendverbände. Dabei haben die öffentlichen Träger die Möglichkeit, die Arbeit der freien Träger anzuerkennen, diese zu delegieren und zu kontrollieren. Die freien Träger sind vorwiegend mit Aufgaben der Jugendhilfe, beispielsweise der nachschulischen Betreuung, zu beauftragen, bevor die öffentliche Jugendhilfe selbst Einrichtungen baut und aktiv wird. Die freien Träger der Jugendhilfe stellen insgesamt einen der wichtigsten Bausteine für eine nachschulische Betreuung dar, sie beraten und halten selbst zahlreiche Angebote zur Betreuung bereit. Sie stellen und unterhalten Horte und andere Betreuungseinrichtungen, in denen schulpflichtige Kinder betreut werden. Ohne diese wäre es den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe nicht möglich, die notwendigen Betreuungsplätze bereitzustellen. Entsprechend fördern die öffentlichen auch die freien Träger der Jugendhilfe.

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Der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. (AWO), einer der sechs Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, engagiert sich stark für Familien, besonders in puncto Kinderbetreuung. Die AWO hat angrenzende Landes- und Bezirksverbände in der Metropolregion Rhein-Neckar, welche die Aufgaben und Angebote entsprechend in der Region umsetzen. Neben Beratungsstellen und Bildungsstätten unterhält die AWO auch Betreuungsstätten für Kinder und vieles mehr. Die Angebote gestalten sich in Kindertageseinrichtungen, Krippen und Horten für die Betreuung nach Schulschluss sowie die Betreuung in den Ferien. Ein Teilbereich der AWO ist der „ElternService AWO“, der Beratungen im Bereich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie anbietet. Hierzu zählen die Vermittlung von qualifiziertem und geschultem Personal wie Babysittern, Tagesmüttern oder Kindertagespflegepersonen sowie die Unterstützung bei der Suche nach passenden Tageseinrichtungen. Außerdem fördert die AWO den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen und setzt sich für die Gebührenbefreiung von Bildungseinrichtungen im Zuge der sozialen Gerechtigkeit ein.

3.5 Unternehmen Neben den aufgezählten Akteuren sind auch Unternehmen selbst in der Nachmittagsbetreuung aktiv. Denn Arbeitgeber profitieren in mehrfacher Hinsicht von einer guten nachschulischen Betreuung für Mitarbeiterkinder und entsprechenden Kooperationen. Sie können zum einen ihre Unterstützung in Sachen Nachmittagsbetreuung nutzen, um soziales Engagement und Familienfreundlichkeit zu repräsentieren. Zum anderen kann das Interesse der Mitarbeiterkinder an der Tätigkeit des Unternehmens, z.B. durch Kurse und Werksführungen im Rahmen einer betrieblichen Betreuung, geweckt werden. Schließlich profitieren Arbeitgeber von einer ganztägigen Betreuung der Mitarbeiterkinder, wenn die Beschäftigten dadurch eher einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen können und seltener ausfallen. Somit sind Arbeitgeber vorwiegend daran interessiert, die lokale schulische Kinderbetreuung zu unterstützen, die den Pendlerradius der Belegschaft ergreift. Meistens unterstützen Arbeitgeber finanziell mit Spenden an Fördervereine oder Stiftungen, die in der Kinderbetreuung aktiv sind. Eine weitere Möglichkeit ist die Schenkung von Schulmaterialien und -gerätschaften wie Computer oder das Fördern bestimmter Projekte und Veranstaltungen. Auch nicht-finanziell können sich Arbeitgeber engagieren, indem sie eigene Beschäftigte als Fachexperten für die Betreuung freistellen und beispielsweise Sprach-, Medien-, oder sonstige Kurse anbieten, die eine Kern- oder Nebentätigkeit des Unternehmens darstellen. Ein echter Mehrwert für Arbeitgeber steckt in Kooperationen mit anderen Unternehmen, Vereinen oder Institutionen, da sie im Verbund Kosten sparen und leicht konkrete Angebote umsetzen können. Eine Möglichkeit für Arbeitgeber in einem Verbund zu agieren, ist es beispielsweise, einen Familienservice zu engagieren, wobei die Kosten mit anderen Unternehmen geteilt werden. Weiter können Arbeitgeber mit lokalen Akteuren zusammenarbeiten, um etwa ein Ferienprogramm zu organisieren. Auch gemeinsame Horte oder Einrichtungen zur Hausaufgabenbetreuung mit Kooperationsunternehmen sind sinnvolle Optionen.

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3.6 Verwandte Neben den aufgeführten Akteuren werden auch Verwandte, Freunde und Nachbarn als Betreuungspersonen eingesetzt. Diese Möglichkeiten bieten sich jedoch nicht allen Familien, z.B. wenn Verwandte und Freunde nicht in der Nähe wohnen oder selbst berufstätig sind. Aufgrund der lückenhaft ausgebauten Nachmittagsbetreuung betreuen viele Eltern – hauptsächlich Mütter – ihre Schulkinder zuhause. Nachfolgende Tabelle zeigt, dass mehr als 40 Prozent der Eltern in Deutschland keine externe Betreuung in Anspruch nehmen. Die nächsthäufigste Form der Betreuung stellt die Ganztagsschule mit rund einem Viertel dar, gefolgt von 18,2 Prozent durch Verwandte. Der Hort wird lediglich von 13,3 Prozent als Betreuungsform genutzt. Freunde, Bekannte oder Nachbarn sowie bezahltes Betreuungspersonal sind in den Nennungen zu vernachlässigen. Abbildung 5: Betreuungsart nach Alter des Kindes, 2009 6 bis unter 10 Jahre

10 bis unter 12 Jahre

12 bis unter 15 Jahre

Gesamt

keine Angabe

0,7

2,5

1,7

1,5

Ganztagsschule

24,3

20,3

22,9

22,8

Hort

13,3

3,8

0,6

6,5

Verwandte

18,2

14,1

7,3

13,4

Freunde, Bekannte, Nachbarn

1,6

1,7

1,8

1,7

bezahlte Betreuungsperson

0,7

1,4

0,8

0,9

keine externe Betreuung

41,3

56,4

65,0

53,3

Angaben in Prozent

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an IZA Research Report No. 37.

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4. Die drei Bundesländer der Metropolregion Rhein-Neckar: Besonderheiten und Maßnahmen

Quelle: VRRN

Im März 2012 nahmen in Baden-Württemberg 62.169 Kinder zwischen sechs bis unter elf Jahren eine Ganztagsbetreuung in Kindertageseinrichtungen oder Ganztagsgrundschulen in Anspruch, in Hessen waren es 69.449 Kinder und in Rheinland-Pfalz 42.943. Folgende Abbildung 6 zeigt die prozentuale Verteilung der betreuten Kinder in Kindertageseinrichtungen, offenen und gebundenen Ganztagsschulen. Abbildung 6: Grundschulkinder in Ganztagsbetreuung nach Angebotsform, Schuljahr 2011/2012 DE

37,2%

BW

42,7%

HE

42,2%

RP

18,7%

51,4%

11,4%

29,0%

28,3% 55,2%

24,6%

n Kinder in Kindertageseinrichtungen

56,7%

n Kinder im offenen Ganztagschulbetrieb n Kinder im gebundenen Ganztagsschulbetrieb Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Bertelsmann Stiftung, Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme.

18

2,5%


In Gesamtdeutschland dominiert der offene Ganztagsschulbetrieb, gefolgt vom Hort als genutzte Betreuungseinrichtung für Grundschüler. Jedes der drei Länder der Metropolregion RheinNeckar hat allerdings seinen eigenen Schwerpunkt. So ist in Rheinland-Pfalz der gebundene Ganztagsschulbetrieb mit 56,7 Prozent die meist genutzte Betreuungsform, der Hort wird am wenigsten genutzt. In Hessen dagegen dominiert mit 55,2 Prozent der offene Ganztagsschulbetrieb, während die gebundene Ganztagsschule mit 2,5 Prozent nahezu nicht relevant ist. Die Horte werden allerdings auch umfangreich genutzt, ebenso wie in Baden-Württemberg. Hier ist der Hort als Kindertageseinrichtung mit 42,7 Prozent die meist genutzte Betreuungsform. Offene und gebundene Ganztagsschulen sind in der Verteilung ausgeglichen. Die Politik des flächendeckenden Ausbaus der Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz ist entsprechend erfolgreich umgesetzt. In einigen Bundesländern gilt der sogenannte Schulbezirk. Diese vom Land definierten Einzugsgebiete der jeweiligen Schulen gibt es auch in den drei Bundesländern der Metropolregion Rhein-Neckar. Wünschen Eltern, dass ihre Kinder eine andere als die vom Schulbezirk vorgesehene Grundschule besuchen, so müssen sie einen Antrag auf einen Schulbezirkswechsel bei der Schulverwaltung stellen. Obwohl neben der Begründung des Schulweges auch familiäre oder berufliche Gründe geltend gemacht werden können, sind diese Genehmigungsverfahren nicht immer erfolgreich. Vereinbarkeitsfreundliche Lösungen wären, das Verfahren der so genannten Gastanträge zu optimieren und entsprechende Zahlungsausgleiche zwischen den Bezirken zu ermöglichen oder die Infrastruktur so auszubauen, dass keine Schulwechsel notwendig sind.

4.1 Baden-Württemberg Trotz Verbesserungsansätzen der Landesregierung, die ganztägige Betreuung von Kindern speziell im Grundschulalter auszubauen, besteht in Baden-Württemberg noch großer Aufholbedarf. Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg gibt an, dass im Jahr 2011 drei von vier Frauen mit Kindern in einer Teilzeitbeschäftigung tätig waren – bei den Frauen ohne Kinder hingegen liegt die Quote bei 29,4 Prozent. 9 Prozent der Grundschüler besuchten im Schuljahr 2011/2012 eine Ganztagsgrundschule. Damit liegt Baden-Württemberg unter der Durchschnittsquote der westdeutschen Bundesländer von knapp 20 Prozent. Ein Grund hierfür ist, dass der Fokus der Landesregierung noch immer auf der frühkindlichen Ganztagsbetreuung für Kinder von null bis sechs Jahren liegt. Das zeigt der landesweite Ausbau der Kleinkindbetreuung – auch aufgrund des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz für unter Dreijährige seit August 2013. Nur partiell können Strukturen zur Kleinkindbetreuung auf Schulkinder übertragen werden, da deren Ansprüche umfangreicher sind, beispielsweise eine Hausaufgabenbetreuung und eine intensivere Persönlichkeitsförderung notwendig sind. Eine weitere Folge des Ausbaus der Kleinkindbetreuung ist ein steigender Bedarf an Fachkräften, der zu Engpässen in der nachschulischen Betreuung führt. Um diesen Engpässen entgegenzusteuern, hat der Landtag das Kindertagesbetreuungsgesetz 2013 modernisiert. Mit dem Beschluss wurde der Katalog an pädagogisch qualifizierten Fachkräften erweitert, die an Kitas arbeiten dürfen. Somit können auch staatlich anerkannte Kindheitspädagogen, Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger und Sozialarbeiter sowie Grund-, Haupt- oder Sonderschullehrer als Betreuungspersonal tätig sein. Diese Erweiterung bezieht sich auch auf die Betreuung von Schulkindern, die in Baden-Württemberg derzeit in gleichen Teilen in Horten, gebundenen und offenen Ganztagsschulen betreut werden. Einige weitere Maßnahmen der Landesregierung sollen den Ausbau der Schulkindbetreuung vorantreiben. Bereits im Februar 2006 hat der Ministerrat das Ganztagsschulprogramm „Ausbau und Weiterentwicklung der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg“ beschlossen. Im Zuge dieses

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Programms sollen die Ganztagsschulen an allen allgemeinbildenden Schulen sowie den Grund- und Hauptschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung ausgebaut werden. Das Ganztagsschulprogramm basiert auf drei Bausteinen: Neben Ganztagsschulen in offener Angebotsform an allen allgemeinbildenden Schulen und der Einrichtung von Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung sollen qualifizierte ehrenamtliche Personen als ergänzende Betreuungspersonen eingesetzt werden. Diese werden unter dem bereits vorgestellten Jugendbegleiter-Programm mit bis zu 40 Millionen Euro vom Land unterstützt. Der Schulausbau wird im Jahr 2013 mit Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs gefördert. So werden 63 Ausbauprojekte an allen Schularten mit 69,1 Millionen Euro und Bauprojekte von Ganztagsschulen mit 10,2 Millionen Euro unterstützt. Für förderfähig werden schulische Um-, Neu- und Erweiterungsbauten erklärt, sofern ein entsprechender Bedarf besteht – beispielsweise durch gestiegene Schülerzahlen oder als Ersatz für vorhandene Räume, die nicht mehr den schulischen Anforderungen entsprechen. Förderfähig sind zusätzlich erforderliche Räume und Flächen für den Essens-, Betreuungs-, Freizeit- und Lehrerbereich. Unter den 35 Anträgen von Ganztagsschulen sind 21 Grundschulen. Alle Anträge konnten berücksichtigt werden. Ein weiterer Schritt in Richtung flächendeckende Ganztagsbetreuung ist der „Zukunftsplan Jugend“, den die Landesregierung im März 2013 initiierte. Der Zukunftsplan soll die Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendsozialarbeit in Baden-Württemberg fördern. Das Land erhöht die Mittel für die Kinder- und Jugendarbeit und sichert den Trägern der außerschulischen Jugendbildung finanzielle Verlässlichkeit bis Ende 2016 zu. Gefördert werden Träger von Betreuungsangeboten an Grundschulen oder von Angeboten der flexiblen Nachmittagsbetreuung an allgemeinbildenden Schulen bzw. an Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung. Empfänger sind somit sowohl öffentliche Schulträger als auch freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Speziell fördert das Land Baden-Württemberg in der Kindertagespflege den Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e.V., der ein anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist. Der Landesverband unterstützt und berät Tagespflegepersonen und bietet Qualifizierungen in der Kindertagespflege an. Dabei arbeitet er eng mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport sowie dem Sozialministerium, den kommunalen Landesverbänden und dem Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg zusammen. Auch diese Unterstützung dient der Erweiterung von Betreuungspersonal und damit dem Ausbau der Schulkindbetreuung. Ziel der Landesregierung ist ein flächendeckendes und bedarfsorientiertes Netz an Ganztagsschulen bis zum Schuljahr 2014/2015, das allen Schulkindern eine Nachmittagsbetreuung anbieten kann.

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4.2 Hessen Auch in Hessen herrscht Aufholbedarf in der Betreuung von Schulkindern. 18,5 Prozent der Grundschulkinder wurden im Schuljahr 2011/2012 in einem Ganztagsschulbetrieb betreut, womit der Anteil doppelt so hoch ist als der in Baden-Württemberg und in etwa dem Durchschnitt der westlichen Bundesländer entspricht. Die Zukunft der Nachmittagsbetreuung sieht die hessische Landesregierung wie auch BadenWürttemberg im Ganztagsschulbereich und setzt auf den Ausbau der Ganztagsschulen, um ein flächendeckendes nachschulisches Betreuungsnetz zu gewährleisten. 2011 stellte das Hessische Kultusministerium die teilweise neuen, rechtlichen Grundlagen des hessischen Ganztagsprogramms und den Qualitätsrahmen für ganztägig arbeitende Schulen vor und zeigte Schnittstellen zur „Selbstständigen Schule“ auf. „Selbstständige Schulen“ haben erweiterte Freiheiten, zum Beispiel was die Verwaltung des eigenen Budgets betrifft, um die schulische Qualität zu verbessern und das eigene Profil zu stärken: Neuerungen im hessischen Ganztagsprogramm gibt es hinsichtlich der Ganztagsprofile. Das Land verfolgte bis dato drei verschiedene Angebotskonzepte von Ganztagsschulen, von denen das Einsteigermodell, die „Pädagogische Mittagsbetreuung“, die Bildungs- und Betreuungsangebote an mindestens drei Tagen für jeweils sieben Zeitstunden bei freiwilliger Teilnahme anbietet, wegfällt. Die Angebote beschränken sich zukünftig auf zwei Konzepte: Erstens die gebundene Ganztagsschule, deren Betreuung an fünf Tagen pro Woche von jeweils 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr angeboten wird und verpflichtend für die Schulkinder ist. Diese Form besuchen nur drei Prozent der hessischen Schüler. Zweitens die offene Ganztagsschule, die denselben Zeitrahmen abdeckt, jedoch mit freiwilliger Teilnahme für die Schulkinder. Offene Ganztagsschulen können ihre Ausgestaltung nach eigenem Ermessen auf freiwilliger Basis weiter unterhalten oder in die gebundene Form der Ganztagsschule übergehen. Dies ist eine neue Chance der Selbstständigkeit für Schulen, die nun eigenständig über Art und Umfang des Ganztagsangebotes sowie über die Verbindung von Unterricht und Nachmittagsbetreuung oder der Personalentwicklung und dem Qualitätsmanagement entscheiden können. In Bezug auf den Qualitätsrahmen für Ganztagsschulen hat das Kultusministerium in acht Bereichen Kriterien vorgestellt: Steuerung, Unterricht und Angebote, Lehr- und Lernkultur, Kooperation, Partizipation, Räumlichkeiten, Zeitstruktur und Mittagessen. Darüber hinaus gibt es drei Profile, deren Anforderungen aufeinander aufbauen. Zum Beispiel gehört zur Qualitätssteigerung, dass Hausaufgaben so in den Ablauf der Ganztagsschule integriert werden, dass sie zu Schulaufgaben werden und schließlich durch eingeräumte Übungszeiten während des Unterrichts ganz entfallen. Dies soll Schülern Lerneffekte ermöglichen, ohne nach Schulschluss noch weitere Aufgaben erledigen zu müssen. Nicht nur Lehrkräfte, Eltern und Schulkinder sollen aktiv mitbestimmen und -gestalten können, sondern auch externe Kooperationspartner aus Vereinen, Verbänden, Betrieben oder Einzelpersonen sollen das Angebot ergänzen. Eine weitere Neuerung gibt es bezüglich der Ressourcen und Ausstattungen, im Rahmen derer die Schulen je nach Ganztagsprofil und Angebotsumfang zusätzliche Lehrstunden oder Mittel beantragen können. Wie die Ressourcen verwendet werden, obliegt den Schulen selbst.

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Ziel der Landesregierung ist, dass bis 2015 alle Schulen mit dem Wunsch, ein ganztagsschulisches Angebot einzuführen, in das Landesprogramm Ganztagsschulen aufgenommen werden können. Da dies unter dem Vorbehalt der Freiwilligkeit umgesetzt wird, gibt es keine konkreten Vorgaben für einen flächendeckenden Ausbau von Ganztagsschulen. Viele Schulen kooperieren bereits mit Kooperationspartnern, die sich bei der nachschulischen Betreuung auch an Ganztagsschulen engagieren. Der Ganztagsschulverband e.V. Landesverband Hessen etwa berät und unterstützt die Schulen bei der Gestaltung und Umsetzung der Maßnahmen auf dem Weg zur Ganztagsschule. Angebote halten zudem die Katholische und Evangelische Kirche in Hessen bereit, vor allem in den Bereichen soziales Lernen und Konfliktlösung, Hausaufgabenbetreuung, aber auch Singen, Malen und Basteln. Hierzu stehen amtliche und ehrenamtliche Beschäftigte in Kooperation mit Honorarkräften und der Kirchengemeinde zur Verfügung. Auch die AWO, der Internationale Bund, der Arbeiter-Samariter-Bund und zahlreiche weitere Vereine und Verbände in Hessen bieten vielseitige Angebote in der Ganztagsschule. Hierzu zählen Sprach- und Integrationskurse, Konzentrationstrainings, pädagogische Mittagstischbetreuung und Hausaufgabenbetreuung. Die Sportjugend bzw. der Landessportbund Hessen und die Deutsche Lebens-RettungsGesellschaft führen im Rahmen von Ganztagsschulen Sport- und Schwimmkurse durch.

4.3 Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz wird bereits seit Jahren intensiv am Ausbau der Ganztagsschulen gearbeitet. Bis August 2013 sind 597 Ganztagsschulen im Land entstanden. Parallel werden die Ganztagsplätze in Horten ausgebaut. Im Schuljahr 2011/2012 besuchte jeder vierte Grundschüler eine Ganztagsschule, womit Rheinland-Pfalz über dem Durchschnitt der westdeutschen Bundesländer liegt. Mehr als die Hälfte der Grundschulkinder in einer Nachmittagsbetreuung nutzt die gebundene Ganztagsschule, was dem Land im bundesweiten Ländervergleich den Spitzenplatz in dieser Betreuungsform sichert. Das Ganztagsschulangebot ist darüber hinaus umfangreicher als von der Kultusministerkonferenz gefordert und bedingt vier Wochentage mit einer Betreuungszeit von acht Zeitstunden und einer Ferienbetreuung. Was Qualitätsstandards sowohl für Hort- als auch Ganztagsschulangebote betrifft, gibt es in Rheinland-Pfalz entsprechende Vorgaben. Ein Alleinstellungsmerkmal sind die Qualitätsvorgaben für Ganztagsschulen, da es sowohl in der offenen als auch in der gebundenen Ganztagsschule verbindliche Vorgaben zu Gruppengröße wie auch dem Personalschlüssel gibt. Mittlerweile decken die Standorte und Schulformen den regionalen Bedarf nach Ganztagsschulangeboten. Das vorhandene Netz der Ganztagsschulen soll weiter ausgebaut werden, insofern ein entsprechender Bedarf nachgewiesen werden kann. Im Jahr 2001 hat Rheinland-Pfalz das Ganztagsschulprogramm des Landes ins Leben gerufen. Demzufolge können die Schulkinder die Teilnahme an der Ganztagsschule frei wählen. Die Anmeldung an der Ganztagsschule ist für ein Schuljahr verpflichtend. Das Angebot besteht dabei an mindestens vier Tagen pro Woche von 8.00 bis 16.00 Uhr. Im Mittelpunkt der pädagogisch-organisatorischen Konzeption steht die individuelle Förderung der Schüler. Ein gemeinsames Mittagessen ist ein fester Bestandteil der Einrichtung. Für alle Ganztagsschulen sind unterrichtsbezogene Angebote, z.B. Hausaufgabenbetreuung mit Lehrkräften oder Fremdsprachen-AGs, verbindlich. Ebenso Förderangebote für Schüler aller Leistungsstärken, wie Sprachkurse oder Konzentrationsübungen, und Projekte wie Kinderzeitungsredaktion, Umwelt und Fotografie. Auch Freizeitangebote unter pädagogischer Anleitung, z.B. Lesekurse und Sport-AGs, gehören zu den verbindlichen Angeboten.

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Der Unterricht kann ebenfalls auf den Nachmittag gelegt werden, die Teilnahme ist allerdings freiwillig. Der Schulträger stellt dabei das Betreuungspersonal für die außerschulische Betreuung bereit. Auch die Ganztagsschulen in Rheinland-Pfalz arbeiten mit vielen verschiedenen Kooperationspartnern auf Landesebene zusammen. Zu diesen zählen der Landesfeuerwehrverband e.V., der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. Landesverband, der Verband deutscher Schriftsteller – Förderkreis deutscher Schriftsteller in Rheinland-Pfalz e.V. und der Literarische Verein der Pfalz e.V., der Verband der Volkshochschulen e. V. und viele mehr. Hinzu kommen Diözesen, die Kirche, der Landessportbund sowie Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und kommunale Träger.

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5. Praxisbeispiele aus der Metropolregion Rhein-Neckar 5.1 Delta Kids Hort, Mannheim Auf den hohen Bedarf an einer Betreuung speziell für Schulkinder in Mannheim reagiert der TSV Mannheim Hockey e.V., der bereits 2005 mit der Organisation der Delta Kids Feriencamps in Mannheim, Heidelberg und Lampertheim begann. Der Verein ist auch Träger des neuen Horts, in dem ab Anfang 2014 unter dem Namen „Delta Kids Hort“ Schulkinder der ersten und zweiten Klassen betreut werden. Später soll die Betreuung auf Dritt- und Viertklässler ausgeweitet werden. Mitten in Mannheim, auf dem TSV-Gelände am oberen Luisenpark, erwartet die Schulkinder ab 11.30 Uhr bis 17.00 Uhr inklusive eines warmen Mittagessens ein vielseitiges Programm. Der Hort bietet vorab Platz für 20, in der nächsten Phase für 40 Kinder, die in der individuellen Entwicklung ihrer eigenen Stärken unterstützt werden, wobei der Schwerpunkt auf Sport und Bewegung liegt. Aber auch ausgleichende kreative Angebote hält das Hortpersonal vor. Die einzelnen Angebote können jeweils zusätzlich gebucht werden. Finanziert werden die Plätze durch Teilnehmerbeiträge sowie Zuschüsse von Stadt und Land.

5.2 Schulkindbetreuung des KuBuS e.V., Fürth und Lindenfels Der Verein „KuBuS e.V. – der Wunderwürfel“ wurde im März 2006 im Feriendorf in Fürth-Kröckelbach im Odenwald gegründet. Zu seinen Aufgaben zählt es, Veranstaltungen und Angebote in den Bereichen Kultur, Bildung und Soziales anzubieten, zu organisieren und zu unterstützen. Wie die verschiedenen Seiten eines Würfels will auch der Verein ein vielseitiges und breit gefächertes Angebot bereithalten. Dieses umfasst z.B. Qualifizierungsmaßnahmen für Menschen ab 50 Jahren, Berufsvorbereitungsseminare, Teamentwicklungstrainings und Schülerferien- sowie Nachmittagsbetreuungen. Schwerpunkt und Ziel der pädagogischen Arbeit ist die Entwicklung der Selbstständigkeit der Kinder. Gefördert wird vorrangig das soziale Verhalten, die Ausbildung sozialer Kompetenzen, der Umgang mit Konflikten und die Entwicklung von Fantasie und Kreativität. Der Verein fungiert als Kooperationspartner der Müller-Guttenbrunn-Schule in Fürth und der Carl-OrffSchule in Lindenfels. An der Grundschule in Fürth bietet er eine Schulkindbetreuung an von 7.30 bis 8.30 Uhr vor Schulbeginn und von 11.00 bis 17.00 Uhr nach Schulschluss. Die Betreuung beinhaltet ein gemeinsames Mittagessen, eine Hausaufgabenbetreuung sowie freies Spiel und Bewegung. Genutzt werden hierzu die schuleigene Mensa, Klassenräume, die Bibliothek, die Turnhalle, der Schulhof und das Außengelände. In verschiedenen AGs können die Schulkinder je nach Neigungen an wechselnden Projekten teilnehmen.

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Im Sommer 2013 übernahm KuBuS zusätzlich die Trägerschaft der bereits bestehenden Schülerbetreuung an der Carl-Orff-Grundschule in Lindenfels. Dank Unterstützung des „Familienfreundlichen Kreises Bergstraße“ verfügt die Schülerbetreuung über ein eigenes Betreuungshaus in der Nähe der Schule. Auch hier können die Eltern zwischen drei verschiedenen Modulen wählen. Im Modul „Früh“ werden die Kinder vor Schulbeginn von 7.50 bis 8.35 Uhr betreut. Modul 1 ist eine Hausaufgabenbetreuung von 12.25 bis 13.10 Uhr und Modul 2 umfasst eine ganztägige Betreuung vor Schulbeginn und nach Schulschluss bis 16.30 Uhr. Dieses Modul hält ein Mittagessen, eine Hausaufgabenbetreuung, eine Nachmittagsbetreuung sowie eine Ferienbetreuung bereit. Die Ferienbetreuung findet jeweils für die Hälfte der Ferienzeit in den Oster-, Sommer- und Herbstferien statt. Mit Betreuungszeiten von 8.00 bis 16.30 Uhr deckt auch das Ferienprogramm die Ganztagsbetreuung ab.

Das Ferienprogramm ist so kunterbunt wie das Maskottchen COSIMO (Foto) und wird immer wieder zeitnah an den Ferien neu konzipiert. COSIMO, die lebensgroße Pappmaschee-Figur, wurde gemeinsam mit allen Kindern der Betreuung gestaltet. Sie sitzt im Eingangsbereich und begrüßt täglich alle Kinder.

Quelle: Peter Steckel

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5.3 Schülerbetreuung in Q+H, Speyer Ein in der Region einzigartiges Projekt zur Nachmittagsbetreuung startete im März 2012 in Speyer unter der Regie des Gleichstellungsbüros der Stadt. Die Quartiersmensa plus St. Hedwig („Q+H“) in Speyer bietet seit dato nicht nur ein warmes Mittagessen, sondern auch eine Hausaufgabenbetreuung mit 20 Betreuungsplätzen an.

Quelle: Petra Steinbacher

Das Angebot richtet sich an Schulkinder in der Orientierungsstufe (5. und 6. Klasse) von berufstätigen Eltern. Voraussetzung für eine Teilnahme ist, dass die Eltern aufgrund ihrer Berufstätigkeit keine eigene Betreuung am Nachmittag leisten können und die Kinder keine Ganztagsschule besuchen. Derzeit werden hier 18 Kinder täglich, insgesamt 28 Kinder im Platz-Sharing, betreut. Diese erwartet ab 13.00 Uhr ein schülergerechtes Essen, das im Haus für Kinder St. Hedwig neben der Quartiersmensa frisch gekocht wird. Im Anschluss findet im gleichen Gebäude die Hausaufgabenbetreuung durch ein Betreuungsteam unter der Leitung einer pädagogischen Fachkraft statt. Wenn es die Zeit zulässt, können die Kinder nach den Hausaufgaben an einem Freizeitangebot – freitags z.B. an einem Sportangebot, dem Speyerer Sportkarussell im Judomaxx – teilnehmen.

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Anmelden können Eltern ihre Kinder auch nur für einzelne Wochentage, dann aber verbindlich für ein halbes Schuljahr. Die Kosten betragen 3,00 Euro für das Mittagessen und 6,00 Euro für die Nachmittagsbetreuung pro Tag. Dank der Unterstützung des Bündnisses „Runder Tisch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ in Speyer, in dem sich seit 2002 mehr als 20 Behörden und Unternehmen gemeinsam für eine familienfreundliche Stadt einsetzen, konnten Schränke, Laptops, Spiele, ein Kicker und eine Tischtennisplatte angeschafft werden. Träger des Projekts ist die Gemeinnützige Wohnungsbau und Siedlungs GmbH (GEWO), begleitet wird es durch die Stadtverwaltung Speyer. Die GEWO Speyer erwarb bereits 2010 die Räumlichkeiten der katholischen Kirche St. Hedwig und baute einen Teil davon zu einer Quartiersmensa mit Versorgungs-, Beratungs- und Kommunikationszentrum um. Dieses Zentrum bietet neben der Hausaufgabenbetreuung auch Unterstützung für junge Familien und Senioren und fungiert als Generationen-Treffpunkt. Hintergrund ist das Bundesprogramm „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt Speyer-West“, das städtebauliche Maßnahmen besonders in benachteiligten Stadtteilen unterstützte, um eine bessere Generationengerechtigkeit und Familienfreundlichkeit zu schaffen. Im Rahmen dessen startete das Speyerer Modellprojekt „Qualifizierung und Zusammenarbeit in der Quartiersmensa“, durch das die Nachmittagsbetreuung derzeit finanziert wird. Da die Förderung Ende des Schuljahres im Sommer 2014 ausläuft, diskutieren Träger und Partner darüber, unter welchen Voraussetzungen die Betreuung Q+H weiterhin angeboten werden kann.

Weitere nachschulische Betreuungsangebote sind in der Kinderbetreuungsdatenbank der Metropolregion Rhein-Neckar gelistet. Unter www.kinderbetreuungsdatenbank.de können Eltern gezielt nach dem Alter der zu betreuenden Kinder und im gewünschten Ort Horte und andere Angebotsformen suchen.

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6. Fazit Die Befragungen des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigen, dass Eltern insbesondere die Nachmittagsbetreuung ihrer Schulkinder als Bedingung einer guten Vereinbarkeit ansehen. Daneben sind Ferien- und Randzeitenbetreuungen wichtige Aspekte. Die Ganztagsschule als Betreuungsform wird von Eltern überwiegend positiv wahrgenommen (vgl. Abbildung 3). Auch die Grundschulkinder, die eine Ganztagsschule besuchen, sind überwiegend mit dem Angebot zufrieden, wie die 2. World Vision Kinderstudie 2010 zeigte. Darüber hinaus haben drei von vier Grundschulkindern, die derzeit eine Halbtagsschule besuchen, Interesse daran, am Nachmittag Sportangebote wahrzunehmen. Auch Kunst- und Theater-AGs sowie Projektunterricht stoßen auf reges Interesse. Ideal empfanden die Teilnehmer eines Netzwerktreffens des Forums „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ der MRN GmbH eine Betreuung in der Schule oder in einem an der Schule angegliederten Hort – am besten mit Mittagessen und einer Hausaufgabenbetreuung durch qualifiziertes Personal. Neben Ganztagsschulen und Horten können vor allem Akteure wie Vereine, Stiftungen und Verbände und freiwillig Engagierte dazu beitragen, die nachschulische Betreuung (wie auch die Ferienbetreuung) bedarfsgerecht auszubauen. Insbesondere Sportvereine, aber auch Musikvereine und Jugendprogramme unterschiedlicher Thematik zählen Eltern hier zu den optimalen Betreuungsangeboten. Dabei können die Akteure einen bestehenden Hort oder eine Ganztagsschule mit eigenen Angeboten unterstützen oder ergänzen. Die Angebote werden idealerweise in den Räumlichkeiten der Schulen, z.B. in der Turnhalle, dem Außengelände, der Bibliothek oder in Klassenräumen umgesetzt. Als große Erleichterung bei der Vereinbarkeit empfinden Eltern zudem familienfreundliche Angebote ihrer Arbeitgeber, das können Telearbeit oder flexible Arbeitszeiten sein, jedoch auch Ferienprogramme und Nachmittagsbetreuungen. Generell ist die Metropolregion Rhein-Neckar durch die vorhandenen Netzwerke und die nahe beieinander liegenden Ballungsgebiete und Städte gut geeignet, kooperative Maßnahmen im Zuge der Grundschulkinderbetreuung zu initiieren und zu gestalten. Die Probleme liegen bei den verschiedenen Ausgestaltungen der einzelnen Bundesländer mit den jeweiligen Schwerpunkten in der frühkindlichen Betreuung und den verschiedenen Hort- und Ganztagsschulkonzeptionen, bei der Wohnortgebundenheit der Schüler und am Fachkräftemangel des Kinderbetreuungspersonals, wodurch Pläne zum Betreuungsausbau derzeit scheitern. Die Zukunft der Schulkindbetreuung liegt folglich im Ausbau von Ganztagsschulen oder Horten, im Vernetzen von Schulen und zentralen Akteuren, der Flexibilisierung von Betreuungs-Öffnungszeiten und im Abbau des Fachkräftemangels im Betreuungssektor.

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Linkliste Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. www.asb.de Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V. www.awo.org Bertelsmann Stiftung www.bertelsmann-stiftung.de Bundesministerium für Bildung und Forschung www.bmbf.de Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de Delta Kids Sport GmbH www.delta-kids-sport.de Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. www.dlrg.de Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit www.iza.org Forum „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ der MRN GmbH www.m-r-n.com/vereinbarkeit Ganztagsschule in Rheinland-Pfalz www.ganztagsschule.rlp.de Ganztagsschulenportal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung www.ganztagsschulen.org Ganztagsschulverband GGT e.V. www.ganztagsschulverband.de Hessisches Kultusministerium www.kultusministerium.hessen.de Institut für Demoskopie Allensbach www.ifd-allensbach.de Internationaler Bund www.internationaler-bund.de Jugendbegleiter-Programm der Jugendstiftung Baden-Württemberg www.jugendbegleiter.de

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Kinderbetreuungsdatenbank der Metropolregion Rhein-Neckar www.kinderbetreuungsdatenbank.de Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg www.kvjs.de KuBuS e.V. www.kubus-der-wunderwuerfel.de Landesbildungsserver Baden-Württemberg www.schule-bw.de Landessportbund Hessen e.V. www.landessportbund-hessen.de Landessportbund Rheinland-Pfalz www.lsb-rlp.de Landesverband der Tagesmütter-Vereine Baden-Württemberg e.V. www.tagesmuetter-bw.de Ländermonitor Frühkindliche Bildungssysteme Bertelsmann Stiftung www.laendermonitor.de Lokale Bündnisse für Familie www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur RLP www.mbwwk.rlp.de Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg www.kultusportal-bw.de Stadt Speyer www.speyer.de Stiftung Haus der kleinen Forscher www.haus-der-kleinen-forscher.de World Vision Institut für Forschung und Innovation www.worldvision-institut.de Unternehmensnetzwerk Erfolgsfaktor Familie www.erfolgsfaktor-familie.de

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Impressum

Herausgeber: Metropolregion Rhein-Neckar GmbH Vitaler Arbeitsmarkt Forum „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ N 7, 5-6 68161 Mannheim E-Mail: vereinbarkeit@m-r-n.com www.m-r-n.com/vereinbarkeit Diese Publikation basiert auf der Masterarbeit „Nachschulische Betreuung – Ein neuer Baustein für eine nachhaltige Fachkräftesicherung. Eine exemplarische Analyse der Strukturen, Entwicklungen und Maßnahmen am Beispiel der Metropolregion Rhein-Neckar“ von Janine Meyer, Hochschule Ludwigshafen am Rhein, im Auftrag der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH. Hinweise: Diese Broschüre ist als Orientierungshilfe gedacht und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Aus Gründen der Lesbarkeit wurde in dieser Broschüre auf die ausdrückliche Erwähnung der weiblichen Form verzichtet. 1. Auflage: Stand November 2013


Wir unterstützen das Forum „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“:

Metropolregion Rhein-Neckar GmbH Vitaler Arbeitsmarkt Forum „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ N 7, 5-6, 68161 Mannheim www.m-r-n.com/vereinbarkeit

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